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Full text of "Nachrichten"

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Nachricliteii 


von  der 


Königlichen  Gesellschaft  der  Wissenschaften 

zu  Göttingen. 


Philologisch -historische  Klasse 

aus  dem  Jahre  1913. 


Berlin, 

Weidmannsche   Buchhandlung. 

1913. 


1113 


Druck  der  Dicterichschen  Univ.-Bucbdruckerei  (W.  Fr.  Kaestner)  in  Göttingeü. 


Register 

über 

die  Nachrichten  von  der  Königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften 

pbilologisch-historisclie  Klasse 

aus  dem  Jahre  1913. 

Seite 
Andreas,  F.  C,  und  J.  Wackernagel,    Die    erste,    zweite    und 
fünfte  Ghäthä    des    Zura'^thusthro    (Josno  28.  29.  32).     Versuch 
einer   Herstellung   der    älteren   Textformen    nebst    Uebersetzung. 

I.  Text  und  Uebersetzung 363 

Borchling,  C,  Mittelniederdeutsche  Handschriften  in  den  Rhein- 
landen und  in  einigen  anderen  Sammlungen.  Vierter  Reise- 
bericht         Beiheft. 

Gerhäußer,  "W. ,  und  A.  Rahlfs,  Münchener  Septuaginta  -  Fra- 
gmente         72 

Keil,  B.,  Ein  A0r02  STSTATIKO^ 1 

Kluge,  Th.,  Materialien  zu  einer  Lazischen  Grammatik  nach  Auf- 
nahmen des  Dialektes  von  Trapezunt 264 

Meyer,  W,  Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen 

Rythmik 104 

—  lieber  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie  .  .  177 
Niese,  H.,  Das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstauffen  42 
Pohlenz,  M.,  Eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften  338 
Schröder,  E.,    Zur  Kritik  des  mittelhochdeutschen  Gedichtes  'Von 

dem  Übeln  Weibe' 88 

Schultz,  H,  Zur  Nebenüberlieferung  der  Hesiodscholien        .      .     .     252 
Wagner,  H.,    Die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmes- 
sung von  1527 223 

AViederhold,  W.,  Papsturkunden  in  Frankreich.     VIT.    Gascogne, 

Guienne  und  Languedoc Beiheft. 

Wissowa,  G.,  Athenaeus  und  Macrobius 325 


Ein  AOrOS  2TSTATIK02. 

Von 

Brano  Keil  (Korresp.  Mitgl.). 

Vorgelegt  von  F.  Leo  am  25.  Januar  1913. 

Das  35.  Stück  in  der  Sammlung  der  Julianbriefe  ^)  trägt  zwar 
im  Yossianus,  der  einzig  in  Betracht  kommenden  Handschrift,  die 
Überschrift  'looXtavöc  'ApYstoic,  aber  Form  wie  Inhalt  lassen  Zweifel 
darüber  entstehen,  ob  in  ihm  wirklich  ein  Brief  oder  nicht  vielmehr 
eine  Rede  zu  erkennen  ist.  Hertlein  hat  dem  Stücke  daher  den  Titel 
'AvsTüLYpa^poc  oTusp '  ApYsicov  vorgesetzt,  während  Hercher  es  unbezeichnet 
ließ.  Weder  jene  ausgesprochene  Kritik  des  einen,  noch  diese 
stillschweigende  des  anderen  Herausgebers  hat  jedoch  verhindern 
können,  daß  das  Schriftstück  weiterhin  als  Zeugnis  für  die  julia- 
nische Zeit  in  Anspruch  genommen  und  historisch  verwertet  worden 
ist^).  Allein  jenem  Zweifel  einmal  verfallen,  ist  es  zugleich  dem 
Verdachte  ausgesetzt,  ein  Fremdkörper  in  der  Briefsammlung  zu 
sein,  die  ja  reichlich  mit  Briefen  nichtjulianischer  Provenienz 
durchsetzt  ist^);  dann  muß  das  Schriftstück  so  lange  als  zeitlos 
betrachtet  werden,  wie  nicht  der  Beweis  erbracht  wird,  daß  es 
derselben  Zeit  wie   die  Umgebung,   in   die   die    Überlieferung   es 


1)  Die  Zählung  nach  Hertlein;  bei  Hercher  N.  34. 

2)  So  von  J.  G.  Droysen,  Hermes  1879  XIV  4  und  von  F.  Cauer,  Realenzykl. 
n  743.  Wunderlich  bei  seiner  Titelgebung  'AveTriypcccpou  Hertlein  zu .  p.  530,6: 
'mihi  evTi{j.a  lulianus  scripsisse  videtur'. 

3)  Vgl.  Bidet-Cumont,  Recherches  sur  la  tradition  manuscrite  des  Lettres 
de  l'empereur  Julien  (Bruxelles  1898)  p.  19  ff.  100.  Die  Stellung  des  Briefes  in 
den  Handschriften  gibt  übrigens  zu  Verdacht  keinen  Anlaß. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.   Phil.-hist.  Klasse.   1913.  Heft  1.  1 


2  Bruno  Keil, 

gesetzt  hat,  wirklich  angehört.  Keiner  von  denen,  die  sein  Zeugnis 
anriefen,  hat  diesen  Beweis  geliefert,  überhaupt  auch  nur  die  Frage 
nach  dem  Alter  des  Dokumentes  gestellt:  sie  soll  hier  erörtert 
werden.  Die  nicht  unwichtigen  sachlichen  Angaben,  die  es  enthält, 
die  Sache  selbst,  auf  die  es  sich  bezieht,  endlich  das  Dokument 
als  literarisches  Erzeugnis  an  sich  rechtfertigen  eine  Sonderbe- 
sprechung. 

Inhalt  und  Aufbau. 

I.  npooi{jLtov  526,2 — 23:  Alte  wie  neue  Geschichte  geben  der 
Stadt  Argos  den  Anspruch  auf  Achtung:  Führerin  im  troischen 
Kriege,  dann  der  dem  ältesten  der  Herakliden  zugefallene  Losteil, 
wußte  sich  Argos  durch  seine  Tapferkeit  gegen  Sparta  zu  be- 
haupten; an  den  Großtaten  Philipps  und  Alexanders  hat  es  als 
Heimat  ihrer  Ahnen  seinen  Anteil;  die  Römer  haben  es  bislang 
mit  schonender  Achtung  behandelt,  indem  sie  ihm  Freiheit  und 
Kechte  gleich  andern  Griechengemeinden  beließen. 

IL  Upod-Boiq  in  Form  einer  (Teil-)Si7]Y7]aLg  527,  1 — 7:  Im 
Gegensatz  hierzu  steht  das  Verhalten  der  Korinther:  sie  zwingen 
seit  sechs  Jahren  das  ihnen  von  Rom  'zugekommene'  Argos,  Bei- 
steuer (aovTsXsia)  zur  Begehung  korinthischer  Spiele  zu  entrichten. 

III.     Argumentation  527,  8  (vap)  —  529,  21 :  Es  ist 

a)  unlogisch  (ttwc— soXo^ov),  527,8 — 16,  daß  Olympia  und  Delphi 
von  dieser  Beisteuer  befreit  bleiben,  Argos  diese  ihm  zu- 
stehende Freiheit  verlieren  soll,  wo  es  wie  sie  die  Lasten 
eines  panhellenischen  Festes  zu  tragen  hat. 

b)  nnverständlich  (Tupöc  Ss  toutol?  .  .  .  Tuwt; — slxdc)  527, 16 — 25,  daß 
Argos,  welches  vier  Feste  in  vier  Jahren  zu  bestreiten  hat, 
zu  jener  Beisteuer  herangezogen  wird,  wo  Olympia  und  Delphi 
mit  je  nur  einem  Feste  im  gleichen  Zeitraum  frei  bleiben. 

c)  ungerecht  und  gesetzwidrig  (aSixa  xal  7rapavo{ia)  527,25 — 528, 13, 
daß  die  Argiver  gerade  zu  dem  Fest  der  Korinther  beisteuern 
sollen,  denn 

a)  die  Beisteuer   dient   nicht   den   alten  hellenischen  Agonen, 

sondern  den  unhellenischen  Tierkämpfen; 
ß)  die  Korinther  sind  reicher  als  die  Argiver. 

d)  ungehörig  (vgl.  7rpoa'^>tov=7rp^7rov),  528, 13 — 19,  daß  Nachbaren 
so  handeln; 

e)  unwürdig  (Tröiepov— xaXtöc  ^'/etv),  528,20—529,12,  daß  die 
Korinther  die  Satzungen  des  alten  Griechenlands  beiseite 
schieben,  um  eine  neue  Ordnung  zum  Schaden  der  Nachbaren 
auszunutzen,  dies  umsomehr  als 


Ein  AOrOS  SrSTATlKOS.  g 

—  AdSyjoic  in  Form  einer  Fortsetzung  der  SivJYi^atc,  529, 12—21  — 
ihr  Rechtstitel  jung  und  nur  durch  die  Saumseligkeit  des 
Rechtsvertreters  von  Argos,  der  zur  rechten  Zeit  Appellation 
einzulegen  unterließ,  und  durch  die  Befangenheit  des  Richters 
erreicht  worden  ist. 

IV.  SotißooXTJ  (Empfehlung)  529,22—531,8:  So  sind  hier  als 
Abgesandte  zwei  unpolitische,  aber  vaterlandsliebende  Bürger  von 
Argos,  Lamprias  und  Diogenes,  erschienen,  um  die  Genehmigung 
zur  Wiederaufnahme  des  Verfahrens  vor  einem  wohlwollenden 
Richter  in  dieser  Sache  zu  erbitten,  die  durch  Unterlassung  recht- 
zeitiger Appellation  ihre  endgiltige  Entscheidung  zu  Ungunsten  der 
Argiver  gefunden  hat. 

Aoot?  xat  avciTrapaaTaotv  der  zu  erwartenden  ävii^sotc  ('ato- 
:rov'  Ss  oh-/^  y^p^  yo\LiC,Biv)  durch  das  l%ßYjaö[JL£Vov  (u.  S.  37, 1) 
531,4 — 17:  Diese  Bitte  ist  nicht  für  widersinnig  zu  halten: 
unrechten  Spruch  mag  der  Einzelne,  um  für  das  kurze 
Menschenleben  Ruhe  zu  haben,  hinnehmen;  zwischen  den 
unvergänglichen  Städten  muß  er  dauernden  Haß  entzünden. 

V.  'EttiXoyoc  531, 17 f.:  Ich  habe  gesprochen,  entscheide. 

Der  Sachverhalt. 

Das  Rechtsverhältnis  zwischen  Korinth  und  Argos,  welches 
die  Grundlage  des  Konfliktes  zwischen  den  beiden  Gemeinden  bildet, 
bedarf  zunächst  der  Klärung.  527,  1  KopLv^iot  Ss  vöv  auTYjv  TupooYs- 
vofisvYjv  aüioi? — ODTO)  7ap  sItüsiv  süTupsTcsaTspov — aiuo  x'^c  ßaoiXsoooor]^ 
TüöXsü)?  .  .  .  aovTsXstv  av>zol<;  ava^zdCoüaL:  Argos  hat  also  Abgaben 
an  Korinth  zu  zahlen  auf  Grund  einer  bestimmten  Abhängigkeit, 
in  die  es  durch  die  römische  Verwaltung  zu  Korinth  versetzt  ist. 

An  eine  Degradierung  zu  einer  %w[iYj  von  Korinth  ist  nicht  zu 
denken:  politische  Selbständigkeit  und  Unabhängigkeit  der  Kom- 
mune Argos  gegenüber  Korinth  ist  die  Voraussetzung  der  ganzen 
Argumentation  der  Schrift,  die  sogleich  mit  T^sp  i-^c  'ApYstfov 
TüöXsco«;  anhebt.  Es  handelt  sich  also  nur  um  eine  finanzielle  Ab- 
hängigkeit, in  die  Argos  versetzt  worden  ist,  um  den  Korinthern 
die  Mittel  zu  glänzenderer  Ausstattung  ihrer  Feste  zu  gewähren. 
Das  folgt  direkt  aus  den  Worten  des  Verfassers,  nur  daß  er  natürlich 
parteiisch  entstellend  behauptet,  der  Zuschuß  werde  allein  für  die 
u  n  griechischen  Tierhetzen  gebraucht :  527,  23  oTuaYsa^ai  %cd  Tupoc 
STspcav  oovTsXsLav  .  .  .  aXXwc  xs  ouBe  7:pb<;  "EXXirjvtvtYjV  ou§s  TuaXaiav  TravTJ- 
Yopiv;  oü  Yocp  Ic  ^opvjYiav  aYwvwv  Yuptxwv  7]  [loüaiTCcüv  oi  Kopiv^tOL 
Twv  :uoXX(üv  Ssovxai  yp7j»JLdT(ov,  eid  5s  id  TtüVTjYsoia  xd  'koWoluk;  iv  xoic 
•O-edxpoL;  l7rixsXou[jL£va   apxxoo<;  %al  TuapSdXsic  wvoövxai.     Der  Verfasser 

1* 


Bruno  Keil 


verrät  auch  gleich  darauf,  daß  nicht  allein  Argos  zu  dieser  Bei- 
steuer herangezogen  werde :  528,  7  ttoXXwv  ttöXewv,  w?  elxö^,  c(x>zol(; 
d<;  TOÖTO  aüvaipo[JL^v(öV,  wvoofisvwv  ^)  ttjv  T^ptpiv  loö  (ppovTJiiaTOi;,  d.  h. : 
'es  ist  nur  natürlich,  daß  andere,  um  schönere  Spiele  zu  sehen  zu 
bekommen,  ihre  Selbstachtung  verschachern ;  mit  dem  Prestige  von 
Arges  verträgt  sich  das  nicht'  (Z.  12  Sö^tjc  avd|ta  TreLaovuaL).  Es 
liegt  also  hier  zu  Gunsten  von  Korinth  eine  Ordnung  vor,  analog 
der,  die  Mommsen  für  Rhodos  und  für  Stratonikeia  und  ihren 
Steuerkreis  nachgewiesen,  für  Sparta  vermutet  hat.  Rom  über- 
wies einer  föderierten  Stadt  eine  Anzahl  von  tributpflichtigen 
römischen  Untertanengemeinden  zur  ganzen  oder  teilweisen  Zahlung 
der  dem  römischen  Staate  geschuldeten  Abgaben  an  jene  Bundes- 
stadt ^).  Nur  analog  habe  ich  die  hier  vorliegenden  Abhängigkeits- 
verhältnisse genannt,  weil  Korinth  zur  Zeit  dieser  Vorgänge  schon 
römische  Kolonie  war  (529,  6),  dagegen  die  von  Mommsen  beige- 
brachten Fälle  auf  bloße  Bundesstädte  gehen.  Allein  die  staats- 
rechtliche Stellung  der  bevorzugten  Gremeinde  macht  keinen  Unter- 
schied, da  es  sich  nur  um  eine  finanzielle  Attribuirung  von  Ort- 
schaften handelt,  deren  politische  oder  kommunale  Rechtsstellung 
durch  jene  Zuweisung  in  keiner  Weise  betroffen  wurde.  Tatsächlich 
erstrecken  sich  die  argivischen  Beschwerden  einzig  auf  die  Heran- 
ziehung zur  GovueXeta,  in  der  sie  neben  der  Abhängigkeit  von  Rom 
eine  weitere  beschränkende  Unfreiheit  sehen :  die  Worte  528,  9 
'ApYsioi  .  .  .  i^viv.^  -O-sof.  xal  Tiap'  aXXoi?  i :r  t SooXsuetv  finden  geradezu 
ihre  Erklärung  durch  die  von  Mommsen  aus  Dios  Rhodiakos  heran- 
gezogene Stelle  ^) :  (Kaovtoi)  oi  7s  SooXeooooi  ou/  ojitv  (den  Rhodiem) 


1)  Überliefert  ist  konstruktionslos  (ovoüvxai;  Reiskes  Einschub  von  wv  davor 
stellt  keine  Verbindung  her,  da  der  Plural  beziehungslos  bleibt,  o-ü  ist  durch  den 
Hiat  ausgeschlossen;  ourep  hülfe  darüber  hinweg,  aber  das  Relativ  verwischt  die 
Schärfe  des  Ausdrucks.  Durch  das  drei  Zeilen  vorhergehende  u)vo\Jv  t  a  t  ist  wohl 
die  vielleicht  abgekürzt  geschriebene  Partizipialform  verlesen  worden ;  vgl.  übrigens 
531,  7.  Horkels  (Quaest.  lulianeae,  Diss.  Berl.  1841  p.  46)  von  Hertlein  zur  Hälfte 
angenommene  Tilgung  der  Worte  tovoövTai — cppov/jfxaTo;  wird  durch  den  Gegensatz 
Z.  12  U^^i  dcv'icta  als  falsch  erwiesen.  Vgl.  Plut.  praec.  rp.  ger.  29  (822  A) 
dvaXu>|xdTU)v  (AtYcz'Xiuv  tovo6(j.evov  tt^v  6d;av;  an  unserer  Stelle  geht  dvaX(ü[j.äT(iiv 
direkt  vorauf;  ich  bemerke  dies  wegen  der  starken,  S.  12  notierten,  Überein- 
stimmung zwischen  beiden  Schriften. 

2)  Mommsen,  Rom.  Staatsr.  III  771  f.  668,  2.  In  diesen  Zusammenhang 
dürfte  auch  i^  7:po;  tö>  Kpct'Yij)  auvt^Xeia,  Dittenberger  10.  565,  zu  rücken  sein,  be- 
sonders wegen  der  Worte  TrATjpwaavTa  xal  e(;  xo  tepiüTarov  Tapetov  tou;  lepouc  cpopoo;. 

3)  Dio  Prus.  XXXI  125  (I  256, 3  Arn.).  Nichts  bietet  für  diese  Verhält- 
nisse die  Korinthische  Rede  bei  Dio  XXXVII,  die  nach  Emperius  und  E.  Maass  jetzt 
allgemein   dem  Favorin   zugesprochen   zu  werden  scheint,   wogegen  die  Geel'sche 


Ein  AOrOS  SYETATIKOS.  5 

jiövoLc,  aXXa  xal  Ta){jLa[oL(;,  8C  üxspßoXYjv  avoia?  vcal  [j.ox^Yjpia(;  öittX'^v 
auTOic  TTjV  SoüXsiav  xaTaoxeodoavTe?     Übrigens  ist  mit  I  tu  löouXeueiv 

Zuweisung  der  2.  Rede  repl  Tjyr^s  (LXIV)  an  denselben  Verfasser  trotz  Sonnys 
Ausführungen  (Ad  Dion.  Chrys.  anal.,  Kiew  1896,  p.  219f.)  teils  stiller  Ablehnung 
—  so  V.  Arnim,  Dio  v.  Prusa  S.  159  f.,  der  R.  XXXVII  übrigens  in  diesem  Buche 
gar  nicht  erwähnt  und  auch  in  der  Ausgabe  den  Verfasser  unbestimmt  läßt  — 
teils  ausgesprochener  Zurückweisung  begegnet ;  die  Literatur  referierend  W.  Schmid 
Realenz.  VI  2082  f.  Tatsächlich  geht  die  Verwandschaft  nicht  über  eine  gewisse 
Stilähnlichkeit  —  so  treffend  E.  Norden,  Kunstprosa  S.  427,1  —  hinaus; 
diese  besteht  allerdings  und  gibt  dem  Gedanken  au  Favorin  eine  gewisse  Be- 
rechtigung. Jüngst  hat  Iw.  Turzewitsch,  Philolog.  Studien  und  Bemerkungen,  3.  Heft 
(Sonderabdruck  aus  Band  XXIV  der  Mitteilungen  des  Phil.-histor.  Institutes  des 
Fürsten  Besborodko  in  Nieschin,  1909)  in  der  Abhandlung  (S.  128—152)  'der  dem 
Aelius  Aristides  zugeschriebene  Traktat  über  den  Nil'  (russisch)  den  AJyuTrTiaxdc 
des  Aristides  (R.  XXXVI  meiner  Ausgabe)  dem  Favorin  zugesprochen.  Ich  kann 
in  keine  Polemik  eintreten,  da  Turzewitsch's  sprachliche  Beweise  nur  geringfügige 
Abweichungen  der  Rede  von  Ausdrücken  anderer  Aristidesreden  bringen,  der  Stil 
als  solcher  überhaupt  nicht  untersucht  wird,  dessen  Verschiedenheit  von  dem 
jener  Rede  tatsächlich  so  groß  ist,  daß  man  die  Alternative  stellen  darf :  entweder 
ist  die  Corinthiaca  von  Favorin,  dann  ist  es  die  Aegyptiaca  nicht,  oder  umgekehrt. 
Die  sachlichen  Indizien  geben  keine  individuellen  Anhaltspunkte.  Turzewitsch 
verkennt  außerdem  die  Mache;  die  angebliche  Frage  des  Freundes  ist  nur 
rhetorische  Einkleidung.  —  Da  die  Schriften  dieses  russischen  Gelehrten  in 
Deutschland  kaum  bekannt  geworden  sind,  will  ich  hier  noch  bemerken,  daß 
derselbe  am  gleichen  Publikationsorte  (Band  XXIII  49  ff.)  im  2.  Heft  der  Studien 
(Nieschin  1907)  eine  Abhandlung  mit  dem  Titel  'Eine  Kaiserrede'  hat  erscheinen 
lassen,  der  meinem  Aufsatz  in  diesen  Nachrichten  1905,  381  ff.  entlehnt  ist, 
um  anzudeuten,  daß  jene  zu  diesem  in  Konkurrenz  treten  soll.  Die  Zuweisung 
der  aristidischen  Rede  Tpo;  ßaatXea  an  Macrinus  wird  von  neuem  bestätigt,  zugleich 
durch  eine  Geschichte  der  Entstehung  des  Aufsatzes  der  Anspruch  auf  Priorität 
der  Entdeckung  erhoben.  Mir  ist  Prioritätsstreit  immer  unverständlich  gewesen; 
es  kommt  allein  auf  die  Sache  an,  und  dafür  kann  es  nur  erfreulich  sein, 
wenn  von  zwei  Seiten  zu  gleicher  Zeit  unabhängig  dasselbe  Resultat  erzielt  wird. 
Aber  hier  muß  ich  ein  Wort  sagen,  da  Turzewitsch  vorrechnet,  wem  er  schon 
vor  der  Drucklegung  von  seiner  Ansicht  gesprochen  hätte,  so  daß  mein  Aufsatz 
nur  gebracht  hätte,  'was  bei  uns  schon  längst  bekannt  war'.  Den  Sophismus 
dieser  Worte  —  es  ist  nicht  der  einzige  in  dem  Aufsatz  —  halte  ich  dem  etwas 
verärgerten  Ton  zu  gute,  der  den  Aufsatz  charakterisiert.  Aber  ich  will  Turze- 
witsch auch  etwas  von  der  Entstehung  jenes  meines  Aufsatzes  erzählen.  Im  Frühjahr 
1897  wurde  mir  die  Unechtheit  der  Rede  klar;  Ende  Juni  oder  Anfang  Juli  des- 
selben Jahres  sandte  ich  den  ersten  Entwurf  eines  Beweises  der  Unechtheit  an 
Wilamowitz,  der  den  Druckbogen^des  Aristidestextes  mitlas  und  so  über  meine 
Athetese  informiert  werden  mußte.  Er  teilte  den  Entwurf,  der  damals  fälschlich 
auf  Aurelian  abzielte,  Mommsen  mit.  Dieser  wollte  auf  Pertinax  heraus,  wofür 
mir  entsprechende  Notizen  von  seiner  Hand  zugingen;  der  Jurist  und  Historiker 
Mommsen  muß  die  Stelle  über  die  Rechtskunde  des  gelobten  Kaisers  (§  17) 
also  doch  nicht  so  ohne  weiteres  entscheidend  befunden  haben,  die  Turzewitsch 
als    an    sich    beweisend    betrachtet ;    und   Mommsen    hatte    bei    dem    Rhetoren 


5  Bruno  Eeil, 

eine  recht  unvorsichtige  Bezeichnung  gewählt;  denn  so  verrät  der 
Verfasser,  daß  er  soeben  die  Wahrheit  verschleiert  hat,  wo  er  t*^«; 
iXeodepta?  xal  iwv  aXXcov  Sixaiwv  gedachte,  die  die  Römer  Argos 
♦erteilt  hätten;  Argos  war  eine  civitas  stipendiaria ^),  besaß  also  das 
schlechteste  Recht,  das  die  Römer  den  ehemaligen  griechischen  Poleis 
zugestanden  hatten.  Die  Argiver  hatten  nach  Rom  den  Unter- 
tanentribut zu  zahlen  und  mußten  nun  von  ihm  auch  an  Korinth 
steuern.  Dessen  Eigenschaft  als  Kolonie  hat  nur  für  uns  als 
Zeitbestimmung  Bedeutung :  529,  3  el  [i.^v  .  .  tt]v  twv  ^uaXaiwv  vopiijiwv 
aYaTTwot  oepÖTTjTa  ...  el  dk.  zoi<;  vöv  DizoLpiaai  (Tuepl)^)  ttjv  ttöXlv,  iTrsiS-?] 
T7]v  T(j)[j.ai%'r]v  ocTuoi^iav  ISe^avto,  to/opiCö[i£Voi  ttXeov  s/slv  a^Loöat; 
höchstens  kommt  sie  —  nach  der  Darstellung  des  Verfassers  — 
als    allgemeine    Ursache    der    Überhebung    (sie    xaxiav    l7rapdevTS(; 

recht.  Auf  diesen  Einspruch  hin  ließ  ich  die  Rede  unbezeichnet.  Turze- 
witsch  ahnte  damals  noch  gar  nichts  von  der  Unechtheit  der  Rede  überhaupt, 
also  von  der  grundlegenden  Erkenntnis.  Der  Druck  des  Aristidestextes  ließ 
nicht  Zeit  zur  Verfolgung  des  Einzelproblems.  Ich  kam  aber  bald  nach  dem 
Druckabscbluß  darauf  zurück  und  zu  dem  Resultate,  das  für  die  Öffentlichkeit  zu 
formulieren  mich  damals  andere  Interessen  hinderten.  Einige  Zeit  nach  Momm- 
sens  Tode  fragte  0.  Hirschfeld  an,  ob  ich  nicht  meine  Ansicht  darlegen  wollte, 
damit  die  in  Mommsens  Nachlaß  vorgefundenen  Notizen  zu  der  Sache  publiziert 
werden  könnten.  Auf  dieses  Drängen  hin  habe  ich  dann  den  Aufsatz  kurz  vor 
den  großen  Ferien  1905  geschrieben.  Diesem  äußeren  Anstoß  verdankt  es  also 
auch  Turzewitsch,  daß  er  schließlich  seine  Ansicht  zu  allgemeinerer  Kenntnis  zu 
bringen  Veranlassung  nahm.  Ich  freue  mich  der  sachlichen  Übereinstimmung  mit 
ihm  um  so  mehr,  als  Turzewitsch  zugleich  den  durch  meinen  Aufsatz  hervorge- 
rufenen Versuch  von  Domaszewski,  Philolog.  1906  LXV  344  ff.,  zurückweisen  konnte, 
wonach  in  der  Rede  der  IlpoacpwvrjTixo;  raXXtTjVuj  des  Kallinikos  (Suid.  u.  d.  W.)  zu 
erkennen  wäre,  der  im  J.  260  in  Eleusi^  gehalten  worden  sei.  Den  Hauptgrund  gegen 
Gallien  hat. aber  Turzewitsch  nicht  gesehen.  In  der  Rede  fehlt  jede  Erwähnung 
der  Kaiserin,  und  über  eine  Salonina  wäre  an  sich  kaum  mit  Stillschweigen  in 
einer  Epideixis  auf  Gallien  hinwegzugehen  gewesen,  wenn  nicht  auch  die  Techne 
—  den  Hinweis  auf  dieses  ausschlaggebende  Moment  verdanke  ich  H.  Dessau  — 
die  Nennung  der  Kaiserin  zumeist  gefordert  hätte:  ei  S'e-'  d;ia;  eir^  xal  xifATJc 
jxeYt'oTT^;  r^  ßaaiXt';,  ipet;  xi  xal  xaxd  xaipov  ivOdoe '  5)v  Oau(xdaa<;  y^ycirTjaev  xxX.  (Menand. 
376, 9  Sp.  =  103  Bursian).  Bei  einer  Salonina  war  diese  Bedingung  auf  alle 
Fälle  erfüllt.  Der  Redner  schweigt  von  der  Kaiserin:  Macrinus  hatte  als  Kaiser 
keine  Gattin  mehr. 

1)  S.  Shebelew,  'Ayaixd  (Petersburg  1903)  S.  175  f. 

2)  Reiske  hat  OrcfpgaaKv  £(;>xr)v  roXtv  vorgeschlagen,  aber  diese  Konstruktion 
ist  für  mich  unnachweisbar;  das  gewöhnliche  ÜTrctpEaat  xf^  ttoXei,  iTzeiorj  wird  durch 
die  Hiatecheu  des  Schriftstellers,  der  auch  in  der  Pause  vorsichtig  ist,  widerraten, 
wie  Hertlein  wohl  auch  meinte,  der  den  Dativ  nur  unter  dem  Texte  vorschlug. 
Bei  der  Vorliebe  des  Verfassers  für  Umschreibung  mit  Präpositionen  (s.  u.  S.  32) 
habe  ich  —  allerdings  mit  einigem  Vorbehalt  —  repl  eingesetzt,  das  denselben 
Rhythmus  wie  Reiskes  tli  ergibt  (s.  u.  S.  27). 


Ein  AOrOS  STSTATIK02.  7 

527, 3,  [XY]  xwv  TuaTsptov  cppovslv  jisiCov  529, 8)  in  Betracht  die, 
die  Korinther  die  Forderung  gegen  Argos  erheben  ließ.  Wenn 
auch  die  Zuerteilung  der  cjvcsXsca  an  Korinth  ihre  rechtliche  Be- 
gründung nicht  in  dessen  Eigenschaft  als  römischer  Kolonie  findet, 
so  wäre  es  doch  möglich,  daß  diese  die  indirekte  Veranlassung  zu 
der  von  Argos  beanstandeten  Ausnutzung  einer  Privilegierung  ge- 
worden ist;  die  Colonia  Laus  lulia  Corinthi  mochte  sich  als  Resi- 
denz des  Prokonsuls  von  Achaia  bei  der  rücksichtsloseren  Geltend- 
machung ihrer  Ansprüche  sicher  fühlen. 

Für  die  Beurteilung  der  Rechtslage  ist  es  besonders  uner- 
wünscht, daß  wir  die  ganze  Institution  dieser  aovTsXsia  einzig 
durch  den  parteiischen  Bericht  des  Verfassers  kennen  lernen. 
Sicher  ist  eines  —  denn  darauf  beruht  ein  Teil  der  Argumen- 
tation — ,  daß  nämlich  Olympia  und  Delphi  eximiert  waren; 
aber  sogleich  beginnt  auch  die  Unsicherheit.  Der  Verfasser 
führt  als  Grund  für  die  ateXsta  der  beiden  Orte  an,  daß  sie 
mit  den  Ausgaben  für  einen  panhellenischen  Agon  belastet 
seien,  und  schließt,  daß  dann  für  Argos  die  von  ihm  übernommene 
Nemeenfeier  ebenfalls  die  azeksia  begründen  müsse.  Diese  Schluß- 
folgerung setzt  voraus,  daß  die  aovTsXsia  um  Korinth  sich  soweit 
über  den  korinthischen  Meerbusen  nach  Norden  und  zugleich  im 
Peloponnes  so  weit  nach  Westen  erstreckte,  daß  Delphi  wie  Olympia 
der  geographischen  Lage  nach  ihr  hätten  angehören  müssen,  daß 
somit  für  ihre  Eximierung  aus  diesem  geschlossenen  Synteliegebiete 
einzig  die  Pythien-  und  Olympienfeier  den  Grund  bildeten.  Allein 
eine  solche  Ausdehnung  ist  an  sich  unwahrscheinlich;  der  Steuer- 
kreis von  Korinth  hätte  dann  etwa  ein  Drittel  von  Griechenland 
umfassen  müssen.  Wäre  das  wirklich  der  Fall  gewesen,  so  würde 
sich  der  Verfasser  gerade  da,  wo  sein  Beweis  übertreibenden  Aus- 
druck erheischte,  nicht  mit  dem  kläglich  verschleiernden  TuoXXcöy 
:üöXsü)v — oovaipo[i£V(öv  (s.  S.  4)  zufrieden  gegeben  haben.  Ein  solcher 
Steuerkreis  ist  naturgemäß  auf  die  nächste  Rundumgebung  be- 
schränkt. Es  ist  in  diesem  Zusammenhange  daran  zu  erinnern, 
daß  nach  augusteischer  Ordnung  für  die  Vertretung  in  der  delphi- 
schen Amphiktionie  Korinth,  Megara,  Sikyon  und  Argos  einen 
einzigen  Kreis  bildeten,  dem  eine  Stimme  zukam,  und  daß  in  einer 
Inschrift  aus  Argos  ein  Argiver  Archenus  von  seiner  Vater- 
stadt geehrt  wird  mit  dem  Zusätze,  er  sei  der  erste  Vertreter 
aus  Argos  für  jenen'  Verband  in  Delphi  gewesen,  nachdem  die 
Stadt  in  der  Amphiktionie  zum  ersten  Male  zu  ihrem  Rechte  ge- 
kommen   sei^),    d.  h.    seit   sie   ihren  Bürger  Archenus   statt   eines 

1)  IG.  IV    589  'H   TToXi?   ii   tüjv    'Apyg^wv  .  .  .  dYwvoQexViaavTa    Trpwxov    Iluöioüv 


^  Bruno  Keil, 

Korinthers  —  denn  Megara  und  Sikyon  machten  Argos  schwerlich 
Konkurrenz  —  als  Vertreter  des  Kreises  durchgebracht  hatte. 

Man  verliert  vollends  das  Vertrauen  zu  dieser  Argumentation  des 
Verfassers,  wenn  man  seine  Verwendung  sonstiger  sachlicher  An- 
gaben auf  ihre  Aufrichtigkeit  hin  nachprüft.  Er  schickt  voraus, 
daß  Delphi  und  Olympia  wegen  der  großen  Feste  Atelie  hätten: 
527, 5  GUTS  TTjv  AeX^wv  outs  tyjv  'HXsiwv  dieXetav,  t^q  Tj^iw^Tjoav  kid  z(^ 
Staxt-ö-evai  xobq  itapa.  o'^ioiv  lepooc  aYwvac,  alSsoO-svie?.  Diese  (iteXsLa 
ist  die  der  civitates  liberae  et  immunes  ^)  und  erstreckt  sich  in 
erster  Linie  auf  das  Verhältnis  zu  Rom;  es  ist  selbstverständlich, 
daß  eine  dem  Reiche  gegenüber  tributfreie  Gemeinde,  wie 
Olympia  und  Delphi,  weder  einer  Bundesstadt  noch  selbst 
einer  Kolonie  tributär  gemacht  werden  konnte.  Dagegen  geht 
die  für  Argos  erstrebte  Atelie  nur  auf  das  Verhältnis  zu 
Korinth,  da  jene  Stadt  ja  zu  den  civitates  stipendiariae  ge- 
hörte, deren  Untertanentribut  Rom  z.  T.  an  autonome  Gemeinden 
cedieren  konnte.  In  dem  Satze  527, 12  tziüq  oov  soXo^ov  Ixeivoic 
ji^v  ojüdp^^eiv  TY]V  ocT^Xsiav  ttjv  TcdXat  So^etoav,  tooc  ös  Itüi  toi?  6\Loioi<; 
da3ravT5[i.aotv  dfpe^^vxac  TüdXat,   to/ov  6s  odSs  ttjv  dp/YjV  uTca/O-svia?    vöv 

p-STot  To  dcvaaüiaat  auTOv  t6  otxociov  ttj?  cz[xcpt7.Tuovei'a?  Tf^  7:aTp{5t,  wozu  schon  Boeckh 
(CIG.  1121)  auf  Paus.  X  8,  5  verwies  IleXoTrovvTjatiov  oe  i^  "ApYO'j;  xai  Sixuöüvo;  xal 
KopfvOou  obv  Meyapeuatv  la-iv  cT;  (sc.  'Ajj.cptxT6(uv).  Ygl.  Mommsen,  Roem.  Gesch. 
V  232. 

1)  Mommsen  a.  a.  0,  239, 1  hatte  die  Zugehörigkeit  von  Elis  zu  den  befreiten 
griechischen  Distrikten  als  wahrscheinlich  angenommen,  weil  dort  auch  später  noch 
nach  Olympiaden,  nicht  nach  der  Proviuzialära  gerechnet  sei;  überdies  sei  es  un- 
glaublich, daß  die  Stadt  der  olympischen  Feier  nicht  bestes  Recht  gehabt  hätte. 
Dagegen  hat  Shebelew,  'Ayoctxa  S.  137  Einspruch  erhoben  und  es  mit  dem  ersten 
Argument  gewiß  auch  nicht  schwer  gehabt.  Gegen  das  viel  gewichtigere  zweite 
wendet  er  ein  —  ich  setze  die  Stelle  des  bei  uns  wenig  bekannten,  russisch  ge- 
schriebenen Buches  wörtlich  her:  'A  priori  ist  die  Annahme  Mommsens,  daß  Elis 
irgend  ein  'weiteres  Recht'  besaß,  allerdings  möglich;  aber  weder  bei  Schrift- 
stellern der  Kaiserzeit,  denen  sich  öfter  Gelegenheit  bietet  Olympia  zu  erwähnen, 
noch  in  einem  epigraphischen  Denkmal  ist  das  geringste  Anzeichen  davon  vor- 
handen. Wenn  das  olympische  Heiligtum  das  Recht  der  libera  civitas  wegen 
seiner  Bedeutung  genoß,  so  wären  wir  danach  berechtigt,  solche  oder  ähnliche 
Privilegien  auf  andere  griechische  Heiligtümer  auszudehnen,  wovon  wir  jedoch 
wieder  nichts  wissen  (ausgenommen  Delphi).  Da  wir  nun  einmal  nicht  in  der 
Lage  sind,  bestimmt  nachzuweisen,  daß  Elis  die  Privilegien  der  civitas  libera 
genoß,  so  bleibt  nur  übrig  zuzugeben,  daß  es  sich  im  Rechtsstande  der  gewöhn- 
lichen civitas  stipendiaria  befand'.  Der  Einwand  fußt  also  allein  auf  dem  Fehlen 
eines  Zeugnisses.  Dieses  bietet  aber  unsere  Schrift,  da  sie  die  Atelie  von  Olympia 
mit  der  von  Delphi  zusammen-  und  der  Rechtslage  der  Argiver  gegenüberstellt. 
Mommsens  aus  der  Gesamtanschauung  deduzierte  Begründung  war  so  doch  der 
Induktion  überlegen. 


Ein  AOrOS  STSTATIKOS.  9 

a^^pfiGd-oLi  TTjv  Tupovojxiav  i^c  Yj^tw^Tjoav )  Werden  also  zwei  ganz  ver- 
schiedene Atelien  parallelisiert.  Das  weiß  der  Redner,  daher  er 
in  sophistischer  Weise  in  dem  zweiten  Gliede  das  Wort  arsXsia 
selbst  vermeidet,  aber  doch  den  Schein  za  erwecken  sucht,  als  ob 
der  gleiche  Begriff  wie  im  ersten  Gliede  vorschwebe.  Das  tut  er 
nicht  bloß  durch  die  sachliche  Gegenüberstellung,  sondern  auch 
durch  den  sprachlichen  Ausdruck:  für  die  Spezies  aisXsta  tritt  das 
Genus  TTpovojAia^)  ein;  und  damit  man  beide  gleichsetze,  wird  bei 
diesem  zweiten  der  Zusatz  ri^  Tj^iw^Tjoav  wörtlich  wiederholt,  der 
kurz  vorher  zu  der  anderen,  Delphi  und  Olympia  gewährten,  azeksioi 
gesetzt  war.  Für  tooc  ItuI  zoZq  6\Loioiq  SaTuaviQixaaLV  octsXslc  wird  mit 
vieldeutiger  Allgemeinheit  a^s^eviag  gesagt,  aber  doch  wieder  durch 
den  Parallelausdruck  ttjv  rdcXai  öo^slaav  ro  afps^svia^  TudXaL  der  An- 
schein völliger  Gleichheit  der  Verhältnisse  erweckt.  Hier  ist  alles 
eitel  Spiegelfechterei.  Bei  diesem  Operieren  mit  Halbwahrheiten 
mußte  der  Verfasser,  falls  er  sich  nicht  von  vornherein  aller 
Glaubwürdigkeit  begeben  wollte,  doch  ein  Zugeständnis  machen, 
welches  auf  das  Bechtsverhältnis  zwischen  Argos  und  Korinth 
trotz  jenes  Verschleierungsversuches  ein  sehr  scharfes  Schlaglicht 
fallen  läßt.     Dies   geht   von   eben  jenen  Worten   zobq   de  eid   zolq 

^CÖ-evxa«;  vöv  a'^iQp-^oO-aL  aus ;  denn  in  ihnen  wird  zugegeben,  daß  Argos 
einmal  aus  der  oüvxsXsia  Korinths  entlassen  worden  ist,  also  tat- 
sächlich einmal  ihr  angehört  haben  muß.  Das  war  für  den  Ver- 
fasser naturgemäß  ein  sehr  unbequemes  Zugeständnis;  denn  da  es 
die  Anerkennung  grundsätzlicher  Abhängigkeit  der  Argiver  in 
sich  schließt,  bildete  es  ein  entscheidendes  Argument  in  den  Händen 
der  Gegner.  So  sucht  er  denn  diese  kompromittierende  Schluß- 
folgerung dadurch  abzuschneiden,  daß  er  dreist  die  Behauptung 
hinwirft,  Vielleicht'  (to/öv)  sei  Argos  überhaupt  nie  zu  der  Steuer 
herangezogen  worden^).  Nimmt  man  zu  den  durch  diese  Analyse 
erschlossenen  Tatsachen  noch  die  direkte  Angabe,  daß  die  Korinther 
den  Anspruch  auf  die  Steuerpflicht  von  Argos  seit  sechs  Jahren 
(527,  7  %al  laDTYjc  Tjp^av  .  .  .  ifj?  %aivoTO{iiac  sß§o{j.o^  ohzoq  Iviaoröc) 
erhoben,  so  ergibt  sich  folgender  Sachverhalt. 

Um  und  für  Korinth  war  eine  Syntelie  der  Nachbarstädte 
durch  die  römische  Regierung  gebildet  worden ;  aus  ihr  ist  einmal, 
vielleicht    vor   längerer   Zeit,    Argos   ausgenommen    worden;    auf 

1)  Über  diesen  Terminus  s.  u.  S.  30,3. 

2)  Daß  für  die  Verbindung  cpopou  auv-EXeta  die  Belege  spät  sind,  wird  auf 
Zufall  beruhen.  u~c(Yecj&at  (527, 15.  24)  steht  dabei  auch  in  der  traditionell  falsch 
zitierten  Stelle  Herodian.  VI  2, 1  ii  cpopou  auvreXetav  Ü7r<aY>aY^a&at. 


10  Bruno  Keil, 

welche  Gründe  hin,  wissen  wir  nicht  ^).  Nach  der  Deduzierung 
der  römischen  Kolonie  —  wie  lange  danach,  steht  nicht  fest, 
spätestens  sechs  Jahre  vor  dem  Zeitpunkt  der  Rede  —  erheben  die 
Korinther  den  Anspruch  auf  den  Beitrag  der  Argiver.  Da  diese 
die  Zahlung  verweigern,  kommt  der  Streitfall  zu  richterlicher  Ent- 
scheidung. Die  Argiver  werden  mit  ihrem  Einspruch  abgewiesen 
und  müssen  zahlen.  Die  Gründe  des  römischen  Richters  ver- 
schweigt der  Verfasser  natürlich;  statt  dessen  bekommen  wir  zu 
hören:  der  Richter  habe  den  Rechtsfall  nicht  ordentlich  unter- 
sucht; er  sei  durch  die  große  Zahl  angesehener  Synegoroi  der 
Korinther,  wobei  auch  die  Bedeutung  der  Stadt  Korinth  selbst 
in  die  "Wagschale  geworfen  worden  sei,  eingeschüchtert  gewesen 
und  habe  so  diesen  für  Argos  ungünstigen  Entscheid  gegeben^). 
Die  wirklichen  Rechtsgründe  für  den  Spruch  gegen  die  Argiver  lernen 
wir  so  nicht  kennen,  aber  es  ist  nicht  schwer  ihn  zu  verstehen. 
Die  Analogie  zu  Delphi  und  Olympia  verfing  nicht;  dort  volle 
Tributfreiheit,  in  Argos  Tributpflichtigkeit  gegen  Rom,  welches 
diese  zum  Teil  an  Korinth  cediert  haben  wird,  so  daß  diese  Pflicht 
anf  der  allgemeinen  Rechtslage  der  civitas  stipendiaria  beruhte. 
Zweitens  die  auch  vom  Redner  indirekt  zugestandene  Tatsache,  daß 
Argos  wirklich  einmal  zur  Syntelie  gehörte.  Drittens  wird  von 
gegnerischer  Seite  hervorgehoben  sein,  daß  die  Feier  der  Nemeischen 
Spiele  von  Argos  nur  okkupiert  worden  sei  und  eigentlich  den 
Kleonaeern  zustünde ;  eine  durch  diese  Feiern  gerechtfertigte  Atelie 
könnten  also  höchstens  die  rechtmäßigen  Spielleiter,  die  Kleonaeer, 
nicht  die  Argiver  genießen.  Gegen  den  abweisenden  Spruch  des 
Richters  hätte  Berufung  nach  Rom  stattfinden  können;  allein  der 
Rechtsvertreter  von  Argos  legte  sie  innerhalb  der  gesetzlichen 
Frist  nicht   ein  ^),   und  das  Urteil  wurde  rechtskräftig.     Von  dem 

1)  Man  wird  dem  Verfasser  gegenüber  so  mißtrauisch,  daß  man  dem  rotXat  in 
den  Worten  töu;  o|  inl  zolz  6[xotot?  oazav^fxaaiv  a^triivTaz  raXoti  kaum  noch  zu  trauen 
vermag.     Das  ojaoioi;  statt  laot;  wird  aber  wohl  rein   stilistischen  Ursprungs  sein. 

2)  Die  Überlieferung  529,  19  töüv  TioXXüiv  xal  Yewat'cuv  to-jtcdv  O'jvrjyöpwv,  Ocp* 
d)v  ti7f.6i  i<3xt  Tov  otxacJT7)v — TT  p  0  T  i  Oc(jl£vou  xäI  toü  xaxd  T7)v  TidXtv  d^itufxaxoi; — SuOu)- 
7:o6|j.evov  Ta'jTTjV  ttjV  'i»TjCpov  i^eveyxeiv  ist  ganz  richtig.  Petavius  rpo<a>Ti&.,  welches 
die  Herausgeber  billigen,  verdirbt  den  Sinn.  rpoxfOecöott  in  der  Bedeutung  'hervor- 
kehren, zu  Gemüte  führen'  ist  ja  gewöhnlicher  polybianischer  Sprachgebrauch, 

3)  530,  20  X^yetv  6'  oux  2vi  (atj  tote  i^i\xcti  .  .  xal  (xr)  xr^v  drpaY(j.036vr^v  xoü  xdxe 
auvei7t<Jvxoc  xfj  TioXei  xal  ttjv  S^xtjv  ^rixpoTreuaavxo; ;  aus  dieser  Stelle  läßt  sich  trotz 
der  Ähnlichkeit  des  Ausdruckes  keine  Ergänzung  für  die  lückenhaften  Worte 
529,  13  X7)v  d7:pa7jxoa'jvT^v<.  .  .>'j7r£p  xt^;  'Apyefcuv  roXew;  xrjv  Sixr^v  eiaeXOeiv  gewinnen. 
Petavius'  <xoO  Xay(ivxo;>  ist  falsch,  da  es  eJaeX^eiv  syntaktisch  unerklärt  läßt. 
Der  Sinn  verlangt:  die  Untätigkeit  <de8  Anwaltes  der  Stadt,  der  es  versäumte, 
daß  in  zweiter  Iustanz>  für  Argos  der  Prozeß  anhängig  gemacht  wurde. 


Ein  AOTOl  ST2TATIKÜ2.  11 

Verfasser  wird  das  Unterlassen  der  Appellation  auf  Indolenz  des 
argivischen  Vertreters  zurückgeführt:  wie  aber,  wenn  der  Ver- 
treter die  Aussichtslosigkeit  dieses  Rechtsmittels  voraussah  und 
es  deshalb  vorzog,  den  Einspruch  gar  nicht  erst  zu  erheben? 
Sechs  Jahre  haben  die  Argiver  in  der  Syntelie  gezahlt ;  der  Amts- 
wechsel hat  jetzt  einen  Beamten  gebracht,  von  dem  sie  Geneigtheit 
für  sich  erwarten  dürfen;  so  versuchen  sie  ihre  Sache  noch  einmal 
zur  Verhandlung  zu  bringen,  also  das  Verfahren  der  'in  integrum 
restitutio'  zu  erreichen.  Da  die  Sache  aber  ihr  rechtlicbes  Ende 
gefunden  hatte,  konnte  das  Verfahren  nur  mit  Genehmigung  der- 
jenigen Stelle  eröffnet  werden,  deren  richterlicher  Kompetenz  das 
erste  Urteil  seine  Rechtskraft  verdankte.  Diese  prinzipielle  Ge- 
nehmigung zu  erwirken,  sondert  Argos  eine  Gesandtschaft  an  die 
maßgebende  Stelle  ab.  An  sie  ist  das  vorliegende  Schriftstück 
gerichtet,  das  ausgesprochenermaßen  nicht  eigentlich  in  die  Rechts- 
fragen selbst  eingehen,  sondern  nur  über  den  Fall  im  Allgemeinen 
und  über  die  Gesandtschaft  orientieren  wilP).  Es  kann  also  nicht 
als  Gerichtsrede  angesprochen  werden:  welcher  unter  den  tradi- 
tionellen literarischen  Gattungen  es  zuzusprechen  ist,  ob  es  über- 
baupt  in  eine  von  ihnen  sich  fügt,  wird  außer  von  dem  Stil- 
charakter des  Schriftstückes  auch  von  der  Bestimmung  der  an  der 
Sache  beteiligten  Personen  abhängen.  Doch  kann  über  diese,  zumal 
über  den  Richter  im  ersten  Prozeß  und  über  den  Magistrat,  an 
den  sie  gerichtet  ist,  erst  gehandelt  werden,  wenn  ihre  Zeit  hat 
festgestellt  werden  können.  Denn  da  der  Instanzenzug  in  dem 
vordiokletianischen  und  dem  diokletianisch-konstantinischen  Appel- 
lationsverfahren verschieden  war,  hängt  die  Bestimmung  der  beiden 
Magistrate  von  der  Chronologie  der  Rede  ab. 

.  Die  Zeit. 
Das  erste  aufmerksamere  Lesen  ergibt  schon  Beobachtungen, 
die  die  Rede  aus  einer  Zeit  heraus  verweisen,  in  der  das  ganze 
politische  Leben  auf  den  Monarchen  als  die  Verkörperung  des 
Staatsgedankens  und  der  Staatsgewalt  sowie  als  die  Quelle  alles 
Rechtes  konzentriert  erscheint.  Nirgend  in  der  Rede  wird  der 
oder  überhaupt  ein  Kaiser  erwähnt,  nicht  einmal  bei  der  Er- 
wähnung der  Appellationsmöglichkeit :  el  Yap  Icp-^Ttsv  s^co  t"^?  'EXXaSoc 
ocTüdYojv  r?jv  Sixt^v  (529, 16).  Die  Zuweisung  der  Argiver  zum  korin- 
thischen Syntelieverbande  wird  nicht  auf  den  Kaiser  zurückgeführt; 


1)  529,  22  dXXä  xa  (jlev  urrep  xr)?  u&'Xetos  S(xata  xaX  twv    ^y]T(Jpu>v  .  .  .  TreuaT] 
011  Se  ^p7]  xal  ToT;  ttjv  'Tipeaßetav  xa-jxrjv  TTpocayouci  xxX. 


12  Bruno  Keil, 

es  heißt  vielmehr:  TrpooYsvoii^vTjv  ahxoiQ  .  .  .  a:rö  tfj?  ßaatXsooooT]«; 
TZoXeidQ  und  {vo\ii\iOi(; .  .  .)  ol^  zvcL'^yoQ  Soxoöoi  Tuapa  t-^c  ßaatXsüOuoY]«; 
TrapetXTjfp^vai  ::öXeü)c  (527,  2;  529,  2).  Diese  Ausdrucks  weisen  rücken 
*  die  Rede  ohne  weiteres  vor  die  Zeit  der  diokletianischen  Monarchie. 
Man  überlege  ferner,  wie  der  Redner  argumentiert  haben  würde 
und  müßte,  wenn  das  den  Argivern  bestrittene  Privileg  fast  400 
Jahre  lang  unter  den  Kaisern  bestanden  und  von  ihnen  die  ganze 
Zeit  hindurch  immer  wieder  Bestätigung  gefunden  hätte,  was  doch, 
falls  die  Rede  in  julianische  Zeit  gehörte,  notwendig  der  Fall  ge- 
wesen wäre,  da  die  Gemeinden  beim  Thronwechsel  sich  regelmäßig 
ihre  Privilegien  bestätigen  ließen  ^),  die  Argiver  aber  ihres  Privilegs 
erst  seit  sechs  Jahren  verlustig  gegangen  waren:  sie  mußten  sich 
demgegenüber  geradezu  auf  diese  vielhundertjährige  Anerkennung 
ihrer  Atelie  durch  die  Kaiser  berufen.  Keine  Spur  davon  in  der 
Rede.  Besonders  bezeichnend  sind  endlich  noch  die  Schlußworte 
des  Prooimion  526,21  {isTet/e  xal  autY]  xa^djrep  ai  XoiTüal  ttJc  iXeo- 
^epia?  xal  twv  aXXwv  Stxatwv,  oTröaa  V8[JLOoaL  xaig  Trspl  tyjv  ""EXXdSa 
::öXsotv  Ol  xpaToijvTsc  dsi.  Die  schmucklose  Bezeichnung  ol 
ocpatoüVTsc  für  die  Kaiser  wäre  in  der  Monarchie  des  4.  Jhds.  un- 
möglich. Mir  ist  dieser  Ausdruck  besonders  aus  dem  1.  Jhd. 
bekannt^):  Philo  in  Place.  4  (520  M.)  alaia  ö'oux  satt  (50i  id  aizh 
Toö  xparoövTOc  (=  Gaius),  los.  Ant.  XVI  161  r^?  StaO-eoscoc,  "^v  so^ov 
üjcsp  r^jjLwv  avcoO-ev  ol  xparoüvTsc  (also  vor  93  n.  Chr.);  besonders 
nahe  steht  Plut.  praec.  ger.  reip.  32  (824  C;  vgl.  o.  S.  4,1) 
iXeu^spiac  8'  oaov  ol  xpaioövTJc  vspLoooi  tolc  StJijloi?  ixstsou  (bald  nach 
Domitian).  In  einem  solchen  Zusammenhange  wäre  zu  Julians  Zeit 
eine  Wendung  mit   ol  deiöratoi   ßaaiX£L(;'  oder  ä.  unvermeidlich  ge- 


1)  Delphi  von  Septimius  Severus :  Bourguet,  De  rebus  Delphicis  imperatoriae 
aetatis  p.  91  xd;  So9erjaot;  ufxtv  rapa  tcLv  [-po  r^{X(Jüv  autoxpocTopiojv  Srnpsd;  xai  fJt^/pt 
T^fxöiv  [dtel  a-jy/tupouix^va;]  xat  ravTa  xd  HuOixd  Si'xaia  [xal  r^fj-ei;  ßeßaioüixejv.  Die 
Ergänzungen  Bourgets  treffen  jedenfalls  durchgehends  den  Sinn.  —  Aphrodisias 
(von  Decius  nach  Waddington)  CIG.  2743  (besser  Waddington,  Asie  min.  n.  1G24, 
darnach  Lafoscode,  De  epistulis  Imperatorum  magistratuumque  Romanorum  n.  80), 
y.ai  i^/ftel?  hl  t/^v  xe  ^Xeut)ep{av  OjAeTv  cp'jXd'xxojxev  X7)v  ü-cfp/ouiav  xal  xd  ctXXa  8i 
oujjiravxa  o^xaia,  ordöiov  (=  526,21,  also  Amtsstil)  rapd  xüiv  irpo  i^/fi-wv  auxoxpa- 
Xfipiov  xexoyr^xaxe,  öuvaü^etv  Ixotfxu);  Ij^ovxe;  üjj.«Lv  xal  xd;  Tipo;  x6  fxdXXov  iXz{6ac. 
Vergl.  loseph.  Ant.  XVI  160.  162. 

2)  Ich  habe  hierfür  nur  Reminiszenzen  aus  der  Lektüre,  keine  Sammlungen. 
Magie,  De  Romanorum  iuris  publici  sacrique  vocabulis  solemnibus  q.  s.  G3  gibt 
mir  noch  Cass.  Dio  LXX  33,2  ^tiI  x^  xoü  xpocxoOvxoc  l^oujta,  aber  die  Gewähr  des 
Exzerptes  kann  fraglich  scheinen;  vereinzeltes  späteres  Auftauchen  —  außer  in 
rhethorisch-archaisierender  Diktion  —  ist  natürlich  möglich.  —  Plut.  a.  a.  0.  17.  19 
(813  E.  814  E)  geht  ot  xpaToDvxe«  wohl  mehr  auf  die  römischen  Verwaltungsbeamten. 


Ein  AOrOS  SITTATIKOS.  13 

wesen.  Und  was  sollte  zu  dieser  Spätzeit  noch  das  Praesens 
vejioooi,  das  in  unserem  Schriftstück  gerade  wie  bei  Plutarch  er- 
scheint?   Um  350  ist  ja  alles   schon  in  feste  Ordnung  eingealtert. 

Fast  noch  weniger  als  zu  der  Zeit  Julians  will  sich  das  Schrift- 
stück zu  der  Person  des  Julian  selbst  stellen.  Oder  sind  die  Worte 
spYOL?  a:roXoYOÖ[L£Voi  la  (ptXoao^ia?  ovsiSt]  xal  zb  Soxslv  a)(p7]oroo(;  slvat  zct.iq 
iröXeoi  Too?  {i£TtövTa(;  rpikoGO(p(.oL)f  tfsööoc  iXsYXOvrsc  (530,  10)  vor  einem 
Julian  nicht  völlig  deplaziert  ?  Ist  dieser  der  Adressat,  so  versteht 
man  auch  nicht  die  "Wendung,  daß  die  Argiver  jetzt  Richter  nach 
Wunsch  hätten  (xa  twv  SizaaTwv  oTcap^si  xai'  shy&Q  530,20;  s.  u. 
S.  21),  was  von  ihrem  Standpunkte  aus  nur  besagen  kann,  daß 
Argos  zu  den  neuen  Beamten  bessere  Beziehungen  hat  als  Korinth. 
Aber  aus  Libanios'  K-ede  für  den  Korinther  Aristophanes  (XIV 
Förster)  geht  hervor,  daß  Julian  schon  von  seinem  Vater  her 
gerade  Korinth  verbunden  war  und  dies  auch  in  einem  Schreiben 
bekundet  hatte,  aus  dem  der  Sophist  die  Worte  zitiert :  Tzazpt^oL 
\Loi  7rpö<;  u\Lä<;  U7rap)(£t  rpikia'  xal  ^ap  tpTtTjoe  Trap'  6{jllv  6  B\Lb<;  nazr^p 
xtX.  .  .  .  Ivuaö^a  6  TuarTjp  avsTraocJaro  (§  30 ;  II  p.  98  Förster)  ^). 

Vor  den  Ausgang  des  3.  Jhs.  fällt  das  Schriftstück  also  sicher, 
und  schon  die  eine  der  vorgebrachten  Beobachtungen  wird  dazu 
bestimmen,  mit  ihm  sogar  erheblich  über  jenen  terminus  post 
quem  non  hinaufzugehen.  Denn  wenn  die  Argiver  die  Eximierung 
von  der  korinthischen  Syntelie  auch  nur  bis  in  das  3.  Jhd.  hinein 
von  den  jeweiligen  Kaisern  bestätigt  erhalten  hätten,    so   mußten 


1)  Ich  hege  Zweifel,  oh  zu  Julians  Zeit  die  Nemeen  wirklich  noch  gefeiert 
wurden.  Libanios  in  seiner  Selbstbiographie  (or.  I)  sagt,  er  sei  als  Student  von 
Athen  nach  Argos  gegangen  xa  Trap'  auxoT?  [xuYjadfj.evos,  d.  h.  um  die  Weihen  der 
Koremysterien  zu  empfangen  (vgl.  Nilsson,  Griech.  Feste  S.  361,  wo  diese  Stelle 
fehlt);  von  den  Nemeen  spricht  er  an  dieser  Stelle  nicht,  die  übrigens  das 
Bestehen  der  Ephebengeißelung  am  Altar  der  Artemis  Orthia  in  Sparta  für  diese 
späte  Zeit  bezeugt  (icp'  lopxTjv  AaxtüvtxT^v,  xa?  fxa'cxtya?,  ^reiYoixevo?).  Bemerkenswert 
scheint  immerhin  die  Aufzählung  bei  Lib.  XIV  70  (II  p.  112)  Iv  AeXcpoT?,  h  IlföTf), 
■Tiap'  'AOrjvaiot?,  Trapd  xoT;  xoüoe  rcoX^xats  (Korinth)  Tiavxa^^oa  x^?  'EXXaoo?  xxX.,  wo  die 
Nemeen  fehlen.  Aber  aus  Julian  p.  106,25  vt'xa?  'OXufAnaxas  r]  Ilu&txd?  r)  xwv 
7roXefjLf/.üiv  dytüvojv  -/txX.  wird  man  keinen  Schluß  auf  das  Eingehen  der  Isthmien  und 
Nemeen  ziehen  wollen.  —  Andererseits  würde  das  Vorhandensein  von  Philosophen 
in  Argos  auf  die  julianische  Zeit  auch  zutreffen :  p.  153, 14  T]xtaxa  o^  iaxt<xo6xu)v> 
Twv  TTjYtöv  (d.  h.  xTj?  cpiXoaocp{a;)  e-/.rjxt  x6  "Apyos  7roXuB(t|;tov  xxX. ;  aber  diese  Über- 
einstimmung beweist  natürlich^  nach  keiner  Seite  hin.  —  Daß  Julian  im  Pane- 
gyrikos  auf  die  Makedonierin  Eusebia,  die  zweite  Frau  des  Kaisers  Konstantin  IL, 
die  Genealogie  Argos-Makedonien  heranzieht  (p.  136,23),  auf  die  ja  auch  unser  Stück 
anspielt  (526, 17),  beweist  bei  der  Trivialität  dieser  Tradition  für  die  Urheberschaft 
nichts ;  und  die  Ineptheit,  mit  welcher  sie  hier  in  die  Argumentation  hineingezerrt 
wird,  bildet  ein  sonderndes  Spezifikum  unseres  Autors. 


14  Bruno  Keil, 

sie  dies  erwähnen.  Beweisender  ist  aber  der  allgemeine  Eindruck. 
Es  geht  durch  das  ganze  Schriftstück  ein  so  merkwürdig  un- 
monarchischer, fast  republikanischer  Ton,  der  in  die  soUennen 
Devotionsakkorde  der  Rhetorik  schon  der  trajanisch-hadrianischen 
Zeit  nicht  mehr  einklingt.  Aber  im  1.  Jhd.,  wo  auch  —  besonders 
aus  philosophischen  Kreisen  —  die  Luft  der  Opposition  noch  wehen 
kann,  wird  er  durchaus  verständlich^).  Sehr  bemerkenswert  ist 
in  dieser  Hinsicht  das  Führungsattest,  das  den  beiden  argivischen 
Abgesandten  ausgestellt  wird :  530,  4  <piXooo(poöai  [xsv  etTrep  ziq  aXkoq 
Twv  xa-O-'  r^[JLä?,  t*^?  :roXii:stac  Se  xa  ^^pTJaijxa^)  v.al  xspSaXsa  SiaTuscpeüYaoiv 
x-^  Tzazpldi  Bk  iTrapxetv  ael  xaxa  §6va[j.iv  ^rpo-O-oiioGpLevoi,  otav  -q  izokic; 
Iv  XpsiQ^  jiSYdXij]  Y^VTjTat,  töis  pTjTOpeoooot  xal  :roXtT£DOVTai  v.cd  Tüpsoßeoooat 
%al  SaTravwoiv  4%  twv  uTrap^^övrwv  :rpo^6[j.co(;,  spYO'-C  a:üoXoYo{)|isvoi  y.tX. 
(s.  0.  S.  13).  Das  heißt  mit  andern  Worten:  es  sind  zwar  Philo- 
sophen, aber  keine  Berufspolitiker;  sie  machen  keine  Opposition, 
sondern  nur  durch  Not  der  Vaterstadt  veranlaßt,  treten  sie  in  die 
Öffentlichkeit.  Wie  es  mit  der  öffentlichen  Tätigkeit  dieser  Männer 
in  Wahrheit  stand,  hört  ja  jedes  an  den  Tenor  der  späteren  Ehren- 
inschriften gewöhnte  Ohr  aus  den  Sätzen  des  Redners  ohne  weiteres 
heraus.  Fast  Wort  für  Wort  findet  in  jenen  Inschriften  sein  Ent- 
sprechen: oiav  1^  tzoXk;  iv  X9^^^  l^^T^^^Ti  TSVTjtai  ro  lv  Tudaaic  zaiQ  zfi<; 
iraTpiSoc  "xpeiaic  yvyjoiü)?  ^rpovoTJoavta  (Iv  dva^xaiotdroK;  xaipoic  u.  ä.); 
TcoXiTSüovTai  rv»  apLota  TToXtTeoöjisvov,  wobei  wohl  die  Verbindung  prjTO- 
peuoüaL  Ttal  %tX.  zugleich  dem  stereotypen  XsYOvra  %al  ^rpaiTovia  ent- 
sprechen soll.  Das  Tupsoßsosiv  erläutern  die  so  häufigen  Wendungen 
wie  el?  Ta)[j.7]v  TrpsaßsDoavTe?,  :roXXdxt(;  OTüsp  zr^z  izoLxpiBoQ  Ttpöc  toü? 
SeßaoToix;  Tcpsoß.,  u.  a.,  auch  SaTravwaiv  Ix  twv  ü7rap)(övT(j)v  das  inschrift- 
liche h,  Td>v  iStwv  £7ri§£Sü)XÖTa  -h  octtö  iSiwv  Sa7rav7]ji.dT(j)v  (ISa:rdvY]a£V  Tuap' 
laoToö  u.  ä.).  Endlich  das  Trpo^ujiüx;  am  Schlüsse.  Dieses  kehrt 
ja  einfach  so  oder  in  den  verschiedensten  Variationen  ([xstd  ^rdoY]? 
7rpoO-ü|j.ia<;  u.  a.)  auf  den  Steinen  wieder  und  bot  sich  dem  Redner 
ohne  weiteres  dar;  allein  er  hätte  es  gerade  hier  aus  stilistischen 
Gründen  vermeiden  sollen.  Denn  kurz  vorher  hat  er  erst  Wendungen 
der  offiziellen  Sprache  wie  l%T£vd)(;  xal  :rpo6'üpLü)(;  £U£pY£Tr]oavTa 
((b'fEXTJoavTa)  T7]v  TratpiSa  oder  ^rpoaipoo'isvo?  ad  ttjv  TtatpiSa  £0£pY£r£iv 
OÄ0üSf)(;  Tcal  Trpo^ojita?  o68^v  IXXsCttcov  in  sein   t-g   TratplSt  iTrapxEiv   d£l 

1)  Der  jüngste  Rest  'heidnischer  Märtyrerakten'  (A.  Bauer,  Arch.  f.  Papyrus- 
forsch. I  29flF.)  führt  zwar  in  die  Zeit  des  Commodus,  aber  das  ist  ungeschickte 
literarische  Mache;  die  Verhältnisse,  die  diese  Literatur  werden  ließen,  und  die 
Entstehung  des  literarischen  Typus  gehören  durchaus  dem  1.  Jhd.  an.  Vgl. 
Reitzenstein,  Nachr.  Gott.  G.  1904,  327  ff.  und  Hellenist.  Wundererzählungen  S.  37, 3. 

2)  8.  u.  S.  27. 


Ein  AOrOS  2T2TATIK02.  15 

Tcara  Sava{j.tv  7:po^D[io6[t£voi  umgesetzt;  er  klebt  also  so  an  dem  in- 
schriftliclien  Schema,  daß  nach  dem  :rp£aßs6eiv  Tcal  SaTuavav  1%  täv  ISlwv 
sich  ihm  das  :rpo'0'ü{JL{O(;  trotz  jenes  Tupo^ufioüjisvoi  wieder  aufzwingt. 
Männer,  deren  öffentliche  Tätigkeit  in  solcher  Weise  mit  den  Formeln 
der  offiziellen  Ehrendekrete  charakterisiert  werden  kann,  nahmen  im 
öffentlichen  Leben  ihrer  Heimat  eine  andere  Stellung  ein,  als  der 
Redner  offen  zugestehen  will.  Daß  den  argivischen  Gesandten 
als  beste  Empfehlung  vor  dem  römischen  Magistrate  das  Zeugnis 
erteilt  wird,  sie  seien  eigentlich  unpolitische  Lämmlein,  wenn  sie 
jetzt  auch  in  politischer  Mission  vor  ihm  stünden,  ist  für  die  Zeit 
der  Eede  doch  höchst  charakteristisch.  Der  Grieche  ist  noch  ver- 
dächtig, der  sich  politisch  betätigt:  dahinter  stehen  Stimmungen, 
wie  wir  sie  aus  dem  Schluß  von  Tuepl  ü(j;ou<;  kennen. 

Ich  habe  die  chronologische  Untersuchung  bisher  absichtlich 
nur  aus  Indizien  geführt,  um  so  den  indirekten  Beweis  lediglich 
durch  die  direkte  Zeitangabe  bestätigen  zu  lassen,  die  die  Hede 
in  den  schon  angeführten  Worten  529,  5  ei  Ss  toig  vöv  üTudp^aat  (Tuspl) 
TT]V  :röXLv,  IttsiSy]  rrjv  Tü){iatxYjV  aTuoLVtiav  ISs^avto,  la)(upLCö[i£Vot  ttXsov 
l')(eiv  a^ioöai,  Tiapai'CTjaöfiS'ö'a  [isTpiüx;  auTou?  {J-v]  twv  Tuaispcov  cppovsiv  [lef- 
Cov  [i7]Se  ooa  .  .  .  Ixsivoi  .  .  .  StscpöXa^av  .  .  .  S'O'tjj.a,  laöia  xaiaXoetv  %al 
TtaivoTO'istv  bietet;  denn  vöv  und  IttsiSy]  stehen  nicht  bloß  in  einem 
logisch-sachlichen,  sondern  auch  in  einem  zeitlichen  Korrelations- 
verhältnis zu  einander.  Zwar  wird  niemand  aus  dieser  Verbindung 
schließen  wollen,  daß  die  Hede  nur  ganz  wenige  Jahre  nach  der 
Deduzierung  der  römischen  Kolonie  fiele,  aber  jedermann  wird 
auch  zugestehen,  daß  die  Begründung  der  korinthischen  Privilegien 
mit  der  Aufnahme  der  römischen  Kolonisten  in  die  Stadt,  nament- 
lich in  der  Form,  in  die  diese  Begründung  hier  gekleidet  ist,  nur 
so  lange  Sinn  und  Verstand  hat,  wie  die  Erinnerung  an  die  Dedu- 
zierung der  Kolonie  und  die  damit  gegebenen  Vorrechte  Korinths 
noch  lebendig  war.  Dies  ist  aber  für  das  2.  Jhd.,  also  150  Jahre 
nach  der  Deduzierung  der  Kolonie,  nicht  mehr  anzunehmen.  Wo 
wir  nun  sicher  nicht  über  die  hadrianische  Zeit  herabgehen  dürfen, 
gewinnt  eine  zweite  Stelle  datierende  Bedeutung  nach  vorwärts 
wie  rückwärts :  527, 18  Sirm  S'  kazl  Nsjisa  Tuapa  zoU  'ApYSLOic,  %a^a- 
Tüsp  ^lo'ö'jiia  Tuapa  Kopiv-ö-toic-  ^v  [xsviot  TOOTcp  Tcji  xpövcp  (d.  i.  -jusviae- 
TYjpiSi)  %cd  Sdo  7rpö(a)>t£LVi:ai  ^)  Tzapä  zol<^  ^Äp^Bioiq  stspoi  zoioids,  wars 
etvai  Tsoaapag  (xoix;)  Tudvcag  (Iv)  Ivtaoioic  Tsaoapaiv.  Diese  Angabe 
über  die  vier  argivischen  Agonalfeiern  ist  längst  mit  der  argivischen 


1)  Diese  Korrektur  erzwingt  der  Sinn,  denn  der  Redner  addiert.  —  Die  beiden 
andern  Ergänzungen  von  Hertlein. 


16  Bruno  Keil, 

Inschrift  IGr.  IV  590  durch  Corsini^)  in  Verbindung  gesetzt  worden, 
die  einen  «Ycovo^srav  'Hpaitov  xal  Nsjislwv  xal  Ssßaotsiwv  xal  Nejisicüv 
xal  'AvTivoEitov  Iv  ""Ap^si  ehrt.  Da  die  Fünfzahl  der  Feste  durch 
die  erst  nach  dem  Jahre  130  hinzugetretenen  Antinoeia  —  denn  die 
anderen  Feste  sind  älter  —  erreicht  wird,  die  Rede  aber,  wie  gezeigt, 
nicht  in  die  Zeit  nach  Abschaffung  dieses  Festes  fallen  kann,  so  ergibt 
sich  als  terminus  ante  quem  das  Jahr  130  n.  Chr.  Als  terminus  post 
quem  muß  man  theoretisch  das  Jahr  20  v.  Chr.  ansetzen ;  denn  für 
die  Begründung  der  Seßdoisia  ist  das  Jahr  27  v.  Chr.  der  terminns 
a  quo.  Dieses  Fest  bestand  aber  ersichtlich  schon,  als  die  Korinther 
den  Anspruch  auf  die  Syntelie  der  Argiver  erhoben;  andererseits 
zahlen  diese  bereits  seit  6  Jahren.  In  Wirklichkeit  muß  das 
Schriftstück  natürlich  noch  in  das  1.  Jhd.  n.  Chr.  fallen;  das 
scheint  mir  die  wiederholt  gebrauchte  Bezeichnung  ii  ßaaiXsoooaa 
tioXk;  für  Rom  zu  verlangen.  Über  sie  ist  ein  besonderes  Wort 
nötig. 

Diese  Bezeichnung  wird  möglich  von  der  Zeit  ab,  wo  für  das 
römische  Imperator  das  grichische  ßaoiXeoc  eintreten  kann.  Den 
ältesten  inschriftlichen  Beleg  scheint  zur  Zeit  die  athenische  In- 
schrift IGr.  III  12  hadrianeischer  Epoche  zu  bieten;  der  Purismus 
der  Literatur  läßt  ßaaiXeü«;  =  Imperator  schon  bei  losephos  und 
Plutarch  auftreten^),  aber  schwerlich  geben  diese  für  uns  ältesten 
Bezeugungen  die  obere  Altersgrenze  des  Wortgebrauches  über- 
haupt ab.  Andererseits  ist  zu  beobachten,  daß  Dionys  v.  Hali- 
karnass,  Strabo  und  Philo  nur  die  offiziellen  Titel  SsßaaTÖc,  Kataap, 
AoToxpaTcop  zusammen  oder  einzeln  verwenden;  bei  dem  letzteren 
heißt  der  Tetrarch  Herodes  Agrippa  noch  ßaoiXsoc  im  Gegensatz 
zu  dem  mit  Kaiaap  bezeichneten  Kaiser  Gaius  ^).  Die  Umschreibung 
1^  ßaoiXsüooaa  tzoXk;  selbst  weist  der  Thesaurus  aus  Athenaios  nach, 
bei  dem  der  Beleg  für  seine  Zeit  gilt*).  Den  ältesten  inschrift- 
lichen Beleg  für   die   in  justinianischer   Zeit  für   Konstantinopel 


1)  Quaest.  agon.  III  16;  J.  G.  Droysen,  Hermes  1879  XIV  4. 

2)  Magie  a.  a.  0.  (s.  S.  12,  2)  S.  33.  62,  vgl.  Mommsen,  Rom.  Staatsr.  II  764,3. 
Aristides  bezeichnet  in  dem  in  Rom  selbst  gehaltenen  Panegyrikos  ei;  'PtufxTjv, 
seiner  ältesten  erhaltenen  Rede,  Pius  mit  6  vOv  apywv  (§  107),  später  und  vor 
Griechen  sagt  er  ßaaiXeu;. 

3)  Dion.  Hai.  Arch.  I  7,  2.  Strabo  z.  B.  235  ^leßaa-o;  Kaiaxp,  aber  236  mit 
Scheidung  6  8e6;  Kotlaotp  xal  6  XeßaOTÖ;,  nur  Kaiaap  675.  —  Philo  in  Flacc.  5  Fdio« 
Kaiffap  ^AfpiitKCf.  74)  'HptüSou  ßaaiX^w;  ulüiviji  und  a.  E.  ei  U  {xt;  ßaatXcu«:  t^v  aUa'  xi; 
Toiv  ix  TT^c  Ka(aapo5  oixia;,  oux  wcpetXe  rpovofi.(av  riva  xal  tiixyjv  l'/ti"*- 

4)  Also  für  die  Zeit  um  195:  Dittenberger  im  Apophoreton  (Berlin  1903) 
8.  26.  —  *H  ßaoi>.e6ouaa  'PJjfxT)  Inscr.  RR.  II  1211,  diocletianischer  Zeit  aus 
Ägypten. 


AOrOS  irSTATIKOS.  17 

übliche  Bezeichnung  (Dittenberger  zu  10.  521  not.  12)  ij  ßaciXlc 
Tü!)[j.T]  (Iv  T*^  ßaatXtSi  TcüfxiQ)  bieten  mir  die  Akten  der  ursprünglich 
in  Sardes  begründeten  cövoöo?  ^ootizt]  twv  Tuepl  töv  'HpaxXsa  a^XYj- 
Twv;  nach  Rom  übergesiedelt  bezeichnet  sie  sich  um  155  als  Iv  z"^ 
ßaaiXiSt  Tü)[i.'(]  xaToixoövcec-  Etwa  zwanzig  Jahre  später  (173)  ge- 
braucht die  Tyrierkolonie  in  Puteoli  die  gleiche  Benennung  für 
Rom  ^).  Es  wird  kein  Zufall  sein,  daß  diese  ältesten  Belege  gerade 
auf  Asien  zurückgehen ;  aber  diese  Generation  selbst  hat  die  Wen- 
dung nicht  erst  erfunden,  sondern  sie  sicherlich  schon  übernommen. 
Wie  leicht  die  Übertragung  der  Benennung  der  Kaiser  auf  die 
Kaiserstadt  war,  mögen  die  Worte  des  Redners  Aristides  in  seiner 
Romrede,  die  unter  Pius  fällt,  klar  machen,  wo  es  von  den  Römern 
als  Einwohnern  der  Stadt  heißt  (XIV  10  K.) :  ouS'  ItiI  lazToic  opotc 
ßaoiXsösTS  oüS'  STspoc  npooL^opemi  [J-s/pt  oo  dtl  % p  a  t  s  t  v ,  aXX'  -q 
|j,sv  "ö-dXaxra  woTTsp  Cwvt]  xi<;  Iv  [xsatj)  zfi^  oI%oü[isv7]c  ojjlolcöc  %al  zfi^  opLs- 
Tspac  ri'^B\i.ovioL(;  'üBzcny.xoLi.  Von  den  drei  hier  durch  den  Druck 
hervorgehobenen  Synonymen  wendet  Dionys  v.  Halikarnass  das 
zweite  in  der  Einleitung  zu  IIspl  ap)(ai(j)V  pTjiöpwv  (§  3)  auf  Rom 
an:  -q  TcdvKov  zparoöoa  Twjitj ,  das  dritte  im  Beginne  seiner 
Archaeologie  (I  9,  1) :  tyjv  t^  y  s  jj.  ö  v  a  y^c  %al  ^aXdacYjc  aTcdarjc  ;röXiv, 
Yjv  vöv  zatoixoöoi  'Pwiiaiot.  Daß  das  erste,  welches  unsere  Rede  in 
il  ßactXsüOüoa  ttöXi?  bietet,  eintreten  konnte,  sobald  die  xpaioüvcsc 
selbst  ßaaiXsig  hießen,  versteht  sich.  Es  konnte  dies  um  so  eher 
geschehen  als  die  Dichter  hier  vorgearbeitet  hatten.  Denn  bei 
Melinno,  also  schon  in  v  o  r  mithridatischer  ^)  Zeit,  heißt  es  von  Rom: 
Gol  [lövcf,  TCpeoßiaTa,  SsSooTts  Moipa 
xöSo?  dppifjz'uw  ß  a  0  i  X  "^  0  V  apyäq, 
oippa  %oipav^ov  syoiGOL  %  d  p  t  o  g 
dYsixovsuif]«;. 
Hier  haben  wir  wieder  alle  jene  Synonyme  auf  Rom  vereinigt. 
Die  Benennung  tj  ßaaiXsDouaa  tüöXlc  hindert  also  nicht,  die  Rede  in 
das  1.  Jhd.  n.  Chr.  zu  setzen;  nur  wird  vorsichtiges  Urteil  es 
vorziehen,  mit  ihr  in  die  2.  Hälfte  des  Jahrhunderts  herabzugehen, 
nicht  sowohl  wegen  des  späteren  Auftretens  von  ßaciXsü?  für  Im- 
perator, als  weil,  wie  dargelegt,  die  ganze  Situation  und  die 
Wendung  ol  xpaioüvcst;  d  s  l  einigen  Abstand  von  dem  frühesten 
Grenztermin  verlangen.  Die  Besprechung  der  Personen  wird  diese 
Zeitbestimmung  bestätigen. 

1)  Die  Belege  in  den  Akten  des  Vereins  IG.  XIV  1109.  1105.  1107;  alle 
zusammen  jetzt  Inscr.  RR.  I  146—157.  —  Tyrierinschrift  IG.  XIV  830  =  Ditten- 
berger 10.  595  (Inscr.  RR.  I  421). 

2)  Stob.  1117,12  (III  312  H.);  zur  Zeit:  von  Wilamowitz,  Timotheos  S.  71,1. 
Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.   Phil.-hist.  Klasse.   1913.    Heft  1.  2 


18  Bruno  Keil, 

Die  Personen. 

Die  beiden  Abgeordneten  der  Argiver,  Diogenes  und  Lamprias, 
gehörten  zweifellos  den  vornehmsten  Familien  ihrer  Vaterstadt 
an.  Nur  aus  solchen  werden  naturgemäß  die  Vertreter  der  Gre- 
meinde  genommen,  und  nicht  zufällig  ließ  sich  vorher  in  der 
Charakteristik  ihrer  öffentlichen  Betätigung  die  Terminologie  der 
Inschriften  nachweisen,  die  der  Ehrung  und  dem  Andenken  der 
ersten  Männer  in  den  Gemeinden  galten.  Man  darf  fast  erwarten, 
den  Spuren  wenn  auch  nicht  des  einen  oder  des  andern  selbst, 
so  doch  einer  der  beiden  Familien  in  den  Inschriften  zu  begegnen. 

In  den  Jahren  66 — 68  n.  Chr.  starb  in  Epidauros  Tupö  topag 
(IGr.  IV  938,  6)  und  iQpTraoixsvoc  otuö  toö  Sai{iovog  ocTrö  {xsYiaTwv  IXttlScöv 
Iv  xf^i  TüpwTYji  Toü  ßioD  i^XixiaL  (a.  a.  0.  937,  5),  also  etwa  im  Alter 
von  16  Jahren,  Tixog  StaTsiXiog  SraTStXLOo  olb<;  TetfxoxpdTOüc  A  a  [j.  - 
Tupiac  Athen  (a.  a.  0.  936—38)  und  Sparta  (939.  940)  übersenden 
den  Eltern  T.  Statilius  Timokrates  und  Timosthenis  und  zugleich 
auch  dem  noch  lebenden  Großvater  Aa\L'Kpiaz  Beileidsadressen, 
Musterstücke  der  bekannten  'Trostbeschlüsse'.  In  dem  einen  der 
beiden  auf  diesen  Fall  bezüglichen  athenischen  Aktenstücke 
(937, 4)  heißt  es  von  der  Familie  allgemein  'veaviou  .  .  .  eDYevsiat 
X£"/p7][JLSV0ü  e;cl  aTcdarjc  x^c  'EXXd§0(;  anö  ts  twv  TzoLp'  iQjiiv  kizifOL' 
veatdicov  dvSpwv  %ai  äizb  twv  IvSo^oTdrcov  ev  t-^i  TXXdSi  TröXewv. 
Dies  wird  durch  das  andere  Stück  so  erläutert  (938,8):  eoYsvstai  ts 
xf^i  'AO-T^VYjaiv  aTTÖ  xwv  dp^^aiwv  zal  Tcpcorcov  dvöpwv  .  .  ,  oh  jiövov  Ss 
vfii  'AO-YJvTjaiv  suYsvsiat  zal  Xa[X7üpöxr^Tt  xezoa[jLTj[JL£vov,  dXXd  xal  h  zal<; 
hdoiozdzoLK;  y.cd  eoYsvsoTdTaK;  x-^c  'EXXdSo?  jröXeai  Aax£§at[j.ovL  xal 
''A  p  Y  £  t  xal  Iv  TTjt  i£päi  'E7ri§a6pü)i  oi)S£VÖc  oTxoo  ÖEutspov  y£vö(1£vov.  Die 
spartanische  Adresse  (940)  macht  ganz  gleichartige  Angaben,  die 
sogleich  zur  Besprechung  kommen  werden.  Die  Familie  mit  den 
Charakternamen  Lamprias-Timokrates  ist  uns  nun  durch  die  epi- 
dauriscben  Inschriften  in  mindestens  7  männlichen  und  3  weiblichen 
Vertretern  bekannt  *),  deren  Gesamtlebenszeit  sich  etwa  von 
der  augusteischen  Zeit  bis  in  die  Mitte  des  2.  Jhs.  erstreckt. 
Darunter  erscheint  der  Name  Lamprias  fünfmal.  Aus  Argos 
selbst  stammt  die  schon  bei  der  Erörterung  der  Festfeiern  (s.  S.  15  f.) 
herangezogene  Inschrift  IG.  IV  590,  die  so  beginnt:  d  ttöXk;  d  töv 
'ApY£ttov  T.  SiariXiov  Aa(X7rptoü  uöv  TitLoxpdTT]  Msixjxiavöv,  n£po£o^ 
xal  Atooxoupwv   aTuÖYovov,   und   nach  langer  Aufzählung  aller  Amter 


1)  Die  Stammbäume  von  augusteischer  Zeit  ab  bat  Fränkel  zu  n.  934.  935 
(dazu  Korrektur  zu  n.  1444)  chronologisch  im  allgemeinen  zutreffend  aufgestellt; 
Einzelheiten  müssen  unsicher  bleiben. 


Ein  AOrOS  2TSTATIK05:.  1^ 

schließt:  %al  TrpsoßeuoavTa  uTrsp  ts  zS<;  TuaipiSoc  xal  twv  ""EXXavwv  Ttpöc 
TS  xav  qöyxXtj'cov  xal  Ttpöc  ßaoiX^ac  xal  la  aXXa  xal  Xo^oiq  Ttal  spYOtc 
::oX£i'C£oaa[i£vov  apiora  %al  cpiXoTeLiiÖTaia,  apexag  Ivsxa.  Daß  nun  die 
Familie  dieses  Sohnes  eines  Argivers  Lamprias  zu  der  großen  epidau- 
rischen  Lamprias-Familie  gehörte,  beweist  jene  spartanische  Beileids- 
adresse :  (940,  3)  bI^  wv  täc  'EXXaöo?  eoYsvsic^  Iv  rote  [xaXiara  .  .  .  ^iib 
[isv  Twv  'A^Tjvwv  To  IvSo^oTaiov  K'rjpÖXCöV  Ysvo?  .  .  .,  aTTÖ  §£  'ETTtSaöpoo 
tö  Elva/tScöv,  ocTuö  Ss  ''ApYOO?  xo  üspaeo?  xal  ^opwvsoc,  anb  [jlsv  täc 
AaxsSaijtovia?  . . .  ^HpazX-^c  %al  AoaavSpo«;  o5  7üL^a[v  . .  'c]ca[v]  ^pövwv  . . . ; 
denn  hier  liegt  prinzipielle  Grieichheit  des  Stammbaumes  vor^). 
Noch  beweisender  aber  ist  es,  daß  mit  Ausnahme  des  ältesten  be- 
kannten Familienmitgliedes ,  des  Großvaters  des  verstorbenen 
jungen  Mannes,  alle  Mitglieder  das  römische  Gentilicium  Statilius 
tragen  und  weiterhin  das  Cognomen  Memmianus  bei  den  durch  die 
epidaurischen  Inschriften  bezeugten  Statiliern  der  Lamprias-Familie 
ebenfalls  vertreten  ist.  Die  Inschriften  bieten  nicht  genügende 
Indizien,  um  einen  einwandfreien  Stammbaum  der  weitverzweigten 
Familie  aufzustellen;  nur  soviel  scheint  das  Versagen  ihrer  Zeug- 
nisse für  die  Statilii-Lamprias-Timokrates  erkennen  zu  lassen,  daß 
dieser  Zweig  der  Familie  in  der  2.  Eälfte  des  2.  Jhs.  n.  Chr. 
erlostjh  oder  wenigstens  von  der  sozialen  Höhe  herabsank,  die  ihr 
früher   einen   hervorragenden   Platz   in  Argos   und  Epidauros   ge- 


1)  Die  drei  peloponnesischen  Stammbäume  geben  wohl  die  argivische  Tradition, 
wenigstens    gewinnen    sie   aus   der   von    Paus.   II  15,  4  ff.    gegebenen    argivischen 
Genealogie  Zusammenhang:   Inachos    (epidaurische    Linie)  —  Phoroneus  — 
Niobe  —  Argos  —  Triopas  —  lasos  —  lo  —  Epaphos  —  Libye  — 
Belos  !  ^^OT*^^  -  Lynkeus+  )  ^^^^  i   Proitos  (?) 

{  Danaos  —  Hypermestra  )  I  Akrisios  —  Danae  —  Perseus  — 

(  Alkaios  —  Amphitryon  -f     ) 
Elektryon  -  Alkmene  \  Herakles  .  .  .  Lysandros  (spartanische  Linie) 

(  Gorgophone  —  Tyndareos  (-f  Leda)  —  Dioskuren  (argivische  Linie). 
Die  Ergänzung  Fränkels  940, 6  cuvYEv[etav  Opjoltov  ist  ganz  unsicher,  vielleicht 
fehlt  sogar  der  äußere  Raum  dafür;  das  muß  Nachprüfung  des  Steines  ergeben. 
Am  interessantesten  ist  die  Angabe  über  den  spartanischen  Stammbaum;  denn 
der  Lysandros  ist  niemand  anders  als  der  bekannte  Feldherr,  wie  der  Anfang 
des  angeschlossenen  Relativsatzes  bezeugt :  von  hier  ab  ist  die  Zeitrechnung  'zuver- 
lässig' (KiOa[v  .  .  .]).  Damit  erhält  Plutarchs  Angabe,  Lys.  2,  X^yexai  6  AuadvSpoo 
TraxTjp  'AptaxoxXeiTos  (falsch  für  -xpixo?)  oixi'a;  p-ev  06  Yevea&oti  ßaatÄtzr^c,  oXkoa  8s 
Y^vou?  elvai  xoü  xüiv  'HpaxXeiSöiv,  aus  einem  um  ein  Menschenalter  älterem 
Zeugnis  Beglaubigung  —  denn  die  Inschriften  fallen  um  66 — 68  v.  Chr.,  die 
Plutarchbiographien  sind  erst  unter  Trajan  geschrieben  — ,  zugleich  Belochs  Kritik 
(Griech.  Gesch.  II  94, 2)  der  Phylarchtradition  von  dem  Mothax  Lysandros  Be- 
stätigung, wie  sie  denn  schon  von  Busolt  (Griech.  Gesch.  III  2,  1569,  3)  und  von 
anderen  Seiten  Zustimmung  gefunden  hatte. 

2* 


^  Bruno  Keil, 

geben  hatte.  Den  Lamprias  unserer  Rede  init  einem  der  inscbriftlicli 
bekannten  Lamprias  zu  identifizieren,  ist  also  unmöglich ;  das  Vor- 
kommen des  Namens  in  dem  bestimmenden  sachlichen  Zusammenhange 
genügt  aber  an  sich,  um  unser  Schriftstück  in  eine  Epoche  zu  ver- 
weisen, deren  Grenzen  die  nach  anderen  Indizien  bestimmte  Zeit 
ihrer  Abfassung  umschließen;  so  findet  von  dieser  Seite  aus  die 
hier  vertretene  Datierung  eine  direkte  Bestätigung  insofern,  als 
die  Rede  aus  dem  4.  Jhd.  heraus-  und  um  mindestens  zwei  Jahr- 
hunderte hinaufgerückt  wird.  Nichts  hindert  also,  die  vorher  be- 
gründete Limitation  auf  die  2.  Hälfte  des  1.  Jhs.  in  ihr  Recht 
treten  zu  lassen;  denn  die  Inschriften  ließen  ja  für  den  Namen 
Lamprias  einen  Spielraum  bis  in  die  augusteische  Zeit. 

Schwer  und  nicht  ganz  sicher  zu  beantworten  ist  die  Frage 
nach  der  Amtsstellung  der  beiden  in  dem  Schriftstücke  genannten 
römischen  Magistrate,  des  Richters,  der  den  für  Argos  ungünstigen 
Spruch  fällte,  und  des  zweiten  Beamten,  an  den  es  sich  richtet; 
das  schließt  auch  ein  volles  Verständnis  des  ersten  Prozesses  für 
uns  aus.  Zwar  ist  jetzt  soviel  sicher,  daß  die  Rechtsverfahren  der 
diokletianisch-konstantinischen  Ordnung  nicht  mehr  in  Rechnung 
zu  ziehen  sind ;  allein  die  Angaben  des  Verfassers  sind  —  wohl  nicht 
unabsichtlich  —  so  allgemein  gehalten,  daß  sie  bei  der  Möglichkeit 
verschiedenen  Prozeßverfahrens,  wie  sie  die  provinziale  Rechtspflege 
für  den  vorliegenden  Fall  zuließ,  auch  für  die  hier  allein  noch  in 
Betracht  kommende,  begrenzte  Zeit  zu  keiner  klaren  Erkenntnis 
gelangen  lassen.  Der  urteilende  Beamte  wird  einfach  SixaoTYJc 
(529, 19;  0.  S.  10,  2)  genannt,  also  iudex;  darunter  hat  man  denn  den 
vom  Statthalter,  hier  dem  Prokonsul  von  Achaia,  für  den  bestimmten 
Fall  eingesetzten  Richter  zu  verstehen,  einen  *iudex  datus'  ^).  Von 
diesem,  so  behauptet  der  Verfasser,  wäre  Appellation  an  höhere 
Stelle  möglich  gewesen :  e^o)  t-^c  'EXXaSoc  ocTraYODV  tyjv  öixtjv  (529, 18j. 
Aber  war  der  SixaaTTJ(;  nur  Mandatar  des  Prokonsuls,  so  wäre  die 
nächste  Instanz  der  Mandant,  also  eben  der  Prokonsul,  gewesen.  Eine 
etwaige  Appellation  hätte  sich  also  gegen  diesen  richten  müssen.  An 
welche  Instanz?  In  der  senatorischen  Provinz  Achaia  konkurrierte 
im  Appellationsverfahren  auch  der  Senat  mit  dem  Kaiser,  welcher 
selbst  wieder  nach  der  zur  Zeit  dieses  Rechtshandels  noch  geltenden 
augusteischen  Ordnung  die  Appellationen  aus  den  Provinzen  'be- 
sonderen für  jede  einzelne  Provinz  aus  den  Consularen  bestellten* 
Beauftragten  zuwies.    Vielleicht  ist  also  das  Vorhandensein  dieser 


1)  Mommsen,   Rom.  Staatsr.  II  984  f.  —  Den  ersten  Hinweis  auf  den   iudex 
datus  für  unseren  Rechtsfall  verdanke  ich  Prof.  0.  Gradenwitz. 


Ein  Aoros  srrrATiKOs.  21 

doppelten  Appellationsinstanz  der  Grrund  für  den  zweideutigen 
Ausdruck  l'^co  i-^c  'EXXdSoc:  da  der  argivisclie  Vertreter  keine  Be- 
rufung eingelegt,  also  keine  der  beiden  Instanzen  angegeben  hatte, 
ließ  sich  auch  die  besondere  Stelle  nicht  nennen. 

Der  Angabe,  daß  ein  Richter  den  Prozeß  entschied,  scheinen 
nun  die  Worte  der  Rede,  welche  auf  die  bevorstehende  Verhand- 
lung gehen,  zu  widersprechen :  530, 19  ItüsiSyj  vöv  i^jjliv  xa  jisv  t  w  v 
^iTtaoTwv  ü7:ap/£i  zar'  SDyaq,  Xi-^Biv  S'  o\}%  l'vi  |iYj  töts  Icpsvuac, 
Ä^ioöai  TODTo  TTpwTov  cühzolq  avs^^vat.  Man  könnte  vielleicht  sagen, 
daß  der  Redner,  der  den  Hiat  ängstlich  meidet  (u.  S.  24  f.),  toö 
StxaoToö  üTüdp/st  durch  den  Plural  umgehen  wollte,  oder  auch  daß 
einfache  rhetorische  Ersetzung  des  Singulars  durch  den  Plural 
vorliege,  weil  dies  als  Attizismus  galt^):  allein  das  hieße  im 
G-runde  nur  Ausflüchte  machen,  weil  eine  wirkliche  sachliche 
Erklärung  fehlte.     Für  die  Lösung  jenes  Widerspruches   hat   man 

529,  22  aXkci.  za  {isv  oTusp  t"^?  ttöXswc  ötxaia  %al  iwv  pTjTÖpwv,  sl  [lövov 
otxoöeiv  l^eXoi?  v.aX  Xs^eiv  aiizoiQ  sTTiTpaTTsiY]  tyjv  ölztjv  ,  1^  hizapyriq 
Tusücj-j]  ...  ozi  ÖS  y^pTi  Ttal  xot;;  tyjv  Tüpeaßeiav  TaüXYjV  TcpoadYOoat  Si'  i^jxwv 
TueiG^-T^vai,  [iixpd  Tupoa^sivai  )(p7]  Tuspl  auTwv  mit  jener  ersten  Stelle  und 
dem  Schlußworte:  xpivot?  av  aozoQ  zä  ösovua  zu  verbinden.  Die 
Gewährung  der  Möglichkeit  einer  neuen  Verhandlung  kann  von 
dem  Beamten,  an  den  die  erste  Klage  gekommen  war,  ausge- 
sprochen werden,  wenn  er  durch  sein  Amt  prätorische  Kompetenz 
hat,  um  durch  ein  decretum  die  in  integrum  restitutio  zu  voll- 
ziehen. Das  ist  bei  dem  Prokonsul  von  Achaia  als  Provinzial- 
statthalter  der  Eall.  Er  wird  sie  aber  nur  vollziehen,  wenn  er 
geprüft  hat,  ob  die  Voraussetzungen  der  in  integrum  restitutio 
gegeben  sind.  Allein  auf  diese  Prüfung  des  Prokonsuls  geht  das 
TtpLVOK;  dv  id  Seovca  des  Schlußsatzes    und    so   auch   das  Enthymem 

530,  15  zobzo  Ydp  jxövov  XeiTusxaL  toi?  dSixoDjxevot?  ei?  lö  owö-^vai  t6 
znyslv  div.cf.Gzoo  xpiveiv  zs  I^sXovtoc  xal  öova{i£Voo  xaXw?.  Von  den 
beiden  Formen,  in  denen  die  restitutio  erteilt  werden  kann^), 
scheidet  die  eine,  nach  der  ohne  ein  weiteres  Verfahren  der  frühere 
Zustand  wieder  hergestellt  wird,  hier  aus;  so  mußte  also  —  dies 
ist  die  andere  Form  —  ein  weiteres  Rechts  verfahren,  ein  Judicium 
rescissorium',  angeordnet  werden,  in  welchem  die  Rechtsansprüche 
—  xd  Sixaia  —  der  beiden  Parteien,  von  ihren  Vertretern  —  täv 
pYjTÖpcov  —  vorgebracht  und  von  neuem,    als   ob   der  erste  Prozeß 


1)  Galen.  XVI  67  K.    Vgl.   Schmid,  Atticisra.  IV  47;   Herbst,   Galeui  Perg. 
de  atticissantium  studns  testim.  p.  71. 

2)  Salkowski,  Institutionen  «  S.  111. 


22  Bruno  Keil, 

nicht  stattgefunden  hätte,  geprüft  wurden;  daher  531,4  aroTrov  dh 
00  y^pri  vojiiCetv  xb  tyjv  Sixyjv  a  v  a  S  t  %  o  v  ;roi£iv.  Der  Verfasser  setzt 
voraus,  daß  wie  für  das  erste  Verfahren  so  auch  für  das  erbetene 
zweite  ein  besonderer  SixaaiTJc,  iudex,  ernannt  würde  ^)  und  daß 
dieser  als  Mandatar  des  Prokonsuls  den  Argivern  die  gleiche 
Geneigtheit  entgegenbringen  werde  wie  dieser  selbst,  dessen  Wohl- 
wollen vorausgesetzt  wird.  Indem  er  nun  den  zunächst  über  die 
restitutio  in  integrum  befindenden  Mandanten  mit  dessen  voraus- 
gesetztem Mandatar  für  das  iudicium  rescissorium  zusammenfaßt, 
sagt  er  pluralisch  ta  töv  SixaoTwv  oTudp^fst  xa-c'  so/dc.  Sind  die 
beiden  Richter  hier  zutreffend  bestimmt,  so  ist  die  Situation  diese. 
Durch  einen  iudex  datus  sind  die  Argiver  unter  einem  früheren 
Statthalter  verurteilt  worden.  Der  Amtswechsel  hat  etwa  sechs 
Jahre  später  eiuen  für  Argos  gestimmten  Statthalter  nach  Achaia 
gebracht;  an  ihn  wenden  sich  die  Argiver  um  Wiederaufnahme 
des  Verfahrens  durch  eine  Gresandtschaft,  welche  der  Verfasser 
des  Schriftstückes  bei  dem  Prokonsul  einführt. 

Wer  ist  dieser  Verfasser?  Wir  haben  folgende  Indizien. 
Erstens:  er  ist  kein  Argiver.  In  dem  gesamten  Schriftstücke  ge- 
braucht er  nur  objektive  Bezeichnungen  für  Argos  oder  dessen 
Bürger:  i^  ttöXic,  t^  iwv  'Ap^sicov  Tzokiq,  'ApYsiot,  nirgend  findet  sich 
ein  7]  TTöXic  i^fj-wv,  tq  ^rarpic  oder  %£i<;  in  dem  Sinne,  daß  der 
Sprecher  sich  damit  als  Argiver  ausgeben  wollte;  von  Argos 
wird  eben  stets  in  der  3.  Person  gesprochen.  Ferner  stellt  er 
530,  4  ff.  Lamprias  und  Diogenes  deutlich  so  vor,  daß  sie  nicht  als 
seine  Mitbürger  erscheinen.  Den  stärksten  Beweis  bildet  das  wc 
(poLGi  in  dem  Satze  xaoTYjc  "^p^av,  w  (;  (p  a  a  t ,  f^c  %atvoTO[j.iac  eßSo[i.O(; 
ouTog  IviaoTÖc  (527,  4).  Das  ist  klärlich  die  Aussage  der  Argiver, 
die  durch  genaue  Angabe  der  kurzen  Frist  die  xaLV0T0[JLLa  diskre- 
ditieren soll.  Dem  Verfasser  ist  von  ihnen  diese  Angabe  gemacht 
worden;  mit  fühlbarer  Reserve  gibt  er  sie  weiter.  Ein  Argiver 
konnte  so  nicht  sprechen.  —  Zweitens:  er  nimmt  aber  deutlich 
Partei  für  die  Argiver,  identifiziert  sich  mit  ihnen,  wenn  er  sagt 
flüapatTYjadji.S'ö'a  pi£Tpiö)(;  aurou^  (die  Korinther)  jiy]  twv  Trat^pwv 
^povetv  [xsiCov  (529,  8)  und  ItteiSy]  vöv  i^[ilv  td  [i^v  twv  ^ixaotwv 
üTcdpxei  xaXü)^  (o.  S.  20).  —  Drittens:  er  ist  nicht  einer  der  von 
Argos  für  die  dvaSixta  bestellten  Anwälte,  denn  sehr  scharf  zieht 
er  die  Grenze  zwischen  sich  und  diesen,  indem  er  nach  Erörterung 
der  rechtlichen  Verhältnisse  abbricht  mit  den  Worten  dXXd  id  .  .  . 
5txaia  xal  twv  pYjTÖpwv  .  ,  .  Ü  oTrap/rjc  jceuoij)  (529,22).  —  Viertens: 


1)  Daher  529,  24  ei  .  .  .  >iyeiv  im-cparMri  .  .  .  xpiOVjöeTat. 


Ein  AOrOS  STSTATIKO^.  23 

er  stellt  vermittelnd  zwischen  der  durch  die  Abordnung  vertretenen 
Gemeinde  und  dem  Prokonsul :  TusipÄviaL  (die  Abgesandten)  ßorjO-siv 
ahz^i  TÖ  Sixaiov  Sl'iqjjlwv,  i^iietcS'  au^tc  Sia  coö  (530,  14).  Der  Plural 
wird  als  der  rhetorische  des  Spreclienden  durcli  sTpYjtat  ...07' 
k\ib<;  XÖYo<;  des  Schlusses  erwiesen,  wenn  dies  auch  eine  hier  übel 
angebrachte  Wendung  ist  (u.  S.  41, 1),  und  so  ist  er  auch  an 
der  vorhergehenden  Stelle  (530, 1)  zu  verstehen :  ozi  Ss  )(p7]  toic 
T7]V  Tipsoßsiav  TaoTTjv  TupoaaYOOoc  Si'  T^jiwv  Tcsta^'^vai,  [J.i7tpa  :upoa^sivaL 
XPY]  Tcspl  ahim,  die  allerdings  nicht  nur  wegen  der  zweideutigen 
Stellung  von  öl'  t^jjiwv  einer  Erläuterung  bedarf.  Der  Zusammen- 
hang ist  dieser:  über  die  Rechtsfrage  werden  auch  die  Rhetoren 
sprechen,  wenn  ihnen  in  einem  neuen  Verfahren  die  Gelegenheit 
dazu  geboten  wird;  weil  aber  die  Führer  dieser  Gesandtschaft 
Glauben  finden  (glaubwürdig  erscheinen)  müssen,  muß  ich  kurz 
noch  über  sie  orientieren.  Es  sind  unpolitische,  vaterlandsliebende 
Männer,  die  der  Vaterstadt  zu  ihrem  Recht  durch  mich  verhelfen 
wollen,  und  ich  wieder  durch  dich.  Es  ist  klar,  daß  §l'  t^jj^cöv  zu  ;üpoad- 
YODOL  gehört;  denn  würde  es  mit  TusLo^-^vat  verbunden,  ergäbe  sich 
der  Widerspruch,  daß  ihnen  allein  aus  der  Person  des  empfehlenden 
Sprechers  hier  Glaubwürdigkeit  erwirkt  werden  soll,  unmittelbar 
darauf  aber  der  Nachweis  der  Glaubwürdigkeit  aus  ihrem  eigenen 
Leben  angetreten  wird  ^).  Da  nun  die  beiden  genannten  Vertreter 
von  Argos,  Lamprias  und  Diogenes,  selbst  die  übrige  Gesandtschaft 
vor  den  Prokonsul  führen,  kann  der  Verfasser  nicht  der  TupooaYcov 
sein,    nicht   die  Rolle   des    ehemaligen   ^rpö^svoc    spielen,    dem    das 


1)  Die  Worte  ttjv  7rpecßs{av  xa'jxr^v  TTpoGciyouai  lassen  in  abstracto  zwiefache 
Deutung  zu,  je  nachdem  man  Trpeaße^av  TrpoaocYetv  in  eigentlichem  oder  in  über- 
tragenem Sinne  faßt.  In  jenem  ist  die  Verbindung  uralt,  z.  B.  schon  im  athenischen 
Chalkidierpsephisma  IG.  I  suppl.  p.  11  n.  27  a  12  (=  Dittenberger  Syll.  17); 
7:peaße6etv  im  Sinne  von  Ixexe'jetv  belegt  der  Thesaurus  erst  mit  Phalar.  ep.  33 
^TTjCfiyopw  7rpeaßeuaa[j.£vt)i  8ia  xwv  ftuyateptüv.  Wenn  man  das  Verb  auch  so  gebrauchen 
mochte,  so  bezweifle  ich  doch,  daß  das  Substantiv  rpeaßeta  gerade  neben  Ttpoaotystv 
sich  seiner  eigentlichen  Bedeutung  entäußern  konnte.  Die  phrygische  Inschrift  aus 
der  Zeit  des  Philippus  Arabs,  Dittenberger  10.  519, 12,  sagt  daher  x/jvoe  xrjv  txexet  [av 
u][j.eTv  7rpoaaYop.ev  £Xe[YYuot  xoü  otxai'ou  xr)?  oej/jaecu;  <ibs>  ^v  xouxots  (wo  ich  (u? 
eingeschoben  habe  'nach  Maßgabe  dieser  unserer  Verhältnisse').  Also  wird  an 
unserer  Stelle  TTpooccyetv  xr^v  TTpsaßeiav  im  eigentlichen  Sinne  zu  fassen  sein.  Ich 
weiß  wohl,  daß  gemeinhin  nur  ein  Gesandter  oder  zwei  an  die  Kaiser  abgeordnet 
werden,  wofür  der  sollenne  Schluß  kaiserlicher  Antwortschreiben:  iTrpiaßeuov  .  .  ., 
ois  x6  i(^o8iov  8o&/|X{ü,  zi  fxr]  7:poTxa  uTria^^r^vxat  zahlreiche  Beispiele  liefert;  allein 
hier  geht  die  Gesandtschaft  augenscheinlich  in  die  nächste  Nähe  von  Argos,  so 
daß  sie  wohl  eine  größere  Anzahl  von  Mitgliedern  zählen  konnte,  deren  Führer 
eben  Diogenes  und  Lamprias  waren. 


24  Bruno  Keil, 

TTpoodYsiv  TipbQ  ßouXTJv  u.  s.  w.  oblag.  In  welcher  Eigenschaft  redet 
er  also?  Wäre  er  ein  Römer,  würde  er  ohne  weiteres  als  der 
patronus  von  Argos  zu  rekognoszieren  sein;  aber  er  ist  sicher 
Grieche  (T(j)[iatoi<;  526, 19 ;  TwjiaixTjV  ocTcoixiav  529,  6).  Mit  dem  be- 
quemen Namen  aDVTJYOpo«;  ist  auch  nicht  geholfen;  denn  die  Sache 
ist  ja  noch  gar  nicht  in  dem  Stadium,  in  dem  ein  solcher  das 
Wort  ergreift.  Man  wird  also  in  ihm  einen  vornehmen,  vielleicht 
mit  römischem  Bürgerrecht  ausgestatteten  Griechen  zu  erkennen 
haben,  der  in  näheren  persönlichen  Verhältnissen  zum  Prokonsul 
stand,  so  daß  er  sich  bei  diesem  der  argivischen  Gemeinde  annehmen 
konnte.  Vielleicht  ist  man  geneigt,  das  Fehlen  jeder  Motivierung 
seines  Auftretens  für  Argos  von  diesem  Gesichtspunkt  aus  zu 
erklären.  Gehörte  er  etwa  zu  dem  größeren  Gefolge  des  Statt- 
halters, in  das  dieser  gerade  auch  vornehme,  kundige  und  ver- 
trauenswürdige Provinzialen  zur  Unterstützung  seiner  Amtsführung 
zu  berufen  pflegte^),  so  war  seine  Stellung  zu  Argos  dem  Statt- 
halter bekannt  und  jener  Motivierung  bedurfte  es  vor  diesem  nicht. 
Allein  wo  ist  die  Gewähr  dafür,  daß  wir  den  wirklichen  Beginn 
des  Schriftstückes  besitzen?  Gewiß,  was  wir  als  ersten  Teil  jetzt 
lesen,  ist  ein  sachliches  Prooimion;  schließt  dieses  einen  persönlichen 
Eingang  aus  ?  und  es  fehlt  doch  auch  jede  Anrede  an  den  Richter. 
Also  das  Fehlen  der  persönlichen  Motivierung  läßt  nichts  für  die 
Charakterisierung  des  Verfassers  erschließen :  ein  kurzes  Eingangs- 
wort, das  nebst  der  Anrede  auch  sie  enthielt,  könnte  abgefallen 
oder  weggestrichen  sein. 

Muß  nun  auch  die  Person  des  Verfassers*)  in  dieser  Hinsicht 
unbestimmt  bleiben,  der  Zweck  seiner  Komposition  ist  umso  deut- 
licher: sie  soll  die  Sache,  die  zu  vertreten  die  Gesandten  erschienen 
sind,  beim  Statthalter  befürwortend  einführen  und  die  Führer  der 
Gesandtschaft  selbst  empfehlend  vorstellen.  Das  heißt  griechisch 
ODviaiavai.     Haben  wir  nun  eine  IttigtoXy]  aüOTaiixif)  vor  uns? 

Die  Technik. 

Der  Verfasser  will  sich  von  den  pKJTOpe«;  unterschieden  wissen 
(s.  S.  22);  das  ist  vielleicht  Pose.  Rhetorische  Fachbildung  hat  er 
jedenfalls;  seine  Technik  zeigt  es.  Am^  beweisendsten  ist  die 
Behandlung  des  Hiatus.  Der  Verfasser  vermeidet  ihn  so  ängstlich, 
daß  abgesehen  von  den  sogenannten  entschuldigten  Hiaten,  die 
eben  keine  sind  %  nur  ein  einziger  in  dem  überlieferten  Texte  sich 

1)  Wie  aus  dem  Brief  des  Fronto   an  Antoninus  Pius,   p.  169  N.,  erbellt. 

2)  Oder  Entsenders;  das  bleibt  sieb  gleich. 

3)  Am  auffallendsten  am  Schlüsse  des  durch  absolute  Partizipialkonstruktion 


Ein  AOrOS  SrSTATIKOI.  25 

findet  und  zwar  bei  einem  Eigennamen:  Kopiv^ioi  eXariov  529, 16. 17, 
wo  der  Sinn  die  Umstellung  eXaiTÖv  is  ia)^6£iv  s[j.eXXov  ol  Kopiv^toi 
oder  die  Streichung  des  Namens  verlangt^).  Die  Wortstellung 
verrät  oft  die  Hiatscheu :  526,  6  ist  sp^oo  ganz  beirrend  an  den 
Schluß  des  Satzes  verbannt,  um  es  nicht  auf  Tpcoixoö  oder  MtjSixoö 
folgen  zu  lassen;  Z.  13  ocSoöXcotov  asl  statt  asl  aS.;  ebenso  ist  wohl 
die  Stellung  Z.  23  ol  xpatoövTsc  asi  zu  erklären,  obwohl  hier  rhyth- 
mische Rücksichten  mitgewirkt  haben  (u.  S.  26.  29) ;  527, 14  ocfp^evra«; 
TüdXai  statt  TuaXai  a(p.,  wozu  das  normal  angeordnete  TraXai  öo-O-sloav 
parallel  steht;  531,  2  akiav  aui^  statt  aur^  alr.  Es  heißt  ferner 
526, 4  TpcöLXoü  xa^dcTüsp,  21  aoTT]  y.a^.,  aber  7  a^iov  S(s)  woTTsp, 
allerdings  527, 19  xa^dTusp  auch  im  Beginne  eines  Kolons.  Selbst 
bei  der  Elision  wird  Vorsicht  geübt:  Formwörter  wie  sizeiza 
werden  elidiert  (531,  2),  aber  s7riT£XoD[isv(a)  apy.Tooc  528,  4  ist 
das  einzige  Beispiel  seiner  Art ;  ein  zweites  hat  er  526,  9. 10  in 
apycda  Tiiüq  eivat  durch  ein  Flickwort  vermieden^). 

Zweitens  zeigt  sich  die  Kunstsprache  am  Eythmus.  Über  ihn 
ist  vorweg  zu  sagen,  daß  vom  Meyerschen  Gresetz  sich  noch  keine 
Spur  findet.  Wäre  es  anders,  könnte  die  Rede  nicht  in  die  für  sie 
hier  in  Anspruch  genommene  Zeit  gehören.  Selbstverständlich  läßt 
sich  in  jeder  Kunstprosa  ein  größerer  Prozentsatz  von  Klauseln 
nach  diesem  Gresetze  lesen;  das  ist  durch  die  Akzentgesetze  des 
Grriechischen  gegeben ;  es  kommt  auf  die  Verstöße  gegen  das  Gesetz 
an.  Hier  genügt  es  eigentlich  den  ersten  Satz  zu  lesen :  TuoXXd  [j.sv 
av  TIC  siTüELV  s)(OL  |  a£{JLv6v£iv  aDTTjV  l^eXcöV  I  TzaloLia  zal  vsa  'iip6L^\Laza  ] 
soviel  Einschnitte,  soviel  Verstöße.  Der  nächste  Satz  schließt  mit 
ly.sivoic  spYo^;  dann  Z.  15  dvSpeiat;  r^v,  19  Tuaiplg  f^v  aotYj.  527  begegnen 
aips^svcac  TcdXai,  tsXslv  slw'ö-aatv  und  gar  Iviaüioic  xeaaapoi,  ebenso 
528,10  iBViV."^  ■ö-sof,  529  auvreXsiv  TTpooT^xst,  cppovsiv  [JlsiCov,  üTKXpyriq  tüsdo-j], 
530  6p6-W(;  xpiO-TjOsrai,  [xs^aXir]  Y^VTjtai  u.  s.  w.  Was  von  dem  Ver- 
hältnis dieser  Rhythmik  zum  Meyerschen  Gesetz  gilt,  besteht 
natürlich  erst  recht  in  Bezug  auf  die  von  F.  Maas^j  beobachtete 


gebildeten  Vordersatzes  531,8  ovxo?  —  ßt'ou,   rfih   [xsv;   vgl.   auch   bei  Disjunktion 
531, 12  v^fAiau  ri. 

1)  Die  überlieferte  Wortstellung  führt  zunächst  zu  der  irrigen  Annahme, 
daß  ol  Kop{v&ioi  das  gemeinsame  Subjekt  zu  dem  mit  xe  —  xal  disjungierten  Satze 
sein  solle. 

2)  Den  singulären  Fall  einer  Krasis  wie  <xat  a»a>7isp  hat  erst  moderne  Er- 
gänzung hineingebracht;  es  ist  <o0£v>7rep  zu  lesen:  sie  ergab  sich  den  Römern 
durch  Symmachievertrag,  woher  denn  auch  sie  wie  die  andern  Staaten  u.  s.  w. 
Vgl.  u.  S.  31,  5. 

3)  Wochenschr.  f.  klass.  Philolog.  1911,  1254  f.  1258. 


527,  2. 


26  Bruno  Keil, 

Klauselteclinik,  welche  nur  zwei  oder  vier  unbetonte  Silben  zwischen 
den  beiden  letzten  Akzenten  duldet. 

Die  Rhythmik  der  Rede  ist  eben  durchaus  noch  quantitierend. 
In  wie  starkem  Maße  eine  solche  überhaupt  vorhanden  ist,  mögen 
folgende  Beispiele  zeigen. 

Aus  dem  Schlüsse  des  Prooimion 

526,18.9     Twv  Tüdvü  twv  ^rpo^övcov     _uu_uu  — uua._^ 

TrdtpK;  "^v  auTT] 

19/20  7J  xaxd  ^u{i[j.a/tav  ütttj-     ^uu_wu__u_«__i_T7 
xooasv 

22  Twv  aXXcov  Sixaiwv         uu_l^       ,1-,-r,-, 

oo  f  -         ^  ^  r  Parallel-Klauseln. 

23  Ol  xpaiouviec  aei  —  u  _  w  u  _    J 

Ferner 

oStö)    Y^P    sItCSLV    SüTUpeTÜSOTSpOV  ^) u-_u  —  u  —  u  — 

cLTib  xyjQ  ßaaiXeoouaYjc  ^röXsoöc        va^-_uu jzuu-_ 

528,  5       auxol  ^sv  elxörcog  (pspooaL u-^u_u^uöö , 

ötd  TÖv  ;üXoötov 
6       Twv  avaX(j)[jLdTa)v  t6  [i^y^^o^  I    — ^—,  —»-'—,  ^^^'ü 

8       j'  ü)VOD{JLSV(OV     TTjV    TSprf  IV    TOÖ u u_u"ü 

^pov75[iaTO(;  I 

S/OVTSC    IvSsSOTSpOV 

Hier  herrscht  also  von  Z.  5  ab  durchaus  der  jambisch  -  tro- 
chäische Rhythmus,  unterbrochen  nur  durch  die  mit  Trochaeen  ja 
auch  im  Drama  zusammen  [verwandten  Kretiker;  das  letzte  Bei- 
spiel ist  ein  trochaeischer  katalektischer  Tetrameter,  allerdings 
ohne  die  legitime  Diaerese  nach  dem  zweiten  Metrum.  Der  gleiche 
Rhythmus  klingt  schon  vorher  durch 

528, 1       00  Y^p  l? yop7]Yiav  aYwvwv     _u__u  —  u_u 

YOptXWV   Tj   [J.OUOlZü)V  ^yj u  _ 

ol  KoplV^lOt    TüoXXÄV    S^OV-      _w^u u u_ 

Tat  )(p'/j{xdxtj)v 
Nach  jenem   Tetrameter    schlägt    der   Rhythmus ,    der    schon 
etwas  lange  innegehalten  ist,  plötzlich  um 
528,  9       %at  ^Evtx'^  ^^c^  xal  jrap'  ÄX- 


Xotc  iTctSooXeösiv  avaY- 
%aCö[j.£VOt 

xal  7cap(Ävo|j.a  | 


_uu u__ 


\j  yj  u  u 


1)  Die  natürliche  Wortstellung  vjr.pzz.  tir..  verdürbe  den  Rhythmus. 


Ein  AOrOS  2TSTATIK0S.  27 


528,  9       T*^«;  ^k  TTspl  tyjv  tcöXiv  apyoLi- 

ava^ia  Tusiaovuat  u  _  u  u  _ 

Die  Kürzen  steigern  sich  und  schwellen  wieder  ab.  — 

529, 1      [sTüsa^ai  vo|ii[ioL?  |  ^ u  u  _ 

3      LTrpoostXYj^psvai  ttöXsüdc  |  u- —  u^uu__ 

3  TY]v  Twv  :üaXa'.(öv  vojiijxwv  oiYa- uu_^uu_uu 

4  [iaXXov  ek  Köpiv^ov  t)  Ko-     _u_^u_u_u_^u , 

GOVTSXSLV  7rpoa7]%£t  >_u^u 

Dann  wiegt  sich  direkt  anschließend  die  Rede  auf  Kretikern :  5.  6 

el  ÖS  Toic  vöv  üTcap^aoi  (Tuspl)  iyjv  tuöXlv^). 

Von  10  ab  beginnen  die  Rhythmen  zu  jagen: 

ZOXq     TTSpl      TTjV      ^'EXXa§a       _  uu uu  uuu uuu  u  uu  | 

5L£(p6Xa^av  TröXsaiv  £9-t[ia 

voTojisiv  ItuI  ßXaßiQ 

Ganz  ähnlich  geht  es  von  den  reinen  Jamben  plötzlich  in  er- 
regten Rhythmus  über 
530,  5       siTcsp  Tt?  aXXoc  Twv  %a'9''    __  ^  u  _, u  _, u  — 

6         TSiaC  §£  Ta  [1£V  )(p7]0t[JLa  Ttal uu uu uu  c:6  u  u  ^  _L  T7 

7C£pSaX£a  §ia7ü£(p£UYaatv 

6.  7  x^    TrarpiSt   h{k)    l7:ap%£LV     _  v^uuu ^  u  _  wuuu  -^  u  _z.  jl  u_- 

a£l    xaia    Sovajiiv  Tipo- 

'9'0{J.o6[JL£VOl 

In  6  bietet  für  la  {j.£V  ^^pTJaijJia  die  Vulgata  m  jjlev  1'vvojj.a,  was 

keinen  Sinn  giebt ;   im  Vossianus   ist   nur    [xa   erhalten ; 

Hertlein  verlangte  l'vti^a.  Das  stört  die  Rhythmen.  Mit  yj^i\(M]LCL 
erhält  man  Choriamben,  die  auch  ebenso  auslaufen  wie  in  dem 
allerdings   ohne   die  gebrochene  Klausel  -«-  j_  u  schließenden  Kolon 

531,11.12  7^  7r£pl  Toö  Tiaviöc  aYCti-     _uu uu uuc6uu  — 

viCölJ^£Vov  a7ro^av£LV 

Schließlich  fallen  vernehmlich  ins  Ohr  auch  die  Rhythmen 


1)  Man  ist  versucht  iz  "Apyos  (s.  u.  S.  31,  3)  zu  schreiben,  dann  ergibt  sich 
ein  hyperkatalektischer  trochaeischer  Tetrameter  mit  einem  Ithyphallikos  als 
Klausel,  der  sein  genaueres  Entsprechen  im  vorhergehenden  Kolon  hat. 

2)  S.  0.  S.  6,  2. 


28  Bruno  Keil, 

531,  2  akiav  aoT-jj  Ysvda^-at       _  u u  -_  T7 

SIC  TÖv  s7r£tT(a)  al-  _  u  o  _  ^ 

# 
527, 15. 16  Toxöv  a(l)  o68^  ttjv  ap-    u u  _^  _ 

vöv  a'fdp^o^aL  _«-u_L_^  — 

TY]v  :rpovojiiav  i^*;  _uuu 

Yj^tw^Tjoav  ^  u  _L  ^  U 

Soviel  zum  Erweis  und  zur  Erläuterung  der  rhythmischen 
Komposition  des  Schriftstückes  im  Allgemeinen.  Unter  den 
Klauseln  im  besonderen  ist  die  kretisch  -  antispastische  Form 
-z.  u  jL  -«-  X7,  die  eben  527, 15. 16  dreimal  zeigte,  stark  vertreten,  doch 
nicht  so,  daß  sie  auffallend  überwöge:  526,13  TüXYjaiov  :rapoixoövTa(;, 
527,  1  :rpoGY£vo[isvir]V  aoToi?  (_^  «Jj  u  j_  .z.  _),  3  el?  ocaxiav  iTuap^^vTc? 
528, 21  ToöTO  TTpoo^eiT]  ,*  29, 7  aTTOLXiav  ISe^avco,  9  TuaTepwv  «ppovelv 
jistCov;  530,6  SiaTrs^peoYaaiv  (uuu_l^w),  9  sie  tö  ocö^-^vai ;  531  aO-avd- 
Too<;  ouaa<;  (dgl.),  15  «piXoveiy.ia«;  a:raXXa^ai,  16  7ravT()D(;  avaYxatov. 

Der  reine  Doppelkretikus  _u u_  ist  nicht  zu  häufig  ver- 
treten: 526,2  av  TIC  el^reiv  £X°^'  528,6  (avajXwjidTwv  tö  jt^Ys^o«;  (o. 
S.  26),  16.17  (7uoXo7rpaY(xov)Gü[i£voi  ßoiStou,  18  (ix£Yd)Xwv  dvaXcojidTwv ; 
529, 6  ('EXXd)So(;  djrdYoov  tyjv  Sl%7]V  ;  530,  7  (Süva)[j-tv  ;rpo^D[io6}x£vot, 
17  xal  Süva»i£VOD  xaXtöc. 

Hierher  stelle  ich  auch  die  gebrochene  Klauselform  _z_  u  u  -t.  jl  ü, 
die  sich  übrigens  nur  528,  12  dvd^ta  ;r£iaovTai,  19  £lalv  ü:r£Dd'OVot, 
530, 12  (];£öSo?  IXdYXovTE?  findet. 

Gebrochenen  Rhythmus  möchte  ich  aber  nicht  mehr  in  den 
Klauseln    annehmen ,    wo    auf   den  Kretikus    ein  Molosser    folgt : 

_  u  — . ,  eine  Form,  welche  immerhin  sechsmal  vorliegt :  526,  6 

7rX£ov  l%£LVOic  lpYO'-> ;  527, 7  (dJYwvac  atS£a^^vT£<; ;  528, 5  7rapSdX£tc 
d)voöv'uaL ;  529,  13  /pwiidvoo?  T-g  ^Ti<p(p ,  18  (l4£TaCö[JL£)vov  xaxwc  ^ai- 
veodat,  24  hi  ü7rapx^(;  7r£ua'y].  Ich  ziehe  hier  die  Lesung  ^  u  ^  — t.  — 
vor,  da  jambisch-trochäische  Ausgänge  hier  häufiger  sind;  die  schwere 
Silbenfolge   entspricht   der   Vorliebe   des    Verfassers   für    schwere 

Klauseln ,    wie    526, 15   zyi<;   Tü/ouair]<;    fjV    dv6p£ta(;  _u 

oder  527,  22  Iviautoic  idooapatv  uw . TJ]    solche  Klauseln  halte 

ich  teils  für  rhythmenlos,  wie  die  der  letzten  Stelle,  wo  ersicht- 
lich logische,  nicht  rhythmische  Wortstellung  gewollt  ist,  teils  für 
nicht  analysierbar,  da  wir  nicM  wissen,  wie  die  Deklamation  die 
Tempi  genommen  hat. 

Bei  dem  nicht  seltenen  jambisch-trochäischen  Rhythmus  finden 
sich  naturgemäß  auch  die  entsprechenden  Klauseln  häufiger,   und 


Ein  AOrOS  :£Y2TATIK02:.  29 

zwar  überwiegend  mit  jambiscliem  Ausgang  z.  B.  Yspac  i^ijjps^Y] 
526, 11,  (pviXdiai  ttjv  ttöXiv  14,  Sedviai  /pYjjJidTwv  528, 3,  (sTrij-upaTrstir] 
T7]V  ÖLXYjV  529,  23. 

An  Zahl  halten  den  Klauseln  mit  Contretempo  .jlu  _l -i.  uj_, 
_z.uu_v_-i-uj_,  wt.u^_^"J,  _^uu_i.-i.u"  fast  das  Grleichge wicht  die  sog. 
logaödischen: 

527,  6     oüTs  tYjv  'HXsLO)v    axsXetav     — u u_uu_u 

530,  3     Tupoo^eivat  ^p7]  Tuspl  aoTwv     — ^- uu  — ^ 

530,  20  ou>c  hl  [lYj  z6z(b)  l^psvuac       _-.uu  —  uu>_u    j 

21    a^tOÖai    TOÖTO    TipWIOV  _u_u__u^u    > 

531, 18  xpivotg  S'  av  ao-iöc  la  Seovta u  __,  _  uu  —  u; 

im  Grlykoneion  mit  kretischem  Schluß: 

526,  4     ;:aXaia  xal  vsa  7rpdY{J.aTa       u_u  —  uu_uT7 

527. 11  Twv     Ncjtewv     ooYXpoioöai 

526. 12  Ixsi-ö-sv  dTTotXLa  u  _  uu  __  u  _ 

531,  8     svTog  Yap  auToi«;  oXi^oo  ßioo u_,  -.uu-_u-_  (wie  akata- 

lektisch    zu    dem    eben    ange- 
führten Kolon  531, 18) 
529, 15  spfJLaLov  s/ovrac  t";^?  TuXsovs^iac     (u_uu_) uvj_w_ 

Besonders  beliebt  ist  der  choriambische  Schluß  z.  B. : 
526,  22  f>j  23,  iwv  aXXwv  Sixaicöv  rv  oc  xpaioövTsc  asi. 
531,  10  roll  aTToXea^at  %pivö[JL£Vov  nu  tyjv  Sl%y]V  axsX-^ 
529, 1  rv  3       sTTsaö-aL  vo[jli[xoic  r\j  TupoaeiXYj^psvai  tüoXsw?. 
Ferner  527,  23  XsiToopYoövuac  ajra^ ;  528, 10  dvaY%aCö[JL£Voi  (o.  S.  26) ; 
Besonders  bezeichnend  ist,  daß  in  diese  Klausel  sowohl  das  Prooi- 
nuon    (526,23)    wie    die    Gresamtargumentation    (531,7)    ausläuft; 
'/CpaioüVTs?  dsi  wie  TtpaTOVöjisvov. 

Diese  Rhythmik  entspricht  durchaus  der  Rhetorik  eben  der 
Zeit,  in  welche  hier  das  Schriftstück  verwiesen  worden  ist.  Nur 
hält  sich  der  Verfasser  zu  seinem  Vorteil  von  Einseitigkeiten  und 
Übertreibungen  in  der  Verwendung  eines  einzelnen  Rhythmus 
frei,  wie  solche  Norden  an  Musterbeispielen  aufgezeigt  hat.  Er 
hat  Maß  gehalten,  und  dieses  Maßhalten  wird  die  folgende  Ana- 
lyse auch  an  seiner  sonstigen  Technik  aufweisen. 

Jeder  'Schriftsteller'  jener  Zeit  ist  Atticist  oder  will  es  sein, 
weil  er  es  sein  muß ;  auch  der  Verfasser  unseres  Schriftstückes  ist 
es.  Das  wird  nicht  so  sehr  durch  Orthographika,  für  die  keine 
handschriftliche  Überlieferung  Grewähr  bietet  —  wie  etwa  durch 
StTxd,   TSTidpcov  (527,18.8),   woneben  Tsooaps«;,   isaaapoi  (527,21.22) 


30  Bruno  Keil, 

und  xpsiooov  (531,11;  xpsitTov  531,6  fehlt  jetzt  im  Vossianus),  oder 
4u[i[iaxLav,  4ü[i<p£p£i  (526,20;  531,5),  woneben  aü^xpoTstv,  covreXeiv 
u.  s.  w.  steht  —  als  vielmehr  durch  Wortformen,  Wortwahl,  Wort- 
bedeutung und  durch  die  Syntax  bewiesen.  Gegen  die  ersten  finde 
ich  keinen  Anstoß ;  denn  l'vi  =  heazi  530,  21 ,  falls  man  es  hier  er- 
wähnen will,  ist  trotz  der  Verpönung  ^),  die  es  durch  die  Atticisten 
—  aber  erst  nach  der  Mitte  des  2.  Jhd.  n.  Chr.  —  erfahren  hat, 
unbeanstandbar.  Bezeichnend  das  att.  la[jL£v  527,8.  —  Die  Wort- 
wahl gibt  zu  Bemerkungen  Veranlassung.  aSoüXeoTo?  526,13  hat 
zwar  der  Kyniker  Krates  (Frg.  VI  Wachsm.)  gebraucht,  es  ist 
also  vorhellenistisch,  so  daß  es  wohl  nur  zufällig  für  uns  zuerst 
bei  Diodor  auftaucht,  aber  es  ist  eben  aus  Attikern  nicht  belegt^). 
Anders  steht  es  —  um  dies  der  Bedeutung  wegen  gleich  anzu- 
schließen —  mit  iTri^ooXeosiv  528,10;  dies  hat  der  Verfasser,  wie 
es  jeder  Schrift.steller  zu  jeder  Zeit  tun  konnte,  selbst  gebildet, 
sprachlich  richtig  und  sachlich  sehr  treffend  (o.  S.  4  f.).  Unattisch 
ist  irpoTiO-so^-ai  'hervorkehren'  529,  20  (o.  S.  10,  2)  und  Trpovojiia 
527, 15.  In  der  Bedeutung  'Vorweiderecht'  kommt  dies  Wort  schon 
anfangs  des  4.  Jhd.  v.  Chr.  in  Akarnanien  vor,  in  der  von  'Privileg', 
wie  hier,  für  uns  zuerst  in  augusteischer  Zeit ;  es  ist  natürlich  ein 
anderes  Wort  als  jenes.  Daß  es  ein  hellenistischer  Terminus  war, 
ist  anzunehmen,  aber  er  scheint  erst  späthellenistischer  Prägung  ^) ; 


1)  Schmid,  Atticism.  II  105.  III  121.  Die  Zurückhaltung  der  späteren  Atti- 
cisten beruht  auf  falscher  Verallgemeinerung  der  Verpönung  von  evt  =:  hxi  und 
Übertragung  auf  evt  =  eveatt.  Diese  läßt  sich  noch  nicht  aus  LXX  nachweisen, 
wie  es  nach  Brugmann-Thumb,  Gr.  Gr.  320  erscheinen  könnte,  wo  auf  Helbing, 
Gram.  d.  LXX  108  verwiesen  wird ;  an  beiden  Stellen  —  Sir.  37,  2 ;  IV.  Macc. 
4,  22  (so)  —  liegt  die  ältere  Bedeutung  vor.  Auch  £ve3fj.ev  Ath.  Mitt.  1908  XXXIII 
147  n.  3  a.  E.  ist  nicht  ^a|j.^v,  wie  Kretschmer,  Glotta  1910  II  332  angibt,  sondern 
heißt  'wir  sind  in  dem  Grabe';  der  Erblasser  denkt  an  die  Zeit  nach  seinem 
eigenen  Tode. 

2)  Doch  wird  darauf  Niemand  mehr  viel  Gewicht  legen,  der  sich  durch  die 
Papyrusfunde  Jahr  für  Jahr  belehren  läßt,  eine  wie  zufällige  Auswahl  aus  dem 
attischen  Wortschatz  wir  haben.    Es  genügt  auf  die  'lyveutaf  hinzuweisen. 

3)  Den  ältesten  Beleg  für  7Tpovo(j.(a  Privilegium  bietet  anscheinend  Strabo  709. 
Es  folgt  Philo ;  den  von  Sophocles,  Lex.  Rom.-Byz.  Per.  angeführten  Beispielen  (de 
mundi  op.  30  [I  p.  9  C.-W.],  de  Abr.  150  [IV  34] ;  de  spec.  legg.  II  157  [V  123];  de 
virt.  107  [V  297])  füge  ich,  weil  datierbar,  hinzu  Philo  in  Flacc.  5  (522  M.)  TipovojA^av 
Ttvd  xal  TijjLTjv  f/etv.  Das  Stobaeusexzerpt  II  48, 25W.  ist  nicht  zu  datieren,  kann 
aber  älter  sein  als  diese  beiden  Zeugnisse.  losephos,  Plutarch  u.  a.  schließen  sich 
an.  Das  Alter  der  Photios(-Suidas)glosse  rpovo[j.{ac  und  der  Hesychglosse  ist  un- 
bestimmbar. Aus  Inschriften  kann  ich  es  nur  aus  Delphi  um  120  n.  Chr.  nach- 
weisen :  Bourguet,  De  rebus  Delphicis  q.  s.  S.  34  TipopiavTefav,  7rpovo|x{av,  •jii  xal  oi- 
x(ac  fpcTijotv  (seine  Ergänzung  S.  78  ist  ganz  unsicher) ;   es  steht  hier  für  die  alte 


Ein  AOrOS  ETSTATIKOS.  31 

die  alte  Terminologie  hat  der  Verfasser  in  anderem  Zusammen- 
hang 526,11  Yspac  l^iQps^T]  ^).  —  In  der  "Wortbedeutung  be- 
obacbtet  man  aucli  nur  wenig  Auffallendes,  tf  fj^ov  llsve^xsiv  529, 21 
vom  Richterspruch  ist  eine  verunglückte  Mischbildung  aus  dem 
alten  4;7](pov  (pspsiv  und  dem  späten  tsXoc  ezcpspsLV  (Dion.  Hai.,  Plu- 
tarch)^).  öüO(ö7üsio^aL  529,  21  steht  in  der  von  den  Atticisten  (z.B. 
Moeris  u.  d.  "W. ;  mehr  Schmid  a.a.O.  III  111)  als  hellenistisch 
verbotenen  Bedeutung  von  alösia^at.  Nicht  belegt  ist  aus  alter 
Zeit  xpatuvsa^ai  in  der  übertragenen  Bedeutung  von  'sich  fest  ver- 
dichten', die  es  531, 16  in  {iiaoc  (ko)  ^)  iG'/ppbv  .  .  .  ■zpa'uovöjxsvov  hat ; 
aber  es  fehlt  nicht  an  überleitenden  Belegen,  die  die  Wörterbücher 
bieten.  In  ;rav7J7upLV  oüYv.poTSLV  527, 11  ist  das  einzelne  Wort  atti- 
cistisch  probat,  aber  GOYxpoTsiv  vom  Zusammenbringen  von  Massen 
ist  doch  nur  hellenischer  Gebrauch*).  Wenn  »jTraYso^ai  Trpöc  aovi;^- 
Xeiav  (527,  24)  durch  die  Präposition  Tipög  statt  sie  befremdet ,  so 
liegt  nicht  später  Sprachgebrauch  vor,  sondern  stilistische  Willkür 
des  Verfassers  ^) ;  denn  auch  jener  kennt  anscheinend  (nach  den 
Lexika)  allein  üTudYsa^at  bXq  ti.  —  Man  muß  also  schon  schärfer  zu- 
Formel (TTpouiavTetav)  TipoeSptav  TrpoStxiav,  (vgl.  Lucian.  Abdic.  23  xtfj.ac  -/ai  Trpoeoptag 
xat  ctxeXet'a?  xczl  7upovo{i.ta;)  bedeutet  also  wirklich  Privileg,  nicht  'das  Vorweide- 
recht',  in  welchem  Sinne  ich  es  Anon.  Arg.  312  Anm.  für  Stratos  (IG.  IX 
1,  442,  5)  nachgewiesen  habe.  CIG  4892,  1  (diokletianische  Zeit)  ist  Tipovo^xitüv  wahr- 
scheinliche Ergänzung,  dem  späteren  Sprachgebrauche  gemäß.  So  bieten  auch 
die  Papyri  nur  7rpovo|j.tov :  das  älteste  sichere  Beispiel  P.  Fior.  I  57,  14  ist  von 
223/5.  Dann  P.  Oxyr.  I  n.  136,  38  vom  J.  583  und  ebenso,  was  mir  Herr  Preisigke 
freundlich  nachweist,  aus  den  P.  Cairo  (ed.  J.  Maspe'ro)  n.  67002  Col.  III  8; 
67009  ▼  10;  67019,  5;  67032,  94  aus  spätbyzantinischer  Zeit.  Der  Beleg  aus  den 
P.  Societä  Ital.  n.  56,  9  vom  J.  107  n.  Chr.,  der  der  älteste  sein  würde  (ebenfalls  Nach- 
weis Preisigkes),  7:povofjii(. . .)  tottou  wird,  da  es  sich  hier  um  Schafweiden  handelt, 
TrpovopLtot  oder  7:povo[j.tov  eine  Weidegerechtsamkeit  bedeuten.  —  npovo[j.ia  ist  keine 
Übersetzung  des  römischen  Privilegium,  sondern  rein  griechische  Terminologie 
(7:po8ixia,  rpoeSpia  u.  s.  w.).    Der  Terminus  muß  also  älter  als  unsere  Belege  sein. 

1)  OtXtTTTrou  .  .  .  xx\  'AXe^avSpou  twv  Tiavu  526,  18  kann  man  ihm  nicht  als 
späte  Sprache  vorrücken,  da  er  an  Thuk.  VIII  1.  89  und  Xenoph.  Mem.  III  5,  1 
Vorbilder  hatte,  auf  die  sich  Lukian  und  Aristides  für  ihre  Verwendung  von  6 
zavu  berufen  haben  werden. 

2)  Daß  ti^Tjcpov  dxcpipeiv  sonst  erst  aus  Theodoret.  h.  e.  I.  21,8  (p.  71  Parm.) 
belegt  wird,  beweist  nichts. 

3)  xai  t6  [xXaoi  .  .  .  {a/upov  röj  XP'^'^M^  xpa-uvo{j.£vov  im  Voss. ;  gegen  die  Ein- 
setzung der  Vulgatlesung  U  bemerkt  Dübner,  daß  os  nicht  dagestanden  zu  haben 
scheine ;  xat  —  U  widerspricht  auch  der  Simplizität  des  Partikelgebrauches  hier. 
Ich  habe  i?  (die  Form  auch  528,  1  überliefert)  in  adverbialer  Bedeutung  einge- 
setzt, durch  den  Rhythmus  geleitet:  %cd  xb  {j.Tao;  ii  hyypb^  r>j  z^  X9^^'^?  xpaxuvd- 
[Aevov.     Vgl.  0.  S.  27,  1. 

4)  Schmid,  Atticism.  II  151. 

5)  Er  vermeidet  so  selbst  die  leichte  Krasis  xai  eh ;   s.  o.  S.  25,  2. 


32  BrunoKeil, 

sehen,  um  Mer  Anstöße  zu  finden.  Dagegen  liegt  ein  direkter 
syntaktischer  Fehler  528, 18  offen  zu  Tage :  oTrep  ttoXXwv  xal 
[jLSYdXcov  avaX(ü[j.d'C(j)V,  oIq  oh  Sizatwc  elolv  oTrsü^ovoi.  Der  Sinn  ist:  die 
Argiver  sind  zu  den  vielen  schweren  Aufwendungen  nicht  ver- 
pflichtet ;  also  muß  es  wv  —  oTceoOovoi  heißen.  An  Korruptel  wird 
man  nicht  denken,  da  nach  dvaXoi){j.a'C(ov  oic  in  wv,  aber  nicht  wohl 
wv  in  oIc  verschrieben  sein  würde.  Falsche  Korrektur  infolge  von 
Mißverständnis  wäre  möglich,  aber  es  gilt  ja  nicht  den  Verfasser 
rein  zu  waschen.  Ein  entschiedenes  Zeichen  hellenistischer  Sprache 
ist  die  Vorliebe  für  präpositionalen  Ausdruck  an  Stelle  des  ein- 
fachen Genetivs :  lai«;  Tuspl  tyjv  'EXXdSa  ;röXsoiv  529, 10,  ebenso  dYw- 
vöiv  TTspl  TTjv  'EXX.  527,  9 ;  xoö  xara  tyjv  iröXtv  d^tw^iato?  529,  20,  t-^c 
Tüspl  TYjv  TTöXiv . . .  Süvd[jL£(0(;  528,11,  beides  für  tyjc  tcöXswc  und  viel- 
leicht so  TOig  ojrdp^aci  (Tcepl)  r?jv  ;:öXiv  529,  6  (o.  S.  6,  2). 

Der  äußere  attische  Anstrich  ist  also  alles  in  allem  nicht  übel 
erreicht,  und  zwar  so,  daß  die  Absicht  attisch  zu  schreiben,  nicht 
durch  das  Auftragen  dicker  Schönpflästerchen  aus  der  Offizin  der 
Atticisten  zur  Schau  getragen  wird.  Der  Verfasser  hat  eben  auch 
in  dieser  Hinsicht  Maß  zu  halten  gesucht,  drdp  528, 5 ,  welches 
Eeiske  aus  ocTusp  hergestellt  hat,  würde  ein  sehr  kräftiger  Atticis- 
mus  sein  und  sich  außerdem  von  seiner  an  sich  nicht  häufigen  An- 
wendung bei  den  Atticisten  unterscheiden;  denn  diese  (Aristides, 
Lukian)  setzen  das  einfache  dxdp  nur  vor  direkte  Anrede  (dtap  (J>, 
eks  [loi)  oder  (Dio  Prus.,  Lukian)  verbinden  es  mit  andern  Par- 
tikeln (oüv,  Sy]  %ai)^);  hier  stünde  es  allein  und  nicht  in  Anrede, 
wofür  ja  allerdings  Piaton  und  Xenophon  Vorbild  sein  könnten. 
Ich  ziehe  es  daher  vor,  oTiusp  zu  schreiben,  zumal  da  der  Schriftsteller 
auch  im  Partikelgebrauch  sonst  alles  Aufi'allende  vermieden  hat. 
Mit  aXka.,  ji.£V  —  Ss,  fdp,  ouv ,  je  einem  %aizoi  und  waxe  (528,20; 
531, 11)  bestreitet  er  alle  Satzverbindungen,  so  daß  die  Häufung 
dXXd  §7]  zal  526, 15  auffällt,  die  übrigens  aus  den  Atticisten  sonst 
nicht  belegt  wird  und  den  Attikern  fremd  zu  sein  scheint,  aber 
bei  Philodem  öfter  vorkommt  (Schmid  a.  a.  0.  II  301).  Der  Dual 
a\xfisi  rechnet  nicht  als  Atticismus,  da  diese  Kasusform  sich  stets  auch 
in  der  hellenistischen  Literatursprache  gehalten  hat.  Dagegen  sind 
Süovota  531,15  (Soph.  Eurip.  Plat.,  allerdings  auch  Plutarch)  und 
Xü^iY]  atticistischer  Aufputz,  was  der  Verfasser  bei  Xojiirj  selbst 
dadurch  verrät,  daß  er  zu  dem  alten  Worte,  das  er  übrigens  nur  in 


1)  So  auch  lulian  selbst  or.  III  a.  E.  dtctp  St]  xat  (Ilorkel  a.  a.  0.  S.  47).  — 
Nach  Schmid  a.  a.  0.  I  181  f.  424;  II  303;  lU  302;  Doch  finden  sich  bei 
Lukian  vereinzelte  Ausnahmen,  z.  B.  Tox.  3. 


Ein  AOrOS  ST^TATIKOS.  33 

der  seit  dem  5.  Jhd.  (Aeschyl.,  Herodot)  üblichen  Verbindung  IttI 
Xoii.'iQ,  also  nicht  auffällig,  anwendet,  sofort  die  Interpretation  ßXdßY] 
hinzufügt :  IttI  ßXaß-o  Tcal  Xuixif),  und  zwar  die  sollenne ;  denn  Eustath. 
IL  108,  30  (zu  A  314)  hat  -q  \b\Lri  ItüI  ßXdßyjc  U^bzoli  und  Hesych. 
X6{i7]'  ßXdßT]  (p^opd,  was  dann  wieder  bei  Philo  vit.  Mos.  I  §  119  (IV 
148,  2  C.-W.)  hitl  XüjJL'o  xal  ^d-opöi.  begreiflich  macht.  Unter  die  Ru- 
brik 'misverständliche  Weiterbildungen  attischen  Gebrauches'  ^) 
gehört  der  Dativ  des  Zweckes  izviy.xi  ^^  iTutSouXsüstv  528, 10  ('für 
ein  ungriechisches  Schauspiel')  und  Tupöc  täv  ....  oovYjYöpwv  529, 18 
beim  Passiv  l^sTaCöiisvov;  daß  die  Hiatscheu  zu  diesem  bei  Lukian 
häufigeren  Pseudoatticismus  greifen  ließ,  ist  klar.  —  Die  wenigen 
sprachlichen  Erscheinungen,  die  hier  aufzuführen  waren,  geben 
weder  jede  einzelne  für  sich  noch  alle  zusammen  der  Rede  irgend- 
wie das  Grepräge  der  aufgeputzten  Rhetorik.  Besonders  ist  das 
völlige  Fehlen  dichterischer  Wörter  und  Wendungen  zu  bemerken  ; 
nüchternste  Prosasprache  hat  der  Verfasser  beliebt. 

Grewiß  trägt  die  Einfachheit  und  Schmucklosigkeit  des  Aus- 
drucks viel  zu  dem  Eindruck  der  Schlichtheit  des  Gänzen  bei; 
aber  das  entscheidende  Moment  für  den  Gesamteindruck  ist  ein 
andres.  Dieses  besteht  in  der  Abwesenheit,  ja  fast  ängstlichen 
Meidung  aller  starken  rhetorischen  Kunstmittel  und  in 
der  Einfachheit  der  Satzbildung. 

Klangspielereien  wie  Paronomasie,  Homoioptoton  u.  s.  w.  fehlen 
eigentlich  ganz ;  daß  dies  auf  Absicht  beruht,  zeigt  531,  8 
i^§ü  [isv  %al  TÖ  1;:'  öXi^ov  i^oo/ia^  djuoXaüoat 
(poßspöv  8s  xal  TÖ  Tupöc  twv  SiTtaaTcov  dTuoXso^at  %ptvö[isvov. 
Hier  hätten  wir  bis  aTroXsa^ai  eise  rhetorische  Antithese,  deren 
Parallelkola  durch  eine  stark  in  die  Ohren  fallende  Wort- 
ähnlichkeit abgeschlossen  wären,  wenn  der  Redner  den  Paral- 
lelismus nicht  selbst  durch  die  Anflickung  von  xpivö[i£Vov  zerstört 
hätte,  welche  inhaltlich,  aber  auch  rhythmisch,  erst  das  zweite 
Kolon  abschließt;  denn  das  folgende  Kolon  %al  Tratol  7rapa7re[i.(^ai 
TY]V  6i%Y]v  d-ceX-^  schließt  korrespondierend  choriambisch  (o.  S.  29). 
Hier  ist  also  die.  Spielerei  verschleiert.  Vermieden  ist  sie 
527, 13. 14  TidXaL  Sodsioav  r^  afps^svia?  naXai  und  noch  deutlicher 
durch  künstliche  Wortstellung  530, 3  t^jjlwv  Tceia^'^vaL,  \Li%pä  Tupo- 
o^sivai  ypT]  TTspl  aoTwv,  wo  ein  ^reia^'^vaL  r\j  {xixpd  y^py]  tu.  oluz. 
Tüpoa^etvai  nahe  lag.  Ob  man  527, 18  ölttoc  8'  lad  Nsfisa  Tuapd  lot^ 
'Ap7£ioi(;,  I  Tta^dTTsp  ''la^jiia  Tiapd  Kopiv^LOL«;  einen  Endreim  hören 
soll,  ist  mir  sehr  zweifelhaft,  da  hier  rein  logische  Satzgliederung 


1)  Schmid  a.  a.  0.  lY  616,4,  I  400. 
Kgl.  Oes.  d.  Wiss.  Nachrichten.   Phil.-hist.  Klasse.   1913.  Heft  1. 


34  BrunoKeil, 

vorliegt;  dann  müßte  auch  527,9.10  'HXetot  jjlsv  'OX6{i7rta,  AsX^oi 
Ss  IlüO-ia  so  gefaßt  werden,  was  Niemand  tun  wird.  Die  Aufzäh- 
lung pYiTopEüouoi  %al  TToXitsüovtaL  %cd  Tupsoßeuouoi  Y.CLI  SaTTavwoi  530,  8 
fällt  unter  den  gleichen  Gesichtspunkt.  Rhetorisch  dagegen  ist  die 
Epanalepse  la?  ttöXslc  Ss  a^avarooc  oooac  . .,  a^dvarov  e^etv  531, 13. 15; 
sie  steht  aber  in  dem  einzigen  großen  Enthymem  der  Rede,  welches 
den  ganzen  Schlußteil  füllt  und  auch  sonst  rhetorischer  gehalten 
ist.  Denn  ihm  gehört  auch  die  eben  angeführte  Antithese  an,  die 
mit  dem  verschleierten  Paromoion  selbst  wieder  in  die  das  ganze 
Enthj'mem  zusammenhaltende  Antithese  531,  5  zol<;  {jl^v  —  13  tac 
Tzo^BiQ  dk  eingeschachtelt  ist.  Was  sich  sonst  an  Antithesen  findet, 
ist  durch  den  Gegensatz  von  Argos  und  Korinth  in  den  argumen- 
tierenden Teilen  gegeben,  wird  also  nicht  als  rhetorische  Künstelei 
empfunden.  Ixeivoic  {xsv  —  -zobq  8s  u.  a.  527, 12. 16.  22.  23;  528,  5.  9; 
dazu  die  dilemmatische  Argamentation  si  (xsv  —  et  6s  529,  3.  5.  Von 
den  Sinnfiguren  begegnet  dreimal  die  rhetorische  Frage,  doch  nur 
in  der  stereotypen  Form  der  "Widerlegung  ;rä)<;  (odv  soXo^ov  ,  oov 
elxöc,  00%  aScxa)  527,12.22,  528,11,  also  in  der  Argumentation; 
femer  die  Correctio  527,  2  (o.  S.  3).  Verhältnismäßig  stark  ist 
das  Hyperbaton  vertreten,  weil  der  Verfasser  aus  doppeltem 
Grunde  —  um  den  Hiat  zu  vermeiden  und  Rhythmen  zu  erzielen 
—  oft  zu  gekünstelter  Wortstellung  greift;  Beispiele  sind  z.  t. 
schon  bei  der  Hiatbehandlung  beigebracht ;  rhythmische  Rücksicht 
wirkt  z.  B.  526,  19  Trarplc  r^v  axn-q  oder  530,20  UTidpysi  xar'  eo/dc; 
sie  hat  wohl  stark  die  Sucht  unterstützt,  das  Verb  vom  Ende  des 
Kolons  durch  ein  folgendes  Wort  fern  zu  halten:  aoYxpotoöoi  tzol- 
VTJYüptv,  d'fiQp'^a^at  ty]v  7rpovo[j.iav,  ösoviat  -/pTjixdKüV,  oiYaTräoO-ai  piaXXov, 
sjTsodai  vo(itjj-oi<; ,  TTpooe^Xr^^svat  ttöXswc  u.  ö.  (527,11.15;  528,3.14; 
529,  1.  3).  —  Besonders  nüchtern  wirkt  die  vollkommen  durchge- 
führte xupia  Xs^ic.  Es  gibt  keinen  Tropos,  keine  Metapher,  nicht 
einmal  einen  Vergleich ;  denn  7.aivoTO|ita,  xaLvoiojiciv  (527,  4.  529, 11) 
und  oüYXpoTttv  (527, 11)  werden  nicht  mehr  als  bildliche  Ausdrücke  em- 
pfunden. Diese  Xs^tc  erzeugt  neben  der  durchsichtigen  xd^ic  die  aatpTJveia. 
Der  Satzbau  ist  von  denkbarster  Einfachheit;  es  kommen 
von  den  kurzen  Relativsätzen  abgerechnet,  auf  die  Seite  im 
Durchschnitt  je  nur  zwei  Nebensätze^).  Das  rhetorische  Ele- 
ment der  Periodisierung  ist  also  vermieden;  dazu  stimmt  die  An- 
wendung der  die  Peiiudisierung  störenden  Parenthese  527, 2  und 
der    stellenweis    schleppende   Satzbau    (z.  B.  529, 18  ff. ,   530, 9  ff.). 


1)  Mit  wate  527,21,  clxav  530,7,  creio))  529,6;  530,  10,  ^xt  530,1,  ttntp  528, 
14;  530,  5,  e(  jjiev  —  e{  li  529,  3.  5,  ti  629,  15.  23;  531,  14. 


Ein  AOTOl  iriTATlKOl.  35 

Alle  diese  Eigenschaften  geben  der  Diktion  etwas  Temperament- 
loses, aber  doch  sinkt  sie  dadurch  nicht  zu  platter  suisXeta  herab. 
Dafür  enthalten  die  argumentierenden  Teile  trotz  der  vorsichtigen 
Art  und  Weise,  wie  die  Schlüsse  anhaltend  nur  als  wahrscheinlich 
hingestellt  werden^),  doch  zuviel  des  aYwvtarixöv ;  auch  ist  die  tüi- 
TcpÖTYj?  in  der  Correctio  odtw  —  soTups^soTspov  527,  2  deutlich 
spürbar,  und  vor  allem  kommt  an  mehr  als  einer  Stelle  ein  auch 
rhetorisch  markiertes  Ethos  zum  Durchbruch:  da  wo  der  Ver- 
fasser den  Korinthern  vorwirft,  schlechte  Nachbarn  zu  sein,  wo 
er  sie  wählen  heißt  zwischen  Pietät  vor  den  Ansichten  der  Vor- 
fahren und  eigennütziger  Ausnutzung  der  römischen  Privilegien, 
wo  er  von  dem  gerechten  Eichter  als  letzter  Hoffnung  der  Ge- 
schädigten spricht,  endlich  im  Schlußteil,  wo  er  vor  der  Schürung 
unvergänglichen  Hasses  zwischen  den  beiden  Gremeinden  warnt 
(528,13;  529,1;  530,15;  531,13).  An  der  ersten  dieser  Stellen 
unterstreicht  der  Verfasser  das  Ethos  durch  das  offene  Hesiodzitat 
'oüS'  av  ßoä<;  aTTÖXoiTO,  el  \Lri  diä  xaviav  YcLtövwv  (OD.  348  r\j  sl  ^-q 
7ctT(oy  xay.ö?  sit])  und  an  der  letzten  durch  die  deutliche  Hesiod- 
reminiszenz  xpsioaov  slvai  t6  xal  oTicoaoöv  TupooXaßeiv  tjjjlioo,  t]  Tcepl  toü 
Tiaviöc  a7ü)ViCö[i£vov  aTuo^avsiv  (OD.  40  oood  tuXsov  7][j.loo  :ravTÖc).  So  ist 
auch  dieses  rhetorische  Moment  in  dem  Schlußteil  vertreten,  der  schon 
die  beiden  versteckten  Assonanzen  und  die  in  einander  geschobenen 
Antithesen  enthielt,  und  der,  wie  bereits  hervorgehoben,  ein  einziges 
und  zugleich  das  einzig  große  Enthymem  des  Stückes  bildet.  Um 
der  Schluß  Wirkung  willen  hat  der  Verfasser  eben  stärkere  Register 
gezogen;  diese  standen  ihm  also  zu  Gebote.  Mithin  ist  Absicht 
darin  zu  erkennen,  nicht  Unfähigkeit  des  Verfassers,  wenn  das 
Ganze  sonst  auf  so  maßvollen  Ton  herabgestimmt  ist;  man  muß 
daher  fragen,  ob  diese  Absicht  durch  das  sachliche  Ziel  bedingt 
wurde  oder  eine  stilistische  Begründung  hat.  Das  heißt  die  Erage 
nach  dem  literarischen  Charakter  des  Schriftstückes  stellen. 

Die  literarische  Eorm. 

Der  Aufbau  der  Schrift  folgt  ersichtlich  dem  eines  rhetorischen 
XÖYO(;;  es  fragt  sich  ob  eines  Sixavixöc  oder  oo{xßoDXsoTi%ö<;.  Faßt  man  die 
äußere  Gliederung  ins  Auge,    so  sondern  sich  deutlich  das  völlig 


1)  eUrk  527,22;  528,7;  529,19;  £{vtoTü>;  528,5.20.  Zu  dieser  Argumen- 
tationsart gehören  auch  T-avxw;  dv^Yzif]  530,  19:  r.d-^xoi^  dvayxarov  531,  16.  Solche 
Wiederholungen  verraten  allerdings  zugleich  eine  gewisse  Beschränktheit  der 
Ausdrucksfähigkeit ;  so  auch  die  dichte  Aufeinanderfolge  der  Übergangs  form  aXkoa 
T£  (zu  Hertleins  Beispielen  besonders  Vahlen,  Hermes  1895  XXX  31  f.)  .  .  . 
ctXXüj?  xe  xa{. 

s* 


36  B  r  u  n  0  K  e  i  1 , 

selbständige  :rpootj).tov  und  der  IttiXo^oc  ab.  Auf  jenes  folgt  ein 
Stück  SiTJ^Tjai?,  von  dem  es  sofort  in  die  Argumentation  übergeht. 
Diese  selbst  ist  zweigeteilt:  einmal  soll  die  sachliche  Unbilligkeit 
der  Ansprüche  der  Korinther  dargetan  werden,  zweitens  wendet 
sie  sich  mehr  subjektiv  zugespitzt  gegen  die  Korinther  als  schlechte 
Nachbaren  und  pietätlose  Enkel  der  großen  Vorfahren.  Man  könnte 
hier  sehr  wohl  die  alte  Form  der  Doppelbeweisführung  des  öixavixoc 
XÖYog  nach  tcIgzbiq  und  ta  Tupö«;  xoix;  avTi8ixoü(;  durchfühlen,  zumal 
es  528,20  ausdrücklich  heißt:  Tupöc  tooc  KoptvO-tooc  slxötwc  äv  Tt<; 
xal  Toöro  ;rpood£iY] ;  es  geht  bereits  vorher  (Z.  17)  zabza  Tupög 
Touc  Kopiv-ö-iouc  altiäo^ai.  Dieser  Abschnitt  läuft  deutlich  in  eine 
Fortsetzung  der  Diegesis  aus,  indem  erst  hier  von  dem  für  Argos 
unglücklichen  Ausgange  des  ersten  Prozesses  berichtet  wird.  Eine 
gewisse  Analogie  zu  solcher  Zerreissung  der  Diegesis  bietet  ja 
die  demosthenische  Technik,  besonders  die  Technik  der  Reden  im 
Dokimasieverfahren,  wo  die  Erzählung  —  selbst  ohne  einen  kurzen, 
geschlossenen  Ansatz  —  in  die  Argumentation  verwoben  und  nur 
stückweis,  aber  stets  in  der  gewollt  parteiischen  Belichtung  sicht- 
bar wird.  Man  würde  bei  Zugrundelegung  einer  Disposition  nach 
dem  SiTcavtxöc  Xo^oq  femer  die  Zerteilung  der  Erzählung  als  einen 
technisch  geschickten  Kunstgriff  betrachten  können,  durch  den  der 
Abschnitt  mit  der  Empfehlung  der  Gesandtschaft  als  Exkurs  an  die 
Argumentation  angeknüpft  wird.  Der  zweite  Teil  der  Erzählung 
würde  dann  an  diese  Stelle  gerückt  sein,  weil  die  in  ihm  enthal- 
tene Angabe  über  den  Verfall  der  Appellation  die  sachliche  Vor- 
aussetzung für  die  argivische  Maßregel  ist,  die  im  Folgenden  em- 
pfohlen ist. 

Allein  eben  diese  Empfehlung  ist  die  Hauptsache,  der  Zweck 
des  Schriftstückes;  dieser  kann  aber  nicht  in  einem  Exkurse  zum 
Ausdrucke  gebracht  sein.  Folglich  läßt  sich  trotz  der  Fassung  des 
Schlusses  slpYjxai  ...  o  y'  I^öc  Xö^oc,  xpivotg  S'  av  ahxoQ  zol  S^ovra  *), 
die. ganz  dem  Stile  der  Gerichtsrede  angehört,  die  Disposition  des 
Schriftstückes  nicht  auf  die  des  Stxavtxö«;  Xö^o«;  zurückführen.  Mit- 
hin liegt  das  Schema  des  oofißooXeoiixö«;  zu  Grande  —  wie  ja  das 
Empfehlen  tatsächlich  ein  oü[j.ßoi)X£U£iv  ist  — ,  soweit  bei  einem 
solchen  von  einem  ausgebildeten  Dispositionsschema  überhaupt  die 
Rede   sein  kann^).     Eine  Erzählung  fehlt  im  Symbuleutikos   zu- 

1)  Lys.  XII;    [Demosth.]  XXXIII:  Aristot  rhet.  III  a.  E. 

2)  Daß  für  den  Symbuleutikos  kein  festes  Schema  bestand  und  die  Disposi- 
tionen mehr  oder  weniger  au  die  der  Gerichtsrede  sich  anlehnten,  ist  bekannt; 
daher  sich  hier  bis  zu  einem  gewissen  Grade  die  Disposition  der  Gerichtsrede 
verfolgen  ließ. 


Ein  AOrOX  2r2TATlK02.  37 

meist,  da  Kenntnis  der  realen  Dinge  vorausgesetzt  wird,  oder  diese 
zumeist  in  die  Argumentation  parteiisch  -  willkürlich  ausgewählt 
ver woben  werden;  dafür  pflegt  aber  eine  mehr  oder  weniger  klar 
zum  Ausdruck  gebrachte  TcpöO-saic,  welche  das  Thema  angibt,  zu 
stehen.  Die  Argumentation  erfolgt  der  Regel  nach  im  Rahmen 
der  xs'faXaia  tsXixa,  soweit  die  Beweismomente  nicht  aus  den  realen 
Verhältnissen  entnommen  werden.  Daß  hier  eine  geschlossene  StTJ- 
Y7]aic  fehlt,  ist  schon  gesagt ;  die  zu  Anfang  gegebene  Inhaltsüber- 
sicht läßt  die  xs'f dXaia  TsXixd  der  Beweisführung  erkennen,  ebenso 
daß  ein  Teil  der  SiTJY'rjai?  argumentierend  am  Schlüsse  des  Beweis- 
teils verwandt  ist.  Die  jupö^satc  erscheint  weniger  scharf  heraus- 
gearbeitet und  erstreckt  sich  nur  auf  den  einen  Abschnitt,  der  der 
eigentlichen  ao[ißouXYi  vorausgeht,  allerdings  den  umfangreichsten 
Teil  des  Schriftstückes  ausmacht.  Den  Grund  hierfür  wird  seine 
weitere  Analyse  ergeben.  Die  Argumentation  stellt  den  Schritt 
der  Argiver  von  den  verschiedensten  Seiten  als  begreiflich 
dar,  ohne  sich  jedoch  in  eine  eigentliche  Erörterung  der  Rechts- 
fragen einzulassen  ^) ;  sie  bereitet  mithin  den  die  Empfehlung  brin- 
genden Teil  vor,  so  daß  dieser,  obwohl  nicht  der  längste  Abschnitt, 
tatsächlich  als  der  Hauptteil  erscheint,  auf  den  das  Granze  zustrebt. 
Jetzt  stellt  sich  die  Rede  als  eine  straff  gegliederte,  nicht 
durch  die  unorganische  Erweiterung  eines  Exkurses  zerdehnte  Kom- 
position dar,  deren  einzelne  Teile  auch  durch  geschickte  Über- 
gänge miteinander  verschliffen  sind.  So  ist  der  Übergang  vom 
Prooimion  zur  Argumentation  sehr  gewandt  dadurch  verdeckt,  daß^ 
in  jenem  von  Anfang  an  die  zeitliche  Abfolge  stark  betont  wurde : 
apyaia  . . .  IttI  xouiok;  . . .  ociepov  . . .  (526,  9. 10.  19)  ,  wodurch  der 
zur  Erörterung  stehende  Fall  mit  vöv  (527, 1)  eingeführt  werden 
kann  und  so  in  der  natürlichsten  Abfolge  erscheinen  muß.  Ge- 
wandt ist  auch  die  Überleitung  zu  dem  zweiten  Stücke  der  §iy]- 
7Yjat^  in  der  Argumentation  und  damit  zur  eigentlichen  Empfeh- 
lung :  'die  Korinther  sollen  nicht  die  Anschauungen  der  Väter  miß- 
achten, zumal  sie  sich  nur  auf  einen  jungen  Richterspruch  stützen 
können ;  denn  — '  damit  setzt  die  Teilerzählung  ein,  welche  wieder 
die  Empfehlung  vorbereitet.  Der  Eindruck  der  abgeschlossenen 
rednerischen  Einheit  wird  endlich  vor  allem  durch  den  Schluß  ver- 
stärkt, auf  dessen  besondere  formale  Ausgestaltung  schon  aufmerk- 
sam gemacht  worden  ist.  Er  gehört  innerlich  ja  nur  zu  der  Em- 
pfehlung,  da   er  die  politisch- ethische  Begründung    für   die  Bitte 


1)  Darum  bricht  er  529,  22  ab  mit  dXXd  td  (xev  br.kp  tt)?  TioXew;  hUaii    xxX.  i 
ein  deutliches  Zeichen,  daß  der  8ixavix6;  X(5yo;  hier  nicht  in  Betracht  kommt. 


38  Bruno  Keil, 

der  Argiver  in  der  Form  der  Widerlegung  einer  etwaigen  Bean- 
standung dieser  Bitte ^)  bringt;  aber  indem  er,  zumal  an  den 
,  Schluß  des  Ganzen  gestellt,  sich  durch  die  reichlicher  in  ihm  ver- 
arbeiteten Kunstmittel  über  die  anderen  Teile  erhebt,  erscheint  er 
als  der  wirkungsvoll  abschließende  Höhepunkt,  unter  dem  sich  die 
ganze  Rede  als  eine  Einheit  darstellt. 

Ich  habe  in  den  letzten  Ausführungen  unser  Schriftstück 
wiederholt  eine  Rede  genannt;  Gliederung  und  Aufbau  nach  dem 
Symbuleutikos  geben  dazu  zweifellos  ein  Recht.  Aber  sie  allein  be- 
stimmen den  Charakter  eines  Schriftwerkes  nicht ;  es  fragt  sich,  ob 
Sprache  und  Stil  die  gleiche  Aussage  machen. 

Der  sprachliche  Ausdruck  war  durch  folgende  Eigenheiten  charak- 
terisiert :  atticistische  Tendenz,  doch  Unterlaufen  von  vereinzelten 
Vulgarismen  in  Wortwahl  und  Bedeutung,  daher  kein  übertriebenes 
Atticisieren ;  Vermeidung  aller  dichterischen  Worte,  Tropen  u.  s.w., 
daher  einfache,  nüchterne  Sprache  —  Io/vöty]?  — ,  aber  im  Ausdruck 
kein  Herabsinken  zur  Plattheit,  euteXeta.  Hierzu  vergleiche  man 
Demetrios  :r.  kp\L.  223  6  hiziozoXiY.b^  )(apaxT7]p  Ssirat  ioxvötyjto?  und  die 
Kritik,  die  Philostratos  (II  258  K.)  am  Briefstil  des  Herodes  Atti- 
kos  übt:  pTjtöpwv  apiora  . . .  iTreotsXXev,  o^rspa-üTixtCtüV  ^h  xal  uTisp- 
XaXwv  IxTCtTCTEt  iroXXa/oö  loö  TzpiizoyzoQ  kzioxok^  /apaxt'^poc*  Set  ^ap 
^aiveoO-at  iwv  ItuioioXcöv  rrjv  IS^av  artixcoTepav  [i^v  aovTj^eiac»  oov- 
TjdeaTEpav  (xttlxiosü)?.  Femer  wurde  die  Beschränkung  im 
Gebrauch  aller  stark  rhetorischen  Figuren  beobachtet,  von  denen 
nur  die  einfachste,  die  Antithesis,  mehrfach  Verwendung  findet. 
Dazu  vgl.  Philostratos  a.a.O.  lyßziü  Se  tö  BoaxW^"^  ^'^  '^V  l^"^  -"^X^" 
ttaTio^ar  el  ^ap  (3yY][xaTtoö[jL£V,  (pikoii[LBiad-oLi  8ö^o[i£V,  tpikoxi^lix  Se  iv 
ItciotoX'^  {jLeipaxiwSsc,  und  Gregor  Naz.  bei  Hercher,  Epistologr.  Gr. 
p.  16  TpoTtac  TTapaSe^öjie^a  [i^v  oXt^a^  S§,  xal  laotac  oux  avaia/6v- 
Too<:*  avxiO-exa  xal  Tidpioa  xal  loöxwXa  oo'fiotaic  a7:oppi<|;o{i£V.  Wenn 
gesagt  werden  mußte,  daß  dadurch  die  eureXeta  vermieden  werde, 
so  stimmt  dazu  die  Vorschrift  des  Isidor  v.  Pelusion:  6  dTutoToXt- 
jtaio?  )(apaxT7;p  iitjts  TuavTdiuaoiv  dxöa{j.'ir]Toc  sotco  {xf^te  |iTjv  ei<;  O-pu^'iv 
X6Xoa[i.73|j.£voc  ri  tpu^^f^v  tö  jt^v  ^ap  6üTeX£<;,   tö  8h  a;ü£ipöxaXov  ^).     Die 


1)  «TOTTov  hi  o'!>  ypT)  vofxfCetv  xo  ttjv  8{xt^v  oviöi;  avafitxov  ttoieIv  531,4;  der 
die  X'j3ic  gebende  Schluß  stellt  nach  rhetorischer  Terminologie  ein  ^vOjfir^fjia 
Ö.EYvtTtx'iv  dar:  Aristot.  rhet.  II  1396  b  25  u.  ö.  Die  Verwendung  des  ixß7)a'i|xevov 
hier  entspricht  der  von  Quint.  V  13,21  für  die  refutatio  gegebene  Regel  *for- 
tissime  invaseris,  quod  est . .  omnibus  periculosum'. 

2)  Ep.  V  133;  ich  habe  auf  diese  Stelle  bei  Strzygowski,  Kleinasien,  ein 
Neuland  der  Kunstgeschichte  68  hingewiesen ;  sie  steht  denn  jetzt  auch  bei 
Weichert,  Demetrii  et  Libanii  q.  f.  xurroi  IttigtoX.  p.  XVI. 


Ein  AOrOS  STSTATIKO^:.  39 

große  Periode,  die  dem  aDjißooXsoTrxöc  eignen  würde,  ist  vermieden : 
Demetrios  tu.  kp\L.  229  id^st  [jsvtoi  XeXua^o)  {xäXXov*  ysXoiov  ^ap  tüs- 
p  1 0  S  6  6  s  L  V  woTTsp  ooz  iTTcoToXifjv,  ttXXot  Si%Y]v  '^poL^ovzoL  ]  nur  am  ScKlusse 
findet  sich  ein  umfangreiches  Satzgebilde ,  genau  so  wie  Philo- 
stratos  (a.  a.  0.)  lehrt:  xoxXov  ös  aTüOTOpvsöeiv  Iv  [jlsv  Tat?  ßpa^^orspaK; 
T(öv  IitiotoXäv  ^uY/(j)pw  .  . .  Twv  ÖS  Ic  {i-^xo?  7rpo7]Y[i£V(ov  IttioxoXwv 
l^atpstv  )(p7]ZuyvXoo<;  —  aYtoViorixtütspov  ^ap  t)  zara  iTciaroXrjV 
TOÖTO — ,  TrX-rjv  sl  [iy]  tcoo  stuI  tsXsot^C  "^wv  i^rsaraX^jisvcüv  t)  ^üXXaßsiv 
§sot  ta  7:poetp7j[JLdva  v)  ^oY^Xsioat  t6  ItcI  Ttäai  vöyj(ia.  Philostratos  fährt 
fort :  oa^pTJveia  §£  a'^a^y]  [isv  fjY£[JLü)V  aTuavTOc  Xö^oo ,  [xaXiara  6s  sm- 
GToX'^c :  diese  Eigenschaft  hat  der  Schrift  ebenfalls  zugesprochen 
werden  müssen.  Ferner  beobachteten  wir  einiges  f^6-oc  des  Red- 
ners :  wenn  Demetrios  :u.  Ipjt.  227  vorschreibt  tiXslotov  §'  hyßxcd  zb 
Yj^ixov  -q  ItüiotoXt]  *  .  . .  xal  soxt  [isv  xal  1^  aXXoo  Xö^oo  TuavTÖg  l§siv  lö 
•^O-o^  Toö  YpacpovToc ,  1^  ooSsvö*;  Ss  outw?  wc  ImoioXf^c,  so  entspricht 
dem  die  Schrift  nicht.  Der  Grund  für  diese  wie  für  einzelne 
andere  Abweichungen  von  den  technischen  Vorschriften  über  den 
Briefstil  wird  sich  sofort  ergeben;  ihr  Vorkommen  kann  jeden- 
falls die  llaupterkenntnis  nicht  trüben,  daß  die  Eegeln  des  i;riGro- 
Xi\Lcdo(;  xapay-t'i^p  im  weitesten  Maße  für  Sprache  und  Stil  der  Rede 
bestimmend  gewesen  sind. 

Fassen  wir  zusammen :  Tektonik  des  Symbuleutikos ,  Stil  des 
Briefes,  Zweck  eine  Empfehlung.  Damit  ist  die  Bedeutung  der  Worte 
Toic  TY]V  TTpsoßeiav  TaDTYjv  TupoaaYOooL  BC  fjiiwy  TTsioO-^vat  endgiltig  fest- 
gestellt und  so  die  Antwort  auf  die  Frage  nach  dem  eigentlichen 
Wesen  unseres  Schriftstückes  bestimmt  sowie  die  Aufnahme  des 
Schriftstückes  in  die  Briefsammlung  erklärt.  Es  ist  eine  IttiotoX*?] 
ouaTaTtTtT]  mit  der  vollen  Disposition  eines  richtigen  Xöyoc  ao[i.ßou- 
XeoTixöc.  Ist  es  aber  ein  Brief,  so  wurde  er  von  den  Führern  der 
Gesandschaft  als  Empfehlungsschreiben  bei  der  Audienz  überreicht, 
nicht  von  seinem  Verfasser  vor  dem  Prokonsul  gesprochen.  Weil  es 
ein  Brief  ist,  hat  es  in  eine  Briefsammlung  Aufnahme  finden  können. 

Der  Verfasser  hat  also  eine  Mischung  zweier  verschiedener 
literarischer  £i§7],  des  oüiißoüX£üTix6c  Xo-^o^  und  der  sTZiGioXri  vorge- 
nommen. Solches  Verfahren  ist  nicht  singulär.  Die  Ekphrasis  im 
Brief,  die  Ekphrasis  als  Predigt  ^),  früh  der  Bios  in  Dialog-  ^),  spät 
in  Briefform  liegen  vor ;  bemerkenswert  äußert  sich  über  die  letzte 

1)  ^g^-  jetzt  P.  Friedläßder,  lohannes  v.  Gaza  u.  Paulus  Silentiarius  S.  69  f. 
—  Predigt:  Asterios,  vgl.  bei  Strzygowski.  Orient  oder  Rom  S.  120 f. 

2)  Satyros  Pap.  Oxyr.  IX  124  flf. ;  vgl.  Leo,  Nachr.  Gott.  Ges.  1912,  273; 
B.  Keil,  Hermes  1913  XL VIII  136,1.  Die  poetischen  Mischformen  lasse  ich  hier 
bei  Seite. 


^  Bruno  Keil, 

Art  der  Einkleidung  Gregor  von  Nyssa  im  Eingang  des  Bios  seiner 
Schwester  Marina:  zb  [isv  sISo?  toö  ßtßXioo,  ooov  Iv  tip  t^c  ^po- 
Ypa^*^?  Tu:r({),  IicioioXy]  elvat  Soxei,  tö  8s  7rX^^0(;  üTiep  töv  l;rtaToXi{j.aiov 
*^pov  lauv  el(;  ouYYpacpi%7]v  [jLaxpYjYopLav  ;üapaT£iyö[L£vov  ^).  Diese  Grattungs- 
mischung  erklärt  nun  gewisse  Eigenschaften  des  Schriftstückes, 
die  sich  mit  den  technischen  Vorschriften  weder  für  den  Brief 
noch  für  die  symbuleutische  Rede  vertragen.  Seine  Länge  wider- 
streitet den  eben  angeführten  Worten  Gregors  so  gut  wie  der 
Regel  des  Demetrios  tz.  ip^.  228 :  tö  Ss  \l^'^b^o^  aovsoxaX^ü)  f^c  ^^t- 
OToX^C  woTCsp  %al  T-^?  X^^ecoc;  die  Schuld  trägt  der  XöYOt;.  Derselbe 
hat  auch  das  persönliche  r^^oi;,  das  der  Brief  zeigen  soll,  zurücktreten 
lassen,  dagegen  das  gnomische  Element,  das  Demetrios  dem  Brief  fern 
gehalten  wissen  will  (§  232),  zugelassen.  Von  hieraus  erklärt  sich 
endlich  das  Fehlen  all  der  subjektiven  Charakteristika  eines  Briefes 
am  Eingange  oder  am  Schluß  (s.  o.  S.  24);  der  Xöyoc  überwiegt.  Die 
Rücksicht  auf  die  Erfordernisse  des  Briefstils  andererseits  hat  von 
einer  eigentlichen  :rpöO-£oi<;  für  das  ganze  Schreiben  (s.  o.  S.  36) 
absehen  lassen;  damit  wäre  von  vornherein  sein  Brief charakter  auf- 
gehoben gewesen.  Unter  der  gleichen  Rücksicht  litt  ferner  die  Kraft 
der  Sprache  des  Xöyoc,  umgekehrt  wieder  hat  dieser  dem  Briefe  die 
)^dpt{;  abstreifen  lassen,  so  daß  von  beiden  Eigenschaften  der  £p[i7]- 
veta,  die  der  Brief  haben  solP),  dem  ^ap^sv  und  toyvöv,  nur  das 
letztere  übrig  geblieben  ist.  So  gewandt  immerhin  der  Verfasser 
in  sachlicher  Hinsicht  das  Schema  des  aD[j.i3ooXsoTixö(;  mit  dem  Briefe 
vereinigte,  der  Ausgleich  zwischen  den  Stilerfordernissen  der  beiden 
eiSt]  ist  ihm  nicht  gelungen ;  er  opferte  lebendige  Eigenschaften 
beider.  Die  Einheitlichkeit  eines  unplastischen  Grau  trat  an  die 
Stelle  der  den  beiden  literarischen  Gattungen  eignenden  besonderen 
Stilfärbungen. 

Der  Verfasser  war  augenscheinlich  im  Besitze  der  vollen  rhe- 
torischen Ausbildung,  zu  der  auch  die  Beherrschung  des  Briefstils 
gehörte;  ein  großer  Meister  der  Redekunst  war  er  aber  keines- 
falls. Ob  er  nun  die  Regeln  für  diesen  Stil  nur  mehr  äußerlich  be- 
herrschte oder  ob  seine  Beanlagung  nach  der  anderen  Seite  ging, 
jedenfalls  hat  er  es  nicht  verstanden,  seinem  Schreiben  den  Cha- 
rakter des  Briefes  so  aufzuprägen,  daß  man  es  als  solchen  ohne 
weiteres  erkennt.  Im  Gegenteil,  unbefangenes  Urteil  kann  es  zu- 
nächst nur  als  einen  Xöyo?  nach  allen  Regeln  der  Kunst  hinnehmen. 
Balken  und  Füllung  des  ganzen  Aufbaues  drängen   sich   so   stark 


1)  Migne  XLVI  960;  8.  bei  Strzygowski,  Kleinasien  u.  s.  w.  S.  86. 

2)  Demetr.  §  235 ;    vgl.  Greg.  Naz.  bei  Ilercber,  Epistologr.  p.  15. 


Ein  AOrOS  SYSTATIKOS.  41 

der  Auffassung  ein,  daß  die  blasse  Tünche  des  Stils  kaum  wahr- 
genommen wird.  So  ist  das  Schreiben,  wie  es  überhaupt  keine 
Musterleistung  darstellt,  im  Grunde  keine  ItulotoXt]  aoata-uixT]  ge- 
worden ^).  Allein  interessant  bleibt  es  doch:  denn  so  haben  wir 
ein  literarisches  siSoc  erhalten,  für  das  in  dem  Fächerwerk  der 
traditionellen  Griiederung  der  rhetorischen  Prosaliteratur  kein  Platz 
vorgesehen  war:  dieser  Brief  ist,  wie  ich  in  der  Überschrift  es 
angedeutet  habe,  in  Wahrheit  ein  Xo^o^  ooaraTiTtd^. 


1)  Man  muß  auch  die  Geschmacklosigkeit  der  Schlußworte  unterstreichen: 
efpTjTat,  cpaalv  ol  [jr^xope;,  o  )'  Ijxo;  Xo'yo;,  xpt'vot;  6'  av  auxo;  xd  S^ovxa.  Um  den  für 
einen  Brief  ungehörigen  Schluß  zu  rechtfertigen,  wird  die  Entschuldigung  ©aalv 
ol  ^T^x.  hinzugefügt;  aber  diese  Wendung  ist  hier  unpassend,  weil  sie  einen  xo'tto; 
der  Gerichtsrede  bildet,  also  gegen  den  Stil  des  aujxßouXeuxixds  verstößt. 

Straßburg  i.  E.  Bruno  Keil. 


Das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen. 

Von 

Hans  Niese. 

Vorgelegt  in  der  Sitzung  am  8.  Februar  1913  von  K.  Brandi. 

Im  folgenden  soll  der  Versuch  gemacht  werden,  die  Geschichte 
einer  einzelnen  Eeichskirche  unter  den  sizilischen  Königen  schwä- 
bischer Dynastie  im  Zusammenhang  mit  der  Geschichte  des  Reiches 
gewissermaßen  als  ein  durchlaufendes  Beispiel  für  die  Regierungs- 
weise dieser  Könige  zu  behandeln.  Daß  ich  gerade  die  bischöfliche 
Kirche  der  h.  Agatha  zu  Catania  herausgegriffen  habe,  ist  zwar 
zu  einem  guten  Teil  durch  die  besonders  günstige  Lage  der 
äußeren  Überlieferung  bestimmt,  entbehrt  aber  doch  nicht  der 
inneren  Berechtigung.  Denn  einmal  besaß  das  Bistum  eine  Aus- 
stattung, die  über  das  sonst  im  Königreich  übliche  Maß  hinausging, 
andererseits  sind  seine  Schicksale  durch  die  Person  eines  sehr  be- 
kannten Bischofs,  des  Kanzlers  Walther  von  Pagliara,  mit  der 
allgemeinen  Reichspolitik  enger  verknüpft  und  beanspruchen  auch 
unter  diesem  Gesichtspunkt  Beachtung.  Überhaupt  zwingt  schon 
die  Natur  des  erhaltenen  Materiales  das  Gewicht  des  Interesses  in 
die  Zeit  Friedrichs  11.  Und  hier  setzt  ein  wirkliches  Verstehen- 
wollen dieser  regionalen  Vorgänge  voraus,  daß  man  den  Blick 
auch  auf  andere  Kirchen  richte.  Denn  ob  das,  was  dem  Bistum 
Catania  durch  Friedrich  widerfuhr,  für  dessen  Kirchenpolitik 
typisch  ist  oder  nicht,  inwieweit  da  prinzipielle  Regeln  befolgt 
wurden,  inwieweit  und  warum  sich  etwa  Verschiedenheiten  geltend 
machten,  sind  Fragen,  die  sich  von  selbst  aufdrängen  und  durch 
den  Vergleich  mit  den  Schicksalen  anderer  Kirchen  sehr  wohl  be- 
antwortet werden  können. 

Unsere  Überlieferung  ist  für  Catania,  wie  schon  bemerkt,  be- 
sonders günstig.    Die  Privilegien  der  Kirche,   die  in  den  Werken 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  43 

von  Bonadies  ^),  De  Grrossis  ^)  ,Amico  ^)  und  Pirro  *)  vorliegen,  sind 
zwar  nicht  besonders  zahlreich  und  Privaturkunden  sind  aus  Ca- 
tania nur  wenige  erhalten,  aber  das  Capitelarchiv  des  Domes 
birgt  eine  unveröffentlichte  Quelle  von  höchstem  Wert,  wie  wir 
eine  ähnliche  meines  Wissens  für  keine  Kirche  des  Königreichs 
besitzen.  Zuerst  wurde  ich  durch  Zitate  bei  de  Grossist)  und 
Amico  ^)  auf  Aufzeichnungen  aufmerksam,  welche  Nachrichten  über 
Ereignisse  in  Catania  zur  Zeit  Heinrichs  VI.  und  aus  dem  Jahre 
1201  enthalten  sollten.  Dann  verzeichnete  Winkelmann '^)  „Zeugenver- 
höre von  1266  und  1267'^  im  Capitelarchiv,  die  auch  für  mich  im 
übrigen  maßgebenden  Berichte  von  P.  Kehr  ^)  ergaben  keinen  bestimm- 
teren Anhalt.  Gelegentlich  meiner  Arbeiten  in  Catania  fand  ich  zwei 
ungewöhnlich  lange  Rollen  (nicht  Hefte)  Zeugenverhöre  im  Capitel- 
archiv ^).  Mit  der  von  de  Grossis  und  Amico  benutzten  Quelle  sind  sie 
indessen  nicht  identisch  ^®).  Die  Zeugen,  deren  Aussagen  die  Rollen 
enthalten,  wurden  in  einem  Prozeß  vorgeführt,  den  die  Kirche  Catania 
vordem  Cardinallegaten  Radulf  anstrengte,  um  von  Karl  I.  als  Rechts- 
nachfolger der  Hohenstaufen  die  Zurückstellung  gewisser  Besitz- 
stücke zu  erlangen.  Die  Vernehmung  fand  im  April  1267  vor 
Bischof  Matthaeus  von  Syrakus  statt,  den  Radulf  unter  dem  20. 
Februar  1267  delegiert  hatte  ^^).  Die  Rollen  sind  notarielle  Ko- 
pieen  ^^)  aus  den  Akten  Radulfs  und  waren  von  diesem  besiegelt  ^^). 
Mancherlei  Irrtümer  in  der  Namengebung  erklären  sich  aus  diesem 
nichtoriginalen  Charakter  der  Aufzeichnung.  Die  eine  der  Rollen 
enthält  die  Aussagen  über   den  Besitz   von  Burg   und  Orts  bezirk 


1)  Collectanea  nonnuUorum  privilegiorum  spectantium  ad  ecclesiam  Catanen- 
sem.    Catanae  1682. 

2)  Catana  sacra.    Catania  1654. 

3)  Catana  illustrata.     1741. 

4)  Sicüia  sacra. 

5)  130. 

6)  II  65. 

7)  Neues  Archiv  III 642. 

8)  Göttinger  Nachrichten  1898,  307. 

9)  Das  von  Kehr  genannte  ;,Registrum  1370—1391"  enthält  zwar  das  gleich 
zu  erwähnende  Urteil  des  Legaten  Radulf,  nicht  aber  die  Zeugenaussagen. 

10)  De  Grossis  berichtet  von  Kämpfen  innerhalb  der  Bürgerschaft,  die  wahr- 
scheinlich 1195  fallen  und  durch  die  Vermittelung  des  Grafen  Albert  von  Spon- 
heim  beigelegt  wurden,  und  von  einem  Aufstand,  der  zu  1201  angesetzt  wird. 
Er  will  ein  „instrumentum  pacis"  gesehen  haben.  Die  Protokolle  erzählen  nur 
Ton  einem  Aufstand  und  haben  andere  Details  als  de  Grossis. 

11)  Die  Delegationsurkunde  ist  in  beiden  Rollen  eingerückt. 

12)  Notar  Nicolaus  von  Anagni. 

13)  Die  Siegel  fehlen  heute. 


44  Hans  Niese, 

(terra)  Calatabiano,  die  andere  die  Aussagen  über  den  Besitz  der 
Criminaljurisdiktion^)  in  der  Stadt  Catania  und  den  Orten  (terrae) 
Aci,  Mascali  und  S.  Anastasia^).  Die  Erinnerung  der  Zeugen 
reicht  bis  in  die  Zeit  Heinrich  VI.  (1197)  zurück  und  verfolgt  die 
Schicksale  der  eingeklagten  Berechtigungen  bis  in  die  Zeit  Karls  1. 
Die  Fülle  der  zufällig  beigebrachten  Einzelzüge  macht  diese  Pro- 
tokolle zu  einer  allgemein  wertvollen  Quelle.  Durch  die  Länge 
der  besprochenen  Zeit  stehen  sie  einzig  da :  Wir  besitzen  für  keine 
andere  Kirche  Angaben  über  die  Geschichte  ihrer  wichtigsten 
weltlichen  Gerechtsame  für  einen  so  ausgedehnten  Zeitraum,  denn 
die  am  ehesten  vergleichbaren  Akten  des  Prozesses  des  Bischofs 
Arduin  von  Cefalü  umfassen  nur  wenige  Jahre. 

Die  scheinbar  reine  „Aktenmäßigkeit"  der  Quelle  darf  die 
Kritik  nicht  zum  Schweigen  bringen.  Freilich  die  selbst  beob- 
achteten äußeren  Vorfälle  sind,  wie  bei  jeder  Zeugenaussage, 
verhältnismäßig  gut  gesichert.  Aber  über  die  Ursachen  der  Er- 
eignisse und  über  die  Motive  der  handelnden  Personen  bringen  die 
Zeugen  manches  vor,  was  sich  als  Klatsch  oder  unbegründete 
Kombination  herausstellt,  wenn  es  auch  einen  an  sich  interessanten 
Einblick  in  die  öffentliche  Meinung  der  Zeit  gewährt.  Rechtsver- 
hältnisse werden  von  den  meist  rechtsunkundigen  Zeugen  vielfach 
fehlerhaft  oder  doch  ungenau  wiedergegeben.  Sehr  häufig  ist  die 
Erinnerung  einzelner  Zeugen  unvollständig  und  muß  durch  die 
bessere  anderer  ergänzt  werden. 


Das  Bistum  Catania  nahm  verfassungsgeschichtlich  eine  be- 
sondere Stellung  ein.  Die  Ausstattung  der  neu  errichteten  sizili- 
schen  Bistümer  war  nämlich  im  allgemeinen  nach  einem  fest- 
stehenden Prinzip  geregelt ;  sie  erhielten  den  aus  dem  fränkischen 
Staatsrecht  entlehnten  Kirchenzehnt  und  ein  oder  mehrere  casalia, 
d.  h.  Großgrundherrschaften  außerhalb  der  Städte  mit  vorwiegend 
sarazenischer  Kolonenbevölkerung.  Es  fehlte  ihnen  also  die  Herr- 
schaft in  der  Bischofsstadt  selbst,  die  innerhalb  des  fränkisch- 
italienischen Reiches  eine  so  häufige  Erscheinung  war. 

Von  dieser  Norm  ging  Graf  Roger  I.  zuerst  bei  der  Aus- 
stattung Catanias  ab.  Schon  dem  Zeitgenossen  Malaterra  fiel  es 
auf,  daß  dem  Kloster  Catania,  das  1091  gegründet  und  im  folgen- 


1)  cognito  causarum  crimindlium,  imperium  mistum  et  menini. 

2)  Das  Urteil  des  Legaten,  das  der  Klage  der  Kirclie  in  vollem  Umfange 
stattgab,  wurde  am  10.  September  12G7  beurkundet.  Das  Urteil  Pirro  535,  de 
Grossis  1G7.    Die  Execution  durch  Karl  I.  ib,  167. 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  45 

den  Jahre  zum  Biscliofssitz  erhoben  wnrde^),  die  ganze  Stadt  Ca^ 
tania  verliehen  wurde  ^).  In  der  Tat  gewährte  die  Urkunde  des 
Grroßgrafen  vom  9.  Dezember  1091  totam  civitatem  Catanensium  cum 
pertinentiis  suis  et  cum  haereditatibus  suis,  quas  ipsa  civitas  tunc 
temporis  hdbebat  vel  olim  Imbuerat  secundum  suam  ndbilitatem  et  in 
terra  et  in  mari  et  in  sylvis  et  in  montibus  et  in  planis  locis  et  in 
aquis  dulcihus  et  in  lacis,  videlicet  ut  dbhas  et  monachi  haberent  civi- 
tatem cum  Omnibus  pertinentiis,  sicut  Saraceni  eandem.  civitatem  tene- 
bant.  Von  besonderer  Bedeutung  für  die  Zukunft  war  ein  Nach- 
satz: Insuper  concessi  abbati  et  successoribus  eins  omnia  illa  iudicia 
terrena  in  tota  terra  monasterii  et  in  portibus  et  in  litoribus  maris^). 
Der  Bischof  erhielt  also  nicht  nur  die  Stadt  Catania  mit  nicht 
näher  definierten  Hoheitsrechten,  sondern  auch  die  gesamte  welt- 
liche Gerichtsbarkeit  in  allen  seinen  Herrschaften.  Der  Passus 
schloß  den  Besitz  der  hohen  Criminalgerichtsbarkeit  ein,  den  das 
Staatsrecht  der  Großgrafschaft  sonst  dem  Souverän  reservierte^). 
Mit  dem  Besitz  dieses  außergewöhnlichen  Rechtes  ist  das  Bistum 
lange  Zeit  allein  geblieben.  Zwar  entwickelte  auch  das  Bistum 
Patti  eine  eigentliche  Stadtherrschaft  über  die  Cathedralstadt 
Patti^),  aber  Patti  war  als  Stadt  eine  Neugründung  auf  dem 
Boden  der  Kirche^)  und  von  Ausübung  der  hohen  Gerichtsbarkeit 
durch  den  Bischof  war  nie  die  Rede.  Der  Ausstattung  Catanias 
näher  steht  die  des  Bistums  Cefalü  durch  Roger  11.  Dem  1132  neu 
gegründeten  Bistum  wurde  1145  die  bis  dahin  königliche  Stadt 
Cefalü^)  mit  der  dazu  gehörigen  Gerichtsbarkeit  geschenkt,   aber 

1)  Erich  Caspar  Roger  II  613  ff. 

2)  cit.  ib.  615. 

3)  Pirro  522  f. 

4)  Niese,  Gesetzgebung  104  ff.  Die  Sonderstellung  Catanias  ist  bereits  er- 
kannt von  Orlando,  Feudalismo  in  Sicilia  175  ff. 

5)  Über  Patti  vgl.  S  c  i  a  c  c  a  Patti  e  l'amministrazione  del  comune  nel  medio 
evo.  Documenti  per  servire  alla  storia  di  Sicilia,  Serie  II  vol.  VI.  Palermo 
1907.  Der  Verf.  irrt  aber,  wenn  er  S.  9  ff.  die  Stadtberrschaft  des  Bischofs 
leugnet.  Die  Schenkung  von  1094  umfaßt  den  Boden  der  heutigen  Stadt  Patti, 
wie  Sciacca  S.  10  selbst  erkennt.  Aus  dem  S.  217  gedruckten  ludikat  Rogers  II. 
von  1133  (=  Caspar  n.  80)  ergibt  sich,  daß  die  Stadt  Patti  eine  von  der  Kirche 
auf  eigenem  Boden  neugegründete  Siedelung  war.  Die  Urkunde  des  Königs  von 
1134  Caspar  n.  97  bestätigt  außer  den  liparischen  Inseln  auch  Pactas.  Die  Ho- 
heitsrechte des  Bischofs  sind  aufgezählt  in  den  S.  226.  230  f.  238.  240  ff.  248  ge- 
druckten Urkunden  des  13.  Jahrhunderts. 

6)  Vgl.  Anm.  5. 

7)  Cefalü  ist  als  Stadt  Gründung  des  Königs  von  1132  wie  Patti  Gründung 
des  Abt-Bischofs  von  Lipari-Patti.  Die  Bürger  erhielten  1132  einen  merkwürdigen 
Freibrief  (Caspar  Regest  n.  70),  von  dem  sich  ein  vollständiger  Text  im  Codex 
n.  5  (saec.  XIV)  f.  15'  des  Staatsarchivs  zu  Palermo  findet. 


46  Hans  Niese, 

die  hohe  Gerichtsbarkeit  behielt  sich  der  König  diesmal  ausdrück- 
lich vor*).  Erst  1176  erhielt  Catania  einen  gleichgestellten  Ge- 
nossen in  dem  neugegründeten  Monreale,  indem  dessen  Abt 
(Erzbischof)  die  Befugnis  erhielt,  in  seinen  gegenwärtigen  und 
zukünftigen  Besitzungen  Justitiar  zu  sein^).  Es  darf  beachtet 
werden,  daß  hier  die  Formel,  in  der  die  hohe  Gerichtsbarkeit  ver- 
liehen wurde,  mit  Rücksicht  auf  das  Institut  des  Justiarates, 
das  Roger  geschaffen  hatte,  und  auf  die  Gesetzgebung  über 
dies  Amt^)  umgebogen  erscheint.  Die  Lage,  die  durch  die  Ju- 
stitiaratsgesetzgebung  geschaffen  war,  muß  hier  kurz  dargelegt 
werden,  denn  sie  ist  gerade  für  die  Beurteilung  der  Stellung  des 
Bistums  Catania  von  Bedeutung. 

Bereits  im  Kernland  des  Reiches,  der  alten  Großgrafschaft, 
war  die  hohe  Gerichtsbarkeit  ein  tatsächliches  Reservat  des  Groß- 
grafen gewesen,  wahrscheinlich  als  Folge  der  Landfriedensgesetz- 
gebung ^).  Das  Prinzip  ließ  sich  in  diesem  Eroberungsland  ohne 
Schwierigkeit  durchführen  und  aufrechterhalten.  Zu  den  seltenen 
Ausnahmen  nicht  königlicher  Hochgerichte  gehörte  eben  das  Ter- 
ritorium des  Bischofs  von  Catania.  Als  unter  Roger  IL  das  Her- 
zogtum Apulien  mit  der  Großgrafschaft  vereinigt  wurde,  sah  sich 
der  Herrscher  einer  Fülle  von  längst  bestehenden,  zum  Teil  in 
die  Zeit  der  fränkisch-deutschen  Herrschaft  hinaufreichenden  Hoch- 
gerichten gegenüber,  die  in  der  Hand  kirchlicher  und  weltlicher 
Großer  lagen.  Es  war  ein  scharfer  Schnitt,  als  die  Gesetzgebung 
zunächst  alle  hohe  Criminalgerichtsbarkeit  in  den  Begriff  des  iu- 
stitiaratus  goß  und  später  —  in  den  siebziger  Jahren  —  dessen 
Ausübung  durch  Ordonnanz  den  Justitiaren  des  Königs  vorbehielt, 
den  weltlichen  und  geistlichen  Großen  im  eigenen  Territorium  ver- 
bot *).  Die  vollständige  Durchführung  dieser  förmlichen  Enteignung 
erwies  sich  als  unmöglich.  Das  Königtum  half  sich  in  den  Fällen, 
in  denen  es  eine  fremde  Hochgerichtsbarkeit  anerkennen  wollte 
oder  mußte,  mit  der  Formel,  daß  es  den  Justitiarat  auf  Lebenszeit 
oder  unter  Ausdehnung  auf  die  Rechtsnachfolger  übertrug  ^).  Der 
Hochgerichtsherr  wurde  damit  fiktiv  königlicher  Beamter.     Keine 


1)  Caspar  ih  194. 

2)  Documenti  per  servire  alla  storia  di  Sicilia  1.  Serie  vol.  XVIII  n.  73. 

3)  Niese,  Gesetzgebung  170  f. 

4)  Niese  a.a.O.  16.  23.  107 ff. 

5)  ib.  170  ff. 

6)  Documenti  1.  Serie  vol.  XVIII  n.  73  (1176).  Scheffer-Boichorst,  Zur  Go- 
«chichte  des  12.  und  13.  Jabrimnderts  249  (1197).  Guillaume,  L'abbaye  de  Cave 
app.  n.  XLI  (1209).    Huillard,  Hist.  Dipl.  1799  (1219).    ib.  II 359  (1223). 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  47 

Anwendung  konnte  das  Gesetz  auf  diejenigen  finden,  die  durch 
ausdrückliche  königliche  Verleihung  das  Hochgericht  erhalten 
hatten.  Zwar  sah  die  Regierung  auch  in  diesen  Fällen  etwas 
anormales,  wich  aber  vor  rechtsgültigen  königlichen  Privilegien 
zurück^).  So  hat  denn  Catania  —  neben  Monreale  —  die  hohe 
Gerichtsbarkeit  weiter  ausgeübt,  sogar,  wie  sich  zeigen  wird,  unter 
dem  Regiment  Friedrichs  II.,  das  gerade  an  diesem  Punkt  die 
ganze  Schärfe  seiner  durchdachten  Auffassung  der  Kronrechte  ein- 
setzte^). 

Wie  das  hohe  Gericht  im  Territorium  des  Bistums  geübt 
wurde,  berichten  die  Zeugenaussagen  für  die  Zeit  seit  1197  mit 
vielen  Einzelbelegen.  Räumlich  erstreckte  sich  das  Territorium 
auf  die  Stadt  Catania  und  den  Ortsbezirk  Aci  —  letzteres  gehörte 
schon  zu  den  Schenkungen  des  Jahres  1091  —  ferner  auf  die  Orts- 
bezirke S.  Anastasia^)  und  Mascali^).  Der  Bischof  übte  die  Gerichts- 
barkeit nicht  persönlich,  sondern  durch  einen  beamteten  Justitiar^), 


1)  Bezeichnend  die  Urkunde  Heinrich  VI.  vom  22.  April  1197  für  Monreale. 
Scheffer-Boiehorst  a.a.O.  249:  Die  kaiserlichen  Justitiare  hatten  auf  das  Gebiet 
des  Erzhischofs  übergegriifen ;  Heinrich  befiehlt  das  abzustellen,  nachdem  er  sich 
aus  dem  Privileg  Wilhelms  II.  überzeugt  hat,  daß  dem  Erzbistum  die  iusticiaria 
verliehen  sei. 

2)  Niese  a.a.O.  173 3).     Quellen  und  Forschungen  1X225. 

3)  Das  Urteil  Radulfs  restituiert  die  Criminalgerichtsbarkeit  in  Catania,  Aci, 
S.  Anastasia  und  Mascali.  Die  Aussagen  der  einen  Rolle  betonen,  daß  die  ver- 
schiedenen Justitiare  die  Criminaljurisdiktion  in  den  genannten  Ortschaften  aus- 
geübt hätten.  S.  Anastasia  zuerst  genannt  in  Urkunde  Alexanders  III.  1168. 
Pirro  530. 

4)  Geschenkt  1124  Caspar  n.  44. 

5)  Die  Zeugen  nennen  folgende  Justitiare:  Unter  Bischof  Roger  (1195—1207) 
dessen  Bruder  Philipp us  Orbus;  unter  Walther  von  Pagliara  Bartholo- 
maeus  de  Anicito,  nach  dessen  Tod  (1228/1231)  blieb  er  Justitiar  unter  dem 
Erwählten  Heinrich,  er  starb,  noch  ehe  der  Erwählte  Heinrich  durch  die  Curie 
entfernt  wurde:  Quo  mortuo  et  amoto  ab  ejßiscöpatus  administratione  memorato 
Menrico  per  ecclesiam  Bomanam,  also  vor  Ende  1232 ;  unter  den  Prokuratoren 
des  Stiftes  war  Maccharonus,  cognatus  des  (königlichen)  Justitiars  Arturius 
Kirchenjustitiar  bis  April  1233 ;  damals  cessit,  quia  captus  ftiit  a  diclo  imperatore 
propter  suspicionem  proditionis,  que  facta  fuerat  in  Messana  (der  Aufstand  in 
Messina  fällt  1232,  die  Bestrafung  in  persönlicher  Anwesenheit  Friedrichs  April 
1233,  vgl.  Winkelmann,  Jahrbücher  Friedrichs  II.  Bd.  II 402.  413);  an  seine  Stelle 
trat  Wilhelm  von  Tropea,  der  wohl  identisch  ist  mit  Wilhelm  Ruffo, 
dem  Bruder  des  Peter  Ruffo,  unter  Conrad  IV.  als  Stratigot  von  Messina  und 
Vertreter  seines  Bruders,  des  Statthalters,  nachweisbar;  er  wurde  zu  einer  uns 
unbekannten  Zeit,  jedoch  vor  1239,  Stratigot  von  Messina,  und  an  seine  Stelle  als 
Kirchenjustitiar  trat  Matheus  Piscis.  Das  ist  der  letzte  von  den  Zeugen  er- 
wähnte Justitiar:   In   der  Tat   wurde   die  Criminaljurisdiktion    des  Bistums,   wie 


48  Hans  Niese, 

wie  das  auch  für  Monreale  bezeugt  ist^),  konnte  aber  gegen 
dessen  Urteil  begnadigen.  Die  von  den  Justitiaren  des  Bischofs 
verhängten  Strafen  decken  sich  nicht  immer  mit  dem  Strafrecht 
der  Constitutionen  und  beweisen,  daß  sich  das  Strafrecht  einzelner 
Herrschaftsgebiete^),  obwohl  die  Constitutionen  für  das  gesamte 
Reichsgebiet  ausnahmslos  gelten  sollten,  zu  halten  vermochte.  Wir 
hören,  daß  Fälle  des  Hochverrates  am  Bischof  (proditio),  wie  An- 
schläge gegen  seine  Person,  Versuch,  seine  Schlössser  seinen  Fein- 
den auszuliefern,  durch  den  Justitiar  mit  Hängen  bestraft  wur- 
den ^).  Die  gleiche  Strafe  wurde  wegen  Raubmordes  ^),  Notzucht  ^), 
Totschlags  ^)  und  gegen  offenkundige  Räuber  ^)  (publicus  latro)  ver- 
hängt. Wegen  Sodomie  wurde  verbrannt,  wegen  Diebstahls  und 
Raubes   (furta  et  rapinas)  geblendet^),    wegen  Waffentragens  eine 


unten  nachzuweisen  sein  wird,  zwischen  1236  und  1239  eingezogen.  Belege  für 
die  beiden  letzten:  Postea  (nach  Maccharonus)  vidit  dominum  Guillelmum  de 
Trqpia  creatum  iustitiarum  a  conventu,  quo  GuilUlmo  assumpto  ad  officium  stra- 
ticotie  in  Messana  trat  an  seine  Stelle  MatJieus  Piscis.  Über  Wilhelms  Stratigotie 
1252  vgl.  Garufi  Arch.  stör.  Messinese  V  34.  Für  die  Zeit  von  1226—1246  kennen 
wir  nur  für  1236  einen  Stratigoten  (Riccardus  Chiriolus),  es  ist  also  Raum  für 
eine  erste  Stratigotie  Wilhelms.    Vgl.  ib.  33  f. 

1)  Urkunde  von  1186  Neapel  Arch.  di  Stato,  Monasteri  soppressi  IV  n.  293: 
in  curia  Guillelmi  Montis  Begalis  arcMejjiscopi  apud  civitatem  suam  Bitecti  pre- 
sidente  in  ea  et  regente  Johanne  fratre  et  iustitiario  archiepiscopi.  Zur  Einsetzung 
eines  vertretenden  Justitiars  bedurfte  es  besonderer  königlicher  Erlaubnis,  da  es  den 
Justitiaren  verboten  war,  sich  in  der  Gerichtsbarkeit  vertreten  zu  lassen:  Const.  I  58. 

2)  Für  solche  lokale  strafrechtliche  Satzungen  vgl.  Niese,  Gesetzgebung  30  ^). 

3)  Frater  Nicolaus  de  Catania  hat  gehört,  daß  zur  Zeit  Bischof  Rogers 
(1195 — 1207),  cum  aliqui  homines  de  Cathania  conspirassent  in  episcopum  et  eum 

interficere  intendissent  in  die  ramorum  palmarum ,   de  mandato  episcopi  iu- 

stitiarius  memoratus  cepit  IV  homines  de  maioribus  terra,  die  dann  hingerichtet 
werden.  Weiß,  daß  Bartholomeus  de  Anicito  4  Leute  von  Aci  aufhängen  ließ, 
weil  sie  terra  und  Castell  dem  Grafen  Alamannus  übergeben  wollten.  Vincentius 
de  Jacio  erinnert  sich,  daß  vor  mehr  als  60  Jahren  Philipp  der  Justitiar  und 
Bruder  Bischof  Rogers  eine  ganze  Reihe  von  Cataneser  Bürgern  wegen  proditio 
aufhängen  ließ.  B.  iustitiarius  fecit  suspendi  apud  lacium  quendam  nomine  Mar- 
colphum,  quia  volebat  prodere  castrum  ipsius  terre  coviiti  Alamanno. 

4)  Scivit  quendam  civem  Cathania  fuisse  suspensum  per  gulam  de  mandato 
iusticiarii  memorati  wegen  Raubmordes  in  strata  publica  in  nemore  MongibeUi. 

5)  Ein  Mann,  der  auf  der  Straße  eine  Jungfrau  vergewaltigt  hatte,  wird 
gehenkt. 

6)  Ein  gewisser  Fivicanella,  der  einen  Joculator  getötet  hatte,  wird  auf  Be- 
fehl des  Justitiars  gehenkt. 

7)  Marchuardus  de  Aprutio,  einst  valettus  Walthers  von  Pagliara,  hat  ge- 
sehen, daß  auf  Befehl  des  Justitiars  Bartholomeus  de  Anicito  ein  pvhlicus  latro 
gehenkt  wurde. 

8)  Der  Justitiar  Philipp  verurteilt  wegen  furta  et  rapinas  zu  exoculatio. 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  49 

Hand  abgehauen  ^).  Im  Gegensatz  zu  den  königliclien  Justitiaren 
scheint  der  bischöfliche  Justitiar  auch  mit  der  Aburteilung  ge- 
ringerer Vergehen  befaßt^). 

Außer  diesen  Hoheitsrechten  werden  unter  den  Gerechtsamen 
des  Bischofs  erwähnt  die  custodia  portus  zu  Catania,  die  sich  offen- 
bar aus  der  Schenkung  des  zur  Stadt  gehörigen  Meeres  im  großen 
Privileg  Rogers  I.  ergab,  und  ein  Drittel  des  Zollamtes  (dohanae)  ^). 
Es  kann  auffallend  erscheinen,  daß  der  Zoll  dem  Bischof  als  Stadt- 
herrn nicht  ganz  gehörte.  Vermutlich  ist  das  aber  so  zu  erklären, 
daß  zur  Zeit  der  Schenkung  Rogers  ein  Hafenzoll  noch  nicht  be- 
stand, und  dann  auf  Grand  des  allgemeinen  königlichen  Zollregales 
ein  königliches  Zollamt  nachträglich  errichtet  wurde,  von  dem 
dann  der  Bischof  einen  Anteil  erhielt.  Denn  die  Einrichtung 
königlicher  Regalbetriebe  innerhalb  nichtköniglicher  Herrschafts- 
gebiete kommt  auch  sonst  vor*).  Ein  stadtherrliches  Ca  stell, 
um  das  sich  der  bekannte  Konflikt  Friedrichs  II.  mit  Bischof  Har- 
duin  von  Cefalü  zuerst  entzündete^),  scheint  in  Catania  nicht  be- 
standen zu  haben  ^).  Wohl  aber  waren  die  Orte  Aci  und  S.  Ana- 
stasia  mit  Burgen  versehen ').  Wenn  man  daz-u  die  ungemein 
günstige  geographische  Lage  des  Territoriums  in  Betracht  zieht, 
die  ihnen  eine  hohe  strategische  Bedeutung  verlieh,  ferner  an  die 
Fruchtbarkeit  gerade  Ostsiziliens  und  an  den  schon  damals  nicht 
unbedeutenden  Handel  Catanias^)  denkt,  so  wird  man  das  Bistum 
vielleicht  als  die  am  reichsten  ausgestattete  Herrschaft  der  Insel 
überhaupt  bezeichnen  dürfen.  Catania  war  derjenige  Ort  Siziliens, 
den   später   der  Hof  Friedrichs  II.    am   längsten    aufgesucht  hat. 


1)  Der  Kirchenjustitiar  Wilhelm  von  Tropea  läßt  einem  Bürger  von  Catania 
die  Hand  abhauen  pro  eo,  quod  portaverit  contra  proJiibitionem  cultellum  ad  latus. 
Die  damals  bereits  gültige  Const.  1 10  setzte  auf  Überschreiten  des  Waifenverbotes 
nur  Geldstrafe. 

2)  Einer,  der  agnum  furtive  suhtraxit,  wurde  auf  Befehl  des  Justitiars  aus- 
gepeitscht und  ihm  dabei  das  Lamm  um  den  Hals  gehängt.  Jemand,  der  einen 
toten  Hund  in  einen  Brunnen  warf,  erhielt  auf  Befehl  des  Justitiars  die  Prügel- 
strafe. 

3)  Werden  1267  ebenfalls  restituiert. 

4)  In  Patti  war  die  Färberei  bis  1207  königlich.  Vgl.  Sciacca  in  Do- 
cumenti  2.  serie  vol.  6  S.  21,  wo  aber  eine  unrichtige  Erklärung  dafür  gegeben  ist^ 

5)  Mitteilungen  des  Österreich.  Institutes.    Ergänzungsband  1299. 

6)  Friedrich  II.  baute  dort  später  ein  königliches  Castell. 

7)  Einer  der  Zeugen  berichtet,  daß  Friedrich  bei  der  (angeblichen)  Ein- 
ziehung des  Kirchenbesitzes   die   castra  lacii  et  Sancte  Anastasie   schleifen  ließ. 

8)  Schaube,  Handelsgeschichte  473  f. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss,    Nachrichten.    Phil-hist.  Klasse.    1913.    Heft  1.  4 


50  Hans  Niese, 

Die  lange  Dauer  des  kaiserlichen  Hof lagers  begreift  sicli  vielleicht 
aus  geographischen  Gesichtspunkten,  ertragen  werden  konnten  sie 
nur  von  einem  sehr  reichen  Territorium,  denn  zum  wenigsten  ein 
Teil  der  Kosten  des  Hofhaltes  fiel  dem  Gastgeber  zur  Last^). 

II. 

Als  sich  die  Feldhauptleute  Heinrichs  VI.  im  Herbst  1194  der 
Ostküste  Siziliens  bemächtigt  hatten,  verschwand  der  bisherige 
Bischof  von  Catania,  Leo  von  Ravenna,  der  bis  zuletzt  Widerstand 
geleistet  hatte ^).  An  seine  Stelle  trat  ein  Catanese,  Roger  Or- 
bus^).  Am  23.  April  1195  erhielt  er  eine  in  allgemeinen  Wen- 
dungen gehaltene  kaiserliche  Bestätigung  des  Besitzstandes  seines 
Bistums*).  Intervenient  des  Diplomes  war  einer  der  am  meisten 
genannten  deutschen  Magnaten  aus  der  Umgebung  des  Kaisers, 
Graf  Albert  von  Sponheim.  Nähere  Beziehungen  des  deutschen 
Grafen  zum  Bistum  lassen  sich  in  der  Tat  auch  anderweitig  er- 
kennen. Bischof  Roger  vermochte  ebensowenig  wie  später  sein 
Nachfolger  Walther  in  ein  gutes  Verhältnis  zur  Bürgerschaft 
der  Hauptstadt  zu  kommen.  Wie  die  1168  von  Bischof  Johann 
gewährten  Zugeständnisse^)  erkennen  lassen,  wurde  die  bischöf- 
liche Stadtherrschaft  keineswegs  milde  geübt  und  zur  Ausbildung 
von  allerhand  Finanzrechten  benutzt,  die  den  Bürgern  ungerecht- 
fertigt erscheinen  mochten.  Als  es  in  dieser  Zeit  zu  Streitig- 
keiten innerhalb  der  Bürgerschaft  kam,  scheint  der  Bischof  der  Lage 
allein  nicht  gewachsen  gewesen  zu  sein.  Er  bediente  sich  zur 
Herstellung  des  Friedens  der  Hülfe  des  Grafen  Albert^).  Obwohl 
also  Bischof  Roger  durch  die  deutsche  Herrschaft  eingesetzt  und 
unterstützt  worden  war,  nahm  er  an  der  berühmten  Verschwörung 
des  Jahres  1197  gegen  Heinrich  teil.  Catania  war  geradezu  der 
Mittelpunkt  für  die  Unternehmungen  der  Rebellen^).  Damals 
wurde  die  Stadt  von  den  Kaiserlichen  genommen,  der  Bischof  und 
sein  Bruder,   der  Kirchenjustitiar  Philipp,   gefangen.     Wir  wissen 


1)  Der  König  besaß  das  Recht  auf  corredum.    Vgl.  Niese,  Gesetzgebung  110. 

2)  Vgl.  Toeche,  Heinrich  VI,  338  f.  453  fif.  582  ff.  Toeche  nennt  den  Bischof 
S.  352  unrichtig  Johann.     Vgl.  Pirro  531  f. 

3)  Als  civis  Catanensis  bezeichnet  ihn  seine  Grabschrift  De  Grossis  130. 
Sein  Familienname  ergibt  sich  daraus,  daß  die  Protokolle  von  1267  den  Justitiar 
Philii)pus  Orbus  als  Bruder  Bischof  Rogers  einführen. 

4)  Stumpf  5924. 

5)  De  Grossis  88  f. 

6)  ib.  130. 

7)  Toeche  582  ff.  J.  Caro,  Beziehungen  Heinrichs  VI.  zur  römischen  Curie 
(Rostocker  Diss.  1902)  S.  55  ff. 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  51 

nicht,  welche  Strafe  den  Prälaten  traf;  Philipp  wurde,  wie  wir 
aus  den  Zeugenaussagen  hören,  geblendet^).  Es  ist  bezeichnend 
für  die  dunkle  Geschichte  dieser  Verschwörung  —  die  Kaiserin 
selbst  soll  die  Hand  im  Spiele  gehabt  haben  — ,  daß  nach  des 
Kaisers  Tod  der  von  diesem  bestrafte  Justitiar  Philipp  sein  Amt 
zurückerhalten  konnte.  Bischof  Roger  finden  wir  seit  1200  bis  zu 
seinem  Tod  (1207)  als  Familiären  an  der  Regierung  für  den  min- 
derjährigen Friedrich  II.  beteiligt^).  Er  ist  politisch  wenig  her- 
vorgetreten und  hatte  1201  einen  gefährlichen  Aufstand  der  Bürger- 
schaft niederzukämpfen,  der  ihm  beinahe  das  Leben  gekostet  hätte, 
aber  durch  die  Energie  seines  geblendeten  Bruders,  des  Justitiars, 
unterdrückt  wurde.  "Wie  gefährdet  die  Lage  des  Bischofs  aber 
immer  noch  war,  läßt  sich  daraus  erkennen,  daß  Roger  dem  Haupt- 
rädelsführer das  Leben  schenken  mußte  ^). 

III. 
Mit  dem  Episcopat  des  Kanzlers  Walther  von  Pagliara*) 
gewinnt  die  Geschichte  des  Bistums  an  allgemeinem  Interesse. 
"Walther  erhielt  das  Bistum,  als  die  Zeit  der  Mündigkeit  des 
Königs  (26.  Dezember  1208)  nicht  mehr  weit  entfernt  war.  Aus 
den  Jahren  1208  und  1209  wissen  wir  wenig  von  ihm.  Es  ist  aber 
aus  der  Datumzeile  der  Königsurkunden  zu  schließen,  daß  er  den 
Hof  begleitete,  der  im  Juni  und  Juli  1209  auch  Catania  besuchte. 


1)  Zur  Zeit  Bischof  Rogers  übte  dessen  Bruder  den  Justitiarat,  anteqiiam 
fuisset  exeecatus  ab  imperatore  Henrico  et  etiam  postg[uam  fuit  cecus. 

2)  Er  gehörte  nicht  zu  den  von  Constanze  testamentarisch  eingesetzten  Fa- 
miliären, sondern  begegnet  als  solcher  seit  1200.  Lejeune,  Walther  von  Palearia 
57.  64.  Für  1205 :  Urkunde  des  Bischofs  für  S.  Maria  Licodia,  Catania  Archivio 
provinciale,  Fundatione  del  monastero  di  S.  Leone  f.  46.  Als  Familiären  bezeichnet 
ihn  noch  seine  Grabschrift,  De  Grossis  130. 

3)  Für  diese  Vorgänge  gibt  es  zwei  Quellen,  nämlich  die  Protokolle,  die  eine 
Jahresangabe  nicht  bieten,  und  die  Notiz  bei  De  Grossis  130,  wonach  1201  ein 
Anschlag  gegen  das  Leben  des  Bischofs  geplant  worden  sei.  Während  andere 
Teilnehmer  bestraft  wurden,  habe  der  Bischof  gerade  dem  Anführer,  Rogerius  de 
Marotta,  das  Leben  geschenkt.  Die  Stelle  der  Protokolle  von  1267  lautet:  Frater 
Nicolaus  prior  Cathaniensis  hat  gehört,  daß  zur  Zeit  Bischof  Rogers,  cum  dliqui 
homines  de  Cathania  conspirassent  in  episcopum  Mogerium  et  eum  interßcere  in- 
tendissent  in  die  ramorum  pdlmarum,  qiiando  episcopus  venturus  erat  processiona- 

liter  in  ecciesiam  S.  Marie  de  Elemosina  et   episcopus  id  presen[sisset ], 

episcopus  reddiens  ad  episcopatum  cum  clero  et  populo  eiusdem  terre  clausis  ianuis 
ecclesie  supradicte  de  mandato  episcopi  iustitiarius  memoratus  cepit  quattuor  lio- 
mines  de  maioribus  terre,  die  dann  vom  Justitiar  hingerichtet  werden. 

4)  Ich  habe  mich  im  folgenden  der  Dissertation  von  Lejeune,  Walther 
von  Palearia,  Bonn  1906,  vielfach  mit  Nutzen  bedient. 

4* 


52  Hans  Niese, 

Dennoch  war  sein  einst  beherrschender  Einfluß  schon  damals  im 
Sinken.  Das  ergibt  sich  daraus,  daß  nunmehr,  zuerst  März  1209, 
ein  erklärter  Feind  des  Kanzlers,  Paganus  de  Parisio,  Grraf 
von  Avellino  und  Butera,  im  Collegium  der  Familiären  nachweisbar 
ist  ^).  Seit  1195  Graf  von  Butera,  saß  er  dem  Bistum  bedenklich 
nahe,  weil  er  auch  die  Herrschaft  Paterno  besaß  ^).  Seine  Gregner- 
schaft gegen  den  Kanzler  ging  so  weit,  daß  er  und  sein  Bruder 
Walther  de  Parisio,  damals  Herr  des  unfern  von  Catania  gelegenen 
Calatabiano,  der  Kirche  und  den  Bürgern  von  Catania  einen 
Sicherheitseid  geleistet  hatten  und  trotzdem  die  Fehde,  der  jener 
Eid  offenbar  ein  Ende  hatte  machen  sollen,  fortsetzten^).  Über 
die  Ursachen  des  Zwistes  fehlt  es  an  unmittelbaren  Nachrichten, 
man  kann  nur  seine  Spur  mehrere  Jahre  zurück  verfolgen.  Zunächst 
muß  man  erwägen,  daß  die  beiden  Brüder  schon  durch  ihre  Ab- 
stammung beachtenswerte  Persönlichkeiten  waren.  Ihr  Vater, 
Bartholomaeus  de  Parisio,  war  unter  Wilhem  I.  und  II.  wiederholt 
hervorgetreten  und  galt  namentlich  als  sehr  einflußreich  in  der 
Stadt  Messina ^).  Sein  Reichtum  war  so  bedeutend,  daß  er  von 
der  Krone  die  Demanialherrschaft  Calatabiano  ankaufen  konnte, 
mit  der  er  seinen  jüngeren  Sohn  Walther  ausstattete  ^).  Der  ältere, 
Pagan,  gelangte,  wie  es  scheint,  erst  durch  Heinrich  VI.  in  den 
Besitz  der  Grafschaften  Alife  und  Butera  ^).  Es  ist  nun  zunächst 
zu  beachten,  daß  sich  im  Januar  1201  die  Grafschaft  Butera  nicht 
mehr  im  Besitz  Pagans  findet,   sondern  in  der  Hand  des  Berard 


1)  Als  Familiär  1209  März  und  August  K.  J.  n.  600.  Winkelmann  Acta  I 
n.  102. 

2)  Seit  1194  Graf  von  Avellino:  Mongitore  Monumenta  Sanctissimae  Trinitatis 
11;  seit  1195  auch  von  Butera:  Toeche  335,  Gregorio  Considerazioni  II 155 ;  Pa- 
lermo Bibl.  Comunale  H  10  f.  81  (1195),  H  12  f.  96  (1195),  f.  100  (1208),  Winkel- 
mann Acta  I  n.  102  (1200).  Wenn  einige  nichtoriginale  Urkunden  Alifie  statt 
Avellini  und  Avelline  haben,  so  scheint  das  ein  Versehen,  da  gleichzeitig, 
1195 — 1197,  als  Graf  von  Alife  Johannes  de  Rupecanina  nachweisbar  ist  (Neapel 
Societä  di  storia  patria,  S.  Maria  di  Grotta,  Busta  I  n.  21,  25,  26,  29,  31,  37— 
39).  Als  Herr  von  Paterno  erscheint  Pagan  1208  Palermo  Bibl.  comunale  H  12 
f.  100. 

3)  Wir  verdanken  diese  Nachricht  der  Urkunde  Constanzes  und  Heinrichs 
(VII)  für  Catania  von  1213,  R.  J.  3838,  Huillard  I  253. 

4)  Falcandus  ed.  Siragusa  p.  86.  105.  132.  142.  Garufi  Catalogo  del  tabu- 
lario  di  S.  Maria  Nuova  p.  163. 

5)  Das  berichten  die  Protokolle  von  1267:  Nicolaus  de  Missitono:  se  vidisse 
comüem  JBartholomeum  et  filiutn  eius  eomitem  Gualterium  teuere  castrum  Calata- 
hiani,  quod  emerat  pater  suus  a  rege  Guillelmo  pro  centum  milibus  tarenorum. 

6)  Vgl.  oben  Anm.  2. 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  53 

von  Ocre,  eines  Abruzzesen  und  also  Landsmannes  des  Kanzlers^)» 
im  Juni  des  gleichen  Jahres  schenkten  ferner  die  Familiären  — 
formell  der  König  —  die  Herrschaft  Calatabiano  einem  aus  ihrer 
Mitte,  dem  Erzbischof  Berard  von  Messina  ^).  Man  kann  aus 
diesem  Tatbestand  nur  schließen,  daß  die  beiden  de  Parisio  es 
mit  den  Familiären  verdorben  hatten  und  ihrer  Besitzungen 
beraubt  worden  waren.  Da  Pagan  noch  im  Dezember  1200  als 
Graf  von  Butera  erwähnt  wird^),  muß  sein  Sturz  und  die  Ein- 
ziehung seiner  Grüter  in  den  letzten  Monat  des  Jahres  1200 
fallen.  Man  wird  den  Eindruck  aussprechen  dürfen,  daß  dies 
Ereignis  irgendwie  mit  dem  damals  erfolgten  Ausgleich  zwischen 
Mark  ward  und  den  Bäten  zusammenhängt,  etwa  so,  daß  Mark- 
ward den  Pagan  preisgab,  der  wohl  zu  seinen  Anhängern  ge- 
hört hatte  ^).  Im  Januar  1208  war  dann  Pagan  —  wir  wissen 
nicht,  infolge  welcher  Ereignisse^)  —  wieder  im  Besitz  seiner 
beiden  Grrafschaften  ^),  und  sein  Bruder  "Walther  wird  gleichzeitig 
Calatabiano  zurückerhalten  haben  ^).  Die  Aufnahme  eines  Mannes, 
an  dessen  Sturz  der  Kanzler  ohne  Frage  einst  wesentlich  Anteil 
genommen  hatte,  in  den  königlichen  Bat  kann  nur  als  ein  Zeichen 
erheblicher  Abschwächung  des  Einflusses  gedeutet  werden,  den 
Walther  von  Pagliara  bisher  geübt  hatte.  Es  ist  von  einem  ge- 
wissen Interesse,  zu  erfahren,  daß  sich  der  Sturz  des  Kanz- 
lers fast  unmittelbar  seit  dem  Ablauf  der  Minder- 
jährigkeit Friedrichs  IL  vorbereitete.  Andere,  später 
gegen  den  Kanzler  wirkende  Umstände,  wie  die  Bevokationen  von 
1209  und  der  offenbar  recht  starke  Einfluß  der  Königin  Con- 
stanze, fanden  also  seine  Stellung  bereits  erschüttert. 

Dennoch  erlebte  Walther  zunächst  noch  einen  vorübergehenden 
Erfolg.     Die  de  Parisio  hatten  die  Fehde  gegen  den  Bischof  wieder- 


1)  Catania  Arch.  provinciale,   Fundatione   del  monastero  di  S.  Leone  f.  27 
1200,  Januar,  ind.  IV,  Nos  Berardus  de  Orca  comitatus  Butere  dominus. 

2)  Documenti  etc.  1.  serie  vol.  I  n.  43.    Vgl.  Lejeune  64. 

3)  Winkelmann,  Acta  I  n.  82. 

4)  Wenigstens  war  Armaleo  Monaldeschi,  der  Schwiegersohn  seines  Bruders, 
ein  Anhänger  Markwards.  Winkelmann,  Otto  IV.  Nachträge  zu  I  356.  R.  J.  556 
Lejeune  87. 

5)  Man  könnte  daran  denken,  daß  das  eine  Folge  der  illegitimen  Macht 
Capparones  war. 

6)  Palermo  Bibl.  com.  H  12  f.  100. 

7)  Protokolle  von  1267 :  Nicolaus  de  Missitono :  se  vidisse  comitem  Bartholo- 

meuni  et  filium  eins  comitem  Gualterium  tenere  casirum  Calatdbiani ,  postea 

"cidit  comitem  Armaleonem  tenere.     Dazu  unten  S.  58. 


54'  Hans  Niese, 

um  eröffnet,  als  der  nunmelir  vermählte  König')  mit  seiner  Gre- 
mahlin  im  Oktober  1209  Ostsizilien  besuchte  und  meist  in  Catania 
Hof  hielt.  Schon  diese  allererste  Periode  der  selbständigen  Re- 
gierung Friedrichs  II.  ist  durch  die  Wiederaufnahme  gesetzgeberi- 
scher Gedanken  des  normannischen  Hauses  gekennzeichnet,  und 
das  erste,  was  die  neue  Regierung  unternahm,  war  die  Herstellung 
des  Landfriedens,  dessen  unnachsichtliche  Durchführung  das 
ältere  Reich  bei  den  Nachbarn  berühmt  gemacht  hatte  ^).  Es  war 
eine  bemerkenswerte  Erhebung  über  persönliche  Rücksichten,  daß 
der  König  in  diesem  Bestreben  auch  gegenüber  seinem  eigenen 
Rat  und  mächtigen  Vasallen  Pagan  de  Parisio  nicht  Halt  machte : 
Er  gebot  den  Brüdern  Friede  in  ihrer  Fehde  mit  dem  Bischof. 
Aber  hier  kam  für  Friedrich  zum  ersten  Mal  zum  Ausdruck,  daß 
die  Barone  —  wie  ihre  Väter  und  Großväter  —  das  schwerste 
Hindernis  für  die  Durchführung  der  königlichen  Verordnungen 
waren.  Pagan  und  Walther  kamen  dem  Friedgebot  des  Königs 
nicht  nach,  rüsteten  sich  zu  bewaffnetem  Widerstand  und  machten 
sich  damit  des  Vergehens  des  Hochverrates  schuldig.  Der  König 
hat  gleich  hier  —  obwohl  seine  militärische  Kraft  geschwächt 
war^),  —  fest  zugegriffen  und,  wie  bald  darauf  gegen  den  auf- 
sässigen Grafen  Alfons  de  Roto,  einen  vollständigen  Erfolg  erzielt. 
Walther,  der  Herr  von  Calatabiano,  starb,  ehe  man  seiner  habhaft 
werden  konnte,  Pagan  wurde  gefangen  und  verschwindet  für  uns, 
sämtliche  Besitzungen  der  beiden  wurden  konfisziert.  Aus  den 
Gütern  gewährte  der  König  dem  Dom  zu  Catania  zum  Ersatz  des 
Schadens,  den  ihr  die  Fehde  gebracht  hatte,  sogleich  die  Herr- 
schaft Calatabiano^). 


1)  Ende  August  1209 ;  vgl.  Hampe,  Historische  Vierteljahrsschrift  IV  161  flf. 

2)  Schon  vor  der  Hochzeit,  ib.  172  aus  einem  Schreiben  des  Königs  vom 
August  1209:  Nam  cum  in  potentatu  magno  equitaverimus  per  Siciliam,  fiUos 
quosdam  reprehensionis,  qui  oderant  pacem,  ita  nostra  fortitudinis  fecit  for- 
mido  pacificos,  quod  in  omni  devocione  iugum  nostri  susceperunt  dominii  et  se 
nostre  subiecerunt  Immiliter  potestati.  Unde  nunc  tota  terra  pacificata 
letatur   et  exultat  populus  in  hahundancia  pacis  securus. 

3)  Infolge  der  unter  den  Aragonesischen  Hüfskontingenten  ausgebrochenen 
Seuche.    a.a.O.  169. 

4)  Über  alles  dies  die  Urkunde  der  Constanze  von  1213,  Huillard  1253. 
Besser  als  der  Text  bei  Huülard  ist  der  bei  de  Grossis  132.  Es  heißt  dort,  daß 
der  König  in  Catania  von  den  Raubzügen  der  Brüder  gegen  das  Bistum  hörte, 
dann  fährt  der  Text  fort :  Interim  autem  comite  Gualtherio  suhlato  de  medio,  cum 
ex  mentis  perfidia  comitis  Pagani  venerit,  ut  dominus  et  vir  noster  ipsum  tanquam 
perßdum  proditorem  capi  fecerit  ex  eo,  quod  .vc  maiestati  suae  opposuit  et  contra 
personam  regiam  arma  sumere  non  expavit,  universa  bona  sua  . . .  publicari  man- 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  55 

Jedoch  nur  für  kurze  Zeit.  Kurz  darauf,  Ende  1209,  fanden 
Revokationen  statt  ^),  zu  deren  Wirkungen  wahrscheinlich  auch  der 
Verlust  Calatabianos  für  das  Bistum  gehörte.  Schon  von  anderer 
Seite  ist  bemerkt  worden,  daß  mit  diesen  Revokationen 
augenscheinlich  die  Entfernung  des  Kanzlers  vom  Hofe 
im  Februar  1210  in  Zusammenhang  steht^).  Getroffen 
wurden  ja  in  erster  Linie  die  Akte  der  vormundschaftlichen  Re- 
gierung, in  der  der  Einfluß  des  Kanzlers  vorgewaltet  hatte,  und 
daß  er  und  seine  Amtsgenossen  mit  den  königlichen  Rechten  und 
Gütern  unverantwortlich  geschaltet  hatten,  ist  in  Anbetracht  der 
gleichzeitigen  Vorwürfe  Innocenz'  III.  nicht  zu  bezweifeln;  elf 
Jahre  später, ,  als  Walther  einen  zweiten,  tieferen  Sturz  erlebte, 
wiederholte  sich  die  gleiche  Situation^). 

In  diese  Zeit  der  Machtlosigkeit  Bischof  Walthers  dürfte  ein 
merkwürdiger  Handstreich  der  Genuesen  gegen  den  Bestand 
seines  Territoriums  fallen.  Damals  besaß  Genua  nicht  nur  durch 
die  Überlegenheit  seiner  Elotte  die  Vorherrschaft  in  den  sizilischen 
Gewässern,  sondern  war  auch  fraglos  der  stärkste  Machtfaktor 
innerhalb  des  Königreichs  selbst.  Die  Festsetzung  der  Genuesen 
im  Süden  geht  auf  die  Zeit  Heinrichs  VI.  zurück,  dem  sie  das 
Königreich  hatten  erobern  helfen.  Denn  obwohl  das  Verhältnis 
zwischen  dem  Kaiser  und  der  Stadt  zuletzt  gespannt  war,  so  blieb 
doch   das  Amt   des  Admirals   der  sizilischen  Flotte  und  die  Graf- 


davit  et  ea  stätuit  perpetualiter  confiscari.  Quia  igitur  dicti  comes  Paganus  et 
GualÜierius  nominatae  Gataniensi  ecclesiae  afflictiones  et  damna  multa  intulerant, 
nullam  aut  erga  regiam  maiestatem  aut  iuramentum,  quod  praestiteranty 
reverentiam  exhihentes  ....  Daß  es  sich  bei  dem  bewaffneten  Widerstand  des 
Pagan  nicht  um  eine  Rebellion  aus  irgend  welchen  anderen  Motiven,  sondern  um 
Ungehorsam  gegen  ein  Friedgebot  des  Königs  handelt,  beweist  der  Nachsatz : 
nullam  .  .  .  erga  regiam  maiestatem  .  .  .  reverentiam  exhihentes. 

1)  Rice.  Sangerm.  ed.  Gaudenzi  S.  75.  Lejeune  138  spricht  geradezu  von 
einem  damals  erlassenen  Revokationsedikt.  Wie  mich  Herr  Baethgeu-Heidel- 
berg  aufmerksam  macht,  läßt  sich  der  Erlaß  eines  Ediktes  aus  dem  Text  bei 
Richard  nicht  beweisen;  Friedrich  sagt  nur,  daß  ihm  die  Empörung  des  Alfons 
Gelegenheit  gegeben  habe,  einen  großen  Teil  des  Deraaniums  wieder  einzu- 
ziehen.    Der  Revokationsge danke  war  also  jedenfalls  schon  gefaßt. 

2)  Lejeune  141  f. 

3)  Wenn  1209  ,Graf  Alfons  de  Roto  von  den  Revokationen  betroffen 
wurde,  so  hatte  gerade  er  Walther  nahe  gestanden  und  war  Familiär  gewesen. 
Vgl.  Winkelmann,  Otto  56  2).  722-)  Lejeune  126^).  —  Die  enge  Verbindung, 
welche  R.  J.  14  647  a  und  48  zwischen  den  Empörungen  des  Pagan  und  des  Alfons 
hergestellt  wird,  scheint  mir  nicht  so  sicher.  Pagan  widersetzte  sich  dem  Fried- 
gebot, Alfons  rebellierte  aus  anderen  Gründen. 


56  Hans  Niese, 

Schaft  Malta  im  Besitz  eines  Genuesen,  des  Wilhelm  Grrassus^). 
Nur  diese  Beherrschung  Maltas  ermöglichte  den  Genuesen  1204  die 
berühmte  Festsetzung  in  Syrakus  unter  Alamannus  de  Costa,  der 
dann  den  Titel  eines  Grafen  von  Syrakus  führte  und  von  der 
sizilischen  Regierung  anerkannt  wurde ''^).  Die  Genuesen  haben 
später  gemeint,  daß  ihre  in  Sizilien  lebenden  Landsleute  dem  König 
treu  gedient,  aber  wenig  Dank  geemtet  hätten.  Es  liegt  etwas 
richtiges  darin ;  die  Krone  hat  sich  aufs  kräftigste  auf  die  Genuesen 
stützen  können  und  ich  möchte  fast  meinen,  daß  nicht  nur  die 
Erfolge  gegen  Otto  IV.,  sondern  auch  die  Erfolge  im  Inneren  des 
Königreiches  zu  einem  guten  Teil  auf  Rechnung  dieses  Bündnisses 
zu  setzen  sind.  Als  Ende  1209  Graf  Alfons  de  Roto  rebellierte, 
muß  sich  diese  Sachlage  klar  herausgestellt  haben.  Denn  wenn 
damals  der  Graf  unter  anderem  das  Amt  eines  Admirals  für  sich 
verlangte^),  so  konnte  er  mit  Sicherheit  darauf  rechnen,  daß  er 
die  Genuesen  zu  Gegnern  haben  würde.  Im  Vertrauen  auf  ihre 
Machtstellung  und  ihre  Unentbehrlichkeit  werden  sie  dann  das 
Territorium  des  vom  Hofe  entfernten  Kanzlers,  der  sie  doch  noch 
1207  mit  den  Waffen  gegen  die  Pisaner  entscheidend  unterstützt 
hatte  ^),  angegriffen  haben.  Zu  nicht  näher  bekannter  Zeit  be- 
setzten sie  einen  wichtigen  Punkt  an  der  sizilischen  Ostküste, 
nämlich  das  heute  Isola  de'Ciclopi,  damals  Insula  Sancti  Salva- 
toris  genannte  Felsenriff  dicht  vor  Aci  Castello.  Von  hier  aus 
mochten  sie  die  Fahrten  der  Pisaner  in  diesen  Gegenden  über- 
wachen wollen.  Von  hier  aus  machte  Alamannus  auch  einen 
Versuch  auf  Aci  selbst,  der  ihm  allerdings  mißlang,  obwohl  er 
sich  mit  einigen  Bewohnern  des  Ortes  in  Verbindung  gesetzt 
hatte  ^).     Es  war   einer   der   Übergriffe,   die   1221    zum   Fall    der 


1)  Er  ist  noch  unmittelbar  vor  dem  Tod  des  Kaisers  Admiral  und  Graf  von 
Malta.    N.  Arch.  24, 156. 

2)  Schaube,  Handelsgeschichte  478  ff.  Wilhelm  Grassus  scheint  vor  1203 
gestorben  zu  sein,  da  damals  ein  normannischer  Baron,  Wilhelm  Malconvenant, 
Admiral  war  (Palermo  Bibl.  comunale  H  12  f.  73).  Die  Grafschaft  Malta  erbte 
des  Grassus  Schwiegersohn,  der  Genuese  Heinrich  Piscator.  Ein  Admiral  ist  dann 
wieder  März  1208  in  der  Person  eines  Wilhelm  (Malconvenant  oder  Porcus?) 
nachweisbar  (Cod.  Caiet.  II  n.  373),  1215  erscheint  Wilhelm  Porcus  (Palermo 
Bibl.  com.  E  142,  nicht  foliiert). 

3)  Vgl.  Lejeune  138  f. 

4)  Schaube  482. 

5)  Zeugenprotokolle  von  1267:  Frater  Nicolaus  prior  Cathaniensis  weiß,  daß 
der  Justitiar  Walthers,  Bartholomeus  de  Anicito,  vier  Leute  von  Aci  aufhängen 
ließ,  weil  sie  Terra  und  Castell  dem  Grafen  Alamannus  übergeben  wollten.  Vincen- 
tius  de  Jacio :  itistiiiarius  fecit  susjpendi  apud  lacium  quendam  nomine  Marcölphum, 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  57 

genuesischen  Vormacht  in  Sizilien  und  zur  Absetzung  des  Grafen 
Alamannus  geführt  haben. 

Das  Verhältnis  des  Bischofs  von  Catania  zum  Hofe  scheint 
sich  wieder  gebessert  zu  haben,  als  Friedrich  nach  Deutschland 
ging.  Wahrscheinlich  wollte  der  König  den  durch  seine  persön- 
lichen Verbindungen  noch  immer  mächtigen  Mann  nicht  als  Feind 
zurücklassen-  Irgend  einen  Einfluß  auf  die  Regierung  hat  er  kaum 
mehr  geübt  ^).  Er  betätigte  sich  als  Bischof  von  Catania  und  da 
gelang  ihm  noch  eine  Erwerbung  für  seine  Kirche :  Jene  Herrschaft 
Calatabiano,  die  er  1209  vorübergehend  schon  besessen  hatte,  war 
von  der  Krone  nicht  behalten  worden.  Es  hatte  sich  nämlich  ein 
Schwiegersohn  des  verstorbenen  Walther  de  Parisio  mit  Erban- 
sprüchen gemeldet,  Graf  Armaleo  Monaldeschi.  Er  war 
einer  von  den  adeligen  Abenteurern  aus  Eeichsitalien,  die  die 
deutsche  Herrschaft  nach  dem  Süden  verschlagen  hatte,  stammte 
aus  der  Linie  des  Hauses  Monaldeschi,  die  in  der  Gegend  von 
Foligno  gesessen  war  und  die  kaiserliche  Sache  wiederholt  unter- 
stützt hatte  ^),  gedachte  sich  im  Süden  wohl  vor  allem  finanziell 
zu  rangieren,  und  hat  das  auch  schließlich  erreicht.  Er  und  sein 
Bruder  Verleonus  waren  im  Jahre  1200  an  den  sizilischen  Ereig- 
nissen tätig  beteiligt  und  zwar  auf  Seiten  Markwards  ^).     Er  hei- 


quia  volehat  prodere  castrum  ipsius  terre  comiti  Älamanno.  Ein  anderer :  Der 
Justitiar  hat  einige  homines  lacii  aufiiängen  lassen  pi'opter  proditionem,  quam  in- 
iendehant  committere  de  tradendo  castrum  lacii  in  manus  lanuensium,  qui  erant 
in  insula  s.  Salvatoris  pro  parte  comitis  Alamanni.  Für  die  Insula  Sancti  Sal- 
vatoris  kommt  nur  die  Isola  de'Ciclopi  in  Betracht,  weil  es  keine  andere  Insel  in 
der  Nähe  gibt. 

1)  Ich  muß  Lejeune  widersprechen,  wenn  er  146  sagt,  Friedrich  habe  der 
Constanze  den  Bischof  als  Ratgeber  zur  Seite  gesetzt.  Wir  haben  dafür  keinen 
Beleg.  Titel  und  Einkünfte  eines  Kanzlers  sind  Walther  formell  nie  entzogen 
worden,  sein  Sturz  im  Februar  1210  beraubte  ihn  vor  allem  seiner  Stellung  als 
Familiär  und  der  tatsächlichen  Geschäftsleitung  in  der  Kanzlei. 

2)  Das  Buch  von  Ceccarelli  Dell' historia  di  casa  Monaldesca  (Ascoli 
1580)  enthält  über  diese  Linie  des  Hauses  nichts.  Über  Armaleo :  R.  J.  556. 
12290.  Einer  der  Brüder  des  Armaleo  schloß  sich  1211  an  Otto  IV.  an:  R.  J. 
450.  454.  1013. 

3)  Dezember  1200  bestätigt  Friedrich  II.  den  Söhnen  des  Grafen  Rainald  de 
Monaldo,  Armaleus  und  Verleonus,  eine  Burg  bei  Foligno  propter  servitia,  que 
vos  comes  Armaleo  (et)  Verleonus  frater  tuus  maiestati  nostre  exihuistis.  R.  J. 
556  =  Ficker  Forschungen  IV  n.  206.  Ich  möchte  die  Tatsache,  daß  hier  der 
König  von  Sizilien  einen  Ort  im  Herzogtum  Spoleto  verleiht,  nicht  mit  Ficker  auf 
den  Bruch  des  Kanzlers  Walther  mit  dem  Papst,  sondern  mit  Lejeune  87  darauf 
zurückführen,  daß  das  Diplom  im  Namen  Markwards  ausgestellt  ist.  Es  trägt  die 
Datierungsformel  des  Kanzlers  nicht. 


58  Hans  Niese, 

ratete  die  Tochter  Walthers  de  Parisio,  die  die  Herrschaft  Cala- 
tabiano  als  Mitgift  erhielt  und  sie  ihrem  Manne  letztwillig  schenkte  ^). 
Die  Rechtslage  ist  nicht  ganz  klar,  jedenfalls  standen  sich  der 
Anspruch  der  Krone  aus  der  Einziehung  der  Güter  Walthers  und 
der  des  Armaleo  als  Erben  der  Tochter  gegenüber.  Der  Ausgleich 
trat  in  der  Form  ein,  daß  Armaleo  die  Herrschaft,  welche  seines 
Schwiegervaters  Eigengut  gewesen  war,  zu  Lehen  erhielt^).  Er 
wurde  aber  seines  Besitzes  nicht  recht  froh  und  war  in  seiner 
Armut  genötigt,  seine  Untertanen  —  ganz  gegen  das  Gresetz  — 
mit  Steuern  zu  drücken^).  Da  hat  er  denn  sein  Lehen  für  die 
Summe  von  15  000  Tari  an  das  Bistum  verkauft,  hat  an  der  Marine 
von  Calatabiano  seine  Fahrhabe  auf  eine  Graleere  geladen  und  ist 
in  seine  Heimat  zurückgekehrt  *).  Der  Bischof  hat  die  Kauf  summe 
durch  eine  Steuer  von  den  Untertanen  seines  bisherigen  Territoriums 
aufgebracht  ^).  Die  beim  Erwerb  eines  Kronlehens  notwendige  Zu- 
stimmung des  Souveräns  wurde  durch  die  Regentin  Constanze  im 
März  1213  in  liebenswürdiger  Form  erteilt^).  Es  ist  übrigens  zu 
bemerken,  daß  Calatabiano  ohne  die  hohe  Grerichtsbarkeit,  die  den 
königlichen  Justitiaren  wie  bisher  verblieb,  in  den  Besitz  des  Bis- 
tums überging ').  Die  Einwohner  leisteten  dem  neuen  Herrn  den 
üblichen  Untertaneneid  ^). 

1)  Protokolle  von  1267:  Vincentius  de  lathio  vidit,  quod  comes  Armaleo 
hdbuit  in  uxorem  fiUam  comitis  Gualterii  de  Parisio  filii  comitis  Bartholomei  de 
Parisio  et  ipsum  comitem  habuisse  in  dotem  castruni  Calatdbiani,  quod  erat  ho- 
num  matrimoniale  comitis  Gualterii,  cuius  filia  in  ultimis  suis  feeit  donationem  de 
ipso  Castro  Armaleoni  viro  suo. 

2)  Urkunde  der  Constanze  von  1213  De  Grossis  132:  Licet  castrum  ipsum 
comes  Armaleo  de  regia  concessione  teneret  et  vellet  vendere  aliis,  per  quos 
servitia  nostra  impediri  possent  .... 

3)  Protokolle  von  1267:  Peregrinus  de  Dyana:  comes  Armaleo  pro  nimia 
paupertate,  qua  laborahat,  affligehat  populum  ipsius  terre  collectis. 

4)  Die  Kaufsumme  wird  von  einem  der  Zeugen  auf  15000,  von  einem  anderen 
auf  13  000  Tarene  angegeben.  Den  Ausschlag  gibt  die  Urkunde  der  Constanze 
De  Grossis  132.  Einer  der  Zeugen  von  1267  sagt,  daß  comes  Aimaleo  intendehat 
in  patriam  suam  redire.  Darauf  bot  ihm  Bischof  Walther  an,  er  wolle  Calata- 
biano kaufen.  Der  Graf  übergibt  das  Schloß,  post  paucos  dies  oneravit  galeam  in 
maritima  ipsius  terre  de  rebus  suis  et  recessit  de  Sicilia. 

5)  Johannes  Balcanus  vidit,  quod  pecunia,  quae  danda  erat  in  pretio  ipsius 
castri  fuit  collecta  per  terras  ecclesie  Cathaniensis,  scilicet  S.  Anastasia,  Jathio  et 
Mascalis,  ita  quod  vidit  patrem  suum  solventem  portionem  suam,  in  ipsa  collecta. 
Das  war  gesetzlich  erlaubt,  denn  die  Steuer  diente  den  Zwecken  eines  augmentum 
feudi.     Vgl.  Niese,  Gesetzgebung  109  ^. 

6)  R.  J.  3838.     De  Grossis  131  f. 

7)  In  dem  Prozeß  vor  dem  Legaten  wurde  die  Zurückstellung  der  hohen 
Gerichtsbarkeit  nur  für  Catania,  Aci,  S.  Anastasia  und  Mascali  verlangt. 

8)  Dominus  Constantinus  de  Fimi  hat  gesehen,    daß  die  homines  von  Cala- 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  59 

Einige  Nachrichten  haben  wir  ans  dieser  Zeit  über  die  Ver- 
waltung des  bischöflichen  Territoriums.  Das  Amt  des  Kirchen- 
justitiars  wurde  damals  von  Bartholomaeus  de  Anicito  bekleidet. 
Daneben  errichtete  Walther  für  die  finanzielle  Zentral  Verwaltung 
des  Qesamtterritoriums  das  Amt  eines  magister  procurator 
und  übertrug  es  einem  Neffen,  Oderisius  de  Achano^).  Castellan 
von  Calatabiano  wurde  Jonathas  de  Aprutio^),  auch  er  ein  Lands- 
mann des  Bischofs.  In  der  neu  erworbenen  Herrschaft  wurden 
landwirtschaftliche  Eigenbetriebe  errichtet'). 


IV. 

Von  Bischof  Walther  hört  man  zwischen  den  Jahren  1213 
und  1220  nur  sehr  wenig.  Als  Friedrich  sich  dem  Königreich 
wieder  näherte  und  die  bekannten  Reformen  sich  vorbereiteten, 
erschien  Walther  am  Hofe,  ohne  vor  anderen  Prälaten  hervorzutreten 
und  ohne  etwa  den  Titel  eines  Familiären  zu  führen^).  Kaum 
war  der  Kaiser  im  Frühjahr  1221  nach  Sizilien  hinübergegangen, 
als  Walther  den  seltsamen  Auftrag  erhielt,  zusammen  mit  dem 
Admiral  Grafen  Heinrich  von  Malta  ^)  die  sizilische  Flotte  zum 
Entsatz  nach  Damiette  zu  führen^).  Es  ist  bekannt,  daß  er  nach 
dem  Scheitern  des  Unternehmens  es  nicht  gewagt  hat,  das  König- 
reich wieder  zu  betreten,  während  Grraf  Heinrich,  sein  gleich  ver- 
antwortlicher Kollege,  ruhig  zurückgekehrt,  Amt  und  Lehen  behielt '). 


tabiano  den  Bischof  als  ihren  Herrn  aufgenommen  und  ihm  tamquam  vassalU  ge- 
schworen haben. 

1)  Der  gleiche  Zeuge,  damals  Knappe  des  Bischofs,  nennt  Jonathas  de  A- 
prutio  als  Castellan  von  Calatabiano,  Oderisius  als  magister  procurator  ipsius 
castri  Calatabiani,  Mascalarum,  Jathii,  S.  Änastasie  et  Cathanie.  Ein  anderer 
Zeuge,  Constantinus  Grecus,  nennt  den  Oderisius  de  Achano  nepos  Walthers. 

2)  Vgl.  Anm.  8. 

3)  Episcopus  in  Calatabiano  faciehat  fieri  massarias  et  cannamelUtum. 

4)  Lejeune  154. 

5)  Der  bisherige  Admiral,  Wilhelm  Porcus,  verlor  anläßlich  des  allgemeinen 
Umschwungs  von  1220/21  sein  Amt:  Winkelmann,  Jahrbücher  I  142.  Es  ist 
immerhin  bezeichnend,  daß  trotz  der  Ungnade,  die  damals  fast  alle  Genuesen  im 
Königreich  traf,  das  Flottenkommando  doch  wieder  an  einen  Genuesen  gegeben 
wurde. 

6)  Winkelmann  a.  a.  0.  151. 

7)  über  Heinrich  a.  a.  0.  159.  Dort  die  Ansicht,  daß  auch  Heinrich  wegen 
des  Verlustes  von  Damiette  eine  Bestrafung  erlitten  habe,  indem  ihm  der  Kaiser 
seine  Lehen  entzogen  habe.  Scheinbar  wird  das  durch  eine  Stelle  Richards  von 
S.  Germano  gedeckt.    In  der  Tat  hat  die  jüngere  Redaktion:  ei  dictus  comes 


60  Hans  Niese, 

Diese  auffallende  Tatsache  bedarf  der  Erklärung  und  weist  zugleich 
auf  tiefer  liegende  Zusammenhänge,  die  in  den  Quellen  nicht  un- 
mittelbar zum  Ausdruck  kommen.  Wenn  der  Bischof  angeblich 
dem  Lande  fernblieb,  weil  er  den  Zorn  des  Kaisers  fürchtete,  so 
geschah  das  durchaus  nicht  freiwillig,  sondern  Andeutungen  in 
einem  späteren  Brief  Honorius'  III.  ergeben,  daß  Friedrich  den 
Bischof  zwar  ohne  förmliches  Gerichtsverfahren  aber  ausdrücklich 
des  Landes  verwiesen  hatte  ^).  Und  zwar  rechtfertigte  der  Kaiser 
sein  Vorgehen  mit  der  verschwenderischen  Amtsführung  Walthers 
während  der  Regentschaft,  nicht  etwa  mit  Fehlern,  die  der  Bischof 
während  des  Feldzuges  begangen  hätte.  Mit  Recht  hat  man  darum 
die  Entsendung  Walthers  nach  Damiette  als  einen  Vorwand  be- 
trachtet, um  ihn  aus  dem  Bereich  des  Königreichs  zu  entfernen. 
Auch  die  abweichende  Behandlung  Heinrichs  von  Malta  spricht 
dafür.  Dagegen  ist  es  nicht  ohne  weiteres  klar,  warum  sich 
Friedrich  des  Kanzlers  zu  entledigen  suchte.  Man  könnte  daran 
denken,  daß  sich  die  Regierung  noch  nicht  stark  genug  fühlte,  um 
einen  Prozeß  gegen  Walther  offen  anzustrengen  und  daß  man 
deshalb  es  vorzog,  den  Abwesenden  zu  verbannen.  Indessen 
wird  man  dieser  Erwägung  mit  der  Frage  begegnen,  ob  wirklich 
gerade  die  Bestrafung  allein  ein  so  dringendes  politisches  Bedürf- 
nis war,  um  einen  höchst  auffallenden  Schritt  zu  rechtfertigen. 

Da  kommen  die  Zeugenprotokolle  von  1267  zur  Hilfe.  Zwar 
werden  sich  ihre  Aussagen  über  die  Politik  Friedrichs  im  ganzen 
hier  als  ein  bloßes  Grerede  herausstellen,  aber  einzelne  tatsächliche 


redit  in  regnum,  qui  ah  imperatore  captus  est  et  terranif  quam  tenebat,  ammisit 
(Gaudenzi  p.  104).  Anders  die  ältere  Redaktion:  Uenricus  de  Malta  in  Si- 
ciliam  redit,  qui  non  sine  causa  postniodum  ab  imperatore  captus  est  et  terratn 
ammisit.  Mit  dem  postmodum  weist  der  Chronist  deutlich  genug  auf  die  vorüber- 
gehende Einziehung  der  Grafschaft  im  Jahre  1223  hin,  die  von  den  Genueser 
Jahrbüchern  berichtet,  von  ihm  selbst  ausgelassen  wird.  Die  Einziehung  von 
1223  hatte  einen  ganz  anderen  Grund,  auch  wurde  sie  bald  rückgängig  gemacht 
mit  Ausnahme  des  Gas  teils  von  Malta,  das  der  Kaiser  behielt  (Mon.  Germ.  SS. 
XVIll,  153:  set  demum,  nulla  restitutione  facta  de  Castro  Malte,  in 
8ua  gratia  reconciliavit.  Dazu  R.  J.  n.  1496  a.).  Heinrich  hat  noch  1232  gelebt, 
weil  er  damals,  nach  dem  Tode  Berards  von  Messina,  die  Herrschaft  Calatabiano 
erhielt.  Wenn  1230  Malta  in  Kronverwaltung  ist,  so  war  Heinrich  gestorben, 
denn  im  gleichen  Jahre  war  das  Admiralsarat  mit  Nicolaus  Spinola  besetzt  (R.  J. 
2490)  und  Nicolosus,  Heinrichs  Sohn,  konnte  nicht  erben,  weil  er  auf  Seite  Genuas 
stand  (SS.  XVUI,  209),  das  1238  mit  Friedrich  gebrochen  hatte.  Erst  1258  wurde 
er  restituiert :  Liber  iurium  Jan.  1, 1293. 
1)  Mon.  Germ.  Epp.  sei.  I  n.  296. 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  61 

Angaben  bieten  einen  Anhalt  zur  Lösung  der  Frage.  Einer  der 
Zeugen  spricht  sicli  sebeinbar  sebr  bestimmt  und  vertrauenswürdig 
aus :  Die  Bürger  von  Catania  bätten  sieb  mit  Waltber  scblecbt 
gestanden  und  deshalb  dem  Kaiser  eine  Geldsumme  geschickt,  da- 
mit er  den  Bischof  von  der  Stadtberrschaft  in  Catania  entferne. 
So  habe  denn  Friedrich  den  Bischof  unter  dem  Verwände  des  Kreuz- 
zuges nach  Damiette  geschickt.  Von  da  sei  dieser  nicht  zurück- 
gekehrt, habe  an  der  Curie  gelebt,  aber  durch  seine  Beamten  die 
Einkünfte  aus  dem  Territorium  erhalten^).  Die  Aussage  liefert 
uns  zwar  die  interessante  Tatsache,  daß  die  Stadt  Catania  damals 
den  Versuch  machte,  sich  in  die  Stellung  einer  unmittelbaren,  einer 
Demanialstadt,  einzukaufen,  eine  Nachricht,  die  durch  spätere 
Vorgänge  bestätigt  wird,  aber  als  ganzes  betrachtet  ist  sie 
durchaus  widerspruchsvoll.  Denn  selbst  angenommen,  die  Re- 
gierung wäre  auf  das  Ansinnen  der  Stadt  eingegangen,  so  ließ 
sich  der  Zweck  doch  nicht  durch  einfache  Entsendung  auf  den 
Feldzug  erreichen,  und  nach  den  Aussagen  des  Zeugen  selbst  blieb 
ja  der  Bischof  Landesherr.  Noch  merkwürdigere  Dinge  weiß  der 
Mönch  Simon  von  Paterno.  Er  stellt  den  Besitz  der  Herrschaft 
von  Calatabiano  in  den  Mittelpunkt  der  Frage.  In  der  Zeit,  als 
der  Bischof  abwesend  war,  sei  Erzbischof  Berard  von  Messina  des 
Kaisers  Rat  gewesen.  Der  Kaiser  habe  mit  der  Nichte  des  Erz- 
bischofs, Manna,  ein  Liebesverhältnis  gehabt,  und  um  dem  Erz- 
bischof und  seiner  Nichte  eine  Gunst  zu  erweisen,  habe  er  Cala- 
tabiano  an   sich   gezogen   und   an  Berard  gegeben^).     Der  Zeuge 


1)  Leonus  de  Ärchono  dixit  se  scire,  quando  liomines  Catlianie  male  se  ge- 
rentes  cum  domino  G.  Cathaniensi  episcopo  miserunt  domino  imperatori  quandam 
quantitatem  pecunie,  ut  amoveret  episcopum  G.  a  dominio  terre  Cathanie  et  sie 
dominus  Imperator  sub  pretextu  succursus  Terre  Sande  misit  eum  cum  galeis  ultra 
mare  in  suhsidium  Christianorum,  qui  tenebant  Damiatam,  ubi  cum  appUcuisset, 
invenit  terram  deperditam,  ttnde  rediens  ivit  ad  ecclesiam  Momanam,  ubi  morabatur 
et  percipiebat  proventus  ecclesie  Cathaniensis  et  terrarum  subiectarum  ei  et  etiam 
provenius  Calatdbiani  per  manus  procuratorum  ipsius,  qui  procurabant  dictam 
terram,  mortuo  vero  memorato  G.  episcopo  Cathaniensi  Borne  F.  imp)erator  revo- 
cävit  dictas  terras  ad  se  et  expoliavit  ecclesiam  possessione  Calatabiani  et  faciebat 
suo  nomine  procurari. 

2)  Frater  Symon  de  Paternione:  Episcopo  in  remotis  agente  archiepiscopus 
Berardus  Messanensis,  qui  tunc  temporis  erat  familiaris  domini  imperatoris  et 
habebat  quandam  neptem  suam  nomine  Mannam  in  camera  ipsius,  quam  ipse  im- 
peratoi'  valde  diligebat,  favore  et  convenientia  utnusque  dictus  imperator  expulit 
dictum  Ofderisium  de  Ächano)  [den  Beamten  Bischof  Waltbers]  de  predicta  terra 
Calatabiani  et  sie  B.  archiepiscopus  occupavit  dictam  terram  Calatabiani  et  temiit 
eam  sibi,  quo  B.  mortuo  imperator  terram  Calatdbiani  et  Catjj^aniensem  ecclesiam 
cum  suo  districtu  revocavit  ad  manus  suas. 


62  Hans  Niese, 

sagt  nicht,  daß  der  Kaiser  durch  diese  persönlichen  Beziehungen 
und  Eücksichten  zur  zunächst  vorläufigen,  dann  dauernden  Ent- 
fernung des  Kanzlers  bewogen  wurde.  Der  Verdacht  indessen,  daß 
dem  so  gewesen  sei,  läßt  sich  nun  nicht  mit  der  einfachen  Behauptung 
abschütteln,  daß  Derartiges  dem  Kaiser  nicht  zuzutrauen  sei.  Zu- 
nächst ist  Berard  zur  Zeit  der  Minderjährigkeit,  dann  1212,  1213, 
1218,  1220,  1225  und  später  öfters  als  Familiär  nachweisbar^). 
Wir  finden  [ihn  1219  beim  Kaiser  in  Deutschland''^),  und  es  ist 
sehr  wohl  möglich,  ja  wahrscheinlich,  daß  er  zu  denjenigen  gehörte, 
die  die  Maßregeln  der  Jahre  1220  und  1221  vorbereiten  halfen. 
Aber  der  Übergang  Calatabianos  in  seine  Hand  erklärt  sich  anders 
als  aus  der  Liebschaft  des  Kaisers  mit  Manna :  Der  Erzbischof  hatte 
ja  die  Herrschaft  schon  einmal,  zwischen  1201  und  1208,  besessen 
und  nun  wählte  sie  der  Kaiser,  um  seinen  Ratgeber  auf  Lebenszeit 
damit  zu  belohnen^).  Es  ist  also  nicht  der  Einfluß  einer  kaiser- 
lichen Greliebten  gewesen,  der  den  Kanzler  außer  Landes  trieb. 

Festzuhalten  ist  aber  zunächst  an  der  Einziehung  Cala- 
tabianos nach  der  Abreise  Walthers,  und  zwar  wird 
dieser  Vorgang  von  zwei  Zeugen,  die  besonders  ausführliche  sach- 
liche Einzelangaben  machen,  und  von  denen  der  eine  damals  Knappe 
im  Dienste  Walthers  war,  in  das  Frühjahr  1221  gesetzt,  als  der 
Kaiser  in  Catania  Hof  hielt  *).  Andere  Zeugen  sprechen  nun  sogar 
von  einer  Einziehung  des  gesamten  Besitzes  der  Kirche  zu  Catania 
und  setzen  sie  bald  in  die  Zeit  der  ägyptischen  Flottenexpedition, 
bald  nach  dem  Tode  Walthers,  bald  in  die  Zeit  der  zweiten  Ban- 
nung Friedrichs^).     Vielleicht  hätte   also   der  Kaiser   den  Bischof 


1)  Lejeune  64.  102.    Documenti  etc.  I  n.  45.  46.  52.  58.     Cusa  I  341. 

2)  R.  J.  n.  1060. 

3)  Die  Zeugen  sagen,  daß  nach  dem  Tode  Berards  die  Herrschaft  an  andere 
kam.    Es  handelt  sich  also  nicht  um  eine  Verleihung  an  die  Kirche. 

4)  Dominus  Constantinus  de  Fimi.  Seine  Mutter  hat  ihn  im  Alter  von  14 
Jahren  als  vallectus  bei  Walther  von  Pagliara  in  Dienst  gegeben.  Dücit,  quod  in 
adventu  Fnderici  imperatoris  in  Sicilia  dictus  episcopus  de  mandato  dicti  impera- 
toris  ivä  in  Damiatam  cum  galerio  et  tunc  ipse  imperator  eunie  dicto  episcopo 
ultra  mare  äbstulit  ipsum  castrum  Calaidbiani  et  amovit  inde  Odorisium. 

6)  Einer  der  Zeugen  sagt  aus,  daß  Friedrich  gelegentlich  der  Abwesenheit 
Walthers  in  Damiette  Cathanam  et  alias  terras  sibi  suhiectas  revocavit  —  Leonus 
de  Archono:  mortuo  G.  episcopo  -  .  .  imperator  revocavit  dictas  terras  ad  se  et 
expoliavit  ecclesiam  possessione  Calatabiani  (vgl.  S.  61  ^)).  —  Urso  Canella  spricht 
zunächst  nur  von  der  Revokation  der  Criminaljurisdiktion,  dann  aber  doch  auch 
der  redditus  et  proventus  ecclesie.  Ein  anderer  spricht  von  Einziehung  der  dicta 
iura  et  omnia  alia  hona  sua.  Die  Einziehung  der  Criminaljurisdiktion  setzt  ein 
dritter  in  die  Zeit  postquam  (imperator)  cepit  escandcscere  contra  Eomanam  ecclesiam. 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  63 

entfernt,  um  sich  in  dessen  Abwesenheit  —  ohne  den  Schatten 
eines  Eechtes  —  in  den  Besitz  des  ganzen,  reichen  Kirchenterri- 
toriums zu  setzen:  In  Wahrheit  hat  eine  vollständige  Ein- 
ziehung, wie  andere  Nachrichten  auf  das  bestimmteste  ergeben, 
weder  damals  noch  später  stattgefunden,  und  die  Erinnerung  der 
Zeugen  ist  in  diesen  Punkten  ungenau.  Es  handelt  sich  also  1221 
nur  um  die  Einziehung  von  Calatabiano.  Und  sie  war  berechtigt. 
Denn  im  Dezember  1220  war  das  Eevokationsgesetz  erlassen 
worden  ^),  und  die  Erwerbung  Calatabianos  gründete  sich  auf  eine 
königliche  Konzession  von  1213,  fiel  also  unter  das  Gesetz.  Man 
wird  demnach  schließen  können,  daß  die  Entfernung  Walthers 
nach  Damiette  sich  daraus  erklärt,  daß  von  ihm 
Widerstand  gegen  die  Durchführung  des  Revokations- 
gesetzes  zu  erwarten  war,  Widerstand  aus  doppeltem  Grunde: 
einmal  weil  sich  das  Gesetz  gegen  eigene  frühere  Verfügungen  Walthers 
richtete,  zweitens  weil  Erwerbungen  seines  eigenen  Bistums  von 
dem  Gesetz  bedroht  waren.  Es  kann  wohl  keinem  Zweifel  unter- 
liegen, daß  eine  dauernde  Ausweisung  von  vornherein  beab- 
sichtigt war.  Die  Entsendung  nach  Damiette  hatte  nur  den  Zweck, 
die  Aufregung  zu  vermeiden,  die  diese  Maßregel  erregt  hätte, 
wenn  sie  den  Kanzler  im  Königreich  getroffen  hätte. 

Walther  hörte  damit  keineswegs  auf,  Herr  der  weltlichen  Be- 
sitzungen seines  Bistums  zu  sein.  Wie  dem  später  ebenfalls  ohne 
Urteil  verwiesenen  Bischof  Harduin  von  Cefalü  hat  die  Regierung 
auch  Walther,  der  zunächst  nach  Venedig  gegangen  war,  dann 
aber  in  Rom  lebte  und  dort  auch  starb,  den  Bezug  der  Einkünfte 
seines  Territoriums  nicht  verwehrt^).  Die  Procuratoren,  die  die 
Verwaltung  an  Stelle  des  Bischofs  besorgten,  waren  von  ihm  selbst 
ernannt  ^).  Wenn  Walther,  wie  eine  kuriale  Quelle  behauptet,  im 
Elend  starb*),  so  hatte  er  das  selbst  verschuldet:  seit  1221  finden 
wir  ihn  in  den  Händen  römischer  Wucherer^).  Sein  Tod  fällt 
nach  dem  5.  Februar  1228  und  vor  Ende  1231  ß). 

1)  Richard  v.  Germano  ed.  Gaudenzi  S,  102  §  XV. 

2)  Vgl.  S.  61^).  —  Über  Harduin:  Mitteilungen  des  Institutes  Supplement 
I  306. 

3)  per  manus  procuratorum  ipsius.     Oben  61^). 

4)  Lejeune  159. 

5)  Pressutti  3467.  —  Catania  Capitelarchiv  n.  13  Original  vom  5.  Februar 
1228  Zahlung  an  löhannes  de  Maiheo  Bomano  creditor  domini  cancellarii. 

6)  Den  Terminus  post  quem  ergibt  die  in  Anm.  5  zitierte  Urkunde.  Da  sein 
Nachfolger  Heinrich  noch  mit  dem  sizilischen  Großjustitiar  Adenulf  de  Aquino  zu 
tun  hatte,  dieser  aber  Ende  1231  dem  Richard  de  Montenigrb  Platz  machte,  ist 
damit  der  terminus  ante  quem  gegeben. 


ß4  Hans  Niese, 

V. 
Es  ist  nun  für  die  Beurteilung  der  damaligen  Kirchenpolitik 
Friedrichs  ü.  nicht  unwesentlich,  daß  keineswegs,  wie  spätere  päpst- 
liche Vorwürfe  nahe  legen  könnten,  der  Kaiser  den  Versuch  machte, 
das  Bistum  unbesetzt  zu  halten,  um  es  für  die  Krone  zu  verwalten, 
sondern  sich  bemühte,  einen  zuverlässigen  Anhänger  hineinzubringen. 
Seine  Wahl  fiel  auf  einen  Deutschen,  den  Ostfranken  Heinrich 
MönchvonBilversheim,  aus  ritterlichem  und  wahrscheinlich  reichs- 
ministerialem  Geschlecht,  das  mit  mehreren  hervorragenden  Persön- 
lichkeiten der  deutschen  Reichsverwaltung  verwandt  war.  Heinrich 
war  damals  wahrscheinlich  Domherr  zu  Bamberg,  dürfte  bereits  in  der 
sizilischen  Kanzlei  gedient  haben  und  also  mit  den  Verhältnissen  des 
Landes  nicht  unvertraut  gewesen  sein^).  Schon  1231  als  Erwählter 
von  Catania  erwähnt,  muß  er  bereits  im  Laufe  des  nächsten  Jahres 
dem  Widerspruch  der  Curie  gewichen  sein,  um  fortan  als  Familiär, 
dann  als  Protonotar,  endlich  als  Probst  von  Aachen  und  Bischof 
von  Bamberg  seinem  kaiserlichen  Herrn  zu  dienen.  Denn  als 
Friedrich  im  April  1233  auf  die  Insel  kam,  wurde  das  Stift  bereits 
durch  die  für  den  Fall  der  Vakanz  in  den  Constitutionen  vorge- 
sehenen  Prokuratoren  verwaltet^).     Die   Vakanz   wuchs    sich   zu 


1)  Über  ihn  und  seine  Familie  namentlich:  Krenzer,  Heinrich  I.  von  Bil- 
versheim  Bischof  von  Bamberg.  Programm  Bamberg  1907.  AI  ding  er,  Die 
Neubesetzung  der  deutschen  Bistümer  unter  Innocenz  IV.  S.S.  Bossert,  Würt- 
tembergische Vierteljahrshefte  für  Landesgeschichte  VI  142  ff.  Blind  ib.  XII 46. 
Sein  Bruder  war  Konrad  Mönch  kaiserlicher  Vogt  von  Wimpfen,  Konrad  von 
Schmiedelfeld  sein  consanguineus.  —  Die  Zeugenprotokolle  nennen  ihn  Henricus 
de  Palimberga,  was  für  Pabinberga  (Bamberg)  verlesen  ist.  Schwerlich 
wußte  man  in  Catania,  daß  Heinrich  1242  Bischof  von  Bamberg  wurde,  man  wird 
ihn  so  genannt  haben,  weil  er  bereits  als  er  nach  Catania  kam,  unter  diesem 
Namen  ging.  Denn  daß  in  dem  Palimberga  Ballenberg  bei  Mosbach  zu  suchen 
sei,  glaube  ich  nicht,  weil  sich  Heinrich  einmal  in  eigener  Urkunde  nach  Bilvers- 
heim  nennt. 

2)  In  der  S.  47  Anm.  5  zitierten  Zeugenaussage  heißt  es  von  dem  Justitiar 
Bartholomaeus :  tempore  magistri  Henrici  Tlieotonici,  qui  se  in  ecclesia  Cathaniensi 
pro  electo  gerebat  ....  Dann  weiter :  Quo  mortuo  et  amoto  ab  episcopatus  ad- 
ministratione  memorato  Henrico  per  ecclesiam  Bonianam  ....  Daraus  ergibt  sich 
das  Ende  von  Heinrichs  Verwaltung,  vgl.  dazu  die  Zeitansätze  p.  8  Anm.  5,  auf 
etwa  Ende  1232.  Noch  im  Mai  1232  wird  er  R.  J.  n.  1986  als  Elekt  erwähnt. 
Daß  er  vor  Ende  1231  bereits  Elekt  war,  ergibt  sein  unten  zu  berichtender  Zu- 
sammenstoß mit  Adenulf  von  Aquino.  —  Als  Protonotar:  R.  J.  n.  3241.  Daß 
läßt  schon  vermuten,  daß  er  der  Kanzlei  bereits  angehört  hatte.  Nun  findet  sich 
1223  ein  Notar  Heinrich  in  der  sizilischen  Kanzlei,  und  da  der  Name  Heinrich 
im  Süden  selten  ist,  möchte  ich  ihn  mit  dem  unseren  identifizieren.  R.  J.  n.  1499. 
Derj  Notar  Heinrich  war  auch  Prokurator  des  Kaisers  im  Prozeß  gegen  Ilar- 
duin  von  Cefalü  MIÖG  Suppl.  I  304. 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  65 

einer  dauernden  aus.  Der  1256  erwähnte,  vom  Papst  ernannte 
Bischof  Oddo  Caputius  hat  sein  Bistum  schwerlich  je  betreten^). 
Auch  dessen  Nachfolger,  Angelus,  lebte  1262  an  der  Curie  ^).  Er 
hat  dann  zur  Zeit  der  angiovinischen  Eroberung  Besitz  ergreifen 
können. 

Was  wurde  nun  aus  dem  Kirchengut  von  Catania?  Das 
1221  eingezogene  Calatabiano  blieb  nur  kurze  Zeit  in  der  Hand 
der  Krone,  die  es,  wie  e,s  scheint,  durch  einen  Neffen  Walthers, 
den  Grafen  Berard  von  Manopello,  königlichen  Castellan  von  Ta- 
ormina,  verwalten  ließ  ^).  Dann  wurde  es,  wie  erwähnt,  auf  Lebens- 
zeit an  den  Familiären  Erzbischof  Berard  von  Messina  gegeben*) 
und  nach  dessen  Tod  (1232)  an  einen  der  bedeutendsten  Finanz- 
beamten des  Kaisers,  den  Sekreten  Johannes  de  Romania 
aus  Scala  bei  Ravello,  dessen  Amtsführung  in  die  Jahre  1229 — 1239 
fällt  ^).  Schon  ehe  dessen  Amt  1239  zu  Ende  war,  ging  die  Herr- 
schaft an  den  Admiral  Grafen  Heinrich  von  Malta  über,  der 
spätestens  1239  gestorben  ist  ^).  Da  derartige  Ausstattungen  über- 
haupt nicht  erblich  verliehen  wurden  und  außerdem  Heinrichs 
Sohn  Nicolosus  seine  sizilischen  Besitzungen  verlor,  weil  er  nach 
dem  Bruche  Genuas  mit  Friedrich  (1238)  auf  der  Seite  seiner 
Vaterstadt  verharrte^),  wurde  Calatabiano  wiederum  frei  und  nun- 
mehr an  einen  vornehmen  Messineser  Bürger  von  offenbar  toska- 
nischer  Abstammung,    Octavian   de   Camullia^),  gegeben.     Er 


1)  Epp.  sei.  III  386  Anm.  1. 

2)  ib.  561 '). 

3)  So  dürfte  eine  Aussage  im  Protokoll  von  1267  zu  deuten  sein:  Presbyter 
Caruheni  audivit,  quod  com  es  Berardus  nepos  domini  G.  Cathaniensis  episcopi 
tenehat  terram  Cdlatcibiani,  q^iiia  ipse  comes  erat  tunc  castellanus  Taurömenii. 
Über  die  Grafen  von  Manopello  Lejeune37.  Berard  fiel  1232  in  Syrien,  Winkel- 
mann I  396. 

4)  Vgl.  S.  61 2). 

5)  Johannes  de  Romania  begegnet  zuerst  1229  als  Sekret:  Quellen  und 
Forschungen  12, 242  f.  Weitere  Belege :  R.  J.  1827.  Huillard  V  446.  For- 
schungen zur  deutschen  Geschichte  XII 563.  Matthaeus  de  Romania,  ebenfalls 
Sekret,  war  wohl  ein  Bruder  des  Johannes  (R.  J.  1479).  Dessen  Sohn  Bartholo- 
maeus  bezeichnet  sich  in  Urkunde  von  1259  als  habitator  Scale  (Original  im  Museo 
Campano  zu  Capua). 

6)  Oben  S.  59  Anm.  7.  Die  Zeugenprotokolle,  welche  sämtliche  Inhaber 
von  Calatabiano  aufzählen,  nennen  ihn  Henrictts  ammiraius. 

7)  Oben  S.  59'). 

8)  Die  Zeugenprotokolle  nennen  ihn  dominus  Ottavianus  de  Camüla.  Mes- 
sina besaß  ein  reiches  Patriziat,  welches  Ritterdienste  leistete:  Jamsilla  Muratori 
VIII 552  f.  Über  die  Familie  hat  Gallo  Annali  di  Messina  II 2,  7,  84,  104  aller- 
hand Unverbürgtes. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Heft  1.  5 


ßß  Hans  Niese, 

erscheint  cim  Dezember  1239  als  Besitzer  ^)  und  wird  1246  als  tot 
erwähnt'-').  Wir  hören  dann,  daß  Conrad  IV.  die  Herrschaft 
an  den  bekannten  Johannes  Morus^)  verlieh,  und  daß  sie  nach 
dessen  Tod  (Ende  1254)  durch  Manfred  bezeichnender  Weise  an 
einen  Lombarden,  einen  sonst  nicht  weiter  bekannten  Heinrich 
von  Monte marzino,  kam*).  So  ist  also  Calatabiano  zur  nicht 
erblichen  Belohnung  von  Beamten  oder  Anhängern  benutzt  worden. 

Möglicherweise  hat  Friedrich  1221  außer  der  Herrschaft  Cala- 
tabiano auch  das  dem  Bischof  gehörige  Drittel  des  Zolles  zu  Ca- 
tania  und  die  custodia  portus  revociert,  Dinge,  die  gleichfalls  1267 
zurückgegeben  wurden.  Denn  gerade  die  Hafenbewachung  in  der 
Hand  von  Feudataren  zu  belassen,  war,  wie  die  Erfahrung  zeigte, 
gefährlich^).  Vielleicht  vermochte  sich  das  Bistum  gelegentlich 
der  nach  1220  vorgenommenen  allgemeinen  Untersuchung  nicht  ge- 
nügend über  diese  Berechtigungen  auszuweisen.  Wenn  endlich 
1239  die  Castelle  von  Aci  und  S.  Anastasia  für  die  Krone  ver- 
waltet wurden^),  so  handelt  es  sich  da  nicht  um  Einziehung,  son- 
dern um  Bewachung  für  die  Krone.  Denn  das  Befestigungsregal 
war  im  Königreich  aufs  schärfste  durchgebildet,  und  schon  vorher 
war  es  üblich,  daß  nicht  nur  Castelle,  sondern  alle  irgendwie  als 
Stützpunkte  verwendbaren  Gebäude  im  Interesse  der  Landesver- 
teidigung der  Krone  zur  Besetzung  überlassen  werden  mußten'). 

Im  übrigen  blieb  die  Kirche  1221  im  Besitz  ihrer  we- 
sentlichsten territorialen  Eechte,  namentlich  der 
Criminaljurisdiktion.  Der  Erwählte  Heinrich  setzte  es 
gegenüber  dem  Großjustitiar  der  Insel,  Adenulf  von  Aquino  (1228 
— 1231),  durch,  daß  dieser,  als  er  nach  Catania  kam,  dort  nicht 
judicierte,  und  zwar  mit  der  Begründung,  daß  im  Kirchenterri- 
torium nur  der  Kirchenjustitiar  Gericht  halten  dürfe  ^).     Justitiare 


1)  Carcani  306. 

2)  Palermo  Arch.  di  stato,  S.  Maria  di  Malfino,  Urkunde  vom  29.  September 
1246  erwähnt  Paula  quondam  Attaviani  de  CamulUa  civis  Messane. 

3)  Johamies  Maui-us  in  den  Protokollen. 

4)  Die  Schreibung  des  Namens  in  den  Protokollen  schwankt  stark :  de  Monte 
Moncino,  Montemoricino,  Montemoriano.  Ich  denke,  man  wird  am  ehesten  an 
Montemarzino,  Provinz  Alessandria,  zu  denken  Laben. 

5)  In  Cefalü  wäre  beinahe  ein  mit  Verrätern  besetztes  Schiff  gelandet.  Hier 
gehörte  die  Hafen  wacht  dem  Bischof.    MIÖG  Suppl.  I  301. 

6)  Huillard  V414.  721  f. 

7)  Vgl.  MIÖG  Suppl.  I  309.  318.  343  (Cefalü).  —  Cappelletti  Chiese  d'Italia 
XIX  779  f.  (eine  Kirche  bei  Castellamare  di  Stabia).  —  R.  J.  n.  1794.  3718  (das 
der  Cathedrale  Salerno  gehörige  castellum  Olibani). 

8)  Protokolle  von  1267:  Presbyter  Guillelmus:  Cum  Ädenulphus  de  Aquino 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Holienstaufen.  67 

der  Kirche  lassen  sich  bis  nach  1233  nachweisen*).  Sie  wurden 
zur  Zeit  der  Vakanz,  während  das  Bistum  sonst  durch  Prokura- 
toren verwaltet  wurde,  sogar  vom  Domkapitel  ernannt^).  Da  trat 
ein  Umschwung  mit  der  zunehmenden  Spannung  des  Verhältnisses 
zwischen  Kaiser  und  Papst  ein.  Damals  —  nach  den  Protokollen 
zwischen  1236  und  1239  —  nahm  der  Kaiser  zunächst  die  Cri- 
minal Jurisdiktion  an  sich,  die  nun  mit  einem  Male  unverein- 
bar mit  den  sonst  geltenden  Normen  gefunden  wurde  ^). 

Außer  von  der  Einziehung  des  Justitiarates  ist  nun  in  den 
Protokollen  gelegentlich  von  der  Einziehung  des  gesamten 
Kirchenbesitzes  die  Eede*).  Diese  Behauptung  kehrt  in  der 
Eorm  einer  fast  völligen  Beraubung  in  den  Beschwerdeartikeln 
Grregors  IX.  wieder,  die  der  Kaiser  im  Oktober  1238  zu  Cremona 
beantwortete^).  Er  gab  nur  zu,  daß  das  Gesetz  über  die  Revo- 
kation der  Demanialuntertanen  für  Catania  besonders  unangenehme 
Folgen  gehabt  habe,  so  daß  er  eine  Milderung  habe  eintreten  lassen. 
Daß  die  Behauptung  des  Kaisers  jedenfalls  der  Wahrheit  näher 
kam  als  die  gegenteilige,  ergibt  nun  das  Urteil  Radulfs  von  1267, 
denn  restituiert  wurden  damals  nur  die  Cr iminal Jurisdiktion,  die 
Herrschaft  Calatabiano,  ein  Drittel  des  Zolles  und  die  custodia 
portus.  Die  Zeugenaussagen  stehen  also  im  Widerspruch  zum 
richterlichen  Erkenntnis.     Indessen    dieser  Widerspruch   löst  sich. 

qui  tune  temporis  erat  magister  iustitiarius  totius  Sicilie  per  dominum  Fr.  impera- 
torem,  venisset  Cathaniam  et  homines  provincie  sequerentur  eum  ad  habendam  iu- 
stitiam  et  vellent  in  Cathania  de  causis  litigare,  qui  accesserant  ad  eum  de  Sicilia, 
dictus  magister  Hemicus  Cathaniensis  electus  prohihuit  ei,  ne  curiam  regeret  in 
Cathania  nee  redderet  aliciii  ius,  quia  terra  erat  ecclesie  et  ibidem  non  licebat  iu- 
stitiaratus  ei  officium  exercere,  quia  ecclesia  habebat  iustitiarium  suum,  et  ille  non 
redidit  ius  ibi. 

1)  Oben  S.  47  Anm.  5. 

2)  Oben  S.  47  Anm.  5 :  Postea  vidit  dominum  Guillehnum  de  Tropia  creatum 
iusiitianum  a  conrentu. 

3)  Nach  der  Einziehung  der  Criminaljurisdiktion  durch  Friedrich  hat  ein 
Zeuge  gesehen  plures  iustitiarios  et  magistros  iuratos  per  diver sa  tempora  exercentes 
predicta  iura  in  predictis  terris  nomine  Friderici,  Conradi,  Manfredi.  Ferner: 
Fr.  expoliavit  et  destituit  dictam  ecclesiam  dictis  iuribus,  postquam  cepit  es- 
candescere  contra  Bomanam  ecclesiam.  Am  bezeichnendsten  die  Aus- 
sage des  dominus  Nicolaus  de  Trayna :  cum  ipse  esset  de  familia  domini  Fr.  olim 
imperatoi'is  et  sciret  negotia,  que  fiebant  in  ea,  hat  von  Friedrich  Besitzungen  in 
dicta  terra  erhalten  und  gesehen,  daß  der  Kaiser  nicht  duldete,  daß  ein 
Beamter  der  Kirche  sich  in  die  Criminaljurisdiktion  mische. 
Hat  30  Jahre  lang  dort  die  Amtsführung  der  iustitiarii  regionis  beobachtet, 
l^icolaus  von  Troina  ist  bekannt  aus  R.  J.  2634  (1239),  3519  (1245). 

4)  Vgl.  p.  61 1).  62  % 

5)  Winkelmann,  Geschichte  II 1,  102.    Huillard  V  249  ff. 


58  Hans  Niese, 

Die  Verwaltung  des  vakanten  Bistums  fand  nämlicli  zunächst  in 
den  relativ  freien  Formen  statt,  die  das  Gresetz  Wilhelms  II.  (Con- 
stitutiones  III  31)  eingeführt  hatte.  Die  uns  bekannten  Prokura- 
toren gehörten  entsprechend  den  Bestimmungen  dieses  Gesetzes 
der  verwalteten  Kirche  selbst  an^),  die  Ernennung  des  Justitiars 
vnirde,  wie  wir  sahen,  sogar  dem  Domkapitel  überlassen,  und  da- 
mit waren  der  Kirche  Catania  Dinge  gewährt,  die  z.  B.  der  Kirche 
Cefalu  nicht  zu  teil  wurden,  als  sie  zu  Anfang  der  zwanziger 
Jahre  durch  Prokuratoren  verwaltet  wurde,  denn  die  damaligen 
Prokuratoren  von  Cefalu  gehörten  der  verwalteten  Kirche  nicht 
an  und  waren  überwiegend  Laien  und  Beamte  '^). 

Nach  der  zweiten  Bannung  aber  (20.  März  1239)  wurden  alle 
diese  Dinge  straffer  gehandhabt.  Am  10.  Oktober  1239  erging 
eine  Ordonnanz  über  die  Verwaltung  der  vakanten  Kirchen,  unter 
denen  Catania  ausdrücklich  genannt  wird^).  Sie  bezeichnet  die 
veränderte  Richtung  deutlich.  Hatten  schon  bisher  die  Kirchen- 
prokuratoren  während  ihrer  Amtsführung  den  königlichen  Finanz- 
beamten  unterstanden  und  die  Überschüsse  aus  der  Kirchenver- 
waltung vorläufig  an  den  Fiskus  abgeführt*),  so  sollte  das  nun 
noch  strenger  durchgeführt  werden.  Vor  allem  sollte  bei  der  Ein- 
setzung der  Prokuratoren  Vorsicht  geübt,  zwei  fidel  es  et  probi 
genommen  werden,  während  nicht  mehr  gesagt  wird,  daß  sie  der 
verwalteten  Kirche  selbst  angehören  müssen.  Bei  der  zunehmen- 
den Zuspitzung  des  Gegensatzes  zwischen  Staat  und  Kirche  ist  es 
nicht  verwunderlich,  daß  wir  von  nun  an  in  den  Kirchen  des 
Königreiches  als  Prokuratoren  meist  Laien  oder  Angehörige  anderer, 
zuverlässiger  Kirchen  finden*),  ja  daß  die  Kirchenverwaltung  ge- 
legentlich den  örtlichen  Verwaltern  anderer  Kronrechte,  den  pro- 
curatores  rerum  curiae,  mit  übertragen  wurde  ^).  Offenbar  haben  die 
rechtsunkundigen  Zeugen  aus  Catania  diese  Verschärfung  der  Praxis, 
die  bestimmtere  Einordnung  in  die  rein  königliche  Verwaltung,  die 
gelegentlichen  Änderungen  in  der  Art,  die  Kirchen  zu  finanzieren, 
die  von  den  königlichen  Verwaltern  an  anderen  Orten  nachweisbar 
vorgenommen  wurden®)  und  auch  hier  vorgekommen  sein  mögen, 

1)  Die  Zeugenprotokolle  nennen  nach  der  Entfernung  des  Elekten  Heinrich 
als  Procuratoren  Sanso  archidiaconus  eiusdem  ecclesie  und  frater  David  monachus 
eiusdem  ecclesie. 

2)  MIÖG  Suppl.  I  331  werden  als  Procuratoren  genannt:  notarius  Simon, 
dbhas  Roccadie,  secretus,  Ealiel  castellanm. 

3)  Huülard  V  437  f. 

4)  Vgl.  Quellen  und  Forschungen  X  p.  78flf. 

5)  ib.  80.  88. 

6)  ib.  81  f. 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilischen  Hohenstaufen.  69 

als  einfache  Revokation  des  Kirchengutes  aufgefaßt.  Dazu  kam, 
daß  die  Stadt  Catania  in  ihrem  Bestreben,  Demanialstadt  zu  wer- 
den, fortfuhr.  Offenbar  diesem  Zweck  diente  es,  wenn  sie  dem 
Kaiser  1239  ein  freiwilliges  Geldgeschenk  überreichen  ließ  ^).  In 
der  Tat  hat  sie  es  durchgesetzt,  daß  sie  1240  mit  den  Demanial- 
städten  zusammen  eine  Einladung  zum  Parlament  nach  Foggia  erhielt, 
während  die  Städte  Cefalü  und  Monreale  —  deren  Bistümer  waren 
damals  ebenfalls  vakant  —  fehlen  ^).  Endlich  hat  Friedrich  damals 
zu  Catania  ein  königliches  Castell  neu  errichtet^)  und  die  stifti- 
schen Castelle  zu  Aci  und  S.  Anastasia  niederreißen  lassen^).  Alle 
diese  Umstände  haben  die  Zeugen  zu  der  Meinung  gebracht,  [es 
liege  eine  förmliche  Einziehung  vor.  Daß  das  nicht  der  Fall  war, 
zeigt  eben  das  Urteil  Radulfs.  Als  bei  der  angiovinischen  Er- 
oberung die  Vakanz  erlosch,  traten  die  Prokuratoren  zurück  und 
der  Bischof  übernahm  wieder  die  Verwaltung.  Das  war  möglich, 
weil  eine  Vermischung  der  verwalteten  Kirchen  mit  den  Domänen 
nicht  eintrat,  sondern  die  Selbständigkeit  der  kirchlichen  Ver- 
waltungskörper gewahrt  blieb,  sodaß  sogar  unter  Manfred,  wie 
früher,  Abrechnungen  der  Prokuratoren  mit  den  neuen  Prälaten 
nach  der  Vakanz  stattfinden  konnten^). 

VI. 

Die  Schicksale  des  Bistums  Catania,  wie  sie  eben  festgestellt 
sind,  bieten  für  die  Kirchenpolitik  Friedrichs  II.  doch  manche 
Aufklärung.  Vor  allem  denke  ich,  kann  man  für  die  Zeit  vor  1239 
den  Vorwurf  nicht  aufrecht  erhalten,  der  Kaiser  habe  die  Besetzung 
von  Kirchen  nur  deshalb  verhindert,  um  sich  finanzielle  Vorteile 
zu  verschaffen:  Wir  sahen,  daß  er  sich  in  Catania,  einem  Bistum, 
dessen  Reichtum  seine  Begehrlichkeit  besonders  hätte  reizen  müssen, 
um  die  Einsetzung  eines  Anhängers  bemühte.  Was  ferner  die 
Einziehungen  betrifi't,  so  verlor  Catania  das,  was  es  vor  1236 
verlor,  auf  Grrund  von  Gesetzen,  die  auf  alle  Untertanen  und  auf 
alle  Kirchen  des  Reiches  angewandt  werden  konnten,  auch  ander- 
wärts  dem  Kirchengut  erhebliche  Verluste  beibrachten^),   freilich 


1)  Huillard  V  528. 

2)  ib.  797. 

3)  ib.  510. 

4)  Erst  nach  dem  5.  Februar  1240,  denn  damals  wurden  sie  noch  für  die 
Krone  verwaltet.  Die  Zeugenprotokolle  berichten,  daß  Friedrich  die  castra  Jacii 
et  S.  Anastasie  bei  der  Einziehung  des  Kirchenbesitzes  habe  zerstören  lassen. 

5)  Codice  dipl.  Barese  I  n.  102  (1255). 

6)  Z.  B.  Montecassino. 


70  Hans  Niese, 

aber  ohne  Frage  in  ihrer  praktischen  Durchführung  nicht  alle 
wirklichen  Rechte  der  Kirche  bestehen  ließen,  sondern  vielfach  zu 
Unbilligkeiten  führten  ^).  Die  staatliche  Verwaltung  in  Fällen  der 
Vakanz  war  in  dieser  älteren  Zeit,  wie  wir  gesehen  haben,  von 
verschiedener  Strenge  je  nach  der  Lage  des  Falles.  Granz  anders 
seit  dem  Ende  der  dreißiger  Jahre.  Die  Einziehung  der  Criminal- 
jurisdiktion  des  Bistums  Catania  war  rechtlich  nicht  zu  halten, 
aber  sie  ist  immerhin  aus  den  sonst  herrschenden  Prinzipien  zu 
erklären,  nach  denen  das  Besteben  einer  solchen  Gerichtsbarkeit 
als  Anomalie  erscheinen  mußte.  Seit  1239  findet  ferner  eine  ganz 
gleichmäßige  und  gegen  früher  strengere  Verwaltung  der  vakanten 
Kirchen  statt.  Wenn  deren  Zahl  bedenklich  anwuchs,  so  sind  da- 
für nach  den  politischen  zweifellos  auch  finanzielle  Gründe  maß- 
gebend gewesen,  obwohl  am  Ende,  wenn  der  Stuhl  wieder  besetzt 
wurde,  eine  Rückzahlung  der  Überschüsse  eintreten  sollte  %  Aber 
infolge  der  langen  Dauer  der  Vakanzen  gewöhnte  sich  die  Regie- 
rung denn  doch  an  den  vorläufigen  Bezug  der  Überschüsse,  und 
unter  Manfred  ist  es  vorgekommen,  daß  ein  königstreuer  Bischof 
nur  teilweise  in  seine  Temporalien  restituiert  wurde;  den  Rest 
behielt  der  Staat  zurück  und  ließ  ihn  weiterhin  wie  vor  der  Va- 
kanz verwalten,  ohne  eine  Rechtfertigung  auch  nur  zu  versuchen  ^). 
Abgesehen  von  dieser  zweideutigen  Behandlung  der  vakanten 
Kirchen  hat  man  ferner  in  dieser  späteren  Zeit  einzelne  Be- 
sitzungen sowohl  von  vakanten  wie  von  nicht  vakanten  Kirchen 
losgetrennt  und  für  die  Zwecke  der  Krone  entweder  als  Domänen 
oder  als  Lehen  verwandt,  ohne  daß  da  eine  Aberkennung  im 
Rechts  verfahren  —  etwa  auf  Grund  des  Revokationsgesetzes  oder 
des  Gesetzes  über  die  tote  Hand  —  stattgefunden  hätte.  Sogar 
durchaus  zuverlässige  kirchliche  Körperschaften  wie  das  Kloster 
La  Cava  oder  der  Deutschorden  konnten  davon  getroffen  werden  *). 
Hatte  schon  Friedrichs  II.  Testament  ein  Eingeständnis  dieser 
Übelstände  enthalten,  als  es  die  Zurückstellung  des  den  Kirchen 
zustehenden  Gutes  befahl,  so  wurde  die  Sache  unter  Manfred  da- 
durch noch  schlimmer,  daß  seine  Beamten  und  Anhänger  in  ge- 
radezu kolossalem  Umfange  mit  Lehen  aus  Kirchengut  ausgestattet 


1)  Es  waren  die  iniquae  inquisitiones,  die  der  Papst  später  einmal  beklagt. 
Ein  Beispiel  bietet  Cod.  dipl.  Bar.  I  n.  100. 

2)  ib.  n.  102   für  Rückzahlung   der  Überschüsse,   für  das   Gegenteil,   deren 
Einbehaltung,  Winkelmann,  Acta  I  n.  868. 

3)  Cod.  Bar.  I  n.  102. 

4)  R.  J.  n.  4637.  —  3543. 


das  Bistum  Catania  und  die  sizilisclien  Hohenstaufen.  71 

wurden^).  Andererseits  kann  man  auch  nicht  sagen,  daß  diese 
mehr  oder  minder  gewalttätige  Losreißung  einzelner  Stücke  des 
Kirchengutes  nun  auch  alle  Kirchen  getroffen  hätte:  Gerade  Ca- 
tania blieb  davon  verschont  und  ist  mit  dem  Besitzstand  von  1239 
unter  die  Herrschaft  der  neuen  Dynastie  getreten. 

Manchem,  der  auf  die  Behandlung  der  Reichskirchen  durch  die 
Hohenstaufen  zurückblickt,  mag  das  Wort  „Säkularisation"  als 
Charakterisierung  wenigstens  der  Zeit  nach  1239  auf  den  Lippen 
schweben.  Aber  wer  es  gebraucht,  muß  sich  klar  machen,  daß  es 
hier  keine  einheitliche,  einmal  durch  Beschluß  festgestellte  Maß- 
regel bezeichnen  kann,  sondern  teils  eine  drückende  Anwendung 
bestehender  Gesetze,  teils  ein  unregelmäßiges  und  unrechtmäßiges 
Zugreifen.  Eine  Säkularisation  im  Sinne  der  dauernden  Ver- 
staatlichung der  Hoheitsrechte  auch  nur  einer  einzelnen  Kirche 
hat  nie  stattgefunden. 


1)  Quellen  und  Forschungen  X  p.  78. 


Münchener  Septuaginta  -  Fragmente. 

Von 

Wilhelm  Gerhäußer  und  Alfred  ßahlfs. 

Mit  einer  Lichtdrucktafel. 
Vorgelegt  von  P.  Wendland  in  der  Sitzung  vom  21.  Dezember  1912. 

Ulrich  Wilcken  erwähnt  in  seinem  Aufsatz  über  die  griechi- 
schen Papyri  der  Hof-  und  Staatsbibliothek  zu  München,  Archiv 
für  Papyrusforschung  1  (1901),  S.  471  u.  a.  drei  Septuaginta-Frag- 
mente,  von  denen  zwei  von  ihm  selbst,  das  dritte  von  Franz  Boll 
identifiziert  wurden.  Eine  eingehendere  Behandlung  ist  ihnen 
indes  bis  heute  nicht  zuteil  geworden.  Da  es  sich  aber  um  Stücke 
von  sehr  beträchtlichem  Alter  handelt,  da  sich  zudem  vielleicht 
anderswo  zugehörige  Stücke  finden  mögen,  so  bedarf  es  kaum 
besonderer  Rechtfertigung,  wenn  hier  eine  genauere  Mitteilung 
darüber  gegeben  wird. 

Die  drei  Bruchstücke,  die  heute  als  Cod.  gr.  610  Nr.  1,  2,  3 
unter  Grlas  aufbewahrt  werden,  sind  nicht,  wie  man  nach  Wilckens 
Bericht  zunächst  vermuten  könnte,  auf  Papyrus,  sondern  auf  Per- 
gament in  Unzialen  geschrieben.  Sie  wurden  im  Jahre  1900  durch 
Hermann  Thiersch  in  Ägypten  angekauft;  ihr  Fundort  ist  unbe- 
kannt. 

1. 

Nr.  1  enthält  einige  Worte  aus  der  Geschichte  Josephs  und 
seiner  Brüder  Gen.  37  und  38. 

Vorderseite. 
Linke  Kolumne  (Gen.  3786).         Rechte  Kolumne  (Gen.  38 1). 
paxaXeoai  aorö"  ü)<;  [npo^  avov] 

x[a]t  oox  7]^£  c[tva  oSoXXaji-t] 

{■■■■]?[ ]  <n^ J 


Münchener  Septuaginta- Fragmente.  73 

Eückseite. 
Linke  Kolumne  (Gen.  38  5).  Rechte  Kolumne  (Gen.  38  9). 

[etsxsv  aoTo]üc  xa  tot)  a§£[X] 

[ ]?  ?[°'-> ] 

Das  ßruclistück  ist  der  oberste  Teil  eines  Blattes  aus  einem 
in  zwei  Kolumnen  geschriebenen  Kodex.  Es  ist  etwa  3,8  cm  hoch 
und  etwa  9  cm  breit;  von  der  Hohe  kommen  2.5  cm  auf  den  oberen 
Rand,  der,  von  einigen  kleinen  Löchern  und  Flecken  abgesehen, 
unversehrt  erhalten  ist.  Die  Breite  einer  Kolumne  beträgt,  nach 
den  eingeritzten  Yertikallinien  gemessen,  4,2  cm,  die  des  leeren 
Raumes  zwischen  den  Kolumnen  1,2  cm.  Die  Zahl  der  Buchstaben 
war  in  den  ersten  drei  Kolumnen  unsers  Blattes,  wenn  man  sie 
nach  Swetes  Septuaginta- Ausgabe  berechnet  und  auf  die  möglichen 
Kürzungen  Rücksicht  nimmt, 

Vorderseite,  linke     Kolumne:  mindestens  245 
„  ,  rechte  Kolumne:  mindestens  270 

Rückseite,  linke  Kolumne:  mindestens  290. 
Die  Verschiedenheit  ist  auiFällig  und  macht  jede  genauere  Berech- 
nung unmöglich.  Legt  man  die  mittlere  Zahl  zugrunde,  so  kommt 
man,  da  die  erhaltenen  Zeilen  durchschnittlich  11  Buchstaben  ent- 
halten, auf  etwa  25  Zeilen  in  der  Kolumne  und  bei  einem  Zeilen- 
abstand von  0,0  cm  auf  eine  Kolumnenlänge  von  etwa  12,5  cm. 
Nimmt  man  den  unteren  Rand  in  der  Breite  des  oberen  (2,5  cm) 
an ,  so  ergibt  sich  als  Blattlänge  12,5  +  5  =  17,5  cm.  In  der 
Breite  hat  das  Blatt,  wenn  man  für  den  äußeren  Rand  auch  2,5  cm, 
für  den  inneren  1  cm  weniger  rechnen  darf,  (2  x  4,2)  -f- 1,2  +  2,5 
+  1,5,  also  rund  13,5  cm  gemessen.  Wir  haben  uns  also  ein  recht 
kleines  Quartformat  vorzustellen.  Vorausgegangen  dürften  unserem 
Blatt  etwa  90  Blätter  sein,  gefolgt  bis  zum  Schluß  der  Genesis 
etwa  38  (6  Zeilen  bei  Swete  =  1  Kolumne  und  eine  Seite  bei  Swete 
=  30  Zeilen  gerechnet).  Ob  damit  der  volle  Umfang  unserer  Hs. 
angegeben  ist,  oder  ob  sie  noch  mehr  enthalten  hat,  muß  zweifel- 
haft bleiben.  Daß  der  ganze  Oktateuch  darin  stand,  ist  unwahr- 
scheinlich, weil  ein  Kodex  vom  bezeichneten  Format  mit  etwa 
650  Blättern  nicht  nur  unschön  ausgesehen  hätte,  sondern  auch 
unbequem  zu  benützen  gewesen  wäre. 

Das  Pergament  ist  ziemlich  kräftig.  Die  Vorderseite,  die 
mit  der  Haarseite  zusammenfällt,  hat  eine  gelbliche  Tönung  gegen- 
über der  mehr  weißen  Rückseite.  Auf  der  letzteren,  also  der 
Fleischseite,    sind  die  Linien   eingeritzt;   die   horizontalen   waren 


74:  Wilhelm  Gerhäußer  und  Alfred  Rahlfs, 

offenbar  nur  für  jede  zweite  Zeile  gezogen,  wie  wir  es  auch  sonst 
finden,  z.  B.  beim  codex  Sinaiticus.  Nach  der  Darstellung  in  den 
Handbüchern  von  Wattenbach  {Schriftwesen  im  Mittelalter  ^  S.  215) 
und  Gardthausen  (Griech.  Palaeographie  ^  I,  S.  184)  wären  die  Linien 
stets  auf  der  Haarseite  eingegraben  worden.  Unser  Fragment, 
auch  die  von  Rahlfs  herausgegebene  Berliner  Handschrift  des  sahi- 
dischen  Psalters  (Abhandlungen  der  Ges.  d.  Wiss.  zu  Göttingen, 
Phil.-hist.  Kl.,  N.  F.  IV  4  [1901],  S.  12)  und  die  von  Glaue  und 
Rahlfs  herausgegebenen  „Fragmente  einer  griechischen  Übersetzung 
des  samaritanischen  Pentateuchs"  (Nachrichten  der  Ges.  d.  Wiss. 
zu  Göttingen,  1911,  S.  169)  beweisen  aber  zum  mindesten,  daß  es 
gelegentlich  auch  anders  gemacht  wurde.  Da,  wo  der  untere  Rand 
unseres  Fragments  halbkreisförmig  abbricht,  war  schon,  bevor  das 
Pergament  beschrieben  wurde,  ein  etwa  2  cm  breites  Loch,  über 
das  einfach  hinweggeschrieben  ist. 

Die  Schrift  zeigt  in  der  Größe  und  den  Formen  der  Buch- 
staben die  größte  Ähnlichkeit  mit  der  des  berühmten  Vaticanus 
1209  (=  B).  Der  Vaticanus  wird  allgemein  dem  4.  Jahrhundert  zu- 
gewiesen, und  dieser  Zeit  wird  wohl  auch  das  Münchener  Fragment 
angehören.  Akzente  und  Interpunktionszeichen  fehlen.  Der  Hori- 
zontalstrich als  Ersatz  für  v  am  Schluß  der  Zeile  findet  sich  bei 
auTo";  die  Buchstaben  to  dieses  Wortes  hat  der  Schreiber,  um  die 
Vertikallinie  nicht  allzu  weit  zu  überschreiten,  in  etwas  kleinerer 
Schrift  zusammengedrängt.  Ebenso  machte  er  es  wohl  am  Schluß 
der  dritten  Zeile  auf  der  Rückseite  (Knke  KoL),  wo  ein  undeut- 
licher Buchstabenrest  ziemlich  außerhalb  der  vorgezeichneten  Grenze 
zu  sehen  ist. 

In  den  wenigen  erhaltenen  Worten  findet  sich  keine  charakte- 
ristische Lesart,  die  erkennen  Keße,  mit  welchem  Zweig  der  Über- 
lieferung wir  es  zu  tun  haben.  Trotzdem  ist  das  Fragment  wegen 
seines  ehrwürdigen  Alters  nicht  ganz  zu  verachten,  zumal  da  unsere 
Genesispartie  in  den  großen  Bibelhss.  des  4.  Jahrhunderts,  im  Sinai- 
ticus und  Vaticanus,  fehlt.  Ja,  das  Münchener  Fragment  bietet 
sogar,  wenn  unsere  Datierung  zutrifft,  zur  Zeit  die  älteste 
handschriftliche  Aufzeichnung  jener  Stelle  in  griechi- 
scher Sprache. 


Münchener  Septuaginta  -  Fragmente.  75 

Nr.  2   enthält  ebenfalls  Bruchstücke  aus  dem  Oktateuch  und 
zwar  aus  den  Opfervor Schriften  in  Lev.  1  und  2. 

Vorderseite  (Lev.  1  u-is). 
sav  S*  a;u[o  xwv  tts]  Lev.  1 14 

TStvwv  %[ap7r(0{xa  :rpoa]* 
9£pYj(;  Sü)[poy  T(j)  öüö] 
zai  ;rpoao[io£i  a:ro  t(ö~] 
5  TpoYovw[y  7)  a;ro  twv] 

§(opov  ao[TOO  y.at  Ttpoc]  15 

oiasi  aoTO  [0  ispsix;] 

TCpOC   TO    [^UOtaOTTj] 

10  piov  vtai  [a;roxvi(3£i] 
TYjv  [xs(paX7]v  zat] 

Rückseite  (Lev.  210-12). 
[^oaiac  aapjwv  /tat  tote  Lev.  2  10 

[oioLC  aot]oo  a^ta  xöö" 
[aYicov  a7r]o  tcov  xap 
[:r(öjjLaT(o]v  x5  TuaaöT  11 

5  [^oatav  7]]v  av  Tupoo 

[«pSp'rjTS    tJo)    TÜÖ    00    TTOt 
[tQOSTB    C]opLO)TOV 

[Tcaoav  '(OLp]  Co[j.7]v  %(at) 
[irav  [xsXt]  od  ;rpoaot 
10  [o£T£  aTt  aojToo  xap 

[^(üaat  zw]  S[(o]pov  12 

[a7rapy^7]C  :rpooo]tos 

Auch  dieses  zweite  Stück  (Grröße  etwa  7  x  3,5  cm)  gehörte 
einst  einem  Kodex  an,  und  zwar  bildete  es  gewiß  den  oberen 
inneren  Eckteil  eines  Blattes.  Der  obere  und  innere  Rand  siod, 
wenn  auch  etwas  zerfetzt,  erhalten,  der  erstere  etwa  2,1  cm,  der 
letztere  etwa  1  cm  breit.  Nach  den  beiden  anderen  Seiten  ist  das 
Pergament  mitten  im  Text  abgerissen.  Zwischen  den  beiden  Text- 
partien auf  der  Vorder-  und  Rückseite  sind  etwa  84  Zeilen  zer- 
stört (eine  Zeile  bei  Swete  =  3V2  Zeilen  der  Hs.).  Diese  hohe 
Zeilenzahl  und  vor  allem  die  Schmalheit  der  Kolumne  (etwa  4,5  cm) 
schließt  die  Möglichkeit,  daß  die  Blätter  des  Kodex  in  einer 
Kolumne  beschrieben   gewesen   wären,   von  vornherein  aus.     Wir 


76  Wilhelm  Gerhäußer  und  Alfred  Rahlfs, 

werden  also,  indem  wir  von  dem  Gedanken  an  den  seltenen  Drei- 
kolumnenbrauch  absehen,  zwei  Kolumnen  zu  etwa  (84  +  11)  :  3 
=  32  Zeilen  annehmen  dürfen.  Die  Länge  einer  Kolumne  betrug 
somit  bei  einem  Zeilenabstand  von  0,5  cm  rund  16  cm,  die  Blatt- 
länge etwa  20  cm,  die  Blattbreite  etwa  13,5  cm  (Kolumnenzwischen- 
raum =  1  cm,  äußerer  Seitenrand  =  2,5  cm  gerechnet).  Daraus 
ergibt  sich,  daß  der  Kodex  ungefähr  das  Format  der  Sweteschen 
Septuaginta  hatte.  Wenn  er  den  ganzen  Oktateuch  enthielt,  um- 
faßte er  ca.  440  Blätter. 

Das  Pergament  ist  gegenüber  Nr.  1  dünner  und  macht 
darum  einen  feineren  Eindrnck.  Die  hellere  Vorderseite  wird  die 
Fleischseite  sein.  Die  Linien  sind  auf  der  anderen  Seite  eingeritzt, 
die  horizontalen  diesmal  für  jede  Zeile. 

Die  Schrift,  die  auf  der  Rückseite  besser  erhalten  ist  als 
auf  der  Vorderseite,  hat  ein  gefälliges  Aussehen  und  gleicht  in 
vielen  Punkten  der  des  Vaticanns  1288  saec.  V  (P.  Franchi  de' 
Cavalieri  und  H.  Lietzmann,  Specimina  cod.  Graec.  Vat.  Taf.  2). 
In  diese  Zeit  möchten  wir  auch  unser  Fragment  weisen.  Das 
7.  fällt  nämlich  mit  einer  Ausnahme  bereits  in  zwei  Hälften  aus- 
einander, eine  Erscheinung,  die  auch  in  jenem  Vaticanns  begeg- 
net. Das  auffällig  kleine,  wie  ein  Haken  aussehende  s  vor  dem  i 
im  Worte  [TtsjTstvcüv  (Vorderseite  Z.  2)  findet  sich  in  demselben 
Wort  auch  im  Codex  Alexandrinus,  der  gleichfalls  dem  5.  Jahr- 
hundert zugewiesen  wird.  An  Kürzungen  finden  sich:  1)  xö  = 
y.opiou  und  xw  =  v.opiw,  2)  %  mit  angehängter  kleiner  Wellenlinie 
=  y.ai  (Rückseite  Z.  8,  am  Schluß  der  Zeile),  3)  der  horizontale 
Strich  als  Ersatz  für  v  am  Schluß  der  Zeile  in  töö"  und  ;raoör. 
Akzente  und  Interpunktionszeichen  fehlen. 

Über  den  Text  ist  wenig  zu  sagen,  da  die  Verse,  um  die  es 
sich  handelt,  sehr  arm  an  charakteristischen  Varianten  sind.  In 
Lev.  1 14  [Trpooj^cpTj?  stimmt  das  Fragment  mit  AB  und  einigen 
Minuskeln  überein;  FGM  und  die  meisten  Minuskeln  haben  Trpoa^spYj. 
Dagegen  geht  es  in  der  allerdings  sehr  wenig  bedeutenden  Hinzu- 
fügung des  Artikels  vor  dem  ersten  xw  in  Lev.  2ii  (Rückseite 
Z.  6)  mit  M  und  mehreren  Minuskeln  gegen  ABFG  und  die  Mehr- 
zahl der  Minuskeln  zusammen.  Ob  es  in  1  u  die  hexaplarische  Les- 
art ;:£p'.oT£pio£ü>v  (==  G  und  3  oder  4  Minuskeln)  oder  die  gewöhn- 
liche Lesart  Trcpiorspwy  vertritt,  ist  leider  nicht  sicher  auszumachen. 
Der  hinter  dem  zweiten  p  gebliebene  Buchstabenrest  kann  ebenso- 
gut ein  t  sein  wie  der  Anfangsstrich  eines  w.  TuepiorepiSewv  verdient 
aber  insofern  den  Vorzug,  als  damit  eine  den  übrigen  Zeilen  mehr 
entsprechende  Buchstabenzahl  erreicht  wird. 


Mimcliener  Septuaginta  -  Fragmente.  77 

s. 

Auch  Nr.  3   enthält  ein  Fragment   aus   dem  Oktateuch  und 
zwar  aus  dem  Lied  der  Debora  Jud.  5  8-12. 

Vorderseite  (Jud.  5 8-10). 
ospaxovta  •/ikicu.  Jud.  Ss 

aiv  ev  T(o  toX* 
H  %ap5ta  {JLOO  sjri  9 

5     To)  iTjX*       Ol  Sova 
Gtai  Too  Xaoo  so 

Xo^StTS    TOV    %V 

ETrißeßYjxoTst;  stti  10 

ö;:oCoYtov  •j.sarjii. 
10     ßpia?  %ai  Xa^iTTY] 
v(öv  %at  Tüopcuo 

[iSVOl    £711   0§OOC 

aovsSpcov  • 

E,ückseite  (Jud.  5 10-12). 
£'f  oSü)  ^^£|a  Jud  5 10  (11) 

o^at  <p(öV7]V  ava  11 

%pOOO[JL£V(OV 

ava  [isaov  eofppai 

5       VOJJLSVWV    o%ol 

Swoooaiv  §L%aL 

OGDVYJV    %(J) 

Sixaioouvag  ev 
rox^oov  SV   lYjX  • 

10   ToTs  y.aTsßr]  sie  'cag 
TüoXsic  0  Xaoc  %ö* 

'G^SYsipoo  S^SYsi  12 

poo  Ssßßcopa 

"Wie  schon  das  vollständige  Fehlen  von  Ergänzungen  erkennen 
läßt,  haben  wir  hier  ein  verhältnismäßig  recht  gut  erhaltenes  Stück 
vor  uns.  Es  stammt  wiederum  aus  einem  Kodex  und  hat  eine  Grröße 
von  etwa  9  x  15  cm.  Eines  fällt  bei  diesem  Blatt  sofort  in  die 
Augen :  der  breite  leere  Raum,  auf  der  Vorderseite  links,  auf  der 
Eückseite  rechts  der  Kolumne.  In  diesem  leeren  Raum,  etwa 
1  cm  seitlich  der  Kolumnen,  ist  ein  senkrechter  Bruch  zu  sehen, 
der  die  Annahme  nahe  legt,  daß  es  sich  um  ein  Doppelblatt  han- 
delt,  dessen  eine,   heute  nicht  mehr  vollständig  erhaltene  Hälfte 


78  Wilhelm  Gerhäußer  und  Alfred  ßahlfs, 

unbeschrieben  geblieben  ist.  Zwei  Gründe  könnten  freilich  dagegen 
sprechen.  Erstens  pflegte  man,  wie  die  Beobachtung  lehrt,  leere 
Pergamentblätter  wegen  der  Kostbarkeit  des  Materials  nicht  zu  be- 
lassen, sondern  auszuschneiden.  Zweitens  ist  an  dem  Bruch  keine 
Spur  von  Heftlöchern  zu  entdecken.  Wollte  man  aber  deswegen 
in  unserem  Stück  ein  Einzelblatt  sehen,  so  ergäben  sich  erst  recht 
Schwierigkeiten,  einmal  ein  ganz  ungewöhnliches  Format  (die  Breite 
wäre  doppelt  so  groß  als  die  Höhe),  sodann  ein  zum  ganzen  Blatt 
in  keinem  Verhältnis  stehender  7,3  cm  breiter  Innenrand.  Da  beides 
unseres  Wissens  sonst  nie  vorkommt,  so  ist  diese  zweite  Annahme 
abzulehnen.  Die  gegen  das  Doppelblatt  vorgebrachten  Einwände 
lassen  sich  übrigens  beseitigen,  wenn  wir  uns  vorstellen,  daß  der 
Schreiber  aus  irgend  einem  Anlaß  seine  Arbeit  unterbrochen  und 
später  nicht  mehr  zum  Abschluß  gebracht  hat.  Da  also  unser 
Kodex  wahrscheinlich  von  Anfang  an  ein  Torso  gewesen  ist,  halten 
wir  es  für  müßig,   über  seinen  Umfang  Berechnungen  anzustellen. 

Vorder-  und  Rückseite  zählen  je  13  Zeilen.  Die  Breite  der 
Kolumnen  ist  nicht  bei  jeder  Zeile  gleich;  sie  schwankt  zwischen 
ca.  5,5  und  6  cm.  Die  Länge  der  Kolumnen  bemißt  sich  auf  6,2 
bis  6,5  cm.  Der  äußere  Rand  ist  ungleichmäßig  beschnitten,  des- 
gleichen der  obere  und  untere;  die  Breite  des  äußeren  Randes 
differiert  zwischen  1,5  und  2  cm,  die  des  oberen  zwischen  1,1  und 
1,3  cm,  die  des  unteren  zwischen  0,3  und  1,2  cm.  Die  Länge  des 
Blattes  beträgt  etwa  9  cm,  die  Breite  ebenfalls.  Unsere  Hs.  ist 
demnach  eine  Vertreterin  jener  Grruppe  von  Formaten,  bei  der 
die  beiden  Dimensionen  gleiche  Größe  haben  (vgl.  W.  Schubart, 
Das  Buch  bei  den  Griechen  und  Römern,  S.  119). 

Das  Pergament  steht  in  seiner  Stärke  zwischen  Nr.  1  und  2. 
Die  Vorderseite  fällt  mit  der  Haarseite  zusammen.  Eingeritzte 
Linien  fehlen.  Wohl  aber  finden  sich  am  äußeren  Rand  in  einer 
gegenseitigen  Entfernung  von  0,4  bis  0,6  cm  deutliche  Zirkelstiche. 
Der  Schreiber  hatte  also  Bleilinien  gezogen,  die  er  hernach  wieder 
entfernte,  oder  die  sich  im  Laufe  der  Zeit  von  selbst  verloren. 
Von  größerem  Interesse  ist  eine  andere  Beobachtung.  Wenn  man 
die  Zirkelstiche  mit  den  Zeilen  durch  ideale  Linien  verbindet,  so 
ergibt  sich,  daß  die  Buchstaben  zu  einem  geringeren  Teile  auf  den 
Linien  stehen,  einige  von  den  Linien  durchschnitten  werden,  die 
meisten  hingegen  an  den  Linien  hängen.  Hängende  Unzialen 
aber  sind  eine  seltene  Erscheinung.  Gardthausen,  Gr.  Pal.  ^  I, 
S.  187  kennt  nur  wenige  Beispiele.  Diesen  ist  jetzt  das  Münchener 
Fragment  anzureihen*). 

1)  Hängende  Unzialen  zeigen  auch  die  acht  Schutzblätter  (saec.  X/XI)  am 


Münchener  Septuaginta  -  Fragmente.  79 

Die  Schrift  ist  niclit  durcliaus  gleichmäßig.  Im  unteren  Teil 
der  Kolumnen  werden  die  Buchstaben  etwas  kleiner,  im  oberen 
Teil  der  Rückseite  haben  sie  eine  ausgesprochene  Neigung  nach 
links.  Sie  zeigen,  wie  die  beigegebene  Tafel  lehrt,  den  sogenannten 
'koptischen  Duktus';  auf  der  nicht  abgebildeten  Rückseite  findet 
sich  auch  das  große,  weit  über  die  anderen  Buchstaben  hinaus- 
ragende 4>,  dessen  Rundung  sich  nach  unten  etwas  zuspitzt.  Unter 
den  bisher  bekannten  Vertretern  jenes  Duktus')  steht  unser  Frag- 
ment einerseits  dem  von  Cozza-Luzi  (Rom  1890)  in  Lichtdruck 
herausgegebenen  Codex  Marchalianus  (eine  Probe  auch  bei  Franchi 
de'  Cavalieri-Lietzmann  Taf.  4),  andrerseits  dem  Osterfestbrief  des 
Patriarchen  Alexander  (Berliner  Klassikertexte  6  (1910),  Taf.  1 
und  2  und  W.  Schubart,  Papyri  Graecae  Berolinenses  Taf.  50)  am 
nächsten.  Mit  letzterem  teilt  es  das  K  mit  den  beiden  langen,  ge- 
bogenen Schenkeln  und  das  A,  dessen  Grundlinie  und  rechte  Seite 
beträchtlich  über  die  linke  Seite  hinausgehen  und  beide  in  einen 
kräftigen,  nach  unten  gezogenen  Punkt  endigen.  Dagegen  gleicht 
es  in  seinem  H,  dessen  horizontaler  Strich  nicht  wie  im  Osterfest- 
brief sehr  hoch  hinaufgerückt  ist,  sondern  nur  wenig  über  der 
Mitte  steht,  und  in  seinem  nicht  unter  die  Zeile  hinabreichenden 
X  mehr  dem  Marchalianus.  Der  Marchalianus  stammt  nach  ver- 
breitetster  Annahme  aus  dem  VI.,  nach  anderer  aus  dem  VII. 
Jahrhundert  ^),  der  Osterfestbrief  aus  dem  Anfang  des  VIII.  Jahr- 
hunderts. Daher  werden  wir  kaum  fehlgehen,  wenn  wir  für  unser 
paläographisch  in  der  Mitte  stehendes  Fragment  als  Entstehungs- 
zeit das  VII.  Jahrhundert  annehmen.  Sonst  sind  in  paläographi- 
scher  Hinsicht  noch  einige  Einzelheiten  aufzuzählen.  Es  begegnen 
die  Kürzungen  lak  und  iy]X  =  lapayjX,  m  =  zoptoü,  xw  =  zupico, 
%y  =  xopiov.  Als  Interpunktionszeichen  kennt  der  Schreiber  nur 
den  Punkt  oben;  meist  folgt  darauf  ein  größerer  freier  Raum,  so 
recto  Z.  2  hinter  taX,  Z.  5  hinter  t7]X,  Z.  13  hinter  oovsSpcov,  verso 
Z.  11  hinter  tö).  Einmal  kommt  ein  solches  Spatium  auch  ohne 
Interpunktion  vor,   verso  Z.  7  hinter  tüö.     Zwei  größere  Absätze 

Anfang  und  Ende  des  Cod.  Monac.  graec.  443.  Näheres  über  diese  Fragmente 
bei  Sara  Murray,  A  Study  of  the  Life  of  Andreas,  the  Fool  for  the  Sake  of 
Christ,  Münchener  Diss.  1910,  p.  81—82,  120—121  (mit  einer  Tafel  aus  Monac.  443). 

1)  Vgl.  A.  Ceriani,  De  codice  Marchaliano,  Rom  1890,  S.  34  ff.  Neuerdings 
sind  außer  dem  Osterfestbrief  des  Alexander  noch  ein  anderer  Osterfestbrief,  der 
vermutungsweise  ins  Jahr  577  gesetzt  wird  (New  Palaeographical  Society,  Taf.  48), 
und  ein  liturgischer  Papyrus  saec.  VI/VII  (mit  Abbildung  herausgegeben  von  D. 
P.  de  Puniet  in   der  Revue  Benedictine  26   [1909],   S.  34—51)   hinzugekommen. 

2)  Vgl.  jetzt  auch  P.  Vierecks  Besprechung  von  Schubarts  Papyri  Gr.  Berol. 
in  der  Berliner  philol.  Wochenschrift  32  (1912),  Sp.  1632. 


80  Wilhelm  Gerhäußer  und  Alfred  Kahlfs, 

sind  recto  Z.  3  und  verso  Z.  12  durch  herausgesetzte  größere  Buch- 
staben gekennzeichnet;  die  vorhergehende  Zeile  schließt  beidemal 
mit  Punkt  und  Spatium.  Ein  dritter  größerer  Absatz  scheint 
recto  Z.  5  angezeigt  zu  sein;  denn  das  auf  Punkt  und  Spatium 
mitten  in  der  Zeile  folgende  o  ist  etwas  höher  und  sehr  viel 
breiter,  als  es  sonst  in  dieser  Schrift  gemacht  zu  werden  pflegt. 
Das  gleiche  gilt  für  den  Anfang  der  10.  Zeile  verso.  Hier  ist 
das  erste  t  im  Worte  tots  nicht  nur  etwas  größer  als  gewöhnlich, 
sondern  es  ist  auch  etwas  vor  die  Kolumne  gestellt,  und  die  vor- 
ausgehende Zeile  schließt  wiederum  mit  Punkt  und  Spatium.  Ak- 
zente fehlen  vollständig;  dagegen  findet  sich  ein  spiritus  lenis  bei 
'€^£Y£tpoi>  verso  Z.  12.  Doppelpunkte  bezeichnen  bei  ü:roCoYiov  recto 
Z.  9,  ein  Haken  bei  svTo/oaov  verso  Z.  8/9  den  Silbenanfang.  Die 
Tinte  sieht  heute  im  allgemeinen  braun  aus;  sie  hatte  aber,  wie 
einzelne  Partien  erkennen  lassen,  ehemals  eine  dunklere  Farbe. 

Über  den  Text  ist  hier  bedeutend  mehr  zu  sagen  als  bei 
Nr.  1  und  2,  da  das  erhaltene  Bruchstück  nicht  nur  umfangreicher 
ist,  sondern  auch  einem  Kapitel  angehört,  in  welchem  sich  die 
Varianten  in  ungewöhnlicher  Weise  häufen. 

Im  Richterbuche  gibt  es  zwei  Texttypen,  die  eigentlich  zwei 
verschiedene  Übersetzungen  darstellen;  der  eine  liegt  in  A  und 
seinen  Verwandten  vor,  der  andere  in  B  und  seinen  Verwandten. 
Lagarde  hat  im  ersten  Teil  seiner  SeptuagintaStudien  (Abhand- 
lungen der  K.  Ges.  d.  Wiss.  zu  GÖttingen,  37.  Band,  1891)  den 
A-  und  B-Text  von  Jud.  1 — 5  in  Parallelkolumnen  nebeneinander 
drucken  lassen  und  einen  freilich  sehr  beschränkten,  aber  sehr  zu- 
verlässigen textkritischen  Apparat  hinzugefügt.  Schon  dieser  Ap- 
parat, noch  mehr  der  sehr  viel  umfangreichere  bei  Holmes-Parsons 
zeigt,  daß  sich  innerhalb  der  beiden  Typen,  namentlich  innerhalb 
des  A-Typus,  verschiedene  Spielarten  voneinander  abheben.  Wollen 
wir  also  unserm  Fragment  den  ihm  gebührenden  Platz  anweisen, 
so  wird  es  sich  empfehlen,  zuerst  diejenigen  Stellen  ins  Auge  zu 
fassen,  an  welchen  jeder  der  beiden  Typen  im  großen  und  ganzen 
einheitlich  ist,  und  dann  die  Stellen,  an  welchen  sich  Unterschiede 
innerhalb  der  Typen  zeigen.  Doch  können  Sonderlesarten,  die  für 
die  Beurteilung  unser s  Fragments  gar  keine  Bedeutung  haben,  wie 
V.  11  xupis  B  statt  des  sonst  auch  im  B- Typus  allgemein  über- 
lieferten '/.optw,  füglich  ebenso  unberücksichtigt  bleiben  wie  itazi- 
stische  Schreibungen. 

Angeführt  werden  hier  in  der  Regel  nur  die  griechischen 
Handschriften,  und  zwar  werden  sie  abgesehen  von  den  Unzialen 
A,  B,  M,  V  mit  den  von  Holmes-Parsons  verwendeten  Zahlen  be- 


Münchener  Septuaginta- Fragmente.  81 

zeichnet.  Die  einzige  Handschrift,  welche  bei  Lagarde  neu  hinzu- 
gekommen ist,  London  Brit.  Mus.  Addit.  20002,  von  Lagarde  mit 
„g'*,  von  Brooke-M^Lean  mit  „a2"  bezeichnet,  trägt  nach  der  vom 
Septuaginta  -  Unternehmen  eingeführten  Praxis  die  Sigel  „509". 
Für  Holmes-Parsons  „XI"  =  Vatic.  graec.  2106,  gewöhnlich  nach 
dem  Vorschlage  Lagardes  (Genesis  graece,  Lips.  1868,  Vorrede 
S.  12)  „ÜST"  genannt,  wird  nach  derselben  Praxis  die  Sigel  „V" 
verwendet,  da  „XI"  der  erste  Teil  des  allgemein  als  „V"  be- 
zeichneten Venet.  graec.  1  ist,  und  der  Buchstabe  „V^  für  eine 
Handschrift,  die  sich  aus  einem  Vaticanus  und  einem  Venetus 
zusammensetzt,  besonders  gut  paßt.  Demnach  sind  die  für 
unsern  Abschnitt  zur  Verfügung  stehenden  Handschriften:  A.  B. 
M  (Holmes-Parsons  „X^O-  V  (Holmes-Parsons  „XI").  15.  16.  18.  19 
(Lagarde  „h").  29  (Lagarde  „x"j.  30.  4A.  52.  53.  54  (Lagarde  „k"). 
55.  56.  57.  58.  59.  63.  64.  71.  75.  76.  77.  82.  84.  85^).  106.  108 
(Lagarde  „d").  118  (Lagarde  „p").  120.  121.  128.  131.  134.  144. 
209.  236.  237.  509  (Lagarde  „g"),  im  ganzen  einundvierzig  ^).  — 
Von  den  Kirchenvätern  wird  nur  Theodoret,  von  den  Übersetzungen 
nur  Syrohex.  in  einigen  besonders  wichtigen  Fällen  genannt. 

An  den  Stellen,  wo  die  beiden  Haupttypen  einander  im  großen 
und  ganzen  einheitlich  gegenüberstehen,  geht  das  Münchener  Frag- 
ment regelmäßig  mit  dem  A- Typus   zusammen.     Es  liest  nämlich 
9  sTTi  =  M.  V.  15.  18.  19.  29.  44.  54.  58.  59.  64.   71.   75.  84. 

106.  108.  118.  121.  128.  134  (der  B-Typus  und  auch  die 

Handschrift  A  haben  sk;) 
Ol  Sovaatat^)  too   Xaoo*)  =  A.  M.  V.  15.  18.  19.  29.  30.  44. 

54.  58.  59.   64.  71.  75.  84.  106.  108.  118.  121.  128.  134 

(B-Typus  Ol  svtouaiaCo^svot  sv  Xaw) 
Tov  xopiov  =  A.   19.  29.  53.  54.  58.  59.  64.  75.  76.  84.  106. 

108.  118.  120.  121.  128.  134  (B-Typus  ohne  Artikel) 

1)  Die  Eandlesarten  von  85,  die  bei  Holmes-Parsons  nur  teilweise,  bei  Field 
vollständig  mitgeteilt  sind,  bleiben  unberücksichtigt. 

2)  Außerdem  wird  bei  Holmes-Parsons  in  der  Vorrede  zum  Kichterbuch  die 
Handschrift  107  ohne  nähere  Angabe  aufgeführt,  kommt  aber  im  Apparat  zu 
unserer  Stelle  nicht  vor.  Auch  118  kommt  nicht  vor,  ist  jedoch  aus  Lagardes 
Kollation  bekannt.  Für  die  bei  Holmes-Parsons  sehr  schlecht  kollationierten  Hand- 
schriften M  und  59  hat  Norman  M^Lean  freundlichst  seine  eigene  Kollation  zur 
Verfügung  gestellt. 

3)  71  hat  Suvatoi  statt  oi  ouvaaxat.  Solche  kleinen  Varianten  wer- 
den, um  die  Übersieh t^  nicht  zu  stören,  hier  nur  in  den  Anmer- 
kungen angeführt. 

4)  44.  64.  128  würden,  wenn  man  aus  dem  Stillschweigen  von  Holmes-Par- 
sons schließen  dürfte,  sv  lona  statt  tou  Xaou  haben.  Aber  der  Schluß  ex  silentio 
ist  hier  ganz  unwahrscheinlich. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   NachrichteB.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Heft  .1  Q 


g2  Wilhelm  Gerhäußer  und  Alfred  Rahlfs, 

10  üTrofoYtov^)  =  A.  M.  V.  15.  18.  19.  29.  44.  54.   58.   59.  64. 

71.  75.  84.  106.  108.  118.  121.  128.  134  (B-Typus  oyoo(<;) 

11  <pd£<Y)4ao^ai2)   (pcovYjv^)   =   A.  M.  V.  15.  18.  19.  29.  30.   44. 

54.  58.  59.   64.   71.  75.  84.  106.  108.  118.  121.  128.  134 
(B-Typus  StYjYsiaO-s  aTuo  (pwvrjc) 

sü^paivoilsvwv^)   =   A.  M.  V.   15.  18.  19.  29.  44.  54.  58.  59. 

64.  71.  75.  84.   106.   108.  118.  121.  128.  134  (B-Typus 

oSpeoo{j.£VWv) 
gwoouoiv  Stx7.iooovY]v  =  M.  V.  15.  18.  19.  29.  30.  44.  53.  54. 

55.  58.  59.  64.  71.  75.  84.  106.  108.  118.  121.  134.  209. 
509  (B-Typus  und  auch  die  Hs.  A  Swaooatv  Stzaioaova^) 

svtoxooov^)   =   A.  M.  V.  15.  18.  19.  29.  44.  54.  58.   59.  64. 

71.   75.   84.   106.   108.   118.  121.  128.  134  (ß- Typus  ao- 

4t^oov). 
Unser  Fragment  stimmt  also  zwar  mit  A  nur  an  sechs  Stellen 
überein,  aber  mit  19.  29.  54.  58.  59.  64.  75.  84.  106.  108.  118.  121. 
134  an  allen  acht,  mit  M.  V.  15.  18.  44.  71.  128  wenigstens  an 
sieben  Stellen  (die  zuletzt  genannten  Handschriften  fehlen  mit 
Ausnahme  von  128  bei  tov  y.optov  v.  9,  wo  es  sich  nur  um  Setzung 
oder  Nichtsetzung  des  Artikels  handelt).  Diese  Handschriften 
bilden  hier  den  A-Typus.  Die  übrigen  scheiden  sich  deutlich  von 
ihnen:  die  meisten  haben  überhaupt  keine  der  angeführten  Les- 
arten des  A-Typus  (B.  16.  52.  56.  57.  63.  77.  82.  85.  131.  144. 
236.  237)  oder  doch  bloß  eine  (55.  76.  120.  209.  509),  nur  53  tritt 
zweimal  und  30  sogar  dreimal  zum  A-Typus  über.  Unser  vor- 
läufiges Resultat  ist  also,  um  es  nochmals  zusammenzufassen: 
das  Münchener  Fragment  stimmt  in  den  angeführten 
Fällen  meistens  mit  A,  immer  mit  dem  A-Typus  über- 
ein, wie  er  in  den  Handschriften  M.  V.  15.  18.  19.  29.  44. 
54.  58.  59.  64.  71.  75.  84.  106.  108.  118.  121.  128.  134  vorliegt. 
Über  die  genauere  Stellung  des  Münchener  Fragments  inner- 
halb des  A-Typus  können  wir  schon  aus  den  in  den  Anmerkungen 
notierten  Varianten  zwei  Schlüsse  ziehen :  1)  Das  Fragment  gehört 
nicht  zu  der  von  Field  und  Lagarde  mit  Unrecht  für  lukianisch 
gehaltenen  Familie  19.  108;  denn  es  hat  die  Sonderlesarten  nicht, 


1)  uitoC'JTiov  haben  nur  44.  54.  76,  die  übrigen  richtiger  o7toC«Ti<*»''  ==  ni3nfc<- 

2)  Statt  cpÖey?aa»ai  haben   viele  Hss.   richtiger  cp»eY$aaOe  =  in^tJ^,    19-  108 
ecpOeySa^öott  (so!). 

8)  Statt  tf-wvr^v  würde  30  ex  sil.  atro  cpcüvr^;  haben. 

4)  Statt  eu^ppatvofxeviov  haben  lü.  108  eucppaivcuv. 

5)  evtax«<5ov  haben  nur  M.  V.  29.  71.  121,  die  übrigen  evwpwv. 


Münchener  Septuaginta  -  Fragmente.  83 

welche  diese  Familie  in  v.  11  bei  «p^sY^aa^ai  und  sDtppatvojxsvwv  auf- 
weist. 2)  Es  steht  in  näherer  Beziehung  zu  der  schon  von  Fritz- 
sehe  ^)  ausgesonderten  Grruppe  M.  V.  29.  71.  121 ;  denn  nur  mit 
ihr  teilt  es  die  Lesart  svta/oaov  v.  11,  und  diese  ist  um  so  bedeut- 
samer, als  sich  schon  hier  eine  charakteristische  Spaltung  inner- 
halb des  A-Typus  beobachten  läßt: 

SiTcatooova«;  svio/oaav  A 

Stxaiooovac  £via)(üGov  M.  V.  29.  71.  121  und  das  Fragment: 
andere  Yerbalform  als  in  A 

Siy.atoi  evLaxuaav  15.  18.  19.  44.  54.  58.  59.  64.  75.  84.  106. 
108.  118.  128.  134,  d.  h.  alle  übrigen  Vertreter  des  A- 
Typus:  anderes  Nomen  als  in  A. 

Mehr  ergibt  sich  aus  den  übrigen  Fällen,  in  welchen  sich 
weitere  charakteristische  Unterschiede  innerhalb  des  A-Typus 
zeigen. 

Das  Münchener  Fragment  beginnt  mit  dem  Schlaß  von  v.  8: 
[Tsajospay.ovra  )<iXiaoLV  sv  ico  taparjX.  Die  Worte  ev  tu)  topa7]X,  die 
sich  auch  in  den  meisten  Handschriften  des  A-Typus  und  im  B- 
Typus  finden^),  fehlen  in  A  und  der  wirklichen  Lukiangruppe 
54.  59.  75  (=  Theodoret)  und  stehen  im  syrohexaplarischen  Texte 
sub  asterisco.  Das  heißt:  sv  tco  taparjX  hat  im  vororigenianischen 
Texte,  den  auch  Lukian  in  diesem  Punkte  nicht  änderte,  gefehlt 
und  ist  erst  von  Origenes  nach  dem  Hebräischen  hinzugefügt. 
Wenn  unser  Fragment  also  diesen  Zusatz  hat,  so  repräsentiert  es 
eine  jüngere  Ausgestaltung  des  A-Typus,  die  entweder 
vom  hexaplarischen  Septuagintatexte  oder  vom  B-Texte  beeinflußt 
ist.  Allerdings  geht  es  darin  mit  der  großen  Masse  der  Hand- 
schriften des  A-Typus  zusammen,  scheidet  sich  aber  deutlich  von 
A  selbst  und  von  der  Lukiangruppe  54.  59.  75,  wie  es  sich  oben 
von  19.  108  geschieden  hatte. 

Ferner  ist  wichtig,  daß  unser  Fragment  in  v.  11  bloß  sie  "cac 
^oXsic  hat,  während  die  meisten  Vertreter  des  A-Typus  aoroo 
(A.  18.  19.  44.  54.  64.  75.  84.  106.  108.  118.  128.  134)  oder  aorcöv 
(15.  59)  hinzufügen.  Dieser  Zusatz  fehlt  in  allen  übrigen  Hand- 
schriften, also  einerseits  im  B- Typus,  andrerseits  auch  in  M.  V. 
29.  58.  71.  121,  die  wir  oben  als  Vertreter  des  A-Typus  kennen 
gelernt  haben.  Allerdings  ist  das  Fehlen  von  aotoo  nur  für  M.  29 
durch  Angaben  von  Lagarde  und  M^Lean  (s.  oben  S.  81  Anm.  2) 
ausdrücklich   bezeugt   und  für  V.  58.  71.  121   bloß  aus  dem  Still- 

1)  Vgl.  Lagarde,  SeptuagintaStudien  I,  S.  4. 

2)  B  selbst  hat  £v  i3pa7]X  ohne  Artikel,  aber  509  und  andere  Handschriften 
des  B-Typus  haben  den  Artikel  ebenso  wie  das  Gros  des  A-Typus. 

6* 


84  Wilhelm  Gerhäußer  und  Alfred  Rahlfs, 

schweigen  von  Holmes  -  Parsons  erschlossen ;  aber  wenn  wir  be- 
denken, daß  unser  Fragment  schon  in  dem  dicht  vorhergehenden 
Stxaioaovac  svioxoaov  mit  M.  V.  29.  71.  121  übereinstimmte,  so  er- 
scheint doch  der  Schluß  ex  silentio  hier  völlig  unbedenklich,  und 
wir  werden  in  der  Annahme  bestärkt,  daß  unser  Fragment  in  der 
Tat  mit  M.  V.  29.  71.  121  näher  verwandt  ist. 

Schließlich  muß  noch  ein  besonders  variantenreicher  Passus 
besprochen  werden:  v.  10  jjLscrjjjLßpiac  xat  Xa{x;rrf;(öv  vtai  Tropsoofievot 
ETTt  oSoo?  öov£§poDv*  s^  Qoiü.  Um  dicsc  Stelle  richtig  zu  beurteilen, 
müssen  wir  auf  den  hebräischen  Urtext  selbst  zurückgehen.  Der 
Vers  beginnt  im  Hebräischen  mit  nisni^  '»SDn  =  A-Typus  sTitßsßY;- 
XOTSC  £3Ct  o;coCüY^**^Vj  ß "  Typus  sTrtßsßyjxoTsc  sizi  ovoo(<;)  ^"iQXsiac  (vgl. 
oben  S.  82).  Dann  folgt  nnnns;  dies  fehlt  der  Handschrift  A,  den 
Lukianhandschriften  54.  59.  75  (=  Theodoret)  und,  wie  sich  unten 
zeigen  wird,  auch  der  Vorlage  des  Origenes,  also  genau  denselben 
Zeugen,  denen  auch  sv  tw  tapaTjX  am  Schluß  von  v.  8  fehlte,  woraus 
wir  mit  Sicherheit  schließen  dürfen,  daß  A.  54.  59.  75  hier  wie  dort 
den  ursprünglichen  A-Typus  darstellen ;  in  B  dagegen  ist  das  ajia^ 
XsYÖjisvov  tmm  durch  {isavjiißptac  wiedergegeben,  wobei  der  Über- 
setzer natürlich  an  C'nns  dachte.  "Weiter  folgt  1^1)2  b:?  ^^W^  =  A 
und  54.  59.  75  (=  Theodoret)  xa^Tjjisvoi  stti^)  Xa{jL;rr^vcov,  B  vta^r]- 
|j-£vot  sTTi  xpiTYjptoo;  dcr  A  -  Übersetzer  deutete  das  rätselhafte  pTa 
als  ;,  Reise  wagen  ^,  der  B- Übersetzer  leitete  es  von  )^1  ;,richten^ 
ab.  Hier  haben  wir  also  für  die  vier  Worte  'j'^1^  br  '^niö'i  mnns 
zwei  untereinander  ganz  verschiedene,  in  sich  einheitliche  Über- 
setzungen : 

A.  54.  59.  75  xa^T^jisvo'.  £;ri  Xajx^Yjvcov 

B  (und  ex  sil.  56)  [j-soTjiißpiac  xaO-rj^svoi  £;ri  xpiTYjpioü. 
Aber  diese  beiden  Übersetzungen  sind  dann  auf  die  verschiedensten 
Weisen  miteinander  kombiniert.  Einerseits  ist  der  B-Text  in  16. 
30.  52.  53.  57.  63.  76.  77.  82.  85.  120.  131.  144.  209.  236.  237. 
509  durch  Hinzufügung  von  xai  Xa^ATuoüowv  (so!)  hinter  jisoTjiJ.ßpiac 
erweitert,  vgl.  auch  55  £V  {j-£aY]»ißpia  v.ai  XafiTnrjvr^  ^).  Andrerseits 
hat  schon  Origenes  den  A-Text  durch  zwei  aus  B  stammende  oder 
wenigstens  in  B  ebenso  vorkommende  Worte  erweitert: 

Syrohex.  19.  108  (xat)   £7rt  Xa[j.7tYjVü)v  (xai)   xad-rjiJvSvot  btii  xpiTTj- 
pioo^):   das   vorgefundene  xa^7j[i£V0i  £;r'.  Xa[i7rr/;(j)v  ist  umge- 


1)  Statt  eri  hat  75  angeblich  uro. 

2)  ev  hat  auch  509,   der   aber  dahinter   p.ear^fjißpta;  xai  Xo(a7:&'ji(ov   beibehält 
und  daher  zur  großen  Masse  gezählt  ist. 

3)  Die  beiden   eingeklammerten   /cti  stehen  im  Syrischen,   sind  aber  etwas 
Ycrdächtig,   da  sie  kein  Äquivalent  im  Hebräischen  haben;   in  19.  108  fehlen  sie. 


Münchener  Septuagiiita  -  Fragmente.  85 

stellt;   sodaß  £:ri  Xa[j.7U7]Vü)v  jetzt  wenigstens  äußerlich   dem 
fehlenden  mnns  entspricht,  und  als  Übersetzung  von  'j^'Ta  bS' 
ist  ejüi  TcpiTYjptoo  =  B  hinzugefügt. 
Bei  den  übrigen  oben  ermittelten  Vertretern  des  A- Typus  finden 
wir  folgende  Mischungen  aus  A  und  B: 

44.  84.  106.  134  Tta^TjfjLsvoi   stci   Xa[jL7rYjV(ov   {isaTjixßptac  sTut  xpttY]- 
ptoo:   der  A-Text   ist   unverändert  beibehalten,    aber   der 
ganze  B-Text  mit  Ausnahme  des  in  A  schon  vorhandenen 
y.a^Yjiisvoi  hinzugefügt. 
M.  V.  29.  71.  121    {j.£aY][j.ßpta<;  v.ai  Xaj/.7:rjV0)v  stüi  vtpitYipioo:    hier 
ist  sonderbarerweise  gerade  das  dem  A-  und  B- Texte  ge- 
meinsame  7ta^Y]{j£Voi  ausgefallen,    sonst   aber   das  Xa[jL;üY]V(ov 
des  A- Textes   (unter  Fortlassung  des  vorhergehenden  stci) 
mit  dem  [jLeoYj{ißpiac  und  stti  xpiTYjpioo  des  B-Textes  kombi- 
niert. 
15.  18.  64.  118.  128   haben  genau   dieselbe   Kombination   wie 
M.  V.  29.  71.  121,  fügen  aber  nachher  hinter  covsSpwv  noch 
£711  Xa|j.7üY]V(oy  y.a^Yj[JL£voi  hinzu. 
58  [jL£GYj(j.ßpta(;  %at  £7üi%a'9-Y]{j.£V0i  ettl  Xa{j.7rtv(ov :  in  den  drei  letzten 
Worten  haben  wir  den  alten  A-Text,  nur  ist  vor  v.a^ri\Lsvoi 
noch  ein  £7ui  hinzugefügt;    [JLcaYjjxßpiac  kann  direkt  aus  dem 
B-Text  stammen,  y,ai  wäre  dann  ein  verbindender  Zusatz, 
aber  \lBGr^\L^pla<;  kann  auch  mit  dem  folgenden  xai  aus  dem 
jüngeren   A-Text,    wie    er   in  M.  V   etc.    vorliegt,    über- 
nommen sein. 
Alle  diese  Mischlesarten  gehen  offenbar  nicht  auf  den  hexaplari- 
schen  Septuagintatext  zurück,  da  sie  sämtlich  das  in  jenem  fehlende 
[jL£OY]tißptac  enthalten,    sondern  sind  aus  jüngerer  Kombination  des 
A-  und  B-Textes  entstanden.  Unser  Münchener  Fragment  schließt 
sich  am  engsten  an  M.  V.  29.  71.  121  an,  hat  aber  nur  [A£a7j{jLßpta? 
V.OLI  Xaji.7rr^vo)v  ohne  £;c'.  TtptTYjptoo.   Da  nun  etui  zpitYjpioo  aus  B  stammt, 
könnte  man  hierin   einen  Vorzug  des  Fragments   vor  seinen  Ge- 
fährten erblicken;    sicher  ist  das  jedoch  nicht,    denn  da  schon  das 
bloße  ji£a7][j.ßpiac  >cai  Xajj^TcrjVwv   eine   offenkundige  Mischung  aus  A- 
und  B-Text  ist,   so  macht  es  keinen  großen  Unterschied,   ob  auch 
noch  £7üi  zpitTjpioD  aus  B   hinzugefügt   ist   oder  nicht.     Wichtig  ist 
dagegen,   daß   unser  Fragment   sich   auch   hier   wieder,   wie  schon 
zweimal,   als   nächsten  Verwandten   von   M.  V.   29.  71.  121 
erweist. 

Auf  y^1l2  b:P  'intD"»  folgt  im  Hebräischen  noch  ^n^J  b2?  'iDbm^). 

1)  Das   im  Hebräischen   den  Vers   schließende   *)n''tt^  kommt  nicht  mehr  in 
Betracht,  es  ist  =  A-Typus  cp^cy^aaOs,  B-Typus  otrjeta&e  (vgl.  oben). 


86  Wilhelm  Gerhäußer  und  Alfred  Rahlfs, 

Diese  Worte  fehlen  wiederum  dem  alten  A- Typus,  wie  er  in  A 
selbst  und  den  Lukianhandschriften  54.  59.  75  (=  Theodoret)  vor- 
liegt. Der  gesamte  B- Typus  außer  55.  509  (s.  unten)  liest  xat 
7ropsoo[j.£vot  £7ti  ^)  oSooc  auv£§pü)v  £(p  oSü) :  hier  ist  xai  ::op£Do«j,£Voi  = 
''Dbm,  £'^  o§(ö  und  wohl  auch  £:ri  oSoo?  =  '^"i^  b:?;  mit  auv£Spü)v  ist 
schwer  etwas  anzufangen,  am  ehesten  kann  es  noch  eine  zweite 
"Wiedergabe  des  vorhergehenden  1''^^  sein,  vgl.  oDV£§ptov  =  'j'^^  rr^a 
Prov.  22 10  (Lagarde,  Anmerkungen  zur  griechischen  Übersetzung 
der  Proverbien,  Leipzig  1863,  S.  70).  Der  überarbeitete  A-Typus 
zeigt  die  verschiedensten  Spielarten: 

Syrohex.  19.  108   xat   7rop£oo{JL£Vot   £'f   ooo)  ^) :    so    auch   55    (mit 
oSooc  statt  oSco)  und  509 

44.    106    7r0p£O0[l£V0l    BTZI   ODV£Sp(J)V 

M.  V.  29.  71.  84.  121.  134  7rop£DO{i£voi »)  aov£Sp(ov*) 
15.  18.  64.  118.  128  aov£Sp(j)v  (dahinter  haben  sie  das  oben 
bereits  angeführte  etui  XafiTnQvwv  xaO-73{j.£voi). 
Wieder  trennen  sich  die  Handschriften  des  A-Typus  außer  19.  108 
von  der  hexaplarischen  Bearbeitung  dieses  Typus;  denn  sie  haben 
nicht  £'f  oS(o,  wohl  aber  oovESpwv,  was  nur  direkt  aus  dem  B-Text 
herübergenommen  sein  kann.  55  und  509,  sonst  Vertreter  des 
B- Typus,  gehen  hier  mit  dem  hexaplarischen  Texte  zusammen, 
doch  kann  das  Zusammentreffen  zufällig  sein.  58,  sonst  ein  Ver- 
treter des  A-Typus,  stimmt  hier  mit  B  überein  und  hat  nur  auv£- 
§pi(üv  statt  ooy£Sp(j)v  (ebenso  71  in  einer  ganz  anderen  Textform, 
s.  oben).  Unser  Münchener  Fragment  stimmt  völlig  mit  B  über- 
ein; es  trennt  sich  hier  also  noch  schärfer  als  bei  den  vorher- 
gehenden Worten  von  der  Gruppe  M.  V.  29.  71.  121  und  tritt 
ganz  zu  B  über. 

Somit  können  wir  als  Endergebnis  feststellen:  Das  Münche- 
her  Fragment  gehört  zu  einer  bisher  durch  M.  V.  29.  71.  121  ver- 
tretenen Gruppe  des  A-Typus,  in  welcher  dieser  Typus  nicht  mehr 
in  seiner  ursprünglichen  Form  erhalten  ist,  sondern,  besonders 
wohl  unter  dem  Einfluß  des  B- Typus,  mancherlei  Abänderungen 
erfahren  hat.  Indessen  geht  es  mit  der  Gruppe  M.  V.  29.  71. 
121  doch  nicht  überall  zusammen,  sondern  weicht  von  ihr  in  v.  10 
zweimal  erheblich  ab:  es  hat  das  in  der  Gruppe  vorhandene,  aus 
B  stammende  £7ri  xpitYjpioo  nicht,  stimmt  dagegen  in  xat  7:op£uo{JL£Voi 

1)  en  fehlt  in  IG*.  30.  53.  57.  G3.  77.  85.  131.  144.  209.  236.  Sonst  finden 
sich  hier  nur  unbedeutende  Varianten. 

2)  19.  108  haben  cpootu  (so!)  statt  ecp  o5(i>. 

3)  V  soll  nach  Holmes-Parsons  o|j.evot  statt  -opeuojxevot  haben. 

4)  71  ayveofittov. 


Münchener  Septuaginta  -  Fragmente.  87 

sTTi  oSooc  oüvsSpcöv  £9  oSo)  völlig  mit  B  überein,  während  die  Gruppe 
bloß  TTopsDopisvoi  aov»Spo)v  bietet^).  Ob  das  Müncbener  Fragment 
auch  zu  58,  mit  dem  es  in  xai  jcopsoojjisvoi  %tX.  zusammentrifft,  in 
engeren  Beziehungen  steht,  muß  dahingestellt  bleiben;  58  kam 
zwar  auch  bei  sie  Tag  ttoXslc  v.  11  (oben  S.  83)  als  Begleiter  des 
Fragments  und  der  Gruppe  M.  V.  29.  71.  121  vor,  war  dort  aber 
nur  ex  silentio  erschlossen  und  zeigt  sonst  keine  intimeren  Be- 
ziehungen zu  dem  Fragment,  z.  B.  hat  58  in  v.  11  hinter  ava^/tpoo- 
0(jL£V(tiv  den  singulären  Zusatz  sv  opYavotc,  dieser  findet  sich  aber  in 
dem  Fragment  ebensowenig  wie  in  den  übrigen  Handschriften. 

Das  Münchener  Fragment  stammt  aus  Ägypten  und  hat,  wie 
die  Schrift  lehrt,  in  Ägypten  auch  seine  ursprüngliche  Heimat. 
Daraus  folgt  wieder  einmal,  daß  wir  die  bekannte  Verteilung  der 
Septuaginta  -  Rezensionen  auf  die  Kirchenprovinzen,  welche  Hiero- 
nymus  für  die  Zeit  um  400  bezeugt,  nicht  ohne  weiteres  auf  die 
spätere  Zeit  übertragen  dürfen.  Denn  daß  der  Text  unsers  Frag- 
ments die  Rezension  Hesychs  darstellen  soUte,  scheint  nach  dem, 
was  schon  Grabe  über  diese  Rezension  ermittelt  hat  (vgl.  Lagarde, 
SeptuagintaStudien  I,  S.  3  f.),  völlig  ausgeschlossen. 


1)  Ein  dritter,  aber  wenig  besagender  Unterschied  zwischen  dem  Münchener 
Fragment  und  der  Gruppe  M.  V.  29.  71.  121  ist:  v.  11  Fragm.  =  B.  509  und  ex 
silentio  30.  52.  55.  56.  63.  71.  76.  82.  120.  209  ev  lapctr^X,  alle  übrigen  Hss.  ev  tu> 


Zur  Kritik  des  mittelhochdeutschen  Gedichtes 
*Von  dem  Übeln  Weibe'. 

Von 

Edward  Schröder. 

Vorgelegt  in  der  Sitzung  vom  8.  März  1913. 

Der  ausgelassene  Schwank,  welchen  zuerst  Jos.  Bergmann  im 
'Anzeige-Blatt  für  Wissenschaft  und  Kunst'  der  Wiener  'Jahr- 
bücher für  Litteratur'  Bd.  94  (1841)  ohne  jeden  kritischen  Eingriff 
und,  wie  die  Worterklärungen  zeigen,  mit  recht  mangelhaftem 
Verständnis  herausgab,  hat  das  Griück  gehabt,  vor  den  Augen 
V.  d.  Hagens  keine  Gnade  zu  finden,  und  ist  so  von  der  Mißhand- 
lung verschont  geblieben,  der  im  'Gresamtabenteuer'  die  gereimten 
Novellen  der  mittelhochdeutschen  Zeit  anheimfielen.  Für  Moriz 
Haupt,  der  mit  sicherem  Blick  für  das  litterarisch  Wertvolle  dem 
verwahrlosten  Texte  früh  seine  Aufmerksamkeit  geschenkt  hatte, 
ist  das  gewiß  eine  heimliche  Genugtuung  gewesen.  Als  er  im 
Jahre  1871  nach  einer  längeren  Pause  seiner  germanistischen  Be- 
tätigung die  zweite  Ausgabe  des  'Erec'  zurüstete,  da  hat  er  auch 
den  Text  des  'Übeln  Weibes',  den  uns  derselbe  Schreiber  Hans 
Ried  überliefert  hat,  wieder  hervorgeholt  und  ihn  nach  nochmaliger 
Revision  in  einem  zierlichen  Bändchen  herausgegeben,  dem  Salomon 
Hirzel  seine  sichtbare  Liebe  zugewendet  hat :  gieng  ihm  doch  eine 
Widmung  voraus  an  den  gemeinsamen  Freund  Gustav  Freytag. 

Diese  Ausgabe  Haupts  ist  jetzt,  nach  mehr  als  40  Jahren 
vergrifi'en,  und  ich  hab  es  gern  übernommen  das  Gedicht  neu  zu 
bearbeiten.  Mein  Handexemplar  weist  seit  langen  Jahren  eine 
Reihe  von  recht  einfachen  Besserungen  auf;  dazu  ist  in  der  letzten 
Zeit  die  eingehende  Beschäftigung  mit  verschiedenen  Texten  ge- 
treten, die  uns  ausschließlich  oder  doch  am  besten  in  der  gleichen 


Zur  Kritik  des  Gedichtes  'Von  dem  Übeln  Weibe'.  89 

Ambraser  Hs.  überliefert  sind:  ^Kudrun',  'Biterolf,  'Moriz  von 
Craon' ;  'Helmbrecht' ;  sie  hat  mir  eine  größere  Sicherheit  gegeben 
zu  entscheiden,  was  von  Fehlern  dem  Schreiber  selbst  zuzutrauen, 
was  seiner  Vorlage  zur  Last  zu  legen  ist. 

Zuletzt  hab  ich  mir  dann  von  den  Blättern  215  und  216  der 
Handschrift  mit  gütiger  Zustimmung  der  Direction  der  K.  K.  Hof- 
bibliothek Schwarz-weiß-Drucke  anfertigen  lassen,  um  eine  völlig 
sichere  Grundlage  zu  besitzen.  Im  allgemeinen  hat  sich  der  Ab- 
druck Bergmanns  als  zuverlässig  erwiesen;  ich  notiere  von  Ab- 
weichungen nur:  Plusvers  nach  64  (65 B.)  vnns^  (st.  vnns)  —  132 
(133  B.)  ^un wenden  (st.  jnnwenden),  womit  eine  Conjectur  Haupts 
(Zs.  f.  d.  Alt.  15,467)  bestätigt  wird  —  319  (320  B.)  nider  -~ 
322  (323  B.)  mein'  (st.  mein)  ~  V.  369  (370  B.)  ist  wiederholt: 
laffe  naher  rucJcen.  laße  naher  riigJcen  —  466  (467  B.)  nynnd&rt  — 
581  (582  B.)  Fer avifen  —  674  i  n  (st.  ir,  von  Hpt.  schon  gebessert) 
—  735  als  (st.  also)  —  813  dein  (st.  dem). 

Grieich  nach  dem  Erscheinen  von  Haupts  Ausgabe  hat 
F.  Zarncke  im  Litterar.  Centralbl.  1871  Nr.  49  Sp.  1238  f.  auf  ein 
paar  Abweichungen  von  der  Hs.  hingewiesen,  die  wohl  nicht  be- 
absichtigt und  jedenfalls  nicht  begründet  waren  (38.  287.  328.  346. 
445.):  es  sind  Lässigkeiten  wie  sie  sich  bei  Haupt  häufiger  finden 
als  man  glauben  möchte;  auch  der  Vorwurf,  daß  die  Angabe  der 
Lesarten  ungenau  sei,  war  nicht  unberechtigt.  Gegen  Haupt  ver- 
teidigte Z.  mit  Recht  die  hsl.  Lesart  (dem)  562 ;  weiter  machte  er 
Vorschläge  zu  353.  404.  642,  die  ich  unbedenklich  aufgenommen 
habe. 

Ein  paarmal  berührte  er  sich  mit  F.  Bech ,  der  in  Pfeiffer- 
Bartschs  Germania  17, 41 — 50  aus  seiner  unvergleichlichen  Kennt- 
nis des  mittelhochdeutschen  Wortschatzes  heraus  eine  Reihe  treff- 
licher Erläuterungen  spendete,  das  dcere  412  rettete,  für  719  die 
Besserung  fand,  auch  die  verderbte  Stelle  353.  54  vollständiger 
als  Zarncke  heilte. 

Seitdem  hat  sich  nur  K.  Helm  in  Paul  u.  Braunes  Beiträgen 
34, 292 — 306  eingehender  mit  dem  Gedichte  beschäftigt :  er  hat 
allerlei  zur  Erklärung  beigesteuert,  gelegentlich  wohl  auch  Unnö- 
tiges, und  für  die  Lokalisierung  in  Tirol  neue  Gründe  beigebracht. 
Gegen  Haupts  Interpunktion  erhebt  er  widerholt  Einsprache,  ver- 
teidigt auch  in  einigen  Fällen  den  hsl.  Text  gegen  den  Heraus- 
geber; ich  stimme  ihm  —  wenn  auch  nicht  immer  seinen  Gründen  — 
zu  in  Bezug  auf  64.  84  (s.  u.).  722 ;  auch  seine  eigenen  Vorschläge 
zu  312.  469.  633  treffen  das  richtige  —  ja  was  312  anlangt,  so 
hab  ich  früher  angenommen,  daß  vahs  st.  vlahs  (für  tvachts  der  Hs.) 


90  Edward  Schröder, 

bei  Haupt  nur  eben  ein  Druckfebler  sei:  allerdings  bin  ich  mir 
nicht  sicher,  ob  man  dann  ein  ichiige^  vlahs  stehn  lassen  dürfe 
und  nicht  vielmehr  iveniger  ändern  müsse*). 

Im  einzelnen  böten  die  Ausführungen  Helms  vielfach  Anlaß 
zur  Bestreitung  oder  Diskussion  —  ich  will  mich  hier  ganz  auf 
die  Textkritik  beschränken,  und  nur  das  hereinziehen  was  dafür 
unumgänglich  ist.  Ich  denke  den  Beweis  zu  liefern,  daß  an  dem 
Text  noch  sehr  viel  zu  tun  ist,  und  ich  hoffe  für  die  größere  Zahl 
der  anstößigen  Stellen  auch  das  Heilmittel  gefunden  zu  haben. 

Nicht  alle  Abweichungen  meines  Textes  von  Haupt  und  den 
Vorschlägen  von  Zarncke,  Bech  und  Helm  will  ich  hier  rechtfer- 
tigen, sondern  es  den  leichtern  Korrekturen  überlassen,  sich  an 
Ort  und  Stelle  zu  bewähren. 

Ich  habe  über  meine  Vorgänger  hinaus  den  hsl.  Text  wieder 
eingesetzt:  V.  22 f.,  wo  es  Hpt.  offenbar  gestört  hat,  daß  der 
Ehemann  sagt :  sit  die  teile  ich  liän  den  lipj  und  dabei  doch  nur  die 
Zeit  seit  seiner  Verheiratung  meinen  kann;  an  so  etwas  darf  man 
sich  aber  bei  einem  mhd.  Dichter  nicht  stoßen !  —  V.  52  —  V.  147 
—  V.  249  —  V.  327  und  cüten  e  vil  man  ig  er  tage  Viel  zu  früh 
alt  werden'  —  V.  426  —  V.  506  —  V.  591  (s.  u.)  —  V.  640  — 
V.  733  —  V.  743  —  V.  766.  Ich  glaube  nicht,  daß  ich  bei  heu- 
tigen Lesern  hier  irgendwo  Widerspruch  finden  werde.  Auch  daß 
ich  für  das  claufendre  der  Hs.  V.  230  clüsencere  (st.  Idösencere  H.) 
einsetze,  wird  man  billigen. 

Zwei  Stellen  verlangen  eine  nähere  Erläuterung,  denn  hier  ist 
die  Änderung  Haupts  geradezu  verhängnisvoll.  V.  546  ff.  lauten 
nach  der  Handschrift  umgeschrieben: 

ez  geschuof  nie  kein  hischof        H.  gesluoc 
[den]  sündceren  so  gedihte  H.  deti  sünder 

mit  besmen  an  der  hiJite 
so  si  mich  mit  dem  schite  sluoc. 

d.  h.  'kein  Bischof  verordnete  je  in  der  Beichte  [den]  Sündern  so 
viel  Ratenhiebe,  wie  sie  mich  mit  dem  Scheite  schlug'.  Haupt  macht 
den  Bischof  zum  Profoss,  und  Helm  S.  300,  der  offenbar  hier  die 
hsl.  La.  übersehen  hat,  bemüht  sich,  diese  Ungeheuerlichkeit,  daß 
der  Bischof  (in  der  Beichte I)  selbst  prügelt,  durch  legendarische 
und  historische  Einzelfälle  der  Geiselbuße  ('disciplina  flagelli')  zu 
rechtfertigen. 


1)  Hat  Haupt  aber  ra/w  mit  Absiebt  gesetzt,  so  bat  er  es  selbstverständlich 
nicht  anders  verstanden  als  Helm:  'Flachsfaser'. 


Zur  Kritik  des  Gedichtes  'Von  dem  Übeln  Weibe'.  91 

V.  604  iF.  schreib  ich  mit  der  Hs.: 

vil  scdiclichen  ich  gewarf:*) 

mit  dem  stechen  ich  st  traf 

daz  ir  daz  hluotige  saf 

üz  wischte  durch  ganzes  vel:        H.  ir  glanzez 

Das  Blut  dringt  durch  die  unverletzte  Haut  hervor :  darauf  deutet 
ja  auch  das  Verbum  nz  ivischen.  Haupts  Änderung  stört  zugleich 
die  künstlerische  Ökonomie  des  Dichters :  kein  Zug  in  dem  ganzen 
Werkchen  klärt  uns  darüber  auf,  ob  wir  uns  das  böse  Weib 
schön  oder  häßlich  zu  denken  haben  —  und  das  ist  Absicht! 

In  einigen  Fällen  geb  ich  Haupt  den  metrischen  Anstoß  zu, 
glaube  ihn  aber  in  anderer  Weise  beseitigen  zu  müssen,  oder  ein- 
facher heilen  zu  können.     So  schreib  ich 

V.  72  slah  ich  si  eins,  st  sieht  mich  zwir       H.  ichs  einest 

V.  84  seht  ivelh  geselleschaft  daz  si  H.  wie  ein  selleschaft 

das  tvie  ein  der  Hs.  ist  ein  jüngerer  Ersatz,  den  Haupt  selbst  nur 
aus  dem  Wolfdietrich  A  (der  Ambraser  Hs. !)  465, 2  zu  belegen 
vermag;  auch  hier  verlangt  der  Yers  die  gleiche  Besserung:  hväfen'' 
sprach  der  Krieche,  hvelh  ungefüeger  bach  P 

V.  101  gefreut  er  sich  niht  halben  tac      H.  freut  —  nimmer 
V.  137  sin  herze  enivwre  steinen  H.  enst  von 

In  der  Hs.  steht  wäre  dann  von  steinen :  nachdem  das  jüngere  dann 
als  Eindringling  beseitigt  ist,  bleibt  der  weitere  Anstoß,  daß  ein 
Herz  zwar  von  steine  (^ex  lapide')  oder  steinen  ('lapideus'),  aber 
nicht  von  steinen  ('ex  lapidibus')  sein  kann,  und  da  die  Form  steinen 
vom  Reim  gefordert  wird,  wäre  der  Vers  mit  der  Streichung  des 
V071  leichter  und  besser  kuriert,  als  mit  ensi  für  emvcere.  Die  Än- 
derung müest{e)  für  muoz  im  folgenden  Vers  ist  deshalb  keineswegs 
nötig. 

Y.  239  Dill,  rede  ist  leider  mir  ein  spei      H.  mir  leider  ist 

V.  761  als  einer  frouwen  tuot  ir  Jcneht     H.  froun  ir  eigen  Je. 

Ich  will  hier  gleich  die  wenigen  Stellen  anreihen,  wo  ich  über 
Haupt  hinaus  durch  einen  metrischen  Anstoß  auf  eine  Änderung 
geführt  worden  bin,  die  sich  aber  auch  sprachlich  oder  sachlich 
rechtfertigen  wird.     Ich  schreibe  also: 


*)  So  ist  zu  interpungieren :  'felicissime  rem  gessi' ;  geivarf  zu  bair.  werven, 
nicht  zu  icerfenl 


92  Edward  Schröder, 

V.  317  daz  deJisschU^)  über  minen  köpf 
V.  550  st  sluoc  daz  ie  der  slac  g  e  truoc  d.  h.  'daß  jeder 
Schlag  seine  Wirkung  tat' 

V.  662  mm  roc^  {mm}  wamhis  noch  min  pJieit. 

Metrisch  unerträglich  ist  femer  der  Vers  73  Swaz  ie  daz  ander 
tiiot ,  {daz  dünJcet  uns^)  dcivederz  guot)  denn  ich  vermag  ihn  nicht 
anders  als  dreihebig  zu  lesen;  sivaz  so  zu  schreiben,  dazu  scheint 
mir  das  Gedicht  zu  jung:  ich  schlage  also  vor 

swaz  ie  daz  (ein  und)  ander  hiof. 

Und  nun  möge  ein  rundes  Dutzend  Stellen  folgen,  wo  der  An- 
stoß allein  vom  Sinn  und  "Wortlaut  herkommt. 
Daß  ich  V.  62.  63  ausgeglichen  habe 

stcaz  mir  üwt  icol  daz  tiiot  ir  we ; 
swaz  ir  tiiot  we  daz  tuet  mir  wol    st.  daz 
bedarf  wohl  keiner  Verteidigung. 

V.  80  f.  spriche  ich  Tcriimp  alsam  ein  swühel, 

st  spricJiet  sieht  alsam  ein  zein    st.  reht. 

Der  G-egensatz  zu  Tcrump  ist  nicht  reht  sondern  sieht  (Helmbr.  667 
ez  tccere  h-ump  ez  tvcere  sieht),  und  dieses  ist  auch  das  feste  Bei- 
wort für  den  'Zein':  vgl.  die  bekannten  Waltherstellen  15,32; 
30,  28  und  etwa  noch  Tristan  6710   strac  und  sieht  alsam  ein  zein. 

V.  184  und  den  man  durch  diu  reder  tvant    st.  lant. 
Es  heißt  wohl  uf  daz  rat  binden   (vgl.  Walther  85, 15),   aber  hier 
ist  von  'rotae  implicare',  'rotae  innectere'  (J.  Grimm,  RA.  S.  688  ff.) 
die  Rede;    merkwürdig  bleibt  der  Plural:    'durch  die  Radspeichen 
flocht'  ? 

V.  233.  34  ändere  ich  das  stet  iget  der  Hs.  in  den  Konjunctiv: 

ir  heider  rimve,  ob  diu  so  ste 
daz  diu  sin  durch  ir  herze  ge, 

V.  279.  80  ist  das  'Stoßen  gegen  den  Kropf  höchst  anstößig: 
soll  der  Mann  seinen  eigenen  Hals  als  'Kropf  bezeichnen?  und 
sind  denn  Stöße  gegen  den  Hals  überhaupt  etwas  so  gewöhnliches 
wie  es  hier  hingestellt  wird?  Dazu  kommt,  daß  auch  das  Haar- 
ausraufen 'aus  dem  Kopfe'  keineswegs  eine  natürliche  Ausdrucks- 
weise ist;  wenn  auch  in  unserem  Gedichte,  wie  Haupt  bemerkt 
hat,  köpf  schon  mehrfach  für  'caput'  steht,  so  ist  doch  damit  immer 
der  Schädel  gemeint :  Haare  aber  rauft  man  Hz  der  swarte  oder  — 


1)  Schon  von  Bech  erwogen.  2)  oder  unser  7 


Zur  Kritik  des  Gedichtes  'Von  dem  Übeln  Weibe'.  93 

tU  dem  schöpfe \    Ich  schreibe  also: 

äne  stöben  gen  dem  Jcopfe 

und  roufen  här  üz  dem  schöpfe. 

^die  Kopfnüsse  nnd   ausgerissenen  Haare  ungerechnet'.     Nach  V. 
688  ff.  hat  er  ja  im  Jahre  3  x  365  Schläge  nach  dem  'köpfe  bezogen ! 
V.  322  f.  würden  nach  der  Hs.  lauten 

st  nam  se  miner  gesihte 
in  die  Jmnt  daz  vorig  schtt 

'daz  vorige  Scheit',  wie  es  der  Schreiber  zweifellos  verstand,  ist  das 
317  genannte  (dehs)schU  —  aber  vorig  ist  unmöglich;  Bechs  über- 
schtt  ist  ein  Yerlegenheitseinfall  und  Haupts  veige  schtt  zwar  geist- 
reich, aber  unwahrscheinlich.  Beachten  wir,  daß  der  Dichter  eine 
ausgesprochene  Neigung  hat  für  das  'stoffliche'  im  engsten  Sinne: 
die  tsenmen  Mle  182,  der  hirzine  vezzel  656,  der  stähelme  spiez  700 ; 
namentlich  auch  bei  den  Prügelwerkzeugen:  515  ein  eicJien  üher- 
sticJce,  300  f.  diu  swinge  hagenhiiochm ,  so  werden  wir  auch  hier 
etwas  ähnliches  erwarten:  das  dehsschtt  (das  gleich  darauf  nach 
seinem  Eisenbeschlag  auch  dehsisen  heißt)  ^)  war  vorhin:  'von 
Föhrenholz',  und  der  Schreiber,  der  das  Adjektivum  als  'vor-hin' 
verlas,  hat  es  in  vorig  umgesetzt. 

V.  464  5^  spranc  vil  ühellich  hindersich : 

'boshaft  springen'  ist  etwas  sonderbar,  und  obendrein  paßt  der 
Sprung  nicht  in  die  Situation.  Nun  ist  sprancili)  ein  gar  nicht 
seltener  hsl.  Fehler  für  sprach^),  und  dies  ist  unzweifelhaft  richtig : 
460  hat  sie  ihn  scheel  angesehen,  jetzt  redet  sie  giftig  über  die 
Schulter  weg  zu  ihm;  das  ist  eine  gute  Steigerung. 

V.  536  f.  noch  dristunt  dicker  den  der  sne 
üz  den  lüften  erliehet  sich 

ist  der  bare  Unsinn :  der  Schnee  'erhebt  sich'  —  'aus  den  Lüften'  ? 
Ich  weiß  keine  andere  Besserung  als  die  Änderung  ins  Gegenteil: 

liz  den  lüften  reret  sich. 
Über  sich  reren,  sich  nider  reren  s.  die  Wbb. ;  dazu  vgl.  (Gott)  der 
den  sne  von  himel  reret  Mariengr.  504. 

V.  551  st  sliioc  daz  ie  der  slac  truoc        1.  getruoc  (s.  92) 

slac  nach  slage  über  rugge 

So  schreibt  Haupt:  in  der  Hs.  steht  fchlach  fchlage.  Nun  ist  die 
Orthographie  Kieds  in  gewissen  Punkten  eine  überaus  feste:   aus- 


1)  Vgl.   auch   die  Bedeutungsentwickelung  von  'Grabscheit'   und   ähnlichen 
Werkzeugnamen.  2)  und  umgekehrt. 


94  Edward  Schröder, 

lautendes  g  schreibt  er  niemals  ch\  das  Prät.  sluoc  kommt  gegen 
40  mal  als  fclilüg  oder  flüg  vor,  ebenso  hat  das  Subst.  slac  stets  g : 
speziell  die  Wendung  flag  nach  flag{e)  kehrt  mit  dieser  Schrei- 
bung dreimal  wieder  365.  540.  626.  fcUach  hingegen  ist  die  Form 
der  1  P.  Sg.  Präs.  (72  fchlach  ich,  747  ich  fchlach)  und  kann  selbst- 
verständlich ebensogut  für  den  Imperativ  stehen.  Ich  stelle  also, 
statt  ein  nach  einzufügen,  die  Imperativform  und  zwar  als  Kampf- 
ruf her:  's l aha  slachP  (=  Helmbr.  1029). 

V.  653  {ich  enphie  von  ir  hende) 
vil  hüJiel  nnde  reise 

schreibt  Haupt  mit  der  Handschrift:  aber  der  starken  Hyperbel, 
die  in  hühel  liegen  müßte,  entspricht  wieder  nicht  das  einfache 
reise  'Hitze'  —  und  schließlich  liegt  doch  biule{n)  wahrlich  zu 
nahe,  um  nicht  an  ein  Verhören  (des  inneren  Obres)  zu  denken; 
diese  hiule  kehren  auch  V.  715  wieder. 

730  ff.  du  mäht  ezzen  ungesoten 

nätern  zagele  unde  Jcrofen 

und  alliu  eiter  trinken. 
'Natternschwänze'  sind  doch  wahrlich  nicht  gerade   das  giftige  an 
dem  Reptil,  und  obendrein  erwartet  man  hier  eine  Dreiheit:  diese 
erhält  man  wenn  man  schreibt 

nätern,  egel  unde  h'oten. 
Über  die  giftige  Natur  der  Blutegel  und  ihre  Ursache  vgl.  Konrad 
von  Megenberg  S.  306  f. 

Eine  recht  böse  Stelle  eröffnet  den  Schlußabschnitt :  V.  801.  802. 
In  der  Hs.  steht  Do  tvir  also  gefniten,  vnd  daj  fy  geßritcn  {den- 
strit  zwischen  tins  beiden).  Haupt  ließ  den  Vers  801  unangetastet, 
obwohl  er  das  gesniten  unverständlich  fand^)  und  änderte  V.  802 
ivären  unde  sus  gesfriten  —  diese  Herstellung  schien  ihm  aber  selbst 
nur  ein  Notbehelf.  Der  Fehler  liegt  zweifellos  im  Reimband,  und 
zwar  sind  beide  Reimwörter  falsch :  wir  müssen  sie  radikal  ändern, 
brauchen  aber  darüber  hinaus  keinen  Eingriff  vorzunehmen.  Ob 
ich  freilich  die  richtige  Eintauschung  vornehme,  indem  ich  schreibe : 

Do  wir  also  gerihten 

und  das  si  gesUMen 

den  strit  zwischen  uns  heidetij 

dö  wurden  wir  gesclieiden, 

1)  "Wie  sich  Helm  S.  304  damit  abfindet,  hab  ich  nicht  verstanden.  Nach 
der  Überlieferung  müßte  doch  sniden  absolut  sein  und  'fechten'  bedeuten;  bei 
Haupts  Änderung  hieße  gesniten  'verwundet':  das  erste  ist  nicht  bezeugt  und 
das  zweite  höchst  unpassend:  man  hat  nur  mit  stumpfen  Waffen  gekämpft! 


Zur  Kritik  des  Gedichtes  'You  dem  Übeln  Weibe'.  95 

darüber  bin  ich  mir  noch  nicht  klar.  Und  dann  vermag  ich  selbst 
nicht  zu  entscheiden,  wie  man  diese  Fassuog  zu  übersetzen  haben 
würde:  ob  rihten  absolut  zu  nehmen  ist,  also  'als  wir  Gericht  ge- 
halten, den  Zweikampf  durchgeführt  hatten'  —  oder  transitiv: 
'als  wir  den  Streit  ausgeführt  und  jene  ihn  geschlichtet  hatten'; 
ich  glaube  das  letztere. 

Ich  schließe  hier  noch  ein  paar  Bemerkungen  zur  Interpretation 
an,  hauptsächlich  um  zu  rechtfertigen,  warum  ich  mehrfach  von 
den  Vorschlägen  Helms  keinen  Gebrauch  machen  konnte.  Da- 
zwischen schalte  ich  Hinweise  auf  Stellen  ein,  deren  Überlieferung 
mir  verdächtig  erscheint,  ohne  daß  ich  den  Text  vorläufig  zu  ändern 
wage  oder  bei  der  Änderung  sicher  bin. 

V.  39  ff.  ez  tcas  getempert  in  ein  vaz 

beide  zorn  unde  haz, 

darsno  geiverre  unde  nit, 

beide  hazzen  unde  strit. 
Der  Dichter   schwelgt  hier  wie  vielfach  in  der  Variation,   es  ist 
daher  ganz  ausgeschlossen,  daß  er  haz — haszen  unmittelbar  wieder- 
holt habe.     Aber  was  soll  man  in  V.  42  einsetzen?    kriegen  (oder 
l'riec)  wäre  eben  nur  ein  Notbehelf. 

Zu  V.  50 f.  58 f.  66—69.  79.  80 ff.  bemerkt  Hm.:  'die  Adjectiva 
sind  natürlich  direkte  E^ede  und  wären  besser  durch  die  Inter- 
punktion als  solche  zu  kennzeichnen'  —  aber  Haupt  hat  hier  gar 
nicht  Adjektiva,  sondern  Substantiva  (substantivierte  Neutra)  ge- 
sehen, und  ich  bleibe  bei  seiner  Auffassung.  —  64.  'Da  ivonen  einen 
guten  Sinn  gibt,  so  ist  Haupts  Änderung  türeyi  nicht  nötig'  (Helm). 
Auch  ich  habe  mich  nicht  entschließen  können,  sie  aufzunehmen, 
und  zwar  aus  dem  Grunde  den  Hm.  weiterhin  anführt.  Aber 
dieser  hat  doch  übersehen,  daß  Haupts  Vorschlag  dem  scharf- 
sinnigen Versuch  entsprang,  die  Entstehung  des  sehr  auffälligen 
Zusatzverses  vnns^baider  trew  also  ivefen  foll  zu  erklären.  —  105. 
Wegen  des  Und  bin  ich  jetzt  geneigt  ieman  st.  nieman  zu  vermuten: 
'Und  wenn  mich  auch  Jemand  einen  Affen  schälte  .  .  .'  —  165  u. 
193.  die  von  Bech  und  Helm  vorgeschlagene  Negationspartikel  im 
negativ  exzipierenden  Satz  ist  nicht  notwendig:  sie  fehlt  schon 
vielfach  in  ausgezeichneten  Hss.  des  12.  Jhs.,  wie  in  der  Vorauer 
Hs.  der  Kaiserchronik,  in  der  Heidelberger  Hs.  des  Rolandsliedes.  — 
211.  Ried  setzt  sehr  oft  die  Vollformen  von  haben  ein  wo  die  Vor- 
lage die  Kurzformen  hatte,  also  häntP  —  250.  Ich  ziehe  noch 
immer  die  von  Bergmann  z.  St.  empfohlene  Erklärung:  'mein 
Können  ist  ver Schnitzer t',    'ist  in  Stücke  gegangen'  vor.  —  377  f. 


96  Edward  Schröder, 

Ich  sluoc  ie  den  andern  slac  daz  er  für  den  erren  (resp.  erren)  tvac 
(st.  ersten)'^  —  469.  genüis^est  Hm.  für  hsl.  geneu/feßy  das  seit  langen 
Jahren  in  meinem  Handexemplar  steht,  rechtfertigt  sich  auch 
durch  die  Beobachtung,  daß  Ried  oft  bei  den  Verben  der  1.  u.  2. 
st.  abl.  Konjugation  in  der  diphthongierten  Umschrift  Präsens  und 
Präteritum  verwechselt,  so  z.  B.  in  unserm  Text  V.  356  greyffen 
für  griffen.  —  482  if.  Isalde,  das  im  Vers  steht,  würde  für  Eilard 
nichts  beweisen^),  wohl  aber  Tristranden  im  Reim  486!  —  489. 
hin  se  tal  st.  nie  ze  tal ?  —  498.  des  wart  ich  herre  maneges  slages, 
leider  guotes  leere  wird  offenbar  als  'Besitzer  manches  Schlages' 
gedeutet  (=  gewan  manegen  slac),  aber  mir  ist  dabei  doch  unbe- 
haglich; ob  herte?  —  571.  so  wcere  ich  {gar}  ein  töre  oder  (woT)? 
—  589  if.  Die  Einführung  der  hsl.  La.  591  verlangt  Änderung  der 
Interpunktion : 

Hie  gät  ez  an  ein  striten  H.  strUen. 

mit  prügeln  und  mit  scliUen.  H.  schtten 

gesähet  ir  solch  vehten  ie?  Hs. ! 
mit  drischelslegen  ez  hie  gie. 

Haupt  interpungiert  nicht  selten  aus  der  Tendenz  heraus,  die  Reim- 
brechung zu  bewirken,  die  aber  unserm  Dichter  gar  nicht  so  geläufig 
ist.  —  649.  An  gebort  'gebohrt'  darf  nicht  gerührt  werden:  bei 
der  Herstellung  des  Stuhles  (vgl.  'Stuhldreher')  erscheint  die 
Drechslerarbeit  (das  Drehen  und  Bohren)  als  das  wesentliche.  Und 
was  hätte  es  denn  für  einen  Sinn  (mit  Helm)  zu  sagen:  'ein  bes- 
serer Stuhl  wurde  nie  als  Schild  benutzt',  wo  doch  dieser  Kampf 
mit  dem  Stuhle  eben  als  eine  groteske  Singularität  hingestellt 
wird!  'Ein  besserer  Stuhl  ward  nie  fabriziert'  —  als  der  der  sich 
mir  als  Schild  tauglich  erwies.  —  718.  nu  ist  mir  guot  noch  {der) 
lip.  —  737.  des  tag  es?  —  773  u.  783  f.  verdient  die  Interpunktion 
Helms  den  Vorzug,  ich  habe  sie  eingesetzt. 

Über  die  Heimat  des  Gedichtes  konnte  schon  nach  Haupts 
Ausführungen  kein  Zweifel  sein:  das  Interesse,  welches  Lexer, 
Hintner,  J.  V.  Zingerle  dem  charakteristischen  Wortschatz  schenkten, 
vermehrte  die  Anzeichen  des  tirolischen  Ursprungs,  den  zuletzt 
noch  Helm  weiter  gefestigt  hat. 

Über  das  Alter  hat  sich  bisher  nur  Haupt  im  Vorwort  aus- 
gesprochen :  er  setzte  das  Werkchen  'in  die  Mitte  oder  in  die  zweite 
Hälfte   des   13.  Jahrhunderts',   hauptsächlich  wohl  aut  Grrund  ge- 


1)  Wenn  nicht  in  Isalde  der  Salden  hrotie   ein  Wortspiel  beabsichtigt  ist? 


Zur  Kritik  des  Gedichtes  'Von  dem  Übeln  Weibe'.  97 

wisser  Erscheinungen  in  der  Sprache,  wie  des  Reims  erbaret :  gevdret 
733.  34  und  der  Jüngern  Bedeutung  von  Icopf,  vielleicht  auch  eben 
wegen  der  Ironie  mit  der  es  der  Kultur  der  Blütezeit  gegenüber- 
zutreten scheint. 

Nichts  anzufangen  ist  mit  den  direkten  litterarischen  Bezie- 
hungen, ja  es  ist  vielleicht  von  IN'utzen,  wenn  ich  ausdrücklich 
darauf  hinweise,  daß  sie  uns  eher  irreführen  könnten.  Außer  dem 
König  Eother  (156)  und  drei  Gredichten  aus  dem  Kreise  der  Helden- 
sage: Walther  u.  Hildegund  (305  ff.),  Dietrich  und  Witege  (257  ff. 
527  ff.)  und  Dietleib  und  das  Meerweib  (696  ff.)  kannte  der  Verfasser 
den  Parzival  (409.  580 ff.),  Hartmanns  Erec  (413)  und  einen  Tristan 
(483  ff).  Pyramus  und  Tisbe  braucht  er  nicht  aus  Albrecht  von 
Halberstedt  und  Eneas  (385)  und  Dido  (439  ff.)  nicht  unbedingt 
aus  Heinrich  von  Veldeke  zu  kennen  —  aber  man  beachte:  sein 
Tristanroman  ist  den  Namensformen  nach  der  des  Eilard  von 
Oberg,  von  Hartmann  citiert  er  gerade  das  frühste  Werk,  und 
seine  Kenntnis  der  Parzival  brauchte  nach  V.  580  ff.  nicht  über  die 
ersten  sechs  Bücher  hinauszugehen!  Danach  könnten  seine  litte- 
rarischen Kenntnisse  in  den  ersten  Jahren  des  13.  Jahrhunderts 
erworben  sein.  Aber  das  trügt  und  ist  Zufall  —  die  versteckten 
litterarischen  Beziehungen  führen  hier  weiter  als  die  offenliegenden 
Zitate.  Schon  Bock  Q.-F.  33,  56  ff.  hat  gezeigt,  daß  sich  die  Re- 
miniszenzen und  Anspielungen  auch  auf  den  'Willehalm'  erstrecken. 

Erste  Voraussetzung  unseres  Gedichtes  ist  aber  die  Neidhar- 
tische Richtung  in  der  Litteratur!  Ich  weiß  nicht,  ob  man  sich 
die  Kontrastkomik  der  Situation  wirklich  klar  gemacht  hat.  Die 
'böse  Frau'  —  so  müßten  wir  eigentlich  das  Hibele  wip'  wieder- 
geben —  ist  eine  Bäuerin  und  ohne  jede  gesellschaftliche  Bildung. 
Sie  handhabt  die  Flachsschwinge  (300),  sie  kann  spinnen  (446), 
dehsen  (311),  nntiven  (334)  —  also  alle  die  häuslichen  Arbeiten, 
welche  das  bäuerliche  Liebchen  eines  Neidhart  von  Reuental  oder 
Gottfried  von  Neifen  ausführt,  dieselben  i^rbeiten,  welche  der 
Bauernsohn  Helmbrecht  seiner  Schwester  Gotelind  zu  verekeln 
strebt :  V.  1359  f.  &?  dem  muost  du  nünuen,  dehsen,  sivingen,  hliuwen. 
Und  Helm  hat  überzeugend  ausgeführt,  daß  der  Schauplatz  des 
Kampfes  die  Hauptstube  eines  oberdeutschen  bäuerlichen  Anwesens 
ist  (S.  298).  Der  traurige  Held  der  Geschichte  aber,  der  sich  selbst 
mit  grotesker  Ironie  in  immer  neuen  Szenen  des  ehelichen  Krieges 
vorführt,  dessen  Phantasie  ist  erfüllt  von  Heldengeschichten 
und  Liebespaaren,  klassischen  und  romantischen  —  er  sehnt  sich 
aus  diesen  Prügelszenen  hinweg  zu  den  Standesgenossen  in  der  Inns- 
brucker Weinkneipe  (552  ff.)  oder  zu  einem  höfischen  Tanze  (406  f.), 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.     Heftl.  7 


98  Edward  Schröder, 

oder  gar  in  einen  beschaulichen  Winkel :  od  ich  Mete  tmscJie  gelesen 
von  dem  iverden  Par^ifäle  (408  f.).  Man  sieht,  das  Gedicht  zieht  mit  aus- 
gelassener Laune  die  Konsequenz  der  'höfischen  Dorfpoesie' :  es 
zeigt  den  flotten  Junker  eingefangen  im  Bauernhause  und  in  einem 
höchst  prosaischen  Ehestand  allen  Derbheiten  und  Roheiten  seines 
Hausdrachen  ausgesetzt.  Nur  ein  Publikum  das  die  Dichtungen 
Neidharts  von  Reuental  kannte  und  mit  der  ganzen  Richtung 
wohlvertraut  war,  besaß  das  volle  Verständnis  sowohl  für  die 
Situationskomik  wie  für  den  satirischen  Gehalt  des  Gedichtes. 

Man  hat  neuerdings  von  verschiedenen  Seiten  nachgewiesen, 
daß  auch  für  die  Geschichte  von  dem  Bauernsohne  'Helmbrecht' 
nicht  nur  die  allgemeinen  Kulturbedingungen  der  Neidhartischen 
Richtung  die  Voraussetzung  bilden,  sondern  auch  eine  direkte  litte- 
rarische Abhängigkeit  vorhanden  sei,  die  wohl  auch  schon  über- 
trieben worden  ist.  Nun  bestehen  zwischen  dem  'Übeln  Weib' 
und  dem  'Helmbrecht'  unleugbare  Beziehungen,  die  nicht  so  weit 
gehn,  daß  man  die  beiden  Gedichte  in  ein  ganz  bestimmtes  Ver- 
hältnis setzen  könnte,  aber  doch  deutlich  genug  sind,  um  sie  dem 
gleichen  litterarischen  Milieu  und  dem  gleichen,  eng  begrenzten 
Zeitabschnitt  zuzuweisen:  ich  denke  an  das  sechste  Jahrzehnt  des 
13.  Jahrhunderts.  In  dem  einen  Gedicht  führt  das  Herabsteigen 
des  Junkers  in  die  bäuerliche  Sphäre  zur  Tragikomödie,  in  dem 
andern  endigt  das  Hinwegstreben  des  Bauernsohnes  von  Haus  und 
Beruf  des  Vaters  mit  einer  tragischen  Katastrophe.  In  beiden 
Werken  haben  wir  die  gleiche  lebhafte,  gelegentlich  aufgeregte 
Erzählungsmanier  mit  den  zahlreichen  Parenthesen  (die  sich  gleich 
durch  die  Klammersetzungen  unserer  Ausgaben  herausheben),  mit 
den  beständigen  Beteuerungen  und  Anreden  an  die  Zuhörer,  die 
z.  Tl.  in  dieselben  Formeln  gekleidet  sind.  Man  vergleiche  etwa 
Helmbrecht  Üb.  Weib 

57  weit  ir  nii  liceren  me  (vgl.  20. 72)  495   Welt  ir  nu  liceren  mere 
74  ejs  ist  war  daz  ich  iu  lise        366  ez  ist  war  daz  ich  iu  sage 
697  Hie  hebet  sich  ein  nioere  512  (589)  Hie  gät  ez  an  ein  dcere 

{striten) 
Es  fehlt  auch  nicht   an  Versen,    die  man   als  Reminiszenzen 
ansprechen  kann,  sobald  einmal  die  Beziehungen  zugestanden  sind : 
73  von  ener  nestel  her  in  diso      539  hz  disem  winket  hin  in  jenen 
409  ich  bin  so  muotes  roize^)  154  so  ist  si  so  rmiotes  rceze 

719  f.  diu  swester  im  engegen  lief,    449  f.  gegen  mir  st  balde  lief^ 

mit  den  armen  si  in  um-  mit  den  armen  st  mich  um- 

beswief  beswief 

1549  swie  man  ez  briet  oder  söt      IS^  swie  man  inbriet,swie man  in söt 
1)  Lieblingswort  Wernhers  d.  Gärtners:  106.  154.  1260. 


Zur  Kritik  des  Gedichtes  'Von  dem  Übeln  Weibe'.  99 

Dazu  begegnen  vielfach  die  gleichen  Reimwörter  und  Reimbänder, 
auch  so  ungewöhnliche  wie  drlu  :  sibeniu  H.  401  f.  ÜW.  85  f. 

Ich  bin  durchaus  geneigt,  den  'Helmbrecht'  als  das  ältere  Gre- 
dicht  anzusehen,  dem  aber  das  'Übele  Weib'  in  kurzer  Frist  ge- 
folgt ist.  Dafür  glaub  ich  folgenden  Anhaltspunkt  zu  haben.  Der 
junge  Helmbrecht  spottet  über  die  weisen  Lehren  seines  Vaters 
V.  563  ff. 

und  ob  tiz  dir  worden  tvcere 

ein  rehter  predigcere, 

du  hrcehtest  Hute  wol  ein  her 

mit  dtner  predige  über  mer. 

Für  den  der  so  schrieb  lagen  die  Kreuzzüge  noch  in  der  Luft. 
Xun  hab  ich  anderwärts  gezeigt,  daß  den  terminus  ante  quem  non 
für  den  Helmbrecht  das  Aussterben  der  Babenberger  (1246)  be- 
zeichnet :  der  cechische  Gruß  'dobra  ytra'  (V.  728)  kann  südlich  der 
Donau  nicht  Mode  geworden  sein,  ehe  dort  die  Premysliden  Fuß 
gefaßt  hatten.  Folglich  kann  mit  dem  Kreuzzug  der  Wernher 
dem  Grärtner  vorschwebte,  nur  der  letzte  Kreuzzug  gemeint  sein, 
den  Ludwig  IX.  der  Heilige  von  Frankreich  1248  unternahm  — 
die  tunesische  Expedition  des  gleichen  Königs  vom  Jahre  1270 
kommt  gewiß  nicht  mehr  in  Betracht.  "Wie  sehr  man  sich  aber 
fitr  die  überseeischen  Unternehmungen  der  Jahre  1248 — 1250  auch 
im  deutschen  Südosten  interessierte,  das  zeigen  z.  B.  die  Annalen 
von  S.  Rudbrecht  in  Salzburg  MG.  SS.  IX  789—792. 

Und  nun  hat  auch  das  Gedicht  von  der  bösen  Frau  einen 
Hinweis  auf  den  Kreuzzug,  der  mir  nicht  bedeutungslos  scheint; 
nachdem  die  Bäuerin  ihren  Mann  glücklich  untergekriegt  hat,  sagt 
sie  in  überheblichem  Kraftgefühl  V.  798  ff. 

vceM  ich  mit  al  der  Jieidenschaft 

so  gar  dne  sorgen^ 

ich  nceme  daz  Jcriuze  morgen. 

^Morgen  am  Tage  nahm  ich  das  Kreuz'  kann  man  doch  nur  in 
einer  Zeit  sagen,  wo  der  Gedanke  an  einen  neuen  Kreuzzug  den 
Menschen  geläufig  ist.  Und  das  mag  recht  wohl  für  die  50  er 
Jahre  des  dreizehnten  Jahrhunderts  zutreffen,  kaum  für  eine  we- 
sentlich spätere  Zeit. 

Auch  Wernher,  der  Verfasser  des  Helmbrecht  besitzt  allerlei  litte- 
rarische Kenntnisse,  und  er  zeigt  sie  gern,  nur  ist  es  bei  ihm 
kein  Kontrastmittel  mit  angestrebter  komischer  Wirkung.  Wohl 
aber  treffen  wir  dasselbe  Mittel  angewendet  in  einer  dritten  Dich- 
tung,  die  ich  darum  in  noch  nähere  Beziehung  zum  Übeln  Weibe 

7* 


100  Edward  Schröder, 

stellen  möchte,  im  'Wein schwelg'.  Im  ÜW.  setzt  der  Held, 
in  dessen  Rolle  der  Dichter  spricht,  seine  häuslichen  Kämpfe  in 
Parallele  zu  den  Kämpfen  der  alten  Recken  und  in  Kontrast  zu 
dem  Liebesglück  der  Romanhelden.  Im  Weinschwelg  spottet  ein 
gewaltiger  Zecher  über  alle  Torheiten  und  über  die  tragischen 
Schicksale  berühmter  Liebender.  Gewiß  ist  das  eine  ganz  anders 
gewendete  Ironie,  aber  doch  nicht  derart,  daß  nicht  der  eine 
Dichter  vom  andern  angeregt  sein  —  ja  daß  sie  nicht  beide  eine 
Person  sein  könnten.  Granz  Zufall  kann  es  doch  kaum  sein,  wenn 
hier  der  Trinker  renommiert  (W.  337 ff.): 

Pyramus  und  Tlspe 
den  ivart  von  minne  so  ive 
daz  st  sich  rigen  an  ein  sivert, 
mm  minne  ist  hezzers  Jones  ivert 

und  dort  der  geprügelte  Ehemann  klagt  (ÜW.  385 ff.): 

Tispe  unde  Fyramus 
gevohten  wenic  habent  sus, 
die  sich  durch  minne  stächen 
und  enwesten  tvas  si  rächen. 

Beziehungen  liegen  hier  unstreitig  vor,  und  es  ist  möglich,  daß 
es  die  allerintimsten  sind.  Von  Seiten  der  Sprache  und  Technik 
steht  nichts  im  Wege,  die  beiden  Gedichte  aufs  engste  zusammen- 
zurücken. Der  Hinweis  auf  die  hohe  Schule  von  Treviso  (Wschw. 
300)  zeigt,  daß  das  Gedicht  nach  1260  fällt,  und  macht  es  zugleich 
wahrscheinlich,  daß  sein  Verfasser  ein  Tiroler  war.  Der  Wschw. 
hat  etwa  halb  so  viele  Reimpaare  (208)  wie  das  ÜW.  (410).  In 
beiden  Gedichten  herrscht  nahezu  absolute  Reinheit  der  Bindung: 
im  Wschw.  kann  man  nur  allenfalls  Tuscän :  man  301  f.  ^),  aber 
kaum  noch  erreten  :  treten  235  f.  ^)  als  Vertreter  der  beiden  dialek- 
tischen Typen  ansprechen,  die  im  ÜW.  durch  man  :  Aspriän  155  f.  ^), 
möraz  :  icäz  37  f.  ^)  und  stetie) :  het^e)  219  vertreten  sind.  Darüber 
hinaus  treffen  wir  in  dem  umfangreichern  ÜW.  nur  eben  h/W :  mer 
76  f.,  verre  imerre  19Sf.  und  erbaret :  yeväret  733  f.  an.  Von  den 
Reimformen  des  Wschw.  ist  ^nr  (:  se)  391  im  ÜW.  nicht  bezeugt. 
Die  Differenzen  sind  so  gering  und  so  natürlich,  daß  sie  der  Gleich- 
setzung der  Verfasser  jedenfalls  nicht  im  Wege  stehn  würden. 
Für  eine  solche   spricht  aber   anderes.     In  beiden  Gedichten 


1)  Tuscan  als  Fremdwort  kann  anceps  sein. 

2)  treten  kommt  auch  schwach  vor  —  und  dann  ergibt  die  IIs.  erjeten ! 

3)  Auch  hier  wieder  Fremdwörter! 


Zur  Kritik  des  Gedichtes  'Von  dem  Übeln  Weibe'.  101 

ist  die  Prozentzahl  der  klingenden  Reime  sehr  hoch:  über  34 7o 
im  Wschw.,  fast  40%  im  ÜW.  Nehmen  wir  einen  etwa  gleich- 
zeitigen höfischen  Epiker  aus  österreichischen  Landen  wie  den 
Pleier:  er  bringt  es  im  ganzen  nur  wenig  über  20  Vo!  Dies 
Schwelgen  im  klingenden  Reim,  der  gelegentlich  auf  kurzem 
Strecken  gehäuft  erscheint  (Wschw.  258—277:  6  von  10  Reim- 
paaren) ist  in  dieser  Zeit  stets  ein  Zeichen  von  formellem  Ehr- 
geiz^). Und  nun  haben  beide  Gedichte  auch  eine  Eigenart,  die 
sonst  leicht  als  Lässigkeit  erscheint,  es  hier  aber  durchaus  nicht 
ist:  den  Vierreim.  Der  Wschw.  setzt  mit  einem  Vierreim  (-ehen) 
ein  und  bietet  315 — 318  einen  zweiten  {-iuset)]  das  ÜW.  zeigt 
Vierreim  37—40  (-a^)  und  275—78  {-unt). 

Auch  auf  ein  eigentümliches  Paar  von  Doppelformen,  das  in 
der  Überlieferung  bewahrt  ist,  möcht  ich  hinweisen.  ÜW.  hat 
im  Reim  ^;/"awwe;^  35,  im  Vers  phancU  28 ;  Wschw.  im  Reim  hannen 
7,  im  Versinnem  lianel  13.  260.  379;  ich  erinnere  daran,  daß  es 
sich  um  verschiedene  Handschriften  handelt. 

Von  sachlichen  Berührungen  und  wörtlichen  Anklängen  findet 
sich  außer  den  litterarischen  Anspielungen  wenig.  Daß  der  Zecher 
Ungenoß  einen  hirzhdls  (404),  der  geplagte  Ehemann  einen  hir^tnen 
vezzel  (656)  trägt,  soll  nicht  verschwiegen  werden ;  die  Schläge  des 
Weibes  bewirken,  äaz  er  zarte  sich  (658),  und  gleich  darauf  heißt 
es  wieder  von  dem  Pf eit :  daß  sluoc  sl  deiz  sich  zarte  (664)  —  ganz 
ähnlich  im  Wschw.  (400)  daz  sich  daz  hemde  zarte.  Der  Zecher 
preist  seinen  Wein :  ich  emphienge  dich  gerne,  künde  ich,  haz  (Wschw. 
223),  der  bedrängte  Gatte  seine  Schutzwaffe:  ich  lobte  den  stuol, 
und  Mnde  ich,  haz  (ÜW.  647). 

Daß  auch  der  Weinschwelg'  die  Dichtung  Neidharts  und 
seiner  Richtung  als  bekannt  voraussetzt,  hab  ich  bereit^  im  Anz. 
f.  d.  Alt.  13, 120  hervorgehoben,  wo  auch  Beziehungen  zu  Ulrich 
V.  Lichtenstein  angedeutet  sind.    Die  übermütige  Wendung  V.  180  ff. 

ichn  urliuge  noch  enbdge 
noch  enruoche  ivie  blöz  der  ivalt  ste. 
mim  schadet  der  wint  noch  der  sne, 
der  rife  noch  der  anehanc 

ironisiert    deutlich    die  Winterklagen    Neidharts    (ts   und   anehanc 
76,  8)  und  Neifens  {rife  nnd  anehanc  37,  2). 


1)  Die  Reimkunst  des  Dichters  ist  gut  gewürdigt  von  Ludwig  Bock  Q.-F. 
33,59,  dessen  These,  das  Gedicht  sei  direkt  eine  Parodie  Wolframs,  freilich  übers 
Ziel  hinausschießt. 


102 

Anhang.    Zur  Kritik  des  'Weinschwelgs'. 

Nachdem  ich  micli  auf  Anregung  des  Verlegers  entschlossen 
habe,  der  neuen  Ausgabe  der  'Bösen  Frau'  den  'Weinschwelg'  bei- 
zugeben^), lasse  ich  hier  noch  einige  kritische  Bemerkungen  zu 
solchen  Stellen  folgen,  in  denen  meine  Ausgabe  dieses  Gedichtes 
von  den  frühern  abweicht. 

Der  Text  fußt  auf  dem  Cod.  vind.  2705,  der  vortrefflichen 
Hs.  der  kleinen  Gredichte  des  Strickers,  die  noch  dem  Ausgang 
des  13.  Jahrhunderts  angehören  muß.  Die  von  Wackernagel  in 
seinem  'Lesebuch'  gebotene  Rezension  haben  Hahn,  Vernaleken, 
SchrÖer  mit  geringen  Änderungen  wiederholt.  Dann  zog  K.  Bartsch 
in  s.  'Beiträgen  z.  Quellenkunde  der  altdeutschen  Litteratur'  (1886) 
S.  87 — 94  aus  der  Karlsruher  Hs.  Durlach  481  eine  verstümmelte 
Fassung  ans  Licht,  die  —  das  hat  Lucae  richtig  gesehen  —  auf 
eine  Aufzeichnung  und  Ergänzung  aus  dem  Gedächtnis  zurück- 
geht. Bei  dem  Versuch,  diesen  völlig  entstellten  Text  für  die 
Kritik  auszupressen,  ist  Bartsch  freilich  unmethodisch  verfahren, 
denn  für  solche  Dinge  wie  das  Fehlen  und  Vorhandensein  von 
Füllwörtchen  bietet  eine  solche  Sudelei  keinen  Anhalt.  Immerbin 
durfte  der  Hs.,  wie  ich  mich  jetzt  überzeugt  habe,  mehr  entnommen 
werden  als  es  Lucae  (1886)  getan  hat:  ich  weise  hin  auf  V.  67 
—  Y.  7b  grölen  und  so  starc  (vgl.  213  langen  und  so  gros)  — 
V.  87  —  V.  90  —  V.  120,  wo  ick  der  Karlsruher  Hs.  gefolgt  bin, 
ohne  daß  mir  eine  Rechtfertigung  nötig  erscheint.  Für  V.  111  naht 
unde  tac  ergibt  die  Einsicht  der  Wiener  Hs.  die  Bestätigung, 
denn  hier  steht  nach  un,  während  bisher  hartnäckig  noch  (nach) 
immer  gelesen  wurde;  immer  erscheint  mehr  als  ein  dutzendmal 
abgekürzt,  aber  stets  als  imm^,  nie  als  im^  oder  gar  als  im. 

Gewiß  ist  die  Wiener  Überlieferung  gut,  aber  wenn  auf  eine 
so  kurze  Strecke  der  grob  entstellte  Karlsruher  Torso  so  viele 
Besserungen  ergibt,  dann  muß  unser  Vertrauen  doch  erschüttert, 
unsere  Wachsamkeit  geweckt  werden. 

Zunächst  freilich  will  ich  eine  Stelle  verteidigen,  wo  Wacker- 
nagel und  Lucae  die  Hs.  ohne  Not  verlassen.  Ich  schreibe  260  f. 
swie  vol  diu  Izannel  wcere,  si  was  meinem  trunke  niht  volgroz,  wäh- 
rend jene  gröjs  einsetzen.  Die  Wiener  Hs.  hat  den  Fehler  wol, 
das  vol  gehört  also  schon  der  Vorlage  an,  und  es  gibt  einen  guten 
Sinn,  ja,  einen  stärkern  als  die  Änderung:  'obwohl  die  Kanne  bis 
zum  Rande  gefüllt  war,  reichte  sie  nicht  für  6inen  Trunk  aus'. 

1)  Die  beiden  Gedichte  erscheinen  nunmehr  unter  dem  Titel  'Zwei  altdeutsche 
Schwanke'. 


Zur  Kritik  des  'Weinschwelgs'.  103 

VV.  272—274  lauten  in  den  Ausgaben  nach  der  Überlieferung 

er  singet  mere  süezer  doene 

denn  aller  slalite  Idingen 

und  dller  vögele  singen. 
Das  ist  nicht  zu  halten,    denn  zu   aller  slaJite  Mingen   gehört  auch 
der  Vogelsang:  vgl.  Konrad  v.  Würzbg.  Eng.  3166.  5339;  Lieder 
4,20.     Ich  schreibe  darum   denn   aller   seilen   Mingen]    vgl.  auch 
V.  55  denne  sagen,  singen,  seitenManc. 

Wackernagel  und  Lucae  haben  eine  Menge  Sjmkopen  und 
Apokopen  eingeführt,  um  zweisilbige  Senkungen  zu  beseitigen.  Ich 
habe  mich  hier  von  der  österreichischen  Hs.  möglichst  wenig  ent- 
fernt und  glaube,  daß  man  diese  beschwerten  Senkungen,  die  beim 
richtigen  Vortrag  gar  nicht  störend  wirken,  ja  z.  Tl.  direkt  be- 
absichtigt waren  (wie  die  zweisilbigen  Auftakte),  nicht  antasten  darf. 
Dagegen  hab  ich  mich  nicht  (wie  zuletzt  ausdrücklich  Lucae) 
entschließen  können,  Verse  bloß  darum  anzuerkennen,  weil  sie  sich 
mit  den  nötigen  Hebungen  lesen  lassen.     Zeilen  wie 

251  ich  ivart  nie  \  trinhens  sät 

386  dä^  ich  tüon  \  däz  ich  teil 

403  ich  Jean  tvöl  \  wdfen  mich 
sind  eben  keine  Verse !  die  Änderungen  tr  inJcennes  —  (niac)  tuon 

—  tväfenen  werden  unbedingt  gefordert. 

Auch  V.  72  sin  lop  hat  immer  jugent  ist  nicht  vollständig :  die 
Änderung  immer  (ivernde)  jugent  braucht  kaum  durch  einen  Hin- 
weis auf  die  Häufigkeit  von  iemer  wem  begründet  zu  werden. 

Mit  sprachlichen  Ausgleichungen  bin  ich  vorsichtig  gewesen: 
die  Feinheit  des  Konjunktivs  V.  371  und  trünke  da,  den  ich  früher 
durch  den  Indikativ  (trinket  wie  gät  369)  ersetzen  wollte,  ist  mir 
erst  bei  der  letzten  Lektüre  aufgegangen ;  und  ist  relativ :  'um  da 
zu  trinken'.  —  V.  386  siua^  st.  da^  ist  durch  V.  387  direkt  ge- 
fordert. —  V.  333  von  minne  st.  minnen  der  Ausgaben  hab  ich 
nicht  nur  deshalb  gesetzt,  weil  so  V.  326.  338.  345  steht,  sondern 
auch  weil  die  Hs.  minen  bietet,  das  ebensogut  Schreibfehler  für 
minne  wie  für  minnen  sein  kann. 

Zum  Schlüsse  muß  ich  meinen  Zweifel  gegenüber  der  richtigen 
Überlieferung   des  Eingangs   bekennen:    Sivaz  ich  .  .  .  hdn  gesehen 

—  ich  hdn  .  .  .  gesehen  ist  gar  zu  wenig  als  der  Kontrast  formu- 
liert den  man  braucht:  etwa  'was  ich  bisher  gesehen  hatte  — 
kürzlich  aber  hab  ich  gesehen'.  Aber  freilich  zu  der  Änderung 
Suajs  ir  trinkens  hat  gesehen  hab  ich  vorläufig  kein  rechtes  Vertrauen. 


Spanisches  zur  Geschichte 
der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik. 

Von 

Wilhelm  Meyer  aus  Speyer. 

Professor  in  Göttingen. 
Vorgelegt  in  der  Sitzung  vom  24.  Mai  1913. 

Die  drei  Schriftstücke,  welche  ich  hier  besprechen  will,  sind 
von  Marias  Ferotin  1912  veröffentlicht  worden.  In  dem  Liber 
Mozarabicus  Sacramentorum  (=  Monumenta  ecclesiae  liturgica 
Vol.  VI)  beschreibt  er  Col.  913—921  eine  Handschrift  der  Kathedral- 
kirche in  Leon,  welche  das  mozarabische  Antiphonar  mit 
reichen  Neumen  enthält.  Die  Hft  ist  geschrieben  im  Jahre  1066; 
aber  ein  Computus,  der  sie  eröffnet,  beginnt  mit  den  Worten:  Ab 
incarnatione  domini  usque  ad  presentem  et  primum  gloriosissimi 
Wambanis  (672  —  680)  principis  annum,  qui  est  era  710,  sunt  anni 
672  (vgl.  Ferotin,  Liber  ordinum  p.  XXXII).  Daraus  schließt  Fe- 
rotin, daß  der  ganze  Text  in  der  zweiten  Hälfte  des  7.  Jahrhun- 
derts entstanden  sei,  also  in  einer  Zeit,  wo  noch  kein  Araber 
Spanien  betreten  hatte.  Das  ist  nicht  sicher,  aber  möglich  und 
wahrscheinlich.  Die  Neumen  können  natürlich  nur  aus  späterer 
Zeit  stammen.  Ich  will  hier  die  3  Prologe  untersuchen,  welche  in 
jener  Hft  von  Leon  dem  Antiphonar  vorgesetzt  sind  und  welche 
ich  deßhalb  bezeichne  mit  Prolog  I  *Ex  natura',  Prolog  II  'Tra- 
ditio Toletana',  in  rythmischen  Versen,  und  Prolog  III  'Iste  pro- 
logus',  in  lythmischen  Distichen.  Diese  3  Prologe  berühren  sich 
im  Inhalt  und  durch  gleiche  Ausdrücke  so  vielfach,  daß  sie  offen- 
bar von  ^inem  Mann  verfaßt  sind  und  zusammengehören.  Der  erste 
Prolog  ist  in  rythmischer  Prosa  geschrieben,  wie  sie  im  7.  Jahr- 
hundert  noch  in  Spanien  geschrieben  wurde  (vgl.  meine  Ges.  Ab- 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      105 

handlungen  II  278  —282).  Darnach  ist  es  allerdings  wahrscheinlich, 
daß  Ferotin  Recht  hat  und  daß  diese  Prologe  im  Ende  des  7.  Jahr- 
hunderts entstanden  sind. 

Ich  muß  diese  wichtigen  Texte  nach  Ferotin' s  Abdruck  geben. 
Ich  habe  mich  bemüht  eine  Photographie  der  4  Seiten  zu  erlangen; 
doch  vergeblich.  Aber  ich  habe  Grrund  zu  glauben,  daß  F^rotin's 
Abdruck  sorgfältig  ist  und  nicht  viele  Fehler  enthält. 

I.    INCIPIT  PROLOGUS  IN  LIBRO    ANTIPHOXARIUM  OFFICIORUM  (CodeX   fol.  2). 

Ex  vatum  prisca  oräcula  et  rudi  apostolorum  sectus  ^)  doctrma, 
quod  provida  sanctorum  patrum  industria,  prout  diversa  fuere 
(fruere  Fer.)  per  tempora,  licet  diversa  suavitatum  modulatione 
id  proflugarat '"^j :  nil  tarnen  devium  e  catholica  iide  in  eodem  suo 
studio  quicquam  peregit:  sed  cuncta  nihilhominus  diversorum  li- 
brorum  säle  percondita^)  et  celestium  gratiarum  carismatibus 
picmentata.  Ibi*)  enim  tristia  corda  dulci  solatione  fobentur;  ibi 
copia  peccaminum  desperate  mentes  soliciantur  ^) ;  ibi  carnales  et 
saxibus  duriores  änimos  revolvüntur,  adque  etiam  militum  Christi 
trophea  celebria  miris  laiidibus  adtolliintur.  Quod  opus  quisquis 
cum  affectu  actionis  sedula  meditatione  censerit  ^),  profecto  illius 
prophete  testimonio  condignus  erit  qui  dixit :  'Benedicam  dominum 
in  omni  tempore;  semper  laus  eins  in  ore  meo'  {Ps.33,1). 

Principium  autem  huius  libri  ab  adventu  domini  nostri  Jhesu 
Christi,  a  sanctorum  videlicet  Aciscli  et  Victorie  natalicia  glo- 
riösa,  que  per  totius  anni  abeuntis  et  redeuntis  disponuntur  or- 
bital) unicuique  tempora  congruentia  adsignans  misterio^)  se- 
cundum  quod  viridica  et  sancta  et  tam^)  synodali  robore  firmata 
nobis  auctoritas  tradidit  Toletana. 

At  nunc  quod  imperitia  nostra  facultas  habuit  de  sanctorum 
meritis  de  multis  paucis  in  hanc  prefatio  dictandi,  iam  impen- 
damus  fastigium  in  eorum  honore  quod  dictum  est  scribendi^^). 

Der  rythmisclie  Schluß,  dessen  3  bis  4  Formen  ich  in  der  S.  131 
folgenden  Einleitung  zu  den  Hergebeten  skizzirt  habe,  steht  ver- 
einigt mit  dem  Schlußreim  in  den  Sinnespausen,  soweit  diese  nicht 
unsicher  sind.  Die  sichern  habe  ich  durch  Wortaccente  notirt. 
Der  unsichern  oder  wenigstens  mir  unverständlichen  Stellen  gibt 
es  hier  leider  sehr  viele.  Denn  der  Text  ist  nicht  nur  durch  Bar- 
barismen des  altspanischen  Lateins  verdunkelt,  wie  'saxibus  duri- 
ores animos  revolvüntur'  statt  'saxis  duriores  animi  r.',  sondern 
viele  Wörter  scheinen  auch  von  dem  Schreiber  der  Hft  entstellt 
zu  sein. 

1)  Der  eigentliche  Anfang  scheint  zu  fehlen.  2)  prefulgurat 
Fer, ;  profligarit  =  perf ecerit  ?       3)  hier  scheint  der  seltene  Schluß 


106  Wilhelm  Meyer, 

mit  3  Senkungen  angewendet  zu  sein  4)  die  3  mit  'ibi'  begin- 
nenden und  mit  tur  reimenden  Sätze  bestehen  aus  je  6  vollbe- 
tonten "Wörtern ;  zu  diesen  rechne  ich  ^enim'  nicht.  5)  solatiantur 
Fer.  6)  censuerit'?  7)  qui  .  .  disponitur  orbitam?  8)  tempori  .  . 
mysteria?  9)  ueridica  et  sancta,  etiam?  10)  Dieser  Schlußsatz 
ist  arg  zerrüttet,  facultatem  ?  pauca  und  prefatione  Fer.  E,yth- 
misch  richtig  wäre  der  Schluß  'conscribendi'*  Allein,  was  folgt, 
der  II.  Prolog,  handelt  von  den  Kirchensängern,  nicht  von  den 
Heiligen. 

Den  II.  Prolog  'Traditio  Toletana'  werde  ich  nach  dem  fol- 
genden III.  Prolog  behandeln  (S.  119). 

ITI.  Prolog:  incipit  peefatio  libri  antiphonaru  sub  metro  eroicüm 
ELEGiACüM  DiCTATus.  (gegen  Ende  des  2,  Blattes  der  Handschrift;  hei 
Ferotinj  Sacramentar  Sp,  918). 

Iste  prologus  in  principio  libri  sepe  ponendus  est, 
qui  ideo  proprietatem  veraciter  denuntiat. 
1  0  quam  dulciter  promes'  armonia  suavi  panges, 
tu  codex  magne*  antiphonari  sacre! 
1  promes  dulciter? 
3  Omnia  conpones*  hominis  sensus  tu  foves; 

dura  precordia*  tu  leni  fluxu  moUis. 
5  In  sublime  arcem*  in  cunctis  abbicem  tenes. 
codicibus  sacris*  tu  Carmen  sacrum  promes. 
5  apicem  Feroiin. 

7  Principumque  corda'  tu  flectis  audire  divina, 

precepta  servare*  sollerter  in  mentibus. 
9  Pontificalis  ordine  •  abbicem  per  te  resplendet 
sublime  in  caput*  cunctorum  ordinibus. 
9  ordine  scheint  zu  tilgen. 
11  Clerumque  toga*  per  te  coruscat  in  aula; 
leviticus  ordo*  pollet  immensum  cetu. 
11  clerique? 
13  Canora  concrepat*  per  te  pusilla  et  magna 
ad  instar  angelicis*  dulcifluis  vocibus. 
13  canora  scheint  hier  und  II  8  Substantiv  zu  sein  =  canor.    Dann  vgl.  dul- 
cifluis vocibus  III  116  und  dulcifluas  voces  II  8. 

15  Tu,  Sacra  que  templa*  consonibus  vocibus  ornas, 
celestium  coros*  ad  instar  pangis  melos. 
15  Tu  sacraque  Fer. 
17  Compares  producunt*  canendo  dulcia  verba 
murmureque  suo*  duria  corda  mulcet. 
17  vgl.  II  3  sonoras  compares,  III  115  compari  sonora  18  ^=  dura  corda 

mulcent?    Denn  'Doria  chorda  mulcet'  verstünde  ich  hier  nicM. 


spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      107 

19  Victimasque  sacras*  per  te  offerunt  ad  aram 
Laudesque  deo*  te  iubilando  reddunt. 
19  offerunt  per  te  ad  aram  ?       20  vgl.  II  9  precinendo  laudes  iubilum  Carmen 
u.  III  64. 

21  Matutinis  oris*  sacrificiis  vespertinis 

iugiter  in  templo*  per  te  persolvunt  laudes. 
21  Vespestinis  Fer.        vgl.  II  13  responsuria  canunt  vespertinos  et  laudes. 

23  Ecclesiaque  cuncta*  per  te  sollerter  resultat. 
te  quoque  pariter*  discere  querunt  omnes. 
23  ecclesiaque  viersilbig? 

25  Omnia  que  pangis,  *  musica,  artis  est  dulcis, 
a  pluribus  compta*  te  fatet  ecclesia. 
25  oh  musicae  artis  ?  {vgl  III  73).    Dann  ist  te  =  codex  antiphonare  sacre 
(m  2  und  28). 

27  Non  unus  est  auctor*  qui  te  sub  uno  dictavit: 

a  plurimis  sacris*  virornm  inventus  es. 
29  Tempore  illo*  hanc  artem  communem  habentes 

in  laudem  dei*  dictarunt  te  plurimi. 
31  Tempore  te  prisco*  per  coros  canebant  antiqui: 
conexi  nunc  psallant*  exules  a  docmatu. 
32  dogmate  Fer. 
33  Figuram  gereutes*  veteribus  testamenti, 

quando  archam  domini*  portabant  cum  canticis. 
35  Stipati  canebant*  in  coris  diversis  psallentes, 

vicissim  reddentes*  carmina  in  iubilo. 
37  Imago  et  isti*  ad  instar  terrentesque  normam 
canebant  in  templo*  triplici  coris  sacris. 
37  versteh  ich  nicht]  ivenigstens  scheint  zu  schreiben  tenentesque. 

39  Unusque  canebat*  alter  vero  subpsalmabat, 
tertiusque  Gloria*  trinum  deum  laudabat. 
vgl.  II  17  uni  incipientes  •   et  alii  subpsalmantes,   tertio   post  Gloriam  pariter 
cantantes        40  trinum  laudabat  deum  gibt  den  richtigen  Schluß. 

41  Pariter  post  Gloria*  antiphone  subpsalmantes. 
sie  templa  sanctorum*  fulgebat  carminibus. 
vgl.  II  17.        42  Ob  fulgebant  ?  vgl.  II  5  cameras  fulgentes. 

43  Corus  ad  aram*  corus  in  pulpitum  stabat 
corusque  in  templo*  resonabat  saabiter. 
45  Fulgebat  per  singulis*  sollennitatibus  Christi, 
sicque  et  in  certis*  sanctorumque  festibus. 
47  Tunc  omnesque  ordines*  ecclesia  recte  tenebat: 
nunc  proculque  distant*  adhuic  viventibus. 
"Wie  sonst  Vieles,  so  ist  mir  hier  in  45  per  und  in  48  adhuic  unverständlich ; 
que  ist  in  46  und  48  ein  bloßes  Füllwort  ohne  jede  Bedeutung. 


108  Wilhelm  Meyer, 

49  Disparesque  modos  •  nunc  te  ecclesia  canet, 
finitam  habentes'  hanc  artem  prefulgidam. 

51  Plerasque  sedes'  inlustras  dogma  antiqua 
multique  viri*  te  viciatum  tenent. 

53  Non  eis  ad  culpam*  tantum  pertinere  valet, 
doctrinam  servantes*  pedagogorum  suis. 
53  pertingere  välet?        54  sui? 

55  Si  qui  te  puro*  corde  canere  decrevit. 
parem  cum  sanctis*  mercedem  accipiet. 
55  canere  cörde  decrevit  gibt  den  richtigen  Tonfall. 

57  Non  tumidus  mente*  non  iactans  canere  te  debet; 
sed  simplex  et  rectus*  modestus  et  humilis. 
57  te  canere  debet  gibt  den  richtigen  Tonfall. 

59  Plurimos  perducis*  humiles  ad  regna  celorum: 
milia  elatos*  in  stagnum  igni  demergis. 
60  ignis  mergis  gibt  richtige  Silbenzahl  und  Schlußcadenz. 

61  Sinceris  et  mitibus*  tesauros  pandes  Celestes: 
superbis  et  turgidis*  condemnas  crudeliter. 

63  Coris  angelicis*  coniungis  humiles  corde, 
qui  te  in  deum*  iubilant  concorditer. 

64  in  evum?  vgl  III  20. 

65  Qui  te  simpliciter  •  psallant  spiritu  et  ore, 
fulgidas  a  domino'  cboronas  accipiunt. 

65  spiritu  psallant  et  öre  gibt  den  richtigen  Tonfall. 

ITEM   ADMONITIO   CANTORIS. 

Sub  metro  eroico  elegiacum. 
Qualiter  letiferam  pestem  vane  glorie  refugiat 
et  cor  mundum  labiaque  in  deum  canendo  exibeat. 
18  4-  18  Silben  oder  6  +  6  Wörter. 
67  Quisquis  doctor  ille  es*  qui  hunc  codicem  perlustras, 
disce  benigne*  humilitatis  dona. 
67  stelle:  codicem  qui  hunc  perlustras. 
69  Humilis  esto*  in  Lac  doctrina  preclara; 
non  te  extollant*  laudes  humanas  vanas. 

70  =  humanae  vanae. 

71  Benignus  hac  pius*  pacificus  adque  moderatus, 
simplex  et  carus  *  in  omnibus  appare. 

71  äc  moderatus  gibt  den  richtigen  Neunsilber.        72  appare  in  omnibus  gibt 
den  richtigen  Schluß. 

73  Musicam  hanc  artem*  [corde]  contritoque  pange, 
consona  voce*  dulciter  prome  tua. 
73  so  Fer.,   der  corde  eingesetzt  zu  haben  scheint ;  que  ist  dann  nur  rythmi- 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Kythmik.      109 

sches  Füllwort,  ohne  Bedeutung ;  es  steht  hier  icie  oft  selbständig  und  ändert  nicht 
den  Aceent  von  contrito. 

75  Non  adpetas  laudem*  humanam  que  nocituraro, 
qui  animam  trait*  in  ignis  atrocibus. 

76  que? 

77  Apparet  in  oculis*  ut  uter  tensus  a  vento, 
vacuus  et  inanis*  conplectitur  manibus. 

77  vacuus  ziveisilbig. 

79  Non  eleves  tua*  carmina  quoram  adstantes, 
ut  laudem  adpetas*  quoram  audientium. 

81  Spernitur  deus*  talique  carmine  vocem, 

qui  quoram  hominibus*  eminus  emittitur. 
81  spernitur  =  aspernatur?        82  que? 

83  Congruum  non  erit*  nee  acceptabilis  deo, 

qui  quoram  adstantium*  afFectat  sonum  vocis. 
83  congruus? 

85  Placereque  stude*  aures  divinas  canendo, 

ut  possis  ab  ipso*  mercedem  recipere. 
87  Quid  tibi  proderunt*  adolantiumque  linguarum, 

si  pauper  effectus  es*  bonorum  virtutibus? 
89  Quod  ore  depromes*  pariter  corde  coniunge; 

meditetur  mente,*  quod  lingua  sonat  voca. 

90  meditetur  passivisch.        voce? 

91  Concessumque  tibi*  talentum  stude  largire, 
dum  in  hac  luce*  perfruis  vitam  bonam. 

91  largare  =  ampliare? 

93  Ecce  festinus*  veniet  rex  sempiternus, 
qui  tibi  talenti*  usuram  exquiritur. 
95  Lucrare  non  pigeas*  in  hac  vita  peritura 
et  permansura*  in  patriam  teneas,     ' 
95  vita  non  peritura? 
97  Grratiam  a  domino*  tibi  concessa  custodi, 
substractam  ne  tibi*  impudentibus  socies. 
97  concessam?        98  subtracta  und  impudentes? 
99  Sententia  Pauli*  adtende  tibi  dicenti: 

quis  in  qua  vocatus  est*  in  ipso  permaneat. 
100  Corinth.  I  7,  20  Unusquisque  in  qua  vocatione  vocatus  est,  in  ea  perma- 
neat. 

101  Plurimos  exemplo*  tuo  edifica  bono, 

ut  omnes  qui  viderint*  glorificent  dominum. 
103  Tene  rectitudinem  *  in  omnibus  disciplinis; 
nunquam  te  non  deserat*  discretio  inclita. 
104  non  vacat. 


110  Wilhelm  Meyer, 

105  Modumque  serva*  in  omni  vita  que  tua. 

equum  adque  iustum*  temperamentum  tene. 
107  Sic  place  hominibus,*  ut  deo  nunquam  displiceas. 
diligeque  proximum*  magis  plus  deo  semper. 
107  displiceas  dreisilbig.        108  deum? 

109  Inpende  honorem*  ut  merita  singulorum. 
infimum  te  deputa*  omnibus  hominibus. 
109  et  mer.? 
111  In  hac  disciplina*  quotidieque  resplende; 

plurimosque  instrue*  discipulos  inclitos. 
113  Socios  inquire*  qui  donnm  vocis  haben tur, 
ut  dum  canueris*  edifices  alios. 
113  habentur  =  habebunt? 
1 1 5  Compari  sonora  •  in  aula  templi  concrepet, 
redundet  carminibus'  dulcifluis  vocibus. 
115  vgl.  II  3   sonoras    conpares   u.  III  17  conpares.        concrepet  templi  gibt 
den  richtigen  Tonfall.        116  vgl.  II  8  dulcifluas  voces  u.  III 14  canora  concrepat ., 
dulcifluis  vocibus. 

117  Doce  quam  plurimos'  in  hoc  dono  tibi  datom 
et  quod  docueris  •  opere  non  dextruas. 
117  dato?        118  destruas. 
119  Remove  a  corum*  raucedini  deditos  voce 
nee  adplicare*  ibidem  precipias. 
119  coro?         120  adplicari? 

121  E-umpunt  pulmonum*  fibras,  discerpitur  guttar; 

miserum  postremo*  anelum  pectus  perdet. 
123  Dissonum  ragitum*  signat  ut  aselli  grunnitum, 

gannit  ut  vulpis'  orrida  voce  promet. 
125  Desine  iam  talis*  desine  emittere  vocem. 

quod  homo  aborret*  hoc  deus  non  recipit. 
127  Inquireque  tibi'  artem,  ut  placeas  Christo 

et  quoram  hominibus*  modum  placendi  serva. 
128  tacendi? 

Ich  habe  zuerst  1882  von  rythmischen  Hexametern  gesprochen 
und  habe  zuletzt  in  meinen  Gesammelten  Abhandlungen  (I  1904, 
229—236)  die  rythmischen  Hexameter,  welche  ich  kannte,  zusam- 
mengestellt. 

Zu  tilgen  ist  dort  S.  234  No.  19,  die  Hisperica  famina. 
Hier  herrscht  nur  ein  seltsames  grammatisch  -  rhetorisches  Prinzip. 
Es  sind  einzelne  Zeilen.  Diese  bestehen  aus  einem  von  einem  Ad- 
jektiv begleiteten  Substantiv  und  einem  Verbam  oder  aus  2  von 
je  einem  Adjektiv  begleiteten  Substantiven  und  einem  Verbum.  Das 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      Hl 

Seltsame  ist  nun,  1)  daß  in  der  Regel  das  Adjektiv  oder  die  beiden 
Adjektive  beginnen,  das  Verbum  in  der  Mitte  steht  und  dann  das 
Substantiv  oder  die  beiden  Substantive  schließen,  2)  daß  in  der 
Regel  das  Adjektiv  mit  dem  dazu  gehörigen  Substantiv  reimt  oder 
die  beiden  Adjektiva  mit  den  beiden  Substantiven  reimen.  Hilfs- 
wörter, wie  nee,  qui,  cum,  sed,  num,  seu,  an  tisiv.,  zählen  nicht. 
Also  sind  die  beiden  Hauptschemata:  B  126  (nach  Jenkinson,  The 
Hisperica  Famina  1908):  Sublimew  posco*  rectorem,  und  A561: 
SupernMw  vasti'  posco*  herum  pol?.  Es  werden  dann  oft  andere 
Zusätze  gemacht,  meistens  nach  dem  Adjektiv,  selten  vor  demselben: 
B  151  Trinos  •  ^^?o  imbrium  vapore  observavit  in  fornacis  estw  natos. 
A  611  Hinc  reduci  tramite  paternum  *  remeantes  •  in  solum.  Der 
Beim  bindet  nicht  immer  das  Adjektiv  und  das  dazu  gehörige  Sub- 
stantiv, aber  doch  so  überwiegend  oft,  daß  man  z.  B.  in  A  596 
Tum  frondens  •  irruente  caterva  frangoricat  (fragoricat)  •  saltws  sicher 
'frondews'  corrigiren  darf.  Aber  rythmische  Hexameter  sind  diese 
Zeilen  nicht.  Doch  muß  man  bei  Untersuchung  von  Denkmälern 
der  ältesten  Rythmik  diese  seltsame  Reimprosa  der  Hisperica  Fa- 
mina  stets  im  Auge  behalten. 

Neu  einzusetzen  sind  in  jene  meine  Liste  von  1905  zunächst 
die  16  Zeilen,  mit  denen  Jonas  um  642  seine  Vita  Columbani  er- 
öffnete (Scriptores  rerum  Germanicarum,  Jonae  vitae  Sanctorum, 
ed.  Krusch  1905  S.  152).  Sie  nehmen  noch  ziemlich  viel  Rücksicht 
auf  die  Quantität. 

Eine  besondere  Bereicherung  der  Liste  sind  die  oben  gedruckten 
Verse,  welche  ich  aus  Ferotin's  mozarabischem  Sacramentar  (1912 
Sp.  919)  copirt  habe.  Denn  der  Verfasser  will  selbst  seine  Zeilen 
'sub  metro  eroico  elegiaco'  geschrieben  haben.  Er  wollte  also  die 
quantitir enden  Hexameter  und  Pentameter  nachbilden.  Hier  zum 
ersten  Male  begegnen  wir  den  rythmischen  Pentametern.  Von 
Quantität  ist  keine  Spur  zu  finden,  dagegen  regirt  in  den  Schluß- 
cadenzen  durchaus  der  Wortaccent. 

Die  rythmischen  Hexameter  und  Pentameter  sind  für  die  Gre- 
schichte  der  ältesten  Rythmik  sehr  wichtig.  Die  landläufige 
Ansicht  war  früher,  in  alle  mit  Versictus  belegten  Stellen  seien 
mit  dem  Wortaccent  belegte  Silben  eingerückt.  Diese  Theorie  wird 
bei  den  rythmischen  Hexametern  noch  mehr  zu  Schanden  als  sonst 
überall. 

Ich  habe  dann  gelehrt:  die  frühesten  Rythmiker  haben  zu- 
nächst die  Caesuren  beachtet,  welche  die  Langzeilen  der  quanti- 
tirenden  Dichtung  in  Kiirsseüen  zerlegten;  dann  haben  sie  die 
Silben  dieser  Kurzzeilen  abgezählt  und  dann  deren  ScJilußJcaden^en 


112  Wilhelm  Meyer, 

nachgemacht,  so  daß  sie  im  Schluß  Paroxytonon  setzten,  wenn  der 
quantitirende  Schluß  die  vorletzte  Silbe  lang  hatte,  aber  Proparoxy- 
tonon,  wenn  der  quant.  Schluß  die  vorletzte  Silbe  kurz  hatte; 
dabei  waren  gewichtige  einsilbige  Schlußwörter  verboten.  Dies 
Verfahren  ist  meistens  sehr  einfach.  Der  jambische  Senar  wird 
zu  5  Silben  mit  sinkendem  +  7  Silben  mit  steigendem  Schluß  = 
5  -  u  +  7  u  _ : 

Felix  per  omnes  *  festum  mundi  cardines. 
Clara  refülgent*  huius  templi  ciilmina. 
So  war  die  rythmische  Fachbildung  der  gebräuchlichsten  quanti- 
tirenden  Zeilen  des  4. — 6.  Jahrhunderts  nach  Christus  eine  einfache 
Sache.  Es  drängt  sich  dann  bei  unsern  Gelehrten  auch  wieder 
die  Lehre  vor,  dieser  Übergang  von  der  quantitirenden  Dichtung 
zur  rythmischen  habe  sich,  besonders  in  der  Hymnendichtung,  an 
der  Hand  des  Gesanges  fast  ohne  das  Bewußtsein  der  Dichter 
vollzogen.  Ich  glaube,  daß  die  lateinischen  Schulmeister  der  galli- 
schen, germanischen,  spanischen  und  britannischen  Provinzen  des 
spätesten  römischen  Reiches  und  der  hier  folgenden  germanischen 
Reiche  auf  die  Entwicklung  der  rythmischen  Dichtungsformen 
einen  bedeutenden  Einfluß  gehabt  haben.  Dafür  liefern  den  ein- 
fachsten Beweis  solch  complicirte  Gebilde,  wie  es  die  rythmischen 
Hexameter  und  Pentameter  sein  können.  Viele  der  von  mir  auf- 
gezählten Gedichte  sind  sehr  kurz ;  andere  gehen  den  schwierigen 
Verlegenheiten  dadurch  aus  dem  Wege,  daß  sie  von  den  vielen 
Möglichkeiten  nur  eine  oder  zwei  wählen,  daß  sie  z.  B.  nur  Zeilen 
von  6  +  8  Silben  bauen.  Da  könnte  man  sogar  oft  zweifeln,  ob 
der  Dichter  beabsichtigt  habe,  rythmische  Hexameter  zu  bilden. 
Das  entscheidende  Merkmal  ist  dann,  daß  die  Schlußcadenz  des 
quantitirenden  Hexameters  stets  oder  beinahe  stets  nachgeahmt 
ist,  d.  h.  daß  nicht  allein  die  vorletzte,  sondern  auch  die  fünftletzte 
Silbe  mit Wortaccent  belegt  ist: 

Compares  producunt*  canendo  dulcia  verba; 

Principumque  corda*  tu  flectis  audire  divma. 
Die  vorliegenden  64  Distichen  sind  für  die  rythmische  Unter- 
suchung ein  vortreffliches  Material.  Der  Inhalt  mag  für  die  Ge- 
schichte des  liturgischen  Gesangs  wichtig  sein;  der  Dichter  war 
jedenfalls  Sachkenner  durch  und  durch.  Die  Sprache  ist  aber  in 
hohem  Grade  barbarisch  und,  statt  die  Gedanken  auszudrücken, 
verhüllt  sie  oft  dieselben.  Aber  die  rythmischen  Formen  sind  sehr 
interessant.  Sie  sind  eine  genaue  und  meistens  verständige  Nach- 
ahmung der  Form  des  quantitirenden  Hexameters  und  Pentameters, 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      113 

die  nicht  selten  beweisen,  daß  die  barbarischen  oder  unverständ- 
lichen "Wörter  wirklich  so  von  dem  Dichter  geschrieben  sind. 

Der  Mann,  welcher  die  Formen  dieser  rythmischen  Distichen 
aufgestellt  hat,  muß  den  Bau  der  quantitirenden  Distichen  ziemlich 
gut  verstanden  haben,  muß  also  ein  ziemlich  tüchtiger  lateinischer 
Schulmeister  gewesen  sein.  Das  Latein  aber,  das  in  diesen  regel- 
rechten Formen  steckt,  verletzt  oft  die  Grammatik  und  den  Sprach- 
gebrauch schwer  und  nähert  sich  der  Volkssprache.  So  drängt  sich 
die  Frage  vor:  hat  der  Dichter  dieser  rythmischen  Distichen  die 
rythmischen  Gesetze  sich  selbst  zurecht  gemacht,  oder  hat  er  von 
einem  andern  in  metrisch- rythmischen  Dingen  erfahrenen  Gelehrten 
die  rythmischen  Eegeln  sich  zusammen  stellen  lassen,  in  die  dann 
er  seine  Lehren  über  den  liturgischen  Antiphonen-Gesang  gebunden 
hat?  Er  mag  ein  trefflicher  Chor-Dirigent  gewesen  sein;  ein 
Meister  der  lateinischen  Sprache  ist  er  durchaus  nicht  gewesen. 

Der  Bau  der  64  rythmischen  Distichen. 

Wie  wird  der  Anfang  des  Hexameters  und  des  Penta- 
meters hier  rythmisch  nachgebildet?  Der  Theil  des 
quantitirenden  Hexameters  und  der  entsprechende  des  Pentameters^ 
welcher  der  Caesur  vorangeht,  ist  vollkommen  gleich.  Er  kann 
4  Formen  haben :  ^_^^a.,  u.ukj u.^^,  -i._>^uu^,  _i.vju^uu^: 
luctantes  ventos,  fluctibus  oppressos,  in  dumis  häbitänt,  turbine 
corripiünt.  Diese  4  metrischen  Fälle  hat  der  Rythmiker  genau 
nachgebildet:  5  Silben  mit  vorletzter  Länge,  5_u:  multique  viri; 
6  Silben  mit  vorletzter  langer  Silbe,  6  _  u :  principumque  cörda ; 
6  Silben  mit  vorletzter  kurzer  Silbe,  6u_:  dura  praecördia  und 
endlich  7  Silben  mit  vorletzter  kurzer,  7  w  __ :  superbis  et  turgidis. 
Die  Häufigkeit  ist  folgende :  24  x  5  —  u.  64  x  6  _  u.  10  x  6  u  _ 
(4.  13.  24.  63.  65.  80.  87.  114.  117.  118).        26  x  7u_. 

(Einzelnes)  8  Silben  sind  unrichtig;  wie  der  falsche  An- 
fang 9  pontificalis  ordine  zu  corrigiren  ist,  weiß  ich  noch  nicht; 
vielleicht   ist   ordine   zu   tilgen.  Zeilen  zu  7_u    sind  hier  un- 

richtig; also  sind  zu  bessern:  1  o  quam  dulciter  promes  (o  quam 
promes  dulciter?);  23  ecclesiaque  cuncta  (ecclesiaque ?)  und  ebenso 
78    vacuus    et   inanis?  In   steigendem   Schlüsse    finden   sich 

Wörter  von  3,  4  oder  5  Silben.  Im  sinkenden  Schlüsse  finden 
sich  nur  die  Fünfsilber  96  et  permansura;  120  nee  adplicare.  In 
den  zahlreichen  Zeilen  zu  6_u  finden  sich  sehr  viele  Schlußwörter 
von  2  oder  3  Silben,  aber  nur  1  Schlußwort  von  4  Silben:  111  in 
hac  disciplina.  Vor  dem  zweisilbigen  Schlußwort  steht  selten  ein 
paroxytones  Wort  (5  in  sublime  arcem,  21  matutinis  oris,  90,  106; 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil-hist.  Klasse.    1913.    Heft  1.  8 


114  Wilhelm  Meyer, 

dazu  die  Fälle  mit  que:  7.  19.  48.  49.  91,  die  unsicher  sind,  da 
que  diesem  Dichter  meistens  als  einzelnes  Wort  gilt).  Das  ist  zu 
beachten,  da  im  Pentameterschluß  das  Umgekehrte  der  Fall  ist. 

Über  den  Bau  der  zweitenHälfte  des  lateinischen  Hexa- 
meters haben  schon  Viele  geschrieben  (auch  ich:  'Zur  Greschichte 
des  lateinischen  und  griech.  Hexameters',  in  den  Sitzungsberichten 
der  münchener  Akademie,  1884  II  S.  979 — 1089).  In  diesen  späten 
Zeiten  kommt  es  hauptsächlich  auf  Zweierlei  an:  der  Hexameter 
schließt  nur  mit  einem  Worte  von  2  oder  3  Silben:  'magna'  oder 
'creabat';  selten  mit  einem  Worte  von  4  Silben:  'memorando' ;  viel 
seltener  mit  2  zweisilbigen  Wörtern;  'habet  omnes'.  Zweitens 
fallen  in  den  letzten  5  Silben  die  metrischen  Icten  mit  den  Wort- 
accenten  zusammen:  spoliatus  amictu,  dulcedine  plenus.  Die  Sil- 
benzahl des  quantitirenden  Hexameters  schwankt  in  diesem  Stück 
von  8  zu  10  Silben:  8:  spumis  incanduit  ünda;  9:  volitantem  flä- 
mine  cürrum;  9:  quae  proxima  littora  cürsu;  10:  scopulö  levat  ipse 
trid^ntem. 

Unser  Rythmiker  hat  die  Form  zu  10  Silben  nicht  nachge- 
bildet. In  dem  einzigen  Falle  '71  pacificus  adque  moderatus'  ist 
'ac'  zu  ändern.  Da  im  Anfang  der  rythmischen  Zeilen  der  Ton- 
fall in  keiner  Weise  beachtet  wird,  sondern  nur  Silben  gezählt 
werden,  so  fallen  die  beiden  quantitirenden  Formen  zu  9  Silben 
für  den  Rythmiker  zusammen.  Er  hat  also  2  Formen:  eine  zu  8, 
eine  zu  9  Silben. 

Selbstverständlich  muß  die  Zeile  sinkend,  mit  Paroxytonon 
schließen.  Also  ist  in  107  ut  deo  nünquam  displiceas  Synizese 
anzunehmen;  115  in  aula  templi  cöncrepet  ist  umzustellen. 

Die  mit  einem  Worte  von  2  oder  3  Silben  schließenden  Hexa- 
meterhälften haben  alle  auf  der  2.  und  5.  Silbe  vor  dem  Schlüsse 
volle  Wortaccente.  Die  Silben,  welche  den  letzten  5  Silben  voran- 
gehen, können  beliebig  accentuirt  sein:  17  canendo  I  dulcia  verba; 
25  müsica  |  ärtis  est  dulcis;  31  per  coros  can^bant  antiqui;  125 
desine  e|mittere  vocem. 

Einige  Verse  scheinen  die  5.  Silbe  vor  dem  Schlüsse  nicht  zu 
accentuiren:  19  per  te  offerunt  ad  aram:  es  ist  wohl  zu  stellen 
'offerunt  pör  te  ad  aram;  55  corde  canere  decrevit:  canere  corde 
decr^vit?;  57  non  iactans  canere  te  debet:  non  iactans  te  canere 
d^bet?:  65  psallant  spiritu  et  ore:  spiritu  psallant  et  ore?;  67  qui 
hune  codicem  perlustras:  codicem  qui  hunc  perlüstras? 

Sehr  selten  schließen  2  Wörter  von  2  Silben:  117  in  hoc  dono 
tibi  datum  und  vielleicht  1  armonia  suavi  panges.  Weniger  selten 
schließt  ein  viersilbiges  Wort:  93  veniet  r^x  sempitörnus,   75  hu- 


I 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Kythmik.       115 

manam  que  nocitüram  (71  äc  moderatus  ?).  Öfter  geht  ein  stei- 
gender Wortschluß  voran,  also  vielleicht  mit  Nebenaccent  anf  der 
letzten  Silbe:  33  veteribüs  testamenti;  ebenso  21.  103.  109.  Un- 
sicher ist  die  Betonung  in  41  antiphone  subpsalmantes.  Anderer 
Art  sind  die  2  Verse:  39  alter  vero  subpsalmabat  und  95  in  hac 
vita  peritura.  Kein  Hexameter  ist  mit  einem  fünfsilbigen  Wort 
geschlossen. 

unser  Rythmiker  hat  also  nur  die  Form  zu  10  Silben  weg- 
gelassen. Sonst  hat  er  die  zweite  Hälfte  des  quantitirenden  Hexa- 
meters rythmisch  genau  nachzubilden  versucht. 

Wie  hat  unser  Eythmiker  die  zweite  Hälfte  des  quan- 
titirenden Pentameters  nachgebildet?  Hier  waren  ganz 
seltsame  Verhältnisse  zu  überwinden.  Dieser  Theil  des  quanti- 
tirenden Pentameters  besteht  stets  aus  2  Daktylen  und  1  Schluß- 
silbe: ömne  geniis  pereät,  sidera  temporibüs,  millia  mülta  bibi.  Der 
Schluß  des  quant.  Pentameters  besteht  also  immer  aus  7  Silben, 
wie  oft  der  erste  Theil  des  Hexameters  und  des  Pentameters. 
Auch  unser  Rythmiker  setzt  stets  7  Silben.  Gefälscht  sind  also: 
60  in  stagnum  igni  demergis  und  98  impudentibus  socies.  Aber 
die  Schlußkadenz?  Der  quant.  Schluß  wie  temporibüs  hat  Ictus 
auf  der  viertletzten  und  auf  der  letzten  Silbe;  beide  Betonungen 
gibt  es  in  lateinischen  Wörtern  nicht.  Die  lateinischen  Wörter  sind 
entweder  auf  der  vorletzten  oder  auf  der  drittvorletzten  Silbe 
accentuirt.  Die  Rythmiker  verfahren  nun  allgemein  so,  daß  sie 
sagen :  die  metrischen  choriambischen  Schlüsse,  wie  Maecenas  atavis, 
Sunt  quos  cürriculö,  Turbine  cörripuit,  haben  die  vorletzte  Silbe 
kurz;  also  wäre  es  falsch  in  der  rythmischen  Nachbildung  hier 
ein  paroxytones  Wort  zu  setzen.  Es  bleibt  also  nur  übrig,  in  der 
rythmischen  Nachbildung  solcher  choriambischen  Schlüsse  die  dritt- 
letzte Silbe  zu  accentuiren.  Das  geschieht  ja  auch,  wenn  man 
solche  Schlüsse  als  Prosa  liest:  Maecenas  atavis;  Sunt  quos  cur- 
riculo;  Turbine  corripuit.  Deßhalb  schließen  die  Kurzzeilen  aller 
Alexandriner  mit  Proparoxytonon.  Auch  unser  Rythmiker  hat, 
wie  oben  gesagt,  die  Anfangsstücke  des  Hexameters  und  des  Pen- 
tameters   u  u  _^  und  _  u  u  _  u  u  _  'in  dumis  habitänt'  und  'tur- 

bine  cörripiünt'  nachgebildet  mit  6  oder  7  Silben,  deren  drittletzte 
Wortaccent  hat:  4  dura  praecördia,  14  ad  instar  angelicis.  Grenau 
ebenso  verfährt  er  meistens  bei  der  Nachbildung  des  zweiten  Pen- 
tameterstückes; er  setzt  meistens  7  Silben  mit  proparoxytonem 
Schlußwort:  44  resonabat  suaviter;  14  dulcifluis  vöcibus;  34  por- 
tabant  cum  cänticis ;  88  bonorum  virtütibus  ;  80  quoram  audientium. 

Aber   mit  solchen  proparoxytonen,   also  mindestens    3  Silben 

8* 


116  Wilhelm  Meyer, 

umfassenden  Wörtern  schließen  von  den  64  Pentametern  nur  39. 
Nicht  weniger  als  25  Pentameter  schließen  mit  einem  paroxytonen 
Worte.  Diese  paroxytonen  Wörter  bestehen  aber  alle  nur  aus 
2  Silben :  vanas,  tua,  perdet,  serva.  Kannte  der  Rythmiker  viel- 
leicht die  alte  Eegel  des  klassischen  Pentameters,  daß  er  nur  mit 
einem  zweisilbigen,  also  jambischen  Worte  schließen  solle,  und  hat 
er  deßhalb,  da  er  sich  um  die  Quantität  der  Silben  nichts  zu  küm- 
mern hatte,  überhaupt  alle  möglichen  zweisilbigen  Wörter  zuge- 
lassen? Allein,  weßhalb  setzt  unser  Rythmiker  auch  vor  das 
zweisilbige,  also  paroxytone,  Wort  immer  ein  paroxytones  Wort 
oder  einen  paroxytonen  Wortschluß?  Sonst  thut  er  das  nicht. 
Von  den  etwa  65  Hexameter-  und  Pentameter -Anfängen  zu 
6  —  u  schließt  111  mit  disciplina  und  schließen  etwa  42  Verse  mit 
einem  dreisilbigen  Wort ;  wie  'praecepta  servare'  oder  'plurimos 
exemplo'.  Von  den  etwa  22  Fällen  mit  zweisilbigem  Schlußwort 
in  der  Caesur  haben  etwa  13  vor  demselben  einen  proparoxytonen 
Schluß,  wie  57  non  tumidus  mente  oder  6  codicibus  sacris ;  aber 
von  den  übrigen  zweisilbigen  Schlußwörtern  haben  neben  5  un- 
sichem  Fällen  mit  que  (7  principum  que  corda,  19,  48,  49,  91)  nur 

4  einen  paroxytonen  Wortschluß  vor  dem  paroxytonen  Schlußwort : 

5  in  sublime  ärcem,  21  matutinis  oris,  90  meditetur  mente,  106  equum 
adque  iüstum.  Dagegen  in  den  25  Pentameter  Schlüssen  mit 
paroxytonem  Schlußwort  hat  unser  Rythmiker  stets  ein  zweisil- 
biges, also  paroxytones,  Schlußwort  und  vor  dasselbe  wieder  ein 
paroxytones  Wort  oder  paroxytonen  Wortschluß  gesetzt,  also  stets : 

6  tu  Carmen  sacrum  prömes  oder  122  anelum  pectus  perdet; 
24  discere  querunt  omnes;  12  pollet  immensum  cetu;  68  humilitatis 
dona.  Darnach  ist  zu  corrigiren:  40  trinum  deum  laudabat  j^ti 
trinum  laudabat  d^um ;  72  in  omnibus  appare  ^u  appare  in  Omnibus. 

Aber  was  wollte  unser  Rythmiker  mit  diesen  seltsamen  dop- 
pelten sinkenden  Wortschlüssen  im  Pentameter?  Ich  glaube,  er 
hatte  dabei  ein  ganz  bestimmtes,  nur  rythmisches,  Ziel.  Den  chor- 
iambischen Zeilenschluß  mit  Ictus  auf  der  viertletzten  Silbe  con- 
ficiünt  hat  er  meistens,  wie  die  andern  mir  bekannten  Rythmiker 
alle,  durch  proparoxytonen  Wortschluß  nachgebildet ;  aber  er  that 
das  nur  meistens,  d.  h.  in  39  von  64  Pentametern.  In  25  Penta- 
metern versuchte  er  einen  neuen  Weg ;  da  wollte  er  den  Wortaccent 
wirklich  auf  die  vierte  Silbe  bringen.  Da  kein  lateinisches  Wort 
Accent  auf  der  viertletzten  Silbe  hat,  aber  auch  keines  auf  der 
letzten,  da  anderseits  keine  Verszeile  mit  einem  einsilbigen  Wort 
schließen  soll,  also  ein  Schluß,  wie  omnia  fäciunt  haec,  verboten 
war,   so  blieb  ihm  nur  der  eine  Weg,   daß  er  die  4.  Silbe  mit  der 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  E-ythmik.       117 

Tonsilbe  eines  paroxytonen  Schlusses  füllte,  wie  querunt  oder  im- 
mensum.  Die  übrigen  2  letzten  Silben  konnten  jetzt  nur  ein  zweisil- 
biges Wort  bilden :  querunt  omnes,  inmensum  cetu.  Sobald  der 
Rythmiker  die  4.  Silbe  mit  Wortaccent  belegen  wollte,  blieb  ihm 
keine  andere  Bildung  übrig.  Die  Hauptsache  ist  also  unserm  Ryth- 
miker  hier  die  Betonung  der  4.  Silbe  gewesen ;  an  der  Betonung  der 
vorletzten  Silbe  lag  ihm  gar  nichts;  sie  war  eine  unvermeidlich^ 
Nothwendigkeit. 

Es  ist  wahr,  den  choriambischen  Schluß  des  Anfangs  der  Hexa- 
meter und  Pentameter  zu  7u—  ^Turbine  cörripiünt'  bildet  unser 
Rythmiker  nur  nach  durch  7  Silben  mit  Proparoxytonon,  nicht 
durch  paroxytonen  Schluß  oder  gar  durch  2  paroxytone  Wort- 
schlüsse. Doch  von  den  64  Pentameterschlüssen  bildet  er  25  in 
dieser  höchst  auffallenden  Weise.  Kann  diese  merkwürdige  That- 
sache  Jemand  in  anderer  Weise  genügend  erklären,  gut.  Ich  finde 
bis  jetzt  nur  die  oben  entwickelte  Erklärung.  Sie  paßt,  meine 
ich,  zu  dem  ganzen  Arbeiten  dieses  westgothischen  Eythmikers. 
Der  Anfang  seiner  rythmischen  Hexameter  und  Pentameter  wird  ge- 
bildet durch  5_u,  6_u,  6u_  und  7  u ._  :  also  eine  genaue  Nachbil- 
dung der  verschiedenen  Spielarten  des  quantitirenden  Vorbildes. 
Die  zweite  Hexameterhälfte  bildet  er  aus  8_u  oder  9_u  mit 
Wortaccent  auf  der  vorletzten  und  auf  der  fünftletzten  Silbe :  also 
auch  hier  bildet  er  den  quantitirenden  Hexameter  genau  nach; 
nur  läßt  er  die  eine  Form  zu  10  Silben  weg.  In  der  zweiten 
Pentameterhälfte  bildet  er  das  quantitirende  Vorbild  meistens  in 
der  gewöhnlichen  Art  durch  7u  _  rythmisch  nach;  doch  hat  er 
sich,  um  den  Iktus  auf  der  viertletzten  Silbe  nachzubilden,  noch 
eine  besondere  Bildung  des  Pentameterschlusses  (zu  7-^u,  ^u)  er- 
funden. 

Diese  rythmischen  Gesetze  muß  man  zunächst  kennen, 
wenn  man  dies  Gredicht,  voll  seltsamer  Wortformen  und  Konstruk- 
tionen, kritisch  behandeln  will.  18  Murmureque  suo  *  duria  corda 
mulcet:  dura  wäre  rythmisch  falsch.  Ebenso  geht  V.  26  nur  te 
fatet  ecclesia,  nicht  idii^biv  ]  28  a  plurimis  sacris  *  virorum  inventus 
es,  iiicJit  viris ;  33  figuram  gereutes  *  veteribus  testamenti,  nicht 
veteris;  38  canebant  in  templo*  triplici  coris  sacris,  nicht  triplici- 
bus ;  46  sicque  et  in  certis  •  sanctorumque  festibus,  nicht  festis ; 
76  qui  animam  trait*  in  ignis  atrocibus,  nicht  atroces;'79  non 
eleves  tua  •  carmina  cor  am  adstantes,  nicht  adstantibus ;  92  dum 
in  hac  luce*  perfruis  vitam  bonam,  nicht  perfrueris;  94  qui  tibi 
talenti'  usuram  exquiritur,  nicht  exquiret ;  110  infimum  te  deputa* 
Omnibus    hominibus,    nicht  omnium  hominum;    113   socios   inquire* 


118  Wilhelm  Meyer, 

qui  donum  vocis  habentur,  nicht  habent.  Bleiben  diese  sprach- 
lichen Ungeheuer  stehen,  so  bleibt  der  rythmische  Bau  richtig; 
werden  sie  corrigirt,  so  werden  die  rythmischen  Versgesetze  zer- 
stört. Also  bat  der  ursprüngliche  Dichter  diese  sprachlichen  Un- 
geheuer geschaffen,  nicht  etwa  ein  späterer  Abschreiber. 

Der  ganze  Complex  dieser  verschiedenartigen  Formen  des 
rythmischen  Hexameters  und  Pentameters  ist  mit  vielem  Klügeln 
den  verschiedenartigen  Formen  des  quantitirend  gebauten  Hexa- 
meters und  Pentameters  nachgebildet.  Nicht  der  Gresang,  nicht 
eine  bestimmte  Melodie  hat  Ohr  und  Mund  des  Dichters  von  den 
Formen  der  quantitirend  gebauten  Verse  hinüber  geführt  zu  den 
vorliegenden  rythmisch  gebauten,  sondern  klügelnde  und  rechnende 
Gelehrsamkeit.  Diese  Thatsache  beweisen  die  sonst  unbedeutenden 
64  rythmischen  Distichen. 

Allein  von  welchem  Grundsatz  sind  diese  Rythmiker  bei  ihren 
Gebilden  ausgegangen  ?  Davon,  daß  die  sich  entsprechenden  Kurz- 
zeilen gleich  viele  Silben  enthalten  und  daß  sie  im  Schlüsse 
denselben  Tonfall  haben  müssen.  Diese  Grundlage  der  la- 
teinischen Rythmik  hatte  ich  1884  erkannt.  Damals  behauptete 
ich  weiter,  die  europäischen  Christen  hätten  das  Prinzip  des  Sil- 
benzählens  von  den  semitischen  Christen  gelernt  und  angenommen, 
und  wies  besonders  auf  den  verbreiteten  Ruhm  des  syrischen  Dich- 
ters Ephrem  hin;  dieser  habe  vielleicht  das  silbenzählende  Dich- 
tungsprinzip den  griechischen  und  römischen  Christen  empfohlen 
(Ges.  Abhandlungen  II  114).  Diese  Ahnung  ist  dann  durch  die 
Thatsachen  bestätigt  worden.  In  griechischen  Übersetzungen  des 
Ephrem,  die  schon  Hieronymus  kannte,  sind  um  12  000  Kurzzeilen 
enthalten,  welche  aus  4  oder  aus  7  Silben  bestehen,  deren  Veröf- 
fentlichung durch  Gius.  Silvio  Mercati  eben  jetzt  beginnt. 

Diese  griechischen  Kurzzeilen  werden  meistens  zu  bestimmten 
Langzeilen  und  diese  Langzeilen  zu  bestimmten  Gruppen  oder 
Strophen  zusammen  gefügt;  allein  es  werden  hier  absolut  die 
Silben  nur  gezählt;  es  wird  absolut  keine  Rücksicht  genommen 
auf  Quantität  oder  Accent  der  Silben. 

Aber  die  rythmische  Dichtung  in  lateinischer  und  griechischer 
Sprache  beobachtet  in  allen  Kurzzeilen  bestimmte  Schlußca- 
denzen  der  Wortaccente.  Woher  sind  diese  bezogen?  In 
der  Abhandlung  über  die  rythmischen  Jamben  des  Auspicius  (Göt- 
tinger Nachrichten  1906  S.  214)  habe  ich  hingewiesen,  welch  außer- 
ordentliche Rolle  der  rythmische  Satzschluß  in  der  lateinischen 
und  griechischen  christlichen  Prosa  des  3.-6.  Jahrhunderts  ge- 
spielt hat,    und  habe  behauptet,   daß  die  rythmischen  christlichen 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       119 

Dichter  der  Lateiner  und  Grrieclien  eben  daher  die  Schlußcadenzen 
zum  Schmuck  ihrer  silbenzählenden  Verse  entlehnt  hätten. 

Auf  diesen  Grundlagen  fast  aller  lateinischen  Rythmik  stehen 
auch  die  oben  besprochenen  64  rythmischen  Distichen. 

So  habe  ich  in  dem  Dunkel  der  lateinischen  Rythmik  mich 
mühsam  vorwärts  getastet.  Natürlich  dachte  ich  dabei  wenig  an 
die  Möglichkeit,  daß  es  auch  lateinische  rythmische  Verse  geben 
könne,  die  nach  einem  andern  Prinzip  gebaut  seien.  Doch  die  Macht 
der  Thatsachen  ließ  mich  schon  1906  in  der  Abhandlung  über 
Auspicius  (in  der  Note  zu  S.  214)  auf  Gedichte  hinweisen,  in  denen 
ein  Wirrwarr  von  Zeilen  zu  6  _  u,  7  u  _,  7  —  0  und  8  u  _  sich  fände, 
der  vielleicht  als  Nachahmung  des  mittelhochdeutschen  Baus  der 
vierhebigen  Zeile  zu  erklären  sei.  Dann  habe  ich  1908  eine 
Anzahl  von  Gedichten  vorgelegt,  in  deren  Zeilen  die  Accenthebungen 
gezählt  werden,  während  die  Senkungen  frei  gegeben  sind,  wo  also 
alle  folgenden  Zeilen  als  vierhebige  sich  gleich  sind :  exeant  peccatä. 
dies  meos  neglexi.  gravia  quaerunt  lamentä.  dönum  dei  habui. 
tibi  refero  grätiam.  audi  me  deus  piissime.  kalümnia  super  ca- 
lümnia;  siehe  diese  Nachrichten  1908  S.  45ffl. 

Hierbei  muß  nicht  nur  mit  Vollaccenten  gerechnet  werden, 
sondern  auch  mit  Nebenaccenten,  wie  in  exeant  peccatä  oder  aliena 
cöngregavi  auf  den  Silben  ant  und  con :  doch  das  geschieht  fast  in 
aller  Rythmik.  Dann  wird  die  letzte  Silbe  jeder  Zeile  als  Hebung 
verrechnet,  peccatä  wie  piissime.  Das  gilt  als  Regel  der  alten 
deutschen  Rythmik.  Mehrere  der  von  mir  untersuchten  lateini- 
schen Gedichte  gingen  sicher  weit  ins  9.  Jahrhundert  hinauf.  Also 
gab  ich  1908  der  Abhandlung  den  Titel  'Altdeutsche  Rythmik  in 
lateinischen  Versen'.  Allein  bei  diesem  ersten  Schritt  in  ein  neues 
dunkles  Gebiet  stieß  ich  an  manches  Hinderniß,  wie  z.  B.  bei  den 
Versen  der  Dhuoda  (1908  S.  59—70).  Bedächtig  bei  diesen  Unter- 
suchungen vorzugehen,  dazu  mahnt  auch  die  folgende  Untersuchung, 
welche  eine  fast  unbekannte  Sorte  von  Hebungsversen  nachweisen  will. 

Der  II.  Prolog  des  mozarabischen  Antiphonars 
in  Leon  'Traditio  Toletana'. 

Ferotin  (Liber  Mozarabicus  Sacramentorum,  1912  Sp.  917) 
druckt  vor  der  eben  besprochenen  Praefatio  von  64  rythmischen 
Distichen  folgendes  Stück,  das  ich  zuerst  aus  Ferotin's  Druck 
genau  wiedergebe: 

(II)     ITEM   ALIUS    PROLOQUS    EIUSDEM. 

Traditio  Toletana  institutioque  sancta  melodie  cantus  mirifice 
promserunt  oracula:  concentos  dulces  sonoras  conpares  resonant  in 


120  Wilhelm  Meyer, 

choro  diversorum  modulis  [per]  cameras  fulgentes  ninguide  splen- 
dentes  auribus  demulcent  pre  suavitate  sonum,  splendida  doctrina 
et  pulcra  canora,  dulcifluas  voces  rutilant  in  choro.  In  summis 
attollunt  precinendo  laudes,  iubilum  carmen  mirifice  promentes :  ad 
instar  celestium  militie  angelorum,  ordines  parant  in  conspectu  se- 
niorum.  Bini  aut  terni  Responsuria  canunt,  Vespertinos  et  Landes 
similiter  et  psalmos:  ad  dextera  levaque  coros  consistunt:  anti- 
phone  modos  reciprocatos  canunt:  uni  incipientes  et  alii  subpsalm- 
antes,  tertio  post  Gloriam  pariter  cantantes.  Ordinem  angelicum 
tenent  institutum,  nitentes  consistunt  pariter  in  coro.  Benignes 
componunt  melodie  cantos  in  laude,  divinaque  promulgantes.  Ilares 
properant  in  sancta  sanctorum,  officium  divinum  sumunt  gaudentes. 
Nulla  ventilantes  otiosa  verba ;  sed  saltim  divina  eloquia  canentes, 
lectiones  sanctas  pariter  aubscultantes.  Strepitum  vulgi  nullo 
modo  ibi  sonat. 

Ferotin  nennt  dieses  Stück  eine  'etrange  prose'.  Allerdings, 
dieses  Stück  der  Einleitung  zum  Antipbonar  ist  dunkel  und  schwer 
verständlich,  wie  die  beiden  andern :  allein  die  Form  dieses  Stückes 
zu  verstehen,  das  gelang  mir  nach  vielem  Suchen,  Ich  gebe  zu- 
nächst das  Ganze: 

(II)    Item  alius  prologus  eiusdem. 
Traditio  Toletana      institutio  que  sancta 
2     melodie  cantus       mirifice  promserunt  [oracula]. 

Concentos  diilces,       sonoras  conpares 
4     resonant  in  chöro       diversorum  modulis. 
Cameras  fulgentes      ninguide  splendentes 
6     auribus  demulcent       pre  suavitate  sonum. 

Splendida  doctrina      et  pulcra  canora 
8     dulcifluas  voces       rutilant  in  choro. 

In  summis  attollunt       precinendo  laudes 
10     iubilum  Carmen      mirifice  promentes. 

Ad  instar  celestium      militie  angelorum 
12     ordines  parant      in  conspectu  seniorum. 

Bini  aut  t^rni      responsuria  canunt, 
14     vespertmos  et  laudes,       similiter  et  psalmos. 

A  d(!^xtera  l(5vaque       cöros  consistunt, 
16     antiphöne  modos       reciprocatos  canunt: 
Uni  incipientes       et  alii  subpsalmantes, 
18     törtio  post  G16riam      pdriter  cantdntes. 
Ordinem  angelicum      tenent  institutum, 
20    nit(^'ntes  consistunt      pariter  in  coro. 
Benignos  componunt      melodie  cdntos 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      121 

22     in  laude  divina  que  promulgäntes*. 

Ilares  properant       in  sancta  sanctorum, 
24     officium  divinum       sumunt  gaudentes. 

Nulla  ventilantes       otiösa  verba, 
26     sed  saltim  divina       elöquia  canentes, 

Lectiones  sanctas  pariter  aubscultantes. 
28  strepitum  vülgi  nullomodo  ibi  sonat. 
Für  meine  Untersuchung  ist  die  Form  dieser  Zeilen  die  Haupt- 
sache. Doch  ist  dazu  einiges  Verständniß  der  Worte  nothwendig ; 
aber  dieser  Text  ist  sehr  dunkel  und  oft  fast  unverständlich.  Der 
Hauptinhalt  ist  ja  deutlich:  die  Schilderung  und  das  Lob  des 
kunstreichen  Kirchengesangs;  das  ist  allgemein  ausgeführt,  nicht 
an  bestimmte  Personen  gerichtet.  Allein  die  einzelnen  Verse  sind 
oft  dunkel.  Dann  ist  die  Frage  wichtig,  ob  dieser  II.  Prolog 
von  demselben  Mann  geschrieben  ist  v^ie  der  I.  'Ex  vatum'  und 
der  III.  '0  quam'.  Das  kann  man  dadurch  beweisen,  daß  man 
hier  die  Gredanken  oder  Wörter  notirt,  die  sich  auch  in  jenen 
Stücken  finden.  Deßhalb  will  ich  noch  einmal  die  einzelnen  Zeilen- 
paare dieses  Textes  durchnehmen. 

Für  die  Wortkritik  ist  eine  Orientirung  nothwendig  über  die 
rythmische  Form,  die  ich  hier  annehme.  Meiner  Ansicht  nach  sind 
hier  die  vollbetontenWörter  gezählt  und  je  zu  4  gereiht. 
Je  2  vollbetonte  Wörter  bilden  eine  Kurzzeile,  je  2  Kurzzeilen 
eine  Langzeile  und  je  2  Langzeilen  bilden  eine  Gruppe  oder  Strophe. 
Am  Schluß  dieser  Strophen  ist  also  eine  kräftige  Sinnespaiise  am 
Platz;  am  Schluß  der  1.  Langzeile  kann  auch  eine  solche  stehen, 
doch  meistens  stehen  da  nur  schwache  Sinnespausen.  Jedes  voll- 
betonte Wort  hat  nur  einen  Accent ;  von  Nebenaccenten  ist  hier 
nicht  die  Rede.  Hilfswörter  der  Sprache,  wie  a  ad  in  pre  post 
oder  et  que  aut  sed,  werden  nicht  gerechnet. 

1     Traditio  Toletana       institutio  que  sancta 

melodie  cäntus  mirifice  promserunt  oräcula. 
1  vgl.  den  I.  Prolog  (gegen  Schluß) :  sancta  synodali  robore  firmata  nobis 
auctoritas  tradidit  Toletana.  2  vgl.  21  componunt  melodie  cantos,  dann  10  iu- 
bilum  Carmen  mirifice  promentes.  promere  ist  hier  ein  Lieblingswort :  vgl.  II 10 ; 
III  1,  6,  74,  124  (89).  Die  Kurzzeile  'mirifice  promserunt  oracula'  ist  von  diesen 
56  die  einzige,  welche  3  vollbetonte  Wörter  enthält.  Sie  kann  nicht  richtig  über- 
liefert sein.  'Oracula'  bedeutet  im  Anfang  des  I.  Prologs  *Ex  vatum  prisca  ora- 
cula' richtig  die  'Vorhersagungen'  der  Propheten ;  hier  müßte  es  die  Geheimlehren 
bezeichnen.  Das  geht  nicht  an.  Oracula  ist  zu  tilgen  und  'cantus'  hier  wie  in 
21  als  Accusativ  zu  fassen. 


122  Wilhelm  Meyer, 

3     Concentos  dülces,       sonoras  conpares 
r^sonant  in  choro       diversörum  modulis. 
3  compares  kann  III  17  Adjektiv  oder  Substantiv  sein;  III  115  steht:  Com- 
pari  sonora  in  aula  concrepet  templi.    Mir  scheint  sonora  ein  Substantiv  zu  sein 
=  sonor  oder  sonus,  und  concentos  wie  sonoras  spanisch  gebildete  Nominative  des 
Plurals  und  die  Subjekte  zu  resonant. 

5     [perj  Cameras  fulgentes       ninguide  splendentes 
aüribus  demülcent      pre  suavitäte  sönum. 
5  per  scheint  nur  von  Fer.  zugesetzt  zu   sein.     Mir  scheint  cameras  Nomi- 
nativ und  Subjekt,  auribus  =  aures   und   sonum  =  sonorum.     Vgl.   III  18  mur- 
mure  suo  duria  corda  mulcent. 

7     Spl^ndida  doctrma      et  pülcra  canöra 
dulcifluas  voces       rütilant  in  chöro. 
7  vgl.  III  13  Canora  concrepat  per   te  pusilla  et  magna  ad  instar  angelicis 
dulcifluis   vocibus  und  III  116   redundet   carminibus   dulcifluis  vocibus.     Darnach 
scheint  canora  (=  canor)   ein  Substantiv   zu   sein,    wie  3  sonora,  und  nebst  doc- 
trina  Subjekt  zu  rütilant. 

9     In  sümmis  attöUunt      precinendo  laiides, 
iubilum  Carmen       mirifice  promentes. 
9  Eine   örtliche  Bedeutung  von  'in   summis'   kann   ich  nicht  finden;   es   ist 
wohl  =  in  summis  f estis.    Vgl.  III  20  laudesque  deo  te  iubilando  reddunt ;   III 36 
vicissim  reddentes  carmina  in  iubilo ;  III  64  te  in  deum  iubilant  concorditer.   Dann 
vgl.  2  cantus  mirifice  promserunt. 

11     Ad  instar  celestium       militie  angelörum 
ordines  parant      in  conspectu  seniörum. 
Dies  Distichon  ist   wohl   geformt   nach   Joh.  Apokalypse  VII  Omnes   angeli 
stabant  in  circuitu  throni  et  seniörum  et  quatuor  animalium  et  ceciderunt  in  con- 
spectu throni  in  facies  suas.    Vgl.  19  ordinem  angelicum  tenent  %ind  III  47  omnes 
ordines  ecclesia  tenebat. 

13     Bini  aut  terni       responsnria  canunt, 

vespertinos  et  laüdes,      similiter  et  psalmos. 
Vgl.  ni  21    matutinis   oris,   sacrificiis   vespertinis,   iugiter  in  templo  persol- 
vunt  laudes. 

15     A  dextera  lövaque       cöros  consistunt; 

antiphöne  mödos       reciprocatos  canunt: 
17     Lni  incipi^ntes       et  alii  snbpsalmantes, 
tertio  post  Gloriam      päriter  cantantes. 
15  Färotin   druckt  'ad',   ich   habe  'a'   geändert.     Dann  ist  wohl  'coros'  No- 
minativ.    Weiter  vgl.  III  38  canebant   in  templo  triplici  coris  sacris,   39  unusque 
canebat,  alter  vero  subpsalmabat  tertiusque  Gloria  trinum  laudabat  deum ;  41  pä- 
riter post  Gloria  antiphöne  snbpsalmantes.    43  Corus  ad  aram,  corus  in  pulpitum 
stabat,  corusque  in  templo  resonabat  suabiter.        18  tertii? 
19     drdinem  angölicum      tenent  institütum, 
nit(5ntes  consistunt       pariter  in  coro, 
ordinem:   ob  1112   und  11147   zu   vergleichen  sind?        nitentes:   wohl  von 
niti,  sich  anstrengen,  nicht  von  niteo. 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      123 

21     Benignes  compönunt      melodie  cäntos 
in  laiide  divina       que  promulgantes. 
21  vgl.  2  melodie  cantus.    In  V  22  steht  ein  Wort  zu  wenig.    Das  wäre  mit 
'usque   oder  queque   promulgantes'   zu  gewinnen;    doch  wünscht  man   zu  promul- 
gantes ein  kräftiges  Objekt. 

23     Ilares  proper ant       in  sancta  sanctörum, 

officium  divinum       siimunt  gaudentes : 
25     Niilla  ventiläntes       otiösa  verba, 

sed  saltim  divina       elöquia  canentes, 
27     Lectiones  sanctas       pariter  aubscultantes. 
strepitum  vülgi      nullömodo  ibi  sönat. 
Wenn   die  V.  25,  26  u.  27   zu  24   sumunt  gehören,    so  zerreißt  die  schwere 
Interpunction  nach  27  aubscultantes  das  letzte  Distichon.    Doch  vielleicht  beginnt 
nach  24  gaudentes  ein  neuer  Satz  und  vielleicht  gehören  ventiläntes  canentes  und 
auscultantes   als   absolute  Participien  (=  dum  ventilant)  zu  dem  Hauptsatz  'stre- 
pitus  nullömodo  ibi  sonat'         28  Das  wie  quömodo  gebildete  nullömodo  ist  nicht 
selten.      Auffällig   ist   das   unbetonte   zweisilbige   ibi,    ferner    die   Kurzzeile   von 
8  Silben.     Ich  dachte  deßhalb  an  'nullömodo  insonat'  =  tönt  dazwischen. 

Für  uns  ist  die  Hauptsacbe,  daß  die  Formen  dieser  28  Lang- 
oder 56  Kurzzeilen  festgestellt  werden.  Wie  oben  gesagt,  bilden 
je  2  gewichtige  Wörter  eine  Kurzzeile,  2  solche  Kurzzeilen  eine 
Langzeile  und  2  Langzeilen  eine  Grruppe,  ein  Distichon.  Nach 
jeder  2.  Langzeile  steht  also  kräftige  Sinnespause ;  nach  der  ersten 
Langzeile  jeder  Gruppe  steht  gern  eine  mittelstarke  Sinnespause. 

Ebenmaß  und  Wohlklang  ist  das  Ziel  dichterischer  Form.  Es 
gilt  also  die  einschränkenden  Regeln  zu  erkennen,  durch  welche 
jenes  Ziel  des  Ebenmaßes  und  des  Wohlklangs  erreicht  wird.  'Mors 
acerbissima'  sind  2  gewichtige  Wörter,  doch  paßt  das  Paar  nicht 
zusammen;  'urbs  magna'  gibt  ein  passendes  Paar;  4mperatores  in- 
clytissimi'  ebenso;  wollte  man  aber  diese  beiden  Kurzzeilen  zu- 
sammen als  eine  Langzeile  recitiren,  entstände  ein  mißtönendes 
Ganze.     Dagegen  sind  hier  folgende  Schranken  aufgerichtet. 

Als  Hebungs Wörter  werden  n«cA^  gebraucht  einsilbige, 
wie  mons  dux.  Dagegen  werden  die  Verse  fast  ganz  aufgebaut 
aus  Wörtern  von  2  oder  3  oder  4  Silben.  Wörter  von  6  Silben 
fehlen  hier ;  die  von  5  Silben  sind  selten :  1  und  13  institutio  und 
responguria,  16  und  17  reciprocatos  und  incipientes  und  6  pre  sua- 
vitate.  Auch  fünf  silbige  Wörter  sind  in  diesen  Versen  sehr  be- 
hindert durch  die  Silbenzahl. 

Die  Silbenzahl  dieser  Kurzzeilen  ist  nemlich  eine  beschränkte, 
beschränkt  nach  unten  und  nach  oben.  Solche  von  3  oder  4  Silben, 
wie  mons  altus,  vultus  laetus  sind  verboten;  ebenso  sind  solche 
von  5  Silben  mit  proparoxytonem  Schluß,  wie  cantus  mödulis,  ver- 


124  Wilhelm  Meyer, 

boten.  Dagegen   zugelassen    sind   Kurzzeilen   zu   5   Silben   mit 

paroxytonem  Schluß  (5  _  u),  zu  6  und  zu  7  Silben  mit  paroxytonem, 
wie  mit  proparoxytonem  Schluß.  Kurzzeilen  von  9  oder  mehr 
Silben  finden  sich  nicht.  Die  Kurzzeilen  zu  8  Silben  sind  zweifel- 
haft. Es  sind  folgende  5:  1  Traditio  Toletana  institütio  que 
sancta,  11  militiae  angelorum,  12  in  conspectu  seniörum,  17  et  alii 
subpsalmantes.  Aber  auch  in  all  diesen  5  Kurzzeilen  stehen  nur 
7  Silben,  wenn  wir  die  Vokale  ie  ii  io  mit  Verschleifung  als  eine 
einzige  Silbe  sprechen,  was  in  der  alten  Rythmik  sehr  oft  ge- 
schieht. Der  6.  Achtsilber,  der  übrig  bleibt,  28  nullomodo  ibi 
sonat,  ist  bedenklich,  weil  dies  ibi  das  einzige  accentlose  Hilfs- 
wort von  ßwei  Silben  wäre,  das  in  diesen  Versen  vorkäme.  Deß- 
halb  habe  ich  'insonat'  statt  'ibi  sonat'  vorgeschlagen. 

Ehe  ich  die  Zeilenarten  aufzähle,  ist  die  Schlußcadenz 
zu  besprechen.  Der  Dichter  bevorzugt  entschieden  den  sinkenden, 
paroxytonen,  Schluß  der  Kurzzeilen.  Unter  den  28  Schlüssen  der 
ersten  Kurzzeilen  finden  sich  nur  die  folgenden  steigenden  Schlüsse : 
11  ad  instar  celestium,  (15  a  dextera  levaque),  18  tertio  post  G16- 
riam,  19  ördinem  angelicum,  23  llares  pröperant.  Im  Schlüsse 
der  Langzeilen  sind  die  steigenden,  proparoxytonen  Cadenzen  noch 
seltener :  3  sonöras  cömpares  und  4  diversorum  mödulis ;  (in  2  habe 
ich  das  Schlußwort  oracula  getilgt,  aber  in  28  statt  'ibi  sonat'  ver- 
muthet  'insonat'). 

Abgesehen  von  dem  verstümmelten  V.  22  ergeben  sich  also 
folgende  Arten  von  zweihebigen  Kurzzeilen: 

5  — u  iübilum   Carmen,   sümunt  gaudentes,   concentus  diilces         7 

Zeilen 

6_u  splendida  doctrina,  nitentes  consistunt        24  Zeilen 
nülla  ventilantes,  lectiönes  sanctas 

7  _  u  üni  incipientes,  pariter  auscultäntes         12  Zeilen 
mirifice  prom^ntes,  vespertinos  et  laüdes 
reciprocätos  cänunt. 

Hiezu  kommen  vielleicht  noch  die  6  achtsilbigen  (5  Zeilen) 
Zeilen  V.  1,  11,  12  und  17,  falls  in  denselben  Ver- 
schleifung des  ie  ii  und  io  angenommen  wird. 

6  u  _  V.  3  sonoras  cömpares  und  23  ilares  pröperant       2  Zeilen 
7u_  4  diversorum  mödulis,  11  ad  instar  celöstium        4  Zeilen. 

18  tertio  post  Glöriam,  19  ördinem  angölicum. 
(?  28  nullomodo  insonat). 
Diese  Kurzzeilen  werden  ohne  weitere  Rücksichten  zu  Lang- 
zeilen vereinigt.     So  ist  es  natürlich,  daß  13  Langzeilen  12  Silben 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       125 

zählen  und  10  Langzeilen  13  Silben;  aber  nur  je  eine  oder  2  Lang- 
zeilen zählen  11  oder  14  oder  15  Silben. 

Wie  steht  es  mit  den  unbetonten  Silben,  den  Senkungen? 
Zunächst  werden  die  einsilbigen  Hilfswörter  der  Sprache 
nur  als  Senkungen  verwendet.  Es  sind  7  in,  je  1  a  ad  post  und 
pre ;  dann  4  et,  3  que  und  je  1  aut  und  sed :  also  20  Fälle.  Wenn 
die  Schlußzeile  nullomodo  ibi  sonat  richtig  ist,  so  ist  dies  'ibi'  das 
einzige  tonlose  Hilfswort  von  2  Silben. 

Wie  gruppiren  sich  nun  um  die  2  Hebungen  die  Senkungen, 
welche  in  jeder  Kurzzeile  3,  4  oder  5  sind?  In  der  gewöhn- 
lichen Rythmik  der  Prosa  und  der  Dichtung,  nicht  nur  des  La- 
teinischen, werden  ein  oder  zwei  Senkungen  zwischen  2  Hebungen 
gesprochen;  aber  sobald  3  oder  mehr  Senkungen  hinter  einander 
folgen  sollten,  tritt  auf  eine  Mittelsenkung  ein  Nebenaccent,  welcher 
diese  Silbe  im  Versbau  einer  vollbetonten  gleich  stellen  kann :  'vita 
nostra  brevis  est  und  in  mundo  fuere';  aber  mit  Nebenaccent  'iu- 
venes  dum  sümus  und  brevi  finietur;  iüssu  imperatöris  und  iüsserat 
Imperator.  Die  merkwürdigste  Eigenschaft  der  hier  vorliegenden 
Rythmik  ist  nun  die,  daß  mit  Nehenaccenten  nicht  gerechnet  wird, 
also  die  Wellenbewegung  der  Aussprache  aufgegeben  ist;  der  Vor- 
trag fließt  nicht,  sondern  bricht  ruck-  und  stoßweise  sich  Bahn. 
Im  Schlüsse  unserer  Kurzzeilen  kann  sich  das  nicht  zeigen;  denn 
im  Wortschluß  können  nur  1  oder  2  Senkungen  stehen  (Toletäna 
oder  angelicum),  und  zwar  steht  hier  im  Schluß  der  Zeilen  in  der 
Regel  nur  eine  Senkung.  Aber  zwischen  den  beiden  Hebungen 
und  im  Anfang  der  Zeilen  ist  dies  seltene  Vortragsprinzip  zu  hören. 
In  der  Mitte  der  Zeile  muß  die  Zunge  sehr  oft  3  Silben  über- 
springen, selten  natürlich  4,  da  ja  die  ganze  Zeile  nicht  mehr  als 
7  Silben  zählen  soll.  So  sehr  oft  splendidä  dÖctrina,  resönänt  m 
chöro  und  ten^nt  institutum;  selten  aber  paritör  aüscültantes.  Im 
Anfang  der  Kurzzeile,  also  vor  der  ersten  Accenthebung,  steht 
häufig  überhaupt  keine  Senkung;  sonst  stehen,  so  viele  stehen 
können.  So  ördines  parant,  ördinem  angelicum ;  nitöntes  consistunt, 
löctiones  sanctas,  rgcipröcatos  canunt. 

Beim  scheint  nicht  beabsichtigt.  Hiat  ist  nicht  häufig,  doch 
findet  er  sich,  sowohl  innerhalb  der  Kurzzeile  als  zwischen  den 
2  Kurzzeilen :  bini  aut  terni ;  sed  saltim  divina  eloquia  canentes. 
Die  Verschleifung  von  ie,  ii  und  io  ist,  wie  gesagt,  vielleicht  in 
5  Zeilen  anzunehmen,  welche  sonst  8  Silben  zählen  würden. 

Nun  könnte  man  sagen,  eine  lateinische  Rythmik  mit  gänz- 
licher Abweisung  aller  Nebenaccent e  sei  an  und  für  sich  ein  Un- 
ding;  wenn  man  beim  gewöhnlichen   Sprechen  lateinischer  Sätze 


126  Wilhelm  Meyer, 

Nebenaccente  setze,  so  müßten  sie  auch  in  rythmischen  Versen 
stehen;  und  hier  seien  mit  ihrer  Zulassung  die  von  mir  1908  (Nach- 
richten S.  47)  nachgewiesenen  vierhebigen  lateinischen  rythmischen 
Zeilen  angewendet.  Also  sei  zu  lesen:  6_u  splendidä  doctrinä, 
nüUa  ventilantes,  lectiones  sanctäs ;  7  _  u  päriter  aüscultäntes,  mi- 
rifice  promentes,  vespertinos  et  laüdes,  responsüria  canünt,  recipro- 
cätos  canünt;  diversorum  mödulis,  ördinem  angelicüm. 

Allein  die  7  Zeilen  zu  5  _  vj  und  die  2  zu  6  u  _  könnten  nur 
3  Hebungen  liefern:  iübilum  cärmen,  sümunt  gaudentes,  concentus 
dülces  und  ilares  pröperänt;  ebenso  die  Zeilen  zu  6  — u  und  7u_^, 
welche  Taktwechsel  haben:  nitentes  consistimt  (8  Yerse)  und  ad 
instar  celestiüm  (2  Yerse).  Also  etwa  20  Verse  unter  56  würden 
nur  3  Hebungen  liefern.  Noch  wichtiger  ist  ein  anderer  Grund. 
Dem,  der  vierhebige  Zeilen  bauen  will  —  nach  Art  der  Ambrosia- 
nischen — ,  stellen  sich  erstlich  viele  Verse  zur  Verfügung,  die  aus 
3  vollaccentuirten  Wörtern  bestehen.  Z.  B.  Poetae  aevi  Karolini  II 
S.  426  (kurz  vor  800) :  neben  Cernite  conspicuüm  oft :  sacris  aedibus 
ältär ;  hie  ägni  crüor  caroque ;  dicite  rogo  alme  ;  sede  felix  in  aeviim. 
Allein  unter  unsern  56  Kurzzeilen  ließe  sich  nur  vielleicht  die 
letzte  (nuUomodo  ibi  sönät)  dafür  anführen  (nicht  die  4.:  mirifice 
prompserunt  oracula).  Und  dann,  wenn  der  Dichter  vierhebige 
Verse  liefern  wollte,  welchen  Sinn  hatte  es  da,  auf  7  Silben  in 
der  Zeile  sich  zu  beschränken?  All  die  vierhebigen  rythmischen 
Nachahmungen  der  ambrosianischen  Zeile  lassen  Zeilen  zu  8  Silben 
zu,  nicht  wenige  auch  Zeilen  von  mehr  Silben. 

Demnach  müssen  wir  den  Gedanken  an  Nebenaccente  aufgeben 
und  hier  nur  mit  gewichtigen  Wörtern  mit  einem  VoUaccent  rechnen. 
Unser  Hythmiker  hat  2  solche  mindestens  zweisilbigen  Vollwörter 
zu  einer  Kurzzeile  vereinigt.  Diesen  Kurzzeilen  hat  er,  damit  in 
der  Kette  nicht  zu  ungleiche  Glieder  vorkämen,  noch  gewisse  gleich- 
mäßige Eigenschaften  mitgegeben,  so  daß  sie  nicht  weniger  als  5 
und  nicht  mehr  als  7  Silben  zählen  und  vorwiegend  mit  sinkender, 
paroxytoner  Cadenz  schließen  sollten. 

Dieser  Rythmiker  hat  bei  der  Einrichtung  seiner  rythmischen 
Distichen  im  III.  Prolog  '0  quam'  die  quantitirenden  Zeilen  stu- 
dirt  und  nachgeahmt  und  hat  dabei  Fleiß  und  Gelehrsamkeit  be- 
wiesen. Wie  hat  nun  dieser  Rythmiker  hier  gearbeitet?  Hat  er 
etwa  die  ambrosianische  Strophe  nachgeahmt?  Die  ambrosia- 
nische  Strophe  bindet  allerdings  auch  von  den  4  Kurzzeilen,  aus 
denen  sie  besteht,  die  erste  mit  der  zweiten  und  die  dritte  mit 
der  vierten  und  schafft  so  zwei  Langzeilen,  nach  denen  das 
Strophenende  eintritt,  genau  wie  hier.     Allein  diese  Gliederung 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       127 

(2  +  2)  +  (2  +  2)  ist  für  allen  Gresang  und  Tanz  die  nächstliegende, 
einfachste  und  schönste.  Diese  Ähnlichkeit  der  Strophen  beweist 
also  nicht,  daß  unser  Rythmiker  die  ambrosianische  Strophe  nach- 
geahmt habe. 

Entschieden  dagegen  spricht  die  Unähnlichkeit  der  Zeilen. 
Statt  4  Hebungen  stehen  hier  nur  2;  die  8  Silben  der  ambrosia- 
nischen  Zeile  sind  hier,  wie  es  scheint,  verboten,  jedenfalls  wenig 
beliebt.  Deßhalb  ist  der  Gredanke  aufzugeben,  daß  die  vorliegenden 
lateinischen  Zeilen  den  ambrosianischen  nachgeahmt  seien. 

Ich  kann  aber  überhaupt  keine  spätlateinische  quantitirende 
Zeile  finden,  welche  der  grammatisch  gebildete  Rythmiker  mit  den 
vorliegenden  Kurzzeilen  von  je  2  vollbetonten  Wörtern  hätte  nach- 
ahmen wollen  können.  Ja,  mir  scheint  ein  Umstand  überhaupt  gegen 
Nachahmung  quantitirender  Zeilen  der  späten  römischen  Zeit  zu 
sprechen.  Abgesehen  von  den  daktylischen  haben  all  diese  quan- 
titirenden  Zeilen  stets  gleich  viele  Silben  und  gleiche  Schlußcadenz. 
Diese  Zeile  aber  zeigt  steten  Wechsel  der  Silbenzahl  und  neben 
etwa  50  sinkenden  Schlüssen  sicher  6  steigende.  Deßhalb  kann 
ich  überhaupt  nicht  glauben,  daß  eine  spätlateinische  Zeilenart 
hier  nachgeahmt  ist. 

Dann  aber  ist  diese  Art  von  Zeilen  zum  Gresang  nicht  zu 
brauchen.  Bald  fängt  die  erste  Hebung  die  Zeile  an,  bald  gehen 
der  ersten  Hebung  1  oder  2  oder  3  wenig  betonte  Silben  voran; 
zwischen  den  2  Hebungen  stehen  bald  1  Senkung,  bald  2  oder  3 
oder  auch  4.  An  einen  Chorgesang  nach  einer  bestimmten  Melodie 
war  da  nicht  zu  denken.  Nun  ist  ja  allerdings  in  unserer  Vorzeit 
ein  voller  Liedtext  so  gut  wie  nie  von  einem  Clior  vorgetragen 
worden.  Fast  immer  trug  nur  ein  Einzelner,  der  Vorsänger,  den 
Text  vor  und  ein  Chor  stimmte  höchstens  nach  den  einzelnen 
Strophen  oder  Absätzen  eines  Liedes  einen  immer  gleichen  kurzen 
Refrän  an.  Der  einzelne  Vorsänger,  ein  geübter  Mann,  konnte 
leichter  diese  ungefügen  verschiedenen  Zeilen  meistern ;  aber  wirk- 
licher Gresang  war  auch  ihm  doch  kaum  möglich  und  im  Interesse 
des  Verständnisses  auch  unnöthig. 

Solcher  Versbau  wie  hier  oder  wie  im  Beowulf  paßt  nur  für 
die  Recitation,  den  Halbgesang,  den  feierlichen  Vortrag.  Die  Stimme 
schwebt  leicht  steigend  von  der  ersten  Hebung  zur  zweiten ;  nach 
einer  leichten  Pause  schwebt  sie  leicht  sinkend  von  der  dritten 
Hebung  zur  vierten.  Was  wir  hören,  ist  nicht  die  sprachliche 
Unterlage  von  fest  und  schön  gegliederten  Tönen.  Wer  statt 
dieser  Wörter  mit  Hebungen  und  Senkungen  nur  mit  la  la  die 
Melodie  derselben  singen  wollte,  hätte  nur  eine  verwirrende  Fülle 


128  Wilhelm  Meyer, 

von  Möglichkeiten  vor  sich;  nicht  eine  bestimmte  Melodie,  sondern 
eine  Menge  verschiedener.  Es  liegen  hier  nicht  fein  gegliederte 
Gesangstexte  vor,  sondern  rythmisirte  Prosa,  die  mit  er- 
hobener Stimme  recitirt  werden  kann,  zu  der  man  auch  der  Feier- 
lichkeit halber  etliche  Saiten  rühren  mag.  Deßhalb  sei  mir  eine 
Abschweifung  in  das  Gebiet  der  lateinischen  Prosa  Spaniens  im 
frühesten  Mittelalter  gestattet. 


Gleiche  Wörterreihen  in  der  alten  spanischen 

Prosa. 
Eeihen  von  gleich  vielen  voll  betonten  Wörtern  sind  zum  fei- 
nern Gesang  wenig  geeignet.  Das  bewirkt  der  unsichere  Ort  und 
die  unsichere  Zahl  der  Senkungen,  welche  doch  auch  gesungen  sein 
wollen.  Aber  wohl  geeignet  sind  sie  zum  Halbgesang,  zur  würde- 
vollen Recitation.  So  kam  mir  der  Gedanke,  ob  vielleicht  die 
spanischen  Westgothen,  welche  Meister  des  würdevollen  Vortrags 
waren  und  diese  Meisterschaft  auf  ihre  Nachkommen  vererbt  haben, 
in  ihrer  feierlichsten  Prosa  auch  das  Kunstmittel  der  gleichen 
Wortreihen  angewendet  hätten,  wie  sie  den  rythmischen  Satz- 
schluß und  die  Reimprosa  oft  angewendet  haben  (vgl.  meine  Ges. 
Abhandlungen  II  278).  Daß  das  wirklich  geschehen  ist,  werden, 
wie  ich  glaube,  die  folgenden  Proben  beweisen. 

Natürlich  darf  man  in  dieser  Prosa  nicht   lange  Ketten  von 
Zeilen   mit   gleich   vielen  vollbetonten  Wörtern  erwarten ;   auf  ein 
Paar  oder  auf  eine  Gruppe  von  Zeilen,  welche  aus  3  vollbetonten 
Wörtern  bestehen,  folgt  eine  ähnliche  Zahl  von  Reihen,  die  aus  je 
4  Wörtern  bestehen  oder  aus  je  5  oder  aus  je  6.    Bei  recitirendem, 
dahinroUendem  Vortrag  muß  die   architektonische  Gleichmäßigkeit 
der  einzelnen  Theile   des  Redebaues   dem  Hörer  wohlthuend   das 
Ohr   gefüllt   und   in  ihm   das  Gefühl   von   ernster  Harmonie  ge- 
schaffen haben.     Das  Ziel   des   antiken  Isokolon   war   ein   rein 
rhetorisches.     Rutilius  Lupus  II  15  bringt  die  Beispiele: 
Nequaquam  mihi  dives  est, 
quamvis  multa  possideat, 
qui       neque  finem  habet  cupiendi 

neque  modum  statuit  utendi. 
nam      et  multum  desiderare  egentis  est  signum, 
et  nihil  parcere  egestatis  est  initium. 
Die  einzelnen  Wortreihen  haben  nicht  nur  eine  genau  entsprechende 
Zahl  von  Wörtern,  sondern  jedes  Wort  der  einen  Reihe  entspricht 
geistig  dem  entsprechenden  Wort  der  andern  Reihe.     Diese  Gegen- 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       129 

Sätze  der  einzelnen  Wörter  sollen  den  Gedanken  scharf  beleuchten. 
Das  ist  der  Zweck  dieses  rhetorischen  Kunstmittels. 

Die  Langzeilen-Paare  des  II.  Antiphonar-Prologs  'Tra- 
ditio Toletana'  enthalten  je  4  vollbetonte  Wörter.  Das  Ziel  ist 
durchaus  kein  rhetorisches,  sondern  das  Ziel  jeder  poetischen 
Form:  Schönheit  im  Ebenmaße: 

Bini  äut  terni       responsuria  canunt 
vespertinos  et  laüdes       similiter  et  psälmos. 
A  dextera  leuaque       coros  consistunt, 
antiphöne  modos       reciprocatos  canunt. 
Was  wollen  nun  die  gleichen  Wortreihen  in  der  altspani- 
sch e  n  P  r  o  s  a  ?     Ist  ihr  Ziel  das  rhetorische,   welches  durch  die 
Schärfe   der  Antithesen  den  Gredanken  hell  beleuchten  will,   oder 
ist   es    das  declamatorische  der  Dichtung,   welches  durch  den  har- 
monischen Bau  der   einzelnen   Zeilen   den  Wohlklang  des  ganzen 
Wortgebäudes  fördern  will? 

Natürlich  haben  die  altspanischen  Meister  der  Beredsamkeit 
nicht  verzichtet  auf  die  natürlichen  und  allbekannten  rhetorischen 
Vortheile  des  Isokolon.  Besonders  gern  benützen  sie  dasselbe  zur 
würdevollen  volltönenden  Ausmalung  des  Gredankes.  Z.  B.  Sacram. 
54, 26 :  rogamus, 

ut  adsis  pärcas  miserearis  ignöscas ;  4 
des  in  cörde  vota,  que  cömpleas ;  4 
des  in  ore  verba,  que  exaudias;  4 

des  in  öpere  facta,  que  benedicas.  4 
Aber  sie  benützen  auch  das  Isokolon  zur  scharfen  Zeichnung  von 
Gegensätzen;  so  die  Absätze  mit  illa  (Maria)  und  ista  (Ecclesia) 
Sacram.  56,  18—30;  mit  tunc  und  nunc  Sacram.  255,  3 — 14.  In  dem 
Erlaß  der  toledaner  Synode  bringt  das  Zeilenpaar  *Quae  ergo'  An- 
tithesen ;  die  mit  'in'  beginnende  Zeilenreihe  dient  der  breiten  Aus- 
malung durch  parallele  Worte.  Natürlich  haben  solch  gewandte 
Eedner  den  Nutzen  der  Antithesen  und  Parallelismen  gekannt. 
Hier  ist  aber  die  Frage,  ob  sie  die  parallelen  Wortreihen  auch  da 
benützt  haben,  wo  nicht  die  Rede  ist  von  rhetorischer  Antithese 
oder  Ausmalung.  Lauem  rhetorische  Künste  hinter  solchen  gleichen 
Wortreihen?  wie  Sacram.  255, 15: 

Propter  quod  humillimi  sine  cessatiöne  rogamus,      4 

ut,  dönec  nos  tiia  curatiöne  perficias,  4 

nöstris  tuam  vulneribus  non  siibtrahas  medicinam.  4 

Oder  Sacram.  257,34—38:  Ad  te  clamantes  exaudi: 

quo  resurrectionis  tiie  hilaritate  gaudentium         4 

öra  repleäntur  iiibilo  laüdis  4 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten,  Phil,-hist.  Klasse.    1913,    Heft  1.  9 


130  Wilhelm  Meyer, 

et  corda  efF^ctum  percipiant  exorationis,  4 

cum  nunc  exoraverint  ea  que  precepisti,  4 

clamantes  atque  ita  dicentes  e  terris:  Pater  etc.      4 

Oder  die  fünf  wortigen  Reihen  'Fuerint  licet'  Sacram.  326, 12 — 

15,  oder  Sacram.  324,14—19  die  folgenden: 

Döus,  qui  adsiimptum  hominem  evectürus  ad  c^los,  5 

inter  praecipua  mandatöriim  tuörum  mysteria  5 

concordissimam  pacem  tuis  sanctis  reliqnisti  apostolis:    5 

süscipe  inlata  sacro  altario  münera,  5 

in  höstiam  pacificam  largiente  tua  grätia  reputanda.        5 

Auch   die   6  Reihen    von  je   4  vollbetonten  Wörtern  Tönderi 

etenim',   welche  ich  aus  dem  toledaner  Edict  ausgeschrieben  habe, 

ergehen  sich  nicht  in  scharfen  Antithesen  und  malen  nicht   einen 

Gedanken  in  6  parallel  gebauten  Sätzen  aus,  sondern  sie  geben  in 

3  Verspaaren  den  Hauptsatz  und  die  2  mit  si  eingeleiteten  Neben- 
sätze. Dem  Redner  ist  die  Hauptsache,  daß  seine  "Worte  in  jeder 
Zeile  auf  4  Stützpunkten  dahin  rollen  und  daß  seine  Stimme  in 
diesem  harmonischen  Wohlklang  sich  austönen  kann.  Wer  hier  ir- 
gend einen  Zweifel  hegt,  lese  das  Gebet  am  Krankenbett,  das  ich 
aus  Ferotin's  Liber  ordinum  genommen  habe.  Die  25  Reihen  von 
je  4  vollbetonten  Wörtern  stehen  fest :  aber  nirgends  ist  eine  Spur 
von  Antithese  oder  von  einem  andern  rhetorischen  Kunstgriff. 

Aber  allerdings  lädt  solch  barmonischer  Bau  der  Satzstücke 
ein,  Antithesen  oder  parallele  Gedanken  als  geeignetste  Füllung 
zu  verwenden.  So  ist  es  kein  Wunder,  wenn  die  poetische  vier- 
wortige  Reihenform  einfach  dahinläuft,  aber  der  Inhalt  plötzlich 
die  rhetorische  Form  annimmt.     So  Sacram.  255,  28 

Et  quia  imbecilla  est  nöstre  infirmitätis  oratio,  4 

üt  quid  ordre  oporteat  nesciämus,  4 

advocämus  in  suffragio  pröcum  nosträrum  4 

susceptos  in  cel^sti  coll(5gio  patriärchas,  4 

repl^tos  divino  spiritu  proph^tas;  4 

martyres  confessionis  floribus  coronatos,  4 

apostolos  ad  officium  predicationis  electos.  4 

Die   Hauptsache   ist   hier   die   poetische  Form,   daß   in   allen 

7  Zeilen   je   4   vollbetonte  Wörter   stehen.     Hiezu   kommt  in  den 

4  letzten  Zeilen  die  rhetorische  Nebensache,  daß  4  parallele  Ge- 
danken mit  parallel  gestellten  Wörtern  ausgedrückt  werden.  Poe- 
tische Isokola  sind  alle  7  Zeilen,  rhetorische  Isokola  sind  nur  die 
4  letzten  Zeilen  ^). 

1)  In  der  Gebetmühle,  den  Synonyma  (vgl.  meine  Ges.  Abhandlungen  II  181). 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.        131 

Ich  habe  an  zweiter  Stelle  Proben  gegeben  aus  dem  Erlaß  der 
8.  Synode  zu  Toledo  vom  Jahre  653,  an  erster  aber  Stücke 
aus  den  Meßgebeten  an  den  höchsten  Feiertagen.  Sätze  aus 
diesen  Meßgebeten  wurden  schon  im  Jahre  793  von  Elipandus,  dem 
Primas  von  Toledo,  in  seinem  Briefe  an  Alcuin  citirt  (Ferotin,  Sa- 
crament.  p.  XXX).  Dann  ist  der  Synodalerlaß  von  653  in  dem 
rythmischen  und  gereimten  Satzschluß  und  in  der  Anwendung  der 
gleichen  Wortreihen  so  ähnlich  diesen  Meßgebeten,  daß  man  auch 
ihre  Entstehung  in  das  7.  Jahrhundert,  also  vor  die  eigentliche 
mozarabische  Zeit,  hinaufsetzen  darf. 

Ich  entnahm  diese  Proben  Ferotin:  Le  Liber  Mozarabicus 
Sacramentorum  (=  Monumenta  ecclesiae  liturgica  Vol.  VI,  Paris 
1912),  womit  ich  die  Ausgabe  des  Missale  mixtum  von  Lesleius  im 
85.  Band  der  Migne'schen  Patrologie  verglich.  Dann  fand  ich, 
blätternd,  eine  Probe  dieser  Kunst  in  Ferotin's  Liber  ordinum 
Sp.  72  (=  Monumenta  eccl.  liturgica  V  1904).  An  den  Rand 
setze  ich  die  Zahl  der  vollbetonten  Wörter,  auf  die  es  hier  an- 
kommt. In  Klammern  und  in  kleineren  Zahlen  notire  ich  die  Art 
des  rythmischen  Schlusses.  Ausführlicher  habe  ich  über 
diesen  gehandelt  in  meinen  Gesammelten  Abhandlungen  II  S.  259 
und  sonst.  Es  sind  3  oder  4  Arten.  1)  <<>  r^j^r^  dj  r^  oder  sel- 
tener r^  r>^  r^ ^  ri,  rsj  \  regua  subiecit  oder  interior  pastus.  2)  rlj  r^, 
rsj  rL>  n^  r^  oder  seltener  rL>  r\j  ro ^  r^  r^  rsj  \  indivisa  sancfcificet  oder 
lilia  virgines.  3)  (^  r\j  r^^r^  r-^  rL>  r^\  perierat  invenitur  oder 
dätus  est  hunc  sumämus.  Selten  ist  die  4.  Form :  r^  r^^r^  r^  t^  r^\ 
eum  redamavit.  Schlußwörter  von  mehr  als  4  Silben,  wie  vivi- 
ficantur  *  acceptabile  •  supplicationis "  omnipotentia ,  sind  seltene 
Ausnahmen. 

IVlissa  de  nativitate  domini. 

Zuerst  gebe  ich  ein  Beispiel,  wo  Zeilen  von  ganz  verschiedener 
Wortzahl  einander  entsprechen.    Es  ist  aus  der  Inlatio  der  Weih- 
nachtsmesse genommen,  Sacramentar  56,  18—30  =  Missale  85  Sp. 
188.     Maria  und  die  Ecclesia  werden  mit  einander  verglichen: 
lila  (Maria)  salütem  pöpulis  creavit,  hec  (ecclesia)  pöpulos:  5 
illa  utero  vitam  portavit,  hec  lavacro.  5 

In  illius  membris  Christus  infüsus  est:    4 
4     in  istius  aquis  Christus  indütus  est.  4 

ist  Isidor  eigentlich  gezwungen,  die  Fülle  der  parallelen  Gedanken  durch  pa- 
rallel gebaute  Sätze  auszudrücken.  Doch  springt  er  oft  genug  ab  und  setzt 
Wörter  mehr  oder  weniger  als  er  setzen  durfte,  wenn  er  die  hier  besprochene 
Wohlklangsformel  befolgen  wollte. 

9* 


132  Wilhelm  Meyer, 

Per  lUam  qui  erat  nascitur :  3 

6     per  istam  qni  perierat  invenitur.       3 
In  illa  red^mptor  gentium  vivificatur:     4 

8  in  ista  gentes  vivificantur.  3 
Per  illam  v^nit  nt  peccata  tolleret:         4 

10     per  istam  tiilit  peccata  [propter  que  venit].    3 
Per  illam  nös  ploravit:     3 
per  istam  nös  curavit.      3 

13  In  illa  infans :       in  ista  gigans.    2  +  2 

14  ibi  eiulat :       hie  triumphat.  2  +  2 

Per  illam  crepündia  gestavit:   3 
16     per  istam  regna  subiecit.  3 

Illam  parvuli  iocunditate  demülsit:  4 
18  istam  spönsi  credulitäte  despondit.  4 
In  1  steht  salutem  in  Mi,  fehlt  in  Toi.  35,  8  u.  7  10  propter  que  venit : 
scheint  ein  späterer  Zusatz  zu  sein.  14  exulat  Mi.  18  dispondit  Toi.  35,  3 
u.  7.  Der  rythmische  Schluß  fehlt  oft  in  dem  Vorder gliede  (5,  9,  11,  15);  smist 
in  12  u.  13;  m  8  besteht  er  aus  einem  fünfsilbigen  Wort.  Der  Beim  fehlt  nur 
in  9  oder  10. 

Missa  de  nativitate.     Sacramentar.  54,  4 — 11 ;  Missale  85, 186. 
Ecce  nunc  tempus  acceptabile,     3 
ecce  nunc  dies  salntis(i).  3 

Lux  a  terra  prodiit:  exeämus  a  tenebris(2),  3  +  2 

Advocatus  e  celo  descendit :  quod  oportet  agamus  (i).  3  +  2 
Red^mptor  miindi  apparuit:  pro  libertate  clamemus(i).  3  +  2 
Venit  ad  egrötos  medicus :  vülnera  proferämus  (3).  3  +  2 

Pänis  vivus  credentibus  datus  est :  Mnc  suraamus  (3).  4  +.2 

Föns  perennis  fidelibus  ortus  est :  animas  impleämus  (3).        4  +  2 

Abgesehen  von  dem  Vorderglied  in  Z.  1  steht  überall  Reim  und  rythmischer 
Schluß. 

Missa  de  nativitate.    Sacram.  54,  23—34,  Miss.  85, 187  A. 
Te  domine  Christe  Jesu* 
te  d^um:  pluräliter  homines  salväntem,  4 

et  hominem :  in  d^o  singulariter  potentem     4 

4  invocamus,  laudamus,  rogamus* 

ut  ddsis  pdrcas  misereäris  ignöscas(i),  4 

6     d^s  in  corde  vota  que  c6mpleas(2);  4 

d^s  in  ore  v^rba  que  exaüdias;  4 

d^s  in  öpere  facta  que  benedicas  (s).  4 

9  Non  p^timus  renovari  nobis  3 
(sicut  in  hac  die  olim  acta  est*), 
corporalem  nativitatem  tüam;           3 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       133 

12     Sed  petinms  incorporäri  nobis     3 
invisibilem  divinitatem  tüam.      3 
14     Quodprestitum  est  carnaliter  sed  singulariter  tunc  Marie  (3),  4 
nunc  spiritaliter  prestetur  ecclesie(2).  4 

5  Sacram.  hat  adsis  ut;    11   corporalis  nativitas  tua  Mi..    Der  rythmische 
Schluß  fehlt  in  Z.  2,  3,  7,  11,  13.     Die  Reimkette  ist  vollständig. 

Die  nativitate,  Post  nomina.     Sacram.  55, 20— 28 ;   Missale  85, 187  C. 
Höstia  enim  inmaculata  vivit  et  vivens  iügiter  inmolatur  (3)     6 
höstia  que  sola  deum  placare  prevalet,  quia  deus  est.  6 

3     Hänc  tibi  summe  pater  offerimus(2)   4 

4    pro  säncta  ecclesia  tüa(i)  3 

pro  satisfactiöne  seculi  delinquentis  (3)  3 

pro  emendatiöne  animarum  nostrarum(i)     3 

7     pro  sanitäte  omnium  infirmörum(3)  3 

8     ac  requie  vel  indulgentia  fidelium  defunctörum  (3),     4 

ut  mutata  sörte  tristium  mansi6num(3)  4 

10  felici  perfruantur  societate  iustörum(i).  4 
Besser  wäre   es,    wenn   in  Z.  8  das  unnöthige  vel  indulgentia  getilgt  und  so 

diese  8.  Zeile  mit  den  Zeilen  4 — 7  verbunden  werden  könnte.        Der  rythmische 
Schluß  ist  schlecht  in  Z.  2,  der  Reim  fehlt  in  Z.  1 — 5. 

De  nativitate,  Inlatio.     Sacrament.  57,  4—19 ;  Missale  85, 188  C. 
Promisit  ei  se  Uli  datüram  regnum  eternum(i);  6 

ipsam  pollicitus  est  statuendam  in  dextere  sue  parte  reginam  (1).   6 
3     Concessit  et  ipsi,  quod  concessum  est  genetrici  (3) :       4 
impleri,  non  violari;  parere,  non  corrumpi(3);  4 

5     illi  semel.  et  isti  semper:  4 

sedere  tamquam  spönsam  in  thalamo  pulcbritudinis     4 
et  multiplicare  filios  gremio  pietatis  (3) ;  4 

8     fetösam  esse  pröle,  non  fetidam  voluptate  (3).  4 

Sic  et  ipsa  in  ipso  per  ipsum  dives  effecta  5 

sponso  ac  domino  suo  humilia  refert  munera,       5 

11  hoc  ei  de  proprio  suo  offerendo  quod  credidit(2),     4 
hoc  de  exemplo  quod  eum  redamavit  (4) ;  4 

13     hoc  de  döno  ipsius(i)  3 

id  ipsum  potuisse  quod  völuit(2),  3 

15     id  ipsud  voluisse  quod  pötuit(2).  3 

Dedit  illi* 

17     tamquam  rosas  martyres,  3 

völut  lilia  virgines(2),  3 

19     quasi  violas  continentes  (3).  3 
14  und  15  hat  Mi  'id  ipsam'.       Rythmischer  Schluß  ist  entbehrlich  in  Z.  5, 


134  "Wilhelm  Meyer, 

6  u.  17;   man  sucht  ihn  in  Z.  10;   in  Z.  12   steht  die  seltenere  Form  mit  3  Sen- 
kungen.    Öfter  steht  Innenreim;  so  Z.  1,  2 — 5  und  8. 

De  nativitate,  Post  Pridie.   Sacrament.  57, 34—58, 18;  Missale  85, 189. 

Hec  dömine  dona  tua  ac  precepta  serväntes(i)     4 
in  altare  tünm  panis  ac  vini  holocaiista  proponimus  (2),     6 

3     rogantes  profusissimam  tue  misericördie  pietaiem(3),     4 
nt  eodem  spiritu,  quo  te  in  cärne  virginitas  incorrupta  concepit  (1),  6 

5     has  höstias  trmitas  indivisa  sanctificet  (2),     4 
ut  cum  a  nöbis  füerint  non  minori  trepidatione  qnam  veneratione 

percepte(i),  6 
7     quidquid  contra  animam  (male)  vivit  intereat(2)     4 
et  quidquid  interierit  nullatenus  reviviseat  (3).        4 
Z.  7    male   scheint   zu   tilgen.        Reim   nur   in  Z.  7   und   8.    Rythmischer 
Schluß  stets. 

Ad  orationem  domlnicam.    (Sacrament.  58, 5). 
Quod  via  nt  sequeremur  ostendit(i),        3 
quod  vita  ut  loqueremur  edöcuit(2),         3 
quod  veritas  ut  teneremus  instituit(2)     3 
tibi  summe  pater*  cum  tremore  cordis* 

proclamemus  e  terris  (i).      Pater  etc.     3x2 

Benedictio.       Dominus  Jesus  Christus*, 
qui  ölim  pro  nöbis  dignatus  est  nasci(i),  4 

ipse  vos  süa  nativitate  purificet  (2).     Amen.      4 
Et  qui  infäntiam  sümens  humanitatis,     3 
vilibus  indütus  est  pännis(i),  3 

celestium  virtütum  vos  vestiat  indumöntis  (3).     Amen.     4 
Sitque  veströrum  cordium  intörior  pastus(i),  4 

qui  in  pres^pio  positus* 

cred^ntibus  se  voluit  •  monstrari  vesc^ndus  (1).  Amen.  3x2 
Vor  dignatus  hat  Mi  'hodie',  Ferotin's  Hft  'de  virgine'.        Reim   und  ryth- 
mischer Schluß  fast  immer. 

Missa  in  hilaria  Paschae:  Sacrament.  253,3—6;   Missale  85, 482 A. 
Letötur  c^lum  et  exültet  terra;  4 

rideat  märe,  sol  fulgeat(2).  4 

Ser^nitas  rediit,  p^stis  fügit;  4 

temp^stas  desiit,  cössit  obscüritas  (2).   4 
Aerem  crüx  purgävit(3);  3 

tellürem  sanguis  abst^rsit(i);    3 
*  *     lignum  corr6xit(i).  3 

In  der  letzten  Zeile  scheint  ein  Wort,  wie  mare,  zu  fehlen. 


Spanisches  ziir  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       135 

Pascha:  Sacrament.  255,3—18  u.  23— 256,  3  =  Missale  85, 482 D. 
Die  beiden  folgenden  Stellen  sind  niclit  scharf  parallel  ausge- 
arbeitet. Vielleicht  ist  die  bandschriftlicbe  Überlieferung  niclit 
ganz  richtig.  Dennoch  sind  die  beiden  Stellen  lehrreich,  besonders 
die  erste,  durch  die  mit  tunc  und  nunc  scharf  markirten  Gregen- 
sätze. 

Tiinc  servi  dicebamur  futuri:      4 
nunc  filii(2).  2 

Tünc  oboedientibus  inmortalitas  promittebatur :      4 
nunc  augetur  et  dignitas(2).  3 

Tünc  portio  habenda  cum  deliciis:  4 

nunc  commünio  futüra  cum  ängelis(2).     4 
Tünc  cum  creatüra  vivendum:  3 

nunc  cum  Creatore  regnändum(i).  3 
Tünc  evitandus  diabolus  (2) :  3 

nunc  et  subiciendus  edicitur(2).   3 
Tünc  erat  admonitio  de  cautela  precepti(i):     4 
nunc  hortatio  de  pömpa  iudicii(2).  4 

Tünc  proponebatur  in  lege  metus :     4 
nunc  in  voluntäte  suggestus  (1).        3 
Tünc  non  licuit  paradisum  habere  per  cülpam(i):     5 
nunc  celum  datur  sperare  per  gratiam(2).  5 

Melius  ergo*  multöque  melius*  crövimus  post  ruinam(3).     6 

Pröpter  quod  humillimi  sine  cessatione  rogamus  (1),     4 
ut,  donec  nos  tüa  curatione  perficias  (2),  4 

nöstris  tuam  vulneribus  non  sübtrahas  medicinam  (3).  4 
Rythmischer  Schluß  stets  in  den  Hauptschlüssen,  Reim  fast  immer. 

Pascha:  Post  nomlna.     (Sacrament.  255, 23). 

Auditis  nominibus  offerentium  3 

te  pietatis  dominum  deprecamur  (3),     4 
ut  digneris  nöbis  oratus  adsistere  (2),  4 
adesse  quesitus'  aperire  pulsatus(i).  4 
Offerentium  nömina:  celestibus  scribas  in  paginis(2);     5 
promissiönem  tuam  •  manifestes  in  sanctis  (1) ;     3 

misericördiam  •  ostendas  in  perditis(2).  3 

Et  quia*  imbecilla  est  nostre  infirmitatis  oratio  (2)  4 
vel  quid  oräre  oppörteat  nescimus,  4 

advocamus  in  suiFragio  precum  nostrarum(i)  4 

susceptos  in  celesti  collegio  patriarchas  (3),  4 

repletos  divino  spiritu  prophetas,  4 

märtyres  confessionis  floribus  coronatos  (3),  4 


136  Willielm  Meyer, 

apöstolos  ad  officium  predicationis  el^ctos(i).        4 
Per  quös  oramus  te  dominum  n6strum(i).  4 

ut  omnes* 
m^tu  territos*  inopia  afflictos*  4 

tribulatiöne  vexatos  *  morbis  obrutos  •  4 

suppliciis  deditos*  debitis  obligatos(3)  4 

presentia  tue  resurrectionis  absölvas(i).  4 

Spirituum  quöque  pausäntium     3 

memor  esse  digneris(i),  3 

ut  Ulis*  criminum  suörum  indulgentia  relaxata(3)     4 
ad  sinum  patriarcbarum  liceat  pervenire(3).       4 

Ferotin  |  'vel  quid',  Missale  'ut  quid';  ut  quid.,  nesciamus?  Dann  ha; 
Ferotin  'suppliciis  deditis  obligatos';  wohl  Druckfehler.  Rythmischer  Schluß  in 
den  Hauptschlüssen;  sehr  oft  Reim. 

Ad  orationem  dominicam,  Sacrament.  257,  32—38  =  Missale  85,  486. 
Christe  Jhesu  bone,  3 

qui  ad  pätrem  de  cruce  clamästi(i):      3 
tu  nos  in  bac  die,  3 

qua  ipse  de  tümulo  surrexisti  (3),  3 

ad  te  clamantes  exaüdi(i):  3 

quo  resurrectionis  tiie  bilaritate  gaudentium  (2)     4 
öra  repleäntur  iiibilo  laudis(i)  4 

et  cor  da  effectum  percipiant  exoratiönis,  4 

cum  nunc  exoräverint  ea  que  precepisti  (3),  4 

clamantes  atque  ita  dicentes  e  terris(i): 
Pater  etc. 
Färotin's  Handschrift  bietet  'hilaritate  perfusi  gaud.',  dann  läßt  sie  die  letzte 
Zeile  'clamantes  a.  i.  d.  e.  t.'  weg.        Stets  rythmischer  Schluß,  meistens  Reim. 

Missa  de  ascensione,  Sacrament.  323, 14—24  =  Missale  85, 602 B. 

Petamus  (igitur)  ab  omnipotentia  patris(i)  3 

per  nomen  filii  salvatoris  (3)  3 

grätie  spiritalis  ingressum(i)  3 

et^rne  beatitüdinis  d6num(i)  3 

bedte  mansionis  ascensum(i)  3 

catbolice  credulitätis  augmentum(i)  3 

her(^'tice  infidelitätis  excidium(2).  3 

Aüdiet  prof^cto  in  confessione,  3 

quös  in  perditione  que.?ivit(i).  3 
Adstäbit  suis,  qui  non  döstitit  ali(5nis(3).             5 
dderit  ägnitus,  qui  non  döfuit  agnosc^ndus  (3).    5 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       137 

Non  patietur  orphanos  esse  devötos(i),       4 
qui  filios  dignatus  est  fäcere  inimicos(3).    4 

Däbit  effectum  supplicationis,  3 

qui  promisit  spiritum  sanctitätis  (s).     3 
Immer  rythmischer  Schluß,  fast  immer  Reim. 

Ascensio.    Post  nomina.     Sacrament.  324, 1 — 12  =  Missale  85,  603  D. 

Domine  rex  glorie,* 
qui  patefactis  prophetärum  oräculis  (2)     3 
tamquam  elevatis  eternalibus  p6rtis(i)    3 
paternam  repetis  sedem(i),  3 

quia  dum* 
tua  deitas  eo  quo  nümquam  discedit  regreditur  (2),     5 
humano  generi  celörum  äditus  aperitur  (3) :  5 

dona,* 
ut  illic  extendätur  nöstra  intentio(2),  4 

quo  precessit  nöstra  redemptio  (2) ;  4 

nee  inhereamus  captiva  delectatione  terrenis(i),     4 
qui  te  regnantem  confitemur  in  cölis(i).  4 

Quo,  prece  humilitatis  nöstre  placatus(i),  4 

ex  illa  maiestatis  qua  resides  sede(i)  4 

et  viventes  repleas  d6nis(i)  3 

et  pausäntium  spiritus  consoleris(3).     3 
Das  Missale   hat  mehrere  Varianten :   patefactis   et  adimpletis ;    quo     dum 
discessit;  processit.         Stets  rythmischer  Schluß,  fast  stets  Reim. 

Ascensio.     Ad  pacem.     Sacrament.  324, 14 — 22  =  Missale  85, 603  A. 
Deus  qui  adsumptum  hominem  evectiirus  ad  celos(i)  5 

inter  precipua  mandatörum  tuörum  mysteria(2)  5 

concordissimam  pacem  tuis  sanctis  reliquisti  apöstolis(2):     5 
siiscipe  inlata  sacro  altario  münera(2)  5 

in  höstiam  pacificam  largiente  tua  gratia  reputanda(3).        5 

nobisque* 
tuis  famulis  tribue  sectari  per  exteriöris  hominis  ösculum(2)  6 

interiöris  kominis  indisriiptum  päcis  et  gratiae  sacramentum(3).    6 
Fast  immer  rythmischer  Schluß,  meistens  Reim. 

Ascensio.    Inlatlo.    Sacrament.  824, 24—325, 6  =  Missale  85,  603  A. 
Dignum  et  iiistum  est,  omnipotens  päter,  4 

nos  tibi  agere  gratias  per  Jhesutn  Christum,  4 

filium  tüum  dominum  nöstrum(i).  4 

Qui:  post  secunde  nativitätis  verissimum  sacramentum(3),  4 
post  humane  passionis  gloriosum  triümphum  (1),  4 


138  Wilhelm  Meyer, 

post  dignabilem  suscepte  mortis  ad  inferna  descensum  (i),  5 

post  vivificäntem  resiimpte  resurrectionis  ad  superna 

regr^ssum  (i),     5 
post  manifestatam  mirabilium  virtüte  potentiam  (2),  4 

post  inmensam  *  m-  infirmantium  inediciDam(3), 
post  celebratam  in  apostolorum  communiöne  doctrinain(i),    4 
ad  illam  eqnalem  sibi  maiestatis  tue  sedem  5 

ereptam  de  inimici  faucibus  predam  repörtans(i)      5 

captivam  diaboli     2 
süum  söcium  tüum  bospitem  fecit(i).  5 

Dignnm  celi  babitatiöne  constituit(2)j  4 

qui  perfrui  paradysi  iucunditate  non  inerQit(2).     4 
opus  tiium  onus  süum  est,  4 

cum  nee  illa  laböri  nee  ista  sint  p6nderi(2).  4 

Das  Missale  hat :  dominum  nostrum  fehlt ;  reassumpte ;  captivum  diabolum ; 
tuum  fehlt  vor  hospitem;  non  potuit  statt  non  meruit.  Vor  infirmantium  fehlt 
ivohl  ein  Wort  loie  cunctorum.        Fast  immer  rythmischer  Schluß,  meistens  Reim. 

Ascenslo.    Inlatlo.    Sacrament.  325, 16—326,  5  =  Missale  85,  603  C. 
Non  süffieit  abundantissime  bonitati(3),     3 
quod  ad  cruciandam  spoliati  böstis  invidiam(2)     4 
faciendis  virtütibus  potestate  permissa(i),  4 

venire  ad  se  super  äquas  discipulo  cupienti(3)  5 

famuläntia  contra  natüram  elementa  subiecit(i):  5 

dum  gravem  gradientis  cörporei  pönderis  mölem(i)     5 
nequaquam  cedentium  undärum  dörsa  portarent(i),     5 
cum  ad  imperantis  obs^quium  fieret  itineris  soliditas,  non 

liquoris  (3),     7 
et  6quor  iussiöne  librätum  non  mutaret  ciirsum  sed  mutaret 

officium  (2),     7 
atque  ad  vocantis  edictum  eüntes  vie  cürrerent  5 

et  progredientis  vestigia  freta  insignita  sorberent(i).     5 
inmensümque  pelagus  accid^ntis  limitem 

inviolata  equalitate  nesciret(i)     7 
et  figöntis  pMem  plenitüdine  in  se  manente  **  non  mergeret(2). 
Non  in  aliquam  rätem  matöria  gelu  stricta  concreverat  (2)  7 

nee  flüminum  more  superi^cta  flu^ntis 

frigore  tegum^nta  pendöbant  (1),     7 
quum  natdlis  illa  mobilitas  p^rvia  et  völis  patöret  et  pläntis  (1),     7 
inestimataque  profunditas  simul  et  viatorem  f^rret  et 

remigem  (2,)     6 
maiore  miraculo  bominem  päti  iüssa  quam  ndvem(i)  6 

uberiöri  d^i  laude  grössibus  adita  quam  ratibus(2).  6 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Kythmik.      139 

venire  ad  te  3Ii;  nee  aquara  ierotin,  credentium  Mi\  proregredientis  ier.', 
imersumque  pel.  ascendentis  Mi\  manente  aqua  non  mergeret?;  aliquam  cratem 
Mi,  nicht  übel ;  concreverant  Fer.,  statt  natalis  hat  Mi  natabilis,  eine  Hft  nata- 
tilis ;  adita?       Fast  immer  rythmischer  Schluß,  sehr  oft  Reim,  bez.  Innenreim. 

Einige  Zeilen  tveiter  {Sacrament.  326 ^  12) : 

Fuerint  licet  magna  ista  vel  grändia(2),  5 

cedant  tarnen  his  beneficiis  illa  miräcula  (2) :  5 

qnod  invisibili  deo  tomo  visibilis  corporätus  (3)  5 

a^rium  iter  non  gradu  siiperat  sed  volatu(3).  5 

Immer  rythmischer  Schluß  und  Reim. 

Ascensio.   Ad  orationem  dominicam.    Sacrament.  328,  20— 24; 
Missale  85,  605  A. 

Ad  liumana  descendisti*  celestia  non  relmquens  (3),  2  +  2 

ad  superna  regressus  *  humäna  non  deserens  (2),  2  +  2 

ubique  totus  *  nbique  mirabilis  (2),  2  +  2 

non  interceptus  cärne*  ut  non  esses  in  patre(i).  2  +  2 

non  ereptus  ascensione  *  ut  non  esses  in  bomine  (2).  2  +  2 
Immer  rythmischer  Schluß,  meistens  Reim. 

Penlecoste.    Inlatio.   Sacrament.  340, 8—24  =  Missale  85,  618  B. 

Quis  enim  narrare 

väleat  hüins  bodierno  die  ignis  inlapsum  (1) ;  6 

sie  distribiita  discipulis  genera  universa  linguarum  (1),  6 

nt  nee  Latinus  Hebreo  nee  Grrecus  Egyptio  nee  Scitba  Indo,  6 

propria  dum  quisque  et  peregrina  audiens  löquitur  lingua(i),  6 

detrimentum  vel  alieni  fecerit  vel  siii  senserit  intellectus  (3)  ?  6 

Quäque  virtüte  sit  actum,  quod  diremptis  veritatis  preconibus  (2)  6 

per  spatia  inmensa  terrarum  unius  atque  indivisibilis  6 

dönum  doctrine  celestis  pro  potestate  voluntaria  partiretur(3),  6 

nicbil  ägens  unitati  fidei  dissonum(2)  5 

quamvis  multiplici  sit  scientie  distributione  pulcbörrimum  (2),  5 

et  multimoda  mirificum  extiterit  varietäte  sermönum(i),  5 

ostendens  quia 

confessiöni  dominice  non  impedit  diversitas  lingue(i)  5 
nee  interest  quam  vario  quis  sermone  fateatur(4),     4 
diimmodo  ünus  sit  ille  qui  creditur(2).                           4 
enarrare  valet  Missale  ;   alienigeni  Mi ;   diremptis  :  dicentis  Mi ;  unius  :  unus 
Ferotin-j  pre  potestate  Fei'.-,  multiplicis  scientie  Mi-,  ostendens  qnod  Mi;  interest 
quod  vario  Mi.    Reim  oft,  rythmischer  Schluß  stets. 

Ferotln,  LIber  Ordinum,  1914  Sp.  71 :  Ordo  ad  visitandum  vel 
perunguendum  infirmum,  aus  2  Handschriften:   der  Handschrift 


1 

140  Wilhelm  Meyer, 

in   Silos   (a.    1052   geschrieben)    und    der    Handschrift    in   Madrid 
(11.  Jahrh.).     Oratio: 

Ih^su  salvator  noster  et  domine, 
qni  es  v^ra  salus  et  medicma, 
et  a  quo  et  cuius  est  vera  salus  et  medicina, 
4  qui  apöstoli  tüi  voce  nos  mstruis, 
ut  morbides  olei  liquore  tangentes 
tüam  postulemus  misericördiam  pietatis: 
aspice  propitius  super  hunc  famulum  tuum  ill. 
8  ab  illa  miräbili  summitäte  celorum; 
üt,  quem  languor  cürvat  ad  exitum 
et  virium  defectio  iam  pertrahit  ad  occasum, 
medella  tue  gratie  restituat  castigatum. 
12  et  extingue  in  eum,  domine,  libidinum  et  febrium  estus, 
dolorum  stimulos  ac  vitiörum  öbtere  cruciatus. 
Egritüdinum  et  cupiditatum  torraenta  dissolve. 
superbie  inflationem  tumoresque  compesce. 
16  ülcerum  vanitatiimque  putredines  evacua. 
viscerum  interna  cordiümque  tranquilla. 
medullärum  et  cogitationum  sana  discrimina. 
conscientiärum  atque  plagärum  abducito  cicatrices. 
20  fisicis  tipicisque  ad^sto  periculis. 

veteres  inmensäsque  römove  passiones. 
Opera  carnis  ac  sanguinis  materiamque  conpone 
ac  delictorum  illi  veniam  propitiätus  adtribue. 
24  Sicque  illum  tua  iügiter  custodiat  pietas, 
ut  nee  ad  correptionem  aliquändo  sanitas 
nee  ad  perditionem  (te  auxiliante)  nunc  perdücat  infirmitas; 
fiatque  illi  hec  olei  sacra  perunctio 
28  cöncita  mörbi  presentis  expulsio 

et  peccatörum  ömnium  exoptata  remissio. 
3  Das  überflüssige  'et  cuius  ist  wohl  zu  tilgen  13  Da  'ac'  nicht  voll  be- 
tont werden  kann,  so  ist  V.  12  'domine'  zu  tilgen  15  Die  madrider  Hft  hat  tu- 
moremque  19  obducito?  26  'te  auxiliante'  und  27  'illi'  sind  wohl  zugesetzt. 
Der  Beim  fehlt  nur  in  Z.  1 ;  is  es  is  schließt  Z.  4—6,  es  is  es  Z.  19—21;  Der 
rythmische  Schluß  fehlt  ohne  Grund  in  Z.  16  (putredines  väcua?);  in  Z.  25,  zwi- 
schen nee— nee,  ist  er  nicht  nothwendig. 

Erlass  der  Synode  zu  Toledo  a.  653. 

Ld  meinen  Gesammelten  Abhandlungen  zur  mittellateinischen 
Rythmik  II  279  (=  S.  12  der  gesondert  hieraus  abgedruckten 
^Übungsbeispiele  über  die  Satzschlüsse')  habe  ich  den  Erlaß  der 
8.  Synode  zu  Toledo  vom  Jahr  6B3  abgedruckt,  zum  Beweis,  wie 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       141 

sehr  die  spanischen  Westgothen  rythmische  und  gereimte  Prosa  ge- 
liebt haben.  Dasselbe  Stück  beweist  auch  ihre  Vorliebe  für  gleiche 
"Wortreihen.     Ich  gebe  hier  einige  Proben. 

Decretum  iudicii  universalis  3 

editum  in  nomine  principis.  3 

Soliditatem  reddidisse  fractürae(i)  3 

ätque  fecisse  consiirgere  (2),  3 

quod  extiterat  concidisse  (3) :  3 

et  incrementum  est  usitatae  merced*5(i)     3 
et  plenitiido  consummatae  perfectionfs.       3 
Pönderi  etenim  collidentis  ruinae(i)  4 

si  aequalium  (proximorum)  ciiram  convenit  obviare(3):   4 
quanto  grandioris  erit  ciilpae  4 

praelatos  incüriae  discrimen  inciirrere  (2),  4 

si  non  quo  välent  excommunicatiönis  onere  4 

commissos  procürent  pöpulos  subleväre  (3)  ?  4 

Properandum  ergo  est: 

inter  ruinas  collisiöni^m  catervas  eripere  coUisort^m  (3)     6 

ut  ^x  hoc  iiigiter  et  ultra  3 

nee  vigorem  nocendi  häbeat  execranda  pressura(i),  6 

et  ömnis  compressus  noverit  3 

Sanctae  sanctionis  esse  säcra  sibi  coUata  remedia(2).       6 

Als    Gegensatz    zu   praelatos    genügt   eines   der   beiden   synonymen  Wörter 

aequalium  =  proximorum. 

Eegalis  proinde  ordo 
ex  hoc  cüncta  sibi  deberi  convinci^  (i),    4- 
ex  quo  se  regere  cüncta  cognosc«^  (1) ;     4 
et  inde  conquisita  non  alteri  quam  sibi  iüste  d.Qfendit(i),  6 

linde  non  persönae  *  sed  potentiae  süae  •  haec  deberi  non  ambig^^  (2).  6 
Regem  enim  iura  fäciunt  non  persona  (3),  4 

quia  nee  constat  sui  mediocritate  sed  sublimitatis  honöre(i).  4 
Quae  ergo  honori  debent  (debentur  ?),  honöri  deserviaw^  (2),  4 
et  quae  reges  accümula«^,  regno  relinquaw^(i).  4 

ut  quia  eos  gloria  regni  decorat  (r.  gloria  decorat  (2)  ?),  5 
ipsi  quoque  gloriam  regni  non  extenuent  sed  exörnent(3).  5 
Häbeant  deinceps  iure  cönditi  reges  (1)  5 

in  regendo  corda  sollicita  (2),  3 
in  operando  facta  modesta(i),  3 
in  decern^ndo  iudicia  iüsta(i),  3 
in  parcendo  pöctora  prompt«  (1),  3 
in  conquirendo  stüdia  parca(i)  3 
in  conservando  vota  sincera(i)j    3 


142  Wilhelm  Meyer, 

ut  tänto  gloriam  r^gni:  cum  felicitate  retentent(i),  3  +  2 

quanto  iura  regiminis ;  et  mansuetudine  conservaveriii^ 

et  aequitate  diTexerint(2).     3  +  2  +  2 

Der  Ursprung  der  wortzählenden  Rythmik. 

In  den  Beispielen  aus  der  alt  spanischen  Prosa,  welche  ich  als 
Reihen  gleich  vieler  Wörter  angeführt  habe,  habe  ich  mehr  Frei- 
heiten in  Anspruch  genommen,  als  in  dem  IL  toledaner  Prolog 
'Traditio  toletana'.  Ich  habe  öfter  zweisilbige  Hilfswörter  der 
Sprache,  als  unbetont,  nicht  gerechnet  und  einleitende  oder  über- 
leitende Formeln  ^)  bei  Seite  gelassen.  Aus  diesen  oder  aus  andern 
Gründen  mag  deßhalb  dieses  oder  jenes  der  von  mir  gegebenen 
Prosa-Beispiele  angezweifelt  werden.  Doch  die  große  sichere  Masse 
der  Beispiele  beweist,  daß  die  altspanischen  Prosaiker  des  6.  und 
7.  Jahrhunderts  oft  Reihen  von  gleich  vielen  gewichtigen  Wörtern 
sich  folgen  ließen.  Das  thaten  sie  jedenfalls,  um  durch  den  har- 
monischen Bau  der  Sätze  ihren  Wortgebäuden  einen  schönen,  oft 
erhabenen  Klang  zu  geben. 

Dasselbe  rythmische  Prinzip  liegt  den  28  Langzeilen  des  Leoner 
Antiphonars  zu  Grund.  Diese  letzteren  wollen  unstreitig  ein  Ge- 
dicht sein  und  ich  werde  noch  weiterhin  Gedichte  bringen,  in  denen 
nicht  die  Silben,  sondern  die  Wörter  gezählt  werden.  Nun  stellt 
sich  die  Frage  vor  uns:  ist  das  Prinzip  desWortzählens 
zuerst  in  der  spätlateinischen  Prosa  vorhanden  gewesen  und 
von  da  in  diese  Dichtung  übergegangen  oder  umgekehrt? 

Nach  meiner  Überzeugung  ist  es  aus  der  Prosa  in  die  Dich- 
tung gewandert. 

Im  2. — 4.  Jahrhundert  blühte  in  den  heißen  Köpfen  der  asia- 
tischen Griechen  und  Semiten  die  Rhetorik  gewaltig  auf.  Die 
Scheu  vor  der  römischen  und  vor  der  attischen  Schule  war  über- 
wunden. Diese  'Jugend'  hatte  volles  Vertrauen  in  sich  und  wollte 
Alles  neu  machen.  Die  veraltete  Aussprache  nach  der  Quantität 
fiel  und  der  Wortaccent  trat  an  ihre  Stelle.  Die  rythmischen 
Satzschlüsse  der  Prosa  wurden  aus  den  quantitir enden  Formen 
umgeformt  in  solche,  die  nach  dem  Wortaccent  betont  wurden.  Aus 
diesem  Hexenkessel  der  neuen  asiatischen  Rhetorik  tranken  auch 
die  Gebildeten  anderer  Provinzen  und  besonders  die  Christen.  In 
Predigten  und  in  ähnlichen  Schriften  der  christlichen  Schriftsteller 
des  5.  und  6.  Jahrhunderts  finden  sich  Orgien  dieser  übertriebenen 

1)  Z.B.  Sacram.  324,1—12  Domine  rex  gloriae;  quia  dum;  dona.  324,14 
nobisque.  255, 23  auditis  nominibus  oflferentium ;  ut  omnes.  58  Dominus  lesus 
Christus.    57, 19  dedit  üli.    54, 23  Te  domine  lesu  Christe. 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen   Eythmik.      143 

Rhetorik.  Zu  den  Mitteln  derselben  gehörte  auch  das  Isokolon 
und  so  findet  es  sich  in  späten  Schriftstücken  oft  angewendet, 
allerdings  hauptsächlich  in  Antithesen,  so,  daß  in  2  Reihen  von 
Wörtern  sich  Wort  um  Wort  genau  entspricht.  Im  5.  und  6.  Jahr- 
hundert mühten  die  lateinischen  Schriftsteller  sich  außerordentlich 
mit  dem  IQang  ihrer  Sätze.  Selbst  vor  kleinen  Sinnespausen  gaben 
sie  den  Schlußwörtern  nur  bestimmte  Cadenzen  der  Wortaccente 
und  schmückten  diese  noch  gern  mit  dem  Reim. 

Da  war  es  sehr  natürlich,  daß  manche  sich  auch  darum  küm- 
merten, wie  das  Innere  ihrer  Sätze  klang,  und  da  lag  es  fast  zu- 
nächst, daß,  was  ja  auch  bei  der  Zusammenstellung  von  Soldaten 
zuerst  geschieht,  zuerst  auf  die  Größe  der  Sätze  geachtet  wurde. 
Die  Größe  der  Sätze  wird  aber  hauptsächlich  durch  die  Zahl  der 
gewichtigen  Wörter  bestimmt.  Es  ist  klar,  daß  parallele  Reihen 
von  gleich  vielen  Wörtern  der  Rede  den  Eindruck  von  Ruhe  und 
Würde  geben,  während  die  Aneinanderreihung  von  kurzen  uud 
langen  Wortreihen  die  Rede  unruhig  macht,  also  am  besten  leiden- 
schaftliche Wallungen  des  Sprechenden  ausdrückt. 

Würde  aber  war  vor  Allem  das  Ziel  der  spätesten  Stilistik. 
Besonders  die  kaiserliche  Kanzlei  ging  hierin  den  übrigen  voran. 
Von  den  Völkern  hat  das  spanische  am  meisten  den  würdevollen 
Stil  geliebt  und  liebt  ihn  noch  heute.  So  scheint  es  natürlich,  daß 
die  spanischen  Redekünstler  des  6.  und  7.  Jahrhunderts  in  ihrer 
Rede  gern  Reihen  von  gleich  vielen  Wörtern  angewendet  haben. 
Dabei  wurden  natürlich  nur  gewichtige  Wörter  berechnet,  die  bei 
der  Declamation  ins  Ohr  fielen,  nicht  die  Hilfswörter,  die  im 
Schatten  bleiben. 

Dem  Wortaccent  verhalfen  besonders  die  occidentalischen 
Christen  zum  Sieg.  Ich  habe  den  Satz  verfochten,  daß  sie  auch 
aus  der  Dichtung  die  Quantität  vertrieben  und,  zuerst  den  semiti- 
schen Christen  folgend,  in  ihren  Versen  nur  Silben  zählten,  dann 
aus  ihrer  eigenen  schönen  Prosa  den  Schmuck  der  nach  Accenten 
geregelten  Schlußcadenzen  herüber  nahmen.  Im  Innern  und  im 
Anfang  ihrer  rythmischen  Verse  zählten  sie  nur  die  Silben.  So  ist 
es  auch  fast  durch  das  ganze  Mittelalter  geblieben.  Aber  ist  es 
zu  wundern,  wenn  in  diesen  Jahrhunderten  der  Grärung,  wo  man 
viel  Neues  versuchte,  Einer  auch  im  Versbau  noch  weitere  Neue- 
rungen versuchte?  Er  wußte,  daß  man  der  Prosa  dadurch  beson- 
dern Wohlklang  gab,  daß  in  sich  entsprechenden  Sätzen  oder  Satz- 
gliedern gleich  viele  gewichtige  Wörter  gesetzt  wurden.  Ebenmaß 
ist  aber  der  Urgrund  und  das  Hauptziel  jeder  Dichtungsform. 
Also  wandte  er   jenes  Prinzip,   mit  dem  in  der  Prosa  ebenmäßige 


144  Wilhelm  Meyer, 

Formen  geschaffen  wurden,  in  Dichtungen  an,  indem  er  in  alle 
sich  entsprechenden  Zeilen  gleich  viel  gewichtige  Wörter  setzte. 
Jedes  lateinische  "Wort  hat  aber  nur  einen  vollen  Accent,  auf  der 
drittletzten  oder  auf  der  vorletzten  Silbe.  Nur  auf  diese  voll  be- 
tonten Wörter  achtete  der,  welcher  zuerst  solche  Verse  baute,  nicht 
auf  irgend  welche  Nebenaccente.  Der  Wohlklang  brachte  dann 
weitere  Wünsche  in  Bezug  auf  Silbenzahl  und  Schlußcadenzen  der 
einzelnen  Zeilen. 

Ich  glaube  also,  daß  das  Prinzip  der  aus  gleich  vielen  Wörtern 
bestehenden  Reihen  sich  in  der  späten  lateinischen  Prosa  gebildet 
und  in  Spanien  verbreitet  hat,  daß  dann  ein  resoluter  Mann  dies 
Prinzip  in  den  Versbau  übertragen  hat.  Der,  welcher  die  Prologe 
des  leoner  Antiphonars  geschrieben  hat,  hat  den  I.  Prolog  in  Prosa 
geschrieben.  Den  II.  Prolog  'Traditio  Toletana'  hat  er  nach  dem 
eben  skizzirten,  halb  prosaischen  Prinzip  gedichtet,  indem  er  die 
voll  betonten  Wörter  zählte  und  je  2  solche  voll  betonten  Wörter 
in  eine  Kurzzeile  stellte,  dann  je  2  solche  Kurzzeilen  eine  Lang- 
zeile und  2  Langzeilen  eine  Gruppe  oder  Strophe  bilden  ließ.  Den 
III.  Prolog,  die  64  rythmischen  Distichen,  hat  der  Verfasser  nach 
dem  gewöhnlichen  Prinzip  der  rythmischen  Dichtung  geschrieben, 
indem  er  die  Silben  zählte  und  bestimmte  Schlußcadenzen  einhielt. 
Aber  er  hat  sich  da  so  ziemlich  die  schwierigste  Aufgabe  gestellt, 
indem  er  die  vielfachen  Möglichkeiten  des  quantitir enden  Hexa- 
meters und  Pentameters  mit  dem  silbenzählenden  Prinzip  derRythmik 
nachzubilden  unternommen  hat.  Er  hat  also  im  II.  Prolog  mit 
dem  wortzählenden  Prinzip  gearbeitet,  im  III.  Prolog  mit  dem 
silbenzählenden  Prinzip.  Seine  Ausdrucksweise  ist  voll  sprach- 
licher Barbarismen,  aber  seine  rythmischen  Kunststücke  sind  beide 
Raritäten  und  sorgfältig  ausgeführt. 

Zur  Geschichte  der  wortzählenden  Rythmik. 

Wir  haben  von  der  wortzählenden  Rythmik  bis  jetzt  fast 
Nichts  gewußt.  F^rotin  hat  den  II.  Prolog  copirt  und  edirt  und 
doch  nur  als  Prosa  erklärt.  So  darf  man  hoffen,  daß  noch  manches 
Gedicht  auftaucht,  in  dessen  Zeilen  die  Wörter  gezählt  werden. 

Den  GrammatikerVirgilius  Maro  habe  ich  schon  vor 
mehr  als  30  Jahren  als  den  ersten  und  merkwürdigen  Theoretiker 
der  lateinischen  Rythmik  nachgewiesen  (Ges.  Abhandlungen  1, 199 — 
203).  Als  solcher  bewährt  er  sich  auch  hier.  Maro  bezeichnet 
mit  'fonum'  das  Wort.  Er  sagt  nun  (ed.  Huemer  S.  15):  sunt  qui 
adiciunt  trifonos  et  quadrifonos  versus,  quibus  quidem  non 
est    derogandum,    quia  poetis   libertas   quaedam    suos    conponendi 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      145 

versus  a  veteribus  nostris  permissa  est ;  sed  tarnen  indubitata  fides 
non  est  bis  adbibenda,  quia  auctoritate  canorum  soifatorum  (=  can- 
tatorum  sopborum?)  nulla  suffulti  permissum  magis  sequi  quam 
exemplum  voluerunt.  quorum  versus  in  medio  proferemus.  Don 
quidem,  discentis  mei  Donati  germanus  frater,  duum  versuum  can- 
ticum  in  laude  Arcae,  regis  Arcadum,  posuit  dicens: 

Arcbadius  rex  terrificus 

laudabilis  laude  dignissimus. 
G-ergessusque  in  commentariis  suis,  quos  de  sole  luna  astris  et 
praecipue    caeli    arcu    septem   uienti    (septemvienti  ?)    voluminibus 
edidit,    quadrifonis   persepe   usus    est  versibus,    quorum  uno 
tantum  in  prineipio  posito  exempli  et  ego  gratia  utar.     dicit  enim: 

S61  maxitnus  mundi  lucifer 

ömnia  aera  inlüstrat  pariter. 
Horum  ordines  versuum,  quia  non  ad  certam  auctoritatem,  sed  ad 
varietates  poeticorum  cantuum  manifestandas,  positi  sunt,  indagari 
me  necesse  non  est,  praesertim  cum  omnis  qui  voluerit  eos  pensare 
facillime  valeat. 

Maro  lebte  im  Anfang  des  6.  Jahrhunderts  in  Südfrankreich. 
Damals  wurden  also  dort  schon  wortzählende  Verse  gemacht.  Das 
ist  sicher.     Unsicher  ist,  wie  viel  Maro  dazu  phantasirt  hat. 

Zeitlich  folgt  wahrscheinlich  der  oben  behandelte  II.  Prolog 
des  leoner  Antiphonars:  Traditio  Toletana.  Denn  er  scheint 
um  670  verfaßt  zu  sein.  Die  Form  der  vierwortigen  Verse  ist  rein. 
Pabst  Hadrian  I  hat  um  774  Karl  dem  Großen  eine  Ab- 
schrift des  Kirchenrechts  übersendet  mit  einer  Dedication  in 
45  Zeilen,  deren  Anfangsbuchstaben  das  Akrostichon  bilden:  Do- 
mino excell  iilio  Carulo  magno  regi  Hadrianus  papa.  Diese  45  Zeilen 
sind  von  Dümmler  gedruckt  in  den  Poetae  aevi  Karolini  1 90.  Die 
Sprache  ist  höchst  dunkel  und  barbarisch,  fast  mehr  als  im  II.  Anti- 
phonar  -  Prolog.  Die  Silbenzahl  der  Langzeilen  schwankt  von 
14  bis  17;  die  Zeilen  zerfallen  in  2  Halbzeilen,  von  denen  die 
erste  meistens  ein  wenig  kürzer  ist  als  die  zweite.  Die  Langzeile 
schließt  in  31  oder  32  von  den  45  Zeilen  mit  der  Cadenz  rLx^n^rL r^ 
(genitüra  beata),  aber  auch  in  den  übrigen  wenigstens  mit  Par- 
oxytonon  (praecellit  regni)  und  stets  mit  einem  Worte  von  2  oder 
3  Silben ;  nur  Z.  36  schließt  mit  pro  te  dimicantes  und  44  cum  tuis 
hie  in  futuroque  sobolis  ^).  Aus  diesen  Gründen  hielt  ich  früher 
(Ges.  Abhandlungen  I  235)  für   möglich,   daß  es  rythmische  Hexa- 

1)  Es  ist  wohl  zu  stellen :  cum  tuis  hie  sobolis  in  futuroque.  In  dieser  Schluß- 
formel findet  sich  oft  suholis  statt  des  Plural.  So  Mon.  Epp.  III 594  una  cum 
praecellentissimis  subolis  vestris ;  ebenso  S.  590,  597,  601,  604,  607. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Kachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Heft  1.  10 


146  Wilhelm  Meyer, 

meter  sein  sollten,  allerdings  rohester  Art.  Denn  es  zählen  die 
ersten  Halbzeilen  oft  ebenso  viele  Silben  wie  die  zweiten,  einige 
Male  mehr,  und  auch  von  diesen  ersten  Halbzeilen  schließen  nur  2 
mit  Proparoxytonon  (11  und  26),  aber  die  andern  mit  Paroxytonon. 
Dagegen  haben  diese  45  Zeilen  eine  andere  seltsame  Eigenschaft. 
Jede  Halbzeile  enthält  3  gewichtige  Wörter : 

1     Divina  fulgens  doctrina       sceptra  praecellit  regni* 
Origo  regum  felix       semper  genitiira  beata* 
Molem  perspicimus  legis       gratiam  laudis  habere. 
Iiisto  gignitur  regi       ecclesiae  almae  defensor. 

5     Nümquam  enim  vi'nci      potest  disciplina  cael^stis. 

Man  sehe  irgendwelche  Hexameterreihen  an:  stets  wechselt  im 
Hexameter  die  Zahl  der  gewichtigen  Wörter  von  5  zu  6,  hie  und 
da  fällt  sie  auf  4.  Sollte  der  Verfasser  seinen  rythmischen  Hexa- 
metern eine  besondere  Feinheit  haben  geben  wollen  durch  folgende 
Berechnung?:  der  quantitirende  Hexameter  enthält  voi  und  nach 
der  Caesur  je  3  schwere  Versicte.  Wenn  in  diesen  Langzeilen  vor 
und  nach  der  Caesur  je  3  gewichtige  Wörter  stehen,  so  sind  sie 
deutlich  als  Ersatz  der  qu an titir enden  Hexameter  gekennzeichnet. 

Da  es  eine  wichtige  Sache  wäre,  wenn  die  päpstliche  Kanzlei 
um  774  in  Versen  Wörter  gezählt   hätte   —   quantitirende  Hexa- 
meter brachte   sie   allerdings  damals   kaum  fertig  — ,   so  will   ich 
die  Verse  bezeichnen,  die  meiner  Ansicht  widersprechen: 
8     Christo  iuvante  ac  beato  clavigero  Petro. 
11     Laeta  deum  colere,       legem  semper  amäre  divinam. 
16     in  haue  sänctam  sedem       mägnus  rex  Cärulus  splendit. 
29     Redimi  sibi  noxa       ä  iuventüte  commissa. 

In  8  ist  wohl  zuzusetzen  Christo  Jesu  iuvante;  in  11  scheint 
semper  zu  tilgen;  in  16  ist  das  einsilbige  Titelwort  rex  als  Sen- 
kung zu  fassen;  in  29  ist  die  volle  Hebung  a  auffallend,  aber 
nicht  unmöglich.  Auffallende  Hebungen  bilden  die  einsilbigen  Pro- 
nomina :  quo  in  V.  7,  quam  in  V.  23  und  haec  in  V.  45 ;  dann  be- 
sonders, weil  unmittelbar  neben  der  Hebung  stehend: 

10     en  radix  beata       instar  contulit  prole. 
Vers  24  Magna  prosapia  ha^c      in  toto  rutilat  örbe  ist  wohl  ver- 
derbt.     Denn  von  den  90  Halbzeilen   schließt   keine   andere  mit 
einem  einzelnen  einsilbigen  Worte,  wie  diese  mit  haec  (ecce  ?). 

In  diesen  Wörter  zählenden  Zeilen  stellt  sich  auch  die  natür- 
liche Folge  ein:  abgesehen  von  den  zahlreichen  Senkungen  zu  1 
oder  2  Silben  stehen  in  17  Kurzzeilen  zwischen  den  beiden  He- 
bungen drei  Silben  in  der  Senkung,  ja  in  3  Zeilen  wird  die  Sen- 
kung  sogar   durch  vier  wenig   betonte  Silben  gefüllt.     Von  den 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       l-J.? 

dreisilbigen  Senkungen  sind  7  gebildet,  wie  2  semper  genitura 
beäta ;  10  sind  gebildet,  wie  12  laudabilöm  sörvare  fidem.  Die  vier- 
silbigen Senkungen  lauten:  26  venit  äpöstölorum  söspes;  27  popttlö 
cölßbratur  ab  omni;  33  in  eiüs  cönfössione  libavit.  Nebenac- 
cent  gibt  es  hier  nicht.  Das  ist  wohl  zu  beachten  wegen  des 
folgenden  Gedichtes. 

Die  rythmische  Vita  des  h.  Eligius. 

In  dem  Catalogus  codicum  hagiographicorum  bibliothecae  re- 
giae  Bruxellensis  I  1886  S.  470 — 483  ist  ein  Gedicht  gedruckt^ 
welches  das  Leben  des  h.  Eligius  schildert.  Krusch  hat  es  in  den 
Scriptores  rerum  Merovingicarum  IV  S.  654/5,  657  und  742  er- 
wähnt und  V.  Winterfeld  im  Philologus  62,  1903,  S.  478/80  eine 
Stelle  behandelt.  Strecker  wird  dasselbe  in  dem  Rythmenbande  der 
Poetae  in  den  Monumenta  Germ.  Historica  neu  herausgeben.  Ich 
durfte  seine  Sammlungen  und  Vorstudien  benützen  und  citire  deß- 
halb  die  von  Strecker  beigesetzten  Verszahlen. 

Das  Gedicht  ist  umfangreich.  Die  Zahl  von  498  Langzeilen 
ist  auiFallend;  die  mittellateinischen  Dichter  lieben  runde  Zahlen. 
Ich  glaube,  daß  von  der  prosaischen  Subscriptio  der  Anfang  noch 
zum  Gedicht  zu  ziehen  ist  als  V.  499  und  500,  wie  ich  es  in  den 
gleich  zu  citirenden  Schlußversen  thue.  Der  Verfasser,  welcher 
nicht  vor  der  Karolingerzeit  geschrieben  hat,  hat  sich  Gedanken 
und  Worte  massenweise  von  Andern  geborgt.  Besonders  Dichter 
hat  er  ausgeschrieben.  luvencus  und  Sedulius  hat  er  an  vielen 
Stellen  benützt;  von  Fortunat  scheint  er  nur  das  Lob  der  pariser 
Geistlichkeit  (119)  gekannt  zu  haben,  hat  aber  dies  an  verschie- 
denen Stellen  fast  ganz  ausgenützt.  Die  einzelnen  Nachweise 
gibt  Strecker. 

(Form)         Die  Überschrift  nennt  die  Vita   'rethorice   atque 
commatice  (=  in  Kurzzeilen?)  expolita'.     Dann  sagt  der  Verfasser 
am  Schluß  seiner  Arbeit: 
495  Satis  fecisse  me  reor       succmcto  carmine  plectro; 

plüra  nam  referre  grävor,       necesse  quoque  nee  opinor. 
497  Haec  paüca  hexametris       reciprocässe  studui  versiculis, 
ädludentibus  digitis      tanti  amore  antestitis. 

499  Cur  autem  haec  metrica       voliierim  immoque  perpaiica 

500  rätione  componere       non  differam  breyiter  explanare. 

Also  1000  Kurzzeilen  stehen  der  Untersuchung  zu  Gebot,  und 
doch  liegen  hier  ganz  besondere  Schwierigkeiten  vor. 

(Reim  und  Alliteration)  Die  500  Langzeilen  zerfallen  alle 
in  2  Kurzzeilen,  deren  Endsilben  durch  Reim  gebunden  sind,  aber 

10* 


148  Wilhelm  Meyer, 

nicht  immerj  sondern  nur  meistens,  wie  das  ja  in  der  mittellatei- 
nischen Dichtung  vor  1100  Mode  ist.  Alliteration  galt  in 
der  lateinischen  Stilistik  des  sechsten  Jahrhunderts  und  später  als 
Feinheit.  Ich  setze  auch  aus  diesem  Gedicht  einige  Proben  hierher. 
11  Nitor  arripere  modo       opus  olimque  optätum, 

conor  componere  novam      canendi  congruam  liram. 
234  Confestimque  morbus  mortem,       mörbidus  accepit  saliitem. 
247  Post  dictum  viduata  suis       arbüsta  aruit  sucis 

et  siccis  demum  medüllis       permansit  mortua  ramis. 
324  Liistrat  pässibus  ägros       päradysi  amoenos. 
419  Dives  nunc  municipius       nomen  nänctus  Noviömo. 
435  säni  remeant  propere       salütem  miräntes  celerem, 

CÜrsitant  inde  oväntque       confessörem  ubique  praedicant. 
Quos  ergo  tibi  pro  tantis       dignos  demus  honores, 
beatissimi  bonis       Christi  referte  dönis. 
454  mens  cüius  stabilis  sapientia,       comis  et  cönsiliatrix 
Prudentia  nempe  sagax       älacer  et  fortis  änimo, 
deo  sübditus  söli,       sümmo  süpplex  tonänti. 
Te  nam  ditavit  honore      alto  quem  Christus  amasti 
458  throno  tonans  sublimi       sümmi  filius  dei. 

Öfter  zieht  die  Alliteration  sich  durch  eine  Eeihe  von  Zeilen, 
wie  z.  ß.  V.  209-217. 

Je  2  Kurzzeilen  bilden  eine  Langzeile,  je  2  Langzeilen  ein 
Paar,  nach  dem  fast  immer  kräftige  Sinnespause  eintritt. 

Zeilenbau.  Die  Kurzzeilen,  die  ersten  wie  die  zweiten, 
schließen  meistens  sinkend,  doch  auch  so  oft  steigend,  daß  keine 
Regel  zu  Tage  tritt.  Vor  der  letzten  Hebung  stehen  recht  oft 
2  Senkungen  (Christus  amasti),  doch  auch  Schlüsse,  wie  summi  pa- 
tris  verbum,  sind  nicht  selten.  Dagegen  der  innere  Bau  der 
Zeilen  stellt  Räthsel.  Der  Dichter  sagt,  in  den  oben  citirten 
Schluß versen,  er  schreibe  Hexameter;  handgreiflich  ist,  daß  das 
keine  quantitirenden  sind.  Anderseits  theilt  er  jeden  seiner  Hexa- 
meter durch  Reim  in  2  gleiche  Kurzzeilen.  So  kam  Traube  leicht 
zu  dem  Urtheile  (Script.  Merov.  IV,  1902,  655):  S-ersus  ratione 
rythmica  ita  compositi  sunt,  ut  vox  sexies  attollatur,  factaque  in- 
cisione  temae  sublationes  sibi  respondentes  eadem  syllaba  termi- 
nentur'.  Winterfeld  stimmt  (im  Philologus  62,  1903,  S.  479)  Trau- 
be's  Urtheil  völlig  bei.  ^ 

Allein,  was  für  Hebungen  (sublationes)  sind  dies?  In  den 
Wörter  zählenden  Gedichten,  die  ich  hier  behandle,  gibt  es  nur 
eine  Art  von  Hebung,  den  vollen  Wortaccent.  Ein  Wort,  und  wäre 
es  imperatorum  oder  exportaveramus,  hat  nur  t^inen  vollen  Ac- 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       149 

Cent,  also  nur  eine  Hebung ;  in  der  Zeile  stehen  nur  so  viel  He- 
bungen, als  gewichtige  Wörter.  So  lautet  das  Gesetz  in  dem 
II.  Prolog  des  Antiphonars  und  bei  Dhuoda,  so  in  der  Widmung 
des  Hadrian  und  in  den  kleinern  Gedichten,  welche  hier  zur  Sprache 
kommen.  Anderseits  werde  ich  gegen  Ende  dieser  Untersuchung 
darauf  hinweisen,  daß  schon  vor  700  in  der  vierhebigen  Nachah- 
mung der  ambrosianischen  Zeile,  welche  ich  1908  nachgewiesen 
habe,  zuerst  der  Kebenaccent  anerkannt  worden  ist.  Er  be- 
ruht auf  der  Wellenbewegung  des  Sprechens  und  er  bewirkt,  daß 
von  3  unwichtigen  Silben  die  mittlere,  von  4  oder  mehr  unwich- 
tigen Silben  die  zweite  oder  die  dritte  durch  einen  Nebenaccent 
zur  Trägerin  einer  Hebung  nicht  nur  erhoben  werden  kann,  son- 
dern erhoben  werden  muß.  Dies  Gesetz  herrschte  dann  in  der 
ganzen  mittellateinischen  Dichtung :  gaudeamus  igitür,  iuvenes  dum 
siimus;  imperatörum,  exportaverämus. 

Wie  macht  es  nun  der  Verfasser  der  Vita  Eligii  ?  Zählt  er, 
wie  der  Brief  des  Hadrian  nur  die  vollen  Accente,  also  die  ge- 
wichtigen Wörter,  gestattet  folglich  in  den  Senkungen  beliebig 
viele  unwichtigen  Silben?  Oder  anerkennt  er  den  Nebenaccent, 
zählt  also  die  Hebungen,  erlaubt  also  in  der  Senkung  nicht  mehr 
als  2  unwichtige  Silben? 

Die  Antwort  ist  eine  merkwürdige :  der  Verfasser  dieses  Rythmus 
mengt  Alles.  Erstens  kümmert  er  sich  nichts  um  den  Neben- 
accent und  zählt  nur  gewichtige  Wörter,  also  volle  Hebungen,  mit 
beliebig  vielen  Silben  in  der  Senkung: 

81  idemque  ülcörä  cicätricum       more  fövßns  övängelico. 
Zweitens  rechnet  er  den  Nebenaccent: 

19  non  quaeras  hie  aut  fiimos       Donatistarum  vanissimos. 
Ja,  drittens  hat  der  Mann  sogar  manchmal   die  Icte    des   quant. 
Hexameters  als  Hebungen  verrechnet.     Z.  B.  die  erste  Kurzzeile  von 

182  progenitum  caeli       regnum  vocäbit  sublime 
bringt  nur  2  vqlle  Wortaccente,  und  keinerlei  Nebenaccent  ist  vor- 
handen.    Dagegen  hat   dieser  Hexameter   3  Versicte.   wie   bei  Ju- 
vencus  I  795: 

progenitos  caeli      regnum  sublime  vocabit. 
Dieses  Gemengsei  von  drei  verschiedenen  Prinzipien  der  Betonung 
ist  so  seltsam,  daß  ich  für  gut  halte,  es  im  Einzelnen  zu  belegen. 

I  Nur  gewichtige  Wörter  werden  gezählt ;  von  Nebenaccent 
ist  keine  "Rede ;  die  Silbenzahl  der  Senkungen  ist  nicht  beschränkt. 
Derartige  Zeilen  bilden  weitaus  die  Mehrzahl.  Einsilbige 
Wörter  können  die  Hebung  tragen,  können  aber  auch  neben  einer 
betonten  Silbe  in  die  Senkung  rücken: 


150  Wilhelm  Meyer, 

57  ät  contra  superbos       pugnaci  mente  rebelles. 
310  haec  verba  extrema      fundebat  poscens  in  höra. 
454  mens  cüius  stabilis  säpientia       comis  et  consiliatrix. 

In  den  sehr  zahlreichen  Zeilen  dieser  Betonungsart  stehen 
meistens  einsilbige  oder  zweisilbige  Senkungen.  Allein  auch  oft 
stellen  dreisilbige,  manchmal  viersilbige,  ja  hie  und  da  fünfsilbige 
Senkungen  sich  ein: 

14  vix  animis  cömmitto  potentem      meis  cärpere  trämen. 

15  öpto  quoquö  üt  sanctificus       ädsit  narranti  Spiritus 

16  puroque  inrigöt  üt  mentem       canentis  pectore  ämne. 
31  idcirco  celöri  völätu      adgr^diar  iämque  propösitum. 

33  fiiit  igitiir  in  diebus       Lothärii  regis  venörandus. 

65  purgarö  ölabörans  prius       64  di'ctis  cÖrripiebat  sölum. 

83  sed  inter  haec  hoc  mirandum       ündö  tot  thösauri  pörögrino. 

87  a  cuiüs  lärgitate  pösiti      nee  lönge  äbsentäverunt  se  monachi. 

88  et  sicubi  pede  (ire)  non  poterat      misso  mün^rö  circüibat. 
92  iit  quae  construxörät  co6n6bia     nullam  patör6nt  indigentiam. 
95  is  inter  epülas  öptimatum       more  triüm  püörörum. 

152  ex  baptismö  et  paönitentia  pollicöns  äbÖleri  peccata 
259  patör  pörögrinorum  pius       defensor  paüperum  providus. 
329  ibi  possidet  regnum,       cui  tempörä  nön  süccedunt  per  aevum. 
500  rätione  componere.       non  dilFeram  brevitör  explänare. 
432  quae  ibi  iugiter  misericordis      Christi  öpßrätur  dementia. 
Im  Anfang  der  Halbzeilen  stehen  oft  1  oder  2  Senkungen,  wie 
373  grätülatur  dominus  Christus ;  ja  sogar  3  scheinen  zugelassen  in : 

84  ut  iugiter  ministraret       übgriusque  et  abundaret. 

344  erumna  omnino  procul      nee  viöl^nta  subripit  (subrepit?) 

fämis. 
In  all  diesen  Stücken  entspricht  der  Zeilenbau  dieses  Rythmus 
über   Eligius   den   andern  Wörter   zählenden   Gedichten :   keinerlei 
Kebenaccent  und  keine  Beschränkung  der  Senkungen. 

II  Nebenaccente  in  dem  Eligius-Rythmus.  Viele  Kurz- 
zeilen dieses  Rythmus  enthalten  nur  2  gewichtige  Wörter,  z.  B. 

34  speculum  vocitätus       sui  nominis  Eligius. 
Hie  cbristiana  prosäpia       saeculariter  nätus 

36  Äquitaniae  Gälliae       originaliter  g^nitus 

Lemoveceno  in  caespite  liberäliter  6rtus. 
DerVerfasser  will  2x3  Hebungen  in  jeder  Langzeile  geben.  Diese 
sind  hier  vorhanden,  wenn  wir  außer  den  vollen  Wortaccenten  auch 
noch  die  Nebenaccente,  —  1  in  jeder  Kurzzeile,  —  rechnen,  welche 
ich  mit  dem  Accent  Gravis  bezeichne.  So  laufen  allerdings  in 
demselben  Gedicht  zwei   Principe   neben   einander:   in   der   einen 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       151 

Zeilenmasse  werden  nur  volle  Accente  gerechnet  und  3,  auch  4 
und  5,  Silben  in  der  Senkung  zugelassen;  nach  dem  andern  kann 
auch  Nebenaccent  eine  Hebung  stützen  und  stehen  in  der  Senkung 
nur  1  oder  2  Silben.  Die  natürliche  Folge  ist  häufige  Unklarheit. 
Der  Stern,  welcher  meistens  daraus  leitet,  ist  der  Grrundsatz,  daß 
in  jeder  Kurzzeile  3  Hebungen  stehen  sollen. 

95  is  inter  epulas  optimatum       more  trium  puerorum. 
47  sedibüsque  externis       exulavit  pluribus  annis. 
257  Füit  Salus  orfanorum       redemptorque  cäptivorum. 

consolätor  debüium       munerator  lärgus  egenum, 
259  pater  peregrinorum  pius       defensor  paüperum  providus. 
247  Post  dictum  viduata  suis       arbiista  aruit  siicis. 

All  die  viersilbigen  oder  fünfsilbigen  Wörter  hier  können  auf 
der  ersten  Silbe  Nebenaccent  erhalten  und  dort  die  erste  Hebung 
tragen.  Allein  optimatum,  puerorum,  exulavit,  orfanorum,  mune- 
rator, peregrinorum  und  viduata  dürfen  hier  diesen  Nebenaccent 
nicht  erhalten,  weil  die  Kurzzeilen  sonst  4  Hebungen  zählen;  da- 
gegen sedibüsque  und  consolätor  müssen  den  Nebenaccent  erhalten, 
weil  sonst  die  Zeile  nur  2  Hebungen  zählt;  endlich  257  ist  ent- 
weder redemptorque  cäptivorum  zu  betonen  oder  redemptorque 
cäptivorum. 

Eine  andere  Unsicherheit  entsteht  oft,  wenn  einsilbige  Wörter 
im  Verse  stehen : 

91  et  illud  qua  pietate       101  strato  in  pävimento. 
102  hoc  reputabat  pro  lecto       ex  consuetüdine  noctu. 
174  hos  grädiendo  movens       moderando  et  illos  trahens. 
198  ipsum  täm  confessorem.       200  verborum  näm  largitate. 
252  virtute  mens  obtinebit.         Etwas  anders: 
167  haec  monitä  Eligius       179  is  omnia  legitime. 
Erhält  in  den  ersteren  Beispielen  das  einsilbige  Wort  qua,  in, 
nam  etc.  einen  Nebenaccent,   so  darf  die   erste  Silbe  des  folgenden 
größeren  Wortes  einen  solchen  nicht  erhalten,  und  umgekehrt.  Erhält 
in  den  beiden  letzten  Beispielen  die  Endsilbe  ta  und  a  einen  Neben- 
accent, so  muß  haec  und  is  unbetont  bleiben,  und  umgekehrt.  Frei- 
lich ist  hier  Nebenaccent  auf  der  Endsilbe  selten. 

Sehr   zahlreich    sind   die   Zeilen,   in   denen   die   erste   Hebung 
durch  Nebenaccent  auf  dem  Anfang  eines  längeren  Wortes  ersetzt 
wird.     Dies  Wort  schließt  meistens  mit  Paroxytonon : 
69  ädventässet  vel  monachus.       70  replebätur  conlata. 
72  lässabunda  vestigia.       118  träheretur  ad  poenam. 
52  centiplicata  capiet.       73  augmentabätur  in  melius. 
80  fämulabätur  ut  servus.       114  diligebätur  a  rege. 


152  Wilhelm  Meyer, 

Zahlreich  sind  die  Zeilen,   in  denen  der  Schluß  des  Anfangs- 
wortes durch  que  accentuirt  wird  und  nun  der  ursprüngliche  Haupt- 
accent  des  Wortes  bald  bleibt,  bald  gerückt  wird. 
60  änimoque  fortissimus       häbituque  conspicuus. 
111  praesentiaque  refellens.       125  äliaque  quam  plürima. 

68  operibiisque  eximiis.       384  nectareösque  odöres. 
226  vesanique  spiritus.       379  rubentesque  et  rösas. 

Seltener  schließt  das   erste  große  Wort  mit  Proparoxytonon : 
242  imperaverit  fructiferae.       262  sitientibus  haüstum. 
362  modolamina  cäntus.       476  exuperantia  favos. 
Nicht    oft  schließt   die  Zeile   mit  dem  längeren  Wort,    so  daß 
die  zweite  Hebung  der  Zeile  durch  Nebenaccent  gebildet  wird : 
34  speculum  vocitatus.       63  delictöque  commaculatum. 
166  iustissimae  retributiones.       269  semperque  circumspiciens. 
371  omnimodis  consummatione.       416  se  deus  diligentibus. 

Sehr  selten  wird  die  letzte  Silbe  eines  Proparoxytonon,  wie 
in  iuvenes  dum  sumus,  durch  Nebenaccent  zur  Hebung  erhoben; 
180  nöminis  exemplo.  305  igitur  Eligius.  333  florigera  in  sede. 
III  Die  Hebungen  durch  metrische  Vershebungen 
ersetzt.  Der  Verfasser  des  Eligiusrythmus  hat  aus  Sedulius, 
Fortunat,  Lactanz  de  Phoenice  und  aus  Juvencus  sehr  viele  Hexa- 
meter entlehnt,  diese  aber  fast  immer  so  hergerichtet,  daß  die 
entlehnte  Zeile  entweder  3  volle  Wortaccente  enthielt  oder  2  volle 
Accente  und  einen  Nebenaccent.  Wenn  sich  aber  nun  eine  Anzahl 
von  ersten  Kurzzeilen  finden,  deren  Anfang  nicht  3  volle  Accente 
oder  Nebenaccente  enthält,  aber  wörtlich  aus  einem  Dichter  abge- 
schrieben ist,  so  folgt,  daß  dem  Verfasser  des  Rythmus  hier  die 
Autorität  des  Dichters  genügte,  daß  er  also  hier  die  3  rythmischen 
Hebungen  durch  die  3  Versicte  des  entlehnten  Hexameterstückes 
für  ersetzt  hielt.     Z.  B. 

145  assiduis  monitis       ad  pascua  vitae  invitans 
enthält   in   der   ersten  Kurzzeile  nur  2  volle  Accente  und  keinen 
Nebenaccent,   ist   also   eigentlich   falsch.     Aber  Fortunat  II  9,  40 
bietet  äsßiduis  monitis*  ad  pascua  salsa  vocatus;  hier  enthalten  die 
2  benützten  Wörter  3  metrische  Versicten. 

158  stipatus  celsa  iudex  in  s^de  paterna 
enthält  im  Anfang  absolut  nur  2  Hebungen  der  Wortaccente :  aber 
bei  Juvencus  IV  260  stfpatüs  celsa*  iudex  in  sede  sedebit  ent- 
halten die  2  Wörter  3  volle  Vershebungen.  So  wird  man  meine 
Annahme  gerechtfertigt  finden.  Immerhin  ist  sie  so  sonderbar, 
daß  ich  die  Fälle  hier  aufzähle.  Sie  bilden  bei  unserm  rythmischen 
Dichter   alle   den   Versanfang;    ebenso    bei   den    ausgeschriebenen 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       153 

Dichtern,  mit  Ausnahme  gerade  des  I.Verses  innumerös  homines; 
denn  Juv.  Praef.  6  lautet:  sed  tarnen  innumerös  homines.  182  prö- 
genitüm  caeli  regnum  vocabit  sublime  =  Juv.  I  795  progenitos 
caeli  regnum  sublime  vocabit  286  his  similis  mitis  quos  man- 
suetudo  coronat  =  Juv.  I  492.  315  magnificäs  laudes  =  Juv. 
I  131.  Zweifeln  kann  man  in  Anfängen  wie  320  qua  levis  aerios 
=  Sedulius  I  180;  betont  man  hier  das  einsilbige  Wort  qua  levis 
aerios,  so  sind  die  gewöhnlichen  3  vollen  Accenthebungen  vor- 
handen. Eben  der  Art  sind  291  huc  veniat  athleta  =  Juv.  IV  269 
huc  veniant  sancti.  322  quam  bene  lulmineos  =  Sed.  1 184.  341  non 
scelus  infandum  u.    348  nee  cadit  ex  alto  ==  Lact.  Phoen.  Die 

folgenden  Verse  sind  so  deutliche  Entlehnungen,  so  daß  die  me- 
trischen Anfänge  in  467  u.  468  (477?)  nicht  befremden  können: 

465  cuius  (nempe)  stelliferum       fecit  sapientia  polum, 
fundavit  (et)  terras       vestivit  floribus  agros. 
Förmavit  hominem,       solum  ratione  replevit, 

468  vivificans  siccüm       sacro  spiramine  lutum. 

477  quas  tibi  persolvet      tanto  pro  munere  grates. 
In  den  Schlußversen  487—494  hat  der  Verfasser  asklepiadeische 
Verse   des  Prudentius   abgeschrieben,    theils   so  wörtlich,    daß   sie 
seinen  Versregeln   sich   nicht  fügen,    theils   mit  solchen  Zusätzen, 
daß  sie  den  gewöhnlichen  gleichen. 

Außerdem  scheinen  noch  etliche  Zeilen  4  volle  Wortaccente  zu 
enthalten  statt  3:  8^8^86^  (ipse?).  88*  (ire?).  90*90^  112\  123\ 
124*124\  194\  212*22o\  243^  272\  303^  365».  412.  427  (sancta?). 
440  (viribus?).  451  (sola?).  463.  Die  hier  vorliegenden  Schwierig- 
keiten weiß  ich  nicht  zu  lösen. 

Wenn  meine  Ansicht  von  den  rythmischen  Formen  dieser 
Eligius-Vita  richtig  ist,  so  gehören  dieselben  allerdings  zu  den 
sonderbarsten  und  verwickeisten  dieser  Zeiten. 

Die  Verse  der  Dhuoda. 
Als  ich  1908  die  mittellateinischen  Hebungsverse  untersuchte, 
kam  ich  auch  zu  den  Versen  der  Dhuoda;  vgl.  diese  Nachrichten 
1908  S.  59 — 70.  Diese  vornehme  Frau  hat  824  in  Aachen  ge- 
heirathet,  war  dann  Herzogin  in  Septimanien  und  hat  als  Witwe 
842  in  Uzes  nahe  der  untern  Rhone  ein  Handbuch  für  ihren  Sohn 
Wilhelm  geschrieben.  Ihre  Ausdrucksweise  ist  unbeholfen  und 
incorrekt.  In  das  Buch,  das  Ed.  Bondurand  1887  zum  ersten  Mal 
herausgab  (Le  Manuel  de  Dhuoda,  Paris),  hat  sie  auch  4  Gredichte 
eingesetzt,  im  Ganzen  etwa  380  Kurzzeilen.  Ludwig  Traube  hat 
3  dieser  Gedichte  wieder  herausgegeben  und  ihren  Bau  besprochen 


154  Wilhelm  Meyer, 

in  seinen  ^Karolingischen  Dichtungen'  =  Schriften  zur  germanischen 
Philologie,   1.  Heft  1888.        Aus   dem  ersten  Gedicht    (Bondurand 
S.  47,  Traube  S.  141)  will  ich  einige  Strophen  hersetzen: 
2  Hoc  a  me  ceptum       tu  p^rfice  clemens. 

quamquam  ignara,       a  (ad  cod.)  te  perquiro  sensum. 
6  Adi  te,  ut  väleo,       poplite  flexo  (flexu  cod,) 

gratias  refero       conditöri  lärgas. 
9  Licet  sim  indigna       fragilis  et  exul, 
limo  revolüta      trähens  ad  yma. 
11  Centrum  qui  poli       cöntinens  giro  (girum  cod) 
pöntum  et  arva       concliidis  palmo. 

17  Jübilet  iocündus  (-dos  cod.)      ciirsu  felici, 
pergat  cum  virtute       fulgens  ad  süpra. 

18  Omnia  semper       a  te  äpta  petat: 

qui  das  sine  fastu      döna  illi  sensum. 
20  Veniat  in  eum      lärga  tua  grätia 

pax  et  securitas  corporis  et  mentis. 
Zeilen,  wie  die  der  11.  Strophe,  stehen  in  den  Gedichten  sehr 
viele,  ja  in  der  Überzahl.  So  kam  Traube  ganz  natürlich  zu  dem 
Gedanken,  dies  seien  rythmische  Adonier.  Aber  sehr  viele  dieser 
Kurzzeilen  haben  mehr  als  5  Silben,  oder  richtiger  mehr  als  3  Sen- 
kungen, indem  sie  vor  der  ersten  Accenthebung  eine  oder  mehr 
Senkungen  zulassen,  zwischen  den  beiden  Accenthebungen  oft  3, 
ja  4  Senkungen  einschieben  und  den  Schluß  der  Kurzzeile  statt 
mit  Paroxytonon  ziemlich  oft  mit  Proparoxytonon  ausklingen  lassen. 
Nun  hatte  ich  freilich  nachgewiesen,  daß  in  den  alten  Rythmen 
oft  eine  Silbe  der  Zeile  vorgesetzt  wurde.  Dies  benützte  Traube 
und  erklärte  all  diese  Zeilen  für  rythmische  Adonier,  theils  regel- 
rechte zu  5_u,  theils  erweiterte.  Allein  für  solch  schrankenlose 
Erweiterung  hat  er  keinen  Grund  und  keinen  Beleg  beigebracht. 
Denn  dann  müßte  man  jede  Kurzzeile,  welche  2  Accenthebungen 
in  sich  schließt,  Adonier  nennen. 

Ich  rang  1908  mich  mit  vielen  Mühen  von  Traube's  Adonier- 
theorie  los  und  erkannte,  daß  Dhuoda's  Kurzzeilen  auf  2  voll- 
betonten Hebungen  ruhen,  um  welche  sich  die  Senkungen  mit 
großer  Freiheit  bewegen.  Nebenaccent  gibt  es  nicht,  und  die 
letzte  Silbe  der  Kurzzeile  wird  nicht  als  Hebung  gerechnet.  Ich 
kann  mich  freuen,  daß  die  'Übersicht  der  Zeilenarten  Dhuoda's', 
welche  ich  1908  S.  66/67  gegeben  habe,  sich  völlig  mit  dem  deckt, 
was  ich  aus  dem  II.  Prolog  des  leoner  Antiphonars  hervor  geholt 
habe,  die  neue  Art  der  Rythmik,  welche  die  gewichtigen,  voll- 
betonten Wörter  abzählt. 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      155 

Dhuoda  ist  aber  nicht  so  reinlich  in  dieser  rythmischen  Form, 
wie  der,  welcher  den  Prolog  des  Leoner  Antiphonars  geschrieben 
hat.  Es  ist  erfreulich  für  mich,  daß  die  Erscheinungen  in  den 
Kurzzeilen  der  Dhuoda,  welche  ich  1908  auf  S.  66  als  'Ausnahmen' 
getadelt  habe,  im  Prolog  gar  nicht  vorkommen.  Als  Ausnahmen 
habe  ich  aus  Dhuoda  wenige  Viersilber,  wie  clemens  deus,  und 
3  Fünf  Silber  wie  diri  vulneris,  notirt :  im  Prolog  steht  kein  solcher 
Vers.  Als  sehr  seltene  Ausnahme  habe  ich  bei  Dhuoda  notirt 
die  Kurzzeile  'ad  genitörem'  oder  den  Nebenaccent  'resölutiönis' : 
im  Prolog  findet  sich  nichts  der  Art.  Dann  habe  ich  als  Rauh- 
heit des  Dhuodanischen  Zeilenbaus  notirt,  daß  sie  ein  zweisilbiges 
Hilfswort  der  Sprache  oder  2  einsilbige  oft  als  unbetont  über- 
springt (s.  oben  Str.  2  ä  tö;  18  ä  tö,  sinö,  illi;  20  tüä),  ja  daß  hie 
und  da  gewichtige  zweisilbige  Wörter  (etwa  7  Mal)  in  Senkungen 
übersprungen  werden:  im  Prolog  findet  sich  nichts  derartiges, 
außer  daß  vielleicht  in  der  letzten  Zeile  ibi  übersprungen  wird. 

Im  Übrigen  stimmt  Alles  überein,  ja  sogar'  der  Argwohn 
gegen  die  Achtsilber.  Im  Prolog  habe  ich  notirt  (oben  S.  124), 
daß  von  6  Achtsilbern  des  Druckes  5  durch  Verschleifung  von 
ie  ii  und  io  siebensilbig  werden  können  und  daß  der  6.  aus  einem 
andern  Grund  zweifelhaft  ist:  aus  Dhuoda's  380  Zeilen  habe  ich 
überhaupt  nur  5  Achtsilber  notirt. 

(Strophen).  Der  Prolog  bindet  2  Langzeilen  von  je  2  Kurz- 
zeilen zu  einer  Strophe.  Ganz  ebenso  das  1.  Gedicht  der  Dhuoda 
(s.  die  gegebene  Probe).  In  dem  3.  Gedicht,  Dhuoda's  Grabschrift 
(Bondurand  S.  240,  Traube  S.  148),  stehen  dieselben  Paare  von 
2  Langzeilen;  doch  steht  hinter  jedem  Paar  als  Eefrän  eine  Lang- 
zeile, deren  erste  Halbzeile  meist  nur  4  Silben  in  2  Wörtern 
zählt.  In  dem  4.  Gedicht  (Bondurand  S.  225,  bei  mir  S.  69)  ver- 
mochte ich  nicht  einmal  bestimmte  Langzeilen  auszuscheiden,  noch 
weniger  bestimmte  Strophen.  In  dem  2.  Gedicht  (Bond.  S.  228, 
Traube  S.  145)  war  Dhuoda  durch  ihre  Gelehrsamkeit  beeinflußt. 
Sie  schreibt  in  Strophen  von  7  Kurzzeilen  =  S^j^  Langzeilen ;  das 
soll  gewiß  eine  Nachahmung  der  sapphischen  Strophe  sein,  die  ja 
in  diesen  Zeiten  das  Paraderoß  der  quantitirenden  und  der  ryth- 
mischen  Dichter  war. 

Zu  bemerken  bleibt,  daß  Dhuoda's  Gedichte  in  dem  nördlichen 
Theil  des  ehemaligen  Westgothenreichs  (Gothia)  entstanden  sind, 
der  Prolog  in  dessen  südlichem  Theile. 


156  Wilhelm  Meyer, 

Die  Preces  'Amara  nobis'. 
Martin   Gerbert,    Monumenta   veteris    liturgiae   Alemannicae, 
II  1779,   hat   S.  89   aus   der   Wiener   Handschrift   1888    (Denis  I 
S.  302B)  fol.  109*  folgendes  Stück  gedruckt: 

PRECES  ANTE  ALTARE  PRIMA  DIE. 

Clamemus  ömnes       üna  voce:       Dömine  miserere. 
1  Amara  nobis       est  vita  nostra.       D.  mis. 

Precamur  excelse      fidem  largire.       D.  mis. 
3  Curvamur  peceätis       obprimimur  malis.       D.  mis. 

Delicta  dele      pater  concede.      D.  mis. 

0  Excelsus  respice      pius  indülge.       D.  mis. 
Flagella  remove       veniam  tribue.       D.  mis. 

7  Exaiidi  nos  deus       päter  pie.       D.  mis. 

Niinc  et  in  aevum       sälva  mündnm.       D.  mis. 
9  Ymnum  dicamus       tibi  Ghriste.       D.  mis. 
Gloria  tibi      aeterno  pätri.       Domine  miserere. 
Clamemus. 
Der  Text  ist  in  der  Handschrift  in  diesen  abgesetzten  Zeilen 
mit  Neumen  geschrieben.    Der   Schluß   ist   stets  geschrieben  dfie 
miserere.        In  Z.  1    ist  Amara  verwischt   und   schwer   zu  lesen. 
Gerbert  ließ   drucken:    'Deipara'.     Vgl.  Eccles.  30,17  melior   est 
mors  quam  vita  amara.       Z.  7  Gerbert  übersah  'deus'.       Z.  9  hat 
die  Hft:   dfie  dne  miserere;    schon  Gerbert  hat  das  eine  dne  weg- 
gelassen.        10  die  Hft  hat  nur  loria. 

Die  Wiener  Handschrift  ist  in  der  Ottonenzeit  in  Mainz  ge- 
schrieben- Aber  dennoch  stammt  dies  Gebet  vielleicht  auch  aus 
dem  Westgothenland.  Denn  im  ßreviarium  Mozarabicum  (Migne 
Patrologia  86)  steht  sowohl  Sp.  167  ad  sextam  secundo  die  ieiunio- 
rum  kal.  Januar.,  wie  Sp.  294  ad  sextam  quarta  feria  primae  do- 
minicae  in  quadragesima  folgender  Text:       Preces. 

Clamemus  omnes       una  voce:       Dömine  miserere 

1  Amara  nobis       est  vita  nostra.       D.  mis. 
Delicta  dele      pacem  concede.      D.  mis. 

Inclma  aürem      tuam      ad  precem  nöstram.       D.  mis. 
Pärce  delictis      et  siibveni  de  caelis.      D.  mis. 
'Domine   miserere'   ist  mit   P  bezeichnet,   weil  dieser  Refrän 
von  einem  Andern  gesprochen  wird. 

'Clamemus  omnes  una  voce  domine  miserere'  ist  eine  Einleitung, 
welche  auch  andern  Bußgebeten  vorgesetzt  ist.  Die  folgenden 
Bitten  waren  alphabetisch  geordnet;  davon  hat  die  wiener  Hft 
einen  magern  Auszug,  das  mozarabische  Brevier  einen  kläglichen 
Rest. 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       157 

Der  wiener  Text  bietet  22  Kurzzeilen,  das  Brevier  noch  4 
neue.  Von  den  wiener  Kurzzeilen  sind  4  zu  4_u,  11  zu  5_u,  3  zu 
6u_^  und  4  zu  6_u.  Die  2  neuen  mozarabisclien  sind  mir  ver- 
dächtig ;  denn  'inclina  aurem  tuam'  wie  'et  subveni  de  caelis'  geben 
7— u;  dazu  ist  sowohl  'tuam'  wie  'et'  überflüssig  und  gegen  den 
Stil  dieser  Grebete. 

Die  Paare  von  Kurzzeilen  entsprechen  den  obigen  Unter- 
suchungen. Nur  die  4  Viersilber  wie  'iina  voce'  finden  sich  im 
Prolog  gar  nicht,  bei  Dhuoda  sind  sie  als  Ausnahmen  zu  bezeichnen. 
"Wenn  auch  die  Praxis  sowohl  diese  Viersilber  'sälva  mundum' 
wie  die  Fünfsilber  mit  steigendem  Schlüsse  'diri  viilneris'  gemieden 
hat,  so  sind  sie  doch  nach  der  Theorie  zulässig;  denn  sie  ent- 
halten zwei  gewichtige  Wörter.  Da  sowohl  der  Prolog  wie  Dhuoda 
diese  Zeilen  von  4_v-  und  5u_  meiden,  scheinen  sie  von  den  ryth- 
mischen  Dichtern,  welche  in  ihren  Zeilen  die  vollbetonten  "Wörter 
zählten,  als  zu  kurz  mit  Mißtrauen  behandelt  worden  zu  sein. 
Und  doch  gab  es  eine  Seitenthür,  durch  welche  auch  solche  Vier- 
und  Fünfsilber  in  großer  Zahl  hinaus  gelangten  und  zum  Gehör 
des  Volkes. 

Der  Litaneien-Ry thmus. 
Es  ist  eine  neue  ßythmik,  die  ich  hier  darlege;  allein  in  der 
Praxis  war  und  ist  sie  fast  verbreiteter  als  die  andern.  In  und 
außerhalb  der  Kirchen  erschollen  früher  oft  die  Litaneien.  Da 
wurde  hinter  einander  vielleicht  100—200  Mal  dieselbe  Zeilenart 
wiederholt  und  zwar  in  der  für  das  Volk  eindringlichsten  Weise. 
Denn  die  erste  Halbzeile  recitirte  der  Priester,  die  zweite  Halb- 
zeile das  Volk.  Der  Priester  hob  an  'Sancta  Maria',  das  Volk 
respondirte:  Ora  pro  nobis.  Dann  nahm  der  Priester  einen  neuen 
Namen  'Sancte  Johannes',  das  Volk  respondirte  wieder  'ora  pro 
nobis'.  Die  wechselnden  Namen  waren  freilich  von  verschiedener 
Länge  z.  ß.  Juste,  Justine,  Justiniane.  In  Wahrheit  laufen  in  den 
Litaneien  ohne  irgend  welche  Rücksicht  die  Namen  der  verschie- 
densten Größe  durcheinander.     Z.  B. 

Sancte  Paule:  Thoma,  Line. 

Sancte  Stephane:  Bärnabas,  Eiistice. 

Sancte  Philippe:  Silvester,  Corneli. 

Sancte  Hippolyte:  Chrysögone,  Cyriace. 

Sancte  Cypriane:  Tranquilline,  Valentine. 

Sancta  Anastasia:  Hieronyme,  Theodosia. 

Sancte  Sebastiane:  Valeriäne,  ApoUinäris. 

Sancta  Emerentiäna. 


158  Wilhelm  Meyer, 

All  diese  Litaneienrufe:  'Sancte  Paule  ()ra  pro  nobis'  bis 
'Sancte  Valeriane  ora  pro  nobis'  sind  gleich  nur  nach  dem  Gesetz 
der  Rythmik,  welche  die  Wortgrößen  in  der  Zeile  zählt.  Natürlich 
aber  wurden  all  diese  Litaneienzeilen  in  demselben  Tonfall  reci- 
tirt.  Die  oben  gedruckten  Preces  sind  den  Litaneien  sehr  nahe 
verwandt,  und  wenistens  nahe  verwandt  ist  das  folgende  Grebet, 
das  in  der  Handschrift  mit  Laetania  betitelt  ist. 

Die  Litanei  'Rex  salvator  alme'. 
In  der  Wiener  Hft  1888  fol.  108^  steht  vor  den  eben  be- 
sprochenen Preces  'Amara  nobis'  das  folgende  Stück,  und  Martin 
Gerbert  hat  deßhalb  in  seinen  Monumenta  vet.  liturgiae  Ale- 
mannicae  II  89  es  unmittelbar  vor  jenen  Preces  gedruckt.  Die 
dichterische  Form  scheint  er  nicht  bemerkt  zu  haben.  Die  Laug- 
zeilen  sind  in  der  Hft  abgesetzt  und  beginnen  alle  mit  einer  Ma- 
juskel, doch  sind  alle  zweiten  Zeilen  (also  2  4  6  usw.)  etwas  ein- 
gerückt, so  daß  je  2  Langzeilen  ein  Paar  zu  bilden  scheinen.  Ich 
drucke  deshalb  alle  zweiten  Langzeilen  mit  einem  kleinen  Anfangs- 
buchstaben. Alle  Zeilen  sind  neumirt :  aber,  so  viel  ich  sehe,  haben 
alle  Langzeilen  dieselben  Neumen. 

LAETANIA 

a  b  c 

Rex  salvator  älme*  süscipe  nostrarum*  munüscula  precum. 
2  indulgere  nobis  *  ässis  tuis  servis  '   schiere  gravätis. 

O  säncta  Maria '  mäter  atque  virgo  •  pöstula  pro  nobis 
4  archdngele  summe '  Michahel  ut  ddi  *  pöstula  pro  nobis. 

Condigne  Gabrihel'  fortitüdo  dei*  pöstula  pro  nöbis. 
6   o  cÖESors  ßaphahel*  medicina  d^i*  pöstula  pro  nöbis. 

O  almitas  säncta*  patriarchärum •  pöstula  pro  nöbis. 
8  0  sörs  impldta  deo  *  virtütis  proph^ticae '  pöstula  pro  nöbis. 
O  principälitas  •  apostolörum  *  pöstula  pro  nöbis. 
1 0  o  mdrtyres  säncti  *  veniam  precämini '  pro  peccätis  nöstiiß. 

Confessöres  säncti  *  precibus  assiduis  *  pöscite  pro  nöbis. 
12  o  celsi  patröni*  mönachi  beäti'  pöscite  pro  nöbis. 

O  sanctärum  chöri*  virginum  corüsci*  pöscite  pro  nöbis. 
14  faventes  sanctärum*  viduärum  pröces*  nobismet  nunc  prösint. 

Insöntes  pueroli*  märtyrum  flor^tum*  pöscite  pro  nöbis. 
16  0  säncti  vos  ömnes  •  virtütes  innümere*  pöscite  pro  nöbis. 

Maligno  ab  hoste*  ut  ddus  defendat*   nos  hfc  et  in  aevum. 
18  a  gönte  pagäna*  ut  d6u8  defendat*  nos  hie  et  in  aevum. 

Ab  omni  terröre*  ut  deus  defendat*  nos  hie  et  in  a^vum. 
20  ab  omni  periculo*  ut  deus  defendat*  nos  hfc  et  in  aevum. 
Ut  aürae  temperiem  *  bönam  ac  frugiferam  *  det  nöbis  salvator. 

22  ut  cbmmoditätem  *  äeris  roräntis  *  det  nöbis  salvator. 

Ut  imbrem  fctösum*  bona  germinäntem*  det  nöbis  salvator. 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Eythmik.       159 

24  ut  tranquillam  vitam  *  päcem  et  perennem  •  det  nöbis  salvätor. 
Ut  indulgentiam  *   criminum  noströrum  *  det  nöbis  salvätor. 

26  ut  sümmum  pastörem*   apostölicum*  dominus  conservet. 
Ut  dignum  pontificem  *  N.   dominum  *  dominus  conservet. 

28  ut  Ottönem  regem  *  et  eins  exercitum  *  dominus  conservet. 
Ut  per  tötum  örbem  *  aeclesiam  sdnctam  *  dominus  conservet. 
(Noten  zum  Texte)  Z.  1  Die  Handschrift  hat  'precum*, 
Gerbert  druckt  pr.  4  Die  Hft  hat:  Michahel  ut  di^  (dei).  Ger- 
bert druckte:  Michahel  virtus  dei.  Das  scheint  sehr  gut,  verstößt 
aber  gegen  meine  rythmische  Regel.  Deßhalb  quälte  ich  mich, 
bis  ich  sah,  daß  Virtus'  sicher  falsch  ist.  Isidor,  Orig.  VII  5,  12 
erklärt  in  §  10  Gabrihel  vertitur  fortitudo  dei,  §  13  Raphahel 
interpretatur  curatio  vel  medicina  dei  und  in  §  12  Michahel  inter- 
pretatur  Quis  ut  deus,  und  bei  Gerbert  selbst  wird  S.  91  a  unten 
aus  derselben  Wiener  Hft  eine  Litanei  gedruckt,  worin  nach  der 
Maria  Michael  angerufen  wird  mit  den  Worten  'Summe  sedis 
minister-  quis  ut  deus  Michahel'  cum  supernis  civibus*  nös 
iuvato  precibus.  In  unserem  Verse  ist  also  'ut'  sicher  echt.  Aber 
den  Genitiv  'dei'  versteh  ich  nicht;  und  weiter:  muß  'quis'  einge- 
setzt und  muß  'deus'  geschrieben  werden  ?  Z  12  o  celsi :  Gerbert 
hat  diese  ganze  Langzeile  weggelassen.  Z  16  vos  {vor  omnes) 
hat  Gerbert  weggelassen.  Die  Zeile  20  (Ab  omni  periculo)  steht 
bei  Gerbert  zwei  Mal,  vor  der  Zeile  19  und  nach  derselben.  Z.  22 
statt  'rorantis'  druckt  Gerbert  'roris' ;  s.  nachher. 

(Zeilenpaare?)  Wie  bemerkt,  haben  alle  Langzeilen  die- 
selben Neumen.  Aber  alle  zweiten  Langzeilen  sind  in  der  Hft 
eingerückt;  ich  habe  dieselben  mit  kleinem  Anfangsbuchstaben 
drucken  lassen.  Das  deutet  darauf,  daß  je  2  Langzeilen  ein  Paar 
bilden.  Vielleicht  wurde  das  durch  den  Vortrag  markirt,  z.  B. 
indem  je  die  erste  Zeile  durch  den  Priester,  je  die  zweite  durch 
seinen  Gehilfen  vorgetragen  wurde.  Eine  wichtige  Frage  ist, 
ob  die  paarweise  Anordnung  der  Langzeilen  durch  den  Inhalt  be- 
stätigt wird.  Allerdings.  Das  erste  Paar  redet  Christus  an.  Dann 
werden  in  Z.  3 — 16  die  Patroni  angerufen  und  zwar  in  den  Z.  3- — 6 
Maria  und  die  Erzengel,  in  den  Z.  7 — 15  die  gewöhnlichen  Kate- 
gorien ;  Z.  16  faßt  zum  Abschluß  die  himmlischen  Geister  (virtutes) 
und  die  einstigen  Menschen  (sancti)  zusammen.  Die  Zeilen  13/14 
rufen  Frauen  an,  virgines  und  viduae,  bilden  also  ein  richtiges 
Paar.  Ebenso  ist  es  natürlich,  daß  eine  neue  Sache  auch  mit  der 
1.  Zeile  eines  Paares  begonnen  wird.  So  beginnt  mit  Z.  3  die 
Anrufung  der  Patroni,  mit  Z.  7  die  der  Sancti. 

Mit  Z  17  beginnen  die  Bitten  und  gehen  bis  Z.  29.  Die  Bitten 
umfassen   also    13  Zeilen.     Das   ist   verdächtig.     Wir  haben   hier 


160  Wilhelm  Meyer, 

noch  ein  weiteres  Hilfsmittel  dadurch,  daß  dieselben  Kurzzeilen 
im  Schluß  mehrerer  Langzeilen  wiederholt  werden.  Die  4  Lang- 
zeilen 17 — 20  geben  oflPenbar  2  richtige  Paare  (gegen  Feinde  und 
Heiden,  gegen  Schrecken  und  Gefahr).  Die  4  letzten  Zeilen  des 
Gedichtes,  Z.  26 — 29,  geben  offenbar  auch  2  richtige  Paare :  Pabst 
und  Bischof,  Kaiser  und  Volk  dominus  conservet.  Also  ist  hier 
die  Abtheilung  der  Hft  falsch:  die  beiden  letzten  Zeilenpaare 
müssen  beginnen  mit  'Ut  summum'  und  mit  'Ut  Ottonem'. 

In  den  übrig  bleibenden  5  Zeilen  21 — 25  ist  also  eine  Zeile 
zu  viel  oder  zu  wenig.  Die  beiden  Zeilen  24  und  25  geben  ein 
erträgliches  Paar.  Aber  die  3  Zeilen  21  22  und  23  bereiten 
Schwierigkeiten.  Um  gutes  Wetter  und  um  Fruchtbarkeit  wird 
in  den  Fürbitten  oft  gebeten  (vgl.  diese  Nachrichten  1912  S.  89 — 108, 
bes.  S.  100  und  105).  So  'Pro  iocunditate  serenitatis  et  oppor- 
tunitate  pluviae  atque  aurarum  vitalium  blandimentis  ac  diversorum 
temporum  prospero  cursu;  oder:  Pro  aeris  temperie  (ac  fructu)  et 
f ecunditate  terrarum ;  oder :  Pro  abundantia  f rugum  et  tranquillitate 
aerum ;  oder  aus  unserer  wiener  Hft  bei  Gerbert  II  91 :  aeris 
temperies  terraeque  fertilitas.  Gegen  die  Zeilen  21  und  23  unserer 
Litanei  ist  also  nichts  einzuwenden.  Neu  und  selten  ist  Z.  22, 
welche  commoditatem  aeris  rorantis  erwähnt.  Eine  Fürbitte  um 
reichlichen  Thau  kenne  ich  sonst  nicht.  Fehlt  Z.  22,  so  ist  das 
Paar  21  und  23  tadellos.  Doch  der  Verfasser  dieses  Gebetes  ist 
kein  schlechter  Stilist  und  hat  eigene  Gedanken  und,  wenn  er  ein 
Südländer  war,  wo  die  starken  Thaufälle  wichtig  sind  ^),  so  kann 
die  Zeile  echt  sein.  Dann  aber  müßte  eine  Zeile  mit  einer  ähn- 
lichen Fürbitte  ausgefallen  sein  und,  da  Z.  22  inhaltlich  der  Z.  23 
sehr  nahe  rückt,  wäre  die  Lücke  wohl  nach  21  zu  setzen.  Er- 
gänzen wir  eine  Z.  21*,  so  ergibt  sich  noch  ein  anderer  Vorteil. 
Das  Paar  1  und  2,  die  Anrede  Gottes,  leiten  die  Litanei  ein; 
7  Zeilenpaare  (Z.  3 — 16)  rufen  die  Patroni  an  und,  wenn  wir  Z.  21* 
ergänzen,  geben  wiederum  7  Paare  der  mit  'ut'  beginnenden  Zeilen 
den  Inhalt  der  Bitten.  Solch  architektonischer  Bau  läßt  sich  in 
manchem  mittellateinischen  Gedicht  nachweisen. 

Die  rythmische  Form  der  Litanei  'Rex  salvator  alme'. 
Sicher  ist,  daß  die  Form  dieser  Litanei  eine  dichterische  sein  soll. 
Die  29  Langzeilen  lassen  sich  in  je  3  fast  gleiche  Kurzzeilen  zer- 
legen. Klar  ist  auch,  daß  die  87  Kurzzeilen  fast  stets  aus  6  oder 
7  Silben  bestehen  und  daß  die  Sechssilber  fast  stets  sinkend 
schließen. 

1)  In  der  Bibel  wird  Thau  und  Regen  oft  verbunden,  wie  'Nee  ros  nee 
pluvia  veniant  super  vos*. 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       Ißl 

Zunächst  ist  das  Versmaterial  zu  sichten.  Natürlich  kann  die 
Zeile  26^  N.  dominum  nicht  gerechnet  werden.  Auch  die  3  auf- 
fallenden und  technische  Wörter  enthaltenden  fünfsilbigen  Zeilen: 
7^  Patriarch arum,  9^  apostolorum  und  26^  apostolicum,  rechne  ich 
nicht  mit.  Unter  den  bleibenden  83  Kurzzeilen  sind  6,  welche 
oft  wiederholt  werden.  7  Mal  postula  pro  nobis,  5  Mal  poscite 
pro  nobis,  5  Mal  det  nobis  salvator,  4  Mal  nos  hie  et  in  aevum, 
4  Mal  dominus  conservet,  4  Mal  ut  deus  conservet.  Diese  29  Kurz- 
zeilen repräsentiren  also  nur  6  verschiedene  Zeilen.  Folglich 
bleiben  zur  Untersuchung  60  verschiedene  Zeilen.  Von  diesen 
zählen  11  Kurzzeilen  7  Silben,  49  zählen  6  Silben. 

Von  den  Siebensilbern  schließt  nur  einer  sinkend;  er  ist  auch 
sonst  nicht  unverdächtig:  8  '0  sors  impleta  deo'  virtutis  prophe- 
ticae'.  Das  o  könnte  ja  fehlen,  wie  in  Z.  11,  14  und  15;  doch 
was  heißt  sors  (=  cohors)?  Von  den  49  Sechssilbern  schließen 
nur  2  steigend:  9  o  principalitas  und  25  ut  indulgentia.  Da  die 
Betonung  der  griechischen  und  hebräischen  Namen  frei  gegeben 
ist,  so  fallen  für  die  Untersuchung  weg  5  condigne  Grabrihel  und 
6  0  consors  Rapbahel. 

"Weßhalb  behaupte  ich  nun,  daß  in  diesen  Kurzzeilen  nicht, 
wie  sonst  fast  überall,  die  Silben  gezählt  werden  oder,  wie  manchmal, 
die  Accenthebungen  (Haupt-  und  Nebenhebungen)  gezählt  werden, 
sondern  daß  die  gewichtigen  Wörter  gezählt  werden? 

Wenn  diese  beiden  Zeilen  zu  6  _t-  ^  und  zu  7  u  _  gebaut  sind 
nach  der  gewöhnlichen  Art,  daß  die  Silben  gezählt  und  nur  eine 
bestimmte  Schlußcadenz  beobachtet  wird,  so  sind  die  3  ersten 
Silben  frei;  dagegen  die  5.  Silbe  ist  stets  voll  accentuirt,  während 
die  4.  und  6.  Silbe  keinen  Accent  haben.  Meum  est  |  pröpositum 
in  tabernä  möri.  Nach  der  Wellenbewegung  der  lateinischen  Wort- 
accente  können  nun  die  ersten  3  Silben  nur  zweierlei  Betonung 
haben,  entweder  _u_  oder  u_u;  also: 

Tales  verjsus  fäcio       quäle  vijnum  bibo 
oder,  was  ich  Taktwechsel  genannt  habe: 

Cantantes  |  pro  mortuis  und  Cupido  |  tenendi. 
Statt  der  vollen  Accente   treten   dann  in  der  1.  und  3.  Silbe  sehr 
oft  Nebenaccente  ein 

Aestuäns  |  interius       ira  vejhementi 

in  amaritudine.  volupta'tis  immemor.  püellä|rum  decus. 

Von  den  10  Siebensilbern  unserer  Litanei  haben  sieben 
(8.  15.  16.  20.  21.  27.  28)  Tacktwechsel  'virtutis  |  propheticae'; 
hier  kann  kein  Nebenaccent  vorkommen.  Die  übrigen  3  sind: 
10  veniäm  |  precamini,  11  precibiis  |  assiduis  und  21  bonam  ac  |  fru- 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Heft  1.  11 


162  Wilhelm  Meyer, 

giferam.  Hier  kann  auf  der  3.  Silbe  Nebenaccent  stehen;  dagegen 
keiner  dieser  10  Siebensilber  bat  3  volle  Accente,  wie  Tales  versus 
fäcio. 

Ebenso  steht  es  bei  den  Sechssilbern.  Da  diese  hier  die 
Hauptsache  sind,  untersuche  ich  zuerst  zur  Vergleichung  die  40 
Sechssilber,  welche  Gotschalh  in  seinem  5.  Gredichte  '0  deus  miseri' 
(Poetae  karol.  III  729)  bringt.  Von  diesen  40  Zeilen  haben  fünf 
Zeilen  3  voUaccentuirte  Wörter,  wie  'sancte  Petre  regni-  preces 
fiinde  patri';  aber  25  Zeilen  haben  denselben  Tonfall  mit  Neben- 
accent; und  zwar  11,  wie  in  vänitäte  päsci  oder  pro  me  infelici 
und  14  nach  der  Art  animo  libenti  oder  pectore  ferventi.  Diesen 
30  Zeilen  stehen  10  Zeilen  mit  Taktwechsel  gegenüber,  wie  iam 
manu  clementi  oder  medere  languenti.  Also  von  30  Sechssilbern 
mit  trochäischem  Tonfall  haben  5  =  ^/e  drei  voll  accentuirte 
Wörter.  Sonst  zeigen  diese  Sechssilber  noch  viel  öfter  3  voll 
accentuirte  Wörter,  z.  ß.  Ave  märis  Stella,  dei  mater  älma,  ätque 
semper  virgo,  felix  cell  pörta. 

Wie  steht  es  nun  in  unsem  44  Sechssilbern?  18  dieser  Sechs- 
silber haben  Taktwechsel,  also  nur  2  voll  accentuirte  Wörter,  ohne 
jeden  Nebenaccent,  und  zwar  13  nach  der  Art,  wie  in  Z.  17  Ma- 
ligne ab  hoste*  ut  deus  defendat,  und  5  Zeilen  nach  der  Art  von 
1  munüscula  precum  und  7  o  älmitas  säncta.  Diesen  18  Zeilen 
mit  nur  2  vollbetonten  Silben  stehen  22  gegenüber  die  2  volle 
Accente  und  einen  Nebenaccent  Laben  können,  und  zwar  11  nach 
der  Art  süscipe  nostrarum  und  11  nach  der  Art  indulgere  nobis 
oder  bona  germinantem.  Fragen  wir  nach  den  Zeilen  mit  drei 
voll  accentuirten  Wörtern,  wie  äve  maris  stella,  so  finden  wir  unter 
26  Kurzzeilen,  welche  trochäischen  Takt  haben  können,  keine 
einzige  der  gesuchten  Art.  Denn  die  genannten  22  Zeilen  zeigen 
alle  Nebenaccent.  Es  bleiben  nur  die  4  Zeilen:  1  rex  salvator 
alme ;  2  assis  tuis  servis ;  3  mater  atque  virgo  und  29  ut  per  totum 
orbem.  Aber  tuis  und  atque  sind  Hilfswörter  der  Sprache,  welche 
auch  Senkungen  sein  können;  ebenso  ut  per  und  das  einsilbige 
Wort  rex. 

Also  unter  den  10  Siebensilbern  und  unter  den  26  Sechssilbern 
dieses  Gedichtes  finden  wir  keine  einzige  Zeile  mit  3  voll  betonten 
Wörtern,  wie  Vita  vetus  displicet:  mores  placent  novi  ^).  Da  in 
der  gewöhnlichen  Rythmik  solche  Zeilen  häufig  sich  einstellen,  hier 
aber  keine  sich  findet,  so  sind  sie  hier  absichtlich  gemieden.  Das 
Fehlen  solcher  Zeilen  mit  3  sichern  Hebungen  erklärt   sich,  wenn 

1)  Die  einzige  in  Gerbert's  Text  stehende  Zeile  mit  3  voll  betonten  Wörtern 
'Michahel  virtus  dei'  —  ist  Gerbert's  falsche  Conjectur! 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      163 

der  Dichter  in  jede  Halbzeile  überhaupt  nur  zwei  volle  He- 
bungen, d.  h.  nur  2  gewichtige  Wörter  mit  einem  vollen  Accent, 
ohne  jeden  Nebenaccent,  hat  setzen  wollen.  Seine  Eigenthümlichkeit 
war  es,  daß  er  sich  ];iiebei  weitere  Schranken  setzte:  er  bevor- 
zugte die  Sechssilber  mit  sinkendem  Schluß;  außerdem  setzte  er 
nur  Siebensilber  mit  steigendem  Schluß. 

Best  eht  vielleicht  die  Litanei  aus  vierh  ebigen 
Zeilen?  Man  könnte  sagen,  solche  Sechs-  und  Siebensilber  kämen 
unter  den  vierhebigen  rythmischen  Zeilen,  die  ich  1908  nachge- 
wiesen habe,  genug  vor,  und  solche  vierhebigen  Zeilen  lägen  auch 
hier  vor:  rex  salvator  alme,  suscipe  nostrarum;  veniäm  precamini, 
bönam  äc  frugiferäm.  Das  kann  nicht  sein,  ebenso  wenig,  als  die 
Kurz  Zeilen  des  II.  Prologs  vi  erhebige  rythmische  Zeilen  sein  können 
(s.  oben  S.  126).  Denn  erstens  hat  es  keinen  Sinn,  in  den  vierhebigen 
Zeilen  sich  der  Achtsilber  zu  enthalten,  und  das  geschieht  auch 
nicht.  Dann  werden  dort  3  voll  accentuirte  Wörter  nicht  gemieden, 
die  hier  gemieden  werden;  dort  finden  sich,  oft  Zeilen,  wie  Cüius 
täcta  hüiüs;  donum  dei  habui,  lassae  mentis  viscerä.  Noch  ent- 
scheidender ist  der  Umstand,  daß  die  vielen  Sechs-  und  Siebensilber 
mit  Taktwechsel  (25)  eine  Hebung  zu  wenig  hätten :  die  18  Zeilen 
wie  'maligno  ab  hoste'  und  die  7  Zeilen  wie  'virtiitis  propheticae'. 
Unter  54  Zeilen  stünden  also  25  dreihebige. 

Der  Zeilenbau  dieser  Litanei  ist  also  nur  zu  verstehen,  wenn 
wir  annehmen,  daß  der  Dichter  in  jede  Kurzzeile  2  voll  betonte 
Wörter  hat  setzen  wollen.  In  der  Silbenzahl  setzte  er  sich  Grenzen ; 
er  nahm  nicht  mehr  als  7  Silben :  8  Silben  haben  auch,  der  Prolog 
und  Dhuoda  gemieden.  Er  nahm  nicht  weniger  als  6  Silben, 
während  Dhuoda  die  Zeilen  zu  5_u  sehr  liebt  und  der  Prolog  sie 
nicht    meidet.      Das    sind    aber    persönliche    Liebhabereien.  So 

werden  z.  B.  in  den  altern  vierhebigen  Rythmen  6 — 10  Silben  zu- 
gelassen. Aber  später  wurde  das  Ansehen  der  Silbenzahl  immer 
mächtiger.  So  hat  dann  Wipo  in  dem  1039  verfaßten  Planctus 
auf  Konrad  II  (Gesta  Konradi  40)  zwar  stets  4  Hebungen  gesetzt, 
aber  sich  in  der  Silbenzahl  an  die  heilige  Acht  gebunden. 

Diese  wortzählenden  lateinischen  Verse  haben 
zwar  eine  sichere  Anzahl  von  Hebungen.  Aber  die  Senkungen 
sind  ganz  unsicher;  bald  steht  keine,  bald  1  bald  2  bald  3.  So 
wechselnde  Verse  kann  man  nicht  nach  einer  bestimmten  Melodie 
singen  (vgl.  oben  S.  127  und  1908  S.  51  und  71).  Aber  trefflich 
geeignet  sind  solche  Verse  für  den  Halbgesang,  für  declamatorische 
Recitation. 

11* 


164  Wilhelm  Meyer, 

Ein   lehrreiches    modernes  Beispiel   solcher  ßythmik  gibt   ein 
Gedicht,  das  Osterjahr,  das  der  Meister  in  Bild  und  Wort,  Hermann 
Vogel,  neulich  in  den  Fliegenden  Blättern  (no.  3530;  21.  März  1913) 
veröffentlicht  hat.     Ich  gebe   hier  den  Anfang  wieder,   indem   ich 
Accente  auf  die  Hebungen  setze  und  die  Halbzeilen,  die  Caesuren, 
markire,  welche  der  Dichter  nicht  angedeutet,  aber  gefühlt  hat. 
Die  Ostermahnung*  geht  durch's  Land: 
steh  auf,  wie  einst*  der  Herr  erstand! 
Da  regt  sich,  was  winter-verschlafen  war, 
da  reckt  sich,  was  eis-begraben  war: 
Die  Knospe  sprengt*  der  drängende  Saft, 
der  Waldbach  probt*  seine  schwellende  Kraft; 
Der  Strom  bricht  das  Eis  *  mit  krachendem  Schall 
und  jagt  seiner  Knechtschaft"  Trümmer  zu  Thal: 
Die  Lerche  steigt*  gegen  das  Himmelsgezelt 
und  'Freiheit'  jauchzt  sie  *  in  die  grünende  Welt. 

Der  Bauer  pflügt*  ein  Oedland  um  — 
seit  des  Urahns  Zeit*  spinnt  die  Säge  d'rüm: 
Zur  Nachtzeit  hallt's  da  *  wie  Schwerterschlägen  — 
den  Fränkenbühl  heisst  man's  *  seit  alten  Tagen. 
Tief  schneidet  die  Pflugschar  *  und  hebt  aus  dem  Grund 
eine  fränkische  Kugel,  rostig  und  rund, 
Und  das  da,  das  mocht  wohl  *  ein  Ländwehrkreuz  sein  — 
Wäffenrockknoepfe *  und  Totengebein! 
Ich  citire  noch  einige,  einzelnen  Zellen: 

Bis  sie  von  Schmach  *  und  Nöth  genesen.  — 
Droben  der  Herrgott  *  sah  es  in  Ruh 
und  gab  seinen  himmlischen  *  Segen  dazu.  — 
Doch  draüssen  an  Wäsgauwald  *  Memel  und  Saar 
der  Grenzstein  steht  *  mit  dem  deutschen  Aar. 
Diese  gefühlte,   nicht  studirte  Rythmik,    Paare  von  Zeilen  zu 
je  4  starkbetonten  Hebungen,  hat  viele  Ähnlichkeit  mit  den  Zeilen- 
paaren des  Antiphonar-Prologs.         Ich  will   hier  nur  einen  Punkt 
hervorheben.     Lateinische  Rythmen   fließen  stets  leicht  und  wohl- 
klingend, weü   nie   2  starkbetonte  Silben   zusammen   stoßen.     Da- 
gegen  in   den   logischen  Sprachen  stoßen  2  schwer  betonte  Silben 
gar  leicht  und  oft  zusammen,  und  besonders  geben  die  zusammen- 
gesetzten Wörter  dazu  oft  Gelegenheit.     In  Wörtern  wie  lucifluus, 
mirificus  sind  gerade  die  zwei  Stammsilben  wenig,  die  Ableitungs- 
silben   stark   betont,   als   wenn   wir   betonen  wollten:    lichtorfüllt, 
wunderbar.      Unsere   Vorfahren    haben    offenbar    bei    Fehlen    der 
Senkungen  die  beiden  Hebungen  auch  im  Vortrag  hart  aufeinander 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       165 

stoßen  lassen,  und  dieser  ruck-stoßweise  Gang  ihrer  Verse  war 
gewiß  eine  auffallende  Eigenart  derselben.  Recitiren  ließen  sich 
solche  Verse,  aber  nicht  singen.  Doch  die  Musik  entwickelte  sich 
mächtig  im  11.  und  12.  Jahrhundert.  Der  altdeutsche  Recitations- 
vers  drehte  und  erweichte  sich  zum  Gesangsvers  und  im  deutschen 
Versbau  zeigte  sich  mehr  und  mehr  das  Streben,  zwischen  2  He- 
bungen eine  oder  mehrere  Senkungen  zu  setzen  oder,  negativ  gesagt, 
das  Zusammenstoßen  zweier  Hebungen  zu  vermeiden.  In  Vogel' s 
Versen  stoßen  nie  2  Hebungen  auf  einander,  und  es  fehlt  etwas 
von  dem  Salz  und  Pfeffer  der  altdeutschen  Verse ;  Vogel's  E-ythmen 
eilen  stets,  oft  mit  3  oder  mit  4  Senkungen  beflügelt,  von  einer 
Hebung  zur  andern.  Bei  der  Entwicklung  des  deutschen  Versbaus 
haben  die  zusammengesetzten  Wörter  wegen  der  gehäuften  Hebungen 
stets  Schwierigkeiten  bereitet;  sie  waren,  so  zu  sagen,  die  schiefe 
Ebene ;  aber  ein  alter  Deutscher  würde  den  Kopf  geschüttelt  haben 
bei  dem  Vortrage:  'Den  Fränkenbübl  heißt  man' s;  Ein  Landwehr- 
kreuz sein;  Wäffenrockknoepfe ;  Wäsgauwald  Memel  und  Aar'. 
Anderseits  sind  es  gerade  diese  zu  Senkungen  erniedrigten  eigent- 
lichen Hebungen,  welche  den  zu  flattrigen  Senkungen  dieser  Verse 
etwas  Kraft  geben,  wie  hindernde  Felsblöcke  einem  strömenden 
Bache.  Dieses  starken  Unterschiedes  der  alten  Aussprache  und 
Recitationsweise  müssen  wir  uns  bewußt  bleiben  bei  Studien  über 
die  älteste  lateinische  und  germanische  Rythmik. 

Entwicklung  der  mittellateinischen  Rythmik. 

Das,  was  ich  über  den  Zeilenbau  der  lateinischen  Rythmen 
des  Mittelalters  früher  oft,  z.  ß.  in  der  Abhandlung  über  Auspicius 
(in  diesen  Nachrichten  1906  S.  221),  dann  in  der  Abhandlung  von 
1908  und  endlich  in  dieser  vorliegenden  dargelegt  habe,  läßt  sich 
vielleicht  so  zusammenfassen. 

Um  400  bildete  sich  bei  den  Lateinern  der  gewöhnliche 
Bau  der  rythmischen  Zeilen:  die  Silben  wurden  gezählt  und  in 
deren  Schluß  die  Cadenz  des  Wortaccentes  (Paroxyton  oder  Pro- 
paroxytonon)  beachtet.  So  wurden  durch  das  ganze  Mittelalter 
die  gewöhnlichsten  quantitirten  Zeilen  nachgebildet  und  neue  ge- 
schaffen. Um  die  Versicte  der  quantitirten  Vorbilder  kümmerte 
man  sich  weiter  nicht.  Zu  dieser  gewöhnlichen  Art  gehört  die 
seltsame  Abart  der  rythmischen  Hexameter  und  Pentameter  des 
oben  (S.  106  ff.)  besprochenen  IIL  Antiphonar-Prologs  '0  quam  dul- 
citer',    die  Kenntniß   der  Metrik   und   ziemliche  Überlegung   zeigt. 

Auf  dieser  Entwicklungsstufe  des  rythmischen  Zeilenbaues 
—    Silbenzählung    und    Beachtung  der    Schlußcadenzen   —    stand 


166  Wilhelm  Meyer, 

und  stellt  der  Zeilenbau  der  romanischen  Sprachen.  Zunächst  der 
französische,  der  kurz  vor  900  unter  dem  Einfluß  der  Sequenzen- 
dichtung sich  bildete;  viel  später  der  italienische  und  zuletzt  der 
spanische.  Die  frühere  oder  spätere  Entstehung  der  nationalen 
Dichtungen  hing  ja  ab  von  der  größeren  oder  geringeren  Ver- 
sebiedenheit  der  betreffenden  nationalen  Sprache  von  der  latei- 
nischen; am  raschesten  brauchten  die  Grermanen  eine  Literatur  in 
ihrer  Nationalsprache,  am  spätesten  die  Italiener  und  die  Spanier. 
(Wertzahl)  Im  5.  oder  6.  Jahrhundert  begannen  lateinische 
Redner  sich  entsprechende  Satzglieder  auch  im  Klang  sich  ent- 
sprechen zu  lassen,  dadurch  daß  sie  in  jedes  Glied  gleich  viel  ge- 
wichtige Wörter  setzten: 

Advocamus  in  suffrägio  precum  nostrarum 

susceptos  in  celesti  collegio  patriarchas, 

repletos  divino  spiritu  prophetas, 

märtyres  confessiönis  floribus  coronatos, 

apöstolos  ad  officium  predicationis  electos. 
Diesen  rhetorisch  declamatorischen  Kunstgriff  benützte  ein  sinn- 
reicher Kopf  für  den  Versbau.  So  ergab  sich  leicht  der  wort- 
zählende Bau  der  rythmischen  Zeilen,  wie  ich  ihn  bei  Dhuoda 
(1908  S.  59 — 70)  geahnt  und  jetzt  in  dieser  Abhandlung  dargelegt 
habe: 

Bini  aut  terni      responsuria  canunt 

vespertinos  et  laudes,       similiter  et  psälmos. 

A  dextera  leväque       coros  consistunt, 

antiphone  modos  reciproeatos  canunt. 
Der  Wortaccent  hat  hier  durchaus  gesiegt;  in  den  Kurzzeilen 
zu  2  und  in  den  Langzeilen  zu  4  Hebungen  werden  nur  die  vollen 
Wortaccente,  d.  h.  die  gewichtigen  Wörter,  gezählt.  Nebenaccente 
werden  nicht  gerechnet.  Die  Senkungen  sind  eigentlich  frei;  doch 
werden  sie  durch  Wohlklangsregeln  überwacht.  Denn  die  Kurz- 
zeile zu  2  Hebungen  darf  doch  nicht  etwa  durch  trux  mors  oder 
ätra  nox  gebildet  werden,  sondern  sie  soll  mindestens  5  Silben 
und  nur  selten  mehr  als  7  Silben  zählen,  wobei  mitunter  eine  be- 
stimmte Schlußcadenz  bevorzugt  wird.  Dieser  Zeilenbau  findet 
sich  schon  im  7.  Jahrhundert  und  noch  im  10.  Jahrhundert. 

Dieser  Bau  lateinischer  Zeilen  ist  parallel  dem  Bau  des  alten 
germanischen  Verses,  von  dem  wir  wohl  das  älteste  und  am  wenig- 
sten abgeänderte  Beispiel  im  Beowulf  haben.  Eine  Langzeile  be- 
steht aus  zwei  Kurzzeilen.  Jede  Kurzzeile  besteht  aus  2  Haupt- 
hebungen. Nach  dem  Charakter  der  angelsächsischen  Sprache  fehlen 
oft  Senkungen  und  stoßen  oft  die  Silben  auf  einander,  welche  die 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      167 

Haupthebungen  tragen.  Nach  der  Theorie  könnten  2  einsilbige 
Wörter,  welche  Haupthebungen  tragen ,  eine  Kurzzeile  bilden ; 
allein  die  Praxis  verlangt  als  Mindestmaß  für  eine  Kurzzeile  4 
Silben.  Der  Charakter  der  Sprache  bringt  es  mit  sich,  daß  die 
beiden  Haupthebungen  in  einem  zusammengesetzten  Worte  stecken 
können  und  so  durch  ein  einziges  Wort  die  ganze  Kurzzeile  ge- 
bildet werden  kann.  Die  letzte  Silbe  der  Kurzzeile  hat  keinerlei 
Vorrecht;  sie  kann  durch  die  zweite  Haupthebung  gefüllt  sein; 
sie  kann  aber  auch  durch  eine  unbedeutende  Nebensilbe  gebildet 
sein.  Diese  Zeilen  sind  mit  Alliteration  geschmückt  (vgl.  Ges.  Abb. 
II  366  und  1908  S.  44). 

Die  vierhebige  Nachbildung  der  ambrosianischen 
Zeile,  das  Vorbild  des  althochdeutschen  Reimverses. 
1908  habe  ich  die  Existenz  einer  lateinischen  rythmischen  Zeile 
nachgewiesen,  in  welcher  die  Hebungen  gezählt  werden.  Diese 
Hebungen  sind  4  in  jeder  Kurzzeile  und  4  solche  vierhebigen  Kurz- 
zeilen bilden  eine  Strophe,  wobei  jedoch  je  die  erste  Kurzzeile 
mit  der  zweiten,  die  dritte  mit  der  vierten  zu  einer  Langzeile 
sich  vereinigte,  in  der  Declamation  und  im  Schreiben. 

Während  in  den  gewöhnlichen  Silben  zählenden  rythmischen 
ambrosianischen  Zeilen  8  Silben  stehen,  werden  hier  nur  die  4 
Hebungen  gezählt.  Dabei  sind  2  Regeln.  Die  letzte  Silbe  der 
Zeile  gilt  als  Hebung,  wie  ja  auch  in  den  quantitirenden  Zeilen 
des  Ambrosius  die  letzte  Silbe  der  Zeile  den  Ictus  des 
4.  Jambus  trägt,  folglich,  wenn  sie  auch  kurz  ist,  doch  als  lang 
verrechnet  wird,  ferner  nach  dem  allgemeinen  Satz  der  quanti- 
tirenden lateinischen  Metrik  'ultima  syllaba  anceps  est'.  Zum 
Zweiten  gilt  durchaus  der  Nebenaccent.  Jede  Silbe,  welche 
durch  eine  oder  2  Senkungen  von  der  nächsten  Hebung  getrennt 
ist,  kann  als  Hebung  verrechnet  werden. 

Dabei  treten  zwei  Regeln  ein.  Statt  einer  Senkung  können 
überall  auch  2  Senkungen  stehen,  aber  an  zwei  Stellen  der  Zeile 
können  die  Senkungen  auch  gänzlich  fehlen.  Erstens  im 
Zeilen- Anfang:  donum  dei  häbui  gilt  so  viel  als  pgccata  mea  ligant 
me.  Zweitens  im  Zeilenschluß :  Audite  deum  omnes  gilt  so  viel  als 
audite  deum  hömines.  Die  2.  und  die  3.  Senkung  kann  nach  dem 
Charakter  der  lateinischen  Sprache  nicht  ausfallen.  Denn  dann 
würde  eine  Hebung  verschwinden;  die  4  Hebungen  Tunc  homines 
conv^neränt  würden  in  Tunc  omnes  conveneränt  zu  3  Hebungen 
zusammenschwinden,  usw.  In  Folge  dessen  können  statt  der 
Normalzeile  zu  8u_:  Redemptor  vitae  maxime  erstens  verkürzte 
Zeilen  stehen : 


1(5^  Wilhelm  Meyer, 

6  —  u :  ^xeant  peccätä 

7  _  u :  qni  siirsum  sedes  vide 
Ikj^:  donum  dei  häbui. 

Eine  noch  größere  Mannigfaltigkeit  kann  sich  ergeben  durch  Ver- 
mehrung der  Senkungen,  wie  in 

8_u:  gravia  quaerunt  lamentä 
9  w  -  :  audi  me  deus  piissime 
10v^_:  kahimnia  super  kakimnia  usw. 

Der  althochdeutsche  Reimvers,  wie  er  bei  Otfrid  auf- 
tritt, ist  der.  Zwilling  dieser  vierhebigen  lateinischen  Zeile.  Auch 
hier  bilden  4  vierhebige  Zeilen  die  Strophe,  auch  hier  wird  die 
erste  Kurzzeile  mit  der  zweiten,  dann  die  dritte  mit  der  vierten 
zu  je  einer  Langzeile  verbunden,  beim  Recitiren  wie  beim  Schreiben. 
In  der  Zeile  gilt  auch  hier  die  letzte  Silbe  stets  als  Hebung.  Was 
die  Senkungen  betrifft,  so  kann  nicht  nur  die  Senkung  vor  der 
ersten  und  vor  der  letzten  Hebung  fehlen,  sondern  wie  es  der 
Charakter  der  Sprache  erlaubt  und  oft  genug  mit  sich  bringt, 
kann  auch  die  erste  Hebung  mit  der  zweiten,  die  zweite  Hebung 
mit  der  dritten  zusammenstoßen;  endlich  kann  ein  zusammenge- 
setztes Wort  mehrere  Hebungen  in  sich  schließen,  wie  im  Latei- 
nischen mehrere  Nebenaccente :  imperävi,  imperaverämus.  Die 
Zeilen  der  Strophen  sind  durch  Reim  gebunden.  Dieser  wird  hier 
regelmäßig,  in  dem  Vorbild,  in  der  lateinischen  rythmischen  Dich- 
tung, nur  nach  Belieben  gesetzt. 

(Die  Anfänge  der  vierhebigen  ambrosianischen 
Zeilen).  Die  vierhebigen  lateinischen  rythmischen  Zeilen,  welche 
ich  1908  untersuchte,  waren  nicht  sicher  zu  datiren.  Doch  schienen 
die  Anfänge  in  das  9.  Jahrhundert  zu  fallen  und  wiesen  nach 
Deutschland.  Da  diese  vierhebigen  lateinischen  Zeilen  und  Strophen 
und  die  Otfrids  offenbar  verwandt  sind,  so  nahm  ich  damals  an, 
dieser  lateinische  Zeilenbau  sei  dem  althochdeutschen  nachgeahmt 
und  betitelte  1908  meine  Abhandlung  'altdeutsche  Rytlimik  in 
lateinischen  Versen'. 

Jetzt  aber  stehen  die  Thatsachen  anders.  Zwei  Gedichte  von 
je  6  ambrosianischen  Strophen  (Poetae  kar.  II  42G  no  111  und  IV), 
welche  in  vierhebigen  Zeilen  verfaßt  sind,  sind  in  der  Reichenau 
etliche  Jahre  vor  800  gedichtet.  Ein  anderes,  allerdings  schwer 
verständliches  Gedicht  ist  mit  Majuskeln,  sicher  nicht  nach  725, 
im  Merowingerreich  geschrieben.  Es  lobt  einen  lebenden  hohen 
Priester :  die  Initialen  ergeben  aber  den  Namen  Basinus ;  also  lobt 
das  Gedicht,  so  gut  wie  sicher,  den  kurz  vor  700  verstorbenen, 
wenig  bekannten  Heiligen,  den  Bischof  Basinus  von  Trier. 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       169 

Der  Bau  der  lateinischen  vierhebigen  ambrosianischen  Zeilen 
war  also  um  700  schon  geordnet.  Otfried  sagt  ja  auch,  daß  er  an 
seinem  Versbau  Vieles  selbst  eingerichtet  habe.  Der  Bau  der 
vierhebigen  ambrosianischen  lateinischen  Zeilen  kann  also  nicht 
dem  althochdeutschen  nachgeahmt  sein. 

Der  natürliche  Grang  der  Entwicklung  war  hier  folgender. 
Im  6.  Jahrhundert  war  der  Sieg  des  Wortaccentes  entschieden. 
Schon  längst  machte  man  Verse,  in  denen  man  sich  um  die  Quan- 
tität nichts  kümmerte.  Jetzt  machte  man  sogar  Verse,  deren 
Hebungen  ganz  und  gar  nur  an  die  voll  betonten  Accentsilben 
der  Wörter  gebunden  waren: 

Bini  aut  terni       responsuria  canunt, 
vespertinos  et  laudes,       similiter  et  psälmos. 
Die  Vershebung,    das  was   in   den   quantitirenden  Zeilen  der  Ictus 
gewesen  war,    fiel   also    zusammen   mit   dem   vollen  Accent   eines 
Wortes.     Von  Nebenaccent  wußte  man  nichts.     Auch  um  die  Sen- 
kungen, ihre  Zahl  und  ihre  Lage,  kümmerte  man  sich  nicht. 

Da  dachte,  sagen  wir,  um  600  Einer  daran,  quantitirende  am- 
brosianische  Zeilen,  wie  Aeterne  rerum  cönditör  oder  Qui  temporüm 
das  temporä,  so  nachzumachen,  daß  die  4  Icte  durch  4  accentuirte 
Silben  wieder  gegeben  würden.  Vier  Accente  waren  für  ihn 
eigentlich  vier  gewichtige  Wörter,  wie  'officium  divinum  sumunt 
gaudentes'.  Das  ging  hier  nicht;  denn  es  gab  zu  viele  Neben- 
silben, hier  im  G-anzen  12  statt  8.  Besonders  thöricht  war  es, 
daß  die  4.  Hebung,  in  der  letzten  Silbe  ror,  ra,  durch  ein  eigenes 
Wort  wieder  gegeben  werden  sollte.  Das  Schlußwort  des  Vor- 
bildes temporä  trug  2  Icten.  Die  Schlußsilbe  rä  ist  absolut  kurz 
und  hätte  im  Innern  des  quantitirenden  Verses  keine  Hebung 
tragen  können.  Aber  im  Zeilenschluß  konnte  sie  es,  weil  sie  durch 
die  im  Zeilenschluß  folgende  Pause  verlängert  wurde ;  daher  stammte 
auch  die  allgemeine  Lehre  für  die  quantitirenden  Zeilen  'ultima 
syllaba  anceps  est'  d.  h.  die  letzte  Zeilensilbe  kann  kurz  sein,  sie 
wird  eben  durch  die  folgende  Pause  gelängt.  So  wurde  unser 
Rythmiker  fast  von  selbst  zu  der  Regel  gebracht,  daß  die  letzte 
Silbe  der  Zeile,  sei  sie  wie  sie  wolle,  eine  Hebung  enthalte.  Da 
nun  die  lateinischen  rythmischen  Zeilen  nicht  mit  einem  einsilbigen, 
sondern  nur  mit  einem  mehrsilbigen  Worte  schließen,  so  enthält 
jedes  letzte  Wort  der  rythmischen  vierhebigen  ambrosianischen 
Zeilen  zwei  Hebungen,  wie  corporä  oder  mundo.  Diese  erste  Regel 
herrscht  überall  in  den  lateinischen  und  deutschen  vierhebigen 
ambrosianischen  Zeilen.  In  den  wortzählenden  lateinischen  Zeilen 
oder  in  den  älteren,  sogenannten  alliterirenden  germanischen  Zeilen 


\YQ  Wilhelm  Meyer, 

ist  keine  Spur  von  einem  solchen  character  indelebilis  der  letzten 
Verssilbe. 

In  der  Wörter  zählenden  lateinischen  Rythmik  wurde  auf  die 
Senkungen  nicht  viel  geachtet.  Im  Anfang  der  Zeile  konnten  sie 
ganz  fehlen  (bini  aut  t^rni),  in  der  Mitte  konnte  1,  konnten  2  und  3, 
mitunter  auch  4  stehen:  concentus  dulces,  in  summis  ättollunt 
ten^nt  mstitütum ,  officium  divinum ,  pariter  aüscültantes.  Die 
erste  Hebung  konnte  die  Zeile  beginnen ;  es  konnten  ihr  aber  auch 
Senkungen  voran  gehen:  aiiribus  demulcent;  in  säncta  sanctorum, 
ötiösa  verba,  ja  sogar  röcipröcatos  canunt,  pro  suävitäte  sönum. 
Mit  solchem  Schwanken  der  Zahl  und  des  Ortes  der  Senkungen 
konnten  quantitirende  Zeilen  nicht  wieder  gegeben  werden,  in 
denen  neben  der  Zahl  der  Icten  fast  immer  auch  Ort  und  Zahl 
der  Senkungen  genau  geregelt  ist.  Aber  diese  Ungebundenheit 
der  Senkungen  widersprach  und  widerspricht  eigentlich  auch  der 
lateinischen  Aussprache.  Deren  Grundgesetz  ist  die  Wellenbe- 
wegung der  Betonung.  Zwischen  2  betonten  Silben  oder  He- 
bungen muß  mindestens  1  unbetonte  Silbe  oder  Senkung  stehen, 
es  können  auch  2  stehen,  aber  mehr  als  zwei  nicht.  Also: 
otiösä  verba,  hilärgs  properant.  Aber  sobald  3  unbetonte  Silben 
sich  folgen  sollten,  bewirkt  die  natürliche  Wellenbewegung  der 
Betonung,  daß  die  mittlere  Silbe  betont  wird  und  so  durch  einen 
Nebenaccent  befähigt  wird,  eine  Hebung  zu  tragen :  t^nent 
institütum,  officium  divinum.  Stehen  zwischen  2  sichern  x\ccent- 
hebungen  4  unsichere  Silben,  so  bekommt  von  diesen  die  2.  oder 
die  3.  den  Nebenaccent  und  damit  die  Fähigkeit,  eine  Hebung  zu 
tragen:  pariter  aüscültantes.  Wer  hier  mit  der  Stimme  von  einer 
Hebung  zur  andern  über  3  und  mehr  Silben  hinweg  springt,  wie 
das  in  der  Wörter  zählenden  lateinischen  und  besonders  in  der 
germanischen  Rythmik  oft  geschehen  muß,  der  muß  seiner  Stimme 
Gewalt  anthun  und  die  natürliche  Modulation  des  Vortrags  ver- 
ändern. 

Derjenige,  welcher  zuerst  die  vierhebige  Nachahmung  der 
quantitirenden  ambrosianischen  Zeile  rythmisirt  hat,  hat  den  wich- 
tigsten Fortschritt  dadurch  gemacht,  daß  er  den  Nebenaccent 
anerkannt  hat  und  in  seine  Zeilen  nur  Senkungen  von  einer  oder 
von  zwei  Silben  zugelassen  hat.  Vor  der  1.  Hebung  hat  er 
wie  in  dem  Vorgänger,  dem  Wörter  zählenden  Vers,  bald  keine 
Senkung  gesetzt,  bald  eine  einsilbige.  Setzt  er  zwei  unsichere 
Silben,  wie  in  propiatis  ad  aram,  so  wäre  ja  anapästischer  Anfang, 
wie  pröpTdtis  ad  äram,  nicht  gegen  die  gewöhnliche  Aussprache; 
aber  in  der  vierhebigen  lateinischen  ambrosianischen  Zeile  scheint 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       171 

fast  immer  von  2  unsichern  Anfangssilben  die  erste  mit  Neben- 
accent  belegt  und  zur  Hebung  erhoben  worden  zu  sein;  also:  pro- 
piätis  ad  aräm. 

Als  Probe  für  diese  Behauptungen,  besonders  über  den  Xeben- 
accent,  will  ich  das  in  der  Reichenau  wenige  Jahre  vor  800,  also 
50  Jahre  vor  Otfrid,  geschriebene  Gredicht  rythmisch  zerlegen,  das 
Dümmler  in  den  Poetae  aevi  kar.  II  426  als  no  III  'Prosa  ryth- 
mica  ad  altare  sanctae  Mariae'  gedruckt  hat ;  den  vierhebigen  Bau 
hat  vor  Kurzem  Strecker  erkannt.  Es  sind  6  klare  ambrosianische 
Strophen ;  ebenso  wie  das  dort  folgende  Gedicht  no  IV  ^). 

Wenige  Zeilen  haben  lauter  sichere  Hebungen :  4, 1  hie  agni 
criior  cäroque;  4,4  sacrantur  läminae  äxis;  5,3  dicite  rögo  alme; 
2,2  sacris  aedibus  ältär ;  6,2  ornat  virginis  templüm  und  6,4  sede 
felix  in  aevum  (so,  nicht  felix  sede  haben  die  Hften) ;  4,3  cuius  tactu 
hüius. 

Das  sind  7  Verse  mit  sichern  4  Hebungen.  Die  Zeile  3,2  hat 
nur  5  Silben  und  ihre  Überlieferung  ist  unsicher  (almo  podori  und 
alvo  pudoris)  ").  Die  übrigen  16  Zeilen  haben  alle  eine  unsichere 
Silbe.  Diese  Zeilen  sind  richtig  und  haben  4  Hebungen,  wenn 
diese  unsichere  Silbe  Nebenaccent  bekommt  und  eine  Hebung  trägt ; 
sie  haben  nur  3  Hebungen,  sind  also  falsch,  wenn  die  unsichere 
Silbe  den  Nebenaccent  nicht  erhält.  Am  interessantesten  sind  die 
9  Zeilen,  die  mit  2  unsichern  Silben  beginnen.  Hier  wird  stets 
die  erste  unsichere  Silbe  durch  Nebenaccent  zur  Hebung  erhoben: 
5,4  miserere  Gerolto;  1,2  convenitis  ad  aüläm;  1,4  propiatis  ad 
aram;   4,2   propinatur   ex  ara;    5,2   penetratis   ad   aräm.     Ebenso: 


1)  Xoch  1903  hat  Winterfeld  (Philologus  62,  480)  das  Gedicht  citirt  als 
Beweis,  daß  zur  Zeit  Karl  des  Großen  in  rythmischen  Dingen  'balbutire  pergunt 
monachi  Augienses'.  Dagegen  hat  neulich  Strecker  erkannt,  daß  no  III  sich  den 
Regeln  fügt,  die  ich  1908  gefunden  habe.  Man  beachte,  wie  genau  diese  Regeln 
durchgeführt  sind,  besonders  die  über  den  Nebenaccent.  Auch  die  folgende 
'Prosa  rythmica'  no  IV  ist  in  der  Reichenau  und  in  denselben  Jahren  entstanden. 
Es  sind  ebenfalls  6  ambrosianische  Strophen  und  der  Zeilenbau  ist  ebenfalls  der 
vierhebige.  Doch  der  Rythmiker  arbeitet  etwas  anders.  Er  begünstigt  sehr  den 
Reim  (3,3  ist  wohl  zu  stellen :  ne  indigne  potätä  säcra  vomätur  päterä) ;  dann 
meidet  er  die  sechssilbige  Zeile  und  nimmt  nur  solche  zu  7  oder  8  Silben  (4  x 
7u— ,  6x  7  —  ^,  12  X  8^—,  2x  8— u);  endlich  sucht  er  die  vollen  Accente 
und  meidet  offenbar  den  Nebenaccent  (nur  2,1  reficite;  4,2  ne  tränseät;  6,3  ütri- 
üsque).  Zu  ändern  ist  wohl  4,2  suo  hunc  (thesaurum),  und  in  6,4  'ütriüsque  sed 
ünä      mänet  merces  futürä  polorum'  ist  die  Glosse  'polorum'  zu  tilgen. 

2)  Ist  3,2  almo  pudori  richtig,  so  ist  wohl  in  der  Verscaesur  zu  betonen, 
wie  im  Versschluß :  älmö  pudori ;  vgl.  1908  S.  56  (post  fletüm  post  gemitüm),  dann 
S.  73  und  74. 


172  Wilhelm  Meyer. 

1,1  Hänc  quicümque  devoti;  5,1  huc  quiciimque  cum  prece  und  3,3 
sübque  voto  Mariae.  Darnach  ist  wohl  auch  1,3  puplitibiisque  flexis 
zu  betonen  und  nicht  poplitibüsque  flexis.  An  und  für  sich  wäre 
es  ja  leicht,  mit  der  Stimme  über  die  beiden  ersten  Senkungen 
wegzueilen  'pröpiätis  ad  aram',  aber  es  geschieht  hier  nie. 

In  7  Zeilen  ist  die  erste  Hebung  durch  vollen  Accent  ge- 
sichert, allein  ihr  folgen  3  unsichere  Silben.  Von  diesen  3  unsichern 
Silben  wird  stets  die  mittlere  durch  Nebenaccent  zur  (2.)  Hebung 
erhoben:  2,4  lämina  nitenti;  3,4  intulit  in  aülam;  6,1  titulo  qui 
tali;  dann  2,1  cernite  conspicuum;  2,3  Gerolto  quod  condecet^); 
3,1  virgineo  quod  condecet  und  6,3  aetheriä  fruatür. 

Also :  lesen  wir  diese  24  Zeilen  nach  dem  gewöhnlichen,  Silben 
zählenden  Prinzip  der  lateinischen  Rythmik,  so  enthalten  sie  ein 
unerklärliches  Gemengsei  von  Zeilen  zu  6,  7  oder  8  Silben,  von 
steigenden  und  fallenden  Zeilenschlüssen.  Lesen  wir  sie  nach  dem 
Prinzip  der  Wörter  zählenden  Rythmik,  so  bestehen  7  aus  drei, 
17  aus  2  gewichtigen  Wörtern.  Lesen  wir  sie  aber  nach  dem 
Prinzip  der  Hebungen  zählenden  Rythmik,  wornach  die  letzte 
Verssilbe  als  Hebung  gilt  und  von  3  oder  4  unwichtigen  Silben 
durch  Nebenaccent  eine  mittlere  zur  Hebung  erhoben  wird,  so 
enthalten  alle  diese  24  Zeilen  je  4  Hebungen. 

Ich  denke,  die  rythmischen  Gesetze  der  lateinischen  vierhebigen 
Zeile  sind  jetzt  klar.  Sie  ist  vor  700  nördlich  der  Alpen  geschaffen 
worden.  Der  Ordner  —  denn  von  einem  solchen  muß  ich  auch 
hier  ausgeben,  wie  einst  bei  der  Besprechung  der  altlateinischen 
Metrik  —  hat  seinem  Schaffen  die  Zeile  von  4  gewichtigen  Wörtern 
zu  Grunde  gelegt,  hat  aber  in  den  Zeilenbau  zwei  starke  Neue- 
rungen eingeführt,  erstens  daß  die  letzte  Silbe  der  Zeile  als 
Hebung  gilt,  zweitens  daß  die  Senkung  nicht  mehr  als  2  Silben 
zählen  darf  und  daß  von  3  oder  mehr  unbetonten  Silben  eine 
mittlere  mit  Nebenaccent  belegt  und  so  zur  Hebung  erhoben 
wird.  Keine  dieser  Neuerungen  stammt  aus  der  älteren  ger- 
manischen Rythmik,  der  des  Alliterationsverses.  Also  ist  weder 
die  Wörter,  noch  die  Hebungen  zählende  lateinische  Rythmik  der 
germanischen  nachgeahmt. 

Der  althochdeutsche  Reimvers ,  wie  Otfrid  ihn  eingerichtet 
hat,  ahmt  vielfach  den  dargelegten  Bau  der  lateinischen  vierhebigen 
ambrosianischen  Zeile  nach.     Der  Reim  ist  ebenfalls  aus  der  latei- 


1)  Die  gewohnte  Betonung  Gerolto  quod  condecet  würde  den  Vers  zerstören 
und  nur  3  Hebungen  liefern.  Die  obige,  deutsche,  Betonung  paßt  auch  in  5,4 
miserc-re  Gerolto. 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.      173 

nischen  Dichtung  geholt;  aber,  was  bei  dem  Vorbild  ein  beliebter 
Schmuck  war,  ist  im  Nachbild  Gesetz  geworden.  Was  sollen  wir 
nun  von  dem  älteren  germanischen  Verse  denken,  dessen  älteste 
Beispiele  wir  um  700  finden?  Um  850  hat  die  althochdeutsche 
E-eimstrophe  sich  gebildet  und  hat  bald  den  germanischen  Allite- 
rationsvers verdrängt.  Wann  der  Alliterationsvers,  bei  dem  übri- 
gens die  Alliteration  nur  eine  Zugabe  ist,  gebildet  worden  ist, 
dafür  haben  wir  kein  sicheres  Zeugniß.  Dichtungsformen  sind 
keine  Petrefacte,  sondern  lebendige  Organismen,  die  sich  stets 
ändern  und  weiterbilden  mit  der  sie  umgebenden  Kultur.  Die 
ältesten  Römer  haben  gewiß  stets  gedichtet  und  gesungen.  Allein 
wir  wissen  nicht,  wie  ?  Waren  jene  alten  Lieder  der  Römer  schon 
in  Saturniern  abgefaßt?  waren  die  Saturnier  schon  unter  grie- 
chischem Einfluß  gemodelt?  Gewiß  aber  haben  um  250  vor  Christus, 
als  die  Römer  begannen  die  Schatzkammern  der  griechischen  Dich- 
tung auszuplündern,  sie  dabei  auch  aus  den  allseitig  ausgebildeten 
griechischen  Dichtungsformen  sich  geholt,  was  ihren  schlichten 
Bedürfnissen  paßte,  und  haben  das  Entlehnte  einheitlich,  aber  ein- 
fach zusammengeformt.  Dann,  als  die  Gelehrsamkeit  in  Italien 
mächtig  geworden  war,  setzte  zur  Zeit  des  Caesar  und  Augustus 
eine  neue  Strömung  ein,  welche  die  griechischen  Dichtungsformen 
genauer  nachahmte.  Die  Germanen  haben  gewiß  schon  700  vor 
Christus  gesungen  und  dazu  gedichtet,  wie  sie  dies  zur  Zeit  des 
Tacitus  thaten,  und  gewiß  haben  sie  auch  in  den  ersten  7  Jahr- 
hunderten unserer  Zeitrechnung  gedichtet  und  gesungen.  Allein 
wer  kann  etwas  Sicheres  nachweisen  über  die  Entwicklung  des 
germanischen  Verses  in  diesen  langen  und  erregten  Zeiten,  bis 
dahin,  wo  wir  im  Beowulf  den  ersten  festen  Boden  für  solche 
Untersuchungen  erreichen  ? 

Die  Germanen  haben  in  allen  Stücken  von  der  allseitig  ge- 
festigten spätrömischen  Kultur  gewaltige  Einwirkungen  gehabt. 
Kleidung  und  Waffen,  Staatseinrichtungen  und  Religion  und  Schrift 
haben  sie  nach  deren  Beispiel  geändert.  Weßhalb  sollen  nach  der 
Völkerwanderung  in  den  jungen  germanischen  Staaten,  wo  bei  ein- 
kehrender Ruhe  die  ganze  römische  Kultur  bewundert  und  nach- 
geahmt wurde,  nicht  auch  Männer,  welche  zur  Recitation  Erzäh- 
lungen in  Versen  machten,  darnach  getrachtet  haben,  von  der  be- 
rühmten lateinischen  Kunst  Etwas  zu  erhaschen? 

Unter  den  lateinischen  Schulmeistern  fand  sich  damals  mancher, 
der  sich  mühte,  die  neuberühmte  lateinische  Rythmik  zu  pflegen 
und  z.  B.  nach  quantitirendem  Muster  neue  Zeilen  zu  machen  und 
diese  in  Gedichten  zu  verwenden,    wie   ich   dies   an  den  künstlich 


j^74  Wilhelm  Meyer, 

construirten  Formen  des  III.  Antiphonar-Prologs  (oben  S.  111 — 118) 
nachgewiesen  habe.  Ist  es  da  nicht  zu  erwarten,  daß  solche  latei- 
nischen E-ythmiker  den  germanischen  Dichter-Sängern  gute  Lehren 
gaben  ? 

Der  uns  seit  700  n.  Chr.  vorliegende  Alliterationsvers  zählt 
Hebungen  und  setzt  sie  in  Kurz-  und  Lang-Zeilen  zusammen,  dann 
schmückt  er  von  diesen  Hebungen  manche  mit  gleichen  Anfangs- 
buchstaben. Oben  habe  ich  gezeigt,  daß  trotz  des  verschiedenen 
Betonungsprinzipes  der  lateinischen  und  der  germanischen  Sprachen 
der  Aufbau  der  älteren  germanischen  Zeile  in  seiner  Grundlage 
mit  der  Wörter  zählenden  lateinischen  viele  Ähnlichkeit  hat.  Von 
der  Alliteration  habe  ich  schon  1901  gezeigt  (Gres.  Abhandlungen 
II  366),  daß  sie  in  der  späten  lateinischen  Prosa  und  Dichtung 
ein  beliebter  Schmuck  gewesen  ist,  und  habe  als  wahrscheinlich 
erklärt,  daß  die  germanischen  Dichter  im  6./7.  Jahrhundert  die 
Alliteration  aus  der  schönen  lateinischen  Literatur  übernommen, 
aber  aus  dem  beliebten  Schmuck  ein  Versgesetz  gemacht  haben, 
wie  sie  dies  im  9.  Jahrhundert  mit  dem  Heim  gethan  haben. 
Demnach  halte  ich  es  für  möglich,  daß  auch  der  Bau  des  vor- 
liegenden älteren  germanischen  Verses  durch  die  Wörter  zählende 
lateinische  Rythmik  beeinflußt  worden  ist. 

Sicherlich  aber  ist  die  Einrichtung  des  althochdeutschen  Reim- 
verses  in  der  Mitte  des  9.  Jahrhunderts  ziemlich  stark  beeinflußt 
von  dem  voran  gehenden  Bau  der  lateinischen  vierhebigen  ryth- 
mischen  Zeile.  Diese  habe  ich  1908  zuerst  nachgewiesen,  Seitdem 
sind  wichtige  Denkmäler  dieser  rythmischen  Zeile  bekannt  geworden 
von  dem  Loblied  des  Basinus  vor  700  an  bis  zu  Wipo's  Planctus 
vom  Jahre  1039.  Vielleicht  werde  ich  in  einer  andern  Abhand- 
lung diese  und  andere  Gedichte  in  der  ambrosianischen  Zeile  zu- 
sammen stellen  und  besprechen.  Denn  da  sind  noch  seltsame 
Lücken.  So  haben  oft  Andere  und  ich  (z.  B.  Ges.  Abhandlungen 
II  344)  nachgewiesen,  daß  die  Römer  vor  Christus  jambische  und 
trochäische  Zeilen  gebaut  hatten,  in  denen  —  außer  der  letzten 
Senkung  —  alle  Senkungen  durch  lange  Silben  gefüllt  sein  konnten 
(altlate'nischer  Bau),  daß  dann  gegen  das  Ende  des  römischen 
Reiches  und  nachher  wiederum  derartige  trochäische  Septenare 
und  jambische  Trimeter  gemacht  wurden  (archaistischer  Bau) ;  allein 
Niemand  hat  darnach  gefragt,  ob  nicht  auch  die  quantitirenden 
jambischen  Dimeter,  d.  h.  eben  die  ambrosianischen  Zeilen,  von 
Manchen  archaistisch  gebaut  worden  seien.  Und  doch  ist  die  Ent- 
wicklung der   ambrosianischen  Zeile,    des  Hymnenverses,   auf  das 


Spanisches  zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik.       j[75 


Innigste  verbunden  mit   der  frühen  Entwicklung  der  rythmischen 
Dichtungsformen  des  Mittelalters. 


Übersicht  des  Inhalts. 

S.   104  Die  3  Prologe  des  Antiphonars  in  Leon  (c.  670). 

S.   105  der  I.  prosaische  Prolog  'Ex  vatum'. 

S.  106—119  der  III.  Prolog  'o  quam  dulciter':  S.  106  Text  mit 
Koten.  S.  110  die  rythmischen  Hexameter  u.  Pentameter  (S.  110  Hisperica 
Famina.  S.  111  Hexam.  des  Jonas  in  der  Vita  Columbani).  S.  113  die 
Formen  dieser  64  Distichen  (S.   117  die  Barbarismen). 

S.  119—128  der  IL  Prolog  'Traditio  Toletana':  S.  120  Text;  S.  121 
Text  mit  Noten;  S.   123/7  die  Wörter  zählende  Rythmik. 

S.  128 — 142  Grleiche  Wörterreihen  in  den  alten  spanischen  Meßgebeten, 
S.  139  im  Krankengebet,  S.  140  im  Erlaß  der  toledaner  Synode  von  653. 

S.  142 — 144  Ursprung  der  Wörter  zählenden  Pythmik  aus  der  ähn- 
lichen Prosa. 

S.   144—163   Denkmäler  der  Wörter  zählenden  Pythmik:  S.  144 

der  Grammatiker  Virgilius  Maro.  S.    145  Pabst  Hadrian  I  um  774  an 

Karl  d.  Gr.  S.   147—152    die   Vita   des    h.  Eligius.         S.   153/5    die 

Verse    der  Dhuoda.  S.   156    die   Preces  'Amara  nobis'.  S.   157    der 

Litaneien-Pythmus.  S.    158 — 163     die    Litanei    'Pex    salvator    alme'. 

S.   163  Verse  H.  Vogel's. 

S.  165 — 175  Die  Entwicklung  der  mittellateinischen  Rythmik :  S.  165 
die  Silben  zählende  Rythmik.  S.   166    die  Wörter  zählende  Prosa  und 

Rythmik    (S.   166  u.   173  Vorbild    des    germanischen  Verses?).  S.  167 

die  vierhebige  Nachbildung  der  ambrosianischen  Zeile  (S.  168  Basinus  vor 
700,  S.  168  u.  171  aus  der  Reichenau  vor  800):  das  Vorbild  des  alt- 
hochdeutschen Reimverses  Otfrids. 


über  die  rytlimischen  Preces  der  mozarabischen 

Liturgie. 

Von 

Wilhelm  Meyer  aus  Speyer. 

Professor  in  Göttingen. 
Vorgelegt  in  der  Sitzung  vom  8.  Juni  1912. 

(Die  Entdeckung)  Als  ich  1911/12  die  Deprecatio  papae 
Gelasii  bearbeitete,  jene  Reihe  von  Fürbitten,  welche  ich  dann  als 
Anhang  zum  Eeisegebet  des  Gildas  (in  diesen  Nachrichten  1912 
S.  100)  herausgegeben  habe,  da  las  ich  bei  Ferd.  Probst,  'die  abend- 
ländische Messe  vom  fünften  bis  zum  achten  Jahrhundert',  im  5. 
Abschnitt  über  die  spanische  Messe  jener  Jahrhunderte  S.  408  §  3 : 
'Oratio  pro  fidelibus.  Eingangs  der  Messe  des  ersten  Fasten- 
sonntags bemerkt  das  Missale  mixtum  (Migne,  Cursus  Patrologiae 
latinae ,  Vol.  85.  297  B) :  Hie  sacerdos  debet  praeparare  calicem 
cum  vino  et  aqua  et  hostiam  in  patena  posita  super  calicem  et 
accipiat  illud;  et  prosternat  se  ad  pedem  altaris  flexis  genibus  et 
dicat  has  preces,  quae  sequuntur.  Preces.  Tndulgentiam  postula- 
mus.  Christe  exaudi.  Placare  et  miserere.  Vs.  (=  Versiculus) 
lesu  unigenite  Dei  patris  filius :  qui  es  immense  bonitatis  Dominus. 
P.  Placare.  Vs.  Cuncti  te  gemitibus  exorantes  poscimus :  cunctique 
simul  deprecantes  quesumus.  P.  Placare.  Vs.  Tua  iam  dementia 
mala  nostra  superet :  tuo  iam  sereno  vultu  in  nos  respice.  P.  Pla- 
care.. Vs.  Remove  propicius  tuam  iracundiam:  da  peccatis  finem: 
da  laboris  requiem.  P.  Placare.  Vs.  Tranquillitatem  temporum: 
rerum  abundantiam :  pacis  quietem :  et  salutis  copiam.  P.  Placare. 
Vs.  Illius  Pontificis  porrige  praesidium:  atque  universo  supplicanti 
populo.  P.  Placare.  Vs.  Remissionem  omnium  peccatorum  que- 
sumus:  indulge  clemens  mala  que  commisimus.     P.  Placare.     Hiq 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.   Phil.-hist.  Klasse.    1913.   Heft  2.  12 


178  Wilhelm  Meyer, 

dicit  Sacerdos  orationefn  submissa  voce:   Exaudi  orationem  nostram 
Domine  etc. 

Als  ich  diesen  Text  las,  der  also  aus  dem  5. — 8.  Jahrhundert 
stammen  sollte,  stutzte  ich.  Reim  war  offenbar  ziemlich  viel  da; 
aber  den  hatte  ich  ja  in  der  altspanischen  Prosa  oft  genug  ge- 
funden und  studirt  (Ges.  Abhandlungen  II  279).  Aber  unter 
dieser  Prosa  war  etwas  Anderes  zu  spüren,  ein  bestimmter  Ryth- 
mus,  ein  Wechsel  von  bestimmten  Gruppen  von  Silben.  Bald  ge- 
lang es  mir  7  Strophen  von  bestimmtem,  gleichmäßigem  Bau  fest- 
zustellen, denen  eine  anders  gebaute  Einleitung  voran  geht.  Doch 
der  Refrän  der  Einleitung  schließt  dann  auch  die  7  Strophen. 
Dann  fand  ich  denselben  Text  eingesetzt  im  Mozarabischen  Brevier 
und  zwar  an  2  Stellen  (Br.  1  und  Br.  2):  (no.  13  =)  Brev.  Sp.  252 
in  der  Terz  quartae  feriae  in  capite  ieiunii  und  (no.  42  =)  Brev. 
377  sabbato  secundae  dominicae  Quadragesimae  ad  tertiam.  Dar- 
nach ergibt  sich  folgender  Text: 

Preces.  Indulgentiam  postulamus*  Christe  exaudi. 

P.  Placare  et  miserere. 

1  lesu  unigenite  *       dei  patris  filius 
qui  es  immensae*       bonitatis  dominus 

P.  Placare  et  miserere. 

2  Cuncti  te  gemitibus'       exorantes  poscimus 
cunctique  simul*       deprecantes  quaesumus 

P.  Placare  et  miserere. 

3  Tua  iam  dementia*      mala  nostra  superet. 
tuo  iam  sereno'       vultu  in  nos  respice 

P.  Placare  et  miserere. 

4  Remove  propitius'       tuam  iracundiam, 
da  peccatis  finem*       da  laboris  requiem 

P.  Placare. 

5  Tranquillitatem  temporum*       rerum  abundantiam 
pacis  quietem*       et  salutis  copiam 

•  P.  Placare. 

6  Illius  pontificis*       porrige  praesidium 
atque  universo*       supplicanti  populo 

P.  Placare. 

7  Remissionem  omnium*      peccatorum  quaesumus. 
indulge  clemens*       mala  quae  commisimus. 

P.  Placare  et  miserere. 
Die  Ausgaben  zeigen  an  den  3  verschiedenen  Stellen  (Missale 
Sp.298,  Brevier  1)  Sp.  252,  2)  Sp.  377)  folgende  Verschiedenheiten : 
Str.  1  qui  est  Br.  2  bei  Ortiz  =  Ausgabe  von  1502      domine  Br.  1 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  179 

und  2  Str.  2  Cuncti  de  Br.  1  Str.  3  vulto  Missale  Leslei 
und  Migne  Str.  4,  5  und  6  fehlen  in  Br.  1  und  Br.  2  Str.  6 
Zu  'illius  pontificis'  notirt  Lesleus  'Olim  loco  vocis  illiiis,  quam 
litterae  lU.  exprimebant,  nomen  episcopi  distincte  recitabant'.  Es 
muß  aber  doch  heißen  :  Uli  pontifici  Str.  7  hat  Br.  2 :  quaesumus : 
indulge,  quaesumus,  clemens. 

(Inhalt)  Vor  uns  steht  ein  Bußlied  mit  Fürbitten,  wie  sie 
oft  und  in  den  verschiedensten  Fassungen  sich  finden.  Dies  Bußlied 
ist  durchaus  an  Grott  gerichtet,  den  es  mit  Du  anspricht.  Die 
Hauptsache  ist  uns  die  Form.  Es  sind  7  Strophen.  Jede  Strophe 
besteht  aus  3  Kurzzeilen  zu  7  Silben  mit  steigendem  Schlüsse, 
7u_,  und  1  Kurzzeile  zu  5  Silben  mit  sinkendem  Schlüsse,  5— u. 
Diese  Kurzzeilen  sind  geordnet  in  2  Langzeilen:  eine  erste  zu 
7u_  +  7u  — ,  eine  zweite  zu  5  —  u  + 7  v.— ;  diese  ist  also  gleich 
dem  jambischen  Senar.  Xach  der  ersten  Langzeile  tritt  stets  eine 
kräftige  Sinnespause  ein,  welche  also  die  Strophe  in  2  ähnlich  große 
Theile  zerlegt.  Reim  ist  da,  aber  sein  Band  ist  nach  der  alten 
spanischen  Art  nur  lax.  Er  ist  einsilbig,  ja,  in  Str.  3  nur  Assonanz 
(ret :  ce).     Er  bindet  bald   die  Langzeilen,   bald  einige  Kurzzeilen. 

Prüfen  wir  den  Bau  der  einzelnen  Zeilen,  so  ist  das  Auf- 
fallendste, daß  die  SühenzaJil  verletzt  wird.  Statt  des  Siebensilbers, 
welcher  die  erste  Langzeile  beginnt,  steht  in  Str.  5  und  7  ein 
Achtsilber  (8  u  _) ;  statt  des  Fünfsilbers,  5  —  u ,  welcher  die  2.  Lang- 
zeile beginnt,  steht  in  Str.  3,  4  und  6  ein  Sechssilber,  6  —  u.  Zu 
bemerken  ist,  daß  diese  Ausnahmen  im  Anfang  der  Langzeilen  zu- 
gelassen sind. 

In  den  Fünf  silbern  ist  Tahtivechsel  gestattet:  pacis  quietem 
und  indulge  clemens.  Um  so  bemerkenswerther  ist,  daß  in  den 
19  Siebensilbern,  7  u  — ,  und  in  den  2  Achtsilbern,  8  u  — ,  Itein  Takt- 
wechsel sich  findet,  wo  er  doch  sonst  in  diesen  Zeilen  so  häufig 
ist.  Hiate  finden  sich  2  schwere  (lesu  unigenite  und  qui  es)  in 
der  1.  Strophe,  sonst  nur  zwei,  also  ziemlich  wenige. 

Die  3  Textquellen,  das  Missal,  das  Brevier  Sp.  252  und  das 
Brevier  Sp.  377,  unterscheiden  sich  durchaus  zu  Gunsten  des  Missal- 
textes. Dieser  enthält  alle  7  Strophen,  das  Brevier  nur  einen 
Auszug  von  4  Strophen;  dann  hat  er  in  Str.  1  das  richtige  'do- 
minus', das  Brev.  dagegen  das  falsche  'domine'.  Wiederum  bietet 
Br.  1  (Sp.  252)  das  falsche  'de'  statt  'te'  in  Str.  2,  dagegen  Br.  2 
(Sp.  377)  die  falsche  Verdoppelung  des  'quesumus'  in  Str.  7. 

In  Migne  86  (Brevier)  Sp.  480  ist  in  dem  Officium  der  Terz 
am  Donnerstag  der  4.  Fastenwoche  ein  Gebet  eingesetzt,  das  ich 
aus  der  Prosa  hier  umschreibe  zum  Lied: 

12* 


180  Wilhelm  Meyer, 

(no.  66)  P  r  e  c  e  s  Indulgentiam  postulamus  •  Christe  exaudi. 

P.  Placare  et  miserere. 

1  Eedemptorum  pretium      redemptor  sanctiiica. 

in  cruce  tua      dele  nostra  crimina. 
P.  Placare  et  miserere. 

2  Qui  humana  sustines      iudicia  innocens, 

tua  nos  exalta      iudicii  gloria.      P.  Placare. 

3  Qui  de  cruce  inspicis      matrem  et  discipulum, 

tu  nos  de  celo      clementer  iam  respice.      P.  Placare. 

Str.  1  redemptos?  2  sustines  iudicia,  innocens  tua  inter- 
pungiren  die  Ausgaben         tua  nos  :  tu  oder  tui  scheint  besser. 

Dies  Lied  hat  dieselbe  Einleitung  und  dieselbe  Strophenform, 
wie  das  vorige  'lesu  unigenite'.  Unter  den  9  Siebensilbern  findet 
sich  kein  Achtsilber,  aber  unter  den  3  Fünfsilbem  vielleicht  in 
der  2.  Strophe  ein  Sechssilber.  Die  Siebensilber  sind  nicht,  wie 
merkwürdiger  Weise  in  dem  Gedicht  'lesu  unigenite'  frei  von  Takt- 
wechsel, sondern  so  wie  meistens.  Von  den  9  Zeilen  haben  5 
trochäischen  Takt,  wie  redemptorum  pretium ;  4  wechseln  den  Takt 
und  betonen  die  zweite  Silbe,  wie:  redemptor  sanctifica  und  cle- 
menter iam  respice;  ja  in  2  Zeilen  bilden  die  2  Senkungen  sogar 
Wortschluß :  iudicia  innocens  und  iudicn  gloria,  welch  daktylischer 
Wortschluß  sonst  meistens  vermieden  wird. 

Wie  gesagt,  als  ich  diese  Verse  entdeckte,  erstaunte  ich.  Zu- 
nächst weniger  deßhalb,  weil  ich  unter  der  Hülle  der  Prosa  Verse 
entdeckte,  als  vielmehr  über  die  Art  der  dabei  zum  Vorschein 
gekommenen  Verse.  Derartig  gebaute  Strophen  finden  sich  durch- 
aus nicht  im  27.  Bande  der  Analecta  hymnica,  in  welchem  Blume 
die  Reste  der  alten  spanischen  geistlichen  Dichtung  zu  sammeln 
versucht  hat.  Ja,  ich  darf  sagen,  solcher  Strophenbau  ist  über- 
haupt vor  der  Zeit  der  Sequenzen,  also  vor  c.  900,  im  lateinischen 
Europa  fast  unerhört. 

Das  veranlaßte  mich  weiter  zu  suchen  und,  was  ich  dabei 
fand,  steigerte  mein  Staunen  noch  weit  mehr.  Von  den  wenigen 
Preces,  welche  in  das  mozarabische  Missale  (Migne  85)  eingesetzt 
sind,  und  von  den  sehr  vielen  Preces,  welche  in  das  mozarabische 
Brevier  (Migne  86),  besonders  in  der  Fastenzeit  und  an  den  zahl- 
reichen Fastentagen  (s.  F^rotin,  Sacramentar  1912,  p.  LIV),  ein- 
gesetzt sind,  ist  die  größere  Masse  rythmisch  verfaßt. 
Diese  Bußlieder  bestehen  zum  Theil  aus  Gruppen  ein  und  derselben 
Kurzzeile,   zum  Theil  aus  kurzen  Strophen,   welche  durch  Ver- 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  181 

bindung  verschiedener  Kurzzeilen  gebildet  sind,  wie  das  vorgelegte 
'lesu  unigenite'. 

Diese  Strophenformen  wieder  zu  erkennen  hat  mich,  obwohl 
ich  in  diesen  Dingen  einige  Übung  habe,  oft  ziemliche  Mühe  ge- 
kostet und  vielleicht  kann  manch  Anderer  weiter  kommen  als  ich, 
zumal  wenn  neues,  handschriftliches  Material  zu  Tage  kommen 
sollte.  Um  weitere  Arbeiten  zu  erleichtern,  habe  ich  eine  Samm- 
lung aller  Preces  bearbeitet  und  will  sie  bald  veröffentlichen. 
Darin  werden  die  Preces  durchgezählt  sein.  Dies  sind  die  Nummern, 
welche  ich  in  dieser  vorbereitenden  Arbeit  den  hier  mitgetheilten 
Preces  vorsetze. 

Zuerst  sollen  Lieder  hier  mitgetheilt  werden,  die  aus  ein- 
fachen Zeilen  zusammengesetzt  sind. 

Brevier  981  B  (no.  138):  Agenda  mortuorum. 
Ähicidaria:       Dens  miserere 
deus  miserere 
in  peccatis  eius. 
Eeiteretur  Deus  miserere 
1  2 

Ecce  nunc  advenit  Vos  amici  mei 

dirae  mortis  dies  sorores  et  matres 

et  hora  extrema  super  nie  dolentes 

vitae  ut  cum  eius  ad  dominum  pie 

patribus  locatus  supplices  fundite 

simul  iam  quiescat.  dignas  pro  me  preces, 

P.  Deus  miserere.  P.  Deus  miserere. 

1,  4  Lorenzana  u.  Migne  cum  eis ;  ahei'  Ortiz  cum  eius.  Dies 
ist  richtig.  Die  erste  Strophe  spricht  der  Priester,  die  zweite  der 
Todte.  Dies  ist  auffallend;  doch  z.  B.  syrische  Grrablieder  bilden 
Dialoge.  Die  Strophe  ist  aus  6  Sechssilbern  mit  sinkendem 
Schlüsse  gebildet  (6x6_u).  Die  Form  ist  rauh;  Reim  wenig;  in 
2,  5  falscher  Schluß;  in  2,  4  und  5  Taktwechsel  mit  daktylischem 
Wortschluß  (dominum). 

Brev.  584  A  und  585  B   (no.  88  u.  no.  89): 

3*.  feria  post  dominicam  in  R-amis.       Preces: 

ad  Tertiam  ad  Sextam 

Parce  lesu  redemptor  Parce  lesu  redemptor 

et  subveni  redemptis  et  subveni  redemptis 

delens  peccata  nostra  delens  peccata  nostra 

P.  Pretio  sanguinis  tid.  P.  Pretio  sanguinis  tui. 


Ig2  Wilhelm  Meyer, 

1  Sacratae  manus  illae  1  Corpus  nostrum,  quod  cruci 
quae  cruci  sunt  adlixae,  affigi  voluisti, 

nos  a  delicto  purgent  te  iudicante  salva 

P.  Pretio  P.  Pretio 

2  Vox  quae  oravit  patrem,  2  Non  iudices  in  ira, 
ut  hostibus  parceret,  pro  quibus  iudicatus 
haec  nos  tibi  commendet  et  alapis  es  caesus 

delens  peccata  nostra  delens  peccata  nostra 

P.  Pretio  P.  Pretio 

3  Omni  nos  reple  bono  3  Quorum  peccata  tuis 
et  fac  carere  malo,  in  humeris  portasti, 
ut  satiemur  omnes  hos  ne  ruant  custodi 

P.  Pretio  P.  Pretio 

4  Hodie  finem  nostris  4  Hodie  in  nobis 
pone  Christe  delictis,  purga  omnem  fetoris 
ut  cras  reficiamur  sentinam  et  cras  reple 

(delens  peccata  nostra)  delens  peccata  nostra 

P.  Pretio  P.  Pretio 

(no.  88  Terz)  Einleitung:  et  und  tui  hat  WM  aus  no.  89 
zugesetzt.  2,  3  Orti^  hoc;  haec  besserte  Lorenzana  4,  4  del. 
p.  p.  WM  aus  no.  89.  {no.  89  Sext) :  1,  2  affigi  d.  h.  ipse 
2,  3  et  alapis  es  WM,  es  al.  es  edd.  (est  cesus  Ortü:  dann  2,  4 
dolens  Ortü;  Lorensana  besserte).  4,  1  fehlt  eine  Silbe.  4,  2  Ortiz 
hat',  purgajöem  fetoris  sentiä;  das  verlas  Lorenzana  (Migne)  zu: 
purgationem  foetoris  sentiant;  WM  besserte. 

(Form)  Die  Einleitung  hat  dieselbe  Form  wie  die  Strophen 
des  Liedes.  Das  ist  oft  der  Fall,  z.  B.  in  dem  vorigen  Liede 
no.  138.  Das  Lied  besteht  aus  Siebensilbern  mit  sinkendem  Schluß 
(7— u).  Der  Bau  ist  ziemlich  rauh.  Li  88,  2  ist  der  falsche  Schluß 
pärceret  zugelassen.  Taktwechsel  ist  häufig,  sowohl  Delens  pec- 
cata nostra  wie  Pürga  omnem  fetoris.  Reim  oder  Assonanz 
meistens,  nicht  immer;  einige  Hiate.  Schwierig  ist  die  Gliede- 
rung der  Strophen.  Es  scheinen  mir  2  Doppelstrophen  vor- 
zuliegen :  Str.  1+2  und  3  +  4 ;  am  Schluß  jeder  Doppelstrophe, 
also  nach  Str.  2  und  nach  Str.  4.  wird  der  Refrän  'Delens  peccata 
nostra*  pretio  sanguinis  tui*  gesungen,  dagegen  am  Schluß  der 
ersten  Halbstrophen,  also  nach  der  1.  und  3.  Strophe,  wird  nur 
der  Refrän  Pretio  sanguinis  tui  gesungen.  Der  Refrän  Delens 
p.  n.  würde  z.  B.  nach  der  1.  Strophe  von  no.  88  nicht  passen. 
Allerdings  ist  ein  so  wechselnder  Refrän  aus  andern  altspanischen 
Büßliedern  mir  nicht  bekannt. 

Die  wichtige  und  häufige  ambrosianische  Zeile  zu  8  Silben 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie. 


183 


mit  steigendem  Schluß,  8w«.,  der  eigentliche  Hynmenvers,  findet 
sich  auch  in  den  Bußliedern  selbständig.  Ich  stelle  2  Beispiele 
nebeneinander.  Sie  sind  nach  derselben  Schablone  gedichtet;  beide 
haben  viel  Reim  oder  Assonanz.  Der  Zeilenbau  ist  sehr  ver- 
schieden. In  no.  107  scheint  3  Mal  im  Anfang  eine  Silbe  zu  fehlen ; 
in  no.  74  sind  von  den  16  Schlüssen  5  sinkend  statt  steigend. 

no.  107:  Brev.  669.  no.  74:  Brev.  512. 

4*  feria  leiuniorum  ante  Pentec.     2*  feria  quintae  domin.  Quadrag. 

ad  Nonam.     Preces:  ad  Tertiam.     Preces: 

Acclives  te  oramus  Christe.  parce  nobis. 
P.  Et  miserere. 


1  Placare  supplicantibus 
salvator  unigenite 
nostrisque  favens  precibus 
propitius  inlabere 

P.  Et  miserere. 

2  Delicta  nostra  pandimus 

scelera  cognoscimus 
extensis  caelo  manibus 
veniam  exposcimus. 
P.  Et  miserere. 

3  Remissionem  omnium 

tribue  facinorum 
concede  indulgentiam 
quam  omnes  a  te  postulant. 
P.  Et  miserere. 

4  Infirmos  omnes  visita 
captivos  redde  patriae 
oppressos  cunctos  alleva 
benigna  tua  dextera. 

P.  Et  miserere. 


1  Qui  in  forma  servi  apparens 
mundum  salvare  venisti: 
reform  a  quod  perierat 

tuae  crucis  potentia. 
P.  Et  miserere. 

2  Qui  mortem  vincis  moriens 
et  flagellaris  innocens: 
nos  ab  aeterno  erue 
suppliciorum  dolore. 

P.  Et  miserere. 

3  Qui  confitenti  latroni 
das  requiem  paradisi: 
nobis  da  indulgentiam 
per  crucis  tuae  gloriam. 

P.  Et  miserere. 

4  Tu  pro  nobis  vocem  accipe 
huius  latronis  domine: 
memento  nostri  domine 

et  parce  cum  veneris  ut  iudices. 
P.  Et  miserere. 


Zu  no.  74,  1,  1  in  del  3,  2  vgl.  Luc.  23,  43  amen  dico  tibi:  hodie  me- 
cum  eris  in  paradiso.  4,  1  Tu  del ;  4,  4  et  parce  del.  Vgl.  Luc.  23,  42  de 
latronibus  .  .  alter  .  .  dicebat  ad  lesum :  Domine,  memento  mei,  cum  veneris  in 
regnum  tuum. 

Die  Zeilen  zu  8  Silben  mit  sinkendem  Schlüsse,  8— u,  sind 
häufig  und  wichtig.  In  vielen  ausländischen  Gredichten  sind  diese 
Achtsilber  durch  Caesur  in  2  gleiche  Viersilber  (4_u  +  4_u)  zer- 
legt :  Stabat  mater  *  dolorosa ;  in  Spanien  ist  das  selten.  Hier  wird 
meistens  nicht  einmal  der  trochäische  Takt  (cuius  animäm  dolentem) 
eingebalten,  sondern  alle  möglichen  Taktwechsel  zugelassen.  Ich 
gebe   2  Beispiele.      Die   einfachen   Strophen   von   no.  142   bestehn 


184:  Wilhelm  Meyer, 

aas  4  Achtsilbern.  Die  Strophen  von  no.  36  sind  künstlicher : 
4u'j^,  8 — <^j  4— u,  8 — w,  5— u. 

no.  142,  Brevier  987  (Officium  mortuorum,  in  tertio  nocturno): 
Abicidaria  Miserere  miserere 

*"  miserere  illi  deus. 

malis  eins  finem  pone 
et  dolentes  consolare. 

P.  lam  domine  miserere. 

1  Audite  me  omnes  fratres 
seu  defunctorum  matres : 
ordo  fratrum  et  sorores 
pia  voce  eiulantes. 

P.  lam  domine  miserere. 

2  Libera  me  de  inferno, 
tu  filius  dei  patris. 
propter  temetipsum  Christe 
pone  finem  malis  meis. 

P.  lam  domine 

3  Bona  umbra  nos  tegebat, 
quando  arbor  hie  adstabat. 
intus  foris  nos  ornabat 

et  nos  omnes  gubernabat. 
P.  lam  domine. 
Einleitung :   finem  pone,  pone  et :  so  edd.        2,  2  filius  W3I,  fili  Ortis  Lor^ 
filii  Migne         In  Str.  1  und  2   spricht  der  Todte  (AbtV),   in  der  Einleitung  und 
in  Str.  3  die  Brüder;    vgl.  S.  181  zu  no.  138.    Die  Form   der  Einleitung    ist  der 
Form  der  Strophen  gleich,  wie  oft. 

No.  36 :  Brev.  354  4*  feria  secundae  domin.  Quadrag.,  ad  tertiana, 
no.  117:  Brev.  715  1^  die  ieiuniorum  ante  festum  S.  Cypriani, 
ad  nonam. 

Tu  misericors  domine,  eripe  nos  a  flagello  irae  tuae.  Propitiare. 
P.  Et  miserere. 

1  Ecclesiam*  quam  praeelegisti,  defende* 

sacerdotum-  vota  suscipe  libenter*  exaudi  precem.      P.  Et  mi. 

2  Omnipotens'  aeteme  rector  coelorum 

summe  deus*  cerne  gemitum  ac  fletum*  praebe  auditum.     P.  Et  mi. 

3  Seniores*  iuvenes  atque  lactentes 

dira  morte*  perimuntur  in  dolore*  redemptor  parce.     P.  Et  mi. 

4  Peccavimus*  iniquitates  commisimus' 

tu  redemptor  *  ablue  omne  delictum  *  solve  reatum.        P.  Et  mi. 

Einleitung:    no.  36   Et   miserere   nobis   crhi.         3,  1   lactantes 

MO.  117        4,  1    iniquitates  nostras  comm.  7io.  117        Die  Strophe 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  185 

besteht  aus  2  Langzeilen:  die  erste  zu  4w— +  8-_u,  die  zweite 
zu  4_u  +  8_u4-5_u;  nur  die  3.  Strophe  wechselt  mit  dem  An- 
fang 4  —  u  statt  4  ^  —  Vielleicht  hat  auch  der  2.  Theil  der  Ein- 
leitung 'Eripe  nos*  a  flagello  irae  tuae*  propitiare'  die  Melodie 
der  zweiten  Langzeile.  In  1,  1  ist  wohl  praeelegisti  viersilbig 
zu  lesen;  aber  4,  1  steht  9  —  u  statt  8— u. 

Von  den  zusammengesetzten  Zeilen  finden  sich  hier 
einige,  welche  im  frühen  Mittelalter  nicht  selten  waren:  ryth- 
mische  Senare  (5_u4-7u— )   und  sapphische  Zeilen  (5— u  +  6_u). 

In  no.  82  (Brev.  555)  finden  sich  Grruppen  von  3  Senaren.  Die- 
selben dreizeiligen  Gruppen  mit  derselben  Einleitung  finden  sich 
Brev.  255  (=  392)  und  Brev.  401  (=  728). 

no.  82:  Brev.  555  6*  feria  quintae  dominicae  in  Quadra- 
gesima  (ad  tertiam). 

Preces.       Miserere  et  parce,  clementissime  domine.  populo  tuo. 
P.  Quia  peccavimus  tibi. 

1  De  crucis  throno*  aspice  nos  miseros 
et  passionum*  compeditos  vinculis 

nostris  absolve*  redemptor  suppliciis.       P.  Quia. 

2  Passus  flagella*  et  crucis  iniuriam 
persecutorum  •  sustinens  convicia 

dona  delictis*  nostris  penitentiam.       P.  Quia. 

3  Qui  iustus  iudex*  male  iudicatus  es 
et  poenas  crucis*  suscepisti  innocens, 

tu  nos  a  poenis*  nostris  salva  redimens.       P.  Quia. 

4  Vox  tua  patrem*  pro  nobis  expostulet, 
quae  silens  fuit*  olim  ante  iudicem, 

ut  te  regnante*  perfruamur  domino.       P.  Quia. 
Lehrreicher  ist  die  Anwendung  der  sapphischen  Zeile  (5_u-f- 
6— u)   oder  Strophe   in  no.  79  =  Brev.  534,  4^  feria   quintae  do- 
minicae Quadragesimae  ad  sextam. 

Preces.         Ad  te  redemptor*  omnium  rex  summe 
oculos  nostros*  sublevamus  flentes 
exaudi  Christe  *  supplicantum  preces 
P.  Et  miserere. 

1  Dextera  patris*  lapis  angularis 
via  salutis  *  ianua  celestis 
ablue  nostri*  maculas  delicti 

P.  Et  miserere. 

2  ßogamus  deus '  tuam  maiestatem: 
auribus  sacris  *  gemitus  exaudi, 


^QQ  Wilhelm  Meyer, 

crimina  nostra*  placidus  indulge 
P.  Et  miserere. 

3  Tibi  fatemur"  crimina  admissa. 
contrito  corde*  pandimus  occulta. 
tua  redemptor"  pietas  ignoscat 

P.  Et  miserere. 

4  Innocens  captus'  nee  repugnans  duetus 
testibus  falsis*  impiis  damnatus, 

quos  redemisti*  tu  conserva  Christe 
P.  Et  miserere. 

Die  sapphische  Form  der  Strophen  ist  klar;  ebenso  daß  auch 
die  Einleitung  eine  sapphische  Strophe  bildet.  Deßhalb  habe  ich 
die  Fehler  des  gedruckten  Textes  corrigiren  können.  Einleitung: 
flentes  WM  :  fluentes  edd.  supplicantium  edd.  I  1  Dextra  edd. 
4,  2  pro  impiis  edd.  Während  Reim  oder  Assonanz  in  Str.  1 
reich  angewendet  ist  und  ziemlich  viel  davon  in  der  Einleitung 
und  in  Str.  3,  findet  er  sich  wenig  in  Str.  4  und  noch  weniger  in 
Str.  2;  das  ist  altspanische  Art. 

Die  Frage,  wo  hören  die  Kurzzeilen  auf  und  wo  beginnen  die 
Langzeilen,  kann  im  Allgemeinen  dahin  beantwortet  werden,  daß 
die  acMsilbigen  Zeilen  die  Grenze  bilden.  Die  achtsilbigen  Zeilen 
mit  jambischem  Schlüsse  wurden  im  4.  und  5.  Jahrhundert  einige 
Male  durch  Caesur  des  2.  oder  3.  Fußes  in  2  Kurzzeilen  zerlegt 
(minister  •  altaris  dei ;  magnas  caelesti  •  domino  bei  Prudentius  und 
Auspicius) ;  später  ist  das  kaum  noch  geschehen.  Den  Achtsilber 
mit  sinkendem  Schluß  theilt  zuerst  Hilarius  in  2  gleiche  Theile: 
Gaudet  aris*  gaudet  templis;  Gaudet  caeli*  conditorem;  und  im 
ganzen  Mittelalter  war  diese  Theilung  sehr  beliebt,  oft  gesetz- 
mäßig. Aber  Reihen  von  mehr  als  8  Silben  sollten  immer  durch 
Caesur  in  2  Kurzzeilen  zerlegt  werden.  Zunächst  kommen  dabei  die 
Reihen  von  9  Silben  in  Frage.  Die  alten  Spanier  waren  ziemlich 
rauhe  Rythmiker.  In  dem  Bußlied  (no.  133),  das  ich  zunächst 
mittheile,  ist  der  Neunsilber  regelmäßig  zerlegt;  doch  in  den 
nächst  folgenden  Liedern  ist  er  entweder  überhaupt  nicht  zerlegt 
oder  die  Caesur  wechselt. 

no.  133:  Brev.  970  B        Sexta  feria.     Miserationes. 
Domine  •  miserere  nobis 
Domine*  miserere  nobis 

P.  Et  averte  iram  tuam  a  nobis. 

1  Domine*  audi  lacrimantes 

domine*  veniam  petentes.      P.  Et  averte 

2  Domine*  pupillorum  precibus 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  187 

sabveni*  misertus  et  clemens.      P.  Et  averte 

3  Domine*  propter  temetipsum 

suscipe*  singulorum  preces.       P.  Et  averte 

4  Domine*  ne  spernas  plebem 

qui  tuam*  rogant  pietatem.  P.  Et  averte  iram. 
Eine  stark  abweichende  Fassung  stellt  im  Codex  1  von  Silos 
(bei  Ferotin  Sacram.  Sp.  778).  Eine  Copie  verdanke  ich  Ferotin's 
Güte ;  doch  citire  ich  nur  Einiges.  Einleitung :  a  nobis  fehlt  in 
Sil.  2,  1  Auffallend  ist,  daß  nur  die  pupilli  genannt  werden 
sollen;  doch  auch  Sil.  nennt  nur  orfanorum  fletus.  Im  Gegensatz 
zu  3,  2  singulorum  preces  erwartet  man  hier:  populorum  pre- 
cibus.  Seltsam  ist,  daß  Brev.  541 D  der  Refrän  lautet  'supplicanti 
pupillo  miserere',  dagegen  Brev.  411 B  'supplicanti  populo  Christe 
miserer e'  und  436  C  'populo  tuo  supplicanti  miserere'.  4,  2  tuam 
pietatem  exquirunt  Brev.;  Silos  hat:  ne  spernas  plebem  qui  tuam 
rogant  pietatem.         spernas  :  espernas  ? 

no.  32:  Brev.  338  A     2*  feria  secundae  domin.  Quadr.  ad  tertiam. 
no.  111:  Brev.  682  B     6*^  feria  ieiuniorum  ante  Pentec.  ad  tertiam. 

Preces.         Christe  redemptor*  pius  animarum 
exaudi  gemitus  llentium 
P.  Et  miserere. 

1  Ne  derelinquas  *  plebem  supplicantem  • 

exaudi  precem  et  respice  • 

quae  postulamus  adtribue      P.  Et  miserere. 

2  Parce  rogamus*  parce  tandem  fessis* 

moerores  nostros  laetiiica* 

diffusam  vitam  iam  revoca      P.  Et  miserere. 

3  Salvator  noster*  intuere  terram* 

coelestem  largire  pluviam, 

ut  victum  nobis  parturiat      P.  Et  miserere. 

4  Indulge  nostrum*  facinus  horrendum* 

quo  te  oifenso  defecimus, 

dimitte  nobis  hoc  debitum  P.  Et  miserere. 
Der  Text  ist  an  beiden  Stellen  des  Breviers  gleich;  nur  2,  2 
hat  Br.  682  memores  (memor  es  Lorenzana  und  Migne)  nostri.  In 
3,  3  haben  beide  Stellen  des  Breviers  'et  victum  n.  p.  gratia 
tua',  was  ich  geändert  habe.  Reim  oder  Assonanz  ist  reichlich. 
Die  Strophe  ist  gebildet  aus  einer  sapphischen  Zeile  (5_u  +  6_u) 
und  2  Neunsilbern  mit  steigendem  Ende  (9u_).  Von  diesen  Neun- 
silbern können  6  nach  der  3.  Silbe  Einschnitt  haben,  2  nicht  oder 
7  können  nach  der  5.  Silbe  Einschnitt  haben,  1  nicht. 


j[33  Wilhelm  Meyer, 

Dieselbe  Form  hat  das  Bußlied  no.  58:  Brev.  418  (5*  feria 
tertiae  dominicae  Quadragesimae  ad  sextam).  Einleitung  und  Refrän 
sind  dieselben.  Die  Form  der  4  Strophen  soll  dieselbe  sein.  Die 
sapphischen  Zeilen  sind  gleich  gebaut;  doch  als  Neunsilber  treten 
folgende  auf: 

et  cunctis  dona  indulgentiam 

pro  quibus  pietatem  postulamus 

iterum  in  terram  redigimur. 
Auch  no.  78  =  Brev.  532  D   (4*  feria  quintae  domin.  Quadr. 
ad  tertiam)  ist  nach  derselben  Schablone  gearbeitet.    Es  sind  eben- 
falls 4  Strophen;   jede  Strophe  besteht  aus  der  sapphischen  Zeile 
und  aus  2  Neunsilbern.   Doch  von  den  8  Neunsilbern  schließen  nur 

2  steigend,  dagegen  6  schließen  sinkend.    Strophe  3  schließt  alle 

3  Zeilen  mit  i,  Strophe  4  mit  a;  aber  Str.  1  mit  um  um  ur.  Str.  2 
mit  am  am  a:  ein  Beweis  für  die  Griltigkeit  der  Assonanz. 

In  den  vorhergehenden  Liedern  hat  die  sapphische  Zeile  zur 
Construction  einer  neuartigen  Strophe  gedient.  Aach  die  ver- 
wandte und  berühmte  alca  ei  sehe  Zeile  (5_u  +  6u_)  ist  benützt 
zur  Construction  einer  neuen  Strophenart,  die  öfter  gebraucht  ist. 

no.  68:  Brev.  491       6*  fer.  quartae  domin.  Quadr.  ad  tertiam. 

Free  es.       Rogamus  te  rex  saeculorum  deus  sancte. 
P.  lam  miserere*  peccavimus  tibi. 

1  lesu  redemptor*  qui  solus  victima 
factus  es  mundo*  patri  gratissima 

nos  Clemens  tu  libera.       P.  lam 

2  Quo  moriente  *  terra  contremuit 
e  monumentis'  sepultos  pariens 

ad  fidem  credentium.       P.  lam 

3  Qui  in  sepulcro*  quiescis  positus 
tua  quiete  *  mortuos  refoves 

inferna  percutiens.       P.  lam 

4  Qui  sepulcrali*  lapide  clauderis 
et  resurgis  custodibus  nesciis* 

purga  nos  a  vitiis.       P.  lam. 

Str.  3,  2  refovens  V  4,  2  Die  Caesur  fehlt.  Weßhalb  hat  der 
gewandte  Dichter  sie  nicht  hereingebracht,  indem  er  schrieb :  custo- 
dibusque*  resurgis  nesciis? 

Eigentlich  sind  nur  die  Strophen  von  drei  Senaten  und  die 
sapphische  Strophe  nach  älteren  Mustern  verfaßt.  Schon  die  beiden 
letzten  Strophenarten,  die  aus  der  sapphischen  Zeile  und  2  Neun- 
silbern und  die  aus  2  alcaeischen  Zeilen  und  dem  Siebensilber  zu- 
sammengesetzten Strophen  sind  neu  gemacht.    So  kommen  wir  zu 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  189 

der  auffallendsten  Eigentümlichkeit  dieser  Bußliederdichtung,  der 
Lust  neuartige  Strophen  zu  formen.  Diese  Strophen  sind 
nicht  so  umfangreich,  wie  die  mancher  Sequenzen,  sondern  stets 
ziemlich  kurz;  allein  die  bekannten  Kurzzeilen  von  4—8  Silben 
mit  steigendem  oder  sinkendem  Schlüsse  sind  in  mannigfacher  Weise 
zusammengesetzt.  Was  hat  bei  diesen  zahlreichen,  ganz  eigen- 
artigen Zusammensetzungen  der  Kurzzeilen  zu  Langzeilen  und  zu 
Strophen  den  Dichter  geleitet?  Das  kann  nur  eine  Melodie  ge- 
wesen sein,  die  der  Dichtersänger  sich  entwarf  und  in  beliebig 
vielen  Strophen  in  Worte  setzte. 

Schon  zu  Anfang  dieser  Untersuchung  habe  ich  in  no.  13  (lesu 
unigenite)  und  no.  66  (Redemptorum  pretium)  die  Form  7u_» 
7u--,  5— u,  7u_  nachgewiesen;  s.  S.  178  u.  180.  Ehe  ich  auf 
andere  Fragen  über  diese  Bußliederdichtung  eingehe,  will  ich  noch 
etliche  künstlichen  Strophenformen  aus  der  trockenen  Prosa  der 
Drucke  wieder  auferwecken. 

no.  90;  Brev.  593  C    4*  feria  domin.  in  Ramis  palm.  ad  tertiam. 

Preces.         Tu  pastor  bone*  qui  pro  ovibus 
animam  fZeposuisti 
memento  nostri.       P.  Placare  et  miserere. 

1  Virtus  perennis  •  sapientia 

dei  summi*  verbum  patris 
memento  nostri.       F.  Placare 

2  Conditor  rerum  *  vita  omnium 

dominator*  angelorum 
memento  nostri.       P.  Placare 

3  Tu  dei  agnus  •  tu  pro  nobis  es 

velut  Ovis*  immolatus 
memento  nostri.       P.  Placare. 

4  Innocens  captus*  caesus  colaphis 

latronibus  *  C2rc?«»idatus 
memento  nostri.       P.  Placare 
0  Qui  solus  mortem  •  nostri  criminis 
tua  morte*  devicisti 
memento  nostri.       P.  Placare. 
Die  Drucke   haben   in    der  Einleitung   -posuisti'   und  Str.  4,  2 
datus;  ich  änderte.        Die  Einleitung  hat  dieselbe  Form,    wie  die 
Strophen,  nemlich  5_u,  5u_^;  4_u,  4_u;  5-^u. 

no.  38:  Brev.  362  C   5*  feria  secundae  domin.  Quadr.,  ad  tertiam. 
no.  118:   Brev.  718        2^  die  ieiuniorum  ante  festum  S.  Cy- 
priani,  ad  tertiam. 


190  Wilhelm  Meyer, 

Preces         Fac  nobiscum  domine  misericordiam, 
da  veniam,      dona  indulgentiam 
P.  Et  miserere  placatus. 

1  Omnipotens  ingenite,       unigeniti 

genitor  sanctissime, 

precem  nostram  suscipe.       P.  Et  miserere 

2  Parce  rogamus  omnibus       aegrotantibus, 

adsiste  lugentibus. 
indulge  penitentibus.       P.  Et  miserere 

3  Animas  quiscentium,       sancte  domine, 

ab  inferno  erue, 
paradiso  restitue.       P.  Et  miserere 

4  Christe,  qui  coelos  possides       mundum  redimens, 
tu  deus  clementissime 

peccata  nostra  ablue.  P  Et  miserere 
In  Str.  2,  2  hat  Br.  362  parce  rogantibus,  Br.  718  parce  aegro- 
tantibus ;  ich  habe  dies  ^parce'  weggelassen.  Reim  und  Assonanz  ist 
reichlich.  Die  Strophenform  ist  8  u  _ ,  5  u  _ ,  7  (8)  u  _ ,  8  (7)  u  — 
Die  3.  Zeile  hat  8u_  nur  in  Str.  4;  die  4.  Zeile  hat  7u_  nur 
in  Str.  1. 

no.  84:  Brev.  562 D    Sabbato  quintae  dominicae  Quadr.,  ad  tertiam. 
no.  173:  Brit.  Mus.  30846  (=  L)  f.  147*       5»  feria  ieiuniorum 
ante  Pentecosten,  ad  sextam. 

Im  Brevier   stehen   Einleitung  und  Strophe  13  5  6;   in   L: 
Einleitung  und  Strophe  12  3  4. 

Preces       Verus  dei  filius  Christe, 

P.  Exaudi'  populo  supplicanti  miserere. 

1  Qui  triumpho  crucis  tuae 

salvasti  solus  orbem* 
tu  crucis  tuae  pena      nos  libera.       P.  Exaudi 
L  hat  triumbo,   salbasti,   crucis  tui  penas;    Br.  hat  lythmisch  richtig:  tu 
cruoris  tui  pena.    Dann  L :   libera       exaudi  ppli ,   dagegen  Brev.  stets :    P.  Et 
exaudi. 

2  Qui  delicta  nostra  cruci 

conpassus  adfixisti 
et  mortis  nostre  ruinam      portas  daram      ex. 
steht  nur  in  L 

3  Qui  moriens  mortem  damnas 

resurgens  vitam  praestas 
sustinens  pro  nobis  penam        indebitam.        P.  Exaudi 
L:  resurges,  prestas,  indeuitam.        ex 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabisclien  Liturgie.  191 

4  Vestis  tue  sacro  tactu 

nos  terge  a  reatu 
et  ligno  crucis  beate        nos  protege.         ex. 
L  hat  tacto,  arreatu. 

5  Passionis  tuae  dies 

celebremus  indemnes, 
ut  per  hoc  (hos  ?)  dulcedo  tua        nos  foveat.        P.  Exaudi 

6  Pro  qaibus  passus  es  crucem, 

non  permittas  perire, 
sed  per  crucem  duc  ad  vitam       perpetuam.        P.  Exaudi 

Beim    ist    meistens    reichlich    vorhanden.  Die    Form    der 

Strophe  ist  klar:  8._u,  7— u,  8_u,  4u —  Dagegen  die  Einlei- 
tung und  der  Eefrän  sind  nicht  sicher.  Vor  anderer  Strophenform 
steht  Brev.  411 B :  Yerus  deus  misericors.  P.  Supplicanti  populo, 
Christe ,  miserer e ;  und  der  ßefrän  :  P.  Supplicanti.  Dagegen 
Brev.  541 D  :  Verus  deus  misericors.  P.  Supplicanti  pupillo  mise- 
rere,  und  der  Eefrän:  P.  Supplicanti. 

Dagegen  Brev.  436  C  steht  genau  dieselbe  Strophenform  und 
sehr  ähnliche  Einleitung: 

no.  56:  Brev.  436  C    Sabbato  tertiae  domin.  Quadr.,  ad  tertiam. 

Preces.         Verus  deus  filius  dei  Christe, 

P.  Exaudi  et  populo  tuo  supplicanti  miserere. 

1  Propter  temetipsum  deus 

inclina  aurem  tuam 
ad  orationem  nostram        misericors.         P.  Exaudi 
nostram  habe  ich  zugesetzt;  in  den  Drucken  fehlt  es. 

2  Precibus  adesto  nostris 

et  cuncta  quae  rogaris, 
dona  afEuenter  nobis        placabilis.        P.  Exaudi  et  populo 

3  Parce  iam  summe  redemptor 

indulge  exoratus 
et  petitiones  supple         propitius. 

P.  Exaudi  et  populo  tuo  supplicanti  miserere. 

Die  freie  Strophenfindung  ist  der  interessanteste,  aber  auch 
der  schwierigste  Punkt  bei  dieser  Bußliederdichtung.  Sie  wird  deß- 
halb  noch  mehrfach  besprochen  werden  müssen.  Jetzt  sind  einige 
andere  Eigentümlichkeiten  dieser  Dichtung  zu  erwähnen. 

Beliebt  waren  in   der  alten  rythmischen  Dichtung  die  Akro- 
sticha.    In   den  Bußliedern   finde   ich  nur   die   simpelste  Art    der 
Akrosticha,  nemlich  die  ABCdarien. 
no.  57:  Brev.  437/8.    Sabbato  tertiae  dominicae  Quadr.,  ad  sextam. 


192  Wilhelm  Meyer, 

Preces.        Ad  te  clamantes        P.  Dens  exaudi. 
Afflictos  corde     P.  Deus  exaudi    IVIala  paventes      P.  Deus  exaudi 
Bellis  attritos      P.  Deus  exaudi    Noxam  deflentes     P.  Deus  exaudi 
Confractos  malis    P.  Deus  exaudi    Optantes  pacem        P.  Deus 
De  tuis   celis       P.  Deus  exaudi    Pulsantum  voces        P  Deus 
Flentium  voces     P.  Deus  exaudi     Qui  solus  vivis        P  Deus 
Gementum  corda    P.  Deus  exaudi     Rex  omnis  terrae     P  Deus 
Onere  pressos       P  Deus  exaudi     Simul  rogamus         P  Deus 
In  te  sperantes      P  Deus  exaudi     Te  deprecamur        P  Deus 
Lugentes  mala      P  Deus  exaudi    Voce  et  corde        P  Deus 

Orti^  Uelis  statt  Bellis         Confractis  eäd.  Gementium  edd. 

Onere,  d.  h.  Honere.  Pulsantium  edd.  Die  Form  ist  die  gewöhn- 
liche der  Litanei:  2  Adonier  =  Säncta  Maria:  öra  pro  nöbis.  In 
dem  ABCdar  bei  Ferotin,  Liber  Ordinum  Sp.  114  beginnt  die  Reihe 
mit  Ad  te  clamantes  exaudi  Christe,  was  hier  die  Einleitung  bildet- 
dann  kommt  bei  Ferotin  unter  C  und  G  der  Ausdruck  vor  *rex 
omnis  terrae'.  Ausgefallen  ist  hier  nur  die  E- Reihe.  Solche 
ABCdarien  sind  in  den  Bußliedern  meistens  nur  Bruchstücke  und 
geben  so  oft  Zeugniß  für  die  schlechte  Überlieferung,  in  der  diese 
Dichtung  uns  vorliegt.  Ein  Beweis  hierfür  ist  zunächst  das  Buß- 
lied: 

n  0.  9 :  Brev.  198  D  (tertia  feria  post  octavam  Epiphaniae,  ad 
tertiam),  das  in  den  Drucken  so  lautet:  Preces.  Exaudi  nos, 
Deus.  P.  Exaudi.  V.  Ad  te  clamantes,  Deus.  P  Exaudi.  V.  Bone 
Redemptor  Deus.  P.  Exaudi.  V.  Contritos  corde,  Deus.  P  Exaudi. 
V.  De  tuis  coelis,  Deus.  P  Exaudi.  Dieser  Text  ist  nach  no.  57 
also  abzucorrigiren : 

Preces.        Exaudi  nos  (,  deus?)        P.  Deus  exaudi. 
Ad  te  clamantes        P  Deus  exaudi. 
Bone  redemptor        P  Deus  exaudi. 
Contritos  corde        P  Deus  exaudi. 
De  tuis  coelis        P.  Deus  exaudi. 

Mitunter  bildeten  die  Anfangsbuchstaben  der  Strophen  ein  ABC- 
dar. Im  Verlauf  dieser  Untersuchung  werde  ich  mehrere  Bruch- 
stücke eines  einzigen  solchen  ABCdars  nachweisen  können.  Akro- 
sticha, deren  Buchstaben  ein  Wort  oder  mehrere  Wörter  bilden, 
habe  ich  in  den  Büßliedern  nicht  gefunden.  Das  einzige  Beispiel, 
das  also  gebildete  Wort  PASSIO,  wird  später  besprochen  werden. 

(Wechsel  der  Silbenzahl).  Schon  (S.  179)  habe  ich  zu  dem 
Gedichte  no.  13  Jesu  unigenite  bemerkt,  daß  im  Anfang  der  ersten 
Langzeile  statt  des  Siebensilbers  zwei  Male  ein  Achtsilber  stehe 
wie :  Tranquillitatem  temporum,  und  ebenso^im  Anfang  der  zweiten 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  193 

Langzeile  statt  des  Fünfsilbers  Pacis  quietem  drei  Mal  ein  Sechs- 
silber,  wie:  Da  peccatis  finem.  Dieser  bedenkliche  Fall  ist  nicht 
häufig,  aber  er  scheint  sicher  auch  sonst  vorzukommen.  So  in: 
no.  2  =  Br.  158  (1):  primo  die  ieiuniorum  kal.  Januarii,  ad  sextam. 
no.  19  =  Br.  275  (2):  2*  feria  primae  domin.  Quadr.,  ad  sextam. 
Preces.  Ad  te  clamamus  domine. 
P.  Precamur  ut  exaudias. 

1  Audi  vocem  supplicum 

et  da  vitae  remedium.        P.  Precamur. 

2  Causas  peccati  amove 

et  da  locum  veniae.        P.  Precamur. 

3  Da  nobis  auxilium, 

quod  superet  periculum.        P.  Precamur. 

4  Audi  deus  viduas 

et  orphanorum  lacrimas.        P.  Precamur. 

Br.  2  hat  stets  den  vollen  Kefrän:  Precamur  ut  exaudias. 
3  quod  superet  Br.  2 :  qui  tollis  Br.  1.  Reim  schließt  alle  Kurz- 
zeilen ;  allein  die  also  sicher  gestellten  Zeilen  zeigen  3  Mal  7  u  _ 
+  8  u  _  Silben,  1  Mal,  in  der  2.  Strophe,  8  u  _  -f  7  w  _  Silben.  Nach 
der  Einleitung  von  8u_  +  8u_  =  16  Silben,  sollte  man  gleiche 
Strophen  erwarten,  nicht  solche  zu  15  Silben. 

Seltsamer  wird  die  Sache,  wenn  man  no.  6  =  no.  21  (Brev. 
169  =  284)  betrachtet.  Einleitung  und  E,efrän  ist  durch  dieselben 
zwei  Achtsilber  gebildet.  Dagegen  die  4  Strophen  sind  einerseits 
sehr  ähnlich,  anderseits  nach  der  andern  Richtung  verschieden: 

1  Christe  reden^ptor  omnium 

exaudi  preces  supplicum.        P.  Precamur. 

2  Concede  nobis  donum  gratiae 

et  fructum  penitentiae.        P.  Precamur. 

3  Remove  a  nobis  gladium 

famem  et  pestilentiam.        P.  Precamur. 

4  Solve  delicti  piaculum 

et  dona  indulgentiam.         P.  Precamur. 

Die  einzige  Textverschiedenheit  findet  sich  in  Str.  4,  wo  Brev. 
284  hat:  delicti  periculum.  Hier  seheint  doch  die  Strophenform 
richtig  zu  sein,  welche  die  Einleitung  und  die  1.  Strophe  bieten, 
nemlich  2  ambrosianische  Achtsilber.  Aber  die  folgenden  Strophen 
zeigen  2  Zeilen  zu  9  und  1  zu  10  Silben.  Da  ist  doch  wohl  in 
Str.  2  'nobis',  in  3,  1  'a'  zu  tilgen  und  in  4, 1  zu  schreiben :  solve 
delicti  vinculum;  vgl.  Brev.  206  D:  delictorum  vinculis  absolve  nos, 
domine. 

Einen  ähnlichen  Fall  bietet  zunächst  das  Bußlied: 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil-hist.  Klasse.    1913.    Heft  2.  13 


194  Wilhelm  Meyer, 

no.  50  =  ßrev.  409 D:  4*  feria  tertiae  domin.  Quadr.,  ad  tertiana. 
Preces.         Penitentiam  agimus  pro  malis  nostris. 
P.  Tu  Christe  miserere:  peccavimus. 

1  Patris  dextera        virtus  sapientia, 

placatus  da  veniam.        P.  Tu  Christe  miserere 

2  Gremitus  omnium        attende  domine ; 

quae  petimus,  tribue.         P.  Tu  Christe  miserere 

3  Nos  peccavimus,         nos  inique  egimus, 

nos  impie  gessimus.        P.  Ta  Christe  miserere 

4  Vitam  et  veniam         dona  propitius 

et  parce  penitentibus.         P.  Tu  Christe  miserere. 

Str.  3:  vgl.  Brev.  346  C  u.  713  A:  Nos  peccavimus,  nos  inique 
egimus,  nos  impie  gessimus. 

Die  Strophenform  ist :  12  u  __  -f  7  u  —  Aber  die  Langzeile  12 
u__  besteht  in  Str.  1  und  3  aus  5u_  +  7u_,  in  Str.  2  und  4  aus 

6  v^  _  +  6  u Dagegen  bei  Ferotin,  Liber  ordinum  Sp.  114  lautet 

die  Zeile  stets  5u_  +  7u_:  'Rex  altissime  et  perennis  domine' 
und  verlängert ,  in  Brev.  166  und  293 B:  5w_4-7u_  +  7u_-|- 
3  u  -_ :  Rex  altissime  et  perennis  domine  precem  quam  eiFun- 
dimus  accipe.  Vgl.  unten  S.  196  zu  no.  81  =  Br.  542.  Also 
ist  eine  kleine  Verschiedenheit  der  Kurzzeilen,  um  eine  Silbe  mehr 
oder  weniger  oder  eine  wechselnde  Caesur  der  Langzeile  in  diesen 
Bußliedern  nicht  gemieden,  wenn  auch  nur  selten  zugelassen. 

( W örter  zählende  Rythmen).  In  der  Abhandlung  'Spa- 
nisches zur  Geschichte  der  ältesten  mittellateinischen  Rythmik  (in 
diesen  Nachrichten  1913)  habe  ich  seltene  r^-thmische  Zeilen  nach- 
gewiesen, in  denen  nicht  die  SUben,  sondern  die  gewichtigen  Wörter 
gezählt  werden.  Daselbst  habe  ich  (S.  156)  aus  der  Wiener,  aus 
Mainz  stammenden,  lateinischen  Hft  1888  f.  109  Treces  ante  al- 
tare  prima  die'  gedruckt,  welche  schon  Martin  Grerbert,  Monumenta 
veteris  liturgiae  Alemannicae  II  S.  89,  gedruckt  hatte,  und  habe 
notirt,  daß  der  Anfang  sich  auch  im  mozarabischen  Brevier  findet, 
nemlich : 

no.  5  =  Brev.  167 A:  2^  die  ieiuniorum  kal.  Januar.,   ad  sextam. 
no.  23  =  Brev.  294 C:  4*  feria  primae  domin.  Quadr.,  ad  tertiam. 
Preces        Clame^mus   omnes   una  voce*   P.  Domine  miseröre. 
1  Amdra  nobis        est  vita  nöstra.        P.  Domine  miserere. 

Delicta  d^^le,        pacem  conc^de.         P.  Domine  miser(^re. 
3  Inclina  aürem  tuam      ad  pr(5cem  nostram.      P.  Domine  miserere. 

Pärce  delictis        et  sübveni  de  ca^lis.        P.  Dömine  miserere. 
Die  Einleitung  und  Z.  1  und  2  stehen  in  der  Wiener  Hft,  wo 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  195 

aber  noch  8  andere  Zeilen  stehen.  Mit  Z.  2  vgl.  Brev.  194  pacem 
concede ;  Br.  202  D  Concede  pacem  .  .  Delicta  dele ,  veniam  con- 
cede.        Die  neuen  Zeilen,  3  und  4,  sind  nicht  unverdächtig. 

Die  Frage  ist  nun,  ob  in  dem  mozarabischen  Brevier  noch  an- 
dere Preces  zu  finden  sind,  welche  diesen  seltenen  rythmischen  Bau 
haben.  Einige  kleinere  Preces  der  Art  habe  ich  gefunden ;  sie  be- 
stehen aus  Langzeilen,  deren  2  Kurzzeilen  je  2  gewichtige  Wörter 
enthalten. 

n  0.  8  =  Brev.  194 :  2*  feria  post  octavam  Epiphaniae,  ad  tertiam. 
Die  Ausgaben  bieten  hier  den  Text:  Freces:  Alius  non  est, 
qui  rogetur,  pie  Domine :  Vs.  (versmdus)  Alleva  iugum,  coUa  pre- 
mentum  inclina.  P.  Pie,  bella  reprime,  pacem  concede.  Vs.  Cap- 
tivos  eripe,  demersos  erige.  P.  Pie,  bella.  Vs.  Dona  veniam, 
praesta  gratiam,  pie  Domine,  Reiteret ur  ])yimus  Vs.  Preces  sciUcet: 
Alius  non  est.         Dies  ist  also  umzuschreiben : 

Preces.       Alius  non   est         qui  rogetur.        P.  Pie   domine. 
1  Alleva  iügum        cöUa  prementem.        P.  Pie 

Bella  reprime         pacem  concede.         P.  Pie 
3  Captivos  eripe         demersos  erige.         P.  Pie 

Dona  veniam  praesta  gratiam.  P.  Pie  dömine. 
Einleitung:  vgl.  Brev.  210D:  Non  est  alius,  P.  Nisi  tu  deus, 
Vs.  Qui  orari  possit.  1  vgl.  iugus,  i.  Form:  abgesehen  von 
der  Einleitung  finden  sich  :3x5u^,  3x5_u,  2x6u_;  aber 
stets  2  voll  betonte  Wörter  und  weder  Zeilen  wie  periculorum 
noch  wie  praesta  pacem  bönam. 

Derselbe  Rythmus  scheint  auch  im  folgenden  Bußlied  ange- 
wandt zu  sein: 

n  0. 1 2  =  Brev.  210  D :  6*  feria  post  octavam  Epiphaniae,  ad  tertiam. 
no.  136  =  Brev.  976 B         Officium  infirmorum,  ad  tertiam: 
Preces.        Non  est  alius        P.  Nisi  tu  deus 
1  Qui  orari  possit         P.  Nisi  tu  deus 

Qui  misereri  possit         P.  Nisi 
3  Qui  contritos  sanet        P.  Nisi 
Qui  infirmos  visitet         P.  Nisi 
5  Qui  captivos  liberet         P.  Nisi 
Beiteretur  Non  est  alius. 

Außer  der  Zeile  5u_  findet  sich  2x6_u,  2x7  u_,  1  x:  7 
_w;  aber  stets  nur  2  voll  betonte  Wörter.  1  Quae  or.  poscit 
und  2  poscit  Brev.  1. 

Weil  diese  Art  des  rythmischen  Zeilenbaus  sehr  selten  ist, 
will  ich  noch  einige  unsicheren  Beispiele  besprechen,  obschon  ich 
dabei  über  den  Rahmen  dieser  Untersuchung  hinausgehe. 

13* 


196  Wilhelm  Meyer, 

no.  135  =  Brev.  970 C        Horae  canonicae.   In  tempore  tra- 
ditionis  domini  Miserationes. 

Deus  miserere  deus  miserere  miserere   deus  miserere. 
P.  Christe  miserere. 

1  3 
Tu  caecis  lumen  Audi  viduas 
surdis  auditum                                   rege  pupillos. 

3  mütis  elöquium  (Srphanis  et  vinctis 

atque  claüdis  gressum  fidelibus  cunctis 

virtus  debilium.  solamen  tribue. 

2  4 
Tu  pastor  et  ovis  Adtende  et  audi 
in  (tu?)  via  salutis  precantes  sübveni 
tu  pässus  pro  nobis  furorem  remove 
tu  Victor  perennis  praesidium  praebe 
Christe  parce  nobis.  redemptor  aeterne. 

Der  Güte  Ferotin's  verdanke  ich  (n  o.  15  6)  die  Copie  der  Hft 
Silos  1  f.  108,  welche  er  Sacramentar  Sp.  778  erwähnt  hat.  Es 
sind  6  Strophen,  von  denen  die  beiden  ersten  mit  2  obigen  stimmen : 
(2)  Tu  pastor  et  obis,  tu  viam  salutis,  tu  victor  perennis,  tu  tra- 
ditus  pro  nobis,  Christe  parce  nobis.  (1)  Tu  cecis  visum,  tu 
surdis  auditum,  tu  mutis  elöquium  adque  claudis  gressum,  Christe 
dei  filius.  Die  4  neuen  Strophen  haben  in  jeder  Zeile  2  Wörter. 
In  der  obigen  Einleitung  ist  wohl  zwischen  den  beiden  miserere 
ein  deus  einzuschieben,  so  daß  die  Einleitung,  wie  die  Strophen, 
aus  5  Kurzzeilen  besteht.  In  den  Strophen  finden  sich  folgende 
Kurzzeilen :  lx5u_,  4x5_u,  5x6u-_;  10x6_w.  Davon 
hat  nur  Christe  parce  nobis  3  betonte  Wörter;  'atque  claudis 
gressum'  und  'orphanis  et  vinctis'  sind  unsicher.  Alle  andern 
Zeilen  bestehen  aus  2  gewichtigen  Wörtern. 
no.  8 1  =  Brev.  542/3.         5*  feria  quintae  domin.  Quadr.,  ad  sextam. 

Preces.         Penitentiam  agimus  pro  malis  nostris. 
P.  Tu  Christe  miserere:  peccavimus. 

1  Qui  ut  Ovis  ad  victimam        düctus  es  dömine, 
clementer  nos  protege.        P.  Tu  Christe 

2  Qui  crücem  pateris        et  sepülcro  elauderis, 
sdlva  nos  a  vitiis.        P.  Tu  Christe 

3  Quo  in  cruce  moriente        terra  contremuit, 
trem^ntes  nos  respice.        P.  Tu  Christe 

4  Ut  tüa  in  morte        consepulti  domine 
vivämus  perönniter.        P.  Tu  Christe. 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  197 

Str.  3  Qui  in  cruce  moriente  te  terra  edd.:  ich  änderte;  vgl.  oben  S.  188 
no.  68  =  Br.  491  Str.  2  Quo  moriente  terra  contremuit. 

Die  Form  dieses  Bußliedes  muß  verglichen  werden  mit  der  von 
no.  50  =  Brev.  409,  das  oben  (S.  194)  gedruckt  ist.  Die  Ein- 
leitung und  der  Refrän  haben  denselben  Wortlaut ;  auch  der  Schluß 
der  Strophe  besteht  hier  wie  dort  aus  7u —  Aber  die  erste  Lang- 
zeile ist  verschieden.  In  no.  50  besteht  sie  zweimal  aus  5u_  + 
7^^_,  zweimal  aus  6w_4-6u —  Dagegen  hier  in  no.  81  besteht 
sie  in  Str.  1  aus  8u_+6u_,  Str.  2  aus  6u-.  +  7u  —  ,  Str.  3  aus 
8_u  +  6u—  und  in  Str.  4  aus  6_u  +  7vj —  Ein  einheitlicher  ryth- 
mischer  Bau  ergibt  sich  nur,  wenn  wir  beachten,  daß  die  12  Kurz- 
zeilen von  no.  81  stets  2  gewichtige  Wörter  enthalten.  Von  sich 
aus  hat  der  Dichter  die  weitere  Schranke  aufgerichtet,  daß  die 
letzte  Kurzzeile  stets  7  Silben  zählen  soll.  In  no.  50  variiren 
die  beiden  Kurzzeilen  der  ersten  Langzeile  in  der  Silbenzahl  (5  +  7 
oder  6  +  6),  doch  die  gesamte  Silbenzahl  der  Langzeilen  ist  stets  12. 

Die  Kurzzeilen  der  5  zuletzt  besprochenen  Lieder  hatten  un- 
gleich viel  Silben  und  auch  ungleiche  Schlußcadenz.  Ein  anderer 
Fall  gibt  sich  in  dem  folgenden  Gredicht.  Die  gewöhnlichen,  Silben 
zählenden  Zeilen  haben  geregelte  Schlußcadenz,  aber  im  Anfang 
der  Zeilen  fallen  die  Wortaccente,  wie  sie  eben  können:  meistens 
mit  der  Wellenbewegung  der  vollen  Accente  oder  der  Nebenac- 
cente  'mala  nostra  siiperet',  'remove  propitius'  oder  'peccatörum 
veniam';  minder  oft  mit  Taktwechsel,  so  daß  2  Senkungen  sich 
folgen:  'auditum  piissimum',  'quae  pöscimus  tribue'.  Fast  immer 
sind  Zeilen  der  beiden  Arten  gemischt. 

Ich  habe  schon  bei  no.  13  (oben  S.  179)  als  auffallend  hervor- 
gehoben, daß  unter  den  21  Sieben-  und  Achtsilbern  dieses  Gedichtes 
keine  Zeile  mit  Taktwechsel  sich  findet.  Viel  auffallender  ist  das 
folgende  Gedicht,  weil  von  seinen  8  Siebensilbern  jeder  Takt- 
wechsel hat. 

no.  49  =  Brev.  402.     3*  feria  tertiae  domin.  Quadr.,   ad  sextam. 
no.  123  =  Brev.  730.   2"  die  ieiuniorum  ante  s.  Martini,  ad  sextam. 

Preces.        Misericors  domine  exaudi  supplices. 
P.  Et  miserere. 

1  Excelse  perpetue        quae  poscimus  tribue.        P.  Et  miserere. 

2  Auditum  piissimum        inclina  oräntibus.         P.  Et  miserere. 

3  Virtiitis  praesidio        redemptor  defende  nos.        P.  Et  miserere. 

4  Superna  potentia        peccatis  da  veniam.        P.  Et  miserere. 

Die  2.  Str.  fehlt  Br.  730.  Hier  ist  stets  die  2.  Silbe,  nicht 
die  1.,  voll  accentuirt.  Das  kann  eine  charakteristische  Melodie 
veranlaßt  haben,   die  starken  Ton  auf  die  2.  Silbe  legte.    Allein 


198  Wilhelm  Meyer, 

sonst  ist  im  Zeilenanfang  von  einem  Einfluß  der  Melodie  nichts  zu 
merken:  nach  derselben  Melodie  werden  die  Zeilen  ohne  und  die 
mit  Takt  Wechsel  gesungen. 

Die  Überlieferung  der  Preces. 

Ich  suchte  und  untersuchte  die  Preces  im  mozarabischen  Mis- 
sale und  Brevier  zunächst  in  der  Ausgabe  von  Migne,  Band  85  und 
86,  dann  in  der  ersten  Ausgabe  von  Ortiz ,  Toledo  1502 ,  und  in 
der  von  Lesleus  (Missale  1755)  und  von  Lorenzana  (Brevier  1775). 
Die  Drucke  stimmen  überall  eng  überein.  Alle  Preces  sind  als 
Prosa  gedruckt.  Für  viele  Fragen  erwartete  ich  hauptsächlich 
Antwort  aus  den  Handschriften.  Da  erschien  1912  das  von 
Ferotin  bearbeitete  mozarabische  Sacramentar,  dem  Ferotin  Sp. 
673—964  unter  dem  Titel  Les  Manuscrits  Mozarabes  eine 
Aufzählung  und  Inventarisirung  der  Handschriften  der  mozarabi- 
schen Liturgie  beigegeben  hat,  die  sein  unermüdlicher  Eifer  hat 
aufspüren  können. 

Natürlich  studirte  ich  dieses  Inventar  mit  Eifer,  um  die 
Quellen  zu  finden,  aus  denen  Ortiz  die  Preces  geholt  hat.  Doch 
leider  vergeblich.  Das  Meiste  hatte  ich  erhofft  von  Toledo 
35,  2  (Ferotin  688 — 690)  Officia  feriarum  in  Quadragesima' :  doch 
hier  fand  ich  keine  einzige  der  Precesformeln.  Fast  ebenso  viel 
Hoffnung  setzte  ich  auf  Toledo  35,  5  (Ferotin  722 — 735)  Varia  Of- 
ficia et  Missae,  zumal  da  Ferotin  Sp.  738  selbst  bemerkt,  daß  diese 
Hft  'a  servi  de  base  au  travail  des  editeurs  du  missel,  pour  les 
messes  du  Careme  jusqu'  au  mardi  de  la  fete  de  Päques\  Doch 
außer  wenigen  Preces  der  Sonntage  der  Fastenzeit  war  auch  hier 
nichts  zu  finden.  Das  Ergebniß  ist:  die  Quelle,  aus  der  Ortiz 
die  Preces  geschöpft  hat,  ist  verloren  oder  noch  nicht 
wieder  gefunden.  Bis  jetzt  ist  der  Druck  des  Ortiz  die  ein- 
zige oder  die  weitaus  wichtigste  Quelle. 

Die  von  Ortiz  gedruckten  Precesformeln  müssen  auf  eine  Fa- 
brik und  auf  einen  Grundstock  zurückgehen,  der  von  Ortiz  oder 
einem  mittelalterlichen  Redactor  des  mozarabischen  Breviers  aus- 
genützt worden  ist.  Die  wenigen  Precesformeln  des  mozarabiscben 
Missais  sind  (außer  2)  alle  auch  in  1  (oder  2)  Gottesdienste  des 
Breviers  eingesetzt,  aber  dabei  meistens  gekürzt  worden.  Wie- 
derum war  die  vorhandene  Preces -Masse  nicht  genügend,  um  alle 
Bußtage  des  Breviers  mit  einer  besonderen  Precesformel  auszu- 
statten. Also  half  man  sich  etwa  wie  mit  den  Hymnen.  Von  be- 
stimmten Festen  ab  wird  einfach  die  Preceskette  einer  früheren 
Reihe  von  Bußtagen  wiederholt.     So  kommt  es,   daß  die  meisten 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  199 

Precesformeln  an  2  Stellen,  einzelne  sogar  an  3  Stellen  des  Bre- 
viers gedruckt  sind.  Bei  dieser  Wiederholung  wurde  der  Text 
ziemlich  genau  copirt.  Das  beweist  aber  nicht,  daß  dieser  Text 
besonders  gut  sei;  in  dem  ausgenützten  Grundstock  von  Preces- 
formeln kann  Vieles  weggelassen,  Vieles  geändert  gewesen  sein. 
Aber  die  vielen  von  Ferotin  beschriebenen  Hften  bringen  doch 
hie  und  da  eine  Precesformel.  Das  beweist,  daß  zur  Zeit  als  diese 
Hften  geschrieben  wurden,  rythmische  Preces  vorhanden  waren. 
Ein  neues  Bußlied  habe  ich  in  diesen  Hften  so  gut  wie  nicht  ge- 
funden. Allein  aus  solch  anderweitiger  Überlieferung  l^rnt  man 
doch  die  Texte,  welche  Ortiz  liefert,  beurtheilen.  Ich  gebe  also 
noch  einige  Bußlieder  in  ihrer  verschiedenartigen 
Überlieferung.  Das  ist  ja  eine  unerfreuliche  Arbeit ;  aber  nur 
so  kann  man  diese  räthselhafte  Dichtung  etwas  genauer  beur- 
theilen. 

no.  54  =  Brevier  427  C.  6*  feria  tertiae  domin.  Quadr.,  ad  tertiam. 
no.  146  =  Missale  336  B.        tertio   dominico   Quadr.,    ad  missam. 

Die  Überlieferung  theilt  sich  in  2  Aste :  1)  das  Missale,  2)  das 
Brevier.  Das  Missale  hat  die  Einleitung  'Rogamus',  dann  die 
Strophen :  Audi  Bone  Emitte  Fertilitatem  Indulge  (Assistant)  Ge- 
mitus  Hanc.  Dagegen  das  Brevier  hat  die  Einleitung  'Roga- 
mus',  dann  die  Strophen:  Audi  Indulge  Ne  und  Omnes. 

Zuerst  ist  die  Missalüberlieferung  etwas  zu  klären.  Nach  der 
Strophe  Indulge  folgt  in  der  Ausgabe  des  Lesleius  (1775,  p.  117) 
und  bei  Migne  86,  336  sofort  die  Strophe  Gemitus.  Aber  bei  Mar- 
tene,  der  im  Tractatus  de  antiqua  ecclesiae  disciplina,  1706  p.  182, 
diesen  Text  aus  der  ersten  Ausgabe  abgedruckt  hat,  steht  eine 
Strophe,  welche  ich  dann,  als  ich  mir  aus  dem  Londoner  Exemplar 
das  Blatt  CXVII  hatte  photographiren  lassen,  auch  in  der  ersten 
Ausgabe  des  Ortiz  wieder  fand.  Also  war  die  Strophe  offenbar  von 
dem  Setzer  des  Lesleus  ausgelassen  worden,  indem  sein  Auge  von 
dem  Schluß  der  Strophe  Indulge:  'tu  libera'  auf  den  Schluß  der 
Strophe  Assistant:  'nos  libera'  gesprungen  war;  natürlich  fehlt 
das  Stück  dann  auch  bei  Migne ,  der  ja  nur  die  Ausgabe  des 
Lesleus  abgedruckt  hat.  i^ber,  damit  die  Schwierigkeiten  kein 
Ende  nähmen,  der  neue  Text  gab  keinen  Sinn.  Er  lautet  bei  Or- 
tiz :  Y(ersiculiis)  Assistant  bona :  discedant  hostes.  pessime  in- 
cumbunt  clades  inopia.  tu  Christe  nos  libera.  p.  Jam.  Martene 
interpungirt :  Assistant  bona,  discedant  hostes;  pessimae  incum- 
bunt  etc.  Allein  damit  kommen  keine  alcaeischen  Zeilen  zu  Stande. 
Zwei  Wörter  sind  umzustellen  und  es  ist  zu  schreiben : 


200  Wilhelm  Meyer, 

Assistant  bona*  discedant  pessima* 
hostes  incumbunt '  clades  *  inopia. 
Ich  gebe  nun  zuerst  den  Text  von  no.  146,   der  Fassung  im 
Missale.     Davon  fand  ich  auch  in    der  Handschrift  Toledo  35,5 
die  Einleitung  und  die  Strophen  1 — 7. 

Et  hae  (be  Ortiz  ^  hie  Lesl.  Miyne)  sequentes  preces  dicantur 
modo  ut  dictum  est  in  primo  dominico  quadragesi.  foli.  XCIIII. 
Davon  steht  nicJiis  in  Toi.  35.  5. 

Preces.        Eogamus  te  rex  seculorum  deus  sancte. 

(P.)  Jam  miserere.     peccavimus  tibi. 
Dieselbe  Einleitung   steht  z.  B.   in  no.  68  =  Brev.  491  (oben 
S.  188).    Dort  und  im  Brevier  hier  steht  P.,  welches  im  Miss,  hier 
fehlt. 

1  Audi  clamantes  *  pater  altissime 

et  quae  precamur*  clemens  attribue. 

exaudi  nos  domine.        P.  Jam  miserere 

2  Bone  redemptor*  supplices  quaesumus 
de  toto  corde*  flentes  requirimus. 

adsiste  propitius.        P.  Jam 
Toi.  35,  5  hat  te  toto,  was  icohl  richtig  ist. 

3  Emitte  manum*  deus  omnipotens 
et  invocantes '  potenter  protege 

ex  alto  piissime.         P.  Jam 

4  Fertilitatem  *  et  pacem  tribue 
remove  bella*  et  famem  cohibe, 

redemptor  sanctissime.        P.  Jam 
remobe  Toi  So,  5        famen  Ortiz. 

5  Indulge  lapsis*  indulge  perditis. 
dimitte  noxam*  ablue  crimina, 

acclines  tu  libera.         P.  Jam 
noxam   Brev. :   noxia   Missale.        acclines   Maiiene  Lesleus :  accliues  Brev. 
und  Ortiz  im  Miss.        libera  Miss.:  subleva  Brev. 

6  Assistant  bona*  discedant  pessima. 
hostes  incumbunt*  clades  inopia: 

tu  Christe  nos  libera.        P.  Jam 
Steht   nur  im  Miss,  von  Ortiz  und  daraus  bei  Martene;   ist  ausgefallen   bei 
Lesleus  und  Migne ;   s.  oben.        discedant   hostes   pessime   ine.  Ortiz  und  (pessi- 
mae)  Martene. 

7  Gemitus  vide*  fletus  intellige 
extende  manum*  peccantes  redime, 

salvator  omnipotens.        P.  Jam 
Martene   hat   geändert:    'flectus    intellige'    und   'precantes'  Mit   redime 

schließt  unvollständig  die  Strophe  bei  Ortiz,   Martene,   Lesleus  und  Migne.    Nur 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabisclien  Liturgie.  201 

die  Hft  Toi.  35,5    hat  den   richtigen  Schluß:   Salbator   omnipotens.   iam.     Dann 
folgt  hier  das  Gebet  Exaudi  orationera  etc. 

8  Hanc  nostram  deus  *  hanc  pacem  suscipe 
supplicum  voces'  placatus  suscipe 
et  parce  piissime.         P.  Rogamus 
'pacem  suscipe'  ist  unrichtig,  da  auch  die  nächste  Zeile  mit  suscipe  schließt ; 
ob  precem  accipe  ?   vgl.  no.  4, 1  precem  accipe ;   no.  38, 1  precem  nostram  suscipe. 
Rogamus,  nicht  *Jam';    die  ganze  Einleitung  wird  wiederholt. 

IL    Das  Brevier  (no.  54  =  Sp.  427C)  enthält: 

Preces.     Rogamus  . . .  tibi.        Audi  . .  miserere 

Indulge  . .  noxam  . .  accliues  tu  subleva.       P.  Jam  miserere 

Ne  recorderis*  nostra  facinora 

sed  indulgendo'  nos  omnes  adiuva. 

prostratos  tu  releva.        P.  Jam  miserere 

Omnes  in  unum*  te  sancte  poscimus. 

quae  postulamus*  tu  dona  largius, 

exaudi  propitius.        P.  Jam  miserere;   peccavimus  tibi. 

Unzweifelhaft  stammen  die  beiden  Bußlieder,  sowohl  no.  146, 
wie  no.  54  aus  einem  Grrundstock,  dessen  Strophen  ein  ABCdar 
bildeten.  Aber  wie  ist  es  diesem  Grundstock  ergangen  1  In  no.  146 
endet  das  ABC  mit  H:  die  Strophen  C  und  D  sind  weggelassen 
und  die  Strophe  I  ist  umgestellt;  und  wie  steht  es  mit  der  stö- 
renden Strophe  Assistant  ?  ist  sie  später  zugedichtet  ?  In  no.  54 
des  Breviers  ist  von  den  mit  B — M  anfangenden  Strophen  nur  die 
Strophe  Indulge  aufgenommen ;  alle  andern  weggelassen.  Das  laßt 
ahnen,  welch  verstümmelten  Reste  dieser  Bußliederdichtung  uns 
erhalten  sind. 

Sonst  halte  ich  es  für  die  erste  Pflicht  des  Philologen,  die  Gre- 
danken  des  Dichters  zu  verfolgen,  wie  sie  von  Strophe  zu  Strophe 
sich  verbinden  und  sich  entwickeln.  In  diesen  Bußliedern  habe  ich 
das  fast  aufgegeben.  Man  kann  die  Strophen  umstellen,  wie  man 
will;  man  kann  anfangen,  man  kann  aufhören,  wo  man  will.  Die 
Lieder  bestehen  fast  immer  nur  aus  einzelnen  Nothschreien. 

Die  rythmische  Form  der  Strophen  ist  schon  S.  188  bei  no.  68 
=  Brevier  491  besprochen:  zwei  alcaeische  Zeilen  zu  5  _w  +  6u  — 
werden  durch  einen  Siebensilber  mit  steigendem  Schluß  zu  einer 
Strophe  zusammengeschlossen. 

Schlimmere  Verschiedenheiten  zeigt  die  Überlieferung  des  fol- 
genden Liedes. 

I  no.  110  =  Brev.678.  5*  feria  ieiuniorum  ante  Pentec,  ad  sextam. 

II  no.  171  =  Brit.  Mus.  30846  (Z),   f.  140^  (Ferotin  Sacram.  Sp. 

865)        4*  feria  ante  Pentec,  ad  sextam. 


202  Wilhelm  Meyer, 

III  no.  168  =  Silos  1,  f.  112        Ordo  post  conpleta,  Sabbato. 
I  no.  110  =  Brev.  678  enthält  die  Einleitung  und  die  Strophen: 
Bone  Iram  Luctam  Miserere. 

Free  es.        Ad  te  pie*  exclamamus  deus. 
superant  nos*  pessima  flagella. 
P.  Miserere*  finis  noster  adest. 
suceurre  Christe. 
Diese  Einleitung  steht  auch  in  L;    doch   fehlt  da  P.    Dann  hat   L  clame- 
mus;   superat  nos  pessimis  flagelis.    In  Br.  steht  P.  vor  Finis. 
I  1  Bone  pastor-  moriens  i^ro  grege 

oves  tuas  *  a  malo  defende.        P.  Miserere 
vgl.  II  1  und  III  1        pro  grege  L  und  Sil:  protege  Br.        obes  L  Sil. 
statt  a  malo  def.  hat  5t7  veniam  concede ;   vgl.  vers.  2  und  3      nach  defende  hat 
Br.  Miserere  P.  Finis,  L  mir  misere,  Sil  miserere  nobis. 
I  2  Iram  tuam  *  a  nobis  repelle. 

plebem  tuam*  a  malo  defende.        P.  Miserere. 

1  vgl.  III  6  2  vgl.  I  1,  2  und  I  3,  2  und  III  Einleitung.  Br.  schließt 
Miserere.     P.  Finis. 

I  3  Luctum  nostrum*  in  gaudiam  verte. 

plebem  tuam*  a  malo  defende.        P.  Miserere 
vgl.  I  2        Br.  schließt  Miserere.     P.  Finis. 
I  4  Miserere  *  plebi  tuae  Christe. 

consolare  *  nos  qui  sumus  tristes.         P.  Miserere, 
nos  qui  Meyer,  nos  pro  quo  Br.        Br.  scJiließt  Miserere.     P.  Finis. 

II  no.  171  =  Brit.  Mus.  30846  (L)  f.  U0\ 
Einleitung,  wie  bei  I  notirt. 

II  1  Bone,  wie  bei  I  1  notirt. 

II  2  Circumdat  nos  *  iam  undique  plaga 

et  timemus  *  cuncta  nostra  mala.        miserere. 
II  3  Durum  tempus*  et  vicinum  luctus. 

non  est  nullus  *  ad  precandum  dignus.        miserere 
tempus  est  vic.  ?,  so  daß  luctus  Genitiv  ist;  vgl.  dies  luctus  (Vulgata) 

2  =  nullus  nostrum  dignus  est  qui  precetur. 

II  4  Ecce  adest*  novissimum  tempus. 

superat  nos  *  crudelis  infernus.         mise 
nobissimum  L. 
II  5  Fletus  crescit*  gaudium  defecit. 
finis  urguet*  et  vita  defecit. 
(P.)  miserere  *  finis  noster  adest. 
Eines  der  beiden  defecit  ist  unrichtig.        P.  fehlt  in  L. 

III  no.  168  =  Silos  1  f.  112  (s.  Förotin  Sacrament.  778); 
nach  einer  Copie,  die  ich  der  Güte  Ferotin's  verdanke.  Ein  schreck- 
licher Text ! 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  203 

Alia.     Miserere'  deus  miserere. 

plebi  tue*  a  malo  defende.        miserere  nobis. 
Über  die  2.  Zeile  vgl.  zu  I  2, 2. 
III  1  Bone:    vgl.   zu   11;    Schluß    in   Silos:    veniam   concede. 

miserere  nobis. 
III  2  Pro  peccatis  *  bac  (ac)  delictis  nostris 

adclines  te  *  exoramus  Christe.         miserere  nobis. 
III  3  Rector  rerum  *  omnibus  succurre 

et  plebem  tuam  *  a  clade  defende,        mise 
vgl.  die  Einleitung  Z.  2,  dann  zu  1  2,  2. 
III  4  Virtus  magna-  potentia  salus 

libera  nos  *  a  gentiles  malos.         mise 
III  5  Mitte  domine  de  celis  tuis.  (Tuis  mitte'  domine  de  celis?) 

libera  nos  *  de  gentis  paganis.         mis 
III  6  Zeli  iram*  repelle  a  nobis 

et  gratiam  *  inpertire  cunetis.         miserere  nobis 
vgl.  I  2  Iram  tuam  a  nobis  repelle. 
III  7  Ne  derelinquas*  plebem  supplicantem 

quam  creasti*  tu  domine  sancte.        miserere  nobis 
Ne  relinquas  gibt  die  richtige  Sübenzahl. 
III  8  Christe  deus '  tu  sana  infirmis 

et  requiem*  tribue  defunetis.  miserere  nobis. 
Wir  haben  also  3  Fassungen.  Die  I.  enthält  die  Einleitung 
Ad  te  und  die  Strophen  Bone  Iram  Luctum  Miserere.  Die  II.  ent- 
hält dieselbe  Einleitung  Ad  te  und  die  Strophe  Bone  ganz  wie  I. ; 
dann  aber  die  Strophen  Circumdat  Durum  Ecce  und  Fletus. 
Offenbar  sind  I.  und  II.  Auslesen  desselben  ABCdars.  III.  hat 
mit  I.  und  II.  nur  die  rythmische  Form  der  Strophen,  2x(4_u 
+  6_w),  und  den  Wortlaut  der  Strophe  Bone  gemeinsam,  dann 
wenige  einzelnen  Ausdrücke.  Die  Strophen  III  2— III  8  sind  fast 
alle  neu.  Man  fragt  natürlich:  können  diese  Strophen  zu  dem 
ABCdar  gehört  haben,  aus  welchem  die  I.  und  IL  Sammlung  aus- 
gelesen ist  ?  Da  ist  zu  bedenken,  daß  III  5  Mitte  domine  de  celis 
tuis  sicher  ein  verderbter  Text  ist,  und  daß  III  8  Christe  =  XPE 
=  mit  X  beginnen  kann.  So  haben  wir  die  Initialen  PRV(M)ZNX : 
alle  nach  M  (I  4  Miserere  plebi  tuae  Christe).  Wenn  wirklich 
diese  3  so  verschiedenen  Sammlungen  aus  ein  und  demselben  ABC- 
dar geflossen  sind,  —  so  daß  I  und  II  die  Einleitung  liefern,  alle 
drei  das  B,  dann  II  die  CDEF,  I  die  ILM  und  endlich  III  die 
(verstellten)  PRV.ZN.X,  —  in  welch  heillosem  Zustande  ist  die 
Überlieferung  dieser  Bußlieder ! 


204 


Wilhelm  Meyer, 


Kleine  Liedchen,  die  aus  kurzen  Strophen  bestehen  und  eher 
einzelnen  Wehrufen  gleichen,  wurden  oft  gebraucht  und  manche 
von  ihnen  sind  mehrfach  überliefert.  Sie  sind  freilich  wie  eine 
viel  gebrauchte  Münze,  abgebraucht  und  oft  in  jämmerlichem  Zu- 
stande. Weder  Inhalt  noch  Form  erweckt  besonderes  Interesse; 
aber  dennoch  will  ich  von  ihnen  einige  Beispiele  bringen,  damit 
klar  werde,  daß  auf  die  von  Ortiz  gedruckten  Texte  kein  unbe- 
dingter Verlaß  ist. 

no.  134  =  Brev.  970B      Horae  cänonicae,  Sabbato,  Miserationes. 
no.  157  =  Silos  1  f.  108/9  (Ferotin,  Sacrament.  p.  778):   Septima 
feria.        Die  Copie  verdanke  ich  der  Güte  Ferotin's. 

Die  beiden  Texte  enthalten  fast  dieselben  Strophen.  Ich  setze 
sie  deßhalb  neben  einander,  indem  ich  in  Silos  die  Varianten  durch 
schiefen  Druck  notire. 

no.  134  (Brev.  970 B)  no.  157  (Silos  1  fol.  108) 

Miserere  miserere  Miserere  miserere 

miserere  Jesu  bone.  miserere  Jhesu  bone. 

P.  Peccatis  nostris  finem  pone.   peccatis  nostris  finem  pone. 


1 
Audi  pie  et  intende 
et  gementes  consolare, 
pater  pie  rex  aeterne. 

2 
Auetor  noster  et  redemptor, 
plebis  tuae  sis  protector 
peccatorumque  indultor. 

3 
Prostrati  omnes  rogamus ; 
ut  agnoscas  supplicamus; 
ut  dimittas  exoraraus. 

4 
Qui  pro  nobis  formam  servi 
induere  voluisti, 
poenitentes  iam  exaudi. 

5 
Qui  latronem  confitentem 
paradiso  collocasti 
et  alium  condemnasti. 

6 
Qui  pro  nobis  sustulisti 
passionem  quoque  crucis, 
iam  memento  servis  tuis. 


(3) 
Frosternati  omnes  rogamus; 
ut  ignoscas,  supplicamus, 
et  dimittas  exoratiis.        miserere 

(1) 

Audi  Christe  et  intende 

et  gementes  consolare, 

pater  pie  rex  aeterne.        miserere 

(2) 
Factor  noster  et  redemptor, 
plehi  tue  sis  protector 
peccatorumque  indultor.     miserere. 

(4,1  u.  2;   6,3) 
Tu  pro  nobis  formam  serbi 
adsummere  voluisti, 
iam  memento  servis  tuis.   miserere. 

(8) 
Qui  Lazarum  quadriduammi 
de  sepulcro  suscitasti 
qJoriam  tnam  rnamfestasti,  miserere. 

(5) 
Qui  latronem  confitentem 
paradiso  conlocasti 
et  alium  condemnasti.      miserere 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie. 


205 


Cruce  tua  iam  protege. 
quos  per  eam  redemisti, 
dextera  tua  iam  custodi. 


(7) 
Crucis  tue  nos  protege 
quos  per  eam  redemisti 
dextera  tua  nos  custodi. 

? 
Peregrinis  seu  (e)genis 
viduis  adque  pupillis 
protector  pius  esto  illis. 


miserere 


miserere 


(10) 
Defunctis  requiem  dona 
paradisique  concede 
in  eterna  amenitate.    miserere. 
6, 3  ursprünglich  tcohl :    servi  tui        7,  3  lies 


8 
Qui  Lazarum  iam  putentem 
de  sepulcro  suscitasti, 
oves  tuas  tu  custodi. 

9 
E-ex  aeteme  Jesu  bone, 
a  macula  nos  absolve 
et  in  bonis  nos  confirma. 

10 
Defunctis  requiem  dona 
et  paradiso  colloca 
iunctos  sanctorum  catervae. 

no.  134:   3,2   lies  ignoscas 
dextra        10  lautet  hei  Ortiz:   Defunctis  dona  requiem:   dona  paradisum:  colloca 
vinctos   sanctorumque   catervae;    que  tilgte  Lesleus;   das    Üdnge  änderte  Meyer. 

Der  folgende  Text  ist  an  4  Stellen  überliefert.     Die  Überlie- 
ferung zerfällt  offenbar  in  2  Aste.     Zunächst 

no.  153  =  Ferotin,  Liber  Ordinum  Sp.  115,  aus  einem  Ordo 

in  finem  hominis,  aus  2  Handschriften,  in  denen 

diese  Preces  neumirt  sind, 
no.  167  =  Codex   in   Silos  1   f.  113;    Ordo   post  completa, 

Sabbato    (vgl.   Ferotin   Sacrament.    779);    nach 

einer  Copie,  die  ich  der  Grüte  Ferotin's  verdanke. 
Ordo:    Alias  Preces.     Indulgentia,  dicamus  omnes,  domine. 

Tu  dona  ei  (eis)  veniam.  —  K[irie  eleison]. 
Silos :        Alia : 

1  Rex  altissime        et  perennis  domine 

(Ordo:)        Tu  dona  ei  (eis)  veniam.        Indulgentia. 
{Silos :)        Tu  miserere. 

2  Sacerdotibus        auditum  adcommoda 

{Ordo :)  et  dona  ei  (eis)  veniam.  Kprie  eleison]  hat 
die  eine  Hft  Ferotin's;  die  andere  hat  hier  und 
im  Folgenden:  veniam.     Indulg. 


206  Wilhelm  Meyer, 

(Silos :)        et  miserere. 

3  Unigenite        quem  timemus  iudicem 

(Ordo :)        tu  dona  ei  (eis)  veniam.        K.  (Indulg.) 
^  (Silos :)        miserere 

4  Quem  angelice        potestates  metuunt 

(Ordo:)        tu  dona  ei  (eis)  veniam.        K.  (Indulg.) 
(Silos  :)         tu  miserere. 

5  Egros  visita        et  captivos  revoca 

(Ordo :)        et  dona  ei  (eis)  veniam.        K.  (Indulg.) 
(Silos  :)         tu  miserere. 

6  Nos  peccavimus        et  a  te  recessimus 

(Ordo:)        sed  dona  ei  (eis)  veniam.        K.  (Indulg.) 
(Silos :)        tu  miserere. 

7  Tu  piissime        tu  prostratos  subleva 

(Ordo:)        et  dona  ei  (eis)  veniam.         K.  (Indulg.) 
(Silos :)         tu  miserere 

8  Penitentibus         miserere  domine 

(Ordo :)  et  dona  ei  (eis)  veniam.         K.  (Indulg.) 

(Silos :)  tu  miserere. 

1  perenni  Sil.        5  captibos  Sil.        6  peccabimus   et   ad  te  Sil.        in  Sil 

steht  Vers  8  vor  Veis  7.  7  tu  prostratus  subleba   hat  die  eine  Hft  Ferotin's', 

tu  subiectos  releba  Sil.  8  Et  peccantibus  mis.  Sil. 

Die  andere  Überlieferung  ist  im  gedruckten  Brevier  zu 
finden : 

n  0.  4  =  Br.  166 :  seeundo  die  ieiuniorum  kal.  Januar.,  ad  tertiam. 
no.  22  =  Br.  293:  4*  feria  secundae  domin.  Quadr.,   ad  tertiam: 

Preces.         Clamamus  ad  te  domine*  tu  miserere  nobis. 
P.  Et  dona  indulgentiam. 

1  Rex  altissime        et  perennis  domine 

precem  quam  efFundimus        accipe !        P.  Et  dona  ind. 

2  (5)  Aegros  visita        et  captivos  revoca, 

pupillos  et  viduas        adiuva !        P.  Et  dona  ind. 

3  (6)  Nos  peccavimus        et  a  te  recessimus; 

tu  redemptor  omnium        salva  nos !        P.  Et  dona  ind. 

4  (8)  Poenitentibus        miserere  domine 

et  peccati  maculas        ablue!        P.  Et  dona  ind. 
Brev.  166  hat  Str.  4  maculas,  Brev.  293  maculam. 

Die  wichtigste  Frage  ist:  wie  verhalten  die  4  kunstreichen 
Strophen  des  Breviers  (5w_,  7u_,  7u_,  3u— )  sich  zu  den  8 
kurzen  kunstlosen  Rufen  der  andern  Fassung.  Ich  meine,  wenn 
Jemand  die  4  langen  Bitten,  um  zu  kürzen,  zurecht  geschnitten 
hätte,  weßhalb  hätte  er  dann  noch  4  zusetzen  sollen.    Waren  da- 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  207 

gegen  jene  8  kurzen  Bitten  altes  Kirchengut,  so  konnte  ein  litur- 
gischer Dichter  auf  den  Gedanken  kommen,  diese  einfachen  Ruf- 
zeilen zu  einer  kleinen  Strophe  zu  erweitern,  dafür  aber  statt  8 
nur  4  auszuarbeiten. 

Die  fiinifache  Überlieferung  des  folgenden  Liedes  ist  eine  drei- 
spaltige: I  no.  1  =  no.  2;    II  no.  3  ähnlich  no.  4;    III  no.  5. 

1)  no.  40  =  Brev.  371 :  6*  feria  secundae  domin.  Quadr.,  ad  tertiam. 

2)  no.  121   =  Brev.  724:         3°  die  ieiuniorum  ante  s.  Cypriani, 

ad  tertiam. 

3)  no.  140  =  Brev.  984:         Officium  mortuorum.    Abicidaria. 

4)  no.  154  =  Ferotin,  Liber  ordinum  Sp.  115  Ordo  in  finem  ho- 

minis diei:  Alias  preces.         Mit  Neumen. 

5)  no.  159  =  Silos  1  f.  110  Ordo  post   conpleta.     IUI  feria  alia 

(Ferotin,  Sacrament.  778). 
I:  Brev.  371  (1)  und  Brev.  724  (2). 
Preces.        Dicamus  omnes:  Miserere  nobis  deus. 

P.  Miserere  nobis. 
omnes  fehlt  Brev.  734.   Miserere  . .  nobis  ?  =  'Jesu  . .  nobis'  =  8  —  ^  +  6  —  ^ 
1 1  Mundi  rector  et  redemptor 

Jesu  Christe  rerum  auctor.         P.  Miserere  nobis. 
actor  Br.  371.        Br.  724  läßt  in  Str.  1—4  nobis  lüeg. 
I  2  Qui  exaudis  obsecrantes 

et  gementes  intueris.        P.  Miserere  nobis. 
I  3  Parce  nostris  iam  delictis 

favens  vultu  pietatis.        P.  Miserere  nobis. 
Yultum  hat  Br.  371. 

I  4*  Huius  urbis  atque  plebis 

conservator  esto  vigil.         P.  Miserere  nobis. 
I  5  Peccavimus  tibi  deus. 

indulgentiam  postulamus.         P.  Miserere  nobis. 
II:  Brev.  984  (3)  und  Ferotin  Ordines  115  (4). 
Abicidaria  Br.  984,  Alias  Preces  Ordines. 
Miserere  miserere  *         miserere  illi  deus  ' 

P.  Christe  redemptor        veniam  ei  concede. 
concede.  —  Mise[rere]  .  . .  druckt  Ferotin. 

II  1  Mundi   . .   actor.         P.  Christe    redemptor  3 ,   Mundi  . . 

auctor.  Christe  K[irie  eleison]  Ferotin,  P.  steht 
nirgends  hei  Ferotin.        Vgl.  I  1,  III  1. 

II  2  Qui  . .  intueris.  P.  Christe  redemptor.  5,  Qui  . .  in- 
tueris.    Christe  K.  Feroti^i.         Vgl.  I  2,  III  2. 

II  3  Qui  expectas  poenitentes 


208  Wilhelm  Meyer, 

et  peccata  deplorantes.        P.  Christe  redemptor. 
redemptor  fehlt  in  3 ;    Christe  K.  Feroiin.        Vgl.  III  3. 

II  4  Parce  . .  pietatis.        Christe  K. 
Steht  nur  hei  Ferotin  (mit  fabens),  fehlt  in  3.        Vgl.  I  3  und  III  5. 
II  5  Sacerdotum  audi  preces 

aures  tuas  implorantes.        P.  Christe  redemptor. 
in  Brev.  984  hat  Ortiz  sacerdotem  . .  implorantem ,   Lorenzana  und  Migne 
sacerdotum  .  .  implorantum ;    dann  hat  Ferotin  Christe  K.        Vgl.  III  4. 
II  6*  Sepultura  domus  mea 

tenebrosa  et  dolorosa.        P.  Christe. 
Steht  nur  Br.  984  am  Ende.   Ziemlich  sicher  ein  falscher  Zusatz ;   es  spricht 
der  Todte. 

III:  Silos  1  f.  110  (5);   vgl.  Ferotin  Sacrament.  Sp.  778:  IUI 
feria  alia. 

Miserere  miserer e        miserere  nobis  deus. 
ne  nos  iudices  in  ira.     Vgl.  II. 
III  1  Mundi  . . .  auctor.         ne  nos  k  mi.         Vgl.  II,  II  1. 
III  2  Qui  . . .  intueris.         ne  nos  k  mi.         Vgl.  I  2,  II  2. 
III  3  Qui  . . .  deplorantes.        ne  nos  k  mi.         Vgl.  II  3. 
III  4  Sacerdotum  . . .  inplorantes.      ne  nos  k  mi.      Vgl.  II  5. 
III  5  Parce  . .  fabens  . .  pietatis.     ne  nos  k  mi.     Vgl.  I  3,  II  4. 
III  6*  Regem  nostrum  adque  plebem 
intuere  de  excelsis. 
ne  nos  k  mi. 
III  7  Peccabimus  . . .  postulamus.        ne  nos.        Vgl.  I  5. 
Die  5  Texte  ergeben  also  folgende  3  Strophenreihen: 

II.  III. 

1  Mundi  1  Mundi 

2  Qui  exau  2  Qui  exau 

3  Qui  exp.  3  Qui  exp. 

4  Parce  4  Sacerdotum 

5  Sacerdotum  5  Parce 
6*  Regem 

7  Peccavimus 
5*  Sepultura 

uns  nur  die  3  Auslesen  einer  ursprüng- 
2  Qui  exaudis  ;  3  Qui  expectas  ;  4  Parce ; 
5  Sacerdotum.  Die  Strophen  Huius  und  Regem  schließen  sich  aus : 
in  jeder  wird  für  die  plebs  gebetet ;  die  Strophe  Huius  paßte  in  eine 
Stadt,  die  unter  maurischer  Herrschaft  stand,  die  Strophe  Regem 
nostrum  nicht.  Die  Strophe  'Peccavimus  tibi  deus.  Indulgentiam 
postulamus'  schloß  das  Bußlied  gut  ab.    Dagegen  II  6   ist  später 


I. 

1  Mundi 

2  Qui  exau 

3  Parce 

4*  Huius 

5  Peccavimus 

t 

Wir  haben  also  vor 

liehen  Reihe :  1  Mundi ; 

über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  209 

zugesetzt,    als    das   Lied   in   dem   Officium  mortuorum   gebraucht 
werden  sollte;   denn  hier  spricht  der  Todte  selbst. 

Also  auch  hier  ergibt  sich,  daß  die  Überlieferung  dieser  Preces 
eine  durchaus  unsichere,  oft  verstümmelte  oder  stark  geänderte  ist. 
Dabei  ist  besonders  ein  Umstand  wichtig.  Die  meisten  und  wich- 
tigsten Bußlieder  sind  uns  nur  in  dem  von  Ortiz  herausgegebenen 
Brevier  überliefert ;  nur  für  sehr  wenige  Bußlieder  haben  wir  eine 
handschriftliche  Überlieferung.  ITun  fragt  es  sich  natürlich:  sind 
die  Texte  dieser  Bußlieder  in  der  Ausgabe  des  Ortiz  verlässig 
oder  nicht? 

Da  könnte  man  nun  leicht  folgenden  Schluß  machen.  Sehr 
viele  Bußlieder  kommen  im  Brevier  an  2  verschiedenen  Stellen  vor, 
und  die  so  zwiefach  gedruckten  Texte  stimmen,  wie  sich  oben  an 
vielen  Beispielen  zeigt,  eng  zusammen,  auch  da,  wo  andere,  hand- 
schriftliche Überlieferung  starke  Verschiedenheiten  zeigt.  Folg- 
lich, könnte  man  schließen  wollen,  ist  der  Text  bei  Ortiz  ausge- 
zeichnet überliefert.  Aber  es  hat  sich  oben  vielfach  ergeben,  daß 
die  Texte  des  Ortiz,  auch  wenn  sie  an  2  Stellen  ganz  gleich  waren, 
doch  vielfach  beschädigt  waren. 

Das  klärt  sich ,  wie  schon  oben  angedeutet  (S.  198) ,  wohl  so 
auf.  Jemand,  der  das  Brevier  an  allen  Tagen  der  Fastenzeiten 
mit  Preces  versehen  wollte  und  der  einen  ansehnlichen  Grundstock 
von  solchen  Preces  vor  sich  hatte,  sah  doch,  daß  diese  nicht  hin- 
reichten, jeden  einzelnen  dieser  Tage  mit  einer  besondern  Preces- 
formel  zu  versehen.  Wie  man  nun  denselben  Hymnus  an  etlichen 
Festtagen  sang,  so  half  sich  jener  Redactor  des  Breviers.  Er  setzte 
dieselben  Precesformeln  bei  verschiedenen  Bußtagen  ein.  Dabei 
ging  es  ziemlich  mechanisch  zu.  Z.  B.  die  im  Brevier  (Migne)  Sp. 
157 — 255  eingesetzten  Preces  wiederholen  sich  Sp.  269 — 302;  noch 
deutlicher  wiederholt  die  von  303  ab  gehende  Reihe  sich  von  666 
ab.  Der  Mann  schrieb  aber  natürlich  beim  zweiten  oder  dritten 
Mal  die  Precesformel  aus  derselben  kleinen  Precessammlung  ab, 
aus  der  er  sie  das  erste  Mal  abgeschrieben  hatte.  So  beweist  die 
Übereinstimmung  der  im  gedruckten  Brevier  wiederholten  Texte 
weiter  nichts  als  daß  jener  Mann  ziemlich  sorgfältig  abschrieb. 

Fragen  wir  nach  der  Art  und  dem  Werth  der  also  ausge- 
nutzten und  dem  Druck  des  Ortiz  zu  Grunde  liegenden  Sammlung, 
so  scheint  der  Inhalt  ziemlich  reichhaltig  und  der  Text  ziemlich 
gut  abgeschrieben  gewesen  zu  sein.  Ist  dies  Urtheil  richtig,  so 
ist  es  wichtig,  da  die  meisten  und  wichtigsten  Precesformeln  uns 
nur  durch  das  von  Ortiz  gedruckte  Brevier  erhalten  sind. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten.  Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Heft  2.  14 


210  Wilhelm  Meyer, 

Das  Alter  dieser  Bußlieder  und  ihre  Entstehung. 

Die  letzten  der  obigen  Beispiele  sollten  nur  orientiren  über 
die  Überlieferung  der  mozarabischen  Bußlieder.  Die  beträchtliche 
Menge  der  vorangehenden  Beispiele  sollte  orientiren  über  die  ryth- 
mische  Eigenart  dieser  neu  auftretenden  Art  von  Kirchengesängen. 
Sie  ist  überraschend,  zunächst  für  den,  der  die  lateinische  Dichtung 
Spaniens  prüft.  Hymnen  sind  in  die  mozarabische  Liturgie  sehr 
viele  eingesetzt.  Sie  sind  zum  großen  Theil  ausländische;  manche 
von  bekannten  Verfassern,  die  meisten  anonym;  aus  verschiedenen 
Jahrhunderten;  viele  quantitirend  gebaut,  die  meisten  rythmisch; 
die  rythmischen  sind  zum  Theil  sehr  rauh  gebaut.  Es  sind  die  im 
Ausgang  des  Alterthums  bei  den  christlichen  Dichtern  verbreiteten 
Zeilen-  und  Strophenarten.  Die  Sammlung  dieser  von  Blume  im 
27.  Band  der  Analecta  zusammengestellten  mozarabischen  Hymnen 
ist  für  den  Rythmiker  ziemlich  einförmig. 

Ganz  anderes  Leben  ist  in  diesen  Bußliedern.  Obwohl  ihre 
Zahl  nicht  groß  ist,  so  finden  sich  doch  viele  einfachen  Grruppen, 
die  aus  den  gewöhnlichen  Kurzzeilen  zusammengestellt  sind.  Viel 
interessanter  sind  die  neuen  Strophen,  welche  hier  auftreten.  Selten 
sind  hier  Nachahmungen:  nur  einmal  findet  sich  eine  sapphische 
Strophe ;  einige  Male  wird  die  sapphische  Langzeile  (5  _  u  -f  6  _  u) 
oder  die  alcaeische  (5  _  u  +  6  w ._)  benützt ,  um  mit  andern  Kurz- 
zeilen verbunden  eine  neue  Strophenart  zu  bilden.  Oft  werden 
verschiedenartige  Kurzzeilen  zu  neuartigen  Langzeilen  und,  was 
wichtiger  ist,  zu  neuen  Strophengebäuden  verbunden.  Alles  das 
hat  einen  musikalischen  Zweck,  wie  ja  manche  dieser  Lieder  in 
dieser  oder  jener  Handschrift  neumirt  sind. 

Es  machte  mir  freilich  Freude,  aus  der  einförmigen  Prosa  der 
Drucke  die  dichterischen  Formen  wieder  entstehen  zu  lassen,  in 
welche  die  G-edanken  ursprünglich  gefaßt  sind.  Allein  mehr  fes- 
selte mich  eine  höhere  rythmisch e  Frage. 

Die  Bythmik  dieser  Bußlieder  ist  in  der  Literatur  Spaniens  eine 
ganz  neue  Erscheinung.  Aber  sie  ist  auch  überhaupt  in  der  Ent- 
wicklung der  mittelalterlichen  europäischen  Dichtungsformen  eine 
neue  und  seltsame  Erscheinung,  und  es  wird  eine  schwierige  Auf- 
gabe sein,  diesem  Gliede  seine  Stelle  in  der  ganzen  Entwicklung 
anzuweisen. 

Was  ich  oben  von  den  Formen  der  mittellateinischen  ryth- 
mischen Dichtung  im  alten  Spanien  gesagt  habe,  das  gilt  auch  von 
der  mittellateinischen  Dichtung  in  ganz  Europa.  Bis  zum  Ende 
der  Ki,rolingerzeit   kennen   die   rythmischen  Dichter  nur  wenige 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  211 

einfachen  Zeilen  und  Strophenarten,  welche  alle  den  spätlateinischen 
quantitirenden  Zeilenarten  nachgeahmt  sind.  Ich  konnte  in  dieser 
alten  Zeit  nur  ganz  wenige  Versuche  finden  (Gres.  Abhandlungen 
I  241)  eine  neue  Strophe  zu  bilden,  wie  dies  z.  B.  Grotschalk  ge- 
than  hat. 

Erlösung  von  dieser  beengenden  Armuth  und  neues  freies 
Schaffen  brachte  die  Sequenzendichtung.  Sie  lehrte  die  Dichter, 
sich  nichts  zu  kümmern  um  überlieferte  Zeilenarten,  sondern  nur 
dem  musikalischen  Gefühle  folgend  selbständig  ihre  Worte  in  neue 
Zeilen  und  Strophen  zu  fügen.  Dies,  nach  meiner  Ansicht  wich- 
tigste, Ereigniß  in  der  mittelalterlichen  Entwicklung  der  Dicht- 
kunst war  in  der  Hauptsache  die  Findung  neuer  Zeilen  und  be- 
sonders neuer  Strophenarten,  wie  ich  das  mehrfach  zu  schildern 
versucht  habe,  besonders  in  meinen  Gres.  Abhandlungen  I  S.  30 — 46. 

Auch  die  mozarabischen  Bußlieder  zeigen  viele  neu  erfundenen 
Strophen.  Wie  verhält  nun  diese  mozarabische  Strophenfindung 
sich  zu  jener  Strophenfindung,  welche  mit  der  Sequenzendichtung 
verknüpft  ist?  Notker  von  S.  Gallen  gibt  an,  wie  er  zur  Se- 
quenzendichtong  gekommen  ist,  und  schildert  seine  Anfänge  und 
seine  Fortschritte.  Die  erste  Sammlung  hat  er  vor  887  veröffent- 
licht. Clemens  Blume  im  Vorwort  zu  seiner  Sammlung  der  älte- 
sten Sequenzen,  Analecta  hymnica  Bd.  53,  1911,  bestreitet  diese 
Angaben  Notker's  und  behauptet,  schon  vor  Notker  seien  in  fran- 
zösischen Klöstern  Sequenzen  gebaut  worden.  Einen  zwingenden 
Beweis  finde  ich  nicht ;  vor  Allem  ist  nicht  zu  begreifen,  wie  ISTot- 
ker  den  so  eigenartigen  und  doch  innerlich  wahrscheinlichen  Be- 
richt über  seine  Erfindung  hätte  erfinden  und  niederschreiben 
können. 

Die  Sequenzen  sind  aus  den  Modulationen,  den  Coloraturen 
über  einzelne  Silben  des  Alleluia  hervorgegangen  und  in  ihrem 
Aufbau  sehr  kunstreich.  Einer  Strophe  von  mehr  oder  weniger 
künstlichem  Gefüge  der  Kurzzeilen  folgt  eine  zweite,  welche  ganz 
denselben  Bau  hat.  Diesem  Strophenpaar  folgt  ein  zweites  Paar, 
das  aber  ganz  andern  Bau  hat,  usw.  Die  mozarabischen  Bußlieder- 
strophen  haben  alle  den  gleichen  Bau;  es  sind  gleichstrophische 
Lieder. 

Wie  steht  nun  die  mozarabische  Strophenfindung  zu  der  in 
den  Sequenzen?  Ist  sie  die  ältere  und  hat  sie  vielleicht  den  An- 
laß zur  Sequenzendichtung  gegeben?  Nach  Notkers  Schilderung 
kann  die  Sequenzendichtung  einen  solchen  Vorläufer  nicht  gehabt 
haben. 

Das  Alter  der  einzelnen  Theile  der  mozarabischen  Liturgie  ist 

14* 


212  Wilhelm  Meyer, 

sehr  strittig.  Die  gewöhnliche  und  im  Ganzen  wohl  richtige  An- 
sicht ist  ja  die,  daß  die  Haupt bestandtheile  der  mozarabischen  Li- 
turgie im  6.  bis  8.  Jahrhundert  verfaßt  worden  seien.  Und  da,  wo 
Probst  den  Preces-Text  citirt,  von  dem  meine  Entdeckung  ausging, 
spricht  er  von  der  spanischen  Messe  des  5.  bis  8.  Jahrhunderts. 
Aber  ich  kenne  keinen  Beweis  dafür,  daß  eine  der  rythmischen 
Precesformeln  in  jenen  Jahrhunderten  schon  existirt  hat. 

Entscheidend  scheint  folgende  Thatsache.  Zwei  Preces,  welche 
im  Missale  Sp.  355  und  373  gedruckt  sind,  fand  ich  schon  längst 
gedruckt  aus  der  berühmten  Handschrift  des  'Sacramentarium  Gal- 
licanum',  welche  in  dem  7.  oder  8.  Jahrhundert  geschrieben  ist; 
ferner  sind  im  Missale  manche  Stellen  dieser  beiden  Gedichte  im 
Texte  richtig,  welche  in  jener  Handschrift  verderbt  sind;  ja,  das 
Missale  enthält  in  beiden  Liedern  neue  Strophen,  im  Ganzen  5, 
welche  die  alte  Handschrift  nicht  kennt.  Da  scheint  sicher,  daß 
jene  beiden  Preces  schon  im  7.  Jahrhundert  im  spanischen  Missale 
standen  und  damals  nach  Frankreich  exportirt  und  dabei  ver- 
stümmelt und  verderbt  worden  seien.  Doch  eine  genaue  Prüfung, 
welche  ich  im  Anhang  S.  214 — 221  vornehme,  zeigt,  daß  das 
Verhältniß  umgekehrt  ist.  Die  neuen  Strophen  des  Missale  passen 
nicht  in  die  Lieder  und  sind  gewiß  interpolirt.  Die  beiden  Lieder 
können  also  in  Frankreich  entstanden  sein  und  sind,  wer  weiß 
wann,  in  das  mozarabische  Missale  eingesetzt  worden. 

Die  Handschriften,  in  denen  rythmische  Bußlieder  vorkommen, 
sind  nach  den  mehr  oder  minder  sicheren  Angaben  im  11.  oder  10. 
Jahrhundert  geschrieben.  Die  meisten  Bußlieder  sind  ja  überhaupt 
uns  nur  durch  den  Druck  des  Ortiz  bekannt.  Die  wenigen  Hand- 
schriften, welche  die  Officien  enthalten,  in  welchen  der  Druck  diese 
Preces  bringt,  enthalten  da  höchstens  eine  kleine  Formel,  wie  Toi. 
35,  2:  Preces.  Flectamus  genua.  Deprecemur  dominum.  Kirie- 
leison.  Christeleison.  Kirieleison.  Erigite  vos.  Das  Eine  scheint 
hiernach  sicher  zu  sein,  daß  die  rythmischen  und  gesungenen  Preces, 
mit  denen  diese  Untersuchungen  sich  beschäftigen,  durchaus  nicht 
ein  so  altes  und  selbstverständliches  Stück  des  Gottesdienstes 
waren,  wie  z.  B.  die  Hymnen,  vielmehr  eine  an  manchem  Orte 
vielleicht  recht  beliebte,  aber  nicht  notwendige  Zuthat,  wie  dies 
die  Sequenzen  vielerorts  gewesen  sind. 

Die  ganz  eigenartige  Strophik  der  mozarabischen  Preces  ist 
nach  meiner  Ansicht  also  aufgekommen:  Schon  im  Anfang  des 
10.  Jahrhunderts  wurden  an  manchen  Orten  Frankreich's  Sequenzen 
gedichtet  und  abgeschrieben,  besonders  eifrig  in  S.  Martial  in  Li- 
moges.     Überhaupt  muß   diese  neue  Erfindung  mit  Begeisterung 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  213 

aufgenommen    und    weiter    verbreitet   worden    sein.  Ein    mit 

Singen  und  Dichten  vertrauter  Spanier  wurde  im  10.  Jahrhundert 
mit  den  Sequenzen  bekannt;  er  wagte  sich  aber  nicht  an  diese 
ihm  schwierige  und  hohe  Kunst.  Doch  ersann  er  neue,  aber  nur 
kurze  Strophenformen ;  er  schuf  auch  nicht  für  jedes  Strophenpaar 
eine  neue  Strophenform,  sondern  band  alle  Strophen  eines  Liedes 
in  dieselbe  Form.  Der  Dichter  dieser  Bußlieder  hat  auch  wohl 
nur  eine  bescheidene  Zahl  von  solchen  Liedern  geschaiFen.  Jeden- 
falls, als  Jemand  dann  das  Brevier  mit  den  Bußliedern  versehen 
wollte,  enthielt  das  von  ihm  benützte  Sammelheft  lange  nicht  für 
jeden  Bußtag  ein  besonderes  Lied;  sondern  dieser  Mann  benützte 
die  meisten  Lieder  zweimal;  aber  auch  so  reichten  sie  nicht  aus 
und  für  manchen  Bußtag  wurde  eine  prosaische  Precesformel  ge- 
nommen ,  vielfach  Sätze  mit  'Qui'  oder  kurze  Sätzchen  aus  der 
Bibel,  besonders  aus  den  Psalmen. 

Sonderbar  ist  der  Gegensatz  zu  der  Sequenzendichtung.  Diese 
ist  hervorgegangen  aus  dem  Alleluia,  und  immer  ist  die  Sequenz 
ein  Jubellied  geblieben.  Dagegen  diese  spanische  strophische  Dich- 
tung ist  bei  dem  andern  Extrem  angekommen  und  da  geblieben, 
bei  der  Buße  und  der  Bitte  um  Vergebung  der  Sünden. 

Der  Handschriften,  in  welcher  diese  rythmischen  Preces  in  das 
Brevier  eingesetzt  waren,  sind  gewiß  nur  sehr  wenige  gewesen. 
Eine  solche  Hft.  ist  für  die  Ausgabe  des  Ortiz  benützt  worden. 
Aber  bis  jetzt  ist  noch  keine  Hft.  der  Art  wieder  gefunden.  Da- 
gegen in  einzelnen  Handschriften  finden  sich  einzelne  rythmische 
Preces,  besonders  die  sogenannten  Miserationes,  zerstreut  einge- 
schoben. 

Diese  rythmischen  Preces  scheinen  in  der  mozarabischen  Li- 
turgie durchaus  nicht  allgemein  gebraucht  worden  zu  sein.  Auch 
ihre  eigenartige  Rythmik  scheint  nicht  weiter  angewendet  worden 
zu  sein,  z.  B.  nicht  in  Liedern  weltlichen  Inhalts.  So  ist  auch 
kaum  zu  hoffen,  daß  die  Räthsel  der  ältesten  spanischen  E-ythmik 
des  11. /12.  Jahrhunderts,  z.  B.  des  Cid-Liedes,  durch  die  Verglei- 
chung  der  Rythmik  dieser  Bußlieder  gelöst  werden  können. 


214  Wilhelm  Meyer, 

Anhang. 

Waren   die   mozarabischen   rythmischen  Preces   schon 
im  7.  oder  8.  Jahrhundert  vorhanden? 

Sehr  überrascht  wurde  ich,  als  ich  bemerkte,  daß  zwei  im 
Missale  mozarabicum  gedruckten  Preces  schon  in  einer  Handschrift 
des  achten  Jahrhunderts  sich  finden.  In  den  Publications  de  la 
Societe  pour  l'etude  des  Langues  romanes  hat  A.  Boucherie  1875 
ein  Heft  mit  dem  Titel  'Melanges  Latins  et  bas-latins'  veröffent- 
licht. Darin  hat  er  S.  6  und  7  zwei  Gredichte  aus  der  Pariser 
Hft  latin.  13246  (fol.  106  und  107)  abgedruckt  und  besprochen. 
Der  Inhalt  dieser  Hft  ist  von  Mabillon  im  2.  Theil  des  1.  Bandes 
des  Museum  Italicum  (Paris  1724)  S.  278 — 397  zum  ersten  Mal 
gedruckt  worden  unter  dem  Titel  'Sacramentarium  Gallicanum'; 
auch  Muratori  'Liturgia  romana  vetus'  hat  dasselbe  im  2.  Band 
Sp.  761 — 968  abgedruckt.  Die  beiden  Preces  stehen  bei  Mabillon 
S.  319,  bei  Muratori  Sp.  842/43.  Sie  sind  die  einzigen  poetischen 
Stücke  dieses  Sacramentars,  dabei  so  geschrieben,  daß  die  Absätze 
der  Strophen  deutlich  sind.  Die  greuliche  Merowinger  Orthographie 
haftet  nicht  nur  den  beiden  Gredichten  an,  sondern  sie  entstellt 
die  ganze  Handschrift. 

Die  Sabbato'  (Karsamstag)  ist  zuerst  die  kleine  Lection  ge- 
schrieben 'Altera  autem  die  bis  cum  custodibus'  (Matth.  27,  62 — 
66);  dann  beginnen  gegen  Ende  des  Bl.  105  die  beiden  Gedichte 
mit  'INCIPIT  PRECIS  DE  EODEM  DIEI.  Sie  sind  von  der- 
selben Hand  geschrieben,  welche  die  übrige  Hft  geschrieben  hat, 
mit  einer  sehr  deutlichen  Halbunciale.  Delisle  spricht  im  Memoire 
sur  d'anciens  Sacramentaires  1886  S.  79  über  diese  Hft.  Sie  sei 
im  7.  Jhdt.  geschrieben,  habe  lange  in  Bobbio  gelegen  und  sei  aus 
Saint  -  Germain  in  die  pariser  Bibliothek  gekommen.  Ich  habe 
schon  1884  die  Form  beider  Gedichte  besprochen  (s.  Ges.  Abhand- 
lungen I  S.  223  und  241),  nicht  ohne  Irrthümer,  da  ich  mich  auf 
Boucherie  verließ. 

Beide  Gedichte  fand  ich  nun  wieder  im  Missale  mozara- 
bicum (Migne  85);  im  Brevier  und  im  Liber  Ordinum  (F^rotin 
1906)  finden  sie  sich  nicht.  Das  I.  'Portatus  sum'  ist  eingesetzt 
ßligne  85,  372/3)  ^In  quinto  dominico  Quadragesimae.  Ad  missam', 
nach  dem  Abschnitt  Tsallendo'  (Ps.  37,  28.  8.  18.  20/21).  Das  II. 
'A  patre  missus'  ist  eingesetzt  (Migne  85,  355)  'In  quarto  dominico 
Quadragesimae.  Mediante  die  festo.  Ad  missam',  ebenfalls  nach 
dem  Abschnitt  Psallendo  (Ps.  70,  5.  19.  20.  10.  11.  12.  3.  4.  5). 


über  die  rythmischcD  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  215 

Ich  gebe  nachher  die  Bobbienser  Fassung  (nach  einer  Photo- 
graphie) nnd  gegenüber  die  Fassung  des  mozarabischen  Missale's 
als  Grundlage  für  die  weiteren  Untersuchungen. 

(Siehe  die  4  Texte  auf  S.  218  und  219,  220  und  221.) 

Die  beiden  Preces  liegen  offenbar  in  2  stark  verschiedenen 
Fassungen  vor  uns;  verschieden  erstens  in  dem  Wortlaut  der 
beiden  Überlieferungen  gemeinsamen  7  Strophen,  aber  auch  ver- 
schieden dadurch,  daß  die  mozarabische  Überlieferung  5  Strophen 
bringt,  von  denen  in  der  Hft  des  8.  Jahrhunderts  keine  Spur  zu 
sehen  ist. 

Der  mozarabische  Text  der  7  gemeinsamen  Strophen 
ist  unstreitig  besser  als  der  Bobbio-Text,  ja  viel  besser.  Ich  will 
nicht  reden  von  der  greulichen  Merowinger  Orthographie,  welche 
die  Hft  aus  Bobbio  entstellt  hat,  von  Fehlern,  wie  'aceruo  pucolum' 
statt  'acerbo  poculo^  oder  'confusus  gladio  honorifico'  statt  'confossus 
gladio  horrifico';  denn  das  sind  Schreibfehler,  die  ein  kluger  Ab- 
schreiber der  Karolinger  Zeit  merken  und  bessern  konnte,  wie  Mabillon 
bei  der  ersten  Ausgabe  sie  bemerkt  und  gebessert  hat.  Aber  auch 
bei  stärkeren  Verschiedenheiten,  wie  'illic  confluit  aqua'  {Boh.)  oder 
'illico  fluit  latex'  {Moz.),  wie  'proferre  falsum  testimonium'  {Boh.) 
oder  'falsa  proferre  testimonia'  {Mos.)  und  'adfligor  suppliciis'  {Bob,) 
oder  'afficior  suppliciis'  (Jfo<.),  bezeugt  der  Sinn  oder  die  Rythmik 
fast  stets,  daß  der  mozarabische  Text  der  echte,  der  von  Bobbio 
der  unrichtige  ist.  Die  wenigen  schlimmen  Verderbnisse  des  moz- 
arabischen Textes,  wie  II  7  noxia  und  ignorantium,  gehen  auf  die 
Herausgeber  zurück. 

Dazu  kommt  aber,  daß  das  mozarabische  Missale  im  I.  Gedicht 
drei,  im  IL  Gedicht  zwei  neue  Strophen  enthält.  Der  sprach- 
liche Ausdruck  dieser  neuen  Strophen  ist  correct,  ihre  rythmische 
Form  ist  richtig.  Von  diesen  5  Strophen  ist  in  der  Hft  aus  Bobbio 
nichts  zu  lesen. 

Aus  diesen  Thatsachen  scheint  sich  das  Resultat  zu  er- 
geben: die  Handschrift  von  Bobbio  bringt  einen  Auszug  aus  dem 
mozarabischen  Missale,  der  noch  obendrein  durch  orthographische 
Fehler  und  kleine  Textänderungen  entstellt  ist. 

Aber  die  Hft.  von  Bobbio  ist  spätestens  im  8.  Jhdt.  geschrieben ! 
Folglich  müßte  ihre  Vorlage,  aus  welcher  sie  die  beiden  Gedichte 
abgeschrieben  hat,  d.  h.  das  mozarabische  Missale,  die  beiden  Preces 
schon  im  8.  Jhdt.  enthalten  haben.  Das  mozarabische  Missale  ent- 
hält, wie  gesagt,  noch  4  andere  Preces  von  ähnlichem  rythmi- 
schem  Bau.    Diese  aber  finden  sich  alle  auch  im  Brevier  unter  den 


216  Wilhelm  Meyer, 

ziemlich  vielen  Preces,  welche  alle  ähnlichen,  seltenen  Strophenbau 
aufzeigen,  während  von  diesen  beiden  Preces  des  Missales  im  moz- 
arabischen Brevier  keine  Spur  zu  finden  ist. 

Hier  ist  ein  unsicherer  Factor  verwendet.  Das  sind  die  5 
neuen  Strophen,  welche  sich  nur  im  mozarabischen  Missale 
finden.  Ich  bin  überzeugt,  daß  sie  nicht  mit  den  je  7  Strophen 
der  Handschrift  von  Bobbio  ursprünglich  zusammen  gedichtet, 
sondern  erst  später  in  die  siebenstrophischen  Gredichte 
eingeschoben  worden  sind.  Die  bobbienser  Fassung  der 
beiden  Lieder  ist  klar  und  einheitlich:  Christus  selbst  be- 
richtet die  einzelnen  Ereignisse  seiner  Leidensgeschichte.  Der 
Schluß  wird  in  beiden  Gedichten  gebildet  mit  einem  aus  Lucas 
23,  34  geholten  Gredanken:  Christus  bittet  den  Vater,  seinen  Pei- 
nigern zu  verzeihen. 

Und  nun  die  3  neuen  Strophen  (6*  6^  6*^)  im  I.  Hymnus^). 
Die  alte  6.  Strophe  schließt:  'dimersum  in  sepulcro;  adposuerunt 
lapidem' ;  dagegen  die  neue  Str.  6*  springt  zurück  und  berichtet: 
'palluerunt  sidera,  dies  obtenebratur' ;  die  Strophe  6^  geht  vor- 
wärts: 'ludaei  deposcunt  a  Pilato  milites  pro  custodia';  dagegen 
die  folgende  Str.  6*^  springt  wieder  weit  zurück:  'milites  dividunt 
vestem  meam,  cernentes  (caedentes?)  in  me  flagra  iniusta  et  se- 
vissima'.  Noch  schlimmer  gestört  wird  das  klare  II.  Gedicht 
durch  die  eingeschobenen  Strophen.  Christus  selbst  hat  seine 
Schicksale  chronologisch  erzählt  bis  'lancea  percusserunt  me'.  Da 
auf  einmal  beginnt  ein  Mensch  zu  reden  6^ :  'tu  solve  vincla  nostra 
et  relaxa  crimina,  salva  nos  cruce  tua'.  In  der  folgenden  Strophe 
6^  erzählt  wieder  Christus;  aber  er  erzählt  Dinge,  die  gar  nicht 
in  diese  seine  Klagerede  passen:  confregi  portas  inferi,  eieci  vin- 
culatos  et  reduxi  ad  superos,  ostendi  in  victima(?).  Thöricht 
schließt  sich  jetzt  mit  'illis'  die  Bitte  der  7.  Strophe  an:  'Dimitte 
illis  noxam,  pater'.  Es  ergibt  sich:  die  bobbienser  Fassung, 
worin  die  beiden  Gedichte  aus  je  7  Strophen  bestehen,  ist  gut 
und  untadelhaft ;  dagegen  die  im  mozarabischen  Missale  erhaltene 
Fassung  von  10  und  von  9  Strophen  ist  verderbt  und  unecht. 

Damit  fallen  die  oben  gezogenen  Folgerungen.  Es  ergibt  sich 
vielmehr  folgende  Entwicklung.  Die  beiden  Passionslieder  sind  im 
8.  oder  7.  Jahrhundert,  wohl  in  Frankreich,  entstanden  und  wurden 


1)  Dieses  I.  Lied  hat  sicher  das  Akrostichon:  PASSIO.  Die  Hft.  von 
Bobbio  fügt  in  Str.  7  noch  I  hinzu,  das  mozar.  Missale  CSTI.  In  den  mozara- 
bischen Bußliedern  finde  ich  oft  ABCdarien  (s.  oben  S.  192),  aber  keine  durch 
Wörter  gebildeten  Akrosticha. 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  217 

im  8.  Jahrhundert  mit  der  merowinger  Nachlässigkeit  in  die  bob- 
bienser  Handschrift  (Paris  latin.  13246)  eingeschrieben.  Eine  an- 
dere, etwas  bessere  Abschrift  wurde  einem  spanischen 
Priester  bekannt  und  wurde  von  ihm  in  das  mozarabische  Missale 
eingefügt.  Der  Mann  verstand  Latein ,  er  konnte  auch  neue 
Strophen  nach  der  Form  der  7  alten  dichten;  so  setzte  er  die  5 
neuen  Strophen  zu.  "Wer  die  Einleitung  Blumes  zum  27.  Band  der 
Analecta  hymnica  (die  mozarabischen  Hymnen,  bes.  S.  32ffl.)  liest 
oder  die  Hymnentexte  selbst  durchfliegt,  kann  sehen,  daß  sehr 
viele  ausländische  Hymnen  in  die  mozarabische  Liturgie  aufge- 
nommen und  manche  dabei  verändert  worden  sind,  gekürzt  oder 
verlängert  (vgl.  Aeterne  rex  altissime  in  Bd.  27  p.  96  und  Bd.  51 
p.  94).  Ich  habe  neulich  die  Reisegebete  des  mozarabischen  Mis- 
sale (Migne  85,  994/7)  mit  denen  der  andern  westeuropäischen 
Völker  verglichen  (s.  diese  Nachrichten  1912  S.  83).  Da  zeigten 
sich  auch  in  der  spanischen  Liturgie  schlimme  Entstellungen  aus- 
ländischer Texte. 

So  wird  der  Weg  frei.  In  den  beiden  Liedern  aus  Bobbio 
spricht  Christus  selbst;  sie  sind  also  fremd  dem  Wesen  aller  spa- 
nischen Bußlieder,  in  denen  stets  der  reuige  Sünder  Grott  mit  'Du' 
anspricht.  Will  der  Dichter  hiebei  Christi  Passion  schildern,  so 
beginnt  er  seine  Strophen  mit  dem  Relativ,  wie  'Qui  cruce  tua 
mundum  redemisti' ;  vgl.  im  Brevier  (Migne  86)  Sp.  601  |  473  |  482  | 
491  I  499  I  512  |  522  |  523  |  532  |  541  |  542  |  563  |  574  usw.^) 

Die  Strophenform  dieser  beiden  Gedichte  ist  allerdings 
für  ihre  Zeit  merkwürdig.  Boucherie  hat  die  Strophenform  des 
I.  G-edichtes  falsch  beurtheilt;  sie  ist:  7  _w  -f  7  u_  a;  7  _u  +  8  u  —  a. 
Die  Form  des  IL  Gedichtes  ist:  7_u4-  7u_a;  7  — u  -f  7u_a;  7u_a. 
Beide  hätte  ich  zu  den  neuen  Arten  von  Strophen  rechnen  sollen 
(siehe  Ges.  Abhandl.  I  241,  wo  jetzt  nur  das  zweite  genannt  ist). 
Ganz  vereinzelt  tauchen  solche  Versuche,  eine  Strophenform  zu 
bilden,  auch  in  der  Zeit  vor  der  Sequenzendichtung  auf. 

Darnach  sind  diese  beiden  Gedichte  im  Laufe  des  10.  Jahr- 
hunderts aus  der  gallischen  Literatur  entlehnt  und  in  das  moz- 
arabische Missale  eingefügt  und  dabei  erweitert  worden.  Während 
die  (wenigen)  übrigen  Bußlieder  des  mozarabischen  Missais  alle 
auch  im  Brevier  sich  aufgenommen  finden  und  zwar  alle  in  ver- 
kürzter Fassung,  sind  diese  zwei  Preces  des  Missais  nicht  im  Bre- 
vier wieder  zu  finden. 


1)  Nur  in  dem  Officium  infirmi  oder  mortui  spricht  nach  syrischer  Art  wenige 
Male  der  Kranke  oder  Todte  die  Brüder  oder  seine  Angehörigen  an  (Brev.  981  B 
und  986  A ;  vgl.  oben  S.  181  u.  184). 


218  Wilhelm  Meyer, 

(I)    INCIPIT  PEECIS  DE  EODEM  DIEI. 
a  Insidiati  sunt  mihi  aduersarii  mei*  magis  gratis* 
b  tu  pater  sancte  miserire  et  libera  me. 

1  Portatus  sum  ut  agnus  innocens  ad  uictimam* 
captus  ab  inimicis  ut  auis  in  muscipola  mag 

2  Aperuerunt  omnes  ora  sua  contra  me* 
dentibus  fremuerunt  querentes  degluttire  me 

3  Siuilantes  clamabant  et  mouebant  capita* 
tractantis  de  me  proferre  falsum  testimonium.  ma 

4  Suspensum  cruce  damnant"  fixum  clauis  ferreis* 
uenditum  a  ludeis  propter  xxx  argenteis* 

5  In  latere  confusus  gladio  honorifico 

illic  confluit  aqua  cum  sanguene  innoxium  mg* 

6  Omnes  inundauerunt  •  sicut  aqua  super  me 
dimersum  in  sepulcrum  adposuerunt  lapidem  mg 

7  Intende  pie  pater  et  succurre  miseris* 
pro  quibus  tam  aceruis  adfligor  suppliciis 

magis  gratis  tu  pater  sancte  m  L. 

So  lautet  Paris.  Latin.  13  246  f.  105^  und  106».  Einiges  hat  Mabillon, 
Museum  Italicum  I,  1724,  p.  319  (Ma.)  =  Muratori,  Liturgia  romana  II  842 
(1748)  corrigirt.  Boucherie  (Bo.),  Melanges  latins  et  bas-latins  (Publications 
de  la  Societe  pour  l'etude  des  langues  romanes),  1875  p.  7  meinte,  daß  beide 
Zeilen  der  Strophe  gleich  seien  (7  _  u  +  7  ^^  _)  und  hat  darnach  Manches  corri- 
girt.    edd.  =  Ma.  -f  Muratori  +  Bo. 

Corrigirt  haben:  in  der  Überschrift :  die  edd.  Die  Einleitung  'Insidiati  bis 
me,  ebenso  den  Refrain  'magis'  iisto.  ließ  Bo.  tceg.  mei  magis  gratis.  Tu  p.  s. 
miserere  et  1.  me  Ma.  1  in  om.  Bo.  1  mag :  Ma.  notirt :  'Repetitio  est  ver- 
siculi  primi :  Magis  gratis,  tu  pater  sancte  etc.,  quae  repetitio  pluries  ß  in  conse- 
quentibus'.  Bo.  läßt  All  das  weg,  au^h  in  Str.  7.  2  mit  Aperuerunt  beginnt 
fol.  106  deglutire  3fa.,  glutire  Bo.,  3  Sibilantes  und  traetantes  edd. 
3  ferre  falsa  testimonia  Bo.  4  propter  xxx  argenteos  Ma.;  triginta  argenteis 
Bo.  5  confossus  gladio  horrifico  edd.  5  cum  om.  Bo.  5  sanguine  innoxio 
edd.        6  demerso  Bo.        6  posuerunt  Bo.        7  acerbis  edd. 

Missale  mixtum  (Migne  85,  Sp.  372):  in  der  Einleitung  miserere.  Vor 
den  einzelnen  Strophen  steht  das  Zeichen  v.  =  versus  oder  versiculus;  am  Ende 
jeder  Strophe  steht:   magis  gratis.    P.   Tu  pater.        1  muscipulam        2  deglutire 

3  Sibilantes  und  traetantes        3  me  falsa  proferre  testimonia       4  cruci 

4  pro  triginta  argenteis  5  confossus  gl.  horrifico  5  illico  fluit 
latex  c.  sangine  innoxio  6quasiaque  6  sepulchro  7  acerbis  affi- 
cior        6  suppliciis:  magis  gratis.    P.  Tu  pater.    Ende. 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  219 

(I)    Missale  mixtum  secundum  regulam  b.  Isidori   (Migne  85 

Sp.  372). 

In  quinto  dominico  Quadragesimae.    Ad  missam  .  .  . 

no.  148         Freces  sequentes   dicantur  modo  ut   scriptum  est  in 
primo  dominico  Quadragesimae: 

Insidiati  sunt  mihi  adversarii  mei  magis  gratis. 

P.  Tu  pater  sancte  miserere  et  libera  me. 
V.  Portatus  sum  ut  agnus       innocens  ad  victimam: 

1  captus  ab  inimicis  ut  avis  in  muscipulam:  magis  gratis.  P.  Tu 
V.   Aperuerunt  omnes       ora  sua  contra  me :  [pater. 

2  dentibus  fremuerunt  querentes  deglutire  me:  magis  gratis.  P. 
V,   Sibilantes  clamabant      et  movebant  capita:  [Tu  pater. 

3  tractantes  de  me  falsa  proferre  testimonia:  magis  gratis 
V.   Suspensum  cruci  damnant      fixum  clavis  ferreis:      [P.  Tu  pater. 

4  venditum  a  Judeis  pro  tringinta  argenteis :  magis  gratis.  P.  Tu 
V.   In  latere  confossus       gladio  horrifico:  [pater. 

5  illicofluitlatex  cum  sanguine  innoxio :  magis  gratis.  P.  Tu 
V,   Omnes  inundaverunt       quasi  aque  super  me  [pater. 

6  dimersum  in  sepulcro :  adposuerunt  lapidem :  magis  gratis.  P.  Tu 
V,  Confusa  palluerunt  cuncta  celi  sidera:  [pater. 
6*  dies    obtenebratur,    cum   vidit  pati   dominum:    magis 

gratis.     P  Tu  pater. 
V.  Sic  ludeorum  turba       ceca  diffidentia 
6^  deposcunt  a  Pilato      milites  pro  custodia:  magis  gratis. 

P.  Tu  pater. 
V.  Tunc  milites  dividunt      vestem  meam  sortibus: 
6^  cernentes  in  me  flagra       iniusta  et  sevissima:    magis 
V,   Intende,  pie  pater,       et  succurre  miseris :       [gratis.    P.  Tu  pater. 

7  pro  quibus  tam  acerbis       afficior  suppliciis:    magis  gratis.     P. 

Tu  pater. 

In  der  Hft.  Toledo  35,  5  (T)  f.  94  fehlt  im  Anfang  'Sequentes  bis  Quadra- 
gesime';  nach  der  Einleitung  'Insidiati'  (Lesleius  und  Migne  ließen  'magis'  weg) 
stehen  in  T  mit  Neumen  die  Versikel  1,  2;  4,  5,  6;  6c  und  7:  es  fehlen  3,  6»  u.  6i>. 
Die  Zeichen  P  und  v.  fehlen  in  T ;  der  Refrän  ist  in  verschiedener  Weise  gekürzt. 
In  V.  6  scheint  'quasi  aquae'  echter  zu  sein  als  sicut  aqua:  vgl.  Gen.  7,  6  und  10; 
Job.  3,  24;  Thren.  3,  54. 


Wilhelm  Meyer, 

(II)    ITEM  ALIA  DE  EODEM  DIE 
Vede  domine  humilitatem  meam  quia  erectus  est  inimicus. 
miserire  pater  iuste  et  omnibus  indulgencia  dona. 
p    1  A  patre  missus  ueni  perditus  requirere 
et  hostem  captivatus  sanguenem  redemere 
plebs  dira  abiecit  me.      miser  pat  iuste. 

2  Predictus  ad  prophetis  natus  sum  ex  uirgene 
adsumpsi  formam  serui  dispersus  coUegere 

uenantes  ceperunt  me. 

3  Mihi  pro  bonis  mala  reddita  sunt  plurima 
aduersus  me  dedirunt  iniqua  consilia 

uindetus  pecunia. 

4  Spiniam  coronam  posuerunt  capite 
sputis  sordidatum  inluserunt  impie 

adflictum  crudeliter. 

5  Cum  noxiis  latronibus  suspensus  patibolum 
amaro  cibo  pastus  et  aceruo  pucolum 

traditus  suppliciis. 

6  Quos  uini  liberare  accusauerunt  me 
flagellis  uerberatum  cruce  adfixerunt  me 

lancia  percusserunt  me. 

7  Dimitte  illis  noxa  pater  clementissime 
cuneta  dele  peccata  et  relaxa  crimina 

ignorant  quid  faciunt. 

So  lautet  Paris  latin.  13246;   mit  Item  beginnt  fol.  106'';  in  Str.  5  nach 
pati  1  beginnt  fol.  107  mit  bolum.        edd.  =  Mabillon,  Muratori;   Boucherie. 
CorrigiH  haben :       de  eadem  3Ia.  Mu. ;  vide,  miserere  und  indulgentiam  edd. 
vgl.  Tlireni  1,  9  vide  d.  afflictionem  m.  q.  er.  e.  in.        1  perditos  edd.        1  hoste 
captivatos  sanguine  redimere  edd.       2  a  pr.  edd.       2  virgine  edd.       2  dispersos 
coUigere  edd.       3  iniqua  dederunt  Ma.  Mu.       3  venditus  edd.       4  spineam  edd. 
{lies  espineam  und  esputis)        capiti  Ma.  Mu. ;   Coronam  pos.   spineam  <in>  ca- 
pite Bo.        <me>  sputis  Bo.        5   Cum   noxios  latrones  Bo.        5   patibulo  edd. 
5   acerbo  poculo  edd.        5   supplicio  Bo.        6   veni  edd.        6  hi  accus,  siipplevit 
Bo.        6  cruci  Ma.  Mu.         6  lancea  3Ia.  Mu. ,    hasta  Bo.         7  noxam  edd. 
7  peccata  dele  cuneta  Bo.        faciant  Bo. 

Missale  mixtum  (Migne  85,  354):  in  der  Einleitung:  (P.)  Miserere  und 
ebenso  im  Ende  jeder  Strophe  1  perditos  hoste  captivatos  2  dispersos 
3  venditum  4  capiti,  sordidato,  impii  5  suspensum,  pastum,  traditum  sup- 
plicio       6  hi  accusaverunt,  cruci        7  noxia        7  ignorantium  quid  faciant. 


über  die  rythmischen  Preces  der  mozarabischen  Liturgie.  221 

(II)     Missale  mixtum  secundum  regulam  Isidori  (Migne  85, 354). 
In  quarto  dominico  Quadragesime.     Ad  missam  .  .  . 
Hie  dicat  presbyter  preces  (no.  147)  seqttentes  modo  uf  supra 
scriptum  est  in  primo  dominico  Quadragesimae  (Hie  . . .  Quadr.  fehlt  in  T) 
Vide,  domine,  humilitatem  meam,  quia  erectus   est  inimicus. 
P.  Miserere,  pater  iuste,  et  omnibus  indulgentiam  dona. 
Die  Zeichen  P  und  v.  fehlen  stets  in  T  (=  Codex  Tolet.  35,  5) 
V,   A  patre  missus  veni      perditos  requirere 

1  et  hoste  captivatos       sanguine  redimere: 

plebs  dira  abiecit  me.       P.  Miserere 
V,  Predictus  a  prophetis      natus  sum  ex  virgine* 

2  adsumpsi  formam  servi      dispersos  coUigere: 

venantes  ceperunt  me.       P.  Miserere 
V,  Mihi  pro  bonis  mala      reddita  sunt  plurima: 

3  adversum  me  dederunt      iniqua  consilia 

venditum  peeunia.       P.  Miserere 
V,   Spineam  coronam      posuerunt  capiti: 

4  sputis  sordidato       inluserunt  impii 

afflictum  crudeliter.      P.  Miserere. 
4,  2  sordidati  T        Die  Lesmien   der  pariser  Hft.  'capite,   sordidatum   und 
impie'  scheinen  hesser. 
V.   Cum  noxiis  latronibus       suspensum  patibulo, 

5  amaro  cibo  pastum      et  acerbo  poculo, 

traditum  supplicio.      P.  Miserere 
Die  5.  Strophe  fehlt  in  T        cum  noxio  latrone?    Ortis  hat:  pastus. 
V,   Quos  veni  liberare      hi  aecusaverunt  me: 

6  flagellis  verberatum       cruci  affixerunt  me: 

lancea  percusserunt  me.       P.  Miserere 
(T  hat  hü). 
V,   Qui  impio  latroni      dimisisti  scelera, 
6*  tu  solve  vincla  nostra      et  relaxa  crimina, 
salva  nos  cruce  tua.       P.  Miserere. 
Die  Drucke  haben:  vincula        Die  Strophe  6»  fehlt  in  T. 
V,  Traditus  sum  sepulcro,       confregi  portas  inferi: 
6^  eieci  vinculatos       et  reduxi  ad  superos. 
ostendi  in  victima      P.  Miserere 
Statt  ostendi  hat  die  madnder  Abschrift  von  T:  ascendi. 
V.  Dimitte  illis  noxam,      pater  clementissime : 

7  euneta  dele  peccata      et  relaxa  crimina: 

ignorant  quid  faciant.       P.  Miserere 
noxa  r,   noxia  die  Drucke  des  Missale        cuncta.  dele  die  Drucke        igno- 
rantium  quid  Lesleus  und  Migne        faciunt  T. 


222      Wilhelm  Meyer,  Über  d.  rythm.  Preces  d.  mozarabischen  Liturgie. 


Inhaltsübersicht. 

S.  177  Die  Entdeckung  der  rythmischen  Bußlieder.  S.  181  Ein- 
fache Gruppen  von  Zeilen.  S.  185  Senare,  S.  185  sapphische  Strophe, 
S.  188  alcaeische  Zeilen.  S.  189  Neue  Strophenarten.  S.  192  ABCdar. 
S.  193  Schwankende  Zeilen.  S.  194  Wörter  zählende  Zeilen.  S.  198 
Art  der  Überlieferung.  S.  210  Alter  und  Entstehung  der  Bußlieder. 
S.  214  Anhang  über  die  Lieder  des  Sacramentarium  Gallicanum  'Portatns 
sum  ut  agnus'  und  'A  patre  missus'. 

Hier  besprochen  sind  folgende  Preces-Formel : 

Breviarium    mozarabicum,    Migne  Patrologiae  latinae  Tom.   86 
(1891)  Spalte:        158  no.  2:  s.  Seite  193        Br.   166  no.  4:  S.  206. 
Br.  167  no.  5:    S.  194.         Br.  169   no.  6:    S.   193.         Br.  194   no.  8 
S.  195.        Br.   198  D  no.  9:    S.   192.        Br.  210  D  no.   12:    S.  195. 
Br.  252  no.  13:  S.   178.       Br.  275  no.  19:  S.  193.       Br.  284  no.  21 
S.  193.      Br.  293  no.  22:  S.  206.       Br.  294  no.  23:  S.  194.       Br.  338  A 
no.  32:  S.  187.       Br.  354  no.  36:  S.  184.       Br.  362  C  no.  38:  S.  190 
Br.  371   no.  40:  S.  207.       Br.  377  no.  42:  S.   178.        Br.  402  no.  49 
S.  197.       Br.  409  no.  50:  S.   194  (197).       Br.  418  no.  53:  S.   188. 
Br.  427  no.  54:  S.  199.       Br.  436  no.  56:  S.   191.       Br.  437  no.  57 
S.   192.       Br.  480  no.  66:  S.  180.       Br.  491  no.  68:  S.  188  (200). 
Br.  512  no.  74:  S.  183.       Br.  532  no.  78:   S.   188.        Br.  534  no.  79 
8.  185.       Br.  542  no.  81:  S.   196.       Br.  555  no.  82:  S.  185.      Br.  562 
no.  84:  S.   190.       Br.  584  no    88:  S.  181.        Br.  585  no.  89:  S.   181 
Br.  593  no.  90:  S.  189.       Br.  669  no.  107:  S.  183.       Br.  678  no.  110: 
S.  202.       Br.  682  no.   111:  S.  187.       Br.  715  no.  117:  S.   184.       Br 
718  no.  118:  S.   190.       Br.  724  no.  121:  S.  207.        Br.  730  no.  123 
S.  197.       Br.   970  no.  133:  S.   186.       Br.  970  no.  134:  S.  204.       Br, 
970  no.  135:  S.   196.       Br.  976  no.  136:  S.  195.        Br.  981  no.   138 
S.  181.       Br.  984  no.   140:  S.  207.       Br.  987  no.  142:  S.  184. 

Missale  mozar.:  Migne  86,  298  no.  144:  S.  178.  Mi.  336  no 
146:   S.  199.       Mi.  355  no.  147:  S.  221.       Ali.  372  no.   148:  S.  219 

Ferotin,  Liber  Ordinum  1904,  p.  115  Rex  alt.  no.  153:  S.  205 
p.  115  Mundi.  no.   154:  S.  207. 

Handschrift  von  Silos  1  (citirt  von  Ferotin,  Sacramentar  1912  Sp 
778)  fol.  108—114;  mitgetheilt  von  Ferotin;  no.  156:  S.  196.  no.  157 
S.  204.       no.  159:  S.  207.       no.   167:  S.  205.       no.  168:  S.  202. 

Handschrift  im  Brit.  Museum  Add.  3  0846  (citirt  als  Silos  7 
von  Ferotin  Sacramentar  Sp.  865.  Nach  Photogi*aphie),  no.  171:  S.  202. 
no.  173:  S.  190. 


Die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erd- 
messung von  1527. 

Von 

Hermann  Wagner. 

Vorgelegt  in  der  Sitzung  vom  5.  Juli  1913. 

1.  Es  ist  bekannt,  daß  der  französische  Arzt  Johannes  Fer- 
nel  seinen  Versuch,  die  Größe  eines  Erdgrades  zwischen  Paris  und 
Amiens  zu  bestimmen,  nicht,  wie  S.  Grünther  annahm  (Handb.  d. 
math.  Geographie  1890,  227),  in  einem  eigenen  Werke  beschrieben 
hat,  sondern  ihm  in  seiner  Schrift  „Joannis  Fernelii  Ambianatis 
Cosmotheoria,  libros  duos  complexa,  Parisiis  1528"  ^)  nur  wenige 
Seiten  widmet.  Als  Ergebnis  wollte  er,  wie  man  in  allen  nach- 
maligen Berichten  stets  wiederholt,  68096  Schritte  oder,  den  Schritt 
zu  5  Fuß  gerechnet,  340480  Fuß  für  den  Erdgrad  erhalten  haben. 

An  der  Diskussion  über  den  Wert  oder  Unwert  dieses  Ergeb- 
nisses im  Verhältnis  zur  Größe  des  Erdgrades,  wie  sie  in  den 
jeweiligen  Zeiten  der  kritisierenden  Autoren  angenommen  ward, 
haben  sich  u.  A. :  Willebrord  Snellius  (1617),  Riccioli  (1661),  Jean 
Picard  (1671),  Montucla  (1758),  Lacaille  (1763),  Lalande  (1787), 
Delambre  (1819),  A.  de  Morgan  (1841),  Th.  Galloway  (1842),  Lo- 
renz Posch  (1860),  0.  Peschel  (1865),  Rud.  Wolf  (1877  und  1892), 
Sigm.  Günther  (1890  und  1899),  W.  Jordan  (1890)  beteiligt  oder 
es  ist  in  deren  Werken  wenigstens  kürzer  oder  länger  über  die 
Ferneische  Erdmessung  berichtet.  Seltsamer  Weise  haben  aber 
unter  dieser  großen  Zahl,  die  sich  leicht  vermehren  ließe,  nur 
Snellius,  Eiccioli,  Lalande,  Delambre,  de  Morgan,  Galloway  die 
Quellenschrift    wirklich    zur    Hand    genommen,    aber    auch    dann 

1)  Woher  K.  Wolf,  Geschichte  d.  Astronomie  1877,  168  und  nach  ihm  S. 
Günther  bis  in  die  jüngste  Zeit  (Gesch.  d.  Erdkunde  1904,  146,  Anm.  5)  den  Titel : 
„Cosmotheoria  seu  de  forma  mundi  et  de  corporibus  coelestibus  libri  duo"  haben, 
ist  mir  unbekannt.  Im  Handb.  d.  Astronomie  v.  Wolf  1892,  II,  169  ist  der  Titel 
berichtigt. 


224  Hermann  Wagner, 

nicht  immer  vollständig  die  Worte  gelesen,  welche  Fernel  in  ihr 
seinem  Versuche  und  dessen  Ergebnissen  widmet.  Kein  Wunder, 
daß  er  den  verschiedenartigsten  Beurteilungen  unterworfen  worden 
ist.  Bald  sollte  Fernel,  wie  zuerst  Snellius  und  diesem  zustimmend 
0.  Peschel  annahm,  die  ganze  Operation  fingiert  haben,  so  daß 
man  Mißtrauen  gegen  die  Gewissenhaftigkeit  ihres  Urhebers  hegen 
müsse,  bald  ward  von  sehr  hervorragenden  Astronomen  von  dem 
erstaunlich  genauen  Resultat  gesprochen,  das  er  erzielt  habe  (La- 
lande  und  nach  ihm  E,.  Wolf  1877  und  nach  diesem  S.  Günther 
1890),  bald  wurde  es  ganz  verworfen,  da  es  um  mehr  als  ein 
Viertel  zu  klein  gewesen  sei  (De  Morgan  1841  und  nach  ihm  R.  Wolf 
1892  und  S.  Günther  1899). 

I. 

Die  Art  und  Weise,  eine  wissenschaftliche  Tatsache  einfach  dem 
nächst  vorhergehenden  oder  auch  einem  früheren  Berichterstatter  zu 
entnehmen,  ohne  auf  die  eigentliche  authentische  Quelle  zurück- 
zugehen, führt,  wie  sich  aus  zahlreichen  Beispielen  gerade  im  Ge- 
biet der  Geschichte  der  mathematischen  Geographie  nachweisen 
läßt,  nur  zu  leicht  zu  einer  förmlichen  Mythenbildung.  Es  er- 
scheint daher  erforderlich  zunächst  einmal  Fernel  selbst  in  extenso 
sprechen  zu  lassen  und  zu  hören,  was  und  mit  welchen  Worten 
er  uns  über  seinen  verfrühten  Versuch,  die  Größe  der  Erde  durch 
eigene  Messung  zu  bestimmen,  berichtet.  In  ähnlicher  Weise  ist 
bisher  nur  Snellius  (1617)  vorgegangen. 

Für  die  Zeitbestimmung  der  dem  Femel  zugeschriebenen 
Gradmessung  ist  wichtig  zu  wissen,  daß  er  in  seiner  etwas  altern 
Schrift:  Monalos phaerium,  Parisiis  1526,  von  derselben  nicht  nur 
noch  nicht  spricht,  sondern  sich  (vergl.  Lib.  III,  prop.  V,  p.  15) 
bei  den  für  seinen  Zweck  notwendigen  Beispielen  noch  an  die 
damals  schon  ziemlich  weit  verbreitete  Ausdrucksweise  hielt: 
„Gradiä  cuique  (terrae)  sexayinta  Italica  milUaria  dehentur^.  Da 
andererseits  das  Vorwort  zur  Cosmotheorie,  in  welcher  allein  er 
über  jene  Erdmessung  berichtet,  „ex  Alma  Parisiorum  academia 
pridie  nonas  Februarias  anno  MDXXVIII"  datiert  ist,  so  kann 
wohl  kaum  ein  Zweifel  sein,  daß  die  Operation  selbst  im 'August 
des  Jahres  1527  stattgefunden  haben  muß.  Wenn  dieselbe  in 
manchen  Werken  auf  das  Jahr  1525  bezogen  wird,  so  rührt  dies 
sicher  von  Riccioli  her,  der  in  seiner  Geographia  reformata  (Bono- 
niae  1661  und  1672,  p.  146)  mit  den  Worten  beginnt:  Anno,  ni  fallor, 
1525.  Augusti  25.  Parisiis  per  Regulas  parallacticas  Fernelius  ob- 
servavit  Solis  Meridianam  altitudinem  Gr.  49°  13'  etc. 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.     225 

In  der  Cosmotheoria  kommt  Femel  gleich  im  Kap.  I  des 
ersten  Buches  auf  die  Frage  der  Grroße  der  Erde  zu  sprechen. 
Und  nachdem  er  kurz  die  verschiedenen  Ansichten  eines  Erato- 
sthenes  (1^  =  700  Stadien),  Eegiomontan  (640  Stadien),  Ptole- 
maeus  (500  Stadien  oder  62^/2  milliaria  Italica),  Campanus,  Alphra- 
ganus  (56^/3  Meilen)  namhaft  gemacht  hat,  fährt  er  fort :  Nee  {guod 
judicio  primo  oceurrit  seriptis  demandantes)  opinionum  varietate  seien- 
tiam  haue  infestare  verentur:  sie  ut  nemo  fere  sit  quem  non  lateat, 
ciiinam  authorum  qui  inter  caeteros  multa  pollent  authoritate  sit  ad- 
haerendum.  Ob  id  ergo  eausae,  idipsum  experimento  comprobanSj  de- 
prehendi  aecurata  supputatione,  cuique  gradui  circidi  majoris  tam  in 
terrae  quam  in  maris  convexo  68  Italica  milliaria,  passus  95  cum  una 
quarta  respondere.  Haee  autem  stadia  Romana  544  j  passus  45^) 
cum  una  quarta  vel  exactius  cum  septemdeeim  septuagesimissecundis 
efficiunt  (1.  c.  p.  2). 

Hanc  tandem  experientiam  (diligenti  collatione  peracta)  opinionibus 
Campani,  Älmaeonis  et  aliorum  proxime  accedere  dignovi.  Cuivis  enim 
gradui  56  milliaria  cum  duabus  tertiis  tribuentes,  ajunt  milliarium 
quodque  4000  cubitis,  seil  passibus  1200  constare.  Milliariormn  itaqiie 
56  cum  duabus  tertiis  quos  ajunt  unico  gradui  respondere,  passus  erunt 
68000,  qui  per  1000  distributi,  plane  declarant  cuilibet  gradui  68  milli- 
aria Italica  ad  amussim  deberi:   eritque  differentia  passuum  prope  95. 

Hinc  profecto  promptum  fuerit  terrae  ambitum  per  mtdtiplicationem, 
ex  eo  subinde  et  diametrum  et  convexam  superficiem,  ipsamque  corpo- 
raturam  preceptis  quibusdam  discutere.  Ducto  nempe  circumferentiae 
numero  per  7,  ac  producto  per  22  distributo,  diametri  quantitas  numerus- 
que  succrescit:  inversaque  operatione,  diametri  inqiiam  numero  per  22 
multiplicato,  si  consurgens  per  7  secetur,  ambitus  circumferentiaque  pro- 
siliet.  Caeterum  diameter  in  circuitum  ducta,  convexam  superficiem  efficit 
metiturque. 

Bignosces  igitur  harumsce  regularum  ope,  subjectae  figurae  quanti- 
tates  terrae  in  unguem  deberi 


milliaria 

persona 

Cuivis  gradui  ambitus  terrae 
Totus  terrae  et  maris  ambitus 

68 
24514 

95^U 
285' li 

Terrae  diameter 

Ejusdem  semidiameter,  sequentium  basis 

7800 
3900 

00 
00 

1)  Offenbar  einfacher  Druckfehler  statt  95. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.     Heft  2. 


15 


226  Hermann  Wagner, 

Quo  facile  slt  cuiqiie  arithmetices  officio,  cunctas  quantitafes  milli- 
ariis  et  passibus  expressas,  in  caeteras  mensuras  resolvere,  tabeUam 
supposuimus  mensurarum  varietate  refertam. 

Granum  hordei  mensurarum  omnium  minima 


Digitus  grana  habet  4 

Palmus  digitis  constat  4 

Fes  palmos  habet  4 
Cubitus    sesquipes  est  palmos 

habens  6 

Passus  Simplex  palmos  kaufet  10 

Passus  geometricus  pedes  habet  5 

Pertica  est  pedum  10 


Stadium  Italicum  passus  habet  125 

Milliarium  Italicum  stadia  ha- 
bet 8 
seu  ptccssus                             1000 

Milliarium  Germanicum  habet 
passus  4000 

Milliarium    Suevicum    habet 
passus  5000 


Aus  diesem  Absclmitt  erfahren  wir  nur  die  eine  Tatsache,  daß 
Fernel  „durch  einen  Versuch  bestätigend"  und  „durch  eine  genaue 
Berechnung"  den  Erdgrad  zu  68  milliaria  Italica  und  95^4  Schritte 
gefunden  haben  will.  Absichtlich  habe  ich  aber  seine  übrigen 
Worte  hinzugefügt,  um  die  allgemeinen  Anschauungen  über  das, 
was  Fernel  zunächst  mit  seinem  Resultat  über  die  Erdgröße  glaubt 
sagen  zu  müssen,  zu  kennzeichnen.  Man  sieht,  daß  er  sich  über 
die  absolute  Größe  des  von  ihm  angewandten  Fußmaßes  oder  das 
Verhältnis  desselben  zu  andern  Fußmaßen  hier  nicht  ausspricht. 
Andererseits  ist  wichtig,  daß  er  den  arabischen  Meilen  nicht  etwa 
1000,  sondern  1200  Schritt  gibt,  wodurch  sich  sein  eigenes  Er- 
gebnis dem  der  arabischen  Erdmessung,  d.  h.  so  wie  er  das  Er- 
gebnis auffaßte,  ungemein  nahe  kommt.  In  diesen  Worten  kann 
von  verschieden  großen  Schritten  und  Füßen  nicht  wohl  die  Rede  sein. 

Alle  diejenigen  Kritiker  Femels,  welche  an  der  Tatsache  eines 
Messungsversuches  von  Seiten  Ferneis  nicht  gezweifelt  haben, 
knüpfen  an  der  Frage,  welcher  Fuß  hier  zugrunde  gelegt  sei, 
bezw.  welche  Größe  man  diesem  Femeischen  Fuße  zuzuweisen 
habe,  an. 

II. 

Es  ist  klar,  daß  sich  Fernel  kaum  einen  Namen  unter  den 
wenigen  Forschem,  die  vor  dem  Ende  des  17.  Jahrh.  selbständige 
Versuche  gemacht  haben,  die  Größe  des  Erdgrades  zu  bestimmen, 
erworben  hätte,  wenn  nichts  anderes  über  den  seinigen  bekannt 
geworden  wäre,  als  die  Werte  „experimento  comprobans". 

Indessen  das  Scholion  zu  dem  I.  Kapitel  der  Cosmotheoria 
geht  näher  auf  die  Sache  ein  (1.  c.  p.  3^).  „Ordo  et  modus  Terrae 
commensurationis  subjungetur,  quo  quivis  experimento  rem  ipsam  confir- 
mei:  probetque  sit  ne  res   ipsa  ad  amussim  discussa.^    Mit   diesen 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  2157.      227 

Worten  leitet  Fernel  die  Beschreibung  des  von  ihm  angewandten 
Verfahrens  ein.  Sie  zerfällt  rationell  in  drei  Teile:  den  astrono- 
mischen zur  Bestimmung  der  Bogenlänge  des  zu  messenden  Stücks 
eines  größten  Kugelkreises,  den  geodätischen  Teil,  in  welchem  die 
Streckenmessung  beschrieben  wird,  und  endlich  den  Nachweis  über 
die  absolute  Größe  der  angewandten  Schritte. 

1.  Nachdem  Eernel  mit  wenigen  durch  eine  Figur  erläuterten 
"Worten  die  Ptolemäische  Regula  beschrieben,  mit  denen  die  Sonnen- 
höhen gemessen  seien,  fährt  er  fort:  „Porro  electa  die  per  quam 
serena  qiiae  fiiit  Aiigusti  vlcesimaqiiinta,  hie  Parisiis  solis  in  meri- 
diano  constituti  elevationem  per  regulas  deprehendi  esse  gr.  49,  min.  13. 
Quam  igitur  sol  eo  die  undecimum  virginis  gradum  teneret,  cujus  de- 
clinatio  est  horedlis  7  gr.,  51  m.  judicavi  ex  doctrina  tertiae  proposi- 
tionis  tertiae  partis  de  usu  monalosplmerii  aequatoris  elevationem  partes 
41  et  m.  22  confinere:  qiiare  et  Parisiorum  latitudinem  esse  48  gr.  et 
38  m.  Observavi  demum,  priusquam  Her  aggrederer,  ex  tahulis  decli- 
natiomim  pro  sequenti  die  quae  est  vicesimasexta  in  latitudine  regionis 
49  gr.  et  38  m.  quae  magis  uno  gradu  quam  Parisii  vergit  in  hoream, 
deheret  esse  meridiana  solis  elevatio  47  gr.  et  51  m. ;  idque  partim  ob 
variatam  regionis  latitudinem,  ^)«r^«m  ob  mutatam  solis  declinationem. 
Die  autem  vicesimaseptima  eodem  loco  meridianam  solis  elevationem 
oportebat  esse  47  gr.  et  26  m.  At  vicesimaoctava  47  gr.  et  5  m.  Bur- 
sumque  nona  et  vicesima  die  erat  futura  elevatio  46  gr.  41  m.:  simi- 
lemque  supputationem  ad  dies  plurimos  paravi  ne  in  posterum  labor 
tantus  esset  operis. 

Hinc  subinde  ad  aquilonem,  quo  directius  fieri  potuit,  profectus, 
Her  diei  unius  cum  semisse  confeci;  sumptaque  ut  prins  solis  in  meri- 
diano  stantis  sublimitas,  major  ea,  quam  pro  die  vicesimaseptima  calcula- 
t'eram,  compefta  est:  erat  quippe  48  gr.  6  m.  Censui  eapropter  longius 
esse  progrediendum:  quod  cum  effecissem,  nee  tamen  subsequenti  die 
octava  inquam  et  vicesima  pro  mitu  successisset  operatio,  prope  verum 
cognovi  quo  esset  progrediendum.  Eo  igitur  profectus  in  meridie  diei 
vicesimaenonae  nactus  sum  quod  pridem  venabar:  solis  utpote  altitu- 
dinem  46  gr.  et  41  minutorum:  quam  in  suppiiiatione,  diei  vicesimaenonae 
dedicaveram.  In  Jiis  autem  nostro  semper  usus  sum  horario,  ad  meri- 
diei  horarumque  inv estig ationem  accommodatissimo. 

So  roh  und  unvollkommen  nun  das  hier  beschriebene  Verfah- 
ren ohne  Zweifel  ist,  so  scheinen  mir  seine  Worte  durchaus  dafür 
zu  sprechen,  daß  es  sich  um  wirklich  durchgeführte  Beobachtungen 
und  nicht  etwa  blos  um  in  der  Studierstube  angestellte  künstliche 
Berechnungen  handelt.     Über   die   Breitenbestimmung   von   Paris 

15* 


228  Hermann  Wagner, 

selbst  wird  es  zweckmäßig   sein  zu  sprechen,   wenn  Peschels  Ein- 
würfe zur  Erörterung  stehen  (S.  231). 

2.  Über  die  auf  dem  Rückweg  nach  Paris  ausgeführte  geo- 
dätische Operation  gibt  Femel  allerdings  nur  einen  sehr 
kurzen  Bericht  in  unmittelbarem  Anschluß  an  die  letzten  Worte: 

Caeterum  quantum  locus  ille  a  Parisiorum  Lutetia  absisteret  per- 
quirens,  accepi  vulgi  testimonio  intercapidinem  esse  25  leucarum.  Nee 
tarnen  vulgi  supputatione  satiatus,  vehiculum  quod  Parisios  recta  via 
petebat  conscendi:  in  eoque  residens  tota  via  17024  fere  rotae  circum- 
volutiones  collegi,  vallihus  et  montibus  ad  aequalitatetn  quoad  facultas 
nostra  ferebat,  redactis.  Erat  autem  rotae  illius  diameter  6  pedmn  sex- 
que  paulo  magis  digitorum  geometricorum :  ob  idque  ejus  ambitus  pediim 
erat  20,  seu  passuum  4.  His  ergo  revolutionibus  per  4  ductis,  reperi 
porssus  68096  qui  milliaria  sunt  Italica  68.  cum  passibus  96.  Malui 
tarnen  hos  passus,  in  passus  95  cum  uno  quarto  convertere:  ne  quae- 
piam  fractio  foret  in  terrae  dlametro  praefigenda.  Proinde  quum 
aequalis  sit  operationis  ratio  ubivis  locorum  sive  in  terra  sive  in  mari 
ut  affatim  demonstratum  est,  statim  concUisi  cuique  gradui  circuli  ma- 
joris  tantunde^n  deberi.  Ex  Jus  demum  percepi  leucam  Gallicam  majo- 
rem  esse   duobus  milliariis  Itdlicis,   quod  et  alio  experimento  probavi. 

Auf  die  Mängel  des  Messungsverfahrens  kommen  wir  sogleich 
im  Anschluß  an  die  Einwendungen  von  Snellius  zu  sprechen.  Da- 
gegen sei  besonders  auf  den  Zwischensatz  aufmerksam  gemacht, 
der  die  volle  Absicht  von  Femel  kundgibt,  den  Überschuß  von 
96  Schritten  über  die  68  Milliarien  durch  den  nur  scheinbar  ge- 
nauem Wert  von  95^/4  zu  ersetzen  „we  quaepiam  fractio  foret  in 
terrae  diametro  praefigenda^.  Ihm  kommt  es  also  offenbar  im  Be- 
wußtsein, daß  das  Ergebnis  seines  Experiments  nur  sehr  ange- 
nähert der  Wahrheit  entspricht,  auf  eine  starke  Abrundung  an. 
Er  bringt  dieselbe  aber  nicht  am  Erdgrad  oder  am  Erdumfang  an, 
etwa  wie  Eratosthenes  einst  seine  250000  Stadien  für  letztem  auf 
252000  erhöhte,  damit  sie  durch  30  bezw.  360  teilbar  wären,  und 
er  so  für  den  Erdgrad  die  runde  Zahl  von  700  Stadien  erhielte. 
Vielmehr  will  Femel  die  Abrundung,  wogegen  sich  grundsätzlich 
nichts  sagen  läßt,  am  Durchmesser  bezw.  Halbmesser  der  Erde 
vorgenommen  wissen.  In  der  Tat  ergibt  die  Einstellung  von  3900 
Mill.  für  den  Halbmesser  die  angegebene  Zahl  des  Erdumfangs 
2.3900.22  ^  2^g^^  ^^.^^   ^g^, ,^  ^^^^^^ 

3.  Zuletzt  teilt  Fcrnel  noch  mit,  auf  welchem  andern  Wege 
er  sich  überzeugt  habe,  daß  eine  Grallische  leuca  größer  als 
zwei  Italische  Meilen  sei. 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.      229 

Nam  a  regio  iJalatio  ad  aedem  sacram  divi  Dionisii  passiis  5950 
dinumeravi:  et  inter  ambas  civitates  passus  mediant  4450,  Honim 
autem  passimm  (qui  mei  et  cujusque  hominis  staturae  mediocris  sunt) 
quinque,  sex  geometricos  passus  efficiunt:  et  mille,  mille  et  ducentos 
geometricos  seil  ciibitos  quadringentos  componunt:  quod  maxime  conso- 
num  est  opinioni  Campani  et  caeterorum  ponentium  milliarium  passihus 
1200  geometricis  constare,  seit  mille  passihus  vulgarihus.  Hancque 
veram  existimarim  milliarii  quantitatem.  Per  id  temporis  Farisiorum 
longittidinem  dimensi,  Jianc  ohservavimus  esse  passuum  geometricorum 
2110.  Latitudinetn  vero  passuum  2030.  Ac  tandem  amhitum  passuum 
esse  7650. 

III. 

Der  erste,  der  sich  eingehender  mit  Ferneis  Versuch  der  Erd- 
messung befaßt  hat,  ist  bekanntlich  Willebrordus  Snellius. 
In  seinem  Werke  „Eratosthenes  Batavus,  de  Terrae  ambitus  vera 
quantitate,  a.  W.  Sn.  suscitatus,  Lugd.  Bat.  1617"  zitiert  er  einen 
großen  Teil  der  oben  mitgeteilten  Ausführungen  von  Fernel  v^ört- 
lich  und  knüpft  daran  (Lib.  I,  Cap.  XXI,  p.  116)  eine  kurze  Kritik. 
Ferneis  Versuch  sei  eher  zu  loben,  als  sein  Ergebnis  zu  billigen, 
da  bei  seinem  Werke  kaum  alles  im  Zusammenhang  stehe.  Man 
sieht,  daß  hier  ein  Zweifel  an  der  Durchführung  des  Versuchs 
noch  nicht  ausgesprochen  wird. 

Er  tadelt  weniger  die  Polhöhenbestimmung  für  Paris,  deren 
Wert  Orontius  und  Vieta  anders  gefunden  hätten,  als  die  Art 
und  Weise,  wie  er  von  dort  weiter  operiert  habe.  Am  28.  August 
ausgehend  habe  er  seihen  Standpunkt  am  29.  nur  vermutungsweise 
festgelegt,  den  Abstand  der  einzelnen  Orte  nur  nach  der  Schätzung 
des  Volks  angenommen.  Allerdings  sei  die  Idee  der  Messung  durch 
die  Umdrehung  eines  Rades  geistreich,  aber  bei  so  großer  Ent- 
fernung dies  Verfahren  nicht  anwendbar.  Auch  sei  die  Zahl  (der 
Umdrehungen)  nicht  durch  Beobachtungen  festgestellt,  sondern  sei 
von  ihm  (Fernel)  selbst  berichtigt  (emendatus),  indem  er  die  Uneben- 
heit der  Täler  und  Berge  und  Krümmungen  der  Wege  schätzungs- 
weise (divinando)  ;in  eine  ganz  gerade  und  kürzeste  Linie  zu- 
sammengezogen habe.  Was  sei  das  anders,  als  seine  eigenen  Be- 
obachtungen nach  fremder  Richtschnur  zu  modeln.  Er  wolle  die 
Lage  des  Meridians,  die  nicht  beschrieben  sei,  übergehen,  ferner 
daß  die  ganze  Stadt  Paris  statt  des  Endpunktes  der  Messung  ge- 
nannt sei,  während  die  andere  Station  keine  Erwähnung  gefunden 
habe;  man  erfahre  nichts  über  Grau,  oder  Burg  oder  Stadt,  die  in 
der  Nähe  gelegen  seien,  und  anderes  mehr. 


230  Hermann  Wagner, 

Man  sieht,  daß  Snellius  eine  Reihe  durchaus  berechtigter  Ein- 
würfe gegen  die  mangelhafte  Beschreibung  des  Ferneischen  Ver- 
suchs, der  an  sich  zu  loben  sei,  macht,  aber  noch  mit  keinem  Wort 
einen  Zweifel  durchblicken  läßt,  die  ganze  Operation  beruhe  viel- 
leicht auf  einer  Täuschung  des  „medicus  alioquin  doctissimus". 

Im  II.  Buch,  Cap.  XI  (p.  210)  kommt  Snellius  bei  Betrachtung 
der  von  den  Arabern  durchgeführten  G-radmessung  nochmals  auf 
Fernel  zu  sprechen.  „Et  si  rem  totam  diligentius  examinemus,  pla- 
num erit  Fernelium  ex  Arabihus  sua  compiJavisse,  non  autein  ohser- 
vando  ex  coelo  legitime  derivavisse.  nam  ille  quem  in  gradu  assumit, 
passuum  numerus  sunt  pedes  340480.  atqiii  Arabihus  sunt  pedes  840000, 
quam  numerorum  vicinitatem  ex  rudi  illa,  quam  ipse  profert  gaeodaesia 
nunquam  esset  assecutus.  Verum,  opinor,  pedetn  Bomanum  Ärabico 
parem  supposuit^  et  Budaeus  Bomanum  Parisiensi  aequalem  censuit, 
unde  in  pedum  summa  ab  Arabihus  aliquantillum  abludere  caput  rei 
est  Fernelio,  medico  alioquin  doctissimo,  visum.  Sed  utrumque  Ferne- 
lium fefellit,  certe  Parisiensem  Bomano  aut  Bhijnlandico  nostro  multo 
majorem  antea  demonstravi.^ 

Man  erkennt,  daß  Snellius  die  Vermutung,  Fernel  habe  seinen 
Messungsversuch  nur  fingiert,  jetzt  zwar  durchblicken  läßt,  aber 
doch  auch  einen  Irrtum  von  seiner  Seite  zuläßt.  y^Fernelium  fe- 
fellit"" heißt,  daß  Fernel  sich  hat  täuschen  lassen,  nicht,  daß  er 
getäuscht  habe.  Grelegentlich  klingen  bei  späten  Autoren  Äuße- 
rungen des  Zweifels  an  Snellius  an.  Delambre  meinte,  nachdem 
er  eine  Reihe  von  Mängeln  aufgezählt  hat  ^) :  Vous  aurez  droit  de 
soup^onner  que  Fernel  a  verifie  la  mesure  des  Arabes  comme 
ceux-ci  avaient  verifie  celle  de  Ptolemee.  Viel  schärfer  spricht 
sich  dagegen  Oscar  Peschel-)  aus:  „Das  Urteil  des  Snellius, 
daß  Femelius  nur  das  Ergebnis  der  arabischen  Gradmessung  will- 
kürlich in  geometrische  Schritte  umgewandelt,  seine  Zeitgenossen 
aber  durch  ein  Blendwerk  getäuscht  habe,  ist  nur  zu  begründet^. 
„Da  er  uns  völlig  im  Dunkel  läßt,  auf  welche  Art  er  die  Wirkung 
der  wagerechten  wie  senkrechten  Krümmungen  der  Straße  aus  dem 
Ergebnis  beseitigte,  so  hat  von  jeher  (?)  Mißtrauen  gegen  die  Ge- 
wissenhaftigkeit dieses  mathematischen  Beweises  geherrscht."  Kein 
Zweifel,  Peschel  hat  den  Originaltext  nicht  eingesehen. 

Der  zweite  Grund  zu  Mißtrauen  liegt  bei  Peschel  in  den 
Breitenbestimmungen  Ferneis.  Er  habe  für  Paris  dieselbe 
zu  48°  38'  gefunden,  also  um  12  Bogenminuten  zu  südlich.   „Welches 


1)  Bist,  de  l'astronoraie  du  moyen  äge  Paris,  1819,  385. 

2)  Geschichte  d.  Erdkunde,  München  1865,  S.  355;  1877,  S.  394. 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.      231 

Vertrauen  können  uns  also  seine  Sonnenhöhen  einflößen?"  Hier  zeigt 
sich  Peschel  wieder,  wie  an  andern  Stellen,  nicht  genügend  in  der 
Geschichte  der  mathematischen  Geographie  jener  Zeiten  bewandert. 
Er  vergißt,  daß  es  sich  um  den  Anfang  des  16.  Jahrh.  handelt. 
Man  muß  sich  erinnern,  das  Ptolemaeus,  der  für  die  damalige  Zeit 
noch  vielfach  maßgebend  war,  Paris  auf  48^  10'  verlegte,  daß 
Schoener  (1515)  und  Peter  Apian  (Liber  Cosmogr.  1524) 
dafür  47^55'  annahmen  und  Fernel  selbst  1526  in  seinem  Monalo- 
sphaerium  von  48^  30'  (I  Propositio  V,  p.  14),  dem  Werte,  dem  auch 
sein  Zeitgenosse  Orontius  Finaeus  gehuldigt  hatte,  ausging.  Danach 
war  die  Hinaufrückung  der  Breite  durch  Ferneis  eigene  Beobach- 
tung auf  48^  38'  immer  schon  ein  anerkennenswerter  Fortschritt. 
Erst  später  sehen  wir  Orontius  Finaeus  auf  48^  40'  übergehen  und 
gegen  Ende  des  16.  Jahrh.  findet  sich  bei  Yieta  48^  43' ;  sodaß  die 
richtige  Breite  von  48^  50'  kaum  vor  Beginn  des  17.  Jahrh.  erkannt 
ward.  Lalande  hat  1787  (s.  u.)  als  Hauptgrund  der  falschen  Breiten- 
bestimmung das  zu  Ferneis  Zeiten  allgemein  übliche  Festhalten  an 
der  Ptolemaischen  Schiefe  der  Ekliptik  angegeben.  Kurz  aus  der 
noch  mangelhaften  Breitenbestimmung  dem  französischen  Arzte 
einen  Strick  drehen  zu  wollen,  erscheint  unbillig. 

Gehen  wir  auf  das  Verfahren  der  terrestrischen  Mes- 
sung noch  mit  einigen  Worten  ein,  so  ist  die  Fabel  eines  Wagens 
mit  hodometrischem  Zählwerk  sicher  auf  Ricci oli  zurückzuführen. 
In  seiner  älteren  Schrift,  dem  Almagestum  novum  (Bononiae  1651, 
Pars  n,  T.  I,  p.  589)  sagt  er,  übrigens  sehr  kurz  bei  Fernel  ver- 
weilend, „Praeparato  vero  jam  curru  cum  rota  quadam  cuius  revo- 
lutiones  singulae  singulis  tympani  ictihus  numeratae  iter  Parisiis 
rectum  versus  Boream  docerent,  pervenit  .  .  .  Von  einer  solchen 
ingeniösen  Vorrichtung  erzählt  uns  Fernel  selbst  nichts,  wie  aus 
dem  mitgeteilten  Text  (S.  228)  hervorgeht.  Im  Jahre  1661  ver- 
öffentlichte Riccioli  dann  seine  in  geographischen  Kreisen  be- 
kanntere Geographia  et  Hydrographia  reformata,  die  1672  unbe- 
deutend vermehrt  von  neuem  ausgegeben  ward.  Inzwischen  hatte 
Hiccioli  —  und  dies  scheint  späteren  Autoren  über  Fernel  ent- 
gangen zu  sein  —  Einsicht  von  der  Cosmotheria  des  letztern  ge- 
nommen. Er  berichtet  nun  weit  ausführlicher  über  Ferneis  Grad- 
messung, läßt  aber  das  Rad  mit  der  tönenden  Glocke  ganz  bei 
Seite:  Es  heißt  bei  Riccioli  (1.  c.  1672,  p.  126): 

Etsi  vulgi  testimonio  locum  illum  {i.  e.  uno  gradu  Parisüs  di- 
stantem)  25  leucis  distare  Parisiis  audier at,  liis  tarnen  non  acquies- 
cenSj  veJiiculum,  quod  inde  reda  via  Parisiis  petebatj  conscendit,  et 
rotae  unitis  tota  via  circumvolutiones  17024.  fere  numeravit,  Vallibus 


232  Hermann  Wagner, 

et  Montibiis  ad  aequalitaiem,   qitoad  facultas  nostra  (inquit)  ferebat 

redactis"". 

Für  die  spätere  Betrachtung  wird  es  aber  wichtig  sein,  schon 
hier  darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  das  Rad,  dessen  Um- 
drehungen von  Fernel  gezählt  wurden  um  die  Länge  des  zurück- 
gelegten Weges  zu  bestimmen,  nicht  eines  der  Wagenräder  selbst 
gewesen  sein  kann,  welches  dem  vehiculum  angehörte,  auf  dem  er 
sich  selbst  befand.  Dagegen  dürfte  gewiß  seine  beträchtliche  Größe 
mit  einem  Umfang  von  20  Fuß  oder  einem  Durchmesser  von  6^/3 
Fuß  sprechen.  Fernel  spricht  nicht  von  den  revolutiones  rotae  uniuSy 
wie  es  bei  Riccioli  heißt,  d.  h.  eines  der  Wagenräder,  sondern  sagt: 
veliiculo  residens  tota  via  rotae  circumvolutiones  collegi.  Das  Rad  muß 
also  wohl  mit  einer  3V2  Fuß  über  dem  Boden  befindlichen  Achse 
am  Wagen  befestigt  gewesen  sein  und  wird  eine  Marke  gehabt 
haben,  um  die  Umdrehungen  leichter  mit  dem  Auge  feststellen 
und  sie  so  zählen  zu  können.  Gegen  den  Ausdruck  eines  „Meß- 
rades" läßt  sich  daher  nicht  viel  einwenden,  aber  von  einem  „ho- 
dometrischen"  Zählwerk,  das  am  Wagen  angebracht  gewesen  sei 
und  die  Umdrehungen  eines  bestimmten  Rades  gezählt  habe,  wie 
S.  Günther  noch  1890  erzählt,  kann  nicht  die  Rede  sein. 

IV. 

Interessant  ist  nun,  die  Wandlungen  zu  verfolgen,  die 
das  Messungsergebnis  des  Fernel  im  Laufe  der  Zeit  durch- 
gemacht hat.  Alle  diejenigen,  die  sich  an  der  Interpretation 
desselben  beteiligt  haben,  stellen  sich  stillschweigend  auf  den 
Standpunkt,  daß  es  sich  um  eine  zielbewußte  Erdmessung  ge- 
handelt habe,  verweilen  kaum  noch  bei  dem  Verfahren  selbst. 

Vollkommen  korrekt  berichtet  Ricci oli  darüber  (Geogr.  ref. 
1672,  p.  146).  „Jam  vero  ex  assertione  Fernelii  ohtinemus  milliare 
vulgare  Italicum  ex  opinione  Campani  continuisse  2^cissus  geomctricos 
1200.  Ergo  milUaria  68  Italica,  quae  Campanus,  et  cum  eo  Fernelius 
dixit  aequalia  esse  Arabicis  66^1%.^ 

Aber  indem  er  seinerseits  diese  56V3  arabischen  Meilen  gleich 
81^5  römischen  setzt,  vergrößert  er  das  Femeische  Ergebnis  ge- 
waltig, ja  wie  Lalande  1787  nachweist,  bis  auf  62726  Toisen. 

Tatsächlich  tritt  erst  im  Jahre  1671  das  Ferneische  Resultat 
im  Gewände  von  Toisen  auf.  Es  ist  Jean  Picard,  der  in  seiner 
Schrift  „Mesure  de  la  Terre"  1671  Art.  1  nur  mit  wenigen  Worten 
über  Fernel  berichtet  und  schließt:  „II  jugea  qu'un  Degr(5  d'un 
grand  cercle  de  la  Terre  contenoit  68096  pas  g^om(!'triques  (sie)  qui 
Selon  notre  fa^on  de  mesurer  valent  56746  Toises  4  pieds  de  Paris". 


\ 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessnng  von  1527.      233 

Hier  werden  also  erstens  die  Schritte ,  von  denen  Fernel 
spricht,  ohne  weiteres  „pas  g^ometriques"  und  sodann  diese  gleich 
5  Pariser  Fuß  gesetzt.  Da  nun  diese  Toise  6  Pariser  Fuß  hat, 
folgt  die  oben  genannte  Zahl.  Aus  Peschels^)  Worten:  „Fernel 
erhielt  einen  Längengrad  von  68096  geometrischen  Schritten  zu 
5  Fuß  (pieds  du  Eoi)  oder  56747  Toisen  für  einen  Grrad  im  größten 
Kreise"  müßte  man  folgern  die  Toisenangabe  finde  sich  schon  bei 
Fernel,  was  aber,  um  es  nochmals  zu  betonen,  nicht  der  Fall  ist.  Ja 
Lorenz  P  0  s  c h  ^)  (1860)  dreht  die  Sache  vollkommen  um.  „Aus  den 
Umdrehungen  des  Rades  ergab  sich  ihm  die  Länge  des  Grades  zu 
340480  Fuß  =  56747  Toisen.  Fernel  selbst  aber  reduziert  diese 
Anzahl  Fuß;  indem  er  irrtümlich  den  Pariser  Fuß  dem  römischen 
gleichsetzt  und  somit  5  Fuß  auf  1  Schritt  rechnet,  auf  68096 
Schritt  oder  68  italienische  Meilen  und  96  Schritt." 

Picard  selbst  hatte  den  Erdgrad  zu  57060  Toisen  gefunden. 
Danach  hatte  Fernel  in  den  Augen  Picards  und  aller  der  ihm 
hierin  Folgenden  den  Erdgrad  nur  um  0,6  Prozent  zu  klein  ge- 
funden. Doch  verhehlten  sich  manche  französische  Forscher,  die 
im  18.  Jahrhundert  über  Fernel  berichteten,  nicht,  daß  nur  ein 
glücklicher  Zufall  solche  Annäherung  an  die  Wahrheit  habe  be- 
dingen können.  So  sagt  Montucla  in  seiner  großen  „Histoire 
des  Mathematiques"  (Paris  1758,  T.  II,  231),  nachdem  er  die  eben 
genannten  Zahlen  wiederholt  hat:  „Cette  exactitude  seroit  beau- 
coup  d'honneur  ä  Fernel,  si  eile  etoit  un  effet  de  la  bonte  de  la 
methode,  car  on  scait  aujourdhui  que  ce  degre  est  de  57060  toises 
environ.  Mais  qui  ne  voit  que  ce  fut  seulement  un  heureux 
hazard  qui  l'approcha  si  fort  de  la  verite  et  ä  apprecier  le  procede 
qu'il  suivit  qui  auroit  ose  le  soupconner?". 

Aber  derartige  Bedenken  haben  nicht  verhindert,  daß  man 
dem  Ferneischen  Ergebnis  noch  eine  weit  bessere  Note  erteilte. 
Dafür  ist  der  ältere  Lalande  (Joseph  Jerome  f  1807)  verant- 
wortlich zu  machen.  In  der  2.  Auflage  seiner  großen  Astro- 
nomie (Paris  1777  —  81)  ist  Lalande  noch  so  wenig  über  die 
Sachlage  orientiert,  daß  er  Fernel  den  Erdmessungs versuch  erst 
im  Jahre  1550  ausführen  läßt.  Mittlerweile  hat  er  Einsicht  von 
der  Originalschrift  genommen,  und  legt  in  seinem  „Memoire  sur 
la  mesure  de  la  Terre,  que  Fernel  publia  en  1528"  ^)  seine  An- 
sichten  ausführlich    nieder.      Man    kann   nicht    leugnen,    daß    der 

1)  Gesch.  d.  Erdkunde  1865,  S.  355,  2.  Aufl.,  1877,  S.  394. 

2)  Gesch.  u.  System  d.  Breitengradmessungen,  Freysing  1860,  31. 

3)  Me'moires  de  Mathematiques  et  de  Physique ,  tires  des  Registres  de 
l'Academie  Roy.  des  Sciences.    Annee  1787,  p.  216 — 222. 


234  Hermann  Wagner, 

Glaube  an  die  Objektivität  seines  Urteils  durch  die  Eingangsworte 
etwas  erschüttert  wird:  „Jean  Fernel  est  le  premier  qui  nous 
ait  fait  connoitre  exactement  la  grandeur  de  la  Terre;  sa  mesure 
fait  honneur  ä  la  France,  comme  celle  de  Picard,  qui  fut  la  premiere 
executee  avec  la  grande  precision  de  Tastronomie  moderne".  Laplace 
verschließt  sich  nicht  gegen  die  Bedenken,  die  man  gegen  den 
mangelhaften  Bericht  Fernels  über  seine  Messung  erhoben  hat. 
„Mais  on  ne  doit  pas  opposer  des  conjectures  vagues  ä  l'assertion 
formelle  d'un  auteur  estime  d'ailleurs."  Er  schildert  Eemel  zu- 
gleich als  Mann,  der  sich  gern  mit  dem  Bau  kostspieliger  Instru- 
mente beschäftigt  habe,  sodaß  man  ihn  von  Seiten  der  Verwandten 
mit  allen  Kräften  zur  Ausübung  der  Medizin  gedrängt  habe. 

In  der  Sache  selbst  verteidigt  Lalande  seinen  Landsmann 
vor  allem  rücksichtlich  der  astronomischen  Breitenbestimmungen, 
die  falsch  geworden  sei,  weil  er,  wie  alle  seine  Zeitgenossen,  an 
der  Ptolemaischen  zu  großen  Annahme  der  Schiefe  der  Ekliptik 
festgehalten  habe.  Snellius  erwähnt  er  nicht,  dagegen  wendet  er 
sich  energisch  gegen  Riccioli's  Interpretation  des  Ferneischen  Er- 
gebnisses. II  n'y  a  dans  le  recit  de  Fernel  qu'une  chose  certaine; 
savoir  68096  pas  de  cinque  pieds  de  France,  c'est  a  cela  qu'il  faut 
s'entenir."  „Nous  ne  pouvous  douter"  heißt  es  an  anderer 
Stelle (p. 219)  „queces  pieds  nesoient  des  Pieds  de  Paris". 
Das  sei  ja  auch  Picards  Meinung  gewesen.  „Mais  cette  exactitude 
dejä  si  singuliere,  devient  bien  plus  etonnante  lorsque  l'on  tient 
compte  du  changement  fait  au  pied  de  Paris  depuis  le  temps  de 
Fernel.  Nous  savons  positivement  par  le  temoignage  de  Picard, 
d'Anzout  et  de  la  Hire  (Mem.  1714),  que  la  toise  de  Paris  fut 
raccourcie  de  5  lignes  en  1668;  donc  il  faut  ajouter  323  toises  ä 
la  mesure  de  Fernel  et  l'on  aura  57070  toises,  c'est-a-dire,  ä  1  toise 
pres,  comme  nous  le  trouvons  aujourd'hui"  (d.  h.  je  5  Linien  auf 
56746  Toisen  nach  Picardscher  Interpretation  ergeben  283730:864 
Linien  =  323  Toisen). 

Auf  diese  Weise  war  nun  in  der  Tat  für  das  Ferneische  Er- 
gebnis eine  wahrhaft  bewundernswerte  Übereinstimmung  mit  dem 
Breitengrad  von  Paris  erzielt,  den  man  zu  Lalandes  Zeiten 
zu  57069  Toisen  annahm.  Delambre  wiederholt  das  Gleiche 
1814  (Astronomie  III,  576),  gibt  dann  aber  in  seiner  Histoire  de 
l'astronomie  du  moyen  äge  (1819,  p.  380)  eine  ziemlich  wörtliche 
Übersetzung  des  Textes  der  Cosmotheorie  und  kritisiert  dabei 
allein  den  astronomischen  Teil  der  Operation,  läßt,  wie  oben  ge- 
zeigt, einige  Zweifel  über  das  ganze  Verfahren  durchblicken,  be- 
richtet   dann    aber   von   der   großen   Genauigkeit   des  Resultates, 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.      235 

ohne  Stellung  zu  der  Sache  zu  nehmen:  „On  a  trouve  que  le  degre 
de  Fernel  differait  peu  du  degre  de  Picard  et  guere  plus  du  degre 
de  la  Caille.  C'est  un  grand  bonheur;  c'est  la  seule  reflexion  que 
je  me  permettrai  sur  la  mesure  de  mon  compatriote".  Aber  die 
Autorität  eines  Lalande  hatte  für  mehr  als  ein  Jahrhundert  ihre 
Wirkung.  Sowohl  Rud.  Wolf  spricht  in  seiner  Greschichte  der 
Astronomie  (München  1877,  169)  von  „einem  zum  Verwundern  guten 
Resultat",  als  Sigm.  Grünt  her,  der  des  letztern  Ausführungen 
wörtlich  wiederholt. 

Jedoch  als  Wolf  sich  zu  der  Lalandeschen  Interpretation  des 
Fernelschen  Ergebnisses  bekannte,  war  bereits  ein  Menschenalter 
zuvor  der  ernsthafte  Versuch  einer  Widerlegung  gemacht  worden. 
Aber  die  eingehende  Erörterung,  welche  die  Astronomen  Augustus 
De  Morgan^)  und  Thomas  Galloway  über  Eernel  in  Briefen 
an  die  Herausgeber  des  Philosophical  Magazine  von  1841  und  1842 
führten,  ist  durch  Jahrzehnte  in  Deutschland  offenbar  ganz  unbe- 
kannt geblieben.  Sie  ward  1841  von  De  Morgan  eröffnet;  er  sucht 
zu  beweisen,  daß  die  Angaben  Montuclas  (1758)  und  Delambres 
(1819)  weder  unter  sich  noch  mit  denen,  die  Fernel  mitteilt,  stimmen. 
Die  erste  Erwiederung  Gallo ways  ^)  enthält  eine  Reihe  interessanter 
metrologischer  Bemerkungen,  auf  die  wir  zurückkommen.  Nirgends 
ist  früher  oder  später  das  Verhältnis  der  passus  vulgares  und 
passus  geometrici,  die  bei  der  Entscheidung  über  den  Näherungs- 
wert, den  Fernel  erzielte,  eine  besondere  Wichtigkeit  haben,  so 
gründlich  erörtert  worden,  als  zwischen  den  beiden  britischen 
Forschern.  Die  Sache  erhielt  aber  eine  andere  Wendung,  als  De 
Morgan  bei  Verfolg  der  Studien  über  Schriftsteller  des  16.  Jahrh. 
im  Britischen  Museum  zuerst  das  Monalosphaerium  von  Fernel  aus 
dem  Jahre  1526  in  die  Hände  bekam  und  hier  die  „Figuratio  pecUs 
geometrici'^  entdeckte^).  Er  ließ  alsbald  eine  vierte  Notiz  im  Philos. 
Mag.  erscheinen. 

Die  Abbildung  findet  sich  im  IV.  Teile:  Corporum  magnitu- 
dines  (Blatt  25,  2.  S.) ;  in  dem  ganz  kurzen  nebenstehenden  Text 
wird  direkt  auf  die  Figur  nicht  hingewiesen.  Es  werden  die  Scalae 
des  Monalosphaeriums  beschrieben:  „Scalariwi  partes  punda  aut 
digitos  saepiusade  vocitari  dignovimus :  earionque  suhdivisiones  {si  qiiae 


1)  Philos.  Magazine  and  Journal  of  Science.  Vol.  XII.  London  1841,  445— 
47.  On  the  history  of  Ferneis  Measure  of  a  Degree.  —  XX,  1842,  116—17.  Addi- 
tional  Note.  —  ib.  230—33.    In  Reply  to  Mr.  Galloway's  Remarks. 

2)  Ib.  XX,  90 — 98.    Remarks  on  Ferneis  Measure  of  a  Degree. 

3)  Ib.  XX,  1842,  408—11.    On  Ferneis  Measure  of  a  Degree. 


236  Hermann  Wagner, 

sint,  digitorum  minuta.  Caeterum  virga  quaedam  mensoria  omni  moU- 
mine  nohis  deligenda  est,  mmsurarum  diversitate  locupletafa.  Hac 
qiiippe  duce  faciliori  negocio  in  omnes  provehemiir  operationes:  magno- 
que  usui  fiitura  est,  si  qumtupedalem  quantitatem  toti  concesseris: 
ceterasque  mensuras  sequenti  tabeUa  declaratas""  : 
Granum,  omnium  mensurarum  minima. 
Digitus     grana  4 

complectitur.    Haec  nostro  instituto  sufficient. 


Palmus    digitos  4 
Pes  palmos  4 


Passus     Pedes  5 

De  Morgan  hat  den  abgebildeten  Fuß  gemessen,  findet  ihn 
mit  Rücksicht  auf  die  mögliche  Verkleinerung  in  Folge  der  Ein- 
schrumpfung des  Papiers  zu  9,9  engl.  Zoll,  oder  in  runder  Zahl 
zu  10  inches.  Demnach  sind  nach  seiner  Rechnung  die  340480  Fuß, 
welche  Fernel  für  den  Grrad  fand,  nicht  mehr  als  3404800  Inches 
oder  53^/4  engl,  miles,  während  der  Grad  bekanntlich  mehr  als 
69  (Statute)  miles  enthält.  Denn  darüber  könne  doch  kein 
Zweifel  sein,  daß  Fernel  diesen  von  ihm  selbst  abge'- 
bildetenFuß  bei  seiner  Messung  zugrunde  gelegthabe. 
Weit  entfernt  also,  daß  sein  Resultat  der  Wahrheit  so  nahe  ge- 
kommen wäre,  wie  Lalande  u.  A.  vermutet  haben,  bleibt  Fernel 
weit  hinter  derselben  zurück.  In  der  Tat  würde  er  den  Erdgrad 
um  volle  28  Proz.  (54  gegen  69  miles)   zu  klein  gefunden  haben. 

Von  diesem  Ergebnis  Morgans  erfuhr  Rud.  Wolf  erst  nach 
fünfzig  Jahren.  Er  kommt  weit  ausführlicher  als  früher  in  seinem 
„Handbuch  der  Astronomie,  ihrer  Geschichte  und  Literatur"  (Zürich 
1892,  II,  S.  169)  auf  die  Ferneische  Erdmessung  zurück,  gibt  die 
wichtigsten  Ausführungen  Morgans  und  schließt :  „Da  es  nun  kaum 
einem  Zweifel  unterliegt,  daß  der  von  Fernel  in  seiner  Cosmotheoria 
angewandte  Passus  mit  demjenigen  des  Monalosphaerium  überein- 
stimmt, so  ist  damit  in  der  Tat  die  neuere  Berechnung  der  Fernei- 
schen Messung  hinfällig  geworden,  ja  letztere  selbst  im  Sinne  des 
Snellius  in  Frage  gestellt,  da  ein  um  ein  volles  Viertel  zu  kleines 
Resultat  wirklich  verdächtig  erscheint^.  Aus  den  frühern  Be- 
wunderern sind  jetzt  scharfe  Gegner  geworden.  Ohne  seiner  eigenen 
Worte  von  1890  zu  gedenken,  wirft  auch  Günther  in  seinem  Hand- 
buch der  Geophysik  (I,  1897,  148)  mit  Hinweis  auf  Wolf  Fernel  zu  den 
Todten.  „Das  Experiment  des  Pariser  Arztes  Fernel  hat  die  neuere 
Kritik,  zumal  jene  Morgans,  als  auf  bloßer  Selbsttäuschung  be- 
ruhend oder  gar  zur  Täuschung  anderer  angestellt  nachgewiesen". 

Mir  ist  in  der  Literatur  des  19.  Jahrh.  bisher  nur  ein  Mann 
bekannt  geworden,  der  sich  gegen  die  Morgansche  Auffassung  und 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.      237 

damit  gegen  die  Behauptung  gänzlicher  "Wertlosigkeit  der  Jb'ernel- 
schen  Erdmessung  gewandt  hat:  der  bereits  genannte  Thomas 
Galloway  u.  zwar  schon  im  J.  1842.  Aber  seine  Eeplik  gegen 
De  Morgan,  welche  erst  im  2.  Bande  des  Philosophical  Magazine 
von  1842  (Bd.  XXI,  22—25)  abgedruckt  ist,  scheint  auch  Wolf, 
geschweige  allen  von  ihm  abhängigen  Autoren,  entgangen  zu  sein. 
Seinem  Hauptargument,  daß  es  keineswegs  bewiesen  sei,  Fernel 
habe  bei  seiner  Erdmessung  und  den  sich  anschließenden  Berech- 
nungen über  die  Größe  der  Erde  den  Fuß  zugrunde  gelegt,  welchen 
er  im  Monalosphaerium  abgebildet  hat,  möchte  ich  mich  durchaus 
anschließen.  Aber  wir  müssen  nun  die  Frage  im  Zusammenhang 
erörtern. 


Meines  Erachtens  muß  der  Ferneische  Versuch,  wenn  man 
seine  Bedeutung  recht  ermessen  will,  durchaus  im  Lichte  seiner 
Zeit|  d.  h.  unter  Berücksichtigung  der  kosmographi- 
schen  Anschauungen  seiner  Zeit  betrachtet  werden.  Das 
aber  geschieht  von  keinem  einzigen  der  angeführten  Autoren.  Das 
Ergebnis  an  sich,  ob  es  der  wahren  Erdgröße  sehr  nahe  gekommen 
oder  nicht,  sollte  nicht  im  Vordergrund  des  Interesses  des  Histo- 
rikers der  mathematischen  Geographie  stehn. 

Ferneis  Versuch  datiert  aus  dem  Jahre  1527.  Diese  Zeit  ge- 
hört noch  jener  schon  im  15.  Jahrh.  beginnenden  Periode  an,  wo 
sich  sowohl  die  Kosmographen,  wie  die  N"autiker  ernstlich  mit  der 
Frage  von  der  Größe  der  Erde  beschäftigten  und  wo  man  zugleich 
die  Wegemaße  wieder  mehr  zum  Erdgrad  in  Beziehung  zu  setzen 
suchte. 

Aus  dem  Altertum  waren  die  Eratosthenische  (1°  =  700  Sta- 
dien) und  die  durch  Ptolemaeus  am  bekanntesten  gewordene  An- 
nahme des  Erdgrades  (1^  =  500  Stadien)  überliefert,  traten  in 
der  arabischen  und  mittelalterlichen  Literatur  aber  bekanntlich 
immer  im  Gewände  der  römischen  Meilen  (mille  passuum  =  8  Sta- 
dien) mit  87  V2  und  62^2  Meilen  auf.  Dazu  kam  das  Ergebnis  der 
sogenannten  arabischen  Erdmessung,  zumeist  dem  Abendland  in  der 
Form  von  56^/3  Meilen  für  den  Erdgrad  überliefert.  Durch  die 
verschiedene  Interpretation  dieser  drei  Grundzahlen,  wenn  ich  sie 
einmal  so  nennen  darf,  entstanden  weitere  Annahmen,  auf  deren 
mannigfaltige  Form  ich  jedoch,  um  nicht  abzuschweifen,  hier  ab- 
sichtlich nicht  eingehe. 

Gegen  das  Ende  des  15.  Jahrh.  gelangt  unter  den  Kosmo- 
graphen Italiens,  Frankreichs,  Deutschlands  einer  der  überlieferten 


238  Hermann  "Wagner, 

"Werte  zur  Herrschaft,  der  Ptolemäische,  aber  nicht  in  der  Form 
10  =  62^/2  milliaria  italica,  sondern  in  der  von 

60«  M.  =  1^ 

Denn  ich  bin  überzeugt,  daß  es  sich  dabei  zuerst  nur  um  eine 
bessere  Anpassung  der  Milliarienzahl  an  den  Erdgrad  gehandelt 
hat.  Der  Fehler  einer  Reduktion  des  Erdgrades  von  6272  auf 
60  Milliarien  war  bei  der  sonstigen  Unsicherheit  der  Kenntnisse 
von  unwesentlicher  Bedeutung  für  jene  Kosmographen.  Es  steht 
noch  nicht  fest,  von  wem  die  Annahme  60  Mill.  =  1°  herrührt, 
ich  vermute  von  dem  eifrigen  Herausgeber  des  Ptolemaeus,  N  i  c  0  - 
laus  Germanus,  in  dessen  Ulmer  Ausgabe  von  1482  ich  zuerst 
am  Äquator  die  Bezeichnung  finde  „Unus  gradus  habet  60  milliaria". 
Wie  dem  auch  sei,  die  Annahme  bürgert  sich  zu  Beginn  des  16. 
Jahrh.  mehr  und  mehr  in  der  kosmographischen  Literatur  ein, 
zugleich  mit  der  Abänderung,  daß  man  in  Deutschland  (15  Meilen 
=  1«),  Frankreich  (25  Lieues  =  1^),  und  Spanien  (17 V2  Leguas 
=  1°)  die  heimischen  Wegemaße  an  Stelle  des  Milliare  Italicum 
setzt.  Der  Standpunkt,  der  mir  für  die  Zeiten  Ferneis  maßgebend 
zu  sein  scheint,  wird  m.  E.  am  besten  durch  den  Auszug  aus  dem 
Caput  XI  von  Peter  Apians  Cosmographicus  liber  (Erste  Ausgabe 
1524):  De  partibus  mensurae,  seu  speciebus  Greometriae  practicae 
bezeichnet : 

Et  secundum  aliquos  480  stadia  tun  gradui  aequinoctialis  corre- 
spondent.  Quae  15  Miliaria  Germana,  auf  60  italica  mensiirant, 
Galli  sive  Franci  25  leucas  uni  gradui  trihuenint. 

Es  sei  daran  erinnert,  daß  Femel  1526  im  Monalosphaerium 
ausdrücklich  hervorhebt  (s.  0.  S.  224):  Gradui  ciiique  {terrae)  sexa- 
ginta  Italica  milliaria  dehentur.  Daß  diese  Verhältniszahlen,  die 
sich  in  der  gleichen  Form  durch  vier  Jahrhunderte  erhalten  haben, 
bis  die  verschiedenen  Meilen  im  Binnenland  durch  das  metrische 
Wegemaß  ersetzt  wurden ,  irgendwie  bereits  auf  eine  richtige 
Kenntnis  der  Größe  der  Erde  schließen  ließen,  ist  freilich  eine 
Meinung,  die  zahlreiche  Historiker  der  mathematischen  Geo- 
graphie stillschweigend  und  gleichsam  als  selbstverständlich  ge- 
hegt haben,  die  aber  nichtsdestoweniger  falsch  ist  und  daher 
einen  der  verhängnisvollsten  Irrtümer  in  sich  schließt. 
Scheinbar  ist  die  Anpassung  der  Wegemaße  an  den  Erdgrad  ein 
wissenschaftlicher  Fortschritt,  in  Wahrheit  kann  man  ihn  insofern 
einen  Rückschritt  nennen,  als  den  ursprünglich  aus  Zeitmaßen  — 
oder  (später)  aus  Fußmaßen  —  in  jedem  Lande  entwickelten  Einheiten 
der  Wegemaße   damit   der   Stempel   des  Naturmaßes   aufgedrückt 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.      239 

wurde.  Ihre  Grröße  mußte  mit  der  sich  entwickelnden  Kenntnis 
von  der  Größe  des  Erdgrades  schwanken.  Das  einzige  nicht  von 
der  Zeitdauer  bei  Zurücklegang  einer  Wegestrecke  abhängige 
Streckenmaß  war  in  der  Periode,  von  der  wir  reden,  die  Tau- 
send-Schrittmeile, das  Milliare  Italicum.  Kein  Wunder,  daß 
dieses  unter  den  Kosmographen  des  Zeitalters  der  Entdeckungen 
mehr  oder  weniger  das  allgemeine  Verständigungsmittel,  das  Ver- 
gleichsobjekt ward.  Ebenso  hält  man  daran  fest,  daß  der  Schritt 
dieses  Milliare  Italicum  5  Fuß  habe.  Im  einheitlichen  Maßsystem 
der  Kosmographen  verstand  man  unter  dem  Schritt  den  Passus 
duplex,  quem  Geometricum  ap2)eUare  libuit,  wie  sich  Apian  ausdrückt. 
In  seiner  Maßtabelle,  die  der  oben  aus  Fernels  Werk  mitgeteilten 
durchaus  gleicht,  heißt  es: 

„Fassus  geometricus  quo  utitiir  Cosmometra  habet  5  pedes^.  Bis 
soweit  dürfte  jeder  Kritiker  der  Fernelschen  Erdmessung  zustim- 
men. Aus  der  obigen  Darstellung  geht  deutlich  hervor,  daß  die 
gesamten  Erörterungen  sich  um  die  Frage  drehen,  welchen  Fuß 
Fernel  bei  seinem  Versuch  der  Grradmessung  zugrunde  gelegt  habe. 
Allgemein  muß  die  Behauptung  vorweg  aufgestellt  werden,  daß 
die  Kosmographen  jener  Zeit,  soweit  für  sie  eine  Definition  des 
Passus  in  Betracht  kam,  immer  den  römischen  Fuß  dabei 
ideell  zugrunde  legten,  wenn  gleich  ihnen  dessen  genaue 
Größe  selbstverständlich  nicht  bekannt  sein  konnte;  in  der  Praxis 
ersetzte  man  ihn  mehr  oder  weniger  durch  den  heimischen  Fuß. 

Das  16.  Jahrh.  ist  bekanntlich  noch  äußerst  arm  an  metro- 
logischen Untersuchungen  über  die  Beziehungen  der  verschiedenen 
Fußmaße,  wie  sie  als  höchst  wichtige  Grundlage  für  die  Geo- 
daesie  von  Snellius  1615  durchgeführt  wurde.  Gemäß  der  Ge- 
nügsamkeit der  altern  Zeiten  in  Betreff  der  Schärfe  der  Maße 
tritt  um  1500  das  Bedürfnis  zu  solchen  Vergleichen  der  Fußmaße 
noch  nicht  stark  hervor,  —  wiewohl  es  nicht  ganz  fehlt;  anders 
steht  es  beim  Vielfachen  des  Fußmaßes,  dem  Schritt  und  der 
Meile. 

Von  diesem  Standpunkt  aus  muß  es  meines  Erachtens  dem 
Fernel  als  ein  Verdienst  angerechnet  werden,  daß  er  einerseits 
den  Unterschied  zweier  Schrittmaße  (Passus  vulgares  und  Passus 
geometrici)  erkennt  und  betont,  und  andererseits  dementsprechend 
einen  kleinern  und  größern  Fuß  unterscheidet. 

Aber  zuvor  muß  noch  darauf  hingewiesen  werden,  daß,  welchen 
Fuß,  den  römischen,  französischen,  rheinländischen  oder  sonstigen, 
man  auch  dem  Passus  von  5  Fuß  zugrunde  legen  mag,  um  daraus 
die  1000-Schrittmeile  oder  5000-Fußmeile  zu  bilden,  sämtliche  zur 


240  Hermann  Wagner, 

Zeit  Ferneis  gebräuchliche  Annahmen  für  die  Größe  des  Erd- 
grades die  Erde  beträchtlich  zu  klein  erscheinen  ließen. 
Nimmt  man 
5  Französische  Fuß  =  l'",624  so  sind  60  Milliaria  =  97,4  km 
5  Rheinland.  Fuß      =  1",569    „      „     60        „         =  94,1   „ 
5  Römische  Fuß        =  1™, 48     „      „     60        „        =  88,8  „ 
statt    111  Kilometer.     Selbstverständlich  wird  nichts   dadurch  ge- 
ändert,  wenn   man   den  Erdgrad   =  15  deutsche  Meilen   zu   4000 
Schritt  oder  20000  Fuß  setzt. 

Die  Nautiker  des  Entdeckungszeitalters  hatten  daher  be- 
reits eine  richtigere  Vorstellung  von  der  Grröße  der 
Erde,  da  sie  schon  im  15.  Jahrh.  dem  Erdgrad  70  Miglien  gaben; 
falls  man  diesen,  wie  es  gewiß  das  richtigste  ist,  römische  Meilen 
zu  1,48  Kilometer  unterlegt,  gaben  sie  dem  Erdgrad  daher 
70  X  1,48  =  103,6  km. 
Endlich  muß  ein  dritter  Punkt  erörtert  werden.  Das  betrifft 
die  Bezeichnung  „Geometricus"  für  den  Passus,  Pes  oder  dessen 
Unterabteilungen  bis  zum  Digitus.  Mit  dieser  Frage  haben  sich 
De  Morgan  und  Galloway  schon  1841/42  eingehend  beschäftigt. 
Auf  den  ersten  Blick  ist  es  eine  Bezeichnung,  die  nur  einem  Fuß 
von  ganz  bestimmter  Länge  zukommt.  Fernel  unterscheidet  im 
Anschluß  an  Campanus  (s.  o.  S.  229)  die 

passus  vulgares  und  passiis  geometrici. 
Das  Milliarium  italicum  soll  aus  1000  passus  vulgares  oder 
1200  passus  geometrici  bestehen.  Man  muß  indirekt  daraus  schließen, 
daß  diesen  Schrittmaßen  zwei  verschiedene  Fußmaße,  die  im  Ver- 
hältnis von  6 : 5  stehen,  zugrunde  liegen,  pes  vulgaris  und  pes 
geometricus.  Denn  daß  es  sich  etwa  um  zwei  Schrittmaße  von  je 
6  oder  5  Fuß  handeln  sollte,  ist  ausgeschlossen,  weil  man  einen 
Passus  von  6  Fuß  nicht  kannte.  In  der  Tat  bildet  Fernel  im 
Monalosphaerium  einen  Fuß  ab,  der  mit  246 — 247  Millimeter  nur 
^/e  des  römischen  Fusses  ist,  so  bald  man  letzterm  ca.  296  Milli- 
meter an  Länge  gibt.  Und  diesen  Fuß  nennt  Fernel  „pes  geome- 
tricus". 

Aber  daß  dies  kein  nomen  proprium  ist,  zeigt  sich  an  der 
Tabelle  von  Peter  Apian,  der  den  üblichen  Passus  von  5  Fuß  als 
Passus  geometricus  bezeichnet,  vom  passus  duplex,  quem  geometri- 
cum  appellare  libuit,  spricht.  Daß  Apian  jenen  kleinen  Fuß,  wie  ihn 
Fernel  abbildet,  nicht  gemeint  haben  kann,  ergibt  sich  aus  dem  Satz : 
„lyiiliare  Italicum  habet  1000  passus ;  60  Miliaria  Italica  uni  gradui 
correspondent".     Denn   würde   er   hierbei   den  kleinen  Passus  von 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.      241 

1,23  Kilometer  im  Auge  gehabt  haben,  so  hätte  er  sich  den  Erd- 
grad nur  zu 

=  60 .  5000 . 0,246  m  =  73,8  km 

oder  56  Proz.  zu  klein  vorgestellt.  Hieraus  geht  also  hervor,  daß 
durch  den  Zasatz  „geometricus"  weder  dem  passus,  noch  dem  pes, 
noch  dem  digitus  eine  bestimmte  Größe  zugewiesen  wird. 

Die  Leuca.  Da  im  Text  Ferneis  zweimal  von  einer  Leuca 
die  Rede  ist,  muß  auch  zu  dieser  Stellung  genommen  werden.  Er 
will  die  Entfernung  eines  nicht  genannten  Ortes  von  Lutetia  Pari- 
siorum  neu  bestimmen,  die  vulgi  testimonio  25  leucarum  entfernt 
von  einander  waren.  Nach  der  Messung  findet  Fernel,  daß  die 
„leuca  Gallica"  größer  als  zwei  Milliaria  Italica  sein  müsse. 

Man  muß  m.  E.  vier  verschiedene  Arten  von  Leucae  unter- 
scheiden. D'Anville^)  hat  sich  mit  der  Frage  der  Leuca  Gallica 
schon  1769  viel  beschäftigt,  von  andern  Autoren  zu  schweigen. 
Hier  nur  ein  kurzer  Überblick,  so  weit  ihn  unsere  Hauptfrage  er- 
heischt. 

a.  Die  alte  Leuca  Gallica  oder  1500-Schrittmeile. 
Diese  fanden  die  Römer  bei  den  Galliern  vor,  sie  erhält  sich  durch 
Jahrhunderte  auch  nach  dem  Eindringen  der  Franken.  Peter  Apian 
führt  sie  in  seinem  Kanon  von  1524  noch  auf,  aber  nur  unter  dem 
schlichten  Namen  „Leuca". 

b.  Die  Gallische  Leuca  zu  2000  Schritt.  Diese  will 
D'Anville  (1.  c.  p.  109)  nicht  anerkennen,  trotzdem  er  sie  in  Ber- 
giers  Traite  des  grands  Chemins  de  l'Empire  (Paris  1638,  Lib.  III, 
eh.  12)  angegeben  findet.  Aus  Ferneis  Äußerung,  daß  er  durch 
seine  Messung  gefunden  habe,  die  Leuca  Gallica  sei  größer  als 
2  Milliaria  Italica,  geht  klar  hervor,  daß  er  dabei  von  der  2000- 
Schritt-Leuca  spricht. 

c.  Die  Leuca  der  Kosmographen  des  16.  Jahrh.  zu 
2400  Schritt.  Fast  gleichzeitig  mit  der  Anpassung  der  italischen 
(60  =  1^)  und  deutschen  (15  =  V)  Meile  an  den  Erdgrad,  tritt 
auch  die  Beziehung  25  leucae  =  1^  auf.  Peter  Apian  sagt  an 
der  oft  erwähnten  Stelle:  Galli  sive  Franci  25  leucas  uni  gradui 
trihuerunt.  Da  er  in  unmittelbarem  Anschluß  davon  spricht,  daß 
„wwi  gradui  correspondent  60  Miliaria  Italica^,  so  kann  er  damit 
keinen  andern  Begriff  verbunden  haben  als 

25  leucae  =  60  Milliaria  Italica  =  60000  Passus, 


1)  Traite  des  mesures  itineraires  anciennes  et  modernes.    Paris  1769.   VIII 
Lieue  Gauloise,  Raste,  ou  Lieue  Frangoise,  p.  101 — 112. 

Kgl.  Ges.  d.  Wisa.    Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.   Heft  2.  16 


24:2  Hermann  "Wagner, 

also 

1  leuca  =  — ^^ —  =  2400  Passus. 

Diese  Leuca  scheint  Femel  unbekannt  geblieben  zu  sein,  wenig- 
stens spricht  er  nicht  von  ihr.  Aus  dieser  Leuca  ist  die  spätere 
Landmeile  „Lieue  frangaise"'  hervorgegangen,  25  =  V,  als  Natur- 
maß wachsend  mit  den  Vorstellungen  von  der  Größe  der  Erde. 

d.  Die  lieue  francaise  marine  =  3000  Schritte  oder 
3  ^miUes  marines'^  scheint  sich  in  der  Nautik  auch  bereits  im 
16.  Jahrh.  eingebürgert  zu  haben.  Sie  steht  zur  Landmeile  im 
Verhältnis  von  5  :  4  und  ist  identisch  mit  dem  Naturmaß :  20  lieues 
=  1^.  Auch  diese  ist  mit  den  Vorstellungen  von  der  Größe  der 
Erde  im  Verhältnis  von  4 : 5  im  Laufe  des  17.  Jahrh.  gewachsen, 
bis  sie  im  18.  die  heutige  Größe  erhielt.  Diese  lieue  francaise 
spielt  für  unsere  Frage  keine  Rolle. 

VI. 
Kehren    wir    nach    diesen    vorbereitenden    Betrachtungen    zu 
Eernels  eigenen  Worten  zurück. 

1.  Ihm  ist  die  Annahme,  daß  der  Erdgrad  =  60  Milliaria 
Italica  oder  =  300000  Fuß  lang  sei,  geläufig.  Er  führt  sie  im 
Monalosphaerium  selbst  an.  Daß  daneben  noch  andere  Annahmen 
in  der  zeitgenössischen  kosmographischen  Literatur  kursieren,  er- 
wähnt er  in  der  Cosmotheoria  ausdrücklich  (s.  o.  S.  225).  Nach 
seiner  Messung  stößt  er  bei  Durchforschung  der  Literatur,  —  falls 
er  diese  Durchforschung  wirklich  erst  nachher  angestellt  hat  — , 
auf  die  Angaben  der  Araber,  die  bald  56-/3,  bald  68  Meilen  für 
den  Grad  annehmen. 

Was  kann  ihn  nun  wohl  zur  Prüfung  dieser  Widersprüche 
veranlaßt  haben,  als  der  Wunsch  durch  eine  eigene  Mes- 
sung zu  erfahren,  welche  dieser  landläufigen  An- 
nahmen die  größere  Wahrscheinlichkeit  für  sich  habe? 
Darin  liegt  die  Bedeutung  seines  Versuches,  den  Snellius  deshalb 
durchaus  als  lobenswert  anerkennt,  wenn  auch  die  Durchführung 
bemängelt  wird.  Den  gleichen  Wunsch  haben  Orontius  Finaeus, 
Snellius,  Norwood,  Riccioli  u.  A.  gezeigt.  Wenn  Fernel  unter 
diesen,  wie  es  scheint,  der  erste  war,  so  kann  ihm  dieser  Ruhm 
nicht  streitig  gemacht  werden,  ganz  unabhängig  von 
dem  Ergebnis. 

2.  Daß  Fernel  bei  dem  Versuch  mit  klarem  Verständnis  der 
grundsätzlich  notwendigen  Vorgänge  vorgeht,  kann  niemand  leug- 
nen, der  seine  Beschreibung  mit  ruhiger  Überlegung  liest.     Wäre 


die  literarischen  Schicksale  der  Fernelscben  Erdmessung  von  1527.      243 

es  ihm  darauf  angekommen  als  der  erste  zu  gelten,  der  seit  der 
Zeit  der  Araber  eine  neue  Erdmessung  versucht  habe,  so  hätte  er 
über  dieselbe  nicht  ganz  nebensächlich  in  den  Schollen  davon  einiges 
mitgeteilt,  sondern  wie  Snellius  ein  eigenes  Buch  darüber  ge- 
schrieben; dieser  hat  im  Hochgefühl  seiner  Leistung  sich  im  Titel 
seines  Werkes  ja  indirekt  selbst  als  den  batavischen  Eratosthenes 
bezeichnet. 

3.  Wenn  Paris  der  südliche  Endpunkt  der  Ferneischen  Grad- 
messung ist,  so  ist  man  über  den  nördlichen  im  Zweifel,  da  er  ihn 
nicht  nennt  und  nicht  näher  beschreibt.  Er  wird  nur  als  „locus  ille 
vulgi  testimonio  a  Parisiorum  Lutetia  25  leucis  absistens"  be- 
zeichnet. Man  hat  meist  Amiens  als  den  Ausgangspunkt  ange- 
nommen. Amiens  liegt  ca.  1  Grad  nördlich  von  Paris.  Man  nahm 
unter  Kosmographen,  wie  oben  (S.  241)  angedeutet,  zu  Ferneis 
Zeiten,  den  Erdgrad  auch  zu  25  Leucae  an.  Daß  die  von  Fernel 
erwähnte  Distanz  von  25  Leucae  mit  dieser  sozusagen  wissen- 
schaftlichen Annahme  25  L.  =  P  zusammenhänge,  ist  wenig  wahr- 
scheinlich. Denn  erstens  spricht  er  von  ;, vulgi  testimonio",  nicht 
„cosmographorum  sive  mathematicorum  testimonio",  und  dann  hätte 
er  sich  von  vornherein  sagen  müssen,  daß  jene  kosmographischen 
leucae  selbstverständlich  größer  als  2  Milliaria  Italica  sein  müßten, 
da  1*^  gleichzeitig  60  Milliarien  enthielt.  Fernel  hat  aber  erst 
hinterher  sich  überzeugt,  daß  die  „Leuca  Gallica"  größer  als 
2  Milliaria  Italica  sei. 

4.  Fernel  hat  bei  seinen  Messungen  mit  einem 
größern  Fuß  gemessen  und  nicht  mit  dem  kleinern 
„Pes  geometricus"  der  Figur atio  im  Monalosphaerium.  Dies 
ist  gegenüber  der  letzten  Phase  in  der  geschichtlichen  Entwicklung 
der  Fernel-Interpretationen  mein  Hauptpunkt. 

Die  Figuratio  pedis  geometrici  im  Monalosphaerium  von  1526 
hat  meines  Wissen  dreimal  in  der  Literatur  der  Geschichte  der 
mathematischen  Geographie  Beachtung  gefunden. 

Zuerst  in  der  Geographia  reformata  von  Eiccioli  (Lib.  II, 
Cap.  II,  1672,  p.  33);  am  Schluß  des  Kapitels:  de  Pede  et  cubito 
antiquo  Romano,  minoribusque  Mensoribus  cum  eo  connexis  heißt 
es :  „Neqiie  audiendus  est  Fernelius  qui  .  .  .  {i)arte  4.  Praxis  Geome- 
tricae)  pedem  Geometricum  exponit,  qui  ad  Botnanum  Vespasianium  est 
ut  1030  ad  1200^.  Diese  Praxis  Geometrica  ist  nichts  anderes  als 
der  4.  Teil  der  Schrift  „Monalosphaerium"  (auf  dem  Titel  heißt  es: 
Quarta  pars  geometricam  praxin  breviusculis  demonstrationibus 
dilucidat),  also  der  Teil,  in  welchem  sich  die  Figuratio  pedis  geo- 
metrici findet.     Offenbar  hat  Riccioli  die  Länge  der  Figur  seiner- 

16* 


244  Hermann  Wagner, 

zeit  gemessen  und  mit  seiner  Abbildung  des  „Semipes  Romanus  sub 
Vespaniano  et  Aug.  usitatus,  ehartae  huic  prius  siccatae  seorsim 
impressus"  verglichen  und  daraus  das  Verhältnis  1030 :  1200  ge- 
funden. Legt  man  dem  römischen  Fuß  wieder  296  Millimeter  zu- 
grunde, so  ergibt  sich  aus  x :  296  =  1030 :  1200  allerdings  254 
Millimeter  für  den  Pes  geometricus.  Die  Differenz  von  254 — 
246  :=  8  Millimeter  kann  nicht  wohl  auf  den  Unterschied  der 
Papiereinschrumpfung  in  verschiedenen  Exemplaren  zurückgeführt 
werden.  E-iccioli  hat  sicher  den  römischen  Fuß  größer  ange- 
nommen. Der  Semipes,  den  er  selbst  abbildet,  mißt  151  Milli- 
meter, der  Pes  also  302  Millimeter.  Daraus  erhält  man  für  den 
Pes  geometricus  246  :  302  =  0,814  des  römischen  Fußes,  denselben 
Wert,  den  De  Morgan  fand. 

Sodann  entdeckte  De  Morgan  die  Figuratio  im  J.  1841,  wo- 
durch, wie  oben  geschildert,  Fernel  seines  angedichteten  Ruhmes, 
bereits  1527  einen  höchst  genauen  Wert  des  Erdgrades  gefunden 
zu  haben,  beraubt  wurde. 

Zum  dritten  Male  bin  ich  selbst  im  J.  1899  zu  einer  Zeit,  in 
der  ich  von  De  Morgans  Entdeckung  dieser  Abbildung  noch  nichts 
wußte,  auf  eben  dieselbe  gestoßen.  Ich  habe  sie  alsbald  für  den 
Nachweis  der  Realität  der  Existenz  einer  von  dem  Milliare  italicum 
abweichenden  kleinern  Mittelmeermeile  von  ca.  1,23  Kilometer  Länge 
verwertet  ^).  Schon  damals  hatte  ich  (Gott.  Nachr.  1900,  280)  hin- 
sichtlich des  pes  geometricus  hinzugefügt:  „Er  spielt  irrtümlich 
eine  Rolle  bei  der  sogenannten  Ferneischen  Erdmessung,  wie  ich 
demnächst  nachweisen  werde".  Eben  dies  soll  im  folgenden,  aller- 
dings etwas  verspätet,  nachgeholt  werden. 

Sowohl  Riccioli  als  De  Morgan  und  ich  selbst  sind  dabei  von 
der  Ansicht  ausgegangen,  Fernel  habe  in  jener  Figuratio  pedis 
geometrici  einen  bestimmt  ihm  vorliegenden  oder  ihm  in  seiner 
absoluten  Länge  nachweisbaren  Fuß  abbilden  wollen.  Er  mißt 
nach  meiner  wiederholten  Messung  in  dem  in  der  K.  Universitäts- 
Bibliothek  zu  Göttingen  befindlichen  Exemplar  (Philos.  I,  935) 
=  246  Millimeter.  Ich  schloß  daraus,  daß  es  sich  also  bei  diesem 
pes  geometricus  um  das  handle ,  was  man  bei  den  Lateinern 
einen  dextans  nannte,  den  Ve  Fuß;  denn  wenn  der  römische  Fuß 
=  296  Millimeter  ist,  so  verhält  sich  jener  sehr  nahe  wie 

246  :  296  =  5  :  6. 

1)  Die  Realität  der  Existenz  der  kleinen  Mittelmeermeile  auf  d.  italienischen 
Seekarten  des  Mittelalters.  Verhandl.  d.  VII.  Internat.  Geographenkongresses  zu 
Berlin  1899,  877—83  und  „Der  Ursprung  der  kleinen  Seemeile  auf  den  mittel- 
alterlichen Seekarten  der  Italiener.  Nachr.  d.  k.  Ges.  d.  Wiss.  zu  Göttingen, 
Phil.-hist.  Kl.,  1900,  271—285. 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.      245 

Morgan  fand  ihn  nach  einem  Exemplar  des  Monalosphaerium 
im  Britischen  Museum  allerdings  etwas  kleiner,  nämlich  nur  zu 
9^/3  inches  und  nahm  ihn  in  der  Voraussetzung,  daß  das  Papier 
sich  im  Verhältnis  von  42  auf  41  durch  Eintrocknung  verkürzt 
haben  könnte,  zu  9,9  inches  (=  241,3  Millimeter)  an.  Bei  der 
Unsicherheit  derartiger  Holzschnittabmessungen  wird  dadurch  an 
meiner  Annahme  kaum  etwas  geändert.  246  :  296  =  0,83  und 
241,3 :  296  =  0,81,  während  5:6  =  0,833  ergibt. 

Erst  bei  der  jetzigen  Wiederaufnahme  der  vorliegenden  Studie 
finde  ich,  daß  Th.  G-alloway  schon  1842  dagegen  Bedenken  er- 
hoben hat,  daß  man  die  Figuratio  pedis  geometrici  im  Monalo- 
sphaerium  als  korrekte  Abbildung  eines  dem  Femel  in  natura 
vorliegenden  Fußmaßes  ansehen  dürfe:  „Femel  does  not  say  that 
his  diagram  was  intended  to  define  the  length  of  the  geometrical 
foot,  or  that  it  corresponded  in  dimension  with  any  actual  scale; 
on  the  contrary,  there  is  no  allusion  to  it  in  the  text  at  all,  and 
unless  the  title  printed  under  it  „Figuratio  pedis  geometrici",  be 
held  to  have  reference  to  magnitude,  there  is  nothing  to  lead  us 
to  infer  that  he  had  any  other  object  in  view  than  simply  to  re- 
present  by  a  diagram  the  divisions  which  should  be  cut  on  a  mea- 
suring  rod^. 

Was  den  ersten  Punkt  betrifft,  daß  im  Text  nicht  von  einem 
besondern  Fuß  die  E-ede  sei,  so  vermag  ich  die  Werte  Ferneis: 
„  Caeterum  virga  quaedam  mensoria  omni  moUmine  nohis  deligenda  est, 
mensurarum  diver sitate  locupletata"'  doch  nicht  anders  zu  verstehen 
als  daß  er  damit  deutlich  die  ungewöhnliche  Auswahl,  die  er  ge- 
troffen habe,  begründen  will.  Allerdings  kann  mit  dem  Worte 
virga  nicht  der  abgebildete  Pes  geometricus  selbst  gemeint  sein, 
immerhin  aber  wäre  es  möglich,  daß  er  gerade  diesen  letztern  aus- 
wählte, damit  er  in  das  Format  seines  Werkes  passe. 

Denn  Gralloway  macht  zuerst  auch  darauf  aufmerksam,  daß 
die  Figur  des  pes  geometricus  am  Rand  der  betreffenden  Seite 
des  Monalosphaerium  genau  von  der  obern  Linie  des  Textes  bis 
fast  unter  die  unterste  reicht,  und  damit  der  Gedanke  nahe  liegt, 
daß  die  Figur  der  Höhe  der  Druckseite  angepaßt  oder  so  lang 
als  irgend  möglich  gemacht  sei,  um  die  kleinen  Abteilungen  (Digiti, 
grana)  noch  zu  zeigen. 

Ich  kann  nicht  verschweigen,  daß  kürzlich  ganz  unabhängig 
von  Gralloways  Darlegungen  einer  meiner  Schüler,  Fr.  Bohne,  ge- 
legentlich einer  Prüfungsarbeit  über  die  geographischen  Wegemaße 
zu  der  gleichen  Auffassung  gekommen  ist,  die  Figuratio  pedis  geo- 
metrici entspreche  bei  ihrer  Anpassung  an  das  Format  des  Werkes 


246  Hermann  Wagner, 

und   bei   dem   Mangel   einer  Bezugnahme   auf  die   Figur  im  Text 
nicht  einem  anerkannten  Fußmaß  von  bestimmter  Länge. 

Ich  gestehe,  daß  ich  mich  diesen,  mir  erst  nach  Veröffentlichung 
der  Arbeit  von  1899  bekannt  gewordenen  Bedenken  nicht  ganz 
verschließen  kann.  Dennoch  muß  ich  meine  frühere  Behauptung, 
daß  es  sich  bei  dieser  Figuratio  pedis  geometrici  in  Femels  Monalo- 
sphaerium  um  ein  sichtbares  Dokument  der  Existenz  eines  solchen 
Fußes  von  ca.  246  Millimeter  Länge  handle,  mit  der  Bestimmt- 
heit aufrecht  erhalten,  wie  ich  sie  1899  in  voller  Überzeugung 
der  Richtigkeit  aussprechen  zu  dürfen  glaubte.  Denn  erstens  wäre 
es  ein  ganz  seltsamer  Zufall,  daß  der  abgebildete  Fuß  so  nahe 
dem  Ve  römischen  Fuß  und  damit  demjenigen  entspräche,  nach 
welchem  ich  seit  Jahren  fahndete,  um  die  Realität  seiner  einstigen 
Existenz  nachzuweisen.  Sodann  spielt  dieser  kleinere  Fuß  bei  den 
Angaben  über  die  Ausdehnung  von  Paris,  die  Fernel  im  Anschluß 
an  sein  Messungsergebnis,  wenn  auch  ohne  alle  Beziehungen  zu 
demselben,  in  seiner  Cosmotheoria  mitteilt,  doch,  wie  unten  nach- 
gewiesen werden  soll,  eine  unverkennbare  Rolle. 

Zunächst  steht  aber  gewiß  das  Eine  fest.  Wenn  der  pes  geo- 
metricus  der  Figuratio  überhaupt  keine  Realität  hat,  so  kann  ihn 
Fernel  bei  seiner  geodätischen  Operation  auch  nicht  angewandt 
haben  und  De  Morgans  Einwurf  von  1841,  Fernel  habe  für  den 
Erdgrad  nur  53^/4  english  miles  (=  86,5  Kil.)  gefunden,  ist  dann 
von  vornherein  hinfällig. 

Indessen  macht  bereits  Gralloway  auf  eine  Reihe  von  Grründen 
aufmerksam,  weshalb  jener  abgebildete  pes  geometricus  nicht  für 
die  Femeische  Gradmessung  in  Betracht  kommen  könne. 

Vor  allem  sei  in  der  Cosmotheoria  mit  keinem  Worte  von 
dem  im  Monalosphaerium  abgebildeten  Fuß  die  Rede.  Sodann 
werde  —  und  das  scheint  mir  ein  sehr  wichtiger  Punkt  —  in  dem- 
selben Werke  (Prop.  V,  p.  15,  Quanta  quorumcumque  locorum  ter- 
restris  sit  distantia,  dimetiri)  bei  der  Verwandlung  von  Graden 
und  Minuten,  durch  welche  die  Lage  der  Orte  bezeichnet  werde, 
ausschließlich  von  dem  Verhältnis  1°  =  60  milliara  Italica  und 
1  Minute  =  1  Milliare  gesprochen.  Ich  füge  hinzu,  daß  dieses 
Kapitel  eine  kleine  „Tabula  conversionis  graduum  in  Italica  milli- 
aria  extra  aequatorem"  d.  h.  der  abnehmenden  Längengrade  in 
italischen  Meilen  enthält. 

In  dem  uns  interessierenden  Abschnitt  der  Cosmotheoria  spricht 
Fernel  ausschließlich  von  Milliaria  Italica.  Er  findet  den  Grad  zu 
68  Italica  milliaria  cum  95 V*  passibus,  verwandelt  die  ersten  nach 
dem  althergebrachten  Verhältnis,  1  Milliare  =  8  Stadien,  in  544 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.      247 

Stadia  Romana.  Die  Tabelle  der  Wegemaße  (s.  o.  S.  236)  unter- 
scheidet sich  in  nichts  von  derjenigen  Peter  Apians. 

Fernel  findet  zum  Schluß,  daß  die  Leuca  gallica  größer  als 
2  Milliaria  Italica  sei.  Indem  er  die  Zahl  der  Umdrehungen  seines 
Meßrades  (17024)  mit  4  multipliziert  hat,  findet  er  für  den  Weg 
68096  passus  qui  milliaria  Italica  68  cum  passibus  96.  Wie  sollte 
er  zu  letzterm  Ausdruck  kommen,  wenn  das  Meßrad  einen  Umfang 
von  20  kleinern  pedes  der  Figuratio  oder  4  kleinern  passus  geo- 
metrici,  deren  1200  auf  das  Milliare  Italicum  gehen,  gehabt  hätte? 
Diesen  zahlreichen  Wiederholungen  gegenüber  kann  der  einzige 
Ausdruck,  erat  rotae  illius  diameter  6  pedum  sexque  paulo  magis 
digitorum  geometricorum,  gewiß  nicht  ins  Grewicht  fallen,  um  diese 
6^/8  Fuß  zu  solchen  zu  stempeln,  die  in  der  Figuratio  abgebildet  sind. 

Fernel  spricht  sich  nicht  nur  im  Anschluß  an  Campanus  und 
Andere  auf  das  deutlichste  über  das  Verhältnis  der  gewöhnlichen 
Schritte  zu  den  (kleinern)  geometrischen  Schritten  aus.  Vielmehr  fügt 
er  zum  Schluß  seiner  Ausführungen  noch  gewisse  zahlenmäßige  Be- 
weise über  diese  Unterschiede  an,  die  seltsamerweise  bisher,  soviel  ich 
ersehe,  noch  niemals  in  die  Erörterung  gezogen  sind,  es  aber  durch- 
aus verdienen.  Sie  sind  zwiefacher  Art.  Fernel  teilt  das  Ergebnis 
einer  eigenen  Schrittmessung  —  alles  ganz  unabhängig  von  der 
Grradmessung  —  zwischen  gewissen  namhaft  gemachten  Punkten 
in  der  Umgebung  von  Paris  mit,  und  fügt  eigene  Bestimmungen 
über  die  Ausdehnung  von  Paris  hinzu.  Das  erstere  erfolgte,  was 
besonders  beachtet  werden  muß,  in  passus  vulgares,  das  letztere 
in  passus  geometrici.  Sobald  es  gelingt  die  von  Fernel  angeführten 
Entfernungen  auf  heutigen  Karten  in  ihrer  wahren  oder  wenig- 
stens annähernd  richtigen  Größe  zu  bestimmen,  wird  man  eine 
Vorstellung  davon  gewinnen  können,  wie  groß  ihm  die  beiden  Arten 
von  Schritten  selbst  erscheinen. 

Fernel  will,  nach  den  oben  S.  229  angeführten  Worten,  durch 
ein  anderes  Experiment  prüfen,  ob  wirklich  die  gallische  Leuca 
größer  sei  als  zwei  italische  Meilen.  Zu  diesem  Zweck  bestimmt 
er  durch  Schrittzählung  die  Entfernung  vom  Königs  -  Palast  zur 
Abtei  des  heil.  Dionysius  (St.  Denis)  und  findet  dafür  5950  Schritte. 
Ebenso  gibt  er  die  Größe  eines  Teils  des  zurückgelegten  Weges, 
nämlich  die  Entfernung  zwischen  den  Städten  Paris  und  St.  Denis, 
mit  4450  Schritt  an.  Horum  autem  passuuni  {qui  mei  et  cujusque 
liominis  staturae  meäiocris  sunt)  quinque  sex  geometricos  passus  efficiunt. 

Die  Lage  des  Königs  -  Palastes  oder  des  älteren  Louvre,  der 
erst  1541  von  Franz  I.  demoliert  ward,  um  dem  größern  Louvre 
Platz  zu  machen,  steht  fest,  ebenso  die  damalige  Ummauerung  von 


248  Hermann  Wagner, 

Paris  noch  herrührend  von  Charles  V.  vom  J.  1370,  sowie  der  Aus- 
tritt des  Weges  nach  St.  Denis  an  der  Porta  S.  Dionysii  (Porte 
St.  Denis).  Nach  altern  Plänen  läßt  sich  die  Straße  vom  Louvre 
zur  Porta  S.  Dionysii  verfolgen  und  in  St.  Denis  wird  man  die 
Entfernung  der  Kathedrale  von  der  einstigen  Stadtmauer  auf  V2 
Kilometer  annehmen  dürfen.  Kurz  man  kann  die  erstgenannte 
Distanz  mit  ziemlicher  Genauigkeit  zu  8900,  den  Abstand  der 
Stadtmauern  beider  Städte  auf  6800  Meter  annehmen.  Danach  ist 
der  passus  vulgaris 

.      ^  ,,         8900         1  rn       •  u  6800        ,  ^^ 

im  ersten!^ all  =    >^>^   =  1,50m,  im  zweiten  =  -ttüt--  :=  1,53m 
59o0  4450 

im  Durchschnitt  =  1,515  Meter.  Dies  entspricht  annähernd  dem 
römischen  Schritt  von  1 ,48  Meter,  und  diesem  auch  mehr  als  einem 
Schritt  von  5  französischen  Fuß  (1,624  Meter),  in  keinem  Fall 
aber  dem  kleinem  passus  oder  dem  fünffachen  Fuß  der  Figuratio. 
Aber  noch  bleibt  der  Schlußsatz  zu  beachten:  Per  id  temporis 
Farisiorum  longituäinem  dimensi,  hanc  ohservavimus  esse  passtmm  geo- 
metricorum  2110.  Latitudineni  vero  passuum  2030.  Ac  tandem  amhitum 
2)assuum  esse  7650.  Hier  wie  bei  der  vorigen  Angabe  wird  Nie- 
mand von  fingierten  Zahlen  sprechen  dürfen,  denn  sie  konnten 
sämtlich  von  jeden  Leser  in  Paris  selbst  nachgeprüft  werden.  Aus- 
drücklich muß  hervorgehoben  werden,  daß  Fernel  bei  der  neuen 
Angabe  nicht  mehr  von  passus  vulgares,  sondern  von  passus  geo- 
metrici  spricht.  Und  während  er  vorher  die  Zahl  der  Schritte 
zwischen  dem  Königs  -  Palast  und  der  Basilika  von  St.  Denis  ge- 
zählt hat  {passus  5950  dinumeravi)  hat  er  jetzt  die  Länge  von 
Paris  gemessen  (longitudimmi  dimensi).  Daraus  scheint  mir  mit 
Sicherheit  hervorzugehen,  daß  diese  „Messung"  nicht  in  der  Natur, 
sondern  auf  einem  Plane  der  Stadt  Paris  ausgeführt  ist.  Ich 
schließe  dies  aus  dem  Umstand,  daß  eine  Nachmessung  für  die  von 
Fernel  ziffernmäßig  mitgeteilten  drei  Dimensionen  2110,  2030,  7650 
passus  geometrici  durchweg  auf  dem  kleinern  passus  von  ca.  1,23 
Meter,  nicht  auf  den  passus  vulgaris  führt.  Zur  Abmessung  in 
der  Natur  hätte  ihm  wieder  nur  der  eigene  Schritt  zur  Verfügung 
gestanden.  Sein  Schritt  war  aber  rund  1,5  Meter  nicht  1,23  Meter 
groß.  Freilich  erfahren  wir  nicht,  auf  welche  Weise  Fernel  diese 
kartometrische  Aufgabe  gelöst  hat.  Pläne  der  Stadt  dürfte  es  zu 
seiner  Zeit  bereits  gegeben  haben,  wenn  auch  einer  der  ältesten, 
der  bekannt  ist,  erst  aus  dem  Jahre  1548  stammen  soll  ^).    Es  ist 

1)  Vivien  de  St.  Martin,   Nouy.  Dict.   de  g^ogr.  univ.   Vol.  IV.    Paris  1890, 
p.  612. 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.      249 

derjenige,  den  Balthasar  Arnoullet  entwarf,  und  der  zuerst 
in  Grueroults  Werk  Les  figures  et  portraits  des  villes  les  plus 
celebres  de  l'Europe  (Lyon  1552)  publiziert  ward.  Eine  schlechte 
Kopie  desselben  ist  in  Seb.  Münsters  Kosmographie  von  1550 
enthalten,  während  die  Originalkarte  ArnouUets  der  spätem  fran- 
zösischen Ausgabe  der  Münsterschen  Kosmographie^)  beigegeben 
ist.  Letzterer  Plan  hat  etwa  den  Maßstab  1 :  9000.  Am  einfach- 
sten ist  es,  anzunehmen,  daß  der  Plan,  den  Fernel  benutzte,  einen 
graphischen  Schrittmaßstab  mit  der  Bezeichnung  der  ihm  zugehörigen 
Schritte  als  passus  geometrici  enthalten  habe,  und  daß  Fernel  an 
der  Hand  desselben  die  Querdimensionen  und  den  Umfang  der  rings- 
ummauerten Stadt  mit  dem  Zirkel  in  derselben  Weise  abgeschritten 
sei,  wie  wir  heute  Entfernungsmessungen  auf  unsern  Karten  vor- 
nehmen. Enthielt  der  Plan  keinen  Schrittmaßstab,  dann  wäre 
denkbar,  daß  Fernel  die  Strecken  zwischen  solchen  Lokalitäten, 
deren  Entfernung  ihm  anderweit,  vielleicht  wieder  viilgi  testimonio, 
bekannt  war,  auf  dem  Plane  mit  seinem  Pes  geometricus  und  dessen 
Unterabteilungen  ausmaß  und  nun  Vergleiche  anstellte.  Nur  ist 
nicht  erfindlich,  wie  er  auf  diese  Weise  zu  den  passus  geometrici 
gekommen  sein  sollte.  Auch  hier  faßt  sich  Fernel  eben  zu  kurz 
und  läßt  uns  im  Ungewissen. 

Daß  aber  an  dieser  Stelle  allein  die  passus  geometrici  in  Frage 
kommen,  ergibt  sich  aus  folgendem.  Wir  kennen  die  von  Charles 
V.  erbaute  Ummauerung  von  Paris  von  1370  ziemlich  genau,  sie 
läßt  sich  also  gut  auf  moderne  Pläne  übertragen.  Sie  hat  das 
Weichbild  der  Stadt  auch  noch  zu  Ferneis  Zeiten  umschlossen. 
Die  Grundfläche^)  besteht  aus  zwei  Halbkreisen,  je  auf  der  Nord- 
und  Südseite  der  Seine  von  ungleichem  Radius.  Der  kleinere  liegt 
im  Süden.  Die  äußersten  Durchmesser  sind  fast  gleich  lang.  Doch 
kann  kein  Zweifel  darüber  herrschen,  welche  Linien  als  Länge 
oder  als  Breite  von  Fernel  angenommen  sind.  Als  longitudo  galt 
ihm  unzweifelhaft  die  Linie  von  der  Porta  S.  Jacobi  (Porte  St. 
Jaques  unweit  des  Pantheon)  im  Süden  bis  zur  Porta  S.  Martini 
(Porte  St.  Martin)  im  Norden;  sie  mißt  ca.  2700  Meter;  als 
Breite  kann  nur  die  Querlinie  von  der  Porta  S.  Honorii,  etwas 
westlich  vom  Louvre,  bis  zur  spätem  Bastille  im  Osten  mit  rund 
2650  Meter  gelten.  Schreitet  man  endlich  der  damaligen  Mauer 
entlang,   so  beträgt   der  Umfang  von  Paris  ca.  8800—9000  Meter. 

1)  La  cosmographie  universelle  de  tout  le  monde.  Auteur  par  partie  Mün- 
ster, mais  augmente  par  Frangois  de  Belle-Forest.    Paris  1574.    Yol.  I,  p.  174. 

2)  Vergl.  den  Plan  mit  den  verschiedenen  Ummauerungen  von  Paris  in 
Joanne,  Dictionnaire  geogr.  de  la  France.    Vol.  V,  1899,  p.  3388,  1:82000. 


250  Hermann  Wagner, 

Demnach  ergibt  sich  ans  den  drei  Angaben  Ferneis,  die  sicher 
einem  noch  ziemlich  unvollkommenen  Plane  entnommen  sind,  für 
den  passus  geometricus 

2700  m  .  ^Q  2650  m         .  ^^  8800  m         ,  „_ 

-2110-=^'^^^'     -203^  =  ^'^^°^'     -765Ör  =  l'27m; 

also  eine  Größe,  die  keinesfalls  als  passus  von  o  römischen  oder 
gar  5  französischen  Füßen,  d.  h.  als  passus  vulgaris  aufgefaßt 
werden  kann,  sondern  zur  Größenordnung  jener  Schritte  gehört, 
deren  1200  auf  das  Milliare  italicum  gingen,  und  die  zu  dem  Schritt 
von  1,23  Meter  passen. 

Dies  Ergebnis  kann  m.  E.  nur  den  Beweis  dafür  liefern,  daß 
Fernel  sehr  wohl  den  Unterschied  zwischen  den  beiden  ihm  be- 
kannten Schrittmaßen  zu  würdigen  wußte,  kann  aber,  da  die  ganze 
Notiz  in  keiner  Weise  mit  der  sog.  Gradmessung  zusammenhängt, 
die  Tatsache  nicht  erschüttern,  daß  er  bei  allen  ziffermäßigen  An- 
gaben für  diese  letztere  immer  die  Milliaria  italica  von  1000  größern 
Schritt  im  Auge  gehabt  hat. 

Das  allerdings  scheint  sicher,  daß  sich  Fernel  über  den  Unter- 
schied des  französischen  und  römischen  Fußes  keine  Rechenschaft 
gegeben  hat.  Der  Gedanke  liegt  durchaus  nahe,  daß  er  für  ge- 
wöhnlich mit  französischen  Fuß  hantierte  und  also  sein  Meßrad 
einen  Umfang  von  20  Pariser  Fuß  hatte.  Das  haben  ja  auch  alle 
Autoren  bis  zu  den  Zeiten  De  Morgans  angenommen.  Bedenklich 
freüich  bleibt  dabei  die  Größe  eines  solchen  Fußes  gegenüber  dem 
Pes  geometricus  der  Figuratio  und  der  entsprechenden  Schritte. 
Denn  es  besteht  zwischen  beiden  Füßen  nicht  mehr  das  Verhältnis 
wie  5  :  6  sondern  wie 

246  :  324,8  =  5  :  ß^/s  =  1000 :  1333 

und  nicht ,  wie  er  oft  selbst  hervorhebt,  wie  1000 :  1200.  Die 
Annahme,  daß  Fernel  bei  seiner  Gradmessung  den  kleinen  geo- 
metrischen Fuß  von  246  Mill.  zugrunde  gelegt  habe,  scheint  mir, 
nm  es  zum  Schluß  noch  einmal  deutlich  auszusprechen,  deshalb 
ausgeschlossen,  weil  er  dann  den  Erdgrad  kleiner  gefunden  hätte 
—  nämlich  83,8  Kilometer  —  als  sich  aus  den  60  italischen  Meilen 
ergibt  (88,8  Kilometer  S.  240),  während  er  doch  immer  davon 
spricht,  der  Erdgrad  enthalte  mehr  Milliaria  italica,  nämlich  68. 
Vorausgesetzt,  daß  er  der  Meile  1000  Schritte  zu  5  französi- 
schen Fuß  gab,  so  näherte  sich  sein  Resultat  mit 

P  =  110,6  Kilometer 

allerdings  dem  wahren  Wert  beträchtlich. 


die  literarischen  Schicksale  der  Ferneischen  Erdmessung  von  1527.      251 

Aber  nicht  darin,  daß  sein  Ergebnis  dann  nur  noch  V2  Proz.  hinter 
der  Wahrheit  zurückblieb,  scheint  mir  der  Wert  desselben  zu  liegen, 
sondern  in  der  Tatsache,  daß  er  zuerst  gewagt  hat,  sich  von  der 
allgemeinen  Annahme  des  Erdgrades  zu  60  italischen  Meilen,  welche 
diesen  beträchtlich  zu  klein  erscheinen  ließ,  loszusagen  und  sich 
zu  dem  größeren  Werte  von  68  derartigen  Meilen 
bewußtvoll  zu  bekennen.  Hätte  er  sich  dabei  begnügt 
einfach  zu  erklären,  er  halte  das  Ergebnis  der  arabischen  Erd- 
messung in  der  Form  von  1^  =  68  Miliarien  für  wahrscheinlicher, 
so  wäre  sein  Name  unter  der  EüUe  kompilierender  Kosmographen 
kaum  weiter  genannt  worden.  Aber  indem  er  zu  dieser  Ansicht 
auf  Grund  eines  ganz  rationellen,  wenn  auch  in  der  Ausführung 
höchst  mangelhaften  Verfahrens  eigener  Messung  gelangte,  gebührt 
ihm  in  der  Geschichte  der  mathematischen  Geographie  ein  höherer 
Platz;  er  verdient  die  Verurteilung  durch  seine  neuern  Kritiker, 
De  Morgan,  Rud.  Wolf,  S.  Günther  etc.  nicht. 


Zur  Nebenüberlieferung  der  Hesiodscholien. 

Von 

Hermann  Schnitz. 

Vorgelegt  durch  Herrn  F.  Leo  in  der  Sitzung  vom  19.  Juli  1913. 

Bei  der  Dürftigkeit  der  direkten  tJberlieferung  besonders  der 
Theogonie-  und  Aspis-Scholien,  die  sich  als  das  Resultat  meiner 
Untersuckung  der  Hss.  herausstellte  ^),  durfte  von  der  Heranziehung 
der  Nebenüberlieferung  eine  Erweiterung  des  Materials  erhofft 
werden.  A.  Rzach  gibt  in  seiner  größeren  Hesiodausgabe  eine 
mit  ungeheurem  Fleiß  zusammengebrachte,  gewaltige  Stellensamm- 
lung; sie  wird  auch  für  die  Schollen  als  Kontrolle  und  Ergän- 
zung höchst  wertvoll  sein,  obgleich  natürlich  die  Mehrzahl  der 
Zitate  nur  für  den  Text,  nicht  für  die  antike  gelehrte  Erklärung 
etwas  ausgibt.  Meine  Absicht  ist  an  dieser  Stelle  in  tunlichster 
Kürze  darzulegen,  was  eine  systematische,  mehrmalige  Durchfor- 
schung des  unedierten  Et.  Gren.  und  der  unedierten  Teile  des  Et. 
Gud.,  die  mir  die  Grüte  von  R.  E-eitzenstein  und  E.  L.  De  Stefani 
ermöglichte,  daneben  die  Durcharbeitung  vor  allem  der  Homer- 
scholien  für  die  Hesiodscholien  ergeben  hat.  Eine  Entlastung  der 
Prolegomena  und  der  Testimonia  wird  hoffentlich  eintreten,  wenn 
die  scheinbare  Vielfältigkeit  der  Redaktionen  der  Hesiodscholien  in 
der  lexikographischen  Überlieferung  in  ihrem  gegenseitigen  Ab- 
hängigkeitsverhältnis deutlich  wird. 


1)  Die  handschriftliche  Überlieferung  der  Hesiod-Scholien,  Abhandl.  dieser 
Ges.  Philol.-histor.  Klasse  XII,  4  (1910);  eine  Reihe  von  fremden  und  eigenen 
Verbesserungen  und  Nachträgen  gebe  ich  im  Anhang. 


Hermann  Schultz,  zur  Nebenüberlieferung  der  Hesiodscholien.      253 

I.   Die  Etymologika. 

Hesiod  war  Schnlscliriftsteller,  dessen  kommentierte  Ausgaben 
den  antiken  wie  den  byzantinischen  Gelehrten  jederzeit  zur  Hand 
waren ;  trotzdem  läßt  sich  fixieren,  wo  die  Hauptmasse  der  Hesiod- 
glossen  in  die  lexikalische  Überlieferung  eingedrungen  ist.  Die 
Etymologika  stehen  rein  äußerlich  durch  die  Menge  der  Hesiod- 
artikel  voran,  unter  ihnen  gebührt  wieder  dem  Et.  Gen.  der  Vor- 
rang. Eeitzenstein  hatte  Gesch.  d.  gr.  Et.  S.  47  bereits  aus- 
gesprochen, daß  dem  Verfasser  des  Et.  Gen.  kommentierte  Aus- 
gaben der  3  Hesiodeischen  Gedichte  vorlagen;  S.  50  A.  1  wird  an 
zwei  Beispielen,  die  sich  leicht  vermehren  ließen,  gezeigt,  in 
welchem  Umfang  Hesiodscholien  aufgenommen  wurden.  Für  die 
Schollen  zur  Theogonie  (und  wie  ich  hinzufüge,  zur  Aspis)  war 
die  Vorlage  des  Et.  Gen.  besser  als  unsere  Hss. ;  dagegen  soll  bei 
den  Erga-Scholien  nach  Reitzenstein  der  wertvollere  Bestandteil 
völlig  fehlen,  nur  die  Paraphrase  reicher  sein  (S.  210  A.  3),  Aller- 
dings geben  die  im  Et.  Gen.  bewahrten  Erga-Scholien  nicht  eine 
Eülle  von  gelehrten  Notizen  mit  Beifügung  der  Gewährsmänner 
in  der  Art  der  A-Scholien  zur  Hias;  sie  sind  exegetisch,  ein 
antikes  Beispiel  dieser  Art  von  Kommentaren  ist  der  Ammonius- 
Kommentar  zu  ^.  So  ist  der  relative  Wert  für  die  Textgeschichte 
größer  als  der  absolute. 

Eine  genaue  Vorstellung  von  dem  Aussehen  des  Erga-Kom- 
mentars,  den  das  Et.  Gen.  benutzte,  kann  uns  Et.  Gen.  cod.  A 
aXs^idpY]  geben.     Auf  die  Verse  Erga  464 — 466  folgt: 

<o)(öXiov  add.  Reitzenstein>  eoaeßstv  ScSdazst  töv  YsoöpYOövra. 
vstöy  (464)  T7]v  dvav£ou[JLsvrjV  ^-^v,  yjyoov  ttjv  v£Vsaa[JL£vr]v. 
süTCTjX'/JTsipav  (464)  Ss  tyjv  i^ao^^dccpiav. 
dXe^idpTj  (464)  <'i^  add.  Schultz>  dTuaXs^ooaa  %al  d7:sipYOoaa  ty]v 

dpT]V    TOOTSaXL    lYjV    S%    TOÖ    Xl[I.OÖ    ßXdpYjV    Y.OLI 

<:caL5ü)v  sozYjXTJtsipa  (464)  -q  add.  Schultz>  zodq  izcddoLQ  YJSooaa  (TJdooaa 

cod.  corr.  ex  Et.  Magn.  Eeitzenstein)  zal  ^dXXooaa. 
otoD^pi'Cooaav  ös  apoopav  (463)  dvil  toö  zsTtoo^tojisvTjv,  dTcaXTJv. 

Für  das  Verhältnis  des  Et.  Gen.  zu  den  jüngeren  Fassungen 
ist  charakteristisch,  daß  das  Et.  Magn.  nur  den  Mittelteil  (von 
dXs^idpY]  bis  '9'dXXoooa)  hat,  mit  dem  Zusatz :  süxyjXoc  (in  Anlehnung 
an  das  eoTCTjXrjTsipa  des  Textes)  fpo/daxpta  tq  dvav£oo[j.£VY]  7^  =  Et.  Gen. 
Das  Et.  Voss,  fügt  den  letzten  Satz  des  Et.  Gen.  in  leicht  ver- 
änderter Redaktion  bei;  das  ist  natürlich  sekundär  und  hat  für 
unsere  Zwecke  keine  Bedeutung. 


254  Hermann  Schultz, 

Das  Verfahren  des  Et.  Gren.  ist  deutlich;  auf  den  Komplex 
der  drei  Hesiodverse  ließ  es  zunächst  das  neue  Scholion  zu  v.  465 
folgen,  das  für  den  Zusammenhang  hier  ganz  bedeutungslos  ist. 
Dann  folgen  die  Interlinearglossen,  die  in  seinem  Hesiod  über 
V.  464  und  463  standen,  in  typischer  Weise  mit  %oov,  avtl  toö, 
TooTsoii  eingeleitet.  Und  zwar  hat  erst  der  Verfasser  des  Et.  Gren. 
diese  Interlinearglossen  zusammengestellt,  nicht  etwa  schon  in 
einer  Paraphrase  zusammengefunden.  Das  beweist  positiv  am  an- 
schaulichsten Et.  Gen.  [tan^siv,  wo  in  dem  ausgehobenen  Komplex 
Aspis  229 — 231  Ippwovro  v.  230  übergeschrieben  wp[jLwv  hat,  also 
die  Glosse ;  negativ  ein  zweites  Beispiel,  wo  die  Paraphrase  des 
Textes   anders,    ohne  Wiederholung  der  Textworte   gegeben  wird: 

S£t7rvoXö)(Y]<(;  add.  Schultz>  xXsTTTorpö'foo  (sie  A,'  TtXeTüTÖTpo^ov  B). 
ouTü>c  supov  ei?  xö  pTjTopixöv.  cfXka.  "Acd  'HaioSoc  Iv  l'pYoic  %al  rj[j.£patc 
AB  oüTWc  s)(si  :  oh  jidv  —  T^fipai  Stöxsv  (v.  702 — 705).  o)(öXtov.  ohBk 
Yocp  7CTf^|j.a  o£[i.vÖTepov  xaX-^c  Yovatxöc  ü)?  ouSs  yslpoy  i"^c  xax^?,  ^uc 
^(üplc  SaXoö  TÖv  avSpa  xaisi  xal  YYjpaaaL  jrpö  wpag  ttolei  xa^oXo/oöca. 
SetTrvoXdxTjc  (704)  Ss  t"^?  XdO-pa  IoO-ioöoyjc;  xal  [j.y]  ^avepwc  A. 

Hier  führt  die  Quellenangabe  oütok  eopov  el^  t6  pvjtoptxöv  weiter. 
Die  Glosse,  die  der  Verfasser  des  Et.  Gen.  an  erster  Stelle  an- 
führt, kehrt  genau  identisch  noch  zweimal,  soviel  ich  weiß,  in 
unsrer  lexikographischen  Überlieferung  wieder,  bei  Suidas  und  in 
den  An.  Bachm.  I  190,  gehört  also  in  die  SuvaYWY'/j  Xs^scov  XpTjoi- 
ji.(i)v,  diese  „Erscheinungsform  des  proteusartigen  Kyrillos-Glossars^ 
(Reitzenstein  Anfang  des  Lex.  d.  Photios  XXX),  die  nach  den 
Untersuchungen  von  Reitzenstein  und  Wentzel  bei  Photios,  Suidas, 
dem  6.  Bekkerschen  Lexikon  und  dem  Bachmannschen  Lexikon  in 
verschiedenen  Redaktionen  zugrunde  liegt,  in  den  Hesych  nach- 
träglich eingearbeitet  ist  (vgl.  meinen  Hesych-Artikel  bei  Pauly- 
Wissowa  S.  1320).  Wieder  greift  der  Verfasser  des  Et.  Gen.  zu 
den  Hesiodscholien  und  gibt  einen  Verskomplex  mit  den  para- 
phrastischen  Scholien,  aus  denen  sich  übrigens  eine  sonst  verschol- 
lene Variante  ergibt  für  v.  704,  SsivoXö/yj«;  aus  der  Paraphrase 
xaxoXoxouoTjc,  wie  aus  dem  Excerpt  im  Et.  Magn.  (ein  anderes 
Excerpt  steht  im  Et.  Tittm.  479)  schon  Sylburg  richtig  gesehen 
hatte;  vielleicht  wäre  es  praktisch  gewesen,  wenn  Rzach  dies 
Zeugnis,  das  er  anführt,  ausdrücklich  für  die  Variante  benutzt 
hätte. 

Also  hatte  der  Verfasser  des  Et.  Gen.  eine  Hesiod-Hs.  mit 
paraphrastischen,  wie  es  scheint  ziemlich  spärlichen  Scholien  am 
Rande  und  reichen,  trivialen  Interlinearglossen;  seine  Hs.  erweist 
sich  durch  eine  gemeinsame  Korruptel  (Et.  Gen.  codd.  CD  axtvYjtov 


zur  Nebenüberlieferung  der  Hesiodscholien.  255 

und  S.  408,  8  Graisford)  als  verwandt  mit  unsrer  gesamten  Über- 
lieferung. Innerhalb  der  Klassen  der  Hss.  tritt  sie  für  die  Erga, 
und  das  ist  wichtig,  zur  Klasse  b,  für  deren  selbständigen  Wert 
ich  Hsliche  Überl.  S.  72  (vgl.  den  Nachtrag  hier  S.  263)  versucht 
habe  den  Beweis  zu  erbringen.  Es  ist  klar,  daß  die  Übereinstim- 
mung mit  der  Vorlage  des  Et.  Gen.  dieser  nur  durch  Humanisten- 
Hss.  repräsentierten  Klasse  ein  größeres  Grewicht  gibt.  Die  an 
sich  mögliche  Annahme,  daß  diese  jungen  Hss.  aus  dem  Et.  Gren. 
diese  Schollen  entnommen  hätten,  wird  durch  verschiedene  Erwä- 
gungen als  unwahrscheinlich  erwiesen :  das  Et.  Gren.  benutzt,  wie 
wir  sahen,  einen  kommentierten  Hesiod;  bei  den  Konkordanzen 
erscheinen  von  der  b-Klasse  verschiedene  Vertreter,  bald  in  Grrup- 
pen,  bald  isoliert;  die  Redaktionsänderungen  sind  so  stark,  wie 
sie  bei  Übernahme  eines  Lexikon- Artikels  in  einen  Scholienkomplex 
nicht  zu  sein  pflegen. 

Wenn  also  von  dem  bei  Gaisford  S.  160  Anm.  t  abgedruckten 
Hesiodscholion  des  Et.  Gen.  cod.  CD,  das  in  D  auch  mit  a/öXiov 
eingeleitet  ist,  ein  Stück  in  LR  sich  gefunden  hat  und  zwar  ab- 
weichend redigiert  und  etwas  reicher,  so  scheint  mir  das  für  die 
Bewertung  der  b-Klasse  entscheidend: 

Et.  Gen.  alw  Hesiod-Scholien,  b-Klasse 

o^öXtov  D  üßptc  —  ßpoTtj)  (Erga  oßpic  —  ßpoxtp  (Erga  214).  aX- 
214)  7)v  oüSsl?  T^Ssooc  sy^Bi  üßpiCö-  Xw?.  ooSsl?  eysi  oßpiCöfisvo^  t^Ssö)?, 
{isvoc,  oüTs  TZBvriQ  GUTS  7rXoüaio<;  oo  ttsvyjc  oü  tzXougioq  00  [iwpöc  00 
ooTs  (X(opö?  ooTS  (ppövi[ioc,  ocXXa  (ppdvi[j.oc,  aXXa  ßapsw?  s/sl  6  Iv- 
ßapso)?  ^spsi  6  IvToycöV  aoT-^.  Toy^wv    ao-u-J,    tootsotlv    ßXaTtTS'uai 

CD  ott'  aoT'^c.  LR 

Die  Fassung  des  Et.  Gen.  ist  deutlich  schlechter,  das  7]v  am  An- 
fang unverständlich.  Die  Häufung  der  Kontrastworte  findet  sich 
ebenso   (im  Anschluß   an  den  Text)  in  dem  Scholion  39,  24  Gaisf. 

Das  sonstige  Material,  das  ich  nicht  vorlege,  bestätigt  diesen 
Schluß;  ich  habe  nichts  gefunden,  was  gegen  ihn  spräche.  Die 
betreifenden  Artikel  im  Et.  Gen.  sind: 

alp£6{j.svov  =  R  schol.  zu  Erga  475. 

«{jia^a  (abgedruckt  bei  Reitzenstein  Gesch.  d.  gr.  Et.  19)  stimmt 
in  der  Reihenfolge  (deren  Abweichung  von  der  Vulgata  R.  an- 
merkt) mit  L  zu  Erga  455. 

ddiixi  stimmt  in  einem  Zusatz  zu  AL-schol.  Erga  354. 

iTüdyvwasv  hat  einen  noch  unedierten  Zusatz  in  den  F-schol. 
Erga  360. 

eooy^scov  stimmt  in  einer  Auslassung  zu  den  FL-schol.  Erga 
477,  in  einem  Zusatz  zu  den  F-schol. 


256  Hermann  Schultz, 

ATjvaiwva  hat  einen  Zusatz  =  LR-schol.  Erga  504. 

•läCa  hat  einen  Zusatz  =  L-schol.  Erga  590. 

{laopoüat  gibt  in  einem  großen  Komplex  von  Scholien  zu  Erga 
314 — 326  ein  nur  in  der  b-Klasse  erhaltenes  Scholion  in  Überein- 
stimmung mit  LRF,  LR  und  F. 

In  dem  oben  behandelten  Artikel  SetTrvoXöxTjc  sahen  wir  schon 
die  beiden  Bestandteile  des  Et.  Gen.,  den  „Kyrill"  und  die  neu 
herangezogenen  Scholiencorpora,  in  unserem  Fall  Hesiod.  Die 
persönliche  Arbeit  des  Verfassers  des  Et.  Gen.  wird  deutlicher 
durch  Vergleichung  der  Vorstufen. 

Das  Et.  Parvum  hat  nur  vier  Hesiodglossen  k'^pBy.ii8oi\Lo^, 
"'E)^tSva,  Koio?,  [LCLkaLyrfi ;  allerdings  ist  es  für  die  Zufälligkeit  unsrer 
Überlieferung  charakteristisch,  daß  die  Paraphrase  lYp£Xü§oi[toc  im 
Et.  Parvum  Gud.  Magn.  Tittm.  steht,  nicht  im  Et.  Gen.  und  daß 
ebenso  "E/tSva  im  Et.  Gen.  fehlt,  das  endlich  in  dem  Artikel  Koiov 
Et.  Parvum  Magn.  reicher  sind  als  Gen.  Gud. 

Orion  stimmt  zum  Et.  Gen.  oder  einem  anderen  etymologi- 
schen Lexikon  in  einer  langen  Reihe  von  Artikeln  ^) ;  isoliert 
bleibt  Orion  in  den  Artikeln  eiXo^aCsi  (wo  die  Et.  Gen.  Magn.  Tittm. 
abweichende  Etymologie  haben),  lSdXt[j.O(;  (mit  der  Quellenangabe 
Philoxenos),  Ko^epeia,  [leCsa,  ojiTjpeöaat,  op^^ö?,  (popjiöc,  wpeusiv. 

Das  aifWöSslv-Lexikon  stimmt  zum  Et.  Gen.  in  den  Artikeln 
al[toXiot(3t,  'AXxjj-TJvY],  a{iapoYac,  avTi<p£piCö>,  {xäCa,  [jLsjioxdvat ;  es  hat 
keine  isolierten  Hesiod- Artikel. 

Um  schließlich  auch  die  anderen  etymologischen  Lexika  in 
ihrer  Bedeutung  für  die  Hesiodscholien  kurz  zu  bezeichnen,  so 
gibt  das  Et.  Gud.  viel  weniger  aus  als  das  Et.  Gen.,  bestätigt 
also  Reitzensteins  Urteil  (Real-Enc.  VI  815);  aber  an  einer  Stelle 
hat  es  das  Stück  der  Scholien  erhalten,  durch  das  eine  Polemik 
in  den  direkt  überlieferten  Scholien  erst  verständlich  wird.  Ich 
stelle  nebeneinander: 

ATjvaiwv  ^vo{i.a   {iyjvöc   xata  Botw-       {i-^va  8h  ATjvatwva  (Erga  502)  .  .  . 
TOÖ?,  xaxa  Se  ^'Iwva?  ATfjXatwv.  ''Iwve?  Se  toörov  o^§'  ÄXXo)?,  aXXa 

AYjvaiwva  xaXoöot. 
Et.  Gud.  307, 16  Gaisford. 

Für  das  Et.  Magn.  ist  charakteristisch  71,  34,  wo  statt  des 
großen  Scholienkomplexes   zu   Theog.  521/22   einfach   steht:   CTJtet 


1)  alfxuXfotc,  alvo;,  «(xa^a,  d(xap6(j!jetv,  d(A^{ßX7]aTpov,  'Avaupoc,  oipfxaXta,  ap7n], 
'AzXai,  ßuwooofxejwv,  AftuvT),  o<ii;  dyaO/j  [wo  Orion  allein  Philoxenos  nennt],  OeXTjjjirJ?, 
icoyjjLoc,  x^ßtaic,  Xax^puC«,  fA^C«,  uaypoOot,  pi^p{xepa,  <5(a:xeTv,  ojpav^c,  rf^fx«,  rföo;,  ttTXo;, 
::Xciu)v,  irjcptX'^v,  5up<;peT<5;,  TCcXac  =  CtxäfXXwv. 


zur  Nebenüberlieferung  der  Hesiodscholien.  257 

SIC  xYiv  'HoiöSoo  -O-eoYoviav.  Da  ist  also  die  Fassung  des  Et.  Gen. 
maßgebend  und  wird  in  den  Testimonia  der  Ausgabe  allein  er- 
scheinen. 

Scbließlicli  mit  aller  Reserve  eine  Vermutung  über  die  An- 
ordnung der  Grlossen  bei  „Kyrill'',  die  ich  noch  nicht  ausgesprochen 
finde.  Aus  der  Glosse  ;uYj[i.aiV£Lv  des  Et.  Gen.,  die  ich  mit  der 
Nebenüberlieferung  vorlege,  läßt  sich  m.  E.  alphabetische  Anord- 
nung der  Glossen  wahrscheinlich  machen.  ;u7][jLaLV£L  <;üYjiJ.atvstv  AB, 
corr.  Schultz>  ßXaTUTsi  Et.  Gen.  Aß. 

Diese  Glosse  gehört  za  Ilias  0  42  und  steht  in  verschiedenen 
Redaktionen  auch  bei  Hesych  Suidas  Lex.  Bachm.  342, 17  Et.  Gud. 
Tittm.  1547  (die  Glosse  bei  Et.  Magn.  679, 48  stammt  aus  den 
D-scholien  zu  r299);  also  gehört  dieser  erste  Teil  in  den  ^Kyrill". 
Es  folgt  im  Et.  Gen.: 

zb  6s  nsjppYjSü)  'HaioSog  sv  ■ö-soyovlg^  (273)  ns<pp7]§a)  —  zpoxöTusTrXov 
ovöiiam  dswv.  6  [isv  'HoioSoc  'Evow  [xiav  <l>opz6v(j)v  Xsysi,  ^'0{j.7jpoc  Ss 
7roX£[j.izöv  Tiva  dsöv.  'q  IIsjKppYjöü)  tyjv  IvaXiav  tco^itutjv  %oCi  töv  :cXoöv 
XsYSw.     *HaioSo?  k%sl  oov  —  7ca%(j)  =  schol. 

Et.  Gen.  AB. 

Zwischen  diesen  beiden  Glossen  besteht  kein  sachlicher  Zu- 
sammenhang; also  waren  sie  alphabetisch  nach  dem  ersten  Buch- 
staben geordnet  und  „Kyrill"  enthielt  schon  Hesiodglossen. 


n.    „Kyrill"  und  seine  Benutzer. 

Daß  „Kyrill"  wirklich  schon  Hesiodglossen  enthielt,  läßt  sich 
exakt  beweisen,  wenn  sich  eine  Glosse  aufzeigen  läßt,  die  bei 
sämtlichen  „Kyrill" -Benutzem  vorliegt;  denn  was  nur  von  einer 
Gruppe  dieser  Zeugen  oder  gar  nur  isoliert  überliefert  ist,  kann 
sowohl  aus  der  Vorlage  als  aus  selbständiger  Benutzung  eines 
kommentierten  Hesiod  stammen.  Es  liegt  in  der  Natur  der  Sache, 
daß  eine  Rekonstruktion  der  Vorlage  aus  sämtlichen  Benutzern 
nur  selten  möglich  sein  wird;  in  der  Regel  wird  es  erforderlich 
sein  die  verschiedenen  Zeugnisse  neben  einander  zu  drucken,  even- 
tuell mit  den  Zeichen  +  und  — ,  wie  sie  Maaß  bei  den  T-scholien 
zu  Homer  verwendet. 

Das  gesamte  Material  für  die  Rekonstruktion  liegt  m.  W. 
nur  an  einer  Stelle  vor,  bei  der  Erklärung  der  beiden  nahe  ver- 
wandten Stellen  aipXioioi  XöYOiai  Theog.  890  und  atpLüXa  xcoiiXXetv 
Erga  372.     Bei  „Kyrill"  stand  eine  doppelte  Erklärung: 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Heft  2.  17 


258  Hermann  Schultz, 

1)  xoXaxeoTtxoi^  Lex.  aiji^wöetv  Et.  Gen.  Gud.  Voss.  Magn.  He- 
sych;  Sjmonyme  verwenden  Suidas  (aTrateibv)  Photios  =  Athana- 
sius  (xdXa4  aTcatewv)  An.  ßekk.  =  An.  Bachm.  =  Et.  Magn.  (SoXtotc 
xal  TrapaXoYioTixoi?) ;  das  ist  alles  sekundär.  Ganz  neu  ist  die  Er- 
klärung im  Et.  Magn.  ooyysvixoi?  xal  euvoixoic  (mit  Etymologie  von 
at[ia?);  sie  scheint  auch  bei  Hesych  und  im  An.  Bekk.  und  An. 
Bachm.  zugrunde  zu  liegen  (TüpooYjveoi). 

2)  Orions  Erklärung,  erhalten  direkt  und  als  Vorlage  im  Et. 
Gen.  bezeichnet,  das  ausführlichste  Exzerpt  im  Et.  Gud.  lautet 
TzapcL  t6  Sa-^vat  Satfiwv  xal  ajtoßoX'^  toö  8  aT[i.(riv,  tootoo  tö  OTroxopiotixöv 
alfiuXo?,  0  lativ  sfiTtsipoc  xal  oovsrö?.  Die  Paraphrase  steht  auch 
im  Et.  Magn.,  im  An.  Bekk.  Bachm.,  bei  Hesych.  Also  wird  die 
Angabe  in  den  Testimonia  der  Ausgabe  lauten  zu  Erga  372  und 
Theogonie  890: 

Cyrillus  habuit  triplicem  vocum  ai[XüXoc  atjJLoXioc  interpreta- 
tionem. 

I.  xoXaxsoTixotc  Lex.  alfj-wSstv  620, 4  Et.  Gen.  CD  Et.  Magn. 
35,  27  Et.  Voss.  94,  H  Et.  Gud.  47, 6  Hesychius ;  similes  glossas 
habent  Suidas  (aTratewv)  Phot.  51,  30  Reitz.  Athaniasius  213  (xöXa^ 
dTüatscov)  An.  Bekk.  I  362,  31  =  An.  Bachm.  I  52,  6  =  Et.  Magn.  1. 1. 
(SoXiotc  v.cd  ^uapaXwYtoTLXOic). 

n.  l|j.7:sipoic  xal  aav£Toi(;  est  Orionis,  cuius  interpretationem 
servavit  Et.  Gud.;  nomen  habet  Orion  12,20  et  Et.  Gen.  CD  = 
Et.  Magn.  1.  1. ;  ipsam  parapbrasim  IjiTceipoic  xal  aoveToi?  servant 
Orion  Et.  Gen.  Magn.  An.  Bekk.  Bachm.  Hesychius. 

m.  aoYYevixot<;  xal  suvotxotc  Et.  Magn.  1.  1.  (derivare  videtur 
a  voce  at{j-a);  similis  esse  videtur  interpretatio  Hesychii  et  An. 
Bekk.  et  Bachm.  (Trpooirjv^oL)  cf.  Schultz,  Nachr.  p.  257. 

Ganz  einfach  ist  die  Scheidung  des  „Kyrill"  und  des  Eigen- 
tums des  Et.  Gen.  auch  bei  der  Glosse  l/diXir]  (Erga  465)  hyßzXfi 
xb  xpdtrjiia  toö  apö-upou  Et.  Gen.  A  Gud.  Tittm.  939  Magn.  404,  15; 
An.  Bachm.  I  245  Photios  Suidas  ähnlich  redigiert  bei  Hesych; 
das  ist  also  „Kyrill".  Das  Et.  Gen.  hat  den  Zusatz:  od  l/etoti  t-g 
Xetpl  6  apOTpiwv.  w?  Trapa  t6  ^Joarai  ^ooipa.  outo)?  <7rapa  tö  l/etat 
add.  Reitzenstein>  l^^stpa  i/et^XT]  xal  xata  ooyxotttjv  I/^iXy]  (Ex- 
zerpt im  Et.  Tittm. ;  Zusatz  im  Et.  Magn.) ;  abweichend  findet 
sich  im  Et.  Gud. :  Tuapa  tö  I'/w  tö  xpatw  xal  zb  tXw  tö  ßaoraCw  und 
im  Et.  Magn.  an  zweiter  Stelle:  ri  Trapa  xb  l'/co  xal  zb  teXw  (od 
IXÖ{ievo<;  6  apoTptwv  teXet  ta  toö  Ip^oo)  iftvetat  iy^BziXfi  xal  I/^tXt]. 

Also  wird  die  Fassung  zu  Erga  465  lauten:  i/^tXY]  tö  xpA- 
triiioL  TOÖ  äpÖTpoo  interpretatas  est  Cyrillus,  habent  Et.  Gen.  A 
(quod  addit:    oo  l/sTat  t-^  x*^P^  ^  apÖTptwv)  Gud.  Tittm.  939   Magn. 


zur  Nebenüberlieferung  der  Hesiodscholien.  ^§9 

404,  15  An.  Bachm.  I  245  Photius  Suidas,  Hesychius  r^j.  De  con- 
formatione  addit  Et.  Gen.  haec:  ohq  7:apa  t6  l'^^^otai  loorpa,  ootoöc 
<7rapa  tö  l/srat  add.  Reitzenstein)  s/stpa  I)(st^Xy]  %al  xata  ooYvtojUTjV 
IxetXt]  (Et.  Tittm.  -,  Et.  Magn.  +);  aliter  explicant  Et.  Gud. : 
'KapoL  TÖ  s'/cö  TÖ  xpaTü)  %al  tö  tXw  tö  ßaoTdCü)  et  Et.  Magn.  loco 
secundo  t]  Tuapa  tö  s/w  %al  tö  tsXö)  (oo  I)(°1^^^°^  °  apoTptwv  TsXst  Ta 
Toö  spYoo)  Y^vsTat  s/stsXyj  %al  l/^'^^'']  ^f-  Schultz  Nachr.  p.  258. 

Ebenso  sondern  sich  die  beiden  Bestandteile  des  Et.  Gen.  bei 
der  Erklärung  der  Glosse  zazo/apToc  zu  Erga  28  und  126.  Mit 
Ttazoic  xaipiov  (maskulin,  weil  C^Xo?  126)  interpretiert  es  „Kyrill", 
der  vorliegt  bei  Hesych  Suidas  Photios  An.  Bachm.  I  266  Et. 
Tittm.  1142 ;  im  Et.  Gen.  =  Et.  Magn.  484,  47  (Exzerpt  im  Et. 
Tittm.  1155)  steht  eine  doppelte  Erklärung :  a{i?pißoXoc  •  tjtoi  ^ap 
71  IttI  xazoLc  xo^ipouoa  (sc.  ""EpK;  126)  y)  hf  -q  ol  %ay.ol  )(aipooat.  Nur 
im  Et.  Gen.  folgt  dann  die  Hesiodstelle  mit  Schollen;  die  Vorlage 
war  der  aXXcoc-Artikel  zu  Erga  28. 

Für  xaXid  (Erga  301  u.  Ö.)  findet  sich  in  der  lexikographischen 
Überlieferung  eine  dreifache  Erklärung : 

1)  vooaid  Hesych  Suidas  Photios  An.  Bachm.  I  267  Et.  Tittm. 
1151,  bezieht  sich  nach  Suidas  auf  Anth.  Pal.  VI  253. 

2)  xopiü)?  1^  Ix  xaXcov  o  Ioti  ^oXcov  %aTaax£uaCo[isvYj  olxLa  Et. 
Gen.  Magn.  485,  52  Tittm.  1155  Hesych  Suidas  An.  Bachm.  Nur  das 
Et.  Gen.  fügt  hinzu:  jiK^Tuo)  eops-d-evTcöv  Xi^wv  etg  Ip^aaiav. 

3)  xaTa)(pYjaTtXö)(;  6s  xai  sttI  twv  Xi^ivwv  oixwv  Et.  Gen.  Magn. 
Tittm.  Da  sind  also  die  Erklärungen  unter  1)  und  2)  „Kyrill", 
die  unter  3)  gehört  dem  Et.  Gen. 

Endlich  wird  xvwSaXa  (Theogonie  582)  doppelt  erklärt : 

1)  XDptwc  Toc  ^aXdo3La  ^Yjpta  öta  tö  Iv  aXi  xivsla^ai,  xtvwSaXa 
Ttva  ovTa. 

2)  xaTa)(pYj(3TLX(i)(;  xal  sjcl  TravTwv  täv  -ö-Yipicöv  i^  Xs^lc  Ti^sTai,  xovö- 
^aXa  Tiva  ovTa  Sia  tö  ottö  xuvwv  aXtaxsaO-ai.  Diese  doppelte  Erklä- 
rung steht  im  Et.  Gen.  Magn.  522,  38  Gud.  Tittm.  1225,  bei  He- 
sych Suidas  und  als  Exzerpt  im  An.  Bachm.  I  279,  29,  geht  also 
auf  „Kyrill"  zurück.  Isoliert  und  falsch  ist  die  Quellenangabe 
'"'OjxTjpoc  bei  Hesych  und  die  Erklärung  Cwov  jj-ixpöv  bei  Suidas  und 
ähnlich  im  Et.  Gud.,  wo  sich  auch  die  isolierte  Ableitung  findet 
izapoL  TÖ  xvwaao)  tö  xoi[JLü)[iai. 

Dies  sind  die  Hesiod-Glossen,  die  m.  W.  in  einer  größeren 
Anzahl  von  Benutzern  des  „KyrilP^  sich  finden;  es  gibt  keine 
Hesiodglossen,  die  sich  mit  Ausschluß  der  etymologischen  Lexika 
nur   in    den    anderen  Benutzern   des  „Kyrill"    nachweisen   lassen; 

17* 


250  Hermann  Schultz, 

also  haben  die  etymologischen  Lexika   ihrer  Vorlage  alle  literari- 
schen Glossen  entnommen. 

Schließlich  darf  vielleicht  noch  auf  die  merkwürdige  Tatsache 
hingewiesen  werden,  daß  Hesych  und  Suidas  so  viel  mehr  Hesiod- 
glossen  haben  als  die  anderen  „Kyrill" -Benutzer,  aber  dabei  sehr 
viele  Grlossen  isoliert  überliefern  oder  auch  bei  gleichem  Lemma 
nicht  übereinstimmende  Glossen  bringen^).  Ich  würde  mir  das  so 
erklären,  das  in  den  Hesych  die  Hesiodglossen  nicht  erst  mit  der 
„Kyrill" -Überarbeitung  nachträglich  hineingekommen  sind,  son- 
dern z.  T.  schon  zum  alten  Bestand  gehören.  Deshalb  auch  die 
häufigen  Doppelglossen  mit  redaktionellen  Veränderungen. 


m.   Die  Homerschölien. 

Bei  der  nahen  Verwandtschaft  zwischen  den  beiden  Schollen- 
Corpora  gebe  ich  kurz  an,  was  die  Homerschölien  für  die  Hesiod- 
scholien  ergeben  haben,  wobei  ich  die  neuen  Scholien,  die  Über- 
einstimmungen und  endlich  die  Abweichungen  vorlege,  natürlich 
nur  ganz  kurz,  da  es  sich  um  ediertes  und  bequem  zugängliches 
Material  handelt. 

Neues  Material  für  die  Erklärung  Hesiods,  das  offenbar  aus 
reicherer  Fassung  der  Hesiodscholien  stammt,  ergeben  folgende 
Homerschölien : 

ABT  schol.  A  59  zu  Theogonie  454;  A  schol.  E  269  zu  Erga 
675,  zu  Theogonie  60  steht  in  unseren  Hesiodscholien  eine  ver- 
sprengte Notiz,  aber  ursprünglich  war  die  Erscheinung  an  allen 
(z.  B.  bei  Kühner  -  Blaß ,  Griech.  Formenlehre  I  28  aufgezählten) 
Stellen  behandelt;  AT  schol.  0  455  zu  Erga  198;  ABT  schol.  K  431 
und  A  schol.  M  22  sind  heranzuziehen  für  die  Stelle  des  Tzetzes- 
Bios  des  Hesiod  über  das  chronologische  Verhältnis  zwischen 
Homer  und  Hesiod  16. 10  Gaisford ;  A  Genav.  schol.  N  588  zu 
Erga  314,  mit  Heranziehung  von  Suidas  Ifi  und  Et.  Magn.  800,  5  ; 
A  schol.  0  189  =  B  schol.  0  21  bringen  allegorische  Erklärung 
von  Theogonie  453  ff.,  die  in  unseren  Scholien  abweichend  erklärt 
werden;  AT  schol.  H  748  geben  einen  Zusatz  zur  Erklärung  von 
Erga  618;  BT  schol.  E  880  und  Z  181  kommen  als  Material  für 
die  oben  genannte  Stelle  des  Tzetzes-Bios  in  Betracht;  BT  schol. 
S  107  =  QRS  schol.  a  406  zu  Erga  351 ;  BT  schol.  P  197  zu  Erga 
186;   BT  schol.  ^  683  ist  wichtig  für  den  Tzetzes-Bios;   T  schol. 

1)  Beispiele  für  verschiedene  Glossen   bei  gleichem  Lemma  ayaupo;  d^vvaoj 


zur  Nebenüberlieferung  der  Hesiodscholien.  261 

E  526  ergibt  einen  Zusatz  zum  Schol.  Theog.  875;  T  schol.  H  328 
(r^  BT  schol.  Z  181)  zu  Theogonie  319.  Endlich  erklärt  das  neue 
Scholion  des  P.  Ox.  1087  zu  H  76  auch  Erga  470.  Die  kümmer- 
lichen und  ungenügend  bekannten  Odyssee-Scholien  ergeben  fast 
nichts ;  höchstens  könnte  man  das  B  schol.  v  204  zu  Aspis  397  und 
die  Polemik  gegen  die  Hesiodeische  Ableitung  der  Kyklopen  im 
HQ  schol.  i  106  anführen. 

Von  den  Übereinstimmungen  sind  die  wichtigsten,  die  ein 
Scholion  der  b-Klasse  der  Hesiodscholien  bringen,  also  B  schol. 
K  252  =  LR  schol.  Erga  696  und  BT  schol.  T  1  =  FWX  schol. 
Aspis  7  und  Et.  Gen.  octto  zoavsövTcuv.  Mit  der  Vulgata  stimmen 
die  ABT  schol.  H  34,  AT  schol.  zu  U  748,  ABT  schol.  S  100,  AT 
schol.  W  160,  B  schol.  B  649,  B  schol.  1 160,  T  schol.  P  147  und  550. 

Von  Abweichungen  sind  mir  nur  zwei  aufgefallen,  A  schol. 
ß  45  und  BT  schol.  T  342,  zu  Erga  318  und  Aspis  1. 

Anhang.  Verbesserungen  und  Nachträge  zur  „Handschrift- 
lichen Überlieferung  der  Hesiod-Scholien  Abh.  Gott.  Ges.  d.  W. 
Phil.-hist.  KL  Xn,  4(1910): 

Zu  S.  1.  Es  scheint  fast  die  Regel  zu  sein,  daß  die  für  die 
editio  princeps  benutzten  Hss.  untergehen,  wie  es  Wendel  Byz.  Zt. 
XIX  (1910)  334  und  Wegehaupt  Charites  f.  Leo  151  aussprechen. 
Einige  Fälle  führt  Gudemann  Grundriß  d.  Gesch.  d.  kl.  Philol.^  1909 
S.  154  A.  6  an,  ich  nenne  noch  die  Vorlage  der  Aldina  des  Arat 
1499,  des  Juvenal  des  Valla  1499,  des  Et.  Magn.  von  1499  (Reitzen- 
stein  Real-Enc.  V  815,  62  =  Gesch.  d.  gr.  Et.  220),  der  Laskaris- 
Ausg.  der  D  schol.  zu  Homer  (Schimberg  Philol.  49,  423),  den  Ve- 
netus  der  Athenaeus- Aldina  (Kaibel  praefatio  I,  XIII),  die  Hs.  d  des 
Kallimachos  (Wilamowitz  praef.  ed.  III  S.  11).  Vgl.  auch  Lehrs 
Pindarscholien  1873  S.  1  und  über  die  Mißhandlung  der  Druck- 
vorlagen Glöckner  Progr.  Bunzlau  1913  S.  9. 

Zu  S.  5.  Zu  den  verlorenen  Hss.  kommen  hinzu  zwei  Hss. 
aus  Tarragona  (in  Antoni  Augustini  Tarraconensium  antistitis  bibl. 
ms.  gr.  anacephaleosis  1587  Nr.  240  und  245),  verloren  nach  E. 
Volger  Phüol.  XIV  (1859)  161  und  Graux-Martin  Nouv.  Arch.  Miss, 
scient.  II  (1892)  228. 

Zu  S.  6.  Arezzo  Biblioteca  Conimnnale.  Beschreibung  bei 
C.  E.  Gammurrini  in  Mazzatinti  Inventari  delle  bibl.  d'Italia  VI 
(1896)  218. 


262  Hermann  Schultz, 

gr.  330  s.  XV,  10,  5  zu  15,  5  cm.  Auf  den  ersten  nicht  nu- 
merierten 5  Seiten  (von  denen  f .  1  r  durch  Aufkleben  als  Vorsatz- 
blatt verloren,  f.  5v  leer  ist)  Hesiod  Erga  208—301,  208—238 
interlinear  (rot)  mit  Moschopulos  159,  5 — 176, 10  Gaisford.  Unter- 
sucht 1910. 

Zu  S.  10.  Die  Genfer  Hs.  Nr.  45  ist,  wie  mich  C.  Wendel 
belehrt,  wichtig  in  der  Geschichte  der  Theokritscholien  und 
wird  schon  1584  von  Casaubonus  in  den  Lect.  Theocriteae  er- 
wähnt, gehört  also  wohl  zum  Grundstock  der  1551  begründeten 
Bibliothek. 

Der  Palat.  gr.  18  beschrieben  von  0.  Dähnhardt  Scholia  in 
Aeschyli  Persas  (1894)  S.  X. 

Zu  S.  15.  Der  Mon.  gr.  158  enthält  anfangs  auch  Proklos 
wie  der  Genav.  45,  läßt  ihn  aber  bald  als  lückenhaft  weg.  Unter- 
sucht 1911. 

Zu  S.  16.  Mon.  gr.  510  s.  XIV  enthält  f.  349  das  Hesiod- 
lexikon  des  Dresd.  Da  37;  die  Hs.  war  früher  in  Augsburg  (Reier 
Ind.  ms.  bibl.  August.  1675  S.  80  Nr.  2).  Erwähnt  ist  die  Hs. 
von  Tittmann  Zonaras  (1808)  Prol.  X,  identifiziert  hat  sie  gütiger 
"Weise  für  mich  J.  Heeg. 

Zu  S.  20.  Par.  gr.  2708  ist  in  den  in  A  fehlenden  Partieen 
1911  in  Göttigen  nach  verglichen  worden. 

Zu  S.  23.  Perugia  Biblioteca  Communäle.  Beschreibung 
bei  Mazzatinti  (vgl.  oben  zu  S.  6)  v.  (1895)  174. 

667  (J  63)  s.  XVI  15  zu  19,  7  cm  f.  3r-38r  Erga  ohne  Scho- 
llen, interlinear  Moschopulos.     Untersucht  1911. 

Z  u  S.  24.  Die  Hs.  Nr.  4  der  Biblioteca  Centrale  V.  E.  in  Rom 
ist  von  dem  Schreiber  des  Par.  gr.  2691,  Sebastianos  Dukios  ge- 
schrieben, also  s.  XV/XVI  (Wendel). 

Zu  S.  25.  Bei  Vat.  gr.  904  fehlen  zwischen  f.  81  und  82  Erga 
318  exkl.— 346  exkl.     Untersucht  1911. 

Zu  S.  29.  Die  im  Marc.  464 f.  218  stehende  Allegorie  zu 
A  1 — 4  (so  ist  auch  S.  60  der  Schreibfehler  E  1 — 4  zu  korrigieren) 
gehört  dem  Psellos,  wie  Reinhardt  De  Graec.  Theol.  41  A.  1  aus 
Tzetzes  Exeg.  II.  4,  25  Herm  gezeigt  hat. 

Zu  S.  33.  Die  Etymologie  des  Namens  steht  im  Et.  Gud., 
ist  also  von  dort  wohl  in  den  Vat.  gr.  50  gekommen. 

Z  u  S.  65.  Der  Georgos  des  Menander  ist,  wie  mich  A.  Körte 
erinnert,  schon  1897  von  Nicole  gefunden  und  in  dem  links  stehen- 
den Text  nach  Gaisford  fehlt  nokXob<;  vor  ^/eiv. 


zur  Nebenüberlieferung  der  Hesiodscholien.  263 

Zu  S.  75.  Die  in  LR  erscheinende  Fassung  des  Scholions  zu 
Erga  299  ist  beweisend  dafür,  daß  die  b-Klasse  die  Vorlage  besser 
bewahrt;  in  der  Vorlage  der  a-Klasse  ist  der  Satz  ausgefallen. 
Unrichtig  war  es,  wenn  ich  sagte,  der  Satz  fehle  auch  in  den 
anderen  Vertretern  der  b-Klasse ;  in  denen  steht  das  Scholion 
überhaupt  nicht.  Damit  entfällt  eine  Schwierigkeit,  auf  die  R. 
Laqueur  mich  brieflich  hingewiesen  hat. 

Zu  S.  92.  Das  Aspis- Scholion  steht  im  Et.  Grud.  90,14  und 
91,17  De  Stefani;  zu  vergl.  ist  schol.  Apoll.  Rhod.  IV  1614, 
M.  Schmidt  Didymi  fragmenta  (1854)  71,  A  schol.  P  657  und  BT 
schol.  r  170. 


Materialien  zu  einer  Lazischen  Grammatik 
nach  Aufnahmen  des  Dialektes  von  Trapezunt. 

Von 

Theodor  Klage. 

Vorgelegt  durch  Herrn  Andreas  in  der  Sitzung  am  24.  Mai  1913. 

Die  hier  vorgelegten  Materialien  zur  Grammatik  des  Lazischen 
sind  im  Frühjahr  und  Sommer  1911  während  eines  mehrmonat- 
lichen Aufenthaltes  im  Lazistan  gesammelt  worden.  Sie  beschränken 
sich  auf  den  in  Trapezunt  gesprochenen  Dialekt.  Zwei  Reisen, 
die  eine  von  Trapezunt  in  das  Innere,  die  andere  über  Olty  nach 
Tortun,  waren  resultatlos,  da  die  von  mir  angetroffenen  Lazen 
nicht  mehr  ihre  Muttersprache  sprachen,  sondern  griechisch  oder 
türkisch. 

Eine  vor  drei  Jahren  unternommene  Reise  von  Batum  über 
Artwin  war  von  keinem  besseren  Erfolg  begleitet  gewesen. 

In  Trapezunt  selbst  ist  das  Lazische  in  großem  Umfange  teils 
von  dem  pontischen  Griechisch,  teils  von  dem  Türkischen  verdrängt 
worden  und  wird  nur  noch  von  den  untersten  Volksschichten 
gesprochen.  Meine  Versuche,  dort  geeignete  originale  Texte  auf- 
zuzeichnen, mißlangen. 

Das  zusammengestellte  Material  beruht  auf  Mitteilungen  des 
in  Trapezunt  geborenen  englischen  Konsulatskawassen  Achmed  und 
ist  mit  Hilfe  des  Türkischen  aufgenommen.  Es  ist  mindestens 
zweimal  kontrolliert.  Bei  der  Niederschrift  ist  für  jeden  Laut 
nur  ein  einziger  Buchstabe  verwendet  worden. 

Das  einfachste  wäre  gewesen,  zur  Bezeichnung  der  lazischen 
Laute  das  georgische  Alphabet  zu  verwenden.  Aber  georgische 
Typen  fehlen  in  den  meisten  deutschen  Druckereien  und  ihre  Ver- 
wendung hätte  den  Druck  verteuert.    Überdies    besitzt   das  Lazi- 


Theodor  Kluge,  Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  etc.      265 

sehe  mehrere  Laute,  die  im  Greorgischen  nicht  vorkommen  und 
deshalb  durch  besondere  georgische  Transskriptionsbuchstaben  hätten 
dargestellt  werden  müssen. 

Ich  habe  daher  für  die  Wiedergabe  der  lazischen  Laute  das 
Transskriptionsalphabet  benutzt,  das  F.  N.  Finck  und  ich  kurz 
vor  Fincks  Tode  für  die  von  uns  geplante  „vergleichende  Grram- 
matik  der  südkaukasischen  Sprachen"  festgestellt  hatten. 

In  der  Hauptsache  stimmt  es  mit  dem  von  H.  Hübschmann 
in  seiner  „Armenischen  Grammatik"  verwendeten  Alphabet  über- 
ein, von  dem  es  nur  in  einigen  Punkten  abweicht.  So  schreiben 
wir  c  für  c,  c'  für  c. 

Die  Mittel  zu  diesen  Untersuchungen  sind  mir  teils  von  Seiner 
Excellenz  dem  Herrn  Kultusminister,  teils  vom  Kuratorium  der 
Eudolph  Virchow- Stiftung  bewilligt  worden,  wofür  ich  Beiden 
meinen  tiefgefühlten  Dank  ausspreche.  Gleichen  Dank  schulde  ich 
dem  deutschen  und  dem  englischen  Konsul  in  Trapezunt,  dem 
Herrn  Dr.  Bergfeld  und  Mr.  Longworth,  für  die  Bemühungen, 
durch  -die  sie  meine  Arbeit  unterstützt  haben. 

Nauen  Bez.  Potsdam  Theodor  Kluge. 

Dez.  1911. 


Die  bisher  das  Lazische  behandelnden  Arbeiten  sind: 
Erckert:  Die  Sprachen  des  kaukasischen  Stammes.     Wien  1895. 
Rosen,  G. :  Über  die  Sprache  der  Lazen,  (phil.-hist.  Abh.  der  kgl. 

Akad.  d.  W.  zu  Berlin  .  .  .  1843),  (1844). 
Peacock :  Original  vocabularies  of  iive  West  Caucasian  Languages. 

(Journ.  Royal  Asiatic  Soc,  London.  New  Series  XIX.  1887). 
Adjarian,  M.  H. :   Etüde  sur  la  langue   laze.     (Mem.  de  la  Soc.  de 

Ling.  de  Paris,  t.  X,  1898). 
MappTb,  H. :     rpaMMaxiKa  H'aHCKaro  (.lascKaro)   a3BiKa    Cn6.  1910. 

(MaxepiaJBi  no  H^eTHTHecKOMY  ^SBiKosHaHiio.   II). 

In  dieser  Arbeit  beschränke  ich  mich  auf  die  Wiedergabe 
meiner  Aufzeichnungen,  ohne  die  Arbeiten  meiner  Vorgänger  zu 
berücksichtigen. 


gßß  Theodor  Kluge, 


§  1.    Lautlehre. 

Unter  Lazistan  versteht  man  denjenigen  Teil  des  heutigen 
Vilajets  „Tyrabzun",  der  sich  zwischen  Batum  und  Rize  von  der 
Küste  des  Schwarzen  Meeres  bis  zum  Kamm  des  Gebirges  er- 
streckt. In  früheren  Jahrhunderten  muß  das  Gebiet  der  Lazischen 
Sprache  viel  ausgedehnter  gewesen  sein,  denn  es  gibt  heute  noch 
Lazen  an  der  Küste  bis  Sinope  und  vereinzelt  auch  landeinwärts 
bis  ßaiburt  und  Erzerum.  Die  Sprache,  die,  soweit  wir  wissen, 
niemals  Schriftsprache  gewesen  ist  (Kirchensprache  war  das  Geor- 
gische), zerfällt  in  eine  große  Zahl  von  Dialekten,  die  nach  Westen 
zu  immer  mehr  vom  Georgischen  abweichen,  und  von  denen  die 
von  Batum  und  Atina  die  wichtigsten  sind. 

Die  Lazen  sind  zum  großen  Teil  Muhammedaner  geworden. 
Durch  diesen  Umstand  sowie  durch  den  steten  Verkehr  mit  Türken 
hat  das  Türkische  einen  großen  Einfluß  auf  das  Lazische  gewonnen, 
der  sich  zunächst  im  Lautstand  bemerkbar  macht. 

a)   Vokale. 

a  bezeichnet  immer  kurzes  a  wie  in  „Tag". 

e  wird  am  Ende  der  Wörter  und  in  den  Suffixen  meist  wie  ein 
kurzes  ä  (offen)  ausgesprochen,  während  es  am  Anfang  der  Wörter 
wie  ein  geschlossenes  e  lautet. 

e  bezeichnet  ein  kurzes  gutturales  ä,  das  außer  in  der  Pluralendung 
§p^e  und  einigen  Verbalformen  kaum  vorkommt. 

d  ist  ein  dumpfes  i  und  gleicht  dem  Türkischen  gutturalen  y; 
gelegentlich  wird  es  auch  wie  i  ausgesprochen  wie  im  Geor- 
gischen; kitahd  =  lätdbi  (auch  kitabe). 

i   wird  kurz  ausgesprochen,  wie  in  „Tisch". 

0  ist  kurz  und  offen,  wie  in  „offen". 

u  ist  ebenfalls  kurz  und  offen. 

ö  kommt  fast  nur  in  türkischen  Lehnwörtern  vor. 

ü  ist  deutsches  ü. 

ß)  Diphthonge. 

Aufeinanderfolgende  Vokale  werden  in  echt  lazischen 
Wörtern  getrennt  ausgesprochen,  sodaß  das  Lazische  ursprüng- 
lich keine  Diphthonge  kennt.  Doch  entstehen  sie  gelegentlich 
beim  schnellen  Sprechen,  so  z.  B.  kai  aus  ka-i  ;,gut". 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     267 

y)   Konsonanten. 

Die  folgenden  Laute  werden  ebenso  ausgesprochen  wie  im 
Georgischen  und  Mingrelischen :  h,  k%  c(ts),  c\fs),  J  {da),  c  (ts), 
c'  {fs),  j  {(h\  t,  t\  d,  p,  p%  b,  s]  i,  n,  m,  l. 

Für  die  drei  ursprünglichen  Aspiraten  ]c%  t%  j>'  treten  häufig  die 
entsprechenden  unaspirierten  stimmlosen  Verschlußlaute  7c,  t,  p  ein. 

Hinsichtlich  der  übrigen  Laute  ist  Folgendes  zu  bemerken: 
h  ist  das  deutsche  „ch"  in  „Dach". 
5  ist  das  deutsche  „ß"  in  „Straße". 
0  das  deutsche  „s"  in  „Eose". 
r  ist  gutturales  r. 

g  entspricht  dem  norddeutschen  „g"  in  „Wagen",  dem  neugriechi- 
schen „y"  vor  „a,  o,  u"  und  ist   stellenweise   so   erweicht,   daß 
es  kaum  hörbar  ist. 
Je,  g,  q.     Diese   drei  Laute   wechseln   in   ein  und   demselben  Wort 
miteinander.      Eine    bestimmte   Regel    für    das   Auftreten   eines 
jeden  von  ihnen  ließ  sich  nicht  feststellen.     Auffallend  ist  z.  B. 
die   wechselnde  Aussprache   des    anlautenden   h  in   dem  Worte 
kai  „gut",  das  bald  kai  bald  gai  (Adjarian)  gesprochen  wird. 
f,  V]   auch  diese  beiden  Laute  sind  schwer  von  einander  zu  unter- 
scheiden. 
Ji  ist  unser  h  und  findet  sich  nur  im  Wortanlaut. 
;  wird    ebenso    ausgesprochen    wie    das     deutsche  j    in    „Jagd" ; 
zwischen  zwei  Vokalen  wird  es,   namentlich  in  Verbalendungen, 
bald  gesprochen,  bald  ausgelassen: 

.  .  .  moffijis:  als  ich  kam, 
mohfuis:  als  er  kam; 
ebenso  in  der  fragenden  Form: 

ogodiji:  hast  du  eingeladen? 

§  2.    Accent. 
a)   Wortaccent. 

In  echt  lazischen  Wörtern  ruht  der  Ton  auf  der  Paenultima, 
z.  B.  köc'i:  „Mensch",  koc'ep^e:  „Menschen".  Dies  gilt  auch  beim 
Verbum  für  den  Infinitiv. 

Dagegen  liegt  beim  Präsens  und  Futurum  I  der  Ton  auf  der 
ersten  Silbe.  So  sagt  man  moMimu  „kommen",  aber  „ich  komme" 
möbtdur,  „ich  werde  kommen"  möffare. 

Längere  Verbalformen  haben  häufig  zwei  Accente,  von  denen 
der  erste  in  der  Regel  auf  der  ersten  Silbe  liegt,  die  ent- 
weder Präpositional-  oder  Pronominalpräfix  ist,  der  zweite  dagegen 


268 


Theodor  Kluge, 


wie  gewöhnlich  auf  der  vorletzten.  Doch  kommen  auch  hiervon 
Ausnahmen  vor  ;  so  wird  bei  den  Verbalformen,  die  verneinend  oder 
fragend  sind,  das  Suffix  betont ,  durch  das  Frage  oder  Verneinung 
zum  Ausdruck  gebracht  wird. 

Die  griechischen  Lehnwörter  haben  wie  die  echt  lazischen 
Wörter  durchweg  den  Ton  auf  der  vorletzten  Silbe,  während  die 
zahlreichen  türkischen  Lehnwörter,  die  offenbar  eine  jüngere  Lehn- 
wörterschicht bilden,  ihren  ursprünglichen  Accent,  der  auf  der 
letzten  Silbe  liegt,  behalten.  Auch  wenn  sie  durch  Anfügung  von 
i,  d  oder  e  verlängert  werden,  bleibt  der  ursprüngliche  Accent  un- 
verändert, dessen  Stelle  nunmehr  genau  der  lazischen  Betonung 
entspricht. 

ß)   Satzaccent. 

Das  "Wort,  worauf  es  ankommt,  hat  den  Hauptaccent,  in  Fragen 
meist  das  letzte  Wort.  Unter  den  am  Schluß  mitgeteilten  Bei- 
spielen sind  eine  Anzahl  mit  Accenten  versehen,  so:  152,  153,  187, 
188,  191—193,  195—198,  200,  201,  203,  207,  208,  211,  216,  217, 
228,  229,  234,  237,  238  u.  a.  m.  Man  sieht  aus  diesen,  daß  sich 
einstweilen  bestimmte  Regeln  nicht  aufstellen  lassen.  Im  allge- 
meinen ist  das  Tempo  ein  recht  rasches,  aber  monotones,  die 
Silben  sind  alle  von  nahezu  gleicher  Länge. 


§  3.    Nomen. 
1.    Geschlecht. 

Das  Lazische  kennt  kein  grammatisches  Geschlecht.  Doch 
giebt  es  für  einzelne  menschliche  und  tierische  Wesen  besondere 
Ausdrücke  für  das  männliche  und  weibliche  Individuum.  Wo  dies 
nicht  der  Fall  ist,  wird  das  weibliche  Geschlecht  durch  Hinza- 
fügung  von  mosari,  ganjugi^  guruni  zum  Ausdruck  gebracht. 


Löwe  : 

;  arslani 

Löwin 

:  mosari   arslani, 

ganjugi- 

Esel    : 

eseri 

Eselin     : 

:  guruni  e§eri 

[arslani 

Kater : 

hato 

Katze 

:  suha 

Ochse  : 

hoji 

Stier  : 

monka 

Kuh        : 

puß 

Hahn  : 

mamule 

Huhn 

:  hotume  (georg.: 

kat'ami) 

Hund  : 

:  laköti,  Jogöri 

Hündin    ; 

;  suka 

Pferd  : 

;  c'heni 

Stute 

;  kisgagi 

Mann  : 

hodH 

Frau        : 

:  ohorja 

Sohn  : 

hm 

Mädchen : 

:  bojs;o. 

Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     269 

2.    Numerus. 

Der  Plural    wird   gebildet   durch  Anfügung   von  -p'e   an  den 
Singular  nach  folgenden  Eegeln: 

a)  Auslautendes  i  geht  vor  der  Pluralendung  in  e  über: 
Stadt  :  sehir{i)  PI.:  sehirSp^e 

Mann  :  kocH  Jcoc'ep'e 

Brot    :  c'hidi  clmdefe. 

Bei  dem  einsilbigen  Wort  fi  „Kopf"   lautet  der  Plural  fip'^e,    an- 
geblich zum  Unterschied  von  tepe  Berg. 

ß)  Auslautendes  e  bleibt: 
Strumpf:  c^eneke  c'enehep^e 

Brot        :  gjare  gjarepe 

Garten    :  letvädd^)  lewadep^e. 

y)  Wörter  auf  a:    1)  a  bleibt,  z.  B. 

monka  PL:  monkap^e] 

2)  vor  der  Pluralendung  wird  -le-  eingeschoben: 
Stein     :  qva  PI.:  qvcäepe 

Bruder:  juma  jumalep^e 

Milch    :  mza  mäalep^'e,  u.  a.  m. 

ö)  Auslautendes  o  bleibt: 
Mädchen:  ho^o  PL:  hosop'e, 

s)  Worte  auf  u  gibt  es  angeblich  nicht. 

Q  Lazische  Wörter,  die  auf  einen  Konsonanten  auslauten,  sind 
mir  nicht  begegnet.  Die  auf  einen  Konsonanten  endigenden  Lehn- 
wörter aus  dem  Grriechischen  und  Türkischen  erhalten  regelmäßig 
ein  i  oder  d  als  Endung;    die  Pluralbildung  erfolgt  dann  nach  a), 

3.    Deklination. 

a)   Allgemeines, 

Es  gibt  nur  eine  Deklination,    die  für  alle  Wörter  gleich  ist. 

Da  das  Lazische  eine  kaukasische  Sprache  ist,  so  fehlt  ihm 
eine  besondere  Form  sowohl  für  den  Nominativ  als  auch  für  den 
Akkusativ.     Subjekt  oder  Objekt  werden  zum  großen  Teil  ^)  durch 


1)  Dieser  Laut  steht  am  nächsten  dem  y  in  türkisch  u*^  qys  „Winter". 

2)  Außerdem  können   auch   die  unserem  Dativ  und  Ablativ    entsprechenden 
Casus  als  Subjekt-  und  Objektkasus  fungieren. 


270  Theodor  Kluge, 

die  nackte,    einer   besonderen  Endung   entbehrende  Form   des  No- 
mens,  die  ich  als  „Stammform"  bezeichne,  zum  Ausdruck  gebracht^): 
z.  B.  Stamm  von  t'^oU  „Auge"  fol-  „Stammform"  foU, 
,    fi     „Kopf"    fi  „  fi. 

ß)    Die  Kasus, 

1)  Grenitiv. 

Der  Genitiv  Sing,  wird  gebildet  durch  Anhängen  von  -si  an 
die  „Stammform"  ho^o,  Mädchen;  Gen.  ho^osi.     Der  Gen.  Plur.  durch 
Anhängen  von  -sl  an  die  Pluralform:  c'/iome-p''e-si:  „der  Fische". 
Beispiel  1,  2,  12,  13. 

2)  Dativ. 

Der  Dativ  wird  gebildet  durch  Anhängen  von  -s  an  die 
„Stammform";  „sein  Sohn"  hicH-musi.  D. :  bic''Mnusi'S.  PL  ent- 
sprechend gebildet.     Beisp.  14. 

3)  Aktiv. 

Der  „Aktiv"  nach  Finck  (nach  Dirr  „7>?a/2-Fall",  nach  Adjarian 
„Narrativ")  wird  gebildet  durch  Anfügung  von  ¥  an  die  ,, Stamm- 
form". Dieser  „Aktiv"  der  südkaukasischen  Sprache  bedarf  noch 
sehr  der  Aufklärung.  Ich  beschränke  mich  hier  auf  die  Mitteilung 
der  von  mir  beobachteten  Tatsachen.  Beim  Verbum  komme  ich 
darauf  zurück. 

Beisp.  169  haha-V  ar  saati  Icomomc^u:   der  Vater  hat  mir  eine  Uhr 
gegeben. 
„     170  ]mrdnsep'e-¥   tele   para   hemic'opes:    die  Diebe   haben  all 

mein  Geld  genommen. 
„     173  ma  jogori-k"  nemisJiomu :  der  Hund  hat  mich  gebissen. 
Dagegen  fehlt  das  -/c'  auffallenderweise  in  Beisp.  172. 

4)  Lokative. 
Durch  verschiedene   Suffixe   werden   Kasus   gebildet,    die    als 
Lokative  zusammengefaßt  werden  können: 
a)   in  auf  die  Frage  wo?   -s: 

meliebis :  in  der  Schule ;    ^eheris :  in  der  Stadt ; 

lewadds:  im  Garten; 

here  c'qaris  ukapo:  das  Kind  fieP)  ins  Wasser; 


1)  Für  diese  Form  hat  Dirr  die  Bezeichnung  „Stammfall"  (Grammatik  der 
georgischen  Sprache  S  40,  77,  85  u.  a.)  eingeführt,  die  aber  zu  Mißverständnissen 
Anlaß  gibt,  da  der  auslautende  Vokal  zum  Stamm  gehören  kann;  z.B.  das  t  in  t'i. 

2)  „Fallen«  ist  im  Lazischen  kein  Verbum,  das  eine  Bewegung  ausdrückt. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     271 

in  (mit  „Akk.")  wohin  -se,  sa: 

haha    komoMii    Idwadase,    varmohfu'^)    hic'imusi:    der  Vater, 

nicht  sein  Sohn  ging  in  den  Grarten; 
Jxöisa:  in's  Dorf;  hammanisa:  ins  Bad; 

b)  von,  aus:  -se  (woher),  si: 

meJctehise:  aus  der  Schule;  seherise:  aus  der  Stadt; 
Beisp.  9:  ohorisi  mohidur:  ich  komme  von  Hause;  c'henise  .  .  .:  vom 
Pferde  (fallen); 

c)  nach:  -sa: 

Iwmohfu  Seherisa:    er  ging  nach  der  Stadt;    ismirisa:  nach 
Smyma ; 

d)  über:  -äin: 

diskaiin:  über  dem  Hause;    daguäin:  über  dem  Berg; 
damiMn:  über  dem  Dach; 

e)  auf:  -s  (Ort);   -sa  (Richtung): 

tis  fezi  gegoturtu :  er  hatte  einen  Fez  auf  dem  Kopfe ; 
sol'aris:  auf  der  Straße,  Beisp.  256 ;  c'arsisa:  auf  den  Markt; 

f)  an:  -se:   ohorise:  an  dem  Hause; 

g)  bis  (nach) :  -sa-Jcis :   ismirisaJcis :  bis  nach  Smyrna ; 
h)  bei:  -s :  tuc'ans:  beim  Kaufmann; 

i)   zu:  -s:   diskas:  zu  Haus; 

k)   durch:  -se:    seherise:  durch  die  Stadt. 

Hieran  schließen  sich  die  durch  Postpositionen  gebildeten  Orts- 
bestimmungen (zusammengestellt  sind  die  Postpositionen  auf  S.  273 
unter  y.) 

1)  innerhalb:  kutis  dolohe:  im  Kasten; 

(seherisi  dolohe:  das  Innere  der  Stadt); 
ferner  c'qaris  dolohe  ...  er  fiel  ins  (im !)  Wasser ; 
Postposition:  dolohe  mit  dem  „Genitiv"  und  „Dativ" ^); 

2)  vor :  -s,  -si :  seheris  ogune,  seherisi  ogune :  vor  der  Stadt ; 

sarais  ogune:  vor  dem  Palast; 

3)  zwischen:  diskai/esi  aras:  zwischen  den  Häusern; 

jalepesi  alas:  zwischen  den  Bäumen; 

4)  hinter :  dmvardsi  kapidas :  hinter  der  Mauer ; 

jasi  kapidas:  hinter  den  Bäumen; 

5)  neben:  hwaddsi  janii:  neben  dem  Grarten; 

6)  unter:  -s,  si: 

jataris  tude:    unter  dem   Bett;    seherisi  tudele:    unter   der 
Stadt ;  hagenis  tude :  unter  dem  Dach ; 

1)  Die  einzelne  Form  heißt:  var  komoMu. 

2)  Eins  von  beiden  ist  offenbar  falsch,  eine  Klarstellung  ließ  sich  aber 
nicht  erreichen. 


272  Theodor  Kluge, 

Jogori  sufraH  tude  Jans :  der  Hund  liegt  unter  dem  Tisch ; 
Postposition:  tudej  tudele  mit  dem  „Gen."-u.  „Dat."; 

7)  um :  dagesi  gomtumani :  um  den  Wald ; 

8)  gegenüber:  deresi  meJendofu{?),  dore:  dem  Fluß  gegenüber; 

9)  diesseits :  cqaris  haJcole :  diesseits  des  Wassers ; 
10)  jenseits:  msugas  hekole:  jenseits  des  Meeres. 

5)  Instrumental. 

Grebildet  durch  die  Endung  fe: 

hamife  mepTcvaü'.    mit   dem  Messer    habe   ich  geschnitten; 
demirife:  mit  dem  Eisen. 

6)  Temporale. 

Zeitbestimmimgen  werden  teils  durch  Suffixe,  teils  durch  Post- 
positionen zum  Ausdruck  gebracht. 

1)  Durch  Suffixe  gebildet: 

a)  von:  vifdo  hufise  ecHdo  hufisa:  vom  15. — 25; 

b)  bis:  vifdo  kufise  ec^ido  hufisa:  vom  15. — 25: 

liac'epskomit'' \  bis  jetzt; 

c)  seit:  zur  fufas:  seit  zwei  Monaten; 

d)  in:  heharis;  im  Frühling;  Mmdgalep^es :  in  diesen  Tagen. 

2)  Durch  Postpositionen  ausgedrückt: 

a)  vor:  j§tir  fufas  ogune:  vor  zwei  Monaten; 

b)  nach:  zur  fufa  uTzac^he:  nach  zwei  Monaten. 

7)  Soziativ. 

mit:   dostep'e-Jiala  igzalu,  hogomohti:  mit   den  Freunden  ist  er  ge- 
kommen, bist  du  gegangen; 

8)  Art  und  Weise. 

a)  aus:  -se:    diska,  di§kase:  aus  Holz;    demirise:  aus  Eisen; 

b)  wegen,  für,  um:  sehehife:  wegen  der  Ursache; 

ckaniseni  ar  kitdb  nwgeri:  ich  habe  ein  Buch  für  Dich  gebracht; 
eiarvtseni  mofti;  ich  bin  zu  Besuch  gekommen; 

c)  in:  esaisi senil  in  Ruhe; 

d)  bei:  -iin:  maäin para  var  mi^un:  ich  habe  kein  Geld  bei  mir; 

e)  über,  in  Betreff:  -<?«: 

hajaäa  dido  Jares:  darüber  haben  sie  viel  geschrieben. 

f)  ohne:  Sapkaeuzi:  ohne  Hut  [türkisch]. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapeziint.    273 


In  anderen  Fällen  werden  Postpositionen  verwendet,  z.  B. : 

a)  wegen   (Ursache):    goma   tvirise    ustune  posta   var    mohtu: 
gestern  ist  die  Post  wegen  des  Schnees  nicht  angekommen. 

b)  wie:  heja  sisteri:  wie  er;  c^kimi  s ister i:  wie  sie; 
c'kimi  konare:  soviel  wie  icli. 

y)  Zusammenstellung  der  Postpositionen. 

1)  dolohej  innen,  das  Innere,  mit  dem  „Genitiv'^  nnd  „Dativ". 

2)  ogune  [türk.],  vor,  mit  dem  „Genitiv". 

3)  tude,    nnter,   mit  dem  „Genitiv"  und  „Dativ". 

4)  alas,  aras,  [türk.]  zwischen    „ 

5)  kapulas,  hinter  „ 

6)  janüs,  [türk.]  neben  „ 

7)  gomtumani,  um  „ 

8)  melendotu  (?),  dore,  gegenüber  „ 

9)  Jiakole,  [?  türk.  qol  „Arm,  Seite,  Richtung"]  diesseits,  m.  d.  Genitiv. 

10)  hekolej  [  „  ]  jenseits,  „ 

11)  ukac'he,  nach,  mit  der  „Stammform". 

12)  ustune,  [türk.]  wegen,  mit  dem  ^Ablativ*'. 

13)  sisteri,  wie,  gleichwie,  mit  der  ^Stammform". 

Die  meisten  Postpositionen  regieren,  wie  man  sieht,  den  ^Ge- 
nitiv"; zwei,  1)  u.  3),  außerdem  den  Dativ.  Eine,  12),  regiert 
den  Ablativ  und  zwei,  11)  u.  13),  haben  die  „Stammform"  nach  sich. 

6)  Paradigma  der  Deklination. 
Da  keine  Unregelmäßigkeiten   vorkommen,   so  genügt  es,    ein 
Nomen  durchzudeklinieren. 

Auge:  foli,  Stamm  fol-,  „Stammform"  foli. 


Sing. 

Gen.:  t'oli-si, 

foli-s 

Instr. 

:  mit 

foli-fe 

Dat.:  foli-s 

Ablativ : 

-se(n) 

Aktiv.:  foli-¥ 

von 

-sa 

in  (wo) 

foli-s 

bis 

-se 

in  (wohin) 

'se,  -sa 

Temporale 

seit 

-s 

von,  aus 

'Se,  -si 

in 

-s 

nach 

-sa 

auf  (Ort) 

'S 

Soziativ:  mit 

'kdla 

T  yvl-,     ( 

auf  (Richtung) 

'sa 

IjOK. 

an 

•se 

gemäß 

-s 

bis,  nach 

-sakis 

über,  in  Betreff  -sa 

bei 

-s 

Art  u.  Weise  < 

in 

-seni 

zu 

'S 

bei 

-£in 

durch 

-se 

von,  aus 

-se 

über 

-äin 

Kgl.  Ges.  d.  WiEB.    KachrichteB.    PhU.-liiit.  Klasse.    1913.    Heft  2. 


18 


274  Theodor  Kluge, 

Im  Plural  genau  so :  folepH,  folep'esi,  folep^es  u.  s.  w. ;  ebenso 
flektieren  die  Wörter  auf  -a,  -o,  -e. 

§  4.    Präpositionen. 
Es  gibt  im  Lazischen  keine  Präpositionen. 

§  5.    Artikel. 

Das  Laziscbe  hat  keinen  bestimmten  Artikel,  ihn  ersetzen  die 
Demonstrativpronomina  „dieser"  Imja  und  „jener"  Ji'eja. 

Als  unbestimmter  Artikel  dient  das  Zahlwort  ar  „ein". 

§  6.    Adjelctiv. 

Das  attributive  Adjektiv  steht  vor  dem  Substantiv  und  nimmt 
keinerlei  Endung  an. 

Nur  wo  es  als  Substantiv  verwendet  ist,  wird  es  wie  ein 
solches  behandelt. 

Unbestimmte  Pronomina  stehen  bald  vor,  bald  hinter  dem 
dazugehörigen  Substantiv. 

§  7.    Komparation. 

Besondere  Formen  für  den  Komparativ  und  Superlativ  besitzt 
das  Lazische  nicht.     Sowohl   der  Komparativ   wie   der  Superlativ 
werden  durch  das  vorangestellte  dido,  groß,  zum  Ausdruck  gebracht : 
schwarz:  wc'a;   schwärzer:  dido  u^a;   am  schwärzesten:   dido  uc^a, 
der  lange  Weg:  gunce  gza\   der  längere  Weg:  dido  gunce  gea] 
der  längste  Weg:  dido  gunce  gza. 
Der  verglichene  Gegenstand  wird  in  den  Ablativ  gesetzt  z.  B. : 
}ogori  cheni-se  cotaren:   der  Hund  ist  kleiner   als  das  Pferd,    Bei- 
spiel 16. 
ma  ckanisen  didi  vorejhore:  ich  bin  größer  als  du,    Beisp.  32. 
qelemi^kimi    skani^en    kairen:     meine   Feder   ist   besser   als   deine, 

Beisp.  42. 
saatic'kimi  fqvanisen  daha  njuzeren:  meine  Uhr  ist  billiger  als 
Ihre  (eure),  Beisp.  45. 
Gelegentlich  wird  der  Komparativ  durch  das  Türkische  dalia 
und  der  Superlativ  durch  das  Türkische  qh  wiedergegeben,  z.  B. : 
nam  c^id^^eki  Qni  psqvare?  welche  Blume  ist  die  schönste?  Beisp. 52. 
i^ic'ekep^si  §n  psqva  güliren:  die  schönste  der  Blumen  ist  die  Rose, 

Beisp.  18. 
güli  teli   ^i^ekep^en   §ni  kairen:     die   Rose  ist  die    schönste    von 
allen  Blumen,  Beisp.  17. 


I 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     275 

§  8.    Adverbia. 


Es  gibt  im  Lazischen    keine    besondere  Form  für  das  Adver- 
bium, für  das  das  Adjektiv  gebraucht  wird. 

hai  JcoeH:  ein  guter  Mann;    Jcai  TiOcHren:  der  Mann  ist  gut; 
Tcai  Soprans:  er  spricht  gut. 


dolohe:  innerhalb 
gale:  außerhalb 
soren:  wo? 
soulur:  wohin? 


b.    Adverbia  des  Orts: 

c'kaieris  var:  nirgends 
sagisa  [türk.]:  nach  rechts 
soUsa  [türk.] :  nach  links 
Mn:  oberhalb 


solemulur:  woher?  tude:  unterhalb 

Jiaq:  hier  heja  haja:  hin  und  her 

haksa:  hierher  jan  janisa\iüvkl\'.  nebeneinander 

hakole:  von  hier  weg  [?  türk.  s.S.273]  emtumani,  emtl,  oqti:  bergauf 

hekole:  dorthin  [  »  ]  gemtumani,  gemti:  bergab. 

hülieris:  überall 


c.    Adverb 
mtioga,  naimto,  nmogas:  wann 
hac'e:  jetzt 

banda,  c^gar  var:  immer 
ogune,  ogiinde  [türk.] :  früher 
uqac^he:  später,  endlich 
]agunep^es  [türk.] :  bald 
ogimde  [türk.] :  zuerst 
handra:  heute 

handra  Jumani:  heute  morgen 
goma:  gestern 
goman  liimji:  gestern  abend 
jumanisi:  morgen 


ia  der  Zeit: 
ogunen  [türk.]  dges:  vorgestern 
mazugen  dgas:  übermorgen 
isoras:  gegen  Abend 
seri:  nachts 
dgaleri:  tags 
ondgeri:  mittags 
qusis  [türk.] :  im  "Winter 
jasQs  [türk.] :  im  Sonmier 
gdsds:  im  Herbst 
ogune  [türk.] :  früh 
ukac'ha:  nachts. 


d.    Adverbia 
mutjo:  wie 
heso,  haso:  so 
nakonare:  wieviel 
he-haJconari :  soviel 
halxo:  wieviele 
kortoko:  höchstens 
kortasa:  ziemlich 
hakonare :  soviel 
tamman  [türk.] :  gerade 


der  Art  und  "Weise: 

helki  [türk.] :  vielleicht 

quc'hesHn :  in  Eile 

nafde  [türk.] :  vergeblich 

tisäin :  mit  Vergnügen 

hedatva  [türk.] :  gratis 

aröinis:  auf  einmal 

dogusu  [türk.],  qarsi  [türk.],  miiHs 

in  der  Tat 
h9tun  [türk.]:  ganz,  gänzlich. 
18* 


276 


Theodor  Kluge, 


0  sdfdr  [tiirk.] 

1  ar 

2  äur 

3  zum 

4  ofho 

5  huf 

6  as 

7  sUf 

8  ovro 

9  c'Äoro 

10  vif 

11  vifvar 

12  vf^'«^  ^wr 

13  vtV'^o  ^wm 

14  vifd'ofho 

15  «;?^*(?o  Ä«*^' 

16  vifvas{i) 

17  t'i^'(?o  sÄ:i^' 

18  vifcTovro 

Substantiva 
gülar. 


§  9.    Zahlwörter. 
1.     Cardinalia: 

19  vifdo  clioro 

20  ec\i) 

21  ec^ido  ar 

30  ecHdo  vif 

31  ec^ido  vifvar 
40  iiirnec'i 

50  äurnec^ido  vif 

60  zumenec'i 

70  zumenec'ido  vit 

80  ofhenec^i 

90  ofhnec'ido  vit 

100  osi 

101  osie?o  ar 
200  iurosi 
500  hufosi 

1  000  5i/^a  [griech.] 

2  000  iMr  siZia 
1000000  ar  mi7iow 

in  Verbindung  mit  Zahlwörtern  bleiben  im  Sin- 


2.    Ordinalia: 

1.   arisi]     2.   Surisi]     3.   mmisi   u.  s.  w. 

Der  erste :   wwewi ;     der  letzte :  ganiac^ odiner i. 

3.    Distributiva: 
je  einer:   tito;    je  zwei:   iwr  i?<r;    je  drei:   ^««w  ^r^m. 


4.    Bruchzahlen: 
V«  gverdi)     ^Ji  gverdiä  gverdi)     Vs  ^^w^'^  «^i 


7*  srnmis  ofho^). 


5.    Zahladverbia: 
einmal:  arfara]     zweimal:  iur  qatd  [tiirk.]. 

Über  die  Zahlwörter  ist  zu  bemerken,    daß  ihnen  das  Vigesi- 
malsystem  zugrunde  liegt. 


1)  Ob  diese  beiden  Ausdrücke  richtig  sind,  scheint  mir  fraglich. 


1 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     277 

§  10.    Pronomina. 

1.    Personalpronomina. 

1.  Person:  rna  „ich"  S.Person:  mu,mu¥,  „er, sie, es" 
Sing.  Gen. :  c'kHmi,  s¥imi,  c^kimi,  skimi  Sing.  Gen. :  musi 

Aktiv.:  ma  Aktiv.:  mu¥ 

Dat.:  ma  Dat.:  mus 

Loc. :  c^'kHma,  c'kHnda  Loc. :  musa 

Abi.:  c'kHmis€,c^kHnde U.S.W.  Abi.:  muse 

Plur.         :  c'¥i,c'ku,c'kinep'e,skH,sk'u  Plur.           :  minfe,munfe,munfep% 

Qen.:  c^kHni,  skhmi           [»wir^  munfep^e¥  „sie" 

Aktiv. :  c^k'^u  Gen. :  munfep'esi 

Dat. :  cTw,  c^kH  Dat. :  munfep'es 

Loc. :  ^Uunda  Loc. :  munfep'esa 

Abi. :  c^kHnise  Abi. :  munfep'ese 

2.  Person:  s^  „du"  3.  Pers.:  heja,heja¥  „er,  sie,  es** 

Sing.  Gen. :  skani,  ckani  Sing.  Gen. :  hejasi 

Aktiv.:  si  Dat.:  hejas 

Dat.:  si  Loc:  hejasa 

Loc. :  skanda  Abi. :  Jiejasen,  u.  s.  w. 
Abi. :  skande,skanise(n),ckamse(n) 

Plur.         :  fg'm  „ihr"  Plur.         :  henfep^e  „sie" 

Gen.:  fqvani  Gen.:  henfep'^esi 

Dat.:  ^'gva,  fqvanis  Dat.:  henfep^es 

Loc. :  fqvanda  Loc. :  henfep^esa 

Abi.:  fqvande  Abi.:  henfep^esen. 

Sollen  die  Pronomina  hervorgehoben  werden,    so  werden  sie 

durch  -A'  verstärkt:  mafi  „auch  ich". 

2.   Possessivpronomina. 

Als  Possessivpronomina  fungieren  die  Genitive  der  ent- 
sprechenden Personalpronomina.  Sie  können  dem  Substantiv,  zu 
dem  sie  gehören,  sowohl  vor-  als  nachgestellt  werden.  Stehen  sie 
vor  dem  Substantiv,  so  treten  die  Flexionsendungen,  Plural  und 
Kasussuffixe,  wie  gewöhnlich  an  das  Substantiv.  Folgen  die 
Possessivpronomina  dem  Substantiv,  so  erhält  dieses  das  Plural- 
zeichen, das  also  zwischen  Substantiv  und  Pronomen  eingeschoben 
wird,  während  die  Kasussuffixe  an  das  Pronomen  treten. 


278 


Theodor  Kluge, 


mein: 

dein: 

sein : 

c'kHmi 

shani,  ckani 

muäij  henfesi 

Gen.  c'kHmiäa 

ckanise 

musi 

Dat.  c^¥imis 

ckanis 

mus 

Abi.  d'h^imise,  u.  s.  w. 

ckanise 

muisi§e. 

nnser: 

euer: 

ihr: 

sk'uni 

fqvani 

henfep^ese,  munt'eäi,  ninfep'^H 

Gen.  §¥unisi 

fqvanisi 

hent'ep'eäiä 

Dat.  s¥unis 

fqvanis 

hent'ep'eäis 

u.  s.  w. 

Beispiele : 

mein  Vater:  hahac^¥imi 

Plnr 

meine  Freunde :  dostep'ec'k'imi 

dein        „      :  hahashani 

', 

deine  Freunde:  dostep'^eskani 

sein        „      :  musibaba 

5 

Plur 

.  seine  Väter:  henfesi  babap'e. 

sein 


„      :  Jiemusibaba 
sein  Freund :  dostimusi 

in  unsere  Stadt:  seheri  c'khmise, 
das  Buch,   das  dein  Vater  mir  gab 


habaskaniU  mamomc'a  kitahd. 


3.    Demonstrativpronomina. 


dieser:  liaja,  harn 
Gen.  hajasi 
Activ.  haja¥ 
Dat.  hajas 
Loc.  hajasa 
Abi.  hajdse 


Plur.  hanfep^e 
hanfep'ese 
hanfep'eF 
hanfep^es 
hanfepesa 
hanfep^e§e. 


jener:  heja 
Gen.  hejasi 
Dat.  hejas  u.  s.  w. 


4.    Relativpronomen. 


welcher:  namu,  nam. 
Gen.  namusi 
Dat.  namus 
Loc.  namu§a 
Abi.  namuSe 

namufe 

namukala 

namu§eni   u.  s.  w. 


Plur.  namup'ese 
namup'e§e§i 
namup'eäis. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     279 

5.    Interrogativa. 

Wer:  mi  PI.  mip'e  Was:  muia,  mu 

Gen.  misi  Gen.  musi 

Dat.  mis  Dat.  mus 

Loc.  misa  Loc.  niusa 

Abi.  mise  u.  s.  w.  Abi.  muse 

wozu:  musen 

6.    Pronomen  reflexivum. 
Selbst:  mu,  mu¥]    PI.  mufep'e. 

7.    Indefinita. 

Jemand :  heja  mi  (wörtl. :  dieser  wer). 

Niemand :  var  mi  (wörtl. :  nicht  wer). 

Ein  anderer :  heja  var  (wörtl. :  dieser  nicht), 

maäura  (eigentlich:  der  zweite). 

Einige:  iwr,  ^um  (cfr.  Cardinalia). 

Viel :  dido. 

Wenig :  c'ika. 

All,  alles:  fei. 

Nichts:  c^lcar  var. 

Etwas:  mufu. 

Jeder :  Icafa. 

§  11.    Interjektionen. 

Die  Interjektionen  sind  zum  großen  Teil  türkischen  Ursprungs. 
aferin:  bravo!  [türkisch.]  raste:  richtig!   [türk.] 

jasdk:  schade !  [türk.]  goc'ohfi:  vorgesehen! 

waj:  weh!  au!  [türk.]. 

§  12.    Das  Verbum. 

1.  Allgemeines. 
Zu  den  schwierigsten  Kapiteln  der  kaukasischen  Grammatik 
gehört  die  Darstellung  des  Verbums,  die  bisher  überhaupt  noch 
nicht  einwandfrei  gelungen  ist.  Nun  liegen  die  Verhältnisse  im 
Lazischen  allerdings  günstiger  als  im  Georgischen,  weil  das  Lazi- 
sche  auf  einer  älteren  Entwickelungsstufe  stehen  geblieben  ist. 
Aber  anderseits  scheint  das  türkische  Verbum  einen  Einfluß  auf 
das  lazische  Verbum  ausgeübt  zu  haben,  dessen  Umfang  sich  einst- 


280  Theodor  Kluge, 

weilen  nicht  genauer  bestimmen  läßt,  weil  unsere  Kenntnis  der 
übrigen  südkaukasischen  Sprachen  für  eine  vergleichende  Betrach- 
tung des  Verbums  noch  nicht  ausreicht. 

Ich  habe  gerade  auf  die  Untersuchung  des  Verbums  den 
Hauptwert  gelegt  und  soviel  Material  gesammelt,  als  irgend  mög- 
lich war. 

2.  Arten  von  Verben. 

Im  Lazischen  lassen  sich  folgende  Arten  von  Verben  unter- 
scheiden : 

1.  Hilfsverba:  Hierher  gehört  zunächst  das  Verbum  „sein",  s.S.310f., 
dann  vielleicht  auch  das  Verbum  „wollen",  s.  S.  295, 16, 

2.  aktive  oder  transitive, 

3.  intransitive, 

4.  kausative  oder  faktitive, 

5.  reflexive, 

6.  unpersönliche. 

Beispiele  für  die  einzelnen  Arten  sind  in  den  entsprechenden 
Abschnitten  aufgeführt. 

3.  Die  Konjugation. 

a.  Allgemeines. 
Wie  alle  südkaukasischen  Sprachen  hat  auch  das  Lazische 
zwei  Konjugationen,  die  „direkte"  Konjugation  und  die  „indirekte", 
die  jedoch  weit  seltener  ist  als  im  Georgischen.  In  welcher  Weise 
sich  beide  unterscheiden  wird  weiter  unten  gezeigt  werden.  Im 
allgemeinen  hat  jedes  Verbum  nur  eine  Konjugation,  doch  gibt 
es  eine  Anzahl  Verba,  die  ihre  Tempora  teils  nach  der  einen  teils 
nach  der  anderen  Konjugation  bilden. 

b.    Genera  Verhi. 
Das  Lazische    besitzt    zwei   Grenera  Verbi:   das  Aktivum  und 
das    Passivum.      Das   Passivum   hat    dieselben   Tempora    wie   das 
Aktivum,  wird  aber  verhältnismäßig  wenig  gebraucht. 

c.    Modi. 
Es   hat   6   Modi:    1.   Indikativ,    2.  Imperativ,    3.  Prohibitiv, 
4.  Konjunktiv,  5.   Konditional,   6.  Permissiv. 

d.    Tempora. 
Indikativ:  1.  Präsens,  2.  Imperfektum,  3.  unbestimmtes  Imper- 
fektum ^),  4.  Aorist,  5.  Perfektum,  6.  Plusquamperfektum,  7.  Futu- 
rum I,    8.  Futurum  II,    9.  unbestimmtes  Futurum. 

1)  8.  8.  290,  4, 5. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     281 

Konjunktiv:  I.Präsens,  2.  Imperfektum,  S.Aorist,  4.  Futurum, 
5.  Perfekt  um,   6.  Plusquamperfektum. 

Der  Konditional  hat  dieselben  Zeiten  wie  der  Indikativ. 

Der  Permissiv  wird  von  allen  Verbalformen  gebildet. 

Bemerkung:  Die  Bildung  der  unbestimmten  Tempora  ist  eine  den  süd- 
kaukasischen Sprachen  völlig  fremde  Erscheinung  und  vielleicht  auf  den  Einfluß 
des  türkischen  Verbums  zurückzuführen. 

e.    Verbalnomina. 

1)  Partizipien:  Partizipium  Praesentis,  Perfekti  und  Futuri, 
die  alle  sowohl  eine  bestimmte  als  eine  unbestimmte  Form  haben. 

2)  Infinitiv. 

3)  Gerundivum. 

f.    Numerus. 
Das  Lazische  Verbum  hat  zwei  Numeri:  Singular  und  Plural. 

g.    Person, 
Die  Personalpronomina  müssen  stets  gesetzt  werden,  wenn  kein 
anderes  Subjekt  vorhanden  ist:  ich  nm,  du  si,   er  heja,  hejaJc%  wir 
c^k%  c^k^u,  ihr  fqva,  sie  henfep^eh,",  henfep^es,  henfep'e,  henfi,  munfe, 
minfe. 

Wichtig  ist,  daß  der  aus  den  übrigen  südkaukasischen  Sprachen 
bekannte  Gebrauch  verschiedener  Kasus  des  Pronomens  der  drit- 
ten Person  je  nach  den  verschiedenen  Tempora  im  Lazischen 
so  gut  wie  verschwunden  ist.  Es  folgen  zwei  Beispiele  für  alle 
Tempora,  denen  ich  das  im  Georgischen  dabei  verwendete  Pro- 
nomen zur  Vergleichung  beifüge. 
Der  Vater  baut  ein  Haus :  er  sucht :  Georgisch : 
haha¥        ohori  iJcoms      heja¥  goroms      is  (Stammform)  Präsens 

'tu     is  „  Imperfektum 

goru  iman  (Aktiv)   Aorist 

„    äore    imas  (Dativ)  Perfektum 

„    dortu  imas        „      Plusquamperf. 

gorasere     is  (Stammform)  Futurum  I. 

gorastu  —  Futurum  II. 

h.    Die  Verhalf orm. 
Jede  Lazische  Verbalform  besteht  aus   einer  Reihe   von  Ele- 
menten,   von   denen    die  Wurzel  {\J)   das  wichtigste   ist.     Um    sie 


» 

„            -tu 

n 

„     dovo  ^) 

häba 

„      daudore 

r     (^') 

„     daudortu 

.  m 

„      idi 

T) 

„     (v)astu 

1)  Diese  Form   und  die  folgenden   sind  Tempora  des   unregelmäßigen  Ver_ 
bums  ohenu  „machen" ;  s.  die  Liste  der  Verba  40. 


282  Theodor  Kluge, 

herum  gruppieren  sich  die  temporalen  und  personalen  Suffixe 
sowie  die  präpositionalen,  temporalen  und  personalen  Präfixe.  Die 
Wurzel  bleibt  entweder  unverändert  oder  erleidet  geringfügige 
lautliche  Veränderungen  beim  Antreten  von  Präfixen  und  Suffixen. 
Dem  Formensystem  eines  Verbums  können  gelegentlich  zwei  Wur- 
zeln zugrunde  liegen.  Ein  Verbum  ist  ferner  einfach  oder  von 
vornherein  mit  einem  präpositionalen  Präfix  verbunden.  Die  Ver- 
balformen haben  in  den  meisten  Fällen  ein  Temporal-  und  ein 
Personal präf ix  sowie  ein  Temporal-  und  Personal suf fix;  von 
diesen  können  in  bestimmten  Tempora  die  Temporalpräfixe  und 
-Suffixe  fehlen. 


1)   Präpositionalpräfixe. 

Der  Gebrauch  von  Präpositionalpräfixen  zur  Modifikation  des 
Verbalbegriifs  scheint  sich  im  Lazischen  nur  noch  bei  Verben  der 
Bewegung  nachweisen  zu  lassen.  Im  Folgenden  habe  ich  das 
zusammengestellt,    was    sich   aus   etwa   500  Verben   ergeben  hat. 

Zunächst  einige  Beispiele,  wo  die  Bedeutung  des  Präpositional- 
präfixes  ohne  weiteres  klar  ist,  weil  das  betreffende  Verbum  eine 
Ortsbezeichnung  durch  eine  Präposition  verlangt: 

heTS,u{  jin:  ßn-erapu  heraufbringen,    [Jin]-esahtimu  heraufkommen, 
heraus   gale:    gale-mogapii    herausbringen,     gale-gamahtinu    heraus- 
kommen, 
herbei  haJw:  hako-mogapii  herbeibringen,  [mecHsinuy^  herbeikommen, 
herein  dolohe:   dolohe  morapu  hereinbringen,   dolohe  moJjtimu  herein- 
kommen. 

Weit  schwieriger  ist  die  Behandlung  einer  anderen  Reihe  von 
Präfixen,  die  Adjarian  „Prefixes  proprement  dits"  genannt  hat. 
Einige  von  ihnen  bestehen  nur  aus  einem  einzigen  Buchstaben, 
andere  aus  einer  Silbe  oder  aus  zweien.  Solcher  Präfixe  kann 
ein  Verbum  bis  zu  vieren  haben.  Art  und  Weise  der  Verbindung 
ist  fast  unbeschränkt.  Im  folgenden  eine  Reihe  von  Beispielen. 
Wo  eine  Erklärung  möglich  ist,  habe  ich  sie  gegeben. 

a:  ?    a-o-ropa  lieben. 

e:  auf,  fort,     e-c'opinu  „nehmen,  kaufen",    q-sqIo  „aufstehen",    e-äa- 

nahu  „aufbewahren",  e-sdapu  „entfernen,  fortschaff'en". 
o:  ist  ein  Präfix,   das  fast  an  alle  Verba  tritt,    die   kein  weiteres 

Präpositionalpräfix   haben. 
c?o:  ?  „be"?  „an"?    do-guru  „lernen",    do-gurapu  „lehren",    do-hunu 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     283 

;,besetzen",    do-lo-kuno    „ankleiden",    do-c'¥inapu    „anstrengen", 
do-hvapu  „beendigen",  do-u-dvapu  „bestellen",  do-dginu  „stehen". 

i:  Passivpräfix  (s.  unter  Passiv,  S.  313). 

u:  ?    do-u-dvapu  „bestellen". 

ga:  fort,  ver.  ga-ma-c^amu  „verkaufen",  ga-ma-htinu  „ausgehen", 
ga-ma-tinu  „laufen",  ga-ma-rapu  „ziehen". 

hi:  ?     Jca-d'kinu  (ka-od'kinu)  wissen. 

ge:  „an"?  ge-c'kapii  „anfangen",  ge-dgapu  „greifen",  ge-gapu  „ge- 
wöhnen" (trans.),  ge-la-hidti  (trans.)  „hängen",  ge-htimu  „hinab- 
kommen". 

Tee :  ?     ke-c^amu  „stoßen,  jem." 

go:  „ver-,  aus-",  go-c^kondinii  „vergessen",  go-c'vapu  „ausziehen", 
gO'c'kumu  „ausziehen",  go-chimu  „berauben". 

ko:  ko-camtinu  „entwischen". 

la :  ?    ge-la-kidu  „hängen  (trans.) ^ 

oÄ:?     oh'O-m-bimi  „vertrocknen^,  oh-ma-rapu  „treiben". 

m:  ?     o-m-dinapu  „verjagen",  o-m-tinu  „ablegen,  legen". 

ma:  ?  ga-ma-c^amu  „verkaufen",  gale  ga-ma-htinu  „ausgehen ^^  ga- 
ma-tinu  „laufen". 

me:?  1)  „her,  hin",  me-c'opu  „kaufen",  me-lapu  „fallen",  me-sqvapu 
„lassen,  zulassen",  me-kedinu  „anfassen",  me-c'aho  „anmachen", 
Jiaberi  me-c'amu  „anmelden",  me-c'islmu  „einholen,  erreichen", 
me-c'apu  „geben". 

2)  „aus,  fort,  weg",  me-hvapa  „ausgießen",  me-cHnapu  „aus- 
halten", me-skurinu  „auslöschen,  löschen",  me-skvapu  „loslassen", 
me-)akapinu  „springen",  me-hiru  „stehen",  me-c'apu  „wegstoßen". 

mo\  „hin,  her",  mo-htimu  (o-htimu)  „kommen,  gehen",  mo-gapu 
„bringen,  forttragen",  mo-htimu  „zurückkommen",  mo-svasinu 
„ausziehen". 

mu\  ?    mu-c'apu  „bezahlen",  u.  s.  w.  ^). 

2)  Temporalpräfixe. 
Der  Gebrauch  der  Temporalpräfixe  ist  im  Lazischen  be- 
schränkter als  im  Georgischen.  Im  allgemeinen  haben  weder  das 
Futurum  noch  die  Imperfekta  noch  die  anderen  Tempora  der  Ver- 
gangenheit ein  sogenanntes  „Yollendungspräfix".  Nur  der  Aorist 
hat  meistens  ein  solches  Präfix.  Die  Bemerkung  Rosen's,  der 
Aorist  habe  immer  das  Präfix  do  u.  s.  w.  beruht  vermutlich  auf 
angenügender  Material- Sammlung  und  brauchte  von  Adjarian  nicht 

1)  Im  vorliegenden  Verzeichnis  handelt  es  sich  nur  um  Infinitive,  und  nicht 
um  alle  möglichen  Formen,  wie  sie  Adjarian  1.  c.  S.  421  if.,  §  94  ff.  zusammengestellt 
hat,  dann  wird  die  Frage  freilich  unlösbar. 


284  Theodor  Kluge, 

moniert  zu  werden.  Ich  selbst  habe  Aoristformen  ohne  Präfix, 
und  dann  einige  Tage  später  mit  Präfix  gehört;  auf  Vorhaltung 
erhält  man  gewöhnlich  die  Antwort:  das  ist  alles  einerlei. 

Das  Temporalpräfix  des  Aorists  ist  ^-,  g-,  d-,  das  teils  ohne 
Vokal,  teils  mit  Vokal  —  meist  o  —  auftritt.  Ein  Gresetz  hat 
sich  hier  nicht  ermitteln  lassen.  Wo  das  Temporalpräfix  fehlt, 
ist  die  Feststellung  der  Form  nur  durch  die  Suffixe  möglich. 

3)  Personalpräfixe. 

1)  Direkte  Konjugation: 

Da  in  jedem  lazischen  Tempus  die  1.  u.  2.  Pers.  Sing,  und  die 
1.  u.  2.Pers.Plur.  übereinstimmen,  so  werden  die  Personen  durch  Per- 
sonalpräfixe unterschieden,  die  zwischen  der  Präposition  oder  dem 
„Vollendungspräfix"  einerseits  und  dem  vor  der  Wurzel  stehenden 
„Charakter vokal"  oder  der  reinen  Wurzel  anderseits  eingefügt 
werden.  Auch  hier  läßt  sich  kein  Gresetz  über  die  bei  den  ein- 
zelnen Verben  anzuwendenden  Präfixe  aufstellen. 

Sing.  1.  Pers.  1)  (->'-,     2)  (-)b-,    3)  (•)v^, 

2.  _  -„  _ 

3.  _  _  _ 

Plur.  1.  (->'-  (-)b'  (-)v- 

2.  _  _  _ 

3.  _  _  — 

In  einer  großen  Anzahl  von  Fällen  folgt  auf  diese  Präfixe 
noch  ein  Vokal  (a,  e,  i,  o,  m),  ohne  daß  es  gelungen  wäre,  für  das 
Auftreten  dieser  Vokale  ein  Gesetz  ausfindig  zu  machen. 

2)  Indirekte  Konjugation: 

Die  Personalpräfixe  bei  der  indirekten  Konjugation  lauten 
sowohl  im  Singular  wie  im  Plural: 

1.  Pers.  {-)m-  (ma-,  me-,  mi-,  mo-,  m«-), 

2.  «      {-)g-  {ga-,  ge-,  gi-  .  .  .) 

3.  „       {•)u-. 

Für  die  Wahl  des  Vokals  ließ  sich  keine  Regel  feststellen. 

4)  Temporalsuffixe. 

Die  Temporalsuffixe  werden  bei  den  einzelnen  Tempora  auf- 
geführt werden. 

5)  Personalsuffixe. 
Dasselbe  gilt  von  den  Personalsuffixen. 


4)  (-)/•- 

5)  (-)m- 

(-)Ä- 

(-)«- 

(-)Ä- 

(-)«- 

(-)/•- 

{.)m- 

(-)Ä- 

(-)«- 

(-)Ä- 

(-)«-. 

Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     285 

i.    Aussageformen. 

a)  Bejahende  Form. 

ß)  Verneinende  Form. 

Die  Verneinung  wird  durch  das  vor  die  Verbalform  tretende 
Wort  var  „nicht"  ausgedrückt,  dessen  auslautendes  r  vor  der  Ko- 
pula re{n)  „ist"  schwindet: 

ich  liebe:   ma  borom,    .  .  ,  nicht:  ma  var  boroniy 

du  liebst:  si  horomi,     ...      „         si  var  boromi  u.  s.  w. 

Einige  Verben  gehen,  wenn  sie  verneint  sind,  nach  der  in- 
direkten Konjugation: 

ich  nehme:  ma  ep^c^op^um,    ich  nehme  nicht:  var  e-ma-c^op^em 
du  nimmst:  si  e^op^um^        du  nimmst  nicht :  var  e-ga-c^op^em  u.  s.  w., 
andere  dagegen  verlieren  das  Präpositional-Präfix,  so  z.  B. : 
Jco-tnic^kin  „ich  weiß",       var  mic'kin  „ich  weiß  nicht". 

Dies  scheint  indessen  nur  auf  das  Präsens  beschränkt  zu  sein. 

y)  Fragende  Form. 

Die  fragende  Form  wird  durch  Anfügung  von  -i  an  die  Ver- 
balform gebildet: 

ich  liebe:   ma  horom,     ma  boromi? 

Dieses  i  wird  in  der  gewöhnlichen  Rede  sehr  oft  fortgelassen 
und  die  Frage  nur  durch  den  Tonfall  angedeutet.  Wo  die  Ver- 
balform auf  einen  Vokal  auslautet,  wird  zwischen  den  auslautenden 
Vokal  und  das  i  der  Frage  ein  j  eingeschoben.  Ist  der  auslau- 
tende Vokal  i,  so  tritt  jedoch  für  gewöhnlich  eine  Verschmelzung 
der  beiden  i  ein. 

k.    Bildung  der  Modi  und  Tempora. 

Um  Wiederholungen  zu  vermeiden  werden  beide  zusammen 
behandelt. 

1.    Infinitiv. 

Da  bis  zu  einem  gewissen  Grade  die  Möglichkeit  ein  Verbum 
zu  konjugieren  von  der  Kenntnis  der  Bildungsgesetze  des  Infinitivs 
abhängt,  so  werden  diese  zunächst  besprochen. 

Der  Infinitiv  wird  aus  der  Wurzel  gebildet  durch  Anfügung 


286  Theodor  Kluge, 

des  Suffixes  -u  und  des  Präfixes  o,   abgesehen   von  noch   anderen 
Suffixen,  die  weiter  unten  aufgeführt  werden. 

I.  Klasse.     \/,  Präfix  o-,  (do-?),  Suffix  -u: 
*  }Jkifh,  fragen:  o-lcifh-ti, 

^gifh,  lesen:  o-gifh-u, 
yjjar,  schreiben:  o-Jar-u, 
^gur,  lernen:  do-gur-u, 
}Jqvart,  schneiden:  o-qva{r)t-u, 
\]c,  nähen:  o-c^-u, 
\Jtah,  zerbrechen:  o-tah-^, 
\/sum,  trinken:  o-sum-ii 

y/pel,   nützen :   o-pel-u,  was  natürlich  griech.  d)(pEk6tv  ist, 
aber  genau  so  wie  ein  lazisches  Verbum  behandelt  wird. 

II.  Klasse,     a)  yj,  verschiedene  Präfixe,  Infix  -m-,  Suffix  -u: 

yjhf,  kommen:  tTto-hf-in-u, 

\/c'op,  nehmen,  kaufen:  e-c''op-in-u, 

^c'k,  wissen:  Ico-c'^k-in-u, 

yjc'kond,  vergessen:  (igo)-^kond-in-u, 

}Jmat,  laufen:   {gaymat-in-u, 

yjdg^  anhalten:  {do)-dg-in-n, 

ß)  y/,  Präfix  0-,  Infix  -in-,  Suffix  -u: 
yjjoh,  rufen:  o-Jok-in-u, 
yjc'k,  verstehen:  o-c'k-in-u, 
\J^i),  lachen:  o-^i)-in-u, 
\Jhga{r),  weinen:  o-bgar-in-u, 
^mt,  legen:  o-mt-in-u, 
^c'od,  beendigen:  o-c'od-in-u. 

y)  y/,  Infix  in-,  Suffix  -w,  Präfix  g-on-?: 
yjc'k,  aufmachen:  gon-c'k-in-u. 

III.  Klasse,    a)  y^,  Präfix  o-  oder  Präposition,  Infix  -ow-,  -wn-, 

Suffix  u : 
\Jhj  setzen:  do-h-un-u, 
yjc'^h,  kämmen:  o-c'h-on-u, 
yjh,  waschen,  sich :  o-b-on-u, 
yjn^g,  schicken:  me-nS§-onru^ 
yjlag,  kauen:  o-lag-un-u. 

ß)  y/,  Präfix  0-,  Infix  -an-j  Suffix  w: 
^jik,  sich  vermindern:  o-m-)ih-an-u^ 
\]guns,  verzögern:  o-guns-an-u. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     287 

IV.  Klasse,     a)  y/,  Infix  -ap-,  Suffix  -u: 

\Jmec\  geben :  mec^-ap-u. 

ß)  \J,  Präfix  0-,  (do-,  mo-),  Infix  -ap-,  Suffix  -u: 
\Jgn,  sehen:  o-gn-ap-u, 
yjgur,  lehren:  do-gur-ap-ii, 
\jg,  bringen:  mo-g-ap-u, 
yjl,  fallen:  me-l-ap-u, 
\Jc\v),  warten:  o-c'v-ap-ii, 
\/c'7c,  anfangen:  g(e)-c''Jc-ap'ti, 
y/pc%  füllen :  o-pc-ap-ii, 
\/ck,  sk(v),  lassen:  yne-ckv-ap-ii^ 
die  Verben  auf -apa,  -opa  sind  unregelmäßig :  oropa  „lieben",  otqvapa 
„sagen". 

V.  Klasse,     a)  Präf.  o-,  Infix  -am-,  Suffix  -u\ 

\l]ir,  sehen :  o-)ir-am-u, 
yjcir,  finden:  o-cir-am-u, 
\/c^er,  zeigen:  o-c'er-am-u. 

ß)  Präfix  oder  Präposition  ga,  Infix  -am-,  Suffix  -ti : 
yjmac^,  verkaufen :  ga-muc-am-u. 

y)  Präfix  0-  (und  Präposition),  Infix  -m-,  Suffix  -u : 
^ht,  gehen:  o-ht-im-u, 
\]ht^  kommen:  m-o-ht-im-u. 

VI.  Klasse,     y/,  Präfix  o-,  Infix  -mel-,  -mil-,  Suffix  ti : 

\Jtq{6),  werfen:  o-tqo-mel-u. 
}JtJc(o),  werfen:  o-tko-mü-u. 

VII.  Klasse.     \/,  verschiedene  Präfixe  oder  Präpositionen,  Suf- 

fix -o: 
y/kolj  schließen:  gem-kol-o, 
}Jsel,  aufstehen:  e-sel-o. 
yjgor,  suchen:  o-gor-o. 

Vm.  Klasse.     Zusammengesetzte  Suffixe : 
yjjak^  springen:  me-)ak-ap-in-u. 

2.    Präsens. 

Die  Personalpräfixe  der  ersten  Person  Sing,  sind  h-,  v-,  p\ 
Von  diesen  wird  h-  mit  geringen  Ausnahmen  mit  einem  Vokal 
gesprochen,  und  zwar  mit  -?,  -o  oder  -u,  v-  aber  immer  mit  -i.  Da- 
gegen ist  p"  stets  vokallos.  Jedes  Verbum  hat  nur  einen  bestimmten 
Vokal  für  das  Präfix.  Die  Form  des  Personalpräfixes  für  das 
Präsens  ist  von  der  Porm  des  Infinitivs  völlig   unabhängig.     Man 


288 


Theodor  Kluge, 


lernt  die  Bildung    eines    jeden  Präsens    nur    durch   den  Gebrauch 
kennen. 

1)  Direkte  Konjugation: 
Die  Personalendungen  des  Präsens  sind: 

1.  Pers.  Sing.     —  1.  Pers.  Plur.   -f 

2.  —  2.  -f 

3.  s  3.  -ow. 

Das  Präsens  hat  etwa  15  verschiedene  Endungen,  die  weiter 
unten  zusammengestellt  sind.  Nur  durch  den  Gebrauch  kann  man 
ersehen,  welche  dieser  Endungen  an  ein  jedes  Verbum  tritt. 

Folgende  Klassen  lassen  sich  unterscheiden: 


1.  vokalische  Endungen: 

1.  P.  Sg.  -0,        -«/,       -e{r), 

2.  -0,        -w,       '€{r\ 

3.  'Onis,  -ums,  -ums, 

1.  P.  PI.  -mnt\  'umt\    — 

2.  'Omt\  'Umt\ 

3.  -an, 

3.  M-Klasse: 
l.P.  Sg.    -an, 


■uman,  — 


2.  r-Klasse: 

1.  P.  Sg.  -ar,       -er,      -ir, 

2.  -ar, 

3.  -as, 

1.  P.  PI.  -art\ 

2.  -arf, 
3. 


'Or,  -Mr, 

-er,     -ir,     -or,  -ur, 

■es,     'in,     -OS,  -un, 

■ef,     -irt\   -ort",  -urt% 

-et\     'irt%  -orf,  -urf, 
-arnan,  -enan,  -inan,  -ornan,  -unan, 

4.  m-Klasse: 


1.  P.  Sg.   -am, 

2.  -am, 

3.  -ams, 
l.P.  PI.   -amt\ 

2.  -amf, 

3,  -aman. 


-om, 
-oni, 
-onis, 
-omf. 


-um, 

-UM, 

-umSj 
-umf, 


IS,  -an, 

3.  -ans, 

l.P.  PL  -ant\ 

2.  -ant%  2.  -amf,     -omf,    -umf 

3.  -anan,  3.  -aman,  -onan,  -uman, 

2)  Indirekte  Konjugation: 
Die  indirekte  Konjugation  kennt  nur  eine  Klasse,  die  n-Klasse, 
die  besondere  Präfixe  hat. 


1.  Pers.  Sing. 

2. 

3. 

1.  Pers.  Plur. 

2. 

3. 


Präfix : 

m{i,  -a)- 

9{h  -«)- 
u- 

m{i,  -a)- 
u- 


Endung: 


-\l  -in 

„  -in 

„  -in 

„  -in-an 

„  -in-an 

„  -in-an. 


•\J-uh 
„  -un,  u.  s.  w. 


Außerdem  weist  das  Präsens  der  beiden  folgenden  Verba  eine 
doppelte  Endung,  -om,  -um  -f-  -er  auf: 

otkomilu:  werfen,  bo-yjtk-mn-er :  ich  werfe, 

mecvapu:  lassen,  me-ha-\J >^k-um-er :  ich  lasse. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     289 


Ln  Folgenden  gebe  ich  das  Paradigm« 

l  einer  Anzahl  von  Verbe 

geniliölo: 

bedecken    Sing. 

1.  genkolo        2.  genJcolo 

3.  genkoloms 

p'thau : 

zerbrechen 

p^tahu{m) 

tahu(m) 

tahums 

ohgarinu : 

wissen 

hihgar 

ibgar 

ibgas 

rnec'vapu  : 

lassen 

mehaskumer 

maskmner 

askumes 

oc'kotmi : 

essen 

bimhor 

imhor 

imhos 

dodginu : 

anhalten 

hdgir 

dgir 

dgirs 

ohfimu : 

gehen 

hulur 

idur 

idiin 

o^ijimt: 

lachen 

hüijam 

idjam 

izijams 

aoropa : 

lieben 

horom 

orom 

oroms 

ojiramu: 

sehen 

bjirum 

prum 

jirums 

oqvanda : 

wollen 

bigvan 

igvan 

igvans 

opelu  {[) : 

nützen 

bipel 

ipel 

ipels 

Vlur.  1.  gemkolomf  2.  genkolomf    3.  genkolan 
pHahmnf         tahumf  tahuman 


bibgarf 

ibgarf 

ibgarnan 

mebaskiimef 

maskumef 

maskumenan 

bimhorf 

imhort'' 

imhornan 

bdgirt' 

dgirf 

dgirnan 

bidurf 

ulurf 

idunan 

bisijamf 

izijamf 

isijanen 

boronif 

oromf 

boronan 

b]irnmf 

prumf 

jiruman 

bigvanf 

igvanf 

igvanan 

Upelafe 

ipelafe 

ipelanen. 

Beispiel  eines  indirekten  Verbums: 
oi^kimi:  wissen     1.  Pers.  Sing,  mac'kin 

2.  gaclän 

3.  Henkln 


1.  Pers.  Plur.  mac'kinan 

2.  gac^kinan 

3.  uc'kinan. 


3.   Imperfektum. 

Das  Imperfektum  wird   gebildet  durch  Anfügung  von  4i  an 
die  erste  Person  Singularis  des  Präsens. 

z.  B. :  bimhor,  ich  esse,  bimhorti  ich  aß, 

pHahuiin),  ich  zerbreche,  pHahumti  ich  zerbrach. 

In  einigen  Fällen  wechseln  die  Pronominalpräfixe;  auch  sonst 
kommen  Unregelmäßigkeiten  vor. 


Egl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.   Phil.-hist.  Klasse.    1913.   Heft  2, 


19 


290  Theodor  Kluge, 

Die  Personalendungen  sind  der  Reihe  nach: 

-ü,  -ti,  -tu,  'ti-f,  -ti-f,  -te-s 
z.B.:  1.  Per  s.  Sing.   pHahumti      1.  Pers.  Plur.  pHahumtif 

2.  tahumti         2.  tahumtW 

3.  tahumtii       3.  tahumtes. 

4.    Unbestimmtes  Imperfektum. 

Dieses  Tempus  scheint  nach  dem  türkischen  unbestimmten  Im- 
perfektum {seivijor  imisim)  und  dem  unbestimmten  Aoristpräteritum 
{sewer  imisim)^)  aus  dem  Imperfektum  durch  Anfügung  von  dore 
„ist"  gebildet  zu  sein. 

Die  Form  müßte  also  übersetzt  werden: 

hulurti  dore:  ich  ging  (wahrscheinlich,  überhaupt). 

5.  Aorist. 
Wie  beim  Präsens,  so  gibt  es  auch  hier  Suffixe  und  Präfixe. 
Als  Temporalpräfix  wird  k-,  d-,  ko-,  do-  verwendet.  Hat  das 
Präsens  oder  der  Infinitiv  bereits  ein  Präfix,  so  hat  der  Aorist  in 
den  meisten  Fällen  dasselbe.  Von  der  Verwendung  der  Personal- 
präfixe gilt  dasselbe,  was  beim  Präsens  gesagt  worden  ist.  Ein- 
zelne Verba  gehen  im  Aorist  nach  der  „indirekten"  Konjugation, 
auch  wenn  das  Präsens  direkt  konjugiert  wird.  Ein  besonderes 
Tempussuffix  hat  der  Aorist  nicht ;  die  Endungen  werden  direkt  an 
die  Wurzel  des  Verbums  angehängt  und  lauten :  -i,  -i,  -u,  -ify  -ifj  -es. 
z.B.:  okturu:  ändern,  dop'kturi,  dokturi,  dokturuy  dop'kturif,  dokturif, 

doktures, 
o^u:  nähen,  dop^svi,  dosvi,  dosu,  dop^Svif,  dosvif,  doäves, 
ojaru :  schreiben,  dotnjari,  domp^jari,  donjari,  donjaru,  — ,  — ,  donjares 
eselo:  aufstehen,  kebiseli,  kejiseli,  kejiselu,  — ,  — ,  kejiseles. 
otquma :  sprechen,  dobti^vi,  duc^vi  u.  s.  w. 
ohenu:  tun,  dop'i,  dovi,  dovu,  dop'vH%  dovit%  doves'). 

6.   Futurum. 

Das  Lazische  hat  vier  Futura,  von  denen  zwei  wahrscheinlich 
auf  türkischen  Einfluß  zurückzuführen  sind. 

z.  B. :  bidare :  ich  wül,  ich  werde  gehen.     Fut.  I. 

bidarti,  bidati:  ich  wollte,  ich  würde  gehen.     Fut.  ü. 


1)  S.  Jelitschka:  Türkische  Grammatik  p.  132  u.  1Ö4. 

2)  Ausdrücklich  mache  ich  noch  einmal  darauf  aufmerksam,  daß  das  Lazi- 
sche keine  Schriftsprache  ist,  und  daß  Schwankungen  zwischen  verwandten  Lauten 
bestehen ;  insbesondere  wechseln  d/t,  o/u,  öjü,  »fiie,  g/k  u.  a.,  ohne  daß  ein  festes 
Gesetz  zu  erkennen  wäre. 


I 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     291 

bidati  dore:  ich  wollte  wohl  gehen.  UnbestimmtesFut.il. 
hidati  dortu(?). 

Die  beiden  letzten  Formen  sind  mit  Hilfe  von  dore  „ist"  und 
dortu  „war"  gebildet. 


Die  Präfixe 

Die  Suffixe 

les  Futurums  I  und  II  sind  : 

des  Futurums  I  sind: 

1.  Pers.  Sing.  KO.     f^    / 

1.  Pers.  Sing,   -are,        -ere 

2.                    -     Ä,    - 

2.                        -are,         -ere 

3.                    -     Ä,    - 

3.                       -ase,        -asere 

1.  Pers.  Plur.  &(i),    f,    p' 

2.  -     h,     - 

3.  —     h,    — 

1.  Pers.  Plur.    -ate(n),     -anere 

2.  -at€(n)j     -anere 

3.  -anen,      -aneren. 

Die  Suffixe  des  Fut.  II.  lauten: 
1.  Pers.  Sing.  -a(r)ti,     -asti  1.  Pers.  Plur.  -a(r)tit\    -astif 


2. 

-a(r)ti, 

-asti 

2. 

-a(r)tit\ 

-astif 

3. 

-astu, 

-astu 

3. 

-astes, 

-astes. 

Die  Personalpräfixe  der  beiden  Futura  sind,  wie  man  sieht, 
die  des  Präsens.  Die  Suffixe  des  Fut.  II  dagegen  sind  zusammen- 
gesetzt aus  dem  Suffix  des  Futurums  I,  -ar-  oder  -as-,  dem 
Imperfektsuffix  -t-  und  den  dazu  gehörigen  Personalsuffixen  -^,  -ii 
n.  s.  w. 

In  einigen  Fällen  erhält  das  Futurum  ein  anderes  Präfix  als 
das  Präsens: 

onjiru  ;, schlafen"    Präs.  p'jan  Fut.  hinjirare:  ich  werde  schlafen. 

Die  Präfixe  und  Suffixe  der  indirekten  Konjugation  lauten 
im  Futurum  I.  und  II.  anders  als  im  Präsens.  Der  besseren 
Übersicht  wegen  stelle  ich  hier  alles  zusammen. 


Futurum  I 

Futurum  11 

Präfix:         Suffix: 

Präfix:         Suffix: 

1.  Pers. 

2. 

3. 

Sing.   )fia-  yj  -ase(n) 
ga-    yj  -ase{n) 
a-      yj  -ase{n) 

1.  Pers.  Sing,  ma-  yJ  -astu,    -asere 

2.  ga-    yJ -astu,    -asere 

3.  a-      }J -astu,    -asere 

1.  Pers. 

2. 

3. 

Plur.  ma-    \J  -ane(n) 
ga-     yJ  -ane(n) 
a-      ^  -ane(n) 

1.  Pers.  Plur.  ma-   \/  -ates,     -ate{re) 

2.  ga-     yJ  -ates,     -ate{re) 

3.  a-      \l -ates,     -ateren 

292  Theodor  Kluge, 

7.    Perfektum. 

Das  Perfektum  bestellt  im  Lazischen  aus  dem  Aorist  +  dore 
„ist". 

z.  B. :  do-hi-Jcith-i  dore:  „ich  habe  gelesen". 

8.    Plusquamperfektum. 

Es  besteht  aus  dem  Aorist  +  dortii  „war". 

z.B.:  hu-joh-i  dortu:  „ich  hatte  gerufen". 

9.    Partizipia. 

Im  G-egensatz  zu  den  kaukasischen  Sprachen,  die  nur  ein 
Partizipium  haben,  hat  das  T^azische  deren  sechs,  die  wie  im  tür- 
kischen in  bestimmte  und  unbestimmte  zerfallen. 

a)  Partizipium  Praesentis: 
Die  unbestimmte  Form  lautet  wie  die  3.  Pers.  Sing.  Präs. : 
Jwja  ec'opums:  „er  kauft",  Part.  Praes.  ec'opunis. 
heja  p'c'ums:  er  wartet,  „  c'um{e)s. 

Bemerkenswert  ist,  daß  in  der  folgenden  Form  o  für  a  und 
n  für  m  eintritt. 

Jieja  hsopams:  er  spricht,     Part.  Praes.  sopons. 

Die  bestimmte  Form  des  Partizipium  Praesentis  scheint  aus 
der  unbestimmten  durch  das  Präfix  na  gebildet  zu  sein,  wobei  das 
auslautende  ms  bleiben  oder  abfallen  kann. 

Unbestimmtes  Part.  Präs.:  Bestimmtes  Part.  Präs.: 
gamac'oms:  verkaufend  nagamacams 

nasJcomes:     lassend  nanasku 

ulmn:  gehend  naidu^) 

mulum :         kommend  namoMu  ^). 

ß)  Partizipium  Perfekti: 
Das  Partizipium  Perfekti  wird  aus  dem  Infinitiv  gebildet,  in- 
dem an   die  Stelle  des  Suffixes   u   das  Suffix  erl   tritt.     Hat  der 
Infinitiv  das  Präfix  o,  so  fällt  es  im  Partizipium  Perfekti  ab; 
z.  Beisp. : 


1)  Diese  beiden  Formen  sind  in  ihrer  Bildung  unklar. 


I 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     293 


Infinitiv  Partiz.  Perfekti :  Infinitiv  Part.Perf.: 

lieben      :  aoropa  :  aoropori      sehen  :  ojiramu :  praiiieri 

gehen      :  oMimii  :  hfineri       hören  :  ognapu  :  ognaperi 

kommen  :  mohfimii  :  mohfineri   anfangen  :  oc'komu  :  ö^komeri 

lassen      :  mesJcvapu  :  meshvineri  trinken  :  osunm    :  asveri 

kaufen    :  ec^opimi  :  ec'opineri    lachen  :  o^ijinu  :  ^ijineri 

kaufen    :  mec'apu  :  mec'amer'i   schlafen  :  onjiru    :  ßreri 

sagen      :  otquma,  otqvapa  :  tqveri  tun  :  ohenu     :  heneri, 

y)  Partizipium  Futuri: 

Der  Unterschied  zwischen  bestimmter  und  unbestimmter  Form 
ist  im  Part.  Fut.  nicht  vorhanden.  Seine  Bildung  ist  der  der 
beiden  anderen  ähnlich:  Präfix  ist  na-,  Suffix  -ase  oder  -asere. 

z.  B. :  Inf.  \J aoropa:  lieben,  \Joro  =  na-aoropase,  naoropasere  [aus 
na-a^'ojMsere]. 


so 

schreiben :               oja^'ii 

jarasere 

tun :                        ohemt 

y/pjv. 

vasere 

sagen:    otquma,  tqvapa 

y/c'v 

c'vasere 

nehmen :             ec^opinu 

ec'^opasere. 

10.    Infinitiv. 
Der  Infinitiv  ist  bereits  besprochen  worden;  s.  S.  285 ff. 

11.   Imperativ. 

Die  zweite  Pers.  Sing,  des  Imperativs  ist  gewöhnlich  mit  der 
2.  Pers.  Sing,  des  Aoristes  identisch. 

1.  Pers.  Sing.  Aor.    higsali'.  „ich  ging"  ; 

„  „      ep^copi:  „ich  kaufte"; 

Imperativ  igsal\\  ;,.geh",  (du  gingst). 

„  ec'opi:  ^^ kaufe",  (du  kauftest). 

Doch  fällt  gelegentlich  das  Temporalpräfix  ab,  z.  B. : 
ich  kaufte :  kogamap^cH  :  kaufe :  gamacH 
ich  nahm:     kormp^cH  :  nimm:  komecH 
ich  fragte:  dobikifhi  :  frage:  ikifhi 
2.  Pers.  Plur.  -if  :  geht:  igsalif. 

Die  dritte  Person  Singular  und  Plural  des  Imperativs  ist  iden- 
tisch mit  den  entsprechenden  Personen  des  Konjunktivs. 

aoropas:  er  soll  lieben  =  3.  Pers.  Sing.  Konj.  Praes. 
aoropan:  sie  sollen  lieben  =  3.  Pers.  Plur.         .,        „     . 


294 


Theodor  Kluge, 


12.    Prohibitiv. 

Der  Proliibitiv  wird  aus  der  2.  Pers.  Sing,  des  Praes.  durch  vor- 
gesetztes modjt  gebildet: 


z.  Beisp. : 
lieben 
kommen    : 
verkaufen ; 
sehen 


Infinitiv 
aoropa, 

gamac^amu, 
opramUj 


Präsens 
oronif 
mulur, 
gamacam^ 
prunty 


Prohibitiv 
mot'Orum, 
mot'Ulur. 
mod-gamac'am. 
mod-jirum. 


13.    Konjunktiv. 

Das  Präsens  des  Konjunktivs  wird   aus   dem  Aorist  gebildet, 
dessen  Personalsuffix  -i  in  -a  verwandelt  wird: 


z.  Beisp. :  haoropi,     ich  liebte 
big^ali,      ich  ging 
komoftiy     ich  kam 
7n€ha§Jcvi,  ich  ließ 


haoropa,  ich  möge  lieben 

bigjsala,  ich  möge  gehen 

komofta,  ich  möge  kommen 

mebaskva,  ich  möge  lassen. 


Das  Imperfektum  des  Konjunktivs  wird  aus  dem  Imperfektum 
des  Indikativs  gebildet  durch  denselben  Übergang  des  auslautenden 
-i  in  -a: 

horomta,  oromta,  oromtas^  horomtat\  oromtaf,  oromtan{a). 

Der  Aorist  des  Konjunktivs  wird  aus  dem  Aorist  des  Indi- 
kativs durch  Anfügung  von  -Jco  gebildet: 

bdoropikOf   aoropiko,  aoropuko,   baoropit^ko,   aoropifko,  aropesko. 

Das  Perfektum  des  Konjunktivs  wird  gebildet  durch  das  Par- 
tizipium Perfekti  und  das  Imperfektum  Konjunktivi  des  Hilf s ver- 
bums ;,sein" : 

htineri  horta:  „daß  ich  gekommen  sei". 

Das  Plusquamperfektum  des  Konjunktivs  wird  in  entsprechender 
Weise  mit  dem  Aorist  des  Konjunktivs  des  Hilf sver bums  „sein" 
gebildet: 

beneri  bortuko:  „daß  er  getan  hätte". 


14.    Konditional. 

Der  Konditional,  der  auch  den  Begriff  des  „SoUens"  aus- 
drückt, wird  durch  Anfügung  von  -na  an  die  Tempora  des  In- 
dikativs gebildet.  Formen,  die  schon  auf  -n  ausgehen,  haben 
dann  doppeltes  n. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     295 

15.   Permissiv. 

Durch  Antritt  der  Silbe  ni  an  das  Ende  aller  Verbalformen 
drückt  das  Lazische  den  Begriff  des  „Dürfens"  aus. 

16.   Hilfsverbum. 

Als  ein  Hilfsverbum  kann  oqvandmu  „wollen"  bezeichnet 
werden ,  das  nach  Adjarian  (a.  a.  0.  S.  424  ff.)  zur  Bildung  des 
Futurums  dient. 

17.    Eormentabelle. 

Die  folgende  Tabelle  liefert  für  die  vorstehende  systematische 
Übersicht  die  Lazischen  Verbalformen. 


296 

Thec 

)dor  Kluge, 

Infinitiv 

Präsens 

Futurum  I      Futurum  ] 

1.  Pers.  Sing. 

1.  Pers.  Sing.     1.  Pers.  Sin 

1  gehen 

ohtimu 

hidur 

bidare                  bidarti 

2  kommen 

moktimu 

mohidur 

moftare                 moftart 

3  verlassen 

oc'komilu 

hic'ker 

boc'kedare 

4  kaufen 

ec^opinu 

Qp'^c'opam 

5  verkaufen 

ganiac'amu 

gamap^c^om 

gamap^c^are 

6  geben 

mec^apti 

mep'c'am 

mep'^^are 

7  nehmen 

ec'opinu 

ep^c'opum 

8  sprechen 

otquma 

bsopam 

gic'vare                gic'vart 

9  sagen 

otqvapa 

n 

10  rufen 

ojohimi 

btijoham 

bujohare 

11  sehen 

ojiramii 

hjiriim 

hjirare 

12  hören 

ognapu 

bognam 

13  verstehen 

oc'hinu 

mic'kin 

mac^kinase 

14  wissen 

hac'hinu 

kac^kinase 

15  lesen 

ogithu 

bigitham 

16  schreiben 

ojaru 

mjaru 

p^jarare 

17  vergessen 

goc'kondinu 

gomoc'kondum 

göbic'kondinam ! 

18  lieben 

aoropa 

borom 

19  essen 

oc'kmmi 

bimhor 

bskomare 

20  trinken 

osumu 

p'sum 

21  schlafen 

onjiru 

p'jan 

binßrare 

22  aufstehen 

eselo 

ebisel 

ebiselare 

23  laufen 

gamatinu 

gamaptiir 

gamaptare 

24  anhalten 

dodginu 

bdgir 

dobdgitare 

25  lachen 

ozijinu 

bizi)am 

bizijare 

26  weinen 

ohgarinu 

bibgar 

bibgarare 

27  lernen 

doguru 

dobiguram 

dobigurare 

28  lehren 

dogurapu 

doboguram 

dobogurare 

29  legen 

omtinu 

botntinam 

30  aufmachen 

gonc'kinu 

gomc'ku 

31  schließen 

gemkolo 

gembkolum 

32  schicken 

men^gonu 

mebunigonam 

mebun^gonare 

33  bringen 

mogapu 

mobigam 

34  schneiden 

oqvartu 

pqvatu 

35  nähen 

o^u 

pYu 

p^ö^are 

36  setzen 

dohunu 

dobh^dur 

37  fallen 

w§lapu 

moblam 

meblare 

38  suchen 

ogoro 

gorom 

39  finden 

ociranu 

bcirwn 

40  tun 

ohenu 

bikom 

pare 

Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     297 


;timmtes 

Unbestimmtes 

Plusquam- 

rum II         Aorist 

Imperfektum 

Imperfektum 

Perfektum 

perfektum 

ImperatiT 

rs.Sing.    l.Pers.Sing 

l.Pers.Sing. 

1.  Pers.  Sing. 

1.  Pers.  Sing. 

1.  Pers.  Sing. 

ii  dore  higzali 

bidurti 

bulurti  dore  bigsdli  dor€(?)  i 

Ugsali  dortu(?)  igmli 

hmnofti 

niobulurti 

komohti  u.  s.  w. 

me'baskvi 

mebaskumerti 

naskvi 

epcopH 

ej/c'^opumti 

ec^opi 

kogamap''cH 

gamac'amti 

gamacH 

komep'cH 

mep'camti 

komecH 

kep'c'opH 

p^fqvi 

bsoponti 

tqvi 

diiboc'vi 

bujohi 

hijohamti 

kohpri 

bjiriimti 

kojiri 

kobogni 

bognamti 

ogni 

kohoboc^oni 

ohoboc^onamti 

ohoc^oni 

komac'kini 

dobikithi 

bigithamti 

ikitJii 

domjari 

bjarumti 

jari 

gomoc'kondo  gomoc'kondurti 

baoropi 

boromti 

aoropi 

op'c'gomi 

bimhorti 

c'gomi 

,            {o)p'cvi 

p^sumti 

c'pvi 

f           dobinjiri 

binjirti,  bjanti 

kebisali 

ebiselti 

[           gamapti 

gamapturti 

^-           dobdgiti 

bdgirti 

bmp 

bi^ijamü 

bibgari 

bibgarti 

ibgari 

(li6)döbigur\ 

\  dobiguramti 

doboguri 

doboguramti 

bomtini 

gomc'ki 

gomc^kumti 

gemkoli 

komebunironi 

komobori 

mepqvati 

mepqvatumti 

dop'cH 

pc'umti 

cS 

kodobJiedi 

bherti 

mebli 

nublamti 

meli 

bgori 

bgoromti 

kobäri 

dopi 

bikomti 

vi 

298 

Theo 

dor  Kluge, 

Infinitiv 

Präsens 

Futurum  I 

Futurum  II 

l.Pers.  Sing. 

l.Pers.  Sing. 

l.Pers.  Sing 

41  warten 

oc^vapu 

p^c'uni(ere) 

c'vare 

p'c'vare 

42  werfen 

otJcomelii 

hotkomer 

43  zeigen 

oc'eramu 

hoc^eram 

44  zerbrechen(trans.öfaÄM 

pHdhu{m) 

45  fragen[u.intrans.)o^?Y'Äi* 

vikifham 

46  anfangen 

gec'kapu 

gehac^kum 

47  beendigen 

o^odinu 

hoc'odinu 

48  erfüllen 

opc'apu 

ohopc'am 

obopcare 

49  lassen 

mec'vapu 

mebaskumer 

bic'kadare 

50  abbrecllen(e.Haus)^;öÄ:to^^< 

51  brechen  (s.!N"o.44)o^ö[Äii 

52  abfahren 

gamahtimu 

magamabulur 

53  abholen 

ohtimu,  ec'opinu  ep^^opum 

54  abladen 

moc'odinu 

moboc^odinu 

55  ablegen 

omtinu 

bomtinam 

56  abnutzen 

osirapu 

osirapam 

p'sirare 

57  achten 

gais  ohenu 

gais  bogodam 

58  anbrennen 

oc'u 

p^c^um 

59  ändern 

oJcturu 

kturum 

kturare 

^.    [anfassen 

oc'apu 
mekedinu 

boch^apam 
mebobur 

62  angreifen 

gedgapu 

gebdgikum 

63  anhängen 

enc^'u 

enbonc^am 

64  anmachen 

mec^aho 

meboc'^abam 

65  anmelden 

haberi  mec'amu 

66  anstrengen 

doc'kindapti 

67  ausgießen 

mehvapu 

nwp'humer 

68  aushalten 

mecHnapu 

69  auslöschen 

meskurino 

[me]boskuriiiu 

_.      ausziehen 

gamarapu 

goc  umii 

72 

-o     bedecken 

motqvapu 

mobotume 

mobotvare 

gemkolo 

gemkolo 

gemkolare 

74  beerdigen 

dohvapu 

dobohumer 

75  beendigen 

oc'odinu 

76  begreifen 

obojonu 

oM)opnu 

ohobojonare 

77  aufbewahren 

esanahu 

e§ebinaham 

78  belasten 

mokidinu 

mobohidam 

Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     299 


)estimmtes 

iturum  II         Aorist 

Pers.  Sing.    1.  Pers.  Sing. 

Imperfektum 
1.  Pers.  Sing. 

Unbestimmtes 
Imperfektum     Perfektum 
1.  Pers.  Sing.     1.  Pers.  Sing. 

Plusquam- 
perfektum 
1.  Pers.  Sing. 

pc'vi 

botkocH 

kohc'eni 

doptahi 

ptahunüi 

dohkühi 

Ukithamti 

kogebuc^ki 

gohoc'kamti 

doboc'odini 

ohopcH 

mehaskui 

mebaskumerti 

Imperativ 


bomtini 
dop'siri 


dokturi 


mebakeri 
gebudgi 


meboburti 
gebdgumti 


mep'hvi  mep'humti 


mobotvi 
gemkoli 
kodobohvi 
doboc^dini 


mobotumerti 


esebinahi         esebinahamü 


300 


Theodor  Kluge, 


Infinitiv 

79  berauben  gocumu 

80  beruhigen  mogordimi 

81  bestellen  (trans.)  dondvaxm 

82  braten  oguhu 

83  sterben  ogugu 

Q^   l  brennen  (trans.  oc^vapu 
^^  J  [uintrans.) 

86  drängen  osdapu 

87  einfallen  oncHru 

88  einholen,      errei-  mecHsimu 

89  einschließen  [eben  g&inhdlo 

90  einstecken  omtinu 

91  einsteigen  omahtimu 

92  entfernen  (etwas)  esdapu 

93  fliehen  omtinua 

94  entwischen  omünapu 

95  aufbrechen,  öffnen  o^aAw 

96  fassen,  nehmen     ec'opu 

97  fortschaffen  esdapu 

98  führen  mogapu 

99  gelten  menthapii 

100  gewöhnen  (trans.)  ^e^o^J«^ 

101  glauben  swpes  ohenu 

102  glühen  oc'm 

103  hängen  (intr ans.)  enc^aperi 

104  hängen  (trans.)     gelahidu 

105  irren  mogordinu 

106  jucken  onc'aminii 

107  kauen  olagunu 

108  kochen  (trans.  u.  o^aftif 

109  leben     [intrans.)  me^icHnu 

110  lügen  on^iru 

111  löschen  mesJcurino 

112  loslassen  meskvapu,  medsht, 


Futurum  I     Futurum  H 
l.Pers.Sing.   l.Pers.Sing. 


Präsens 
1.  Pers.  Sing. 

magop^c'^umer 

ombogordinam  mohogordinare 

dohandumer     dobandvare 

bguhum 

obusdam 


amdbulur 
obsdum 
bunter 
mmntinu 


ebsdum  ebsdare 

mobigam 

mebontham 

gebogam  gebogare 

p^c'^iim 

ebonc'am 

gelabohidam    gelaboJcidare 

binc'aminan 
blagunu 

mibinc^er 
hinjir 


113  mögen 

114  nützen 

115  packen 

116  pissen 

117  reiten 


oqvanda 
opelu 
(zusam-   okorobu 

[men)  c^karis  dobapii 
c'heni.H  ohenu 


oc'ku 

bigvan 

bipel 

dobobam 


gakvandare 
bipelare 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     301 


stimrates  Unbestimmtes  Plusquam- 

irum  II         Aorist  Imperfektum         Imperfektum  Perfektum         perfektum             imnAra+iv 

^rs.Sing.    l.Pers.  Sing.  l.Pers.  Sing.          l.Pers.Sing.  l.Pers.Sing.     l.Pers.  Sing.           ^mperauv 

gop'c^vi 


hohogordini 
kobodvapi 

dohgugi 


hugumti 


hebsdi 


Icebsdi 


esdi 


hohevanhonthi 
hogebogi 


keboncH 


ebonc'amti 


bin^amini 

doblugimi  blagunumti 


JcotneboncH 


binjirti 


dobigvandi 
dobipeli 


bigvanti 


kodobobi 
dopi 


302 


Theodor  Kluge, 


Infinitiv 


Präsens  Futurum  I      Futurum  ] 

1.  Pers.  Sing.        1 .  Pers.  Sing.    1 .  Pers.  Sir 


118  rufen 

ojoJiinu 

119  schreien 

ohejginu 

120  scheinen 

ociramu 

121  schwindeln 

mogordinu 

122  springen 

meiaJcapinu 

123  stehen 

dodginu 

124  stehlen 

mehiru 

125  stoßen  (jemand) 

gec'amu 

gebe  am 

126  wegstoßen 

mec'apu 

127  zerstoßen 

ora  okohu 

128  tauchen 

gelapu 

gebilam 

129  taugen 

opelu 

bipel 

130  trennen 

oJcojUj  oJcoßUf  oJco^Jcimu  olcop'jhum          okop^jlcare 

131  trüben 

ohmaraparu 

hohmarapam 

132  überlegen 

odusunu 

183  übertreiben 

ordapu 

134  übertreten 

osdapu 

bsdum 

135  umarmen 

goJcoru,  goqoru 

gobagorer 

136  umkehren  (intr.) 

137  umkehren  (trans.) 

\  oJctapu 

bikter 
boktam 

138  umschlagen 

139  umstürzen 

1  dolobrapu 
l  melapu 

dolobobram 
meblam 

{ gjöklapu 

geboktam 

140  umwechseln 

okohu 

141  untergehen 

gelapu 

142  unterschlagen 

mehiru 

143  unterschreiben 

imsas  ohenu 

144  verändern 

okturapu 

-  ...  1  verbrennen 
1    (trans.  u.  intr.) 

oc'vapu 

trans.  (pV'wfM(6r) 
intrans.[6?<ft;er 

146  vergießen 

mehvapu 

147  vergrößern 

ordapu 

148  schwimmen 

om.fviru 

bim^vir 

149  verheiraten 

ocilu 

bic'il 

150  vermehren 

didos  ovapu 

(ma)dido  maven 

151  vermeiden 

kocaktu 

gocobikter 

152  sich  vermindern 

omjikanu 

153  versammeln 

okorohu 

bgorobim 

154  versinken 

golapu 

155  verteilen 

oltu 

hultam 

bc'vare 
biö^vare 


bUSlare 


bultare 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     303 


timmtes 

rum  II         Aorist  Imperfektum 

rs.  Sing.    l.Pers.  Sing.      l.Pers.  Sing. 


Unbestimmtes  Plusquam- 

Imperfektum      Perfektum         perfektum 
l.Pers.  Sing.     1.  Pers.  Sing.     1.  Pers.  Sing. 


Imperativ 


gebcH 


okop^ßi  pJ^osumti 

dobihmari 


gdbiUi 
gohokti 


dop'c^vi 
ohi^vi 


pc^umti 
bic'verti 


doUmsvi 


dohulti 


304 

Thec 

►  dor  Kluge, 

Ttl  TIVI1^1\7 

Präsens 

Futurum  I      Futurum  11 

lIlUUIllV 

1.  Pers.  Sing. 

1 .  Pers.  Sing.    1 .  Pers.  Sing. 

156  vertreiben 

omptinapu 

157  vertrocknen 

ohomhinu 

hohomhinam  ! 

158  verwahren 

esanahu 

esehinaham 

159  verwesen 

oJccinu 

160  verwischen 

okosu 

hkosum 

161  verzögern 

ogunsanu 

bogunsanam 

162  vorzeigen 

0)iru 

163  wechseln,     sich 

verändern    .,^ 

hicturu 

164  (ver)wechseln, 

utvourLqni 

veränderi 

1 

hohturapam 

165  verwenden 

goktapu 

gobiUer 

166  1           .ß 
,  ^_     zerreißen 
lb7 

gondinu  (irajis 

,)gohondinain 

oharu       (intr.)  p'haru 

168  zerstören 

ohohu 

169  zerstreuen 

goltu 

gobuUam 

göbultare 

170  ziehen 

ofmd'u 

bojinc'apam ! 

b]inc'are 

171  zunehmen 

onjinu 

binjam 

172  gleichen 

umgapu 

umgams{d.'P,S.) 

mebungamdare 

173  stellen 

dolodrapu 

19.    Verbalparadigmata. 
1)  Direkte  Konjugation. 
1)  nehmen:  ec'opi     yjc'opjec'op: 

Indikativ. 
Präs.  1.  P.  Sg.  e-p'^'^op-u         Verneinend  (in-     var  e-m-a-c^op-em 
2.  „     'U         [direkt  konjugiert)    var  e-g-a-c'^op-em 


3.               „     -u-m-s 

var-j-a-^op-em 

l.P.Pl.      ,     -a-t'eO) 

var'e'm'a-(fop-en'an 

2.               „     .a-fe(1) 

var  e-g-orc^op-en-an 

3.               ,     -a-neQ) 

var-j-a-^op-en-an. 

Imperf.  1.  P.  Sg.  ^p'-i'op-um-ti 

Aor.  T&'e-p'-c'op'i 

2.               „       „  -ti 

k-^-ö'op'i 

3.               ,       „  -tu 

k'ß-(^op-u 

1.  P.  PI.    ,     ,  -tu- 

krQ'P''<f0P'if 

2.                „       „  -tu' 

k-^'(fop-it" 

3.               ,       ,  -tes 

{ky^'^op-es. 

Perf.  1.  P.  Sg.  e-c'op-ineri-hore 

vgl. 

S.  292  unter  9.  ß. 

2.               ,       ,      -re 

daneben:  Perf.  kep'd^ojn  dore 

3.               ,       „       -ren 

Plusquamperf.  kep'copi  dortu. 

l.P.Pl.     „       ,      4>oret' 

t 

2.  ,       ,       -horet'i^) 

3.  »       »      -hore-nanQ) 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     305 

timmtes  Unbestimmtes  Plusquam- 

rum  II         Aorist  Imperfektum         Imperfektum     Perfektum         perfektum  Imneratir 

rs.  Sing.    l.Pers.  Sing.      l.Pers.  Sing.         1.  Pers.  Sing.     l.Pers.  Sing.     l.Pers.  Sing.  ^ 

dohoiohomdini 


goboJctamU 
dobbari 

hjinc^umti 


Put.  I.  1.  P.  Sg.  e-p'-^op-are  Fut.  II.  1.  P.  Sg.  e-p'-cop-aü 

2.  e-ö^op-are  2.             e-^op-aii 

3.  e-ö^op-ase  3.             e-^op-atu 

1.  P.  PL  e-p'-c'op-aten  1.  P.  PI.  e-p'-c'op-ate  (?) 

2.  Q-c^op-aten  2.             Q-c'op'ate(?) 

3.  §-c^op-ane(n)  3.             e-c^op-ane  (?) 

Imperativ  2.  Pers.  Sing,  eö'ope ;  2.  Pers.  Plur.  ec'opif. 

Konjunktiv. 

Präs.  1.  P.  Sg.  e-p'-c'op-a  Aor.  1.  P.  Sg.  Ic-e-p-c^op-a 

2.  e-c^op-a  2.              Jc-e-c^op-a 

3.  e-c'op-as  3.              h-Q-c'op-as 

1.  P.  PL  e-p'-c'op-at'  1.  P.  PL  k-e-p-ö^op-af 

2.  e-c^op-af  2.              Tc-e-c^op-af 

3.  e-c'op'an  3.              k-e-c^op-ates^). 


1)  Die  dritte  Person  Pluralis  hätte  regelrecht  Tc-Q-c'op-a-s  lauten  müssen, 
also  genau  so  wie  die  dritte  Person  Singularis,  lautet  aber  anstatt  dessen  Tc-i- 
S'op-a-tes.  Ihr  ist,  offenbar  zur  Unterscheidung  vom  Singularis,  die  Endung  der 
dritten  Person  Pluralis  des  Imperfektums  Indikativi,  -tes,  angehängt  worden. 

Kgl.  Gea.  d.  Wisa.    Nachrichten.    Phil.-hiat.  Klasse.    1913.     Heft  2.  20 


306  Theodor  Kluge, 

Konditional. 
Präs.  1.  P.  Sg.  e-p-^op-um-na  Aor.  1.  P.  Sg.  k-^-p^-c^op-i-na 

2.  e-cop-um-na  2.  h-Q-^op-i-na 

^  3.  e-c'op-um-s-na  3.  h-e-c'op'U'na 

1.  P.  PL  e-p-cop-im-f-na  1.  P.  PI.  h-Q-p'-eop-if-na 

2.  e-c'op'uni'f'na  2.  k-e-c^op-if-na 

3.  e-c^op-um-an-na  3.  Jc-e-c^op-es-na. 

2)  aoropa  „lieben",    a-o-ro-pa^)  s/oro: 

Indikativ. 
Präs.  1.  P.  Sg.  wa  b-oro-m  „ich  liebe  nicht" :  ma  t;ar  boromj 

si  var  horom  u.  s.  w; 

2.  si  oro'm-{i)  liebe  ich?  ma  horomi{?) 

3.  /ie;a^  oro-ni'S  liebe  ich  nicht?  ?wa  var  horomi. 

1.  P.  PL  c^A;M/i  h'Oro-m-f 

2.  f gm  orO'M-f 

3.  henfepeh  oro-m-on 

Imperf.  1.  P.  Sg.  b-oro-m-ti  Aor.  1.  P.  Sg.  b-a-oro-pi 

2.  oro-m-ü  2.  a-oro-pi 

3.  oro-m-to  3.  a-oro-pu 

1.  P.  PL  b-oro-m-fi  1.  P.  PL  b-a-oro-pi-f 

2.  oro-m-fi  2.  a-oro-pi-f 

3.  hemirep'es^)  oro-m-tes  3.  a-oro-p-es, 
Fat.  I.   1.  P.Sg  6-a-oro-;?a-re          Fut.  IL  1.  P.  Sg.  ft-o-oro-pa-fe 

2.  a-oro-pa-re  2.  a-oro-pa-te 

3.  a-oro-m-s  (eigentl.  Präs.)     3.  a-oro-pa-stu 

1.  P.  PL  b{-a)-oro-m-f  (ebenso)  1.  P.  PL  b-a-oro-pa-tit" 

2.  a-oro-m-f        (ebenso)  2.  a-oro-pa4if 

3.  a-oro-m-an     (ebenso)  3.  a-oro-pa-nen. 
Imperativ  2.  Sg.  a-oro-pi]   2.  PL  a-oro-pi-te. 

Konjunktiv. 
Präsens  Imperfektum 

1.  P.  Sg.  b-a-oro-pa  1.  P.  Sg.  b-oro-m-ta 

2.  a-oro-pa  2.  oro-m-ta 

3.  a-oro-pa-s  3.  oro-m-ta-s 
X.  P.  PL  b'{aya'0r(hpa-m4'                   1.  P.  PI.  b-oro-m-ta-t" 

2.  a-oro-pa-m-f  2.  oro-m-ta-f 

3.  a-oro-pa-m-an  3.  oro-m-ta-n. 


1)  Zusammengesetzt  mit  |)arc,  dem  Futurum  von  oÄeww  „machen" ;  s.  Formen- 
tabelle 40. 

2)  hemirep'es,  ebenso   wie  hent'ep'es  (S.  277,  §  10),   der  Dativ  eines  Prono- 
mens der  dritten  Person  Pluralis;   s.  S.  281,  unter  g. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     307 


r 


Konditional. 
Präs.  1.  P.  Sg.  h-oro-m-na   Imperf.  b-oro-m-ti-na 

2.  oro-m-na  oro-m-ti-na 

3.  oro-m-s-na  oro-m-to-na 

1.  P.  PI.  b'Oro-m-f-na  h-oro-m-ti-f -na 

2.  oro-m-f-na  oro-m-ti-f -na 

3.  oro-m-an-na  oro-m-te-s-na 
Bestimmtes  Partizip.  Präs.  na-oro-m-s 

3)  gehen  ohtimu  \I{u)l^  ulu,  g.ml: 
Präs.    Sg.  1.  h-uhir  Imperf.  h-idurii 

2.  uhir  tilurti 

3.  ulur  ulurto 
PL  1.  h-uluf        .                     b-idurtif 

2.  lauf  ulurtif 

3.  ulunan  ulurtes 
Unbestimmtes  Imperfektum  h-ulurti  dore 

ulurti  dore 

uliirtu  dore  u. 

b'tdurtif  dore 
tdmiif  dore 
idurtes  dore 
Plusquamperf.  b-ig^ali-dortii  Fut.  I.  b-igzdl-are     Fat.  II. 
igsali-dortii  igsal-are 

ig^alu-dortu  igzal-ase 

b-igsalif'dortu 
igsalif-dortu 
igsaliS'dortu 
Unbestimmtes  Futurum  II 
b-igzalaü  dore 
igsalati  dore 
ig^alatii  dore 
b-igzalate  dore 
igzalate  dore 
igzalatu  dore{?) 

4)  kommen,  mohtimu: 
Futurum  im  Sinne  des  Präsens 

1.  P.  Sg.    mo-f-t-are 

2.  mo-h-t-are 


Aor.  b-a-oro-pi-na. 


Aor.  b'igmU 
igzali 
ig^ala  (?) 
b-ig^alif 
ig^alif 
igsdlis 
Perf.  b-igzdli  dore 
igzcdi  dore 
u.  s.  w. 


b-iggal-ati 

ig^al-ati 

ig^al-atu 


Bestimmtes  Partizip.  na-ig.zalu 


8. 

l.P. 
2. 
3. 


PI. 


mo-h-f-ase 
mo-f-t-ate 
mo-h-t-ate 
mo-h-t-asen 


Präsens 
mo-b-id'Ur 
m-ul-nr 
m-id-un 
mo-b-id'nf 
m-id-iif 
m-id'Unan 


Verneinend 
var  mobulor 
„     midur 
„     mulim 
„     möbuluf 
„     nmluf 
„     mtdtman 
20* 


308 


Theodor  Kluge, 


Bestimmtes  Imperfektum 

Unbestimmtes  Imperfektum 

1.  P.  Sg.  mo'h-ul-urti 

mo-h'Ul'urti  dore 

2.             mulurti 

3.             mulurtu 

l.F.m.mO'b-tdurf(;?)\i.i 

s.w. 

'■■ 

Aor.  1.  P.  Sg.  ko-movti 

Perf. 

ko-movti  dore 

2.             ko-nwhti 

Plusq. 

ko-mavü  dorlu 

3.            Jco-mohto 

1.  P.  PL  ko-moviif 

2.             ko-mohtif 

3.             ko-mohtes 

Fut.  11.  mo/*^a^i 

moÄ^a^i 

mohtastti 

moftatif 

mohtaüt" 

mohtates 

Grerundivum  moli-tisa  (s.  Beisp. 

254  u. : 

270).  Imperativ  2.  P.  PL  ?>^oÄ^/^^ 

Futurum  im  Sinne  des  Präsens 

Präsens  verneinend 

1.  P.  Sg.  go-f-t-are  (i/a) 

t'ar    go-b-ul'Or 

2.             go-h-t-are 

„          y-wZ-Mr 

3.             go-h-t-ase{n) 

„          g-id'Un 

1.  P.  PI.  go-f't-ate 

„     yO'h'ul'Ut" 

2.             go-h-t-ate 

9'ui'ue 

3.             go-b't-ane 

j,         g-td-un-an. 

Imperf.  1.  P.  Sg.  go-b-ul-ur-de 

Aor. 

l.F.Sg.  go-f-t4 

2.                   g-ul-tir-de 

2.             gO'h-t-i 

3.                  g-ul-ur-to 

3.             go-h't-u 

1.  P.  PI.  go-h'ul-ur-ti-f 

1.  P.  PL  (70-/'-i(-«r 

2.                  g-ul-ur-ü-t" 

2.             go-h-t-W 

3.                  g-ul-U'des 

3.            go-i-t-es. 

Fut.I.  l.P.Sg.  ^o-/-^are  Fut.II.  l.P 

.Sg. 

go-f't-aü 

2.             go'h-t-ane  {?) 

2. 

go-h-i-ati 

3.             go-b't-anere  (?) 

3. 

go-h-t-anereij) 

1.  P.  PI.  go-t't-ate 

l.P.  PI. 

go-f'i'Otere  (?) 

2.             gO'h-t-ate 

2. 

go-h-t-atere(?) 

3.             gO'i-t-ane 

3.  h€nte,munte,minte^)  go-b-t-ancren (?) 

1)  Personal pronomina  der  dritten  Person  Pluralis;  s.  S.  277,  §  10. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     309 


Konditional. 
Präs.  l.P.  Sg.  go-b-ul'tir-na       Imperfektum  1.  P.  Sg.  go-b-ol-ur-ti-na 

2.  g-iü-ur-na  2.  g-ul-ur-ü-na 

3.  g-ul-un-na  u.  s.  w. 
l.V.Vl.go-b-ul-nf-na 

2,  g-ul-uf-na 

3.  g-ul-un-an-na 

Bestimmtes  Partizipium  Präsentis  na-g-ul-mu 


2)  Indirekte  Konjugation. 
1)  wissen:  yja^h. 
Präs.  l.V.^g,  (Tioymi-c'k'in 

2.  Qco)-gi'c'Jc-in 

3.  (koygi'C'k'in 

1.  P.  PL  (Jcoymi-c'k-in-an 

2.  {koygi-c'k'in-an 

3.  (koyc'k-in'an 


Verneinend  var  mi-c^k-in 
„     gi-c'k-in 
„     u-ck-in 
„     mi-c^k-in-an 
„     gi'C'k-in-an 
«     u-c'k-in-an. 


lmipeT{.ko-mi-^k-ir4u   Perf.  ko-mi-^k-ir-tu  dore    Aor.  ko-ma-c^k-inu 
Plusquamperf.  ko-^ni-ffk-ir-tu  dm'tu  ko-ga-c^k-inu 


k-a-c^k-inu^ 
u.  s.  w. 
Fut.  II  ma-c^k'in-astu 

Unbestimmtes 
Futurum  II   ma-d^k-in-astu  dore. 


Fut.  I   1.  P.  Sg.  ma-c'k-in-ase 

2.  ga-c'k'in-ase 

3.  a-clc-in-ase 

1.  P.  PI.  ma-c'k-in-ane 

2.  ga-c'k-in-ane 

3.  a-c^k-in-anen 

2)  haben:  y^^. 
Diese  Wurzel  wird  im  Mingrelischen  nur  in  Verbindung  mit 
einem  belebten  Objekt  gebraucht,    wogegen  diese  Beschränkung 
im  Lazischen  nicht  mehr  vorhanden  ist. 


Präs.  1.  P.  Sg.  {kaymi-g-un 

2.  {koygi-g-un 

3.  (/co)-    ^-wn 

1.  P.  PI.  {koymi-g'Unan 

2.  {koygi-g-unan 

3.  (Äo)-     g-unan 

Fut.  I.    l.P.  Sg.  mi-g-utas 

2.  gi-g-utas 

3.  u-g-utas 


Imp.  1.  P.  Sg.  ko-mi-g-ntu 

2.  ko-gi-g-utu 

3.  (Ä;o+  «)  =  ku-g-utu 

1.  P.  PL  ko-mi-g-utes 

2.  ko-gi-g-utes 

3.  (Ä-ö  +  m)  =  ku-g-utes. 
Fut.  II.  1.  P.  Sg.  mi-g-urtastu 

2.  gi-g-urtastu 

3.  u-g-urtastu 


310 


Theodor  Kluge, 


Fnt.  I.   1.  P.  PI.  mi-g-uton  Fat.  II.  1.  P.  PI.  ml-g-nrtastes 

2.  gi-g-utan  2.  gi-^-urfastes 

3.  u-g-utan  3.  n-g-urtastes. 

Das  Verbum  „sein" :    \Jr, 
Diese  Wurzel  dient  auch   in  Verbindung  mit  einem  Genitiv, 
um  den  Begriff  des  „Habens"  auszudrücken,  z.  B.  c^Mmi  para  ren, 
„ich  habe  Geld". 

Die  fehlenden  Tempora  werden  wahrscheinlich  mit  Hilfe   des 
Verbums  oherm  „machen"  gebildet. 
Präs.  l.P.Sg.  ma  b-ore  „ich bin"  Präs. 
2.  si  nore,  re 


re 


3. 


3.  he  ja  arc7i,  ren^ 

1.  P.  PI.  d'kilu  b'oret' 

2.  fqva  norei\  naref 

3.  hentepe  ren 
Imperf.  1.  P.  Sg.  b-orti 

2.  {o)rti 

3.  (o)rtu,  rdu 

1.  P.  PI.  b-ortif 

2.  ortit' 

3.  ortes 
Perf.  1.  P.  Sg.  b-orti  dore  (!)  Plusquamperf. 

2.  orti  dore 

3.  orto/u  dore 

1.  P.  PI.  b-ortif  dore 

2.  ortif  dore 

3.  ortes  dore 
Tut.  I.  1.  P.  Sg.  b-ortare    b-ortare 

2.  dare         ortare  2. 

3.  dasen       ortase{n)  3. 
l.T.^l.b-ortate    b'Ortatere{?)  1.  P 

2.  ortate       ortatereij)  2. 

3.  ortanen  ortaner€(n)  (?)  3. 


1.  P.  Sg.  varbore  „ich  bin  nicht' 

2.  varore 

3.  ^;are7^ 
1.  P.  PI.  varboref 


2. 

varoref 

3. 

varorenan,  varenan. 

Aor. 

l.P.Sg. 
2. 

Jw-b-orti 
korti 

kortu,  dortu 


l.P.Pl.  ko-b-orfe 

2.  ^ori*e 

3.  kortes. 

1.  P.  Sg.  ko-b'Orti  dore([) 

2.  itor^i  c^ore 

3.  Äor/w  dore 
l.P.Pl.  ko-b'ortif  dore 

2.  kortif  dore 

3.  A:o^'^e5  rfore 
Fut.  II.  l.P.Sg.  6-or^a^i  b-ortate 

ort^ti      ortate 
ortastu    da^stu 
b-ortatit' 
ortatif 
ortates. 


PL 


Präs.  l.P.  Sg.  ?wa  borta 

2.  orta 

3.  orta^ 

1.  P.  PI.         b'Ortat 

2.  or^a^ 

3.  ortan 


Konjunktiv. 

Imperf.  l.P.Sg. 

ma  b-ortiko 

2. 

ortiko 

3. 

ortuko 

1.  P.  PI. 

b-ortikot' 

2. 

ortikot' 

3. 

ort^sko. 

Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     311 


Konditional. 
Präs.  ma  b-ortana  Aor. 

si  ortana 
,sein"  =  „vorhanden  sein,    existieren' 


ma  ko-b-ortana 
si  korfana  u.  s.  w. 
,   gekennzeichnet  durch 


das  Temporalpräfix  ko. 
Präs.  1.  P.  Sg.  kO'b'Ore 


2. 

köre 

a. 

koren 

1. 

p. 

PL 

ko-b-oref 

2. 

köret" 

3. 

korenan 

Aor. 


l.P.Sg. 

ko-b-orti 

2. 

karti 

3. 

kortu 

1.  P.  PL 

ko-b-ortif 

2. 

kortif 

3. 

kortes. 

ko'b-orti  dore  u.  s.  w. 


KonditionaL 


Präs.    1.  P.  Sg.    kO'b'Orena 

Aor.  1 

.  P.  Sg.  ko-b-ortina 

2.               korena 

2 

kortina  u.  s.  w. 

3.              koremia 

1.  P.  PL    ko-b-orefna 

2.               koret'na. 

ivare  „sein"  =  werden,   gekennzeichnet  durch  den  Charakter- 

vokal des  Passivs  i;  s.  S.  312. 

Präs.    1.  P.  Sg.  ma  b-iver 

Imperf. 

1.  P.  Sg. 

b-ivti 

2.                    iver 

2. 

ivti 

3.                    ivens 

3. 

ivtu 

1.  P.  PL         h-ivef 

1.  P.  PL 

b-ivtif 

2.                     ivef 

2. 

ivtif 

3.                    iven(an  ?) 

3. 

ivtes 

Aor.  1.  P.  Sg.   do-b-ivi       b-ivi 

Fut.  I. 

1.  P.  Sg. 

b'ivare 

2.              divi             ivi 

2. 

ivare 

3.              divu,  daii    ivu 

3. 

ivase(n) 

1.  P.  PL    do-b-ivif      b-ivif 

1.  P.  PL 

b-iva(e,  b-ivatere 

2.               divif            ivit" 

2. 

ivate,  ivatere 

3.              divites          ives 

3. 

ivanere{n) 

Fut.  II.  1.  P.  Sg.  b-ivarti 

1.  P.  PL 

b-ivartif 

2.               Ivarti 

2. 

ivartif 

3.              ivartu 

3. 

ivartes 

Perf.  1.  P.  Sg.  do-b-ivi  dore 

2.  divi  dore  u.  s.  w. 

Plusquamperf.  l.P.Sg.  do-b-ivi  dortu  =  b-ivi  dortii  u.  s.  w. 
Unbestimmtes  Futurum  II  b-ivarti  dore  u.  s.  w. 


312 


Theodor  Kluge, 

Konjunktiv. 

js.  1.  P.  Sg. 

h-iva            Imperf. 

l.P.Sg. 

b-iviko 

2. 

iva 

2. 

iviko 

3. 

ivas 

3. 

ivulco 

1.  P.  PL 

b'ivat' 

1.  P.  PI. 

b-ivikof 

2. 

ivaf 

2. 

ivikof 

3. 

ivan 

Konditional. 

3. 

ivesho. 

ma  b-ivana  n.  s.  w. 

Partizipia. 

Partizipium  Präsentis:  b-oren,  diven. 
Partizipium  Perfekti:  7iaivu,  divu,  nakortu. 
Partizipium  Futuri:  naivasere^  nabortare. 


2.  P.  Sg.  korii        ivi 

3.  P.  Sg.  ortase       ivase, 
(eigentlicH  Fut.  I). 


Imperativ. 


2.  P.  PL  kortit'        ivif 

3.  P.  PL  or tariere    ivaner e, 
(eigentlich  Fut.  I). 


m.   Passiv. 


Das  Passiv  ist 

im  Tjazischen  wenig  entwickelt. 

Die    folgenden 

Beispiele    zeigen 

die   Bildung     des 

Infinitivs : 

zerbrechen 

otahu       Passivum 

:  {m)etdhu  zerbroch( 

schneiden 

oqvatu 

{n)iqvatu               ei 

wissen 

ockinu 

{kWkinu 

lesen 

ogithu  (okifbu) 

(g)igithu  {{g)ikitbu) 

suchen 

ogoru 

(d)igoru 

reden 

otquma 

(d)itqu 

vergessen 

(jod^kondinu 

goi^kondinu 

verschlucken 

ikapinu 

ikapinu. 

passiven 


Der  Charaktervokal  des  Passivs  ist  ein  ?,  das  vor  der  Wurzel 
eingefügt  wird.  Steht  dort  schon  ein  i,  so  verschmelzen  die  beiden 
i.  "Wie  der  Infinitiv  Passivi  aus  dem  Infinitiv  Aktivi  gebildet 
wird,  läßt  sich  nur  aus  dem  G-ebrauch  lernen.  Meistens  tritt  eine 
Veränderung  der  Präfixe  ein. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     313 

Das  Präsens  Passivi   wird  aus    dem  Präsens  Aktivi  gebildet 
durch  Einfügung  des  Charaktervokals  i  vor  der  "Wurzel  und  durch 
Ersetzung  der  aktiven  Personalendungen  durch  €r(en) : 
ga-ma-p'^-c-am:  ich  kaufe  ga-ma-h-'t-c'-cr:  ich  werde  gekauft 

§'p'-c'op'am:        ich  nehme  e-b-i-cop-er:        ich  werde  genommen 

p^-tah-um:  ich  zerbreche    b-i-tah-er:  ich  werde  zerbrochen. 

Konjugiert  wird  dann  in  der  folgenden  Weise: 

1.  P.  Sg.  h-itaher :  ich  werde  zerbrochen         l.P.  PL    h-itaherf 

2.  itaher  2.  itahert' 

3.  ifahen  3.  itahenan. 

Beim  Imperfektum  wird  -//  an  die  Endung  des  Präsens  an- 
gehängt : 

1.  P.  Sg.  h'itaherti:  ich  wurde  zerbrochen 

2.  itaherti 

3.  itahertu  u.  s.  w. 

Der  Aorist  wird  dadurch  gebildet,  daß  -i  an  die  Stelle  der  Prä- 
sensendung  -e?-  tritt;  außerdem  erhält  das  Tempus  ein  besonderes 
Präfix,  das  in  der  Mehrzahl  der  Fälle  weder  mit  dem  des  Infinitivs 
Aktivi  noch  dem  des  Infinitivs  Passivi  noch  dem  des  Aorist  Aktivi 
übereinstimmt ;  z.  B. : 

Aorist. 

do-h'itahi:     ich  wurde  zerbrochen   do-h-igori:       ich  wurde  gesucht 
me-b-iqvati:  ich  wurde  geschnittten  r/o-?>-i^^i'?/ ;      es  wurde  gesagt 
ko-b-iclcimt :  es  wurde  genannt         go-b-iclcondi :  ich  wurde  vergessen 
do'b'igithu:  es  wurde  gelesen  b-ikapini:       ich  wurde  verschluckt. 

In  den  beiden  Futura  treten  -are  und  -arfi  an  Stelle  der  Prä- 
sensendungen -er:  z.  B. : 
Fut.  I.  do-b-igithare:  ich  werde  gelesen  werden,  Fut.  IL  do-b-igitharti. 


n.  Kausaüva. 

Inf.  Kaus.  Inf. 

Trinken :  osumu  tränken  :  osvapu,  gebapu 

fliehen :  omtinu  omtinapu 

täuschen:  mogordimi  mogordinapu 

saugen:  ocnconu  säugen:  ocuconapii 
arbeiten:  oc'alisa           arbeiten  lassen:  ocaliSapu 

fragen:  okifhu  (ogithu)  okifhapu  (ogithapu) 


314  Theodor  Kluge, 

lachen:  ozijina  ojsijinapu 

tun:  ohenti  ohenapti 

spazieren:  (johtinm  gorapu 

sterben:,  ogugu  oguyinapu 

weinen:  obgarinu  ohgarinapu 

suchen:  ogoru  ogurapu. 

Die  erste  Pers.  Sg.  Präs.  wird  aus  dem  Infinitiv  gebildet,  in 
dem  die  Endung  -am  an  Stelle  von  -apu  tritt:  ogorapu  (Inf.),  hguram 
l.P.  Sg.  Präs.  „ich  lasse  fragen",  doch  bleibt  gelegentlich  das  ^ 
der  Infinitivendung  erhalten,  z.  B. : 

Inf.  Präs.  1.  Pers.  Sing. 

otqvapu :  sagen ;        ma  h-ofqvopam :  ich  lasse  sagen. 

0.    Reflexiv a. 

Soweit  für  die  Reflexiva  kein  besonderes  Verbum  vorhanden 
ist,  z.  B.: 

waschen:  dologapu,  sich  waschen:  oh(niu 

ausziehen:  gochimu,  sich  ausziehen:  mockapu 

wird  das  Kausativum  oder  das  Passivnm  verwendet. 

Ein  Beweis  dafür,  wie  verwickelt  das  Verbum  im  einzelnen 
ist,  liefert  folgendes  Verbum:  « 

ich  ziehe  aus:        ich  werde  ausgezogen,  ich  wickle  aus: 
1.  P.  Sg.    ma  go-p'^-cUim  Passivum:  go-v-i-cva 


2. 

si  goc^um 

go-i-c^va 

3. 

hejas  goc'ums 

go-i-c'vas 

ich  ziehe  mich  aus: 

einen  anderen  ausziehen: 

mo-lHi-ckam 

mo-h'ockam 

mo-i-ckam 

inoclcam 

mo-i-ckams 

moc^kams. 

p.    Verla  Impersonalia. 

cHmam  cHms:  es  regnet 
iviri  tums:  es  schneit 
ÄO.S'  kakale:  es  hagelt 
busi  [türk.]  divu:  es  friert 
simsegi  [türk.]  divalams:  es  blitzt. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Laziscbeu  Dialekts  von  Trapezunt.     315 


§  14.    Konjunktionen. 

Für  „und"  und  „oder**  werden  die  türkischen  Wörter  benutzt 
oder  man  stellt  die  zu  verbindenden  Wörter  ohne  weiteres  neben 
einander  mit  einem  entsprechenden  Tonfall.  Konditionalsätze 
werden  im  Lazischen  durch  die  Verbalform  ausgedrückt. 

Temporalsätze   scheinen   durch  Verbalnomina  (Grerundiva  ?)   in 
Verbindung  mit  Postpositionen  wiedergegeben  zu  werden,  z.  B. : 
-kula:  h'idiskula:  als  ich  ging. 
-JcoJe:  dicodaslwle:  nachdem  du  beendigt  hast. 


Nachträge. 

-do:  evopudo:  nehmend  (cfr.  Rosen  S.  16)  (Gerundium?). 
Durst  haben:  chais  aom'mu  (Inf.),     cl^ari  maominer  Präs.  1.  P.  Sg. 
frieren :  ok^rotapu  (Inf.),     Aor.  1.  P.  Sg.  do-h-k^roti. 
„ich  friere" :  Präs.  1.  P.  Sg.  ma  itri  mavu,    si  ini  gavUj     heja  ini  avu. 
gebrauchen:  (Inf.)  ohmarinu,     Präs.  l.P.  Sg.    ma  h-ihmar 
zittern:  orahimu,  „  h-irahim 

gefallen:  mo)ondinu  „  komottjondo 

Präs.  2.  P.  Sg.  komogjondu  Präs.  3.  P.  Sg.  komojondu 
ärgern,  sich:  (Inf.)  obfjrimi,     ich  ärgere  (direkt):  ma  bu-brjram 
mich  ärgert  das  (indirekt):  ma  mibejrams. 
singen:  (Inf.)  otragudu,     Präs.  1.  P.  Sg.  ma  tragudum. 
gewöhnt  sein:  Präs.  1.  P.  Sg.  koge-b-agi,     2.  kokeagi,     3.  kogeagu. 
es  schickt  sich  nicht:  haja  var  meyomskun. 
ich  habe  mich  erkältet:  ini  kc-iZ-c^opi  (Aor.),  (wörtl.,  ich  habe  Kälte 

genommen). 
sich  erinnern :  Präs.,  indirekte  Konjugation,  1.  P.  Sg.  ma  mimialems, 

2.  P.  Sg.  si  magalems. 


316  Theodor  Kluge, 


Lazische  Texte. 

I.    Beispiele  für  die  Deklination. 

Adjectiva,  Adverbia. 

1  Das  Buch  des  Freundes:  hitah?  dostisi. 

2  Die  Nase  des  Pferdes:  c'henisi  c'hendi. 

3  Der  Himmel  ist  trübe:  c'a  niugejiren. 

4  Der  blaue  Himmel:  c'a  niava. 

5  Die  Söhne  deines  Vaters:  habackanis  bic^epe. 

6  Des  Mädchens  Mutter :  bo^osl  nana. 

7  Ein  schönes  Mädchen  habe  ich  gesehen :  ar  bozo  2)sqva  kop'jiri. 

8  Soldaten  haben  viel  Pulver  nötig:  askerep^es  dido  baruti  uqoyemon. 

9  Ich  komme  von  Hause:  ohorsi  mobulur. 

10  Ich  gehe  nach  Hause:  ohorisa  bulur. 

11  Brot  gieb  mir :  gari  lomurnc^i. 

12  Der  Kopf  des  Fisches:  c%omisi  fi. 

13  Die  Köpfe  der  Fische:  c'homep'esi  fip'^e. 

14  Der  Vater  hat  seinem  Sohn  ein  Buch  gegeben:   haba  bicimiiäis 
ar  Jcitabd  koniec'u. 

15  Sehr  groß:  dido  didi  (reu). 

16  Der  Hund  ist  kleiner  als  das  Pferd :  jogori  c'henise  cotarm. 

17  Die  Rose  ist  die  schönste  von  allen  Blumen :  güli  teil  (flc'eJcep^en 
§ni  Icairen. 

18  Die  schönste  von  den  Blumen  ist  die  Rose:    cic'kepeSi  §n  psqva 
güliren. 

19  Die  Birne  ist  besser  als  der  Apfel:  psquli  ii§kurUen  Jcairen. 

II.    Pronomina. 

20  Ich  brauche  ein  Buch:  w?a  ar  kitabd  mikogems. 

21  Ich  habe  einen  Brief  geschrieben:  itia  ar  kurtali  dowjari. 

22  Ich  schicke  Dir  ein  Buch:   ?//a  ar  kiiahd  meginjgonam. 

23  Lesen  Sie  in  der  Zeitung?   Ja!    gazeta  ikithante?  ko! 

24  Das  weiß  ich  auch :  he  ja  mafi  komickin. 

25  Ich  kenne  sie:  ma  henf^e  biöHnam. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.    317 

26  Ich  liebe  dich:  7na  si  bm'om. 

27  Liebt  Ihr  mich?  fqva  ma  oromfi? 

28  Da  ist  er:  heja  ren. 

29  Davon  sprechen  wir:  hejasi  hisinapamf. 

30  Er  wollte  Geld  von  mir  leihen:  ma  odansi  para  maqvando, 

31  Ich  werde  dich  auf  den  Markt  schicken:  ma  c'arsisa  gosqvare. 

32  Ich  bin  größer  als  Du:  ma  clmnisen  didi  vore/bore. 

33  Seinetwegen  bin  ich  gekommen:  hejaseni  mofti. 

34  Ist  euer  Haus  gToß?  ohori  fqvani  didi  reni? 

35  Wo  ist  mein  Hut?  saplcac'kimi  soren? 

36  Ich  habe  deinen  Hut  nicht  gesehen:  sapkaskani  vabjire. 

37  Ist  sein  Freund  hier?  hemusi  dosti  hakreni? 

38  Ich  habe  meine  Uhr  verloren:  saatic'kimi  gomindunu. 

39  Meine  Bücher   sind   hier:    kitahep^^ec^kimi   Jiakren]    aber  wo  sind 
deine  Bücher?  lakiri  ckani  kitabep^e  soren? 

40  Der  Kaiser  ist  durch   unsere  Stadt  gekommen:  padisahi  sehe- 
risk^ u n ise  kogo leiht u . 

41  Der  Sohn  unseres  Nachbarn  ist  krank:  gomicHsk^unise  bisi  sa- 
buneren. 

42  Meine  Feder  ist  besser  als  Deine:    qelemic^kHmi  skanisen  kairen. 

43  Euer  Lehrer  ist  gekommen:  hojafqvani  komöhto. 

44  Ihre  Brüder  sind  nach  Smyrna  abgereist:  hentepese  Jumalep'e 
ismirisa  igzdlas. 

45  Meine  Uhr  ist  billiger  als  Ihre:  saaiic'kimi  fqvanisen  daha 
ujuzeren. 

46  Wer  sind  diese  Herren?  ham  efendepe  miiiorenan? 

47  Wem  geben  Sie  diesen  Brief?  ham  mektubd  mis  mec'af. 

48  Wessen  Kind  (Buch)  ist  das?  hajamisi  Qiajamusi)  bere  {kitabd)  ren. 
Es  sind  meine  Bücher!   hentep'e  misi  kitabep^eren. 

49  Woran  denkst  Du?  mu  idiis  unam? 

50  Wovon  sprechen  Sie?  musi  isinapamt? 

51  Wozu  dient  das?  haja  mus  ipelen? 

52  Welche  Blume  ist  die  schönste?  nam  cHc'eki  eni  psqvare. 

53  Das  sind  meine  Schwestern:  hanfepe  daleped^kimi  ren. 

54  Welches  ist  Ihr  Pferd,  dieses,  oder  jenes  ?  Dies  ist  mein  Pferd, 
jenes  ist  das  meines  Bruders:  nam  chenic^kani  najaren?  haja 
jokse  mojura  ?  haja  ckimiren  majura  Jumackimiren. 

55  Der  eine  ist  jung ,  der  andere  alt :  arteri  glujido  majxira 
baddren. 

56  Ich  habe  alles  gesehen:  heko  teli  kob)eri. 

57  Wie  heißt  die  Straße  ?  ham  sokarisi  Joho  munore. 

68  Was  für  Wein  hast  Du  gekauft?  mu  Jinsi  (§arapi)  ^c^opi. 


31g  Tlieodor  Kluge, 

III.    Konjugation: 

Sein. 

59  dojikm{dcyi)hore:  ich  bin  müde. 

60  dojil'in{den)refi:  sind  Sie  müde? 

61  doJiliin{deri)  vdrhore:  ich  bin  müde. 

62  c'arsd  mendrareni:  ist  der  Markt  weit? 

63  c'arsQ  mendrdvaren:  er  ist  nicht  weit. 

64  hajase  mukederl  bore:  es  tut  mir  leid. 

65  bala  sahune{f)du :  der  Vater  war  krank. 

66  gomas  artit" :  wo  wäret  Ihr  gestern? 

67  ohoris  bortif :  wir  waren  zu  Hause. 

68  mutu  ec'oimmfi,  gamalHner;  ep'opinn  (/inunani  mufu:  wollen  Sie 
(du)  etwas  kaufen? 

69  hwadds  dido  dido  güUrcn:  im  Garten  sind  sehr  viele  Rosen. 

70  ma  c^ota  bore :  ich  bin  klein 

71  rmi  didi  varbore:  ich  bin  nicht  groß. 

72  si  didire:  du  bist  groß. 

73  hejo  badircn:  er  ist  alt. 

74  sabuni  varboret',  mohiase:   wenn   ihr   nicht  krank  seid,   wird  er 
kommen. 

75  hasdrireti:  seid  Ihr  bereit? 

76  tenbeliref :  Ihr  seid  faul. 

77  tenbelire:  du  bist  faul. 

78  mesyidi  ortif :  ihr  wäret  beschäftigt. 

79  sandugis  parah  ortuji:  war  Geld  in  der  Truhe? 

80  vartn:  es  war  keins. 

Haben. 

81  ma  para  komigun:  ich  habe  Geld  (bei  mir). 

82  c'kHmi  para-,  ich  habe  (besitze)  Geld. 

83  nid  hwala  dostd  lonnjonnn:  ich  habe  nur  einen  Freund  (s.  94). 

84  fqva  kai  wza  kogignnani :  haben  Sie  gute  Milch? 

85  wa  dido  komigonun:  ich  habe  viel. 

86  hem  locis  mü  ngun:  was  hat  der  Mann? 

87  hammal  ivakdtiliogiguni?  Lastträger,  hast  du  Zeit?  tvakQÜ  komigun : 
ich  habe  Zeit. 

88  waqdti  kogiguna,  violjti  c^k^imilaJa:  wenn  du  Zeit  hast,  komm  mit. 

89  ^he  ugun:  er  hat  Fieber. 

90  ^ubie  varmigun:  ich  habe  keinen  Zweifel. 

91  ma  hami  migun:  ich  habe  ein  Messer. 

92  f^k'imi  hami  rem  ich  habe  ein  Messer. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     319 

93  habas  ar  c'heni  hiononi:  hat  dein  Vater  ein  Pferd? 

94  ar  jjuma  ar  da  hmiijonnm:    ich    habe    einen   Bruder   und    eine 
Schwester. 

95  fqva  diclo  usJ^urs  gigunan:  ihr  habt  viele  Apfel. 

96  c'himi  qcdemt  fqvanis  reni:  Haben  Sie  meine  Feder? 

97  armidhd  komigun :  ich  habe  etwas. 

98  keja.s  c^ka  mutu  varoyun :  er  hat  nichts. 

99  ar  dostis  naavare^  didb  kai  ren :  einen  Freund  zu  haben,  ist  eine 
gute  Sache. 

Andere  Verba: 

Präsens. 

100  mu  ikomi:  was  machst  Du? 

101  mu  hikomi :  was  mache  ich  ? 

102  so  iduri:  wohin  gehst  Du? 

103  hamnmnisa  hnhir:  ich  gehe  ins  Bad. 

104  mii  digurami:  was  lernst  Du? 

105  Arahse/a  dobiguram:  ich  lerije  Arabisch. 

106  musen  köisä  varidur:  warum  gehst  Du  nicht  ins  Dorf? 

107  c^huli  imhos:  er  ißt  eine  Birne. 

108  dostosk^ini  psumeC' :  wir  erwarten  unseren  Freund. 

109  hivaddsa  garmidim:  ich  komme  aus  dem  Garten. 

110  üh  hehnrts  c'alepe  jesih  vlrenan  ivenan:    im  Frühling    sind    die 
Bäume  grün. 

111  hejase  gobisaser:  das  wundert  mich. 

112  mu  idus  unan:  woran  denkst  du? 

113  bo^o  i ZI] ans:  das  Mädchen  lacht. 

114  dewe  eivedi  ulun :  das  Kamel  geht  schnell. 

115  sole  ulur:  woher  kommst  Du? 

116  ini  gavenafii:  friert  Sie? 

117  ma  vdrmaven:  mich  friert  nicht. 

118  ttic'a  gavenani  johse  ini  gaveni:  ist  Ihnen  heiß  oder  kalt? 

119  gashirinenani :  Fürchten  Sie  sich? 

120  maskurinu:  ich  fürchte  mich. 

121  var  maskurinu:  ich  fürchte  mich  nicht. 

122  c^homepe  c'kdris  ninc^enan:  die  Fische  leben  im  Wasser. 

123  sagidepe  mekfebsa  ulunan:  die  Schüler  kommen  aus  der  Schule. 

124  sume  bursasa  bulur:  morgen  früh  gehe  ich  nach  Brussa. 

125  bikithare  jarum :  ich  lese  und  schreibe. 

126  caldsamsi:  arbeitet  er? 

127  tenbelireni:  ist  er  faul? 

128  c'drmutu  vdrikoms :  gar  nichts  macht  er. 


320  Theodor  Kluge, 

129  heja  hichnam:  ich  kenne  ihn. 

130  ma  heja  rar  hicHnam:  ich  kenne  ihn  nicht. 

131  haja  diveni:  läßt  sich  das  machen? 

132  haja  vairen:  das  läßt  sich  nicht  machen. 

133  Jcata  dges  imhon:  was  ißt  Du  gewöhnlich? 

Imperfektum. 

134  musen  izijamtu:  warum  lachte  er? 

135  so  iilurtif :  wohin  wollten  Sie? 

136  ohorisa  hulurti:  ich  wollte  nach  Hause. 

137  homHs¥tmisi  psqva  hwadcsi  hisinapamtif :  wir  sprachen  von  dem 
schönen  Garten  unseres  Nachbarn. 

138  hoja  mu  sopontu:  was  sagte  der  Lehrer? 

139  sagiäepe  meläehise  mulurtes:  die  Schüler  kamen  aus  der  Schule. 

140  ar  mekiM  Jarumtu :  er  schrieb  einen  Brief. 

141  turja  var  sopontu:  türkisch  sprach  er  nicht. 

142  kata  dges  ohorc'klmise  golides :  sie  gingen  jeden  Tag  an  meinem 
Hause  vorbei. 

143  urceni  dido  kai  dac'onertu:  er  liebte  die  Trauben  sehr. 

144  hejase  var  maskuinertu:  ich  fürchtete  ihn  nicht. 

145  kata  dges  iur  mektuhs  dovjarumtu:  jeden  Tag   schrieb   er  zwei 
Briefe. 

Aorist. 

146  Mehmed  efendi  komchtui:  ist  Herr  Mehemed  gekommen? 

147  daha  varmohtu:  er  ist  noch  nicht  gekommen. 

148  hamdga  c^arHsa  igzaliji :  bist  du  heute  auf  dem  Markte  gewesen  ? 

149  var  vidi :   ich  bin  nicht  dagewesen ;    var  igsalu :    ich  bin  nicht 
hingekommen. 

150  iur  fara  higisali:  zwei  mal  bin  ich  dagewesen. 

151  mSora  kertu:  die  Sonne  ist  aufgegangen. 

152  neknes  nebogang),  var  gomincges:   ich  klopfte  an  die  Tür,  aber 
man  Öffnete  nicht. 

IbS  jümac'kHmi  kopriti:  haben  Sie  meinen  Bruder  gesehen? 

154  heja  varjiri:  ich  habe  ihn  nicht  gesehen. 

155  janu  mohti:  du  bist  spät  gekommen. 

156  domackindu:  ich  bin  müde  geworden. 

157  gazeta  dobigithi:  ich  habe  die  Zeitung  gelesen. 

158  t'qva  haja  dogicvcf :  ihr  habt  Ihnen  das  erzählt? 

159  ma  mutu  vaptqvi:  ich  habe  nichts  gesagt. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  Dialekts  von  Trapezunt.     321 

160  mu  vif:  was  haben  Sie  getan? 

161  mutu  varpi:  nichts  habe  ich  getan. 

162  c^Jcamtitu  vdrbogni:  ich  habe  nichts  gehört. 

163  äur  tutasen  heri  jumac'himise  hoher is  varepc'opi :  seit  2  Monaten 
habe  ich  von  meinem  Bruder  keine  Nachricht  erhalten. 

164  kodgikijiP  ist  er  aufgestanden? 

165  var  dodgiti?  bist  du  nicht  aufgestanden? 

166  dalia  var  eselo:  er  ist  noch  nicht  aufgestanden. 

167  ma  qaive  opsvi:  ich  habe  einen  Kaifee  getrunken. 

168  fehiJcase  Iwgamahtu:  er  trat  aus  dem  Boot. 

169  hdbä¥  ar  sadti  Iccmomc^u:  der  Vater  hat  mir  eine  Uhr  gegeben. 

170  hürdusep'eY  tele  para  Jcemic^opes:  die  Diebe  haben  all  mein  Greld 
genommen. 

171  soJcaris  huf  grusi  Tcöhciri:   ich  habe   5  Piaster  auf  der  Straße 
gefunden. 

172  düsmani  seherisa  homohtu :  der  Feind  ist  in  die  Stadt  gedrungen. 

173  ma  Jogorih  nemic^komu :  der  Hund  hat  mich  gebissen. 

174  dostuskanis  honünjariji :  hast  Du  Deinem  Freund  geschrieben? 

175  daha  varmibimjari :  ich  habe  ihm  noch  nicht  geschrieben. 

176  c^karis  ukapo:  er  fiel  ins  Wasser. 

177  heja  niogordines:  man  hat  ihn  betrogen. 

178  jogoris  miisen  gec'i :  warum  hast  du  den  Hund  geschlagen  ? 

179  jewdbi  varmomc^u:  er  gab  keine  Antwort. 

180  gale  hogamahtui:  ist  er  hinausgegangen? 

181  dulijaclämis  daha  vargjöc'ki :  ich  habe  meine  Arbeit  noch  nicht 
angefangen. 

Perf ektum ,  Plusquamperfektum. 

182  mu  ivu:  was  ist  (aus  ihm  geworden)? 

183  dostiskanis  daweti  varogodi  dortuni:  hattest  Du  Deinen  Freund 
nicht  eingeladen? 

184  hep'^e  mintesi  varibones  dorüi:   er   hatte   seine  Hände  nicht  ge- 
waschen. 

185  metvepe  vac^komes  dordui :  hatten  Sie  die  Früchte  nicht  gegessen  ? 

186  dido  mendre  doskidu  dortu:  er  war  sehr  zurückgeblieben. 

187  mendra  jerise  möhtu  dortu:   er  war  von  einem  fem   liegenden 
Ort  gekommen. 

188  Jumamiisi  c'henisi  melu  dortu :  sein  Bruder  war  vom  Pferde  ge- 
fallen. 

189  Johoc^kimi  gogoc'kondes  dortui:   hatten  Sie   seinen  Namen   ver- 
gessen ? 

190  kitabdpesi  tel  dikitiu  dortu:  er  hatte  alle  Bücher  gelesen. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1918.     Heft  2.  21 


322  Theodor  Kluge, 

Futurum  I,  II. 

191  junianiäe  sdbahtan  moftare:  morgen  früh  werde  ich  kommen. 

192  liaja  vargobi^Jcöndinam :  das  werde  ich  nicht  vergessen. 

193  Mmseri  mü  vare:  was  werde  ich  heute  abend  machen? 
194:  Jarare  bigitharc:  ich  werde  schreiben  und  lesen. 

195  carc'dsa  nundes  idare:  wann  wirst  du  auf  den  Markt  gehen? 

196  hasiri  iväse:  er  wird  bereit  sein. 

197  memnüni  bivate:  wir  werden  froh  sein. 

198  sengini  ivdtere:  er  würde  reich  sein. 

199  liartali  ma  vaseni:  werde  ich  Papier  haben? 

200  arahävär  ma  vase:  ich  werde  keinen  Wagen  haben. 

201  Jiaja  faidesu/si  iväsiu:  er  würde  Unrecht  haben. 

202  kabaheti  ivanet'e:  sie  würden  schuldig  sein. 

203  hosnud  varivdsere:  würde  er  nicht  zufrieden  sein? 

204  tel  disJcape  vac'vanereni :  werden  sie  nicht  alles  Holz  verbrennen? 

205  para  esebinahatere :  wir  würden  unser  Geld  aufbewahren. 

206  c'henic'kimi  gamapcare:  ich  werde  mein  Pferd  verkaufen. 

207  fqvd  jewabe  var  meksane:   er  wird  euch  keine  Antwort  geben. 

208  c^karmiti  vap^umere:  ich  werde  auf  niemanden  warten. 

209  Jumac'k'imikala  moftati,  disabunu :  ich  würde  mit  meinem  Bruder 
gekommen  sein,  aber  er  wurde  krank. 

210  äur  haftashile,  mdhtanere:   nach  2  Wochen  werden  sie  zurück- 
kehren. 

211  hako  nakondges  dohadase?   heja  gopc'vare:   wie  lange   wird   er 
sich  hier  aufhalten?  ich  werde  ihn  fragen. 

212  ep^c^opati:  ich  würde  ihn  nehmen. 

213  mekhibi  terjme  pare :  ich  werde  den  Brief  übersetzen. 

Imperativ,  Prohibitiv. 

214  köiSa  igzali:  geh  in's  Dorf. 

215  mohti,  ohorisa  igzalif:  komm,  laßt  uns  zu  Hause  gehen. 

216  hako  modohedtir:  sitze  hier  nicht. 

217  dägisa  igzalän:  sie  sollen  auf  den  Berg  gehen. 

218  gari  momcH:  gieb  mir  Brot. 

219  ma  jardumi  mogodan:  sie  sollen  mir  helfen. 

Konjunktiv,  Optativ. 

220  fqva  mu  mogirai" :  was  soll  ich  Ihnen  bringen? 

221  psqva  ar  mutha  kogojirat" :   soll  ich  ihnen  was   schönes   zeigen? 

222  boc^kedaf:  laßt  uns  sehen. 

223  nakole  bidat' :  welchen  Weg  sollen  wir  gehen? 

224  gomo  komohtigot' :  wären  Sie  doch  gestern  gekommen! 

225  ogune  dofqvigof  (mif^vigot'):  hätten  Sie  doch  zuerst  gesprochen. 


Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazisclien  Dialekts  von  Trapezunt.     323 

Konditional. 

226  hoö^i  tiic'as  ewwedi  idasna,  dac'kinda:  wer  in  der  Hitze  schnell 
geht,  wird  müde.     . 

227  l'omUjuduTio,  fqva  ineMadi:  wenn  ich  besäße,   würde  ich  Ihnen 
geben. 

Futurum,  gebraucht  mit  der  Bedeutung  der  Notwendigkeit. 

228  Jumanise  Jcäisa  idare:   morgen  früh   mußt  Du  ins  Dorf  gehen. 

229  memnum  iväre:  du  mußt  zufrieden  sein. 

230  onjgole  gavase:  du  mußt  dich  schämen. 

231  liaja  var  goickondlncdi:   das  hättest  du  nicht  vergessen  sollen. 

232  he  ja  mob]irare:  ich  muß  ihn  sehen. 

233  hcmdra  idanere:  heute  müssen  sie  abreisen. 

Infinitiv,  Partizipia  Grerundivum,  Konjunktionen. 

234  skani  oßrarmisa,  mofti :   ich  bin  gekommen,  um  dich  zu  besuchen. 

235  ozijinu  ohgarinusen  gairen:  lachen  ist  besser  als  weinen. 

236  nbgarimis  kogöclm:  er  fing  an  zu  weinen. 

237  kohtimusa  gamdhtu:  er  ist  spazieren  gegangen. 

238  var  idus  unasä  jeivahi,  mödmejam:    gieb  keine  Antwort,   ohne 
zu  denken  (wörtl. :  eine  nicht  zu  denkende  Antwort  nicht  gieb). 

239  ogiihus  rem  er  ist  beim  Lesen. 

240  fqva  nagoromsteri  gini:  hier  ist  der  von  Ihnen  verlangte  Wein. 

241  ohorisd  hidiskula,   skanda  gomohtit  dortu:    Als   ich  nach  Hause 
ging,  war  er  zu  Dir  gekommen. 

242  agnarti  var  miskirtu:  ich  wußte  nicht,  daß  er  hier  war. 

243  mekUibd  nanjari   dortu   kohomapmi:    er  glaubte,     daß   er  den 
Brief  geschrieben  hätte. 

244  dosti  mohtuis:  als  sein  Freund  kam. 

245  liaja  dic^daskole,  ohorisa  igisali:  nachdem  du  das  beendigt  hast, 
geh  nach  Hause. 

246  ma  (mhjiruis)  bjireskole,  imtu:  sowie  ich  ihn  sah,  lief  er  davon. 

247  mektuh9  mebimjareskole :  als  ich  den  Brief  schrieb. 

248  ohenuse  kogigunani  {navate)  mutu,    napare  c'kar  mutu  varmigun: 
haben  Sie  etwas  zu  tun?  ich  habe  nichts  zu  tun. 

249  saatiskani  naec'opu  kocH  kiciru:   man  hat  den  Mann  gefunden, 
der  deine  Uhr  genommen  hat. 

250  nabprif  ohori  jumac'k^imiHren :  das  Haus,  das  wir  gesehen  haben, 
gehört  meinem  Bruder. 

251  oc^alisü  navargorums  koö'i,  menc^apds  laiqi  vären:  der  Mensch, 
der  nicht  arbeiten  will,  verdient  nicht  zu  leben. 


324      Theodor  Kluge,  Materialien  zu  einer  Grammatik  des  Lazischen  etc. 

252  mu  pare  varmic'^hin:  ich  weiß  nicht,  was  ich  tun  werde. 

253  hak  mohtusen  her),  habakmusi  var  minjaru:  seit  dem  Tage,  an 
dem  er  hierhergekommen  ist,  habe  ich  seinem  Vater  nicht 
geschrieben. 

254  ()oma  lumji  sokaris  gobitim,  vif  gruH  gomindono :  als  ich  gestern 
auf  der  Straße  spazieren  ging,  verlor  ich  10  Piaster. 

255  komiclcinduko,  harpati:  wenn  ich  das  gewußt  hätte,  hätte  ich 
es  nicht  getan. 

256  ohori  didi  nangim  (nanc^umenan)  kocH:  der  Mann,  dessen  Haus 
groß  ist. 

257  ismü'  7ianc^umenan  ar  seJiir:  eine  Stadt  deren  Name  Smyrna  ist. 

258  ohormusis  c'kar  miti  navarijiren  (navoromm) :  ein  Mann,  in  dessen 
Haus  sich  niemand  befindet. 

259  ma  moftijis:  in  dem  Augenblick,  als  ich  kam. 

260  dostic'kHmi  mohtuis:  als  mein  Freund  kam. 

261  nabjiri  koc'i:  der  Mann,  den  ich  gesehen  habe. 

262  nahoromtif  hozo:  das  Mädchen,  das  wir  geliebt  haben. 

263  hahaskani¥  mamomc'ä  kitabd:  das  Buch,  das  mir  dein  Vater 
gegeben  hat. 

264  hdbamusi  nabori  bere:  das  Kind,  dessen  Vater  ich  bin. 

265  nabidi  sehiri:  die  Stadt,  in  die  ich  ging. 

266  nagamac^kare  c'heni:  das  Pferd,  das  ich  verkaufen  werde. 

267  komohiu,  ig^alu:  er  kam  und  ging. 

268  dgindo  naic'gankin:  er  schaut  fortwährend. 

269  ma  mic'kindenderi:  seitdem  ich  weiß. 

270  moftisakis:  bis  ich  komme. 

271  mohtase:  sobald  er  kommt. 


Athenaeus  iind  Macrobius. 

Von 

Georg  Wissowa. 

Vorgelegt  in  der  Sitzung  am  22.  November  1913  von  Herrn  F.  Leo. 

Die  Geschichte  der  antiken  Vergilkritik  —  das  Wort  in  seiner 
umfassendsten  Bedeutung  genommen  —  bleibt  trotz  ßibbecks  Pro- 
legomena  und  den  fleißigen  Arbeiten  H.  Georgiis  noch  zu  schreiben. 
Wer  sich  einmal  der  Lösung  dieser  Aufgabe  unterzieht,  wird  neben 
den  Vergilscholien  in  viel  weiterem  Umfange  und  viel  gründlicher, 
als  es  bisher  geschehen  ist,  die  durch  das  Saturnalienwerk  des 
Macrobius  erhaltenen  Eeste  gelehrter  Vergilerklärung  heranziehen 
und  vor  allem  sich  bemühen  müssen,  die  verschiedenen  Bestand- 
teile dieser  Kompilation  nach  Zeit  und  Richtung  zu  scheiden  und 
damit  wichtige  Grundlagen  für  die  Erkenntnis  der  Ziele  und  Wege 
der  antiken  Vergilforschung  zu  gewinnen,  eine  Untersuchung,  von 
der  gegenwärtig  nur  bescheidene  Anfänge  vorliegen^). 

Unter  den  auf  Vergil  bezüglichen  Abschnitten  des  Macrobius 
ist  der  reichhaltigste  und  wertvollste  wohl  die  in  den  Schluß- 
kapiteln 18—22  des  fünften  Buches  wiedergegebene  Erörterung 
de  hiSy  quae  a  penitissima  Graecorum  doctrina  transtuUsset  Vergüius 
(c.  22, 15) ,  die  sich  durch  erlesene  griechische  Gelehrsamkeit  und 
zahlreiche  Belegstellen  aus  zum  Teil  entlegenen  Gebieten  der  grie- 
chischen Literatur  auszeichnet:  außer  Bruchstücken  aus  Tragödie, 
Komödie,  Lyrik  und  alexandriniscber  Dichtung  werden  längere 
Textstellen  aus  Ephorus  (mit  Angabe  der  Buchziffer,  c.  18,  6.  20,  7), 


1)  H.  Linke,  Quaestiones  de  Macrobii  Saturnaliorum  fontibus,  Diss.  Vratis- 
laviae  1880  und  dazu  meine  Bemerkungen  Gesamm.  Abhandl.  z.  röm.  Religions- 
und Stadtgeschichte  S.  103, 1. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss,    Nachrichten.    Phil-hist.  Klasse.    1913.    Heft  3.  22 


326  Georg  Wissowa, 

Aristoteles  de  poetis  (c.  18, 19),  Kallias  in  septhna  Jästona  de  rebus 
Siculis  (c.  19,  25),  Polemon  in  lihro  qui  inscrihitur  Tuspl  xm  Iv  Stxs- 
XiQ^  <8'aD{iaCo[JL£Vü)v  7:oTa[jL(öv  (c.  19, 26) ,  Xenagoras  in  tertia  historia 
(c.  19, 30) ,  Phileas  in  eo  lihro  qui  inscrihitur  Asia  (c.  20, 7)  und 
andre  Seltenheiten  mehr  angeführt,  um  den  Nachweis  zu  erbringen, 
daß  Vergil  allenthalben  die  intimste  Bekanntschaft  mit  griechischer 
Sage  und  Dichtung  verrate,  die  sich  freilich  nur  dem  Kenner 
offenbare.  Mitten  in  diesem  Zusammenhange  steht  ein  Kapitel 
(c.  21)  über  die  bei  Vergil  vorkommenden  griechischen  Becher- 
namen, das  unverkennbare  inhaltliche  Übereinstimmungen  mit  Ab- 
schnitten aus  dem  elften  Buche  des  Athenaeus  aufweist,  und  zwar 
in  der  Weise,  daß  im  allgemeinen  Macrobius  nur  einen  kleinen 
Bruchteil  des  von  Athenaeus  vorgeführten  Materiales  wiedergibt, 
an  einigen  Stellen  aber  auch  ihm  gegenüber  ein  Mehr  aufweist. 
Im  Anschlüsse  an  P.  Victorius  hat  darum  neuerdings  Gr.  Kaibel 
(Athen.  I  p.  XXXI  ff.)  direkte  Benutzung  des  Athenaeus  durch 
Macrobius  behauptet  und  das  Plus  des  Letzteren  durch  die  An- 
nahme erklärt,  daß  ihm  noch  die  unverkürzte  Fassung  der  Deipno- 
sophisten  in  30  Büchern  vorgelegen  habe ,  die  wir  aus  den  Rand- 
notizen des  Marcianus  kennen  und  von  der  die  auf  uns  gekommene 
Ausgabe  in  15  Büchern  nur  ein  Auszug  sei;  Kaibel  hat  daher 
nicht  nur  den  Text  bei  Athenaeus  verstümmelter  Zitate  aus  Ma- 
crobius verbessert  und  ergänzt,  sondern  auch  kein  Bedenken  ge- 
tragen, an  zwei  Stellen  (XI  475  A.  481 E)  ganze  bei  Athenaeus 
fehlende  Fragmente  aus  den  Saturnalien  einzusetzen.  Bei  dieser 
Annahme  muß  zunächst  befremdlich  erscheinen,  daß  Macrobius 
nicht,  wie  es  sonst  seine  Art  ist,  ganze  Kapitel  seiner  Vorlage  im 
Zusammenhange  abgeschrieben  oder  exzerpiert,  sondern  sich  seinen 
Text  aus  ganz  verschiedenen,  durch  große  Zwischenräume  ge- 
trennten Partien  der  Deipnosophisten  zusammengesucht  hätte.  So 
hätte  er  die  vier  Paragraphen  (c.  21, 16 — 19) ,  in  denen  er  über 
den  scyphus  des  Hercules  (Verg.  Aen.  VIII  278)  spricht,  nicht  dem 
von  ay.ö(poc  handelnden  Kapitel  des  Athenaeus  (XI  498 Äff.)  ent- 
nommen, sondern  dafür  drei  verschiedene  Stellen  des  10.  und  11. 
Buches  (X442D.  XI  461  F.  469  D.  470  C)  benutzt,  von  denen  noch 
dazu  die  beiden  ersten  für  ihn  sehr  schwer  auffindbar  waren,  da 
Athenaeus  X  442  D  das  Zitat  aus  dem  Busiris  des  Ephippus  nicht, 
wie  Macrobius,  als  Belegstelle  für  die  Trunksucht  des  Herakles 
anführt,  sondern  im  Rahmen  einer  Auseinandersetzung  über  die 
Trunkfestigkeit  der  einzelnen  griechischen  Stämme,  und  auch  XI 
461 F  die  Kylikranes  in  ganz  anderm  Zusammenhange  erwähnt 
werden  als  bei  Macrobius.    Weiterhin  aber  muß  es  auffallen,   wie 


Athenaeus  und  Macrobius.  327 

stark  Macrobius,  wenn  Athenaeus  seine  Vorlage  war,  diese  ver- 
kürzt haben  müßte,  wobei  insbesondre  die  in  ihr  angeführten  Be- 
legstellen in  ihrer  Mehrzahl  weggelassen  oder  doch  im  Texte 
stark  zusammengestrichen  wären.  Der  Abschnitt  über  das  %u[j.ßCov 
z.B.  Athen.  XI  481 D— 482 E  ist  bei  Macr.  V  21,7—10  auf  ein 
knappes  Drittel  des  früheren  Umfanges  zusammengeschrumpft,  und 
von  den  20  Sclirif tstellerzitaten ,  mit  denen  Athenaeus  seine  Aus- 
führungen belegt,  erscheinen  bei  Macrobius  ganze  vier,  von  denen 
drei  gegenüber  Athenaeus  starke  Verkürzungen  aufweisen,  das 
vierte  aber  überhaupt  zu  Athenaeus  nicht  stimmt,  indem  zwar  so- 
wohl Athenaeus  wie  Macrobius  sich  auf  die  Midiana  des  Demo- 
sthenes  berufen,  aber  den  Wortlaut  verschiedener  Stellen  aus  dieser 
Rede  anfühlten,  Athenaeus  §  158,  Macrobius  §  133.  Ein  solches 
Verfahren  will  garnicht  zu  dem  Bilde  stimmen,  das  wir  uns  nach 
einem  Vergleiche  der  Saturnalien  mit  ihren  erhaltenen  Vorlagen, 
vor  allem  den  Noctes  Atticae  des  Grellius  und  den  SopLTuootaxd  Plu- 
tarchs,  von  der  Arbeitsweise  des  Macrobius  machen  müssen:  wenn 
er  auch  z.  B.  die  Gedankenfolge  eines  ausgeschriebenen  Grellius- 
kapitels  zuweilen  abändert  und  unter  den  dort  gebotenen  Beleg- 
stellen eine  Auswahl  trifft ,  so  sind  die  Abweichungen  und  Ver- 
kürzungen nirgendwo  auch  nur  annähernd  so  stark,  wie  wir  es 
bei  der  Annahme  einer  Benutzung  des  Athenaeus  voraussetzen 
müßten,  und  für  das  Zusammenholen  des  Textes  aus  weit  von  ein- 
ander abgelegenen  Stellen  der  Vorlage  fehlt  es  überhaupt  an  Bei- 
spielen. Dafür  aber,  daß  Macrobius  gegenüber  Athenaeus  ein  ganz 
anderes  Verfahren  der  Quellenbenutzung  angewendet  haben  sollte 
als  gegenüber  Gellius,  dessen  Werk  doch  denselben  kompilato- 
rischen  Charakter  trägt  wie  das  des  Athenaeus  und  darum  dem 
Ausschreiber  dieselben  Vorbedingungen  bot,  ist  ein  vernünftiger 
Grund  nicht  abzusehen. 

Es  gibt  aber  eine  von  Kaibel  übersehene  Tatsache,  durch 
welche  der  Gedanke  an  eine  direkte  Benutzung  des  Athenaeus 
durch  Macrobius  unbedingt  ausgeschlossen  wird:  mit  aller  Ent- 
schiedenheit kann  behauptet  werden,  daß  die  unmittelbare  Vorlage 
des  Macrobius  in  diesem  wie  in  den  benachbarten  Kapiteln  nicht 
^ine  griechische  war,  sondern  ein  lateinischer  Vergilkommentar. 
Man  mag  ja  vielleicht  verschiedener  Meinung  darüber  sein  können, 
inwieweit  Macrobius  selber  imstande  und  geneigt  gewesen  sein 
könnte,  sich  das  zur  Erklärung  der  vergilischen  Bechernamen  nö- 
tige Material  aus  einem  Sammelwerke  wie  dem  des  Athenaeus  zu- 
sammenzusuchen und  zu  den  einzelnen  Versen  in  Beziehung  zu 
setzen,  obwohl  wer  den  Autor  in  seiner  ganzen  Unselbständigkeit 

22* 


328  Georg  AVissowa, 

kennt,  nicht  leicht  geneigt  sein  wird,  ihm  ein  solches  Maß  eigenen 
Vorgehens  zuzutrauen;  aber  entscheidend  ist  eine  Stelle  wie 
c.  21,3,  wo  der  Überlieferung  des  Pherekydes  in  libris  historiarum 
von  dem  goldenen  xap/f/otov,  das  Zeus  der  Alkmene  als  Morgen- 
gabe geschenkt  habe  (=  Athen.  XI  474  F),  die  Notiz  gegenüber- 
gestellt wird,  daß  Plautus  im  Amphitruo  das  Gefäß  nicht  carche- 
sium  sondern  patera  nenne,  obwohl  doch  die  Formen  ganz  ver- 
schiedene seien.  Bei  dem  engen  sachlichen  Zusammenhange  ist  der 
Gedanke,  daß  Macrobius  sein  Athenaeusexzerpt  durch  eine  Ent- 
lehnung aus  einer  andern  Quelle  ergänzt  habe,  ebenso  ausge- 
schlossen, wie  der,  daß  er  selber  einen  in  seiner  Zeit  schon  so 
selten  gewordenen  Dichter  wie  Plautus  nachgeschlagen  und  das 
Zitat  aus  Eigenem  hinzugefügt  haben  könnte;  vielmehr  ist  die 
Sachlage  hier  offenbar  dieselbe  wie  z.  B.  c.  19, 12 ,  wo  Macrobius 
mit  dem  Zitate  aus  den  TiCoTö(j.ot  des  Sophokles  in  seiner  Vorlage 
die  Anführung  einer  Stelle  aus  einer  verlorenen  Komödie  des 
Plautus  (ine.  52  Leo)  sowie  des  Vergilverses  Georg.  IV  151  ver- 
bunden vorfand  '). 

Überhaupt  aber  wird  sich,  wer  die  Kapitel  18—22  in  einem 
Zuge  durchliest,  des  sehr  bestimmten  Eindruckes  nicht  erwehren 
können,  daß  diese  ganze  Partie  von  Anfang  bis  zu  Ende^)  einer 
und  derselben  Quelle  entlehnt  ist  und  c.  21  keineswegs  eine  Sonder- 
stellung innerhalb  dieses  Zusammenhanges  einnimmt.  Ich  will  auf 
Einzelheiten,  wie  darauf,  daß  Nikander  im  ganzen  Werke  des  Ma- 
crobius nur  an  zwei  Stellen  dieses  Abschnittes  zitiert  wird  (c.  21, 
12.  22,10),  von  denen  eine  in  dem  mit  Athenaeus  verglichenen 
Kapitel  steht,  keinen  übertriebenen  Wert  legen  ;  entscheidend  aber 
ist  die  Tatsache,  daß  durch  alle  diese  Kapitel  einschließlich  des 
21.  die  gleiche  Tendenz  und  das  gleiche  Verfahren  der  Vergilexe- 
gese  hindurchgeht:  es  sollen  nicht,  wie  dies  in  den  in  c.  2 — 17 
desselben  Buches  ausgeschriebenen  6\Loi6irixs<;  geschieht,  einzelne 
Vergilstellen  auf  bestimmte  griechische  Vorbilder  zurückgeführt, 
sondern  gezeigt  werden,  daß  ein  tieferes  Verständnis  Vergils  nur 
auf  Grund  gründlicher  Vertrautheit  mit  der  griechischen  Literatur 


1)  Ob  das  Zitat  aus  Carminius  in  lihro  de  Italia  secundo  (§13  f.)  ebenfalls 
in  der  Vorlage  stand  oder  von  Macrobius  aus  anderer  Quelle  hinzugefügt  ist,  mag 
dahingestellt  bleiben ;  doch  scheint  mir  jetzt  die  erstere  Mögli(;hkeit  wahrschein- 
licher. 

2)  Eine  Ausnahme  macht  nur  c.  20, 17  f.,  aus  einem  der  im  3.  Buche  der 
Saturnalien  benutzten  Vergilkommentare  eingeschoben,  wie  ja  Macrobius  solche 
kleine  Einschiebsel  liebt,  z.B.  I  16,26  mitten  in  einen  aus  Sueton  entnommenen 
Abschnitt  ein  Stückchen  aus  Gell.  V  17, 3 — 5  einsetzt. 


Athenaeus  und  Macrobius.  329 

zu  erreichen  sei  {quae  de  graecarum  litteranim  penetralihus  eruta 
nullis  cognita  sunt  nisi  qui  graecam  doctrinam  diligenter  hauserunt 
c.  18, 1) ;  diesem  Zwecke  dienen  die  Ausführungen  des  c.  21  über 
die  vergilischen  Bechernamen  und  deren  ganz  im  Sinne  der  griechi- 
schen Überlieferung  erfolgte  Verwendung  (vgl.  c.  21,  14.  16)  ganz 
ebenso,  wie  z.B.  die  Darlegungen  über  Gargara  als  Urbild  der 
Fruchtbarkeit  (c.  20, 1 — 16)  oder  über  die  verlegene  Sage  von  dem 
Liebesabenteuer  zwischen  Pan  und  Selene  (c.  22,  9  f.).  Daß  diese 
Tendenz  nicht  erst  durch  den  Kompilator  hineingetragen  sein 
kann,  bedarf  keines  Beweises ;  vielmehr  ist  es  ganz  unverkennbar, 
daß  schon  seine  Vorlage  ihr  aus  guten  griechischen  Quellen  ge- 
schöpftes gelehrtes  Material  für  die  Vergilerklärung  fruchtbar  ge- 
macht und  nach  Bedarf  auch  mit  lateinischen  Zeugnissen  kombi- 
niert hatte.  So  wird  c.  20, 13  neben  dem  aristophanischen  tJ;a[X{i,a- 
TtooioYapYapa  im  Sinne  von  'unzählig'  auf  die  gleiche  Verwendung 
von  (|)a[i[JLavtöoia  in  Varros  menippeischen  Satiren  hingewiesen,  und 
c.  18,  16  wird  zu  dem  Zeugnisse  des  euripideischen  Meleager,  wo 
die  Aetoler  ebenso  am  linken  Fuße  unbeschuht  erscheinen  wie  das 
Aufgebot  der  Hemiker  bei  Verg.  Aen.  VII  689,  eine  Berufung  auf 
Julius  Hyginus  in  libro  secundo  Urbium  hinzugefügt,  durch  welche 
erst  die  Brücke  zwischen  Euripides  und  Vergil  geschlagen  wird, 
insofern  nach  Hygin  die  Herniker  Pelasger,  also  den  Aetolern  ur- 
verwandt waren:  hier  ist  die  Möglichkeit,  daß  erst  Macrobius  das 
Zitat  aus  Eigenem  oder  aus  anderer  Quelle  hinzugesetzt  habe, 
ausgeschlossen.  Die  Vorlage  des  Macrobius  war  also  bestimmt 
ein  Lateiner,  u.  zw.,  wie  die  Polemik  gegen  Cornutus  (c.  19,2) 
und  Valerius  Probus  (c.  22,  9)  zeigt,  ein  nach  Probus  schreibender 
Vergilerklärer.  Da  die  gediegene  Grelehrsamkeit  seiner  Erklärung 
rät,  ihn  nicht  zu  weit  unter  diesen  Terminus  post  quem  hinabzu- 
rücken, könnte  man  vielleicht  an  Terentius  Scaurus  denken ;  wenig- 
stens stimmt  das  Wenige ,  was  uns  über  seine  Vergilstudien  be- 
kannt ist,  recht  wohl  zu  dem  Bilde,  das  wir  aus  Macrobius  von 
dessen  Gewährsmann  erhalten.  Bei  dem  Zeitgenossen  des  Hadrian 
und  Sueton  {Terentius  Scaurus  divi  Hadriani  temporibus  grammaticus 
vel  nobilissimus  Gell.  XI  15, 3)  würde  die  höchst  achtungswerte 
Kenntnis  griechischer  Dichtung  und  Geschichtschreibung  nicht  über- 
raschen, und  einem  Manne,  der  für  die  Erklärung  von  Aen.  IV 
146  die  Einwanderung  der  Kreter  in  Delphi  unter  Berufung  auf 
Phylarchos  heranzog  (Schol.  Veron.)  und  die  Erscheinung  der  aus 
dem  Grabhügel  des  Anchises  auftauchenden  Schlange  durch  die 
pythagoreische  Lehre  von  der  Entstehung  der  Schlangen  aus  dem 


330  Georg  Wissowa, 

Rückenmark  verwester  Menschenleichen  erläuterte  ^),  möchten  wir 
gerne  auch  die  gelehrten  Erörterungen  über  die  sicilischen  Paliken 
(c,  19, 15  ff.)  oder  über  die  Verwendung  des  Erzes  im  Zauber  (c. 
19,  6  ff.)  zutrauen. 

Selbstverständlich  aber  hat  der  römische  Vergilerklärer,  gleich- 
viel wer  er  war,  die  Menge  von  Zeugnissen  griechischer  Dichter, 
Historiker  und  Grammatiker,  auf  die  er  seine  Beweisführung  auf- 
baut, nicht  durch  eigene  Belesenheit  zusammengebracht,  sondern 
durch  Nachschlagen  an  geeigneten  Stellen  der  griechischen  ge- 
lehrten Sammelliteratur  beschafft.  Seine  Hauptquelle  läßt  sich 
noch  mit  Sicherheit  feststellen.  Wenn  c.  18,  11  am  Ende  der  Zi- 
tatenreihe, durch  welche  der  metonymische  Grebrauch  des  Namens 
'AxeXq)o?  für  jedes  fiießende  Wasser  belegt  wird,  als  letzter  und 
zugleich  als  zeitlich  jüngster  aller  in  dem  ganzen  Abschnitte  c.  18 
— 22  erwähnten  griechischen  Autoren  Dldymus  grammaticus  in  his 
libris  qiios  TpaYtpSoofxsvYjc  Xs^swc  scripsit  erscheint,  so  wird  niemand 
daran  zweifeln ,  daß  dieser  dem  Vergilerklärer  nicht  nur  die  aus- 
drücklich aus  ihm  zitierte  Stelle  der  euripideischen  Hypsipyle,  son- 
dern auch  die  vorausgehenden  xAnführungen  aus  Aristophanes'  Ko- 
kalos und  Ephoros^)  übermittelt  hat,  also  die  Quelle  der  ganzen 
Darlegung  ist,  und  daß  das  Gleiche  auch  für  andere  Teile  dieses 
ganzen  Abschnitts  gilt,  beweist  der  Nachdruck,  mit  dem  Didymus 
an  zwei  Stellen  desselben  als  grammatkornm  mnnium  facile  erudi- 
tissimus  (c.  18,  9)  und  yrammaticorum  mnnium  qniqiie  sint  qiäque  fue- 
rint  instrudissimus  (c.  22, 10)  hervorgehoben  wird.  Ich  habe  vor 
33  Jahren,  als  ich  mich  zum  ersten  Male  mit  dieser  Frage  be- 
schäftigte (De  Macrobii  Saturnaliorum  fontibus  quaestiones  selectae 
S.  45  ff.),  eine  Menge  von  Parallelstellen  aus  den  Schollen  zu  den 
Tragikern  und  zu  Aristophanes  und  aus  Hesychios  beigebracht, 
welche  die  Zurückführung  dieses  ganzen  Abschnittes  auf  Didymus 
im  höchsten  Grade  wahrscheinlich  machen,  und  wüßte  dem  da- 
mals Gesagten  heute  nichts  Wesentliches  hinzuzufügen  noch  an 
meinen  Folgerungen  etwas  zu  ändern.  Wenn  der  römische  Vergil- 
erklärer, als  er  den  Spuren  versteckter  Beziehungen  auf  griechische 
Überlieferungen  bei  seinem  Dichter  nachging,  sich  dabei  namentlich 
an  die  Dichterscholien  und  lexikalischen  Werke  des  Didymus  hielt, 
die  in  sonst  selten  erreichter  Vollständigkeit  das  ganze  bisher  be- 


1)  Schol.  Veron.  Aen.  V  95 ;   vgl.  Serv.  z.  d.  St.  Ovid.  met.  XV  389  f.  Plin. 
n.  b.  X  188. 

2)  Deutlich  ausgesprocheu  §  9  Didymus  enim  . . .  posita  causa ,   quam  supe- 
irus  Ejihorus  dixit^  aUeram  quoque  adiecit. 


Athenaeus  und  Macrobius.  331 

kannte  Material  zusammenfaßten,  so  hat  er  damit  ein  durchaus 
verständiges  Urteil  bewiesen.  Das  Meiste,  was  Macrobius  in  dem 
behandelten  Abschnitte  bietet,  könnte  ohne  Weiteres  in  der  TpaYixT] 
oder  xwjjLLZ'?]  XiiiQ  seinen  Platz  gehabt  haben  (man  vergleiche  auch 
das  Fragment  der  7t(io[j.txYj  Xi^iq  über  bpBiyjyXv.oq  Schol.  Apoll.  Rhod. 
IV  973) ;  nur  zwei  Erörterungen,  über  Artemis  Opis  (c.  22,  4)  und 
über  das  Liebesabenteuer  von  Pan  und  Selene  (c.  22,  10),  knüpfen 
nicht  an  Stellen  der  Tragödie  oder  Komödie ,  sondern  an  solche 
der  hellenistischen  Poesie  (Alexander  Aetolus  und  Nikander)  an, 
aber  gerade  von  diesen  ist  wenigstens  die  zweite  ausdrücklich  als 
Eigentum  des  Didymus  bezeichnet.  Die  Abhängigkeit  von  Didy- 
mus  erstreckt  sich  aber  ganz  in  gleicher  Weise  wie  über  die 
übrigen  Bestandteile  dieses  Abschnittes  auch  über  das  mit  Athe- 
naeus sich  berührende  Becherkapitel.  Athenaeus  zitiert  in  diesem 
Zusammenhange  den  Didymus,  der  namentlich  in  der  zwjiivtYj  Xs^tc 
reichlich  G-elegenheit  hatte  von  den  Bechernamen  zu  handeln,  mehr- 
fach (bei  M.  Schmidt,  Didym.  Chalcent.  fragm.  S.  42.  73.  75.  89. 
314),  und  das  einzige  dieser  Bruchstücke ,  das  in  den  von  Macro- 
bius behandelten  Inhalt  fällt,  zeigt  wörtliche  Übereinstimmung  mit 
diesem  (Ath.  XI  481 F  (pyjol  os  Ai§i)jj.O(;  6  ^pa\L\LOLziY.b(;  d7üi{jLTf]X£<;  slvat 
10  TcoTTJplov  xal  OTsvöv  T(j)  G^^'^jJLait,  7üapö{i.otov  irXotcj)  vgl.  mit  Macr.  c. 
21,  9  i(t  haec  cymhia  pocula  procera  ac  navibus  simüia).  Danach  ist 
in  diesem  Kapitel  Didymus  die  gemeinsame  Quelle  für  Athenaeus 
und  Macrobius,  dem  letzteren  vermittelt  durch  den  oben  genauer 
charakterisierten  Vergilerklärer ,  dem  ersteren  wohl  sicher  durch 
das  Lexikon  des  Pamphilus  *) ,  worauf  XI  487  C  direkt  hinweist 
(nach  einem  Zitat  aus  dem  KL^ap(j)Söc  des  Nikon:  Tuape^sto  ta  ta[i- 
ßsia  %al  Ai§o(jLo?  %al  Wd^^f^Ckoq) ;  der  erheblich  größere  Reichtum 
des  Athenaeus  erklärt  sich  daraus,  daß  einerseits  der  Vergiler- 
klärer den  Didymus  wohl  nicht  vollständig  ausschrieb,  andererseits 
sowohl  Pamphilus  das  didymeische  Grut  durch  Exzerpte  aus  andern 
Quellen  ergänzte  als  auch  Athenaeus  mancherlei  aus  eigner  Lek- 
türe hinzufügte. 

Das  gewonnene  Ergebnis  ist  zunächst  für  die  Textgeschichte 
des  Athenaeus  von  Bedeutung.  Denn  wenn  das  Becherkapitel  des 
Macrobius  nicht  aus  ihm  ausgeschrieben  ist,  so  verlieren  wir  nicht 
nur  die  Berechtigung,  den  Athenaeustext  in  so  weitem  Umfange, 
wie  es  Kaibel  getan  hat,  aus  Macrobius  zu  ergänzen,  da  ja  Athe- 


1)  J.  Schoeuemann ,  De  lexicographis  antiquis,  qui  rerum  ordinem  secuti 
sunt,  quaestiones  praecursoriae  (Diss.  Bonnae  1886)  S.  78  ff.  M.  Wellmann,  Her- 
mes XXIII  1888  S.  179  ff. 


332  Georg  Wissowa, 

naeus  (oder  auch  schon  Pamphilas)  die  eine  oder  die  andre  der 
von  Didymus  angeführten  Stellen  weggelassen  haben  kann,  son- 
dern es  kommt  überhaupt  der  einzige  Zeuge  für  die  Existenz  eines 
vollständigeren  und  umfangreicheren  Athenaeustextes  in  Wegfall; 
denn  daß  Aelian  in  dieser  Hinsicht  nicht  in  Betracht  kommen 
kann ,  hat  Kaibel  a.  a.  0.  S.  XXXI  angedeutet  und  M.  Wellmann 
(Hermes  XXVI  1891  S.  483  ff.)  bewiesen.  Damit  kommt  aber  die 
ganze  Hypothese ,  daß  unser  15-bändiger  Athenaeus  nur  die  Epi- 
tome  eines  einstmals  doppelt  so  starken  Textes  darstelle,  ins 
Wanken.  Denn  die  Randnoten  des  Marcianus  bezeugen  nichts 
weiter  als  eine  abweichende  Bucheinteilung  (in  30  Bücher) ,  die 
doch  auch  ohne  größeren  Umfang  des  Textes  denkbar  wäre,  etwa 
wie  für  das  Geschichtswerk  des  Florus  die  zweibändige  Ausgabe 
des  Codex  Bambergensis  neben  der  vierbändigen  des  Nazarianus 
steht.  Im  Texte  des  Athenaeus  findet  die  Annahme,  daß  wir  nur 
einen  etwa  auf  die  Hälfte  des  ursprünglichen  Umfanges  reduzierten 
Auszug  vor  uns  hätten ,  kaum  eine  Stütze ;  denn  daß  die  den 
Rahmen  der  ganzen  Kompilation  bildende  Dialogform  sehr  un- 
gleichmäßig durchgeführt  und  stellenweise  ganz  außer  Acht  ge- 
lassen ist,  läßt  sich  besser  als  durch  die  Annahme  einer  Epitome 
durch  die  Nachlässigkeit  des  Verfassers  erklären,  dem  die  frei- 
willig angelegte  Zwangsjacke  nachgrade  lästig  wurde  (vgl.  Hirzel, 
Dialog  II  354, 1) ;  können  doch  so  grobe  Verletzungen  der  dialo- 
gischen Einkleidung,  wie  sie  die  Buchschlüsse  vom  Typus  ItcI  toö- 
xoi<;  TsXoc  ly^TüD  zal  rßs  r^  ßtßXo«;  .  .  .  ixavöv  slX-zj^^oia  »j/^xoc  (IV  185  A) 
darstellen,  in  keinem  Falle  auf  die  Rechnung  des  angenommenen 
Epitomators  gesetzt  werden. 

Für  Macrobius  bleibt,  nachdem  die  behauptete  Benutzung  des 
Athenaeus  in  dem  Becherkapitel  widerlegt  ist,  noch  die  Frage  zu 
beantworten,  ob  er  an  andern  Stellen  seines  Werkes  Bekannt- 
schaft mit  den  Deipnosophisten  zeige.  Kaibel  hat  diese  Frage  be- 
jaht und  in  den  allgemeinen  Voraussetzungen  und  der  Rahmener- 
zählung der  Saturnalien  so  wesentliche  Übereinstimmungen  mit 
Athenaeus  nachweisen  zu  können  geglaubt,  daß  sie  nur  durch  die 
Annahme  direkter  Entlehnung  eine  befriedigende  Erklärung  fänden. 
Aber  seine  Beweise  halten,  wie  mir  scheint,  einer  eindringenden 
Prüfung  nicht  Stand.  Wenn  er  mit  besonderem  Nachdruck  her- 
vorhebt, daß  der  von  Macrobius  als  sacrorum  omnium  unice  conscius 
(I  7, 17)  geschilderte  Hausherr  seines  Gastmahls  Vettius  Praetex- 
tatus  ein  Abbild  des  bei  Athenaeus  im  Mittelpunkte  stehenden 
Gastgebers  Larensis  sei,  an  dem  ebenfalls  die  Vertrautheit  mit 
griechischem  und  römischem  Kultbrauche  betont  werde,    so   trägt 


Athenaeus  und  Macrobius.  338 

er  der  Tatsache  nicht  genügend  Rechnung,  daß  doch  Praetextatus 
nicht  eine  erfundene  und  über  irgend  einem  literarischen  Vorbilde 
geformte  Figur  ist,  sondern  einer  der  berühmtesten  und  bekannte- 
sten Zeitgenossen  des  Erzählers  (Seeck.  Symmach.  p.  LXXXIII  iF.). 
Die  Absicht,  einen  großen  Teil  seines  Werkes  der  Erörterung  von 
Fragen  der  Religion  und  des  Kultus  zu  widmen,  verdankt  Macro- 
bius gewiß  nicht  der  Anregung  des  Athenaeus;  hatte  er  aber 
diese  Absicht,  so  mußte  er  in  den  Mittelpunkt  seines  Werkes  eine 
Person  stellen,  die  in  den  religiösen  Interessen  und  Kämpfen  der 
damaligen  Zeit  im  Vordergrunde  stand ,  und  das  war  eben  der 
princeps  religiosorum  (1  11,1)  und  sacrorum  omniiim  praesul  (I  17,1) 
Praetextatus :  ich  wüßte  nicht ,  was  für  die  Wahl  oder  die  Schil- 
derung dieser  Person  der  recht  ärmliche  Larensis  des  Athenaeus 
hätte  beitragen  können.  Weiterhin  sieht  Kaibel  in  der  Person 
des  als  ungebetener  Grast  erscheinenden  vorlauten  und  böshaften 
Euangelus  bei  Macrobius  ein  Abbild  des  Kynikers  Kynulkos  der 
Deipnosophisten  und  erblickt  in  dem  Umstände,  daß  zusammen  mit 
Euangelus  der  Kyniker  Horus  auftritt  (17,3),  eine  Bestätigung 
dieser  Vermutung.  Aber  er  unterschätzt  dabei  die  Bedeutung  der 
festen  Tradition  und  Typik  der  Symposienliteratur.  Wie  in  diesem 
ganzen  sISoc  von  Piaton  bis  auf  das  odjittöoiov  twv  Ssxa  Trap^svwv 
des  Methodius  die  gebotene  Darstellungsform  die  Wiedererzählung 
sei  es  des  Grehörten  sei  es  des  Selbsterlebten  ist,  wie  vom  plato- 
nischen Eryximachos  an  bis  zum  Disarius  der  Saturnalien  der  Arzt 
seinen  festen  Platz  und  seine  besonderen  Gesprächsgegenstände 
hat,  so  hat  auch  der  axXyjtoc  des  platonischen  Gastmahls  und  seine 
Berufung  auf  den  homerischen  Menelaos  JB  408  die  gesamte  spä- 
tere Symposienliteratur  beeinflußt  und  ist  zum  nahezu  notwendigen 
Bestandteil  der  Rahmenerzählung  geworden  ^).  Im  Verlaufe  der 
Zeit  ist  diese  Figur  einerseits  zur  Repräsentation  des  störenden 
Elementes  und  taktlosen  Gesellen  ausgestaltet  worden,  anderer- 
seits fiel  dieser  Platz  beim  Philosophengastmahle  von  selber  dem 
natürlichen  Outsider,  dem  Vertreter  der  kynischen  Weltanschau- 
ung, zu;  vielleicht  hat  Menippos  selber  in  seinem  Symposion  dem 
Kyniker  diese  nicht  schmeichelhafte,  aber  dankbare  Rolle  zuge- 
wiesen. Daß  schon  lange  vor  der  Zeit  des  Athenaeus  der  Kyniker 
als  axXY]Toc   und  Störenfried   zur   festen  Tradition   des  Symposion 


1)  Der  Chairephon  im  'A-cxixöv  oetTivov  des  Matron  (v.  9.  98)  ist  ein  be- 
rühmter axXTjTö:  der  Komödie  (ApoUod.  Caryst.  frg.  24,  2  K.).  Als  axXr^To;  erschien 
auch  Ascouius  bei  dem  in  seinem  Symposion  geschilderten  Gastmahle  des  Apicius, 
Suid,  s.  'Aiiivcio;  Motpxo;. 


334  Georg  Wissowa, 

gehört,  zeigt  das  Auftreten  des  Kynikers  Alkidamas  in  Lucians 
Dialog  2ü{X7rda'.ov  t^  Aa^ri^-at  ^) ,  und  es  ist  wohl  auch  kein  Zufall, 
wenn  es  gerade  der  Kyniker  Demonax  ist,  von  dem  Lucian  Demon. 
63  erzählt :  lo  T^Xeotaiov  Ss  TjSy]  ^TrepYifipctx;  cov  axÄYjxog  =1?  7]v  TO/ot. 
Trapiwv  olxiav  iSsiTuvsi  xal  sxa^soSs.  Diesen  festen  tö;co<;  des  Sympo- 
sionschemas füllt  bei  Macrobius  Euangelus  mit  seinen  Begleitern 
aus,  und  sowohl  die  schnoddrige  Respektlosigkeit  des  Euangelus 
wie  die  Charakterisierung  seiner  Begleiter  als  Arzt  und  als  Ky- 
niker haben  ihre  Wurzeln  in  einer  Überlieferung,  die  viel  alter 
ist  als  Athenaeus.  Aus  demselben  tralaticischen  Charakter  der 
Rahmenerzählung  der  Symposien,  dessen  Bedeutung  man  nicht 
leicht  zu  hoch  einschätzen  kann^),  erklären  sich  auch  die  beiden 
letzten  Stellen ,  an  denen  Kaibel  eine  Benutzung  des  Athenaeus 
durch  Macrobius  konstatieren  wollte.  Wenn  Avienus  bei  Macr.  II 
1,5  die  Behauptung,  daß  die  Teilnehmer  am  Mable  des  Praetex- 
tatus  den  Genossen  des  platonischen  Symposion  sittlich  überlegen 
seien,  mit  den  Worten  begründet  quia  sub  illorum  supercilio  non 
defuit ,  qui  psaltriam  intromitü  peteret ,  ut  imella  ex  industria  supra 
naturam  mollior  canora  dulcedine  et  saltationis  luhrico  exerceret  inle- 
cehris  phüosophantes,  so  führt  das  Kaibel  auf  ein  Misverständis  der 
Athenaeusstelle  V  188  C  6  ös  Sü)%paT7j(;  -uivo?  X^P^^  '^^'^  aüXyjTpiSwv 
ave/ö[j.£VO<;  xal  toö  op)(oo[i.svoo  izaiBiq  xal  xi^apiCovco?,  In  8s  x'q^  xoßt- 


1)  Die  Berufung  auf  den  homerischen  Menelaos,  auf  den  ja  auch  Euangelus 
bei  Macr.  I  7, 10  anspielt,  gehört  ebenfalls  zum  festen  Bestände ;  das  zeigen  die 
Erörtei-ungen  darüber  bei  Plut.  quaest.  conv.  VII  6  und  Athen.  V  177  C  ff.  und 
der  Umstand,  daß  bei  Lucian  conv.  12  die  übrigen  Gäste  zur  Abwehr  von  ^xeTvo 
TO  xoivdv  schon  mit  andern  Homerversen  wie  dcppafvet;  Mev^Xote  (H  109)  und  dtXX' 
oux  'AxpeiOT)  'Aya|jie|Avovt  -^vootve  9'j(j.oj  (A  24)  gerüstet  sind. 

2)  Wie  dauerhaft  die  Nachwirkung  einzelner  Motive  des  platonischen  Sym- 
posion war,  beweist  u.  a.  die  Cena  Trimalchionis,  deren  Beziehungen  zur  Sympo- 
sienliteratur Hirzel,  Dialog  II  40  nur  Hüchtig  streift.  Ich  will  an  dieser  Stelle 
nur  darauf  hinweisen,  daß  das  Erscheinen  des  Habinnas  c.  65  in  allen  Einzel- 
heiten eine  Travestie  der  platonischen  Erzählung  vom  Auftreten  des  Alkibiades 
p.  212 C.  D  darstellt;  man  vergleiche  den  Wortlaut:  i^oti'fvr^?  r>]v  aüXetov  ^-ipav 
TtpouofAevYjv  tioVjv  «|»(>cpov  zapotayeiv  w;  x(u|ji.aaT(üv  . . .  ä'yeiv  ouv  auxov  Trctpd  acpa;  tt/jv 
Te  aOXr^xptoa  ÖTroX-aißoyaav  xai  ä'XXou;  Tivdi  Tuiv  dxoXou^iüv  xai  ^Triat^vai  ivX  Tdc  öupa; 
^axecpaviüfA^vov  auxov  xixxoO  "zi  xivi  axecpdvn)  Saaet  xal  i'cuv  xal  xaivfas  efj^ovxa  ItzX  x^s 
xecpaXr^;  rdvu  nöXXdc  xal  stTreiv  *  dvope«  yalpzxt '  (Jieö'jovxa  dvSpa  Trdvu  Gcpdopa  o^^gcOe 
<i\i[l.^:6'ZT^w  u.  s.  w.  <~^  inter  haec  tricUnii  valvas  lictor  percusait  amictusque  veste 
alba  cum  imjenti  frequentia  comissator  intravit  .  . .  ille  aiitem  tarn  ehritis  nxoris 
8uae  umeris  imposuerat  manus  oneraiusque  aliquot  coronia  et  unguento  per  fron- 
tem  in  oculos  fluente  (vgl.  p.  21 3  A  Trepioipoyfuvov  Äfxa  xdc  xatvfac  w;  dva^aovxa 
ETrCirpoiOe  xuiv  'J<pOaX[x(Ijv  ^/'3vxa)  praetorio  loco  se  posuit  continuoque  vinum  et  cal- 
dam  poposcit  u.  s.  w. 


Athenaeus  und  Macrobius.  335 

OTwaTiC  vovaiv.öc  aTrpsTrto?  tö  {lopov  aTreiTrato;  zurück,  indem  er  meint, 
daß  Macrobius  das,  was  Athenaeus  auf  Grund  des  xenophontischen 
Symposion  ausführe,  fälschlich  auf  das  platonische  bezogen  habe. 
Aber  ich  gestehe  nicht  zu  sehen,  wie  Macrobius  zu  einem  solchen 
Misverständnisse  hätte  kommen  können,  da  die  Worte  des  Athe- 
naeus nicht  nur  in  einem  ganz  andern  Zusammenhange  stehen^ 
sondern  auch,  wie  bereits  Hirzel,  Dialog  II  357,  3  hervorgehoben 
hat,  eine  ganz  andre  Beziehung  haben,  als  das,  was  Macrobius 
sagen  wollte  und  sagt :  die  Athenaeusstelle  redet  nur  von  Sokrates, 
während  Macrobius  diesen  selber  ausdrücklich  ausnimmt  (§  4)  und 
seinen  Tadel  ausschließlich  gegen  seine  Tischgenossen  richtet  und 
ihn  damit  begründet,  daß  einer  von  ihnen  den  Versuch  gemacht 
habe  (illic  Jwc  fieri  temptatiim  est  §  6),  eine  Lautenspielerin  hinzu- 
zuziehen ;  das  geht  doch  ganz  offenbar,  wenn  auch  in  etwas  freier 
Wiedergabe,  auf  die  Stelle  des  platonischen  Symposion  p.  176 E, 
wo  Eryximachos  die  Flötenspielerin  hinausweist,  die  —  so  ver- 
stand es  Macrobius  oder  sein  Grewährsmann  —  auf  Geheiß  des 
Agathon  oder  eines  der  Gäste  hereingekommen  war.  Größere  Be- 
weiskraft scheint  auf  den  ersten  Blick  einer  andern  Stelle  zuzu- 
kommen, an  der  die  inhaltliche  Übereinstimmung  zwischen  Athe- 
naeus und  Macrobius  in  die  Augen  springt.  Es  handelt  sich  um 
die  Beispiele  von  Anachronismen  in  den  platonischen  Dialogen,  auf 
die  sich  Macr.  I  1 , 5  f .  beruft,  um  es  zu  entschuldigen,  si  uni  aut 
alteri  ex  Ins  qiws  coetus  coegit  matura  aetas  posterior  saeculo  Fraetex- 
tati  fuit,  während  Athen.  XI  505 Ff.  diese  Frage  im  Zusammen- 
hange mit  heftigen  Angriffen  auf  die  historische  Zuverlässigkeit 
Piatons  behandelt.  Wenn  nun  Kaibel  a.  a.  0.  S.  XXXIII  folgende 
Stellen  einander  gegenüberstellt: 


7OÜ?  TÖV  TOÖ  IIXdTwvoc  ScöxpdT'rjv 
{xöXk;    1^    fikmia,   aoY^^wpst,    00^   ox; 

xai  ToioÖToo?  eiTücLV  tj  dxoüaat  \6- 
70ÜC  .  .  •  aXXd  (X'rjv  oh  öovavTai  11  d- 
paXoc  v.cd  Edv^iTTTTOc  01  IlsptxXsooc 
otoi  [TsXsor/jaavTSc;  itj)  Xoi[XcT)]  Upo)- 
laYÖpo^  BicLki'^zGd-'xi,  ots  Seoispov  stts- 
Skjjiyjos  zcdQ  'A^7jvai(;,  ot  <7roX>^i<;> 

STSOt  TCpÖTSpOV  TEXsüTTJOaVTSc;  <'C^ 
Xot{JL({)> 

so  kann   man  allerdings   den  Eindruck  erhalten,    als  schriebe  Ma- 
crobius den  Athenaeus  aus,   wenn  auch  seine  Worte  iit  htiius  pue- 


Socrate  ita  Farmenides  antiqiiior, 
nt  huius  pueritia  vix  illius  aäpre- 
henderit  senectutem,  et  tarnen  inter 
illos  de  rebus  arduis  disputatiir  .  . . 
Faralus  vero  et  Xanthipptis,  qui- 
bus  Fericles  pater  fuit,  cum  Frota- 
gora  apud  Flatonem  disserunt  se- 
cundo  adventii  Athenis  morante, 
qttos  multo  ante  infamis  illa  pesti- 
lentia  Ätheniensis  absumpsit, 


336  Georg  Wissowa, 

ritia  rix  illius  adxwehenäerit  senectiitem  an  Grenauigkeit  über  das 
bei  Athenaeus  Gebotene  hinausgehen.  Aber  die  Sache  bekommt 
sofort  ein  ganz  andres  Gresicht,  sobald  wir  in  beiden  Texten  das 
dritte,  zwischen  den  beiden  angeführten  stehende  Beispiel  hinzu- 
fügen, das  Kaibel  nur  durch  Punkte  angedeutet  hat: 

aSovaiov  Zk  %al  ^aiSpov  ou  {idvov  |  inclitum  dialogum  Socrafes  habita 
Y.az6i  SwxpaTYjv  slvai,  fj  itoii  y*  xal  1  cum  Timaeo  disputatione  consumit, 

quos    constat    eodem    saecido    non 

fuisse. 


£pa)[j.£VOV  aoTOÖ  YSY^^^vai. 


Es  ist  doch  wohl  klar,  daß  Macrobius  alle  drei  Beispiele  plato- 
nischer Anachronismen  (Parmenides ,  Timaeus,  Protagoras)  einer 
und  derselben  Quelle  entnahm,  die  Athenaeus  nicht  gewesen  sein 
kann,  da  bei  ihm  an  Stelle  des  Timaeus  vielmehr  Phaedrus  er- 
scheint. Das  methodisch  verwerfliche  Verfahren  älterer  Kritiker, 
bei  Macrobius  einfach  Timaeo  in  Phaedro  zu  korrigieren,  wird  heut- 
zutage schwerlich  noch  Verteidiger  finden,  und  wenn  man  —  wo- 
zu meines  Erachtens  kein  Grund  vorliegt  —  ein  von  Macrobius 
beim  Ausschreiben  begangenes  Versehen  annehmen  wollte ,  so 
würde  das  wieder  gegen  Athenaeus  als  Quelle  sprechen,  bei  dem 
die  zugesetzten  Worte  t^  ;ro6  72  lp(b[JL£VQV  aoroö  '^B^o'jB'jai  die  Person 
des  Phaedrus  völlig  sicherstellen  und  eine  Verwechslung  mit  Ti- 
maeus ausschließen.  Die  Sachlage  ist  also  die,  daß  aus  einem  län- 
geren Sündenregister  platonischer  Anachronismen  ^)  Athenaeus  und 
der  Gewährsmann  des  Macrobius  je  drei  auswählten,  der  eine  Par- 
menides, Phaedrus,  Protagoras,  der  andre  Parmenides,  Timaeus, 
Protagoras.  Als  Quelle  des  Athenaeus  ist  das  Werk  des  Krate- 
teers  Herodikos  Ttpöc  töv  4>iXoa(oxpdrrjV  gesichert,  die  unmittelbare 
Vorlage  des  Macrobius  dürfte  ein  älteres  Symposion  gewesen  sein, 
in  dessen  Rahmenerzälilung  auch  die  Frage  der  platonischen  Ana- 
chronismen zur  Rechtfertigung  eigener  Verstöße  herangezogen 
war;  daß  solche  Erörterungen  an  dieser  Stelle  wohl  am  Platze 
waren,  zeigt  auch  Athen.  V  186  E,  der  den  Epikur  tadelt,  weil  er 
in  seinem  Symposion  oh  töttov  ou  xp^vov  a^poptCsi.  Leider  ist  es  un- 
möglich, von  dem  Inhalt  und  der  Anlage  der  Quaestiones  convi- 
vales  des  Apuleius,  die  Macr.  VII  3,24  erwähnt  und  die  ihm 
sicher  vorgelegen  haben,  eine  Vorstellung  zu  gewinnen;  nach  dem 
Zeugnisse  des  Sidonius  ApoUinaris  (epist.  IX  13,  3)  müssen  sie  in 
den  Zeiten  des   Ausgangs   der  Antike   vorbildliches  Ansehen  ge- 


1)  Andre  Beispiele  (Menexenos,   Symposion)   führt  Aristid.  or.  4G   p.  370  f. 
Dind.  an. 


Athenaeus  und  Macrobius.  337 

nossen  haben,  und  ein  Gegenstand  wie  die  platonischen  Anachro- 
nismen würde  zu  dem  Platoniker  Apuleius  sehr  gut  passen.  Jeden- 
falls scheidet  auch  für  diesen  Punkt  Athenaeus  als  Quelle  aus,  und 
damit  ist  alles,  was  für  die  Annahme  einer  Benutzung  der  Deipno- 
sophisten  durch  Macrobius  ins  Feld  geführt  worden  ist,  erledigt* 
Denn  wenn  Hirzel  (a.  a.  0.  II  358),  allerdings  mit  der  vorsichtigen 
Einschränkung  'sobald  man  überhaupt  eine  Beziehung  des  Macro- 
bius auf  Athenaios  zugibt',  in  der  Wahl  von  Themen  wie  über 
die  angemessene  Zahl  der  Graste  (I  7, 12)  und  über  die  Verwerf- 
lichkeit der  ludkrae  voluptates  beim  Symposion  (II  1,7  ff.)  eine  ver- 
steckte Polemik  des  Macrobius  gegen  Athenaeus  erblicken  möchte  ')y 
so  wird  dieser  Vermutung  dadurch  der  Boden  entzogen,  daß  diese 
—  von  Macrobius  übrigens  nur  flüchtig  berührten  —  Fragen,  wie 
Plutarchs  quaest.  conv.  V  5  (vgl.  auch  IV  3)  und  VII  9  (vgl.  auch 
VII  8)  zeigen,  zum  eisernen  Bestände  der  oo[i.7coaiavta  TupoßXYJjiara 
gehören,  so  daß  ihre  Behandlung  keiner  besonderen  Motivierung 
durch  polemische  Rücksichten  bedurfte,  zumal  Macrobius  die  Notiz 
über  die  Zahl  der  Gäste  bei  Gellius  (XIII  11)  gebrauchsfertig  vor- 
fand und  einfach  abschreiben  konnte. 


1)  Daß  Macr.  I  2, 12  mit  Bezugnahme  auf  Athenaeus  einen  Tadel  des  Redens 
über  Essen  und  Trinken  (d.  h.  der  Erörterung  culinarischer  und  verwandter 
Fragen)  ausspreche,  ist  nicht  richtig;  die  Worte  narrabo  nutem  tibi  non  cibum 
aut  potum,  tametsi  ea  quoque  ubertim  casteque  adfuerint,  sed  et  quae  vel  in  con- 
mviis  vel  maxime  extra  mensam  ab  isdem  per  tot  dies  dicta  sunt,  in  quantum 
potero,  animo  repetam  besagen  doch  nur,  daß  der  Berichterstatter  von  den  gebo- 
tenen Genüssen  an  Speise  und  Trank  nicht  erzählen  wolle,  sondern  nur  von  den 
gepflogenen  Gesprächen;  diese  selbst  aber  behandeln  im  7.  Buche  sehr  ausgiebig 
auf  Essen  und  Trinken  bezügliche  Fragen. 


Eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften. 

Von 

M.  Pohlenz. 

Vorgelegt  in  der  Sitzung  am  20.  Dezember  1913  von  F.  Leo. 

Im  Jahre  1867  machte  Max  Treu  in  dem  Grymnasialprogramm 
von  Jauer  de  Plutarchi  libellis  qui  in  codice  Tischendorfiano  VII 
insunt  auf  eine  Leipziger  Handschrift  aufmerksam,  die  außer  anderm 
Plutarchs  Schriften  de  profectibus  in  virtute  (im  Corpus  Planudeum 
und  der  in  dieses  aufgenommenen  Sammlung  der  eigentlichen  Mo- 
ralia  Nr.  3)  und  de  curiositate  (Nr.  10)  enthält.  Die  Überlieferung 
schien  ihm  in  beiden  Abhandlungen  sehr  verschieden.  Während 
nämlich  der  Text  in  10  recht  schlecht  sei  und  Interpolationen 
zeige,  sei  der  von  3  so  vorzüglich,  daß  der  Codex  unter  die  besten 
Textzeugen  gerechnet  werden  müsse.  Dem  Urteil  über  3  pflichtete 
Hercher  bei  und  zog  daraus  die  Folgerungen  in  seiner  ersten  Aus- 
gabe des  ersten  Bandes  der  Moralia.  Anders  urteilte  Bernardakis 
(I  praef.  XXXI),  Er  gewann  die  Überzeugung,  der  Text  sei  in 
3  und  10  sowie  in  der  Abhandlung  de  adulatore  et  araico  (7),  die 
in  dem  mit  dem  Lipsiensis  eng  verwandten  Parisinus  1211  (cf.  Treu 
de  codicibus  nonnullis  Parisinis  Plut.  Moralium  Jauer  1871  S.  5  ff.) 
mit  3  und  10  verbunden  ist,  aus  derselben  Quelle  geflossen.  Diese 
Quelle  sei  vortrefflich,  aber  doch  nur  mit  Vorsicht  zu  benutzen, 
da  es  an  Interpolationen  nicht  fehle. 

Für  die  kritische  Ausgabe  der  Moralia,  die  demnächst  in  der 
Bibliotheca  Teubneriana  zu  erscheinen  beginnt,  hat  W.  R.  Paton 
die  Bearbeitung  der  Schriften  3  und  7  übernommen,  während  mir 
de  curiositate  zufiel.  Wir  kamen  beide  bald  zu  der  Überzeugung, 
daß  in  diesem  Falle  Bernardakis  theoretisch  richtiger  geurteilt  hat 
als  Treu,   der  die  Überlieferung  noch  nicht  genügend  überschauen 


M.  Pohlenz,  eine  byzantinische  Recension  PlutarcWscber  Schriften.     339 

konnte,  daß  er  aber  die  Bedeutung  dieser  Überlieferung  noch  weit 
überschätzt  und  ihr  praktisch  besonders  in  de  profectibus  viel  zu 
großen  Einfluß  auf  die  Herstellung  des  Textes  eingeräumt  hat. 
Der  Text  der  drei  Abhandlungen  3.  7.  10,  wie  er  uns  im  Lipsien- 
sis,  Paris.  1211  und  andern  Handschriften  vorliegt,  stammt  tat- 
sächlich aus  derselben  Quelle.  Diese  Quelle  ist  eine  byzantinische 
Recension  etwa  des  dreizehnten  Jahrhunderts,  die  einen  Text  für 
den  höheren  Unterricht  liefern  wollte  und  Plutarchs  Worte  nach 
ihren  Bedürfnissen  willkürlich  zurechtstutzte.  Für  die  Plutarch- 
ausgabe  kommen  daher  ihre  Lesarten  nur  da  in  Betracht,  wo  sie 
aus  der  noch  nicht  interpolierten  Vorlage  stammen  oder  eine 
richtige  Conjectur  enthalten. 

Da  wir  nach  diesen  Grundsätzen  bei  der  kritischen  Ausgabe 
verfahren  und  die  Recension  —  wir  nennen  sie  A  —  in  de  curio- 
sitate  nur  in  ganz  seltenen  Fällen  und  auch  in  den  beiden  andern 
Abhandlungen  nur  teilweise  erwähnen,  so  sollen  hier  die  Beweise 
für  die  Richtigkeit  unseres  Urteils  vorgelegt  werden.  Ich  gehe 
naturgemäß  zunächst  von  de  curiositate  aus,  benutze  aber  dabei 
stets  das  Material,  das  Paton  aus  3  und  7  mir  zur  Verfügung 
stellt,  und  überhaupt  gehören  die  folgenden  Ausführungen  inhalt- 
lich im  selben  Maße  Paton  wie  mir. 

Zunächst  gebe  ich  eine  Liste  der  Handschriften,  die  diese 
Recension  enthalten: 

3.  7.  10  stehen  in 

Laur.  56,  3  s.  XV.    Bandini  II  S.  295. 

Paris.  1211  s.  XIV.  Treu  de  codicibus  nonn.  Parisinis  Jauer 
1871  S.  5. 

Vat.  1534  A  s.  XIV.     Försters  Libanius  I  p.  336 

Vat.  2243  s.  XIV.     Förster  I  p.  281, 
3.  10.  7  in 

Laur.  Redi  110  s.  XV.    Vitelli  Studi  italiani  I  S.  220.    Wege- 
haupt Plutarchstudien  Progr.  Cuxhaven  1906  S.  30, 
3.  10  im 

Tischendorfianus  VII  s.  XIV.  Treus  S.  338  genanntes  Pro- 
gramm, 

10.  3  im 

Vaticanus  199  s.  XIV.    Wegehaupt  a.  a.  0.  S.  19.    Försters  Li- 
banius II  p.  200,   Haase   Serapeum  XII  S.  159  n.  126.     Aischinis 
ep.  ed.  Drerup  p.  7, 
10.  7  im 

Harleianus  5660  s.  XV.     Drerup  Isokrates  p.  XXXII, 

Vaticanus  2250  s.  XV, 


340  ^^-  Pohlenz, 

10  in 

Berol.  gr.  1617  (Verz.  d.  griech.  Hdschr.  I  S.  92). 

Das  sind  alles  Miscellanhandschriften.  Daneben  ist  die  Re- 
cension  auch  in  eigentliche  Plutarchhandschriften  eingedrungen;- 

Matr,  N  60  s.  XIV,  gehört  zur  Planudesrecension,  aber  jeden- 
falls in  10  zu  A^), 

Neapel,  gr.  350  III  E  28,  s.  XV,  Wegehaupt  S.  25.  Conta- 
minierter  Text,  in  10.  7  (diese  so  zusammen)  zu  A, 

Vatic.  1012  s.  XIV,  vgl.  Wegehaupt  S.  22,  Text  aus  verschie- 
denen Vorlagen,  in  3.  7  (so  zusammen  am  Anfang  des  zweiten 
Teiles)  zu  A. 

Teilweise  sind  die  Lesarten  der  Recension  aufgenommen  in  7  in 

Bern.  297  s.  XV.     Hagen  I  S.  315, 

Berol.  oct.  gr.  15  s.  XV,  Verz.  d.  griech.  Hdschr.  II  S.  226^ 
ebenso  in  10  und  7  im 

Ottob.  286  s.  XVI/XVII,  Feron-Battaglini  S.  156, 

Riccard.  86  s.  XV/XVI,  Vitelli  Studi  italiani  II  S.  529,  beide 
Male  unter  Contamination  mit  dem  Planudestext  ^*). 

Endlich  ist  3  im  Ambr.  859  (C  126  inf.),  dem  Stammvater  der 
Planudeshandschriften,  später  nach  A  corrigiert. 

Dagegen  gehören  nicht  zu  dieser  ßecension  nach  den  Proben, 
die  ich  habe,  Laur.  57,  29  und  Rice.  49,  obwohl  sie  auch  die  Folge 
7.  10  und  3.  10  haben. 


Zwei  Punkte  verdienen  hier  gleich  hervorgehoben  zu  werden. 
Einmal  läßt  wohl  die  Tatsache,  daß  diese  Textgestalt  nirgends  vor 
dem  vierzehnten  Jahrhundert,  dann  aber  sofort  in  einer  großen 
Anzahl  von  Handschriften  auftritt,  einen  Wahrscheinlichkeitsschluß 
auf  den  Zeitpunkt  zu,  wo  sie  entstanden  oder  jedenfalls  zuerst 
aufgetaucht  ist.  Zweitens  ist  es  recht  wichtig,  daß  sie  uns  ganz 
vorwiegend  in  Miscellanhandschriften  begegnet  und  offenbar  von 
da  aus  erst  in  die  reinen  Plutarchhandschriften  eingedrungen  ist. 
Interessant  ist  dabei,  daß  die  drei  oder  zwei  Plutarch Schriften  uns 
meist  in  ganz  bestimmter  Verbindung  mit  andern  Autoren  begegnen. 

Auf  die  Plutarchschriften  3.  7.  10  folgen  nämlich  unmittelbar 
Aristides'  Panegyricus   in  Kyzikos,    das  Sendschreiben  und  die 


1)  Er  bringt  die  Schriften   in   der  Folge  10.  7.  3.     Für  7.  3   ist  sein  Text 
nicht  nachgeprüft. 

2)  Umgekehrt  hat  der  Harleianus  oft  die  Lesarten  der  Vulgata  von  erster 
Hand  am  Hände. 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften.  341 

Palinodie  über  Smyrna  (27.  19.  20  Keil)  in  Laur.  56,  3  Vat.  1534  A 
2243  Tisch.  1). 

In  beiden  Vaticani  treten  dazu  Libanius'  Legatio  Menelai, 
TT.  aTT^Yjariac,  ;rpoa'f(ov'/jVTi%6c  looXtavij)  und  Briefe  (collectio  Lacape- 
niana).  Diese  stehen  auch  im  Sinaiticus,  der  ursprünglich  mit  dem 
Tischendorfianus  eine  Handschrift  bildete  (Tischendorf  Wiener 
Jahrb.  1845  vgl.  Förster  Libanius  I  S.  335).  Laur.  56,  3  hat  diese 
Schriften  nicht,  dafür  außer  grammatischen  Abhandlungen,  einem 
Fragmente  von  Demosthenes'  tu.  TuapaTupsoßsiac  und  anderen 
Schriften  Epigramme  und  Briefe  wie  Vat.  1534  A,  unter  anderen 
Brutusbriefe,  die  auch  in  diesem  stehen,  andrerseits  die  Vita  Li- 
banii  des  Eunapius,  die  auch  im  Vat.  2243  sich  findet. 

Libanius'  Briefe  treffen  wir  neben  den  Plutarch Schriften 
auch  im  Kiccard.  86,  der  sonst  nichts  enthält,  sowie  im  Vat.  199, 
hier  neben  der  Legatio  Menelai,  seiner  {lovtpSta  ItuI  'looXtavtp  und 
ItcI  Nixo[i.Y]S£ia,  zu  denen  vonAristides  wieder  die  Palinodie  über 
Smyrna,  diesmal  mit  der  Monodie  über  Smyrna  und  der  Rede 
xaia  Twv  iiop5(ou{iev(ov,  ferner  außer  anderm  einige  andre  Schriften 
Plutarchs  und  Schriften  Lukians  treten. 

Mit  Libanius'  Apologie  und  Schriften  von  Lukian  und 
Aristides  (sowie  Piatos  Phaidon,  Demosthenes'  Kranzrede 
und  christlichen  Autoren,  z.B.  Basilius)  verbinden  sich  Plutarch 
10.  7  in  Vat.  2250.  Aristides'  de  rhetorica  Xöyoc  i:pmo<;  tritt 
auch  im  Rice.  49  zu  Plutarch. 

Im  Vat.  1534  A  steht  noch  Basilius'  Rede  de  legendis  libris 
gentilium.  Mit  dieser  und  mit  Plutarch  10.  7  finden  wir  im  Har- 
leianus  5660  Isokrates  ad  Nicoclem,  ad  Demon.  und  Nicocles 
zusammen.  Granz  eng  verwandt  mit  diesem  Harleianus  ist  Laur. 
57,  29,  der  von  Plutarch  (7.  10)  und  Isokrates  dieselben  Schriften 
bringt,  dazu  Dialoge  Lukians,  die  olynthischen  Reden  des  De- 
mosthenes sowie  Epigramme,  aber  merkwürdigerweise  (jedenfalls 
in  10)  nicht  den  Text  der  A-Recension  angenommen,  sondern  den 
Vulgatatext  des  Planudes  vorgezogen  hat. 

Abseits  steht  Par.  1211,  der  außer  den  Plutarch  Schriften  Ho- 
milien,  Verse  und  die  Grammatik  des  Planudes  hat.  Aber 
wenigstens   diese  Grammatik  treffen  wir  im  Laur.  56,3  wieder^). 


1)  Tisch,  gehört  also,  obwohl  er  7  ausläßt,  ganz  eng  mit  den  drei  übrigen 
Handschriften  zusammen. 

2)  Laur.  Redi  110  hat  3.  10.  7  für  sich  und  dann  (von  anderer  Hand)  Plut. 
de  Alexandri  und  de  ßomanorum  fortuna,  Ottob.  286  enthält  nur  Plutarch  3.  10, 
Berol.  1617  hat  10  inmitten  aller  möglichen  Excerpte  und  Schriften,  Berol.  oct.  15 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten.   Phil.-hist.  Klasse.  1913.    Heft  3.  23 


342  M.  Pohlenz, 

Ich  denke,  dieser  Überblick  legt  von  vornherein  den  Gredanken 
nahe,  daß  wir  es  hier  mit  Zusammenstellungen  zu  tun  haben,  wie 
wir  sie  auf  griechischem  wie  auf  römischem  G-ebiete  im  Mittelalter 
oft  genug  treffen,  Zusammenstellungen,  die  für  die  Zwecke  des 
höheren  Unterrichts  Schriften  beliebter  Autoren  vereinigen,  in 
sich  dabei  aber  natürlich  je  nach  den  Neigungen  der  benutzenden 
Lehrer  variabel  sind^). 

Für  den  Text  Plutarchs  erweckt  diese  Herkunft  nicht  großes 
Vertrauen.  Das  enthebt  uns  aber  nicht  der  Pflicht  ihn  genau  zu 
prüfen.  Um  eine  sichere  Grundlage  zu  haben,  habe  ich  de  curio- 
sitate  in  Tisch.  Par.  1211  Vat.  1534  A  2243  Harl.  vollständig 
collationiert,  eine  Collation  des  Berol.  1617  verdanke  ich  Nach- 
städt,  von  den  übrigen  habe  ich  mir  die  Lesarten  an  einer  Reihe 
von  wichtigen  Stellen  besorgt.  Für  de  ad.  et  amico  hat  Paton 
Paris.  1211  vollständig,  Harl.  Vat.  1534.  2243.  2250  Ott.  Berol.  15 
Bern,  teilweise,  in  de  profectibus  Paris.  1211  und  Tisch,  vollständig 
verglichen.  Die  Abweichungen  dieser  Handschriften  unter  einander 
sind  so  gering^),  daß  wir  im  Folgenden  ganz  davon  absehen  und 
einfach  mit  dem  A-Texte  rechnen  können,  der  sich  überall  mit 
voller  Sicherheit  herstellen  läßt. 

Wenden  wir  uns  diesem  nun  zu,  so  sei  zunächst  gleich  auf 
eine  Eigentümlichkeit  hingewiesen,  die  deutlich  zeigt,  daß  der 
Text  für  bestimmte  Zwecke  bearbeitet  ist.  Wie  nämlich  unsre 
castrierten  Schulausgaben  Stellen  weglassen,  die  an  die  geistigen 
Fähigkeiten  des  Schülers  oder  Lehrers  zu  hohe  Anforderungen 
stellen  oder  sonst  Anstoß  erregen,  so  finden  sich  auch  im  Texte 
unsrer  Recension  Lücken,  die  nur  durch  bewußte  Streichung  her- 
vorgerufen sein  können.  So  fehlt  in  de  curiositate  3  III  p.  337,  20 
Bern,  der  für  den  Zusammenhang  entbehrliche  Hexameter  ivd-a  y^ 
jcoo  otacpaivsO"'  at'  h  zoTrpiiQ  {j.ia  xpi^KJ  vollständig,  in  c.  7  p.  343,  21 
die  Verse  bIzöl  \loi  oxdTüTüov  spst, 

k^'  oic  Ys^övaaiv  ai  StaXoaetc'  xaöta  Y^p 
TüoXoTTpaYiiovcüv  vuv  6  7ca'cdpaT0(;  Tcspuratsi^) 
Plutarchschriften  nebst  einer  griechischen  Übersetzung  von  Ciceros  Cato  maior, 
Bemensis  297  hat  7  allein  nebst  Excerpten  und  Thukydidesreden. 

1)  Eine  lehrreiche  Parallele  liefert  in  mehr  als  einer  Hinsicht  das  von  Tafel 
Die  Überlief erungsgeschichte  von  Ovids  Carmina  amatoria  verfolgt  bis  zum  II. 
Jahrhundert  München  1910  nachgewiesene  Corpus,  in  dem  Ovids  Amores  oder 
andere  Liebesgedichte  mit  anderen  heidnischen  und  christlichen  Gedichten  ver- 
einigt waren. 

2)  Zu  beachten  ist  dabei,  daß  Berol.  15  Bern.  Ott.,  wie  gesagt,  die  Lesarten 
der  Recension  nur  zum  Teüe  aufgenommen  haben. 

3)  zoXu7:pa7(j.ovtöv  vjv,  wie  Emperius  herstellte,  haben  Ambr.  C  195  (I)  und 
Vat.  1309  (K),  die  übrigen  vyv  TToXuKpaYJjLovuiv. 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften.  343 

mitsamt  dem  einleitenden  Xsycov,  und  ebenso  ist  in  de  ad.  et  am.  27 
(I  p.  164 j  17)  aXX'  0  xi  oi  sioaito  ysXouov  'ApYstoiatv  gestrichen.  Aucli 
das  Fehlen  des  ganzen  Satzes  ooSs  ^ap  xb  oovstSsvat  xolq  (pikoK;  zol 
alo/pd,  TTÖ^-sv  7s  §7j  xb  oo[JL7:paTT£iv  %al  aovaaxi^{J-ov£iv  aipstöv  lortv  (ib. 
23  p.  155,  23 — 6)  oder  eines  Passus  wie  Äp)(ö[xsvot  —  (ScTuoTi^svTat,  de 
prof.  10  (I  p.  196,  3—5)  ist  gewiß  nicht  durch  bloßes  Schreibver- 
sehen zu  erklären,  da  jeder  äußere  Anlaß  zum  Ausfall  fehlte. 
Freilich  sind  die  Grründe,  die  zur  Weglassung  bestimmt  haben, 
hier  nicht  für  uns  zu  erkennen.  Klarer  liegt  die  Sache  de  curios. 
7  (III  p.  342,  22).  Dort  bieten  die  meisten  Handschriften:  ^dps 
YÄp  "Hpö^iXov  Tj  'EpaaioTpaxQy  y)  töv  'AoxX'^TTtöv  aoröv,  ot'  f^v  av^pwTuof?, 
M^^ovia  xoL  ^apjxaxa  %äl  xä  op'{avoL,  v.olx''  oixiav  7:aptord[J.£Vov  avaxpivstv, 
\Lri  xi<;  s/£t  oopiYVa  Trspl  SavtTÖXtov  7]  yovy]  Ttapxtvov  Iv  oaripoj.  Wenn 
hier  A  nicht  bloß  iv  ootspo^  wegläßt,  sondern  auch  SaztuXtov  (6  6s 
öaxToXio«;  ivtspoo  [i.sv  tsXoc  oSö?  ös  twv  1%  xoiXiac  TuspitTcöv  Pollux 
II,  210)  in  8d*/tToXov  ändert,  so  ist  die  Ausgabe  in  usum  Delphini 
wohl  nicht  zu  verkennen  (so  schon  Treu).  Amüsanter  ist  noch 
eine  Stelle  in  de  ad.  et  am.  32  (I  p.  171,26):  TjZtOTa  ös  TupsTüsi  Ya- 
jjLstfjC  dxooo6o'/]c;  avöpa  Ttal  ;üai§(oy  Iv  ot|>ei  Tuatspa  xai  lpaoTY]v  IpcojJL^voo 
^apövuo?  7]  Yvwpi»i(dv  §t§doxaXov  d;ro%aX6;rT£iv  *  s^tatavTaL  y^^P  ^'^o  Xu^üy];; 
7cal  öpY'^?  iX£YXÖ[j.£voi  Tuap'  oic  £?)ooxt[j.£iv  d|ioöaiv.  Denn  wenn  hier 
in  A  die  Worte  Y;  'i'Ji^pi\L(ü'j  öiSaoxaXov  fehlen,  so  sieht  darin  Paton 
gewiß  mit  Recht  das  Werk  des  humorlosen  Schulmeisters,  der  die 
Gefährdung  seiner  Autorität  befürchtete. 

Prüfen  wir  nun  den  Text  der  Recension  im  ganzen,  so  ist  auf 
den  ersten  Blick  d'eutlich,  daß  dieser  aus  derselben  Quelle  stammt 
wie  unsre  sonstigen  Handschriften.  Um  nur  einen  Fehler  zu  er- 
wähnen, den  er  mit  dieser  gemeinsam  hat,  lesen  wir  auch  hier  in 
de  curios.  1  (p.  335, 6)  oaoov  uSwp  vcai'  'AXtCövog  tj  öpoöc  a[i^l  tcs- 
TTjXa.  Daß  dieser  Vers  corrapt  ist,  zeigt  das  Fehlen  der  Cäsur. 
Deshalb  ist  sehr  bemerkenswert  eine  Variante,  die  sich  in  Marc. 
427  und  in  250  findet,  wo  die  Stelle  freilich  nur  auf  einem  jungen 
Ersatzblatte  in  einer  mit  427  eng  verwandten  Gestalt  steht.  Dort 
ist  nämlich  nach 'AXiCövoc  eingefügt  shp^yopoio,  und  es  könnte  wohl 
bei  dem  Dichter  etwa  gestanden  haben: 

^ooov  o§<öp  xat'  'AXiCövoc  £opo/öpoio, 
Tj  §ptjöc  o,\Lrpl  7r£T7jXa   . . . 
Aber  solange  wir  mit  'AXiCövoc  nichts  anzufangen  wissen  ^),   bleibt 
das  natürlich  unsicher. 


1)  An  sich  kann  sehr  wohl  hier  der  Name  einer  stark  bewässerten  Talland- 
^chaft  stehen. 

23* 


344  M.  Pohlenz, 

Innerhalb  unsrer  Überlieferung  gehörte  die  Vorlage  von  A  in 
10  zusammen  mit  den  voitreiiliehen  Handschriften  G  (Barb.  II,  3), 
X  (Marc.  250),  I  (Ambr.  C  195  inf.),  K  (Vat.  1309).  So  bieten 
A  G  X I K  337,  25  xaitoi  to  75  (vtaiiot  75  tö  rell.),  343, 16  jiäXXov 
IpißXeTrouöL  (ipißX.  [xaXXov  rell.),  344,  8  oöSs  jrapsXfjXoO-ag  (06  Trap.  rell.), 
354,  19  Y£vsodat  (Ys^sv^odai  rell.).  Mit  G  X  bietet  A  außer  336, 8 
TcoXoTüpaYfxovwv  (7roXo7:pdY[i.()i)v  rell.)  besonders  das  von  Heiske  mit 
Recht  geforderte  IxTCTwostc  r^V£[i.oviü)v  341,  3  (rj7e[j.öv(üv  rell.).  Auch 
das  von  Treu  hervorgehobene  jJLYjxavTJoaa^ai  am  Anfang  der  Schrift 
(334.  6)  ist  eine  alte  Variante  für  IpYaaaoö-ai,  die  A  mit  G  und  K 
(der  aber  am  Rande  von  erster  Hand  auch  ip^daac^ai  bietet)  ge- 
mein hat  ^).  Daß  endlich  G  in  10  der  nächste  Verwandte  ist,  zeigt 
außer  der  Form  '/caTavTjXwas  340,  5  besonders  c.  15  (p.  353,  7),  wo 
G  A  lesen :  zob<;  8zG\i.ob<;  loic  ööoöat  SiaßLßpcoaxovTsc,  während  alle 
übrigen  die  Stellung  tote  öSoöot  tou?  Ö£0[j.o6c  S.  bieten.  Endlich  sei 
hier  noch  der  Schluß  von  c.  11  (348,  21  ff.)  besprochen:  woTrsp  Y^p 
oE  dsTol  xal  Ol  XsovTsc  ^v  iq)  TrepiTratsiv  aoatpecpoootv  siao)  loug  oW/ac, 
iva  [J.7]  TTjv  ax{iY]v  auTcöv  xal  t'?jv  o^oTYjTa  xaiaTpißwaiv,  ootcd  x6  ttoXu- 
:rpaY[i&v  toö  (piko^oL^ob<;  dx{j.fjV  xiva  xal  OTÖjj.wjj.a  vo[j.iCovt£(;  eysiv  [it] 
xaTavaX'loxwjisv  [itjS'  d7üa{j.ßX6vw[X£V  iv  loig  d^pnjaTotc-  So  bietet  den 
Schluß  der  Stelle  richtig  G.  In  X  ist  im  letzten  Worte  das  a 
ausgefallen  und  sv  loio/pYjaTot?  geschrieben.  Dieses  Versehen  hat 
in  den  übrigen  Handschriften  zur  Corruptel  /eiptaroi?  geführt.  Nur 
in  A  ist  noch  das  richtige  d/p'/jaroK;  bewahrt,  das  außerdem  sich 
bloß  als  Variante  in  A  findet  und  in  X  durch  die  kritische  Be- 
arbeitung des  Correctors  X^  hergestellt  ist^).  Außerdem  war  u.yj§' 
dÄa[JLßX6v(ü|j.£v  nach  xaxavaXtoxwixsv  im  Archetypon  der  Handschriften 
ausgefallen  und  fehlt  deshalb  in  einem  großen  Teile  von  diesen 
(den  beiden  Moscuenses,  dem  Florentiner  Palimpsest,  C  *  Vind.  al.), 
im  ersten  Moscuensis  ist  es  an  richtiger  Stelle  eingefügt  und  steht 
dort  auch  in  G  X  K I,  während  A  und  D,  denen  ßernardakis  folgt, 
es  fälschlich  am  Schluß  nachtragen. 

Dasselbe  Manuscript  war  die  Vorlage  von  A  üi  de  adulatore 
et  amico.  Hier  tritt  die  Verwandtschaft  mit  G  sogar  noch  viel 
stärker  hervor,  und  hier  liegt  die  Sache  so,  daß  A,  wo  es  seine 
Vorlage  wiedergibt,  zu  den  besten  Zeugen  der  Überlieferung  gehört 
und  der  Text  häufig  auf  G  A  basiert  werden  muß  und  in  manchen 


1)  Richtig  ist  aber  fjLT|yavr^aaaöcii  nicht,  da  dieses  nicht  neben  dem  Objekt 
einen  Prädikatsaccusativ  zu  sich  nimmt. 

2)  Unsicher  ist  der  Florentiner  Palimpsest  (L).  Nach  der  für  mich  ange- 
fertigten CoUation  von  Mose.  1  müßte  auch  dieser  dryo/^i-coic  liaben,  doch  bedarf 
die  Stelle  der  Nachprüfung. 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchisclier  Schriften.  3^ 

Fällen,  wo  G  Versehen  hat,  gezweifelt  werden  kann,  ob  hier  nicht 
A  allein  aus  Überlieferung  das  Richtige  hat.  In  de  profectibus 
dagegen  stammte  die  Vorlage  von  A  selbst  schon  aus  einer  Re- 
cension, deren  Lesarten  besonders  im  Parisinus  1955  (C)  und  im 
Venetus  X  von  den  Correctoren  C^  X^  eingetragen  sind.  Auf  das 
Vorlegen  von  Einzelstellen  können  wir  hier  an  dieser  Stelle  ver- 
zichten, da  diese  Lesarten  im  Apparat  Berücksichtigung  finden 
müssen  und  der  erste  Band  der  Moralia,  der  diese  beiden  Ab- 
handlungen enthält,  schon  demnächst  erscheinen  wird. 

Die  Recension,  aus  der  die  Vorlage  von  A  in  de  profectibus 
stammte,  war  von  einem  tüchtigen  Grelehrten  gemacht,  und  seine 
Conjecturen  sind  es,  die  vor  allem  in  de  profectibus  in  modemer 
Zeit  Beifall  gefunden  haben.  Aber  auch  in  7  und  10  sind  es  fast 
ausschließlich  die  aus  der  Vorlage  von  A  stammenden  Lesarten, 
die  seinen  Ruf  begründet  haben,  weil  man  sie  fälschlich  für  Sonder- 
lesarten dieser  Recension  hielt.  Unser  Urteil  über  diese  muß  aber 
natürlich  von  den  zahlreichen  Varianten  abhängen,  die  sich  aus- 
schließlich in  ihr  finden.  Absehen  werden  wir  dabei  von  den  zu- 
fälligen Verschreibungen  (wie  la  jidv  lauiv  aizb  (pO-övoo  xaxa  %epa 
für  Ttay.a  X£L[j.£va  de  cur.  1  p.  335, 13)  wie  auch  Weglassungen. 
Diese  sind  allerdings  so  zahlreich,  daß  man  auch  abgesehen  von 
den  schon  vorhin  S.  342  berührten  Fällen  häufig  an  eine  Absicht, 
sei  es  auch  nur  die  der  Kürzung,  glauben  möchte,  besonders  wenn 
es  sich  um  das  Weglassen  der  Hälfte  eines  zweigliedrigen  Aus- 
drucks handelt^).  Jedenfalls  tritt  uns  diese  Eigentümlichkeit  in 
allen  drei  Schriften  in  derselben  Weise  entgegen,  sodaß  sich  auch 
darin  die  Einheitlichkeit  dieser  Überlieferung  zeigt.  Um  einige 
Beispiele  anzuführen,  fehlen  in  de  ad.  et  am.  2  (I  p.  119, 19)  ts 
Ttal  7üpaY«j.dT(ov  nach  oixwv,  3  p.  123,  1  av  [i.yj  7üaps/(ö{i£V,  9  p.  129,  5 
v.al  aovfj^eiav  nach  §i'  ojJLtXiav,  11p.  133,  11  der  zweite  Teil  des 
Verses  o  §tj  ptYiorov  oScoSsv,  13  p.  137, 25  t^c  avata^-Yjoiac,  in  de 
prof.  5  p.  188, 11  potSiooc  töv  aXov  %al  zwischen  StaXöwai  und  tt]v 
aÖY][JLOviav,  9  p.  193,  27  v.cd  T£to(po)[i£vov,  10  p.  194,  21  sxaorov,  p.  195, 1 
%al  axpoatwv  nach  litai'^BzöiiV,  12  p.  200,  13  zal  aXoYOV  nach  ^avtaart- 
%öv  und  16  6  vö'aoc,  14  p.  204,  7  (piX£lv  >cal  vor  a^aizöLy ,  endlich  in 
de  curiositate  z.  B.  in  c.  9  III  p.  345, 17  %al  Ypd{i[JLaTa  %al  o^paYtSa? 
nach  iTctotoXac;  und  27  %a\  Juapa^poaovYjc  nach  ptavCac,  12  p.  349, 3 
za6-d7r£p  y£ipl  z^  izepispY^^  nach  ixyjSs  twv  Ivtö?  l7üiSpdir£0^at  und  v.  20 
%al  :r£piaYO[t^voo<;  nach  tpa^'^XtCoasvoo?,   351,  26  £i?  aTuavua.     In  c.  10 


1)  Teilweise  können  auch  die  nachher  zu  besprechenden  rhythmischen  Gründe 
mitsprechen. 


346  ^I-  Pohlenz, 

schreibt  Plutarch :  .Wenn  jemand  sich  aus  den  Schriften  der  Alten 
die  schlechtesten  Stellen  aussuchen  wollte,  7.7rps;rTj?  7.al  avw^eXrjc 
6  dY]oaüpto{iö?  aoTOö  -cwv  aXXorptwv  a{xapTir]{j.dT(j)v'.  So  lesen  tadelfrei 
die  meisten  Handschriften.  Die  interpolierte  Überlieferung  von  D 
und  der  6-Klasse  (Brux.  40  Ambr.  Q  89  Ven.  511),  der  ßernar- 
dakis  folgt,  bietet  schlechter  drjoaopöc  aoroö  (0  aoicj))  ys[j.(idv  aXXotpiwv 
a(jLapTY][j.a'C(ov.  A  hat  auch  -O-Tjoaopö?  aoToö,  läßt  aber  die  drei  letzten 
Worte  einfach  weg. 

Der  wahre  Charakter  von  A  tritt  aber  erst  da  zu  Tage,  wo 
zweifellos  bewußte  Abweichungen  von  der  Vulgata  vorliegen. 
Verhältnismäßig  harmlos  ist  es  dabei,  wenn  de  curios.  8  p.  344, 17 
6  Twv  Oooptwv  voixo^err^c:  zum  Gesetzgeber  der  Tyrier  gemacht  wird 
oder  wenn  mehrfach  die  Stellung  des  attributiven  Grenetivs  ge- 
ändert wird  (z.  B  de  ad.  10,  I  p.  131,8  tö  toö  xöXay.oc  oö'^'.o{j.a  für 
TÖ  oöfptofxa  Toö  % ,  de  cur.  3  p.  338,  23  6  toö  7roXo7rpaY{j.ovo?  voö?  für 
Toö  icoX.  6  voöc,  9  p.  345,  20  r^c  toO  ßaotXsöx;  IiciotoX-^c;  für  t^?  Itti- 
otoXtJc  toö  ßao.).  Ebenso  wird  es  nicht  wundernehmen,  wenn  im 
Homervers  de  prof.  11  p.  199,  21  oox'  ^/fpovi  'fwil  iotxa?  das  pro- 
saische dv§pl  eingesetzt  ist  oder  wenn  gelegentlich  eine  Partikel 
zugefügt  wird.  So  setzt  A  de  cur.  4  p.  339, 12  in  xd  yap  TJStata 
xal  xdXXtaxa  twy  ßaaiXswv  s^w  ;rpöy.£iTai  mit  Rücksicht  auf  das  fol- 
gende el  Ss  ein  [j.sv  vor  ^dp  ein,  und  das  Gleiche  findet  sich  noch 
viel  öfter  in  den  beiden  andern  Schriften.  In  de  profectibus  zählt 
Paton  acht  Eälle,  wo  ein  solches  [jiv  interpoliert  ist  (z.  B.  I 
p.  203,  11,  wo  für  -dvxa^  72  ein  Tudviac  {Jiv  eingesetzt  ist),  in  de 
adnlatore  sechs.  In  c.  8  schildert  Plutarch  plastisch  den  Eifer 
des  Neugierigen,  der  nach  der  Stadt  kommt  und  jeden  Bekannten 
stürmisch  ausfragt  —  00  [jltjv  dXX'  dv  ^isv  zu;  £•/•(]  zi  toioötov  ct:reiv, 
xaiaßdc  oLnb  loö  itttcoo  Ss^twadixsvoc  xata^tXiijoa«;  ioTrj/,£v  dxpowji.svoc. 
A  hat  hier  das  malende  dreigliedrige  Asyndeton  ^)  nicht  verstanden 
und  fügt  %al  vor  %aTa'^iX-/joac  zu,  das  von  da  aus  seinen  Eingang 
in  die  Ausgaben  gefunden  hat. 

Wichtiger  ist  die  Stelle,  die  im  Anfang  von  c.  8  unmittelbar 
vorhergeht.  Da  heißt  es  p.  344,  1  von  den  Neugierigen:  £i<;  tö 
d6iY[j.a  %al  TTjv  d^opd-v  y.al  touc  Xi(xsva?  wO^oöviai.  Das  Wort  osiYfJ-a 
hat  den  Byzantinern,  denen  die  Bedeutung  ^  Warenbörse'  unbekannt 
war,  viele  Schwierigkeiten  gemacht.  Während  daher  die  alten 
Handschriften  (Palimpsest  L  und  Paris.  C,  ferner  X^  XJrb.  98  Y  W 
Mose.  2  und  wohl  auch  1  von  erster  Hand)  das  Wort  unangetastet 


1)  Vgl.  etwa  de  ad.  20  (I  p.   150,  4)    ti    |xtj    />av8avo(j.ev    soiutou;    iTTil)  j|j.oOvtc; 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften.  347 

lassen,  findet  sich  im  Mazarineus  am  Eande  die  Conjectur  oifiai 
ß'^[ia  ^£ö)y,  und  diese  Worte  sind  in  Ss  (Vat.  264  und  1212)  in 
den  Text  gedrungen,  sodaß  dort  steht  S£iY{xa  oI^oli  ß'^fxa  dswv  %al 
TTjV  etc.  Der  engste  Verwandte  dieser  Handschriften  D  hat  einfach 
die  Conjectur  jSfjjia  eingesetzt  und  dieselbe  findet  sich  dann  in  I K, 
der  0 -Klasse,  sowie  im  Moscuensis  von  zweiter  Hand  und  dem- 
entsprechend im  Planudeum.  A  dagegen  hat  eine  andre  Conjectur, 
TÖv  S'^ji.ov,  die  auch  von  dem  Corrector  von  C  und  X  aufgenommen  ist. 
In  c.  2  p.  337, 1  bieten  G  W  (Vind.  73),  0  und  das  Planudeum 
nach  der  zweiten  Hand  des  Moscuensis:  xal  'ApiattTUTuoc  '0Xo[i,7rtdoiv 
'I(3)(0{JLa/(5)  aü[j-ßaXü)v  '/jpwia  zt  ScoxpaTYjc  SiaXsYÖjJLsvoc  ootcö  zobq  vsoü? 
d'.ot.zid"fiGi.  Für  vsooc,  das  vortreiFlich  die  empfängliche  Jugend  be- 
zeichnet, haben  L  C^  X  YM  (Mose.  1)  N  (Mose.  2)  sowie  Maz.  S  und 
andre  die  leichte  Corruptel  d-soo?  oder  ^soo?.  Daraufhin  ist  einmal 
die  Conjectur  xoac  'A^'/jvaioog  gemacht  worden  (IK  Marc.  427  D 
und  danach  ßernardakis  ^)) ;  hübscher  ist  zodq  d-^azd^,  das  in  A  steht 
und  tatsächlich,  wie  Treu  im  Anschluß  an  Wyttenbach  zu  Mor.  41a 
hervorhebt,  der  Bedeutung  ^Hörer'  gelegentlich  nahe  kommt,  frei- 
lich aber  doch  dann  nur  den  Hörer  einer  Epideixis,  nicht  den 
Gesprächspartner  des  Sokrates  bezeichnen  könnte.  —  In  c.  12 
p.  350,  8  hatte  die  Vorlage  von  A  gewiß  wie  die  meisten  Hand- 
schriften :  o^sv  Ixsivo  [Jvsv  ^ebBoQ  kozi,  zb  AYj{iöxpiTOV  izo'jotco?  oßsoai 
Ta<;  o^B'.Q  aTüspsioajisvoy  sie  iooTUTpov  Tropw^sv  Ttal  tyjv  octü'  aoTwv  ava- 
VvXaatv  d£^a[j.£vov.  Mit  Recht  nahm  der  Urheber  der  Recension  hier 
Anstoß,  änderte  aber  an  falscher  Stelle,  indem  er  ahzoü  für  aotwv 
einsetzte,  das  wegen  des  Hiates  unmöglich  ist.  Das  Richtige  bieten 
G I K  mit  sGonzpoL  Tuopw^svTa  (X  hat  saoTccpov,  aber  hinter  TEopoD^ev 
eine  Rasur  von  2  Buchstaben,  also  ursprünglich  wohl  auch  Tropco- 
'^8VTa)'0.  —  Interessant  ist  auch  eine  Stelle  im  letzten  Kapitel. 
Dort  heißt  es  in  den  meisten  Handschriften  p.  354,  2:  coia%ooaTä<; 
jjLSV  ouv  Tzpöizoq  sax-v  ö  vsoc  Aapeio?.  Daß  hier  vso^  nicht  die  scharfe 
Bezeichnung  des  Regenten  gibt,  die  man  erwartet^),  hat  der  By- 
zantiner ganz  richtig  empfunden,   aber  sein  jrpwTo?  wird  niemand 


1)  Ein  Gegensatz  zwischen  Olympia  und  Athen  ist  von  Plutarch  natürlich 
nicht  beabsichtigt. 

2)  An  saoTtTpa  rupwö^vx«,  wofür  Diels  in  den  Vors.^  eaoTtTpov  -upl  avTixeSsv 
mit  unzulässigem  Hiat  (und  wohl  auch  zu  schwachem  Sinn)  bietet,  ist  kaum  An- 
stoß zu  nehmen.  Gedacht  ist  an  Hohlspiegel,  von  denen  Plutarch  de  facie  937  a 
sagt:  xä  'AoX\a  xtöv  ^ooTcrptuv  e^TOvcoT^pctv  Trotet  xfjS  7:porjyou{^.£VTj;  auyTJ?  Trjv  dvaxXw- 
fA^vTjv,  wöxe  xal  «pXdya;  ötvaTrifjLTceiv  TcoXXctxts. 

3)  jDarius  minor*,  das  die  Übersetzungen  bieten,  paßt  schon  deshalb  nicht, 
weil  es  drei  Herrscher  des  Namens  gab.     AvTt'yovo;  6  y^pwv  ist  anders  zu  beurteilen. 


348  ^^-  Pohlenz, 

annehmen.  Um  so  einleuchtender  ist  die  Lesart  von  Gr,  der  auch 
sonst  nicht  selten  aus  einem  Seitenkanal  allein  das  Ursprüngliche 
bewahrt  hat^),  6  vöO-o?  Aapsloc  (über  diesen  Beinamen  des  zweiten 
Dareios  vgl.  Swoboda  in  der  Realencyclopädie  IV,  2200),  zumal 
dabei  auch  die  Verderbnis  zu  N€OC  sich  leicht  erklärt^).  Unmittel- 
bar darauf  hat  A  das  durch  v.  Dionis  28  gesicherte  tooc  §s  Trpooa- 
7töY.i§ac  aus  begreiflichen  Gründen  durch  tooc  §s  TrpoaaYWYsa?  ersetzt*). 

Endlich  sei  wenigstens  eine  Stelle  aus  de  adulatore  angeführt. 
Dort  hat  A  p.  158,  28  ff. :  outw?  6  rpikoQ,  av  ziq  t)  SaTrdvTjV  t]  zivSovov 
7j  ;rövov  s'/ooaa  ypsiv.  zaTaXa{j.ßdvirj,  TupöjToc  ä^iot  xaXsioi^at,  offenbar 
aus  der  Vorlage,  da  auch  Gr  W  a^iol  bieten,  während  alle  übrigen 
a^twv  richtig  haben.  Der  Redactor  von  A  zog  daraus  die  Con- 
sec[uenz  und  änderte  auch  im  Folgenden:  ottoo  Sb  Tüpdasottv  ala/ovY] 
{J.ÖVOV,  lav  xal  (psiSso^at  7rapaL'uo6[i.£voc  in  TrapaiTsttai. 

Die  Conjecturen  von  A,  die  wir  bisher  besprochen  haben, 
waren  unrichtig;  aber  die  Art,  wie  der  Byzantiner  an  Lesarten 
seiner  Vorlage  Anstoß  nahm  und  sie  zu  bessern  suchte,  zeugte 
jedenfalls  von  gewissem  Scharfsinn  und  Überlegung.  Es  ist  zu 
erwarten,  daß  einem  solchen  Manne  auch  gelegentlich  eine  wirk- 
liche Verbesserung  gelang.  Hierhin  rechne  ich  in  de  curios.  be- 
sonders  in  c.  10  (346,  14) :   lato?   av    aoT(|>  xb  TrpäYfia  ;rpooataiY],   wo, 


1)  Eine  große  Anzahl  von  Belegen  wird  der  erste  Band  der  Moralia  bieten. 
Sonst  führe  ich  an  de  coh.  ira  2  (III  p.  181, 13)  ucp*  exipou  Suax^xo;  6  öufxo;  Av 
(die  übrigen  mit  Hiat  ucp'  etepou  6  öu{ao?  6.  wv),  6  (p.  186,  5)  (5-/^öy)v  (=  S  ^,  die 
übr.  ay^olri^),  ^^  (1^4:,  2)  2a-6pou  toü  SafjLt'ou  wie  Stobaeus  20,  58  (toü  }La{x{ou  fehlt 
sonst),  de  frat.  am.  13  (259,  5)  dveXei^epov  aTt|j.ov  (oct.  dveX.  die  übr.,  vgl.  nachher 
iXeu&^ptov  evTiftov). 

2)  Erst  bei  der  Lesart  vd&o;  tritt  hervor,  warum  Plutarch  hinzufügt :  7-t!JT(Lv 
eaoTijj  xat  ravT«;  ü'^optbfjiEvo;  xctl  8eooiy.u>;. 

3)  In  den  Sophokles versen  p.  517  D  (fr.  787),  wo  Menelaos  sein  Geschick 
mit  dem  Wechsel  des  ^Mondes  vergleicht,  der 

iz  doVjXou  TipÄTOv  Ip/etai  via 

T.podtur.a  xa)A'jvou5a  xai  7rXr]pou|JLivr;  * 

^(Tjxav  irep  otuTr^;  e'jyEveaTotTT]  cpavT^ 

rotXtv  oiappst  xdirl  (atjO^v  Epyetai, 
hat  A  für  a^xri;  die  Interpolation  ayöt;.  Dagegen  bietet  es  gleich  darauf  eüyevea- 
Tot-nj  mit  der  Mehrzahl  der  Handschriften.  D  6  haben  hier  die  Lesart  eOTtpeTrearotTTj, 
die  auch  von  modernen  Philologen  vermutet  worden  ist.  Sie  ist  an  sich  unan- 
stößig, wenn  auch  nicht  sehr  bezeichnend.  Aber  da  auch  vita  Demetr.  45  und 
Act.  Rom.  282  b  nur  eOyeveöTd-rTj  in  den  Handschriften  steht,  kann  man  nur  dieses 
als  Überlieferung  ansehen.  Ist  es  zu  kühn  eu^avesTaxTi  vorzuschlagen,  das  zwar 
nirgends  belegt,  aber  durch  yolvo;  und  die  zahlreichen  von  diesem  Worte  bei  den 
Tragikern  vorkommenden  Ableitungen  nahegelegt  wird?  (Im  selben  Sinne  hat 
Plutarch  Sept.  Sap.  Conv.  p.  IGl  e  vom  Monde  eycpcyy/,;.). 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften.  349 

wie  es  scheint,  alle  übrigen  Handschriften  Ttpooialr^  bieten.  Dazu 
kommt  der  Anfang  von  c.  7:  Odtw  S'  svcaauj)  XujuiQpdv  iortv  r^  täv 
^cpl  aDTÖv  %a7.(iav  ava7caXo(];i{;,  wate  ;uoXXoi)c  a;ro^av£tv  Jüpörspov  tj  ösi^ai 
Tt  Twv  aTüopp'/^Twv  voa7]»idTü)v  larpoic.  So  liest  man  in  den  meisten 
Handschriften.  Aber  hätte  Plutarch  eine  Tatsache  aus  der  Ver- 
gangenheit anführen  wollen,  so  hätte  er  gewiß  etwa  gesagt  (öot;' 
äTTS^avov  rßr^  tuoXXol  Soll  aber  der  Satz  allgemein  gelten,  läßt 
sich  beim  Infinitiv  das  av,  das  A  zufügt,  nicht  wohl  entbehren. 
Daß  aber  dieses  av  in  A  nicht  aus  der  Vorlage  stammt,  sondern 
nachträglich  zugefügt  ist,  gewiß  aus  Conjectur,  das  spricht  sich 
hier  deutlich  darin  aus,  daß  das  av  an  verschiedenen  Stellen  ein- 
gesetzt ist.  Der  Tischendorfianus  und  der  Berolinensis  haben  es 
vor,  die  übrigen  —  wohl  richtiger,  da  dadurch  ein  stärkerer  Ton 
auf  das  Verbum  fällt  —  nach  aTuoO-avsiv.  In  derselben  Weise  ist 
auch  in  de  profectibus  10  (197,  1)  das  av  in  cp^2YYO[J-svoo  S'av  azoöoai 
TToO-Tjasiac;  richtig  in  A  ergänzt  ^).  Sicher  richtig  ist  endlich  in  c.  12 
p.  349, 4  die  Lesung  t6  toö  Ssvoy.patouc  s'/(ö[j.5V  :rpö/£tpov,  og  Uf-q 
jj."/]§ev  §ia^sp£iv  xoo?  :rö§ac  r^  todc  6'^^aX{j.o{)C  sl?  aXXoTptav  olxiav  -ci-ö-e- 
vai,  wo  die  meisten  Handschriften  auch  vor  zobQ  itodoLq  fälschlich 
ein  y)  haben.  Aber  hier  steht  A  wohl  unter  dem  Einfluß  der 
0-Klasse,  in  der  auch  das  t)  fehlt.  Mit  ©  und  D  hat  A  auch  das 
richtige  zal  aveo  Se  zt^q  xarapac  taoTYjc  in  c.  10  p.  346,  24,  wo  die 
übrigen  bi  weglassen.  Dagegen  ist  eine  andre  Lesart,  die  A  mit 
0  D  und  X  bietet  und  Bernardakis  aufgenommen  hat,  zu  verwerfen. 
In  c.  2  schildert  nämlich  Plutarch  p.  336,  19  iF.  die  Neugier  fol- 
gendermaßen :  ri\i.BlQ  öl  .  . .  sTspooc  Y£V*aXoYoä[X£V,  on  toö  y^^'^ovo?  6 
TzäTiTzoQ  '^v  X'jpoc,  0päTTa  0  -q  TTJ^Yj  (tit^'/]  A  falsch  mit  anderen 
Hdschr.),  6  Ssiva  §'  o'fsiXsi  TdXavua  ipia  zal  zobg  TÖywOo?  ou%  octtoSs- 
S(o%£V.  Hier  malt  am  Schluß  doch  das  Perfektum  so  anschaulich 
den  Zustand,  wo  der  andre  die  Zinsen  noch  schuldig  ist,  daß  es 
entschieden  dem  a7:£§coy.£v  von  A  0  D  X  vorzuziehen  ist.  Im 
nächsten  Kapitel  wäre  p.  337, 17  an  sich  die  Lesart  von  A  durch- 
aus brauchbar:  w?  y^P  opv^c  £v  oivcia  zpo'friQ  tcoXXyj?  7üapax£i[X£VY]^  s\q 
Ycov'lav  y.aiaoöaa  oxaX£D£i  xtX.  Aber  da  alle  übrigen  Handschriften 
die  tadellose  Lesart  haben  7roXXaxi<;  zpomi^  ;:apa%£'.[jivY]g  ''^),  so  müssen 
wir  in  A  nach  seiner  sonstigen  Beschaffenheit  eine  willkürliche 
Änderung  annehmen,  die  damit  zusammenhängt,   daß  A  nach  oxa- 

1)  Andre  Conjeeturen  von  A,  die  Paton  dort  in  den  Text  aufnimmt,  sind 
183,  27  Toü  Xoyo'j  für  u-o  toö  X^Jyoy,  189,  14  iq  'AOr^vwv  für  Ix  6r^ßwv,  197,  14  yt'vsaOoti 
für  yev^aöai,  202,  8  vüv  dTitO.   für  vöv  jasv  iziS. 

2)  Der  Corrector  von  X  liat  axt;  ausradiert  und  nach  dem  Texte  von  A 
r^(;  übergeschrieben. 


350  ^^-  Pohlenz, 

Xeösi,  wie  schon  S.  342  erwähnt,  den  Vers  ivd^a  '(s  ttoo  §ia(patve^' 
ar'  iv  xoTrpti;]  jiia  xpi^vj  gestrichen  hat^).  Jedenfalls  ist  es  un- 
methodisch, wenn  Bernardakis  hier  beide  Lesarten  contaminiert 
und  TcoXXdxtc  xpo^*^?  zolXfiq  schreibt.  Er  verfährt  damit  nicht 
besser  als  der  Ottob.  286,  der  die  Lesarten  von  A  und  der  Vul- 
gata  öfter  contaminiert,  hier  aber  icoXXaxig  wie  ::ok\riq  streicht, 
weil  beide  in  je  einer  Klasse  fehlten. 

Bisher  haben  wir  aber  den  Punkt  noch  garnicht  berührt,  der 
erst  der  A-Recension  ihren  eigentlichen  Charakter  aufdrückt.  Das 
sind  die  Abweichungen  in  der  Wortstellung,  die  sich  durch  alle 
drei  Abhandlungen  Plutarchs  gleichmäßig  hindurchziehen.  Ich  lege 
für  einige  Partieen  das  vollständige  Material  vor,  zunächst  aus 
dem  Ajifang  von  de  adulatore  et  amico: 

I,  118,    5  "^^j^ixaLOv   o68'    äSsxaaTOv    sivat  Vulgo  —  S.    aivai  ouö'  a§e- 
xaoTov  A 

10  so'füsc  s/ovTi  TTjv  ^tXaoTiav  —  T7]v  ^tX.  so'^osc  s/ovr. 
119,    1  *£l  Bk  St]  ^slov  'fi  aXKj^sia  —  et  ös  ri  aXifj^sta  ^slov 

11  *ou%  av  "i^v  ouTO)  Ssivöv  ooSs  Soa^oXaziov  —  oox  av  "^v  Setvöv 

120, 15  *bI^  tyjv  zpiatv  aTuoXXuvTSf;  iaotoüg  xal  Sia^dstpovtes  —  ätüoX- 
XovTsc  iaoTOÖc  sie  ty]v  Ttptotv  %al  Sta^O-. 

121,  6  *67r£8Ö£TO  lai?  i^Sovatc  —  xal?  'i^öovat<;  GttsSusto 

13  *wc  %oX7.y.=6ovTac  aTcXw?  o^popatsov  —  »V^opareov  w?  xoXaxsu- 

23  *{j.Tfj^'    rioo^xi    [i-7]'c'  sTtatvq)  Sta^spoooiv  —  {xifjt'    sjratvtj)    jJLYJd' 

24  £V  üTüOüpYiatc  xal  dLaxovtatg  TuoXXaxtc  —  iv  ott.  xoXXdxtg  xal 
Staxoviaic 

122,  2  *xöXaxa?  vo[j.tCö>{i£v  —  vo{iiC(«)(i.£v  xöXaxa? 
4  *Yi7V£xaL  xataÖYjXoc  —  xaia§'/]Xo(;  Yivsiai 

9  ipaTceCav  £YXoxXoütJ.£VOüc  —  iYXOxXoopLevooc  Tpd7r£Cav 
10  *o8<;  00  ;röp  o6  otSapo?  ouSe  xaXxö(;  £tjpY£i  ({J.*^  ^ottäv  ewl  Ssi- 
;rvov)  —  o'k  out£  )(aXxöc  oote  Tcöp  out£  oiSapog  EipYei 

123,  25  *07rot)§aoTtx6(;  dfil  <paiv£0^at  xal  äoxvo<;  xal  7rpö^o{j,0(;  —  o.  d. 

xal  d.  xal  tc.  «patvEod-at 

1)  Ohne  die  Änderung  tioXXtj?  würde  nach  dem  Wegbleiben  von  fxfa  xpiö/^ 
der  Gegensatz  von  Fülle  und  Einzelheit,  der  wegen  des  Hauptsatzes  erwünscht 
ist,  tatsächlich  nicht  herauskommen. 

2)  Über  die  Bedeutung  von  +  und  *  nachher. 

3)  119,22  hat  die  Vulgata  8e(>(jievov  Trpovofac,  A,  aber  auch  W  irpovote«  dttJ- 
|Aevov.  Ebenso  nachher  121,6  t6  r^h\J  ixr^Safxoy  TrpoateiAivr^v  vulgo,  (j.Tr)8ofxoo  t6  f|8v> 
zpooufx^vTjv  A  mit  G.    Solche  Stellen  dürfen  natürlich  nicht  mitgezählt  werden. 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften.  351 

125,    1  "^'/olIijo^^ol'^  l^:lxr^^Bii\LOLGl  —  £7riTYjÖ£6|iaGt  /atpooaav 

22  *oox  wv  o\LOiOQ  oo§s  Yt^vöjisvo?  —  00%  ü)v  oü§^  Y-V-  ot^oto<; 
126, 16  *sx(3aY'irjV£U£t  v.al  TrspißaXXstat  tov  '/.^y/ri^(6v  —  rov  %ov/]yöv  Ixo. 

%al    TTSplß. 

127,  8  *%ai   XYJd-Yj    %al    s'JTJO-sia    Tcaiso^^s  —  xal    soTJ^sia   y»at   Xtj^y] 

xaTSoys 
12  *[i.£t'  £'kpa;:sX'a?  Cwv  %ai  yapiTOt;  —  [i.£r'  £ot.  %at  '/^pitoc  Cwv 

20  *TÖ   TTpoof^xov   T^O-o«;   aoroig  aTravta/oö  —  tö  7rp.  aotot^  "^O-o? 
a;cavTa)(oö 

128,  1  *<dc   apdazovTa?   I^ccwvyjc    :Tpoo'.£{i£VO<;  —  1^.   ;rpoa.  w?   ocpso- 

v.ovTa«; 
129, 10  '^Tpa/uTYj'ca  r^c  «fojv^c  —  if^C  cpcov^C  TayoiYjxa 

11  ■*"a7rö  Twv  '?j^cov  xal  aTio  rwv  ßitov  avaXajJLßavoviE?  —  a7c6  twv 

ß'lcdv  X.  a.  T.  t]6-wv  avaX. 
16  *oo§£V  a7üoX£i7r£L  Twv  atoypwv  a|JLi|j.7]Toy  —  icüv  aloypwv  ooSsv 

a[J.l{JL7]T0V    aLTZOksilZBl 

26  *ayO'£aO'ai    xal    §oaxoXatV£tv   toi?   aji^apTf/jXaai   twv   (piXcov  — 
ayö-EcO-ai  toic  aji..  t.  '^iXwv  xal  §oax. 

131,    5  *(!)(;  EuTToXit;   (pyjoiv  —  wc  «pvjotv  EutcoXk; 

8  *i:6  od'^LOfia  loö  xöXaxoc  —  tö  toö  xöXaxoc  aöcpio|JLa 

9  [JLtji'^Tai  ToO  xoXax£00[X£Voo  —  TOÖ  xoXax.  {Jiiji^Tat 

10  *§ia?poXaTT£i    TTjV    ö7r£poy'rjv    lx£'lv(})  —  tyjv    6Ä£poyfjV    £X£ivij) 
5ta(pDXaTT£'. 

11  00T£    C'^Xog    ohdz'lQ    koZl    TTpÖ?    aXX'/jXoDC    0'JT£    (pi>ÖVOC  00T£  ... 

SGTtv  ooT£  wd-oyoQ  TTpö?  aXXifjXoo? 
20  jJLaiVsaO-ai  S'  aoTÖv  —  auTov  §s  •xaLV£a^at. 
Aus  de  profectibus  wäUe  ich  eine  Partie  aus  der  Mitte,  p.  192 — 198: 
192, 13  '^ol  Ss  6-£(0{j.£voi  ßowaiv  Vulgo  —  ol  d'S(ii\isyoi  Bk  ßowoLV  A 
18  *£4£ßaX£  zf^Q  nripoL^  tö  ;:oT7Jpiov  —  zriq  7:ripoi<;  i^£ßaX£  tö  nox. 

27  §ÖY[J-aTa  :roio5vT£?  —  :roioövT£?  ^ÖYl^-aTa 

193,  8  *Sta  TOÖ  OTÖjjLaTOc  Trpoo'fspwv  —  7rpo<3<p£p(ov   Sia  toö  az6iiazo<; 
26  *[iavixoö  xal  avoTJToo  —  avoYJTOt)  xal  [i^avtxoö 

194,  14  a[X£Tpov  £|£y£YX(i)V  —  i^£V£YXwv  a[i£Tpoy 

16    TaÖTTQ    Z"^    TTpOOYJYOpia    T^    TTpOO'/JYOptO^    TaÖTTQ 

23  *£y£<3Ti  TÖ  Tüpöc:  aX'/jO'Etav  —  tö  Trpöc  aX7J^£tav  sveoti 

195,  9  *lv  £i§wXo'.(;   xal  oxiai?  p£|jLßö[JL£VO<;  —  h  axtai?  xal  EiSwXotc 

p£{Xß. 

23  *Tac   T£p(l>ta<;   EÖ-iCojiLevov  Xa[j.ßdv£tv  —  XajJißavciv  Ta(;  Tsptftac 

l^tCÖ{J.£VOV 

197,    2  *7rpöc  aXX'/]Xoi)<;  w^-oöjAfivoi  aoviaotv  —  ooviaai  Tüpöc  aXXvjXoüc 

W^0ü[l£V0t 

6  *xal  ^paooTT^Ta  xal  XaXtdv  —  xal  XaXtay  xal  ^paouTYjTa 


352  M.  Pohlenz, 

197,  24  *ü7c6  TO'j  o'f  6§pa  voosiv  (jlyjS'  oti  voooöoiv  atoO'avö[j.£voi  —  {jl7]§' 

OTi  voooöaLV  OTTO  To5  o^ö§pa  voosiv  aia^avö[i.£Voi 

198,  9  *lx^eüYOi  tyjv  xaxiav  —  tyjv  xaxtav  Iv.fso'foi 

14  *%al   (pO-övoüc   %al  zaxoYjO-siac  zal  (xtxpoXoYia?  xal  «ptXYjSovia? 

—  xal  {jLixpoXoYtac  >tal  ^iX-rjSovta?  xal  xaxoYjO-sia?  zal  (pO-övoo; 

19  *aXYüV£CV  TS  xal  xaxiCsiv  «[xaptdvovra  —  aXYovsiv  a{j.apTd- 
vovra  xal  y.axiCsiv 

25  *Tf^<;  (lo/^Tjpia?  {xötXXov  —  {xäXXov  r^g  |xoyi)T]piac. 

In  de  curiositate  bieten  die  letzten  Seiten  folgende  Beispiele : 

347,  6  *{iv75[ir^v  Trspi^pspoootv  Vulgo  —  TCsp'/fspoooi  |j.v7J{jl7]v  A 

15  *eav  Govsywc  Tt?  s:rofYaY"(j  (so  X  Gr  u.  a.,  l7rdY*(]  andre,  X 
läßt  Ti?  weg)  TOI?  ToioÖTOtc  aoTo5  (so  X  G  u.  a.,  aotooc 
richtig  M I K  0)  0-£d{xaoi  —  idv  aov£y(ö(;  l;raYdYijj  ta  toi- 
aöra  laic  ö'tj^sat 

24  ^laoTYjv  rr^v  sY^po^'^^^^v  —  tyjv  Iy^«  "caDr/jv 

348,  6  *z^  6'(J>£t  ;üapaTp£y£tv  —  7üapaTp§y£iv  T-y)  ot)'-- 
(über  348,  26  vgl.  oben  S.  ^344) 

349,  14  *^£aod{X£VO(;  £la£Xa6vovTa   töv  6Xo[JL7üiovi%rjV  ALw^tTUTrov  Icp'  ap- 

[lato?  —  dfiao.  i'f'  apii.aio?   eIo.  t.  6.  A. 
23  e^(o  p£[j.ߣa^ai  tyjv  alaO-Yjaiv  —  t.  alo^Yjoiv  s^w  p^iiß^oO-ai 
351,1.2  *ü7ua%ou£'.v  uo  XoYtojK])  aov£0'LCö|j.£yov  —  t.  Xoy«  oov£^tCö|j-£Voy 
üTraxoDEiv 

21  *£i?  o^l^iv  fjX^£  Ti^'C  Aap£ioo  Y'^vaixöc  ly.7rp£7r£<3TdrY]?  eivai  X£- 
YojisvYjc  —  I.  6.  f;.  Tfj  Aap£ioo  Y'^vaixl  £07rp£7:£0'cdT'(j  XEYOfxdvfj 
TDYXav£'.v 

23  *'CT)V  vsav  >cal  %aXY]v  ISsiv  —  tyjv  zaXr^v  xal  veav  ISsiv 
352,    6  svta   :rapa%oöaaL   ttot«  xal  7üapi§£ty  —  tu.  jt.  xai  TrapiSfiiv  Ivia 
353, 10  */p'i^(3t[xov  s/etc  y)  w^dXi{xov  —  y.  t)  orfeXifj^ov  £y£tc 

18  *i^a6{xaaav  tö  3dpo?  toö  dvSpö?  —  zb  toü  dv5p6?  l^a6[taoav 
ßdpoc 

20  *toyüp6v  d7:£pYdarjTai  zal  ßia'.ov  —  to/Dpöv  %at  ß^ßaiov  d7C£p- 
YdoTjTaL 

26  *ßao'.Xtxo6c  dv£p£0vwat  —  dv£peovü)Ot  ßaotXixQU? 
354,  16  *£i(;  [xdoov  oo  ^spövTwv  —  od  cp£pövT(ov  eig  |jiaov 

18  *dXir/jptoi  irpooYjYOpEoö-Tfjoav  —  7rpooY]Yop£'^^^iOav  dXiT. 

19  Toi)vo{i.a  YsvdoO-at  (so  G  X  I K,  '^B'fv^fp^oLi  rell.)  —  ysv^'^^*^ 

TODVOfXa 

22  xal   TOur'  oov  oux  aypYjoröv   lariv  ^vvostv  to'x   :roXuÄpdYt^ova; 

—  xal  toöt'  ouv  lvvo£tv  odx  äypYjotöv  lartv  too«;  TcoXoTupdYixova?. 
Man  braucht  sich  diese  Liste  nur  anzusehen,  um  zu  erkennen, 

wie  unmethodisch  es  war,   wenn  Bernardakis,    obwohl  er  die  Ein- 
heitlichkeit der  Überlieferung  für  alle  drei  Abhandlungen  erkannte, 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften.  353 

trotzdem  in  de  profectibus  an  einer  ganzen  Anzahl  Stellen  die 
Wortstellung  von  A  aufnahm,  während  er  sie  in  den  beiden  andern 
Schriften  verschmähte.  Tatsächlich  muß  doch  in  allen  drei  Schriften 
entweder  A  oder  die  Vulgata  bewußt  geändert  haben,  und  wofür 
wir  uns  dabei  zu  entscheiden  haben,  kann  doch  wohl  nicht  zweifel- 
haft sein. 

Nur  die  eine  Frage  werden  wir  aufwerfen,  nach  welchen 
Grundsätzen  etwa  A  die  Änderungen  vorgenommen  hat.  Das  ist 
freilich  eine  Frage,  die  für  den  Plutarchherausgeber  weniger 
wichtig  ist  als  für  die  byzantinische  Philologie ;  sie  soll  aber  doch 
hier  erörtert  werden,  und  dazu  erschien  es  auch  nötig,  das  Ma- 
terial in  diesem  Umfange  vorzulegen.  Da  dabei  in  allen  Fällen 
durch  die  Wortänderung  der  Schluß  des  Kolons  beeinflußt  wird, 
so  lag  es  von  vornherein  nahe,  daß  in  dieser  Eecension  E/ücksichten 
auf  den  rhythmischen  Satzschluß  walten.  Für  diese  Annahme 
sprach  noch,  daß  sich  auch  Änderungen  finden,  die  den  Schluß  der 
Kola  durch  Zufügung  oder  Tilgung  einer  Silbe  beeinflussen,  ohne 
daß  sich  ein  sachlicher  Grund  für  die  Änderung  finden  läßt.  Ich 
führe  an  aus  de  adulatore: 

120,  10  *67rö  zfi<;  xpsiag  IXsY/öfj-svov  vulgo  —  6.  t.  /.  I^sXsyxöjjlsvov  A 
133,    7  *|iYjSs  zobxo  (psü^wv  —  [X7]§£  Toöro  Ix^psoYWV 
162, 18  *i:öv  IlXatcova  %al  StsX^siv  —  t.  II.  z.  Sis^eX^siv, 
aus  de  profectibus: 

182,    7  *£iai^vir]c  aTuoTTStpsüYS  —  l^ai^virjc  Ixtus^sdys 
192,  21  *9£pöv'C(j)v  7uavTa)(ö^£V  —  (p,  a7:av'ca)^ö^£V 
195,    6  *;r£pi<p£p(oy  tzolvzol'/ogb  —  iz.  aTzayxayoGB, 
aus  de  curiositate: 

336, 10  *(pDXa^aa^aL  %aX  Siop^cöoat  —  f.  '/.cd  iTravop^waat 
341,  21  *£aTiv  £ip7jix£Vov  aXTj^w?  (so  G,  £lp.  lailv  okri^GiQ  X  al.)  — 
laiiv  £lpTrj{i£yov  dx;  aXYj6'(ö<; 

353,  14  *l7üiaToX7jv    aoicp  Kataapo?    a7r^Scovt£V  (so  G  X,    ItteSwxev  al.) 

—  £.  a.  K.  £S(ö%£. 

354,  7  *aoXXa[igdvovT£<;    aTTETojiTudviCov    (wie    Vita   Dionis    28)  — 

aaXX.  £TD[j.7:dvtCov. 
Endlich  gehören  hierher  auch  einige  Fälle,  in  denen  ohne  er- 
sichtlichen  Grund    ein  Wort    durch   ein   Synonymen   von   anderer 
Silbenzahl  ersetzt  ist: 

de  prof .  1 95, 18  *xa'caa)(£tv  zal  atcoTc^oat  —  v.azaa-)(BVJ  ^o^'^  oiYr^oai 

203, 12  ^TÖX'j.av  %al  dv§p£iav  —  töX^iav  xal  pcb[JLY]v 
de  ad.      168, 14  *t6  t£Xo<;  opäv  X£X£6aac  —  t.  t.  opäv  oü{j.ßooX£uaac. 
Paton  legte  deshalb  das  gesamte  Material  von  3.  7  Paul  Maas 
vor  und  erhielt  von  ihm  die  freundliche  Auskunft: 


354  ^I-  Pohlenz, 

^Die  Vermutung,  daß  der  mit  A  bezeichnete  Zweig  der  Über- 
lieferung von  Plutarchs  de  adulatore  et  amico  und  de  prof.  in 
virtute  um  des  byzantinischen  Klauselgesetzes  willen  Umarbei- 
tungen erfahren  habe,  bestätigt  sich  bei  näherem  Zusehen  voll- 
kommen. Nur  liegt  nicht  das  berühmte  von  Wilh.  Meyer  formu- 
lierte Gesetz  zugrunde,  daß  ^vor  der  letzten  Hebung  mindestens 
zwei  Senkungen  stehen  sollen'  ^),  sondern  das  von  mir  in  den  letzten 
Jahren  bei  den  verschiedensten  Autoren  vom  4.  — 14.  Jahrh.  nach- 
gewiesene Gesetz,  daß  ,das  Intervall  zwischen  den  letzten  beiden 
Volltönen  jedes  Satzgliedes  2  oder  4  oder  (selten)  6  Silben  be- 
tragen soir^). 

Maas  stellt  weiter  fest,  daß  die  Umarbeitung  ziemlich  gleich- 
mäßig erfolgt  ist.  Ich  gebe  hier  zunächst  die  Zahlen  für  die 
Partieen,  für  die  ich  wie  gesagt  vorher  das  Material  vollständig 
vorgelegt  habe,  und  füge  in  Klammern  die  Zahlen  für  die  ganze 
Schrift  hinzu. 

In  de  ad.  et  amico  kommen  in  Betracht  31  (132)  Varianten. 
Bezeichnet  man  die  dem  Maas'schen  Gesetz  entsprechenden  Klauseln 
als  rhythmisch,  die  andern  als  unrhythmisch,  so  haben  wir 

a.  Varianten,  die  einen  unrhythmischen  Schluß  rhyth- 
misch gestalten  (von  mir  mit  *  bezeichnet)  22  (99) 

b.  solche,  die  einen  rhythmischen  Schluß  unrhythmisch 
machen  (von  mir  mit  "^  bezeichnet)  3    (4)^) 

C.  solche,  die  einen  unrhythmischen  Schluß  durch  einen 

andern  unrhythmischen  ersetzen 
d.  solche,  wo  beide  Male  rhythmischer  Schluß  vorliegt 
In  den  erstgenannten  Fällen  sind 
dreisilbige  Intervalle  beseitigt 
fünfsilbige 
einsilbige 


5 

(27) 

1 

(2)^) 

3 

(62) 

4 

(30) 

4 

(7) 

1)  Der  akzentuierte  Satzschluß  in  der  griechischen  Prosa  1891  S.  Gif. 
[Übrigens  sieht  auch  W.  Meyer  die  Zahl  der  vor  der  letzten  Hebung  im  ganzen 
stehenden  Senkungen  nicht  als  gleichgültig  an  und  betrachtet  es  als  ungewöhnlich, 
wenn  vor  dieser  drei  unbetonte  Silben  stehen;  doch  zeigt  er  Abhandlungen  II 
S.  227,  daß  einzelne  Byzantiner,  die  den  Satzschluß  rhythmisch  bilden,  z.  B. 
Agathias,  bewußt  Klauseln  wie  aTpaTr^yoT;  oiotxoijLiaa;  zulassen,  indem  sie  die  erste 
der  drei  Senkungen  mit  einem  ^falsch   gebildeten  Nebenaccent'  versehen.] 

2)  Byz.  Zeitschrift  XI  (1902)  505,  vgl.  zuletzt  Woch.  f.  klass.  Philol.  1911, 
254  f.     Byz.  Zeitschr.  XXI  (1912)  52. 

3)  Zu  118,5;  129,10.  1  kommt  hinzu  154,21  7:a0r^  Sie^twv  ixzfxka  (fxey^fXa 
tA^Tj  ?te$twv  Vulgo). 

4)  Außer  131, 9  (2  Silben  für  6  Süben  Intervall)  noch  143, 4  rf^;  IlTjXta'So; 
diyetv  c{)x  IxfJXfxT^ae  (für  oux  ir6hii.ri<si  rij;  rirjXtcitdo;  ötyeiv). 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften.  355 

wozu  noch  122, 10  kommt,   wo  die  Vulgata  mit  ooSI  yjyXY.b<;  slpYS'- 
schließt. 

Zweisilbige  Intervalle  sind  hergestellt 

viersilbige 

sechssilbige 
In  de  profectibus  sind  die  Zahlen: 

Varianten  im  ganzen 

Davon  Klasse  a 

b 

c 

d 

Bei  a  sind 

dreisilbige  Intervalle  beseitigt 

fünfsilbige 

einsilbige 

Zweisilbige  Intervalle  sind  hergestellt 

viersilbige 

sechssilbige 
De  cnriositate: 

Varianten  im  ganzen 

Davon  Klasse  a 

b 

c 

d 

Bei  a  sind 

dreisilbige  Intervalle  beseitigt 

fünfsilbige 

einsilbige 

zweisilbige  hergestellt 

viersilbige 

Im  ganzen  ist  also  die  Zahl  der  Varianten 

Dabei  a  (rhythmischer  Satzschluß  für  unrhythmischen 
hergestellt) 
b  (rhythmischer  durch  unrhythmischen  ersetzt) 
C  (unrhythmischer  durch  unrhythmischen  ersetzt) 
d  (beide  Male  liegt  rhythmischer  Schluß  vor) 

1)  199,  24  xpii^ai;  TiapeYxexuf^ivat?  d^jjJLivw;  (für  dC[Ji£vtu;  xpidaTc  iia^t'CAZ')(}i[>.i'^ai(;). 

2)  Zweifelhaft  ist  335, 8,  wo  söprjaei?  aij.c(pTr|[j.aTojv  h  tä  ß(u)  wie  in  der  Vul- 
gata auch  in  Berol.  Harl.  Par.  Matr.  Vat.  2243  steht,  während  in  L.  56,  3  Tat. 
1534  und  2250  0!|j.apTrja:ätT(ov  vor  eoprjaet;,  im  Tisch,  und  Yat.  199  hinter  ß(t|i  ge- 
stellt ist. 


13  (60) 

9  (38) 
-  (1) 

17  (60) 
14  (46) 

—  \ — ) 
3(13) 

-  (1)') 

9(31) 
3(12) 
2  (3) 
7(27) 
7(18) 
-  (1) 

18  (32) 
14  (23) 

-(-) 
4  (9) 

-  (-)') 

11  (16) 

1  (5) 

2  (2) 
10  (15) 

4  (8) 

224 

l 

168 

)     4 

)    49 

3. 

356  ^^-  Po h lenz, 

Dazu  kommen  dann  noch  die  von  mir  S.  353  angeführten  Fälle, 
in  denen  der  Tonfall  des  Schlusses  nicht  durch  Umstellung,  sondern 
durch  Zusatz  oder  Wegnahme  einer  Silbe  geändert  ist,  Es  sind 
im  ganzen  aus  de  adulatcre  et  amico  11,  aus  de  profectibus  8,  aus 
de  curiositate  4,  zusammen  also  23  Fälle,  die  alle  zu  Klasse  a  zu 
rechnen  sind. 

Maas  schreibt  auf  Grund  des  Materials  zu  3.  7 :  ^Diese  Zahlen 
beweisen  unwiderleglich,  daß  die  Herstellung  des  dem  byzantinischen 
Klauselgesetz  entsprechenden  Rhythmus  ein  Hauptzweck  der  Re- 
cension  A  ist.  Die  Umarbeitung  ist  freilich  äußerst  mangelhaft. 
Sie  betrifft  nur  einen  verhältnismäßig  geringen  Teil  der  .unrhytbmi- 
schen'  Klauseln  Plutarchs.  Aber  das  ist  begreiflich,  denn  bei 
Plutarch  ist  wie  bei  allen  vorbyzantinischen  Schriftstellern  die 
Hälfte  aller  Klauseln  ^unrhythmisch'.  Da  nun  jede  Textzeile 
durchschnittlich  zwei  Satzglieder  (in  byzantinischem  Sinn)  enthält, 
so  hätten  die  Redaktoren,  wenn  sie  consequent  sein  wollten,  fast 
anhaltend  ändern  müssen.  Sie  haben  sich  also  mit  einer  Auswahl 
begnügt;  nach  welchen  Gesichtspunkten  diese  getroffen  wurde,  ist 
mir  unklar.  Es  lohnt  sich  wohl  auch  kaum  danach  zu  forschen, 
da  die  Umarbeitung  offenbar  eilig  und  sorglos  geschehen  ist'. 

Gewisse  Bedenken  bleiben  gegenüber  dieser  Auffassung  be- 
stehen. So  ist  es  natürlich  auffallend,  daß  gerade  am  Anfang  von 
de  ad.  et  am.  (I  p.  118,  5.  10)  und  am  Schluß  von  de  curiositate 
(III  p.  354, 19.  22),  wo  man  die  größte  Sorgfalt  erwarten  würde, 
die  Umarbeitung  zu  unrhythmischen  Satzschlüssen  führt  ^).  Doch 
müssen  wir  auch  damit  rechnen,  daß  nicht  überall  die  Absichten 
des  Redaktors  von  seinen  Schreibern  verstanden  worden  sind. 
Dafür  liefert  eine  Stelle  einen  deutlichen  Beleg.  De  cur.  14 
(352,  10)  hat  die  Vulgata:  xal  vap  xöv  Ol^iTioSa  toic  [asyiotoic  xaxoic 
71  TuepispYta  ^spisßaXs  mit  dreisilbigem  Intervall  vor  dem  letzten 
Vollton.  Statt  der  drei  letzten  Worte  bieten  Par.  1211  Vat.  1534 
2243  Laur.  56, 3  die  merkwürdige  Lesart  itepisßaXev  i^  (oder  tj) 
;:epi§ßaX£.  Daß  das  Unsinn  war,  mußte  natürlich  jedem  einleuchten, 
und  hier  gehen  deshalb  einmal  die  Handschriften  der  Recension 
auseinander.  Vat.  2250  hat  jrsptdßaXsv  y)  Trept^ßaXs,  Tisch,  hat  Tte- 
ptißaXsv  fi  irsptspYia,  Berol.  Laur.  Redi  Matr.  Harl.  ;rept£ßaXev  YJ 
«oXoÄpaY{jLooüVY]  (t^  Trepiep^ia  am  Rande  Harl.')  eingesetzt.  Aber  wie 
ist  der  Unsinn,  der  ursprünglich  in  A  stand,  zu  erklären?  Offen- 
bar hatte  der  Redaktor  in  dem  Exemplar,  das  als  Vorlage  dienen 
sollte,  die  Umsetzungszeichen  ß-a  übergeschrieben  (•/]  Tcep  tep^ta  Tuepcs- 


1)  III  p.  364, 19  war  aber  vielleicht  -(tyia^at  x6  ^vofxa  (nicht  Tojvofx«)  gemeint. 


I 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften.  357 

ßaXs),  und  durch  ein  Versehen  des  ersten  Schreibers  ist  die  Um- 
setzung nur  halb  erfolgt,  das  Tcspt^ßaXs  hinten  stehen  geblieben. 

Mit  solchen  Versehen  werden  wir  überhaupt  zu  rechnen  haben. 
Aber  auch  wenn  wir  uns  an  die  sicheren  Fälle  halten,  ist  die  Zahl 
der  Fälle,  die  für  Maas'  Annahme  sprechen,  so  groß  (168),  daß  an 
Zufall  kaum  zu  denken  ist.  Und  man  würde  nur  etwa  fragen 
können,  ob  nicht  bei  den  49  Fällen,  wo  ein  in  Maas'  Sinne  un- 
rhythmischer Satzschluß  erzielt  wird,  doch  noch  andre  rhythmische 
oder  sonstige  Absichten  im  Spiele  sind^).  In  jedem  Falle  aber  ist 
—  und  das  ist  für  den  Plutarchherausgeber  das  Wesentliche  — 
darüber  kein  Zweifel  möglich,  daß  wir  es  bei  A  mit  einer  durch- 
greifenden Textbearbeitung  aus  Rücksicht  auf  den  accentuierten 
Satzschluß  zu  tun  haben,  daß  also  alle  diese  Lesarten  für  den 
Plutarchtext  nicht  in  Betracht  kommen. 

jEine  ähnliche  Erscheinung  in  der  Uberlieferungsgeschichte 
eines  andern  Prosatextes',  fügt  Maas  hinzu,  ^ist  mir  nicht  bekannt ; 
aber  es  sollte  mich  wundern,  wenn  man  jetzt,  da  ein  sicherer  Fall 
vorliegt,  nicht  Parallelen  finden  würde.  Einstweilen  mag  zum 
Vergleich  dienen,  daß  viele  jambische  Trimeter  des  Hexaemeron 
des  Georgios  Pisides  (ed.  Hercher,  Aelian  vol.  II)  und  des  Jo- 
hannes Tzetzes  de  comoedia  (ed.  Kaibel  Comici  Graeci  I),  die  durch 


1)  Um  für  etwaige  weitere  Untersuchungen  die  Grundlage  zu  bieten,  führe 
ich  kurz  die  Lesarten  von  A  aus  diesen  Stellen  an: 

De  ad.  118, 10;  121,  24;  122,  9;  131, 11.  20  s.  oben.  134, 19  xal  dvmefveiv  86- 
vr)xai  137,  21  cpuXaxxecOai  xo  uttottxov  Seivos  wv  140,  19  xaxacpavif]?  yivexat  141,  5  e{7retv 
ßouX6[j.evov  145,  15  xt^i  TrapprjaiaCecOai  xal  t^^^yeiv  ^püivxat  145,  28  (xy)8^v  xüiv  öufxcpepov- 
xü)v  ÜTToax^AXeaöai  [irfi'  aTioatcüirav  146,  9  dTioxxevsi  xov  d'vöpioTtov  146,  12  xou?  dvoi^xous 
Xopiatv^fAeva  147, 3  ^Titx^öevxai  xat  7:poöex-/a{ouciv  xoTc  xoXotxeuofjiivots  150, 4  xeXeutov 
cpe^SecOai  150,6  6  xdXa$  iiiidii  oh  Xr^aexai  (so  Bern.;  oh  X-i^aexai  -fjfxdts  6  xdXa^  vulgo) 
153,  17  eixoat  opa^^p-d?  s/wv  154,  7  Strjy/jCaxo  x6  TTpctypia  154,  24  eOOu?  x6  ^7:ove(8iaxov 
xal  8uaü>iioüv  Iveaxiv  157,  6  xtjv  cpiX(av  dStxoOvxa  158, 5  xtjs  StaßoXTi?  (Aevet  165,  17 
(XTjxuvEtv  TTEpl  xo'jXüDV  'ki'fo^ia  167,  23  xal  da5(oXiüJv  ^>celv(üv  168, 26  xr]v  *Axa8r](j.^av 
eixXea  H^<5u  169,  24  {jia^oufxevos  ^ßdoiCs  175,  15  8tacpopdv  uotcT  177,  7  hr.b  xüiv  ^Tra^- 
vüjv  ouaiv. 

De  prof.  181,  17  Trpoxoirrjv  o-jxe  xtvd  B  (B  =  von  Bernardakis  aufgenommen, 
Tivd  TrpoxoTifjv  ouxe  vulgo)  185,  11  ßaSt'Cois  ^ttI  x6  XeiTrd|jLevov  B  (IttI  x6  X.  ß.)  188,12 
Sei  vojjifCeiv  xyjv  TrpoxoTrriv  elvai  191, 1  xd  i/vrj  vj  e^w  192,  27  194,  14.  16  (s.  oben) 
199,  19  TTpoxoTtxeiv  ol'eaSai  200, 12  x6  cpavxaöxixov  oTa  xaxd  xou;  utivouc  8p^  (oXa  xaxd 
xou?  uTTvous  8p(jc  x6  cpavxaaxixov  xal  aXo^ov  vulgo)  202, 8  ^^pcopteSa  jAaXaxwx^pats  B. 
(p.aX.  yp.)  202,20  ar^pLeldv  eJatv  oh  cpaijXov  B  ((3Tjp.eTov  oh  cpaijXdv  eJaiv)  202,25  Trapa- 
cyeTv  i^iX&i  (i^iXti  TiapaayeTv)    205,2  xtjV  dpexTjV  iifohixtyoi  (iiy.  xt^v  dpex-i^v). 

De  curios.  334,  7  xtjv  7Taxp{8a  xtjv  ^[xtjv  (xtjv  ^{jltjv  7:axp(8a  vulgo)  336,  2  dr^o- 
xetfjL^vouc  eyouaav  341,  10  döxiv  dxpoaxTji;  xal  ^aöupios  (x.  p.  dxpoaxT^?  hxi  vulgo) 
24  ^7:ia7:dxat  Xoyou;    343,  26  t))v  aYpoixfav  <pe6yovxe?  (cp.  x.  dyp.). 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten.  Phil.-hist.  Klasse.  i913.    Heft  3.  24 


358  ^^-  Pohleuz, 

Auflösungen  Schwierigkeiten  bereiteten,  in  einzelnen  Handschriften 
zu  Zwölfsilblern  umgearbeitet  worden  sind'.  Etwas  Ähnliches  ist 
es  natürlich  auch,  wenn  in  lateinischen  Florilegien  des  Mittelalters 
aus  metrischen  Gründen  Änderungen  vorgenommen  werden,  etwa 
der  Pentameterausgang  auf  ein  jambisches  Wort  durchgeführt 
wird  ^). 

Zum  Schluß  noch  ein  Wort  über  die  Zeit  der  Recension.  Daß 
diese  erst  kurz  vor  dem  vierzehnten  Jahrhundert  entstanden  ist, 
haben  wir  S.  340  aus  dem  Handschriftenbefunde  im  allgemeinen 
erschlossen.  Aber  auch  der  Text  weist  nach  derselben  Richtung. 
Denn  wenn  eine  ganze  Anzahl  der  zum  praktischen  Gebrauch  be- 
stimmten Handschriften  de  cur.  14  den  Unsinn  TusptdßaXev  ii  irsptd- 
ßaXe  bewahrt  (vgl.  S.  356),  kann  das  Arche typon  der  Recension 
nicht  weit  davon  abliegen.  Dasselbe  zeigt  uns  eine  zweite  Stelle 
des  gleichen  Kapitels  (III  p.  352, 19).  In  dem  Sophoklesverse 
otiioL  npoQ  aoTtj)  y'  sl[il  ti])  dsivt])  Xs^siv  (Oed.  1169)  bereitete  dem 
Byzantiner  die  Syntax  Schwierigkeiten.  Er  vermutete  öeivdc,  und 
im  Tisch.  Berol.  Laur.  Redi  ist  dieses  eingesetzt;  aber  in  Paris. 
Laur.  56, 3  Vat.  1534.  2243.  2250   steht  überall   von  erster  Hand 


noch  Sstvw.    Hier   sehen  wir  die  Recension  vor  unsern  Augen  ent- 
stehen. 

Nach  alledem  wird  man  es  wohl  billigen,  wenn  in  unsrer 
Plutarchausgabe  das  Zeichen  A  nur  da  auftreten  wird,  wo  die 
Vorlage  von  A  gute  Überlieferung  oder  A  selbst  eine  gate  Kon- 
jektur bietet. 

Anhangsweise  sei  hier  noch  ein  Fall  besprochen,  der  uns  zeigt, 
daß  Plutarchs  Moralia  in  der  Byzantinerzeit  für  den  Unterricht 
herangezogen  wurden. 

In  der  kleinen  Schrift  Trepl  toö  iauiöv  l7:aiveiv  avejri^ö-övwc  er- 
örtert Plutarch  unter  allgemeinen  Gesichtspunkten  ein  Thema,  das 
in  den  Rhetorenschulen  mit  specieller  Anwendung  auf  den  Redner 
behandelt  wurde.  Das  hat  Radermacher  Rh.  Mus.  52  S.  419  ff. 
gut  gezeigt  und  dabei  auch  schon  erwiesen,  wie  Plutarch  auch  im 
einzelnen  sich  an  die  rhetorischen  Erörterungen  anlehnt.  Ich  hebe 
einen  sehr  bezeichnenden  Punkt  hervor,  den  Radermacher  S.  423 
nur  kurz   streift.     In  c.  12  führt  Plutarch  eine  Stelle  aus  Demo- 

1)  Interessant  wäre  natürlich  zu  wissen,  ob  in  den  Texten  des  Libanius  und 
Aristides,  die  mit  den  Plutarchschriften  zusammen  gelesen  wurden,  dieselbe  Um- 
arbeitung vorgenommen  ist.  —  Über  Vat.  2243  bemerkt  Förster  Libanius  I  S.  282 : 
Hie  quoque  codex  e  genere  scholasticorura  neque  uUius  pretii  est. 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchicher  Schriften.  359 

sthenes'  Ivranzrede  (§  299)  folgendermaßen  an :  oh  Xid-oiQ  keiytaa  tT)v 

sopTijasic  oTüXa^)  y.al  iättoo?  xal  ooiifid/oo?.  Dieselbe  Stelle  führt 
flemiogenes  ^)  tu.  [as^öSoo  SsivöttjToc  in  c.  25,  wo  er  irspi  xoö  avsiua- 
yO-w^  saoTov  l;üatv£iv  handelt,  p.  442, 14  R.  genau  in  derselben  Aus- 
dehnung an,  nur  bringt  er  den  zweiten  Teil  so:  aXXa  töv  I[i.öv 
T£L)(to'^6v  £1  ßo6X£L  oxoTTEiv,  sDpTJGstc  oTuXa  %al  TTÖXs'-c  zal  cu[X{xaxoo?.  Bei 
Demosthenes  selbst  aber  lautet  die  Stelle:  ou  XiO-otc  —  ^Tw,  oöS' 
sttI  TOüTOic  {jLSYtatov  xtov  i{j.aoToö  ^povw,  aXX'  lav  töv  I|J.öv 
T£i/to[i-6v  ßoüXiQ  6 1  y.  a  t  (0  c  ozottslv,  sDpKJosic  OTiXa  xal  TcöXstc  5tal  töttooc 
Ttal  Xi^svac  %al  vaöc  %al  lttttouc  %al  touc  oTusp  toütcöv  a{iovo[i.£Voo?. 
Namentlich  wenn  man  beachtet,  daß  Plutarch  und  Hermogenes  die 
von  mir  gesperrten  Worte  des  Demosthenes  weglassen  und  daß 
beide  die  Schlußworte  in  oi){j.{ia)(Oü(;  zusammenziehen,  kann  kein 
Zweifel  sein,  daß  beide  eng  zusammenhängen;  und  da  Abhängig- 
keit des  Ehetors  von  Plutarch  nicht  in  Frage  kommt,  so  ist  es 
sicher,  daß  Plutarch  hier  mit  einem  festen  Beispiel  der  Rhetoren- 
schule  arbeitet.  Das  bestätigt  sich  auch  dadurch,  daß  dieses  in 
Plutarchs  Gredankengang  sich  garnicht  recht  fügt.  In  c.  12  will 
Plutarch  nämlich  zeigen,  wie  man  ein  von  andern  gezolltes  Lob 
corrigierend  nach  andrer  Seite  wenden  kann.  Dazu  paßt  vortreff- 
lich das  auch  in  der  Vita  c.  38  stehende  Beispiel  des  sterbenden 
Perikles,  der  seine  Freunde  mahnt,  sie  sollten  nicht  seine  Siege 
rühmen,  sondern  oti  oi  aotöv  0D§£l?  'A^r^vatcov  [JLsXav  i[xauov  avEiXyj^e, 
aber  nicht  das  Beispiel  des  Demosthenes,  der  nicht  ein  Lob  corri- 
giert,  sondern  gegen  Angriffe  des  Aischines  sich  wendet^). 


1)  xai  vor  oTtXa  hat  nur  M  und  danach  das  Planudeum. 

2)  Die  Frage,  in  welchem  Verhältnis  die  Schrift  zu  Hermogenes  steht,  können 
Avir  hier  natürlich  auf  sich  beruhen  lassen.  Vgl.  Rabe  in  der  Praefatio  zur  Ausg. 
des  Hermogenes  und  Radermacher  Realenc.  VHI  Sp.  873. 

3)  Auf  die  Entstehung  von  Plutarchs  Schrift  kann  ich  nicht  genauer  ein- 
gehen und  hebe  nur  hervor,  daß  sie  oft  an  Demosthenes  und  Cicero  exemplificiert 
und  ihre  Gedanken  sich  eng  mit  der  Synkrisis  von  Demosthenes  und  Cicero  2 
berühren.  Und  wenn  es  dort  heißt :  "Ext  xoivuv  ^v  xoT?  cuyYpötp-ixaat  xaxiSeiv  eaxt  xov 
{A£V  ^|j.[xeÄüJS  v,(x\  dveTtayOüi?  xöiv  e(?  auxov  (^7:x(5{i,evov  lYxa)(ji.{(üv,  ßxe  xouxou  Sei^oat  Tcpo; 
Extpov  XI  (j-slCov,  xaXXa  §s  soXaßYj  xal  fx^xptov,  f^  5s  Kix^pwvos  dv  xoTs  Xoyot;  dixsxpfa  x^; 
zepiot'JxoX&yia?  dxpaat'av  xivd  xccxr^YOpet  ßowvxo;  ü>{  xd  oTiXa  ?6ei  xf]  xr^ß^wip  xal  x^ 
7Xü)xxT[]  xTjv  Opia{j.ßixT]v  uTier/.eiv  ^a'cpvr^v,  so  zeigt  nicht  bloß  das  dvETiax^tu;,  das  bei 
den  Rhetoren,  besonders  bei  Hermogenes,  als  Stichwort  erscheint,  in  welcher 
Sphäre  wir  uns  wieder  befinden.  Wichtiger  sind  noch  die  letzten  Worte.  Denn 
in  Quintilians  Abhandlung  über  das  Selbstlob  (XI,  1, 15—26),  deren  starke  Be- 
rührung mit  Plutarchs  gleichnamiger  Schrift  Radermacher  dargetan  hat,  wird 
Ciceros  repiauxoXoyf«  besonders  behandelt  und  mit  Bedauern  zugegeben,  daß  das 

24* 


360  M.  Po h lenz, 

Diese  Übereinstimmung  ist  den  Byzantinern  nicht  entgangen. 
Im  Vat.  264  s.  XIV  bemerkt  der  Korrektor  zu  Plut.  c.  12  am 
oberen  Rande  von  fol.  132  v.:  toötotc  o[xoia  xal(ta?)Toö  'Ep[ioYdvoo? 
SV  T(j>  Tcepl  {i£^ö§OD  SetvÖTTjTO?.  Viel  wichtiger  aber  ist,  daß  in  dem 
Hermogeneskommentar  des  Johannes  Diakonos,  den  Hugo  Rabe  im 
Vat.  2228  s.  XIV  gefunden  und  im  Rh.  M.  63  besprochen  hat, 
Plutarchs  Schrift  ausführlich  benutzt  ist.  Rabe  stellte  mir  mit 
großer  Liebenswürdigkeit  auf  meine  Bitte  von  seinen  Photogra- 
phieen  des  Vaticanus  fol.  472  v— 476  v  zur  Verfügung,  die  den 
Kommentar  zu  tu.  [ledöSoü  Seivötyjto?  25  enthalten.  Gleich  nach 
dem  Hermogeneslemma  lesen  wir  hier  Folgendes:  'EttsiStj  tö  [jisYa- 
XrjYopeiv  xal  Xd^eiv  Trepl  saoTOÖ  sTua/^ec  ^ozi  xal  aYjSsg  [läXXov  Ss  xal 
aveXeoO-epov  xal  Trapa  Tudvicov  [j.tooü{x£VOV  ot'  av  obx  Iv  xaipip  YsvotTO, 
l^eöpov  fj[j.iv  xal  Trepl  todtoo  [ie^ö§ou<;  ol  :raXa'-ol  xal  TrapaSeSwxaoi 
xatpODC  xal  xpTfjostc,  St'  wv  av  xi<;  atjjaiTO  tf^c  xaXooiidvY]<;  TuspiaüroXoYia«; 
xal  00  Soests  cpopxixöc.  Travil  |i^v  y^^P  o  ^o^p'  aXXwv  sTuatvog  ^§lotov 
axoüa[jLaTiöv  (ex.  tcöv  ut  v.  corr.)  lativ  woTüsp  slpTjxsv  6  Ssvofpwv,  lTepoi(; 

Bb  6  TTSpl   SaOTOÖ   XoTCTIpÖTaTOV.     TüpCOIOV   [1£V   YO'p    avai(3)(6vTOüc  "tODC  laOTOÜC 

STratvoövuac  t^y^^I^^^^^»  Ssoispov  Ss  aÖLXotx;,  a  Xa{xßdv£tv  l'Sei  Trap'  si^pcov, 
a6'coi<;  ^)  StSövrac.    ttXtjv  laitv  ottoo  xal  )rprjai{j.a)Taiov  xal   dvaYxaiÖTaxov 

Cedant  arma  iogae,  concedat  laurea  laudi  eine  dxpaata  Tipo?  8d$av  zeige  (24). 
Unmittelbar  vorher  (23)  sagt  Quintilian:  Et  M.  TulUus  saepe  dicit  de  oppressa 
coniuratione  Catilinae;  sed  modo  id  virluti  senatus  modo  providentiae  deorum 
immortalium  assignat.  Plutarch  kennt  dieses  Verfahren,  einen  Teil  des  Verdienstes 
anderen  Menschen  oder  den  Göttera  zuzuschreiben,  sehr  genau  (c.  9.  11).  Aber 
bei  Cicero  fügt  er  nicht  wie  dessen  römischer  Bewunderer  eine  Beschönigung 
hinzu,  sondern  sagt  kurzweg :  ' P(ü|xato».  Kix^pcüvi  (jlev  dSua^^paivov  ifxuiind- 
CovTi  TToXXctxis  ^auToO  T«;  Trepl  Kaxdivotv  Tipa^et;  (540 F).  Das  ist  einfach  ein 
Nachhall  aus  der  Vita  24:  tioXXoT;  iTr^cpftovov  ^autov  ^Tro^Tjaev  öIti'  ouSevo;  ^pyou  Tiovr^ 
poO,  Tiji  o'  I  t:  a  i  V  e  I V  d  e  t  xal  fxeyaX'Jvetv  auxo;  4  a  u  x  6  v  utio  TToXXüiv  8'ja^epaivd- 
ftevoc  O'jxe  Y-ip  ßouXyjv  o'jxe  8fj[j.ov  .*.  f^v  auvsXOeiv,  Iv  (|)  (j.tj  KotxiXfvotv  eSei  OpuXöu- 
fievov  dxoüaat.  Da  sich  auch  sonst  in  de  laude  ipsius  Anklänge  an  die  Viten  des 
Cicero  (aus  c.  26  stammt  die  Ciceroanekdote  in  de  laude  8)  und  Demosthenes 
finden  (vgl.  das  Beispiel  der  Augenkranken  v.  Dem.  22  und  de  laude  13,  freilich 
auch  de  frat.  am.  19  und  de  tranq.  8),  so  dürfen  wir  uns  den  Sachverhalt  so  vor- 
stellen :  Plutarch  wurde  bei  der  Ausarbeitung  der  Vita  des  Cicero  natürlich  auch 
auf  dessen  TieptauxoXoYi'a  aufmerksam.  Aus  dem  rhetorischen  Unterricht  war  ihm 
vertraut,  daß  man  bei  den  Vorschriften  über  das  Selbstlob  wie  ja  auch  sonst 
(Cäcilius!)  Cicero  und  Demosthenes  einander  gegenüberstellte  (wie  dies  Quintilian 
XI,  1,  22—4  tut,  und  zwar  auch  mit  Hinweis  auf  die  Kranzrede,  cf.  Plutarch  de 
laude  7—9.  22).  Dieses  Moment  verwertete  er  daher  für  seine  Synkrisis.  Zugleich 
aber  kam  ihm  der  Gedanke,  das  Thema  des  Selbstlobs  in  einer  besonderen  Ab- 
handlung unter  allgemeineren  Gesichtspunkten  zu  bearbeiten,  natürlich  unter 
Verwertung  der  aus  dem  rhetorischen  Unterricht  stammenden  Anregungen. 
1)  So  auch  die  Plutarchcodd.  395,15.     <auxo'j;>  ajxoic? 


eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften.  361 

t6  oTcsp  laotoö  X^Ysiv  %aO-£atY]xe*  xal  auröc  (asv  6  ^Ep[JLOY£VTr]c  TpeK 
jjLs^öSooc  Toö  iTratvsiv  sautooc  avs7üa)^^(ö?  TuapaSsSwxsv,  ol  Ss  TcaXoftol 
xal  itspac  Tivd<;,  Tuspl  wv  ooTspov  lpoö[JL£V  ta  autoö  oxoTTTJaavTsc  TupÖTSpov. 
Das  ist  in  der  Hauptsache  nichts  als  ein  Cento  aus  Plutarchs 
erstem  Kapitel  (bes.  p.  394,3,  395,9-15.  23  Bern.). 

Entsprechend  der  Ankündigung  folgt  nun  zunächst  eine  kurze 
Erläuterung  der  Hermogenesworte.  Dann  heißt  es  fol.  473  v:  zol 
|i£V  TTspl  TOÖ  lauTÖv  l;raiv£iv  xoö  'EpjJiOYsvooc  TOiaöia*  6  Ss  IIXoDiap^o«; 
TüoXXoDc  oISs  TpÖTTOoc  TOü  avsTua/^-wg  iTuatvstv  saoiöv  Iva  {i.sv,  iQvtxa 
TIC  xaTYjYOpo6[i£VO(;  xal  sk;  aTuoXoYiav  xaraora?  I|  am^Y.fi^  BiBiipyßxai 
zoL  xaTüDp^(ü[X£va  aoTcj),  xal  «pyjalv  wc  latt  tcoXX'?]  toic  avO-pwTcotc  i^  toi- 
aoTYj  Xp^o^C,  odS£V  tod^  axpoaxa?  TuapaXoTuoöaa  loO-'  ot£  §£  xal  ^dXYOUoa. 
WC  nEptxX-^c  ,xatTot  xtX.'  Es  folgt  Plutarch  4  p.  397, 17—398, 12 
mit  geringen  Auslassungen.  Darauf:  Iva  {X£v  toöiov  löv  TpÖTüov  «piQolv, 
oI|JLat  S^  ax;  oüÖ£V  Ioilv  aXXo  6  ipÖTuoc  ohxoQ  t]  o  X£Y£t  '£p{JL0Y£V7]?  dvdY- 

XY]?     TUpOOTTOlTJOlV.     S£6'C£pOV     §£,     iTUElSdv     TIC   8oOTO)(TJ[JLaai     TTEptTrEOTQ     Ü)C     6 

^(oxicöv.  Jetzt  folgt  die  Anekdote  aus  Plutarch  4  a  E.  Und  nun 
gibt  der  Rhetor  weiter  ein  Excerpt  aus  Plutarch  unter  besonderer 
Berücksichtigung  der  Beispiele^).  Dieses  zieht  sich  bis  fol.  476 r 
hin,  wo  wir  nach  den  letzten  Worten  von  Plutarchs  c.  20  den 
Abschluß  lesen :  xal  TaöTa  {xsv  aovTSfxwv  töv  toö  oo'f  (OTdTOO  nXooTdp/oo 
XÖYOV  TÖV  Tcepl  TOÖ  saoTÖv  iTuatvslv  dvsTTtcpdövwc  l^sO-sjiTjV,  iva  Seilw  xal 
ET^poüc  TpÖTCooc,  OD  TOÖTOO?  [J.ÖVOOC  00?  6  Ts/v^xöc  i^jJ-tv  TuapaSsSwxsv,  olq 
ypa)[j.evoc  av   Tic  avsTra/^w«;  at>TÖv  (sie)  l^raivdostsv. 

Die  Excerpte  sind  wörtlich  und  so  umfangreich,  daß  Johannes 
im  Apparat  der  Plutarchausgabe  neben  den  Handschriften  citiert 
werden  muß.  Besondere  Überraschungen  bietet  sein  Text  nicht. 
Er  stammt  aus  derselben  Quelle  wie  der  unsrer  Überlieferung  und 
teilt  selbst  kleine  Schreibfehler  mit  ihr.  Wertvoll  ist  etwa,  daß 
er  p.  540  e  in  der  Erzählung  von  Epaminondas'  Proceß  die  Stellung 
TYjV  AaxtoviXYjV  ötsTTÖp^Tjos  xal  MsooTJVYjv  $XLoe  xal  oüVsoTY]osv  'AxpaSiav 
(vgl.  Apophth.  194  =  Ael.  V.  h.  XIII,  42)  bestätigt  (gegen  D  S  hi 
Bern. :  tyjv  Msoavjvrjv  $xios  xal  t.  A.  S.),  andererseits  p.  547  a  die 
Lesart  von  D  h  i  stützt :  oo  y^P  avaxpeXec  aXXa  \Li^ct.,  C'^Xov  Ijjltcoioöv 
a[jLa  xal  ^iXoTijilav  Tiva  xtX.,  wo  die  übrigen  ein  neben  Ttva  unmög- 
liches [i^Yav  bieten  (vgl.  j^sy«  Tüpöc  ttigtiv  v.  Dem.  11).  In  c.  4  führt 
Plutarch  als  Beleg  für  die  Berechtigung  des  Selbstlobs  bei  der 
Verteidigung  ein  Wort  des  Perikles  an.  Dann  heißt  es  in  den 
Handschriften :   oo  y^P  [J-övov   aXaCovstav  . .  •  Ixtc^^soys  t6  X^ys'.v  tyjvi- 

1)  Darunter  befindet  sich  die  Lykurganekdote  aus  c.  8,  die  Rabe  Rh.  M.  63 
S.  143  als  Probe  gibt.  Daß  sie  aus  Plutarch  stammt,  bemerkte  Fuhr  Berl.  ph. 
Woch.  1913  Sp.  992. 


362  M.  Pohlenz,  eine  byzantinische  Recension  Plutarchischer  Schriften. 

xaöta  jrepl  aotoö  aejivöv,  aXXa  xal  (ppövYjjJ.a  .  .  .  ö'.aSsixvoot.  Hier  ist 
zb  X^Y^^v  (so  auch  Job.)  vortrefflich,  während  Kp  X.  (so  die  Vulgata 
nach  IKAldina)  unpassend  ans  dem  allgemeinen  Gedanken  einen 
Satz  mit  Perikles  als  Subjekt  macht  (vgl.  dötxoDixsvq)  t(j)  tzoXiziy.^ 
didozai  xb  Xsysiv  zi  Tcspl  aoroö  6  Anf.).  Dagegen  fehlt  zu  cspöv 
ein  Tt.  D  0  haben  dieses  vor  ospöv,  Johannes  wohl  mit  Recht 
vor  xr^vixaöta,  wo  es  leicht  ausfallen  konnte  (zur  Stellung  von  xi 
vgl.  z.  B.  510a  iXxsi  zi  xal  oovavci  iwv  axoppv^Twv  oder  544  d,  wo 
die  gute  Überlieferung  Tüspl  TcpaötTjTÖ«;  ti  —  nicht  ts  —  %al  ötxaio- 
a6v7]<;  autoö  jrapprjatdaaaO-ai  hat).  Endlich  sei  noch  eine  Lesart 
erwähnt,  die  sich  mir  schon  vorher  als  Vermutung  aufgedrängt 
hatte.  In  c.  10  bieten  unsre  Handschriften  nämlich:  stwO-aoiv  evtoi 
toüc  taoia  TCpoaipoo[i.svooc  xal  Tcpairovra?  aototc  xal  oXw^  öjAotorpÖTroo^ 
iiratvoövTs?  iv  xaipto  aovoixsioüv  xal  aovstrioTpscpbiv  Trpöc  iaurooc  töv 
äxpoaTTJv  •  IfftYivcboxst  ^)  7ap  süö-ix;  ev  tcj)  Xd^ovri,  xav  :r£pi  aXXou  X^y'^I^^^^ 
8t'6pLOtdT7]Ta  apsT-^c  twv  aoiwv  a^tav  Ijratvwv  oooav^).  Statt 
der  gesperrten  Worte  bietet  allein  D  die  Conjectur  ttjv  ojxotÖTTjTa 
f?j<;  Äpef^c,  fälschlich,  denn  nicht  die  6\).oi6z'q^  verdient  die  An- 
erkennung, sondern  die  apetii].  Also  ist  zu  lesen:  BC  6[iotÖTY]ta  tyjv 
dtpsTTJv  ^).  So  hat  schon  ein  humanistischer  Corrector  von  Gr  ge- 
schrieben und  so  lesen  wir  es  jetzt  tatsächlich  bei  Johannes. 

Die  Zeit  des  Johannes  steht  nicht  fest.  Rabe  hält,  wie  er 
mir  schreibt,  an  sich  das  sechste  oder  etwa  das  zehnte  Jahrhundert 
für  möglich,  neigt  aber  dem  späteren  Ansatz  zu.  Für  diesen  spricht 
durchaus  auch  das  Verhältnis  seines  Textes  zu  dem  der  Plutarch- 
handschriften. 


1)  SoWZD,  ^riytvoxjxei  Ij  X,  iTriyivtüCJxstv  die  übrigen  und  Joh.  Doch  wäre  der 
Infinitiv  hier  hart,  wenn  auch  der  Gedanke  aus  dem  Sinne  des  eviot  gesprochen 
sein  könnte. 

2)  (i^totv  om.  hi,  ^-at'vuiv  a$(av  P  K  C  Z,  ^Trafvcov  twv  «utäv  (5${av  V,  ^Ttafvwv 
om.  Joh.! 

3)  8i'  ifioiÖTTjxa  dpet/^v  Reiske,  aber  der  Artikel  ttjv  ist  nicht  zu  entbehren. 
In  X  steht  6fxoi({TT^Ta  ötf/erf,;  mit  einer  Rasur  von  2  Buchstaben  vorher.  Da  ist 
ein  Korrektor  einen  ähnlichen  Weg  gegangen  wie  D. 


Die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghatha  des  Zura^thusthro 
(Josno  28.  29.  32). 

Versuch    einer  Herstellung    der    älteren  Textformen 

nebst  Übersetzung. 

Von 

F.  C.  Andreas  und  J.  Wackernagel. 

Vorgelegt  in  der  Sitzung  vom  2.  März  1912. 

Zum  dritten  und  wohl  zum  letzten  Male  gedenken  wir  hiermit 
die  Andreas'sche  Theorie  über  die  Textgeschichte  des  Awesta 
durch  Proben  aus  den  Grhäthäs  zu  exemplifizieren^).  Wie  bei  der 
zweiten  VeröiFentlichung  (Nachrichten  der  Göttinger  Ges.  d.  Wiss. 
1911,  1  &.)  geben  wir  in  der  ersten  Kolumne  den  Vulgatatext  im 
Awesta-Alphabet.  Neben  diesen  stellen  wir  in  der  zweiten  Ko- 
lumne die  arsacidische  Textform,  aus  der  der  Vulgatatext  in  der 
Sassanidenzeit  transskribiert  wurde,  und  die  aus  diesem  Vulgata- 
text mit  fast  völliger  Sicherheit  rekonstruiert  werden  kann.  Darauf 
folgt  in  der  dritten  Kolumne  wiederum  der  Vulgatatext,  aber  in 
Umschrift,  endlich  in  der  vierten  Kolumne  ein  „Urtext'',  durch 
welchen  dargestellt  werden  soll,  was  für  Formen  hinter  der  un- 
bestimmten und  mehrdeutigen  Lautbezeichnung  des  arsacidischen 
Textes  verborgen  sind,  wie  also  die  Ghäthäs  im  Munde  ihres  Ver- 
fassers wirklich  lauteten.  Daß  die  Rekonstruktion  dieses  Urtextes 
problematischer  ist  als  die  des  arsacidischen  Textes,  entgeht  uns 
nicht.  Aber  sie  ist  eine  dringende  Aufgabe  der  Forschung  und 
eine  notwendige  Vorbedingung  für  Gewinnung  des  grammatischen 
und  exegetischen  Verständnisses  der  zurathusthrischen  Ghäthäs. 

Bei  der  Feststellung  der  Textformen  befolgten  wir  im  ganzen 
dieselben  Grundsätze,  wie  in  den  früheren  Publikationen.  Für  das 
Einzelne  verweisen  wir  auf  die  Anmerkungen,  die  in  einem  der 
nächsten  Hefte  der  Nachrichten  erscheinen  werden. 

1)  Wir  bemerken,  daß  die  kritische  und  exegetische  Arbeit  an  den  Ghäthäs 
uns  beiden  gemeinsam  angehört;  im  übrigen  für  alles  Iranische  und  Armenische 
Andreas,  für  das  andere  Wackernagel  in  der  Hauptsache  die  Verantwortung 
trägt.  Mit  Dank  gedenken  wir  der  Mitarbeit  der  Frau  Dr.  von  der  Pahlen  in  Potsdam, 
und  der  Herren  Dr.  Herman  Lommel  und  stud.  phil.  R.  Clemens  hier.  Die  beiden 
letzteren  leisteten  auch  bei  der  Drucklegung  wertvolle  Dienste.  Herrn  Oldenberg 
schulden  wir  Dank  für  freundliche  Belehrung  über  Vedisches;  hiermit  soll  ihm 
irgendwelche  Verantwortung  für  das,  was  wir  nach  dieser  Richtung  bringen,  nicht 
aufgebürdet  werden. 


364 


F.  C,  Andreas  und  J.  Wackernagel, 


Vulgata  in  Awestaschrift. 

38. 
1. 


3. 


Arsacidischer  Text. 

38. 
1. 

im:o  Dinin  t^^iimi 

2. 

3. 

^JN'JDIN  S^Ü)S  INI  V 

omns  NvoiNirö 
NHDv  pir  'NiniDn  no  nn 


Übersetzung. 

Y.  38. 

1.  In  Anbetung  die  Hände  ausstreckend,  erbitte  ich  mir,  o 
Weiser,  durch  die  Wahrheit  als  erstes  alle  Werke  dieses  (mich) 
emporhebenden  Segenspendenden  Geistes,  damit  ich  den  Willen  des 
Guten  Sinnes  und  die  Seele  des  Stiers  zufrieden  stelle. 


die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghäthä  des  Zura'^thuSthro.  —  Y.  28, 1—3.     365 


Talgata  in  Umschrift. 

38. 
1. 
Ahyä  yäsä  nema*?hä 
ustänazastö  rafeSrahyä 
manyeus  mazdä  pourvim 
spantahyä  a§ä  vispöng  syao-O-anä 
va»li9us  xratüm  manawhö 
yä  xSnevisä  g9ugcä  urvf^nem. 

2. 

yä  vä  mazdä  aliurä 
pairi.jasäi  vohü  mana^hä 
maibyö  dävöi  ahvä 
astvatascä  hyatcä  manawhö 
äyaptä  asät  hacä 
3^äis  rapentö  daidit  x^äOre. 

3. 

yö  vä  asä  ufyäni 

manascä  vohü  apaourvim 

mazd^mcä  ahuram 

yaeibyö    xsaOremcä    aYzaonvam- 

varedaiti  ärmaitiS  [nem 

ä  möi  rafeSräi  zavöng  jasatä. 


Urtext. 


1. 


Ohyo  yä^sä^  nomohä^ 
iistönozusto  ra^fturohyo 
monyoug  muz§a^  pürviyom 
spontohyo  urtä"^  vispön  Sya^uOnä' 
vohous  xra^tum  monoho 
yä^  xsnovisä^  Y^us  ca^  urvönom. 


yo  vö  muzSä'^  ohura^ 
pa^riznsä^i  vohü  monohä^ 
ma^ßyo  Sä^voi  ohuvö 
a^stvuta^s  ca^  yot  ca'^  monoho 
ä^ya^ftä^  urtä^t  ha^cä^ 
yä^is  ra^ponto  §ita*  huvä^&roi. 

3. 

yo  vö  urtä^  ufyöni 

mona^s  ca^  vohn  upurviyom 

muzööm  ca'^  ohurom 

yoißyo    xsa^^^rom    ca'^    u^zinvom- 

va^rSaHi  a^romutis  [nom 

ä*  moi  ra^f&rä^i  za^vön  ^usa^ta^. 


2.  Der  ich  euch  verehren  v^^ill,  0  Weiser  Herr,  (dich)  mitsamt 
dem  Guten  Sinne,  gebt  mir  entsprechend  den  Anordnungen  der 
Wahrheit  die  Gaben  der  beiden  Welten,  sowohl  der  körperhaften 
als  der  des  Geistes,  durch  die  ihr  (mich)  emporheben  und  so  in 
Seligkeit  versetzen  möget. 

3.  Der  ich  euch  (alle),  den  Weisen  Herrn  und  den  Guten  Sinn 
samt  der  Wahrheit,  wie  nie  zuvor  verherrlichen  will  und  ebenso 
die,  denen  die  Frömmigkeit  ihr  Reich  wachsen  läßt,  ohne  daß  es  sich 
je  mindert,  kommt  herbei  auf  meinen  Ruf,  um  mich  emporzuheben. 


366 


F.  C.  Andreas  und  J.  Wackernagel 


O. 


6. 


• -»»c-^  **-»•»')>-»«• . 


>-"<?  •  H'(JÜj(Ü-»>>J  •  W-*»^*\*-^  •  -^vo 


7. 


snijo  sinn  m  inii 

oiNJinv^tr  N^i^^nms 

N^nnins  isiro  t^iTi 

s^Kin  ^ND^s  nv 

K^ninis  ^ti^'K  ^NDn  ms 

o. 

^jNDm  S3n  nD  sinis 
^Niins  Nvoin^:» 

oint:^no  simo  sjs 

6. 

sm^o  ni:i  mit 

vs:im  1S1  Sims  ns-r 

Nirü  ti^^NnniK  in  t:^^Nii:^nis 

iJiDi  nmn^tfis  ^sinirimr 

Sims  svs^aons 

sorslnin  ist:^m  initi^^ai  s» 


onnis  Disn  sims  nst 

imio  sns^ss  i^nnii 

mois  in  nsT 


4.  Der  ich  eins  mit  dem  Guten  Sinne  darauf  bedacht  bin, 
daß  die  Seele  wach  sei,  und  der  ich  die  Belohnungen  des  Weisen 
Herrn  für  die  Taten  kenne,  ich  will,  solang  ich  kann  und  vermag,, 
lehren  nach  der  Wahrheit  zu  streben. 

5.  Werd  ich  dich  und  den  Guten  Sinn  samt  der  Wahrheit 
erschauen  als  ein  zum  Wissen  Gelangter  und  den  Thron  (?)  (und) 
Diener  des   mächtigsten  Weisen  Herrn?     Mögen  wir  durch  jenen 


die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghäthä  des  Zura^thiisthro.  —  Y.  28,  i— 7.     367 


4. 

yä  urvf^nem  man  gaire 
vohü  dade  haörä  manawhä 
aSiScä  syao^anan^m 
vidus  mazdä  ahurahyä 
yavat  isäi  taväca 
avat  xsäi  aese  asahyä. 

o. 

a§ä  kat  ^wä  darasänl 
manascä  vohü  vaedemnö 
gätümcä  ahuräi 
S9vistäi  seraosam  mazdäi 
anä  m^^^rä  mazistem 
väuröimaidi  xrafsträ  hizvä. 

6. 
vohü  gaidi  mana*?hä 
däidi  asä  da  daragäyu 
8resväi§  tu  uxSäis  mazdä 
zaradusträi  aojö^^hvat  rafenö 
ahmaibyäcä  ahurä 
yä  daibisvatö  dvaesä  taurvayämä. 


däidi  a§ä  tspi  agim 
va»häus  äyaptä  mana^hö 
däidi  tu  ärmaite 


4. 
yo  urvönom  mon  yaroi 
vohü  SiSoi  hu8rä'^  monohä'^ 
nrtiS  öa^  sya^uönönöm 
viSus  muzöo  ohurohyo 
yä^va'^t  isä^i  ta^vä^  öa^ 
ä'^va'^t  xsp^i  a^iSoi  urtohyo. 

5. 

nrtä*  ka^t  d-vä^  Sa*rs5ni 
mona^s  ca*  vohu  viSomono 
Yä^öum  (Yä^tam)  ca^  ohura^i  (-ra^ya*) 
sovigta^i  (-tä^ya^)  sra^uSom  muzSa^i 
[onä^  mon&rä'^  ma'^zigtom 
va^vroima'^Si  xFa^fsörä"^  hizuvä*.] 

6. 
vobii  YuSi  monohä^ 
Sä^Si  urtä^  So  SürYä^ya 
urSvä^is  tft  uxtä'^is  muzda* 
zura'^Ousürä^i  a^uzohvut  ra'^fno 
uhma'^ßyo  ca'^  ohura'^ 
yä^  SviSato  öva*isö  ta^roima'^. 


§ä*3i  urtä^  töm  urtim 
vohöus  ä^ya^ftä^  monoho 
Sä^§i  in  a^romuti 


Spruch,  indem  wir  ihn  aussprechen,  die  schädlichen  Tiere  Jcräftigst  ab- 
wehren. 

6.  Komm  mit  dem  Guten  Sinn,  gib  du,  o  Weiser  Herr,  durch 
die  Wahrheit  als  langdauemde  Gabe  gemäß  deinen  erhabenen 
Worten  (?)  dem  ZurathuSthro  und  uns  mächtige  Erhebung,  damit 
wir  die  Feindseligkeiten  des  Feindes  überwinden  mögen. 

7.  Gib  durch  die  Wahrheit  jene  Belohnung,   die  Gaben  des 


368 


F.  C.  Andreas  und  J.  Wackernagel, 


8. 


10. 


INIKI  NOnnD  NinJO  11   K^ 
8. 

Nnti^'ni  NDD  Dint^^^m 

Dit:^irn  Nnt:^^ni  siniK  dv 

ti^^uiNi  NDN>  oninN 

Nvs^^o  ^s"intriti^iiD  nii 

nniniiNi  n^K  nvd'3^^ 

ini:o  t:^iinii  n^  ^ndd^ 

9. 

NiinN  nnj  1K1  ty^KjN 

Dint^^^ni  n^  nvdjo 

oisnino  ^öiDi  Noin^v  ii  m^ 

imiN^ntrniT  Di^v 

DiKniiD  K^onnt^^n  w^^s 

10. 

NDD^ii  N^nsnniK  ]v  n» 
inijo  pnsi  Nvtr^iimi 
NninN  Niro  pannw 

NT1  n:idk  [N^3ot:^n]  ii  n» 
iNiiD  N'DJi  N^niin 


Guten  Sinnes;  gib  durch  die  Frömmigkeit  dem  Vi^täspo  und  mir 
Stärkung;  mögest  du  das  geben,  o  Weiser,  und  mögest  du  durch 
deine  Herrschermacht  es  fügen,  daß  wir  eure  Worte  hören. 

8.  Um  das  Beste  bitte  ich,  o  Bester,  dich  den  Herrn,  der 
gleichen  Willens  ist  mit  der  Besten  Wahrheit,  indem  ich  es  wünsche 
für  den  Helden  FraSauSthro  und  für  mich  und  für  die,  denen  du 
für  alle  Zeit  Anteil  am  Guten  Sinn  gewähren  wirst. 

9.  Um  dieser   Gunstbeweise   willen  möchten  wir  euch,   o  Herr^ 


die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghathä  des  Zura'^thusthro.  —  Y.  28, 7—10.     369 

visto^-a^'spä^  isom  ma^ßyo  ca* 

85s  tu  muzSä^  xsa^yä^  ca^ 

yä^  vo  monOrä^  sruvlma^  rä^Sö. 


vi^täspäi  isam  maibyäcä 

dästü  mazdä  xsayäcä 

yä  V9  m^^rä  srevimä  rädä. 


8. 
vahistem  ^wä  vaMstä 
yäm  a§ä  vahiStä  hazaogam 
ahurem  yäsä  väunus 
naröi  ferasaosträi  maibyäcä 
yaeibyascä  it  räwha^höi 
vispäi  yave  vawhäus  mana^hö. 

9. 
anäig  vä  nöit  ahurä 
mazdä  asemcä  yänäis  zaranaemä 
manascä  hyat  vahiStam 
yöi  vä  yöi^emä  dasemö  stüt^m 
yüzäm  zavlstiyä^bö 
T§ö  xSa^ramcä  sava^h^m. 

10. 
at  yäng  asäatcä  vöistä 
va^häugcä  dä^äng  manai^hö 
ere^wäng  mazdä  ahurä 
aeibyö  peranä  äpanäis  kämem 
at  vä  x^maibyä  asünä  vaedä 
x^arai^yä  vaintyä  sravä. 


8. 
va^hiStom  i>vä'^  va^bista^ 
yom  urtä'^  va^histä^  buza^usom 
oburom  yä'^sä^  va^vnus 
na'^roi  fra^o-u§9rä^i  ma'^ßyo  ca^ 
yoißya^s  ca''  it  röhoboi 
vispä^i  ya^voi  vohous  monoho. 

9. 

[onä^is  vö  noit  obura^ 

urtom  ca'^  yönä^is  zurnima^ 

mona^s  ca^  yot  va%i§tom 

yoi  vo  yoituma'^  dä^smoi  stutöm 

yüzom  zovistiyöbo 

iso  xga'^örom  ca^  sa^voböm.] 

10. 

[äH  yön  urtä^t  ca^  voista^ 
vobouS  ca^  8äHön  (Sä'^^'ön?)  mo- 
ur8vön  muzSa^  obura*  [noho 

aißyo  purnä^  ä^ponä^is  kömom 
äH  vo  ä^sunä^  voiSa^ 
hnvar-O-iyä^  vontiyä'^  sra^vö.] 


dich  und  die  Wahrheit  und  den  Besten  Sinn  nicht  erzürnen,  die  ivir 
uns  um  die  Darhringung  von  Lobgesängen  für  euch  bemühen.  Ihr 
fördert  am  meisten  die  Lebenslcräfte  und  den  Besitz  der  Seligkeiten. 

10.  Und  die  du  an  ihrer  Wahrhaftigkeit  und  ihrem  guten  Sinn 
als  würdige  Fromme  erJcannt  hast,  0  Weiser  Herr,  denen  erfülle  den 
Willen  und  lasse  sie  (das  Gewünschte)  erlangen.  Ich  weiß  ja,  daß 
die  an  euch  gerichteten  flehentlichen  Worte,  ivenn  sie  ein  gutes  Ziel 
erstreben,  von  Erfolg  begleitet  sind. 


370 


F.  C.  Andreas  und  J.  Wackernagel, 


11. 


39. 

1. 


Y-X3*»J<?  •  -^r^i\^ 


2. 
3. 


11. 


39. 

1. 

«vorn  ioit:^^N  no  nk 
N^ti^mn  [N^]t:^nn  K^st^^^n  [ns]  lon 


noniD  t:^ii;i  Ki^^n  «ix 

it:^n3n  VKni;i  k-iddki  Nin 
onins  Nni^^is  ^in  ü)d 


11.  Der  tc7t  desJuüb  die  Wahrlieit  und  den  guten  Sinn  für  alle 
Zeit  heivahren  ivill,  lehre  mich  du,  o  Weiser  Herr,  aus  deinem  Geiste 
durch  deinen  Mund,  damit  ich  sagen  kann,  wie  das  erste  Sein  ge- 
worden ist. 

Y.  29. 

1.  Euch  klagte  die  Seele  des  Stieres :  „Für  wen  habt  ihr  mich 
^gebildet?  wer  hat  mich  geschaffen?  Mich  haben  zornige  Erregung 
„und   Vergewaltigung,    Blutdurst,    Frechheit  und   rohe   Kraft   in 


die  erste,  zweite  imd  fünfte  Ghäthä  des  Zura^thusthro 

11. 

ye  äi§  asam  nipäwhe 
manascä  voliü  yavaetäite 
tvem  mazdä  ahurä 
frö  mä  sisä  ^wahmät  vaocawlie 
manyöus  hacä  ^wä  äaä^^hä 
yäis  ä  a^hus  pourvyö  bavat. 


39. 

1. 

Xsmaibyä  göns  urvä  gorazdä 
kahmäi   mä   ^warözdüm    kö    mä 
ä  mä  aeterno  hazascä  [tasat 

romö  ähiSäyä  dereScä  teviscä 
nöit  möi  västä  xsmat  anyö 
a-O-ä  m^öi  sf^stä  voliü  västryä. 

2. 
adä  taSä  gäug  porosat 
asam  kaO-ä  töi  gavöi  ratus 
hyat  him  data  xSayantö 
hadä  västrä  gaodäyö  '8'waxsö 
kam  höi  ustä  ahurem 
yö  dregvödebis  aesemom  vädäyöit. 

3. 

akmäi  asä  nöit  sarejä 
advaesö  gavöi  paiti.mravat 


Y.  28, 11—29,  3.       371 

11. 

[yo  ä'^is  urtom  nipöhoi 
mona'^s  ca'^  voliu  ya^va^itä'^toi 
tuvom  muzöä'^  ohura^ 
fro  mä   sisa^  OvohmäH  va'^ucohoi 
monyous  ha^cä^  ^vä^  öhä'^ 
yä^'is  ä'^  ohus  parviyo  ßavat  (ßüt).] 


39. 

1. 

Xsma^ßyo  yous  urvä'^  Yurzöa^ 
kohmä^i  mä'^  ^vurzSvom  ko  mä* 
ä^  mä'^  a^ismo  ba'^za^s  ca*   [ta^sa^t 
römo  hisä^ya^  öur§  tovis  ca^ 
noit  moi  vä'^stä^  xsma^t  onyo 
ä'^t  moi  somsta^  vohü  vä^s^riyä*. 

2. 
a^§ä^  ta^sä'^  Yous  pursa^t 
urtom  ku^ä^  toi  Yovoi  ra'^tus 
yot  bim  SäHa*  xsa'^yonto 
huSa'^  vä'^s^rä*  YOiiSä'^yo  •O'va^xso 
kom  boi  usta'^  oburom 
yo  öruYVii§ßi§  a^ismom  vä^Sä'^yoit. 

3. 

obmä^i  urtä^  noit  sa^rzä^ 
uöva^iso  YOvoi  paHimra'^va'^t 


„Banden  gescblagen.     leb  babe  keinen  andern  Hirten  als  eucb;  so 
„sprecbt  mir  die  Wobltaten  der  Weide  zu". 

2.  Da  fragte  der  Scböpfer  des  Rindes  die  Wabrbeit:  ^Wie 
,,stebt  es  mit  deiner  Anordnung  für  das  Rind,  wonacb  ibr  ibm  als 
„seine  Besitzer  außer  der  Weide  aucb  die  ibm  zukommende  eifrige 
„Pflege  geben  sollt?  Wen  wolltet  ibr  ibm  zum  Herrn,  der  den  Zorn 
„mitsamt  den  Lügnern  zurückstoße?" 

3.  Ibm  antwortete  sie:  „Infolge  der  (Bestimmung  durcb  die) 


372 


F.  C.  Andreas  und  J.  Wackernagel, 


6. 


4. 

5. 

NinS   l^^^KJKDDIN  INI  HN 

N^sninN  NJounD  tr^^snor 
V31ND11D  nn  oiNiTo  n> 

6. 

inon  IHN  Nvs  n^u 
Nmj^i^^D  San  n  dn 


„Wahrheit  gibt  es  für  das  Rind  keinen  Gefährten,  der  ihm  nicht 
„Leid  brächte.  (Denn)  man  weiß  nicht,  wie  unter  jenen  die  Hoch- 
„ stehenden  mit  Niedrigerstehenden  umgehen.  Der  Seienden  Stärkster 
ist  der,  auf  dessen  lluf  ich  mit komme. 

4.  Der  Weise  erinnert   sich  aufs  genaueste an  das, 

was  von  Teufeln  und  Menschen  früher  getan  wurde  und  künftig  getan 
werden  wird.  Er,  der  Herr,  hat  die  Entscheidung;  so  wird  es 
„sein,  wie  er  will". 

5.  (Die  Seele  des  Stieres  spricht:)  „So  beten  wir  zu  euch  mit 


die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghäthä  des  Zura^thusthro.  —  Y.  29,  3—6.     373 

a^va^iscm  noit  vi§oi 

j8i^  syavuta'^i  ä^Srön  ursvöho 

[imtöm  ho  a^uzisto 

yohmä^i  za^vön  zimä'^  kurSuSä^.] 


avaes^m  nöit  viduye 

yä  savaite  ädräng  eresvänhö 

häti^m  hvö  aojistö 

yahmäi  zaväng  jimä  karedusä. 


4. 

mazdä  sax'^ärä  mairiStö 

yäzl  väv9r9zöi  pairT  ci^-it 

daeväiscä  masyäiscä 

yäcä  varesaite  aipici^it 

hvö  vicirö  ahurö 

ad-änä  awhat  ya^ä  hvö  vasat. 

5. 

at  vä  ustänäi§  ahvä 

zastäis  frmemnä  ahuräi  ä 

mä  urvä  gauScä  azyä. 

hyat  mazd^^m  dvaidi  ferasäbyö 

nöit  erezajyöi  frajyäitis 

nöit  ßuyente  dregvasü  pairi. 

6. 
at  ä  vaocat  ahurö 
mazdä  vidvä  vafüs  vyänayä 
nöit  aevä  ahü  vistö 
naedä  ratus  asätcit  hacä 
at  ZI  -ö-wä  ßuyantaecä 
västryäicä  ^wörastä  tatasä. 


4. 

[muzSö  sohva^r  ma^riSto 
yä^  zi  vä^vurzoi  puri  cit  it 
Sa^ivä'^is  ca^  murtiyä^is  ca^ 
yä^  ca""  va^rsa^^ta^'i  a^pi  cit  it] 
ho  viciro  ohuro 
a'^öä^  oha'^t  yoöä'^  ho  va^sa^t. 

5. 

äH  vö  ustönä^is  ohva'^ 
zustä'^iS  frinomnä^  ohurä^ya^ 
mo  urvä^  you§  ca^  a^zyö 
yot  muzSöm  Sva'^Si  frosößyo 
noit  urzziyoi  frozyäHiS 
noit  fsuyontoi  SruYVusu  pa'^ri. 

6. 
ä^t  ova'^uca^t  ohuro 
muzSö  viSvö  va^pus  vyönoi  ä^ 
noit  a^ivä^  ohü  visto 
noiSa^  ra^tuS  urtäH  öit  ha^cä^ 
äH  zi  Ovä'^  ßüyontoi  ca^ 
vä^si>riyä'^i  ca^  Ovorstä^  ta^ta^a^ 


„zum  Herrn  erhobenen  Händen,  wir  beide,  meine  Seele  und  die  der 
„Mutterkuh,  um  den  Weisen  zu  Anordnungen  zu  bewegen,  damit 
„nicht  für  Rechtlebende  (wie  wir)  noch  auch  für  den  Heger  des 
„Viehs  Bedrückung  (sei),  inmitten  der  Lügner,  die  ringsum  sind". 
6.  Da  sprach  der  Weise  Herr,  der  die  Welt  der  Erschei- 
nungen (?)  in  seiner  Seele  kennt:  „Nicht  gibt  es  (für  dich)  einen 
„Herrn  noch  auch  einen  Richter  nach  der  Anordnung  der  Wahr- 
„heit;  denn  dich  hat  der  Bildner  für  den  geschaffen,  der  sowohl 
„das  Vieh  hegt  als  auch  für  seine  Weide  sorgt. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Heft  3.  25 


374 


F.  C.  Andreas  und  J, 
7. 


•o  ♦  Vi)  *UJ^S!»{^--C  •  --»»--^  •  ty^i^  '  r?-^>*0 
8. 

9. 
10. 


-1-yjj.Jj.C.^eyl^.gj 


»»J» 


Wackernagel, 
7. 

it^^irn  Nim«  ni:^n  onmo 

V3^nnO   «INIIN  DN^Nl  ^N  V 


inO^I   Nl'N   no  DVN 

Nnt^^i:  in:dnd  ivn  ij  v 

lONn^DD  i-int:^innr 

Nv^NnniN  ^nt:^i  Niro  ij  i^n 

^nviNiD  Ninmonv 

N^nimni  ^nh  oionin  nn  n^ 

9. 

Nnon  NniN  tt^ii:i  n^hn 

OHNi  ^:5ioit:^n  dii^^^jn  v 

N^niiDN  t:^m:  divni 

onnt:^n  ki^^^n  ^didi  no  v 

nniN  iin  nv  nid 

11N  ninor  mi  nn  v 

10. 

NiinN  va^N  nivv 

Nvonnt^^n  NnmN  nhni  i:iin 

Nnijo  imi  niN 


7.  „Für  die  Kuh  schuf  der  mit  der  Wahrheit  gl  eichgesinnte 
Weise  Herr  den  Zauberspruch,  kraft  dessen  sie  Butter  und  Milch 
liefert  zu  gunsten  der  Essenden,  er  der  Segenspendende  durch 
sein  Gebot".  (Die  Seele  des  Stieres  spricht:)  „Wen  hast  Du,  der 
mit  Hilfe  des  Guten  Sinnes  uns  beide  (mich  und  die  Mutterkuh) 
pflegen  wird  den  Menschen  zum  Nutzen?" 

8.  (Der  Gute  Sinn  spricht:)  „Dieser  hier  ist  mir  bekannt,  der 
einzige,  der  unsere  Lehren  hörte :  Zurathu^thro  Spitömo ;  er  will 
unsem   Ruhm,     o  Weiser,    und   den  der  Wahrheit,    verkünden. 


die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghäthä  des  Zura^thusthro.  —  Y.  29, 7—10.     375 


7. 
täm  äzütöis  ahurö 
mi^^ram  taSat  asä  hazao§ö 
mazdä  gavöi  xsvldamcä 
hvö  uruSaeibyö  spentö  säsnayä 
käste  vohfi  maiiai?hä 
yö  i  däyät  5oävä  maretaeibyö. 

8. 
aem  möi  idä  vistö 
yä  nä  aevö  säsnä  güsatä 
zaraduströ  spitämö 
hvö  ne  mazdä  vasti  asäicä 
carekere^Tä  srävayawhe 
hyat  höi  hademäm  dyäi  vaxaSra- 

[hyä. 

9. 
atcä  g9us  urvä  raostä 
yö  anaeSem  xsqnmäne  rädam 
väöem  naros  asürahyä 
yäm  ä  vasami  isä  xsaOrlm 
kadä  yavä  hvö  a;ahat 
yä  höi  dadat  zastavat  avö. 

10. 
yüzäm  aeibyö  ahurä 
aogö  data  asä  xsaOramcä 
avat  vohü  manawhä 


tom  ä'^zutois  ohuro 

monilrom  ta'^saH  urtä^  huza'^i^o 

muzSö  Yovoi  xsviSöm  ca* 

hvorus(o)ißyo  sponto  sä'^sna'^yä^ 

ka^s  toi  vohü  monohä'^ 

yo  i  Bä^yäH  öva'^  murtoißyo. 

8. 
a'^yom  moi  ioa'^  visto 
yo  no  oivo  sä'^snö  ^usa^ta^ 
zura^öus&ro  spitömo 
ho  no  muzSi^^  va'^sti  urtä^i  ca"^ 
ca'^rkur^rä^  srä^va'^yohoi 
yot  hoi   hü§mom  (hvä^mom)  §i- 

[yä^i  va'^x^rohyo. 

9. 
ä'^t  ca^  Yous  urvä^  rusta'' 
yo  unisom  xsonmonoi  rä'^Som 
vä'^com  nurs  usürohyo 
yo  mä^  va'^smi  iSä'^  x§a^{>riyom 
ka'^Sä^  ya^^ä^  ho  oha^t 
yo  hoi  Siöa'^t  zusta^vut  a^vo. 

10. 
[yü^om  a'^ißyo  ohura^ 
a^uYO  Sä'^ta'^  urtä''  xsa'^&rom  ca* 
a^va'^t  vohü  monohä'^ 


^ Darum  soll  ihm  gegeben  werden  Süße  des  Mundes". 

9.  Da  klagte  die  Seele  des  Stieres:  ^(Weh),  daß  ich  einen 
„kraftlosen  Fürsorger,  die  Stimme  eines  schwachen  Mannes  hin- 
nehmen mnß.  der  ich  doch  einen  kraftvollen  Herrscher  wünsche". 
(Der  Dichter  spricht:)  „Wird  jemals  der  erscheinen,  der  ihm  (dem 
„Rinde)  handfeste  Hilfe  leiste?" 


10.     Gebt  ihnen,   0  Herr,   durch  die  Wahrheit  Kraft   und   durch 
den  Guten  Sinn  jene  Herrschaft,   durch  die  er  gute  Wohnstätten  und 

25* 


376  F.  C.  Andreas  und  J.  Wackernagel, 


11. 


S2. 

1. 

2. 


D1T1  D^niD  ^miü  Dwan 
11. 

N^inii  Dnnis  nid 

'Jijti^n  NID  Niro  Di^v 

33. 

1. 

iNiro  NoiiNniN  Kamins 
^n:it:^^3i  INI  "»v  inNt  pn 

2. 

niHN  iNiro  va^N 

Nmjo  inn  uötind 

nr.o^riD  N^fn  riNnntrn 

NnNi:iin  Nntrin  nihin 

nmN  u  Nn  nom  o^imi 


<ite  Segnungen  des  Friedens  schafft.     Ich  für  mein  Teil  habe  dich,  o 
Weiser^  erkannt  als  den  uranfänglichen  Spender  dieser  Dinge. 

11.  Wo  ist  die  Wahrheit  und  der  Gute  Sinn  und  die  Herr- 
schaft? Erkennet  mich  als  würdig  an,  o  Weiser ,  durch  die  Wahrheit 
die  große  Gabe  eu  erkennen.  0  Herr,  nun  sie  uns  geholfen  hahcn^ 
wollen  tüir  Diener  von  Euresgleichen  sein. 

Y.  83. 

1.    Und  dieses,  des  weisen  Herrn,  Seligkeit  erstrebte  in  dem- 


die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghathä  des  Zura'^thusthro.  —  Y.  29,  lo.  ii — 32,  i.  2.     377 

yä^  husitis  römön  ca'^  Sä^t 


yä  husitis  räm^^mca  dät 

azämöit  ahyä  mazdä 

^wf^m  mäwhi  paourvlm  vaedam. 

11. 
kudä  asem  vohucä 
manö  xsa^ramcä  at  mä  ma^ä 
ynzäm  mazdä  fräxsnane 
mazöi  magäi  ä  paiti.zänatä 
ahurä  nü  nä  avare 
öhmä  rätöis  yüsmävatf^m. 

32. 

1. 

Ahyäcä  x^'aetus  yäsat 

ahyä  verezänem  mat  airyamnä 

ahyä  daevä  mahml  manöi 

ahurahyä  urväzemä  mazdä 

^wöi  dütä^hö  ä^ihämä 

töng  därayö  yöi  vä  daibisenti. 

2. 
aeibyö  mazdä  ahurö 
säremnö  vohü  mana^^hä 
x^aOrät  hacä  paiti.mraot 
asä  hushaxä  x^änvätä 
spent^^m  V9  ärmaitlm 
va?^uhim  varemaidi  hä  nä  a*?hat. 


a^zom  cit  ohyo  muz§l' 

tuvöm  momhi  parviyom  va'^iSom.] 

11. 
[kuSa'^  urtom  voha  ca^ 
mono  xsa^örom  ca^  ä'^t  mä*  urtä* 
yüzom  muzSa*  froxsnönoi 
ma'^zoi  ma'^ä^ya*  pa^tizönta* 
ohura''  nü  nö  ä^vur 
ohöma'^  räHois  yosmä^viitöm.] 


1. 
Ohyo  ca'^  hva^'itus  yä^sa^t 
ohyo  vurzonom  maH  a^ryomnä' 
ohyo  öa^ivä*  homoi  mnoi 
ohurohyo  vra^zumä*  mnzSö 
^voi  Sütöho  ohöma* 
tön  Sä^ra'^yo  yoi  vö  Svisonti. 

2. 

a^ißyo  muzSö  ohuro 
sä^romono  vohü  monohä* 
xsa^&rä^t  ha^cä^  pa^timra^ut 
urtä'^  husa'^xä*  huvonvutä* 
spontöm  vo  a^romutim 
vohvim  vurma^Si  hä*  no  ohaH. 


selben  Sinne  einerseits  das  Familienmitglied  (und)  das  Geschlecht 
mit  dem  Stammverwandten,  (anderseits)  die  Teufel;  (indem  beide 
Parteien  sagten:)  „deine  Boten  wollen  wir  sein,  um  die  abzuhalten, 
„die  euch  hassen". 

2.  Ihnen  antwortete  der  Weise  Herr,  der  mit  dem  Guten  Sinne 
vereint  und  mit  der  leuchtenden  Wahrheit  eng  befreundet  ist,  aus 
seiner  Machtfülle  heraus :  „Für  eure  segenspendende  gute  Fröm- 
„migkeit  haben  wir  uns  entschieden;  sie  sei  unser. 


378 


F.  C.  Andreas  und  J.  Wackernagel, 


3. 
4. 


6. 


^nt^  ti^o  INI  NVD' 


5. 

Nm:o  NDN  INI  n' 
Nni^i  Dijnv^i:^  n3n 

6. 

NnirnN^iN  iN:^N«mD 
t^^'Nn  nv^  w^mN-iD  t^^^N' 

NIIHN   ^JNIO   NDNn   >nN] 


3.  „Aber  ihr  Teufel  alle,  und  wer  euch  hoch  verehrt,  seid 
aSprößlinge  des  bösen  Geistes,  der  Lüge  und  des  Hochmuts.  Auch 
;,eure  Taten  sind  zweideutig,  durch  die  ihr  großen  Ruf  erworben 
»habt  im  Siebentel  der  Erde. 

4t,  „Dadurch  daß  ihr  die  schlechtesten  Dinge  befehlt,  durch 
„deren  Vollzug  die  Menschen   als  Teufelslieblinge   zunehmen   und 


die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghäthä 

3. 

at  yüs  daevä  vispä«?hö 
akät  manawho  stä  ci^ram 
yascä  vä  mas  yazaite 
drüjascä  pairimatoiscä 
syaom^m  aipi  daibitänä 
yäis  asrüzdüm  bümyä  haptai^e. 


yät  yüstä  framima^ä 

yä  masyä  acistä  dantö 

vaxsente  daevözustä 

va^häus  slzdyamnä  mana)^ho 

mazdä  ahurahyä 

xratäas  nasyanto  asäatcä. 

5. 

tä  debonaotä  masim 

hujyätöis  amaretätascä 

hyat  vä  akä  mana^^hä 

yäng  daeväng  akascä  mainyus 

akä  gyao^anem  vaca^hä 

yä  fracinas  dregvantem  xsayö. 

6. 
pourü-aenä  änäxstä 
yäis  srävaliyeiti  yezi  täis 
a^ä  hätä  maräne  ahurä 


des  Zura^thusthro.  —  Y.  32, 3—6.     379 

3. 

ä*t  yüs  Sa^ivä^  vispöho 
a%äH  monoho  sta^  ciörom 
yos  ca^  vö  ma^s  yozaHa'^i 
Sruza^s  ca'^  pa'^rimutöis  ca^ 
sya'^amön  a^pi  Svitönä* 
yä^is  a^sr(a^)uz§vom  ßümyö  ha^f- 

[tu^oi. 
4. 
yäH  yüs  tä''  fromiinita^(-^a^  ?) 
yä^  murtiyä'^  a^cistä^  §onto 
va'^xgonta'^i  öa^ivo-zuStä* 
vohous  sizSyomonä''  monoho 
muzSö  ohurohyo 
xra^tous  na'^syonto  urtä^t  ca*, 

5. 

tä^  §ußnuta''(-^a''?)  murtiyom 
Irnzyätols  umurtri''ta''s  ca'^ 
yot  vö  a'^kä''  monohä* 
yön  öa^ivön  a^a'^s  c(ina^s?)  mon- 
a^kä'^  sya^uönom  va'^cohä^       [yu§ 
yä^  frocina'^s  SruYvontom  x^a'^yo. 

6. 
puru-a^inö  onä^xsta' 
yä'^iS  sra^vohyoti  yozi  tä'^is 
hä^tä^  ma^^rona'^i  ohura'^ 


„vom   Guten   Sinn   abfallen  und   von   den   Gedanken   des    Weisen 
Herrn  und  von  der  Wahrheit  abkommen, 

5.  „betrügt  ihr  den  Menschen  um  Lebensglück  und  Unsterblich- 
„keit,  welches  Tun  euch  Teufel  der  Böse  Geist  durch  den  bösen 
„Sinn  gelehrt  hat  und  durch  das  böse  Wort,  mit  dem  er  ver- 
„ sprechen  hat,  daß  der  Lügner  herrschen  solle". 

6.  Wenn  (auch)  der  vielfrevelnde  Mensch  so  wie  er  es  erstrebt, 
zum  Ziele  gelangt,    so  weißt  du  (dochj,    o  gedächtnisstarker  Herr, 


880 


F.  C.  Andreas  und  J.  Wackernagel, 


8. 
9. 


Nm^o  NDoni  Nni:^^ni 


N^msn  n^i»  iKnn  n^vu 

KnvN  Njnn  nsiD  ir^N' 

Nmns  in  oistr'' 

^ns  inim>i  Niro  Dinnn^K 

8. 

iirut^n^^  pnnio  v 


NW[SN1   D^ni^^^N   NO   ISN 

imjo  tt^nmi  o^nNn  Disnnnu 
N^no  w^v^'o  NnmK  nh 


durch  den  Besten  Sinn,  was  ein  solcher  verdient.  Denn  in  deinem 
Reiche,  o  Weiser,  und  in  dem  der  Wahrheit  soll  euer  Wort  Geltung 
haben. 

7.  Zu  jenen  Frevlern  soll  sich  kein  Wissender  stellen 

,    die,    wie  kundgetan,    mittelst  des  flüssigen  glänzenden 

Metalls  das  Urteil  spricht,  (zu  jenen  Frevlern,)  deren  Lebensfazit 
du,  o  weiser  Herr,  am  besten  kennst. 

8.  Als  einer  dieser  Frevler  wurde  zumal  bekannt  Yomo  der 


die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghätha  des  Zura^thusthro.  —  Y.  32, 6—9.     381 


vahistä  vöistä  mana^^hä 
-O-wahmi  vä  mazdä  xsa^röi 
asäiöä  säi^hö  vid^m. 


aess^m  aenawh^,m 

naecit  vidvä  aojöi  hädröyä 

yä  jöyä  säJ^liaite 

yäis  srävi  x^'aenä  ayawhä 

yaes^m  tu  aliurä 

irixtem  mazdä  vaedistö  ahi. 

8. 
aes^;m  aenawh^m 
viva^hugö  srävi  yimascit 
y9  masyöng  cixsnusö 
ahmäköng  gäus  bagä  x^äremno 
aes^mcit  ä  ahmi 
Owahml  mazdä  vici^^öi  aipi. 


dus-sastis  sravä  mörendat 
hvö  jyätäus  säwhanäis  xratüm 
apö  mä  istim  apayantä 
l)9r9x§am  liäitim  va«?häas  mananliö 
tä  uxSä  manyöus  mahyä 
mazdä  asäicä  yüsmaibyä   geraze. 


va^histä'^  voista'^  monohä'^ 
övohmi  vo  muzSä^  xsa^öroi 
urtä'^i  (-tä^ya'^)  ca'^  somho  viSöm. 

7. 

a'^isom  a^inohöm 

noi  cit  viSvö  a'^uzoi  hä*Sröyä^ 

yä'^  ziviyä^  somliaHi 

yä^is  srä'^vi  huva^inä'^  a^yohä^ 

ya'^isöm  tn  ohura'^ 

rix^om  muzSä^  va^iSisto  a^hi. 

8. 
a'^isöm  a^inohom 
v(ä^jivohuso  srä^vi  yoma'^s  cit 
yo  murtiyön  cixsnüso 
ulimä%ön  yous  ßa^^-ä^  hva^romno 
a'^isöm  citä'^  ohmi 
^vohmi  rnuzSä"^  vicitoi  a^pi. 

9. 
§ussustis  sra^vö  mumSa^t 
ho  zyötöus  somhonä'^is  xra^tum 
a^po  mä''  Istim  yonta'^ 
ßurxtöm  häHim  vohons  monoho 
tä^  uxtä^  monyous  mohyo 
muzöä^  urtä'^i  ca^  sma^ßyo  Yurzoi. 


Sohn  des  Vivohvont,  der  den  zu  uns  gehörigen  Menschen  zu  ge- 
fallen suchte,  indem  er  Stücke  vom  Rinde  aß.  Bei  deren  Bestrafung 
bin  ich  alsdann,  o  Weiser,  unter  deinen  Auserwählten. 

9.  Der  Lästerer  zernichtet  die  (heilige)  Lehre,  er  durch  seine 
Reden  weise  Lebensführung.  Er  hält  fem  den  Besitz  des  guten 
Sinnes  und  dessen  liebe  Erlangung.  Mt  diesen  Worten,  die  der 
Ausdruck  meiner  Gesinnung  sind,  klage  ich  euch  und  der  Wahrheit, 
0  Weiser. 


382  F.  C.  Andreas  und  J.  Wackernagel, 

10. 


11. 

12. 


oo  •* 


13. 


10. 

r\i^)y\i:i  m^)iü  s:  so  im 
Nti:iiN  mii^i  oint:^^vN  v 

nKi-t  ini:im  pn^i  nvd^ 
11. 

onn  iniJinn  ^nv^DK 

12. 

lisnnD  nw^nv^ir  nNnt:^m> 

nno  NDN  iKiro  va^K 

Dinvv  ^nniK^trnNniK  pijmo  tt^ii:i  n^ 

Nmi  nNiniN  Nomij  c^^n^ 

13. 

nDt:^^  ionm;i  Kini^^n  «^ 
N^N  nsnnio  itniniK 


10.  Der  Mann  fürwahr  zernichtet  die  Lehre,  der  das  Rind  und 
die  Sonne  für  den  schlimmsten  Greuel  erklärt,  den  die  Augen  sehen 
können,  und  der  die  Frommen  zu  Lügnern  macht,  und  der  das  Gras 
von  den  Weiden  raubt,  und  der  die  Waffe  zückt  gegen  den  Frommen. 

11.  Alle  die  zernichten  das  Leben,  die  als  Lügner  angele- 
gentlich darauf  bedacht  sind ,  Hausfrauen  und  Hausherrn  um  den 
Besitz  ihres  Erbes  zu  bringen,  sie,  die  sich,  o  Weiser,  vom  besten 
Sinne,  der  dem  Wahrhaften  eignet,  abwenden. 


die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghätha  des  Zura^thusthro.  —  Y.  32, 10—13.     383 


10. 
hvö  mä  nä  sravä  mörendat 
yä  acistem  vaena^^he  aogedä 
gs^m  asibyä  hvarecä 
yascä  däOäng  dregvatö  dadät 
yascä  västrä  viväpat 
yascä  vadarä  vöizdat  asävne. 

11. 
taecit  mä  mörendan  jyötüm 
yöi  dragvanto  mazibis  ciköiteres 
aisuhiscä  awhvascä 
apayeiti  raexanawhö  vaedem 
yöi  vahistät  asäunö 
mazdä  räresyj^n  manawhö 

12. 
yä  räwhayen  sravawhä 
vahistät  gyao^anät  maratänö 
aeibyö  mazda  akä  mraot 
yöi  göus  mörendanurväxsuxti  jyö- 
yäis  grähmä  asät  varatä       [tum 
karapä  xsaöramcä  isans^m  drujom. 

13. 
yä  xsa^rä  gräbmö  hiSasat 
aci^tabyä  demäne  mana*?hö 
a*?häus  maraxtärö  ahyä 


10. 
ho  ma^  nä^  sra^vö  murnSa^t 
yo  a^cistom  va^inohoi  a'^uYÖa* 
Yöm  a'^sißyä*  huva^r  ca* 
yos  ca^  §äHön(-^ön?)  Sru^vato  Siöä^t 
yos  ca""  vä'^s^rä'^  viva^paH 
yos  ca""  va^Sa^r  voizSa^t  urtä^vnoi. 

11. 

toi  cit  mä^  mumSon  zyötam 
yoi  SruYVonto  ma^zßis  cikoiturs 
ohvis  ca^  ohuva^s  ca^ 
a^po^yuti  ra^ixnoho  va^iSom 
yoi  va%istat  urtä^vno 
muzSä'^  rä^rusyon  monoho. 

12. 

yä^  röha'^yon  sra^vohä^ 

U)  (~) 

va'^bigtäH  sya^ui)nä*t  murtöno 
a^'ißyo  muzSö  a%ä^  mra^'at 
yoi  70US  murnSon  vrä^xsuxti  zyötum 
yä*is  Yrohmä^  urtäH  vurta^ 
ka^'rpä^  xsa'^i^rom  ca^  iSnöm  Srnzom. 

13. 

yä^  xsa^^rä^  Y^^ohmo  hissaH 
a^cistohyo  Smönoi  monoho 
ohous  ma^rxtä^ro  ohyo 


12.  Weil  sie  durch  ihr  Wort  die  Menschen  vom  besten  Tun 
abwendig  machen,  verflucht  sie  der  Weise,  sie  die  das  Leben  des 
Eindes  unter  Freudenrufen  zernichten,    mit  denen   zusammen   der 

Opferpriester  den  Opferfraß  und  die  Herrschaft 

.  .  .  die  Lüge  der  Wahrheit  vorzog. 

13.  Durch  diese  Herrschaft  sucht  sich  der  Opferfresser  im 
Hause  des  Bösesten  Sinnes  einen  Platz,  und  (mit  ibm)  die  Zer- 
störer dieses  Lebens,   die  dort,  o  Weiser,   nach  Herzenslust  jam- 


384 


F.  C.  Andreas  und  J.  Wackernagel, 


14. 


.\> 


gu,,, 


c^tai- 


i-ii» 


{}*0 


15. 


16. 


14. 

nno  ^NH^  1:^1^:1  Nvn^ 

15. 
16. 

N^nom  n^^D^D  vnnii:^iN  v 
N>nis  jvi^^'N  i:niik 


mem  mögen  über  deines  Propheten  Boten,  der  sie  ausschließt  vom 
(seligen)  Schauen  der  Wahrheit. 

14.  Auf  dessen  Hemmung  richten  der  Opferfresser  und  ins- 
gesamt die  Kovi's  schon  längst  ihre  Überlegungen  und  Kräfte, 
weil  sie  darauf  ausgehen,  dem  Lügner  zu  helfen,  und  weil  gesagt 
wurde :  „Das  Rind  ist  von  dem  zu  töten,  der  den  todfernhaltenden 
„(Hauma)  bei  der  Kelterung  aufleuchten  läßt". 


die  erste,  zweite  und  fünfte  Ghäthä  des  Zura^thusthro.  —  Y.  32, 13— le.     385 


yaecä  mazdä  jTgerezat  käme 
öwahyä  m^Oräno  dütäm 
yä  Is  pät  daresät  a§ahyä. 

14. 
ahyä  grähmö  ä.höi^öi 
ni  kävayascit  xratü§  ni  dadat 
varacä  hiöä  fraidivä 
hyat  visentä  dragvantem  avö 
hyatcä  gäus  Jaidyäi  mraoi 
yä  düraosem  saocayat  avö. 

15. 
anäi§  ä  vi.nänäsä 
yä  karapötäscä  kävitäscä 
aväis  aibi  yöng  dainti 
nöit  jyätäus  xSayamnäng  vasö 
töi  äbyä  bairyänte 
vai^höuS  ä  damäne  mana^ho. 

16. 
hamäm  tat  vahistä  cit 
yä  usuruye  syasci|  dakmahyä 
xsay^s  mazdä  ahurä 
yehyä  mä  aiöiscit  dvaeöä 
hyat  aena^he  dregvatö 
öeänü  iSyäng  a^hayä. 


yoi  ca^  muzSa^  ziYurzut  kömoi 
-ö-vohyo  mon^röno  Sütom 
yo  i§  pä^t  Sa^rsä^t  urtohyo. 

14. 
ohyo  Yrohmo  ä%oitoi 
ni  kova^ya^s  cit  xraHüs  SiSut 
va^rcöhi  ca^  froSivä^ 
yot  visonta^  SruYVontom  a^vo 
yot  ca^  Yöus  zaSya'^i  mra^vi 
yo  Süra^usom  sa^uca^yaH  ha^vo(i>. 

15. 
onä^is  ä*  vinonä'^sa'^ 
yä^  ka'^rpotös  ca^  kovitös  ca* 
a^vä^is  a'^ßi  yön  Sonti 
noit  zyötous  xga'^yomonön  va^so 
toi  afßi  ä^  ßaryönta^i 
vohoüS  ä^  Smönoi  monoho. 

16. 
homom  ta^fc  va'^hista^  cit 

4 

yo sya^s  cit  Sohmohyo 

xsa^yons  muzöa'^  ohura^ 
yohyo  mä^  ä^i>is  cit  Sva^ya^i^ä'^ 
yot  a^inohoi  öruYVuto 
önu  (ovä^  nu?)  iSiyön  oha^yä'^. 


15.  Wegen  dieses  ihres  Tuns  ist  dem  Untergang  verfallen  die 
ganze  Sippschaft  der  Opferpriester  und  der  Kovi's;  wegen  jenes 
ihres  Tuns  werden  anderseits  ins  Haus  des  guten  Sinnes  gebracht 
werden  die,  von  denen  man  sagt,  daß  sie  nicht  frei  über  ihr  Leben 
verfügen. 

16 


\ 


Papsturkunden  in  Frankreich. 

VII. 
Gascogne,  Guienne  und  Languedoc. 

Von 

Wimelm  Wiederhold. 

In  Druck  gegeben  von  F.  Leo  am  9.  März  1913. 

Indem  ich  hier  den  dritten  und  letzten  Bericht  über  meine 
zweite  Reise  in  Frankreich  vorlege,  kann  ich  mit  besonderer  Freude 
feststellen,  daß  das  Interesse  für  unsere  Arbeiten  sich  in  Frank- 
reich immer  lebhafter  entwickelt  hat.  Selbst  die  Tagespresse  hat 
mehrfach  —  besonders  ist  mir  ein  Artikel  des  Journal  des  Debats 
aufgefallen  —  unsere  Arbeiten  anerkennend  besprochen  und  ihnen 
dadurch  eine  nicht  gering  zu  schätzende  Förderung  erwiesen. 
Gerade  dieses  Interesse  verbürgt  uns  ja  überhaupt  erst  den  vollen 
Erfolg  unserer  Arbeit,  und  so  können  wir  nur  hoffen,  daß  es  sich 
immer  mehr  betätigen  möge. 

Die  Zahl  der  von  mir  im  Anhang  gegebenen  Urkunden  ist 
wieder  eine  ungewöhnlich  große,  und  doch  möchte  ich  nicht  be- 
haupten, daß  meine  Sammlung  alles  vorhandene  Material  erschöpft 
habe.  Die  Gründe,  weshalb  das  nicht  der  Fall  sein  kann,  sind 
bekannt;  namentlich  aber  bieten  die  privaten  Sammlungen  sicher- 
lich noch  wichtiges  Material,  und  sie  sind  in  vielen  Fällen  doch 
recht  schwer  zugänglich.  So  sind  auch  mir  einige  Türen  ver- 
schlossen geblieben,  hinter  denen  noch  Schätze  für  uns  liegen  oder 
zu  vermuten  sind. 

An  Nachträgen  für  unsere  Sammlungen  wird  es  auch  in 
Frankreich  nicht  mangeln.  Mehrfach  sind  die  Nachforschungen 
unserer  Freunde  schon  erfolgreich  gewesen.     Herr  Jacotin  in  Le 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  1 


2  Wilhelm  Wieder  hold, 

Puy  hat  unlängst  in  der  Soci^te  scientifique  et  agricole  de  la 
Haute-Loire  über  die  Erwerbung  eines  Originals  von  Alexander 
III.  1170  I  22  für  die  Collegiale  Saint-Georges  berichtet,  Herr 
Gandilhon  in  Bourges  fand  im  Fonds  d'Orsan  ein  kleines  Chartular 
s.  XVII  mit  einer  Urkunde  Alexanders  III.  1174  III  8  für  Font- 
evraud .  von  der  ich  allerdings  noch  eine  bessere  Überlieferung 
zu  finden  hoffe  ^),  und  ich  selbst  habe  bei  meinen  Pariser  Arbeiten 
nicht  nur  meine  Liste  der  Überlieferungen  erheblich  vermehren 
können,  sondern  auch  einige  noch  unbekannte  Urkunden  für  Süd- 
frankreich gefunden.  Übersehen  hatte  ich  seiner  Zeit  Eugen  III. 
J-L.  8843  (s.  Anhang),  und  dazu  kann  ich  jetzt  noch  geben  die 
wichtige  Urkunde  Hadrians  IV.  1155  XI  7  für  Saint -Mari  de 
Forcalquier  (s.  Anhang)  und  zwei  Urkunden  der  Karthause  Seillon, 
Lucius  III.  1183  V  16  (s.  Anhang)  und  Celestin  III.  1191  VI  6 
(s.  Anhang),  die  den  Freunden  der  Geschichte  der  ehemaligen 
Bresse  und  Bugey  willkommen  sein  werden. 

Nicht  das  ganze  Languedoc  umfaßt  dieser  Bericht;  ich  habe 
seiner  Zeit  das  Departement  de  l'Ardeche  mit  dem  Dauphin^  (Papst- 
urkunden in  Frankreich  III  p.  6)  und  das  Departement  du  Gard 
mit  der  Provence  (ebenda  IV  p.  38)  verbinden  müssen.  Demnach 
verteilen  sich  die  hierher  gehörigen  Materialien  gegenwärtig  auf 
die  Departementalarchive  von  Montpellier,  Carcassonne,  Mende, 
Rodez,  Albi,  Montauban,  Toulouse,  Foix,  Perpignan,  Tarbes,  Pau, 
Mont-de-Marsan,  Auch,  Agen,  Cahors  und  Bordeaux,  auf  die 
Kommunalbibliotheken  derselben  Städte  und  von  Bayonne,  die 
Kommunalarchive  von  Montpellier,  Perpignan,  Karbonne,  Millau, 
Moissac,  Condom,  Bordeaux  und  La  Röole,  die  Bibliothek  der 
medizinischen  Fakultät  in  Montpellier,  die  Bibliotheken  der  archäo- 
logischen Gesellschaften  von  Montpellier,  llodez  und  Toulouse, 
das  Archiv  des  Herzogs  von  Levis-Mirepoix  auf  Leran  (Ariege), 
die  Bibliothek  der  Frau  Gräfin  de  Villele  auf  Merville  bei  Tou- 
louse und  die  Nationalbibliothek  zu  Paris. 


1)  Maurice  Prou  hat  im  Bulletin  der  Archäologischen  Gesellschaft  von  Sens 
meinen  fünften  Bericht  besprochen  und  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  sich 
das  Original  von  Innocenz  II.  J-L.  7863  und  ein  Originalfragmeut  von  Lucius  IL 
J-L.  8G88  für  Saint-Pierre-le-Vif  in  Sens  in  der  CoUection  Tarbt^  in  der  Stadt- 
bibliotbek  zu  Reims  befinden.  In  Bourges  hat  Herr  Gandilhon  den  Fonds  Chapitre 
m^'tropolitain  Saint-Etienne  de  Bourges,  über  dessen  Zustand  ich  Papsturkunden 
in  Frankreich  V  p.  G  Anm.  5  noch  sehr  klagen  mußte,  noch  einmal  durchsucht 
und  mehrere  Überlieferungen  gefunden,  die  ich  nicht  gesehen  habe:  Eugen  IIL 
J-L.  8883  Kopien  von  1401  und  1524  (G.  28),  Hadrian  IV.  J-L.  102G9  Orig. 
(G.  223W»),  Alexander  IIL  J-L.  13262  Orig.  (G.  319)  und  Lucius  III.  J-L.  14969 
Orig.  (G.  28). 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  3 

Zum  Schluß  aber  möclite  ich  nochmals,  wie  ich  es  schon  im 
Anfange  meines  fünften  Berichts  getan  habe,  der  freundlichen 
Unterstützung  und  Förderung  dankbar  gedenken,  die  mir  die  Leiter 
dieser  Institute  haben  zu  teil  werden  lassen,  namentlich  die  Herren 
Berthelet  in  Montpellier,  Brutails  in  Bordeaux,  Pasquier  in  Tou- 
louse, Gardere  in  Condom,  Lempereur  in  E-odez,  Palam^  in  Cahors, 
Tissier  in  Narbonne  und  J.  A.  Herbert  vom  British  Museum  in 
London.  Besonderen  Dank  schulde  ich  wieder  Herrn  H.  Omont 
in  Paris  und  Dom  Eobert  Trilhe  0.  C.  in  Toulouse. 

Departement  de  l'Herault. 

Eveche  d'Agde.  Inventar  von  1618.  Chartular  von  1764: 
Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat.  9999  (Stein  Nr.  25).  Mss.  lat.  12760, 
12770.  —  Hadrian  IV.  J-L.  10219  0- 

Eveche  de  Lodeve.  Inventar  von  1498 ^).  Inventar  von 
1766  (solche  von  1607,  1608,  1626,  1658  und  59,  1665  sind  ver- 
loren). —  Eugen  III.  1145  IV  10  (s.  Anhang).  —  Hadrian  IV. 
(1155)  IV  14^).  —  (1155)  IV  16*).  —  1158  VI  4  (s.  Anhang).  — 
1155-59').   —  Alexander  III.    1162   X— 1163   I   (s.  Anhang).   — 


1)  Vgl.  Anhang  Nr.  46.  Gallia  Christiana  VI  677  „exstat  in  Agathensi 
tabulario  bulla  Adriani  IV  summi  pontificis  ad  Ademarura  Agathensem  episcopum, 
data  Rome  VI  id.  decemb.  1158,  qua  ei  abbatiam  santi  Seueri  pluresque  alias 
confirmat  ecclesias." 

2)  „Repertorium  privilegiorum  iurium  aliorumque  documentorum  reverendi  in 
Christo  patris  et  domini,  domini  Lodouensis  et  Montisbruni  comitis,  factum  anno 
domini  1498",  mit  zwei  Abschriften  s.  XVII  und  XVIII.  Dessen  Hauptquellen 
waren  der  verlorene  „Liber  privilegiorum"  (Stein  Nr.  2208)  und  der  ebenfalls 
verlorene  „Liber  viridis"  (Stein  Nr.  2209).  J.  Plantavitius  de  la  Pause  Chrono- 
logia  praesulum  Lodovensium  (Aramontis  1734)  hat  anscheinend  auch  nur  das 
Repertorium  gekannt,  die  Urkunden  aber  ziemlich  verwirrt,  so  daß  schon  Gallia 
Chr.  VI  538  an  seinen  Angaben  Kritik  übt.  Die  angeblichen  Urkunden  Johanns 
XIII.  (p.  42),  Johanns  XX.  (p.  76),  Clemens'  IL  (p.  76)  und  Alexanders  IL  (p.  78) 
gehören  wohl  zu  späteren  Päpsten  (vgl.  Gallia  Christiana  VI  532,    534  und   535). 

3)  „Adrianus  papa  donauit  domno  P(etro)  episcopo  Lodouensi  ecclesiam  et 
locum  de  Cornilio  ad  habendum  disponendumque  in  canonicorum  habitu  seu  mona- 
chorum,  archidiaconatum  etc.  sancti  Petri.  Datum  Rome  XVIII  kal.  maii"  (Rep. 
f.  4,  f.  8  und  (aus  dem  Lib.  priv.  f.  2)  f.  143.  Gallia  Christiana  VI  537  setzt  die 
Urkunde  zu  Anastasius  IV.  1154  XVIII  kal.  iunii. 

4)  „Adrianus  papa  iuxta  querimoniam  sibi  factam  per  domnum  P(etrum) 
Loduensem  episcopum  mandauit  eidem,  quatinus  canonicos  ecclesie  Lodouensis  qui 
ipso  inconsulto  in  aliis  ecclesiis  prebendas  receperunt  compellat  alias  dimittere 
aut  ita  retinere,  ut  occasione  huius  modi  assiduum  seruicium  ab  eadem  Lodouensi 
ecclesia  nullatenus  subtrahatur.  Apud  sanctum  Petrum  XVI  kal.  maii"  (Rep. 
f.  143'  aus  Lib.  priv.  f.  2).     Gallia  Chr.  VI  537  zu  Anastasius  IV. 

5)  „Adrianus   papa  precipit  R(ichardo)   Gellonensi  abbati,   ut  de  munitione 

1* 


4  Wilhelm  Wiederhold, 

(1163)  12  0.  —  (1162-81)  IX  17^).  —  1162-81^).  —  Celestin 
III.  1193—940. 

Evech^  de  Maguelone-Montpellier.  Inventar  von 
1610—1719.  Chartular  in  6  Bänden  von  1368  (A— F).  Bullaire 
von  1368  (H)').  Inventar  der  Bände  A— F  sign.  Liber  L.  —  Bullae 
et  privilegia  s.  XIV  Paris  Ms.  lat.  14688  Bibl.  Nat.  (Stein  Nr.  2301). 
—  Johann  XIX.  J-L.  4101 ').  —  Alexander  II.  J-L.  4713.  —  Ur- 
ban  II.  J-L.  5375.  —  J-L.  5588.  —  J-L.  5775.  —  Anastasius  IV. 
J-L.  9778.  —  Hadrian  IV.  J-L.  10338  (s.  Anhang).  —  Alexander 
IIL  J-L.  11463  0.  —  J-L.  11473.  —  J-L.  11545  (s.  Anhang).  — 
J-L.  11549.  —  (1168—70)  I  3  (s.  Anhang).  —  Lucius  III.  J-L. 
14802  (s.  Anhang).  —  J-L.  14824«).  —  Urban  III.  J-L.  15501.  — 
Celestin  III.  J-L.  17362  0.  —  J-Ii.  17363. 

Eveche  de  Saint-Pons.  Mss.  lat.  12758  und  12771  Paris 
Bibl.  Nat.  (Stein  Nr.  3531  und  3532).  —  Urban  IL  J-L.  5400.  — 
J-L.  5418.  —  J-L.  5419.  —  Paschalis  IL  J-L.  6140.  —  Lucius  III. 
J-L.  15190^°). 

sancti  Johannis  et  de  quadam  turri  contra  uoluntatem  domni  G(aucelini)  Lodouensis 
episcopi  et  canonicorum  constructam  eidem  episcopo  suisque  fratribus  respondeat, 
precepit  insuper  eidem  abbati  episcopo  obedientiam  exhibere  et  promittere  et  ab 
eodem  episcopo  interdictos  uel  excommunicatos  ad  officia  diuina  non  recipere  et 
interdictum  ecclesiarum  ab  ipso  episcopo  facere  obseruari"  (Rep.  f.  143'  aus  Lib. 
priv.  f.  2). 

1)  „Alexander  papa  mandauit  canonicis  Lodouensis  ecclesie,  (ut)  in  omni 
reuerentia  obedientiam  domno  Gaucelino  Lodouensi  episcopo  impendant  neque  in 
aliquo  rebelies  in  bis  que  ad  Deum  pertinent  existere  presumant.  Dat.  Turon.  Uli 
non.  ianuarii«  (Rep.   f.  143'   aus  Lib.  priv.  f.  2).     Vgl.  auch  Gallia  Chr.  VI  538. 

2)  „Alexander  papa  concessit  domno  Gaucelino  Lodouensi  episcopo  uillam 
que  dicitur  Lodoua  cum  pertinentiis  et  corroborando  concessiones  Lu(douici)  et 
aliorum  illas  confirmauit.  XV  kal.  octob."  (Rep.  f.  144  aus  Lib.  priv.  f.  6  und  7). 

3)  „Alexander  papa  dispensauit  cum  domno  Gaucelino  Lodouensi  episcopo, 
ut  simul  cum  episcopatu  obtineret  abbatiara  Aniane,  quam  prius  obtinebat  ipse 
episcopus  et  litteras  ipsius  et  dispensationis  misit  ad  predictum  episcopum  et 
conuentum  Anianensem"  (Rep.  f.  145  aus  Lib.  priv.  f.  12). 

4)  Rep.  f.  145  (aus  Lib.  priv.  f.  11),  vgl.  auch  Gallia  Chr.  VI  540. 

5)  Das  Chartular  G  ist  verloren,  es  war  (Inventar  v.  1610  f.  4)  ein  Band 
von  178  Pergamentblättern.  —  Der  Liber  H  ist  ein  Band  von  130  Bl.,  aber  f.  72 
beginnt  ein  zweites  Exemplar.  —  Das  Ms.  lat.  14688  der  Bibl.  Nat.  gehörte  ur- 
sprünglich auch  zu  diesen  Bänden. 

6)  Nur  überliefert  in  der  Chronik  des  Arnaldus  de  Verdala,  alle  übrigen 
Urkunden  stehen  in  den  Chartularen. 

7)  Ed.  Mc^moires  de  la  sod6t6  de  Montpellier  VII  p.  635  aus  Chartular  B 
f.  268'  mit  III  id.  decemb. 

8)  Das  Incipit  lautet:  Cum  omnium  Christiane  professionis. 

9)  Ed.  M^moires  VII  p.  637  aus  Chartular  B  f.  268  und  F  f.  156. 

10)  Kopie  von  1591  Toulouse  Arch.  Ddp.  (Notre-Dame  de  la  Daurade).    Ed. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  5 

Chapitre  cathedral  d'Agde.  Chartular  s.  XVIII  (Stein 
Nr.  24}  Montpellier  Bibl.  Comm.  Ms.  33.  —  Hadrian  IV.  1156 
XII  9  (s.  Anhang).  —  Alexander  III.  (1160—76)  I  3  (s.  Anhang). 

Chapitre  cathedral  de  Beziers.  Li  vre  noir  s.  XVIII 
(Stein  Nr.  482),,  Kopien  der  Coli.  Doat  61—63  Paris  Bibl.  Nat. 
(Stein  Nr.  484).  —  Eugen  III.  J-L.  9716  (s.  Anhang).  —  Hadrian 
IV.  J-L.  10343.  —  J-L.  10349^).  —  J-L.  10355  (s.  Anhang).  — 
Alexander  III.  (1171—72)  I  26  (s.  Anhang).  —  (1166—79)  III  13 
(s.  Anhang).  —  (1166—79)  IV  19  (s.  Anhang).  —  J-L.  13288').  — 
J-L.  14249^). 

Chapitre  cathedral  de  Lodeve.  Alexander  IL  1173 
—1174*). 

Chapitre  cathedral  de  Maguelone- Montpellier. 
Inventare  von  1637,  1663,  1703,  1704.  Livre  des  privileges  de 
Maguelone  s.  XIV.  —  Urban  IL  J-L.  5377.  —  J-L.  5550.  — 
Paschalis  IL  J-L.  6507.  —  Calixt  IL  J-L.  7093 ').  —  Hadrian  IV. 
J-L.  10027.  —  J-L.  10335").  —  J-L.  10341').  —  Alexander  IIL 
J-L.  10746.  —  J-L.  10748.  —  J-L.  10774.  —  J-L.  10775.  —  J-L. 
10894.  —  J-L.  11028.  —  J-L.  11242.  —  J-L.  11261.  —  J-L.  11262. 

—  J-L.  11462«).  —  J-L.  11468^).   —  J-L.  11471.  —  J-L.  11476. 

—  (1168-69)  V  15^°).  —  J-L.  11534.  —  J-L.  11535.  —  J-L.  11536. 


auch  bei  J.  Semat  La  ville  et  le  pays  de  Saint -Pons  de  Thomieres  p.  411  aus 
Gallia  Chr.  und  Soupairac  Petit  Dict.  p.  119.  Dieses  Buch  von  Soupairac  habe 
ich  nicht  gesehen.  Die  von  Pius  II.  1459  XI  22  neben  Lucius  III.  noch  zitierte 
Vorurkunde  Hadrians  II.,  das  heißt  wohl  IV.  scheint  verloren. 

1)  Auch  A.  Crouzat  Histoire  de  la  ville  de  Roujau  et  du  prieure  de  Cassan 
(Beziers  1859)  p.  107  kennt  die  Urkunde  nur  aus  Gallia  Chr.  VI  Instr.  138  (ex 
arch.  Cassiani). 

2)  Die  hier  zitierte  Vorurkunde  Hadrians  IV.  ist  verloren. 

3)  Ed.  Delaville  le  Roulx  Cartulaire  de  Saint-Jean  I  p.  294  Nr.  424  aus  der 
Kopie  von  1668  IX  12  in  Coli.  Doat  61  f.  98  (aus  Original  aux  archives  de 
l'evesche). 

4)  Zit.  Plantavit  p.  92  ex  registro  privilegiorum  capituli,  das  jetzt  verloren 
ist  und  wohl  identisch  war  mit  dem  bei  Plantavit  p.  84  erwähnten  Chartularium 
Capituli. 

5)  Die  Vorurkunde  Alexanders  II.  ist  verloren. 

6)  Im  Registre  pour  le  chapitre  Saint-Pierre  de  Maguelone  s.  XV  f.  148. 
Das  Incipit:  Ecclesiastica  utilitas  hoc  exposcit. 

7)  Gariel  I  p.  199  zitiert  einen  ähnlichen  Brief  Raimundo  Magalonensi 
episcopo  Dat.  IV  id.  novembris  (1156—58)  XI  10.    Der  ist  aber  nicht  aufzufinden. 

8)  Auch  im  Chartular  F  f.  148  und  im  Bullaire  de  l'e'veche  f.  6'. 

9)  Ed.  Me'moires  de  la  societe  d'histoire  et  d'archeologie  de  Montpellier  VII 
638  ex  Chartular  B  f.  227  und  Bullaire  f.  5. 

10)  Privileges  s.  XIV  f.  9.    Ed.  Gallia  Christiana  VI  Instr.  360. 


Q  Wilhelm  Wiederhold, 

—  J-L.  12101.  —  J-L.  12651.  —  Lucius  III.  J-L.  14753.  —  Ur- 
ban  III.  J-L.  15788.  —  J-L.  15816.  —  J-L.  15817.  —  J-L.  15818. 

—  J-L.  15819.  —  J-L.  15822.  —  J-L.  15897.  —  J-L.  15947.  — 
Clemens  IIL  J-L.  16127^).  —  J-L.  16128  O-  —  J-L.  16129  0.  ~ 
J-L.  16130*).  —  J-L.  16131^).  —  J-L.  16216.  -  J-L.  16217^  — 
J-L.  16218.  -  1188  V  27  (s.  Anhang).  —  J-L.  16381.  —  Celestin 
III.  J-L.  17008 0.  —  J-L.  17010«).  —  J-L.  17159^).  -  J-L.  17167.  — 
J-L.  17364.  —  J-L.  17541 '').  —  J-L.  17542 '').  —  J-L.  17543.  - 
J-L.  17544^^).  —  J-L.  17545.  —  J-L.  17547.  —  J-L.  17548.  - 
J-L.  17549.  —  J-L.  17550.  —  J-L.  17551.  —  Honorius  IL  J-L. 
7355  und  Alexander  IIL  J-L.  11312,  J-L.  11313  und  J-L.  11317 
gehören  wohl  zu  Honorius  III.  und  Alexander  IV. 

Collegiale  Notre-Dame  du  Palais.  Die  von  Charles 
d'Aigrefeuille  Histoire  de  la  ville  de  Montpellier  (2  ed.  Mont- 
pellier 1879)  III  p.  351  zitierte  Urkunde  Alexanders  III.  von 
1162,  wo  die  Kapelle  von  Notre-Dame  du  Palais  erwähnt  werde, 
ist  anscheinend  nicht  erhalten. 

Collegiale  de  Joncels.  Inventar  von  1732.  —  Gregor 
VIL  J-L.  5281.  —  Paschalis  IL  zit.  in  Innocenz  II.  J-L.  7703 
Paris  Bibl.  Nat.  Coli.  Doat  60f.   316  (von  1669  X  8)  aus  Trans- 


1)  Das  Incipit:    Ad   nostram    noueris    audientiam    (Wiederholung   von   J-L. 
15819).     Dat.  Pisis  XVII  kal.  febr.,  indictione  VI. 

2)  Incipit:   Ad   aures   nostras  (Wiederholung  von   J-L,    15816).     Dat.   Pisis 
XVII  kal.  febr.,  indictione  VI. 

3)  Incipit:   Cum   inter  uos   et  (Wiederholung  von   J-L.    15817),     Dat.  Pisis 
XVII  kal.  febr.,  indictione  VI. 

4)  Incipit:    Cum   sit   religioni   contrarium   (Wiederholung    von   J-L.    15818). 
Dat.  Pisis  XVII  kal.  febr.,  indictione  VI. 

5)  Incipit:    Cum   pro   negotiis  (Wiederholung  von   J-L.    15822).    Dat.   Pisis 
XVII  kal.  febr.,  indictione  VI. 

6)  Incipit:  Mirabile  gerimus  et  (Wiederholung  von  J-L,  15897).    Dat.  Lateran. 
X  kal.  maii,  pontificatus  nostri  anno  primo. 

7)  Incipit:  Cum  pro  negotiis  (Wiederholung  von  J-L,  15822).    Dat.  Lateran. 
XII  kal.  iunii,  pontificatus  nostri  anno  III. 

8)  Incipit:  Cum  olim  inter  uos  (Wiederholung  von  J-L.  15817),    Dat.  Lateran. 
X  kal.  iunii,  pontificatus  nostri  anno  III. 

9)  Incipit:  Licet  de  uniuersis  (Wiederholung  von  J-L.  16381).    Dat.  Lateran, 
id.  nouembr.,  pontificatus  nostri  anno  quarto. 

10)  Incipit:   Deuotionis   et   fidei  (Wiederholung  von  J-L.  11262).     Dat.  Rome 
apud  sanctum  Petrum  XI  kal,  iunii,  pontificatus  nostri  anno  septimo. 

11)  Incipit:    Ad  nostram  noueris  audientiam  (Wiederholung  von  J-L.  15819). 
Dat.  Rome  apud  sanctum  Petrum  XI  kal,  iunii,  pontificatus  nostri  anno  VII. 

12)  Incipit:   Licet   de  uniuersis  (Wiederholung  von  J-L.  16381).     Dat.  Rome 
apud  sanctum  Petrum  XI  kal.  iuni.,  pontificatus  nostri  anno  VII. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  7 

sumpt  des  Bischofs  E,.  von  Lodeve  im  Archive  von  La  Daurade 
(Toulouse).  —  J-L.  8001  (s.  Anhang).  —  Lucius  IIL  J-L.  14943 
(s.  Anhang). 

Collegiale  de  Quarante.    Coli.  Doat  58  Paris  Bibl.  Nat. 

—  Innocenz  IL  J-L.  7731^).  —  Alexander  IIL  J-L.  11517.  — 

Abbaye  d'Aniane.    Inventar  von  1 790.    Chartular  s.  XII ^). 

—  Paris  Bibl.  Nat.  Mss.  lat.  12660,  12672,  12760,  12770,  12772, 
12777,  13816  und  Coli.  Baluze  19  (Stein  Nr.  154-156).  —  Johann 
XV.  J-L.  3844  Kopie  s.  XL  —  Nicolaus  IL  J-L.  4466.  —  Alex- 
ander IL  J-L.  4597  Orig.  und  Kopie  von  1380  I  11.  —  Urban  IL 
J-L.  5786  Kopie  s.  XII  und  Kopie  von  1318  I  12.  —  Paschal  IL 
J-L.  5826.  —  J-L.  6032.  —  J-L.  6123.  —  J-L.  6166.  —  (1107) 
YII  2V).  —  (1107)  XI  1^.  —  J-L.  6348.  —  J-L.  6349.  —  J-L. 
6388.  —  J-L.  6409.  —  J-L.  6410.  ~  Calixt  IL  J-L.  6687.  —  J-L. 
6712.  —  J-L.  6714.  —  J-L.  6715.  —  J-L.  6716.  —  Honorius  IL 
J-L.  7290.  —  J-L.  7291.  —  J-L.  7330.  —  Innocenz  IL  J-L.  7431. 

—  J-L.  7432.  —  Eugen  IIL  J-L.  8953.  —  J-L.  8954.  -  J-L.  8955. 
--  J-L.  9237.  —  J-L.  9238.  —  (1152)  XI  9-^j.  -  J-L.  9663.  — 
J-L.  9733.  —  Anastasius  IV.  (1154)  IX  1 ').  —  J-L.  9933.  —  J-L. 
9934.  -  (1154)  XI  28  0.  —  J-L-  9939.  —  J-L.  9940.  —  Hadrian 
IV.  J-L.  9944  Orig.^  —  (1154)  XII  12  0.  —  (1154)  XII  12^«).  — 
J-L.  9945.  —  J-L.  9981.  —  (1155)  I  19  ^^  —  J-L.  9987.  —  J-L. 
10033.  —  J-L.  10034.  —  (1154-58)  ^0.  —  Alexander  III.  J-L. 
11227.  —  J-L.  11228.  —  (1160—76)  IX  15  ^0. 

Abbaye     de     Saint-Guilhem-le-Desert.       Inventar 

1)  Ed.  L.  Vabre  Sainte-Marie  de  Quarante  (B^ziers  1907)   p.  35   aus   Doat. 

2)  Publiziert  von  Cassan  und  E.  Meynial  Cartulaires  des  abbayes  d'Aniane 
et  Gellone  vol.  II  (Montpellier  1900).  Da  es  alle  Papsturkunden  der  Abtei  enthält, 
erübrigt  es  sich  für  jede  Urkunde  den  bei  Jafife-Loewenfeld  noch  nicht  verzeich- 
neten Druckort  anzugeben.  Wegen  der  älteren  Urkunden  vgl.  besonders  noch 
W.  Puckert  Aniane  und  Gellone.  Diplomatisch-kritische  Untersuchungen  (Leipzig 
1899). 

3)  Ed.  ohne  den  Namen  des  Papstes  Cassan  und  Meynial  p.  125.  Es  kann 
sich  aber  nur  um  Paschal  II.  handeln. 

4)  Ed.  ebenso  Cassan  und  Meynial  p.  126. 

5)  Ed.  Cassan  und  Meynial  p.  113 

6)  Ed.  ebenda  p.  118. 

7)  Fragment  bei  Cassan  und  Meynial  p.  116. 

8)  J-L.  9943  ist  zu  streichen. 

9)  Ed.  Cassan  und  Meynial  p.  129. 

10)  Ed.  ebenda  p.  121. 

11)  Ed.  ebenda  p.  120. 

12)  Ed.  ebenda  p.  122. 

13)  Ed.  ebenda  p.  131. ' 


g  Wilhelm  Wiederhold, 

von  1782.  Chartular  s.  XII ')  (Stein  Nr.  1558)  und  Kopie  dieses 
Chartulars  von  1690.  Mss.  lat.  11899,  12761,  12770,  12778  Paris 
Bibl.  Nat.  (Stein  Nr.  1559)').  —  Alexander  II.  J-L.  4592.  —  J-L. 
4645.  —  s.  d.')  —  Gregor  VII.  s.  d.,  Urban  II.  s.  d.*)  und 
Paschal  IL  s.  d.  zitiert  in  Calixt  II.  J-L.  7044  Orig.  —  Eugen  III. 
J-L.  8947  Orig.  —  Hadrian  IV.  s.  d.  zitiert  in  Alexander  III. 
J-L.  10769  Kopie  s.  XIII  (s.  Anhang).  —  (1160—76)  I  26^). 

Abbaye  de  Saint-Thibery.  Mss.  lat.  12760,  12700, 
Coli.  Languedoc  77,  Coli.  Baluze  7  Paris  Bibl.  Nat.  (Stein  Nr.  3576, 
3577).  —  Sergius  IL  J-E.  +  2595.  —  Pascbal  IL  J-L.  6514.  — 
Calixt  IL  J-L.  7088  (s.  Anhang).  ~  Innocenz  IL  1134").  —  Eugen 
III.  s.  d.  und  Alexander  III.  s.  d.  zitiert  von  Innocenz  III.  ed. 
Gallia  Christiana  VI  Instrumenta  332. 

Abbaye  de  Foncaude.  Das  Chartular  Stein  Nr.  1383 
ist  ein  Registre  de  reconnaissances.  Nach  Grallia  Christiana  VI 
p.  266  hatte  das  Kloster  Urkunden  Alexanders  III.  (1162—65), 
(1163—65)  und  J-L.  11229  und  kam  durch  Lucius  III.  1184  unter 
den  Erzbischof  von  Narbonne. 

Abbaye  de  Valmagne.  Das  Chartular  Stein  Nr.  4021 
habe  ich  nicht  sehen  können').  Mss.  lat.  12760,  12770,  Coli.  Baluze 
24  Paris  Bibl.  Nat.  —  Eugen  IIL  J-L.*  9197«).  —  J-L.  9335.  — 
Hadrian  IV.  J-L.  10503.  -  Alexander  III.  J-L.  10732  (s.  Anhang). 
—  J-L.  11225.  -  J-L.  12435.  —  Lucius  III.  J-L.  15247.  —  J-L. 
15430  (s.  Anhang). 


1)  Publiziert  von  P.  Alaus,  Cassan  und  E.  Meynial  Cartulaires  des  abbayes 
d'Aniane  et  Gellone  vol.  I  (Montpellier  1898). 

2)  Die  Annales  Gellonenses  von  Dom  Joseph  Sort  von  1705  haben  nur 
Zitate  der  Urkunden. 

3)  Ed.  Alaus,  Cassan  und  Meynial  Cartulaires  I  p.  317. 

4)  Diese  verlorene  Urkunde  setzen  die  Memoires  de  Montpellier  VI  512  zu 
1092  nach  Vinas  Visite  retrospective  ä  Saint-Guilhem-du  Desert.  Vinas  (Mont- 
pellier 1875)  ,p.  119  erwähnt  die  Urkunde  aber  nur  nach  dem  Zitat  bei  Calixt  II. 

5)  Ed.  Alaus,  Cassan  und  Meynial  Cartulaires  I  p.  475. 

6)  Zitiert  Histoire  gc^nerale  de  Languedoc  IV  (1872)  p.  556.  Wegen  zweier 
verlorener  Mandate  Innocenz'  II.  vgl.  Monumenta  pontificia  Arverniae  p.  187. 

7)  J.  Renouvier  Monuments  de  quelques  anciens  dioceses  de  Bas-Languedoc 
(Montpellier  1840;  p.  1  zitiert  zwei  Chartulare  von  Valmagne  im  Besitze  von 
Herrn  Mazel  in  Pdzenas. 

8)  „Breue  Eugenii  pape  ad  Petrum  abbatem  Magneuallis,  quo  monasterium 
prefatum  sub  sua  et  sancti  Petri  protectione  suscipit  et  concessa  confirmat. 
Datum  Remis  per  manum  Guidonis  sancte  Romane  ecclesie  diaconi  cardinalis  et 
cancellarü,  XV  kal.  aprilis,  indictione  XI,  anno  ab  incarnatione  Domini  MCXLVII, 
pontificatus  domni  Eugenii  pape  III  anno  IV"  (Ms.  lat.  12760  f.  438  Paris 
Bibl.  Nat.).    Vgl.  auch  Gallia  Chr.  VI  720. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  9 

Prieure  de  Cassan.     Hadrian  IV.  J-L.  10349. 

Abbaye  duVignogoul.  Inventar  von  1751.  —  Alexander 
III.  1178  IV  30  Orig.  (s.  Anhang). 

Abbaye  de  Gigean.  Inventar  von  1695.  —  Alexander 
III.  1162  V  16  Orig.  (s.  Anhang).  —  1162  VI  22  Orig.  (s.  Anhang). 

—  (1171—72)  I  22  Orig.  (s.  Anhang).  —  Lucius  III.  (1184—85) 
IX  2  Orig.^. 

Ordre  de  Malte.  Inventar  s.  XVIII.  —  Celestin  III.  1196 
VII  23  Orig.  (s.  Anhang). 

Die  Abtei  Saint-Sauveur  in  Lodeve  hatte  Urkunden 
von  Calixt  II.  J-L.  6985  und  Alexander  III.  1165  VIII  3,  von 
denen  Kopien  s.  XVII  im  Fonds  von  Saint -Victor  in  Marseille 
sind  (vgl.  Papsturkunden  in  Frankreich  IV  p.  123  Nr.  41).  Von 
den  Urkunden  von  Saint-Andre  in  Agde  (vgl.  ebenda  p.  48 
Anm.  6  und  9)  ist  nichts  erhalten.  Das  Buch  von  B.  Jordan 
Histoire  de  la  ville  d'Agde  (Montpellier  1824)  behandelt  p.  141 
Saint-Andre,  sagt  aber  nichts  von  den  Urkunden. 

Im  Kommunalarchiv  von  Montpellier  befindet  sich 
das  „Memorial  des  nobles"  s.  XIII  (Stein  Nr.  2574)  publiziert  als 
,,Liber  instrumentorum  memorialium"  (Montpellier  1884 — 86)  mit 
vielen  Papsturkunden,  deren  Originale  sämtlich  fehlen.  —  Honorius 
IL  J-L.  7345.  —  Innocenz  IL  J-L.  7559.  —  J-L.  7564.  —  J-L.  7850. 

—  J-L.  8154.  —  J-L.  8186.  —  J-L.  8187.  -  (1142)  I  1.  —  J-L. 
8203.  —  (1142)  VI  23.  —  (1142)  X  5.  —  J-L.  8305.  —  J-L.  8338. 

—  Celestin  IL  J-L.  8453.  —  J-L.  8457.  -  J-L.  8458.  -  Eugen 
III.  J-L.  8732.  —  Hadrian  IV.  J-L.  10514.  —  Alexander  III.  (1162) 
VI  27.  —  J-L.  10734.  —  J-L.  10747.  —  J-L.  11104.  —  J-L.  11232. 

—  J-L.  13151.  —  J-L.  13152.  —  Victor  IV.  J-L.  14440.  —  Ce- 
lestin IIL  J-L.  16777.  —  1194  XI  17  2). 


1)  LVCIVS  episcopus  seruus  seruorum  Del.  Venerabilibus  fratribus  arcbi- 
episcopis  episcopis  et  dilectis  filiis  abbatibus  prioribus  archidiaconis  decanis  pres- 
byteris  et  aliis  ecclesiarum  prelatis,  ad  quos  littere  iste  peruenerint,  salutem  et 
apostolicam  benedictionem.  Audiuimus  et  audientes  mirati  sumus  (folgt  das  be- 
kannte Zehntenprivileg).     Dat.  Veron.  IUI  non.  septembr.  (B.  dep.)- 

2)  Unter  den  Manuskripten  der  Bibliotheque  de  l'ecole  de  mede- 
cine  zu  Montpellier  sind  mehrere  für  die  Überlieferung  von  älteren  Papst- 
urkunden von  Bedeutung  (Ms.  13  Paparum  decretalia  s.  XIII,  Ms.  231  Ivonis 
Carnotensis  epistolae  s.  XIII,  Ms.  280  Sammelband  s.  XIII);  besonders  wichtig 
sind  die  34  Bände  Sammlungen  des  Samuel  Guichenon  (darunter  H.  256  Lugdu- 
num  sacroprofanum  (vgl.  Papsturkunden  in  Frankreich  III  p.  2)  mit  vielen  Ab- 
schriften von  Urkunden  aus  Savoyen  und  seinen  Grenzgebieten.  Unbekannte  sind 
nicht  darunter. 


10  Wilhelm  Wiederhold, 

Departement   de   l'Aude. 

Archeveche  de  Narbonne.  Inventar  von  1639  in  4 
Bänden  im  Communalarchiv  von  Narbonne  ^).  Coli.  Baluze  82  und 
374  Paris  Bibl.  Nat.  —  Stephan  VI.  J-L.  3511.  —  Jobann  X.  J-L. 
3554.  —  Jobann  X.  J-L.  3577'*).  —  Jobann  XII.  955^).  —  Gregor 
VII.  J-L.  5191.  -  J-L.  5192.  —  Urban  II.  J-L.  5417.  —  ürban 
n.  J-L.  5420.  —  J-L.  5688.  —  J-L.  5689.  —  J-L.  5690.  ~  Pascbal 
IL  J-L.  5808.  —  J-L.  6157.  —  Eugen  IL  J-L.  9472.  —  J-L.  9719 
(s.  Anbang).  —  J-L.  9720.  —  J-L.  9721.  —  Hadrian  IV.  J-L. 
10182.  —  J-L.  10217.  -  J-L.  10218  (s.  Anbang).  —  Alexander 
III.  (1160)  III  7').  —  (1160)  III  7^.  —  (1161)  V  2^).  —  (1162) 
IX  20^).  —  1162«).  —  J-L.  11104.  —  J-L.  14220  0-  —  Lucius  IIL 


1)  Dieses  außerordentlich  wichtige  Inventar  enthält  in  vol.  I  f.  650  die  Be- 
schreibungen der  Chartulare,  namentlich  der  als  Registre  I  und  II  verzeichneten 
(Stein  Nr.  2680  und  2681  kennt  diese  Angaben  nicht),  in  vol.  II  von  f.  12  an 
eine  Aufzählung  der  Papsturkunden  nach  dem  Registre  II  und  weiterhin  eine 
Aufzählung  der  Urkunden  nach  den  Archivabteilungen  (Saint-Just,  Saint-Paul, 
Cannes,  Alet). 

2)  Ed.  Gallia  Christiana  VI  Instr.  16  ex  Cod.  Colb.  5080,  das  müßte  jetzt 
das  Ms.  lat.  11015  der  Bibl.  Nat.  sein. 

3)  „Lettre  du  pape  Jean  douziesme  de  l'an  955  contenant  memes  Privileges 
par  le  pape  Jean  addressee  ä  Aimeric  archeveque  de  Narbonne"  (Inventar  von 
1639  vol.  II  f.  13  aus  Registre  II  f.  25). 

4)  „Lettres  du  pape  Alexandre  troisiesme  des  nones  de  mars  1160,  dressantes 
a  Pons,  archevesque  de  Narbonne,  dans  lesquelles  il  est  dict  que  l'ordonnance  et 
disposition  de  l'esglise  de  Saint-Paul  de  Narbonne  appartenoit  audict  archevesque 
et  partant  Sa  Sainctete  ordonna  qu'aucun  abbe  ne  seroit  institue  en  laditc  esglise 
Sans  le  conseil  et  consantement  dudit  archevesque"  (Inventar  von  1639  vol.  II 
f.  116'). 

5)  „Lettres  du  pape  Alexandre  troisiesme  des  nones  de  mars  1160,  dressantes 
ä  l'abbe  et  freres  de  l'esglise  de  Saint-Paul,  leur  faisant  s^avoir  comme  Pons 
archevesque  de  Narbonne  luy  avoit  faict  appareoir  par  escritures  des  pontifes 
romains  et  des  roys  que  la  ditc  esglise  de  Saint-Paul  appartenoit  par  ung  droict 
de  propri^td  ä  l'eglise  dudit  archevesque  et  ä  sa  libre  disposition.  A  ceste  cause 
Sa  Sainctete  leur  commanda  luy  obeir  et  prester  obeissance  et  subiection  comme 
ä  leur  pere  et  seigneur  et  de  n'alliener  ny  disposer  aucunement  des  biens  de  leur 
esglise,  comme  appert  plus  ä  piain  desdites  lettres"  (Inventar  von  1639  vol.  II 
f.  116). 

6)  „Lettres  du  pape  Alexandre  troisiesme  du  sixiesme  des  nones  de  may 
1161,  par  lesquelles  Sa  Sainctetö  ordonne,  qu'il  ne  seroit  procede  ä  l'eslection 
de  Pabbe  de  Saint  Paul  dudite  Narbonne,  sans  le  conseil  et  consantement  de 
Parchevesque  de  Narbonne"  (Inventar  von  1639  vol.  II  f.  116'). 

7)  „Lettres  du  pape  Alexandre  troisiesme  du  doutziesme  des  calendes 
d'octobre  1162,  dressantes  a  Pons  archevesque  de  Narbonne,  par  lesquelles  Sa 
Sainctetd  veut  que  ledit  archevesque  et  ses  successeurs  eussent  la  pure  administra- 


Papsturkunden  in  Frankreich  VIL  11 

(1181)  IX  27^).  —  (1182)  I  3O0.  —  (1182)  IV  27^).  -  (1184)  IV 
28*).  —  (1184)  IV  28  (s.  Anhang).  —  (1184)  V  13^).  —  1181—85«). 


tion  et  disposition  de  l'esglise   de  Saint-Paul   dudit  Xarbonne   et   qu'aucun   autre 
que  luy  n'eust  la  iurisdiction  d'icelle"  (Inventar  von  1639  vol.  II  f.  116'). 

8)  Zitiert  Gallia  Christiana  VI  54  und  Inventar  von  1639  vol.  II  f.  61'. 

9)  Zitiert  Inventar  von  1639  vol.  II  f.  116  mit  „neufvieme  des  calendes  de 
ianvier". 

1)  „Lettre  missive  du  pape  Lucius  troisiesme  du  cinquiesme  des  calendes 
d'octobre  1181,  dressante  a  l'archevesque  de  Narbonne,  dans  laquelle  il  est  dict 
estre  venu  ä  sa  notice  que  l'abbe  de  Saint-Paul  de  Narbonne  n'avoit  rejette  un 
certain  garde  de  ladite  esglise  ä  cause  du  sacrilege  par  luy  commis  contre  l'insti- 
tution  des  pontifes  romains  et  pour  n'estre  canoniquement  reconcilie  sans  le  con- 
santement  dudit  archevesque.  Pour  ces  causes^^Sa  Sainctete  commanda,  sy  la 
cause  estoit  ainsin,  que  ledit  garde  feust  destitue  par  ledit  archevesque  et  mis 
par  luy  au  lieu  et  place  d'icelluy  autre  personne  capable"  (Inventar  von  1639 
vol.  II  f.  117  (aus  Registre  II  f.  140). 

2)  „Lettres  du  pape  Lucius  troisiesme  du  3  des  calendes  de  fevrier  1182, 
dressantes  aux  evesques  de  Maguellone  et  d'Agde,  dans  lesquelles  est  narr^  comme 
l'abbe  de  Saint-Paul  de  Narbonne  avoit  faict  nouvelles  institutions  au  prejudice 
de  l'esglise  de  Narbonne  au  temps  qu'elle  vacoit,  lesquelles  Sa  Sainctete  avoit 
revoquees  par  ses  lettres  apostoliques  et,  ce  faisant,  baille  puissance  audit  arche- 
vesque de  faire  ordonnance  et  Institution  de  personnes  en  ladite  esglise  de  Saint- 
Paul  avec  injonction  ä  l'abbe  de  n'entreprendre  telles  choses,  de  quoy  ledit  abbe 
n'avoit  tenu  nul  compte,  partant  Sa  Sainctete  manda  audit  archevesque  de  pro- 
c^der  ä  la  veriffication  de  tels  faicts  en  denonceant  excommunies  tous  ses  ad- 
he'rans  jusques  ä  ce  que  ledit  abbe  eust  cesse  et  se  feust  pr^sante  devant  Sa 
Sainctete  pour  respondre  de  ceste  desobeissance"  (Inventar  von  1639  vol.  II 
f.  117). 

3)  „Lettres  de  Lucius  troisiesme  datte'es  du  cinquiesme  des  calendes  de 
may  an  mil  cent  huictante  deux,  par  lesquelles  il  concede  faculte  ä  l'archevesque 
de  Narbonne  de  reunir  au  droict  de  son  esglise  les  biens  que  le  seigneur  Pons 
archevesque  son  predecesseur  avoit  infeaude  ou  aliene"  (Inventar  von  1639  vol.  II. 
f.  523). 

4)  Ed.  Nachrichten  der  Kgl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften  zu  Göttingen 
1902  p.  477  Nr.  18  aus  Reg.  Avin.  t.  67  f.  64  u.  70  Rom  Vatikanisches  Archiv. 
Zitiert  im  Inventar  von  1639  vol.  II  f.  118  mit  „du  troisiesme  des  calendes  de  may". 

5)  „Lettres  apostoliques  du  pape  Lucius  troisiesme  donne'es  ä  Verulis  le 
troisiesme  des  ides  de  may  l'an  MCLXXXIIII  et  troisiesme  annee  de  son  ponti- 
ficat,  contenant  la  mesme  cause  que  les  susdites^'  (J-L.  9719)  „y  etant  de  surplus 
exprime  l'abbaye  de  Saint-Agnian,  l'abbaye  de  Quarante,  l'abbaye  d'Allet,  l'abbaye 
de  Saint-Policarpe,  l'abbaye  de  Fontcaude,  le  prieure  de  Saint-Eugene,  le  village 
del  Verral,  le  village  d'Albieres  et  le  lieu  de  las  Egues.  Contient  aussy  de  sur- 
plus confirmation  de  la  transaction  faite  entre  Bringuier  archevesque,  prede- 
cesseur de  Bernard,  archevesque  de  Narbonne,  a  quy  les  lettres  furent  dressees 
par  Sa  Sainctete,  et  noble  femme  Ermengarde,  viscomtesse  de  Narbonne,  sur  la 
porte  et  tour  episcopale,  la  moytie  du  moys  d'octobre  et  moytie  des  leaudes,  con- 
formemant  ä  ladite  transaction,  avec  ample  pouvoir  audit  archevesque  de  Narbonne 


12  Wilhelm  Wiederhold, 

-•  (1181—85)^).  —  (1182—85)  IV  26^).  —  (1182—85)  V  3  ^).  — 
J-L.  15266.  —  Urban  III.  1185  0-  —  1185^).  —  Clemens  III.  J-L. 
16316  (s.  Anhang)  Orig.  Coli.  Baluze  380  Nr.  22  Paris  Bibl.  Nat. 
—  Clemens  III.  1188  VI  10  (J-L.  16577)  (s.  Anhang).  —  Celestin 
IIL  (1191—97)  VII  21«). 


de  faire  l'office  dans  son  esglise  en  pontiffical  ä  la  solemnite  des  messes  aux  jours 
de  la  Nativit^  Nostre  Seigneur,  aux  festes  de  Saint-Estienne  et  de  l'octave  de  la 
Noel,  le  jour  des  Roys,  Purification  Nostre  Dame,  dimanche  des  Rameaux,  Judy 
sainct,  Sammedy  sainct,  Pasques  et  aux  deux  jours  suivans,  Assension,  aux  troys 
festivites  de  Nostre  Dame,  Nativite  Saint-Jean,  solemnites  des  apostres  et  princi- 
palles  festes  de  l'esglise,  aux  dedications  des  esglises,  consecrations  des  evesques, 
ordonnances  des  prestres  et  en  l'an  de  sa  consecration,  enjoignant  aux  prestres 
de  ladite  esglise  de  luy  obeyr  pour  ce  regard  et  en  toutes  autres  choses  raison- 
nables,  comme  plus  ä  piain  est  contenu  dans  lesdites  lettres"  (Inventar  von  1639 
vol.  II  f.  59'.    Vgl.  Gallia  Christiana  Yl  57). 

6)  „Lettre  de  Lucius  troisiesme  dressante  ä  l'evesque  de  Nismes,  oü  il  est 
dit  que,  quoy  que  l'abbe  de  Saint-Paul  de  Narbonne  ne  puisse  instituer  ny  rejetter 
un  chanoine  en  ladite  esglise  sans  le  consantement  de  l'archevesque  de  Narbonnei 
neanmoings  ledit  abbe  ayaut  faict  le  contraire,  Sa  Sainctete  donna  pouvoir  audit 
evesque  de  Nismes  de  revoquer  le  tout  quy  seroit  faict  au  contraire  par  le  dit 
abb^  au  prejudice  dudit  archevesque"  (Inventar  von  1639  vol.  II  f.  117'). 

1)  „Lucius  III  Aucun  prestre  soumis  ä  l'archevesque  se  faisant  religieux 
ne  peut  apporter  le  bien  d'eglise  ailleurs  sans  le  consantement  de  l'archevesque" 
(Inventar  von  1639  vol.  II  f.  15). 

2)  „Lettres  apostoliques  du  pape  Lucius  troisiesme"  (Ms.  quatriesme)  „par 
lesquelles  il  concede  ä  l'archevesque  de  Narbonne  de  pouvoir  disposer  ä  sa  volonte 
de  l'esglise  de  Saint-Pierre  del  Cla,  ensemble  de  la  chapelle  construite  dans  le 
pallais  viscomtal  de  Narbonne,  comme  plus  ä  piain  appert  desdites  lettres  datt^es 
du  sixiesme  des  calendes  de  may"  (Inventar  von  1639  vol.  II  f.  522'). 

3)  „Lettres  de  Lucius  troisiesme  du  cinquiesme  des  nones  de  may,  dressantes 
k  l'abbe  et  chanoines  de  Saint-Paul  de  Narbonne,  leur  disant  avoir  apprins  par 
escriptures  publiques  leur  esglise  appartenir  au  droict  et  propriete  de  l'esglise 
de  Narbonne  et  subjecte  ä  l'ordonnance  d'icelle,  ä  cause  de  quoy  il  ne  leur  estoit 
pennis,  d'instituer  ny  rejetter  un  chanoine  ny  faire  dispositions  canoniquement, 
vendre  ny  ali^ner  les  biens  de  l'esglise  sans  le  consentement  de  l'archevesque  de 
Narbonne,  partant  il  leur  enjoignoit  de  prester  obt^issance  audit  archevesque, 
cassant  et  annuUant  tout  ce  qu'ils  avoint  faict  contre  la  teneur  des  lettres  du 
pape  Alexandre  son  predecesseur,  leur  prohibant  de  rien  faire  sans  le  conseil 
dudid  archevesque  et  de  ses  successeurs"  (Inventar  von  1639  vol.  II  f.  117'). 

4)  „Urbain  III  1185  defense  ä  l'abbe  de  Sainct-Pons  d'usurper  ä  l'archeves- 
que de  Narbonne  les  esglises  de  son  diocese  par  puissance  st^culiere  et  de  rece- 
voir  les  excommunicjs  du  dit  archevesque^  (Inventar  von  1639  vol.  II  f.  15). 

5)  „Urbain  III  1185  recommandation  ä  Guillaume  abbt^  de  Saint-Paul  et  ä 
868  freres  de  vivre  selon  la  regle  monacale"  (Inventar  von  1639  vol.  II  f.  16). 

C)  „Extrait  des  lettres  du  pape  Celestin  troisiesme  du  doutziesme  des 
calendes  d'aoust,  dressantes  a  l'evesque  d'Elne  et  l'abbe^*  de  Montpelier,  leur 
comettant  par  icelies  la  faction,  Inquisition  et  preuve  des  causes  y  exprim^es  quy 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  13 

Chapitre  Saint-Just  et  S ain t - P a s t e ur  de 
Narbonne.  Coli.  Doat  55  Paris  Bibl.  Nat.  —  Lucius  III.  J-L. 
14775.  —  Celestin  III.  J-L.  16731. 

Chapitre  Saint-Nazaire  de  Carcassonne.  In- 
ventar von  1564  (Gr.  68)  mit  Kopie  von  1575,  Inventar  von  1718. 
Der  wichtige  Liber  privilegiorum  et  regestrum  unionum  von  32 
Blättern  (Pergamentchartular  beginnend  mit  Hadrian  IV.  In- 
ventar von  1564 f.  2')  ist  verloren.  Coli.  Doat  65  Paris  Bibl.  Nat. 
(Stein  Nr.  789).  -  Urban  IL  J-L.  5565.  —  Paschal  IL  J-L.  6451. 
—  Calixt  IL  1119  VII  15  0.  —  Anastasius  IV.  J-L.  9856.  —  Ha- 
drian IV.  J-L.  9958.  —  J-L.  9967^). 

Collegiale  Saint-Paul  de  Narbonne.  Coli.  Doat 
57  (Stein  Nr.  2685),  Coli.  Baluze  82,  Mss.  lat.  12760  und  12761 
Paris  Bibl.  Nat.  —  Urban  IL  J-L.  5482^).  —  Gelasius  IL  1118 
XII  15^).  — 

Eveche  (Abbaye)  d'Alet').  Coli.  Languedoc  76  Ms. 
lat.  11899.  —  Agapit  IL  J-L.  3670.  —  Leo  IX.  J-L.  4211  Kopie 
s.  XIII  Paris  Bibl.  Nat.  Coli.  Baluze  380  Nr.  4.  —  Paschalis  IL 
J-L.  6158.  —  J-L.  6531.  —  Calixt  IL  J-L.  6701  Kopie  s.  XIII 
Coli.  Baluze  380  Nr.  15.  —  J-L.  6710.  —  Eugen  III.  1145  (s.  An- 


ne regardent  pas  autrement  ledit  archevesque  de  Narbonne,  partant  n'en  sera  icy 
faicte  autre  mention"  (Inventar  von  1639  vol.  II  f.  118).  —  Die  Urkunden  Urbans 
III.  hoffte  ich  zu  finden  in  dem  Ms.  Harleian  3570  London  Mus.  Brit.  „Kegistrum 
bullarum  ad  archiepiscopatum  Narbonensem,  liber  olim  Helnensis  episcopi",  aber 
nach  der  liebenswürdigen  Mitteilung  von  Herrn  J.  A.  Herbert  vom  British  Museum 
enthält  dieses  Papiermanuskript  s.  XV  nur  Abschriften  von  Stephan  Y.  J-L.  -{-  3462, 
Johann  X.  J-L.  3554,  Urban  II.  J-L.  5417,  J-L.  5688,  Paschalis  IL  J-L.  5808, 
J-L.  6157,  Eugen  III.  J-L.  9719  und  Hadrian  IV.  J-L.  10218.  —  Zu  erwähnen 
ist  noch,  daß  nach  einer  von  dem  Stadtarchivar  Herrn  Tissier  in  Narbonne  ge- 
fundenen Notiz  1673  alle  Papsturkunden  vor  1200  aus  dem  erzbischöflichen  Archiv 
genommen  seien. 

1)  Zitiert  in  Inventaires  sommaires  p.  123  zu  G.  77  nach  einem  Registre 
s.  XVII  V.  22  Blättern,  aber  dieses  Register  fehlt.  Vgl.  Robert  Bullaire  II  p.  256 
Nr.  444  nach  dem  Zitat  in  J-L.  9958. 

2)  Zitiert  G.  de  Vic  Chronicon  ecclesiae  Carcassonensis  (1667)  p.  72.  Wegen 
der  Weihe  der  Kirche  durch  Urban  II.  1096  VI  11  vgl.  auch  die  Notiz  in  dem 
Martyrologium  s.  XII  f.  154'  Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat.  5256. 

3)  Die  Urkunde  stand  auch  im  Registre  I  des  Erzbischofs  f.  49  (Inventar 
von  1639  vol.  II  f.  115'). 

4)  Vgl.  Gallia  Christiana  VI  p.  144.  Daselbst  werden  auch  Lucius  III.  und 
Celestin  III.  erwähnt,  die  aber  wohl  nicht  für  Saint-Paul  ausgestellt  sind.  Zitiert 
danach  auch  bei  Sabarthes  Etüde  bist,  sur  Saint-Paul  de  Narbonne  (1893)  p.  303. 

5)  1639  waren  die  meisten  Urkunden  im  erzbischöflichen  Archiv  von  Nar- 
bonne (vgl,  Inventar  von  1639  vol.  II  f.  340). 


j^^  "Wilhelm  Wieder  hold, 

hang).  —  Alexander  III.  J-L.  10714  Kopie  s.  XIII  Coli.  Baluze 
380  Nr.  17  0- 

Abbaye  de  Cannes.  Coli.  Doat  58,  Ms.  lat.  12760  Paris 
Bibl.  Nat.  (Stein  Nr.  808,  809).  —  Urban  II.  s.  d.  zitiert  in  Gela- 
sius  II.  J-L.  6670!). 

Abbaye  de  Lagrasse.  Inventar  von  1494.  Li  vre  verd 
A  s.  XVL  Livre  verd  B  s.  XVI.  Livre  noir  s.  XVIII  (Stein 
Kr.  1820  und  1821),  Ms.  lat.  12857  v.  1677.  Coli.  Doat  66^).  — 
Hadrian  III.  J-L.  3402  Kopie  s.  XVII  Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat. 
5455  Nr.  2*).  —  Agapit  IL  J-L.  3656  Facsimile  von  1855.  — 
Victor  IL  J-L.  4361  (s.  Anhang).  —  Alexander  II.  1061—73 
(s.  Anhang).  —  Gregor  VII.  J-L.  5223.  —  Paschal  IL  J-L.  6413 
Orig.  Coli.  Baluze  380  Nr.  11.  —  Gelasius  IL  J-L.  6663  Orig.  Coli. 
Baluze  398  Nr.  12^).  —  Calixt  IL  J-L.  6718  Transsumpt  Gregors 
IX.  Orig.  und  Kopie  s.  XIII  Coli.  Baluze  380  Nr.  39  und  40.  — 
J-L.  6719  Orig.  Coli.  Baluze  380  Nr.  14.  —  J-L.  6720.  —  1119 
—24«).  —  Hadrian  IV.  J-L.  10405.  —  Alexander  III.  J-L.  10896 
Orig.  (H.  16).  —  J-L.  12988  Orig.  Coli.  Baluze  380  Nr.  18.  — 
Lucius  III.  J-L.  15035  Orig.  Coli.  Baluze  380  Nr.  19. 

Abbaye  de  Fontfroide.  Inventar  s.  XVII  (H.  211)^. 
Coli.  Doat  59.  —  Eugen  III.  1147  X  4«j.  —  Alexander  III.   1162 


1)  Ed.  Gallia  Chr.  VI  Instr.  109  „ex  autographo  ecclesie  Alectensis". 

2)  Auch  diese  Urkunde  war  1639  (Inventar  vol.  II  f.  219)  im  erzbischöflichen 
Archiv. 

3)  Ferner  sind  Urkunden  kopiert  im  Ms.  lat.  5455,  12761,  12857,  Coli.  Doat 
66—68  und  71  Paris  Bibl.  Nat.  und  in  einem  kleinen  Bullaire  s.  XVII  in  Per- 
pignan  Arch.  D^p.  B.  2  (Stein  Nr.  1823—1826). 

4)  Das   wird   auch   die  Gallia  Chr.  VI  936   zitierte  Urkunde  Leos  III.   sein. 

5)  Transsumpt  Gregors  IX.  Orig.  Coli.  Baluze  380  Nr.  38.  Aus  diesem 
Transsumpt  stammen  dann  eine  Reihe  von  Kopien.  Die  zitierte  Vorurkunde  Ur- 
bans  II.  ist  verloren. 

6)  Regest  des  Inventars  von  1494  f.  9  (Robert  Bullaire  II  p.  256   Nr.  443). 

7)  Von  Privilegien  des  Cistercienserordens  werden  zitiert  Innocenz  II.  J-L. 
7537  (f.  1),  Lucius  III.  J-L.  14990  (f.  1),  J-L.  15118  (f.  2),  Urban  III.  J-L.  15806 
(f.  9)  und  J-L.  15807  (f.  9). 

8)  „Eugene  III,  4  octobris  1147  prend  le  monastere  de  B'ondfroide  sous  la 
protection  du  Saint-Siege  et  la  sienne  avec  tous  ses  biens,  particulierement  les 
terres  de  Liviere,  d'Ausson  et  Pradines.  11  anathematise  ceux  qui  exigeront  les 
dixmes  des  terres  que  les  religieux  dudit  monastere  cultiveront  propriis  manibus 
aut  expensis  comm'  aussi  de  la  nourriture  de  leurs  troupeaux.  Donnö  ä  Auxerre 
de  6on  pontificat  le  3«".  Vgl.  H.  Faure  Notes  et  documents  sur  les  archives  des 
hospires  k  Narbonne  (1886)  vol  I  p.  188  aus  dem  Inventar  s.  XVII  f.  1'.  Gallia 
Christiana  VI  p.  200. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  15 

VI  27^).    -    (1162-65)  VII  17^.   —  (1177)  X  6   (s.  Anhang).   — 
(1177)  X  6^).  —  Celestin  III.  1195  V  5^\ 

Abbaye  de  Saint-Hilaire.  Memoires  des  antiquites 
s.  XVII  (H.  201).  Coli.  Doat  71,  Coli.  Baluze  81  und  Ms.  lat. 
13845  Paris  Bibl.  Nat.  —  Benedict  VII.  J-L.  3812  =  J-L.  3850. 
—  Calixt  II.  J-L.  6833. 


1)  „5  kal.  iuillet  (Alexandre  III)  anammatise  ceux  qui  troubleront  le  mona- 
stere,  qui  retiieront  les  religieux  fugitifs,  qui  usurperont  ses  biens,  qu'il  exempte 
des  dixmes  et  premices,  scavoir  des  terres  que  les  religieux  cultiveront  propriis 
manibus  aut  expensis  comm'  aussi  de  la  nourriture  de  leur  betail,  prend  ledit 
monastere  sous  la  protection  du  Saint-Siege  avec  les  granges  de  Pradines,  Poniols, 
Benediction  Dieu,  le  champ  de  Matafer  et  de  Liniere,  les  possessions  d'Ausson, 
Montredon,  Roussilon  et  Sainte  Croix.  Donne  ä  Montpelier  de  son  pontificat  le 
3e".  (Inventar  s.  XVII  f.  2).  Nach  dem  Inventar  zitiert  auch  E.  Cauvet  Etüde 
historique  sur  Fontfroide  (Montpellier  1875)  p.  243  die  Urkunde,  aber  mit  5  kal.  iuin. 

2)  „16  kal.  aug.  1159  (Alexandre  III)  exhorte  les  archevesque  de  Narbonne 
et  l'eveque  d'Elne  d'  empecher  que  leurs  diozesains  n'exigent  du  monastere  les 
dixmes   des   terres   qu'il   cultive.     Donne   a  Montpelier"    (Inventar  s.  XVII   f.  2). 

3)  „2  non.  octobris  1159  (Alexandre  III)  commande  a  l'archeveque  de  Nar- 
bonne et  a  ses  suffragans  d'excommunier  ceux  de  leurs  dioceses  de  quels  les 
abbes  et  religieux  se  pleindront  pour  les  avoir  maltraittes  ou  enleve  quelque 
chose  de  leur  bien,  voulant  que  cette  excommunication  aye  lieu  iusqu'aux  satis- 
faction.     Donnö  ä  Venise"  (Inventar  s.  XVII  f.  1'). 

4)  „Vidimus  d'une  bulle  de  Celestin  III  de  Pan  1195  par  laquelle  Sa 
Sainctete  ordonne  que  la  regle  de  Sainct-Benoit  seroit  en  tout  temps  inviolablement 
observe'e  dans  le  monastere  de  Fontfroide,  confirmant  auxdits  religieux  tous  les 
biens  ä  eux  donnes  ou  autrement  par  eux  acquis  en  quelle  sorte  que  ce  fut,  qui 
^taient  les  biens  suivants,  savoir  la  grange  de  Pradines,  la  grange  de  la  Bene- 
diction-Dieu,  le  champ  de  Malefer,  le  pre  de  Liviere,  les  possessions  de  Montredon, 
les  possessions  d'Alsonne,  les  olivettes  et  possessions  de  Roussillon,  la  grange 
d'Auterive,  la  grange  del  Terral,  le  fief  de  Pech  Esteve,  la  grange  de  Sainte- 
Eugenie,  le  fief  de  Bieufraut  et  de  Bouquecert,  la  grange  de  Gaussan,  le  fief  de 
Genegals,  de  Vedillan,  de  Coursan  et  de  Tauran  avec  toutes  leurs  appartenances, 
libertes  et  franchises,  les  rendant  quittes  et  immunes  du  payement  de  la  dime  et 
premisse  de  leur  betail  ensemble  de  leurs  terres,  les  tenant  ä  leur  main,  per- 
mettant  ä  l'abbe  dudit  monastere  de  se  faire  benir  par  teL  eveque  que  hon  lui 
semblerait,  si  toutefois  teile  benediction  lui  etait  denie'e  par  l'eveque  dans  la 
paroisse  duquel  est  fonde  ledit  monastere,  et  que  il  in  le  dit  monastere  ne  serait 
tenu  rien  payer  pour  la  cons^cration  des  autels  ou  des  eglises  ou  pour  les  saintes 
huiles,  mais  que  le  tout  serait  faict  gratuitement  par  l'eveque  diocesain"  (Inventar 
des  erzbischöflichen  Archivs  Narbonne  von  1639  vol.  III  f.  113')-  Nach  dem  In- 
ventar s.  XVII  f.  2  wurde  die  Urkunde  ausgestellt :  3  non.  may,  donne  au  Latran, 
de  son  pontificat  le  5e.  Nach  einem  anderen  Inventar  s.  XVIII  (Bibl.  Comm.  Ms. 
259)  berand  sich  im  Klosterarchiv  auch  eine  Kopie  von  Alexander  III.  J-L.  12361 
(Saint-Michel  de  la  Cluse).  Das  Inventar  von  1699  in  Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  fran^ais 
8661  habe  ich  noch  nicht  gesehen. 


j[ß  Wilhelm  Wiederhold, 

Departement   de   la   Lozere. 
Chapitre    de    Mende.     Inventar   von    1768.     Chartular : 
♦„Compositions  Nr.  6"  s.  XIV  (Gr.  632)  von  10  Blättern.  —  Calixt  II. 
J-L.  7025  Comp.  s.  XIV  f.  4',  Kopie  von  1671  V  27  (aus  Kopie 
von  1524  IX  12). 

Prieur^  de  Langogne.  Silvester  II.  J-L.  3931  (s.  An- 
hang). 

Prieur^  d'Ispagnac.  Innocenz  II.  J-L.  8228  für 
Aurillac  mit  III  kal.  marcii  Ms.  s.  XV  (H.  140)  f.  2. 

Departement    de   l'Aveyron. 

College  de  Rodez  (Prienr^  du  Monastier  en  Grevau- 
dan).  Inventar  von  1725.  Chartular  s.  XVI  in  3  Bänden  (Stein 
Nr.  2005).  —  Von  Urkunden  für  Saint- Victor  in  Marseille')  sind 
da:  Johann  XVIII.  J-L.  3963  Kopie  von  1294  IV  2  (aus  Trans- 
sumpt  Nicolaus'  IV.  von  1289  II  9).  —  Calixt  IL  J-L.  7063  Kopie 
s.  XII.  —  Alexander  III.  (1170)  V  20  Orig.  (s.  Anhang).  —  J-L. 
12548  Orig.  (s.  Anhang).  —  Clemens  III.  J-L.  16293  Chartular 
s.  XVI  vol.  I  f.  76. 

Eveche  de  Rodez.  Inventar  von  1478  VI  15 -).  —  Alex- 
ander III.  J-L.  11793^).  —  Lucius  IIL  (1182—83)  V  23  Orig.  (s. 
Anhang).  —  (1182—83)  V  25  Orig.  (s.  Anhang). 

Chapitre  de  Rodez.  Urban  IL  J-L.  5805  Orig.*)-  — 
Eugen  m.  1147  X  12  Orig.  (s.  Anhang).  —  Alexander  III.  1162 
VII  11  Kopie  s.  XIV  (s.  Anhang).  —  (1170)  V  18  Orig.  (s.  An- 
hang). —  (1160— 76)  VI  27  Orig.  (s.  Anhang).  —  Lucius  III.  (1183) 
I  25  Orig.  (s.  Anhang). 

Chapitre  de  Vabres.  Coli.  Doat  148  (aus  dem  ver- 
lorenen Chartular)  Paris  Bibl.  Nat.  (Stein  Nr.  3999).  —  Paschal  IL 
1116  IV  12  (s.  Anhang).  —  J-L.  6521. 


1)  Die  in  Inv.  somm.  Serie  D.   377   zitierte   Kopie  von   Paschalis   II.   für 
Saint-Victor  war  nicht  aufzufinden. 

2)  Die  Chartulare  s.  XV  (Stein  Nr.  3222  und  3223)  enthalten  keine  Papst- 
urkunden. 

3)  Überliefert  in  den  in  vielen  Exemplaren  erhaltenen  Episcopi  Ruthenenses 
des  Ant.  Bonal  z.  B.  Ms.  frangais  2637,  2638  und  11644  Paris  Bibl.  Nat. 

4)  Dazu  Kopie  s.  XIV  und  Kopie  s.  XVIII.  Im  „Inv.  des  copies  des  tiltres 
des  archifs  du  thrdsor  de  Rodez  envoyez  ä  Paris  le  18«  decembre  1666"  (Coli.  Doat  1 
f.  180  Paris  Bibl.  Nat.)  heißt  es  „Bulles  du  pape  Clement  par  lesquelles  il  permet 
ä  Hugues  comte  de  Rodez  de  tenir  chapelles  en  ses  maisons  et  y  faire  dire  messe, 
du  XII  kal.  februarii,  de  son  pontifficat  anno  III,  environ  1191",  aber  ich  habe 
nichts  von  dieser  Urkunde  gesehen. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  17 

Abbaye  de  ßonnecombe.  Inventar  von  1777.  Coli. 
Doat  138  (Stein  Nr.  519).  —  Alexander  III.  J-L.  13340  (s.  Anhang). 

Abbaye  de  Bonneva  1.  CoU.  Doat  140  (Stein  Nr.  532) 
Paris  Bibl.  Nat.  „Pieces  remises  au  senechal  de  Rouergue"  s.  XVI 
Montauban  Arcb.  Dep.  A.  113.  —  Alexander  III.  J-L.  10751  (s. 
Anhang).  —  Lucius  III.  J-L.  15248  (s.  Anhang).  —  J-L.  15249 
(s.  Anhang).  —  J-L.  15470  0-  —  J-L.  15472  (s.  Anhang). 

Chapitre  de  Conques.  Inventar  s.  XV  (Gr.  420).  Coli. 
Doat  143  und  144  (Stein  Nr.  1044).  —  Gregor  VII.  J-L.  5267.  — 
Calixt  IL  1119  VII  17  (s.  Anhang).  —  Urban  IL  J-L.  5802  Kopie 
s.  XII  (Gc.  410).  —  Paschal  IL  J-L.  6218  Fälschung  s.  XII  (G.  4100- 
—  Eugen  III.  J-L.  9729  Registre  des  titres  du  prieure  de  Sainte- 
Foy  de  Peyrollieres  s.  XVII  (1603  III  23)  f.  1  Toulouse  Arch. 
Dep.  Serie  D.  52.  —  Die  Coli.  Doat  11  f.  1  aus  dem  Orig.  in 
Conques  1667  III  3  kopierte  Urkunde  Calixts  IIL  J-L.  14498  für 
S.  Fides  in  Schlettstadt  ist  nicht  mehr  im  Fonds. 

Abbaye  de  Nant.  Coli.  Doat  149  (Stein  Nr.  2663).  — 
Innocenz  IL  J-L.  7710  Kopie  von  1724  I  10  Nimes  Arch.  Dep. 
G.  39. 

Abbaye  de  Sylvanes.  Chartular  s.  XII ^).  Coli.  Doat 
150  (Stein  Nr.  3795).  —  Paschalis  IL  J-L.  6254.  —  Innocenz  IL 
J-L.  8097.  —  Eugen  IIL  s.  d.  —  Anastasius  IV.  J-L.  9929.  — 
Alexander  IIL  J-L.  10717.  —  J-L.  10718.  -  J-L.  10735. 

Prieure  de  Millau.  Urban  IL  (1095)  IV  7  0-  —  Ha- 
drian  IV.  (1157)  VI  10  0-  —  Alexander  III.  (1170)  VI  12*^). 

Abbaye    de    Nonenque.     Wegen    des    Chartulars    vgl. 


1)  Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabilibus  fratribus  archi- 
episcopis  episcopis  et  dilectis  filiis  abbatibus  prioribus  et  aliis  ecclesiarum  prelatis, 
ad  quos  littere  iste  peruenerint,  salutem  et  apostolicam  benedictionem,  Audiuimus 
et  audientes  (folgt  das  bekannte  Zehntenprivileg).  Dat.  Verone  VI  id.  nouembris 
(Kopie  von  1667  IV  30  in  Coli.  Doat  140  f.  68).  Zu  dem  Fonds  vgl.  auch  Papst- 
urkunden in  Frankreich  III  p.  9  unter  Abbaye  de  Bonnevaux. 

2)  Das  Original  der  Erneuerung  durch  Gregor  XI.  von  1372  XII  12  ist  ver- 
loren (Inventar  s.  XV  f.  2).  Die  Urkunde  steht  auch  im  Reg.  Avin.  187  f.  414 
und  Reg.  Vat.  283  f.  209  im  Vatikanischen  Archiv. 

3)  Ist  jetzt  publiziert  von  Verlaguet,  eure  von  Notre-Dame  de  Vanc  bei 
Rode^;  es  enthält  die  sämtlichen  Papsturkunden. 

4)  Ed.  J.  Rouquette  Histoire  du  prieure  et  de  la  paroisse  Notre-Dame  de 
l'Espinasse  de  Millau  (Villefranche  1866)  p.  423  aus  Kopie  im  Kommunalarchiv 
von  Millau. 

5)  Ed.  Rouquette  p.  423  ebendaher. 

6)  Ed.  Rouquette  p.  424  ebendaher.  Vgl.  P.  Kehr  in  Nachrichten  1902 
p.  460  Nr.  5  und  p.  461  Nr.  7  aus  dem  Register  ürbans  V. 

Kgl,  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  2 


lg  Wilhelm  Wiederhold, 

Stein  Nr.  2750  und  2751.  —  Alexander  III.  vor  1162  V  3 ').  — 
1164^). 

Ordre  de  Malte.  Lucius  III.  (1184)  XII  20  Kopie  von 
1356  III  18^). 

Abbaye  ou  hopital  d'Aubrac.  Coli.  Doat  72  und 
134  (Stein  Nr.  254).  Ms.  lat.  11899  f.  158  Paris  Bibl.  Nat.  — 
Alexander  III.  J-L.  10715.  —  11620- 

Die  Kirche  Notre-Dame  de  Beaumont  (Diözese 
Vabres)  hatte  Urkunden  von  Eugen  III.  J-L.  9609  und  Hadrian 
IV.  J-L.  10716  (s.  Anhang).  Die  Abtei  L  o  c  -  D  i  e  u  besaß  eine 
Urkunde  von  Lucius  III.  (1184—85)  IX  7^. 

Departement    du   Tarn. 

Chapitre  cathedral  d'Albi.  Inventar  von  1787. 
Coli.  Doat  105  (Stein  Nr.  59).  Bullarium  sanctae  ecclesiae  Al- 
biensis  s.  XVIII  Albi  Bibl.  Comm.  Ms.  1.  —  Sergius  IV.  J-L. 
3967 '^).  —  Innocenz  IL  J-L.  7709  0  Ms.  s.  XII  Bibl.  Comm.  Ms.  20. 

Chapitre  cathedral  de  Castres.  Inventar  von 
1720.  —  Paschal  IL  s.  d.  zit.  in  Calixt  IL  J-L.  6970  Orig.  Fonds 
Carrere').  —  J-L.  7094  Kopie  von  1313  CoU.  Doat  117  p.  56.  — 
Alexander  III.  J-L.  12629  (s.  Anhang). 

Chapitre  collegial  de  Saint-Salvi  d'Albi. 
Calixt  IL  s.  d.«j. 


1)  Zit.  GaUia  Christiana  VI  p.  405.     Vgl.  Coli.  Doat  149  f.  146. 

2)  Zit.  ebenda  I  p.  291. 

3)  Ed.  Delaville  Cartul.  de  Tordre  de  St.  Jean  I  p.  466  Nr.  714  ohne  diese 
Überlieferung. 

4)  Zitiert  L.  Servieres  Histoire  de  l'eglise  du  Rouergue  (1874)  p.  188  als 
unterschrieben  von  13  Kardinälen.     Nach  Innocenz  IV.  1245  IV  2  (Coli.  Doat  134 

•  f.  70)   hatte  das   Hospital  Schutzprivilegien  von   Alexander  III.,  Lucius  III.   und 
Celestin  III. 

5)  Ed.  Documents  sur  l'ancienne  abbaye  de  Loc-Dieu  (1892)  p.  75  aus  einer 
von  mir  nicht  gefundenen  Kopie  von  liltienne  Cabrol. 

6)  Bullarium  p.  1  aus  Cencius.  Ebenda  p.  10  folgt  dann  Innocenz  III. 
(anno  XV,  cp.  188,  wo  Sergius  IV.  und  die  offenbar  verlorenen  Urkunden  Calixts  II., 
Innocenz'  II.,  Hadrians  IV.  und  Alexanders  III.  zitiert  werden  (ed.  Compayrö 
ifitudes  historiques  (Albi  1841)  p.  295.  —  Vgl.  auch  Gregor  VII.  J-L.  +  5308, 
Wibert  J-L.  3516  und  die  im  Ms.  Isidori  Etymologia  s.  XIII  f.  172'  Paris*  Bibl. 
Nat.  überlieferten  Urkunden  Alexanders  III.  J-L.  11223  und  J-L.  11224. 

7)  Dazu  Kopie  s.  XVII  und  XVIII. 

8)  Ed.  Nachrichten  1902  p.  512  Nr.  1  aus  Reg.  Lat.  218  f.  232  im  Vati- 
kanischen Archiv.  Vgl.  auch  Gallia  Christiana  I  49  und  danach  H.  Crozes  Mono- 
graphie de  l'insigne  collc^^giale  de  Saint-Sahi  d'Albi  (1857)  p.  44.  In  Coli.  Doat 
118  f.  19  wird  die  Urkunde  zitiert  in  einer  Urkunde  Bischof  Wilhelms  von  Albi. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  19 

Abbaye  d'Ardorel.  Innocenz  IL  1138^).  —  Alexander 
IIL  1165  0. 

Abbaye  de  Candeil.  Inventar  von  1739.  Coli.  Doat 
17  und  114  (Stein  Nr.  784).  —  Alexander  III.  J-L.  10878  O-  — 
Clemens  III.  J-L.  16243  0. 

Abbaye  de  Soreze.  Calixt  IL  J-L.  6708.  —  Innocenz 
IL  J-L.  8359  (s.  Anhang). 

Departement    de    Tarn-et-Garonne. 

Chapitre  cathedral  de  Montauban.  Inventar  s. 
XYIII  (Gr.  401).  Wegen  der  Chartulare  vgl.  Stein  Nr.  2501—2503. 
CoU.  Doat  89  (Stein  Nr.  2500)  0.  —  Eugen  IIL  J-L.  8772. 

Doyenne  de  Cayrac.  Calixt  IL  J-L.  6698  und  Inno- 
cenz IL  J-L.  8228  für  AuriHac  in  Kopien  von  1457  I  24  (G-.  463). 

Chapitre  abbatial  de  Moissac^.  Inventar  des 
E.  Andurandy  in  Moissac  Arch.  Comm.  JJ.  1.  Zwei  Reste  von 
zwei  Chartularen  s.  XII  (G.  569  Nr.  1  und  2).    Vgl.  Stein  Nr.  2467 


1)  „Anno  Domini  ÄPC^XXXVIIP  Innocentius  papa  II  confirmauit  et  priuilegio 
communiuit  abbatiam  beate  Marie  de  Ardorello  Cisterciensis  ordinis,  Albiensis 
diocesis  tunc,  nunc  uero  Castrensis,  Fulcone  primo  abbate  tunc  existente  ibidem, 
pontificatus  ipsius  Innocentii  anno  IX,  prefatamque  confirmationem  succedente 
tempo -e  iterauit  et  ampliori  gracia  communiuit  Alexander  papa  III,  anno  Domini 
M^CLXV,  pontificatus  ipsius  Alexandri  anno  VP  et  in  Montepessulano"  (Pergament- 
blatt s.  XV  in  H.  3).  Vgl.  auch  Gallia  Christiana  I  p.  79  und  Instr.  14  (ex 
chartario  Ardorelli)  und  Kevue  du  Tarn  II  (1878  —  79)  p.  191. 

2)  Ed.  Rossignol  Monographies  du  Tarn  I  p.  327  aus  Coli.  Doat. 

3)  Ed.  Rossignol  I  p.  364  aus  Coli.  Doat  115  f.  201  als  Clemens  VI.  zu 
1342.  —  Wegen  des  Blattes  des  Chartulars  in  Arch.  Dep.  vgl.  Stein  Nr.  783. 
Nach  dem  Inventar  von  1739  f.  48  war  es  ein  Pergamentband  von  175  Blättern 
mit  Urkunden  von  1150—1234.  In  Coli.  Doat  17  f.  14  steht  Hadrian  IV.  J-L. 
10260  aus  Kopie  von  1486  im  Archiv  von  Candeil  und  f.  24  Alexander  III.  J-L. 
11587  aus  dem  Chartular,  beide  für  den  Cisterzienserorden.  Auch  Lucius  III. 
J-L.  15118  in  dem  Transsumpt  Clemens'  V.  war  da.  —  Für  das  Kloster  Segur 
gab  Nicolaus  II.  ein  Privileg,  J-L.  4448  Kopie  s.  XII  Paris  Bibl.  Nat.  Coli.  Lan- 
guedoc  193  Nr.  1.  Die  Kirche  S.  Petri  Ferranicen.  Albensis  diocesis  soll 
eine  Urkunde  Gregors  VIII.  gehabt  haben  (zitiert  im  Reg.  Vat.  644  f.  315  und 
648  f.  43'  nach  Innocenz  III.  1210),  ich  habe  aber  über  diese  Kirche  nichts  er- 
fahren können. 

4)  Das  Chartular  G.  239  war  nach  Paris  verliehen;  so  habe  ich  es  nicht 
gesehen. 

5)  Im  Archiv  war  auch  die  bekannte  Kreuzzugsbulle  Sergius'  IV.  J-L.  -\-  3972 
in  Kopie  s.  XI  (jetzt  Paris  Bibl.  Nat.  Coli.  Baluze  380  Nr.  2)  und  Kopie  s.  XVIII, 
die  noch  vorhanden  ist  (G.  538).  Vgl.  dazu  noch  J.  Lair  Bulle  du  pape  Sergius  IV. 
Lettres  de  Gerbert  (Paris  1899). 

2* 


20  Wilhelm  Wiederhold, 

—  2469.  —  Johann  XIX.  J-L.  4100  Chartular  s.  XII^).  —  Gregor 
VII.  J-L.  5239.  —  Urban  II.  J-L.  5534  Kopie  von  1274').  —  J-L. 
,5535.  —  J-L.  5646  Chartular  s.  XII  ^).  —  Paschalis  II.  1107  VII 
19  Kopie  s.  XII  (s.  Anhang).  —  Eugen  III.  J-L.  8877  Kopie  s. 
XII.  —  Alexander  IIL  J-L.  11685.  —  Dazu  Urkunden  für  Cluny: 
Urban  II.  J-L.  5372  Kopie  s.  XII  und  Kopie  s.  XIII  (aus  Kopie 
von  1208  IX  1),  J-L.  5682  Kopie  s.  XII,  Paschal  II.  J-L.  5845 
Nachzeichnung  s.  XII,  Kopie  s.  XII  und  Kopie  s.  XIII,  Innocenz 
n.  J-L.  7548  Kopie  s.  XII,  Clemens  III.  1188  III  1  Kopie  von  1279 
IV  140. 

Chapitre  collegial  de  Saint-Antonin.  Coli. 
Doat  124  (Stein  Nr.  3306).  —  Urban  IL  J-L.  5430.  —  Calixt  IL 
s.  d.  zit.  in  Alexander  III.  J-L.  12525  (s.  Anhang).  —  (1159—79) 
XI  28  Kopie  von  1668  VI  5  (s.  Anhang).  —  Lucius  III.  J-L.  15066 
Orig.  (s.  Anhang). 

Abbaye  de  la  Grarde-Dieu.  Alexander  IIL  1162  VI 
19  (s.  Anhang). 

Abbaye  de  Grandselve.  Inventar  s.  XVIII  im  Besitz 
der  Society  d'archeologie  in  Toulouse^).  Wegen  der  Chartulare 
vgl.  Stein  Nr.  1606—1611.  —  Innocenz  IL  J-L.  8219  Kopie  s.  XVII 
Toulouse  Arch.  Dep.  (College  de  Saint-Bernard  Nr.  4^'^).  —  Alex- 
ander IIL  (1159)  V  10  0.  —  1162  VI  26  Orig.  (s.  Anhang). 


1)  Auch  in  der  Chronik  des  Aymeric  de  Peyrat  s.  XV  f.  175  Paris  Bibl. 
Nat.  Ms.  lat.  4991  A. 

2)  Ebenda  f.  58'.  —  Kopie  von  1638  I  8  Toulouse  Arch.  Dep.  (La  Daurade 
Nr.  5). 

3)  Kopie  s.  XVI  Toulouse  Arch.  D^p.  (La  Daurade  Nr.  74). 

4)  Andere  bekannte  Urkunden  für  Cluny,  die  das  Repertorium  des  Andu- 
randy  noch  verzeichnet,  sind  nicht  mehr  da  z.  11  Alexander  111.  J-L.  11222  ed. 
Bruel  Recueil  des  chartes  de  Cluny  V  Nr.  4221  aus  Kopie  s.  XII  in  Coli. 
Bourgogne  78  Nr.  150  und  Abschriften  in  Coli.  Doat  128  f.  200'  und  129  f.  40. 
Die  Urkunde  Clemens'  IIL  ist  gedruckt  Nachrichten  1904  p.  451  Nr.  12  aus  Kopie 
von  1332  IV  23  im  Staatsarchiv  zu  SchaflFhausen.  Mehrere  Kardinalsurkunden 
gebe  ich  im  Anhange. 

5)  Das  Original  dieses  Inventars  war  von  1685.  Eine  Kopie  s.  XIX  ist  im 
Departementalarchiv. 

6)  „Bulle  du  pape  Alexandre  3»«  portant  contirmation  de  l'accord  pass^  entre 
Mr.  l'abbci  et  les  religieux  de  Granselve  et  Bernard  evesque  de  Toulouse,  touchant 
les  dimes  et  premices  des  terres  de  leur  labourage,  la  ditte  bulle  est  dattt^e  du 
6™e  des  ides  de  may  1159  et  cottde  sur  l'original  Nr.  3"  (Inventar  s.  XVIII  f.  2. 
Vgl.  R.  Rumeau  Notes  sur  l'abbaye  de  Grandselve  p.  249).  Das  Inventar  s.  XVI II 
zitiert  f.  39  einige^  Papsturkunden  für  den  Cistercienserorden,  die  aber  nicht  mebr 
da  sind.  Unbekannt  scheint  mir  nur  die  „bulle  du  pape  Clement  III  portant 
mandement  aux  abbes  de  lOrdre  de  Citeaux  de  defendre  sous  peine  d'anath(»me 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  21 

Departement    de   la   Haute-Garonne. 

E  V  e  c  h  e  ,  puis  archeveche  de  Toulouse.  Inventare  von 
1646  und  1688.    Wegen  der  Chartulare  vgl.  Stein  Nr.  3860-3862. 

—  Johann  XVIII.  J-L.  3935  Kopie  s.  XII  in  „Droits  et  Privi- 
leges" vol.  I  f.  338  {Gr.  343).  —  Celestin  III.  J-L.  16680«  Kopie 
von  1191  XI  (G-.  407). 

Chapitre  m e t r o p o  li t ain  S ain t - E t i enn e  de 
Toulouse.  Inventar  von  1734  in  8  Bänden,  Inventar  von  1630. 
Wegen  der  Chartulare  vgl.  Stein  Nr.  3863-3865.  —  Paschalis  II. 
1105  XI  8^).  —  Innocenz  II.  1137  II  15  Kopie  s.  XIII  (s.  An- 
hang). —  J-L.  8225.  —  J-L.  8226.  —  Alexander  III.  J-L.  10739^). 

—  J-L.  11489.  —  Lucius  III.  (1184-85)  IX  27  Orig.  (s.  Anhang). 

—  Clemens  III.  1188^).  —  Celestin  III.  1191  V  1  Orig.  (s.  Anhang). 

A  b  b  a  y  e  ,  puis  chapitre  abbatial  de  Saint-Sernin,  ä 
Toulouse.  Inventar  von  1728  in  3  Bänden.  Chartular  s.  XII 
jetzt  im  Departementalarchiv  (Stein  Nr.  3857).  —  Gregor  VII. 
J-L.  5305«  Kopie  s.  XVII.  -  Urban  IL  J-L.  5430«  Orig.').  — 
J-L.  5501  Chartular  s.  XII.  —  J-L.  5658  Orig.^).  —  J-L.  5660 
Orig.  und  Chartular  s.  XII.  —  Paschalis  II.  J-L.  5850  Orig.').  — 
J-L.  5961  Chartular  s.  XII.  —  J-L.  5962  ebenso.  —  J-L.  5963 
ebenso.  —  Gelasius  IL  J-L.  6678  a  Orig. ').  ~  Calixt  IL  J-L.  7121 « 


ä  leurs  religieux  et  freres  convers  d'aller  ä  Jerusalem  sous  pretexte  de  la  croi- 
sade.  La  ditte  bulle  est  dattee  du  9  des  calendes  de  iuin  1188  et  cottee  sur 
l'original  Nr.  3." 

1)  Zitiert  Gallia  Christiana  XIII  p.  75. 

2)  Orig.  und  Kopie  sind  verloren.  Auch  stand  die  Urkunde  im  „Livre  rouge" 
von  463  Bl.  f.  7  (Inventar  von  1734  vol.  I  f.  53'). 

3)  „Bulle  du  pape  Clement  III  de  l'an  1188  contenant  inhibitions  de  donner 
sentence  d'excommunication  contre  le  chapitre  sans  cause  evidente,  et  s'il  y  a 
interdit  general,  Sa  Saintete  permet  audit  chapitre  de  recevoir  aux  divins  offices 
leurs  prebendiers  a  moins  qu'ils  ne  soyent  excommuniez,  les  portes  estant  fermees 
et  de  chanter  ä  hasse  voix  comm'  aussy  d'ensevelir  les  corps  des  deffunts  sauf  le 
droit  des  autres  eglises"  (Inventar  von  1734  vol.  I  f.  53').  Eine  ebenda  f.  126 
verzeichnete  Urkunde  Clemens'  II.  von  1053  gehört  zu  einem  späteren  Clemens. 
Von  den  Catel  Memoires  de  l'histoire  du  Languedoc  p.  867  und  875  erwähnten 
Entscheidungen  Gregors  VII.  und  Urbans  II.  ist  nichts  erhalten. 

4)  Dazu  Kopien  s.  XIII,  von  1617  I  30  und  s.  XVII. 

5)  Dazu  Kopie  s.  XVII,  und  die  Urkunde  steht  auch  im  „Livre  des  sindics" 
s.  XV  vol.  1  f.  1  (das  ist  offenbar  das  Ms.  bei  Stein  Nr.  3858). 

6)  Und  Kopie  s.  XII.  In  Coli.  Baluze  75  f.  281  „ex  veteri  codice  ms.  bi- 
bliothecae  Mazarine". 

7)  Und  Kopie  von  1648  III  23. 


22  Wilhelm  Wiederhold, 

Kopie  s.  XIII 0-  —  Innocenz  IL  J-L.  8215«  Orig. -).  —  Alexander 
in.  J-L.  11621«  Orig.  —  J-L.  11621^  Orig.^).  —  J-L.  12690« 
Orig.*).  —  (1174—76)  ni  13  Orig.  (s.  Anhang).  —  Lucius  III. 
J-L.  14805  Chartular  s.  XIII.  —  J-L.  15266 «  Orig.  —  Dazu  für 
Saint-Caprais  in  Agen  Urban  11.  J-L.  5648 «  Kopie  s.  XIII  (s.  An- 
hang) und  Alexander  III.  J-L.  11621  y  Kopie  s.  XIII  (s.  Anhang) "). 
Prieure  de  Notre-Dame  de  La  Daurade  a  Tou- 
louse. Inventare  von  1660  und  1684.  —  Clemens  III.  J-L.  16526 
Orig.  ^).  —  Von  Urkunden  für  Cluny  ist  noch  da  Urban  IL  J-L. 
5534  (J-L.  5733)  in  Kopie  von  1638  I  8,  J-L.  5372  und  5676  in 
Kopie  s.  XYII,  Paschalis  IL  J-L.  6049  Kopien  von  1308  und  von 
1638  I  8,  beide  auch  in  Kopien  s.  XVI  und  von  1527  X  10  (aus 
Kopie  von  1313  II  2),   Lucius  in.  J-L.  14621  Kopien  s.  XV  und 

s.  xvno. 

Abbaye  de  Bonnefont.  Eugen  III.  1152  zit.  Gall. 
Chr.  I  1115.  —  Alexander  III.  J-L.  11220.  —  Wegen  des  Char- 
tulars  vgl.  Stein  Nr.  523. 

Abbaye  de  Boulbonne.  Inventar  s. XVIII  (des archives 
de  Foix)  Bibl.  Comm.  Ms.  638.  Coli.  Doat  17  und  83—86  (Stein 
Nr.  565).  —  Lucius  in.  J-L.  14694.  —  J-L.  14703  (s.  Anhang). 
—  Urban  in.  J-L.  15680.  —  J-L.  15683  (s.  Anhang).  —  (1186) 
X  31  (s.  Anhang).  —  Clemens  III.  J-L.  16280  (s.  Anhang).  — 
Celestin  III.  (1191—98)  s.  Anhang.  — 

Abbaye    deCalers.     Alexander  in.  1165  VII  21 '). 

Ordre  de  Malte.  Der  Fonds  ist . von  Delaville  le  Roulx 
für  sein  Cartulaire  g^n^ral  de  l'ordre  des  Hospitaliers  de  Saint- 
Jean  de  Jerusalem  (Paris  1894)  ausgebeutet  worden;  einige  Über- 


1)  Vgl.  auch  J-L.  7003  (Paris  Bibl.  Nat.  Coli.  Moreau  51  f.  49  aus  Kopie 
von  1283  X  6  in  archivio  castri  sancti  Angeli). 

2)  Und  Kopie  von  1500  XII  19. 

3)  Und  Kopie  von  1617  II  15. 

4)  Kopien  s.  XIII,  von  1500  XII  19  und  1634  XII  23. 

5)  Nach  dem  Inventar  von  Saint-Etienne  von  1630  f.  15'  stand  Urban  II. 
J-L.  5660  auch  in  dem  Chartular  von  Saint-Etienne  von  293  Bl. :  „Incipit  Privi- 
legium Karoli",  aber  dieses  Chartular  ist  verloren. 

6)  Und  Kopien  von  1527  X  10,  1581  VIII  17  und  s.  XVI.  In  CoU.  Doat  73 
p.  230.    Eine  Kopie  von  1313  ist  verloren. 

7)  Außerdem  sind  noch  einige  Kopien  für  verschiedene  benachbarte  Klöster 
da,  z.  B.  Chirac,  Joncels,  Saint-Guilhem,  Saint-Pons,  die  ich  bei  den  betreffenden 
Urkunden  verzeichne. 

8)  Zitiert  Gallia  Christiana  XIII  p.  221.  Daher  nahm  C.  Barri^re-Flavy 
L'abbaye  de  Calers  (Toulouse  1887)  p.  101  offenbar  sein  Zitat.  Vgl.  auch  Als. 
lat.  12774  p.  326  Paris  Bibl.  Nat. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  23 

lieferungen  ihm  aber  sonst  bekannter  Urkunden  hat  er  wohl  über- 
sehen. Ich  verzeichne  nur  die  Templerurkunden:  Hadrian  IV. 
(1155)  IV  27  Orig. ').  —  Alexander  III.  (1165)  VIII  11  Orig.  (s. 
Anhang).  —  (1170)  V  10  Orig.  (s.  Anhang).  —  (1175)  IX  26^).  — 
(1159—79)  XI  11  %  —  Lucius  III.  (1182—83)  V  17  (s.  Anhang). 
—  (1184—85)  X  30^).  —  Urban  III.  (1186—87)  IV  28  Orig.  (s. 
Anhang).  —  Celestin  III.  1192  V  9 '). 

Die  wichtige  Bib.  Communale  in  Toulouse  enthält 
namentlich  das  Ms.  590  „Privileges  de  l'eglise  de  Chartres"  s.  XV 
(Stein  Nr.  886),  das  neben  vielen  bekannten  eineg  anze  Reihe  un- 
gedruckter Urkunden  für  Chartres  enthält:  Honorius  II.  (1125 — 29) 
III  15,  Lucius  IL  1144  IV  5,  Alexander  III.  1168  X  9  (J-L.  14225), 
1177  VI  9  (J-L.  12866«),  1178  VII  18  (J-L.  13085«),  (1166-79) 
V  22,  (1179)  III  5  (J-L.  13317«),  (1179)  V  22,  Lucius  III.  (1183) 
1 16  (J-L.  14818),  1183  XII  11,  (1184— 85)  VIII  23  und  Clemens  III. 
1190  VI  4  (J-L.  16503),  die  ich  im  Anhang  gebe.  —  Die  Schloß- 
bibliothek von  M  e  r  V  i  1 1  e  bei  Toulouse  (vgl.  Douai  Manuscrits 
du  chäteau  de  Merville  1890)  enthält  die  „Confirmationes  statu- 
torum  et  libertatum  ordinis  Premonstratensis"  s.  XIII,  wo  neben 
bekannten  Urkunden  (z.  B.  J-L.  12583,  aber  mit  Dat.  Anagnie  XVI 
kal.  iunii,  Alexander  III.  (1160—76)  IV  30,  (1171—81)  V  10  und 
(1171—81)  V  14  kopiert  sind  (s.  Anhang). 


1)  Adrianus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabilibus  fratribus  archi- 
episcopis  episcopis  et  dilectis  filiis  abbatibus  principibus  atque  aliis  Dei  |  fidelibus, 
ad  quos  littere  iste  peruenerint,  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Sicut  sacra 
euangelii  (wörtlich  wie  Papsturkunden  in  Frankreich  IV  p.  114  Nr.  34).  Dat.  Rom. 
apud  sanctum  Petrum  V  kal.  maii  (B). 

2)  Kopie  Yon  1454  III  23.    Ygl.  Nachrichten  1899  p.  392  Nr.  9. 

3)  Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabilibus  fratribus  archi- 
episcopis  episcopis  et  dilectis  filiis  abbatibus  prioribus  archidiaconis  decanis  pres- 
byteris  et  aliis  ecclesiarum  prelatis,  ad  quos  littere  iste  peruenerint,  salutem  et 
apostolicam  benedictionem.  Audiuimus  et  audientes  (das  bekannte  Zehntenprivileg). 
Dat.  Anagnie  III  id.  nouembris  (Kopie  s.  XIII). 

4)  Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabilibus  fratribus  archi- 
episcopis  episcopis  et  dilectis  filiis  abbatibus  prioribus  et  aliis  ecclesiarum  prelatis, 
ad  quos  littere  iste  peruenerint,  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Religiosos 
uiros  fratres  domus  milicie  (wie  J-L.  14740).  Dat.  Veron.  III  kal.  nouembr. 
(Kopie  von  1291  IX  4). 

5)  Celestinus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabilibus  fratribus  archi- 
episcopis  episcopis  et  dilectis  filiis  abbatibus  prioribus  archidiachouis  decanis 
presbyteris  et  aliis  ecclesiarum  prelatis,  ad  quos  littere  iste  peruenerint,  salutem 
et  apostolicam  benedictionem.  Audiuimus  et  audientes  (folgt  das  bekannte 
Zehntenprivileg).  Dat.  Lateran.  VII  id.  maii,  pontificatus  nostri  anno  secundo 
(Kopie  von  1270  IX  1). 


24  Wilhelm  Wieder  hold, 

Departement    de    l'Ariege. 

Archives  de  la  Tour  ronde.  Inventar  von  1760. 
Coli.  Doat  61.  —  Engen  III.  J-L.  9350  Cliartular  s.  Xn  f.  203 
Bibliothek  der  Societe  d'arch^ologie  de  Montpellier  (Stein  Nr.  1373). 

Chapitre  episcopal  de  Couserans.  Coli.  Baluze 
20.  —  Celestin  III.  J-L.  17284  (s.  Anhang). 

Abbaye  de  [L^zat.  Chartular  s.  XIII  Paris  Bibl.  Nat. 
Ms.  lat.  9189,  Coli.  Doat  98—102  (Stein  Nr.  2096  und  2097).  — 
Johann  XV.  J-L.  3850 '). 

Abbaye  de  Saint-Volusien  de  Foix.  Die  Gallia 
Christiana  XIII  Instr.  91  gedruckte  Urkunde  Honorius'  III.  1224 
XII  6  zitiert  Vorurkunden  von  Alexander  III.  und  Urban  III. 

Im  Archiv  des  Herzogs  von  Levis-Mirepoix  auf  Löran  be- 
finden sich  Papiere  der  Karthause  Arviere  (Ain),  unter  denen 
Lucius  IL  J-L.*  8591  (s.  Anhang)  in  Abschrift  s.  XVIII  erhalten  ist. 

Departement   des    Pyrönees-Orientales. 

Eveche  d'Elne.  Wegen  des  verlorenen  Chartulars  s.  XII 
vgl.  Stein  Nr.  1250.  —  Romanus  J-L.  3515. 

Coll^giale  Notre-Dame  de  la  Real.  Celestin 
in.  1194^). 

Collegiale  Saint-Paul  de  Fenouillet.  Inventar 
von  1690  (G.  467)^).  —  Sergius  IV.  J-L.  3975  0  Coli.  Doat  55, 
Ms.  lat.  12761  f.  436  Paris  Bibl.  Nat. 

Prieure    del    Camp.     Alexander  IIL  J-L.  10999. 

Abbaye  Sainte- Marie  d'Arles.  Coli.  Baluze  108 
und  117  Paris  Bibl.  Nat.  —  Johann  XIIL  J-L.  3734.  —  Silvester 
IL  J-L.*  3937  („P.  Siluester  seruus  seruorum  Dei.  Omnibus  archi- 
diachonis  episcopis  etc.  Est  fere  omnimode  lacerata  propter  uetustatem"' 
(Coli.  Baluze  117  f.  267)).  —  Sergius  IV.   J-L.  3977^). 

Abbaye  de  Saint- Michel  de  Cuxa.  Coli.  Baluze 
107  und  117  (vgl.  Stein  Nr.  1109-1112).  —  Agapit  IL  J-L.  3651 


1)  Ed.  Bruel  Recueil  des  chartes  de  Cluny  III  p.  165  Nr.  1950  ex  Chartul. 
Cluniac.  B.  32  und  Ms.  lat.  3780  f.  186'. 

2)  Zitiert  Gallia  Cbristiana  VI  p.  1113  und  Coli.  Languedoc  42  f.  251. 

3)  Zitiert  keine  Paptsurkunden  vor  1317. 

4)  Die  Urkunde  war  zuletzt  im  erzbischöfiichen  Archiv  in  Narbonne. 

5)  Die  bei  Stein  Nr.  193  erwähnte  Abschrift  des  alten  liber  privilegiorum 
ist  ein  Akt  von  1601  II  27  mit  Kopie  einer  Urkunde  von  1250  VI  28,  wo  auch 
Urban  II.  für  Abt  Wilhelm  von  Cluny  zitiert  wird  (H.  52).  Die  Urkunden  sind 
auch  gedruckt  bei  D.  Francisco  Monsalvatje  y  Fossas  Monasterio  di  Santa  Maria 
de  Arles  (Olot  1896)  p.  28  und  43. 


Papsturkunden  in  Frankreich  YII.  25 

Kopie  von  1680  IX  20 ').  —  Johann  XIII.  J-L.  3735  Kopie  von 
1679  VII  12^).  —  Sergius  IV.  J-L.  3973^),  —  Innocenz  II.  J-L. 
7430*). 

Abbaye  Saint-Martin  de  Canigou.  Chartular  s. 
XII').  —  Sergius  IV.  J-L.  3976  Orig.  Bibl.  Comm.  Perpignan.  — 
Alexander  III.  J-L.  10887  Chartular  s.  XII  —  (1171)  I  6  (s.  An- 
hang)! —  (1178-79)  IV  22  (s.  Anhang). 

Im  Archiv  der  Stadt  Perpignan  befindet  sich  der 
^.  Li  vre  vert  mineur"  s.  XIV  (A.  A.  4),  wo  vol.  II  f.  465  Gregor  VII. 
J-L.  +  5257  und  f.  466  Urban  IL  J-L  +  5562  aus  den  angeblichen 
Originalen  im  Archiv  in  Barcelona  abgeschrieben  sind.  Aus  diesem 
Livre  vert  stammen  dann  die  Kopien  im  „Liber  estillorum"  s.  XV 
(Arch.  Dep.  B.  346)  f.  43'  und  f.  157  und  im  „Regestrum  XXXI^ 
(s.  XVI)  f.  48  (ebenda  B.  350)  und  Abschriften  s.  XVII  in  G.  38. 
—  Andere  Urkunden  für  den  Grafen  von  E;Oussillon  sind  noch 
Eugen  III.  zitiert  in  Hadrian  IV.  J-L.  10468,  Alexander  III.  J-L. 
11235  und  J-L.  11236,  von  denen  Abschriften  in  der  Coli.  Baluze, 
ältere  Überlieferungen  aber  wohl  im  Staatsarchiv  in  Barcelona  sind. 

Departement    des    Hautes-Pyrenees. 
Abbaye    de    l'Escaledieu.      Inventar    von    1715.    — 
Alexander  III.  zit.  in  Gregor  VIII.  1187  X  31'). 


1)  Aus  Kopie  von  1662  XI  22  in  „Processus  in  archivio  regii  domiuii"  (ex 
antiquissimo  libro  pergam.  von  126  Blättern  f.  9  im  Klosterarchiv).  Ed.  Font 
Histoire  de  l'abbaye  de  Saint-Michel  de  Cuxa  (Perpignan  1882)  aus  Kopie  von 
1740  X  11  (aus  Kopie  von  1640  VII  4  in  „Liber  diversas  scripturas  ad  iurisdictionem 
abbatis  sancti  Michaelis  pertinentes  continens"). 

2)  Aus  Kopie  von  1670  VI  10  in  Liber  diversas  scripturas  (aus  Kopie  von 
1267  I  12).  —  Ed.  Font  p.  381  aus  Kopie  von  1740  X  10  (aus  Kopie  von  1670 
VI  10).  Die  Urkunde  steht  auch  im  Eegistrum  Clemens'  IV.  a  III  f.  138  n.  19 
Kom  Vatik.  Archiv  Reg.  Vat.  32. 

3)  Font  p.  386  aus  Kopie  von  1740  X  1  (aus  Kopie  von  1671  IX  5). 

4)  Auch  im  Reg.  Clemens'  IV.  a  III  f.  137'  n.  18  Rom  Vatik.  Archiv  Reg.  32. 
Ed.  Font  p.  393  aus  Kopie  von  1740  X  1  (aus  Kopie  von  1671  IX  5).  Woher 
Font  seine  Kopien  bekommen  hat,  vermochte  ich  nicht  festzustellen.  —  Das  Buch 
p].  Delamont  Histoire  de  la  ville  de  Prades  (1878)  hat  keine  besonderen  Angaben. 

5)  Ein  Inventar  von  1785  (Kopie  eines  Inv.  von  1586)  war  1885  im  Besitz 
des  Obersten  Puiggari  (vgl.  Comite  des  travaux  historiques  1885  p.  160  Anm.  3). 
F.  Font  Histoire  de  Saint-Martin  du  Canigou  (Perpignan  1903)  zitiert  aus  ihm 
mehrere  Urkunden  Alexanders  IIL,  über  die  ich  keine  Angaben  habe  finden  können. 
Über  das  Inventar  konnte  mir  niemand  Auskunft  geben.  Die  Urkunden  sind  auch 
gedruckt  bei  D.  Francisco  Monsalvatje  y  Fossas  Monasterio  de  San  Martin  de 
Canigö  (Olot  1899)  p.  208,  269  und  270  aus  anderen  Drucken. 

6)  Ed.   G.   Bascle   de  Lagreze  Monographie  de  l'Escale-Dieu   (Paris  1850) 


26  Wilhelm  Wiederhold, 

Abbaye  de  Saint-Savin  de  Lavedan.  Inventar 
von  1768.  Wegen  des  Chartulars  vgl.  Stein  Nr.  3562  und  3563.  — 
Alexander  in.  J-L.  11341  Orig.  Pau  Arch.  Dep.  (H.  148)0-  — 
Alexander  III.  (1171—80)  VII  22  Orig.  ebenda  (s.  Anhang).  — 
J-L.  13549.  —  J-L.  13579. 

Hierher  gehört  vielleicht  auch  die  Urkunde  Gregors  VIII. 
J-L.  16025  für  de  Caritate  Fuliense,  für  die  ich  keinerlei  An- 
gaben gefunden  habe^. 

Departement    des    Basses-Pyrenees. 

Chapitre  ^piscopal  de  Bayonne.  Inventare  s. 
XVIL  „Livre  d'or"  s.  XIV  (Stein  Nr.  371).  —  Paschal  II.  J-L. 
6024  Livre  d'or   f.  2.  —  Celestin  IIL   J-L.  17155  ebenda  f.  31^). 

Chapitre  episcopal  de  Lescar.  Wegen  des  Char- 
tulars vgl.  Stein  Nr.  2045.  —  Paschal  n.  J-L.  6390. 

Abbaye  de  Saint-Savin  de  Lavedan.     Vgl.  oben. 

Prieure  de  Sainte-Foi  de  Morlaas.  Chartular 
s.  Xn  Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat.  10936  (Stein  Nr.  2607).  —  Gela- 
sius  IL  J-L.  6666  Chartular  f.  5.  —  Dazu  f.  10  und  11  Lucius  n. 
J-L.  8621  für  Cluny*). 

Departement    des    Landes. 
Chapitre    de   Dax.     Paschal  IL  J-L.  5833. 
Abbaye   de   Saint-Sever.     Wegen  der  Chartulare  vgl. 
Stein  Nr.  3566—3570.  -  Gregor  VII.  (1085?)  IV  25  (s.  Anhang). 

—  Paschal  n.  J-L.  5951.  —  J-L.  6066.  —  J-L.  6089  (s.  Anhang). 

—  Alexander  III.  (1165)  VIII  13  0. 


p.  104:  „conservee  dans  les  archives  du  couvent  et  aujourd'  hui  us^e  par  les  siecles, 
est  ^crite  sur  parchemin". 

1)  Kopie  von  1663  VII  17  ebenda.  Kopie  s.  XVI  Tarbes  Arch.  Ddp.  H.  97. 
J-L.  nach  Ms.  lat.  12695  f.  345.  Vgl.  auch  Ms.  lat.  11899  f.  168  und  Ms.  lat. 
12751  p.  679  (Kopie  von  1637  VIII  IG).  Ed.  Bascie-Lagreze  Monographie  de 
Saint-Savin  p.  79. 

2)  Larcher  Cartulaire  de  Comminges  s.  XVIII  (Archives  D^p.  F.  18)  p.  25 
zitiert  die  Urkunde  ebenfalls  ohne  jede  Angabe. 

3)  Auch  in  einem  Fragment  eines  Chartulars  s.  XIII  f.  1.  Dazu  Kopien 
von  1637  VII  19,  1654  VII  31,  1694  VII  13,  s.  XVII  und  s.  XVIII,  alle  aus  dem 
Livre  d'or. 

4)  In  H.  159  liegt  ein  Heft  s.  XVII  von  10  Blättern  mit  f.  1  Innocenz  IL 
J-L.  7927  und  f.  1  Alexander  III.  J-L.  12813  für  die  Praemonstratenser. 

5)  Ed.  Buisson  Historia  sancti  Severi  I  p.  106  als  Alexander  V.  Eine  ver- 
lorene Urkunde  Paschalis'  II.  wird  zitiert.  Ebenso  zitiert  Buisson  I  p.  161  Schutz- 
privilegien von  Alexander  II.  und  Gregor  VII.    Die  sind  verloren,  die  ProtektioJis- 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  27 

Abbaye  de  Sorde.  Wegen  des  Chartulars  vgl.  Stein 
Nr.  3740.  —  Eugen  III.  (1153)  VII  7  (s.  Anhang). 

Departement  du  Gers. 
Chapitre  metropolitain  d'Auch.  Die  wicbtigste 
Quelle  ist  die  Histoire  de  la  Gascogne  Mongaillards  s.  XVII  in 
Toulouse  Bibl.  Comm.  Ms.  718.  —  „Livre  noir"  s.  XIII  (Stein  Nr. 
255) ').  —  ürban  II.  1097  X  28  (s.  Anhang).  —  Calixt  II.  s.  d. 
zit.  in  Honorius  IL  1127  VI  23  (s.  Anhang).  —  Innocenz  11.  1131 
119  0  —  (1132—37)  I  30  (s.  Anhang).  —  Celestin  IL  1144  II  2b'). 

—  Lucius  IL  1144  III  23').  —  Eugen  III.  (1148)  IV  6  (s.  Anhang). 

—  (1151)  II  20  (s.  Anhang).  —  Hadrian  IV.  1155  V  24^.  — 
(1155—59)  V  26  (s.  Anhang).  —  Alexander  III.  (1159—81)  Livre 
noir  f.  105' 0.  —  Celestin  III.  J-L.  17283  Kopie  von  1731  II  3 
(Chapitre  de  Jegun  G.  89)  0- 

Chapitre  cathedral  de  Condom.  Chartular  s.  XIV 
Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat.  5652.  Chartular  von  1784  (G.  61).  Lareher 
Cartulaire  de  Condom  s.  XVIII  Arch.  Comm.  (Stein  Nr.  1035 — 
1036) 0.  —  Gregor  VII.  J-L.  4981.  —  Alexander  III.  J-L.  10879 
(s.  Anhang).  —  (1160—76)  VI  24  (s.  Anhang). 

Chapitre  collegia]  de  Jegun.  Celestin  III.  J-L. 
17283  Kopie  von  1731  II  3. 

Chapitre  collegial  de  Saint-Orens  d'Auch. 
Die  Urkunden  stehen  im  Livre  noir  des  Kapitels  von  Auch.  — 
Leo  IX.  J-L.  4318.  —  Urban  IL  J-L.  5647.  —  J-L.  5684.  — 
Paschal  IL  J-L.  5985.  -  Gelasius  IL  J-L.  6664. 

Abbaye    de   Flaran.     Alexander  III.  J-L.  1 0756 '). 

bulle  Paschais  II.  ist  J-L.  5951  (vgl.  auch  Buisson  II  p.  165).  In  H.  86  liegt 
eine  Art  Inventar  s.  XVIII  des  Chartulars. 

1)  Das  ist  der  sogenannte  „Compilator" ,  es  fehlt  aber  der  sogenannte 
„Collector"  oder  „alius  Compilator". 

2)  Hinter  der  Urkunde  Honorius'  II.  sagt  Mongaillard  f.  330  (vgl.  Brugeles 
p.  107)  „post  hoc  id  ipsum  confirmauit  Innocentius  II  in  bulla  data  XIV  kal. 
febr.  MCXXX,  et  Celestinus  II  in  bulla  data  VI  kal.  martii  MCXLIII,  et  Lucius 
II  in  bulla  data  X  kal.  april.  MCXLIII,  et  Adrianus  IV  in  bulla  data  IX  kal.  iunii 
MCLV",  deren  Originale  1612  sämtlich  im  Kathedralarchiv  gewesen  seien. 

3)  Ed.  Cartulaire  du  chapitre  d'Auch  p.  75;  eine  verlorene  Urkunde  Ana- 
stasius'  IV.  wird  zitiert. 

4)  Danach  waren  auch  von  Eugen  III.,  Anastasius  IV.  und  Alexander  III. 
Schutzprivilegien  ausgestellt,  die  jetzt  verloren  sind. 

5)  Das  von  Gallia  Christiana  II  p.  955  erwähnte  Privileg  für  Abt  Hugo, 
ausgestellt  um  das  Jahr  1000,  habe  ich  sonst  nicht  erwähnt  gefunden. 

6)  Ed.  P.  Benouville  et  Phil.  Lauzun  L'abbaye  de  Flaran  en  Armagnac 
(Auch  1890)  p.  43  aus  Ms.  lat.  12752. 


28  Wilhelm  Wiederhold, 

Abbaye  de  Gimont.  Wegen  des  Chartulars  s.  XIII 
(jetzt  in  Arch.  D^p.)  vgl.  Stein  Nr.  1575.  —  Eugen  III.  J-L.  9712 
^(s.  Anhang).  —  Alexander  III.  J-L.  10716  (s.  Anhang).  —  J-L. 
10983.  —  Lucius  III.  J-L.  15262. 

Abbaye  de  Lacase-Dieu.  Inventar  von  1749.  — 
Celestin  n.  J-L.  8472  (s.  Anhang). 

Prieur^  de  Saint-Mont.  Chartular  s.  XII  Schloß- 
bibliothek von  Saint-Germe  (Gers)^.  Vgl.  Stein  Nr.  3503  und 
3504.  —  CaUxt  IL  J-L.  7095. 

Das  Kloster  Saint-Niclas  de  Nugarolo  hatte  Alex- 
ander IIL  J-L.  11607  0,  die  Abtei  Berdoues  (vgl.  Stein  Nr.  448) 
ebenfalls  eine  Urkunde  Alexanders  IIL'). 

Departement    de    Lot    et    Garonne. 
Wegen    Saint-Caprais    d'Agen    vgl.    p.   22    und   für 
Sainte-Livrade   d'Agen  vgl.  Papsturkunden  in  Frankreich 
VI  p.  6  und  p.  91  Nr.  53*). 

Departement    du   Lot. 

Eveche  de  Gabors.  Chartular  s.  XIV  Bibl.  Comm.  Ms. 
41.  Coli.  Doat  120  (Stein  Nr.  729  und  730).  —  Urban  IL  J-L. 
5573.  —  Paschalis  IL  J-L.  6025.  —  J-L.*  6092.  —  Calixt  n. 
J-L.  6721.  —  Celestin  III.  J-L.  17489  Chartular  s.  XIV  (aus 
Kopie  von  1313  XII  1). 

Abbaye  de  Figeac.  Coli.  Doat  126  (Stein  Nr.  1325). 
Wichtig  sind  auch  die  „Privileges  du  comt^  de  Rouergue"  s.  XV 
Montauban  Arch.  Dep.  A.  111.  —  Stephan  IL  J-E.  +  2321.  — 
Paschalis  L   J-E. -f  2554.   —  Benedict  VIL   J-L. -H  3785^).  -  Ur- 

1)  Dieses  Chartular  habe  ich  nicht  gesehen. 

2)  Abschrift  bei  Mongaillard  f.  340. 

3)  Zitiert  Brugeles  Chroniques  d'Auch  p.  297  als  an  Abt  Arnald  gerichtet, 
ohne  Datum.  Gallia  Christiana  I  1020  zitiert  zu  Bardum  (Berdona)  Urkunden 
von  Lucius  II.  1143  IV  4,  Eugen  III.  1152  und  Hadrian  IV.  mit  der  falschen 
Datierung  1162  X  6  (vgl.  Ms.  lat.  12752  p.  109  Paris  Bibl.  Nat.,  wo  die  Ur- 
kunde Lucius'  II.  zu  1143  IV  9  gesetzt  wird). 

4)  Ein  Fragment  eines  Chartulars  s.  XVII  des  Bistums  Agen  befindet  sich 
jetzt  in  Arch.  D^p.  G.  26.  —  Das  Ms.  4  der  Bibl.  Comm.  „Ad  doctriuam  dicta- 
minum  accedentes  et  dantes"  s.  XIII  hat  nur  eine  Reihe  von  Beispielen  für 
Adressen  aus  päpstlichen  Schreiben. 

5)  Ed.  Neues  Archiv  XI  p.  387  aus  Paris  Bibl.  Nat.  Coli.  Baluze  vol.  269 
f.  70  (ex  archivio  monasterii  Fontensis  in  diocesi  Caturcensi).  —  Die  Urkunden 
für  Figeac  sind  auch  oft  von  späteren  Päpsten  transsumiert  worden;  in  den  Re- 
gistern des  Vatikanischen  Archivs  hat  sich  aber  anscheinend  keine  derartige  Ab- 
schrift erhalten. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  29 

ban  II.  J-L.  +  5481.  —  J-L.  5607.  —  J-L.  5654.  Kopie  s.  XII 
Coli.  Bourgogne  79  f.  12  Paris  Bibl.  Nat.  —  Eugen  III.  J-L.  8994 
(s.  Anhang). 

Abbaye  de  Carennac.  Vgl.  Stein  Nr.  790.  —  Alex- 
ander III.  J-L.  12482  (s.  Anhang). 

Prieure  du  Mont-Saint-Jean  (Saint- Jean  de  Grour- 
don).  „Documenta^'  s.  XVI  Gabors  Bibl.  Comm.,  Salvat  Chronique 
du  Quercy  s.  XVIII  ebenda  Ms.  63  und  Dominici  Eist,  du  Quercy 
s.  XVIII  Montauban  Arcb.  Dep.  —  Calixt  II.  1120  II  23  0.  — 
Hadrian  IV.  1156  II  25  (s.  Anhang)  %  —  In  Coli.  Doat  2  f.  169 
wird  aus  dem  Archiv  von  Leime  zitiert:  „Bulle  du  pape 
TJrbain  II  par  laquelle  il  ordonne  aux  eveques  de  Cahors,  Rodez 
et  Limoges  de  prester  la  main  au  recouvrement  des  biens  qu'on 
avoit  ostes  aux  religieux  de  Ligiac  et  excommunier  tous  les  deten- 
teurs,  II  kal.  martii,  anno  MXCV,  pontificatus  domini  Vrbani 
anno  V",  aber  eine  Kopie  dieser  Urkunde  habe  ich  nicht  gefanden; 
auch  nicht  in  Coli.  Doat  124,  wo  die  Urkunden  aus  Leime  und 
Lissac  kopiert  sind.  Vielleicht  handelt  es  sich  um  einen  späteren 
Urban. 

Departement    de    la    Gironde. 

Archeveche  de  Bordeaux.  Inventar  v.  1732  (in  G.  265 
u.  266).  Ein  ^.grand  livre  rouge"  von  mindestens  389  Blättern  ist  ver- 
loren (Inv.  von  1732  vol.  II  p.  582).  —  Alexander  IL  J-L.  4715. 
—  Innocenz  IL  J-L.  8015  Orig.  —  Lucius  IL  J-L.  8533^).  — 
(1144)  ni  21*).  —  Eugen  III.  J-L.  8910  Kopie  von  1522  VI  27 
Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat.  9131.   —  (1146)  V  1   Orig.   (s.  Anhang). 


1)  Ed.  Robert  Bullaire  I  p.  212  Nr.  144  aus  Salvat.  Das  Manuscrit  fran^ais 
6046  der  Bibl.  Nat.  in  Paris,  wo  f.  314  die  Urkunde  auch  stehen  soll,  kenne  ich 
nur  nach  der  Angabe  des  Katalogs. 

2)  Ich  bemerke  noch,  daß  eine  große  Zahl  der  in  den  Inventaires  sommaires 
zitierten  Urkunden  aus  Drucken  genommen  ist;   diese  Angaben  sind  also  wertlos. 

3)  Kopie  von  1521  VIII  27  Poitiers  Arch.  Dep.  G.  156.  Vgl.  Papsturkunden 
in  Frankreich  VI  p.  14  Anm.  3.  Ed.  Lopes  L'eglise  metropolitaine  et  primatiale 
Saint-Andre  de  Bordeaux  (1668)  p.  147,  (1882)  vol.  II  p.  63. 

4)  „Bulle  de  Lucius  II  pape  contenent  permission  a  tous  les  pretres  du 
diocese  de  Bourdeaux  des  prendre  en  leur  parrochies  les  oblations  de  ceux  qui 
se  presantent  a  la  confession  et  de  ce  qu'on  presente  aux  nopces  et  purifications 
des  femmes  et  les  autres  choses  qui  appartiennent  a  leur  droit.  XII  kal.  april." 
(Inventar  von  Saint-Andre  von  1596  f.  46).  Mit  dem  Regest  ebenda  f.  46  ,,  Bulle 
de  Lucius  II  pape  contenent  confirmation  des  octroyes  aux  de  Saint-Andre  et  de 
Saint-Seurin  par  les  pappes  ses  predecesseurs  roys  princes  et  autres.  Datum  Roma 
1503"  vermag  ich  nichts  anzufangen. 


30  Wilhelm  Wiederhold, 

—  Anastasius  IV.   J-L.  9876.   —   Hadrian  IV.    (1155)  V   7  0-    — 
(1159)  V  29  Orig.  (Gr.  267)^). 

Chapitre  metropolitain  Saint-Andre  de  Bor- 
deaux. Inventar  von  1596.  Chartular  s.  XIII  (Stein  Nr.  545. 
Vgl.  auch  Nr.  546).  -  Urban  II.  J-L.  5800  Kopie  s.  XIII.  — 
Eugen  in.  s.  d.').  —  Anastasius  IV.  s.  d.  Kopie  von  1623  XI  29*). 

—  Alexander  HI.   (1170)  VI  3^).   —  J-L.  12230  Kopie  s.  XIII«). 

—  1175  VI  30  (s.  Anhang).  —  (1160—76)  IV  26  Orig.  (s.  Anhang). 

—  J-L.  13008   Orig.   —  Lucius  III.   J-L.  14537  Kopie   s.  XIII'). 

Evechö  et  chapitre  de  Bazas.  „Chronique"  ed. 
Archives  historiques  de  la  Grironde  XV  (1874)  zitiert  Papsturkunden 
von  Urban  IL,  Calixt  IL,  Innocenz  IL,  Lucius  IL,  Eugen  IIL 
(aus  „Liber  rubeus  vetustissimus  in  archiviis  capituli"  f.  2),  Hadrian 
IV.  1155  und  Alexander  III.  1162. 

Chapitre  collegial  Saint-Seurin  de  Bor- 
deaux. Inventar  von  1732.  Chartular  s.  XIII  (Stein  Nr.  548) 
publiziert  von  J.  A.  Brutails  (Bordeaux  1897)^).  Die  Urkunden 
stehen  sämtlich  in  dem  Chartular.  —  Alexander  III.  (1166—67) 
III  22.  —  (1166-67)  III  22.  —  (1170)  V  8.  —  (1166-78)  VII  18. 

—  (1159-81)^).  —  Lucius  nL   J-L.  15338^).  —  Urban  IIL   (1186 
—87)  V  3.  —  Clemens  IIL  1190  VI  28.  —  s.  d.^°). 

1)  „Bulle  de  Adrianus  IV  contenant  confirmation  d'une  donnation  faicte  par 
l'abbe  et  religieux  de  Sainte-Croix  a  l'archevesque  de  Bourdeaux  de  la  moytie  de 
toutes  les  oblations  de  l'esglise  de  Soulac.  Datum  Rome  apud  sanctum  Petrum 
nonis  maii"  (Inventar  von  Saint-Andre  von  1596  f.  46). 

2)  Ed.  Archives  de  la  Gironde  XXIII  p.  3.  --  In  G.  81  liegt  ein  Formelbuch 
s.  XV,  wo  f.  309'  Johann  XV.  J-L.  3849  kopiert  ist. 

3)  In  einem  Repertorium  s.  XVIII  (G.  523)  steht  f.  8'  das  Regest:  „Bulle 
d'Eugene  III  confirmant  au  chapitre  les  Privileges  accordes  taut  par  les  papes 
que  par  les  roys"  und  f.  25  „Confirmation  de  l'exemption  de  regale  et  autres 
Privileges  par  le  pape  Eugene  III." 

4)  Ed.  Archives  de  la  Gironde  XXV  (1886)  p.  103  aus  dieser  Kopie,  die 
wieder  aus  Kopie  von  1460  II  19  genommen  wurde.  Die  zitierten  Urkunden 
Innocenz'  II.  und  Lucius'  II.  sind  verloren. 

5)  Vgl.  Lopes  L'eglise  mc^tropolitaine  de  Saint-Andre  (1668)  p.  122,  (1882) 
p.  324.  Danach  war  die  Urkunde  ausgestellt  in  Venedig,  während  das  Inventar 
von  1596  f.  46  gibt:  Datum  Verul.  III  nonas  iunii. 

6)  Und  Kopie  von  1643  VII  24.  Eine  Kopie  von  1561  IX  9  ist  verloren 
(Inventar  von  1569  f.  459). 

7)  Eine  Kopie  von  1561  IX  9  ist  verloren  (Inventar  von  1569  f.  459). 

8)  Das  ist  der  „Petit  Sancius",  der  „Grand  Sancius"  von  132  Bl.  ist  verloren. 

9)  Das  Inventar  von  1732  (G.  1588)  zitiert  die  Urkunde  zu  1175  nach  einer 
jetzt  verlorenen  Kopie.  Vgl.  auch  die  Notiz  von  1609  I  27  (in  G.  1321),  wonach 
die  Urkunde  auch  in  dem  Petit  Sancius  gestanden  hat,  aber  diese  Blätter  fehlen  jetzt. 

10)  Vgl.  Brutails  p.  135  und  p.  179. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  31 

Abbaye  de  La  Sauve.  Inventar  von  1621.  „Chartularius 
maior"  s.  XIII  und  „minor^^  s.  XIV  Bibl.  Comm.  Ms.  769  und  770. 
(Stein  Nr.  1910  und  1911).  Zwei  Fragmente  eines  Chartulars  s.  XV 
(H.  12)  und  ein  Fragment  eines  Chartulars  s.  XV  (H.  6).  — 
Calixt  II.  J-L.  7159  Ms.  lat.  12751  Paris  Bibl.  Nat.  —  Innocenz 
II.  (1131)  XI  12  Cbartulare  (s.  Anbang).  —  Alexander  III.  (1164) 
VI  11  ebenso  (s.  Anhang).  —  1164  VI  11  ebenso  (s.  Anhang).  — 
1165  I  3  Kopie  von  1553  VI  10  (s.  Anhang).  —  (1165)  VII  22 
Chartular  s.  XHI  (s.  Anhang).  -  J-L.  11554  0-  -  1169  XII  23 
Chartulare  (s.  Anhang).  —  J-L.  14221  Chartulare  (s.  Anhang).  — 
Lucius  III.  1184  IV  26  Nachzeichnung  s.  XII  (s.  Anhang).  — 
1185  VII  21  Chartulare  s.  XV  (s.  Anhang)  0-  —  Clemens  III.  J-L. 
16476').  —  Celestin  III.  J-L.  17527  Orig.  —  Celestin  III.  J-L. 
17535  Chartular  s.  XIII*). 

Abbaye  Sainte-Croix  de  Bordeaux.  Inventare 
von  1754  und  1784.  Chartular  s.  XVII  (Stein  Nr.  541).  Mss.  lat. 
12666,  12751  und  12771  Paris  Bibl.  Nat.  %  —  Benedikt  IX.  J-L. 
4108  Kopie  von  1645  XI  15.   —  Urban  II.   J-L.  5790  Kopie  von 

1)  Bei  G.  Saige  et  H.  Lacaille  Tresor  des  cliartes  du  comte  de  Eetliel  I 
(Monaco  1902)  steht  diese  im  Annuaire-Bulletin  (1867)  II  p.  12  aus  cartul.  du 
comte  de  Kethel  gedruckte  Urkunde  nicht. 

2)  Eine  Kopie  von  1613  VII  9  ist  verloren  (Inventar  von  1621  f.  101'). 

3)  Das  Ms.  lat.  12751  hat  p.  418  „Clemens  papa  III  confirmat  monasterio 
Sylvaemaioris  domum  de  Bellofonte  cum  pertinentiis  suis,  cellulam  de  Ortoleya 
cum  ecclesia  de  Villanoua,  locum  de  Montelauri  etc.  II  idus  martii,  pontificatus 
anno  III  (ex  cartulario  Sylvaemaioris)",  p.  577  „Breue  Clementis  pape  III,  quo 
monasterio  Sylvaemaioris  confirmat  donationem  Artoleiae  factam  ab  Elya  priore 
et  canonicis.  Dat.  II  idus  martii,  pontificatus  anno  III"  und  p.  603  „Bulla 
Clementis  pape  III,  qua  Sylvaemaioris  cenobio  confirmat  donationem  cellarum 
Bellifontis,  Artoleiae  et  Montislauri.  Dat.  II  id .  martii,  pontificatus  anno  III 
(extat  in  tabulario  Sylvaemajoris)".  Diese  Erwerbung  von  Bellefont  erwähnt  ^uch 
die  Histoire  de  la  Seauve-majour  Ms.  par  Dom  Etienne  du  Laura  (im  Kommunal- 
archiv von  La  Sauve  und  Kopie  davon  im  Kommunalarchiv  zu  Bordeaux,  vgl. 
auch  Ms.  fr.  19856  Paris  Bibl.  Nat.)  p..211  mit  der  Bestätigung  durch  den  Papst 
1190. 

4)  Zwei  Kopien  s.  XVI  in  H.  12,  ebenda  Kopie  von  1698  IX  22  (aus  Kopie 
von  1507  II  22).  Auch  die  Chartulare  s.  XV  enthalten  die  Urkunde.  —  Cirot  de 
la  Ville  Histoire  de  l'abbaye  et  congregation  de  N.  D.  de  la  Grandesauve  (Paris 
1844)  zitiert  II  p.  365  verlorene  Urkunden  von  Lucius  III.,  Urban  IIL  und  Ce- 
lestin III.  nach  den  Zitaten  bei  du  Laura  p.  535. 

5)  Die  anderen  Chartulare  (Stein  Nr.  540  und  543)  enthalten  keine  Papst- 
urkunden. Das  sogenannte  „premier  cartulaire"  scheint  verloren  zu  sein  (vgl. 
Arch.  Dep.  C.  4156).  Das  Chartular  s.  XVII  ist  publiziert  1892  in  Archives 
historiques  de  la  Gironde  XXVII  mit  einer  großen  Zahl  von  Papsturkunden;  es 
erübrigt  sich  hier  wohl  zu  jeder  Urkunde  diese  Druckstelle  anzugeben. 


32  Wilhelm  Wiederhold, 

1646  I  17.  —  1099  VII  28  (s.  Anhang).  —  Paschalis  II.  J-L.  5952 
Chart.  —  Calixt  II.  J-L.  7031  =  7034  Kopie  s.  XVII  und  Chart. '), 

—  Honorius  U.  J-L.  7349  Kopien  s.  XII  und  XVII  —  J-L.  7350 
Kopie  s.  XII.  —  Alexander  III.  J-L.  10936  Kopie  s.  XII.  —  J-L. 
10937  Kopie  s.  XII.  —  J-L.  10938  Kopie  s.  XII.  —  J-L.  10960 
Kopie  s.  Xn.  —  (1163-64)  XI  22  (s.  Anhang).  —  J-L.  10988 
(s.  Anhang).  —  (1163—64)  XII  19  (s.  Anhang).  —  (1163—64)  XII 
23  Chart,  i  —  J-L.  11007  Kopie  s.  XIL  —  J-L.  11008  Kopie 
s.  XIL  —  J-L.  11034  Kopie  s.  XII.  —  J-L.  11153  Kopie  s.  XVII 
und  Chart.  —  J-L.  11154  Kopie  s.  XIL  —  J-L.  11282  Orig.^).  — 
J-L.  11314.  —  (1166—67)  II  12  (s.  Anhang).  —  (1166-67)  II  13 
(s.  Anhang).  —  (1166—67)11  15  (s.  Anhang).  —  J-L.  11454  Char- 
tular.  —  J-L.  12500^).  —  J-L.  12501.  —  J-L.  12677  Chart.  — 
J-L.  12678  Chart.  —  (1166—79)  VI  1  Orig.  (s.  Anhang).  —  J-L. 
13267  Chart.  —  (1171—80)  [X  22  Orig.  ^).  —  Lucius  IH.  J-L. 
14861  Chart.  —  J-L.  14864  Chart.  -  J-L.  15421  Orig.  und  Chart. 

—  Urban  III.  J-L.  15814  Chart.  —  Celestin  III.  J-L.  16758  Chart. 

—  J-L.  16945  Chart.  —  J-L.  16976  Chart.").  —  J-L.  16985  Kopie 
s.  XVII  und  Chart.  —  J-L.  16986  Chart.  —  J-L.  17426  Chart. '). 

Prieure  Saint-Pierre  de  La  Reole.  Chartular 
s.  XVII  im  Kommunalarchiv  von  La  Reole  (Stein  Nr.  1891)^). 
Ms.  lat.  12690  Paris  Bibl.  Nat.  —  Clemens  III.  J-L.  16321. 

Abbaye  de  Saint-Eomain  de  Blaye.  Ms.  lat. 
12773  Paris  Bibl.  Nat.  (Stein  Nr.  497).  —  Innocenz  IL  J-L.  7678 
(s.  Anhang).  —  Hadrian  IV.  zitiert  in  Alexander  III.   J-L.  11612 

1)  Die  volle  Datierung  steht  auch  Gallia  Christiana  II  Instr.  279.  Ed.  auch 
Archives  hist.  de  la  Gironde  XXVI  p.  43  aus  dem  Chartular. 

2)  Ed  Archives  hist.  de  la  Gironde  XXVI  p.  78. 

3)  Ed.  Archives  hist.  de  la  Gironde  XXVI  p.  79  aus  dem  Chartular. 

4)  „Alexander  papa  tertius  confirmauit  Ruffato  clerico  capellaniam  sancti 
Macarii  cum  pertinentiis  suis,  sicut  eam  ad  representationem  abbatis  sancte  Crucis 
Burdegalensis  de  concessione  uenerabilis  fratris  sui  Willelmi  Burdegalensis  archi- 
episcopi  canonice  possidebat.  Datum  Ferentini  VIII  kal.  iulii"  (Ms.  lat.  126G(> 
f.  159.    Vgl.  auch  Inventar  von  1754  f.  4'). 

5)  Ed.  Archives  hist.  de  la  Gironde  XXIII  p,  4  aus  von  mir  nicht  gefundener 
Kopie  8.  XVII. 

6)  Ed.  auch  Arch.  hist.  de  la  Gironde  X   p.  522,   aber  mit  VII  kal.  aprilis. 

7)  Im  Fonds  liegt  auch  noch  ein  Auszug  von  1751  IX  13  von  Urban  III. 
J-L.*  15716  aus  einem  Pergamentchartular  von  Saint-Florent  de  Saumur. 

6)  Das  Chartular  ist  besonders  wichtig  wegen  der  zahlreichen  Abschriften 
von  Urkunden  für  Fleury  (vgl.  Recueil  des  chartes  de  l'abbaye  Saint-Benoit-sur- 
Loire  par  M.  Prou  et  AI.  Vidier  Paris-Orle'ans  1900);  ich  habe  die  Urkunden 
dank  der  Liebenswürdigkeit  des  Herrn  Maire  von  La  R(?ole  in  Bordeaux  kopieren 
können,    Sie  sind  jetzt  auch  sämtlich  von  Prou  und  Vidier  publiziert. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  33 

(s.  Anhang).  —  Lucius  III.  s.  d. ').  —  Clemens  III.  J-L.  16518 
(s.  Anhang). 

Abbaye  de  Saint-Pierre  de  Verteuil.  Alex- 
ander III.  1179  V  14  Kopie  von  1637  IV  20  (s.  Anhang). 

Die  Abtei  Saint-Emilion  hatte  nach  Grallia  Christi- 
ana II  p.  882  Protektionsprivilegien  von  Hadrian  IV.  1155  und 
Alexander  III.  1168.  Diese  sind  verloren,  erhalten  ist  nur  Ha- 
drian IV.  (1156—58)  XII  19  (s.  Anhang).  Die  Abtei  G  u  i  t  r  e  s 
hatte  eine  Urkunde  Alexanders  III.  J-L.  11892,  von  der  eine 
ältere  Überlieferung  nicht  mehr  existiert  (vgl.  A.  Grodin  Histoire 
de  la  ville  de  Gruitres  (Libourne  1889)  p.  118  und  R.  Guinodie 
Hist.  de  Libourne  (1876)  III  p.  244).  Ebenso  sind  verloren  auch 
die  Gallia  Christiana  II  p.  888  zitierten  Urkunden  Alexanders  III. 
1171  und  Lucius'  III.  für  die  Abtei  La  Faise.  Von  Lucius  IIL 
haben  wir  ein  genaues  Regest:  „Bulla  Lucii  pape  III  ad  Ramnul- 
phum  abbatem  Faezie,  qua  locum  ipsum  et  ecclesiam  sancti  Petri 
de  Lucciaco,  in  cuius  parochia  cenobium  situm  est,  cum  omnibus 
pertinentiis  suis,  sicut  uenerabilis  Willelmus  Burdegalensis  archi- 
episcopus  donauerat,  et  alia  predia  eidem  cenobio  concessa  confir- 
mat«  (Ms.  lat.  12751  p.  566  Paris  Bibl.  Nat.). 


1)  Zitiert  im  Ms.  lat.  12751  p.  193  Paris  Bibl.  Nat.  —  In  der  Kommunal- 
bibliothek  zu  Bordeaux  ist  wiclitig  neben  den  schon  erwähnten  Manuskripten 
die  Bibel  s.  XI  des  Klosters  Redon  in  der  Bretagne,  wo  f.  249  Eugen  III.  J-L. 
9087  von  einer  Hand  s.  XII  nachgetragen  ist  und  zwar  mit  dem  vollständigen 
Verzeichnis  der  Besitzungen.  In  Rennes  scheint  eine  Überlieferung  der  Urkunde 
nicht  vorhanden  zu  sein  (vgl.  Etat  general  p.  305).  Auf  f.  259'  desselben  Manu- 
skriptes steht  Gregor  VII.  J-L.  5280,  ebenfalls  für  Redon. 

Nachtrag  zu  S.  19  Anm.  3.  Die  Kirche  S.  Petri  Ferranicen.  gehört 
nach  Mitteilung  von  P.  Kehr  nach  Alba  in  Piemont. 


Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten,    Phü.-hist.  Klasse.    1Q13.    Beiheft. 


34  Wilhelm  Wiederhold, 


1. 

Silvester  II.  nimmt  die  dem  Jieiligen  Petrus  geschenJcte  Kirche 
der  heiligen  Gervasiiis  und  Protasius  in  der  Grafschaft  Gabalum 
(Mende)  in  den  apostolischen  Schutz.  (999 — 1003). 

Fragmenta  Historiae  Aquitanicae  tomus  V  von  1677  f.  61  Paris 
Bibl.  JSat.  Ms.  lat.  12767  [AJ.  —  Kopie  s.  XIX  Mende  Arch.  Dep. 
(ohne  Signatur)  [Bj. 

J-L.  3931.  Beide  Abschriften  enthalten  die  TJrhunde  des  Ste- 
phanus  vicecomes  (ed.  Histoire  de  Languedoc  V  p.  332  aus  cartulaire  du 
prieure  de  Langogne),  tvo  die  Urkunde  Silvesters  II.  inseriert  ist. 
Für  die  Zeit  der  Ausstellung  gibt  der  Sat^  dieser  Urkunde  Dato 
privilegio  ecclesie  Cosme  et  Damiani  benedixit  nobis  et  egressi 
sumus  vielleicht  einen  Anhalt  (vgl.  Kehr  Italia  pontificia>  I  p.  68  und 
p.  130  Nr.  2).  Woher  die  ganz  moderne  Abschrift  in  Mende  stammt, 
tvar  nicht  festzustellen.  Vgl.  auch  Prouzet  Histoire  du  Gevaudan 
(Mende  1846)  I  p.  397. 

$  a)  Sylvester  episcopus  omnibtis  Christiane  fidei  cultoribus. 
Noturu  esse  uolumus  Stephanum  uicecomitem  et  Angelmodam  ^^  con- 
inges  ecclesiam  sanctorum '^^  Geruasii  et  Prothasii'^)  de  suis  pro- 
priis  constructam  in  comitatu  Gabalitano  positam  nostre  sancte 
Romane  ecclesie  per  donationis  paginam  donasse  eamque  donatio- 
nem  super  sacrosanctum  sancti  Petri  corpus  pro  remedio  animarum 
suarum  obtulisse,  ut'^  omni  tercio  anno  quindecim  solidos  pro  iure 
et  respectu  sancte  Romane  ecclesie  predicti  coniuges  suique  in 
perpetuum  heredes  sancto  Petro  persoluant.  Vnde  placuit  nobis 
eandem^^  predictam  ecclesiam  cum  omnibus  uillis^>  casalibus  mansis 
cultis  uel  incultis  atque  cum  omnibus  rebus  et  possessionibus  ad 
eandem  ecclesiam  pertinentibus  *)  sub  nostra  protectione  defFenden- 
dam*"^  accipere  et  nostre  tuitionis  clipeo  munire.    Quocirca  aposto- 


a)  Christi.        b)  Agelmodam  B.        c)  sanctorum  fehlt  in  A.         d)  Protasii 
et  Geruasii  B.  e)  et  B.  f)  eamdem  B.         g)  omnibus  cortibus  uillis  B. 

h)  possessionibus  sub  B.  i)  deflfendam  A. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  35 

lica  anthoritate  edicimus  et  ineaitabili  correctione  iubemus,  ut 
nullus  rex  marchio  dux  comes  uicecomes  aut  aliqua  maior*)  parua- 
que  persona  illam  ecclesiam  aliquo  modo  inquietare  uel  molestare 
audeat  neque  quidquam  rerum  ad  se  pertinentium  subtrahere  usur- 
pare  uel  in  predam  ducere  presumat^^.  Qui  autem  hoc  facere 
tentauerit,  sit"*\  nisi  resipuerit,  iaculo  diuine  maledictionis  perfossus 
et  Petri  apostolorum  principis  indissolubili  uinculo  innodatus  atque 
nostri  anathematis  gladio  uulneratus  in  extremo  examine  cum  dia- 
bolo  irreparabiliter ")  pereat.  Et  iam  ex  nostra  authoritate  hoc 
contradicimus,  ut  nullus  episcopus  locum  illum  audeat  interdicere; 
quod  si  quis  fecerit,  iaculo  maledictionis  diuine  **)  perfossus  subia- 
ceatP). 


Tc)  alius  maiorum  A.         1}  presumant  A.  m)  fiat  B.  n)  irrecupera- 

biliter  B.        ö)  diuine  maledictionis  B.        p)  Dann  folgt  der  Satz  Dato  privilegio 
u.  s.  lü.  lüie  oben. 


2. 

Victor  II.  schreibt  dem  Erzbischof  Wifred  von  Narhonne^  dem 
Volke  dieser  Frovinz  und  dem  Abt  Bandidf  von  La  Grasse,  daß  er 
dem  Kloster  La  Grasse  seine  Privilegien  bestätige.      (1056 — 1057). 

Coli  Doat  66  f.  145  (von  1668  XI 23)  Paris  Bibl.  Nat.  [ÄJ.  — 
Coli.  Ballige  81  f.  55  ebenda  [B].  —  Ms.  tat.  12761  p.  378  ebenda  [Ch 

Vgl.  J-L.  4361. 

Victor  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Wifredo  archiepiscopo 
Narbonensi  et  omni  populo  prouincie  illius,  maioribus  et  minoribus 
necnon  et  abbati  Randulfo  uenerabilis  monasterii  sancte  Dei  gene- 
tricis")  Marie  domine  nostre,  siti  in  comitatu  Carcassensi  uel  Nar- 
bonensi  super  fluuium  Yrbionis,  salutem  et  apostolicam  benedic- 
tionem.  Conuenit  apostolico  moderamini  pia  religione  pollentibus 
beniuola  compassione  succurrere  et  digna  poscentibus  animis  alacri 
deuotione  impertiri  assensum.  Ex  hoc  enim  lucrum  potissimum 
atque  ^^  premium  a  conditore  omnium  Deo  procul  dubio  promere- 
mur''),  quando  uenerabilia  loca  opportune  ordinata  ad  meliorem 
fuerint  sine  dubio  statum  perducta.     Venerabilium  igitur^^  prede- 


a)  genitricis  B.  h)  et  C.  c)  consequimur  C.  d)  ergo  C. 


36  Wilhelm  Wiederhold, 

cessorum  nostrorum  priuilegia  pro   monasterii  beate   semper«)  uir- 

ginis  Marie in  perpetunm  inniolata-^  per- 

manere   optantes^),   sub  districti  inpositione^^   anatbematis   interdi- 
cimus,  ne  quisquam  rex  aut  princeps  aut  aliquis  comes  uel  marcbio 

ant  aliquis  iudex  neque  ulla  magna  [paruaque  persona 

quelibet  bona  iure  monasterio  prefato  concessa  uel  ad  se 

pertinentia  nee  aliquam  ei  uiolentiam  iniuste  inferre  aut  hominibus 

sibi   pertinentibus   ullam  lesionem  facere  sed  emunita'^ 

predecessoribus]  nostris  pontificibus 

Romanis  pariterque  regibus  atque  imperatoribus  atque  principibus 
obtinere  iuste  promeruit*^  semperque  integrum  optineat^^     Si  quis 

autem,  quod  absit,  iniuste  res  prefati  monasterii 

presumpserit,  donec  resipiscat,  anathema  sit"'\     Amen. 


e)  semperque  C.      f)  in  uia  lata  JB.      g)  oblantes  J..      ä)  interpositione  J5C. 
)    emunitas  C.  Tc)  permeniit  A.  l)  obtineat  B.  m)  anathema  sit,  nisi 

resipiscat  C. 


3. 

Alexander  II.  fordert  alle  Christen  in  Septimanien  und  Spanien 
auf,  dem  Kloster  La  Grasse  ividerrechtlich  vorenthaltene  Besitzungen 
zurückzugeben;  wer  der  diesbezüglichen  Aufforderung  des  Abts  Dal- 
macius  nicht  Folge  leiste^  gegen  den  werde  der  apostolische  Stuhl  vor- 
gehen, (1062—73). 

Ceremoniale  moyiasterii  s.  Mariae  Crassensis  s.  XI  f,  153'  Paris 
Bibl  Nat.  Ms.  lat,  933. 

A(lexander  episcopus)  seruus  seruorum  Dei.  Omnibus  fidelibus 
christianis  per  Septimanie  et  Ispänie  prouinciam  constitutis  salutem 
et  apostolicam  benediccionem.  Rogamus  uos,  immo  ex  apostolica 
auetoritate  monemus,  ut  quisquis  ex  uobis  predia  sancte  Marie  Crasse 
actenus  iniuste  possedit,  quantocius  illa  reddere  festinetis.  Procul 
dubio  enim  sciatis,  quia  omnis  qui  ecclesiastica  iniuste  retinet  et 
reddere  süperbe  contemnit,  uitam  eternam  non  abebit,  quoniam 
rapaces  regnum  Dei  non  possidebunt.  Illut  quoque  scitote,  quia 
simoniaci  abbates,  qui  actenus  in  loco  illo  fuerunt,  iuste  uobis")  dare 
de  prediis  eiusdem  monasterii  nicbil  penitus  potuerunt.  Si  quis 
autem  monitis  nostris  obedierit,  sciat  se  pro  hoc  benedictionis 
apostolice  gratiam  percepturum.    Qui  uero,  postquam  a  filio  nostro 

a)  nobis. 


Papsturkunden  in  Frankreich  YII.  37 

Dalmacio  abbate  et  fratribus  iamdicti  monasterii  conuentas  ^^  fuerit, 
hanc  ammonicionem  nostram  contempserit,  ipse  in  semedipsum  ani- 
maduersionis  apostolice  sentenciam  prouocabit. 

ALEXANDRI  PAPE. 


h)  für  commonitus  ? 


4. 

(Gregor  VII.)  beauftragt  den  apostolischen  Vikar  Ämatus,  die  vom 
Äbt  Arnald  von  Sainte-Groix  in  Bordeaux  beanspruchte  Kirche  Notre- 
Dame  de  Soidac  dem  Abte  Arnald  von  Saint-Sever  mi  übergeben,  ivenn 
dieser  nachweisen  Icönne,  daß  sein  Kloster  die  Kirche  dreißig  Jahr 
im  Besitz  gehabt  habe.  Benevent  April  25. 

Nachtrag  s.  XII  im  Ms.  laf.  8878  s.  XI  f.  289'  Paris  Bihl. 
Nat.  (Ms.  Suppl.  lat.  1075). 

Die  Datierung  macht  SchivierigJceiten  ivegen  der  Ortsangabe.  Liegt 
ein  Fehler  in  der  Angabe  des  Ausstellers  vor,  ivie  bei  Nr.  9,  so  Jcönnte 
die  TJrhunde  nur  zu  ürban  IL  1091  IV  25  gesetzt  werden;  für 
Gregor  VII.  fügen  sich  Ort  und  Tag  in  Jceiner  Weise  zusammen. 
Amatus  starb  1102;  es  Jcann  allerdings  ja  auch  dieser  Name  falsch 
aufgelöst  sein.  Bei  der  Annahme  eiues  Doppelfehlers  in  der  Adresse 
häme  dann  als  Jahr  1117  in  Betracht;  ich  möchte  das  aber  Jcaum 
annehmeil.     Vgl.  J-L.  4828,  5042,  5106,  5115,  5165,  6066. 

G-regorius  episcopus  seraus  seruorum  Dei.  (Dilecto)  fratri 
Amato  sancte  Romane  ecclesie  uicario  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  De  querela  filii  nostri  Arnaldi  abbatis  sancti  Seueri 
Gruasconi^  super  ecclesia  beat^  Marie  de  Solaco,  qu^  tarn  diu  est 
uentilata  et  nondum  difinita,  litteris  presentibus  fraternitati  tu^ 
mandamus,  quatenus  ex  auctoritate  beati  Petri  apostolorum  prin- 
cipis  sanct^que  Romane  ecclesi^  ac  nostra**),  quoadunato  c^tu*) 
tarn  episcoporum  quam  abbatum,  sicut  mos  est  legatorum  nostrorum, 
presente  fratre  nostro  A(rnaldo)  abbate  sancte  Crucis,  si  filius 
noster  abbas  sancti  Seueri  probare  poterit  septima  manu  sui  or- 
dinis  se  obtinuisse  tricennalem  possessionem  in  ecclesia  beat^  Mari^ 
de  Solac,  per  taam  manum  reuestiatur  auctoritate  beati  Petri  et 
nostra,  possessurus  eam  in  perpetuum.  Vale.  Data  VII  kal.  madii, 
Beneaentani. 


a)  nostri.  &)  aus  c§to. 


Qg  Wilhelm  Wiederhold, 

5- 

ürban  IL  beurkundet  dem  Prior  und  den  Klerikern  von  Saint- 
Caprais  in  Ägen  seine  Entscheidung  ihres  Streites  mit  den  Kanonikern 
der  Kathedrale  von  Saint-Etienne  und  bestätigt  der  Kirche  Saint-Caprais 
ihre  Besitzungen  und  Hechte, 

Toulouse  1096  Mai  27. 

i^  Kopie  s.  XIII   Toulouse  Ar  eh.   Dep.    (Saint- Sernin   Liasse   80 

titre  4). 

J-L.  5648  a  zitiert  nach  dieser  Kopie  (irrtümlich  aber  aus  dem 
Fonds  von  Saint-Etienne). 

Vrbanus  episcopus  seruns  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  R. 
priori  ecclesie  sancti  Caprasii  et  ceteris  ecclesie  beati  Caprasii 
que  apud  Aginnum  sita  est  canonicis  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  Apostolice  sedis  auctoritate  debitoque  compellimur 

pro  tmiuersarum  ecclesiarum  statu  satagere  et  earum  quieti  auxi- 
liante  Domino  prouidere.  Quo  modo  igitur,  quo  tenore  iuditii  anti- 
qnam  inter  uos  et  beati  Stephani  matris  uidelicet  ecclesie  clericos 
simultatem  sedauerimus,  ad  communem  quietem  nostris  precepimus 
literis"^  annotari.  Illic  enim  episcopalem  sedem,  cymiterium  et 
mercatum  haberi  sanximus,  saluis  omnino  redditibus,  qui  ex  eodem 
mercato  uobis  et  uestre  persolui  ecclesie  consueuerunt,  decaniam 
quoque  cum  bonis  suis  eidem  ecclesie  confirmauimus.  Cetera  uero 
omnia,  que  beati  Caprasii  ecclesia  habere  consueuerat,  uobis  uestris- 
que  successoribus  firma  semper  et  integra  permanere  sanximus  et 
sancimus.  Prepositure  igitur  et  sacristie  et  eins  quod  capud  scole 
dicitur  officii  dignitatem  uobis  perpetao  possidendam  decreti  pre- 
sentis  auctoritate  firmamus  cum  ecclesiis  omnibus,  que  sub  uestro 
in  presentiarum  iure  consistunt,  siue  que  uestris  sunt  usibus  man- 
cipate,  seu  quas  ex  uestra  uel  predecessorum  uestrorum  permissione 
alii  possident,  quas  nimirum  statuimus  in  communes  uestre  con- 
gregationis  usus  quamtotius  redigendas.  Quicquid  preterea  beati 
Caprasii  ecclesia  in  uillis,  in  aquis,  in  nemoribus,  in  mancipiis  seu 
aliis  possessionibus  legitime  possidet  seu  in  futurum  iuste  atque 
canonice  poterit  adipisci,  uobis  uestrisque  successoribus  firmum 
semper  illibatumque  permaneat,  salua  Agennensis  episcopi  cano- 
nica  reuer entia.  Decernimus  ergo  ut  nulli  omnino  bominum  liceat 
eandem  ecclesiam  temere  perturbare  aut  eius  possessiones  aufferre 


d)  literis  fehlt. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  39 

uel  ablatas  retinere  minuere  uel  temerariis  uexationibus  fatigare, 
sed  omnia  integra  conseruentur,  eoriim  pro  quorum  sustentatione 
concessa  sunt,  usibus  omnimodis  profutura.  Si  qua^^  sane  in  cra- 
stinum  ecclesiastica  secularisue  persona  bnius  decreti  paginam 
sciens  contra  eam  temere  uenire  temptauerit ,  secundo  tercione 
commonita,  si  non  satisfactione  congrua  emendauerit,  diuine  indig- 
nationis  et  apostolice  districtionis  nltione  plectatur.  Cunctis  autem 
eidem  loco  iusta  sernantibus  sit  pax  domini  nostri  lesu  Christi, 
quatinus  et  hie  fructum  bone  actionis  pereipiant  et  apud  districtum 
iudicem  premia  eterne  pacis  inneniant.     Amen. 

Data  Tolose  per  manum  lohannis  sancte  Romane  ecclesie  dia- 
coni,  VI  kal.  iunii,  indictione  IUI*,  anno'')  dominice  incarnationis 
M°XC°VII'''^),  anno  pontificatus  antem  dompni  Vrbani  secundi  VIIII^ 


h)  Tiorr.  aus  quis.  c)  anno  fehlt.  d)  MOGOXC^YII^ 


TJrban  II.  verleiht  dem  Ersbischof  Raimund  von  Auch  das  Pallium 
und  bestätigt  ihm  die  Hechte  und  Besitzungen  seiner  Kirche. 

Lateran  1097  Oläober  28. 

Mongaillard  Histoire  de  la  Gascogne  s.  XVII  f.  319  (aus  dem 
Orig.)  Toulouse  JBibl.  Comm,  Ms.  718  [ÄJ.  —  Daignan  de  Sendat 
Fieces  iustificatives  des  memoires  pour  servir  ä  Vhistoire  ecclesiastique 
du  diocese  d'Auch  s.  XVIII  p.  227  (aus  dem  Orig.)  Auch  Bibl. 
Comm.  Ms.  73  [B]. 

Yrbanns  episcopus  seruus  sernornm  Dei.  Dilectissimo  in 
Christo  fratri  Raymundo  Auxiensi  archiepiscopo  salutem  et  aposto- 
licam  benedictionem.  Potestatem  ligandi  atque  soluendi  in  celis 
et  in  terra  beato  Petro  eiusque  successoribns  autore  Deo  princi- 
paliter  traditam,  illis  ecclesia  uerbis  agnoseit,  quibus  Petrum  est 
Dominus  allocutus :  Quecumque  ligaueris  super  terram,  erunt  ligata 
et  in  celis,  et  quecumque  solueris  super  terram,  erunt  soluta  et  in 
celis.  Ipsi  quoque  et  proprio  et  aliene  fidei  confirmatio  eodem  Deo 
autore  probatur,  cum  ad  eum  dicitur:  Rogaui  pro  te,  ut  non  defi- 
ciat  fides  tua,  Petre,  et  tu  aliquando  conuersus  confirma  fratres 
tuos.  Oportet  ergo  nos,  qui  licet  indigni  Petri  residere  uidemur 
in  loco,  praua  corrigere,  recta  firmare  et  in  omni  ecclesia  ad  in- 
terni  arbitrium  iudicis  sie  disponenda  disponere,  ut  de  uultu  eins 


40  Wilhelm  Wiederhold, 

iudicium  nostrum  prodeat  et  oculi  nostri")  uideant  equitatem. 
Fraternitatis  igitur  tue  iustis  petitionibus  annuentes,  sanctam 
Auxiensem  ecclesiam,  cui  autore  Deo  presides,  sollicitudini  tue  re- 
gendam  ac  disponendam  presentis  decreti  autoritate  concedimus 
atque  firmamus.  Palleum  autem  ad  missarum  tantum  celebranda 
ßolemnia  ex  more  tibi  concedimus,  quo  fraternitas  tua  illis  solum- 
modo,  qui  subter  designati  sunt,  procuret  uti  diebus,  in  natiuitate 
uidelicet  Domini,  in  Epiphania,  in  purificatione  et  assumptione 
beate^)  Marie,  in  cena  Domini,  in  die  resurrectionis  et  ascensionis 
Domini,  in  Pentecoste,  in  natiuitate  sancti  loannis  baptiste  et  in 
natiuitate'')  apostolorum  Petri  et  Pauli,  in  consecratione  episcopo- 
rum  et  ecclesiarum,  in  ordinatione  clericorum,  in  festo  Omnium 
sanctorum,  quod  calendis  nouembris  celebratur,  Huius  itaque 
uolumus  te  per  omnia  genium  uendicare,  ipsius  siquidem  indumenti 
honor,  humilitas  atque  iustitia  est.  Tota  ergo  mente  fraternitas 
tua  se  exhibere  festinet  in  prosperis  humilem  et  in  aduersis,  si 
quando  eueniunt,  cum  iustitia  erectam,  amicam  bonis,  peruersis 
contrariam,  nullius  unquam  faciem  contra  ueritatem  recipiens, 
nullius  unquam  faciem  pro  ueritate  loquentem  premens,  misericordie 
operibus  iuxta  uirtutem  substantie  insistens  et  tamen  insistere 
supra  uirtutem  cupiens,  infirmis  compatiens,  beneuolentibus  con- 
gaudens,  de  alienis  gaudiis  tanquam  de  propriis  exultans,  in  corri- 
gendis  uitiis  seuiens,  in  fouendis  uirtutibus  auditorum  animum 
demulcens,  in  ira  iudicium  sine  ira  tenens,  in  tranquillitate  autem 
seueritatis  iuste  censuram  non  deserens.  Hec  est,  frater  carissime, 
pallii  accepti  dignitas,  quam  si  sollicite  seruaueris,  quod  foris  acce- 
pisse  ostenderis,  intus  habebis.  Preterea  quicquid  honoris  et  reue- 
rentie  ecclesie  tue  a'^)  subditis  debetur  episcopatibus  seu  quacum- 
que  nunc  possidet  uel  iuste  atque  canonice  deinceps  poterit  adipisci, 
fraternitati  tue  pagine  presentis  autoritate  firmamus.  Si  quis  igi- 
tur contra  hec  nostre  autoritatis  *)  statuta  temere  uenire  presump- 
serit,  benedictione  Dei  et  apostolorum  prineipis  Petri  carebit ''^ ;  qui 
uero  pio  intuitu  decretorum  presentium  custos  et  obseruator  exti- 
terit,  apostolice  benedictionis  abundantia  repleatur.  Amen. 
Eraternitatem  tuam  omnipotens  Dominus  per  terapora  longa ^^  con- 
seruare  dignetur  incolumem.     Amen. 

R  BV. 

Scriptum  et  datum  Laterani  per  manum  Lanfranci  uicem  agentis  '•) 
cancellarii,  V  kal.  nouembris,  anno  dominice  incarnationis  M^XCVIl", 
indictione  V,  pontificatus  autem  domni  Vrbani  secundi  pape  anno  X°. 

a)  mei  A.  b)  sancte  A.  c)  iiatalitiis  A.  d)  et  A.  e)  autoritatis 
nostre  B.  f)  carebit  fehlt  B.  g)  longa  fehlt  B.  h)  viceagentis. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  41 

7. 

Vrban  IL  bestätigt  die  EntscJieidung  der  Bischöfe  und  aposto- 
lischen Legaten  Atnatiis  von  Bordeaux  tind  Hugo  von  Die,  ivonach  die 
Kirche  Notre-Dame  de  Soidac  dem  Kloster  Sainte-Croix  in  Bordeaux 
gehören  solle.  Born  Sankt  Beter  1099  Jidi  28. 

Coli.  Bupuy  vol.  822  s.  XVII  f.  109  (ex  tahidario  s.  Crucis 
Burdegalensis)  Baris  Bihl.  Nat.  —  Coli.  Bupiiy  vol.  841  s.  XVII 
f.  40'  (ex  ms,  s.  Crucis  Burdegalensis)  ebenda. 

Bie  diesem  Auszug  zu  Grunde  liegende  Urkunde  war  jedenfalls 
eine  ivörtliche  Wiede^'holung  von  J-L.  5790  und  ausgestellt  am  Tage 
vor  Urbans  IL  Tod.  Bie  Entscheidung  der  Legaten  erging  1096 
HL  25  und  ist  gedrucJct  Gallia  Christiana  II  Instr.  278. 

Vrbanus  pontifex  quod  fuerat  in  Burdegalensi  concilio  defini- 
tum,  in  presentia  legatorum  sedis  apostolice  Amati  episcopi  et 
Hugonis  Diensis  episcopi,  roborantes  quod  Willelmus  Burdegalensis 
comes  concessit,  cum  ipsum  monasterium  Romani  pontificis  precep- 
tione  fundauit,  decernimus  ut  nulli  liceat  eandem  ecclesiam  pertur- 
bare  aut  eins  possessiones  auferre  et  confirmamus  ecclesiam  beate 
Marie  de  Solaco,  sicut  in  presentia  legatorum  sancte  apostolice 
sedis,  Amati  uidelicet  superius  nominati  et  Hugonis  tunc  Diensis 
episcopi  difinitum  est.  Si  quis  igitur  arcbiepiscopus  episcopus  aut 
imperator  aut  rex  princeps")  dux  comes  uicecomes  eandem  hanc 
nostre*"^  constitutionis  paginam  sciens  contrauenire  tentauerit, 
potestatis  honorisque  sui  dignitate  careat  et  a  sacratissimo  corpore 
et  sanguine  Domini  alienus  fiat. 

Scriptum  per  manum  Petri  notarii  regionarii  et  scriniarii  sacri 
palatii. 

Data  Rome  apud  sanctum  Petrum  per  manum  lohannis  sancte 
Romane  ecclesie  diaconi  cardinalis,  V  kal.  augusti,  indictione  VII, 
incarnationis  dominice  anno  MLXXXXVIIII,  pontificatus  domini 
Vrbani  II  pape  anno^)  XII. 

a)  rex  quin  neque  dux.  5)  nostram.  c)  anno  fehlt. 


8. 

Bichard  Bischof  von  Älbano,  Legat  des  apostolischen  Stuhls,  be- 
fiehlt dem  Bischof  Amelius  von  Toidouse  die  [Mönche  von  Lacourt, 
nachdem  sie  den  für  die  Verhandlung  ihres  Streites  mit  den  Brüdern 


42  Wilhelm  Wiederhold, 

von  Moissac  festgesetzten  Termin  ohne  Entschuldigung  versäumt  haben, 
mit  dem  InterdiJä  zu  telegen.  (c.  1106). 

Kopie  s.  XII  Montaiihan  Ärch,  Dep.  (Chapitre  dbhatidl  de  Moissac 
G.  722). 

E(ichardus)  peccator  Albanensis  ecclesi^  qualiscmnque  minister, 
apostolice  sedis  licet  indignus  seruus  et  legatus,  uenerabili  fratri 
A(melio)    Tolosano    episcopo    salutem.  In   presentia   uestra 

datum  est  iudicium  et  ex  iudicio  dedimus  inducias  Moysiacensibus 
fratribus  et  illis  de  Gurte  tempore  et  loco  designato,  ubi  uel 
qnando  utreque  partes  ante  nostram  presentiam  conuenirent,  et 
Moysiacenses  quidem  occurerunt,  illi  uero  de  Gurte  occurrere  con- 
tempserunt  et'')  neque  se  saltem  per  nuncios  excusauerunt.  Propter 
quod  fratemitati  uestre  apostolica  auctoritate  mandamus,  ut  uisis 
litteris  istis  et  monasterio  et  personis  diuinum  interdicatur  officium, 
donee  iudicium,  quod  actenus  contempserunt,  compleant. 

a)  verwischt;  es  kann  auch  sed  dagestanden  halen. 


9. 

Paschalis  II.  iiherträgt  Ramhald,  Vilcar  des  apostolischen  Stuhles, 
die  Entscheidung  eines  Streites  zwischen  den  Klöstern  Saint-Sever  und 
Sainte-Croix  in  Bordeaux  wegen  der  Kirche  Notre-Dame  de  Soulac. 

Alhano  (1106)  Juni  20. 

Nachtrag  s.  XII  im  Ms.  lat.  8878  s.  XI  f.  289'  Paris  Bihl. 
Nat.  (Ms.  Suppl.  lat.  1075). 

Die  Urkunde  wird  Alexander  IL  zugeschriehe^i,  gehört  aber  zu 
Paschalis  IL  J-L.  6089.  Vgl.  Nr.  4  und  Neues  Archiv  XVI  p.  207. 
—  Der  Kodex  enthält  auf  f.  45^''  die  berühmte  Weltkarte. 

Paschalis ")  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Rambaldo  sanct^ 
Romano  ecclesi§  uicario  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
In  discernendis  sanct§  secclesi^  causis  uolumus  te  esse  iuxta  equitatis 
rationem  soUicitum  et  ut  cenobia  sub  tuitione  et  iure  sancte  Romane 
aecclesi^  constituta  tua  sollerti  industria  ab  infestatoribus  et  malis 
hominibus  tueantur,  quatenus  cum  tranquillitate  quam  debent  beato 
Petro  reuerentiam  possint  exhibere.  Inter  h^c  discretioni  tue 
comittimus  negotium  sancti  Seueri  de  Guasconia,  quod  ante  hu- 
militatis  nostr^  uestigia  G(regorius)  abbas  eiusdem  cenobii  exposuit, 

a)  Alexander. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  43 

uidelicet  de  eecclesia  beat§  Mari^  de  Solac,  quam  gloriatur  se  per 
triginta  annos  et  eo  amplius  possedisse,  sepe  tarnen  abbas  sanct^ 
Crucis  uiolenti  manu  eum  inquietabat.  Qua  re  congregato  concilio 
si  abbas  beati  Seueri  septima  manu  abbatum  tricennalem  possessi- 
onem  legali  querimonia  inconcussam  se  tenuisse  probauerit,  a  tua 
caritate  auctoritate  sanct§  Romane  aecclesi^  sanctorumque  canonum 
et  nostra  confirmatione  reuestiatur  ei,  domnaturus  in  ea  in  perpe- 
tnum.    Yale.  Data  XII  kal.  iul.  Albani. 


10. 

Faschal  11.  bestätigt  dem  Äbt  Änsquitinus  von  Moissac  die  ihm 
seiner  Zeit  von  BiscJiof  Wilhelm  von  Clermont  zugesprochene  Kirche 
von  Deavolojid,  nachdem  ein  neuer  Termin  mit  den  Mönchen  von 
Conques  in  Le  Fug  ergehnisJos  verlaufen^  zu  dem  nach  Valence  ange- 
setzten Termin   aber  die  Mönche  von  Conques   nicht  erschienen  sind. 

Valence  1107  Juli  19. 

Kopie  s.  XII  Montauban  Arch.  Bep.  (Chapitre  abbatial  de 
Moissac  G.  762). 

Die  zitierte  TJrhunde  Urbans  II.  ist  verloren.  Vgl.  auch  Monii- 
menta pontificia  Ärverniae p.  395  Nr.  IV und  V und  E.  Eupin  Uabbaye 
et  les  cloitres  de  31oissaG  (Paris  1897)  p.  69. 

PASCHALIS  EPISCOPVS  SERYYS  SERVORVM  DEI.  DILECTO 
FILIO  ANSQVITINO  MOYSIACENSI  ABBATI  SALVTEM  ET  APO- 
STOLICAM  BENEDICTIONEM.  Quq  ab  §cclesiasticis  iudicibus 

decisa  sunt,  si  preter  cerciorem  rationem  iterum  concitentur,  lites 
potius  Qcclesi^  quam  commodum  preparant.  Idcirco  super  ecclesia 
de  Yaloiul  decisionem,  a  confratre  nostro  bonQ  memoria  Gruillelmo 
Aruernensi  episcopo  factam,  arbitramur  stabilitatis  robur  congruum 
obtinere.  In  eins  quippe  litteris  agnouimus  a  predecessore  nostro 
sancte  memoria  Yrbano  papa  ei  fuisse  preceptum,  ut  dissensionem 
qu^  inter  Moysiacenses  et  Conclienses  monaclios  de  supradicta  ec- 
clesia gerebatur,  ipse  conuocatis  utrisque  partibus,  sicut  de  parro- 
cbi^  su§  membro,  dijigenter  audiret  rationabiliterque  decideret. 
Porro  ipse,  sicut  eisdem  litteris  atestatur,  tarn  te  quam  ßegonem 
monasterii  Concbensis  abbatem  pro  eadem  causa  in  concilium  euo- 
cauit,  tuam  scribit  aiFuisse  personam.  Ceterum  Concbensis  abbas 
nee  uenit  nee  nuntium  quemlibet  destinauit.  Ait  ergo :  Quapropter 
ego  equidem  consistens  in  illa  sacra  synodo  in  §cclesia  sanct^  Mari^ 


44  Wilhelm  Wiederhold, 

Clarimontis  concessi  et  confirmaui  apostolica  iussione  et  illius  sy- 
nodi  fauore  coram  omni  multitudine  abbatum  archidiaconorum  et 
clericorum  illam  iam  sepedictam  ecclesiam  sancti  Saturnini  de 
Valoiul  Moysiacensi  monasterio  atque  abbati  ipsius  qui  aderat  ibi 
presens.  Mox  inferius  abbatum  et  reliquorum  qui  testes  erant") 
nomina  subnotauit.  Igitur  pro  eadem  causa  longo  post  tempore 
cum  per  Aruerniam  transiremus,  ante  presentiam  nostram  questio 
mota  est,  quia  diuerse  post  eam  decisionem  inuasiones  seu  inuesti- 
tiones  facte  fuerant,  eandem  itaque  causam  tamquam  nobis  ignotam 
nos  tractandam  episcopis,  qui  nobiscum  aderant  Anicii,  commisimus. 
Sed  cum  illic  ad  plenum  ab  eis  tractari  non  potuisset,  nos  Con- 
cbenses  monachos  nostro  ore  Valentiam  ad  tempus  determinatum 
ob  peragendum  negotium  conuenire  precepimus,  sed  Moysiacensis 
monasterii  monacbis  uenientibus,  Concbenses  adesse  penitus  con- 
tempserunt.  Nos  ergo  decisionem  a  prenominato  Aruemorum  epi- 
scopo  in  synodali  conuentu  effectam,  quia  nuUa  certior  ratio  repug- 
nare  conspicitur,  nostra  assertione  firmamus  et  prefatam  ecclesiam 
de  Valoiul  Moysiacensi  monasterio  possidendam,  omni  deinceps 
Conchensium  sopita  lite,  concedimus. 

Dat.  Valentin  Xllll  kal.   aug.,  indictione  XV,   anno   incarna- 
tionis  dominice  M^C^VIP. 


d)  essent. 

11. 

Paschalis  II.  nimmt  das  Kloster  Vdbres  unter  dem  AU  Andreas 
in  den  apostolischen  Schutz^  bestätigt  ihm  die  Besitzungen^  die  Sepidtiir 
und  das  Appellationsrecht  und  legt  ihm  die  jährliche  Zahlung  eines 
GoldstiicJces  an  den  Bömischen  Stuhl  auf.  Alba  1116  April  12. 

Coli.  Doat  148  f.  92  (von  1667  V  23)  Paris  Bibl.  Nat. 

Die  Kopie  wurde  genommen  „du  cartulaire  du  chapitre  de  Veglise 
catJiedralle  de  Vabres".     Vgl.  Gallia  Christiana  1  (1870)  p.  277, 

Paschalis  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  filio  Andree 
Vuabrensi  abbati  eiusque  successoribus  regulariter  substituendis  in 
perpetuum.  Pie  postulatio  uoluntatis  efFectu  debet  prosequente 

compleri,  quatinus  et  deuotionis  sinceritas  laudabiliter  enitescat  et 
utilitas  postulata")  uires  indubitanter  assumat.  Quia  igitur  dilectio 
tua  ad  sedis  apostolice  portum  confugiens  eins  tuitionem  deuotione 
debita  requisiuit,  nos  supplicationi  tue  clementer  annuimus  et  beati 

a)  postulatio. 


Papsturkunden  in  Frankreich  YII.  45 

Saluatoris  Yuabrense  monasterium,  cui  Deo  auctore  presides,  et 
tarn  ei  adiacentes  uillas  quam  cetera^)  omnia  ad  ipsum  pertinentia, 
sub  tutelam  apostolice  sedis  excipimus.  Per  presentis  igitur  priui- 
legii  paginam  apostolica  autboritate^^  statuimus,  ut  quecumque  pre- 
dia  quascumque  possessiones  idem  cenobium  in  presenti  nona^)  in- 
dictione  possidet  sine  in  futurum  concessione  pontificum,  liberali- 
tate  principum  uel  oblatione  fidelium  iuste  atque  canonice  poterit 
adipisci,  firma  uobis  uestrisque  successoribus  et  illibata  permaneant. 
In  quibus  hec  propriis  uisa  sunt  nominibus  annotanda:  Cella  uide- 
licet  sancti  Petri  de  Nante  cum  omnibus  ecclesiis  et  pertinentiis 
suis,  saluo  censu  decem  solidorum,  qui  secundum  fundatoris  institu- 
tionem  per  singulos  annos  Lateranensi  palatio  a  Vuabrensi  abbate 
persoluendus  est,  cella  sancti  Ipoliti  de  Vernia  cum  ceteris  ecclesiis 
et  pertinentiis  suis,  cella  sancti  Saluatoris  de  Feireto  cum  perti- 
nentiis suis,  cella  sancti  Seueri  cum  pertinentiis  suis,  cella  sancti 
Martini  de  Lautiago,  cella  sancti  Menne,  cella  de  Toripi,  cella 
sancte  Marie  de  Segunciaco,  ecclesia  sancti  Eugeni(i)  de  Broza, 
ecclesia  sancti  Benedicti,  cella  sancte  Marie  de  Bedocio  cum  manso 
ecclesiastico  et  pertinentiis  suis,  item  cella  sancti  Martini  de  Cam- 
bone,  cella  sancti  Martini  de  Canac,  ecclesia  sancti  Heredii  cum 
tota  uilla,  item  cella  sancti  Petri  de  Corteso,  cella  sancti  Agetii, 
ecclesia  de  Brascho,  cella  sancti  Cirici  de  Vendolouas,  ecclesia  sancti 
Priuati  de  Valle  Oliti,  cella  sancti  Petri  de  Compruniaco  cum 
capella  sua  de  Eocagel  et  pertinentiis  suis,  cella  sancti  lobannis 
de  Abullio,  ecclesia  sancti  Priuati  in  Camareso,  ecclesia  sancti 
Vincentii  de  Valle  Laudono,  ecclesia  sancti  lohannis  de  Einoso, 
ecclesia  sancte  Marie  de  Seor  cum  pertinentiis  suis,  ecclesia  sancti 
Martini  de  Lautiago,  ecclesia  sancti  Petri  de  Exinis,  ecclesia  sancti 
Thimotei,  ecclesia  sancti  Ammancii  de  Costri  cum  pertinentiis  suis, 
ecclesia  sancti  Stephani  de  Eoffinac,  ecclesia  sancte  Marie  de  Gro- 
sone,  ecclesia  sancte  Marie  de  Marcillanigas,  ecclesia  sancti  Micha- 
elis de  Landesca,  ecclesia  sancti  Romani  de  Sernone  cum  pertinen- 
ciis  suis,  ecclesia  sancti  Dalmacii,  ecclesia  sancti  Cirici  de  Arbu- 
sello,  ecclesia  sancti  Romani  de  Berleira,  ecclesia  sancti  Michaelis 
de  Castort,  ecclesia  sancti  Martini  de  Botiago,  ecclesia  sancti 
Amancii  de  Adalbel,  ecclesia  sancti  Amancii  de  Priuarac,  ecclesia 
de  Alto  Corno,  ecclesia  sancti  luliani  de  Rebulguil,  ecclesia  de 
Redunda  Vabre  cum  pertinentiis  suis,  ecclesia  sancti  Martini  de 
Vbertas,  ecclesia  sancti  Amancii  de  Dorbia,  ecclesia  sancti  Amancii 
(de)  Marcianas,   ecclesia  sancte  Marie  de  Durtz.     Decernimus   ergo 


6)  ceteras.  c)  apostolicam  authoritatem.  d)  sie. 


4ß  Wilhelm  Wiederhold, 

nt  nuUi  omnino  hominum  liceat  idem  monasteriam  temere  pertur- 
bare  aut  eins  possessiones  auferre  uel  ablatas  retinere  uel  iniuste 
datas  suis  usibus  uendicare  minuere  (uel)  temerariis  uexationibus 
fatigare,  sed  omnia  ^^  integra  conseruentur,  eorum  pro  quorum  susten- 
tacione  et  gubernatione  concessa  sunt,  usibus  omnimodis  profutura, 
salua  ßutbenensis  episcopi  canonica  reuerencia.  Sepulturam  quo- 
que  eiusdem  loci  omniiio  liberam  esse  decernimus,  ut  eorum  qui 
illic  sepeliri  deliberauerint,  deuotioni  et  extreme  uoluntati,  nisi 
forte  excommunicati  sint,  nullus  obsistat.  Sane  in  pregrauaminibus 
uestris  liceat  uobis  apostolice  sedis  presentiam  appellare.  Singulis 
autem  annis  ex  Yabrensi  monasterio  aureum  unum  Lateran(ens)i 
palatio  persoluetis.  Si  qua  igitur  in  futurum  ecclesiastica  secu- 
larisue  persona  hanc  nostre  constitutionis  paginam  sciens  contra 
eam  temere  uenire  temptauerit,  secundo  tertioue  commonita,  si 
non  satisfactione  congrua  emendauerit,  potestatis  honorisque  sui 
dignitate  careat  reamque  se  diuino  iudicio  existere  de  perpetrata 
iniquitate  cognoscat  et  a  sacratissimo  corpore  ac  sanguine  Dei  et 
domini  nostri  lesu  Christi  aliena  fiat  atque  in  extremo  examine 
districte  ultioni  subiaceat.  Cunctis  autem  eidem'^  loco  iusta  seruan- 
tibus  sit  pax  domini  nostri  lesu  Christi,  quatenus  et  hie  fructum 
bone  actionis  percipiant  et  apud  districtum^^  iudicem  premia  eteme 
pacis  inueniant.     Amen.     Amen.     Amen. 

Scriptum  per  manum  Greruasi  scriniarii  regionarii  et  notarii 
sacri  palatii. 

R.    Ego  Pascalis  catolice  ecclesie  (episcopus)  ss.     BY. 

Dat.  Albe  per  manum  lohannis  sancte  Romane  ecclesie  dia- 
coni*)  cardinalis  ac  bibliotecarii,  II  idus  aprilis,  indictione  XI,  in- 
earnationis  dominice  anno  ]\rC°XVI®,  pontificatus  autem  domini 
Paschalis  II  pape  anno  XVI°. 


c)  omnium.  f)  eiusdem.  g)  districtus.  h)  diaconus. 


13. 

Cdlixt  II.  nimmt  das  Kloster  Conqiies  unter  dem  AU  Bontfaz 
nach  dem  Vorgange  Urhans  II.  in  den  apostolischen  Schute  und  6e- 
stätigt  ihm  die  Besitaungen,  die  freie  Abtswahl  und  die  Sepultur. 

Toulouse  1119  Jidi  17. 

Regest  der  „Privilegia  et  exemptiones  devot i  monasterii  de  Conchis" 
s.  XV  f.  2  Bodez  Arch.  Dep.  G.  4J20. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  4? 

Vgl.  Bohert  Bullaire  de  Calixte  II  vol.  I  p.  57  Nr.  40  nach 
den  Zitaten  in  Coli  Boat  144  f.  11'  und  f.  340'  Paris  Bibl.  Nat.  — 
Auf  f.  11'  steht  Innocenz  IV.  1245  IV  28,  der  bestätigt:  „cellam 
beati  Petri  que  Clarauallis  dicitur  per  predecessores  nostros  beate 
recordationis  Alexandrum,  Gregorirm,  Vrbanum,  Pascal em  et  Calix- 
tum  uobis  snb  annuali  censu  unius  marconis  concessam".  Von  dem 
Hegest  auf  f.  240'  hat  Bohert  hinter  pertinentes  ausgelassen :  „Äppo- 
nitur  etiam  clausida  seqiiens  Ad  hec  adiicimus  ut  nulli  episcoporum 
etc.  ut  in  hulla  ürlani  secundi".  Bie  cella  sancti  Petri  Claravallis 
u'ird  nur  in  ürhan  IL  J-L.  5802  erwähnt,  die  anderen  Vorurhunden 
wären  also  verloren. 

„Privilegium  Calixti  II  dicto  monasterio  concessum,  existente  albate 
illius  Bo)tifacio,  in  cuius  principio  dicitur  sub  his  verbis:  Propter 
quod,  dilecte  in  Christo  fili  Bonifaci«)  abbas,  Conchense  monaste- 
rium^),  cui  Deo  auctore  presides,  tarn  pro  beate  uirginis  Fidis 
reuerentia,  que  ibi  requiescere  dicitur,  quam  pro  tue  peticionis 
instancia  iuxta  exemplar  domni  predecessoris  nostri  sancte  memorie 
Yrbani  pape  apostolice  sedis  gremio  decreuimus  confouere  etc.  Et 
inde  inseritur  ad  longiim  Privilegium  et  bulla  predicti  Vrbani  II  cum 
simili  maledictione  in  illos  qui  contravenerint,  et  idtra  ipsam  bullam 
Vrbani  exprimit  et  connumerat  omnia  beneficia  et  ecclesias  quae  de- 
pendent  a  dicto  monasterio,  quas  vult  dicto  monasterio  illibatas  servari. 
Et  similiter  loquitur  de  electione  abbatis  et  consecratione  et  libera  se- 
pidtura,  et  est  signatum  manu  ipsius  Calixti  et  Datum  Tolose^^  XYI 
kal.  augusti,  (anno)  dominice  incarnationis  M^C^XX^*^),  pontificatus 
ipsius  P^)". 


a)  filii  Bonifacii.         h)  monasterii.         c)  Rome.         d)  M^XX".         e)  XV<>. 


13. 

Calixt  II.  nimmt  das  Kloster  Saint- Thibery  d'Ägde  unter  dem  Abt 
Arnold  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die  Besitzungen, 
die  freie  Abtstvahl  und  die  Freiheit  vom  Interdikt,  gegen  eine  jährliche 
Abgabe  eines  GoldstücJces.  Lateran  1123  April  3. 

Kopie  von  1691  IX  20  in  Notes  et  extraits  1151—1200  f.  323 
Paris  Bibl.  Nat.  Coli.  Languedoc  77. 

U.  Bobert  hat  Bullaire  de  Calixte  II  vol.  II  p.  232  Nr,  423 
den  Versuch  gemacht,  die  ürJmnde  nach  den  Notizen  im  Ms,  lat,  12700 


48  Wilhelm  Wiederhold, 

f.  13  t(nd  Ms.  lat.  12760  p,  390  der  NationaThiblioihek  und  nach  der 
VorurJcunde  Paschais  IL  J-L,  6514  zu  rekonstruieren.  Die  Kopie 
von  1691  hat  er  nicht  gekannt,  so  gebe  ich  jetzt  den  vollständigen  Text. 
Vgl.  J-L.  7088  und  Histoire  generale  de  Languedoc  IV  (1872)  p.  556, 
Nach  Gallia  Christiana  VI  p.  709  hat  Calixt  II.  1120  an  AU  Arndld 
geschrieben,  ,.ne  milites  aut  alii  protiincie  proceres  castra  seu  forta- 
litia  construerent  in  territorio  sancti  Tiberii  absque  licentia  et  con- 
sensu  abbatis  et  monachorum",  was  einer  offenbar  verlorenen  Urkunde 
Calixts  II.  entstammt. 

Calixtus  episcopns  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  filio  Amaldo 
abbati  monasterii  sancti  Tiberii  in  Agatliensi  territorio  in  loco 
Cezarini  siti**^  eiusque  successoribus  regulariter  substituendis  in 
perpetuum.  Sanctorum  patrmn  sanctionibus  informati,  que  a 

nostris  per  Dei  gratiam  antecessoribus  legitime  statuta  sunt,  firma 
et  inconcussa  largiente  Domino  tenere  optamus.  Quapropter,  fili^^ 
in  Christo  carissime,  tuis  iustis  petitionibus  annuentes,  beati  Ti- 
berii monasterium,  cui  Deo  auetore  presides,  apostolice  sedis  aucto- 
ritate  munimus.  Statuimus  enim  ut  in  adiacenti  uilla  uel  terminis 
eins  nulla  unquam  ecclesiastica  secularisue  persona  castrum  aliquod 
uel  fortitudinem  facere  audeat  neque  in  hominibus  eiusdem  uille 
aliquas  exactiones  preter  abbatem  et*^^  ministros  eins  extorquere 
neque  uicarie  ministerium  exercere  neque  pro  eadem  uicaria  campum 
uendicare,  qui  est  ultra  fluuium  Tonquam  subtus  Seueracum,  uel 
abbatis  uel  persone'^^  cuiuslibet  indulgentia.  Confirmamus  autem 
uobis  uestrisque  successoribus  in  Agathensi  territorio  ecclesiam 
sancte  Marie  de  Gradu,  ecclesiam  sancti  Martini  [de  Valleurages], 
ecclesiam  sancti  Sulpitii  de  Castro  nouo,  ecclesiam  sancti  loannis 
de  Florenciaco,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Granolariis,  ecclesiam 
sancti  Andree  de  Rominaco  cum  pertinentiis  earum ;  item  in  Biter- 
rensi  episcopatu  ecclesiam  sancte  Marie  de  Serignano  cum  perti- 
nentiis suis ;  in  Tholosano  ecclesiam  sancti  Petri  (et)  sanctarum  Puella- 
rum  cum  pertinentiis  suis ;  item  in  Gasconia  in  comitatu  Armeniensi 
ecclesiam  sancti  luliani  de  Galano  cum  ecclesiis  uillis  et  ceteris 
Omnibus  ad  eam  pertinentibus ;  item  in  parrochia  Conuenensi  eccle- 
siam sancte  Marie  de  Griliaco,  sancti  Petri  de  Podio  et  cetera 
omnia  que  monasterium  unquam  uel  in  presenti  indictione  legitime 
possidet*)  ueK^  in  futurum  largiente  Deo  rationabiliter  ac  legitime 
poterit  adipisci.  Decemimus  ergo  ut  nulli  omnino  hominum  liceat 
idem  cenobium  temere  perturbare  aut  eins  possessiones  auferre  uel 

o)  situm.  h)  fidelibus.  c)  et  fehlt.  d)  propria.  c)  possidere. 

f)  uel  fehU. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  49 

ablata  retinere  uel  temerariis  uexationibus  fatigare,  sed  omnia 
integra  conseruentur,  eorum  pro  quorum  sustentatione  et  guberna- 
tione  concessa  sunt,  usibus  omnimodis  profutura.  Obeunte  te^)  nunc 
eiusdem  loci  abbate  uel  tuorum  quolibet^^)  successorum ,  nullus 
ibi  qualibet  surreptionis  astutia  seu  uiolentia  preponatur,  nisi  quem 
fratres*)  communi  consensu  uel  fratrum  pars  consilii  sanioris  de 
suo  uel,  si  opportuerit,  de  alieno  collegio  secundum  Dei  timorem 
et  beati  Benedicti  regulam  prouiderjt  eligendum.  Interdicentes 
ut  nulli  preter  Eomanum  pontificem  et  apostolice  sedis  legatum 
predictum  monasterium  et  eidem  presidentem  abbatem  interdictionis 
sententia  liceat  innodare.  Sane  locus  ipse,  sicut  a  predecessoribus 
nostris  felicis  memorie  Romanis  pontificibus  Sergio  et  Pascbale 
institutum  est,  sub  apostolice  sedis  iure  ac  protectione  permaneat, 
sub  aurei  unius  censu  annuatim  Lateranensi  palatio  persoluendo. 
Si  qua  ergo  in  futurum  ecclesiastica  secularisue  persona  banc 
nostre')  constitutionis  paginam  sciens  contra  eam  temere  uenire 
tentauerit,  secundo  tertioue*)  commonita,  si  non  satisfactione  con- 
grua  emendauerit,  potestatis  bonorisque  sui  dignitate  careat  ream- 
que  se.  diuino  iudicio  existere  de  perpetrata  iniquitate  cognoscat  et 
a  sacratissimo  corpore  ac  sanguine  Dei  et  domini  redemptoris 
nostri  lesu  Cbristi  aliena  fiat  atque  in  extremo  examine^^  districte 
ultioni  subiaceat.  Cunctis  autem  eidem  monasterio'")  iusta  seruan- 
tibus  sit  pax  domini  nostri  lesu  Cbristi,  quatinus  et ")  bic  fructum 
bone  actionis  percipiant  et  apud  districtum  iudicem  premia  eterne 
pacis  inueniant.     Amen. 

Ego  Calixtus  catbolice  ecciesie  episcopus  ss.*^) 
'Datum  Laterani  III  nonas  aprilis,  indictione  I^^  incarnationis 
dominice   anno   MCXXIII*?^,    pontificatus   autem   domini   Calixti  II 
pape')  anno  V. 


g)  te  fehlt.  gg)  quorumlibet.  h)  de  fratrum.  i)  iure.  1c)  tertioque. 
I)  examinanda.  m)  eiusdem  monasterii.  n)  quatinus  et  fehlt.  ö)  ss  fehlt, 
p)  C  24.  q)  M.  r]  pape  fehlt. 


14. 

Honorius  II.  bestätigt  dem  Ershischof  Wilhelm  von  Auch  die 
namentlich  aufgeführten  Besitzungen  und  besonders  das  Recht  der 
Sepidtur^  tvie  es  von  Calixt  II,  der  Kirche  von  Auch  zugesprochen 
ivar.  Anagni  1127  Juni  23. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  4 


50  Wilhelm  Wiederhold, 

Mongaillard  Histoire  de  la  Gasgogne  s.  XVII  f.  330  Toulouse 
Bihl.  Comm.  3Is.  718  [A].  —  Daignan  de  Sendat  Pieces  iustificatives 
des  memoires  pour  servir  ä  Vhistoire  eccUsiastique  du  diocese  d'Auch 
s.  XVIII  p.  239,     Auch  Bihl.  Comm.  Ms.  73  [BJ. 

Die   Urkunde  Calixts  II  ist  verloren.     Vgl.  Nr.  6. 

Honorius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Gruillelmo  Auscitano  archiepiscopo  eiusque  successoribus  canonice 
instituendis  in  perpetuuin ").  In  eminenti  apostolice  sedis  spe- 

cula  disponente  Domino  constituti,  ex  iniuncto  nobis  officio  fratres 
nostros  episcopos  debemus  diligere  et  ecclesiis  sibi  a  Deo  com- 
missis  suam  debemus  iustitiam  conseruare.  Proinde,  uenerabilis 
in  Domino  frater  Guillerme  Ausciensis  archiepiscope,  tuis  ratio- 
nabilibus  postulationibus  annuentes,  sanctam  Auscitanam  ecclesiam, 
cui  auctore  Deo  presides,  apostolice  sedis  priuilegio  communimus. 
Per  presentis  igitur  huius  scripti  paginam  auctoritate  apostolica 
statuimuSj  ut  quecumque  bona  quascumque  possessiones  ecclesia 
uestra  in  presentiarum  iuste  et  legitime  possidet  sine  in  futurum 
largiente  Domino  iustis  modis  poterit  adipisci,  firma  tibi  tuisque 
successoribus  et  illibata  permaneant.  In  quibus  hec  propriis  nomi- 
nibus  duximus  annotanda :  Ecclesiam  uidelicet  de  Nugarol  cum 
tota  parochia  sua,  ecclesiam  sancti  Saturnini  Soriensem^^  cum  sibi 
subditis  parocbiis,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Vic  cum  suis  appen- 
diciis,  extra  muros  ciuitatis  ecclesiam  sancti  Martini  et  ecclesiam 
sancti  Petri  et  sancti  Laurentii  ad  portam  ciuitatis  cum  decimis 
et  terris  suis,  ecclesiam  sancti  Christophori  de  Pardiniaco,  itepi  in 
Pardiniaco  ecclesiam  sancte  Marie  de  Marcellano,  in  Astariaco 
ecclesiam  sancte  Venantie  cum  tota  uilla,  in  Serraria  ecclesiam 
sancti  Fereoli '^^j  in  Magnoaco  ecclesiam  sancti  Mametis,  in  Algano*^^ 
ecclesiam  de  Frencasens  *),  in  Sauanes  ecclesiam  sancti  Egidii  de 
Peyrusse  cum  suis  appenditiis,  totam  uillam  sancte  Christine  cum 
terris  et  uineis  et  uillanis,  ecclesiam  sancti  loannis  de  Ispanis, 
ecclesiam  sancti  Martini  de  Genens,  ecclesiam  sancti  loannis  et 
sancti  Bibiani  de  Verdale  cum  appendiciis  et  decimis  et  cum  terris 
suis,  ecclesiam  sancte  Marie  de  ciuitate  Elisona.  Decernimus  ergo 
ut  nulli  hominum  liceat  eandem  ecclesiam  temere  perturbare  aut 
eins  possessiones  auferre  minuere  uel  temerariis  uexationibus  fati- 
gare,  sed  omnia  integra  conseruentur  tam  uestris  quam  clericorum 
et   pauperum   usibus    omnimodis   profutura.     Sepulturam    preterea 

a)  honore.  h)  Solieneis  B.  c)  Ferrooli  B.  d)  Alsano  B. 

e)  Fremoncens  B. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  51 

nobis  confirmamus'^,  quemadmodum  est  a  predecessore  nostro  felicis 
recordationis  papa  Calixto  et  a  curia  Romana  constitutum.  Si 
qua  igitur^)  in  futurum  ecclesiastica  secularisue  persona  hanc  nostre 
constitutionis  paginam  sciens  contra  eam  temere  uenire  temptauerit, 
secundo  tertioue  commonita,  si  non  satisfactione  congrua  emen- 
dauerit,  potestatis  honorisue  sui  dignitate  careat  reamque  se  diui- 
no  iudicio  existere  de  perpetrata  iniquitate  cognoscat  et  a  sacra- 
tissimo  corpore  et  sanguine  domini  et  redemptoris  nostri^^  lesu 
Christi  aliena  fiat  atque  in  extremo  examine  districte  ultioni  subia- 
ceat.  Cunctis  autem  eidem  ecclesie  iura  seraantibus  sit  pax  do- 
mini nostri  lesa  Christi,  quatenus  et  hie  fructum  bone  actionis 
percipiant  et  apud  districtum  iudicem  premia  eterne  pacis  inueni- 
ant.     Amen.     Amen.     Amen. 

R.     Ego  Honorius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

Datum  Anagnie  per  manum  Aymerici  sancte  Romane  ecclesie 
diaconi  cardinalis  et  cancellarii,  Villi  kal.  iulii,  indictione  V, 
incarnationis  dominice  anno  M^C^XXVII,  pontificatus  autem  domni 
Honorii  secundi  pape  anno  III. 

f)  firmamus  A.  g)  igitur  fehlt  B.  h)  nostri  fehlt. 


15. 

Honorius  IL  bestätigt  auf  Verwendung  König  Ludwigs  von 
Frankreich  der  Kirche  von  Chartres  unter  Bischof  Gavfried  das  alte 
Hecht,  daß  in  den  tveltlichen  Prozessen  der  Kirche  deren  Eigenleute 
zum  Zeugnis  zugelassen  werden  dürfen. 

Lateran  (1125—29)  März  15, 

Privileges  de  Veglise  de  Chartres  s.  XV  f.  46'  Toulouse  Bihl. 
Comm.  590. 

Honorius    episcopus   seruus   seruorum   Dei.     Venerabili    fratri 

Gaufrido  Carnotensi  episcopo  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 

Quod  ecclesiastica  deposcit  utilitas,  ut  digne  ad  effectum  perueniat, 

salubriter  prouidendum    est.     Nos  autem  in   apostolatus   regimine 

a  Domino  constituti,  priuilegia,   antiquas  et  racionabiles   consuetu- 

dines  singulis  ecclesiis  uolumus  conseruare.    Equum  enim  et  racio- 

nabile    est,   ut   ea   que  a  regibus   et   principibus   fauore   libertatis 

uenerabilibus    et   piis   locis   data  et  concessa  sunt,    inrefragabiliter 

conseruentur.     Ideoque    karissimi    filii    nostri  Lodoici  illustris   et 

gloriosi   regis   Francorum  precibus   inclinati,   concedimus   ut  iuxta 

ueterem  consuetudinem  homines  sancte  Marie  Carnotensis  in  causis 

laicalibus  ad  testimonium  admittantur   nee  ob  hoc,   quia  de  eccle- 

4.* 


52  Wilhelm  Wiederhole!, 

sie")  familia  sunt,  ab  aliquibus  repellantur.  Si  quis  autem  huius 
nostre  concessionis  temerator  extiterit,  nisi  digne  satisfecerit,  in- 
dignacionem  apostolicam  se  nouerit  incursurum  et  a  liminibus 
ecclesie  arceatur.  Datum  Laterani  idibus  marcii. 


a)  ecclesia. 


16. 


Kardinallegat  Matthäus  von  Älhano  bestätigt  der  Kirche  von  Saint- 
Leger  in  Soissons  eine  Schenkung,  Noyon  1129  Oktober  30, 

Chartularium  maius  Silvaemaioris  s.  XIII  p.  403  und  p.  465 
Bordeaux  Bibl.  Comm.  Ms.  769  vol.  IL  —  Chartularium  minus 
s.  XIV  p.  144  ebenda  Ms.  770. 

Ego  Mattheus  Dei  gratia  Albanensis  episcopus  et  apostolice 
sedis  legatus  notum  facio  omnibus  tarn  presentibus  quam  futuris, 
quod  talem  concordiam  fecerunt  Gido  et  luo  de  Traceio  cum  fratre 
suo  Adelelmo  monacbo  sancti  Leodegarii;  dederunt  Deo  et  ^cclesie 
eiusdem  sancti  Leodegarii  in  perpetuam  possessionem  terram  ad 
dimidiam  carrucam  iuxta  granchiam  et  terram  de  sancto  Medardo 
cum  bosco  et  piano,  sicut  eam  tenuerat  pater  eorum  in  uita  sua, 
et  mansuram  de  Conis  cum  hospitibus,  liberam  de«)  omnibus  consue- 
tudinibus  et  apud  sanctum  Paulum  medium  Suessionensem  *)  fru- 
menti  de  molendino  et  apud  Traceium  uiuarium  et  molendinum  de 
ponte  Campanie,  ea  libertate  ut  nullus  ibi  prohibeatur  meiere  et 
ut  aliud  molendinum  non  fiat  in  uicinio  eins  supra  uel  infra  et 
uicecomitatum  tocius  terre  ad  granchiam  pertinentis '^^  et  omnia 
empta  ipsius  et  uadimonia. 

De  hoc  quoque  fidem  dederunt  in  manum  nostram  et  fratrum 
nostrorum  losleni  Suessionis*^)  et  Symonis  Noviomensis  episcoporum, 
et  deinde  fideiussores  dederunt  Hugonem  de  Perona  et  Simonem 
de  Murencurite  et  lohannem  de  Eyseio  et  Odonem  de  Diua.  Factum 
est  autem  hoc  Nouiomi  anno  ab  incarnatione  Domini  M^C^XXVIIII, 
tercio  kal.  nouembris,  Honorio  Romane  sedis  pontificatum  regente 
et  Ludouico  in  Francia  regnante. 

Testes  aderant  Gaufredus  abbas  sancti  Medardi,  Teodoricus 
abbas  sancti  Eligii,  Reinardus  abbas  sancti  Bartholomei,  Hugo 
cancellarius  Nouiomensis;  milites  isti:  Hugo  de  Betencurt,  Gode- 
fridus   de  Diua,    Rogerius   de  Torota.     Quicumque  hoc  infringere'^ 

a)  liberande.  V)  Suessione.  c)  pertinentibus.  d)  Suesionis. 

e)  infregere. 


Papsturkunden  in  Frankreich  YII.  53 

uoluerit,    anathema'')  sit.     Vt  autem  minus   cassari  possit,    sigillo 
nostro  firmauimus. 


f)  anathemate. 


Innocens  II.  bestätigt  den  Mönchen  von  Saint-Leger  eine  ihnen 
gemachte  Schenkung.  Chdlons  (1131)  November  12. 

Chartulariiim  maius  Süvaemajoris  s.  XIII  f.  404  und  p.  466 
Bordeaux  Sibl.  Comm.  Ms.  769  vol.  II.  —  Ghartularium  minus 
s.  XIV  p.  144  ebenda  Ms.  770. 

Innocentius  ^piscopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis 
monasterii  beati  Leodegarii  monachis  tarn  presentibus  quam  futuris 
salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Ex  iniuncto  nobis  a 

Deo  apostolatus  officio  religiosos  uiros  debemus  diligere  et  eorum 
quieti  et  utilitati  salubriter  auxiliante  Domino  prouidere.  Quam 
ob  rem,  dilecti  in  Domino  filii,  uestris  rationabilibus  postulationibus 
annuentes,  concessionem  a  Thoma  de  Cociaco  uobis  factam  et  a 
Milisenda  uxore  sua  et  filiis  eins  Ingelrando  et  Roberto  et  coram 
militibus  terre  sue  apud  castrum  Faram  firmatam,  auctoritate 
apostolica  roboramus,  ut  uidelicet  uinearum  uestrarum  uinum  absque 
uUo  censu  uel  redditu  seu  exactione  ad  uestrum  monasterium 
adducendi,  dandi  quoque  seu  uendendi  uel  alio  modo  ad  uestros 
usus  necessarios  disponendi  facultatem  liberam  babeatis.  NuUi 
ergo  hominum  fas  sit  super  eadem  donatione  uestram«)  ^cclesiam 
infestare,  set  quemadmodum  a  predicto  uel  uxore  et  filiis  eins 
uobis  concessa  est,  integra  uobis  permaneat  et^^^  inconcussa.  Si 
quis  autem  nostre  constitutioni  temerario  ausu  contraire  temp- 
tauerit,  sententie  excommunicationis  subiaceat.  Dat.  Catalau- 

nis  II  idus  nouembris. 


a)  uestra.  h)  et  permaneat  inconcussa. 


18. 


Innocenz  II.  nimmt  die  Kirche  Saint-Bomain  de  Blaye  unter 
dem  AU  Petrus  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die 
Besitzungen  und  Rechte.  Pisa  1135  März  30. 

Estiennot  Fragmentorum  Historiae  tomus  XI  v.  1681  p.  66  Paris 
Bibl.  Nat.  Ms,  lat.  12773. 


54  Wilhelm  Wiederhold, 

J'L.  7678  nach  dem  Fragment  hei  Loewenfeld  Einstolae  pontt- 
ficum  Romanorum  p,  89,  Zitiert  Eecherches  hisioriques  sur  la  ville 
de  Blaye  par  M.  Vabhe  Dulon  (Blaye  1862)  p,  115.  Offenbar  be- 
nutzte Didon  aber  ebenso  ivie  E.  Bellemer  Histoire  de  Ja  ville  de  Blaye 
(Blaye-Bordeaux  1886)  nur  die  Angaben  der  Gallia  Christiana. 

Innocentius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  filio  Petro 
abbati  ecclesie  sancti  Eomani  de  Blauia  eiusque  successoribus  re- 
gulariter  substituendis  in  perpetuum.  Quoties   illud  a  nobis 

petitur  quod  rationi  et  bonestati  conuenire  cognoscitur,  animo  nos 
decet  libenti  concedere  et  petentium  desideriis  congruum  impertiri 
suffragium,  ut  fidelium  deuotio  celerem  consequatur  eiFectum. 
Quia  ergo,  dilecte  in  Domino  fili  Petre  abbas,  emergente  in  eccle- 
sia  Dei  schismate  tamquam  uir  catholicus  in  beati  Petri  obedientia 
firmiter  perstitisti,  gratum  habemus,  et  interuentu  uenerabilium 
fratrum  nostrorum  Hugonis  Turonensis  archiepiscopi,  Willelmi 
Xanctonensis  episcopi  et  magistri  Gonfredi  de  Laureolo  honestorum 
siquidem  et  pmdentium  uirorum,  tuis  postulationibus  clementer 
annuimus  et  ecclesiam  beati  Romani,  cui  Deo  authore  preesse  dig- 
nosceris,  apostolice  sedis  robore  communimus.  Presentis  itaque 
priuilegii  pagina  constituimus ,  ut  quecumque  bona  quascumque 
possessiones  in  presentiarum  ecclesia  uestra  iuste  et  canonice  possi- 
det  aut  in  futurum  concessione  pontificum,  largitione  regum  uel 
principum,  oblatione  fidelium  seu  aliis  iustis  modis  prestante  Domino 
poterit  adipisci,  tibi  tuisque  successoribus  firma  et  illibata  perma- 
neant.  In  quibus  utique  nominatim  bec  duximus  exprimenda : 
Ecclesiam  sancti  Petri  de  Calueliano,  ecclesiam  sancti  Pauli,  eccle- 
siam sancti  loannis  que  est  in  Castro  Blauie  et  alias  ecclesias"^  que 
in  Burdegalensi  episcopatu  ad  uestram  ecclesiam  pertinent;  in 
Xanctonensi  episcopatu  ecclesiam  sancti  Andree  de  Campania, 
ecclesiam  sancte  Marie  Magdalene  de  Cauma,  ecclesiam  sancti 
Laurentii  de  Roaco  cum  appenditiis  suis,  ecclesiam  sancti  Palladii, 
ecclesiam  sancti  Simphoriani  de  Castaneto  et  ecclesiam  sancti  Petri 
de  Clauarduno.  Vt  autem  liberius  et  uitia  corrigere  et  bonos 
cooperante  Domino  melius  ualeas  sustentare,  deferendi  baculum 
inter  fratres  tuos,  quod  utique  pastoralis  officii  sig'num  est,  ex 
benignitate  sancte  Romane  ecclesie  tibi  licentiam  impertimur. 
Preterea  ius  parrochie  et  cimiterii  integrum  et  illibatum  prefate 
ecclesie  sancti  Romani  concedimus  atque  firmamus.  Decernimus  ergo 
ut  nuUi  omnino  hominum  liceat  prefatam  ecclesiam  temere  pertur- 


o)  ecclesia. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  55 

bare  aut  eins  possessiones  auferre  uel  ablatas  retinere  seu  minuere 
uel  quibuslibet  molestationibus  fatigare,  sed  omnia  integra  con- 
seruentur,  eorum  pro  quorum  sustentatione  et  gubernatione  con- 
cessa  sunt,  usibus  omnimodis  profutura,  salua  nimirum  canonica 
institia  et  reuerentia  Burdegalensis  ecclesie.  Si  qua  igitur^^  in 
futurum  ecclesiastica  secularisue  persona  hanc  nostre  constitutionis 
paginam  sciens'^)  contra  eam  temere  uenire  tentauerit,  secundo 
tertioue  commonita,  si  non  reatum  suum  congrua  satisfactione 
correxerit^\  potestatis  honorisque  sui  dignitate  careat  reamque  se 
diuino  iudicio  existere  de  perpetrata  iniquitate  cognoscat  et  a  sacra- 
tissimo  corpore  et  sanguine  domini  ac  redemptoris  nostri  lesu 
Christi  aliena  fiat  atque  in  extremo  examine  districte  ultioni  subia- 
ceat.  Cunctis  autem  eidem  ecclesie  sua  iura  seruantibus  sit  pax 
domini  nostri  lesu  Christi,  quatenus  et  hie  fructum  bone  actionis 
percipiant  et  apud  districtum  iudicem  premia  eterne  pacis  inueniant. 
Amen.     Amen.     Amen. 

R.     Ego  Innocentius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

t  Ego  Guillelmus  Prenestinus  episcopus  ss. 

f  Ego  Gruido  Tyburtinus  episcopus  ss. 
t  Ego  Gerardus^)  presb.  card.  tit.  sancte  Crucis  in  Jerusalem  ss.-^ 
t  Ego  Guido  indignus  sacerdos  ss. 

t  Ego  Gregorius  diac.  card.  sanctorum  Sergii  et  Bachi  ss.-^^ 

Data  Pisis  per  manum^^  Aymerici  sancte  Romane  ecclesie  dia- 

coni    cardinalis    et    cancellarii,    III   kal.    aprilis,    indictione    XII, 

incarnationis   dominice   anno   MCXXXV,   pontiiicatus   domni   Inno- 

centii  pape  II  anno  VI'\ 


b)  igitur  fehlt         c)  siue.  d)  correxit.  e)  Gerandus.  f)  ss  fehlt. 

g)  maniis. 


19. 

Innocenz  IL  bestätigt  dem  Erzhisclwf  Wilhelm  von  Auch  die  der 
Kirche  von  Auch  von  König  Alfons  von  Aragon  geschenMe  Kirche 
von  Alagon.  Pisa  (1132 — 37)  Januar  30. 

Mongaillard  Histolre  de  la  Gascogne  s.  XVII  f.  331'  Toulouse 
BihL  Comm.  Ms.  718. 

Innocentius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
G(uillelmo)  Ausciensi  arcLiepiscopo  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  lusta  poscentibus  aurem  nos  oportet  prebere  bene- 


56  Wilhelm  Wiederhold, 

uolam,  quatenus  et  petentes  remedia  sperata  reperiant  et  ecclesie 
Dei  non  desit  soUicitudo  pastoris.  Quapropter,  uenerabilis  frater 
G(uillelme)  archiepiscope,  postulationes  tuas  benignius  admittentes, 
ecclesiam  de  Alagon  tibi  et  per  te  ecclesie  beate  Marie  semper 
uirginis,  cui  Deo  authore  presides,  ab  illustri  uiro  A(ldefonso)  Ara- 
gonensium**^  rege  collatam,  nos  tibi  tuisque  successoribus  habendam 
et  possidendam  perpetuo  iure  firmamus.  Nulli  ergo  homimim  fas 
sit  uos  aut  ecclesiam  uestram  super  bis  ullatenus  infestare,  sed 
tarn  predicti  regis  deuotio  quam  nostra  etiam  confirmatio  uobis  et 
Ausciensi  ecclesie  semper  illibata  permaneat.  Si  quis  uero  uos 
super  hoc  molestare  presumpserit,  quousque  resipuerit,  excomuni- 
cationi  subiaceat,  salua  Cesaraugustani  episcopi  reuerentia.  Datum 
Pisis  111°  kal.  februarii. 


d)  Aragonensum. 


30. 

Innocenz  IL  nimmt  die  Kirche  Saint-Etienne  in  Toulouse  unter 
dem  Propst  Bernhard  nach  dem  Vor  gange  Paschalis^  IL  in  den  apo- 
stolischen Schutz  und  bestätigt  ihr  alle  Besitzungen  und  Bechte. 

Pisa  1137  Februar  15. 

Kopie  s.  XIII  Toulouse  Ärch.  Dep.  (Chapitre  de  Saint-jStienne). 

Zitiert  Gallia  Christiana  XIII  p.  76.  Daselbst  wird  auch  die 
jetzt  verlorene  Vorurkunde  Paschalis'  IL  zitiert  und  zwar  zu  1105 
November  8  für  Propst  Arnald.  Die  Urkunde  Innocenz^  IL  stand  auch 
in  dem  verlorenen  Livre  rouge  f.  3  (Inventar  von  1730  vol.  I  f.  3'). 

Innocentius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  filio  Ber- 
nardo  Tolosane  ecclesie  sancti  Stephani  preposito  eiusque  fratribus 
regulariter  uicturis  inperpetuum.  Sicut  iniusta  poscentibus 

nullus  est  tribuendus  effectus,  ita  legitima  desiderantium  non  est 
differenda  petitio.  Quam  ob  rem,  dilecti  in  Domino  filii,  uestris 
iustis  postulationibus  accomodantes  assensum,  Tolosanam  ecclesiam, 
in  qua  diuino  uacatis  seruitio,  ad  exemplum  predecessoris  nostri 
felicis  memorie  pape  Paschalis  apostolice  sedis  priuilegio  commu- 
nimus.  Statuentes  ut  ordo  canonicus  et  regularis  uita  in  eadem 
ecclesia  instituta  ibidem  perpetuis  futuris  temporibus  inuiolabiliter 
obseruetur  et  tam  uos  quam  uestra  omnia  sub  protectione  sedis 
apostolice  libera  et  quieta  consistant.  Adicientes  etiam  ut,  donec 
apud  uos  canonicus  ordo  durauerit,  ea  omnia  in  perpetuum  habeätis 


Papsturkunden  in  Frankreich  Yll.  57 

et  quiete  possideatis,  que  in  presentiarum  pro  communis  uictus"^ 
sustentatione  per  donum  Isarni  Tolosani  olim  episcopi  iuste  posi- 
dere^^  uidemini.  Yniuersum  uidelicet  honorem  decanie  sacristanie 
et  capiscolie,  decimationem  ecclesie  et  altaris  oblationem,  frumentum 
quod  in  eadem  ecclesia  portari  et  offerri  solet,  archidiaconatum 
quoque  a  porta  Narbonensi  usque  ad  Carcasense  territorium  et 
alium  Vetimorensem  et  alium  ultra  Garonnam  et  alium  Agarnensem, 
uillam  que  Brakwi  cognominatur,  cultam  uel  incultam,  aquas  atque 
siluas,  terram  extra  muros  que  Faletrar  uocatur,  eunetum  etiam 
honorem  prepositure,  capellas  insuper  uniuersas  castellorum  tocius 
Tolosani  episcopatus  nee  non  ecclesiam  sancti  Martini  de  Itio, 
ecclesias  de  Lumbers,  de  Pompiag,  de  Saboneres  cum  suis  perti- 
nentiis,  ecclesias  de  Laurag,  de  Fag(erjau,  de  Verful,  de  Putlaurentii, 
de  Sauanre,  de  Murel,  de  Palers,  ecclesias  quoque  sancte  Marie 
de  Galders  et  sancte  Columbe  cum  suis  pertinentiis,  ecclesiam 
castelli  Sarraceni.  Sancimus  autem  ne  cui  monacho  siue  canonico 
nel  alii  omnino  persone  in  Tolosano  episcopatu  capellaniam  liceat 
ordinäre,  nisi  tantum  episcopo  preposito  et  archidiaconibus ;  pre- 
positum  autem  decanum  archidiacones,  magistrum  scole,  sacristam 
non  alium  uobis  preferri  permittimus,  nisi  quem  fratrum  regulariter 
uiuentium  consensus  elegerit.  Episcoporum  quoque  in  uestra  ec- 
clesia per  Dei  gratiam  subrogationem  uestra  potissimum  uolumus 
electione  constitui.  Prohibemus  etiam  ne  cui  post  factam  in  uestra 
ecclesia  professionem  proprium  quid  habere  neue  sine  prepositi  uel 
congregationis  licentia  de  claustro  discedere  liceat.  Preterea  que- 
cumque  in  futurum  concessione  pontificum,  liberalitate  principum 
uel  oblatione  iidelium  iuste  atque  canonice  poteritis  adipisci,  firma 
uobis  uestrisque  successoribus  regulariter  uicturis  et  illibata  perma- 
neant,  salua  nimirum  Tolosani  episcopi  debita  reuerentia.  Decer- 
nimus  ergo  ut  nuUi  omnino  hominum  liceat  eandem  ecclesiam  temer e 
perturbare  aut  eins  possessiones  auferre  uel  ablatas  retinere  minu- 
ere  uel  temerariis  uexationibus  fatigare,  sed  omnia  integra  con- 
seruentur,  eorum  pro  quorum  sustentatione  et  gubernatione  con- 
cessa  sunt,  usibus  omnimodis  profutura.  Si  qua  sane  ecclesiastica 
secularisue  persona  hanc  nostre  constitutionis  paginam  sciens  contra 
eam  temere  uenire  temptauerit,  secundo  tercioue  commonita,  nisi 
reatum  suum  congrua  satisfactione  correxerit,  potestatis  honorisque 
sui  dignitate  careat  reamque  se  diuino  iudicio  existere  de  perpe- 
trata  iniquitate  cognoscat  et  a  sacratissimo  corpore  et  sanguine 
Dei  ac  domini  nostri  lesu  Christi  aliena  fiat  atque  in  extreme  exa- 


a)  uictis.  h)  sie. 


58  Wilhelm  Wiederhold, 

mine  districte  ultioni  subiaceat.  Cunctis  autem  eidem  loco  sua 
iura  seruantibus  sit  pax  domini  nostri  lesu  Christi,  quatenus  et 
hie  fructum  bone  actionis  percipiant  et  apud  districtum  iudicem 
premia  eterne  pacis  inueniant.     Amen.     Amen.     Amen. 

R.     Ego  Innocentius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Theodewinus '^^  sancte  Rufine  episcopus  ss. 

t  Ego  Drogo  Ostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Albertus  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Anseimus  presb.  card.  ss. 

f  Ego  Lucas  presb.  card.  tit.  sanctorum  lohannis  et  Pauli  ss. 
t  Ego  Martinus  presb.  card.  tit.  sancti  Stephani  ss. 

t  Ego  Gregorius  diac.  card.  sanctorum  Sergii  et  Bachi  ss. 

t  Ego  Hubaldus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 

f  Ego  Grrisogonus   diac.   card.   sancte  Marie  in  Porticu  ss. 

Data  Pisis  per  manum  Aimerici  sancte  Romane   ecclesie   dia- 

coni  cardinalis   et   cancellarii,  XV  kal.   marcii,   indictione  XV,   in- 

carnationis  dominice  anno  M"C^XXX*^VII^,  pontificatus  uero  domni 

Tnnocencii^)  pape  II  anno  VIII". 


c)  Thewinus.  d)  Innocenci. 


31. 

Innocenz  11.  bestätigt  der  Abtei  Joncels  unter  dem  Äbt  Wilhelm 
einen  Vertrag  mit  dem  Kloster  Fsalmody,  die  Besitzungen,  die  Freiheit 
vom  Interdikt,  die  Zehnten,  die  freie  Äbtswahl  und  erklärt  das  Kloster 
für  lediglich  dem  Römischen  Stuhl  unterworfen  gegen  eine  jährliche 
Abgabe  von  einem  Bgzantier.  Lateran  1139  April  16, 

Coli  Baluze  279  s.  XV  11  f.  264  Paris  BiU.  Nat. 

J'L.  8001  nach  dem  Fragment  bei  Gallia  Christiana  VI  Instr. 
136  (ex  tabul.  luncelL). 

Innocentius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  filio  Guil- 
hermo  abbati  monasterii  beati  Petri  luncellensis  eiusque  successo- 
ribus  regulariter  substituendis  in  perpetuum.  lurgantium  con- 

trouersias  diffinitiua  sententia  «^  uel  per  concordiam  terminare  apo- 
stolice  conuenit  dignitati  et,  ne  lites  extendantur  in  infinitum 
seu  potius  conquiescant,  attenta  uigilantia  prouidere.  Hoc  nimi- 
rum  intuita,  dilecte''^  in  Domino  iili*^^  uenerabile  abbas,  concordiam 

a)  diffinitam  sententiam.  h)  dilecti.  c)  filii. 


Papsturkunden  in  Frankreich  Vll.  59 

que  inter  te  et  Salmodiensem  abbatem  ac  fratres  eius  utriasque 
partis  assensu  in  nostro  Lateranensi  palatio  facta  est,  rationabili 
studio  uenerabilium  fratrum  nostrorum  Gruilhermi  Nemausensis, 
Gerardi  Vseticensis  episcoporum  necnon  Petri  sancti  Egidii  et  Petri 
Massiliensis  abbatum,  presentis  scripti  pagina  confirmamus  et  ratam 
atque  inconuulsam  manere  futuris  temporibus  decernentes,  prefato 
abbati  eiusque  fratribus  de  subiectione  uel  aliis  que^^  sibi  in  mona- 
sterio  uendicabant,  perpetuum  silentium  presenti  sanctione  imponi- 
mus.  Statuentes  ut  quascamque  possessiones  quecumque  bona  pre- 
dictum  luncellense  monasterium  hodie  iuste  et  canonice  possidet 
aut  inantea  concessione  pontificum,  liberalitate  regum  uel  princi- 
pum,  oblatione  fidelium  seu  aliis  iustis  modis  Domino  propitio  po- 
terit  adipisci,  firma  tibi  tuisque  successoribus  et  illibata  consistant^^ 
In  quibus  bec  propriis  nominibus  duximus  exprimenda:  In  ipsa 
uilla  luncelli  ecclesias  sancti  Pelicis,  sancti  Michaelis  et  sancti 
Saturnini;  in  Biterrensi  episcopatu  sancti  loannis  de  Silias,  eccle- 
siam  sancti  Petri  de  Eouigniaco,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Auena, 
ecclesiam  sancte  Marie  de  Altinsaco,  ecclesiam  sancti  Dalmatii  de 
Tbeuoldaz,  ecclesiam  sancti  Saluatoris  de  Rocarotunda,  ecclesiam 
sancti  Nicolai,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Clementiano,  ecclesiam 
sancti  Saturnini  de  Canouaz,  ecclesiam  sancti  Bartbolomei  de  Ar- 
nosia,  ecclesiam  sancti  luliani  de  Fellinas,  ecclesiam  sancti  Petri 
de  Drantbilas,  ecclesiam  sancte  Marie  de  Anisia,  ecclesiam  sancti 
Stephani  de  Diano,  ecclesiam  sancti  Cirici  de  Bezetb,  ecclesiam 
sancte  Marie  de  Frangolis,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Bruculle,  ec- 
clesiam sancti  Saluatoris  de  Podio,  ecclesiam  sancte  Susanne  de 
Barsac ;  in  Huthenensi  episcopatu  ecclesiam  sancti  Martini  de  Canals, 
ecclesiam  sancti  luliani  de  Molerias,  ecclesiam  sancti  Christofori 
de  Drugias,  ecclesiam  sancte  Marie  de  Tbauriaco;  in  Agatbensi 
episcopatu  ecclesiam  sancte  Marie  de  Nataliano;  in  episcopatu 
Lodouensi  ecclesiam  sancte  Marie  de  Pruneto.  Neque  pro  communi 
parrocbie  interdicto  uestrum  monasterium  a  diuinis  uacet  officiis, 
sed  potius  clausis  ianuis,  exclusis  excommunicatis  et  interdictis, 
submissa  uoce  diuina  officia  celebrentur.  Decimas  sane  et  alia 
iura  que  usque  ad  hec  tempora  quiete  ac  legitime  tenuistis,  libere 
et  absque  alicuius  contradictione  habenda  et  possidenda  uobis  per- 
petuo  iure  concedimus  et  confirmamus  et,  ut  neque  ab  episcopo  ne- 
que  ab  alio  aliquo  super  biis  quelibet  imminutio  aut  molestia  in- 
feratur,  authoritate  apostolica  sancimus.  Obeunte  uero  te  nunc-''^ 
eiusdem  loci  abbate  ac  tuorum  quolibet^-  successorum,   nullus   ibi'*) 


d)  qui.  e)  sistant.  /")  nee  et.  g)  quomodolibet.  h)  tibi  ibi. 


60  Wilhelm  Wiederhold, 

qualibet  sabreptionis  astatia  seu  uiolentia  preponatur,  nisi  quem 
fratres  communi  consensu  aut  fratrum  pars  consilii  sanioris  secun- 
dum  Dei  timorem  et  beati  Benedict!  regulam  de  eadem  congrega- 
tione,  si  idoneus  inuentus  fuerit,  prouiderit  eligendum;  quodsi  in 
eodem  cenobio  persona  ad  hoc  regimen  exequendum  conueniens 
inueniri  non  poterit,  liceat  predictis  fratribus  de  alio  monasterio 
sibi  abbatem  eligere,  electus  autem  a  diocesano  episcopo  consecre- 
tur,  si  quidem  hoc  ipsum  absque  prauitate  et  exactione  aliqua 
uoluerit  exhibere ;  alioquin  catholicum  quem  malueritis  adeatis  anti- 
stitem,  qui  nostra  fultus  authoritate  quod  postulatur  indulgeat. 
Adiicimus  etiam  ut  predictum  monasterium  et  abbates  uel  monachi 
ab  omni  secularis  seruitii  sint  infestatione  securi,  omnique  graua- 
mine  mundane  oppressionis  remoti  in  sancta  conuersatione  et  reli- 
gionis  obseruantia  Domino  seruiant,  quodsi  aliquis  episcoporum 
seu  etiam  ecclesiastica  secularisue  persona  monasterium  uestrum 
in  rebus  aut  personis  grauare  presumpserit,  abbas  et  fratres  eius- 
dem  loci  libere  apostolicam  sedem  apellent,  nullique  omnino  ho- 
minum  idem  locus  nisi  Romane  ecclesie  sit  subiectus.  Ad  indicium 
autem  percepte  huius  a  Romana  ecclesia  libertatis  bizantium  unum 
nobis  nostrisque  successoribus  annualiter  persoluetis '^ ;  nulli  ergo 
omnino  ^>  hominum  liceat  idem  cenobium  temere  perturbare  aut  eius 
possessiones  auferre  uel  ablatas  retinere  minuere  uel  temerariis 
uexationibus  fatigare,  sed  omnia  integra  conseruentur,  uestris  usi- 
bus  omnimodis  profutura.  Si  quis  sane  in  posterum  sciens  contra 
huius  decreti  nostri  paginam  temere  uenire  tentauerit,  secundo 
tertioue  commonitus,  nisi  congrue  satisfecerit,  indignationem  omni- 
potentis  Dei  et  beatorum  Petri  ac  Pauli  apostolorum  eius  incurrat 
et  excommunicationi  subiaceat.  Conseruantes  autem  hec  eorundem 
apostolorum  eius  benedictionem   et  gratiam  consequentur.     Amen. 

R.     Ego  Innocentius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

Dat.  Laterani  per  manum  Aymerici  sancte  Ronjane  ecclesie 
diaconi  cardinalis  et  cancellarii,  XVI  kal.  maii,  indictione  II,  in- 
carnationis  dominice  anno  MCXXXIX,  pontificatus  uero  domni 
Innocentii  II  pape  anno  X. 

i)  persoluetur.  k)  omnino  fehlt. 


22. 

Innocenz  II.  nimmt  das  Kloster  Notre-Dame  de  Sorhze  unter 
dem  Abt  Arnald  in  den  apostolischen  Schute  und  bestätigt  ihm  die 
Besitzungen  und  Rechte,  namentlich  die  freie   Wahl  des  Abts. 

Lateran  1143  April  16, 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  61 

Monasticon  Benedictinum  vol.  XLI  s.  XVII  f.  130  Paris  JBibl.  NaL 
Ms.  lat.  12698  [A].  —  Auszug  in  Sinopsis  rerum  memorabilitim  ahla- 
tiae  Soricinensls  von  1696  p.  9  Albi  Arch.  JDep.  Fonds  Carrere  Nr.  1  [B]. 

J-L.  8359  nach  dem  Zitat  im  Ms.  lat.  12697  (Mon.  Bened.  XL) 
f.  271  Paris  Bibl.  Nat.  —  Der  Abschnitt  im  Mon.  Bened.  XLI  hat 
auch  als  Titel:  „Sinopsis  rerum  memorabilimn" ,  gibt  aber  den  vollstän- 
digen Text  der  Urkunde,  der  Auszug  in  Albi  hat  nur  die  Liste  der 
Besitzungen  und  die  Datierung. 

Innocentius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  (filio) 
Arnaldo  beate  Marie  Soricinensis  monasterii  abbati  eiusque  suc- 
cessoribus  regulariter  substituendis  in  perpetuum.  Pie  postu- 

latio  uoluntatis  debet  efFectu  prosequente  compleri,  ut  deuotionis 
sinceritas  laudabiliter  enitescat  et  utilitas  postulata  uires  indubi- 
tanter  assumat.  Eapropter,  dilecte  in  Domino  fili  Arnalde  abbas, 
tuis  iustis  postulationibus  gratnm  impertientes  assensum,  beate 
Marie  Soricinensis  monasterinm,  cui  Deo  auctore  presides,  cum 
Omnibus  ad  ipsum  pertinentibus  sub  apostolice  sedis  tutelam  susci- 
pimus  et  presentis  scripti  priuilegio  communimus.  Statuentes  ut 
quascumque  possessiones  quecumque  bona  idem  cenobium  in  presen- 
tiarum  iuste  et  legitime  possidet  aut  in  futurum  concessione  pon- 
tificum,  largitione  regum  uel  principum,  oblatione  fidelium  seu  aliis 
iustis  modis  Deo  propitio  poterit  adipisci,  firma  tibi  tuisque  suc- 
cessoribus  et  illibata  permaneant.  In  quibus  bec  propriis  duximus 
exprimenda  ^'^  uocabulis:  Ipsam  uidelicet  uillam  Soricinum^)  cum 
ecclesiis  sancti  Martini  et  sancti  Michaelis  necnon  et*^)  decimis  ob- 
lationibus  et  aliis  pertinentiis  earum'^),  ecclesiam  sancti  Vincentii 
de  Gandels^^  cum  pertinentiis  suis,  sancte  Marie  de  Blan,  sancti 
Martini  de  Podio  Laurentii  cum  pertinentiis  suis^,  sancti  Petri  de 
Podicio,  sancti  Anatolii,  sancti  Saluii,  sancti  Saturnini  de  Caditio, 
sancti  Martini  de  Maderio,  sancti  Pardulphi^),  ecclesias  de  Coco- 
ringo  cum  earum  pertinentiis,  uillam  de  Palaiaco  cum  ecclesiis 
sancti  Martini  et  sancti  loannis,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Su- 
perio,  sancte  Marie  de  Cauce,  sancti  Genesii  de  Peyrens^^  cum 
pertinentiis  suis,  uillam  Pictam  cum  ecclesia  sancti  loannis  et  Om- 
nibus ad  eam  pertinentibus,  uillam  Mauri  in  pago  Auxiensi,  mo- 
nasterium  sancti  Petri  quod  dicitur  Cella  Monulpbi  cum  appendiciis 
suis,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Bellaserra*),  ecclesiam  sancti  Sulpitii, 


a)  exponenda  A.  h)  Soricinium  B.  c)  et  fehlt  in  B.  d)  earum 

pertinentiis  B.         e)  Gaudels  B.         f)  sancte  Marie  his  suis  fehlt  in  B  hier  und 
folgt  hinter  sancti  Perdulphi.       g)  Perdulphi  B.       h)  Peirenhs  B.       i)  Belaserre  B. 


62  Wilhelm  Wiederhold, 

ecclesiam  sancti  Petri  de  Duriauel,  ecclesiam  sancti  Auiti,  eccle- 
siam  sancte  Andree  de  Lempelt^^,  ecclesiam  sancti  Martini  de 
Ialatiouilla^\  ecclesiam  sancti  Petri  de  Cauanag,  ecclesiam  sancti 
Saturnini  de  Drulia,  ecclesiam  sancte  Eulalie  de  Saleias"'^  cum 
ipso  alode,  ecclesiam  sancti  Quirini,  ecclesiam  de  Nogaret,  ecclesiam 
sancti  Martini  »'^  de  Las  Maseras^^  et  ecclesiam  de  Vindina,  eccle- 
siam sancte  Segolene  cum  earum  pertinentiis,  uillam  sancti  Pauli 
cum  alode  de  CatalensP)  et  de  Caued,  uillam  de  Lugans^)  et  de 
Abouilla,  uillam  de  Villabrici.  Preterea  apostolica  auctoritate 
interdicimus,  ut  nuUus  in  fundo  ipsius  monasterii  absque  communi 
fratrum  uel  sanioris  partis  assensu  castrum  uel  munitionem  firmare 
presumat.  Obeunte  uero  te  nunc  eiusdem  loci  abbate  uel  tuorum 
quolibet  successorum,  nullus  ibi  qualibet  subreptionis  astutia  seu 
uiolentia  preponatur,  nisi  quem  fratres  communi  consensu  uel  fra- 
trum pars  consilii  sanioris  secundum  Dei  timorem  et  beati  ßene- 
dicti  regulam  prouiderint  eligendum.  Decernimus  ergo  ut  nuUi 
omnino  hominum  liceat  idem  cenobium  temere  perturbare  aut  eins 
possessiones  auferre  uel  ablatas  retinere  minuere  seu  quibuslibet 
temerariis  uexationibus  fatigare,  sed  omnia  integra  conseruentur, 
eorum  pro  quorum  sustentatione  et  gubernatione  concessa  sunt, 
usibus  omnimodis  profutura,  saluo  in  omnibus  Tolosani  episcopi 
iure  et  canonica  reuerentia.  Si  qua  igitur  in  futurum  ecclesiastica 
secularisue  persona  hanc  nostre  constitutionis  paginam  sciens  contra 
eam  temere  uenire  tentauerit,  secundo  tertioue  commonita,  si  non 
satisfactione  congrua  emendauerit,  potestatis  honorisque  sui  digni- 
tate  careat  reamque  se  diuino  iudicio  existere  de  perpetrata  iniqui- 
tate  cognoscat  et  a  sacratissimo  corpore  ac  sanguine  Dei  et  domini 
redemptoris  nostri  lesu  Christi  aliena  fiat  atque  in  extremo  exa- 
mine  districte  ultioni  subiaceat.  Cunctis  autem  eidem  loco  iusta 
seruantibus  sit  pax  domini  nostri  Jesu  Christi,  quatenus  et  hie 
fructum  bone  actionis  percipiant  et  apud  districtum  iudicem  pre- 
mia  eteme  pacis  inueniant.     Amen.     Amen. 

R.     Ego  Innocentius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV'^. 

t  Ego  Conradus  Sabinensis  episcopus  ss. 

t  Ego  Stephanus  Prenestinus  episcopus  ss. 

f  Ego  Imarus*^  Tusculanus  episcopus  ss. 
t  Ego  Martinas  presb.  card.  tit.  sancti  Stephani  (in  Celio  monte)  ss. 
f  Ego  Thomas  presb.  card.  (sancti  Vitalis)  tit.  Vestine  ss. 
t  Ego  Hubaldus  presb.  card.  (tit.)  sanctorum  loannis   et  Pauli  ss. 

k)  Lempell  B.  l)  Palatio  uilla  B.  m)  Saletis  B.  n)  Martini  fehlt  in  A. 
0)  Maderas  B.  p)  Catalmos  B.  g)  Lugan.  r)  R  wnd  BV  fehlm,  ebenso 
überall  f  und  ss.  s)  Viuarius. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  63 

f  Ego  Gregorius  diac.  card.  sanctorum  Sergii  et  Bacchi  ss. 

f  Ego  Guido   diac.    card.   sanctorum  Cosme  et  Damiani  ss. 

f  Ego  Vassallus  diac.  card.  sancti  Eustachii  ss. 

f  Ego  Hubaldus   diac.   card.   sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 

Dat.  Lat.  per  manum  Gerardi  (sancte)  Romane   ecclesie  pres- 

byteri  cardinalis  et  bibliothecarii,   XIV  ^)  kal.   maii,   indictione  VI, 

incarnationis   dominice   anno   M^C^XL^l^,   pontificatus   uero   domini 

Innocentii  pape  II  anno  XIII*'. 


t)  XIII  B. 


33. 

Celestin  II.  nimmt  das  Kloster  La  Case-Dieu  unter  dem  Abt 
Bernhard  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die  Besitzungen 
und  Rechte.  1143-44. 

Larcher  Glanage  ou  Freuves  von  1747  vol.  V  p.  96  Tarhes  Bibl. 
Comm.  Ms.  29.  —  ColL  Boat  152  f.  64  Paris  Bibl  Nat. 

J-L.  8472  nach  Coli.  Boat.  Li  der  Batierung  steckt  ein  Fehler, 
da  die  Urkunde  nicht  am  28.  März  1144  ausgestellt  sein  kann.  Bie 
Kopie  der  Coli.  Boat  von  1669  X  8  stammt  aus  einem  Notariatsakt 
von  1324,  m  dem  eine  ganze  Beihe  Urkunden  inseriert  sind.  Auch 
das  Inventar  von  1749  p.  495  zitiert  in  einem  Äbtskatalog  die  Urkunde 
zu  1143  III  28  (Auch  Arch.  Bep.  H.  5). 

Celestinus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  iiliis  Ber- 
nardo  abbati  Gase  Dei  eiusque  fratribus  tarn  presentibus  quam 
futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum.  Desiderium 

quod  ad  religionis  propositum  et  ad  animarum  salutem  pertinere 
monstratur,  animo  nos  decet  libenti")  concedere  et  petentium  desi- 
deriis  congruum  impertiri  suifragium.  Eapropter,  dilecti  in  Domino 
filii,  uestris  iustis  postulationibus  clementer  annuimus  et^^  pre- 
fatum  locum,  in  quo  diuino  mancipati  estis  obsequio,  sub  beati 
Petri  et  nostra  protectione  suscipimus  et  presentis  scripti  priuilegio 
communimus.  Statuentes  ut  quascumque  possessiones  quecumque 
bona  in  presenti  iuste  et  canonice  possidetis  aut  in  futurum  con- 
cessione  pontificum,  largitione  regum  uel  principum,  oblatione  fide- 
lium  seu  aliis  iustis  modis  Deo  propitio  poteritis  adipisci,  firma 
uobis  uestrisque  successoribus    et  illibata  permaneant.     In  quibus 

a)  decenti  lib  enter.  h)  ut. 


64  AVilhelm  Wiederhold, 

hec    propriis    exprimenda    duximus    uocabtdis:    Terram    d'Espirot, 
terram  de  Passalop,  uineam  prope  Boez  cum  decimis   et  pascuis 
et  pertinentiis  suis,   terram  d'Espange  cum  molendino  decimis  pas- 
cuis et  appenditiis  suis,  in  Bigorra  ecclesiam  de  Ripaalta,  alodium 
cum   molendino    decimis   pascuis    et   pertinentiis   suis,    terram    del 
Falgar  cum   decimis   pascuis   et  pertinentiis   suis,   curiam   de  Pinu, 
de  Barx  cum  decimis  pascuis  et  pertinentiis  suis,  casale  del  Artigol 
et  curiam  de  la  Rocaue,  terram  de  Masselop  cum  decimis  pascuis 
et  pertinentiis  suis,  terram  de  Oliuo  cum  medietate  ecclesie,  terram 
de  Deupoy  cum  decimis  pascuis  et  pertinentiis  suis,  molendina  de 
sancto  Johanne  Cotye,  molendinum  de  Arriano,  in  Marciano  locum 
quem  dedit  Petrus  comes  Bigorritanus,  castella  Graufers  Lasat  cum 
molendinis  decimis  pascuis  et  appenditiis   suis;   in   episcopatu  Con- 
seranensi  Vallem  longam  et  totam  terram  quam  dedit  episcopus  B. 
ad  Fabaria  cum  decimis  pascuis   et  pertinentiis   suis.     Prohibemus 
quoque  ut  nulli*^)  fratrum  post  factam  ibidem  professionem   absque 
abbatis  totiusque  congregationis  permissione  liceat  ab  eodem  clau- 
stro  discedere,    discedentem  uero   absque   communium'^^   litterarum 
cautione '^'^^  nullus  audeat  retinere.     Decernimus  ergo  ut  nuUi   om- 
nino  hominum  liceat  predictum  locum  temere  perturbare   aut   eins 
possessiones  aufferre  uel  ablatas  retinere   minuere   seu   quibuslibet 
molestiis  fatigare,  sed  omnia  integre  conseruentur,  eorum  pro  quo- 
rum  gubernatione  ac  sustentatione  concessa  sunt,  usibus  omnimodis 
profutura,    salua   diocesani   episcopi   canonica  iustitia  et  apostolice 
sedis  auctoritate.    Si  qua  igitur  in  futurum  ecclesiastica  secularisue 
persona  banc  nostre  constitutionis  paginam  sciens  contra  eam  uenire 
temptauerit,    secundo    tertioue   commonita,    si   non   reatum   suum*) 
satisfactione  congrua  emendauerit,   potestatis-''^  honorisque   sui  dig- 
nitate  careat  reamque  se  diuino  iudicio  existere  de  perpetrata  ini- 
quitate   cognoscat   et  a   sacratissimo   corpore   ac   sanguine  Dei   et 
domini  redemptoris  nostri  lesu  Christi  aliena  fiat  atque  in  extremo 
examine  districte  ultioni  subiaceat.    Cunctis  autem  eidem  loco  iura 
seruantibus  sit   pax   domini  nostri  lesu  Christi,   quatenus   et  hic^^ 
fructum  bone''^  actionis  percipiant  et  apud  districtum  iudicem'^  pre- 
mia  eterne  pacis  inueniant.     Amen. 

Datum  Laterani  per  manum  Gerardi  sancte  Romane  ecclesie 
presbiteri  cardinalis  ac  bibliothecarii,  V  kal.  aprilis,  indictione  VI, 
incarnationis  dominice  anno  M^C^XLIII^,  pontificatus  uero  domini 
Celestini  pape  II  anno  primo. 


c)  nullus.  d)  conuenienti.  dd)  causatione.  c)  reatum  suum  fehlt, 

f)  potestate.        g)  et  hie  fehlt.         h)  bone  fehU.        %)  post  districtum  iudicium. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  65 

•34. 

Lucius  IL  nimmt  die  Kirche  von  Chartres  unter  Bischof  Gaufried 
und  BeJian  Salomon  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die 
Besitzungen  und  Eechte,  Lateran  1144  April  5. 

Privileges  de  Veglise  de  Chartres  s.  XV  f.  48  Toulouse  Bihl. 
Comm.  Ms.  590, 

(L)ucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Gaufrido  episcopo  et  dilectis  filiis  Salomoni  decano  ceterisque 
canonicis  Carnotensis  ecclesie  tarn  presentibus  quam  fnturis  cano- 
nice  substituendis  in  perpetuum.  Quociens  illud  a  nobis  petitur 

quod  racioni  et  honestati  conuenire  dinoscitur,  animo  nos  decet 
libenti  concedere  et  petencium  desideriis  congruum  impertiri  suffra- 
gium.  Sicut  enim  iniusta  petentibus  nullus  est  tribuendus  eiFectus, 
ita  legitima  postulancium  non  est  differenda  peticio.  Eapropter, 
dilecti  in  Domino  filii,  uestris  iustis  postulacionibus  clementer 
annuimus  et  prefatam  beate  Dei  genitricis  semperque  nirginis  Marie 
ecclesiam,  in  qua  diuino  mancipati  estis  obsequio,  sub  beati  Petri 
et  nostra  protectione  suscipimus  et  presentis  scripti  priuilegio 
communimus.  Statuentes  ut  qnascumque  possessiones''^  quecumque 
bona  eadem  ecclesia  in  presenciarum  iuste  et  canonice  possidet  aut 
in  futurum  concessione  pontificum,  largicione  regum  uel  principum, 
oblacione  fidelium  seu  aliis  iustis  modis  Deo  propicio  poterit  adi- 
pisci,  firma  uobis  uestrisque  successoribus  et  illibata  permaneant. 
Illud  eciam  quod  pro  seruicio  eiusdem  genitricis  Dei  et  honestate 
Carnotensis  ecclesie  a  uobis  racionabili  prouidencia  statutum  est, 
per  presentis  scripti  paginam  confirmamus  et  ratum  manere  cen- 
semus,  ut  uidelicet  oblationes  altarium  de  uillis  uestris,  annone  de 
molendinis,  minute,  decimationes  et  quedam  alia  iam  a  uestra  dis- 
crecione  coneessa  uel  inantea  concedenda  usibus  fratrum,  qui  ad 
matutinas  et  ad  missam  assidui  fuerint,  perpetuo  cedant,  ita  uide- 
licet ut  qui  eisdem  seruitiis  non  interfuerint,  nequaquam  in  eis 
partem  recipiant.  Preterea  quoniam  iuxta  beati  Grregorii  senten- 
ciam  singula  ecclesiastici  iuris  officia  singulis  quibusque  personis 
sigillatim  committi  debent,  prohibemus  ut  nuUi  de  cetero  duo  ho- 
nores  in  eadem  ecclesia  concedantur  nee  prepositure  siue  perso- 
natus  ipsius  ecclesie  personis  alibi  commorantibus  tribuantur. 
Decernimus  ergo  ut  nuUi  omnino  hominum  liceat  prefatam  ecclesiam 
temere  perturbare  aut  eins  possessiones  auferre  uel  ablatas  retinere 

a)  peticiones. 
Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.    PhiL-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  5 


ßß  Wilhelm  Wiederhold, 

minuere  aut  aliquibus  uexacionibus  fatigare,  sed  omnia  integra 
conseruentur ,  eorum  pro  quorum  gubernacione  et  sustentacione 
concessa  sunt,  usibus  omnimodis  profutura,  salua  apostolice  sedis 
auctoritate.  Si  qua  igitur  in  futurum  ecclesiastica  secularisue  per- 
sona hanc  nostre  constitutionis  paginam  sciens  contra  eam  temere 
uenire  temptauerit,  secundo  tercioue  commonita,  si  non  satisfactione 
congrua  emendauerit,  potestatis  honorisque  sui  dignitate  careat  ream- 
que  se  diuino  iudicio  existere  de  perpetrata  iniquitate  cognoscat  et 
a  sacratissimo  corpore  ac  sanguine  Dei  et  domini  redemptoris  nostri 
lesu  Christi  aliena  fiat  atque  in  extremo  examine  districte  ulcioni 
subiaceat.  Cunctis  autem  eidem  uenerabili  ecclesie  iusta  seruan- 
tibus  sit  pax  domini  nostri  lesu  Christi,  quatenus  et  hie  fructum 
bone  actionis  percipiant  et  apud  districtum  iudicem  premia  eterne 
pacis  inueniant.     Amen.     Amen. 

R.^)    Ego  Lucius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Conradus  Sabinensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Albericus  Hostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Imarus  Tusculanus  episcopus  ss. 

f  Ego  Petrus  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Grregorius  presb.  card.  tit.  Calixti  ss. 
f  Ego  Guido  presb.  card.  tit.  sancti  Grisogoni  ss. 
f  Ego  Petrus  presb.  card.  de  tit.  Pastoris  ss. 
f  Ego  Thomas  presb.  card.  tit.  Vestine  ss. 
f  Fgo  Hubaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Praxedis  ss. 
t  Ego  Nicolaus  presb.  card.  tit.*^)  sancti  Ciriaci  ss. 
f  Ego  Rainerius  <^)  presb.  card.  tit.  sancti  Stephan!  in  Celio  monte  ss 

f  Ego  Gregorius  diac.  card.  sanctorum  Sergii  et  Bachi  ss. 

f  Ego  Otto  diac.  card.  sancti  Georgii  ad  Velum  aureum  ss. 

f  Ego  Guido  diac.   card.   sanctorum  Cosme  et  Damiani  ss. 

f  Ego  Gregorius  diac.  card.  sancti  Angeli  ss. 

f  Ego  Hugo  Romane  ecclesie  diaconus  ss. 

f  Ego  Astaldus  diac.  card.*)  sancti  Eustachii  ss. 

f  Ego  lohannes  diac.  card.  sancte  Marie  Noue  ss. 
Datum  Lat.  per   manum  Baronis  capellani  et  scriptoris,   non. 
aprilis,   indictione  VII,   incarnacionis  dominice  anno  ]\PC^XLIIII®, 
pontificatus  uero  domni  Lucii  II  pape  anno  primo. 


l)  R  und  BV  fehlen,  ebenso  überall  f  und  ss.        c)  tit.  fehlt.        d)  Renerius. 
e)  card.  fehlt. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  67 

25. 

Lucius  II.  nimmt  die  Karthaiise  Arvieres  unter  dem  Priar  Ärtald 
in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die  Besitzungen  und  die 
Zehnten.  Lateran  UM  April  80. 

Cartidaire  de  la  Chartreiise  d'' Arvieres  s.  XVIII  f,  1  im  Archiv 
des  Hersogs  von  LeviS'Mirepoix  auf  Schloss  Leran  (Ariege), 

Vgl.  J-L.  8591,  Papsturkunden  in  Frankreich  II  p.  19  und  In- 
ventaire  historique  et  gcnealogique  des  documents  de  la  hranche  Levis- 
Leran  devemie  Levis-Mirepoix  II  (Toulouse  1906)  p.  64. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Artaudo 
priori  Aruerie  eiusque  fratribus  tarn  presentibus  quam  futuris 
regulärem  uitam  professis  in  perpetuum.  Apostolici  modera- 

minis  clementie  conuenit  religiöses  diligere  et  eorum  loca  pia  pro- 
tectione  munire.  Dignum  namque  et  honestati  conueniens  esse 
cognoscitur,  ut  qui  ad  ecclesiarum  regimen  assumpti  sumus,  eas  et 
a  prauorum  hominum  nequitia  tueamur  et  apostolice  sedis  patro- 
cinio  foueamus.  Eapropter,  dilecti  in  Domino  filii,  uenerabilis 
fratris  nostri  Ardutii  Gebennensis  episcopi  precibus  inclinati,  uestris 
iustis  postulationibus  clementer  annuimus  et  prefatum  locum,  in 
quo  diuino  mancipati  estis  obsequio,  sub  beati  Petri  et  nostra 
protectione  suscipimus  et  presentis  scripti  priuilegio  communimus. 
Statuentes  ut  quascumque  possessiones  quecumque  bona")  idem 
locus  in  presentiarum  iuste  et  canonice  possidet  aut  in  futurum 
concessione  pontificum,  largitione  regum  et  principum,  oblatione 
fidelium  seu  aliis  iustis  modis  infra  terminos  secundum  ordinem  et 
institutionem  fratrum  Cartusiensium  constitutos  ^^j  Deo  propitio 
poterit  adipisci,  firma  uobis  uestrisque  successoribus  et^^  illibata 
permaneant.  Quos  uidelicet  terminos  propriis  uocabulis  duximus 
exprimendos:  ab  Oriente  Antra  Luparum,  Föns  fagi  de  Moiret,  a 
meridie  Chaudura  Leuoret,  ab  occidente  Cumba  Grrussilionis  et  Ora- 
torium, ab  aquilone  prati  Annuelis  extrema  pars,  crista  de  Vncino  ; 
sunt  etiam  alii  termini  uobis  ad  pastum  uestrorum  pecorum  depu- 
tati,  uidelicet:  albergemen  Ruferium,  finis  parrochie  sancti  Mau- 
ritii,  inde  diriguntur  usque  ad  fluuium  qui  dicitur  Sana,  inde  sicut 
porrigitur  alueus  eiusdem  fluminis  usque  ad  pontem  de  Salueriaco, 
inde  diriguntur  iidem  termini  per  uiam  que  dicitur  Alba  et  per 
eamdem  uiam  albam  usque  ad  oppidum  quod  uocatur  Grandismons, 
inde  per   montana   que   sunt   super  uillam   de  Seseriaco  usque  ad 

ä)  loca.  h)  constitutos  fehlt.  c)  et  fehlt. 


68  Wilhelm  Wiederhold, 

finem  fluminis  supradicti  quod  dicitur  Sana,  Lauatorium  quoque  et 
Cucullo  termini  sunt  et  in  media  uia  terminus  est  Nautus  inter 
uillam  et  uillinum.  Sane  laborum  uestrorum,  quos  propriis  mani- 
bus  aut  sumptibus  Colitis '^^j  siue  de  nutrimentis  uestrorum  anima- 
lium  nuUus  omnino  clericus  uel  laicus  decimas  a  uobis  exigere 
presumat.  Decernimus  ergo  ut  nuUi  omnino  hominum  liceat  uos 
uel  seruientes  uestros  siue  pecora  uel  cetera  uestra  bona  pertur- 
bare  siue  aliquibus  molestiis  fatigare,  sed  omnia  integra  uestris 
usibus  profutura  infra  dictos  terminos  omnimodis  conseruentur, 
salua  episcopi  diocesani  reuerentia  et  apostolice  sedis  auctoritate. 
Si  qua  igitur  in  futurum  secularis  ecclesiasticaue  persona  hanc 
nostre  constitutionis  paginam  sciens  contra  eam  uenire  tentauerit, 
secundo  tertioue  commonita*^  si  non  satisfactione  congrua  emen- 
dauerit,  potestatis  honorisque  sui  dignitate  careat  reamque  se  diui- 
no  iudicio  existere  de  perpetrata  iniquitate  cognoscat  et  a  sacra- 
tissimo  corpore  et  sanguine  [Dei  et]  domini  redemptoris  nostri 
lesu  Christi  aliena  fiat  atque  in  extremo  examine  districte  ultioni 
subiaceat.  Cunctis  autem  eidem  loco  iusta  seruantibus  sit-^^  pax 
domini  nostri  lesu  Christi,  quatenus  et  hie  fructum  bone  actionis 
percipiant  et  apud  districtum  iudicem  premia  eterne  pacis  inue- 
niant.     Amen. 

"^.    Ego  Lucius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.    BV.^^ 

t  Ego  Conradus'')  Sabinensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Theodeuinus ')  sancte  Ruffine  episcopus  ss. 

f  Ego  Albericus  Ostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Petrus  Albanensis*)  episcopus  ss. 
t  Ego  Guido  presb.  card.  tit.  sancti^)  Chrisogoni  ss. 
t  Ego  Hubaldus  presb.  card.  tit.'"^  sancte  Praxedis  ss. 
f  Ego  Manfredus  presb.  card.  tit.  sancte  Sauine  ss. 

t  Ego  Gruido  diac.   card.   sanctorum  Cosme  et  Damiani  ss. 

f  Ego    Octauianus    diac.    card.    sancti   Nicolai    in    carcere 
Tulliano  ss. 

t  Ego  Guido  in  Romana  ecclesia  minister  indignus"^  ss. 

t  Ego 

Dat.  Lat.  per  manum  Baronis  capellani  et  scriptoris,  II  kal. 
maii,  indictione  VII,  incarnationis  domini[ce  anno]  ]VPC°XL"IV^, 
pontificatus  uero  domini  Lucii  pape  II  anno  primo. 


d)  tollitis.        e)  monita.        f)  fiat.        g)  BV  fehlt,  ebenso  überall  t  "wd  ss. 
h)  Corandus.  i)  Theodorinus.  k)  Albaniensis.  /)  card.  tit.  sancti  fehlt, 

tn)  tit.  feJUt  n)  ecclesia  minister  ecclesie  indignus. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  69 

30. 

Eugen  111.  nimmt  die  Kirche  von  Lodeve  unter  dem  Bischof 
Petrus  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr   die  Besitzungen, 

Viterho  1145  April  11. 

Hegest  im  Repertorium  von  1498  f.  143  (aus  dem  Liber  privile- 
giorum  exnscoporum  Lodovensium  f,  1)  Montpellier  Ärch.  Dep.  (Eveche 
de  Lodeve), 

Zitiert  Plontavit  p.  83  und  Gallia  Christiana  VI  537  mit  idib. 
aprilis. 

Eugenius  papa  ad  petitionem  domni  P(etri)  Lu(teuensis)  epi- 
scopi  Luteuensem  ecclesiam  sub  sua  protectione  suscepit,  statuens 
ut  quecumque  bona  adepta  et  adipiscenda  concessione  pontificam 
uel  largitione  regum  aut  alias  ipsi  episcopo  firma  et  illibata  per- 
maneant.  In  quibus  hec  expressit :  Abbaciam  sancti  Saluatoris  cum 
ipsa  ciuitate  Luteuensi,  in  qua  sita  est  et  cum  Castro,  ecclesiam  de 
Cornilio  cum  monte,  in  quo  sita  est,  ecclesiam  de  Pegayrolis  cum 
uilla  et  ualle,  ecclesiam  de  Lauroso  cum  uilla  et  ualle,  e(cclesiam) 
de  Rippa  cum  uilla  et  parrochia,  uillam  de  Salasco,  ecclesiam  de 
Sellis  cum  uilla,  e(cclesiam)  de  Nauas  cum  uilla,  e(cclesiam)  de 
Pleus  cum  uilla,  sancti  Fructuosi  cum  uilla,  sancti  Stephani  de 
Gorgacio,  sancti  Laurentii  de  Valleta  cum  uilla,  sancte  Eulalie, 
sancti  Mauricii  cum  uilla,  castrum  de  Leras,  castrum  de  Sobeis, 
castrum  de  Foderia,  castrum  de  Albayga,  castrum  de  Elzeria, 
castrum  de  Bosco,  podium  de  Gibret,  in  Bitterensi  comitatu  castrum 
de  Nisas,  theloneum  ex  Luteuensi  comitatu. 

Dat.  Viterbii  III^  ydus  apprilis,  anno  MCXLV,  pontificatus 
sui  anno  primo. 


21. 

Eugen  111.  nimmt  das  Kloster  Alet  unter  dem  Abt  Raymund  in 
den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  Besitzungen  und  Rechte. 

(1145). 

Auszug  s.  XVllI  in  Coli.  Languedoc  40  f.  229  Paris  Bibl.  Nat. 

Ebenda  f.  227  und  im  Inventar  des  erzbischöflichen  Archivs  von 
Narbonne  von  1639  vol.  11  f.  341'  tvird  die  Urkunde  zum  Jahre  1145 
zitiert. 


70  Wilhelm  Wiederhold, 

Eugenius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ray- 
mundo  Electensi  abbati  eiusque  fratribus  tarn  presentibus  quam 
futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum.  Pie  postulatio 
uoluntatis  eifectu  debet  prosequente  compleri.  Eapropter,  dilecti 
in  Domino  filii,  uestris  iustis  postulationibus  clementer  annuimus 
et  prefatum   monasterium  .  .  quod  a  fundatore  ipsius  nobilis   me- 

morie  Bera  comite  sub  censu  beato  Petro  oblatum  est sub 

beati  Petri  et  nostra  protectione  suscipimus  et  cetera  ut  siipra  in 
bidla  Älexandri  III  (vorher  geht  Alexander  III.  J-L.  10714), 


38. 

Alberich  Bischof  von  Ostias  Legat  des  apostolischen  Stuhles,  fordert 
den  Mönch  Bertram  von  Eysse  aufj  sich  schleunigst  dem  Abt  und  der 
Kirche  von  Moissac  zu  unterwerfen;  sei  dies  nicht  innerhalb  dreißig 
Tagen  geschehen ^  so  sei  er  der  Exkommunikation  verfallen. 

(1138—1146). 

Kopie  s.  XII  3Iontatiban  Arch,  Bep.  (Chapitre  abbatial  de 
Moissac  G.  744), 

A(lbericus)  Dei  gratia  Ostiensis  episcopus^  apostolice  sedis 
legatus,  fratri  Bertranno  ut  dicitur  Exiensi  monacho.  Grauem 

de  te  per  domnum  abbatem  Moysiacensem  querelam  nuper  acce- 
pimus,  quod  uidelicet,  cum  monachus  eius  professus  fueris,  sine  eins 
licentia  et  consensu  te  pro  electo  in  abbatem  geris  et  tamquam 
rebellis  contumax  et  inobediens  ecclesiam  Exiensem  inuaseris  et  ab 
eodem  abbate  excommunicatus  sis.  Ex  auctoritate  namque  sedis 
apostolice  nobis  commissa  tibi  mandamus  mandantesque  preeipimus, 
ut  a  tanta  presumptione  citius  recedas  et  scelerius  resipiscas  et 
tarn  persone  abbatis  Moysiacensis  quam  ecclesie  digne  pro  tantu 
excessu  satisfacias.  Quod  si  non  feceris,  per  presentium  suscep- 
tionem  litterarum  tibi  XXX  dierum  spacio  misericorditer  indulto, 
omnium  ecclesiarum  introitum  probibemus  et,  si  nee  sie  a  peruer- 
sitate  tua  conuersus  fueris,  manu  nostra  condigna  et  tibi  debita 
anatbematis  sententia  super  te  aggrauamus. 


39. 

Alberich  Bischof  von  Ostia,  Legat  des  apostolischen  Stuhles,  er- 
sucht  den  Bischof  Baimund  von  Agen  gegen  den  Mönch  Bertram  von 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  71 

Eysse^  wenn  er  sich  nicht  hinnen  dreißig  Tagen  dem  AU  von  Moissac 
untenverfe,  die  Exliommunihation  zu  voUstrecJcen.         (1138 — 1146). 

Kopie  s.  XII  Montauhan  Arch,  Dcp,  (Chapitre  ahhatial  de  Moissac 
G.  744). 

A(lbericus)  Dei  gratia  Ostiensis  episcopus,  apostolice  sedis 
legatus,  dilecto  fratri  nostro  R(aimundo)  uenerabili  Aginnensium 
episcopo  salutem  et  dilectionem.  Scripsimus  Bertranno"^  Moysia- 
censi  monacho,  ut  suam*)  uanitatem'^^  et  presumptuosam  rebellionem 
aduersus  abbatem  et  fratres  suos  desereret  et  ad  monasterium 
suum  satisfaciendi  gratia  infra  XXX  dies  post  nostrarum  suscep- 
tionem  litterarum  citius  reddiret ;  quod  si  contempserit,  sicut  inter- 
diximus,  ita  a  uobis  ei  omnium  ecclesiarum  introitiim  interdici 
uolumus.  Quod  si  nee  sie  corrigi  uoluerit  sed  in  errore  suo  per- 
tinaciter  perdurare  maluerit,  exinde  eum  pro  exeommunicato  habeatis 
et  in  fautores  suos  nicbilominus  dignam  anathematis  sententiam 
proferatis. 


a)  ßertrannum.  h)  sua.  c)  uomitatem. 


30. 


Alberich  Bischof  von  Ostia,  Legat  des  apostolischen  Stuhles,  befiehlt 
den  Mönchen  von  Eysse  sich  jeglicher  Gemeinschaft  mit  dem  exJcommu- 
nizierten  Mönch  Bertram  zu  enthalten.  (1188 — 1146). 

Kopie  s.  XII  Montauban  Arch.  Bep.  (Chapitre  abbafial  de  Moissac 
G.  744). 

Biese  und  die  beiden  vorhergehenden  ürJcunden  gehören  sachlich  zu 
Eugen  III.  J-L.  6877,  Sie  müssen  daher  auch  vor  1146  III  6  aus- 
gestellt sein. 

A(lbericus)  Dei  gratia  Ostiensis  episcopus,  sancte  sedis  aposto- 
lice legatus,  monachis  Exiensibus  et  clero  et  populo  salutem. 
Superbia  et  contumacia  B(ertranni)  monachi  rebellis  et  excommu- 
nicati,  sicut  ad  aures  multorum  peruenit,  ita  et  nobis  innotuit,  et 
quia  noluit  intelligere  ut  bene  ageret,  noluit  respicere,  ut  ad  cor 
rediret,  noluit  humiliari  ne  superbiret,  mandamus  uobis  et  ex  auc- 
toritate  sedis  apostolice  precipimus,  ne  ei  pro  sua  superbia  et 
contumacia  exeommunicato  deinceps  communicetis,  ne  cum  eo  per- 
eunte  et  uos  de  uia  iusta  pereatis.     Apostolica  igitur   auetoritate 


72  Wilhelm  Wie  der  hold, 

nobis  tradita  uos  ab  eius  obedientia  et  subiectione  absoluimus  et, 
ne  ei  consentiatis,  modis  omnibus  probibemus.  Facientes  enim  et 
consentientes  pari  pena  puniendi  sunt;  omnibus  autem  ei  consen- 
tientibus  diuina  interdicimus  et  debita  anathematis  sententia  usque 
ad  dignam  satisfactionem  a  liminibus  sancte  matris  ecclesie  seque- 
stramus. 


31. 

Eugen  HL  nimmt  das  Kloster  Notre-Danie  de  la  Ferte  unter 
dem  Abt  Bartholomäus  in  den  apostolischen  Schutz  und  lestätigt  ihm 
die  Besitzungen  imd  die  Zehnten.  Lateran  1146  Januar  15. 

Coli  3Ioreau  821  (Fontette  Bortefeuille  XLVL  Bourgogne  et 
Bresse)  s,  XVIIl  f.  113'  Paris  BiU.  Is'at. 

J-L.  8843.     Vgl.  Pa})sturJninden  in  FranJcreich  LI  p.  14. 

Eugenius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Bar- 
tholomeo  abbati  monasterii  beate  Marie  de  Firmitate  eiusque  fra- 
tribus  tarn  presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  °^  [in 
perpetuum].  Pie  postulatio  uoluntatis  effectu  debet  prosequente 

compleri,  quatenus  et  deuotionis  sinceritas  laudabiliter  enitescat  ^^  et 
utilitas  postulata  uires  indubitanter  assumat.  Eapropter,  dilecti 
in  Domino  filii,  uestris  iustis  postulationibus  clementer  annuentes 
et  uenerabilis  fratris  nostri  Hugonis  Autissiodorensis  episcopi  pre- 
cibus  inclinati,  prefatum  beate  Dei  genitricis  semperque  uirginis 
Marie  monasterium,  in  quo  diuino  mancipati  estis  obsequio,  sub 
beati  Petri  et  nostra  protectione  suscipimus  et  presentis  scripti 
priuilegio  communimus.  Statuentes  ut  quascumque  possessiones 
quecumque  bona  in  presentiarum  iuste  et  canonice  possidetis  aut 
in  futurum  concessione  pontificum,  liberalitate  regum,  largitione 
principum,  oblatione  fidelium  seu  aliis  iustis  modis  prestante  Do- 
mino poteritis  adipisei,  firma  uobis  uestrisque  successoribus  et  illi- 
bata  permaneant.  In  quibus  hec  propriis  duximus  exprimenda 
uocabulis:  Grangiam  de  Puteo  Auenatii  cum  omnibus  terris  ad 
eam  pertinentibus,  grangiam  de  NuUiaco  cum  terris  uineis  et  siluis 
ad  eam  pertinentibus,  grangiam  de  Chiliaco  cum  terris  et  siluis 
ad  eam  pertinentibus,  et  cum  libera  usuaria  terrarum  siluarumque 
domini  Nauiliacensis,  que  in  circuitu  earumdera  terrarum  posite 
sunt,   grangiam  de  Chauallis  cum  terris  aquis  molendinis  et  siluis, 

a)  profitentilius.  l)  inuotescat. 


Papsturkunden  in  Frankreich  YII.  73 

clausuni  uinearum  de  Giueriaco  cum  usuaria  ad  eumdem  clausom 
necessaria,  que  concessa  est  uobis  a  G-auterio  Cabilonensi  episcopo 
et  canonicis  eiusdem  loci,  ab  Hugone  quoque  Burgundie  duce  et  a 
Falcone  de  Regiomonte ;  decimas  uero  terrarum  quas  in  parochia 
sancti  Romani  et  Moliaci  propriis  laboribus  aut  sumptibus  excolitis 
uel  excoletis,  a  Stephano  Eduensi  episcopo  preesse  et  assensu  Rai- 
naldi domini  castri  sancti  Romani  et  Guidonis  patrui  sui  nee  non 
etiam  Eduensis  capituli  rationabiliter  uobis  concessas  et  scripto 
suo  firmatas ,  per  presentis  scripti  paginam  confirmamus.  Sane 
laborum  uestrorum  quos  propriis  manibus  aut  sumptibus  Colitis, 
siue  de  nutrimentis  uestrorum  animalium  nullus  omnino  a  uobis 
decimas  exigat.  Decernimus  ergo  ut  nulli  omnino  hominum  liceat 
prefatum  locum  temere  perturbare  uel  eins  possessiones  aufFerre 
uel  ablatas  ^^  retinere  minuere  seu  quibuslibet  uexationibus  fatigare, 
sed  omnia  integra  seruentur,  eorumdem  pro  quorum  gubernatione 
et  sustentatione  concessa  sunt,  usibus  omnimodis  profutura,  salua 
sedis  apostolice  authoritate  et  diocesani  episcopi  canonica  reueren- 
tia.  Si  qua^^  igitur  in  futurum  ecclesiastica  secularisue  persona 
huius  nostre  constitutionis  paginam  sciens^)  contra  eam  temere 
uenire  tentauerit,  secundo  tertioue  commonita,  nisi  reatum  suum 
congrua  satisfactione  correxerit,  potestatis  honorisque  sui  dignitate 
careat  reamque  se  diuino  iudicio  existere  de  perpetrata  iniquitate 
cognoscat  et  a  sacratissimo  corpore  et  sanguine  Dei  et  domini 
redemptoris  nostri  lesu  Christi  aliena  fiat  atque  in  extremo  exa- 
mine  districte  ultioni  subiaceat.  Cunctis  autem  eidem  loco  iusta^^ 
seruantibus  sit  pax  domini  nostri  lesu  Christi,  quatinus^')  et  hie 
fructum  bone  actionis  percipiant  et  apud  districtum  iudicem^')  pre- 
mia  eterne  pacis  inueniant.     Amen. 

R*^    Ego  Eugenius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Conradus  Sabinensis  ^"^  episcopus  ss. 

f  Ego  Imarus  Tusculanus  episcopus  ss. 
t  Ego  Gregorius  presb.  card.  tit.  Calixti^^  ss. 
t  Ego  Guido  presb.  card.  tit.  sancte  Praxedis  ss. 
t  Ego  Hubaldus  presb.  card.  tit.  sancti  Chrisogoni  ss. 
t  Ego  lordanus  presb.  card.  tit.  sancte  Susanne"'^  ss. 

f  Ego  Octauianus  diac.  card.  sancti "^  Nicolai  in  carcere  ss. 

f  Ego  Gregorius  diac.  card.  sancti  Angeli  ss. 

t  Ego  Hiacinthus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmydin  ss. 

c)  oblatas.  d)  quis.  e)  scienter.  f)  iuxta.  g)  quantum. 

h)  et  in  futurum  premia.  ■  i)  Statt  R  steht  da  f,  ss  fehlt  überall,  ebenso  BV 

und  t  bei  den  Kardinälen.  Ti)  Sabiniensis.  l)  Calueti.  m)  luHane. 

n)  tit.  sancti. 


74  Wilhelm  Wiederhold, 

Datum  Laterani  per  manum  Roberti  sancte  Romane  ecclesie 
presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  XVIII  kal.  februarii,  indictione 
Villi,  incarnationis  dominice  anno  MCXLV,  pontificatus  uero  do- 
mini  Eugenii  III  pape  anno  primo. 


33. 

Eugen  111.  schreibt  dem  Erzhischof  Gaufried  von  Bordeaux,  daß 
die  Kapläne  der  Diözese  Bordeaux  ein  Recht  haben  auf  die  Oblationen 
bei  Messen^  Beichten  und  anderen  Gelegenheiten. 

Sutri  (1146)  Mai  1. 

Orig.  Bordeaux  Ar  eh.  Bep.  (Ärcheveche  de  Bordeaux  G.  1). 

Das  Original  ist  sehr  zerstört,  der  Sinn  der  Urkunde  aber  ist 
gesichert  durch  das  ausführliche  Eegest  des  Inventars  von  1596  f.  46 
(G.  524) :  jjBulle  de  Eugeniiis  111  pape  contenant  Constitution  dicelluy 
par  laquelle  les  chapellains  du  äiochse  de  Bourdeaux  ez  esglises  quHls 
ont  en  charge,  peuvent  prendre  les  oblations  des  penitents  qui  viennent 
se  confesser  et  aussy  les  oblations  qui  se  donnent  ez  messes  des  nopces 
et  puriffications  des  femmes  et  des  autres  'choses  qui  appartiennent  ä 
leur  droict  Datum  Sutri  kal.  maii^^  Lucius  11.  ließ  übrigens  die 
gleiche  Bestimmung  (1144)  11121  ergehen  (Inventar  von  1596  f.  46), 

EVgenius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
G(aufredo)  Burdegalensi  archiepiscopo  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  |  Si  in  rebus  secularibus  suum  cuique  ius  et  pro- 

prius  ordo  seruandus  est,  multo  magis  in  ^cclesiasticis  |  dispositio- 

nibus  nulla  debet  induci  con uenerabilis  f rater 

G(aufrede)  archiepiscope,   tuis  petitiojnibus  clementer  annuimus  .  . 

quod]   capellani  per  Burdegalensem  [dioce]sim  |  commo- 

rantes  in  commissis  sibi  ^cclesiis  liab[eant]  d[ebita]  de  oblationibus 
penitentium  [qui]  |  ad  confessione[m  uejniunt,  [de]  oblationibus  etiam 

quQ  .  .  in purificationi|bas  mulierum  fiunt   et  in 

ceteris  qu^  [ad  i]us  eorum    [proueniunt ]  |  con- 

seruetur    [et   pre]sentis   scripti   pagina   constit[uatur].     Nulli   ergo 

I  .  .  .  .  prefatis   presbyteris  qualibet sub- 

trahere  aut |  Si  quis  [autem  huic  n]ostr^  con- 

stitutioni  temere  [contrauenire  t]empitauerit,  do[nec  reatum  suum]  | 
digna  [satisfactione  correxer]it,  hon[oris  et]  ofF[icii  sui  dignitate 
careat  et]  omn[ipotentis  Dei  et]  |  beatorum  Petri  et  Pauli  a[posto- 
lor]um  [eins]  in[dignationem  et  nostram]  incurrat.  Dat.  Sutrii 

kal.  maü. 

B. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  75 

m. 

Eugen  III.  nimmt  das  Kloster  Figeac  unter  dem  Abt  Adhemar 
in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihn  die  Besitzungen^  die 
Gericldsbarheit  über  die  Einwohner  von  Figeac,  die  freie  Abtswahl, 
die  Zehntenfreiheit  und  die  SepuUur.         Martura  1147  Januar  22. 

Privileges  du  comte  de  Eouergue  s.  XV  f.  140'  Montauhan  Arch. 
Dep.  A.  111.  —  Coli.  Doat  126  f.  53  (von  1668  I  17  aus  Kopie  von 
1498)  Paris  Bibl.  Nat. 

J-L.  8994  zitiert  nach  (Ml.  Doat.  Vgl.  auch  Gallia  Christiana  I 
p.  174.     Offenbare  Schreibfehler  verbessere  ich  stillschiveigend. 

Eugenius  episcopus  seruus  seruonim  Dei.  Dilectis  filiis  Ad- 
hemario  abbati  Fiacensi  eiusque  fratribus  tarn  presentibus  quam 
futuris  regulärem  uitam  professis  imperpetuum.  ßeligiosis  de- 

sideriis  dignum  est  facilem  prebere  consensum,  ut  fidelis  deuocio 
celerem  sorciatur  eifectum.  Eapropter,  dilecte  in  Domino  iili  Ad- 
hemare  abbas,  tuis  iustis  postulacionibus  clementer  annuimus  et 
Fiacense  monasterium,  cui  Deo  auctore  presides,  sub  beati  Petri 
et  nostra  protectione  suscipimus  et  presentis  scripti  priuilegio 
communimus.  Statuentes  ut  quascumque  possessiones  quecumque 
bona  idem  monasterium  in  presentiarum  iuste  et  canonice  possidet 
aut  in  futurum  concessione  pontificum,  largitione  regum  uel  prin- 
cipum,  oblatione  iidelium  seu  aliis  iustis  modis  Deo  propicio  poterit 
adipisci,  firma  uobis  uestrisque  successoribus  et  illibata  permane- 
ant.  In  quibus  bec  propriis  duximus  exprimenda  uocabulis:  Prio- 
ratum  de  Fontibus  cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancti  Quintini 
de  Galliaco,  ecclesiam  de  luuante,  ecclesiam  sancte  Marie  eiusdem 
loci,  ecclesiam  de  Planholis,  ecclesiam  de  Camburaco,  ecclesiam  de 
Formanhaco,  ecclesiam  et  cappellam  de  Cardalhaco,  ecclesiam  de 
sancto  Simphoriano,  ecclesiam  sancte  Marie  de  la  Batida,  ecclesiam 
de  Molerias,  ecclesiam  de  Porcias,  ecclesiam  de  Senalbaco,  ecclesiam 
de  Soceyraco,  ecclesiam  de  Sabadello,  ecclesias  sancti  Sanctini  et 
sancti  Petri,  ecclesiam  de  Lauinaco,  ecclesiam  de  Solarec,  ecclesiam 
de  Eoffiaco,  cappellas  montis  Vmrati,  ecclesiam  de  sancto  Felicio, 
ecclesiam  de  Vulliaco,  ecclesiam  de  Tuciaco,  ecclesiam  de  Lintil- 
haco,  ecclesiam  de  Vemeto,  ecclesiam  de  Vico,  ecclesiam  de  Agento, 
ecclesiam  de  Lercampo,  ecclesiam  de  Taurinaco,  ecclesiam  de  Altis 
arboribus,  ecclesiam  de  Galganho,  ecclesiam  de  Venis,  ecclesiam  de 
Lupiaco,  ecclesiam  de  sancto  Lupo,  ecclesiam  de  Roset,  ecclesiam 
de  Cassamicio,   ecclesiam  de  Seremaco,   ecclesiam  de  Paurellis,   ec- 


76  Wilhelm  Wiederhold, 

clesiam  de  Retis,  ecclesiam  de  Mayrincliags.  ecclesiam  de  Rimoda, 
ecclesiam  de  Septem  fontibus,  ecclesiam  de  Mauriaco.  ecclesiam  de 
Assemiaco,  ecclesiam  de  Calomiaco,  ecclesiam  de  Marni,  ecclesiam 
sancte  Crucis  de  Macanas,  ecclesiam  sancti  Georgii,  ecclesiam  de 
Cappella,  ecclesiam  de  Vitaliaco,  ecclesiam  sancti  Laurentii  de  Branas, 
ecclesiam  de  01s,  ecclesiam  de  Ambayraco.  ecclesiam  de  sancta 
Affra,  ecclesiam  de  Pris,  ecclesiam  de  Riganto,  ecclesiam  de  Toy- 
raco,  ecclesiam  de  Fontenaco,  ecclesiam  de  Montigas,  ecclesiam 
sancti  Stephani  de  Bedorio,  ecclesiam  sancti  Laurentii,  ecclesiam 
sancti  Petri  de  Altaripa,  ecclesiam  sancti  Martini,  ecclesiam  sancti 
Georgii,  ecclesiam  de  Assaco,  ecclesiam  sancti  Dionisii,  ecclesiam 
de  Vuciaco,  ecclesiam  de  Cauba,  ecclesiam  sancte  Eulalie,  ecclesiam 
de  Exepis,  ecclesiam  sancti  Andree,  ecclesiam  sancti  Projecti,  ec- 
clesiam de  Solnaco,  ecclesiam  sancti  Sigismondi,  ecclesiam  de  Liue- 
rono,  ecclesiam  de  Senalhaco,  ecclesiam  de  sancto  Remigio,  eccle- 
siam de  sancto  Lupo,  ecclesiam  de  Temmas,  ecclesiam  de  Riallaco, 
ecclesiam  de  Cella,  ecclesiam  de  Pairiciaco,  ecclesiam  de  Roeiras, 
ecclesiam  de  Gresas,  ecclesiam  sancti  Mauricii  de  Anglarisio, 
cappellam  de  Meolmallo,  ecclesiam  de  Anglars,  ecclesiam  de  Mari- 
niaco,  ecclesiam  sancti  Pardulphi,  ecclesiam  de  Viasaco,  ecclesiam 
de  Almaco,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Lobeiaco,  ecclesiaim  de 
Grisalono,  ecclesiam  de  Carasiaco  cum  omnibus  pertinentiis  earum; 
in  episcopatu  Engolismensi  ecclesiam  de  Charroz  cum  pertinentiis 
suis.  Preterea  cunctos  ipsius  loci  habitatores  a  iustitia  et  seruitute 
nisi  tantum  abbatis  et  monachorum,  sicut  hactenus  fuisse  noscuntur, 
liberos  esse  precipimus  et  sedis  apostolice  auctoritate  firmamus. 
Obeunte  uero  te  nunc  eiusdem  loci  abbate  uel  tuorum  quolibet 
successorum,  nuUus  ibi  qualibet  surreptionis  astucia  uel  uiolencia 
preponatur,  nisi  quem  fratres  ipsius  loci  secundum  Dei  timorem  et 
beati  Benedicti  regulam,  seruato  antiquorum  priuilegiorum  suorum 
tenore,  prouiderint  eligendum.  Säne  laborum  uestrorum  quos  pro- 
priis  manibus  aut  sumptibus  Colitis,  siue  de  nutrimentis  uestrorum 
animalium  nuUus  a  uobis  decimas  exigere  presumat.  Sepulturam 
quoque  ipsius  loci  liberam  esse  concedimus,  ut  eorum  qui  se  illic 
sepeliri  deliberauerint,  deuotioni  et  extreme  uoluntati,  nisi  forte 
excommunicati  uel  interdicti  sint,  nullus  obsistat,  salua  tamen 
iusticia  matricis")  ecclesie.  Decernimus  ergo  ut  nulli  omnino  homi- 
num  liceat  prefatum  monasterium  temere  perturbare  aut  eius 
possessiones  auferre  uel  ablatas  retinere  minuere  aut  aliquibus 
uexationibus  fatigare,   sed  omnia  integra  conseruentur,   eorum   pro 


a)  iusticia  et  matricis. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  77 

quorum  gubernacione  et  sustentacione  concessa  sunt,  usibus  omni- 
modis  profiitura,  salua  sedis  apostolice  auctoritate  et  diocesanorum 
episcoporum  canonica  iusticia.  Si  qua  igitur  in  futurum  ecclesiastica 
secularisue  persona  hanc  nostre  constitutionis  paginam  sciens  contra 
eam  temere  uenire  temptauerit,  secundo  tercioue  commonita,  si  non 
satisfactione  congrua  emendaueritj  potestatis  honorisque  sui  digni- 
tate  careat  reamque  se  diuino  iudicio  existere  de  perpetrata  ini- 
quitate  cognoscat  et  a  sacratissimo  corpore  ac^^  sanguine  Dei  et 
domini  redemptoris  nostri  lesu  Christi  aliena  fiat  atque  in  extremo 
examine  districte  ultioni  subiaceat.  Cunctis  autem  eidem  loco  iusta 
seruantibus  sit  pax  domini  nostri  lesu  Christi,  quatinus  et  hie 
fructum  bone  actionis  percipiant  et  apud  districtum  iudicem  premia 
eterne  pacis  inueniant.     Amen.     Amen.     Amen. 

E,.     Ego  Eugenius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV.''^ 

f  Ego  Theodewinus '^^  sancte  Rufine '^  episcopus  ss. 

f  Ego  Albericus  Hostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Ymarus  Tusculanus  episcopus  ss. 
f  Ego  Hubaldus''^  presb.  card.  tit.  sanctorum  lohannis  et  Pauli  ss. 
t  Ego  Guydo  presb.  card  tit.  sancti  Laurentii  in  Damaso^^  ss. 
t  Ego  lulius  presb.  card.  tit.  sancti  Marcelli  ss. 

f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Georgii  ad  Velum  aureum  ss. 

f  Ego  Octauianus   diac.   card.   sancti  Nycholai  in   carcere 
Tulliano  ss. 

t  Ego  Johannes  sancti  Adriani  diac.  card.  ss. 

t  Ego  Guydo  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 

t  Ego  lacinctus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmidin  ss. 
Dat.   apud   Marturam   per   manum   Guydonis    sancte   Romane 
ecclesie  diaconi  cardinalis  et  cancellarii,  XI  kal.  februarii,  indictione 
X*,   incarnationis   dominice   anno   MCXLVI,   pontificatus   uero   do- 
mini Eugenii  tercii  pape  anno  secundo. 

h)  aut.  c)  BV  fehlt,  ebenso  überall  f  und  ss.  cT)  Theodorinus. 

e)  Raphine.  f)  Abalcus.  g)  sanctorum  Laurencii  et  Damasii. 


Eugen  III.  nimmt  das  Kapitel  von  Rodez  unter  dem  Propst 
Bertradus  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  seine  Be- 
sitzungen und  Rechte,  besonders  die  Schenkungen  der  Bischöfe  von 
Rodez,  Auxerre  1147  Oktober  12. 

Orig.  Rodez  Ar  eh.  Bep.  (Chapitre  de  Rodez  Liasse  1). 


78  Wilhelm  Wiederhold, 

EVGENIVS  EPISCOPVS  SERVVS  SERVORVM  DEI.  DILECTIS 
FILIIS  BERTRADO  RVTHENENSI  PREPOSITO  EIVSQVE  FRA- 
TRIBVS  TAM  PRESENTIBVS  QVAM  FVTVRIS  REGVLAREM  VIT  AM 
PROFESSIS  IN  PERPETVYM.  |  Desiderium  quod  ad  religionis  pro- 
positum  et  animarum  salutem  pertinere  monstratur,  auctore  Deo 
sine  aliqua  est  dilatione  complendum.  Quocirca,  dilecti  |  in  Do- 
mino filii,  uenerabilis  fratris  nostri  PETRI  Rutbenensis  episcopi 
precibus  inclinati,  uestris  iustis  postulationibus  clementer  annuimus 
et  prefa|tum  locum,  in  quo  diuino  mancipati  estis  obsequio,  sab 
beati  Petri  et  nostra  protectione  suscipimus  et  presentis  scripti 
priuilegio  communimus.  In  primis  siquidem  statuentes,  |  ut  ordo 
canonicus  secundum  beati  Augustini  regulam  in  uestra  ecclesia 
perpetuis  temporibus  inuiolabiliter  conseruetur.  Preterea  quas- 
cumque  possessiones  quecumque  bona  in  presentiarum  iuste  et  cano- 
nice  I  possidetis  aut  in  futurum  concessione  pontificum,  largitione 
regum  uel  principum,  oblatione  fidelium  seu  aliis  iustis  modis  Deo 
propitio  poterit"^  adipisci,  firma  uobis  uestrisque  suöcessoribus  et 
illibata  perjmaneant.  In  quibus  hec  propriis  duximus  exprimenda 
uocabulis :  Ecclesiam  sancti  Saluatoris  de  Veirerias,  ecclesiam  sancti 
Petri  de  Colnac,  ecclesiam  sancti  Geraldi  de  Lasalas,  ecclesiam  de 
Boazo,  ecclesiam  de  Lajsaotz,  ecclesiam  sanct^  Eulalie,  ecclesiam 
sancti  Gregorii,  ecclesiam  de  Buinac,  ecclesiam  de  Lalegueira,  ec- 
clesiam sanct^  lulite,  ecclesiam  de  Lasaluetat,  ecclesiam  de  Salellas, 
ecclesiam  de  Pinet,  ecclesiam  de  Mosetelacapella,  ecclesiam  |  de 
Mairan,  ecclesiam  de  Bellanda,  ecclesiam  de  Teilet,  ecclesiam  sancti 
Pauli,  ecclesiam  sancti  Partemii;  uniuersas  preterea  paratas  siue 
simbolas  quas  sinodos  uocant,  tam  ex  ecclesia  de  Ameliau  quam 
ex  I  ceteris  ecclesiis  quas  Ruthenensis  ecclesi^  antistites,  Petrus 
quondam  Berengarii,  Pontius  Stephani,  Raimundus  Frotardi,  Ade- 
marus  et  Petrus  qui  in  presentiarum  eidem  Ruthejnensi  ecclesi^ 
presidet,  uobis  in  sumptibus  uestium  concesserunt.  Preposituram 
quoque,  quartam  Ruthenensis  parrochie  archidiaconiam,  oblationes 
quoque  uestr^  matricis  ecclesi^,  quas  |  dono  prefati  Adeimari")  bone 
memorie  episcopi  possidetis,  uestre  communitatis  usibus  confirmamus. 
Preterea  interdicimus  ne  cui  post  factam  ibidem  professionem  pro- 
prium quid  habere  ne|ue  sine  prepositi  uel  sine  congregationis 
licentia  de  claustro  discedere  liceat.  Decernimus  ergo  ut  nulli 
omnino  hominum  liceat  prefatam  ecclesiam  temere  perturbare  aut 
I  eins  possessiones  auferre  uel  ablatas  retinere  minuere  seu  ali- 
quibus  uexationibus  fatigare,  set  omnia  integra  conseruentar,  eorum 


a)  80  im  Orig. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  79 

pro  quorum  gubernatione  et  sustentatione  concessa  |  sunt;  usibus 
omnimodis  profutura,  salua  nimirum  sedis  apostolic^  auctoritate. 
Si  qua  igitur  in  futurum  ecclesiastica  secularisue  persona  hanc 
nostre  constitutionis  |  paginam  sciens  contra  eam  temere  uenire 
temptauerit,  secundo  tertioue  commonita,  si  non  satisfactione  con- 
grua  emendauerit,  potestatis  honorisque  sui  dignitate  careat  ream- 
que  I  se  diuino  iudicio  existere  de  perpetrata  iniquitate  cognoscat 
et  a  sacratissimo  corpore  ac  sanguine  Dei  et  domini  nostri  lesu 
Christi  aliena  fiat  atque  in^)  extremo  examine  districte  |  ultioni 
subiaceat.  Cunctis  autem  eidem  loco  sua  iura  seruantibus  ^^  sit  pax 
domini  nostri  lesu  Christi,  quatinus  et  hie  fructum  bone  actionis 
percipiant  et  apud  districtum  |  iudicem  premia  eterne  pacis  inue- 
niant.     AMEN.     AMEN.     AMEN. 

R.     Ego  Eugenius  catholic^  ^cclesi^  episcopus  ss.  BY. 

f  Ego  Albericus  Ostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Imarus  Tusculanus  episcopus  ss. 
f  Ego  Grislabertus  indignus  sacerdos  sancti  Marci  ss. 
f  Ego  Guido  presb.  card.  tit.   sanctorum  Laurentii   et  Damasi  ss. 

f  Ego  Hugo  presb.  card.  tit.  in  Lucina  ss. 

Dat.  Altisiodori  per  manum  GYIDONIS  sanct^  Romane  ecclesie 
diaconi  cardinalis  et  cancellarii.  IUI  id.  oct.,  indictione  XI,  incar- 
nationis  dominice  anno  M^C^XLVII,  pontificatus  uero  domni 
EUGENII  pape  III  anno  III. 

B.  dep. 


5)  in  in  Orig.  c)  seruatibus  Orig. 

35. 

Eugen  III.  ermahnt  den  Bischof  Bernhard  von  Saragossa  die 
der  Kirche  von  Auch  von  König  Alfons  von  Aragon  geschenMe  und 
von  Papst  Innocenz  II.  bestätigte^  von  seinem  Vorgänger  aber  gewalt- 
sam in  Besitz  genommene  Kirche  von  Alagon  dem  Erzbischof  Wilhelm 
von  Auch  zu  restituieren.  Betons  (1148)  April  6. 

Mongaillard  Histoire  de  la  Gascogne  s.  XVII  f.  832  Toulouse 
Bibl.  Comm.  Ms.  718. 

Vgl.  Nr.  19. 

Eugenius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
B(ernardo)  Cesaraugustano  episcopo  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  Venerabilis  fratris  nostri  W(ilelmi)  Ausciensis  archi- 
episcopi  querelam  accepimus,  qood  ecclesiam  de  Alagon,  quam  illu- 


80  Wilhelm  Wiederhold, 

stris  uir  lldefonsus  Aragonum  rex  Ausciensi  ecclesie  pie  mentis 
deuotione  concessit  et  ei  predecessor  noster  felicis  memorie  papa 
Innocentius  scripti  sui  munimine  confirmauit,  predecessor  tuus  uio- 
lenter  abstulerit  et  tu  eam  contra  iustitiam  detinere  presumas. 
Qxiia  igitur  nuUi  in  sua  iustitia  deesse  possumus  nee  debemus, 
fraternitati  tue  per  presentia  scripta  mandamus,  quatenus  predicto 
fratri  nostro  ablata  cum  integritate  restituas^^  et  in  pace  possidere^^ 
permittas.  Postmodum  uero,  si  quid  aduersus  eum  te  habere  con- 
fidis,  quod  iustitia  dictauerit  <^),  authore  Domino  poteris  obtinere. 
Data  Remis  VIII  id.  aprilis. 


d)  restituis.  6)  possedere.  c)  dictauit. 


36. 


Eugen  III.  ermahnt  den  Bischof  Bernhard  von  Saragossa  von 
J^euem,  die  dem  Erzhischof  Wilhelm  von  Auch  gehörige  und  ihm  von 
Papst  Innocenz  IL  bestätigte  Kirche  von  Älagon  der  Kirclie  von  Auch 
zurücJczugehen,  tvenn  er  nicht  auch  die  Verzeihung  seines  Verhaltens 
dem  Bischof  Lupus     von  Pampelona  gegenüber  noch  erschweren  wolle, 

Ferentino  (1151)  Februar  20. 

Mongaillard  Histoire  de  la  Gascogne  s.  XVII  f.  382  Toulouse 
Bibl.  Comm..  Ms.  718. 

Vgl.  Nr.  19  und  35. 

Eugenius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Vener abili  fratri  B. 
Cesaraugustano  episcopo  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Sicut  deuoti  et  humiles  filii  uere°^  charitatis  amplexibus  et  plenis 
pietatis  uisceribus  dulciter^)  sunt  fouendi,  ita  ingrati  et  rebelies  et 
in  sua  contumacia  persistentes  seueriori  iustitie  rigore  duriter 
sunt  tractandi.  Pro  tua  siquidem  superbia,  qua  de  controuersia,  que 
inter  te  et  uenerabilem  fratrem  nostrum  Lu(pum)  Pampilonensem 
episcopum  diutius  agitata  est,  apostolicis  noluisti  obedire  mandatis, 
suspensionis  sententiam  iam  incurristi,  sed  propter  hec  a  tua  re- 
bellione  minime  cessans,  restitutionem  ecclesie  de  Alagon,  quemad- 
modum  tibi  per  apostolica  scripta  mandauimus,  uenerabili  fratri 
nostro  G(uillelmo)  Auscitano  archiepiscopo ''^  sedis  apostolice  legato, 
facere  noluisti.     De  ipsa  quippe  ecclesia  idem  frater  noster  per 


a)  uera.  b)  dulicter.  c)  archiepiscopo  fehlt 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  81 

uiolentiam  sine  ratione  siue  iudicio  se  spoliatum  esse  conqueritur, 
quam  diu  quiete  possedit  et  eam  sibi  predecessor  noster  felicis 
memorie  papa  Innocentius  munimine  sui  priuilegii  confirmauit.  Per 
iterata  itaque  tibi  scripta  mandamus  atque  preeipimus,  quatenus 
predictam  ecclesiam  de  Alagon  eidem  fratri  nostro  et  ecclesie  sibi 
commisse  absque  refragatione  restituas.  Postmodum  uero,  si  quam 
iustitiam  in  ea  te  habere  confidis,  in  nostra  presentia  uel  legati 
sedis  apostolice  quod  iustum  fuerit  poteris  obtinere  sollicite  atten- 
dens,  quia,  si  nostris  in  hoc  preceptionibus  inobediens  fueris,  cum 
absolutionem  a  nobis  uolueris  impetrare,  huius  secundi  excessus 
inmemores   Domino    auxiliante   non   erimus.  Data   Ferentini 

X  kal.  martii. 


Eugen  III.  nimmt  das  Kloster  Gimont  unter  dem  Abt  Arnold 
in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die  Besitzungen  und  die 
Zehnten.  Rom  Sankt  Peter  1153  März  5. 

Auszug  in  Antiquitatum  in  Vasconia  Benedictinarum  pars  11 
von  1680  p.  485  Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  tat.  12752. 

'^ 
J-L.  9712  nach  diesem  Ms. 

Eugenius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ar- 
naldo  abbati  Gremundi  eiusque«)  fratribus  tam  presentibus  quam 
futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum.  Licet  uniuersis 
ecclesiis  et  personis  ecclesiasticis  debitores  ex  iniuncto  nobis  a  Deo 
apostolatus  officio  existamus,  uiros  tarnen  religiöses,  qui  spretis 
Omnibus  pro  Christo  uitam  pauperum  elegerunt,  ampliori  nos  oportet 
caritate  diligere  et  tam  eos  quam  loca  eorum  contra  prauorum  in- 
cursus  sedis  apostolice  patrocinio  communire.  Quocirca,  dilecti  in 
Domino  filii  etc.  In  quibus  hec  propriis  duximus  exprimenda  uoca- 
bulis :  Grangiam  que  uocatur  Artiga,  grangiam  que  dicitur  Lauis, 
terram  sancti  Saturnini,  grangiam  que  nominatur  Erancauilla, 
grangiam  que  nuncupatur  Sansolans  et  grangiam  que  appellatur 
Aquabella.  Sane  laborum  uestrorum  quos  propriis  manibus  aut 
samptibus  Colitis,  siue  de  nutrimentis  animalium  uestrorum  nullus 
a  uobis  decimas  presumat  exigere.     Decernimus  ergo  etc. 

R.  ^'^    Ego  Eugenius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     B V. 


a)  uestrisque.  b)  R  tmd  BV  fehlen,  ebenso  überall  f. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  6 


82  Wilhelm  Wiederhold, 

f  Ego  Conradus  Sabinensis '^■^  episcopus  ss. 

f  Ego  Ymarus  Tusculanus  episcopus  ss. 

f  Ego  Hugo  Hostiensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Henricus  presb.  card.  tit.^^  sanctorum  Nerei^^  et  Achillei  ss. 
f  Ego  Gregorius'^  presb.  card.  tit.  saneti  Calixti  ss. 

t  Ego  Otho  diac.  card.  saneti  Georgii  ad  Velum  aureum  ss. 

Datum  Rome  apud  sanctum  Petrum  per  manum  Bosonis  sancte 

Eomane  ecclesie  scriptoris,  V  non.  mart.,  indictione  I.  anno  incar- 

nationis    dominice    MCLII,    pontificatus    domni   Eugenii   pape    III 

anno  Vnil. 


c)  Sabinensis  ecclesie  episcopus.      d)  tit.  fehlt.       e)  Nereii.      /')  Gorgonius. 


38. 

Engen  HL  nimmt  die  Kirche  von  Beziers  unter  dem  BiscJiof 
Wilhelm  in  den  apostolischen  Schut.z  und  bestätigt  ihr  die  Besitzungen. 

Lateran  1153  April  27. 

Livre  noir  de  Beziers  von  1771  f.  153  Montpellier  Ärch.  Dtp. 
(Chapitre  cathedral  de  Beziers).  —  Coli.  Doat  61  f.  190  (von  1668 
XI  29  aus  dem  Livre  noir)  Baris  Bihl.  Nat.  [BJ. 

J-L.  9716  nach  Coli.  Doat.  E.  Sabatier  Histoire  de  la  rille  et 
des  evcques  de  Beziers  (Beziers  1854)  zitiert  die  TJrhmde  nach  dem 
Zitat  bei  Gallia  Chr.  VI  p.  317. 

Eugenius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Guillelmo  Biterrensi  episcopo  eiusque  successoribus  canonice  sub- 
stituendis  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Ex  comisso 

nobis  a  Deo  apostolatus  officio  fratres  nostros  episcopos  tarn  uici- 
nos  quam  longe  positos  debemus  diUgere  et  ecclesiis,  in  quibus 
Domino  militare  noscuntur,  suam  iusticiam  conseruare.  Dignum 
namque  et  honestati  conueniens  esse  cognoscitur,  ut  qui  ad  eccle- 
siarmn  regimen  assumpti  sumus,  eas  et  a  prauorum  hominum  ne- 
quicia  tueamur  et  apostolice  sedis  patrocinio  foueamus.  Eapropter, 
dilecte  in  Christo  frater  Guillelme  episcope,  tuis  iustis  postula- 
tionibus  gratum  impercientes  assensum,  ecclesiam  sanctorum  mar- 
tiram  Nazarii  et  Celsi,  cai  Deo  auctore  preesse  dinosceris,  sub 
beati  Petri  et  nostra  protectione  suscipimus  et  presentis  scripti 
priuilegio  communimus.  Statuentes  ut  quascumque  possessiones 
quecumque  bona  eadem  ecclcsia  in  presenciarum  iuste  et  canonice 


Papsturkunden  in  Fraukreich  VII.  83 

possidet  aut  in  futurum  concessione  pontificum,  largitione  regum 
uel  principum,  oblatione  fidelium  seu  aliis  iustis  modis  Deo  pro- 
piciö  poterit  adipisci,  firma  tibi  tuisque  saccessoribus  et  illibata 
permaneant.  In  quibus  hec  propriis  duximus  exprimenda  uocabulis: 
Abbaciam  sancti  lacobi,  abbatiam  sancti  AfFrodisii  et  processiones 
et  stationes  quas  clerici  earundem  abbaciarum  statutis  diebus  con- 
sueuerunt  in  uestra  ecclesia  exhibere,  ecclesiam  sancti  Saturni, 
monasterium  sancti  Petri  de  Vincellis'^^  monasterium  sancti  Martini 
de  Yillamagna,  ecclesiam  sancte  Marie  de  Catiano^)  et  ecclesias 
sancti  Ciriaci,  sancte  Marie  de  Frangolano,  de  Eurinaco  '^\  de  Auena, 
de  Clemenciano,  de  Diano  et  sancti  Saluatoris  de  Podio,  de  Loda- 
zino'^',  sancte  Marie  de  Belloloco,  de  Redes,  de  Capimon^^,  de 
Feigeriis,  de  Gradano,  de  Corano'^,  de  Alignano^),  de  Fraiseu,  de 
Caissano,  de  Capilis^'\  de  Murr'),  de  Tonga,  de  Camprinano,  de 
Valerias,  sancti  Christof ori  de  Margung^-),  de  Torues  et  de  Birada^^ 
castrum  Grabiani  et  castrum  Lignani  cum  ecclesiis  et  omnibus  eoruin 
pertinentiis,  uillam  de  Aspirano  cum  ecclesia  sancti  Pomani  et 
partem  quam  babetis  in  uilla  que  uocatur  Erignanus  cum  decimis 
ipsius  loci ;  quicquid  preterea  iuris  habetis  in  ciuitate  Biterrensi  et 
in  eins  suburbiis,  tertiam  partem  leddarum  tam  de  terra  quam  de 
mari,  consuetum  et  annuum  ludeorum  censum.  Decernimus  ergo 
ut  nulli  omnino"'^  bominum  liceat  prefatam  ecclesiam  fernere  per- 
turbare  aut  eins  possessiones  auferre  uel  ablatas  retinere  minuere 
seu  quibuslibet  uexationibus  fatigare,  sed  omnia  integra  conser- 
uentur,  uestris  et  aliorum  pro  quorum  gubernatione  et  sustentatione 
concessa  sunt,  usibus  omnimodis"^  profutura,  salua  in  omnibus  apo- 
stolice  sedis  auctoritate.  Si  qua  igitur  in  futurum  ecclesiastica 
secularisue'')  persona  hanc  nostre  constitutionis  paginam  sciens 
contra  eam  temere  uenire  temptauerit,  secundo  tertioue  commonita, 
si  non  satisfactione  congrua  emendauerit,  potestatis  bonorisque  sui 
dignitate  careat  reamque  se  diuino  iudicio  existere  de  perpetrata 
iniquitate  cognoscat  et  a  sacratissimo  corpore  ac  sanguine  Dei  et 
domini  redemptoris  nostri  lesu  Christi  aliena  fiat  atque  in  extremo 
examine  districte  ultioni  subiaceat.  Cunctis  autem  eidem  loco 
iusta  seruantil)us  sit  pax  domini  nostri  lesu  Christi,  quatenus  et 
hie  fructum  bone  actionis  percipiant  et  apud  districtum  iudicem 
premia  eterne  pacis  inueniant.     Amen.     Amen. 

P.     Ego  Eugenius  cathoiice  ecclesie  episcopus  ss.     BV^). 

a)  luncellis  B.  b)  Cassiano  B.  c)  Rouinaco  B.  d)  Lodozano  B. 

e)  Caprimon  B.  f)  Coiano  B.  g)  Abignano  B.  h)  Caprilis  B. 

i)  Muris  B.  ]c)  Margunc  B.  l)  Burada  B.  m)  omninoque. 

n)  commodis.  o)  secularis  uel.  p)  BV  fehlt,  ebenso  überall  f  und  ss. 

6* 


84  Wilhelm  Wiederhold, 

f  Ego  Conradus  Sabinensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Imarus  Tusculanus  episcopus  ss. 

f  Ego  Hugo  Hostiensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Octauianus  presb.  card.  tit.  sancte  Cecilie  ss. 

Datum  Laterani  per  manum  Bosonis  sancte  Romane  ecclesie 
scriptoris,  V  kal.  maii,  indictione  I,  incarnationis  dominice  anno 
M^C^L^III^,   pontificatus   uero   domini  Eugenii  III  pape   anno  IX. 


39. 

Eugen  III.  nimmt  die  Kirche  von  Narhomie  unter  Erzhisclwf 
Petrus  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die  Frivilegien 
und  Eechte.  Rom  Sankt  Peter  1153  Mai  4, 

Kopie  s.  XIV  im  Ms,  lat.  5211 B  Nr.  8  Paris  Bihl.  Nat.  — 
Coli  Baluze  374  s.  XVII  f.  274  ebenda  [B].  —  Laporte  Selecta 
Monumenta  s.  XVIII  f,  98  Toulouse  Bihl.  Comm.  Ms.  625.  —  Bulla- 
rium  Narbonense  s.  XV  f.  17  London  British  Museum  Ms.  Harl.  3570. 

J-L.  9719.  Auf  der  Kopie  s.  XIV  steht  die  alte  Signatur:  „Saint- 
lust  Nr.  10."  Auch  die  Kojnen  von  Baluze  und  Laporte  stammen  „ex 
archivio  archiepiscopatus  Narbonensis".  Im  Inventar  von  1689  vol.  II 
f.  14  zitiert  aus  Registre  II  f.  27. 

Eugenius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Petro  Narbonensi  archiepiscopo  eiusque  successoribus  canonice  sub- 
stituendis  in  perpetuum.  In  eminenti  apostolice  sedis  specula 

disponente  Domino  constituti,  ex  iniuncto  nobis  a  Deo  apostolatus 
officio  fratres  nostros  episcopos  sincera  karitate  diligere  et  commissis 
sibi  ecclesiis  suam  debemus  iustitiam  conseruare.  Pro  ipsarum 
namque  statu  satagere  uolumus  et  earum  paci  atque  tranquillitati 
auxiliante  Domino  salubriter  prouidere.  Eapropter,  dilecte  in 
Christo  frater  Petre  archiepiscope,  tuis  iustis  postulationibus  cle- 
menter annuimus  et  Narbonensem  ecclesiam,  cui  Deo  auctore  pre- 
esse  dinosceris,  sub  beati  Petri  et  nostra  protectione  suscipimus 
et  presentis  scripti  priuilegio  communimus.  Statuentes  ut  quas- 
cumque  possessiones  quecumque  bona  eadem  ecclesia  in  presentiai'um 
iuste  et  canonice  possidet  aut  in  futurum  concessione  pontificum, 
largitione  regum  uel  principum,  oblatione  fidelium  seu  aliis  iustis 
modis  Deo  propitio  poterit  adipisci,  firma  tibi  tuisque  successoribus 
et  per  uos  eidem  ecclesie  illibata  permaneant.  In  quibus  hec  pro- 
priis  duxim'us  exprimenda  uocabulis:  Ecclesiam  sancti  Pauli  cum  omni- 


1 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  85 

bus  pertinentiis  suis,  oppidum  quod  uocatiir  Caput  stagni,  Salas,  Cru- 
scadas,  Canet,  Ventenac,  Argens,  Fontem  ioncosam,  Auriag,  Villam 
rubeam,  Siianum,  Gruyssanum,  Gruilhanum,  Montilium,  Poalerium 
cum  eorum  appenditiis,  Fontem  erectam  cum  omnibus  pertinenciis 
suis,  abbatiam  de  Caunis,  abbatiam  de  locone,  ecclesiam  de  Fo- 
nelleto  cum  omnibus  pertinenciis  suis  et  quicquid  habetis  in  comi- 
tatu  Narbonensi  et  ßedensi,  infra  urbem  Narbonensem  medietatem 
ipsius  ciuitatis,  medietatem  telonei,  portatici,  rafice  salinaram  et 
ceterorum  reddituum,  que  a  ciuitatis  comite  tarn  de  marinis  quam 
de  terrenis  uiatoribus  exhiguntur.  In  monasteriis  etiam  seu  ceteris 
per  Narbonensem  parrochiam  ecclesiis,  salua  sedis  apostolice  auc- 
toritate,  canonicum  uobis  ins  obtinere  concedimus.  Sane  ad  uestram 
metropolim  pertinentes  episcopales  cathedras,  uidelicet  Biterris, 
Carcassone,  Tholose,  Eine,  Agathes,  Luteuie,  Magalone,  Nemausi, 
Vzetice  tibi  tuisque  successoribus  in  perpetuum  subiectas  et  obe- 
dientiam  debitam  seruare  censemus,  et  quicquid  ex  antiquo  iure 
Narbonensi  ecclesie  competit,  ratum  perpetuo  et  inconuulsum  ma- 
uere sancimus.  Decernimus  ergo  ut  nulli  omnino  hominum  liceat 
eandem  ecclesiam  temere  perturbare  aut  eins  possessiones  auferre 
uel  ablatas  retinere  minuere  uel  temerariis  uexationibus  fatigare, 
sed  omnia  integra  conseruentur,  eorum  pro  quorum  sustentatione 
et  gubernatione  concessa  sunt,  usibus  omnimodis  profutura.  Si 
qua  igitur  in  futurum  ecclesiastica  secularisue  persona  hanc  nostre 
constitutionis  paginam  sciens  contra  eam  uenire  temptauerit,  se- 
cundo  tertioue  commonita,  si  non  satisfactione  congrua  emendauerit, 
potestatis  bonorisque  sui  dignitate  careat  reamque  se  diuino  iudicio 
existere  de  perpetrata  iniquitate  cognoscat  et  a  sacratissimo  cor- 
pore ac  sanguine  Dei  et  domini  redemptoris  nostri  lesu  Christi 
aliena  fiat  atque  in  extremo  examine  districte  ultioni  subiaceat. 
Cunctis  autem  eidem  ecclesie  iusta  seruantibus  sit  pax  domini 
nostri  lesu  Christi,  quatenus  et  hie  fructum  bone  actionis  perci- 
piant  et  apud  districtum  iudicem  premia  eterne  pacis  inueniant. 
Amen.     Amen.     Amen. 

R.     Ego  Eugenius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV.") 

f  Ego  Conradus  Sabinensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Ymarus  Tusculanus  episcopus  ss. 

t  Ego  Hugo  Hostiensis  episcopus  ss. 
t  Ego  Gregorius  presb.  card.  tit.  Calixti  ss. 
t  Ego  Gruido  presb.  card.  tit.  sancti  Grisogoni  ss. 
f  Ego  Octauianus  presb.  card.  tit.  sancte  Cecilie  ss.^^ 

a)  R  und  BV  nur  in  B.  h)  Diese  Unterschrift  nur  in  B. 


86  Wilhelm  Wiederhold, 

f  Ego  lohannes  presb.   caxd.  sanctorum  lobannis  et  Pauli  tit.  Pa- 
machii  ss. 

f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Georgii  ad  Velum  aureum  ss. 

f  Ego  lohannes  diac.  card.  sanctorum  Sergii  et  Bachi  ss.^^ 

Dat.  ßome  apud  sanctum  Petrum  per  manum  Rolandi  sancte 

Romane  ecclesie  presbyteri  cardinalis  et  cancellarii,  IUI  non.  maii, 

indictione  I,   incarnationis   dominice   anno  M^'C^L^IIP,   pontificatus 

uero  domini  Eugenii  III  pape  anno  Villi. 


40. 

Eugen  III.  nimmt  das  Kloster  Sorde  in  den  apostolischen  Schutz 
und  bestätigt  ihm  seine  Freiheiten  und  Eechte,  besonders  die  am 
i.  April  1146  gemachte  Stiftung  von  vier  Gottesdiensten. 

Rom  Sanlt  Feter  (1153)  Juli  7. 

Kopie  s.  XVII  (aus  einem  Notariafsinstrument  von  1146  X  20) 
Bordeaux  Arch.  Bep.  (Abbayes  diverses). 

Der  Notar  Bertrand  de  Fita  hat  die  am  1.  April  1146  gemachte 
fundatio  eingetragen  „in  libro  qui  dicitur  Martyrologium  monasterii 
Sorduensis",  hat  dazu  die  päpstliche  Bestätigung  erbeten^  deren  Wort- 
laut dann  folgt  und  beurkundet  das  ganze  am  20.  Oldober  1146. 
Natürlich  ist  die  Urkunde  eine  Fälschung^  der  aber  eine  Urkunde 
Eugens  III,  vorgelegen  hohen  muß;  so  drucke  ich  sie  hier  ab,  wenn 
mir  auch  die  Vermut^mg  der  Datierung  von  (1153)  Juli  7  nicht  ganz 
sicher  scheint.  Im  Monasticon  Benedictinum  XL  s.  XVII  Ms.  lat. 
12697  f.  249'  Paris  Bibl.  Nat.  tvird  die  Urkunde  nur  zitiert. 

Eugenius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  abbati 
et  religiosis  monasterii  de  Sordua  (ordinis  sancti  Benedicti  dioe- 
cesis  Acquensis)  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Cum  a 

nobis  petitur  quod  iustum  est  et  honestum,  tarn  uigor  equitatis 
quam  ordo  exigit  rationis,  ut"^  id  per  solicitudinem ''^  officii  nostri 
ad  debitum  perducatur  efFectum.  Eapropter,  dilecti  in  Domino  filii, 
uestris  "^  iustis  postulationibus  grato  assensu  concurrentes,  personas 
uestras  et  locum,  in  quo  diuino  estis  obsequio  mancipati,  cum  Om- 
nibus bonis  reditibus  prouentibus  beneficiis  ac  officiis,  que  in  pre- 
sentiarum  possidetis  et  in  futuro  prestante  Domino  poteritis  adi- 
pisci,   sub  beati  Petri  ac^^  nostra  protectione  suscipimus.     Omnes 


a)  et.  b)  solicitudinis.  c)  uestri.  d)  patris  a  quo. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  87 

qvioqne  libertates  et  immunitates  a  nostris  predecessoribns  Romanis 
pontificibus  monasterio  uestro  concessas  et  indultas,  (specialiter 
autem  institutionis  et  fimdationis  quatuor  beneficiorum  seu  offici- 
orum  uestri  monasterii  statuta,  die  prima  aprilis  anno  ]\PC^XL"VI^ 
a  uobis  transacta  et  retenta  per  notarium  publicum  in  choro  uestre 
eeclesie,  singula  denique  membra  et  capita  talis  institutionis  et 
fundationis)  authoritate  apostolica  conürmamus,  corroboramus  et 
presentis  scripti  patrocinio  communimus.  NuUi  ergo  omnino*^  do- 
minum liceat  banc  paginam  nostre  susceptionis  confirmationis  com- 
munitionis  infringere  uel  ei  ausu  temerario  contraire.  Si  quis 
autem  hoc  attentare  presumpserit,  indignationem  omnipotentis  Dei 
ac  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorura  eius  se  nouerit  incursurum. 
Dat.  Rome  apud  sanctum  Petrum  (anno  Domini  M*'C^XL^VI^,) 
non.  iulii,  (pontificatus  nostri  anno  secundo.) 


e)  animo. 


^1- 

Hadrian  IV.  nhnnit  die  Kirche  Saint-Mari  de  ForcaJquier  unter 
Tropst  Bertrand  in  den  apostolischen  Schutz^  bestätigt  ihr  die  Besitz- 
ungen und  Rechte  und  regelt  besonders  das  Verhältnis  zu  der  Kirche 
von  Sisteron.  Capua  1155  November  7. 

Coli.  Dupmj  657  s.  XVII  f.  52  Paris  Bibl.  Nat. 

Vgl.  Fapsturlcunden  in  Frankreich  IV  (1907)  p.  55.  Der  nicht 
formelhafte  Teil  des  Textes  lautet:  In  Castro  Fulcalcharii  ecclesiam 
sancte  Marie  de  Mercato  in  stra(ta)  publica  cum  suis  oblationibus, 
ecclesiam  sancti  loannis  cum  suis  oblationibus,  ecclesiam  sancti 
Petri  cum  suis  oblationibus,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Castello 
in  territorio  eiusdem  castri,  ecclesiam  sancti  Siffredi  cum  omnibus 
suis  possessionibus,  ecclesiam  sancti  Victoris,  ecclesiam  sancte  Marie 
de  Ripis  altis  cum  suis  possessionibus.  ecclesiam  sancte  Marie  de 
Eilgeriis,  ecclesiam  sancti  Erigii,  ecclesiam  sancti  Stephani  de 
Massellis  cum  suis  decimis  et  possessionibus,  ecclesiam  sancti  Al- 
bani,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Petrarua  cum  omnibus  suis  per- 
tinentiis,  ecclesiam  sancti  Antonini  de  superiori  castello,  ecclesiam 
sancti  lacobi  de  Puteolis,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Marzesco  in 
territorio  de  Boreia,  ecclesiam  sancti  Genesii  cum  omnibus  suis 
pertinentiis,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Cimanz  cum  omnibus  suis 
pertinentiis,  ecclesiam  sancti  Georgii  de  superiori  castello,  ecclesiam 


88  Wilhelm  Wiederhold, 

sancti  Ypoliti  cum  suis  pertinentiis ,  ecclesiam  sancte  Marie  de 
Lauduchel  cum  omnibus  suis  pertinentiis,  ecclesiam  sancti  Babili, 
ecclesiam  sancti  Symeonis  sitam  super  Campium,  ecclesiam  sancti 
Martini  de  Manuascha  cum  omnibus  redditibus  et  decimis  suis, 
quas  insolidum  et  absque  alicuius  participatione  possidet,  ecclesiam 
sancti  loannis  de  inferiori  monasterio  cum  decimis  et  oblationibus 
suis  cum  baptisterio  totius  uille,  ecclesiam  sancti  lacobi  de  Totis 
auris  cum  decimis  et  possessionibus  suis,  ecclesiam  sancte  Marie 
sitam  iuxta  idem  castellum,  ecclesiam  sancti  Sepulchri  in  territorio 
de  Manuascha,  ecclesiam  sancti  Petri  quam  tenent  hospitalarii, 
ecclesiam  sancti  Maximi,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Podio  acuto, 
ecclesiam  sancti  Stephani  de  Tairone,  decimas  de  labore  ecclesie 
sancti  Probatii,  excepto  de  Podio  alto  et  excepto  de  Vergerio,  et 
cartulas  matrimonii  eiusdem  monasterii  et  cartulas  matrimonii  de 
Manua,  decimas  de  Vbagiis  et  decimas  de  Briues.  Preterea  ut 
nostro  speciali  beneficio  uobis  et  ecclesie  uestre  dignitas  concessa 
firma  permaneat,  statuimus  ut  semel  in  anno  uester  Sistericensis 
episcopus  in  ecclesia  uestra  sinodum  celebret  et  ordines  faciat  et 
crisma  tribuat,  ecclesia  uestra  ^'^  omnibus  ecclesiis  que  sunt  citra 
montem  Lure  usque  in  Durentie  fluuium,  et  partem  habeat  iuris 
episcopalis  de  sinodo  et  de  testamentis,  similiter  tertiam  partem 
mortuorum.  Libertatem  quoque  eidem  ecclesie  concedimus  clericos 
idoneos  subrogandi  et  ut  canonici  Cistericenses  sine  uobis  ponti- 
ficis  electionem  non  debeant  celebrare.  Instituimus  etiam  ut  uester 
prepositus  nullius  extra  uestrum  capitulum  expectato  consensu, 
ponendi  et  instituendi  clericos  tam  in  ammi(ni)strationibus  uestre 
principalis  domus  quam  in  ecclesiis  uobis  subditis  liberam  habeat 
facultatem.     Decernimus  ergo  ii.  s.  iv. 

Adrianus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ber- 
trando  preposito  et  ceteris  canonicis  ecclesie  sancti  Marii  tam  pre- 
sentibus  quam  futuris  canonice  promouendis  in  perpetuum.  EfFec- 
tum  iusta  postulantibus. 

R.     Ego  Adrianus  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 
f  Ego  Ymarus  Tusculanus  episcopus  ss. 
f  *)  Ego  Guido  presb.  card.  tit.  sancti  Grisogoni  ss. 
t  Ego  Hubaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Praxedis  ss. 
t  Ego  Manfridus  presb.  card.  tit.  sancte  Sabine  ss. 
f  Ego  Aribertus  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 
f  Ego  Astaldus'^^  presb.  card.  tit.  sancte  Prisce  ss. 


a)  Der  Text  üt  hier  in  Unordnung.  h)  f  fehlt  hei  den  Kardinaljjres- 

hytern.  c)  Nastaldus. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  89 

f  Ego  Henricus   presb.   card.   tit.   sanctorum  Xerei  et  Acliillei  ss. 

f  Ego  Oddo  diac.  card.  sancti  Greorgii  ad  Velum  aureum  ss. 

f  Ego  lacintus    diac.   card.    sancte  Marie   in  Cosmydyn  ss. 

t  Ego  Gerardus   diac.   card.   sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 

Datum    Capue    per   maniim   Eolandi   sancte   Eomane    ecclesie 

presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  VII  idus   nouembris,   indictione 

IUI,   incarnationis  dominice  anno  MCLV,   pontificatus  uero   domni 

Adriani  pape  IUI  anno  primo. 


43. 

Hadrian  IV.  nimmt  das  dem  Äbt  Petrus  von  Cluny  unterstellte 
Kloster  Mont-Saint-Jean  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm 
Besitzungen  und  Bechte,  besonders  die  Sepiütur. 

Benevent  1156  Februar  15. 

Documenta  prioratus  sancti  lohannis  de  Monte  prope  Gordonium 
s.  XVI  f.  4  Cahors  Bibl.  Comm. 

Der  nicht  formelhafte  Teil  des  Textes  lautet:  Nemus  quod  dicitur 
Capelium  et  quicquid  Gaubertus  de  Casalis  eidem  ecclesie  in  hele- 
mosinas  noscitur  concessisse;  statuimus  ut  idem  locus  cum  suis 
pertinentiis  liber  sit  et  ab  omni  indebita  exactione  immunis,  nee 
aliquis  audeat  res  ipsius  loci  minuere  uel  ei  grauamen  aliquod  aut 
molestiam  irrogare;  si  uero  monacbus  eiusdem  loci  extra  regulam 
aliquid  egerit,  ab  abbate  Cluniacensi  iustitia  requiratu;  porro  si 
clericus  uel  laycus  liber  et  absolutus  eiusdem  loci  mansionem  ele- 
gerit,  absque  alicuius  contradictione  suscipiatur  et  quicquid  de  suo 
attulerit,  liberum  ab  ecclesia  habeatur.  Ad  hoc  adiicientes  statui- 
mus,  ut  nuUus  in  eodem  loco  ad  ius  et  proprietatem  uestram'^) 
pertinente  castellum  uel  aliquam  munitionem  edificare  presumat. 
Sepulturam  quoque  u.  s.  iv. 

Adrianus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  filio  Petro 
Cluniacensi  abbati  eiusque  successoribus  regulariter  substituendis 
in  perpetuum^).  Religio  et  honestas  Cluniacensis  ecclesie. 

R.     Ego  Adrianus  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV'^^ 
f  Ego  Ymarus  Tusculanus  episcopus  ss. 
f  Ego  Guido  presb.  card.  tit.  sancti  Grisogoni  ss. 
f  Ego  Humbaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Praxedis  ss. 
f  Ego  Manfredus  presb.  card.  tit.  sancte  Sauine  ss. 

a)  nostram.        h)  in  Petri  et  Pauli  manu.        c)  BV  fehlt,  ebenso  überall  ss. 


90  Wilhelm  Wiederhold, 

f  Ego  Octauianus  presb.  card.  tit.  sancte  Cecilie  ss. 

f  Ego  Bernardus  presb.  card.  tit.  sancti  Clementis  ss. 

f  Ego  Astaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Prisce  ss. 

f  Ego  Johannes  presb.  card.  tit.  sanctorum  Siluestri  et  Martini  ss. 

t  Ego  Oddo^>  diac.  card.  sancti  Greorgii  ad  Velum  aureum  ss. 

t  Ego  Guido  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 

t  Ego  lacinctus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmydyn  ss. 

f  Ego  lohännes   diac.   card.   sanctorum  Sergii   et  Bachi  ss. 

Dat.   Beneuenti  per   manum   Eolandi   sancte   Romane   ecclesie 

presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  XVI  kal.  marcii,  indictione  IV, 

incarnationis   dominice   anno   M^C^L^V^,    pontificatus   uero   domini 

Adriani  pape  IV  anno  II. 

d)  Ado. 


48. 

Hadrian  IV.  nimmt  die  Kirche  Notre-Dame  de  Beaumont  unter 
dem  Propst  Wilhelm  in  den  ajyostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die 
Besitzungen^  die  freie  Abtsivahl  und  die  Sepultur. 

Benevent  1156  April  27. 

Coli.  JDoat  137  s.  XVII  f.  4  Paris  Bihl.  Nat.  [ÄJ.  —  Frag- 
menta  Historica  vol.  XIV  v.  1682  p.  196  (ex  Museo  Roherti  de  Gyver) 
ebenda  Ms.  lat.  12776  [B].  —  Privileges  du  comte  de  Eouergue  s.  XV 
f.  106'  Montauban  Arch.  Bep.  A.  114  [CJ. 

J-L.  10176.  Die  Abschrift  in  Montauban  ist  sehr  schlecht,  auch 
fehlen  ihr  alle  Kardinalunter  Schriften ;  die  offenbaren  Schreibfehler  ver- 
bessere ich  stillschiveigend.  —  Die  Besitzungen  sind:  In  episcopatu 
Ruthenensi  ecclesiam  sancte  Marie  de  Veireiras  ^\  ecclesiam  sancte 
Marie  de  Comps,  ecclesiam  sancti  Vincentii  de  Calm*)  cum  sua 
capella  de  Prouencos '^^j  ecclesiam  sancti  Petri  de  Molnetz '^^  eccle- 
siam sancti  Amantii  de  Anglars,  ecclesiam  sancti  Priuati,  ecclesiam 
sancti  Stephani  de  Caucas*),  ecclesiam  sancti  Simphoriani  de  Mer- 
cato  et  in  eadem  parrochia  uillam  de  Bosquato^)  cum  omni  suo 
territorio;  in  episcopatu  Albiensi  ecclesiam  sancti  Stephani  de 
Capella,  ecclesiam  sancti  Hylarii  de  Cabanes^)  cum  decimis  et  aliis 
suis  pertinentiis,  sicut  uobis  a  uenerabilibus  fratribus  nostris  Petro 


a)  Vereyriis  B,  Veyreriis  C.  h)  Calun  B.  c)  Prohencos  B,  Per- 

nencos  C.  d)  Monetz  B.  c)  Caucatz  Ä.  f)  Bosquero  A,  Boscheto  C. 

g)  Ylarii  de  Cabannas  A,  Ylarii  de  Cabanas  C. 


Papsturkunclen  in  Frankreich  VII.  91 

Ruthenensi  et  Rigaldo  Albiensi  episcopis   concessa   esse  noscuntur 
et  scripti  pagina  confirmata. 

Adrianus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Gruil- 
lelmo  preposito  ecclesie  sancte  Marie  de  Bellomonte  eiusque  fra- 
tribus  tarn  presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in 
perpetuum.  Pie  postulatio  uoluntatis. 

R.     Ego  Adrianus  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 
f  Ego  Guido  presb.  card.  tit.  sancti  Grrisogoni  ss. 
f  Ego  Vbaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Praxedis  ss. 
f  Ego  Bernardus  presb.  card.  tit.  sancti  Clementis  ss. 
f  Ego  Octauianus  presb.  card.  tit.  sancte  Cecilie  ss. 
f  Ego  Johannes  presb.  card.  sanctorum  lobannis  et  Pauli   tit.  Pa- 

macbii  ss. 
f  Ego  Henricus  presb.  card.  tit.  sanctorum  Nerei  et  Achillei  ss. 
f  Ego  Joannes   presb.   card.  tit.  sanctorum  Siluestri  et  Martini  ss. 
f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Greorgii  ad  Velum  aureum  ss. 
t  Ego  Gruido  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 
f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Nicolai  in  carcere  Tulliano  ss. 

Dat.  Beneuenti  per  manum  RoUandi  sancte  Romane  ecclesie 
presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  V  kal.  maii,  indictione  IV,  in- 
carnationis  dominice  anno  M^C'^L^VJ^',  pontificatus  uero  domni 
Adriani  pape  IV  anno  11*^. 


44. 

Hadrian  IV.  bestätigt  die  Wahl  Erzhiscliof  JBerengars  voti  Nar- 
honne.  Benevent  (1156)  Juni  1. 

Coli.  Baluse  82  s.  XVII  f.  34  Faris  Bibl.  Nat.  —  Estiennot 
Fragmenta  Historiae  vol.  XII  v.  1681  p.  294  ebenda  Ms.  lat.  12774, 
—  Laxmrte  Seleda  Monumenia  s.  XVIII  f.  482'  Toulouse  Bibl.  Comm, 
Ms.  626. 

J-L.  10182  nach  dem  Fragment  bei  Gdll.  Chr.  VI  53  und  Instr. 
40  und  den  Pariser  Manuskripten .  Zitiert  im  Inventar  von  1639 
vol.  II  f.  15  aus  Begistre  II  f.  29. 

Adrianus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  filio  B(eren- 
gario)  electo  Narbonensis  ecclesie  salutem  et  apostolicam  benedic- 
tionem.  Narbonensis  ecclesia  proprio  destituta  pastore  te  in 

patrem  et  archiepiscopum  eligere  studuit  et  ad  examen  apostolice 
sedis  electionem  suam  uoluit  presentare.  Super  qua  cum  a  fratri- 
bns  nostris   in  nostra  presentia   esset  aliquantulum   pertractatum, 


92  Wilhelm  Wiederhold, 

quoniam  per  te  ipsius  ecclesie  statum  posse  credimus  auctore  Do- 
mino in  melius  reformari,  electionem  ipsam  daximus  confirmare. 
Ideoque  per  presentia  tibi  scripta  mandamus,  quatinus,  cum  a  filiis 
nostris  clericis  Narbonensis  ecclesie  fueris  requisitus,  ad  ecclesiam 
supradictam  accedas  et  onus  episcopale  de  larga  omnipotentis  pie- 
tate  confisus  suscipias.  Dat.  Beneuenti  kal.  iun. 


45. 

Hadrian  IV.  nimmt  die  Kirche  von  Narhonne  unter  ErMschof 
Berengar  in  den  apostolischen  Schutz,  bestätigt  ihr  Privilegien  und 
Hechte  und  verleiht  dem  Erzhischof  das  Pallium. 

Lateran  1156  Dezember  9, 

Coli.  Boat  55  f.  228  (von  1668  IX  24)  Paris  Bibl  Nat,  — 
Coli.  Baluze  82  s.  XVII  f.  177  ebenda.  —  Laporte  Selecta  Monumentä 
s.  XVIII  f.  102  Toulouse  Bibl  Comm.  Ms.  625.  —  Bullarium  Ifar- 
bonense  s.  XV  f.  19  London  British  Museum  Ms.  Hart.  3570. 

J-L.  10218.  Zitiert  im  Inventar  von  1639  vol.  II  f.  15'  aus  Registre 
II  f.  31.  Die  Kopie  der  Coli.  Boat  stammt  aus  einer  Kopie  von  1640 
114  im  Archiv  von  Saint- Just  aus  „Eegistre  Numero  Vn  fulhet  47  et 
48.^  Vgl.  Nr.  39.  Bie  Besitzungen  sind:  Ecclesiam  sancti  Pauli 
cum  Omnibus  pertinehtiis  suis,  oppidum  quod  uocatur  Caput  stagni, 
Salas,  Cruscadas,  Canet,  Ventenac,  Argens,  Fontem  ioncosam, 
Auriag,  Villam  rubeam,  Scianum,  Gruissanum,  Quillanum,  Monti- 
lium,  Poalerium  cum  eorum  appendiciis,  Fontem  erectam  cum 
Omnibus  pertinentiis  suis ;  abbatiam  de  Caunis,  abbatiam  de  locone, 
abbatiam  sancti  Policarpi,  ecclesiam  de  Fenolleto  cum  omnibus 
pertinentiis  suis  et  quicquid  habetis  in  comitatu  Narbonensi  et 
Redensi,  infra  urbem  Narbonam  medietatem  ipsius  ciuitatis,  medie- 
tatem  telonei,  portatici,  rafice  salinarum  et  ceterorum  redituum 
que  a  ciuitatis  comite  tam  de  marinis  quam  de  terrenis  uiatoribus 
exiguntur;  concordiam  siue  transactionem  que  facta  est  inter  te 
et  nobilem  mulierem  Ermengardim  uicecomitissam  super  porta 
uidelicet  episcopali  et  turre,  medietate  mensis  octobris  et  medietate 
siddarum  iuxta  continentiam  et  tenorem  cartarum  que  inter  uos 
super  eadem  re  fuere  composite,  auctoritate  apostolica  confirmamus 
et  ratam  perpetuis  temporibus  decernimus  permanere;  in  mona- 
steriis  etiam  seu  ceteris  per  Narbonensem  parrocliiam  ecclesiis, 
salaa  sedis  apostolice  auctoritate,  canonicum  uobis  ius  obtinere 
concedimus.     Sane  ad  uestram  metropolim  pertinentes  episcopales 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  93 

cathedras,  uidelicet  Bitterris,  Carcassone,  Tolose,  Eine,  Agates, 
Luteue,  Magalone,  Nemausi,  Vzetice  tibi  tuisque  successoribus  in 
perpetuum  subiectas  et  obedientiam  debitam  seruare  censemns,  et 
quicquid  ex  antiquo  iure  Narbonensi  ecclesie  competit,  ratum  per- 
petuo  et  inconuulsum  manere  saneimus.  Preterea  pallium,  sicut  in 
ceteris  priuilegiis  tibi  concessum  est,  et  nos  concedimus.  Decer- 
nimus  ergo  u.  s.  w. 

Adrianus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Berengario  archiepiscopo  eiusque  successoribus  canonice  substituendis 
in  perpetuum.  Quanto  Narbonensis  ecclesia. 

E.     Ego  Adrianus  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV.") 

f  Ego  Imarus  Tusculanus  episcopus  ss. 

f  Ego  Cencius  Portuensis  et  sancte  Eufine  episcopus  ss. 

f  Ego  Gregorius  Sabinensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Guido  presb.  card.  tit.  sancti  Grisogoni  ss. 
f  Ego  Hubaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Praxedis  ss. 
f  Ego  Manfredus  presb.  card.  tit.  sancte  Sauine  ss. 
t  Ego  lulius  presb.  card.  tit.  sancti  Marcelli  ss.* 
t  Ego  Octauianus  presb.  card.  tit.  sancte  Cecilie  ss. 

f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Georgii  ad  Velum  aureum  ss. 

t  Ego  Guido  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 

f  Ego  lacintus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmidin  ss. 
Dat.    Laterani   per    manum   Eolandi    sancte    Romane   ecclesie 
presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  V  idus  decembris,  indictione  Y, 
incarnationis    dominice  'anno    MCLVI,     pontificatus    uero    domini 
Adriani  pape  IUI  anno  III. 


a)  R  und  BV  fehlen. 

Hadrian  IV.  nimmt  das  Kapitel  von  Ägde  in  den  apostolischen 
Schutz  und  bestätigt  ihm  seine  Besit^imgen  und  Hechte. 

Lateran  1156  Dezember  9. 

Cartulaire  du  chapitre  d'Agde  s.  XVIII  p.  1  Montpellier  Bibh 
Comm.  Ms.  33. 

Vgl.  Gallia  Christiana  VI  p.  703  als  für  Archidiahon  Arnidf  aus- 
gestellt. Der  nicht  formelhafte  Teil  des  Textes  lautet:  Statuentes  ut 
quascumque  possessiones  quecumque  bona  ex  concessione  bone 
memorie  Bernardi,  Raymundi,  Ermengaudi  quondam  episcoporum 
aut  alio  iusto  titulo  nunc  in  ciuitate  Agathensi,  suburbiis  et  terri- 
toriis  eins  aut  in  quibuslibet  locis  aliis  possidetis   uel  in   futurum 


94  Wilhelm  Wiederhold, 

concessione  pontificum  n.  s.  w.  bis  uocabulis :  Ecclesiam  sancte  Marie 
sitam  in  eadem  ciuitate  cum  omnibus  pertinentiis  suis,  ecclesiam 
sancti  lohannis  de  Auiatico  cum  omnibus  pertinentiis  suis  et  quic- 
quid  habetis  in  Castro  et  in  uilla  ipsius  et  in  territorio  eius,  ec- 
clesiam sancti  Martini  de  Metalliano  cum  tota  uilla  et  suis  terri- 
toriis,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Podio  cum  omnibus  suis  perti- 
nentiis, ecclesiam  sancti  Petri  de  Prugnas  cum  omnibus  suis  perti- 
nentiis, ecclesiam  sancti  Martini  de  Cohesanegues  cum  omnibus 
suis  pertinentiis,  et  quicquid  habetis  in  uilla  de  Mermiano,  quic- 
quid  habetis  in  terminio  sancti  Laurentii  de  ToroUa,  quicquid 
habetis  in  castro  de  Becciano  et  in  eius  territorio,  quicquid  habetis 
in  uilla  de  Affriano,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Fabricolis  cum  om- 
nibus suis  pertinentiis  et  quicquid  habetis  in  ipso  castro  et  in 
uilla  ipsius  et  in  eius  territorio,  ecclesiam  de  Molrano  cum  omnibus 
suis  pertinentiis  et  totum  quod  habetis  in  ipsa  uilla  et  in  eius 
territorio,  totum  quod  habetis  et  possidetis  in  uilla  de  Corbiano 
et  in  eius  territorio,  ecclesiam  sancti  Symeonis  de  Pineto  cum 
omnibus  suis  pertinentiis  et  quicquid  habetis  in  ipsa  uilla  et  in 
eius  territorio,  quicquid  habetis  in  castro  et  in  uilla  de  Marcelli- 
ano  et  in  territorio  eius,  quicquid  habetis  in  uilla  de  Pizano  et  in 
territorio  eius,  quicquid  habetis  in  castro  et  in  uilla  de  Mesaa  et 
in  eius  territorio,  ecclesiam  sancti  Pauli  de  Palnes  cum  omnibus 
suis  pertinentiis,  quicquid  habetis  in  castro  de  Florenciaco  et  in 
eius  territorio,  quicquid  habetis  in  castro  et  in  uilla  de  Montaniaco 
et  in  territorio  eius,  quicquid  habetis  in  castro  et  in  uilla  de  Almis 
et  in  territorio  eius.  Paci  preterea  et  ualuaci  uestre  in  posterum 
prouidentes,  circumdandi  et  muniendi  uallo  ab  incursu  hostium 
uillam  uestram  de  Pineto  liberam  uobis  auctoritate  apostolica  tri- 
buimus  facultatem;  quicumque  autem  hoc  ausu  temerario  inhibere 
presumpserit,  censura  districtionis  ecclesiastice  feriatur.  Decerni- 
mus  ergo  u.  s.  w. 

Adrianus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Guil- 
lelmo  archidiacono,  Petro  Raymundo  sacriste,  Guillelmo  precentori 
et  uniuersis  canonicis  Agathensis  ecclesie  tam  presentibus  quam 
futuris  canonice  ordinandis  in  perpetuum.  Officii  nostri  nos 

admonet. 

R.     Ego  Adrianus  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV*'^ 
f  Ego  Ymarus  Tusculanus  episcopus  ss. 
t  Ego  Cencius^^  Portuensis   et  sancte  Rufine   episcopus  ss. 
f  Ego  Guido  presb.  card.  tit.  sancti  Grisogoni  ss. 


a)  BV  fehl'f  ebenso  überall  f  and  ss.  b)  Lericius. 


Papsturkimden  in  Frankreich  VII.  95 

t  Ego  Hubaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Praxedis  ss. 
f  Ego  Manfredus  presb.  card.  tit.  ^^  sancte  Sabine  ss.^^ 
f  Ego  Julias  presb.  card.  tit.  sancti  Marcelli  ss. 

t  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Georgii  ad  Velum  aureum  ss. 

f  Ego  lacinthus*^  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmydyn  ss. 

f  Ego  Ildebrandus  diac.  card.  sancti  Eustacbii  ss. 

f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Nicbolai  in  carcere  Tulliano  ss. 

Datum  Laterani  per   manum  Rolandi   sancte  Eomane   ecclesie 

presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  V  idus  decembris,  indictione  V, 

incarnationis    dominice    anno    MCLYI,     pontificatus    uero    domini 

Adriani  pape  IIII''^  anno  tertio. 


c)  tit.  felilt.  d)  Diese  Unterschrift  fehlt  im  3Is.  lat.  9999  f.  1,  das 

überhaupt    nur    das   EschatokoU    von   J-L.   10219    bietet.     Vgl    S.  3  Anm.   1. 
e)  Joachimus.  f)  nostri. 


47. 

Hadrian  IV.  hesiätigt  dem  Bischof  Baimimd  von  Maguelone  eine 
von  de7i  Kanonikern  von  Maguelone  gefällte  Sentenz. 

Lateran  (1156—58)  OUoher  29, 

Bullair e  de  Veveclie  de  Montpellier  s.  XIV  f.  49'  und  f.  119 
Montpellier  ÄrcJi.  Bep.  (Eveclie  de  Maguelone- Montpellier).  —  Car- 
tulaire  F  de  Veveclie  de  Montpellier  s.  XIV  f.  119'  ebenda.  —  Bullae 
et  privilegia  episcopatus  Magalonensis  s.  XIV  f.  55'  Paris  "jBihl.  Nat. 
Ms.  lat.  14688. 

J-L.  10338  nach  Ms.  lat.  14688. 

ADRIANVS  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Raymundo  Magalonensi  episcopo  salutem  et  apostolicam  benedic- 
tionem.  Rationis  ordo  suadet  et  uigor  exigit  equitatis,  ut  que 

rationabiliter  diffinita  et  statuta  esse  noscuntur,  ne  processu  tem- 
poris  dilaba(n)tur  a  memoria  posterorum,  litterarum  fidei  committan- 
tur  et  nostro  munimine  roborentur.  Tue  itaque  petitioni  grato 
concurrentes  assensu,  diffinitionem  quam  inter  ecclesiam  de  Agau- 
tico  et  ecclesiam  de  Rocca  super  decimis  et  prouentiis  decimarum 
ipsius  ecclesie  de  Rocca  canonici  Magalonensis  ecclesie  de  mandato 
et  consilio  tuo  rationabiliter  fecerunt,  auctoritate  apostolica  con- 
firmamus  et  presentis  scripti  patrocinio  communimus.  NuUi  ergo 
omnino  hominum  liceat  hanc  paginam  nostre  confirmacionis  in- 
fringere  uel  ei  aliquatenus  contraire.     Si  quis   autem   hoc  attemp- 


96  Wilhelm  Wiederhold, 

tare    presumpserit,   indignationem   omnipotentis   Dei   et   beatornm 
Petri  et  Pauli  apostolorum  eius  se  nouerit  incursurum.  Dat. 

Lateran.  IUI  kal.  nouembris. 


48. 
Eadrian  IV.    befiehlt   den  KleriJcern    der  Diözese  Beziers,   dem 
Bischof  Wilhelm  den  schuldigen  Gehorsam  und  Achtung  zu  erweisen 
und  seine  Einhilnfte  nicht  zu  schmälern  und  gebietet  den  Mönclien, 
sich  priesterlicher  Handlungen  zu  enthalten. 

Lateran  (1156 — 58)  Dezember  16, 

Livre  noir  de  Beziers  von  1771  f.  828'  Montpellier  Arch.  Dep. 
(Chapitre  cathedral  de  Beziers).  —  Coli.  Doat  61  f,  199  (von  1668 
XII  29)  Baris  Bibl.  Nat. 

J-L.  10355  nach  Coli.  Doat. 

Adrianus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.     Dilectis  iiliis   abba- 
tibus  prioribus  clero  et  populo  per  Biterrensem  parrochiam  consti- 
tutis  salutem  et  apostolicam  benedictionem.        Venientem  ad  apo- 
stolorum limina  et  nostram  presentiam  uenerabilem  fratrem  nostrum 
Gr(uilelmum)  episcopum  uestrum   debita   benignitate   suscepimus   et 
aliquamdiu  circa  nos   commorantem  inter  fratres  nostros   honesta 
tractauimus,    quem  ad  uos  redire  cupientem  cum  gratia  sedis  apo- 
stolice  et  litterarum  nostraram  prosecutione  dimisimus   et   aniuer- 
sitati  uestre  duximus  attencius  commendandum.    Per  presentia  ita- 
que  uobis  scripta  mandamus,   quatinus  eum   benigne   et   reuerenter 
suscipiatis  et   ei  tanquam  patri   et   animarum  uestrarum   episcopo 
debitum  honorem  et  obedientiam  humiliter  deferatis.    Nichilominus 
quoque"^  uobis  presencium  auctoritate  mandamus,  ut  decimarum  et 
oblationum  porcionem,  que  secundum  statuta  canonum  et  sanctorum 
patrum  decreta  ad  ius  et   dispensationem   episcopi   spectare  dinos- 
citur,  iure  debito  et  sine  aliqua  molestia  persoluatis.    Preterea  cum 
ad  aures   nostras   perlatum   est,    quod   inter   uos    quidam   monachi 
existentes    paruulos    sollempniter    baptizare,    laieis    penitentias    et 
eucharistiam  contra  sue  professionis  regulam  dare  presumunt,  pre- 
sencium auctoritate  omnimodis  prohibemus,  ne  de  cetero  id  attemp- 
tare  presumant,   alioquin  nos  eidem  fratri  nostro   episcopo   uestro 
potestatem  concessimus,  ut  in  huiusmodi  presumptores  ecclesiastice 
seueritatis  censuram  exerceat.  Datum  Laterani''^  XVII  kal. 

ianuarii. 


a)  quicquid.  h)  Laterane. 


l 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  97 

49. 

Hadrian  IV.  gewährt  dem  Äbt  Fetrus  und  den  Brüdern  von 
Saint-Emüien  die  Freiheit  vom  Interdikt. 

Lateran  (1156 — 58)  Dezember  19. 

Martyrologium  s.  Aemiliani  Burdegalensis  s.  XII  f.  84'  Bordeaux 
Ar  eh.  Dep.  (Ärcheveche  de  Bordeaux  G.  902), 

Die  Gallia  Christiatia  II  p.  882  zitierten  ProteJctionsurhinden 
Hadrians  IV.  imd  Alexanders  III.  scheinen  verloren  zu  sein.  Das 
hei  J.  Gnadet  Saint-Jßmilion  (Paris  1841)  p.  IV  zitierte  Buch  Les 
Privileges  de  Vinsigne  eglise  de  Saint-^milion  habe  ich  nicht  gesehen. 

ADRIANYS  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Petra 
abbati  et  fratribus  ecclesie  sancti  Emiliani  salutem  et  apostolicam 
benedictionem.  Consueuit  sacrosancta  Romana  ecclesia  personas 
religiosas  et  loca  in  quibus  gratus  Deo  inpenditur  famulatus,  spe- 
cial! affectii  caritatis  diligere  et  intuitu  pietatis  talia  indulgere 
qualia  passim  non  omnibus  ecclesiis  conceduntur.  Quapropter,  di- 
lecti  in  Domino  filii,  uestris  preeibus  annuentes  statnimiis,  ut,  si 
quando  a  diocesano  episcopo  interdietum  processerit,  liceat  uobis 
in  nestra  ecclesia  clausis  ianuis,  exclusis  excommunicatis  et  inter- 
dictis,  non  pulsatis  tintinnabulis,  suppressa  noce  per  totum  officium 
diuina  misteria  celebrare.  Nulli  ergo  hominum  omnino  liceat  hanc 
nostre  constitucionis  paginam  temerario  ausu  contraire.  Si  quis 
autem  hoc  attemptare  presumserit,  indignationem  omnipotentis  Dei 
et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  eins  se  nouerit  incursurum. 
Dat.  Lat.  XIIII  kal.  ianuarii. 


50. 

Hadrian  IV.  bestätigt  dem  Bischof  (Malcarius)  von  Lodeve  ver- 
schiedene Besitzungen  und  Rechte.  1158  Juni  4, 

Regest  im  Repertorium  von  1498  f.  143  (aus  dem  Liber  privilegi- 
orum  episcoporum  Lodovensium  f.  1)  Montpellier  Ar  eh.  Dep.  (Eveche 
de  Lodeve). 

Einen  Bischof  Ilakarius  von  Lodeve  gibt  es  nicht  im  zivölften 
Jahrhundert,  ivohl  aber  zur  Zeit  Hadrians  HL,  um  885.  So  haben 
Plantavit  p.  40  und»  nach  ihm  Gallia  Chr.  VI  p.  531  die  Urkunde  Ha- 
drian HL  zugeschrieben,  aber  Hadrian  IIL  ivar  nur  ein  Jahr  lang 
Papst  884 — 885.  Mir  scheint  die  Urkunde  zu  Hadrian  IV.  zu  ge- 
hören.    Vgl.  Nr.  26  und  61. 

Kgl,  Ges.  d,  Wiss.    Nachrichten.    Phil,-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  7 


98  Wilhelm  ^Yiederhold, 

Adrianus  papa  donauit  domno  Macliario  Luteuensi  episcopo 
ecclesiam  sancti  Genesii  cum  cella  que  uocatur  sancti  Amancii  in 
pago  Luteuensi,  cum  ualle  Laurosa  et  cellani  sancte  Marie,  sancti 
Petri,  sancti  Martini  cum  ualle  Peguerolas,  cellam  sancti  lohannis, 
uillam  que  uocatur  Salascum  cum  ecclesia  sancti  Grenesii,  uillam 
Sabalianicum,  Canetum,  Villarici  et  Rochas ;  in  alio  loco  in  Bitter- 
rensi  Nizate  et  uillarem  Bardincum,  theloneum  et  mercatum  sedis 
Lodoue,  de  xllpibus  terciam  partem,  sicuti  in  regali  precepto  con- 
cessum  est  a  Karolo  magno  glorioso  rege  sibi  Adriano  ostenso. 
Dat.  pridie  non.  iunii,  pontificatus  sui  anno  IV^. 


51. 

Hadrian  IV,  ermahnt  den  Bischof  Bernhard  von  Saragossa,  wie 
schon  seine  Vorgänger  Eugen  HL  und  Änastasius  IV.  getan,  dem  Er^- 
hischof  Wilhelm  von  Auch  die  Kirche  von  Alagon  zurüdisugehen  und 
droht  den  Gottesdienst  in  dieser  Kirche  zu  verbieten,  ivenn  nicht 
hinnen  vierzig  Tagen  dies  Gebot  befolgt  sei.       (1155 — 59)  Mai  26. 

Mongaillard  Histoire  de  Ja  Gascogne  s.  XVII  f.  333  Toulouse 
Bibl.  Comm.  Ms.  718. 

Vgl.  iVV.  36.  Eine  VorurJcunde  Eugens  III.  U72d  die  Änastasius' 
IV.  sind  verloren. 

Adrianus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
B(ernardo)  Cesaraugustano  episcopo  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  Venerabilis    frater   noster   (Guilelmus)   Auscitanus 

arcbiepiscopus  directa  nuper  ad  nos  relatione  monstrauit,  quod,  cum 
predecessores  nostri  bone  memorie  Eugenius  et  Änastasius  Romani 
pontifices  tibi  et  antecessori  tuo  litteras  destinassent,  ut  ecclesiam 
de  Alagon  ex  integro  restitueritis,  in  eo  ^'^  ipso  pro  nihilo  ducentes 
ipsorum  contraire  mandatis,  eamdem  ecclesiam  restituere  noluistis. 
Quocirca  per  apostolica  tibi  scripta  mandamus,  quatenus  prefatam 
ecclesiam,  quam  per  uiolentiam  sicut  accepimus  detinere  presumis, 
memorato  fratri  nostro  sub  celeritate  restituas,  postmodum  uero, 
si  quid^^  iuris  in  ea  te  habere  confidis,  ad  presentiam  nostram  acce- 
das,  ubi  quod  iustum  fuerit,  plenarie  poteris  obtinere.  Quod  si 
infra  quadraginta  dies  post  harum  acceptionem  litterarum  effectui 
.mancipare  nolueris,  in  prefata  ecclesia  diuina  proliibemus  ex  tem- 
pore officia  celebrari.  VII  kal.  iunii. 

a)  et.  h)  que  id. 


Papstarkunden  in  Frankreich  VII.  99 

52. 

Alexander  III.  nimmt  das  Kloster  Gimont  unter  dem  Abt  Bern- 
hard m  den  apostolischen  Schutz  tmd  bestätigt  ihm  die  Besitzungen 
imcV  die  Zehnten.  IlontpelUer  1162  Mai  6. 

Auszug  in  Antiquitatum  in  Vasconia  Benedictinariim  pars  II 
von  1680  p.  486  Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat.  12752. 

J-L.  10716  nach  diesem  Ms. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.     Dilectis  filiis  Ber- 
nardo  abbati  monasterii  G-emundi   eiusque"^   fratribus   tarn   presen- 
tibus  quam  futuris  etc.  ut  supra  (d.  h.  wie  Eugen  III.  Nr.  37). 
E.^^    Ego  Alexander  ecclesie  catbolice  episcopus  ss.     BV. 
.     f  Ego  Grregorius  Sabinensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Bernardus  Portuensis  et  sancte  Eufine  episcopus  ss. 

t  Ego  Gualterius  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Hubaldus  presb.  card.  tit.  sancte  f  in  Jerusalem  ss. 
f  Ego  Albertus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Lucina  ss. 
f  Ego  Joannes  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 

f  Ego  Hyacinthus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmidin  ss. 

t  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Nicolai  in  carcere  Tulliano  ss. 

t  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 

t  Ego  Cynthius  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 

t  Ego  Raymundus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 

f  Ego  Johannes  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 
Dat.   apud  Montempessulanuni^^  per  manum  Hermanni   sancte 
Eomane  ecclesie  subdiaconi  et  notarii,  JJ  non.  maii,   indictione   X, 
incarnationis   dominice   anno   MCLXJJ,   pontificatus   domni^^  Alex- 
andri  pape  JIJ  anno  JTJ^. 


d)  et  uestris.  h)  R,  BT  fehlen,  ebenso  überall  f.  c)  Montem- 

pessulanem.  d)  domni  fehlt. 


53. 

Alexander  III.  nimmt  das  Kloster  Saint-Felix  unter  der  Friorin 
Baimunda  in  den  apostolischen  Schlitz  und  bestätigt  ihm  die  Besitzungen 
und  die  Zehnten.  Montpellier  1162  Mai  16. 

Orig.  Montpellier  Ar  eh.  Bep.  (Abbaye  de  Gigean).  —  Kopie  von 
1318  II  7  ebenda. 

Der  Text  ist  ganz  formelhaft.     Vgl.  Gallia  Chr.  VI  p.  856. 

7* 


100  Wilhelm  Wiederhold, 

ALEXANDER  EPISCOPVS  SERVVS  SERVORVM  DEL  DILEC- 
TIS  IN  CHRISTO  FILIABVS  RAIMVNDE  PRIORISSE  MONASTERII 
SANCTI  FELICIS  DE  MONTE  SEVO  EIVSQVE  SORORIBVS  TAM 
PRESENTIBVS  QVAM  FVTVRIS  REGVLAREM  VITAM  PROFESSIS 
IN  PERPETVVxM.  ]  Quotiens  illud  a  nobis. 

R.     Ego  Alexander  catholicQ  ^cclesi§  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Gregorius  Sabinensis  episcopus  ss. 

t  Ego  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Bemardus  Portuensis  et  sancte  Rufine  episcopus  ss. 

f  Ego  Gualterius  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Hubaldus  presb.   card.  tit.    sancte  Crucis  in  Hierusalem  ss. 
f  Ego  lobannes  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 

f  Ego  Albertus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Lucina  ss. 

f  Ego  lacintus   diac.    card.   sanct§  Mari§  in  Cosmydyn  ss. 
f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Nicholai  in  carcere  TuUiano  ss. 

t  Ego  Cinthyus  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 
f  Ego  Raimundus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 
t  Ego  lohannes  diac.  card.  sanct^  Mari§  in  Porticu  ss. 
Dat.  apud  Montempessulan.  per  manum  Hermanni   sancte  Ro- 
mane ecclesie  subdiaconi  et  notarii,  XVII  kal.  iun.,  indictione  X, 
incarnationis   dominice   anno  M^C^L^XIP,   pontificatus  uero   domni 
ALEXANDRI  pape  III  anno  tertio. 

B.  dep. 


5i. 

Alexander  IIL  nimmt  das  Kloster  Notre-Dame  de  la  Garde-Dieit 
unter  dem  Abt  Bernliard  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt 
ihm  Besitzungen  und  Rechte,  besonders  die  Zehntfreiheit. 

31ontpellier  1162  Juni  19. 

Dominici  Histoire  du  pays  de  Quercy  s.  XVIIl  vol.  III  p.  422 
Montaiiban  Arch.  Dep.  —  Salvat  Chroniques  du  Quercy  s.  XVIII 
Preuves  p.  190  Cahors  Bibl.  Comm,  Ms.  63. 

Die  Kopie  von  Salvat  stammt  aus  der  von  Dominici^  ihre  Ab- 
iveichungen  (Laboissonia  und  Humblandus)  sind  also  ohne  Bedeutung. 
—  Der  nicht  formelhafte  Teil  des  Textes  lautet:  Locum  de  Warda 
Dei  cum  pertinentiis  suis,  Costam  cum  pertinentiis  suis,  Essartens 
cum  uineis  et  molendinis,  RoaneUum  cum  pertinentiis  suis,  Labo- 
issiona  cum  pertinentiis  suis  et  locum  sancti  Christophori  cum 
pertinentiis  suis;   compositionem  quoque  que  inter  uos   et  fratres 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  101 

de  hospitale  sancti  Amantii  super  quibusdam  terris,  quas  excolitis, 
rationabiliter  facta  esse  dignoscitur,  sicut  in  autentico  scripto 
exinde  facto  continetur,  uobis  auctoritate  apostolica  confirmamus. 
Sane  laborum  ii.  s.  tu. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ber- 
nardo  abbati  monasterii  sancte  Marie  a  Garda  Dei  eiusque  fratri- 
bus  tarn  presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in 
perpetuum.  Religiosam  uitam  eligentibus. 

R.     Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Gregorius  Sabinensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Bemardus  Portuensis  et  sancte  Ruiine  episcopus  ss. 

t  Ego  Gualterus  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Hubaldus  presb.  card.   tit.    sancte  Crucis   in  Hierusalem  ss. 
f  Ego  Henricus  presb.  card.  tit.  sanctorum  Nerei  et  Achillei  ss. 
f  Ego  Joannes  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 
f  Ego  Albertus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Lucina  ss. 
t  Ego  Guillelmus  tit.  sancti  Petri  ad  Vincula  presb.  card.  ss. 

f  Ego  lacintus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmedin  ss. 

f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Nicolai  in  carcere  Tulliano  ss. 

f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Tbeodori  ss. 

f  Ego  Cinthius  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 

t  Ego  Ra(i)mundus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 

f  Ego  Joannes  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 
Datum  apud  Montempessulanum  per   manum  Hermanni   sancte 
Romane  ecclesie  subdiaconi  et  notarii,  XIII  kal.  iulii,  indictione  X, 
incarnationis    dominice    anno    MCLXII,    pontificatus    uero    domni 
Alexandri  pape  III  anno  III. 


55. 

Alexander  III.  nimmt  die  Kirche  Saint-Aubin  unter  der  Priorin 
Adalaidis  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die  Besitzungen 
und  die  Freiheit  von  unrechtmäßigen  Leistungen. 

Montpellier  1162  Juni  22. 

Orig.  Montpellier  Arch,  Bep.  (Ahbaye  de  Gigean). 

Nicht  formelhaft  ist  allein  der  Satz:  prefatam  ecclesiam  cum 
Omnibus  pertinentiis  suis,  quam  uenerabilis  frater  noster  bone  me- 
morie  Bremundus  quondam  Biterrensis  episcopus  ad  perpetuam  ibi 
religionem  obseruandam  uobis  pia  deuotione  noscitur  contulisse  ac 


/ 


102  Wilhelm  Wiederhold, 

proprio  scripto  confirmasse,   sab  beati  Petri  et  nostra   protectione 

U.  S.  IV. 

ALEXANDER  EPISCOPVS  SEßVYS  SERVORVM  DEI.  DILEC- 
TIS  IN  CHRISTO  FILIABVS  ADALAIDIS  PRIORISSE  ECCLESIE 
SANCTI  ALBINI  EIVSQVE  SORORIBVS  TAM  PRESENTIBVS  QVAM 
FYTVRIS  REGVLAREM  VITAM  PROFESSIS  IN  PERPETVV^I.  ] 
Religiosam  uitam  eligentibus. 

R.     Ego  Alexander  catholice  ecclesi^  episcopus  ss.     ßV. 

f  Ego  Grregorius  Sabin ensis  episcopus  ss. 

t  Ego  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 

t  Ego  Eernardus  Portuensis  et  sancte  Rufine  episcopus  ss. 

f  Ego  Gualterius  Albanensis  episcopus  ss. 
t  Ego  Hubaldus  presb.   card.   tit.    sancte  Crucis  in  Hierusalem  ss. 
f  Ego  Herricus  presb.  card.  tit.  sanctorum  Nerei  et  Achillei  ss. 

f  Ego  Albertus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Lucina  ss. 

t  Ego  lacintus   diac.   card.   sancte  Marie  in  Cosmydyn  ss. 

t  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 

f  Ego  Raimundus   diac  card.  sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 

Dat.  apud  Montempess.  per   manum  Hermanni   sancte  Romane 

ecclesie   subdiaconi  et  notarii,  X  kal.   iul.,   indictione  X,   incarna- 

tionis  dominice  anno  M^C^L^XII^,   pontificatus  uero   domni  ALEX- 

ANDRI  pape  III  anno  III^ 

B.  dep. 


56. 

Alexander  III.  nimmt  die  Abtei  Valmagne  unter  dem  Alt  Ermen- 
gaudus  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die  von  Bischof 
Wilhelm  von  Albi  geschenkte  Kirche  von  Dorsaria, 

Montpellier  1162  Juni  26. 

Auszug  in  Antiquitatum  in  Septimania,  Gothia  et  pago  Tectosagum 
seu  Occitania  Benedictinarum  pars  I  s.  XVII  p.  438  Paris  Bibl. 
Nat.  Ms.  lat.  12760. 

J-L.  10732.  Das  Regest  Ober  den  Inhalt  lautet:  Breue  Alex- 
andri  pape  ad  Ermengaudum  abbatem  Vallis  magne,  quo  mona- 
sterium  suum  snb  sna  et  sancti  Petri  protectione  suscipit  et  con- 
firmat  ecclesiam  de  Dorsaria,  quam  uenerabilis  Gruillelmus  epi- 
scopus Albiensis  intuitu  pietatis  contulit. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  103 

R.     Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV«). 

f  Ego  Gregoriiis  Sabinensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Hubaldiis  Ostiensis  episcopus  ss. 

t  Ego  Bernardus  Portuensis  et^^  sancte  Ruline  episcopus  ss. 

f  Ego  Gralterius  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Hubaldus   presb.   card.   tit.   sancte  Crucis  in  Iherusalem  ss. 
f  Ego  Henricus  presb.  card.  tit.  sanctorum  Nerei  et  AcMllei  ss. 
f  Ego  Johannes  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 
f  Ego  Albertus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Lucina  ss. 

f  Ego  Hyacinthus  diac.  ^^  card.  sancte  Marie  in  Cosmidin  ss. 

f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Nicolai  in  carcere  Tulliano  ss. 

t  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 

f  Ego  Cynthius  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 

f  Ego  Eaymundus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 

f  Ego  lobannes  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 
Datum   apud  Montempessulanum  per   manum  Ermanni  sancte 
Romane  ecclesie  subdiaconi  et  notarii,  VI  kal.   iulii,   indictione  X, 
incarnationis  dominice  anno  MCLXII,  pontificatus  domni  Alexandri 
pape  III  anno  III. 


a)  R,  BV  fehlen,  ebenso  überall  f.  &)  et  fehlt.  c)  diac.  fehlt. 


57. 

Alexander  III.  bestätig f  dem  Abt  Fontlus  und  den  Brüdern  von 
Grandselve  die  Besitzungen  und  Zehnten. 

Montpellier  1162  Juni  26. 

Originalfragment   Toulouse   Arcli.   Bep.    (Abbaye    de    Grandselve 

Nr.  6). 

LinJcs  fehlt  ein  großes  Stück',  nach  dem  liegest  des  Inventars  von 
1665  f.  2'  läßt  sich  aber  der  Text  unschwer  ivieder  herstellen.  Eine 
damcds  vorhandene  FapierTzopie  ist  verloren.  Bie  Besitzungen  sind: 
Grangiam  uidelicet  de  Cobiraco  cum  pertinentiis  suis,  grangiam 
de  sancto  lohanne  cum  pertinentiis  [suis,  grangiam  de  Cumbaro- 
gerio  cum  pertinentiis]  suis,  grangiam  de  Bollaguello  cum  perti- 
nentiis suis,  grangiam  de  Nonans  cum  pertinentiis  suis,  [grangiam 
de  Villalonga  cum  pertinentiis  suis,  grajngiam  de  Calcasacco  cum 
pertinentiis  suis,  grangiam  de  sancto  Greorgio  cum  pertinentiis  suis, 
grangiam  [de  Lasela  cum  pertinentiis  suis,  grangiam  de  Vetula] 
aqua  et  de  Bannols  cum  pertinentiis  suis  et  grangiam  de  Riuuo- 
manent  cum  pertinentiis  suis. 


104  Wilhelm  Wiederhold, 

[ALEXANDER  EPISCOPYS  SEEVYS  SERVORVM  DEL  DI- 
LECTO  FILIO  PONTIO  A]BBATI  MONASTERII  GRANDISSILVE 
EIVSQYE  FRATRIBVS  TAM  PRESENTIBVS  QVAM  FVTVRIS  RE- 
GVLAREM  VITAM  PROFESSIS  IN  PERPETVVM.  | 

[R.     EJgo  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

ff  E]go  Gregorius  Sabinensis  episcopus  ss. 

[f  E]go  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 

[f  E]go  Bernardus  Portuensis  et  sancte  Eufine  episcopus  ss. 

[f  EJgo  Gualterius  Albanensis  episcopus  ss.") 
f  Ego  lacintus  diac.  card.  sanct^  Mari^  in  Cosmydjm  ss. 
f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Nicholai  in  carcere  Tulliano  ss. 
f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodor!  ss. 
f  Ego  Cinthyus  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 
f  Ego  Eaimundus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 
f  Ego  lohannes  diac.  card.  sancte  Mari^  in  Porticu  ss. 

[Dat.  apud  Montempessulanuin  per  manum  Hermanni  sancte 
Romane]  ecclesie  subdiaconi  et  notarii,  YI  kal.  iulii,  indictione  X^. 
incarnationis  dominice  anno  BPC^LX^II^,  pontificatus  uero  domni 
ALEXANDRI  pape  III  anno  tertio. 

B.  dep. 


a)  Bann  fehlen  vier  Kardinalpresbyter. 


58. 


Alexander  III.  entscheidet  einen  Streit  mvischen  dem  Bischof 
Petrus  von  Bodez  und  dem  Abt  tmd  den  Brüdern  von  Saint -Victor 
in  Marseille  ivegen  der  Kirche  von  Boisouls  zu  Gunsten  des  Bischofs. 

Montpellier  1162  Jidi  11. 

Kopie  s.  XIV  Rodez  Ar  dt.  Bep.  (Chapitre  de  Rodez,  Bozouls 
Liasse  1). 

Ber  Text  ist  bis  auf  die  durch  die  andere  Adresse  bedingten 
Änderungen  uörtlich  gleich  dem  der  Urkunde  von  1162  VII  6  J-L. 
10737  (ed.  Collection  de  cartulaires  de  France  IX  p.  244).  L.  Ser- 
vieres  Histoire  de  Veglise  du  Bouergue  (Rodez  1874)  pt*  -^^^  zitier 
die  Urkunde  zu  1181, 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  r)ei.  Yenerabili  fratri 
Petro  Ruthenensi  episcopo  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Quociens  controuersie  int  er  personas. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  105 

R.     Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Grregorius  Sabinensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 

t  Ego  Bernardus  Hostiensis  et  sancfce  Rufine  episcopus  ss. 

f  Ego  Gualterius  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Hubaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Crucis  in  lerusalem  ss. 
f  Ego  Henricus  presb.  card.  tit.  sanctorum  Nerei  et  Achillei  ss. 
f  Ego  lobannes  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 
f  Ego  Albertus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Lucina  ss. 
f  Ego  G[uillelmus]  presb.  card.  tit.  sancti  Petri  ad  Vincula  ss. 

f  Ego  lacinctus  diac.  card.  sancte  Marie   in  Cosmydyn  ss. 

f  Ego  Odo  diac.  card.  sancti  Nicholai  in  carcere  Tulliano  ss. 

f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 

f  Ego  Cinthyus  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 

f  Ego  Raimundus  diac.  "^  card.  sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 

f  Ego  Johannes  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 
Dat.     aput    Montempessulan.     per    manum    Hermanni    sancte 
Romane,  ecclesie    subdiaconi   et   notarii,    V   id.    iuL,   indictione   X, 
incarnationis  ^^  dominice  anno  M^C^LX^IP,   pontificatus  uero  domni 
Alexandri  pape  III  anno  tercio. 


a)  diac.  fehlt  h)  incarnatione  dominice  anno  domini. 


59. 

Alexander  III.  nimmt  das  CisterzienserMoster  Bonneval  unter 
dem  Äbt  Ademar  in  den  apostollscJien  Schutz  und  bestätigt  ihn  die 
Besitzungen  und  die  Zehntfreiheit.  Mende  1162  Juli  26. 

Coli.  Doat  140  f.  16  (von  1667  IV  30)  Paris  Bihl.  Nat.  — 
Pieces  remises  au  senechal  de  Bouergue  s.  XVI  f.  5  Montauban  Ärch. 
Bep.  A.  113  [B]. 

J-L.  10751  nach  Coli.  Boat.  Bie  Kopie  in  Montauban  ist  sehr 
schlecht.  —  Bie  Besitzungen  sind:  Grangiam  Puciacum,  Verucam, 
Marsil«\  Bellacara^^,  Tegulam,  Seram^\  alodium^^  Empiaci^)  et  alo- 
dium'^'  Abiaci'^  cum  omnibus  pertinentiis  suis. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ade- 
maro^^  abbati  monasterii  Boneuallis  eiusque  fratribus  tarn  presen- 


d)  Marpi  B.  h)  Belacara  B.  c)  Terram  B.  d)  allodium  B. 

e)  Curpiaci  B.  f)  Abraci  B.  g)  Ademario  B. 


106  Wilhelm  Wiederhold, 

tibus    quam    futuris    regulärem    uitam    professis     in    perpetuum. 
Religiosam  uitam  eligentibus. 

R.  Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     ßV.^^ 

j  Ego  Gregorius  Sabinensis  episcopus  ss. 

t  Ego  Bernardus  Portuensis  et  sancte  Rufine  episcopus  ss. 

t  Ego  Gualterius  Albanensis  episcopus  ss. 

t  Ego  Vbaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Vbaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Crucis  (in  lerusalem)  ss. 
t  Ego  Henricus  presb.  card.  tit.  sanctorum  Nerei  et  Achillei  ss. 
t  Ego  lobannes  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 

t  Ego  lacintus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmidyn  ss. 

t  Ego  xlrdicio')  card.  diac.  sancti  Theodori  ss. 

t  Ego  ßaimundus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 

Dat.  Mimatensi  per  manum  Hermanni  sancte  Romane  ecclesie 

subdiaconi  et  notarii,  VII  kal.  augusti,  indictione  X,  incarnationis 

dominice    anno    M^C^LX^II^,    pontificatus    uero    domni    Alexandri 

pape  III  anno  tertio. 


h)  BV,  f  und  ss  fehlen.  i)  Henricus  B. 


60. 

Alexander  III.  nimmt  das  Kloster  Saint-Guiniem-le-Besert  unter 
dem  AU  Bichard  nach  dem  Vorgange  Eugens  III.  und  Hadrians  IV^ 
in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die  Besitzungen  und 
Rechte.  Tours  1162  Oktober  25. 

Kopie  s.  XIII  Montpellier  Ar  eh.  Bep.  (Abbage  de  Saint-Guil- 
hem-le-BesertJ.  —  Kopie  von  1591  Toulouse  Ar  eh.  Bep.  (Prieure  de 
Notre-Bame  de  La  Baurade  mit  VIII  id.  nov.^  —  Ms,  lat.  12778 
f.  259'  Paris  Bibl,  Nat.  —  Ms.  lat.  11899  f,  160  und  f.  175  ebenda. 
—  Auszug  im  Ms.  lat.  12672  f.  190'  ebenda. 

J-L.  10769.  Vgl.  auch  Leon  Vinas  Visite  retrospective  ä  Saint- 
Guilhem-dU'Bcsert  (Montpellier  1875)  p.  121.  Bie  Vor  Urkunde 
Eugens  III.  ist  J-L.  8947,  die  Hadrians  IV.  ist  verloren.  Bie  Be- 
sitzungen sind:  In  Lutheuensi  episcopatu  fiscum  sancti  Genesii  Li- 
tenis  et  ecclesiam  sancti  lohannis  cum  uilla  et  munitione  sua  ce- 
terisque  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancti  Martini  cum  fisco  de 
Castrias,  ecclesiam  sancti  Saturnini  de  Seiraz  cum  fisco,  ecclesiam 
sancti  Felicis,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Montepetroso  cum  ca- 
pellis  suis,   scilicet  sancti  Petri  de  Montepetroso   et  sancte  Marie 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  107 

de  Gairigua;  in  episcopatu  Biterrensi  fiscum  Miliaci  cum  ecclesia 
sancti  Guilielmi,  ecclesiam  sancti  Peragorii,  ecclesiam  sancti  Ge- 
nesii  de  Campaniano,  ecclesiam  sancti  lohannis  de  Murouetulo  cum 
capella  eiusdem  castri  cum  decimis  et  aliis  pertinentiis  suis,  eccle- 
siam sancti  Vincentii  de  Popiano  cum  pertinentiis  suis;  in  episco- 
patu Xemausensi  prioratum  sancti  Petri  de  Salue  cum  uniuersis 
ecclesiis  et  pertinentiis  suis,  scilicet  cum  ecclesiis  sancti  Saturnini 
de  ualle  Pompiniani,  sancti  Martini  de  Nomoglet  cum  capella  sua, 
ecclesiam  sancti  lacobi  de  Yoiraz,  ecclesiam  sancti  Sebastiani  de 
Malenca,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Ledano;  in  episcopatu  Vheti- 
censi  ecclesiam  sancti  Theodoriti,  ecclesiam  sancti  Egidii  de  Porta 
cum  uilla  sua;  in  episcopatu  Mimatensi  ecclesiam  sancti  Germani 
de  Valle  Calberta  cum  capella  sancti  Petri,  ecclesiam  sancti  Andree 
de  Ancisa,  ecclesiam  sancti  Stepbani  de  Valle  Francisca,  ecclesiam 
sancti  Petri  de  Mairois  cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancti 
Guillelmi  de  Sperone,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Bers  cum  per- 
tinentiis suis;  in  episcopatu  Aguatensi  ecclesiam  sancti  Martini  de 
Caues  cum  decimis  primiciis  et  aliis  pertinentiis  suis,  ecclesiam 
sancti  Petri  de  Fontemartis  cum  pertinentiis  suis;  in  episcopatu 
Magalonensi  ecclesiam  sancti  Martini  de  Londris  cum  capella  sancti 
Gerardi  de  Castro  Lundrensi  et  decimis  ceterisque  pertinentiis  suis, 
ecclesiam  sancti  Michaelis  de  Grimiano  cum  pertinentiis  suis;  in 
episcopatu  Viuariensi  ecclesiam  sancti  Hylarii  et  sancti  Martini 
cum  pertinentiis  suis  de  Espedonia,  in  episcopatu  Vapicensi  eccle- 
siam sancti  Desiderii  de  Mota  et  ecclesiam  sancti  Petri  de  Vlmobel 
cum  appendiciis  suis ;  in  episcopatu  Euthenensi  ecclesiam  sancte 
Marie  de  Cornucio  cum  capella  decimis  et  aliis  pertinentiis  suis, 
ecclesiam  sancti  Stephani  de  Larzaco,  ecclesiam  sancte  Eulalie, 
ecclesiam  sancte  Marie  de  Cisterna,  ecclesiam  sancti  Martini  de 
Mauriaco,  ecclesiam  sancti  Amancii  de  Buxia,  ecclesiam  sancti  Ca- 
prasii,  ecclesiam  sancti  Saturnini  et  sancti  luliani  de  Creissel  cum 
decimis  et  omnibus  earum  pertinentiis;  in  prouinciis  Hyspanie  in 
episcopatu  Legionensi  uillam  que  uocatur  Vallis  Salicis  cum  omni- 
bus que  beato  Guillelmo  ibidem  pertinent,  in  episcopatu  Asteri- 
censi  ecclesiam  sancti  Vincentii  cum  omnibus  pertinentiis  suis,  in 
episcopatu  Bracarensi  ecclesiam  sancte  Marie  de  Ariano  cum  omni- 
bus suis  pertinentiis  et  cum  omnibus  aliis  possessionibus,  que  sunt 
iuris  beati  Guillelmi  in  prouinciis  Hyspanie.  Crisma  uero,  oleum 
sanctum  u.  s.  iv.  Sepulturam  quoque  u.  s.  lu.  Obeunte  uero  te 
II.  s.  w.  Quieti  etiam  et  securitati  uestre  prouidere  uolentes,  libe- 
ram  uobis  tribuimus  facultatem  uallandi  uillam  sancti  lohannis  et 
uallos  ibi  factos  reficiendi  et  muris  eam  aliisque  ad  tuitionem  eins 


1Q3  Wilhelm  Wiederhold, 

edificiis  circumdandi.  salua  concordia  que  inter  uos  et  fratres  Ania- 
nensis  monasterii  facta  est.  Capitulo  preterea  presenti  statuimus, 
ut  quascumque  decimas  et  ecclesias  aliasue  possessiones  uos  uel 
illi  a  quibus  rationabiliter  acquisite  sunt,  a  XL  annis  usque  nunc 
continuata  cum  possessione  illorum  possessione  uestra  sine  inter- 
ruptione  legitima  possedistis,  quiete  in  perpetuum  habeatis.  Sane 
fratribus  Anianensibus  ad  sopita  litigia  suscitanda  omnem  facul- 
tatem  obstruere  cupientes,  auctoritate  apostolica  inhibemus,  ut 
nullam  omnino  subiectionem  in  monasterio  uestro  requirant,  sed 
ita  perpetuis  temporibus  sine  ulla  refraguatione  obseruent,  sicut 
a  felicis  memorie  papa  Vrbano  predecessore  nostro  dinoscitur  in- 
stitutum.  Sancimus  itidem,  ut  iusta  constitutiones  felicis  memorie 
pape  Calixti  predecessoris  nostri  monasterium  ipsum  a  nullo  alio 
nisi  Romano  pontifice  uel  leguato  ipsius  interdicto  subiciatur,  set 
in  sola  sedis  apostolice  subiectione  persistat,  uos  autem  excommu- 
nicatos  et  interdictos  iuxta  formam  ecclesiasticam  uitare  modis 
Omnibus  oportebit.  Sane  noualium  uestrorum  t/.  s.  w.  bis  decimas 
exigat.  Ad  pacem  et  quietem  preterea  monasterii  uestri  statuimus, 
ut  circa  ipsum  a  uilla  sancti  lobannis  usque  ad  fossatos  et  usque 
ad  eschossam  nullus  hominem  capere  uel  rapinam  audeat  aut  uio- 
lentiam  exercere.  Si  quis  autem  hoc  attemptare  presumpserit  et 
secundo  tertioue  commonitus  emendare  contempserit,  reus  apostolice 
indignationis  existat  et  ab  episcopo,  ad  cuius  dyocesim  pertinuerit, 
censura  ecclesiastica  feriatur.  Preterea  pro  beati  Guillelmi  reue- 
rentia  interdicimus,  quatinus  nee  episcopo  nee  clericis  nee  aliquibus 
personis  facultas  sit  ab  itinere  v.  s.  w.  tvie  Engen  HL  J-L.  8947. 
Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ri- 
cardo abbati  sancti  Gruillelmi  eiusque  fratribus  tam  presentibus 
quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum.  Quotiens 
illud  a  nobis  petitur. 

R.     Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.    BV. 
f  Ego  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 
t  Ego  Bernardus  Portuensis  et  sancte  Rufine  episcopus  ss. 
t  Ego  Gualterius  Albanensis  episcopus  ss. 

t  Ego  Hubaldus  presb.   card.   tit.   sancte  Crucis  in  Iherusalem  ss. 
f  Ego  Albertus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Lucina  ss. 
t  Ego  Guilelmus  tit.  sancti  Petri  ad  Vincula  presb.  card.  ss. 

t  Ego  lacintus  diac.   card.    sancte  Marie   in  Cosmj^dyn  ss. 
t  Ego  Oddo  diac.  card.  sancti  Nicholai  in  carcere  Tulliano  ss. 
t  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 
t  Ego  Boso  diac.  card.  sanctorum  Cosme  et  Damiani  ss. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  109 

Dat.  Turon.  per  manum  HermaDni  sancte  Romane  ecclesie 
subdiaconi  et  notarii,  VIIl^  kal.  nouembris,  indictione  XI^,  incar- 
nationis  dominice  anno  M^C^LX^II^,  pontificatus  uero  domiii  Alex- 
andri  pape  tercii  anno  quarto. 


61. 

Alexander  III.  bestätigt  dem  Bischof  Gan^el'm  von  Lodeve  nach 
dem  Vorgange  Eugens  III.  die  Besitzungen. 

Tours- 1162  (OUoher—1163  Januar). 

Begest  im  Bepertorium  von  1498  f.  143'  (aus  dem  Liier  privile- 
icrum  episcoporum  Lodovensiiim  f.  3  und  4)  Montpellier  Ärch.  Dep. 
(Eveche  de  Lodeve). 

Zitiert  Plantavit  p.  90.     Vgl.  Nr.  26  und  50. 

Alexander  papa  donauit  domno  Graucelino  Lodouensi  episcopo 
quidquid  concessione  pontificum  aut  largitione  regum  uel  alias  de 
presenti  uel  in  futurum  possideret,  illibata  permanerent  et  expli- 
cuit  abbatiam  sancti  Saluatoris  cum  ipsa  ciuitate  Lodouensi  cum 
ecclesia  sancti  Petri,  ecclesiam  sancti  Andree  cum  capellis  suis  et 
cum  Castro  de  Montebruno,  ecclesiam  de  Cornilio  cum  monte  in 
quo  sita  est,  de  Pegayrol  cum  uilla  et  ualle,  ecclesiam  de  Lauroso 
cum  uilla  et  ualle,  ecclesiam  de  Rippa  cum  uilla  et  parrochia, 
ecclesiam  cum  uilla  de  Salasco,  ecclesiam  de  Sellis  cum  uilla,  de 
Nauas  cum  uiUa,  sancti  Fructuosi  cum  uilla,  de  Salsis,  sancti 
Cypriani,  de  Sobers,  de  Somonte  cum  capella,  de  Planis  cum  uilla 
et  cum  capellis,  sancti  Agricole  cum  capella,  de  Runimacbo  cum 
capellis,  de  Othone,  de  Moreze,  de  Claromonte,  de  Rogas  cum 
capellis,  de  Fontecassio,  de  Goxia,  de  Marifonte  cum  capella,  de 
Aurelas,  de  Abriniaco,  de  Caneto,  de  Orsayrolis,  de  Auoirate  cum 
capella,  de  Bosco,  sancti  Saturnini  cum  capellis  suis,  de  Anizate 
cum  capella,  de  Seyrate,  sancti  Andree,  de  Masoniis,  de  Cloues, 
sancti  Genesii  cum  capella,  de  Gurgite  nigro,  sancti  Stepbani  de 
Gorgas,  sancti  Laurentii  de  Yalleta  cum  uilla,  sancte  Eulalie, 
sancti  Mauricii  cum  uilla,  uillam  de  Balmis  cum  monte,  castrum 
de  Leracio,  de  Sobeis,  de  Foderia,  de  Albayga,  de  Elzeria,  podium 
de  Gibret,  in  Bitterrensi  comitatu  castrum  de  Nizate,  archidia- 
conatum  sancti  Petri,  theloneum  ex  Lodouensi  comitatu,  quemad- 
modum  largitione  Karoli  magni  et  predecessoris  sui  Eugenii  pape 
concessione  Lutauensis  ecclesia  bactenus  possiderat.  Dat.  Turon., 
MCLXU,  pontificatus  Alexandri  tertii  anno  IIII'\ 


110  Wilhelm  Wiederhold, 

Alexander  HI.  nimmt  das  Kloster  Saini-Pierre  de  Condom  vnter 
dem  AU  Garsias  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die 
Besitzungen,  die  freie  Wahl  des  Abts  und  das  Präsentationsrecht  gegen 
eine  Zahlung  von  fünf  solidi  der  Landesmünze. 

Tours  1163  Juni  5. 

Larcher  Cartulaire  de  Condom  s,  XVIII  p.  89  Condom  Archives 
municipales  [B].  —  Auszug  in  Antiquitatum  in  Vasconia  Bcnedicti- 
narum  pars  II  von  1680  p.  499  Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat.  12752  [CJ. 

J-L.  10879  nach  dem  Auszug  im  Ms.  lat.  12752.  Die  Liste  der 
Besitzungen  lautet:  Ex  dono  Ugonis  quondam  Aginnensis«^  episcopi 
quidquid*)  in  pago  Leumanie^^  ex  iure  patrimonii  sui  uobis  contulit, 
uidelieet  ecclesiam  sancti  Petri  et  locum  qui  dicitur  Condomus  cum 
Omnibus  appendiciis  suis,  ecclesiam  quoque  de  Grolan'^^  cum  omnibus 
appendiciis  suis,  ecclesiam  sancti  Sigismundi  et  uillam  cum  omnibus 
appendiciis  suis,  ecclesiam  de  Coyssed,  ecclesiam  sancte  Marie  de 
Cassania*^  et  uillam  cum  omnibus  appendiciis  suis,  ecclesiam  de 
Bomaco  cum  omnibus  appendiciis  suis,  ecclesiam  sancte  Rufine  de 
Gelebad  cum  appendiciis  suis,  ecclesiam  de  Marsano  cum  appen- 
diciis suis,  ecclesiam  de  Marcarin  et  uillam  que  appellatnr  Serra 
cum  omnibus  appendiciis  suis,  ecclesiam  de  Sendeto''^  cum  appen- 
diciis suis,  ecclesiam  de  Pujol  cum  appenditiis  suis^\  ecclesiam  de 
Caltdrod^'^  et  uillam  cum  omnibus  pertinentiis  suis,  ecclesiam  de 
Neraco  et  uillam  cum  appendiciis  suis,  ecclesiam  de  Laured '^  cum 
omnibus  appendiciis  suis,  ecclesiam  de  Molas  cum  appendiciis  suis, 
ecclesiam  de  Brus  cum  appendiciis  suis,  ecclesiam  de  Franciscano *^ 
et  uillam  cum  omnibus  appendiciis  suis,  ecclesiam  Saluitatis  et 
uillam  cum  omnibus  appendiciis  suis,  ecclesiam  de  Nadesna  cum 
omnibus  appenditiis  suis,  ecclesiam  de  Stasuilla''  cum  omnibus 
appenditiis  suis,  ecclesiam  de  Malauat  cum  appendiciis  suis  et 
uillam  que  appellatur  Tanuilla  cum  omnibus  appendiciis  suis, 
ecclesiam  de  Sagardam*"^  in  Ferenciaco  "^  ef^  ecclesiam  Villanoue, 
ecclesiam  sancti  Gorgonii^^,  ecclesiam  sancte  Gelete  inxta  castrum 
Pardelani,  terram  que  uocatur  Calauetum  et  terram  Rilote«^  ec- 
clesiam  de  Captissano'^   et  uillam   cum   omnibus   appendiciis    suis. 


a)  Agenni  B.           h)  quicquid  J5.  c)  Leomanie  B.  d)  Golard  B. 

e)  Cassanea  B.                 f)   Sendet  B.  g)   Diese   Besitzung  fehlt   in    C. 

h)  Calsdrot  B.  i)  Caused  B.  1c)  Francescano  B.             l)  Stauilla  B. 

m)  Sagardera  B.  n)  Fezenciaco  B.  o)  et  fehlt  in  C.          p)  Gorgoni  B. 

q)  Vilote  B.  r)  Caplissa  B. 


Papsturkundeu  in  Frankreich  YII.  Hl 

Hoc  quoque  presenti  capitulo  subiungimus,  ut  ipsum  monasterium 
et  abbas  eius  uel  monachi  ab  omni  secuJaris  seruitii  sint  infesta- 
tione  securi  omnique  grauamine  mundane  oppressionis  remoti  in 
sancte  religionis  obseruatione  seduli  atque  quieti  et  nuUi  seculari 
potestati  nee  uilla  nee  ipsi  monacbi  aliqua  sint  ratione  subiecti. 
Obeunte  nero  te  nunc  ii.  s.  iv. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis 
Garsie  abbati  monasterii  sancti  Petri  siti  in  loco  qni  dicitur  Con- 
domiis  eiusque  fratrfbus  tarn  presentibus  quam  futuris  regulärem 
uitam  professis  in  perpetuum.  Quotiens  illud  a  nobis  petitur. 

Dat.  Turonis  per  manum*^  Hermanni  sancte  Eomane  ecclesie 
subdiaconi  et  notarii^),  non.  iunii,  indictione  XI,  incarnationis  do- 
minice  anno  MCLXIII,  pontificatus  uero  domni  Alexandri  pape  III 
anno  IV. 


s)  magistrum  B.  t)  subdiaconum  notarinonis  B. 


63. 


Alexander  III.  beauftragt  den  Abt  Bertram  von  Sainte-Croix  in 
Bordeaux  ihn  m  Epiphanias  die  notwendigen  Beförderungsmittel  zu 
stellen,  Bens  (1163—64)  November  22. 

Fragmenta  historiae  Aquitanicae  IX  v.  1679  p.  822  (ex  ms.  codice 
S.  Cnicis  Burdegalensis)  Baris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat.  12771. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  filio  B(er- 
trando)  abbati  sancte  Crucis  Burdegalensis  salutem  et  apostolicam 
benedictionem.  Quoniam  de  tua  sinceritate  plenam  spem  fidu- 

ciamque  tenemus,  idcirco  a  tua  liberalitate  super  hiis  quibus  indi- 
gemus,  indubitanter  consilium  pariter  et  auxilium  postulamus. 
Quapropter  dilectionis  tue  prudentiam  rogamus  plurimum  atque 
monemus,  quatinus«)  decenti  equitatura  cum  apparatibus  suis  intra 
proximam  Epiphaniam  nobis  ita  opportune  studeas  et  liberaliter 
prouidere,  quod  non  exinde  debeamus  probitatem  tuam  in  hac  ^)  parte 
non  immerito  commendare  et  multiplices  gratiarum  actiones  referre. 
Dat.  Senonis  X  kal.  decembris. 


a)  Im  Ms.   stellt   quatinus   in  uita  decenti   u.  s.  w.,   womit  ich  nichts   anzu- 
fangen u-eiß.  b)  hec. 


112  Wilhelm  Wiederhold, 

u. 

Alexander  III.  bestätigt  dem  Abt  Bertram  und  den  Brüdern 
V071  Sainte-Croix  in  Bordeaux  das  Kloster  Saint- Macair e. 

Sens  (1163—64)  Dezember  17. 

Kopie  s.  XVII  Bordeaux  Ar  eh.  Bep.  (Abbaye  Sainte-Croix  de 
Bordeaux  B,  27).  —  Fragment  im  Monasticon  Benedictinum  voh  IX 
f.  152  Baris  Bibh  Nat.  Ms.  lat.  12666. 

J-L,  10988  nach  Ms.  lat.  12666.  Vgl  Gallia  Chr.  II  p,  861  und 
Coli.  Diqniij  822  f.  109  Paris  Bibl.  Nat. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ber- 
trauno  abbati  et  fratribus  monasterii  sancte  Crucis  salutem  et 
apostolicam  benedictionem.  Cum  inter  uos  et  filios  nostros 

monaclios  saneti  Macarii  super  obedientia  et  subiectione,  quam  uobis 
et  monasterio  uestro  ab  eis  et  ab  eoiam  ecclesia  debitam  dicebatis, 
diutissima  iam  questio  agitata  fuisset,  tandem  uobis  et  illis  pariter 
nostro  conspectui  presentatis,  plurimas  rationes  tam  in  scriptis 
quam  in  sacrorum  canonum  ac  legum  allegationibus  et  etiam  pie 
recordationis  Calixti  et  Honorii  Romanorum  pontificum,  quorum 
primns  E,ome  in  generali  concilio  eiusdem  ecclesie  subiectionem 
uestro  monasterio  adiudicauerat,  quod'')  et  Honorius  auctoritate 
apostolica  confirmauerat,  etiam  ex  instrumento  quondam  Engolis- 
mensis  episcopi,  tunc  apostolice  sedis  legati,  predietam  ecclesiam 
beati  Macarii  eidem  monasterio  uestro  cognouimus  de  iure  subiec- 
tam,  licet  aduersa  pars  instanter  contenderet,  non  ecclesiam  mona- 
sterio sed  personas  ipsius  loci  abbati  uestro  subditas  esse  debere. 
No8  uero  ...  de  communi  fratrum  nostrorum  consilio  auctoritate 
sedis  apostolice  iudicauimus,  ut  tam  ecclesia  illa  quam  monachi  eius 
perpetuo  debeant  in  obedientia  et  subiectione  uestri  sepedicti  mona- 
sterii permanere.  Vt  hec  nostra  decisionis  sententia  futuris  semper 
temporibus  inuiolabiliter  obseruetur,  eam  uobis  et  per  uos  eidem 
monasterio  uestro  auctoritate  apostolica  confirmamus  et  presentis 
scripti  patrocinio  communimus.  Statuentes  ut  nulJi  omnino  homi- 
num  liceat  hanc  paginam  nostre  sententie  ac  diffinitionis  infringere 
uel  ei  aliquatenus  contraire.  Si  quis  hoc  attentare  presumpserit, 
indignationem  omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apo- 
stolorum  eius  se  nouerit  incu^^surum.  Dat.  Senonis  XVI  kal. 

ianuar. 


* 


a)  quod  feMt,  dafür  freier  Raum. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  113 

65. 

Alexander  III,  befiehlt  dem  Abt  Petrus  von  La  Saiive-majeure  ein 
für  die  Mönche  von  Saint-Macaire  bestimmtes  Schreiben,  das  der  Abt 
von  Sainte-Croix  nicht  überbringen  liiolle,  diesen  zuzustellen. 

Sens  (1163—64)  Dezember  19, 

Estiennot  Fragmenta  historiae  Aquitanicae  t,  IX  von  1679  jp.  321 
(ex  ms.  codice  s.  Crucis  Burdegalensis)  Paris  Bibl,  Nat.  Ms.  lat.  12771. 

Vgl.  Gallia  Chr.  II  p,  870. 

Alexander  episcopus  seruus  sernorum  Dei.  Dilecto  filio  Petro 
abbati  Silue  maioris  salutem  et  apostolieam  benedictionem.  Litteras 
quasdam  super  negotio  sanete  Crucis  dilectis  filiis  nostris  monacliis 
sancti  Macharii  destinamus.  Verum  quia  dilectus  fiKus  noster 
abbas  sanete  Crucis,  qui  eis  deberet  easdem  litteras  presentare, 
non  ad  eos  duxerit  ita  recenter  post  latam  contra  ipsos  sententiam 
accedendum,  rogamus  dilectionem  tuam  atque  mandamus,  quatenus 
litteras  ipsas  ab  eodem  abbate  recipias  et  eas  predictis  monachis 
continuo  reddere  non   postponas"\  Dat.   Senonis   XIV  kal. 

ianuarii. 


a)  posponas. 


Alexander  HL  nimmt  das  Kloster  Notre-Bame  de  la  Sauve- 
majeure  unter  dem  Abt  Petrus  in  den  apostolischen  SQhutz  und  be- 
stätigt ihn  die  Besitzungen,  die  Zehnten,  die  Freiheit  vom  Interdikty 
die  freie  Äbtswahl,  die  Sepultur  und  das  Präsentationsrecht, 

Sens  1164  Juni  11, 

Chartularium  maius  Silvae  majoris  s,  XIII  p.  312  Bordeaux  Bibl. 
Comm.  Ms.  769  vol.  IL  —  Chartidarium  minus  s.  XIV  p,  205  ebenda 
Ms.  770. 

Die  Besitzungen  sind:  Ecclesiam  sancti  Dyonisii  de  Brocbares 
cum  Omnibus  pertinentiis  suis,  Broellam,  Bellamuallem,  Chintreium, 
Griseium,  sanctam  Probam,  sanctum  Paulum,  sanctum  Leodegarium 
cum  Omnibus  ad  eas  pertinentibus,  Noui,  Balbi,  Sauxeium,  Luge- 
rium,  ecclesiam  de  Bonacurte,  ecclesiam  de  Griseio"),  ecclesiam  de 
Seio  cum  omnibus  pertinentiis  suis,  ecclesiam  Braccensem  cum 
appendentibus  *)  capellis  scilicet  de  laponino  Sarco,  de  Capella,   de 


a)  vorher  getilgt  Ceio.  b)  cum  appendentibus  cum  appendentibus. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  8 


\l4i  Wilhelm  Wiederhold, 

Faidegnetj  ecclesiam  de  Amoseio,  capellani  de  Monte  Ermerio, 
Corne  .  .  m,  Caprariam,  ecclesiam  sancti  lohannis  de  Breis,  eccle- 
siam saneti  Simphoriani  de  Combloso,  ecclesiam  de  Neronisuilla 
cum  pertinenciis  earmn,  ecclesiam  sancte  Marie  de  Sopis  cum  tota 
decima  et  aliis  pertinenciis  suis,  quartam  partem  ecclesie  de  Er- 
mauuilla  et  medietatem  decime  et  terram  quam  habetis  in  parro- 
chia,  ecclesiam  Dunonis  et  Beline  et  filiorum  suorum,  terram  de 
Sez  cum  molendinis,  totum  usuarium  in  nemore  de  Lanci  et  man- 
suram  cum  pratis,  Chametum  ex  dono  Alberici  Clementis  et  Amau- 
rici  quicquid  uobis  oblatum  fuerit  de  feodis  eorum,  ex  dono  Adam 
de  Chale  et  Gilonis  filii  eins  decem  solides  apud  Seiam  et  terram 
de  Fontenas  et  uiuarium  et  quicquid  intuitu  Dei  uobis  datum 
fuerit  de  feodis  eorum,  ex  dono  Guidonis  uicecomitis  tres  modios 
annone  in  molendinis  de  Banals,  ex  dono  Alberici  Forestarii  et 
uxoris  sue  molendinum  de  Noiseto,  ex  dono  Rainardi  de  Limaiz 
totum  usuarium  in  nemoribus  suis  preter  forestam  de  Grodeio,  in 
ecclesia  Caneuarum  duas  partes  decime  et  medietatem  oblationum 
et  omnium  ad  ecclesiam  pertinencium,  ex  dono  R-oberti  Clementis 
et  uxoris  sue  quicquid  uobis  rationabiliter  oblatum  fuerit  de  feodis 
eorum,  ex  dono  Hulrici  Mothet  et  filii  eins  molendinum  de  Penpeol. 
molendina  de  Lonrei  cum  adiacenti  aqua,  ex  dono  Berengerii '^^  de 
Gislereio  et  matris  eins  modium  annone  in  molendino  de  Gislerio, 
donum  Heruei  Torquarth,  decimam  de  Curia  Dispoliata,  ex  dono 
domne  Lucie  modium  annone  et  modium  uini  apud  Castanetum  et 
Condretum,  Darueiam  cum  adiacenti  terra,  terram  de  Damont, 
quicquid  habetis  in  decima  de  Fromunuilla,  medietatem  decime  de 
Nemos  et  ea  que  habetis  in  parrochia  eadem.  Sane  noualium  ?/.  s.  ir. 
his  presumat  exigere.  Rationabiles  etiam  libertates  et  consuetudines 
a  comitibus  Pictauensibus,  baronibus  Vasconie  et  ab  illustri  rege 
Anglorum  et  regina  uxore  eins  uobis  concessas*^),  sicut  in  auten- 
ticis  scriptis  eorum  continetur,  uobis  auctoritate  apostolica  confir- 
mamus.     Cum  autem  generale  u.  s.  iv. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Petro 
abbati  sancte  Marie  Silue  maioris  eiusque  fratribus  tam  presentibus 
quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum.  Religiosis 
desideriis  dignum  est. 

Dat.  Senonis  per  manum  Hermanni'^  sancte  Romane  ecclesie 
subdiaconi  et  notarii,  III  id.  iunii,  indictione  XII,  incarnationis 
dominice  anno  M*'C^LX°IIII^,  pontificatus  uero  domni  Alexandri 
pape  m  anno  Y^K 


c)  Beregerii.  d)  concessa  sunt.  e)  Hermani.  f)  II. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  115 

67. 

Alexander  111.  verleiht  dem  Prior  Petrus  und  den  Brüdern  von 
Neronville  die  Sepultur.  Bens  (1164)  Juni  11, 

Chartularium  malus  Silvae  maioris  s.  XIll  p.  314  Bordeaux  Bibl. 
Conim.  Ms.  769  vol.  11.  —  Chartidarium  minus  s.  XIV  p.  206  ebenda 
Ms.  770. 

Nach  Mitteilung  von  Herrn  A.  Leroiix  in  Bordeaux  zitiert 
Annales  du  Gätinais  Xlll  (1895)  p.  364.     Vgl.  Stein  Nr.  2709. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Petro 
priori  et  fratribus  de  ^sTeronisuilla  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  lustis   petentium"^   desideriis   dignum   est  facilem 

prebere  consensum  et  uota  que  a  rationis  tramite  non  discordänt, 
effectu  sunt  proseqnente  complenda.  Eapropter,  dilecti  in  Do- 
mino filii,  uestris  iustis  postulationibus  grato  coneurrentes  assensu, 
sepulturam  monasterii  uestri  liberam  esse  concedimus,  ut  eorum 
deuotioni  et  extreme  uoluntati,  qui  se  illic  sepeliri  deliberauerint, 
nisi  forte  excommunicati  sint  uel  interdicti,  nullus  obsistat,  salua 
tarnen  illarum  ecclesiarum  canonica  iusticia,  a  quibus  mortuorum 
Corpora  assumuntur  *).  NuUi  ergo  omnino  hominum  liceat  hanc 
paginam  nostre  concessionis  infringere  uel  ei  aliquatenus  contraire. 
Si  quis  autem  hoc  attemptare  presumpserit,  indignationem  omni- 
potentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  eius  se  nouerit 
incursurum.  Dat.  Senon.  III  id.  iunii. 


a)  petancium.  5)  assumentur. 


68. 
Alexander  III.  nimmt  das  Kloster  Notre- Barne  de  la  Sauve- 
majeure  unter  dem  Äbt  Petrus  in  den  apostolischen  Schutz  und  be- 
stätigt ihm  die  Besitzungen^  die  Schenkungen  der  Grafen  und  Barone 
von  Poitou  und  Gascogne  und  des  Königs  und  der  Königin  von  Eng- 
land, die  Sepidtur,  die  Freiheit  vom  Interdikt,  das  Präsentationsrecht 
und  die  freie  Wahl  des  Abtes.  Sens  1165  Januar  3. 

Kopie  von  1553  VI  10  Bordeaux  Ar  eh.  Bep.  (Äbbaye  de  La  Sauve 
H.  12). 

In  der  Mitte  der  Pergamentkopie  sind  vier  Reihen  Schrift  durch 
Chemikalien  vollständig  zerstört.    Auch  die  ausführlichen  Regesten  des 

8* 


116  Wilhelm  Wiederhold, 

„Inventaire  des  titres  16J21"  (H,  266)  f.  101'  (nach  Kopien  von 
1559  I  29  und  1613  VII  9)  und  in  Dom  Etienne  du  Laura  Histoire 
de  la  Seauve-majour  (Bordeaux  Ar  eh.  Comm.J  f.  83  und  f,  210  reichen 
nicht  aus  zur  sicheren  Wiederherstellung,  Die  Liste  der  Besitzungen 
lautet:  capellam  sancti  Petri,  que  est  in  ipsa  uilla  Silue  maioris; 
in  Xanctonensi  diocesi  ecclesiam  sancti  Nicolai  de  Eoiano,  eccle- 
siam  sancte  Marie  Insule  que  est  in  Aruento,  pratum  Furonelli; 
in  Burdegalensi  pago  ecclesiam  sancti  Andree  de  Nomine  Domini, 
saluitatem  de  Preriaco,  podium  Dodonis,  ecclesias  sancti  Christo- 
fen et  sancti  Seuerini,  ecclesias  sancti  Martini  et  sancti  Saturnini 
de  Poboenss,  apud  sanctum  Lupum  ecclesiam  sancti  Petri,  acqui- 
sitiones  Bonafossi  apud  Barse,  ecclesiam  de  Senon  prope  Burde- 
galam,  in  uilla  que  dicitur  Estures  ecclesiam  sancti  Laurentii"^, 
quicquid  habetis  apud  Broiam  et  apud  lalam;  in  Burdegalensi 
ciuitate  domum  quam  habetis  iuxta  ecclesiam  sancti  Andree  cum 
pertinentiis  suis,  domus  uestras  de  la  Rocella,  capellam  Fontis 
Camillati,  Castalactum,  Madiracii,  sanctum  Sidonium  cum  decima, 
Curbiliacum,  ecclesiam  sancti  Christofori  de  Anarotus,  Agazacmo, 
grangiam  de  Carenzaco,  grangiam  de  Mauferat  cum  terra  de  Bu- 
nassa,  grangiam  de  Monte  Fatulo  cum  terra  Fontis  Qrauosi,  cap- 
pellam  de  Genzac,  ecclesias  de  Haonaus,  de  Camiaco,  de  Spineto, 
terram  de  Casasola,  ecclesiam  de  Damaco,  de  Ardenatio,  de  Ag- 
liaco,  de  Guibon  et  sancti  Germani  de  Cumpeth  et  Belliabbatis  et 
sancti  Leonis  Montiniacam,  ecclesiam  de  Banal,  ueteres  Benaugias, 
uillam  de  Crana,  ecclesiam  de  Porteto,  uillam  de  Cranione,  cap- 
pellam  sancti  Romani  de  Lupiaco  cum  pertinenciis  suis;  in  Petro- 
goricensi  diocesi  campum  Martini  Sasinnacum,  ecclesiam  de  Escori- 
naco  et  de  Pisone,  cappellam  sancti  Hylrici  et  sancti  Nycolai  de 
Gorroy,  ecclesiam  de  Lubehac  et  de  Minziaco,  ecclesias  sancti 
Saturnini  de  Puteo,  sancte  Marie  de  Bellopodio  et  de  Lunacio, 
Verinam,  ecclesias  de  Croisia  et  de  Sarecto  Pastore,  de  Cadeilogis, 
de  Causaco,  de  Atenaco,  sancti  Pardulphi  cum  pertinentiis  suis ;  in 
Basathensi  diocesi  [ecclesiam  de  Blazimont  cum  pertinentiis  suis, 
ecclesiam  de  Brana  et  sancti  lohannis  de  Blaniaco  et  de  Lubaco, 
de  Custeto,  de  Rufo,   Sarraco  et  de  Coraco,  de  Festabis  et  sancte 

Marie  de  Laigon,    obedientiam de  Hilaco,  de  Lagadella 

cum  Omnibus  pertinenciis  suis;   in  Agennensi  diocesi  ecclesiam  de 

Mairialiaco,   ecclesiam  sancte  Marie  de  Culturis  et  de , 

sancti  Stephani,  sancti  Auiti,  sancti  Petri  de  Gontault,  de  Monhurt, 
de  Marimont  et  de  Galen,   ecclesiam  sancti  Caprasii  de  Lauerdac, 


a)  Laurenti. 


Papsturkunden  in  Frankreich  YII.  117 

ecclesiam  sancti  Anthonii  de  Aginno,  sancti  Raphini  et  de  Runault 
et  de  Cambeose,  sancti  Siluestri  de  Penna;  in  Cadurcensi  diocesi 
monasterium  monialium  scilicet  Pomaretam  cum  prioratibus  eccle- 
siis  et  aliis  possessionibus  suis  et  saluitatem  de  Blancbef orte ;  in 
Auxitanensi  diocesi  prioratum  de  Grauarret  cum  decima  et  censu 
totius  uille,  furnis  et  aliis  possessionibus  suis,  prioratus  de  Malnesin, 
de  Lucader,  de  Percberia,  de  Gilo,  de  Boga,  de  Canenx;  in  Ara- 
gonensi  diocesi  prioratus  de  Rosta,  de  Vnocastello,  de  Exea  et  de 
Pratella,  de  Alcalla  cum  ecclesiis  decimis  et  aliis  possessionibus 
suis;  in  Lincolnensi  diocesi  in  Anglia  prioratum  de  Bruella  cum 
pertinenciis  suis  ^\  in  Cameracensi  diocesi  abbatiam  sancti  Dionysii 
de  Brocares  cum  pettinentiis  suis,  in  Suessionensi  diocesi  prioratus 

sancti  Leodegarii  et  sancti  Pauli  et  Belleuallis 

cum  pertinentiis  earum  et  sancte  Probe  et  Gisetii 

Lubecimii de  Datio  et 

de  Sero  cum  pertinentiis  earum,  ecclesiam  Braccensem  cum  appen- 
dentibus  capellis,  scilicet  de  lapoiinis,  Sarto,  de  Compelis,  de  Faidi 

Suees  de  anno omerium,  Capraziam. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Petro 
abbati  monasterii  sancte  Marie  Silue  maioris  eiusque  fratribus  tam 
presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum. 
Quotiens  illud  a  nobis  petitur. 

R.    Ego'^)  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Bemardus  Portuensis  et  sancte  Rufine  episcopus  ss. 

f  Ego  Gualterius '^^  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Hubaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Crucis  in  Jerusalem  ss. 
f  Ego  [Henricus]  presb.  card.  tit.  sanctorum  E'erei  et  Achillei  "^  ss. 
t  Ego  [Johannes]  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 
t  Ego  [Albertus]  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Lucina  ss. 
f  Ego  [Guillelmus]  tit.  sancti  Petri  ad  Vincula  presb.  card.  ss. 

f  Ego  lacintus   diac.   card.   sancte  Marie   in  Cosmydyn  ss. 

f  Ego  Odto  diac.  card.'^  sancti  Nicolai  in  carcere  TuUiano^^  ss. 

f  Ego  Boso''^  diac.  card.  sanctorum  Cosme   et  Damiani  ss. 

t  Ego  Cinthius  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 

t  Ego  Petrus  diac.  card.  sancti  Eu[stachii  iuxta   templum] 
Agrippe  ss. 

t  Ego  Manfredus  diac.  card.  sancti  [Georgii  ad  Velum  au- 
reum  ss]. 

b)  Hier  werden  die  Lesungen  ganz  unsicher.  c)  Vor  Ego  noch  ein  f. 

d)  Goalterius.  e)  Neri  et  Achile.  f)  card.  fehlt.  g)  Tuliano. 

h)  Bep. 


113  Wilhelm  Wiederhold, 

Dat.  Senon.  per  manum  Hermanni  sancte  Romane  ecclesie 
subdiaconi  et*)  notarii,  III  non.  ian,,  indictione  XIII,  incarnationis 
dominice  anno  M^C^LX^V^,  pontificatus  uero  domni  Alexandri 
pape  m  anno  sexto. 

i)  suhdiaconi  et  fehlt. 


69. 

Alexander  HL  bestätigt  dem  Prior  Arnold  und  den  Brüdern 
von  Novy  eine  ihm  von  dem  verstorbenen  Erzbischof  Sanison  von  Rheims 
gesclienhte  Kirche.  Montpellier  (1165)  Juli  22. 

Chartularium  maius  Silvae  majoris  s.  XIII  p.  442  Bordeaux  Bihl. 
Comm.  Ms,  769  vol.  II. 

Die  ecclesia  Braccenensis  ivird  schon  in  der  Urkunde  von  1164 
VI  11  (Nr,  66)  als  Braccensis  ecclesia  unter  den  Besitnmgen  mit 
aufgeführt.  Das  CJmrtular  von  Novy  in  Ärch.  Dep.  des  Ardennes 
(vgl.  Bevue  historique  des  Ardennes  VI  (1868)  p.  41  und  57)  enthält 
eine  Urkunde  Alexanders  III,  von  (1168—69)  V  23,  aber  keine  Über- 
lieferung unserer  Urkunde. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ar- 
naldo  priori  et  fratribus  monasterii  de  Noueii  salutem  et  aposto- 
licam  benedictionem.  lustis  petentium  desideriis  dignum  est 

nos  facilem  prebere  eonsensum  et  uota  que  a  rationis  tramite  non 
discordant,  effectu  sunt  prosequente  complenda.  Eapropter,  dilecti 
in  Domino  filii,  uestris  iustis  postulationibas  grato  concurrentes 
assensa,  ecclesiam'*^  Braccenensem^^  monasterio  uestro  iuste  colla- 
tam,  quam  bone  memorie  Samson  quondam  Remensis^^^  arcbiepi- 
scopus'^^  tunc  apostolice  sedis  legatus,  uobis  legationis  qua  funge- 
batur  et  sua  auctoritate  confirmasse  dinoscitur,  sicut  in  autentico 
scripto  eiusdem  archiepiscopi  continetur,  mediantibus  dilectis  filiis 
nostris  abbate  ac  fratribus  Silue  maioris,  ecclesie  uestre  cum  Omni- 
bus pertinentiis  suis  auctoritate  apostolica  confirmamus  et  presen- 
tis  scripti  patrocinio  communimus.  Statuentes  ut  nuUi  omnino 
hominum  liceat  hanc  paginam  nostre  confirmationis  infringere  uel 
ei  aliquatenus  contraire.  Si  quis  autem  hoc  attemptare  presump- 
serit,  indignationem  omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli 
apostolorum  eius  se  nouerit  incursurum.  Dat.  apud  Montem- 

pessulanum  XI  kal.  aug. 

a)  ecclesiam  fehlt.         b)  Braccenensi.         c)  Remensi.         d)  archiepiscope. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  119 

70. 

Alexander  III.  bestätigt  dem  Meister  und  den  Brüdern  vom 
Tempel  die  Freiheit  von  allen  Zehnten, 

Montpellier  (1165)  August  11. 

Orig.  Toidouse  Ar  eh.  Dep.  (Ordre  de  Malte  H.  99  Nr.  3). 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  ma- 
gistro  et  fratribus  militie  Tempil  |  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  Et  iniuncti  nobis  a  Deo  apostolatus  honorificamus 

officium  et  in  die  |  messionis  extreme  sempiterne  felicitatis  premia 
expectamus,  si  religiosorum  uirorum  quieti  |  attenta  cura  prospi- 
eimus  et  rationabilibns  eorum  petitionibus  facilem  prebemus  assen- 
sum.  J  Eapropter,  dilecti  in  Domino  filii,  paci  et  quieti  uestre  in 
posterum  prouidere  uolentes,  |  apostolica  auctoritate  statuimus,  ut 
nnlli  omnino  hominum  liceat  decimas  noualium  |  uestrorum,  que 
propriis  manibus  uel  sumptibus  Colitis,  seu  nutrimentorum  animalium 
uestrorum  a  uobis  |  exigere  uel  auferre.  Si  quis  autem  hoc  attemp- 
tare  presumpserit,  indignationem  omnipotentis  |  Dei  et  beatorum 
Petri  et  Pauli  apostolorum  eins  se  nouerit  incursurum.  |  Dat. 

apud  Montempess.  III  id.  aug.  | 

B. 


71. 

Alexander  III.  ermahnt  den  Bisehof  von  Ba^as,  sich  jeglicher 
Gemeinschaft  mit  den  vom  Abte  von  Sainte-Croix  und  vom  Erzbischof 
von  Bordeaux  auf  Befehl  des  Papstes  ivegen  ihrer  UnbotmäßigJceit 
exTimnmunizierten  Mönchen  von  Saint-Macaire  zu  enthalten. 

Lateran  (1166—67)  Februar  12. 

Estiennot  Fragmenfa  historiae  Aquitanicae  f.  IX  von  1679  p.  3M 
Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat  12771. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Yenerabili  fratri 
Vazatensi  episcopo  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Per- 
latum  est  ad  audientiam  nostram  et  ualde  miramur,  quod  monachis  ^^ 
sancti  Macbarii,  qui  propter  inobedientiam  et  rebellionem  suam 
tam  ab  abbate  sancte  Crucis  quam  a  uenerabili  fratre  nostro  Bur- 
degalensi  arcbiepiscopo,  apostolice  sedis  legato,  de  mandato  nostro 
excommunicati  sunt,  irreuerenter  comunicas  et  eos  tamquam  abso- 
tt) monachi. 


120  Wilhelm  Wiederhold, 

luti  essent,  ad  diuina  officia  recipere  non  formidas.  Vnde  quoniam 
scriptum  est :  Quibus  non  comunicat  iste  clemens,  nee  tu  comunices, 
fraternitati  tue  per  apostolica  scripta  precipientes  mandamus,  qua- 
tenus,  donec  ipsi  ad  mandatum  et  obedientiam  predicti  abbatis 
humiliter  redeant,  cum  eis  nullam  participationem  habeas,  sed  illos 
tamquam  excomunicatos  attentius  euites  et  per  totam  parrochiam 
tuam  facias  propensius  euitari.  Si  enim  illis  ulterius  tali  modo 
comunicare  presumpseris,  te  participem  damnationis  eorum  consti- 
tues  neque  nos  id  poterimus  dissimulatione  aliqua  impunitum  relin- 
quere.  Dat.  Laterani  II  idus  februarii. 


73. 
Alexander  III.  ermalmt  den  AU  und  die  Mönche  des  Klosters 
Clusa,  sich  von  jeder  .Gemeinschaft  mit  den  exkommunizierten  Mönchen 
von  Saint-Macaire  in  Bordeaux  fernzuhalten. 

Lateran  (1166—67)  Februar  13. 

Estiennot  Fragmenta  historiae  Aquitanicae  t.  IX  von  1679  p.  325 
Paris  Bihl.  Nat.  Ms.  lat.  12771. 

um  welches  Kloster  Clusa  es  sich  hier  handelt,  vermag  ich  noch 
nicht  festzustellen. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  abbati 
et  fratribus  de  Clusa  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Quanto  uos  et  ecclesiam  uestram  feruentiori  caritate  diligimus  et 
pro  deuotione  ecclesie  ac  nostra  maiores  uos  quotidie  expensas  et 
incommoditates  sustinere  conspicimus,  tanto  amplius  dolemus  atque 
perturbamur,  si  que  sinistra  de  uobis  nostris  auribus  referuntur. 
Suggestum  siquidem  nobis  est,  quod  uos  monachis  sancti  Macharii, 
cum  sint  excomunicati,  passim  communicatis  et  cum  eis  in  diuinis 
officüs  et  in  aliis  magis  quam  expediret,  participationem  habetis. 
Vnde  quoniam ''^  honestati  uestre  et  omnino  contrarium  rationi 
existit,  ut  quos  Romanus  pontifex  pro  suis  excessibus  damnat,  eos 
tali  modo  recipiatis,  unde  dilectioni  uestre  per  apostolica  scripta 
mandamus  et  mandando  precipimus,  quatenus  predictos  monachos, 
donec  ad  mandatum  et  obedientiam  abbatis  sancte  Crucis  redeant, 
sicut  excomunicatos  uitetis  et  eis  nullo  modo  comunicetis  aut  re- 
ceptaculum  impendatis,  ne  uos  ipsos  damnationis  eorum  participes 
constituatis  et  enim,  sicut  non  debemus,  quousque  sententia  nostra 

a)  quam. 


Papsturkunden  in  Frankreich  YIL  121 

executioni  mandetur,  uobis  contra  predictum  abbatem  uel  ecclesiam 
suam  nullo  modo  audientiam  prestabimus,  sed  postquam  executioni 
fuerit  sententia  ipsa  mancipata,  uos  benigno  animo  audiemus  et 
uobis  tamquam  dilectis  filiis  in  iure  uestro  adesse  Domino  auxili- 
ante  curabimus.  Dat.  Laterani  idibus  februarii. 


73. 

Alexander  III.  ermahnt  den  Er^Uschof  (von  Bordeaux)  den  Abt 
von  Sainte-Croix  in  der  Äufrechterhalfung  seiner  Rechte  über  die  Kirclie 
von  Saint- Macair e  m  unterstützen. 

Lateran  (1166—67)  Februar  15. 

Estiennot  Fragmenta  Mstoriae  Aquitanicae  t.  IX  von  1679  i).  826 
Paris  Bibl.  Nat.  Ms,  lat.  12771. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Burdegalensi**'  archiepiscopo  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Notum  sit  uobis,  quia  clamor  dilecti  filii  nostri^)  abbatis  sancte 
Crucis  de  inobedientia  monachorum  et  de  rebellione  ecclesie  sancti 
Macharii  ad  nostras^)  aures  sepissime  peruenit.  Multis  enim  ex 
utraque  parte  pertractatis  rationibus  et  autboritatibus  super  mo- 
nachos  et  ecclesiam  sancti  Macharii,  predictum  abbatem  eam  de 
iure  obtinere  nouimus;  idcirco  benigne  uos  deprecamur^^  ut  iusti- 
tiam  abbatis   et  ecclesie   sancte  Crucis   manuteneatis  et  secundum 

nostre*^  sententie  tenorem  et  nostrorum'')   antecessorum 

deretis.  Dat.  Laterani  XV  kal.  martii. 


a)  Dilecto  filio  Bituricensi.  V)  filii  nostri  felilt.  c)  meas. 

d)  deprecor.  e)  mee.  f)  meorum. 


74. 

Alexander  IIL  nimmt  die  Kirche  von  Chartres  unter  dem  DeJcan 
Gaufried  nach  dem  Vorgange  Lucius'  IL  in  den  apostolischen  Schutz 
und  bestätigt  ihr  alle  Rechte,  Benevent  1168  Oldober  9. 

Privileges  de  Veglise  de  Chartres  s.  XV  f.  35  To^douse  Bibl. 
Comm.  Ms.  590. 

J-L.  14225.  Der  nicht  formelhafte  Teil  des  Textes  lautet:  Illud 
eciam  quod  pro  seruicio  eiusdem  genitricis  Dei  et  honestate  Car- 
notensis  ecclesie  a  uobis  rationabili  prouidencia  statutum  est,    per 


122  Wilhelm  Wiederhold, 

presentis  scripti  paginam  confirmamus  et  ratum  manere  censemus, 
nidelicet  oblaciones  altarium  de  uillis  uestris,  annone  de  molendinis 
minute,  decimaciones,  prouentus  nemorum  et  quedam  alia  iam  a 
uestra  discrecione  coneessa  u.  s.  w.  wie  Lucius  II.    Nr.  24,. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis 
Gauffrido  decano  ceterisque  canonicis  Carnotensis  ecclesie  tarn 
presentibus  quam  futuris  canonice  substituendis  in  perpetuum. 
Quociens  illud  a  nobis  petitur. 

R.''^    Ego  Alexander  catbolice  ecclesie  episcopus  ss.    BV. 
f  Ego  Hübaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Crucis  ss. 
t  Ego  Boso  presb.  card.  sancte  Pudenciane  tit.  Pastoris  ss. 
f  Ego  tetrus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Damaso  ss. 
f  Ego  Tbeodinus  presb.  card.  sancti  Vitalis  tit.  Vestine  ss. 
f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 
f  Ego  Manfredus  diac.  card.  sancti  Georgii  ad  Velum  au- 

reum  ss. 
f  Ego  Hugo  diac.   card.   sancti  Eustachii  iuxta^)  templum 
Agrippe  ss. 
Dat.  Beneuent.   per  manum  Grratiani   sancte  Romane    ecclesie 
subdiaconi  et  notarii,  VII  id.  octobris,  indictione  II,   incarnacionis 
dominice  anno  M^C^LX^VIII^,  pontificatus    uero   domni  Alexandri 
pape  III  anno  decimo. 


a)  R,  BV  felilen,  ebenso  überall  f  und  ss.  b)  iusta. 


75. 

Alexander  III.  überträgt  dem  Bischof  Johannes  von  Maguelone 
die  Leitung  der  Klöster  Saint- Genes  und  Saint-Felix. 

Benevent  (1168—69)  Juni  2. 

Bullaire  de  Veveche  de  Maguelone  s.  XIV  f.  56'  und  /.  120 
Montpellier  Ar  eh.  Dep.  (Eveche  de  Maguelone  -  Montpellier) .  —  Car- 
tulaire  E  de  Veveche  de  Montpdlier  s.  XIV  f.  53  ebenda.  —  Bullae 
et  privilegia  episcopattis  Magalonensis  s.  XIV  f.  69  Paris  Bihl,  Nat. 
Ms.  lat,  14688. 

J-L.  11545  nach  Ms.  lat.  14688. 

ALEXANDER  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili 
fratri  Johanni  Magalonensi  episcopo  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  Officii    nostri    debitum    diligentius    attendentes    et 

fidei  et  deuotionis  puritatem,   quam  circa  nos  et  ecclesiam  Roma- 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  123 

nam  multipliciter  exhibuisse  dinosceris,  ad  animum  studiosius  reuo- 
cantes,  petitiones  tuas,  in  quibus  cum  Deo  possumus  prompte  animo 
exaudimus  et  eas  eflicaciter  promouere  curamus.  Inde  siquidem 
est  quod  nos  petitione  tua  inducti  dispositionem  et  regimen  sancti 
Genesii  et  sancti  Felicis  monasteriorum,  in  quibus  Dei  laudibus 
audiuimus  insistentes,  deuotioni  tue  auctoritate  apostolica  confir- 
mamus  secundum  quod  eadem  monasteria  predecessores  tui  usque 
ad  hec  tempora  sub  prouisione  et  tutela  sua  consueuerunt  habere. 
Decernimus  ergo  ut  nulli  omnino  hominum  liceat  hanc  paginam 
nostre  confirmationis  infringere  uel  ei  aliquatenus  contraire.  Si 
quis  autem  hoc  attemptare  presumpserit ,  indignationem  omni- 
potentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  eins  se  no- 
uerit  incursurum.  Dat.  Beneuenti  IUI  non.  iunii. 


76. 

Alexander  III.  nimmt  die  Kirche  von  Saint -Romain  de  Blaye 
nach  dem  Vorgange  Innocenz^  II.  und  Hadrlans  IV.  in  den  apo- 
stolischen Schutz  und'  bestätigt  ihr  die  Besitzungen  und  Rechte, 
namentlich  die  Freiheit  vom  Interdikt   und  die  freie  Wahl  des  Abts, 

Benevent  1169  April  9. 

Estiennot  Fragmentorum  Historiae  t,  XI  v,  1681  p,  68  Paris 
Bill.  Nat.  Ms.  lat.  12773. 

J-L.  11612.  Die  VorurJcimde  Hadrians  IV.  ist  verloren.  Die  Be- 
sitzungen sind:  In  archiepiscopatu  Burdegalensi  ecclesiam  sancti 
Mariani  cum  appendiciis  suis,  ecclesiam  sancti  Symphoriani  de 
Taurac,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Camiliano,  ecclesiam  sancti  Mar- 
tini de  Burgo;  in  Xantonensi  episcopatu  ecclesiam  sancti  Andree 
de  Campania  cum  appendiciis  suis,  ecclesiam  sancte  Marie  Magda- 
lene  de  Cauma,  ecclesiam  sancti  Laurentii  de  Hopha  cum  per- 
tinentiis  suis,  ecclesiam  sancti  Palladii,  ecclesiam  sancti  Sym- 
phoriani de  Castaneto,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Clauardino. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  in 
Christo  abbati  ecclesie  sancti  Romani  de  Blauia  eiusque  fratribus 
tam  presentibus  quam  futuris  regulariter  substituendis  in  perpe- 
tuum.     Pie  postulatio  uoluntatis. 

R.     Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 
f  Ego  Ybaldus  Ostiensis  episcopus  ss. 
t  Ego  Bemardus  Portuensis  et  sancte  Rufine  episcopus  ss. 
f  Ego  Ybaldus  card.  presb.  (tit.  sancte  Crucis)  ss. 


124  Wilhelm  Wiederhold, 

f  Ego  Joannes   presb.   card.   sanctorum  Joannis   et  Pauli   tit.  Pa- 

machii  ss. 
f  Ego  Albertus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Lucina  ss. 
f  Ego  Boso  presb.  card.  sancte  Pudentiane  tit.  Pastoris  ss. 
f  Ego  Petrus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Damaso  ss. 
f  Ego  Joannes  presb.  card.  tit.  sancti  Mar  ei  ss. 
f  Ego  Theodinus  presb.  card.  sancti  Vitalis  tit.  Vestine  ss. 

f  Ego  Hyacinthus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmedin  ss. 

f  Ego  Arditio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 

f  Ego  Cynthius  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 

t  Ego  Hugo    diac.    card.   sancti  Eustachii   iuxta   templum 
Agrippe  ss. 

f  Ego  Vitellus  diac.  card.    sanctorum  Sergii  et  Bacchi  ss. 

f  Ego  Petrus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Aquiro  ss. 
Dat.  Beneuenti  per  manum  Gratiani  sancte  Romane  ecclesie 
subdiaconi   et   notarii ,   V   id.   aprilis ,    indictione   II,   incarnationis 
dominice  anno  MCLXIX,    pontificatus   uero   domni  Alexandri  pape 
in  anno  X^. 

7:. 

Alexander  III.  nimmt  die  Kirche  von  Saint-Caprais  in  Ägen  in 
den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die  Besitzungen,  die  freie 
Wahl  des  Priors,  den  Kloster  frieden,  die  Sepultur  und  ihre  Hechte 
in  der  Stadt  Agen  gegen  jährlicJie  Zahlung  eines  Byzantiers, 

Benevent  1169  Mai  14. 

Kopie  s.  XIII  Toulouse  Arch.  Bep.  (Ahbaye  de  Saint-Sernin 
Liasse  80  titre  4). 

J-L.  11621  y  nach  dieser  Kopie.  —  Ber  nicht  formelhafte  Text 

lautet:  Ecclesiam  sancte  Marie  de 

cum  uilla   et   omnibus   appenditiis   suis,    ecclesiam  sancti  Petri  de 
Saluitate   cum   uilla   et   omnibus  appenditiis  suis,    ecclesiam  sancti 

Johannis   de  Belen o,   ecclesiam 

sancti  Petri   de   Bines    et   capellam   sancti  Michaelis   de  Altaripa, 

ecclesiam  sancti  Caprasii  de  Corneliano   cum  uilla 

elano  cum  uilla  et  omnibus  appendiciis  suis,  eccle- 
siam sancti  Caprasii  de  Martirio,  ecclesiam  sancti  Ylarii  de  Aginno, 

ecclesiam   sancti ,    ecclesiam  sancte 

Crucis   de  Podio,    ecclesiam   sancte   Marie   de  Runaldo,    ecclesiam 
sancti   Sulpitii,    ecclesiam   sancti  Caprasii   de  Caissaco,    ec[clesiam 

ni  de  terra  Fossa.   ecclesiam  sancti  Martini 

de  Medico,  ecclesiam  sancti  Saturnini  de  Artigiis,  ecclesiam  sancte 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  125 

Marie  de  B ecc]lesiam  de  Canuas,  ecclesiam 

sancti  Laurentii  de   Balsarenes,    ecclesiam   de   Rodolos,    ecclesiam 

sancti  Petri  de  Casa  no eccjlesiam  sancti 

Medardi  de  Floiriaco,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Floriaco,  ecclesiam 

sancte  Marie  de  Arpeitto,  ecclesiam Quinsac, 

ecclesiam  sancte  Marie  de  Montaguzor,    ecclesiam  sancte  Columbe, 

ecclesiam  sancti  Aniani,    ecclesiam  sancti ecclesijam 

sancti  Petri  de  Merenes,  ecclesiam  sancti  Caprasii  de  Heremo, 
ecclesiam  sancti  Damiani,  ecclesiam  sancte  Eulalie,  ecclesiam  s  .  .  . 

iani  de  Baissaguel,   ecclesiam  sancte  Marie  de  Ca- 

pella,    ecclesiam   de   Marsoles,    ecclesiam  de  Pao,    ecclesiam  sancti 

Aniani ultra  Garonnam  en  Broles,    ecclesiam 

sancti  Petri  de  Aulinac,  ecclesiam  sancte  Marie  de  Bonobusco, 
ecclesiam  sancti  Genesii  de  Broles,  ecclesiam  de  Montanac.  Ad 
hec  diffinitionis  sententiam,  quam  sancte  recordationis  predecessor 
noster  Vrbanus  papa  super  controuersia  que  inter  ecclesiam  ue- 
stram  et  ecclesiam  sancti  Stepbani  uertebatur,  olim  protulisse 
dinoscitur,  sicut  in  autentico  scripto  ipsius  exinde  facto  continetur, 
uobis  et  per  uos  eidem  ecclesie  uestre  auctoritate  apostolica  con- 
firmamus  et,  quemadmodum  idem  antecessor  noster  ecclesie  uestre 
prepositure,  sacristie  et  eins  qui  capud  scole  dicitur  offitii  digni- 
tatem  perpetuo  possidendam  firmauit  cum  omnibus  ecclesiis  que 
sub  eins  iure  consistunt,  ita  quoque  nos  presenti  scripto  duxi- 
mus  confirmandam.  Obeunte  uero  te  u.  s.  w.  Paci  et  tranquilli- 
tati  w.  s.  IV,  Crisma  uero  oleum  sanctum  u.  s.  w.  Sepulturam 
quoque  ii.  s.  w.  Antiquas  preterea  et  rationabiles  consuetudines 
uidelicet  leidarales  canas  et  becariam  et  alias  leidas  et  consuetu- 
dines, quas  in  ciuitate  Aginni  et  extra  a  comitibus  Pictauensibus 
et  Vasconie  usque  ad  hec  tempora  babuistis,  saluitatem  et  immuni- 
tatem  a  comitibus  Vasconie  infra  ambitum  ecclesie  uestre  con- 
cessam  scripti  nostri  munimine  roboramus  et  parrocbiam  uestram, 
sicut  bucusqüe  in  pace  babuistis,  ita  et  deinceps  habeatis.  Decerni- 
mus  ergo  ut  u.  s.  w.  Ad  inditium  autem  a  sede  apostolica  per- 
cepte  protectionis  bizantium  unum  nobis  nostrisque  successoribus 
annis  singulis  persoluetis.     Si  qua  igitur  u.  s.  w. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  B. 
priori  ecclesie  beati  Caprasii,  que  apud  Aginnum  sita  est,  eiusque 
fratribus  tam  presentibus  quam  futuris  canonicam  uitam  professis 
in  perpetuum.     Apostolici  moderaminis  elementie. 

Dat.  Beneuent.  per  manum  Gerardi  sancte  K-omane  ecclesie 
notarii,  II  id.  madii,  indictione  II,  incarnationis  dominice  anno 
M^C^LXVini,  pontificatus  uero  dompni  Alexandri  pape  III  anno  X. 


126  Wilhelm  Wiederhold, 

78. 

Alexander  III.  nimmt  das  Kloster  Nofre-Dame  de  la  Sauve-tria- 
jeure  unter  dem  Abt  Petrus  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt 
ihm  die  Besitzungen^  das  Aufnahmer  echt,  die  Freiheit  vom  Interdikt 
und  die  Zehnten.  Benevent  1169  Bezemher  23. 

Chartularium  rnaius  Silvae  majoris  s.  XIII  p.  276  Bordeaux 
Bibl.  Comm.  Ms.  769  vol.  II  —  Chartularium  minus  s.  XIV  p.  191 
ebenda  Ms.  770. 

Ber  nicht  formelhafte  Teil  des  Textes  lautet:  Ex  dono  bone  me- 
morie  Elgoti  Suessionensis  episcopi  altare  sancti  Pauli,  potestatem 
sancti  Pauli  cum  silua  Magniconfisi,  quam  dedit  monasterio  uestro 
Eam(undus)  filius  Teconis  libere  et  quiete,  nullum  ius,  nuUam  do- 
minationem,  nuUam  iusticiam,  nullam  consuetudinem  nee  ipse  nee 
Ingerannus  domnus  eius  ibi  retinentes.  decimam  sancti  Pauli 
magnam  et  minutam.  altare  de  Lapion  cum  tota  ecclesia  et  per- 
tinenciis  et  tota  decima  et  medietatem  de  Tileio  in  omnibus  sci- 
licet  in  siluaticio  et  pascuis  cum  tota  decima,  furnum,  inuentionem 
apum,  medietatem  uille,  pratum  quod  est  de  dominio  uille.  decimam 
de  Machaneio  magnam  et  minutam.   ällodium   apud   uillam  Montis, 

altare  de  Temi  et  altare  Noueuille   cum  pertinentiis  suis, 

,  totam  potestatem  de  Valle,  uillam  cum  uiuario,  alteram 

ripam  cuius  dedit  Guido  de  Yirziaco  et  uxor  eius  Helizabeth  et 
terras  ad  faciendum  aggerem,  sicut  Hugo  Lisiardus  loeslenus  et 
Manasses  episcopi  Suessionenses,  de  quorum  feudo  pars  donationis 
erat,  concesserunt  et  confirmauerunt  et  Almandus  episcopus  Lau- 
dunensis,  de  cuius  feudo  altera  pars  erat,  dedit  et  concessit  et  In- 
gerrannus  successor  eius  dedit  et  scripto  proprio  roborauit,  et  usua- 
rium  totum  in  nemore  et  pascuis  de  Faui,  quod  dederunt  Girardus 
Libory  de  Ceresi  et  Gir(ardus)  nepos  eius,  et  ad  furnum  ipsius 
uille  et  uineas  suas  et  torculana  et  usuarium  de  Chanei,  quod 
dedit  Eliuz  uxor  Girardi  Liborne,  medietatem  cepei,  quam  dedit 
Ram(undus)  comes  Suessionensis  et  loslenus  episcopus  contirmauit 
et  alteram  medietatem,  quam  dedit  Albericus  Peslet  miles  ad  cen- 
sum  quindecim  solidorum,  donum  Hog(onis)  de  Sali,  apud  Oiri 
molendinum  et  uineam  et  mumatiis  de  Berlenual,  tres  modios  uini 
quos  dedit  ipse  et  0.  de  Fontenoi,  altare  de  Selenz  quod  dedit 
loslenus  Suessionensis  episcopus  consentiente  Herestredo  clerico, 
qui  eum  tenebat  iure  hereditario,  et  tertiam  partem  maioris  decime 
et  totam  minutam    et   inter  sepia   altare    de  sancto  Albino   quod 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  127 

dedit  I(oslenus)  episcopus  Suessionensis  consentiente  Normano  milite, 
Albanios  apud  sanctum  Paulum,  quos  dedit  Ilgeramus  de  Cozeio 
donum  lohannis  Gubardi,  scilicet  quiequid  reclamabat  apud  sanctum 
Paulum,  medietatem  de  Trunclieio  in  nemore  et  in  piano,  decimam 
de  Plaiche,  donum  Bouonis  de  Trosli  in  nemore  et  piano  et  apud 
sanctum  Paulum,  ex  dono  luonis  filii  eiusdem'')  Bouonis  quiequid 
a  mortuo  riuo  usque  ad  sanctum  Paulum  et  quiequid  habebat  super 
uiam  que  ducit  a  sancto  Albino  ad  Selenz  in  monte  et  ualle,  et 
decem  et  octo  denarios  annuos  in  Droluncurt,  ex  dono  Aloti  et 
uxoris  eins  partem  suam  in  decima  uinearum  et  noualium  de  Bel- 
uede,  ex  dono  Drogonis  camerarii  et  uxoris  eins  hoc  quod  uobis 
donauit  apud  Trosli  et  quiequid  babebat  apud  Caloe,  ex  dono 
Drogonis  Loluup  et  patris  eins  quiequid  habent  monachi  uestri  de 
sancto  Paulo  apud  Chaon  et  apud  Mormolendum  et  pontem  de 
Cbaon  et  de  Giuni  et  Dumbercurt  de  tota  uilla  sancti  Pauli,  ex 
dono  Alduini  presbyteri  quiequid  habebat  apud  Giuni,  ex  dono 
Petri  Pilati  Patrimonium  totum  de  Guni,  ex  dono  Guidonis  de 
Guni  et  uxoris  eins  mussinas  de  uineis  uestris  quatuor  et  censum 
nummorum  quem  debebant  eis  monachi  et  Haiam  post  mortem 
eiusdem  Guidonis,  ex  dono''^  Guidonis  castellani  et  Guidonis  filii 
sui  duos  modios  frumenti  annuatim  apud  Nancellur,  ex  dono  Gui- 
donis castellani  et  omnium  uicecomitum  de  Trosli  et  omnium  par- 
ticipum  quiequid  habebant  in  uiuario  de  Baratel;  conpositionem 
quoque  inter  uos  et  canonicos  Calniacenses  de  Cepeio  nemore  cum 
utriusque  partis  assensu  factam,  sicut  in  autenticis  scriptis  Calnia- 
censis  abbatis  et  Balduini  quondam  Nouiomensis  episcopi  noscitur 
contineri,  uobis  et  per  uos  monasterio  uestro  auctoritate  apostolica 
confirmamus.  Liceat  etiam  uobis  u.  s.  iv.  Preterea  cum  generale 
11.  s.  w.  Sane  noualium  u.  s.  w.  profutura,  salua  sedis  apostolice 
auctoritate  et  dyocesani  '^^  episcopi  canonica  iusticia.  Ex  dono  Hu- 
gonis  comitis  Registensis  et  Milesendis  uxoris  eins  nee  non  et 
filiorum  suorum  M.  B.  et  G.  allodium  de  Noveio  quietum  et  li- 
berum ab  omni  exactione,  ex  dono  eorundem  Balbeium  liberum  et 
quietum,  sicut  ipsum  ab  archiepiscopo  Eemorum  habebant  et  Ma- 
n(asses)  archiepiscopus  utrumque  propriis  litteris  confirmauit,  de 
cuius  beneficio  Balbeius  erat,  decimas  quas  habetis  in  Noueio  et 
Corneio,  allodium  de  Salcia  quod  Alnardus  prior  ab  Verr.  de 
Scordal  et  Hug(one)  fratre  eins  uiginti  libras  emit  in  omni  pro- 
fectu,  assentientibus  luliana  uxore  eius  et  filiis  predicti  Verr.  sci- 
licet R.  et  Nichol(ao),   ex  dono  Alberici  de  Balluns  allodium  apud 


a)  eidem.  b)  dono  fehlt.  c)  dyocesiani. 


128  Wilhelm  Wiederhold, 

Salciam,  molendinum  quod  uocatur  Gezeliii(i),  ex  dono  Raiin(xmdi) 
de  Macheriis  et  Roberti  fratris  eius  sextariam  de  annona  uestra, 
assensu  comitis  et  Beatricis  comitisse  et  Hug(oiiis)  et  Man.  et 
aliorum  filiorum  suorum,  Giseium  cum  pertinenciis  suis,  obedien- 
ciam  sancte  Probe  cum  pertinenciis  suis,  obediencias  sancti  Leode- 
garii  et  Belleuallis  et  Chintherii  cum  pertinentiis  suis  et  domos 
et  uineas  quas  habetis  apud  Othrecbiam.     Si  qua  igitur  u.  s.  w. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Petro 
abbati  monasterii  beate  Marie  Silue  maioris  eiusque  fratribus  tam 
presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum. 
Quotiens  illud  a  nobis. 

E,.''^     Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.    BV. 

f  Ego  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Bernardus  Portuensis  et  sancte  Rufine  episcopus  ss. 
f  Ego  Hubaldus  presb.  card.  tit.  sancte  Crucis  in  Jerusalem  ss. 
t  Ego  lobannes  presb.  card.  sanctorum  lobannis  et  Pauli  tit.  Pa- 

machii  ss. 
t  Ego  Ildebrandus  basilice  XII  apostolorum  presb.  card.  ss. 
f  Ego  lohannes  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 
f  Ego  Albertus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurencii  in  Lucina  ss. 
f  Ego  lohannes  presb.  card.  tit.  sancti  Marci  ss. 

f  Ego  lacinctus   diac.   card.  sancte  Marie  in  Cosmidyn  ss. 

t  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodor!  ss. 

f  Ego  Cinthius  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 

f  Ego  Manfredus  diac.  card.   sancti  Greorgii  ad  Velum  au- 
reum  ss. 

f  Ego  Hugo    diac.  card.    sancti  Eustachü  iuxta   templum 
Agrippe  ss. 

f  Ego  Petrus  card.  diac.  sancte  Marie  in  Aquiro  ss. 
Dat.  Beneuent.   per   manum  Gratiani   sancte  Romane  ecclesie 
subdiaconi  et  notarii,  X  kal.  ianuarii,  indictione  III,   incarnationis 
dominice    anno    M^C^LX^IX^    pontificatus    uero  domni  Alexandri 
pape  III  anno  undecimo. 


d)  R,  BV  fehlen,  ebenso  überall  f  und  ss. 


79. 

Alexander  III.  weist  die  Nonnen  von  Saint-Felix  an,  die  vom 
Bischof  von  Maguelone  wegen  der  Reformation  ihres  Klosters  ge- 
troffenen Anordnungen  genau  innezuhalten, 

Benevent  (1168—70)  Januar  3. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  129 

Bullaire  de  Veveche  de  Maguelone  s.  XIV  f.  47  und  f.  112 
Montpellier  Arch.  Bcp.  (Eveche  de  Maguelone- Montpellier) .  —  Cartu- 
laire  C  de  Veveche  de  Montpellier  s,  XIV  f.  221  ehenda. 

ALEXANDER  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  in 
Christo  filiabus  sororibus  sancti  Felicis  salutem  et  apostolicam 
benedictionem.  Significatum   est  nobis   quod,    cum   uenerabilis 

frater  noster  Magalonensis  episcopus  uitam  et"^  habitum  uestrum 
cum  consilio  et  assensu  sanioris  partis  uestre  in  melius  commutare 
disponeret,  quedam  ex  uobis  eidem  super  hoc  acquirere  minime 
noluerint,  sed  eins  potius  dispositioni  instanter  resistere  nitebantur. 
Vnde  quia^)  iam  dicto  episcopo  non  solum  in  hoc  non  contraire, 
uerum  eciam  ipsum  ad  id  deberetis  propensius  mutare,  uniuersitati 
uestre  per  apostolica  scripta  precipiendo '^^  mandamus,  quatinus  ea 
que  prefatus  episcopus  de  dispositione  et  reformatione  monasterii 
uestri  cum  consilio  maioris  et  sanioris  partis  statuerit,  omni  con- 
tradictione  et  appellatione  cessante,  suscipiatis  firmiter  et  reser- 
uetis,  alioquin  sententiam  quam  in  uos  propter  hoc  canonice  tulerit, 
nos  auctore  Domino  ratam  et  firmam  uolumus  permanere,  nisi 
forte  aliquo  Romane  ecclesie  priuilegio  uel  alio  iure  uos  contra 
hoc  possetis  de  ratione  tueri.  Dat.  Beneuenti  III  non.  ianuarii. 

a)  et  fehlt.  b)  gratia.  c)  specienando. 


80. 

Alexander  111.  schreibt  dem  Bischof  und  Klerus  von  Saint- 
Bertrand,  daß  er  nach  dem  Vor  gange  Eugens  III.  das  Weidevieh 
der  Tempelherren  und  ihre  Hirten  unter  den  apostolischen  Schutz 
nehme  und  hefiehlt  für  die  Äufrechterhaltung  dieses  Schutzes  zu  sorgen. 

Veroli  (1170)  Mai  10. 

Orig.  Toidouse  Arch.  Bep.  (Ordre  de  Malte  H.  99  Nr.  1). 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
episcopo  et  uniuerso  clero  Conuenarum")  salutem  et  apostolicam 
benedictionem.  Cum  nobis  ex  |  regimine  suscepte  amministra- 

tionis  immineat  pia  et  religiosa  loca  apostolice  sedis  patrocinio 
confo|uere,  ad  defensionem  et  conseruationem  bonorum  fratrum 
militie  Templi  tanto  uolumus  et  debemus  promjptiores  existere, 
quanto   ipsi  pro    uniuersorum   salute   et   defensione    christiani  no- 


a)  et  bis  Conuenarum  auf  Basur. 
Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft. 


j[30  Wilhelm  Wiederhold, 

minis  extrema  pericula  fre|quentius  experiri  et  contra  barbaras  et 
extraneas  nationes  fortius  dimicare  noscuntur.  Inde  utique  |  fuit, 
quod  nos  paci  et  tranquillitati  domus  eorum  pastorali  sollicitudine 
prouidentes,  ad  exemplar  sancte  |  recordationis  patris  et  prede- 
cessoris  nostri  EVGenii  pape  apostolica  auctoritate  statuimus,  ut 
bo[ues,  quibus  si]|gnum  crucis  esset  impressum,  et  eorum  custodes 
bouarii  quoque  cum  rebus  eorum  uidelicet  asinis  semente  .  |  .  . 
stibus  et  ceteris  huiusmodi  rebus  ineundo  ad  campum  et  domum 
redeundo  sub  apostolica  protectione  |  consisterent,  ita  quidem  quod, 
si  aliquis  ex  bis  aliquid  uiolenter  acciperet,  tam  diu  ipse  et  coad- 
iutores  |  et  principales  fautores  eius  nee  non  et  hü  qui  scienter 
eidem  participarent,  sub  anatbematis  sententia  |  tenerentur,  donec 
de  predicto  excessu  foret  plenius  satisfactum.  Hoc  autem  ideo 
statutum  esse  |  dinoscitur,  ut  de  unoquoque  iugo  boum  mensura 
quedam  messis  secundum  diuersitatem  terrarum  predicte  do|mui 
fratrum  militie  Templi  annis  singulis  solueretur.  Inde  est  quod 
uniuersitati  uestre  per  apostolica  scripta  precipiendo  |  mandamus, 
quatinus  pretexatam  institutionem  contradictione  et  appeUatione 
remota,  firmiter  obseruetis  et  tu  eam,  frater  episcope,  |  per  totum 
episcopatum    facias    inuiolabiliter    obseruari.  Dat.    Verul.   VI 

id.  maii. 

B.  dep. 


b)  s  et  tu  bis  facias  auf  Basur. 


81. 

Alexander  III.  befiehU  dem  Abt  und  den  Brüdern  von  Saint- 
Guilhem,  die  dem  Bischof  von  Rodez  vorenthaltenen  Kirchen  von 
Cresel  unverzüglich  zurückzugehen,  Veroli  (1170)  Mai  18. 

Orig.  Rodez  Ar  eh.  Dep.  (CJmpitre  de  Rodez  Liasse  1). 

Alexander  episcopus  seruus  seruoram  Dei.  Dilectis  filiis  ab- 
bat! et  fratribus  |  sancti  Willelmi  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  Ex  conquestione  fratris  nostri  Rutenensis  |  episcopi 

nostris  est  auribus  intimatum,  quod  uos  ei  ecclesias  de  Cresel, 
quas  ad  ecclesiam  |  suam  asserit  pertinere,  per  uiolentiam  occu- 
pastis  et  eas  presumptione  illicita  detinere  |  contenditis.  Vnde 
quia  ex  commissi  nobis  officii  debito  singulis  Dei  ecclesiis  et  eccle- 
siasticis  uiris  iura  sua  tenemur  integra  conseruare,  nos  eidem 
episcope  [iustitiam]  |  suam  exhibere  uolentes,  discretioni  uestre  per 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  131 

apostolica  scripta  mandamus,  fquatinus]  |  prescriptas  ecclesias  me- 
morato  episcopo  sine  molestia  restituatis  uel  exinde  [sibi  sub]  |  exa- 
mine  uenerabilis    fratris    nostri   Magalonensis   episcopi   et   dilecti 

filii  abbatis  s[ancti ]  plenam  et  sufficientem  iustitiam,    cum 

exinde  requisiti  fueritis,  exhibeatis,  nisi  forte  [inter]  |  uos  pacifice 
et  amicabiliter  componere  poteritis.  Dat.  Verul.  XV  kal.  iun. 

B.  dep. 


83. 

Alexander  III.  beauftragt  die  Bischöfe  von  Mende  und  Viviers, 
für  die  Rückgabe  der  dem  Kloster  Chirac  und  damit  den  Mönchen 
von  Saint 'Victor  in  Marseille  entfremdeten  Besitzung  Mensozat  zu 
sorgen.  Veroli  (1170)  Mai  20, 

Orig.  Bodez  Ar  eh.  Dep.  (College  des  lesuites  D.  J25J2). 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabilibus  fra- 
tribus  Mimatensi  et  Viuariensi  episcopis  salutem  et  apostolicam  | 
benedictionem.  Relatum  est  nobis  quod  Gr.  et  A.  de  Cbaldemac 

uillam  de  Menzozac  Cbiriacensi  monasterio,  quod  ad  |  ius  Massiliensis 
monasterii  dicitur  pertinere,  contra  iustitiam  abstulerunt.  Quia 
igitur  sollicitudo  iniunc|te  nobis  amministrationis  nos  compellit, 
conseruationi  ecclesiarum  studiose  intendere  et,  ne  bona  earum  |  di- 
reptionibus  malignantium  exponantur,  propensiori  studio  prouidere, 
fraternitati  uestre  per  apostolica  scrip|ta  precipiendo  mandamus, 
quatinus  prefatos  uiros  moneatis  diligentius  et  districtius  com- 
pella'tis,  ut  prescripto  monasterio  prelibatam  uillam  postposita 
dilatione  restituant  et  libere  deinceps  |  et  quiete  dimittant  uel  in 
tua  presentia,  frater  Viuariensis,  plenam  exinde  iustitiam  appella- 
tio|ne  remota  exhibeant.  Si  autem  causam  potius  intrare  decre- 
uerint  quam  uillam  restituere,  partibus  ante  |  tuam  presentiam 
conuocatis  et  rationibus  hincinde  plenius  auditis  et  cognitis,  eandem 
causam  uiris  |  discretis  et  honestis  tibi  ascitis,  sublato  prout  dictum 
est  appellationis  remedio,  mediante  iustitia  de|cidas.  Si  autem 
neutrum  borum  adimplere  uoluerint,  eos  excommunicationis  sen- 
tentia  innodetis  |  et  eandem  sententiam  usque  ad  dignam  satis- 
factionem  faciatis  firmiter  et  inuiolabiliter  obseruari.  |  Dat.  Verul. 
XIII  kal.  iunii. 

B.  dep. 


132  Wilhelm  Wiederhold, 

88. 

Alexander  III.  bestätigt  dem  Abt  Gerald  und  den  Brüdern  von 
Samt-Martin  de  Canigou  ihre  Anordnungen  wegen  der  Kirche  Saint- 
Sernin  de  Vernet,  Tushdum  (1171)  Januar  6. 

Chartularium  s.  Martini  Canigonensis  s.  XII  p.  12  Perpignan 
ÄrcJi.  Dep.  H,  143, 

Vgl.  Bevue  archeologique  IIP  serie  t.  XVI  (1890)  p,  64. 

ALEXANDER  episcopns  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis 
Geraldo  abbati  et  fratribus  Canigonensibus  salutem  et  apostolicam 
benedictionem.  Ea    qne    racionabili   prouidencia    pro   utilitate 

ecclesiarum  statuta  noscuntur,  apostolica  debent  auctoritate  muniri 
et,  ne  pranorum  hominum  molestiis  agitentur,  eins  presidio  roborari. 
Perlatum  est  siquidem  ad  audientiam  nostram,  quod  sacriste  mona- 
sterii  uestri  et  snccessoribus  eius  capellaniam  ecclesie  sancti  Satnr- 
nini de  Verneto  pro  illuminando  et  bornando  altari  sancti  Martini, 
quod  est  principale  in  monasterio  uestro,  de  communi  consilio  con- 
cessistis  perpetuo  libere  et  integre  possidendam,  excomunicautes 
omnem  personam  que  contra  donacionem  illam  ausu  temerario  ue- 
nire  presumeret  uel  eam  aliquatenus  uiolare.  Vnde  quoniam  reli- 
giosorum  uotis  debemus  annuere  et  ea  que  rationabiliter  statuta 
noscuntur,  auctoritatis  nostre  munimine  roborare,  prescriptam  do- 
nacionem eidem  sacriste  et  successoribus  eius  auctoritate  apostolica 
confirmamus  et  presentis  scripti  patrocinio  communimus.  Statuentes 
ut  nulli  omnino  hominum  liceat  hanc  paginam  nostre  confirmationis 
infringere  uel  ei  aliquatenus  contraire.  Si  quis  autem  hoc  atemp- 
tare  presumpserit ,  indignacionem  omnipotentis  Dei  et  beatorum 
Petri  et  Pauli  apostolorum  eius  se  nouerit  incursurum.  Dat. 
Tusculan.  VIII  id.  ianuarii. 


84. 
Alexander  III.  befiehlt  dem  Erzbischof  von  Narbonne  und  seinen 
Suffraganen,   die  Nonnen   von  Saint-Felix  gegen   die  Übergriffe  ihrer 
Parrochianen  zu  schützen.  Tushdum  (1171 — 72)  Januar  22. 

Orig.  Montpellier  Arch.  Dep.  (Abbaye  de  Gigean). 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabilibus  fra- 
tribus Narbonensi  archiepiscopo  et  omnibus  suffraga|neis  eius  sa- 
lutem et  apostolicam  benedictionem.  Conquestionem  dilectarum 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  133 

in  Christo  filiarum  nostrarum  priorisse  mo|nialium  sancti  Felicis 
ad  nos  transmissam  accepimus,  quod  quidam  parrochiani  uestri 
monasterium  ipsarum  |  graviter  infestare  presumunt  eisque  dainpna 
plurima  et  iniarias  non  [desinunt  irrogare.  Quia  igitur]  |  eisdem 
monialibus  [paterna  teneamur]  prouisione  [confouere,  cum  ipse  pro 
imbecillitate  sexus  suam]  |  [integritatem]  defensare  [non  possint, 
per  presentia  uobis  scripta  mandamus,  ut  parrochianos]  |  uestros, 
de  quibus  uobis  conqueste  [fuerint,  attentius  moneatis,  ut  ab  illarum 
infestatione  omnimodo  desi]|stant  et  de  iniurüs  et  dampnis  illatis 
satisfactionem  exbibeant  competentem,  quod  si  ad  comnio|nitionein 
uestram  facere  denegauerint  et  in  hac  malitia  duxerint  persisten- 
dum,  uos  eos  |  appellatione  cessante,  excommunicationis  sententia 
feriatis  et  usque  ad  dignam  satisfactionem  eam  facia|tis  inuiolabi- 
liter  obseruare.  Dat.  Tusculan.  XI  kal.  februar. 

B.  dep. 

85. 
Alexander  III.  hefiehlt  den  Geistlichen  der  Diözese  Beziers,   dem 
Bischof  den   schuldigen  Gehorsam   und  Achtung   su  bezeigen  und  die 
ihm  zustehenden  Einkünfte  nicht  zu  schmälern. 

TusJculum  (1171—72)  Januar  26. 

Livre  noir  de  Beziers  von  1771  f.  826'  Montpellier  Arch.  Dep, 
(Chapitre  cathedral  de  Beziers). 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  uni- 
uersis  monachis  presbiteris  ad  iurisdictionem  Biterrensis  ecclesie 
pertinentibus  salutem  et   apostolicam  benedictionem.  Peruenit 

ad  nos  ex  communione  uenerabilis  fratris  nostri  Biterrensis  epi- 
scopi,  quod  quidam  uestrum  presumptione  ei  debitam  obedientiam 
et  reuerentiam  non  impendunt  nee  de  decimis  aut  etiam  de  elemo- 
siais  mortuorum,  que  ecclesiis  in  testamento  legantur,  episcopalem 
exhibent  portionem.  Cum  igitur  graui  sunt  subditi  animaduersione 
plectendi,  qui  magistris  et  prelatis  suis  debita  iura  subtrahunt  et 
honorem,  per  apostolica  scripta  uobis  mandamus  et  districte  pre- 
cipimus,  quatenus  memorato  episcopo,  omni  occasione  et  excusatione 
cessante,  debitam  obedientiam  et  reuerentiam  impendatis,  iterum 
quod  si  qui  uestrum  prescripto  nostro  contraire  presumpserint, 
sententiam  quam  idem  episcopus  in  eos  propter  hoc  canonice 
dederit,  nos  auctore  Deo  ratam  habebimus  eamque  non  pa- 
tiemur  sine  satisf actione  congrua  relaxari.  Dat.  Tusculani  VII 
kal.  februarii. 


134  Wilhelm  Wiederhold, 

86. 

Alexander  III,  bittet  den  Abt  von  Saint-Sernin  in  'Toulouse  um 
eine  Beihülfe  in  der  durch  Kaiser  Friedrich  der  Bömischen  Kirche 
verursachten  Not  und  ersucht  ihn  die  Gabe  den  Überbringern  dieses 
Schreibens  einzuhändigen,  ihm  selbst  aber  brieflich  davon  Nachricht  zu 
gehen.  Anagni  (1173—74)  Mars  13. 

Orig.  Toulouse  Arch.  Bep.  (Äbbaye  de  Saint-Sernin  Liasse  V 
titre  1). 

Nach  dem  Ausstellungsorte  Jcönnte  diese  wichtige  ürJcunde  in  die 
Jahre  von  1160  bis  1176  fallen;  nach  den  Zeitumständen  scheint  sie  mir 
in  die  Jahre  1173  oder  1174  zu  gehören ;  im  März  1160,  wenige  Tage 
vor  der  Bannung  Friedrichs,  ist  sie  wohl  nicht  ausgestellt. 

Littera  clausa  mit  der  Adresse  von  gleicher  Hand  abbati  sancti 
Satnrnini. 

Alexander  episcopus  seruus  sernorum  Dei.  Dilecto  filio  abbati 
monasterii  sancti  Satumini  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Qualiter  ille  tyrannus  et  uehemens  persecator  ecclesie  Fred(ericus)  | 
nidelicet,  uniuersalem  omnium  matrem  sacrosanctam  Romanam  ec- 
clesiam  persequatur  eamque  sine  causa  opprimat  et  infestet,  ad 
discretionis  tue  noticiam  non  ambigimus  peruenisse.  |  Qui  utique 
tarn  quam  leo  rapiens  et  rugiens  positus  in  insidiis,  aditus  uiarum 
ita  per  satellites  barbarice  feritatis  obstruxit,  quod  illi  iam  non 
ualeant  usque  ad  nos  |  transire,  a  quibus  Romana  ecclesia  in  ne- 
cessitatibus  suis  oportuna  recipere  suifragia  consueuit.  Vnde  cum 
eadem  Romana  ecclesia  multis  oppressionibus  angustata  sit  bis  | 
temporibus  et  afflicta  et  magnis  atque  innumeris  pene  debitis  ag- 
gravata,  ad  eins  onera  supportanda  et  ad  necessitates,  quas  patitur, 
releuandas  tanto  |  studiosius  exurgere  te  oportet  et  efficatius  la- 
borare,  quanto  amplius  eadem  mater  ecclesia  de  tua  deuotione  et 
fidei  sinceritate  confidit.  In  tanto  itaque  necessi|tatis  articulo 
constituti,  caritatem  tuam  rogamus  plurimum,  monemus  et  exhor- 
tamur  attentius,  ut  ad  meutern  reuocans,  quot  et  quanta  graua- 
mina  et  angustias  |  Romana  ecclesia  pro  sua  et  omnium  ecclesiarum 
libertate  tuenda  hoc  tempore  patiatur,  considerans  etiam  quod 
menbra  capiti  debeant,  ad  subuencionem  ecclesie  et  ad  soluen|da 
debita,  quibus  premitur,  manum  liberalitatis  extendas  et  nobis  tue 
consolacionis  auxilium  in  tanto  articulo  largiaris,  beneficia  siquidem 
et  obsequia,  |  que  in  necessitate  prestanter  consueuerunt  semper 
recipientibus  existere  graciora.    In  quocumque  autem  nobis  te  con- 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  135 

tigerit  subuenire,  illud  dilectis  |  filiis  nostris  T.  sancte  Romane 
ecclesie  subdiacono  et  L.  capellano  dilecti  filii  nostri  Iac(ynt]ii) 
sancte  Marie  in  Cosmydjm  diaconi  cardinalis,  presentium  porti- 
toribus'^),  quos  ad  partes  illas  1  propter  hoc  duximus  destinandos, 
te  uolumus  assignare  et  nobis  id  ipsmn  litteris  tuis  significes. 
Dat.  Anagn.  III  id.  mart. 
B.  dep. 

a)  so  im  Orig. 


87. 
Alexander  111,  nimmt  das  Kloster  Saint-Pierre  de  Carennac  unter 
dem  Prior  Eihaudus  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die 
Besitzungen  und  Bechte,  die  Zehntfreiheit  und  die  Sepidtur. 

Ferentino  1175  Mai  15, 

Coli.  Baluse  38  s.  XV  11  f.  255  Paris  Bihl.  Nat.  [A].  —  Coli. 
Boat  123  p.  1  (von  1667  X  7)  ebenda  [B]. 

J'L.  12482.  Die  Besitzungen  sind:  Locum  ipsum,  in  quo  pre- 
fatnm  situm  est  monasterium,  cum  uilla  ipsius  loci,  terris  aqua  et 
portu  et  cunctis  ad  se  pertinentibus ;  in  pago  Caturcino  capellam 
de  Maignagues ''^  capellam  de  Mazeirolis^\  ecclesiam  de  Borma, 
de  Mezel^),  de  sancta  Esperia '^^  de  Mederio,  de  Aluingaco*),  de 
Eignaco^^  de  Colnaco,  de  Lalanda,  de  Alamancia  cum  terris  deci- 
mis  et  bominibus  et  ceteris  ^^  pertinentiis  suis ;  in  pago  Lemouicino 
ecclesiam  de  Argentat  cum  magna  parte  uille,  terris  aquis  molen- 
dinis  et  omnibus  ad  ipsam  pertinentibus,  capellam  de  Montecaluo 
cum  omnibus  ad  se  pertinentibus ;  in  pago  Aruernensi  ecclesiam  de 
sancto  Constantio  et  que  ad  eam  pertinent;  in  Tolosano  ecclesiam 
de  Monte  Cocano  (et)  que  ad  eam  pertinent.  Sane  noualium  u.  s.  iv. 
Sepulturam  quoque  u.  s.  tv. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ri- 
baudo*^  priori  ecclesie  sancti  Petri  de  Carennac  eiusque  fratribus 
tam  presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  per- 
petuum.     Suscepti  regiminis  administratione. 

R.    Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV.'^ 
f  Ego  Gualterius*^  Albanensis  episcopus  ss.^ 

a)  Mainagas  B.  h)  Mazairolis  B.  e)  Mezet  B.  d)  Speria  B. 

e)  Aluiniaco  B.  f)  Rinaco  B.  g)  ceteris  felüt  in  A.  h)  Rigaudo  B. 

i)  BV  fehlt  in  Ä.  Ic)  Galterius  B.  l)  Dann  folgt  in  A:  Ego  Joannes 

presb.   Card.   tit.   sancte  lustine,   Ego  Manfredus  presb.   card.   tit.   sancte  Cecilie 
etc.  il  ya  neuf  cardinaux.    Dat.  Ferentin.  u.  s.  w.  wie  in  B. 


136  Wilhelm  Wiederhold, 

t  Ego  Johannes  sanctorum  lohannis  et  Pauli  presb.   card.  tit.  Pa- 

machii  ss. 
f  Ego  Johannes  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 
t  Ego  Manfredus"'^  presb.  card.  tit.  sancte  Cecilie  ss. 
f  Ego  Petrus  presb.  card.  tit.  sancte  Susanne  ss. 

t  Ego  lacinctus  diac.   card.  sancte  Marie  in  Cosmydin")  ss. 

f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 

t  Ego  Cinthius  °^  diac.  card.  sancti  Adriani^^  ss. 

t  (Ego)  Vitellus«)  diac.  card.  sanctorum  Sergii  et  Bachi  ss. 

t  Ego  Laborans  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 
Dat.  Ferentin.   per   manum   Gratiani   sancte  Romane   ecclesie 
subdiaconi  et  notarii,    XVIII  kal.  iunii,   indictione  VIII,   incarna- 
tionis  dominice  anno  M'^C^LXX^V^,  pontificatus  uero  domini  Alexan- 
dri  pape  III  anno  XV P. 

in)  Mansted  B.  n)  Cosmeydin  B.  ö)  Cinthini  B.  p)  Adriadri  B. 

q)  Ticellus  B. 


88. 
Alexander  II L  bestätigt  dem  Dekan   und  dem  Kapitel  von  Bor- 
deaux einen  Vertrag  mit  den  Brüdern  vom  Hospital  Saint- Jacques» 

Ferentino  (1175)  Juni  30. 

Cartulaire  de  Saint-Andre  de  Bordeaux  s,  XIII  f.  86'  Bordeaux 
Arch,  Dep.  (Archeveclie  de  Bordeaux,  Supplement). 

Zitiert  Devienne  Histoire  de  la  ville  de  Bordeaux  II  p.  38.  Die 
Senteyiz  des  Erzhischofs  Gerald  von  Auch  und  Bischofs  Petrus  von 
Perigueux  steht  in  dem  Chartular  f.  85. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorumDei.  Dilectis  filiis  decano  et 
capitulo  ßurdegalensis  ecclesie  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Cum  nostre  sollicitudinis  sit  et  offitii  litibus  et  contencionibus 
finem  imponere,  pastorali  cura  constringimur  que  sunt  compositione 
amicabili  diffinita,  apostolico  patrocinio  communire,  ne  possint  in 
posterum  temeritate  quorumlibet  reuocari.  Eapropter,  dilecti  in 
Domino  filii,  uestris  iustis  postulationibus  annuentes,  compositionem 
inter  uos  et  fratres  hospitalis  beati  lacobi  Burdegalensis  super  se- 
pulturis  cimiterii  ipsius  hospitalis,  super  decimis  et  querelis  aliis, 
mediantibus  uenerabilibus  fratribus  nostris  Auxitano  archiepiscopo, 
apostolice  sedis  legato,  et  Petragoricensi  episcopo,  quibus  causam 
saper  hiis  commiseramus,  de  assensu  partium  factam,  ratam  habe- 


Papsturkunden  in  Frankreich  YII.  137 

mus  et  firmam  eamque  apostolica  auctoritate^^  confirmantes,  pre- 
sentis  scripti^)  patrocinio  communimus.  Statuentes  ut  nulli  omnino 
hominum  liceat  hanc  paginam  nostre  confirmationis  infringere  uel 
ei  aliquatenus  contraire.  Si  quis  autem  hoc  attemptare  uoluerit, 
indignationem  omnipotentis  Dei  et  beatorum  apostolorum  Petri  et 
Pauli  se  nouerit  incursurum.     Dat.  Ferentin.  II  kal.  iulii. 


a)  apostolica  auctoritate  apostolica.  b)  scriptis. 


89. 
Alexander  III.  nimmt  die  Kirche  Saint-Antoyiin  unter  dem  Frior 
Stephanus  nach  dem  Vorgange  ürhans  IL  und  Calixts  IL  in  den 
apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die  Besitzungen,  die  Zehnten 
und  die  Wahl  des  Priors,  die  Freiheit  vom  Interdikt  und  die  Sepidtur 
gegen  eine  jährliche  Zahlung  von  fünf  Solidi. 

Anagni  1175  November  30, 

Coli.  Boat  124  f  344'  (von  1667  XI  18  aus  Kopie  von  1521 
III  27  in  livre  en  parchemin)  Paris  Bibl.  Nat. 

J-L,  12525.  Bie  Vorurhinde  Calixts  IL  ist  verloren.  In  den 
Anmerkungen  gebe  ich  unter  L  die  Lesarten  der  Urkunde  Lucius''  IIL 
J-L.  15066  (Nr.  129).  Bie  Besitzungen  sind:  Locum  ipsum,  in  quo 
prefata  ecclesia  constructa")  est,  cum  omnibus  pertinentiis  suis, 
ecclesiam  sancte  Eulalie  cum  decimis  et  aliis  pertinentiis  suis, 
ecclesiam  sancti  Michaelis  cum  appendentiis  ^^  suis,  ecclesiam  sancti 
Sulpicii  cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancti  Saturnini  de  Castris 
cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  de  Montericozo '^^  et  de  Marcisse^^ 
cum  pertinentiis  earum,  ecclesiam  sancti  luliani  de  Segregalgas 
cum  pertinentiis  suis  et  saluitatibus  *) ,  ecclesiam  sancte  Eulalie  de 
Cande^)  cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancti  luliani  de  Carran- 
dier^^,  ecclesiam  sancte  Marie  de  Cregoala''^  cum  appendiciis  suis, 
ecclesiam  sancte  Marie  de  Peyregace*^  cum  pertinentiis  suis,  eccle- 
siam sancte  Eulalie  de  Archiac  cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam 
sancti  Martini  de  Rocasargas*^  cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  del 
Raust  de^)  Pino  cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  de  Marzac,  que  in 
Agennensi  episcopatu  est  sita,  cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancti 
Anthonini  "'^  de  Valle  Secusia  cum  omnibus  pertinentiis  suis,  eccle- 

a)  sita  L.         h)  appendiciis  L.          c)  monte  Riccolf  L.  d)  Mairess  L. 

e)  cum  saluitatibus  et  omnibus  pertinentiis  suis  L.           f)  Canda.  g)  Carran- 

der  cum  pertinentiis  suis  L.                     h)  Cregoalla  L.  i)  Peiregas  L. 
Je)  Rauzargas  L.                l)  et  de  X.                w)  Antonini  L. 


I^Q  Wilhelm  Wiederhold, 

siam  sancti  lohannis  et  ecclesiam  sancti  Martini  de  Nayac")  cum 
pertinentiis  earum,  ecclesiam  sancte  Marie  de  Mordanha"^  et  eccle- 
siam sancti  Martini  de  Lasinhac^)  cum  pertinentiis  earum  et  eccle- 
siam sancti  Michaelis  de  Caslus^^  et  ecclesiam  sancte  Marie  de 
Lucro ')  cum  pertinentiis  earum,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Espia- 
mont*^  cum  pertinentiis  suis.  Sane  noualium  u.  s.  w.  Ad  hec  de- 
cimationes  uille  sancti  Anthonini  et  totius  territorii  uobis  et  eidem 
ecclesie  uestre  authoritate  apostolica  confirmamus.  Statuentes  ut 
nulli  layco  liceat  easdem  decimas  alii  ecclesie  conferre  uel  ab 
eadem  ecclesia  uestra  quomodolibet  alienare.  Crisma  uero,  oleum 
sanctum  ii.  s.  iv.  Nulli  quoque  liceat  ecclesiam  uestram  interdicto 
subicere  uel  in  canonicos  uestros  excommunicationis  interdicti  uel 
suspensionis  sententiam  promulgare,  nisi  de  mandato  Romani  ponti- 
ficis  uel  legati  ab  eius  latere  destinati.  Sepulturam  preterea  u.  s,  iv. 
Obeunte  uero  te  w.  5.  w.  Decemimus  ergo  u.  s.  w.  Ad  indicium 
autem  percepte  huius  a  sede  apostolica  libertatis  quinque  solides 
Rutbenensis  monete  annis  singulis  nobis  nostrisque  successoribus 
persoluetis.     Si  qua  igitur  u.  s.  w. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ste- 
phane priori  ecclesie  sancti  Anthonini,  que  in  Condatensi  pago 
sita  est,  eiusque  fratribus  tam  presentibus  quam  futuris  regulärem 
uitam  professis  in  perpetuum.  Cum  nobis  sit  quamquam. 

R.     Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV.^^ 

f  Ego  ßernardus  Portuensis  et  sancte  ßufine  episcopus  ss. 

f  Ego  Galterus  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Johannes  presb.  card.  sanctorum  lohannis   et  Pauli  tit.  Pa- 

machii  ss. 
t  Ego  Johannes  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 
t  Ego  Albertus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurencii  in  Lucina  ss. 
t  Ego  Boso  presb.  card.  sancte  Pudentiane  tit.  Pastoris  ss. 
t  Ego  Johannes  presb.  card.  tit.  sancti  Marci  ss. 
f  Ego  Manfredus  presb.  card.  tit.  sancte  Cecilie  ss. 
t  Ego  Petras  presb.  card.  tit.  sancte  Suzanne  ss. 
f  Ego  Viuianus  presb.  card.  tit.  sancti  Stephani  in  Celio  monte  ss. 

f  Ego  Jacinthus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmidin  ss. 

t  Ego  Arditio  diac.  card.  sancti  Theodor!  ss. 

t  Ego  Cinthius  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 

f  Ego   Hugo   diac.    card.    sancti  Eustachii  iuxta  templum 
Agrippe  ss. 

t  Ego  Laborans  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 

n)  Naiac  L.  o)  Mardanna  L.  p)  Lazinnac  L.  q)  Castluz  L.  r)  Liuro  L. 
8)  sancte  Mariani  de  Spiamonte  L.  t)  BV  fehlt,  ebenso  überall  f  und  ss. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  139 

Dat.  Anagn.  per  manum  Gratiani  sancte  Romane  ecclesie  sub- 
diaconi  et  notarii,  II  kal.  deceinbris,  indictione  VIII,  incarnationis 
dominice  anno  M°C^LXX°V^,  pontificatus  uero  domini  Alexandri 
pape  III  anno  XVII. 


90. 

Alexander  III.  gibt  dem  Archidiakon  Badidph  und  dem  Kapitel 
von  Ägde  das  Recht,  gegen  ihre  ungehorsamen  Farrochianen  mit  Bann 
und  Interdikt  vorzugehen,  wenn  der  Bischof  sich  trotz  dreimaliger 
Bitte  versagt  oder  abwesend  ist,  Anagni  (1160 — 76)  Januar  3. 

Gartulaire  du  chapitre  d'Agde  s.  XVIII  p.  3  Montpellier  Bibl. 
Comm,  Ms.  33. 

Vgl.  Gallia  Chr.  VI  p.  703. 

Alexander  episcopus  sernus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ra- 
dulpho  archidiacliono  et  canonicis  Agathensibus  salutem  et  aposto- 
licam  benedictionem.  Hortatur  nos  et  admonet  cura  suscepti 

regiminis  commodis  et  profectibus  ecclesiarum  feruenti  sollicitudine 
ac  studio  intendere  et  hiis  qne  ad  earum  pacem  et  quietem  per- 
tineant,  promptam  et  attentam  diligentiam  adhibere.  Peruenit  si- 
quidem  ad  audientiam  nostram,  quod  parrochiani  uestri  ad  facul- 
tates  et  bona  ecclesie,  in  qua  Domino  militatis,  sue  cupiditatis 
frena  relaxare  presumunt  et  multiplices  sibi  molestias  et  grauamina 
non  dubitant  irrogare,  et  sepe  contingit,  ut  propter  negligentiam 
et  tepiditatem  eorum  qui  uos  ab  bis  deberent  protegere  propensius 
et  tueri,  iustitie  sustineatis  decretum.  Nos  itaque  paci  et  tran- 
quillitati  uestre  paterna  super  hoc  cupientes  sollicitudine  pronidere, 
uobis  auctoritate  apostolica  indulgemus,  ut  si  episcopus  uester,  qui 
pro  tempore  fuerit,  a  uobis  tertio  per  congrua  interualla  humiliter 
requisitus,  de  malefactoribus  uestris,  qui  parrochiani  uestri  sunt, 
iustitiam  exhibere  noluerit  aut  in  prouincia  uestra  presens  non 
fuerit,  uos  auctoritate  nostra  excommunicandi  et  interdicendi  facul- 
tatem  liberam  habeatis.  Dat.  Anagnie  III  non.  ianuarü. 


91. 

Alexander  III.  schreibt  dem  Abt  und  den  Brüdern  von  Saint- 
Victor  in  Marseille^  daß  er  das  ihnen  gehörige  Kloster  Chirac  in  den 
apostolischen  Schutz  nähme.  Anagni  (1160—76)  April  3. 


140  Wilhelm  Wiederhold, 

Orig.  Bodez  Arch.  Bep,  (College  des  lesuites  D.  J253),  —  Char- 
tularium  parvum  sancti  Victoris  s.  1[JV  f,  116  Marseille  Arch.  Bep. 
(Ahhnye  de  Saint -Victor  H,  630). 

J'L.  1254:8  nach  dem  Fragment  in  Collection  des  cartulaires  IX 
p.  368. 

ALEXANDER  episcopus  semus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis 
abbati  et  fratribus  Massili|ensibus  salutem  et  apostolicam  benedic- 
tionem.  Rationabilibus  uotis  et  desideriis  prompta  dejbemus 

benignitate  annuere  et  uiris  et  locis  religiosis,  ne  a  quoquam 
possint  I  indebite  molestari,  apostolice  tuitionis  presidium  impertiri. 
Inde  est  quod  nos  |  precibus  uestris  benignius  inclinati  et  officii 
nostri  debito  deuicti,  uillam  |  Chiriacensis  monasterii,  qnod  iuris 
uestri  esse  dinoscitur,  cum  hominibus  |  et  bonis  suis  et  ceteras 
uillas  ad  idem  monasterium  pertinentes  sub  |  beati  Petri  et  nostra 
protectione  suscipimus  et  presentis  scripti  patrocinio  |  communiinus. 
Statuentes  ut  nulli  omnino  bominum  liceat  prescriptum  |  monaste- 
rium uel  bona  eins  temere  perturbare  aut  hereditatem  ipsius  |  sine 
communi  assensu  capituli  uel  maioris  et  sanioris  partis  et  tunc 
non  nisi  pro"^  manifesta  utilitate  uel  necessitate  quolibet  titulo 
alienare.  Si  quis  autem  |  boc  attemptare  presumpserit,  indigna- 
tionem  omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  |  et  Pauli  apostolorum 
eins  se  nouerit  incursurum.  Dat.  Anagnie  III  non/^  april. 

B. 


a)  et  tunc  non  nisi  pro  auf  Basur.  h)  Der  Schreiher  verbesserte  non. 

aus  kal.    Die  ChaHulare  s.  XVI  D  2  f.  148  und  D  3  f.  271  schreiben  kal. 


93. 

Alexander  III.  heauf tragt  den  Erzhischof  Wilhelm  von  Auch  und 
den  Bischof  Garsias  von  Bazas,  den  Bekan  Gerald  und  die  Kanoniker 
von  Saint- Andre  in  Bordeaux  gegen  die  Übergriffe  des  Amanieu 
d' Albret  und  des  P.  de  Mota  zu  schützen. 

Anagni  (1160—76)  April  26. 

Orig.  Bordeaux  Arch.  Bep.  (Chapitre  metropolitain  Saint-Andre 
de  Bordeaux  G.  270). 

Vielleicht  ist  auch  G(uilelmus)  von  Bazas  eu  ergänzen. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabilibus  fra- 
tribus Gr(uilelmo)  Auxitano  arcbiepiscopo,  apostolice  sedis  legato,  et 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  141 

Gr(arsie)  Va|satensi  episcopo  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Dilecti  filii  nostri  G(eraldus)  decanus  et  canonici  ecclesie  sancti 
Andree  Burdegajlensis  transmissa  nobis  conquestione  monstrarunt, 
qnod  Amanens  de  Lebret  et  P.  de  Mota  cum  muÜtitudine  arma- 
tornm  quasdam"^  uillas  uidelicet  de  Legis  et  de  Caudaiac  et  quas- 
dam  alias  ad  ins  prel Scripte  ecclesie  pertinentes  uiolenter  innadere 
et  bona  earum  diripere  et  qnosdam  homines  ibidem  ausu  |  temera- 
rio  capere  et  ad  redemptionem  cogere  presumpserunt.  Quoniam 
igitur  ex  initincto  nobis  apostolatus  |  officio  tenemur  iura  ecclesi- 
arum  diligentius  conseruare  et,  ne  quibuslibet  uiolentiis  uel  rapilnis 
exponantur,  pastorali  sollicitndine  de[fensare],  fratemitati  nestre 
per  apostolica  scripta  precipiendo  |  mandamus,  quatinus,  si  ita  est, 
predictos  A.  [et  P.  commjonere  studeatis  et  diligenter  inducere, 
nt  prelilbatis  decano  et  canonicis  uniuersa  ablata  sine  diminntione 
restituant,  dampna  data  rela'xant  et  de  illatis  iniuriis  satisfactionem 
exbibeant  competentem.  Quod  si  forte  commonitioni  nestre  |  parere 
contempserint,  nos  terram  eomm  apostolica  freti  auctoritate,  appella- 
tione  remota,  interdicto  supiponatis  et  si  nee  sie  resipuerint,  per- 
sonas  eomm  [et  principjales  fautores  suos  uincnlo  anatbematis  | 
innodetis,  pronisuri  attentias,  ne  interdicti  uel  excommunicationis 
sententiam  sine  [con]grua  satisfactione  resecetis.  Dat.  Anagnie 

[VI]  kal.  maii^). 

B.  dep. 


d)  rum  quasdam  auf  Easur.  h)  Das  Inventar  von  1596  f.  46  bietet  die 

Datierung  mit  VI  kal.  maii. 


93. 

Alexander  II L  geivährt  dem  AU  und  den  Brüdern  von  Premontre 
die  Freiheit  von  allen  Zehnten.  Anagni  (1160 — 76)  April  30. 

Confirmationes  statutorum  et  lihertatum  ordinis  Praemonstratensis 
s.  XIII  f.  26^  im  Besitz  der  Frau  Gräfin  de  Villele  auf  Schloß 
Merville  bei  Toulouse. 

Alexander  etc.  Dilectis  filiis  abbati  et  fratribus  Premonstra- 
tensis  ecclesie  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  lustis 

petentium  etc.  Eapropter,  dilecti  in  Domino  filii,  uestris  iustis 
postulacionibus  grato  concurrentes  assensu,  auctoritate  uobis  pre- 
sencium  indulgemus,  ut  minutas  decimas  olerum  fructuum  et  pra- 
torum  nulli  soluere  teneamini,   sed  libere  de  cetero  babeatis,   sicut 


142  Wilhelm  Wiederhold, 

usquemodo  habuisse  noscimini.    Statuentes  etc.  Dat.  Anagnie 

II  kal.  maii. 


94. 

Alexander  III.  bestätigt  dem  Abt  Garsias  und  den  Mönchen  von 
Snint-Pierre  de  Condom  einen  durch  Bischof  Helias  von  Agen  ewisclien 
ihnen  und  den  Bürgern  von  Condom  abgeschlossenen  Vertrag. 

Anagni  (1160—76)  Juni  24. 

Larcher  Cartidaire  de  Condom  s.  XVIII  ^?.  187  Condom  Archives 
Municipales, 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis 
G(arsie)  abbati  et  monachis  Condomensis  monasterii  salutem  et 
apostolicam  benedictionem.  Que  iudicio  uel  compositione  ami- 

cabili  rationabiliter  statuta  esse  noscuntur,  firma  debent  et  incon- 
cussa  seruari  et,  ne  ualeant  in  reeidiue  contentionis  scrupulum 
deuenire,  ea  nos  conuenit  apostolice  autoritatis  munimine  roborare. 
Sane  ex  auctentico  scripto  uenerabilis  fratris  nostri  Helle  Agennen- 
sis  episcopi  euidenter  intelleximus,  uos  cum  burgensibus  uestris 
huiusmodi  compositionem  fecisse,  ut  pro  can  .  .  .  uini  tres  denarios 
Morlanensis  monete  pacifice  et  quiete  persoluant  et,  cum  uindemia 
in  uineis  uel  in  garbis  annone  decimatur  in  campis,  seruiens  uester 
sit  presens,  sub  cuius  custodia  prescripte  uindemie  seu  garbe  sine 
fraude  et  dolo  debeant  decimari.  Quam  utique  compositionem  pro 
bono  pacis  factam  deuotioni  uestre  autoritate  apostolica  confir- 
mamus  et  presentis  scripti  patrocinio  communimus.  Statuentes  ut 
nulli  omnino  hominum  liceat  hanc  paginam  nostre  confirmationis 
infringere  uel  ei  aliquatenus  contraire.  Si  quis  autem  hoc  attemp- 
tare  presumpserit ,  indignationem  omnipotentis  Dei  et  beatorum 
Petri  et  Pauli  apostolorum  eins  se  nouerit  incursurum.  Dat. 

Anagnie  VIII  kal.  iulii'^^ 


a)  es  folgt  noch  pontificatus  nostri  anno  .... 

95. 

Alexander  III.  verleiht  dem  Archidialcon   und  den   Kanonikern 
von  Rodez  das  Recht  der  Sepidtur.      Anagni  (1160—76)  Juni  27. 

Orig.  Rodez  Ar  eh.  Dep.  (Chapitre  de  Rodez  Liasse  2). 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  143 

ALEXANDER«)  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis 
arcHdiacono  et  canonicis  Entenensis  |  ecclesie  salutem  et  apostoli- 
cam  benedictionem.  lustis  petentium  desideriis  dignum  est  nos 

faci|lem  prebere  consensum  et  uota  que  a  rationis  tramite  non 
discordant,  |  effectu  sunt  prosequente  complenda.  Eapropter,  dilecti 
in  Domino  filii,  uestris  iustis  postulationibus  grato  concurrentes 
assensu,  uobis  auctorijtate  apostolica  indulgemus,  ut  parroehianos 
nestros,  qui  apud  uos  sepeli|ri  elegerint,  nisi^)  exeommunicati  ueP^ 
interdicti  fuerint,  ad  sepullturam  recipiendi  facultatem  liberam 
habeatis.  Decernimus  ergo  nt  |  nulli  omnino  hominum  liceat  hanc 
paginam  nostre  constitutionis  |  infringere  uel  ei  aliquatenus  con- 
traire.  Si  quis  autem  hoc  attemp|tare  presumpserit,  indignationem 
omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  |  et  Pauli  apostolorum  eius  se 
nouerit  incursurum.  Dat.  Anagn.  |  V  kal.  iulii. 

B.  dep. 


a)  XANDER  auf  Easur.        l)  vor  nisi  Meine  Basur.         c)  uel  auf  Basur. 


96. 

Alexander  III.  nimmt  das  Kloster  Castres  unter  dem  Abt  Rigaldus 
tri  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die  Freiheit  von  allen 
Abgaben  gegen  eine  jährliche  Zahlung  von  fünf  Solidi. 

(1164—76). 

Auszug  in  Coli.  Boat  117  f.  57'  (von  1669  V  11  aus  Viditnus 
von  1318  in  Archives  de  Veveche  d'Alby)    Paris  Bibl.  Nat, 

J-L,  12629  nach  Coli.  Doat. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Ri- 
galdo  abbati  Castrensis  monasterii,  quod  in  Albiensi  pago  situm 
est,  eiusque  fratribus  tam  presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam 
professis  in  perpetuum.  Ad   hoc  nos   disponente  Domino  in 

apostolice  sedis  seruitium  promotos  agnoscimus,  ut  eius  filiis  auxi- 
lium  implorantibus  efficaciter  subuenire  et  ei  obedientes  tueri  ac 
protegere,  prout  Dominus  dederit,  debeamus  etc.  Item  vidi  contineri 
in  eadem  litera  seu  privilegio  aliam  clausulam  seu  capitulum,  quod  in- 
cijpiebat  sie:  Nee  episcopo  cuiquam  facultas  sit  exactiones  aliquas 
eidem  monasterio  indicere  aut  quod  quieti  fratrum  noceat  graua- 
men  inferre;  statuimus  preterea,  ut  idem  monasterium  nullatenus 
alterius  ecclesie  iurisdictionibus  submittatur,  quamdiu  eiusdem  loci 
fratres  discipline  regularis  instituta  seruauerint  etc.    Item  vidi   in 


144  Wilhelm  Wiederhold, 

eadem  litera  seu  privilegio  conüneri  aliam  clausulam  seu  capitulum, 
quod  incipiebat  sie:  Ad  indicium  antem  huius  percepte  a  Romana 
ecclesia  libertatis  quinque  solidos  Melgoriensis  monete  nobis  nostris- 
qne  successoribus  annis  singulis  persoluetis,  et  sequebatur  alia  elau- 
sula  talis:  Si  qua  igitur  in  futnnim  ecclesiastica  u.  s,  w.  bis  inueniant. 
Amen.    Amen. 


97. 

Alexander  III.  bestätigt  dem  Bischof  Johann  von  Chartres  nach 
dem  Vorgange  Hadrians  IV.  die  Besitzungen  und  Hechte. 

Venedig  am  Rialto  1177  Juni  9. 

Privileges   de   Veglise   de    Chartres  s.  XV  f.  101'    Toulouse  BiW, 
Comm.  Ms.  590. 

J-L.  12866  a,  nach  einer  Notiz  von  Ä.  Clerval  aus  einem  Ms.  der 
Kommunalbibliotheh  zu  Chartres  (Ms.  1162).  —  Die  Besitzungen  sind: 
Abbaciam  sancti  Andree,  theloneum  census  et  alias  possessiones 
ac  redditus  quos  babes  in  ciuitate  Carnotensi  cum  immunitate  sua; 
item  Fraxinetum,  Basoche,  Bercberie,  Cambleium,  Ermenacbi  uillam, 
Pontem  Groeni,  Balleolum,  Mundum,  uillam  Tertre  Groderani,  Spin- 
terum,  Theelim,  Boscum  sancti  Martini,  Mungerdi  uillam,  Busseium, 
uallem  Garengis,  Galdum  sancti  Stephani,  Toum,  Pontem  Ebrardi 
cum  Omnibus  istarum  uillarum  pertinenciis ,  casamenta  eciam  et 
feoda  et  omnia  que  ad  ius  et  mensam  Carnotensis  episcopi  spectant. 
Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
lohanni  Carnotensi  episcopo  eiusque  successoribus  canonice  substi- 
tuendis  in  perpetuum.     Et  ordo  racionis  expostulat. 

R,.«)     Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Gualterus  Albanensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Chunradus  Mogontinus  archiepiscopus   et  Sabinensis 
episcopus  SS. 

t  Ego  Guillelmus  Portuensis  et  sanete  Eufine  episcopus  ss. 

t  Ego  Manfredus  Penestrinus  episcopus  ss. 
t  Ego  Ildebrandus  ^)  basilice  XII  apostolorum  presb.  card.  ss. 
t  Ego  Boso  presb.  card.  sanete  Pudenciane  tit.  Pastoris  ss. 
t  Ego  Theodinus  presb.  card.  sancti  Vitalis  tit.  Vestine  ss. 
t  Ego  Petrus  presb.  card.  tit.  sanete  Susanne  ss. 


a)  R,  BV  fehlen,  ebenso  überall  f  und  ss.  h)  Debrandus. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  145 

t  Ego  lacinthus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmydyn  ss. 

f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 

f  Ego  Cinthyus  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 

t  Ego   Hugo   diac.   card.    sancti  Enstachii  iuxta   templum 

Agrippe  ss. 
f  Ego  Hugo  diac.  card.  sancti  Angeli  ss. 
f  Ego  Laborans  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 
f  Ego  Rainerius  diac.  card.   sancti  Georgii  ad  Velum  au- 
reum  ss. 
Dat.  Venecie    in  Riuo   alto  per  manum  Grratiani  sancte  Eo- 
mane   ecclesie   subdiaconi   et  notarii,  V  idus   iunii,   indictione  X*, 
incarnacionis  dominice  anno  M^C^LXX^VII®,  pontificatus  uero  domni 
Alexandri  pape  III  anno  XYIII". 


98. 

Alexander  III,  bestätigt  dem  Äbt  und  den  Brüdern  von  Font- 
froide  eine  durch  Vermitthing  von  Erzhiscliof  Pontius  abgeschlossene 
Vereinbarung  mit  den  Klerikern  des  Bistums  Narbonne  ivegen  der 
Zehnten.  Venedig  am  Rialto  (1177)  Oktober  6, 

Kopie  von  1266  VIII  14:  Ferpignan  Arch.  Bep,  (Abbaye  de 
Fontfroide). 

Bie  Urkunde  ist  ziemlich  verstört,  der  Sinn  aber  ohne  Schioierig- 
keit  festzustellen.  In  der  ersten  Zeile  fehlen  gegen  zivanzig  Buchstaben^ 
so  daß  deuotionis  vielleicht  Schreibfehler  für  (bene)dictionem.  Es  stand 
aber  vielleicht  auch  da :  Per  litteras  uestre  deuotionis,  tvas  allerdings 
ungeivöhnlich  ist;  das  A  in  Ad  ist  groß  geschrieben. 

ALEXANDER  episcopus   seruus   seruorum  Dei.     Dilectis  filiis 
abbati  et  fratribus  monasterii  Fontisfrigidi  [salutem  et  apostolicam 
benedictionem.  .  .  .  .  .]  deuotionis.     Ad  nostram  noueritis   audien- 

tiam  peruenisse  quod,   cum  inter  uos   et  clericos  Narbonensis  epi- 
scopatus  super  decimis  c[  .  .  ...  .  .  monastjerio  uestro  exigebant, 

mediante  uenerabili  fratre  nostro  P(ontio)  Narbonensi  archiepiscopö 
et  aliis  prudentibus  et  discretis  upris  .  .  ...  .  .  .]e  terris   uestris 

decimas  prefatis  clericis  assignastis,  ut  de  laboribus  uestris  a  uobis 
decimas  non  exigerent,    no[s  .........  .]   prouidere  uolentes, 

transactionem  ipsam,   sicut  est  concorditer  et  sine  prauitate  facta 
et  ab  utraque  parte  susc[epta  .  .  .  .  .  .  .  .]   auctoritate  apostolica 

confirmamus  et  presentis  scripti  patrocinio  communimus..   Statuentes 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.  Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  10 


146  Wilhelm  Wiederhold, 

ut  nulli  omnino  hoinin[um  liceat  hanc  paginam  nostre  confirmationis] 
infringere  uel  ei  aliquatenus  contraire.  Si  quis  autem  hoc  attemp- 
tare  presumpserit,  indignationem  omnipotentis  Dei  et  bea[torum 
Petri  et  Pauli  apostolorum  eius  se  nouerit  injcursurum.  Dat. 

Venetie  in  Riuo  alto  II  non.  octobris. 


99. 

Alexander  III.  nimmt  das  Kloster  Notre-Dame  de  Bonlieu  unter 
der  Friorin  Eermengarda  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt 
ihm  die  Besitzungen ,  die  Zehnten  und  die  Sepultur. 

Rom  Sankt  Feter  1178  April  30. 

Orig.  Montpellier  Arch.  Bep.  (Ahhaye  de  Vignogoul). 

Zitiert  I.  Renouvier  Momimens  de  quelques  anciens  dioceses  de 
Bas-Languedoc  (Montpellier  1840)  p.  9.  —  Bie  Besitzungen  sind: 
Possessiones  quas  habetis  in  termino  de  Malirairanegnes  et  pos- 
sessiones  quas  habetis  in  termino  de  Palarz  et  possessiones  quas 
habetis  in  termino  de  Cumbas,  de  Profa  et  possessiones  quas  ha- 
betis in  termino  Piniani  et  possessiones  quas  habetis  in  termino 
de  Celsa  et  possessiones  quas  habetis  in  termino  de  Popiano  et 
possessiones  quas  habetis  in  termino  de  Ginac  et  possessiones  quas 
habetis  in  termino  de  sancto  Stephano  de  Larzac. 

ALEXANDER  EPISCOPVS  SERVVS  SERVORVM  DEI.  DILEC- 
TIS  IN  CHRISTO  FILIABYS  HERMENGARDE  PRIORISSE  MONA- 
STERII  SANCTE  MARIE  MAGDALENE  DE  BONOLOCO  EIVSQVE 
SORORIBVS  TAM  PRESENTIBVS  QVAM  FVTVRIS  REGVLAREM 
VITAM  PROFESSIS  IN  PERPETVVM.  |  Prudentes  uirgines  et 

a  Christo  uero  sponso. 

R.    Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Hubaldus  Hostiensis  episcopus  ss. 
f  Ego  lohannes  presb.  card.  sanctorum  lohannis  et  Pauli   tit.  Pa- 

machii  ss. 
f  Ego  lohannes  presb.  card.  tit.  sancti  Marci  ss. 
t  Fgo  Petrus  presb.  card.  tit.  sancte  Susanne  ss. 
t  Ego  Viuianus  presb.  card.  tit.  sancti  Stephani  in  Celio  monte  ss. 

t  Ego  lacintus   diac.   card.   sancte  Marie   in   Cosmidyn  ss. 

f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodor!  ss. 

f  Ego  Cinthyus  diac.  card.  sancti  Adriani  ss. 

t  Ego  Hugo  diac.  card.  sancti  Angeli  ss. 

t  Ego  Laborans  diac.  card.  sanct^  Mari^  in  Porticu  ss. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  147 

f  Ego  ßainerius  diac.  card.   sancti  Georgii   ad  Velum  au- 

reum  ss. 

Dat.  Rom.   apud  sanctum  Petnim  per  manum  Alberti  sancte 

Romane  ecclesie  presbiteri  cardinalis   et  cancellarii,   II  kal.  mad., 

indictione  XI,  incarnationis  dominice  anno  M^C^LXXVIII,  pontifi- 

catus  uero  domni  ALEXANDRI  pape  III  anno  XVIIII. 

B.  dep. 


100. 

Alexander  III.  bestätigt  wiederholt  dem  Dehan  und  dem  Kapitel 
von  Chartres  die  Schenkung  etlicher  Einkünfte  der  Prohstei  durch 
Bischof  Wilhelm  von  Chartres.  Lateran  (1178)  Jidi  19. 

Privileges  de  Veglise  de  Chartres  s.  XV  f.  35'  Toulouse  Bihl, 
Comm.  Ms.  590. 

J-L.  13085a  nach  einer  Noti^  von  A.  Clerval  aus  einem  Ms.  der 
Kommunalbibliothek  von  Chartres  (Ms.  1162)  zu  Juli  18. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  de- 
cano  et  capitulo  Carnotensi  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Ad  nostram  noueritis  audienciam  peruenisse,  quod  cum  uenerabilis 
frater  nosterRemensis  archiepiscopus,  apostolice  sedis  legatus,  curam 
gereret  ecclesie  Carnotensis,  quedam  que  ad  preposituram  eiusdem 
ecclesie  pertinebant,  ad  usus  capituli  et  commune  reddegit  et  fac- 
tum suum  a  nobis  impetrauit  auctoritate  apostolica  confirmari. 
Quoniam  igitur  ea  que  racionabiliter  statuta  fuisse  noscuntur  et 
apostolici  muniminis  robore  conualescunt,  firma  debent  et  illibata 
seruari,  discrecioni  uestre  per  apostolica  scripta  mandamus  atque 
precipimus,  quatinus")  memoratas  res  ad  usum  capituli  uestri,  cui 
a  prefato  archiepiscopo  deputate  sunt  et  nostro  priuilegio  confir- 
mate,  faciatis  contradictione  et  appellatione  cessante,  ad  commu- 
nionem  canonicorum  sine  diminucione  reduci,  ita  tamen  quod  nichil  a 
prepositis  preter  teuerem  priuilegii  exigatur.  Dat.  Lat.  XIIII 

kal.  augusti. 

d)  quantum. 


101. 

Alexander  III.  überträgt  dem  Bischof  von  Kodes  und  dem  Abt 
von  Beaulieu  die  Entscheidung  eines  Streites  zwischen  den  Kanonikern 

10* 


148  Wilhelm  Wiederhold. 

von  Saint-Antonin  und  dem  Bischof  von  CdJiors  wegen  der  Kirchen 
von  Caylus,  Anagni  (1159 — 79)  November  28. 

Kopie  von  1668  VI  n  Montauhan  Ärch,  Bep.  (Chapitre  colUgial 
de  Saint-Antonin  G.  945). 

Alexander  episcopus  seruus  sernorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Rhntenensi  episcopo  et«^  dilecto  filio  abbati  Bellilocensi  salutem 
et  apostolicam  benedictionem.  Cnm  prior  canonicorum  sancti 

Antonii  et  nuntius  Caturcensis  episcopi  pro  causa  que  inter  eos 
super  ecclesüs  de  Gay  Ins  uertitur,  in  nostra  essent  presentia  con- 
stituti,  prior  canonicorum  asseruit,  quod  episcopus  eos  super  iam 
dictis  ecclesüs  iniuste  grauaret  et  eas  sibi  conaretur  auferre,  nun- 
tius uero  episcopi  econtra  proposuit,  quod  quidam  de  canonicis 
contra  prohibitionem  suam  in  eisdem  ecclesüs  diuina  celebrauit  et 
excommunicatos  ipsius  recepit  et  Christiane  tradere  sepulture  pre- 
sumpsit.  Quoniam  igitur  in  eadem  causa  non  potuimus  proeedere, 
pro  eo  quod  illi  non  uenerant  ad  agendum  parati,  uobis,  de  quornm 
prudentia  et  honestate  confidimus,  ad  petitionem  eorumdem  prioris 
et  nuntii  eamdem  causam  commisimus  audiendam  et  fine  debito 
terminandam;  ideoque  discretioni  uestre  per  apostolica  scripta 
mandamus  quatenus,  cum  exinde  fueritis  requisiti,  in  unum  pariter 
conuenientes  utramque  partem  ante  uestram  presentiam  conuocetis 
et  rationibus  bincinde  plenius  auditis  et  cognitis,  eandem  causam 
concordia  uel  mediante  iustitia,  remoto  apellationis  obstaculo,  ter- 
minetis.  Dat.  Anagnie  IV  kal.  decembris. 

a)  et  fehlt 


103. 

Alexander  HL  schreibt  den  Äbten  von  Sanlct  Afrodisius  und 
Sanl't  JaJcob  in  Beziers,  daß  sie  die  der  KathedrdlJcirche  schuldigen 
Leistungen  nicht  verweigern,  tvenn  sie  sich  aber  nicht  zu  solchen  ver- 
pflichtet  glauben,  dem  Urteil  der  Bischöfe  von  Montpellier  und  Lcdeve 
folgen  sollen.  Anagni  (1160 — 76)  März  13. 

Livre  noir  de  Beziers  von  1771  f.  3J27  Montpellier  Arch,  D('p. 
(Cliapitre  cathedral  de  Beziers). 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  sancti 
Affrodisii   et°)    sancti   lacobi   ßiterrensibus    abbatibus    salutem    et 


d)  et  fehlt. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  149 

apostolicam  benedictionem.  Significauit  nobis  uenerabilis  frater 

noster  Biterrensis  episcopus,  quod  cum  ecciesie  uestre  sint  quasi 
due  prebende  scilicet  cathedralis  ecciesie  et  predecessores  uestri, 
qui  fuerunt  pro  tempore,  eidem  ecciesie  in  constitutis  diebus  con- 
sueuerint  stationes  impendere,  uos  eidem  ecciesie  stationes  ipsas 
subtrabitis  et  a  prefato  episcopo  commoniti,  commonitioni  sue  in 
bac  parte  acquiescere  recusatis.  Attendentes  itaque,  quomodo  non 
sit  uestre  conueniens  bonestati,  matrici  ecciesie  uestre  in  biis  uel 
in  aliis  debitum  honorem  et  reuerentiam  denegare,  per  apostolica 
uobis  scripta  precipiendo  mandamus,  quatiaus  prefate  ecciesie  pre- 
scriptas  stationes,  sicut  ab  antiquo  fuerat  consuetum,  sine  contra- 
dictione  qualibet  persoluatis  aut,  si  contra  petitionem  prefati  epi- 
scopi  creditis  uos  esse  munitos,  ei  exinde  coram  uenerabilibus  fra- 
tribus  nostris  Magalonensi  et  Ludouensi  episcopis  appellatione 
remota  faciatis  iusticie  complementum.  Dat.  Anagnie  III  idus 

martii. 


103. 

Alexander  III.  erlaubt  dem  Bischof  von  Bhiers,  die  Kirchen 
SanJct  Äfrodisius  und  SanJcf  Jalcoh  im  Falle  einer  Ahtsvalianz  drei 
Jahre  lang  in  seiner  persönlichen  Vertvaltmig  m  behalten. 

Anagni  (1160—76)  April  19, 

Livre  72oir  de  Beziers  von  1771  f.  827  Montpellier  Ar  eh.  Dep, 
(Chapitre  cathedral  de  Beziers). 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Biterrensi  episcopo  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Fratres 
et  coepiscopos  nostros  specialiter  quadam  dilectione  "^  debemus  diligere 
et  eos  in  quibus  conuenit,  honore  pariter  et  gratia  preuenire.  Hac 
itaque  consideratione  inducti  et  tue  deuotionis  intuitu  nicbilominus 
prouocati  nee  non  etiam  necessitatem  et  tenuitatem  tuam  consi- 
derantes,  tibi  auctoritate  apostolica^)  indulgemus,  ut  cum  aliquam 
ecclesiarum  sancti  lacobi  et  sancti  Affrodisii  uacare  cognoueris, 
liberum  tibi  sit  eam  ad  manus  tuas  usque  ad  triennium  tue  susten- 
tationis  subsidio  retinere,  ita  quod  sub  amministratione  tua  et'') 
regimine  augeri  pocius  debeat  quam  diminutionem  quamlibet  susti- 
nere.  Dat.  Anagnie  XIII  kal.  maii. 


a)  dilectione  fehlt.  h)  aspostolica.  c)  et  fehlt. 


150  Wilhelm  Wiederhold, 

104. 

Alexander  III.  schreibt  dem  Dekali  und  dem  Kapitel  von  Chartres, 
daß  ein  apostolischer  Legat  in  der  Kirche  von  Chartres  irgend  etwas 
gegen  die  Statuten  und  Geivohnheiten  dieser  Kirche  nur  auf  ausdrück- 
liclies  päpstliches  Mandat  anordnen  dürfe. 

Lateran  (1166—79)  Mai  22. 

Privileges  de  Veglise  de  Chartres  s.  XV  f.  36  Toulouse  Bihh 
Comm.  Ms.  590. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  de- 
cano  et  capitulo  Carnotensi  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Deuocionis")  uestre  precibus  inclinati,  ut  ne  per  aliquem  legatum 
sedis  apostolice  contra  statuta  in  ecclesia  Carnotensi  edita  salu- 
bria  et  honesta  ac  consuetudines  approbatas  et  hactenus  paeifice 
in  eadem  ecclesia  obseruatas  aliquid  statui  ordinari  seu  immutari 
ualeat  absque  speciali  mandato  sedis  apostolice,  faciente  plenam  et 
expressam  de  hac  indulgencia  mentionem,  auctoritate  presentium 
districtius  inhibemus.  Nulli  ergo  omnino  hominum  liceat  hanc 
paginam*^  nostre  inbibicionis  infringere  uel  ei  ausu  temerario  con- 
traire.  Si  quis  autem  boc  attemptare  presumpserit,  indignacionem 
omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  eins  sc 
nouerit  incursurum.  Dat.  Lateran.  XI  kal.  iunii. 


I 


ä)  Deuocioni.  h)  paginem. 


105. 

Alexander  III.  schreibt  den  Bischöfen  von  Bazas  und  AngoulemCy 
daß  sie  den  Erzbischof  von  Bordeaux  ermahnen  sollen^  das  dem  Kloster 
Sainte-Croix  in  Bordeaux  von  dem  verstorbenen  Erzbisclwf  Gaufried 
entfremdete  Oratorium  des  heiligen  Luperculus  und  einige  andere 
Kapellen  zurückzugeben,  oder  die  Streitfrage  ordnungsgemäß  unter- 
suchen und  entscheiden.  Lateran  (1166 — 79J  Juni  1, 

Orig.  Bordeaux  Ar  eh.  Dep.  (Abbaye  Sainte-Croix  de  Bordeaux 
A  Layette  o). 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabilibus  fra- 
tribus  Engolismensi  et  Vasatensi  episcopis  |  salutem  et  apostolicam 
benedictionem.  Ex  conquestione  dilectorum  filiorum  nostrorum 

abbatis   et  fratrum   sancte  Crucis   Burdegalensis  accepilmus,    quod 
cum  ipsi  Oratorium  sancti  LupercuH  longo  tempore  paeifice   posse- 


Papsturkunden  in  Frankreich  YII.  151 

dissent,  bone  memorie  G(aufredus)  quondam  Burde|galensis  archi- 
episcopus  eos  prescripto  oratorio  et  sancti  Nicholai  de  Biancafort 
et  sancti  Bartholomei  de  Lamarca  capelllis  contra  iustitiam  spoli- 
auit.  Volentes  itaque  iuri  predictorum  fratrum  pastorali  soUicitu- 
dine  prouidere,  causam  ipsam  uestre  discretioni  committimus,  pre- 
sentium  uobis  auctoritate  mandantes,  quatinus  uenerabilem  |  fratrem 
nostrum  Burdegalensem  archiepiscopum,  qui  nunc  est,  monere  curetis 
et  diligenter  inducere,  ut  memoratis  fratribus  |  prescriptum  Orato- 
rium et  capellas  sine  difficultate  restituat  et  in  pace  dimittat  uel 
sub  examine  uestro  |  iustitie  non  differat  sollicitudinem  exhibere. 
Si  uero  causam  intrare  maluerit,  uos  eam  diligentius  audiaitis  et 
sine  personarum  acceptione  concordia  uel  iudicio  terminetis.  Cete- 
rum  si  qua  partium  duxerit  appellan|dum,  uos  rationes  et  allega- 
tiones  nichilominus  audiatis,  testes  appellatione  cessante  recipiatis 
et  eorumdem  iuratorum  depositiones  studiose  conscriptas  sub 
sigillis  uestris  clausas  nobis  mittatis,  prefigenites  utrique  parti 
terminum  competentem,  quo  cum  ipsis  attestationibus  et  allegatio- 
nibus  apostolico  se  conspectui  |  representent.  Porro  si  bis  exse- 
quendis  uterque  uestrum  interesse  non  poterit,  alter  uiris  discretis 
et  honestis  |  sibi   assertis,   ea  nichilominus   exsequatur.  Dat. 

Lateran,  kal.  iun. 

B. 


Alexander  III,  schreibt  dem  Abt  Petrus  und  den  Brüdern  von 
Saint'Martin  de  Canigou ,  daß  für  etwaige  Streitigkeiten  mit  dem 
Kloster  La  Grasse  nur  der  Fapst  oder  sein  besonders  Beauftragter 
zuständig  sein  sollen.  Lateran  (1178—79)  April  22. 

Chartularium  s.  Martini  Canigonensis  s.  XII  p.  12  Perpignan 
Arch.  Dep.  H.  143. 

Vgl,  Revue  archeologique  III ^  serie  t.  XVI  (1890)  p.  64. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Petro 
abbati  et  fratribus  Canigonensis  monasterii  salutem  et  apostolicam 
benedictionem.  Cum  in  nostra  esses,  fili  abbas,  presencia  con- 

stitutus,  monasterium  tuum  proposuisti  ad  tutelam  et  dispositionem 
sacrosancte  Romane  ecclesie  nullo  mediante  spectare  et  beato 
Petro  existere  censualem.  Adiecisti  etiam,  quod  abbas  et  fratres 
Crassensis   monasterii   grauamina  multa   et  molestias   comisso  tibi 


152  Wilhelm  Wiederhold, 

monasterio  indesinenter  inferant  et  eins  deprimant  libertatem,  et 
licet  idem  abbas  nos")  apellasset,  clam  tarnen  recessit.  Vnde  nobis 
atencius  suplicasti,  ut  idem  monasterium  seruemus  indempne  et 
debita  faceremus  libertate  gaudere.  Quoniam  uero  prouidere  nos 
conuenit,  ne  ecclesie  que  specialiter  iuris  nostri  existunt,  indebitis 
molestiis  adgrauentur,  auctoritate  uobis  apostolica  duximus  indul- 
gendum,  ne  abbas  uel  fratres  prescripti  monasterii  Crassensis  uos 
possint,  nisi  in  presentia  Romani  pontificis  uel  illius  cui  ipse  man- 
dauerit,  "oecasione  qualibet  conuenire.  Dat.  Lateranis  X  kal. 

madii. 


a)  uos. 


107. 

Alexander  III.  bestätigt  dem  Bischof,  dem  DeJcan  und  dem  Kapitel 
von  Chartres  das  BecJif,  die  Unfreien  der  Kirche  freizulassen  und 
verbietet  allen  Fremden,  die  Unfreien  der  Kirche  von  Chartres  mit 
Abgaben  zu  belegen.  Lateran  (1179)  März  4. 

Frivileges  de  Veglise  de  Chartres  s.  XV  f.  36  Toulouse  Bibl, 
Comm.  Ms.  590. 

Vgl  J-L.  18317  a. 

Alexander  episcopus  seruns  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
episcopo  et  dilectis  filiis  decano  et  capitulo  Carnotensi  salutem  et 
apostolicam  benedictionem.  Cum  ecclesiarum  necessitati  consu- 

lere  et  de  utilitate  debeamus  efficaciter  cogitare,  hiis  intentis,  quan- 
tum  cum  Deo  possumus,  fauorem  uolumus  apostolicum  impertiri. 
flac  itaque  ratione  inducti  et  uestris  precibus  inclinati,  ut  seruos 
ecclesie  Camotensis,  quos  ad  ipsam  pleno  iure  pertinere  constiterit, 
possitis  pro  necessitate  uel  manifesta  utilitate  ipsius  ecclesie  manu- 
mittere,  secundum  consuetudinem  in  hiis  a  tempore  bone  memorie 
Yuonis  Camotensis  episcopi  hactenus  obseruatam,  auctoritate 
uobis  apostolica  concedimus  sub  interminatione  anathematis  prohi- 
bentes,  ne  quis  seruos  ecclesie  in  eins  fundo  morantes  tailliare 
presumat,  nisi  forte  idem  serui  possessiones  habuerint  ab  aliis,  qua- 
rum  obtentu  possint  illis  exactiones  imponi.  Indignum  est  enim 
ut  qui  seruis  ecclesie  possessionem  non  dedit,  sie  ipsos  extenuet  et 
affligat,  ut  ecclesie  ad  quam  solummodo  spectant,  nequeant  deseruire. 
Nulli  ergo  omnino  hominum  liceat  hanc  paginam  nostre  concessi- 
onis   et   prohibicionis   infringere   uel   ei   ausu   temerario  contraire. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VIL  153 

Si  qnis  autem  hoc  attemptare  presumpserit,  indignacionem  omni- 
potentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  eius  se  no- 
uerit  incursurum.     Dat.  Lateran.  IUI  non.  marcii. 


108. 

Alexander  III.  nimmt  das  CisterzienserMoster  Bonnecomhe  unter 
dem  Äbt  Hugo  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die  Be- 
sitzungen, die  Zehnten,  das  Aufnahmerecht  und  den  Klosterfrieden, 

Lateran  1179  März  24, 

Coli  Doat  138  f  41  (von  1667  III  17)  Paris  Bibl  Nat. 

J-L.  13340.  Die  Besitzungen  sind:  Locum  ipsum,  in  quo  pre- 
scriptum  monasterium  constructum  est,  cum  omnibus  pertinentiis 
suis,  grangiam  de  Valleias  cum  omnibus  pertinentiis  suis,  grangiam 
de  Montecaluo  cum  omnibus  pertinentiis  suis,  grangiam  de  Magrin 
cum  pertinentiis  suis,  grangiam  de  Is  cum  pertinentiis  suis,  gran- 
giam de  Gase  Dei  cum  pertinentiis  suis,  uineas  quas  habetis  in 
parrocbia  sancti  Liecii. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Hu- 
goni  abbati  monasterii  beate  Marie  de  Bonacumba  eiusque  fratribus 
tarn  presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpe- 
tuum"\  Religiosam  vitam  eligentibus. 

R.     Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 
t  Ego  Hubaldus^^  Hostiensis  episcopus  ss. 
f  Ego  lohannes  presb.  card.  sanctorum  lohannis  et  Pauli  tit.  Pa- 

machii  ss. 
f  Ego  Petrus  presb.  card.  (tit.  sancti)  Grisogoni  ss. 
f  Ego  Cinthyus  presb.  card.  tit.  sancte  Cecilie  ss. 
•f  Ego  Arduinus  presb.  tit.  sancte  Crucis  (in)  lerusalem  card.  ss. 
f  Ego  lacintbus^^  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmidyn  ss. 
f  Ego  Ardicio  diac.  card,  sancti  Theodori  ss. 
t  Ego  Laborans  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 
f  Ego  Eainerius   diac.  card.   sancti  Greorgii  ad  Velum  au- 

reum  ss. 
f  Ego  Grratianus    diac.    card.    sanctorum    Cosme    et    Da- 

miani^  ss. 
t  Ego  Matheus  sancte  Marie  Noue  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Bernardus  diac.  card.  sancti  Nicolai  in  carcere  Tul- 
liano  ss. 

a)  in  publicum.  h)  Arbaldus.  c)  lacobus.  d)  Diamiani. 


154  Wilhelm  Wiederhold, 

Dat.  Lateran,  per  manum  Alberti  sancte  Romane  ecclesie 
presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  IX  kal.  aprili(s),  indictione  XII, 
incarnationis  dominice  anno  ]\PC°LXX^VIII^,  pontificatus  uero  do- 
mini  Alexandri  pape  III  anno  uicesimo*). 

e)  eius  uicesimo. 


109. 

Alexander  III.  nimmt  das  Kloster  Saint-Pierre  de  Verteuil  in 
den  apostolischen  Schuf js  und  bestätigt  ihn  die  Besitzungen  und  Rechte, 
namentlich  Auf  nahmer  echt ,  Freiheit  vom  Interdikt,  Sepidtur  und  freie 
Wahl  des  Abts.  Lateran  1179  Mai  14. 

Kopie  von  1637  IV  20  (aus  Kopie  von  1575  XII  5  aus  Kopie 
von  1517  XI  27)  Bordeaux  Arch,  Bep.  G.  609. 

Ber  Text  ist  sehr  schlecht,  die  Namen  sicher  noch  der  Emendation 
bedürftig.  Bie  Besitzungen  sind :  Massum  sanctuarii,  in  quo  ecclesia 
uestra  sita  est,  cum  tota  sibi  adiacente  uilla,  laudam  que  est 
luxta**)  massem  que  excolitur  ab  hominibus  ecclesie  et  a  uobis, 
duas  partes  laude  de  Albina  et  castellarium  de  Beneuento,  totam 
terram  de  Euga,  medietatem  agrerie  de  Perms,  terram  de  Argola, 
terram  de  Beorellot,  terram  de  Bragrauac,  terram  de  Lestoringas, 
terram  Dusplaustro  Normam,  terram  de  Huneglone,  terram  de 
Lartiga,  Eiquar,  Graua,  terram  de  Bixenera,  terram  de  la  Forgere, 
terram  de  Fontmarmori,  terram  de  la  Bordaria,  Andre  de  Coux, 
terram  de  Pompilet,  terram  de  Bader,  terram  de  Vsagies,  boeriam 
de  castello  Ambasal,  inter  eandem  boeriam  et  Petrum  Fort  terram 
de  Laricu,  duo^^  casalia  iuxta  nemus  Cannal,  terram  de  Lartiga 
Arral,  unum  casale  ad  opus^^  hospitalis,  aliud  ad  necessitatem  ec- 
clesie iuxta  Massam,  terram  Arnaldi  de  Palude,  terram  Garsolini 
E/Omani,  borderiam  et  aliam  terram  de  Cabelons,  terram  quam 
Archambaudus  uestre  dedit  ecclesie,  pratum  de  Mapon,  borderiam '^^ 
de  Marbus  et  Montaiamus,  terram  de  las  Boffettes,  allogium  de 
Tastas,  clausum  de  Caufre,  terram  de  Autellam,  terram  apud 
Baias  et  aiacente  sibi  aqua,  terram  Sancii  Gorret,  terram  de  Ruado 
allodio,  terram  de  Sortrans,  unum  massum  terre  apud  Serueras, 
totam  terram  de  Lagranet,  Mathey,  Fraxenet,  medietatem  de  Caua 
Doilmat  et  amplius  unam  artigam,  hereditatem  Arnaldi  et  filiorum 
eius  apud  Stringar  et  apud  Lemoux,  terram  de  loco  Spinoso,  uillam 

a)  iusta.  h)  deu.  c)  hopus.  d)  boriam. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  155 

que  dicitur  sancti  Laurentii,  unam  domum  cum  casali  apud  Burde- 
galam  et  quandam  partem  uinee  iuxta  Medulcensis  portam  et  ter- 
rain  quandam  iuxta  sanctum  Genesium,  terram  de  la  Grauellos, 
clausium  de  Brehens,  clausium  de  monte  Arene,  terram  de  Vene, 
terram  de  Trosonia,  feudum  FoUaudi  ad  Begada  et  terram  de 
Graua,  medietatem  eiusdem  saline  apud  Solanum  et  pontum  iuxta  "^ 
salinam,  allodium  de  Totasis,  Anuntia,  de  Bunagor  et  iuxta  la 
Gruella  et  de  Godimano  et  de  Plazan,  allodium  de  Labellota  de 
la  Hayla,  quatuor  currus  lignorum  et  sex  ^)  solidos  Burdegalensis-^^ 
monete,  censuales  uno  quoque  anno  in  natiuitate  Domini,  apud 
Meyrinhac,  de  Castellus,  de  Nouelles,  agreriam  molarum  apud 
Ayran,  molendinum  de  Tudella,  duas  partes  molendini  de  Manissa 
et  totam  ferinam  omnium  molinarum  de  Ayga,  molinarum  de  Font- 
barsonis,  duas  partes  molendini  de  Osco,  duo  molendinarum  iuxta 
Exparram,  molinarum  de  monte  ^^  Aiaugos,  medietatem  molendini 
de  Barlandio,  quandam  terram  de  Loberras,  totam  decimam  de 
Eux,  totam  decimam  quam  uenerabilis  Cantor  habebat  in  Krentia, 
in  Trelinbret,  de  Artiga  Filo,  totam  decimam  dimidii  masse  Fortis 
Andraldi  de  Bouhane  et  totam  decimam  quam  habebat  in  terra 
parte  masse  Constanti  Exancii  de  Artigabraza,  totam  decimam  de 
Periis,  totam  decimam  de  Cuga,  totam  decimam  de  terra  de  Fori- 
lages,  totam  decimam  Dassenlas  et  duas  partes  decime  de  Plassas 
et  de  Casaleis  et  de  Noueriis  et  de  Casada  et  duas  partes  decime 
feudi  de  Alam  apud  Cambel,  totam  decimam  de  borderia  Andronis 
de  Coux,  totam  decimam  de  borderia  Fortis  Stephani,  totam  deci- 
mam de  uinea  Ricardi  que  est  Alugabac,  totam  decimam  de  Pu- 
gadheam  et  de  bordaria  Monachi  iuxta  nemus  Cannal,  totam  deci- 
mam de  borderia'*)  Capitalis,  totam  decimam  de  casale  Helie  de 
Vertolio,  duas  partes  alterius  decime  totius  parrochie,  medietatem 
de  terra  Goselin  Romanii,  totam  decimam  de  Blauiac  et  de  An- 
trillam,  totam  decimam  de  Tropiatz  et  de  borderia  Ramondi  de 
Plauges  et  de  borderia  Andronis  de  Coux  apud  Doiac,  totam  de- 
cimam de  borderia  de  Gistui  apud  Carsam,  decimam  de  molendino 
sancti  Genesii  de  Merra  et  redecimam  totius  decime  et  totam  de- 
cimam eclesiarum  parrochie  de  Begasan,  pascherium  porcorum  ue- 
strorum  et  paduentia  Montis  et  Laude  totius  honoris')  omnibus 
animalibus  uestris,  ecclesiam  de  Syssaco  et  capellam  de  Ardenac 
cum  pertinentüs  earum,  ecclesiam  de  Saussan,  ecclesiam  de  Mar- 
gaux,   ecclesiam  de  Cantenac,    ecclesiam  sancti  Germani  de  Stolio 


e)  sics,  f)  Burdegalenses.  g)  de  monte  de  monte.  h)  boria. 

i)  honnoris  honoris. 


156  Wilhelm  Wiederhold, 

et  capellam  sancti  loannis  de  Pedegeniaco,  ecclesiam  de  Begaza, 
ecclesiam  de  Vux  et  capellam  de  Lusme  cum  pertinentiis  earum, 
laudam  de  Lauisiara  et  qaandam  terram  apud  Casam;  preterea 
possessiones*^  donationes  iura  libertates  et  rationabiles  consuetu- 
dines,  quas  uenerabiKs  comes  Pictauiensis,  fundator  ecclesie  uestre, 
seu  quilibet  alii  fideles  tam  in  spiritualibus  quam  temporalibus 
ecclesie  uestre  concesserint,  sicut  in  authentico  scripto  uenerabilis 
fratris  nostri  Burdegalensis  ^^  archiepiscopi  continetur;  posses- 
sionem  '"^  quoque  quam  idem  uenerabilis  frater  noster  Burdigalensis 
archiepiscopus  annuatim")  in  festo  sancti  Marchi  uobis  concessit, 
authoritate  uobis  apostolica  nihilominus  confirmamus.  Sane  noua- 
lium  uestrorum  u.  s.  w. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  ab- 
bati^)  monasterii  sancti  Petri  Vertoliensis  eiusque  fratribus  tam 
presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum^). 
In  eo  loco  sumus. 

R.     Ego  Alexander  catholice  ecclesie  episcopus  ss.?)    BV. 
f  Ego  Ybaldus**)  Hostiensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Joannes   presb.   card.    sanctorum  loannis  et  Pauli   tit.  Pa- 

machii*^  ss. 
t  Ego  Joannes  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 
t  Ego  Petrus  presb.  card.  tit.  sancti  Grisogoni  ss. 
f  Ego  Viuianus^)  presb.  card.  tit.  sancti  Stephani  in  Celio  monte  ss. 
t  Ego  €intbius  presb.  card.  tit.  sancte  Cecilie")  ss. 
f  Ego  Matheus  presb.  card.  tit.  sancti  Marcelli  ss. 

t  Ego  lacinthus  «"^  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmedin  ss. 
t  Ego  Ardicio  sancti  Theodori")  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Laborans  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu**)  ss. 
t  Ego  Rainerius^)   diac.   card.    sancti   Greorgii    ad    Velum 

aureum  ss. 
f  Ego  Matheus  sancte  Marie  Noue  diac.  card.  ss. 

Dat.  Lateran,  per  manum  Alberti  sancte  Romane  ecclesie 
presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  II  idus  maii,  indictione  XII, 
anno  incamationis  dominice?^^  M*^C^LXX*^IX^j  pontificatus  uero  do- 
mini  Alexandri  pape  III  anno-^  XX^ 


k)  pocessiones.  l)  uenerabilis  Burdegalensis.  m)  pocessionem. 

n)  animatim.  o)  uenerabilissimo  abbati.  jj)  in  proprio  monasterio. 

q)  88  und  t  fehlen  überall  r)  Irbaldus.  s)  Lamathei.  t)  Verianus, 

u)  eclesie.  uu)  lacobus.  v)  Theodorii.  ic)  Portice. 

x)  Rannerius.  y)  incamationis  dominice  fehlt.  z)  anno  eius  XX°. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  157 

110. 

Alexander  II J,  befieJiU  dem  Erzhiscltof  von  Sens  einige  Satzungen 
des  apostolischen  Legaten,  des  BiscJiofs  von  TusTculum  betreffend  die 
Kirche  von  Charires  zu  mildern  und  etwa  schon  ergangene  ExTcom- 
muniJcationen  wieder  aufzuheben.  Lateran  (1179)  Mai  22. 

Privileges  de  Veglise  de  Chartres  s.  XV  f.  36'  Toulouse  Bibl. 
Comm.  Ms.  590. 

Vorher  geht  die  in  Adresse  und  Text  tvörtlich  gleiche  Urkunde 
Alexanders  IV.  Dat.  Anagnie  II  non.  üctobr.,  pontificatus  nostri 
anno  secundo. 

Alexander  episcopus  seruns  seruorum  Bei.  Venerabili  fratri 
arcMepiscopo  Senonensi  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Dilecti  filii  decanus  et  capitulum  Carnotense  sua  nobis  peticione 
monstrarunt,  quod  uenerabilis  frater  noster  episcopus  Tusculanus, 
tunc  in  partibus  illis  apostolice  sedis  legatus,  quasdam  constitutiones 
edidit  in  ecclesia  Carnotensi,  in  transgressores  earum  suspensionis 
et  priuacionis  distribucionum,  excommunicationis  sentencia  promul- 
gata,  quam  aliqui  ex  ipso  capitulo  occasione  constitutionum  ipsa- 
rum,  quia  sunt  ualde  difficiles,  ut  asserunt,  dubitant  incurisse. 
Quare  iidem  decanus  et  capitulum  nobis  humiliter  supplicarunt,  ut 
moderari  constitutiones  easdem  per  te,  qui  loci  metropolitanus 
existis,  de  benignitate  sedis  apostolice  mandaremus,  nos  igitur 
ipsorum  supplicationibusl  inclinati,  fraternitati  tue  per  apostolica 
scripta  mandamus,  quatinus  constitutiones  easdem  moderans,  prout 
secundum  Deum  animarum  suarum  saluti  uideris  expedire,  ab 
huiusmodi  excommunicationis  sentencia  absoluas  eosdem,  dispensans 
cum  eis  auctoritate  nostra  super  irregularitate,  si  quam  exinde 
contraxerunt.    Dat.  Lateran.  XI  kal.  iunii. 


111. 

Alexander  III.  nimmt  das  Hospital  von  Cauterets  mit  seinen 
Besitzungen  in  den  apostolischen  Schutz. 

Tushidum  (1171—80)  Juli  22. 

Orig.  Pau  Arch.  Dep.  (Äbbaye  de  Saint-Savin  de  Lavedan  H.  148). 

ALEXANDER  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis 
procu|ratori  hospitalis  de  Caldares  eiusque  fratribus  salutem  et 
apostolicam  benedictionem.  |  Ad  confouendam  religionem  et 


158  AVilhelm  Wiederhold, 

in  suo  statu  plenius  robore  conseruan'dam  tota  nos  decet  medi- 
tatione  intendere  et  loca  que  hospijtalitati  et  refectioni  pauperam 
aliisque  pietatis  operibus  sunt  |  dedicata,  contra  prauorum  inso- 
lentiam  apostolica  protectione  |  nos  conuenit  communire.  Eapropter, 
dilecti  in  Domino  filii,  |  uestris  iustis  petitionibus  benignius  annuen- 
tes,  prescrijptum  hospitale  cum  omnibus  que  in  presentiarum  legi- 
time I  possidet  aut  in  futurum  iustis  modis  prestante  Domino  pot- 
erit  adipijsci,  sub  beati  Petri  et  nostra  protectione  suscipimus  et 
pre|sentis  scripti  patrocinio  communimus.  Statuentes  ut  nulli  | 
omnino  hominum  liceat  predictum  hospitale  aut  iura  eins  |  temere 
inuadere  seu  quibuslibet  aliis  uexationibus  perturbare.  |  Si  quis 
autem  hoc  attemptare  presumpserit,  indignationem  omni;potentis 
Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  eius  se  nouerit  |  in- 
cursurum.  Dat.  Tusculan.  XI  kal.  aug. 


113. 

Alexander  HL  bestätigt  dem  Kloster  Saint  -  Denis  -  en  -  Broqtteroie 
unter  dem  Abt  Gervasius  die  Besitzungen,   die  Zehnten  und  die  freie        I 
Wahl  des  Abtes.  (1169—1181). 

Chartularium  niajus  Silvae  niajoris  s.  XIII  p.  290  Bordeaux 
Bibl.  Comm.  Ms.  769  vol.  II  =  Chartularium  minus  Silvae  majoris 
s.  XIV  p.  196  ebenda  M.  770  =  Estiennot  Fragmenta  historiae  Aqui- 
tanicae  t.  IX  von  1679  p.  284:  Paris  Bibl  Nat.  Ms.  lat.  12771. 

J'L.  14221  nach  Ms.  lat.  12771.  Das  Kloster  hatte  noch  Ur- 
kunden von  Calixt  II.  J-L.  6783  und  Lucius  HL  J-L.  14877,  die 
in  den  Chartularen  im  Staatsarchiv  von  Mons  überliefert  sind;  eine 
Überlieferung  unserer   ürJcunde  aber  findet  sich  dort  nicht. 

Alexander  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  filio  Ger- 
uasio  abbati  sancti  Dyonisii  iuxta  Montes  eiusque  successoribus 
regulariter   substituendis'')   in  perpetuum.  Officii   nostri   nos 

ortatur  auctoritas  u.  s,  iv.  Quam  ob  rem  Gerardi,  Odonis,  Bur- 
chadi,  Lecardi,  Nicholai,  Rogeri  bone  memorie  Cameracensium 
episcoporum  nee  non  et  comitum  Haionensium  Balduini  Iheroso- 
limitani^)  et  filii  eius  Balduini  auctoritate  apostolica  confirmantes, 
presenti  decreto  statuimus,  ut  uestri  cenobii  locus  ab  omni  aduo- 
catia   et  laica   dominatione  über  in  perpetuum  perseueret.     Porro 

ä)  sustinendis.  h)  corr.  aus  Iherosolimitanis,  es  fehlt  etwa  consti- 

tutiones  oder  statuta. 


Papsturkunden  in  Frankreich  YII.  159 

quecTimque  bona  uestro  cenobio  supradictorum  episcoporura  et 
comitum  concessione  legitime  collata  sunt  nos*')  quoque,  dilecte  in 
Domino  iili  Geruasi,  nicbilominus  dilectioni  tue  concedimus ;  altare 
quoque  sancti  Dionisii  omnino  liberum  et  sine  persona  et  redditum 
et  alodium  eins  uille  cum  seruis  et  ancillis,  Northmanos  etiam  et 
Albanos,  quamdiu  ibi  manserint,  fore  decernimus,  quemadmodum 
prefatus  comes  Balduinus  noscitur  statuisse.  Coniirmamus  insuper 
tibi  tuisque  successoribus  infrascriptas  possessiones :  Ecclesiam 
sancti  Petri  de  Montibus  cum  omni  possessione  sua,  in  Montiniaco 
unum  mansum  terre  cum  duobus  decime  manipulis,  seruis  et  an- 
cillis et  in  Omnibus  terris  cultis  et  incultis  ad  predictam  uillam 
pertinentibus,  partem  alodii  de  Buengn(o)  et  de  Lestennis,  alodium 
de  Alburg  cum  duobus  decime  manipulis,  seruis  et  ancillis,  pas- 
magiumque  de  silua  et  omnes  redditus  eiusdem  uille,  alodium 
quod  est  infra  Hamacie,  riuum  usque  ad  alodium  de  Gotheniis  et 
de  Tielgiis,  alodium  de  Obertiis  cum  seruis  et  ancillis  et  omnes 
redditus  uille,  dimidium  quoque  alodium  de  Tbineis  in  Halbanio 
et  dimidium  altare  liberum  sine  persona,  unum  mansum  in  Tri- 
ueria,  alodium  de  Hosden,  partem  alodii  de  Artra,  totum  alodium  de 
Masnil  in  siluis,  in  terris,  in  pratis,  alodium  apud  sanctum  Lam- 
bertum,  alodium  de  Baulengien  et  mansum  de  Mainui  partemque 
alodii  de  Hamberliis,  altare  de  Alburg,  altare  de  Hauerebt  cum 
duobus  decime  manipulis,  cum  omnibus  terris  cultis  et  incultis, 
altare  de  Lebecca  liberum  et  sine  persona,  saluo  nimirum  censu 
duorum  solidorum  annualiter  a  uobis  Cameracensi  episcopo  persol- 
üendo,  altare  quoque  de  Canatha,  quod  eidem  episcopo  singulis 
annis  duodecim  denarios  reddere  debet,  item  altaria  de  lotbeniis, 
de  Natha  et  de  Tbier,  de  Hosden  et  de  Tielgiis,  de  Maregio  et 
altare  quod  sanctus  Saluator  uocatur,  altare  de  Houes  et  de 
Eagien  cum  omnibus  ad  idem  altare  iure  pertinentibus,  altare  de 
Oydengien  et  capellam  de  Folence  et  totam  terram  que  Huberti 
Fossatum  uocatur,  terciamque  partem  decime  et  totum  alodium 
quod  domna  Sara  apud  Gotheniis  possidebat,  cum  seruis  et  ancillis, 
item  alodium  quod  domnus  Guilelmus  apud  Gogeniis  possidebat, 
haiam  quoque  que  est  iuxta  uillam  sancti  Dyonisii  sita'^^,  liberam 
ab  omni  terrena  dominatione  uobis  confirmamus,  libertatemque 
uille,  ita  ut  nullus  comitum  militum  principum  castellanorum 
mortuam  manum,  talliam  uel  aliquam  exactionem  ab  eiusdem  uille 
incolis*)  uel  possit  uel  audeat  exigere.  In  curtibusque  uestris  fra- 
tres   uestros   diuinum   officium   celebrare  concedimus;   confirmamus 


c)  uos.  d)  sitam.  e)  icolis. 


160  Wilhelm  Wiederhold, 

etiam  nobis  totas  decimas  de  noualibus  et  pratis  ac  pecudibus 
uestris,  adicientes  etiam,  ut  nuUi  penitus  fas  sit  in  ecclesiis  uestris 
ad  uestmin  cenobium  pertinentibus  sine  consensu  uestro  aut  pre- 
sbiterum  aut  alicuius  officii  clericum  constituere.  Prohibemus  in- 
super,  ne  ullatenus  liceat  episcopo  aut  alicui  omnino  hominum  gra- 
uamen  aliquod  prefati  loci  fratribus  irrogare.  Obeunte  te  uero 
eiusdem  u.  5.  w,  bis  eligendum,  electus  autem  a  Cameracensi  epi- 
scopo consecretur.  Decernimus  ergo  u.  s.  w.  bis  inueniant.  Amen. 
Amen.    Amen. 


118. 

Alexander  III.  geivährt  dem  Abt  und  den  Kanonikern  von  Fre~ 
montre  das  Hecht  der  Aufnahme  von  WeltgeistUclien . 

TusJculum  (1171—81)  Mai  10. 

Confirniatio7ies  statutorum  et  libertatum  ordinis  Praemonstratensis 
s.  XIII  f.  26^  im  Besitz  der  Frau  Gräfin  de  Villele  auf  Schloß 
Merville  bei  Toulouse. 

Alexander  etc,  Dilectis  fiHis  abbati  et  canonicis  Premonstra- 
[tensibus]    salutem    et   apostolicam   benedictionem.  Cum   sitis 

operibus  pietatis  et  diuinis  obsequiis  mancipati,  ordo  iuris  ex- 
postulat  et  Caritas  ordinata  requirit,  ut  uestris  iustis  postulacioni- 
bus  facilem  prebeamus  assensum  et  intendamus  libenter  uestris 
commodis  et  augmentis.  Eapropter,  dilecti  in  Domino  filii,  auctori- 
tate  uobis  presentium  indulgemus,  ut  liceat  uobis  clericos  seculares 
cum  rebus  suis  ad  uestrum  monasterium  uenientes,  nullius  contra- 
dictione  obstante,  recipere,  salua  tamen  illarum  ecclesiarum  cano- 
nica  iusticia,  in  quibus  primo  fuerunt  conuerssati.  Nulli  ergo  etc. 
Dat.  Tusculani  VI  idus  maii. 


114. 

Alexander  III.  befiehlt  den  Bischöfen  Nevelon  von  Soissons,  H.  (?) 
von  Laon  und  Rainald  von  Noyon,  den  KanoniJcern  von  Prcmonfre  auf 
ihre  Bitte  gegen  alle  Übergriffe^  wenn  nötig ,  mit  der  Exlcommunihation 
der  Übeltäter  beizustehen.  TusJculum  (1171—81)  Mai  14. 

Confirmationes  statutorum  et  libertatum  ordinis  Praemonstratensis 
s.  XIII  /.  ^8«  im  Besitz  der  Frau  Gräfin  de  Villele  auf  Schloß 
Merville  bei  Toulouse. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  161 

Alexander  etc.  Venerabilibus  fratribus  N.  Suessionensi,  H. 
Laudunensi  et  R.  Nouiomensi  episcopis  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  Apostolice  sedis  auctoritas  nos  inducit  et  debitum 

postulat  caritatis  uiros  religiosos  oculo  benigno  respicere  et  eos 
contra  maKgnorum  bominum  insolenciam  apostolice  defensionis 
clipeo  communire,  nt  tanto  securius  snsceptum  religionis  officium 
exequantur,  quanto  se  uiderint  fortius  apostolica  protectione  suf- 
fultos.  Eapropter  fraternitati  uestre  per  apostolica  scripta  pre- 
cipiendo  mandamus,  quatenus,  si  dilecti  filii  nostri  Premonstratenses 
canonici  de  parochiis  uestris  malefactoribus  suis,  qui  eis  res  suas 
abstulerint«),  in  uestra  presentia  deposuerint  questionem,  monere 
curetis  eos  et  diligenter  instruere,  ut  dampna  data  resarciant, 
ablata  restituant  et  de  iniuriis  illatis  satisfaciant  congruenter. 
Quod  si  monitis  uestris  non  acquieuerint,  ipsos  non  obstante 
gracia  uel  timore,  donec  res  ipsas  rediderint  uel  eis  satisfecerint, 
appellacione  remota,  excommunicationis  uinculo  astringatis.  Quod 
si  nee  sie  resipuerint,  in  locis  in  quibus  presentes  fuerint,  diuina 
probibeatis  officia  celebrari,  prouidentes,  ne  excommunicationis  uel 
interdicti  sentencia  nisi  a  uoluntate  illorum  sine  satisfactione  con- 
grua  relaxetur,  ut  ipsi  per  uos  sentiant  sibi  iura  sua  seruari  et 
uos  possitis  de  zelo  iusticie  merito  commendari.  Dat.  Tusculani 
II  idus  marcii. 


a)  abstulerit. 

115. 

Heinrich  Bischof  von  Älbano,  Legat  des  apostolischen  Stuhles,  be- 
stätigt Petrus,  dem  Meister  des  Hospitals  von  Äubrac,  die  ihm  vom 
Bischof  von  Rode^  geschenkte  Kirche  von  Saint-Laurent  de  Prades. 

Coli  JDoat  134  f,  8  (von  1667  VI  30)  Paris  Bibl.  JSat, 

Henricus  Dei  gratia  Albanensis  episcopus,  apostolice  sedis 
legatus,  dilecto  in  Cbristo  filio  Petro  magistro  domus  hospitalis 
d'Albrac.  Cum  ea  que  a  uenerabilibus  fratribus  et  coepiscopis 

nostris  personis  et  locis  religio sis  pietatis  intuitu  conferuntur, 
temeraria  presumptione  non  debent  euelli  seu  irrationabiliter  reuo- 
cari,  ecclesiam  sancti  Laurencii  de  Prades,  sicut  rationabiliter  et 
canonice  uenerabilis  frater  noster  Hutbenensis  episcopus  eam  tibi 
concessit,  autboritate  domini  pape  ac  nostra  parte  bospitali  de 
Altobraco  in  perpetuum  confirmamus  et  presentis  scripti  patrocinio 
communimus.  Statuentes  ut  nulli  omnino  bominum  liceat  contra 
haue  nostre  confirmationis  paginam  uenire  seu  ei  aliquatenus  con- 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  H 


162  Wilhelm  Wiederhold, 

traire.  Qnod  si  quis  hoc  attemptare  presumpserit,  indignationem 
omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  eins  et 
nostram  se  nouerit  incursurum. 


116. 

Heinrich  von  Älbano  beurkundet  eine  ScJienhung  zu  Gunsten  des 
Klosters  Fontfroide.  Perpignan,  Februar. 

Coli  Doat  59  (von  1668  XI  19)  f.  56  Paris  Bibl.  Nat.  (aus 
Original  aux  archives  de  Vdbbaye  de  Fontfroide). 

Mit  der  Randnotiz  „1168''. 

Ego  Henricus  Dei  gratia  Albanensis  episcopus,  apostolice  sedis 
legatus,  notum  facio  presentibus  et  futuris,  quod  Barta  miles,  filius 
Maltildis,  in  nostra  presentia  constitutus  recognouit,  quia  omni  iuri 
seu  proprietati,  quam  se  asserebat  habere  in  campo  quem  Bernardus 
Pelapulli  dederat  Deo  et  fratribus  Fontisfrigidi ,  coram  multis 
testibus  abrenunciasset  et  instrumentum,  in  quo  eius  abrenuntiatio 
continetur,  abbati  eiusdem  loci  quiete  et  libere  tradidisset.  Quam 
autem  semel  legitimam  et  solempnem  donationem  illam  factam 
intellexi,  iudicaui,  eodem  milite  laudante  et  assentiente,  quia  nil 
deinceps  in  predicto  campo  iuste  repetere  uel  reclamare  deberet. 
Huius  autem  cognitionis  prefati  militis  testes  sunt  Brengarius 
prior  sancti  Laurentii  et  Bernardus  Arnaldi  capellanus  de  Cur- 
tiano. 

Data  apud  Perpiniacum  mense  februario,  per  me  dominum 
Isemberti  cancellarii  nostri«\ 


a)  so  in  der  Abschrift,  anscheinend  sind  Wörter  ausgefallen. 


m. 

Lucius  III.  nimmt  das  Cisterzienser  Kloster  Notre-Dame  de  Bonl- 
honne  unter  dem  Abt  Odo  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt 
ihm  die  Besitzungen,  die  Zehnten ^  das  Aufnahmerecht  und  den  Kloster- 
frieden. Velletri  1182  November  33. 

Coli  Doat  83  f.  147'  (von  1669  X  3)  Paris  Bibl.  Nat.  —  Frag- 
ment in  Coli.  Languedoc  77  f.  194  ebenda. 

J-L.  14703  nach  Coli.  Doat.  Die  Besitzungen  sind:  Locum 
ipsum,   in  quo  prefatum  monasterium  situm  est,  cum  omnibus  per- 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  163 

tinentiis  suis,  abbatiam  Turris  Agelarii  cum  omnibus  pertinentiis 
suisj  abbatiam  sancti  Laurentii  cum  omnibus  pertinentiis  suis, 
abbatiam  de  Murello  cum  omnibus  pertinentiis  suis,  grangiam  de 
Abbatia  et  grangiam  de  Mazeriis  cum  molendino  et  omnibus  per- 
tinentiis suis,  grangiam  de  Thoro  et  grangiam  de  Artenaco  cum 
omnibus  earum  appenditiis,  grangiam  de  Bonorepaus  et  grangiam 
de  Sauartes  cum  omnibus  earum  pertinentiis,  domum  quam  habetis 
in  Appamia  cum  pertinentiis  suis,  pascua  que  habetis  in  Montanas 
de  Queir  et  pascua  que  habetis  ex  dono  siue  ex  uenditione  a  barone 
de  Castello  Virduno.     Sane  laborum  ti,  s.  iv. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Odoni 
abbati  monasterii  sancte  Marie  de  Bolbona  eiusque  fratribus  tam 
presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum. 
Heligiosam  uitam  eligentibus. 

ß.     Ego  Lucius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego    Theodinus   Portuensis   et   sancte  Rufine   sedis   epi- 
scopus SS. 
f  Ego  Henricus  Albanensis  episcopus  ss. 
t  Ego  Viuianus  tit.  sancti  Stephani  in  Celio  monte  presb.  card.  ss. 
t  Ego  Arduinus  presb.  card.  tit.  sancte  Crucis  in  lerusalem  ss. 
I  Ego  Laborans  presb.   card.    sancte  Marie  trans  Tiberim  tit.  Ca- 
lixti  SS. 

f  Ego   Raynerius   sancti  Georgii   ad   Velum   aureum   diac. 

card.  SS. 

f  Ego  Gratianus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 

Dat.    Velletr.    per    manum    Alberti    sancte    Bomane    ecclesie 

presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  IX  kal.  decembris,  indictione  I, 

incarnationis  dominice  anno  M^C^LXXXIP,  pontificatus  uero  domini 

Lucii  pape  III  anno  IL 


118. 

Lucius  III.  ermalmt  den  BeJctor  und  Klerus  der  Kirche  von 
Roason,  von  den  Johannitern  gegen  deren  Privilegien  'keine  Zehnten 
zu  nehmen  und  sich  jeder  Belästigung  der  Brüder  zu  enthalten. 

Velletri  (1182-83)  Mai  17. 

Kopie  s.  XIII  Toidouse  Ar  eh.  Dep.  (Ordre  de  Malte  H.  45). 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  rectori 
et  uniuerso  clero  ecclesie  de  Boazon  salutem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  Cum  dilecti  filii  nostri  fratres  Hiersolimitani  hospi- 

11* 


154  Wilhelm  Wiederhold, 

taüs  de  benignitate  sedis  apostolice  eo  gaudeant  priuilegio,  ut  de 
laboribus,  quos  propriis  manibus  uel  sumptibus  excolxmt,  aut  de 
nutrimentis  animalium  suorum  nemini  decimas  soluere  teneantur, 
aduersus  uos  possumus  de  ratione  moueri,  quod  uos  ab  eis,  sicut 
assenmt,  de  bis  decimas  non  solum  exigitis  sed  etiam  uiolentis 
manibus  extorquetis.  Quoniam  igitur  sustinere  non  possumus  nee 
debemus,  ut  priuilegia  Romane  ecclesie  uiolentur,  que  teuere  debent 
inuiolabilem  firmitatem,  per  apostolica  uobis  scripta  mandamus  et 
in  obediencie  nomine  precipimus,  quatenus  memoratis  fratribus 
decimas  siquidem  ipsis  contra  tenorem  priuilegiorum  apostolice 
sedis  de  laboribus  suis  aut  de  nutrimentis  animalium  extorsitas ''^ 
cum  integritate  reddatis,  nee  amodo  eadem  priuilegia  super  bis  uel 
super  aliis  uiolare  temptetis.  Verum  si  inter  uos  et  eosdem 
fratres  super  decimis  amicabilis  pro  bono  pacis  facta  est  compo- 
sicio,  eam  uolumus  obseruari;  si  uero  precepto  nostro  presum- 
seritis  contraire,  ita  nos  auctore  Domino  compescemus,  quod  non 
sine  rubore  discetis  in  posterum,  cum  quanta  diligentia  priuilegia 
sedis  apostolice  debetis  obseruare.        Dat.  Velletri  XVI  kal.  iunii. 

a)  extorsistis. 

119, 

Lucius  III.  schreibt  dem  JBiscJwf  Hugo  von  Rode^,  daß  der  vor- 
mals mit  dem  Schutze  der  Besitzungen  des  Bistums  Rodez  betraute 
Graf  Raimund  von  Toulouse  oder  seine  Erben  sich  in  den  Burgen 
und  Besitzungen  des  Bistums  kein  Recht  oder  Macht  anmaßen  dürften. 

Velletri  (1182—83)  Mai  23. 

Orig,  Rodez  Ar  eh.  Dep.  (EvecM  de  Rodez  G.  33). 

LVCIVS  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Hugoni  E-utenensi  episcopo  salutem  et  apostolicam  |  benedictionem. 
Ad  aures  nostras  te  significante  peruenit,  quod  olim  ad  Latera- 
nense  concilium  ac|cessurus,  timens  ecclesie  tue  pro  guerra  quam 
habebas  cum  nobili  uiro  comite  Ru|tenensi  fratre  tuo,  ipsam  et 
castra  eins  dilecti  filii  nostri  nobilis  uiri  R(aimundi)  comitis  Tolo- 
sani  I  custodie  tradidisti,  qui  in  reditu  tuo  sine  difficultate  resti- 
tuit  uniuersa.  Vnde  quoniam  |  metuis,  ne  pro  detentione  huiusmodi 
uel  alia  irrationabili  causa  ipse  uel  eins  he|redes  occasionem  acci- 
piant  in  futurum,  nos  tue  et  ecclesie  paci  pro  nostri  officii  debito 
con"^jßulentes,  sub  interminatione  anatbematis  prohibemus,  ne  occa- 


a)  tue  "bis  con  auf  Rasur. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  165 

sione  prescripte  |  custodie  prefatns  comes  uel  eius  heredes  qnic- 
quam  iuris  uel  potestatis  in  castris  |  uel  possessionibus  ecclesie 
supradicte  audeant  quomodolibet  uendicare.  Nulli  ergo  omnino 
hominum  |  liceat  hanc  paginam  nostre  prohibitionis  infringere  uel 
ei  ausu  temerario  contraire.  Si  quis  autem  hoc  attentare  presum- 
pserit,  indignationem  omnipotentis  Dei  et  beatolrum  Petri  et  Pauli 
apostolorum  eius  se  nouerit  incursurum.  Dat.  Yelletri  X  kal. 

iunii. 

B.  dep. 


130. 

Lucius  III.  beauftragt  den  AU  von  Conques  und  den  Propst  von 
Monisalvy,  den  Abt  von  Figeac  anBulialten,  die  dem  Bischof  von  Bodes 
widerrechtlich  vorenthaltenen  Silberzehnten  in  dessen  Bistum  ivieder 
freizugeben.  Velletri  (1182—83)  Mai  25. 

Orig.  Bodez  Ar  eh.  Bep.  (Eveche  de  Bodez  G.  83).  —  Kopie 
s.  XVII  ebenda  G.  466. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Con- 
chensi  abbati  et  preposito  Montisjsaluii  salutem  et  apostolicam 
benedictionem.  In  nostra  presentia  constitutus  uenerabilis  frater 
noster  |.  Rutbenensis  episcopus  sua  nobis  relatione  monstrauit, 
quod  abbas  Figiacensis  decimas  argen'ti  fodinar(um)  in  episcopatu 
Rutbenensi  ad  ipsum  de  iure  spectantes  contra  iustitiam  aufer|re 
presumit  et  contendit  illicite  detinere.  Quoniam  igitur  predicto 
episcopo  non  possumus  nee  |  debemus  in  suo  iure  deesse,  discretioni 
uestre  per  apostolica  scripta  precipiendo  man|damus.  quatinus,  cum 
propter  hoc  fueritis  requisiti,  partibus  ante  uestram  presentiam  | 
conuocatis;  predictum  abbatem  ad  prescriptas  decimas  prefato  epi- 
scopo sine  dif  ficultate  reddendas  et  in  pace  de  cetero  dimittendas 
uel  plenam  iustitiam  ]  sub  uestro  iudicio  exhibendam,  ecclesiasticä 
censura  cogatis.  Dat.  Velletri  |  VIII  kal.  iunii. 

B.  dep. 


131. 

Lucitis  III.  bestätigt  dem  Bischof  Johann  von  Maguelone  mehrere 
dem  Bischof  besonders  reservierte  Kirchen. 

Velletri  (1182—83)  Juni  8. 


\QQ  Wilhelm  Wiederhold, 

Bullair e  de  Veveche  de  Montpellier  s.  XIV  f.  57'  und  f.  120' 
Montpellier  Arch.  Bep.  (Eveche  de  Maguelone- Montpellier)  —  Cartu- 
laire  B  de  VevecM  de  Montpellier  s.  XIV  f.  212'  ebenda.  —  Bidlae 
et  privilegia  episcopatus  Magalonensis  s.  XIV  f.  70'  Paris  Bibl.  Nat, 
Ms,  laf.  14688. 

J-L,  li802  flach  Ms.  lat.  14688. 

LVCIYS  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Yenerabili  fratri  lo- 
haimi  episcopo  Magalonensi  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
lustis  petentium  desideriis  facilem  decet  nos  prebere  assensum  et 
uota  que  a  rationis  tramite  non  discordant,  effectu  prosequente 
complere.  Eapropter,  uenerabilis  in  Christo  frater,  tuis  iustis 
postulationibus  grato  concurrentes  assensu,  ecclesiam  sanctorum 
Genesii  atque  Grenesü  de  Griiano,  ecclesiam  sancti  Andree  de  Cu- 
cuUis,  ecclesiam  sancti  Michaelis  de  Meiolan(o),  ecclesiam  sancti 
Michaelis  de  Agusanicis,  ecclesiam  de  Cassiliaco  et  ecclesiam  sancti 
Petri  de  Agautico  ad  ins  episcopale  specialiter  reseruatas,  sicut 
eas  canonice  possides  et  quiete,  tibi  tnisque  saccessoribus  auctori- 
tate  apostolica  confirmamus  et  presentis  scripti  patrocinio  commu- 
nimus.  Nulli  ergo  omnino  hominum  liceat  hanc  paginam  nostre 
confirmationis  infringere  uel  ei  ansu  temerario  contraire.  Si  quis 
autem  hoc  attemptare  presumpserit ,  indignationem  omnipotentis 
Dei  et  beatoram  Petri  et  Pauli  apostolorum  eins  se  nouerit  incur- 
surum.  Dat.  Velletri«)  VI  id.  iunii. 


a)  Vületi. 


133. 

Lucius  III.  bestätigt  dem  Dekan  Gaufried  und  dem  Kapitel  von 
Chartres  das  Recht,  gegen  etwaige  Übergriffe  von  Angehörigen  ihrer 
Diözese  mit  Bann  und  Interdikt  vorzugelien. 

Velletri  (1183)  Januar  16. 

Privileges  de  Veglise  de  Chartres  s.  XV  f.  1  Toulouse  Bibl.  Comm. 
Ms.  590  (zwei  Abschriften).  —  Cartulaire  de  Veglise  de  Chartres  s.  XIII 
f.  29  Paris  Bibl.  Nat.  Ms.  lat.  10094. 

J-L.  14818  nach  Ms.  lat.  10094. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  G(au- 
frido)  decano  et  canonicis  Carnotensis  ecclesie  salutem  et  aposto- 


% 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  167 

licam  benedictionem.  Antiquas  et  racionabiles  consuetudines 

ecclesiarum  et  presertim  illarum  qua  nobis  firmiori  deuocione  ad- 
herere  uidentur,  apostolica  nos  contienit  auctoritate  munire  et  in 
suo  statu  pro  nostri  officii  debito  studiosius  conseruare,  ut  eedem 
ecclesie  in  tuendis  iusticiis  suis  contra  malignancium  incursus  for- 
tius  conualescant,  cum  fuerint  apostolice  sedis  firmiori  patrocinio 
premunite.  Attendentes  itaque  sincere  deuocionis  feruorem,  quam 
nos  et  ecclesia  uestra  erga  nos  et  matrem  nostram  sacrosanctam 
Romanam  ecclesiam  geritis,  uobis  et  eidem  ecclesie  auctoritate 
apostolica  indulgemus,  ut  liceat  uobis  secundum  antiquam  et  ratio- 
nabilem  ipsius  ecclesie  consuetudinem  terras  quorumlibet  malefac- 
torum  uestrorum  de  uestra  diocesi  rationabiliter  interdicere  et,  si 
commoniti  non  resipuerint,  personas  eorum  usque  ad  dignam  satis- 
factionem  uinculo  anathematis  innodare.  Dat.  Velletri  XVII 

kal.  februarii. 


133. 

Lucius  III.  beauftragt  Bischof  Hugo  von  Hodez  und  das  Kapitel 
daselbst,  für  schleunige  Besetzung  der  valcant  gewordenen  Kapitular- 
ämter  zu  sorgen.  Velletri  (1183)  Januar  25, 

Orig.  Bodez  Ar  eh.  Bep.  (Chapitre  de  Bodez  Liasse  2). 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri  Hu- 
(goni)  episcopo  et  dilectis  filiis  eapitulo  Rutbunensi  salutem  |  et 
apostolicam  benedictionem.  Eetulit  nobis  dilectus  filius  noster 

B.,  arcbidiaconus  ecclesie  uestre,  quod  cum  ecclesia  ipsa  |  soleat 
prepositum  sacristam  et  alias  personas  habere,  nunc  per  negligen- 
tiam  uestram  prescripta  officia  uacant.  |  Nos  igitur  honestati  et 
utilitati  eiusdem  ecclesie  pro  nostri  officii  debito  intendentes,  uni- 
uersitati  uestre  per  |  apostolica  scripta  mandamus  atque  precipimus, 
quatinus  preposituram  sacristiam  et  alios  personatus,  quos  |  in  ec- 
clesia uacare  accepimus,  infra  triginta  dies  post  harum  susceptio- 
nem  personis  idoneis  dilatione  et  |  appellationepostposita  conferatis. 
Si  uero  episcopus  mandatum  nostrum  in  bac  parte  neglexerit,  uos 
canonilci  infra  alios  triginta  dies  nullius  appellafione  obstante,  quod 
scribimus  impleatis  similiter,  et  si  ca|pitulum  in  negligentia  fuerit, 
tu,  frater  episcope,  quod  mandamus  sublato  appellationis  obstaculo 
exequaris,  |  nullis  litteris  obstantibus,  si  que  apparuerint  a  sede 
apostolica  harum  tenore  tacita  inpetrate.  Dat.  |  Velletri  VIII 

kal.  febr. 

B.  dep. 


168  Wilhelm  Wiederhold, 

134. 

Lucius  III.  nimmt  das  Kloster  Seillon  unter  dem  Prior  Boso  in 
den  apostolisclien  Sclmts,  bestätigt  ihn  die  Grenzen  seines  Gebiets^ 
das  Äufnahmerecht  und  die  Zehnten  und  bedroht  alle  Angreifer  des 
Klosters  mit  der  Exhommunihation,  Velletri  1183  Mai  16. 

De  immunitatihiis  bonorum  ecclesiasticorum  s,  XV  f.  288'  Paris 
Bihl.  Nat.  Ms.  lat.  12868. 

Es  folgt  die  Notiz:  Item  habet  predicta  domus  aliud  priuilegium 
sibi  concessum  a  domno  papa  Alexandro  tercio  simile  in  substancia 
et  uerbis,  concessum  in  Lateran,  anno  M^CLXXVIII^,  pontificatus 
uero  predicti  domni  Alexandri  pape  III  anno  XX,  aber  die  Urkunde 
von  1169  XII  4  (vgl.  Papsturhunden  in  Frankreich  II  p.  19)  wird 
nicht  erwähnt.  —  Der  nicht  formelliafte  Teil  des  Textes  lautet :  Primus 
terminus  ab  Oriente  incipit  a  uia  que  a  uado  subtus  Tranqueriam 
iuxta  Ess(en)tinas  tendit  ad  uadum  de  lornant,  unde  per  crepidinem 
coUis  usque  Siniciacum  et  inde  per  uiam  que  iuxta  Eenouiacum 
dirigitur  usque  ad  crucem  Montiniaci  et  a  cruce  protenduntur  us- 
que Siliginarias  et  inde  per  uiam  de  Pontuo  usque  ad  uadum  de 
Brui;  secundus  a  septentrione  per  stratam  iuxta  Peroniacum  us- 
que ad  molendinum  de  la  Vemere;  tertius  ab  occidente  a  molen- 
dino  predicto  protenditur  usque  ad  pontem  Otgerien(sem) ;  quartus 
incipit  a  meridie  a  ponte  Otgerien(si)  et  protenditur  per  uiam  que 
ducit  ad  uadum  subtus  Tranqueriam,  pascua  uero  terminat  ab  Ori- 
ente Agrefuel  usque  Siliniacum  et  inde  usque  ad  fluuium  lugdi,  a 
meridie  Dorliacus  domus  Petrus  Romans,  ab  occidente  Nouauiila 
Cauariacus,  uilla  sancti  Supplicii,  a  septentrione  mons  Lafarta  et 
inde  per  Marbou  usque  Agrefuil.  Ad  hec  autem  arctius  inter- 
dicimus  et  sub  interminatione  anathematis  prohibemus,  ne  quis 
uos  uel  que  uestra  sunt  aliquatenus  perturbare  uel  inquietare  pre- 
sumat.  Liceat  quoque  uobis  clericos  uel  laicos  e  seculo  fugientes 
liberos  et  absolutos  ad  conuersionem  recipere  et  eos  absque  ullius 
contradictione  in  uestro  collegio  retinere.  Prohibemus  insuper  ut 
nulli  etc.  Sane  laborum  uestrorum  etc.  Quicumque  uero  in  fratres 
aliquos  uestros,  qril  ordinem  sunt  professi,  uiolentas  manus  iniece- 
rint,  iuxta  formam  canonum  et  Lateranense  concilium  excommuni- 
cationis  sententia  denotentur  et  sicut  excommunicati  ab  omnibus 
euitentur,  donec  congrue  satisfaciant  predictis  fratribus  et  cum 
literis  diocesani  episcopi  rei  ueritatem  continentibus  apostolico  se 
conspectui  representent.     Decernimus  ergo  etc. 

Lucius   episcopus   seruus  seruorum  Dei.    Dilectis  filiis  Bosoni 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  169 

priori  Sellionis  eiusque  fratribus  tarn  presentibus  quam  futuris  re- 
gulärem uitam  professis  imperpetuum.  Religiosam  uitam  eli- 
gentibus. 

Dat.  Velletr.  per  manum  Alberti  sancte  Romane  ecclesie 
presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  XVII  kal.  iunii,  indictione  I, 
incamationis  dominice  anno  M^C^LXXXIII,  pontificatus  uero  domni 
Lucii  pape  III  anno  II. 


135. 

Lucius  HL  bestätigt  dem  Abt  Beodat  von  Loncels  und  seinen 
Nachfolgern  die  schon  von  hmocenz  IL  bestätigte  Einigung  mit  dem 
AU  und  den  Brüdern  von  Fsalmody.     Anagni  1183  November  M. 

Coli.  Baluze  279  s.  XVIL  f,  265'  (nach  Kopie)  Baris  Bibl  Nat, 
—  Ms.  lat,  12772  f.  2M  ebenda, 

J'L.  14943.  Bie  ürJcunde  iviederholt  die  Lnnoqens''  LI.  J-L.  8001 
(Nr,  21),    Sie  ist  voller  Schreibfehler, 

Lucius   episcopus   seruus  seruorum  Dei.     Dilecto  filio  Deodato 
abbati   monasterii    beati    Petri    lancellensis    eiusque    successoribus 
regulariter  substituendis  in  perpetuum.        lurgantium  controuersias. 
R.     Ego  Lucius  catbolice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Theodinus   Portuensis   et   sancte   Rufine   sedis   epi- 
scopus SS. 
f  Ego  Henricus  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Paulus  Prenestinus  episcopus  ss. 
f  Ego  loannes  presb.  card.  tit.  sancti  Marci  ss. 
f  Ego  Petrus  presb.  card.  tit.  sancte  Susanne  ss. 
f  Ego  Viuianus  tit.  sancti  Stephani  in  Celio  monte  presb.  card.  ss. 
f  Ego    Laborans   presb.    card.    sancte   Marie    trans    Tyberim    tit. 

Calixti  SS. 
f  Ego  Pandulfus  presb.  card.  tit.  basilice  XII  Apostolorum  ss. 
f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 
f  Ego  lacinthus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Bobo  sancti  Angeli  diac.  card.  ss. 
f  Ego  Oetauianus  sanctorum  Sergii  et  Bachi  diac.  card.  ss. 
f  Ego  lacinctus   diac.   card.   sancte  Marie  in  Cosmidyn  ss. 
Dat.  Anag.  per  manum  Alberti  sancte  Romane  ecclesie  pres- 
byteri  cardinalis  et  cancellarii,  VIII  kal.  decembris,  indictione  II, 
incamationis    dominice    anno    M^^C^LXXX^IIII^    pontificatus    uero 
domni  Lucii  pape  III  anno  III^ 


170  Wilhelm  Wiederhold, 

136. 

Lucius  111.  nimmt  die  Kirche  von  Chartres  nach  dem  Vorgange 
Hadrians  IV.  und  Alexanders  111.  in  den  apostolischen  Schutz  und 
bestätigt  ihr  die  Besitzungen  und  Rechte. 

Anagni  1183  Dezemhey  11. 

Privileges  de  Veglise  de  Chartres  s,  XV  f.  2  Toidouse  JBihl.  Comm. 
Ms.  590. 

Die  Liste  der  Besitzungen  lautet:  Abbatiam  sancti  Andree, 
ecclesiam  sancti  Mauricii  cum  omnibus  pertinenciis  suis,  in  ecclesia 
sancti  Greorgii  Vindocinensi  et  ecclesia  sancti  Saluatoris  et  sancti 
Thome  Blesensis  episcopalem  subiectionem,  tbeloneum  census  et 
alias  possessiones  ac  redditus  quos  habes  in  ciuitate  Carnotensi 
cum  immunitate  sua,  Fraxinetum,  Basoche,  Bercherie,  Chableium, 
Ermenoldi  uillam,  Pontegeon,  Balleolum,  Mundum,  uillam  Tertre- 
goder(an)i,  Spinterum,  Theelim,  Boscum  sancti  Martini,  Mungerdi 
uillam,  Busseium,  uallem  Garengis,  Galdum  sancti  Stephani,  Loum, 
Pontem  Ebraudi  cum  omnibus  istarum  uillarum  pertinenciis,  casa- 
menta  eciam  et  feuda  et  omnia  alia  que  ad  ius  et  mensam  Car- 
notensis  episcopi  pertinent.  Statuimus  autem  ut  seruos  Camotensis 
ecclesie,  quos  ad  ipsam  pertinere  constiterit,  possit  pro  necessitate 
uel  manif'esta  utilitate  sua  manumittere,  non  impediente  secularis 
uiolencia  potestatis.  Interdicimus  etiam  ne,  si  quando  pro  iusticia 
uestra  ante  seculares  uel  ecclesiasticos  iudices  tracti  fueritis,  quis- 
quam  uobis  duellum  uel  iudicium  ferri  caudentis  uel  aque  feruentis 
seu  frigide  imponat,  sed  iusticiam  uestram  liceat  duobus  uel  tribus 
testibus  legitimis  comprobare.  Prohibemus  quoque,  ut  infra  diocesim 
Camotensem  nullus  sine  assensu  tuo  uel  successorum  tuorum  eccle- 
siam uel  Oratorium  de  nouo  edificare  presumat,  salua  tamen  pri- 
uilegiis  Romane  ecclesie. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilecto  filio  Raginado 
Carnotensi  electo  eiusque  successoribus  canonice  substituendis  in 
perpetuum.  Eifectum  iusta  postulantibus. 

R,.°)    Ego  Lucius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego   Theodinus   Portuensis  et   sancte  Rufine  sedis  epi- 
scopus ss. 
f  Ego  Henricus  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Paulus  Prenestinus  episcopus  ss. 
t  Ego  Johannes  presb.  card.  tit.  sancti  Marci  ss. 
t  Ego  Petrus  presb.  card.  tit.  sancte  Susanne  ss. 

ä)  R,  BV  fehlen,  ebenso  überall  f  und  ss. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  171 

f  Ego  Viuianus  tit.  sancti  Stephan!  in  Celio  monte  presb.  card.  ss. 
f  Ego   Laborans   presb.    card.    sancte   Marie   trans    Tiberim   tit.  ^^ 

Calixti  SS. 
t  Ego  Pandulfus  presb.  card.  tit.  beatomm  XII  Apostolorum  ss. 

f  Ego  lacintbus^^  diac.  ca-rd.  sancte  Marie  in  Cosmidin  ss. 

f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Tbeodori  ss. 

f  Ego  Gracianus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Bobo  sancti  AngeK  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Grerardus  sancti  Adriani  diac.   card.  ss. 

f  Ego  Octauianus  sanctorum  Sergii  et  Bachi  diac.  card.  ss, 

f  Ego  Soffredus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Via  lata  ss. 
Dat.    Anagnie    per    manum    Alberti    sancte    Romane    ecclesie 
presbiteri   cardinalis    et   cancellarii,    III    id.    decembris,    indictione 
secunda,   incarnationis   dominice   anno  M^C^LXXXIII°,   pontificatus 
nero  domini  Lucii  pape  III  anno  III^. 


b)  tit.  fehlt.  c)  lacobus. 

127. 

Lucius  HI.  nimmt  die  Kirche  Holy  Trinity  in  Biirwell  unter 
dem  Prior  Gieselbert  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die 
Besitzungen^  die  Zehnten,  das  Äufnahmerecht,  die  Freiheit  vom  Inter- 
dikt und  die  Sepultur.  Veroli  1184  April  26. 

Nachzeichnung  s.  XII  Bordeaux  Ärch.  Dep.  (Ablage  de  La  Sauve 
H.  39), 

Die  Besitzungen  sind:  Locum  ipsum,  in  quo  prefata  ecclesia 
sita  est,  cum  omnibus  pertinentiis  suis,  omnes  decimas  uille  de 
Burwello,  maiores  uidelicet  et  minutas,  de  dono  Ansgoti  et  omnes 
oblationes  de  dominio  eiusdem  uille  et  familia  sua,  unam  carucatam 
terre  in  eadem  uilla,  de  dono  ipsius  Ansgoti  pasturam  quingen- 
tarum  ouium  in  eadem  uilla,  omnes  decimas  de  Bosco  et  de  Parco, 
communem  pasturam  cum  aueriis  domini  tam  in  pasco  tam  in  piano, 
unam  salinam  in  Sumelcotes,  unam  bouatam  terre  in  Carletuna 
cum  tosto  uno,  ecclesiam  sancte  Trinitatis  "^  de .  Muketuna  cum 
Omnibus  decimis  et  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancti  Petri  de 
Walmesgara,  quam  Eobertus  cappellanus  sub  annuo  canone  quatuor- 
decim  solidorum  de  sterlingiis  in  uita  sua  tenebat*^  cum  omnibus 
decimis  eiusdem  parrochie  maioribus  et  minutis,  cappellam  sancte 
Margarite   de  Agetorp   cum   omnibus   decimis   et   pertinentiis   suis? 


a)  Trinitis.  &)  tenebit. 


172  AVilhelm  Wiederhold, 

duas  bouatas  terre  in  Burguello  de  dono  Radulfi  de  Lahaia.  in 
uilla  de  Walmesgara  duos  solidos  annuatim  de  dono  Galfridi  de 
Lahaia,  scilicet  duodecim  denarios  d  ...  et  heredibus  suis  et  duo- 
decim  denarios  de  molendino  iuxta  ecclesiam,  quatuor  acras  terre 
in  eadem  nilla  de  dono  Grameri  Britonis,  dimidiam  acram  terre  in 
eadem  uilla  de  dono  ßogerii,  duas  acras  terre  in  eadem  uilla  cum 
crofto  uno  de  dono  magistri  W.,  capellam  de  Burwello,  unam 
culturam  in  campis  de  Rokelunde  de  elemosina  Simonis  filii  Osberti 
et  antecessorum  suorum,  octo  acras  prati  in  Westfen  de  elemosina 
Hugonis  de  Neubele,  quatuor  acras  prati  in  Scupobolm  de  dono 
E,oberti  filii  Gileberti,  duas  acras  prati  et  arumdineti  in  fenno  de 
Eartun  de  dono  W.  de  Seis,  quatuor  acras  prati  in  fenno  de  Grui- 
hema  de  dono  Gualteri  filii  ßaimeri,  duas  quadrigatas  feni  in 
Bilesbi  de  dono  Eudonis,  septem  quadrigatas  feni  de  elemosina 
Alani  et  heredum  suorum,  duos  solidos  annuatim  de  elemosina 
Radulfi  de  Mombi  scilicet  in  uilla  de  Burg.  Sane  noualium  u.  s.  iv. 
LYCIYS  EPISCOPVS  SERVVS  SERVORVM  DEL  DILECTIS 
FILIIS  GISLEBERTO  PRIORI  ECCLESIE  SANCTE  TRINITATIS  DE 
BVREVELLO  EIVSQVE  FRATRIBVS  TAM  PRESENTIBVS  QYAM 
FYTVRIS  REGYLARITER  SYBSTITYENDIS  IN  PERPETYYM. 
Religiosam  uitam  eligentibus. 

R.     Ego  Lucius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BY. 

f  Ego  Theodinus  Portuensis   et  sancte  Rufine  ^^  sedis  epi- 
scopus ss. 

t  Ego  Henricus  Albanensis  episcopus  ss. 

t  Ego  Paulus  Prenestinus  episcopus  ss. 
f  Ego  Petrus  presb.  card.  tit.  sancte  Susanne  ss. 
t  Ego  Yiuianus  tit.  sancti  Stephani  in  Celio  monte*'^  presb.  card.  ss. 
t  Ego    Laborans    presb.    card.    sancte   Marie    trans    Tiber  im    tit. 

Calixti  ss.'^^ 
t  Ego  Pandulfus  presb.  card.  basilice  XII  Apostolorum  ss. 

f  Ego  lacintbus  diac.   card.   sancte  Marie  in  Cosmidyn  ss. 

t  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti '^  Theodori  ss. 

t  Ego  Gratianus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 

t  Ego  Bobo  diac.  card.  sancti  Angeli  ss. 

t  Ego  Octauianus  sanctorum  Sergii/^  et  Bachi  diac.  card.  ss. 

t  Ego  SofFredus   sancte  Marie  in^)  Via  lata  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Albinus  diac.  card.  sancte  Marie  Noue  ss. 
Dat.  Yerul.  per  manum  Alberti  sancte  Romane   ecclesie  pres- 


V)  Partin.  c)  monte  fehlt.  d)  Dann  sind  zwei  Zeilen  freigelassen, 

e)  sancte.  f)  Segii.  g)  im. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  173 

biteri  cardinalis  et  cancellarii,  VI  kal.  maii,  indictione  secnnda, 
incarnationis  dominice  anno  jyPCLXXXIII,  pontificatus  uero  domni 
LVCII  pape  III  anno  III. 


128. 

Lucius  HL  gibt  dein  Erzhiscliof  von  Narhonne  das  BecJit,  die 
Äbte  seiner  Kirchenprovinz  zu  zivingen,  in  ihren  Kirchen  Priester  zu 
tveihen.  Veroli  (1184)  April  28, 

Notes  et  extraits  1151—1200  s.  XVIII  f.  199  Faris  BibL  Nat. 
Coli.  Languedoc  77, 

Zitiert  im  Liventar  von  1639  vol.  II  f.  15. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri  Nar- 
bonensi  arcMepiscopo  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Ea 
que  autboritate  sacri  concilii  sunt  statuta,  nulla  conuenit  autbori- 
tate  conueUi,  cum  ab  omnibus  ecclesie  filiis  obedienter  suscipi  et 
deuote  semper  debeant  öbseruari.  Hinc  est  quod  liberam  tibi  damus 
auctoritate  apostolica  facultatem,  ut  abbates  prouincie  tue,  qui  in 
ecclesiis  sibi  concessis,  in  quibus  conuentus  uel  congruus  monacbo- 
rum  numerus  esse  non  potest,  sacerdotes  ordinäre  neglexerint,  eos 
ad  hoc  faciendum  nostra  fultus  auctoritate  compellas  uel  illud  tu 
ipse  post  tempus  in  concilio  prefinitum,  sine  appellationis  obstaculo 
persequaris.  Dat.  Verulis  IUI  kal.  maii. 


129. 

Lucius  HL  nimmt  die  Kirche  Saint-Antonin  unter  dem  Prior 
Raimund  nach  dem  Vor  gange  ürbans  IL,  Calixts  IL  und  Alexanders 
HL  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die  Besitzungen, 
die  Zehnten,  das  Aufnahmerecht,  die  Freiheit  vom  Interdikt,  die  Sepultur 
und  die  freie  Wahl  des  Priors  gegen  eine  jährliche  Abgabe  von  fünf 
Solidi.  Verona  1184  August  3. 

Orig.  Montauban  Arch.  Bep.  (Chapitre  collegial  de  Saint-Antonin 
G.  876).  —  Coli.  Boat  124  f.  349  (von  1667  XI  18  aus  Kopie  von 
1521  III  27  in  livre  en  parchemin)  Paris  Bibl.  Nat. 

J-L.  15066  nach  Coli,  Boat.  Wiederholung  von  Alexander  HL 
J-L,  12525  (Nr,  89,  wo  auch  die  Lesarten  unserer  Urkunde  ange- 
geben sind). 


174  Wilhelm  Wiederhole!, 

LVCIVS  EPISCOPVS  SERWS  SERVORVM  DEI.  DILECTIS 
FILIIS  EAIMVNDO  PRIORI  ECCLESIE  SANOTI  ANTONINI  QVE 
IN  CONDATENSI  PAGO  SITA  EST  EIVSQVE  FRATRIBVS  TAM 
PRESENTIBVS  QYAM  FVTVRIS  REGVLAREM  VITAM  PROFESSIS 
IN  PERPETVVIVI.  1  Cum  nobis  sit  quamquam. 

E,.     Ego  Lucius  catholice  ^cclesie  episcopus  ss.     BV. 

t  Ego  Theodinus  Portuensis  et  sancte  Rufine  episcopus  ss. 
t  Ego  Henricus  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Tehobaldus  Hostiensis   et  Velletrensis   episcopus  ss. 
f  Ego  lohannes  tit.  sancti  Marci  presb.  card.  ss. 
f  Ego    Laborans    presb.    card.    sancte    Marie    trans    Tiberim    tit. 
Calixti  SS. 

t  Ego  Pandolfus  presb.  card.  tit.  basilice  XII  Apostolorum  ss. 
t  Ego  Arditio  sancti  Theodori  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Gratianus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 
f  Ego  Soffredus  sancte  Marie  in  Via  lata  diac.  card.  ss. 
f  Ego  Albinus  sancte  Marie  Noue  diac.  card.  ss. 
Dat.  Veron.  per  manum  Hugonis  sancte  Romane  ecclesie  notarii, 
III    non.     augusti,     indictione    II,     incamationis     dominice    anno 
MCLXXXIIIl,   pontificatus  uero   domni  LYCII  pape  III  anno  III. 

B.  dep. 


180. 

Lucius  III.  bestätigt  den  Johannitern  einen  Vertrag  mit  dem 
Kapitel  von  Chartres  über  die  Weihe  einer  Kajyelle  in  der  Stadt 
Chartres.  Verona  (1184—85)  August  J23. 

Privileges  de  Veglise  de  Chartres  s.  XV  f.  1  Toulouse  Bihl,  Conim, 
Ms.  590. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei,  Dilectis  filiis  fratribus 
hospitalis  lerosolimitani  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Cum  uniuersis  Christi  fidelibus  tranquillitatem  uelimus  et  pacem 
omnimodam  conseruare,  uestre  tamen  quieti  eo  sollicitius  tenemur 
intendere,  quo  pietatis  operibus  noscimini  laudabilius  imminere. 
Cum  igitur  inter  uos  et  dilectos  filios  nostros  canonicos  Carnotenses 
super  capella.  quam  in  ciuitate  Camotensi  consecrationis  petebatis 
munere  insigniri,  de  assensu  et  uoluntate  dilecti  filii  nostri  magistri 
uestri  amicabilis  compositio  intercesserit,  ne  quid  super  capella 
ipsa  pro  bono  pacis  noscitur  institutum,   temeritate  aliqua  infrin- 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  175 

gatur  uel  sedatum  litigium  in  recidiue  contencionis  scrupulum  re- 
ducatur,  composicionem  ipsam,  sicut  de  assensu  partium  sine  praui- 
tate  aliqua  facta  est  et  in  autentico  iamdicti  magistri  et  prioris 
Gallie  continetur,  ratam  esse  decernimus  et  presentis  scripti  patro- 
cinio  communimus.  Statuentes  ut  nulli  omnino  hominum  liceat 
hanc  paginam  nostre  confirmacionis  infringere  uel  ei  ausu  temera- 
rio  contraire.  Si  quis  autem  hoc  attemptare  presumpserit,  indig- 
nationem  omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum 
eins   se   nouerit   incursurum.  Dat.  Veron.    X   kal.    septembr. 


181. 

Lucius  HL  nimmt  das  Cister^ienserMoster  Bomieval  in  den  apo- 
stolischen Schutz  und  bestätigt  ihm  mehrere  Besitzungen  tind  die 
Zehntfreiheit.  Verona  (1184 — 85)  September  10. 

Coli.  Doat  140  f.  64  imd  f.  66  (von  1667  IV  29)  Paris  Bill.  Nat. 

J'L,  15248  nach  Coli.  Doat. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  abbati 
et  fratribus  Boneuallis  salutem  et  apostolicam  benedictione(m). 
lustis  petentium  desideriis  dignum  est  nos  facilem  prebere  consen- 
sum  et  uota  que  a  rationis  tramite  non  discordant,  efFectu  prose- 
quente  complere.  Eapropter,  dilecti  in  Domino  filii,  aestris  iustis 
postulationibus  grato  concurrentes  assensu,  predictum  monasterium 
Boneuallis,  in  quo  sub  professione  Cisterciensis  ordinis  diuinis  estis 
obsequiis  mancipati,  cum  omnibus  que  in  presentiarum  iuste  et 
pacifice  possidet  aut  in  futurum  prestante  Domino  rationabiliter 
poterit  adipisci,  sub  beati  Petri  et  nostra  protectione  suscipimus 
et  presentis  scripti  patrocinio  communimus.  Specialiter  autem 
grangiam  de  Gralineriis  et  alias  quas  pacifice  possidetis,  uobis  et 
monasterio  uestro  authoritate  apostolica  confirmamus,  statuentes 
ut  de  laboribus  uestris,  quos  propriis  manibus  aut  sumptibus  Colitis, 
seu  de  uestrorum  animalium  nutrimentis  nemini  decimas  soluere 
debeatis.  NulK  ergo  omnino  bominum  liceat  banc  paginam  nostre 
protectionis  confirmationis  et  constitutionis  infringere  uel  ei  ausu 
temerario  contraire.  Si  quis  autem  hoc  attentare  presumpserit, 
indignationem  omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  aposto- 
lorum eins  se  nouerit  incursurum.  Dat.  Verone  IV  idus  sep- 
tembris. 


176  Wilhelm  Wiederhold, 

133. 

Lucius  IIL  verbietet  dem  Bischof  von  Bodes  und  den  Priestern 
seiner  Diözese-  den  CisterzienserMöstern  der  Diözese  Rodez  neue  Ab- 
gaben aufzulegen,  Verona  (1184 — 85)  September  10, 

Coli  Doat  17  f  38  (von  1669  IV  29)  Paris  Bibl.  Nat, 

J-L.  15249  nach  Coli.  Doat. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri  Ru- 
thene  episcopo  et  dilectis  filiis  presbiteris  in  Ruthenensi  diocesi 
constitutis  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Amica  reli- 

gionis  simplicitas  eam  fundare  debet  in  uiris  ecclesiasticis  pietatem, 
que  nee  statuta  canonica  prauitatis  ammistione  contaminet  nee 
pauperum  Christi  iusticiam  aliqua  calliditate  supplantet.  Audiui- 
mus  autem,  quod  uos  noue  adinuentionis  astutia  simplicitatis  huius 
tramitem  relinquentes,  contra  Cisterciensis  ordinis  monacos,  qui  in 
uestra  consistunt  diocesi,  statuistis,  ut  quasi  recompensatione  deci- 
marum,  quarum  prestationibus  sunt  immunes,  primitias  uobis  et 
proferentias  reddant  et  per  singulas  abbatias  pro  unoquoque  manso 
quem  possident,  certam  uobis  exhibeant  in  suis  messionibus  quanti- 
tatem.  Verum  quum  non  est  dubium,  consilium  hoc  non  de  inspi- 
ratione  diuina  sed  de  humana  calliditate  originem  habuisse,  per 
apostolica  uobis  scripta  mandamus  et  districte  precipimus,  quatenus 
monachos  in  pace  ac  libertate  quam  a  Romanis  obtinent  ponti- 
ficibus  dimittentes,  eos  uel  abbatias  eorum  nouis  exactionibus  non 
grauetis  nee  ab  eis  ullatenus  primitias  uel  inauditas"^  hactenus  pro- 
ferentias requiratis,  scientes  quod,  nisi  desieritis  ad  indebita  et  in- 
sueta  procedere,  nos  authore  Domino  contra  nouum  morbum  noua 
remedia  curabimus  inuenire.  Dat.  Verone  IV  idus  septembris. 


a)  inauditi. 

133. 

Lucius  III,  bestätigt  dem  Propst  und  dem  Konvent  von  Saint- 
Etienne  in  Toulouse  einen  zur  Zeit  ueiland  Bischof  Baimunds  von 
Toidouse  mit  dem  Prior  des  Hospitals  von  Saint -Gilles  über  den 
Kirchhof  von  Saint-Bemi  abgeschlossenen  Vertrag. 

Verona  (1184—85)  September  27. 

Orig.  Toidouse  Arch.  Dep.  (Chapitre  metropolitain  Saint-Etienne 
de  Toidouse  Nr.  XVI,  Liasse  4,  titre  4). 

Vgl,  J-L.  15266  a. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  177 

LYCIVS  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  preposito 
et  connentui  sancti  Stephan!  de  |  Tolosa  salutem  et  apostolicam 
benedictionem.  Ea  que  Concor dia  uel  iudicio  ratione  preuia 

statuuntur,  nulla  |  debent  lenitate  dissolni,  sed  ut  babeant  perpe- 
tuam  firmitatem,  apostolico  merentur  robore  commu|niri.  Hac  ita- 
que  ratione  inducti  et  uestris  iustis  postulationibus  inclinati,  com- 
positionem  que  ]  tempore  bone  memorie  Raimundi  quondam  epi- 
scopi  Tolosani  inter  ecclesiam  uestram  et  Gr.  priorem  bos|pitalis 
sancti  Egidii  interuenit  super  cimiterio,  quod  episcopus  iuxta  eccle- 
siam beati  Remigii  bospitali  conces|sit,  sicut  absque  prauitate  facta 
bincinde  recepta  est  et  seruata  et  in  scripto  autentico  plenius  | 
continetur,  auctoritate  apostolica  confirmamus  et  presentis  scripti 
patrocinio  communimus.  Nulli  ergo  omni|no  bominum  liceat  banc 
paginam  nostre  confirmationis  infringere  uel  [ei  au]su  temerario 
contra  ire.  Si  quis  autem  boc  attentare  presumpserit,  indignationem 
omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  |  apostolorum  eins  se 
nouerit  incursurum.  Dat.  Veron.  V  kal.  octob. 

B. 


134. 

IaicIus  III.  nimmt  das  Kloster  Valmagne  unter  dem  Äht  Amedeus 
in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die  Besitzungen  und  die 
Zehnten.  Verona  1185  Juni  1. 

Coli  JBaluze  24  s.  XVII  f.  35  Paris  Bibl.  Nat. 

J-L.  15430.  Zitiert  Gallia  Chr.  VI  p.  722  zu  hdl.vol\\.  Die  Be- 
sitzungen sind:  Locum  ipsum,  in  quo  prefatum  monasterium  situm 
est,  cum  Omnibus  pertinenciis  suis,  grangiam  uidelicet  de  Vairaco, 
grangiam  de  Hortis,  grangiam  sancti  Pauli  et  grangiam  Mercuuine, 
grangiam  Valantre,  grangiam  Fontisdulcis,  grangiam  Campi  Vertu, 
grangiam  Buran,  molendina  de  Paolay  cum  omnibus  pertinenciis 
predictorum.     Sane  laborum  u.  s.  iv. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Amedeo 
abbati  Yallis  magne  eiusque  fratribus  tarn  presentibus  quam  futuris 
regulärem  uitam  professis  in  perpetuum.  Vitam  religiosam  eli- 

gentibus. 

R.«)    Ego  Lucius  catbolice^)  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 


a)  B-  v/nd  BV  fehlen,  ebenso  überall  f  und  ss.  b)  apostolice. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.   Phil.-hist.  Klasse.   1913.    Beiheft.  12 


178  Wilhelm  Wiederhold, 

f  Ego  Theodinus  Portuensis  et  sancte  Rufine  <^)  sedis   epi- 

scopus  SS. 
f  Ego  Henricus  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Theobaldus  Hostiensis  et  Velletrensis    episcopus  ss. 
f  Ego  loannes  presb.  card.  tit.  sancti  Marci  ss. 
f  Ego    Laborans    presb.    card.    sancte    Marie    trans    Tiberim    tit. 

Calixti'^>  SS. 
f  Ego  Pandulfus  presb.  card.  tit.  XII  Apostolorum  ss. 
f  Ego  Albinus  presb.  card.  tit.  sancte  Crucis  in  lerusalem  ss. 
f  Ego   Melior   presb.    card.   sanctorum  loannis   et   Pauli    tit.    Pa- 

macbii  ss.*) 
t  Ego  Adelardus  tit.  sancti  Marcelli  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Ardicio  sancti  Theodori  diac.  card.  ss. 
f  Ego  G-ratianus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 
f  Ego  Soffredus  sancte  Marie  in  Via  lata  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Rollandus  sancte  Marie  in  Porticu''^  diac.   card.   ss. 
f  Ego   Radulfus    sancti    Greorgii   ad    Velum   aureum   diac. 
card.  SS. 
Dat.    Veron.^)    per    manum    Alberti    sancte    Romane    ecclesie 
presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  kal.  iunii,  indictione  IV,  incar- 
nationis    dominice    anno   M^C^LXXX^V",   pontificatus    uero   domini 
Lucii^)  pape  III  anno  IV. 


c)  Romane.         d)  tit.  Calixti  fehlt.         e)  tit.  Pamachii  fehlt.         f)  Poraco. 
g)  Veton.  h)  nostri. 


135. 

Lucius  III.  nimmt  das  Kloster  Notre-Dame  de  La  Sauve-majeure 
unter  dem  Abt  Baimund  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm 
die  Besitzungen,  das  Präsentationsrecht,  die  freie  Ähtsn-ahl,  die  Zehnten, 
die  von  Alexander  III,  verliehenen  Freiheiten  und  die  Sepidtur. 

Verona  1185  Juli  21. 

Privileges  de  la  Sauve  s.  XV  f.  1'  Bordeaux  Arch.  Dep.  (Abbaye 
de  La  Sauve  H.  6)  [A].  —  Privileges  de  la  Sauve  s.  XV  f.  9  ebenda 
H.  12  [BJ.  -  Privileges  s.  XV  f.  7'  ebenda. 

In  B  fehlen  die  letzten  Formeln  und  das  ganze  Eschatoholl.  Die 
Urkunde  ivurde  wiederliolt  von  Celestin  111.  J-L.  17535.  Vgl.  Gallia 
Chr.  II  p.  870.  Die  Liste  der  Besitzungen  lautet:  Locum  ipsum,  in 
quo    prefatum   monasterium    situm   est,    cum   omnibus   pertinenciis 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  179 

suis;  in  eadem  uilla  ecclesias  sancti  Petri  et  sancti  Johannis,  gran- 
gias  ad  ipsum  monasterium  pertinentes  ^^  scilicet  Malforat  cum 
terra  de  Bunassa,  grangiam^^  de  Dainaco  et  de  Carenzac  cum  ec- 
clesia  de  Nauriano,  grangiam  de  Fongrauosa^^  et  sancti  Nycliolai 
de  Genissaco^^  et  de  MonfaltoP)  cum  pertinentiis  earum,  decimas 
molendina  colonos  terras  que  specialiter  ad  monasterium  uestrum 
spectant,  prioratus  quoque  de  Senon,  de  sancto  Lupo,  de  Castelleto, 
de  Auaron,  de  Croion  et  de  Foncabalda''^,  de  Madiraco,  de  Lupiac, 
Belabat  et^)  de  Bauais,  de  Beualgias  ueteri,  de  Guibone  et  Agu- 
illiaco'*),  de  Ardenazio,  de  Dainaco  cum  omnibus  pertinenciis  eorun- 
dem  prioratuum,  ecclesias  etiam  de  Spineto,  de  Camiaco,  de  sancto 
Leone  de  Montinaco,  de  Corbilaco*^,  de  sancto  Sidonio^\  de  Plazaco, 
de  sancto  Germano,  de  Camper,  prioratus  quoque  sancti  Andree  de 
Nomine  Domini ^^  et  de  Podio  Dodonis  cum  ecclesiis  suis,  sancti 
Christofori  et  sancti  Seuerini,  prioratum  sancti  Martini  et  sancti 
Saturnini '")  de  Boens  et  sancti  Vincencii  de  Porteto  et  sancti  Lau- 
rencii  de  Escuris  ")  cum  omnibus  pertinenciis  eorum,  quicquid  habetis 
apud  Broiam  et  apud^^  lalam;  in  Xanctonensi  diocesi  prioratum 
sancti  Nycliolai  de  Eoiano  cum  ecclesia  sua  sancte  Marie  de  In- 
su! a,  que  est  in  Aruerto  et  possessionibus  suis  de  Olerone  et  Prat- 
fornel;  in  Vasatensi  diocesi  ecclesiam  de  Brana  cum  aliis  possessi- 
onibus uestris,  prioratus  sancti  lobannis  de  Blainaco^)  et  sancti 
Petri  de  Castac  cum  ecclesia  sua  de  Siurac,  prioratus  de  Russio«), 
de  Sorsaco,  de  Coriaco,  de  Fiscals,  de  La  Gardera,  de  Naco'\  de 
Lingone  cum  omnibus  pertinentiis  eorum ;  in  Petragoricensi  diocesi 
prioratus  sancte  Marie  Campi  Martini  et  de  Scaurinaco*\  de  Pisone 
et  sancti  Vlrici  et  sancti  Nicholai  de'^  Gorson,  de  Lochab*')  cum 
ecclesia  sua  de  Minzaco,  prioratum"^  sancti  Saturnini  de  Puteo  cum 
ecclesiis  suis  sancte  Marie  de  Belporet  et  de  Lunacio,  prioratum 
de  Lauernia  cum  ecclesiis  suis,  sancti  Martini  de  Combis  et  de 
Crossia,  prioratum  sancti  Pastoris  cum  ecclesiis  sibi  pertinentibus 
et  prioratum  de  Atenaco")  et  de  Nausis  cum  omnibus  pertinentiis 
eorum  *\-    in    Agenensi    diocesi   prioratum    sancti    Anthonii    et    de 


a)  grangiam  que  spectant  ad  ipsum  monasterium,  scilicet  B.  h)  Der 

Satz  grangiam  bis  Nauriano  fehlt  in  B.  c)  Fontgrauosa  B.  d)  Genizaco  B. 

e)  Monfoitol  B.        f)  Foncambalada  B.         g)  Lupiaco  de  Berabat  de  Bauais  B. 
h)  Aguliaco  B.  i)  de  Corbilaco  fehlt  in  Ä.  Tc)  Sydonio  B.  l)  Do- 

mini  fehlt  in  A.  m)  Saturnini  fehlt  in  Ä.  n)  Escuras  B.  o)  apud 

fehlt  in  A.  p)  Blaichaco  B.  q)  de  Russio  fehlt  in  A.  r)  Nyaco  B. 

s)  Escaurinaco  B.         t)  Nicholai  de  fehlt  in  A.  u)  Lobchab  B.  v)  prio- 

ratus A.  lü)  Athenaco  B.  x)   Von  In  Agenensi  bis  In  parrochialibus 

fehlt  alles  in  A. 

12* 


180  Wilhelm  Wiederhold, 

E-unaut  cum  ecclesia  sancte  Ruffine  et  de  Maureliaco  et  sancte 
Marie  de  Culturis,  prioratus  saneti  Siluestri  de  Pena,  sancti  Petri 
de  Grontoldo,  de  Escassefort  cum  ecclesiis  et  aliis  pertinenciis  suis, 
prioratus  eciam  de  Manurt,  de  Coleza,  sancti  Caprasii  de  Lauersac, 
sancte  Marie  de  La  Fita,  de  Caubrosa  cum  ecclesia  2/)  eins  sancti 
Andree  et  cum  omnibus  pertinenciis  eorum;  in  Cadurcensi  diocesi 
monasterium  monialium  scilicet  Pomeretam  cum  prioratibus  eccle- 
siis et  aliis  possessionibus  suis,  saluitatem  de  Blancbef orte ;  in 
Auxitanensi  diocesi  prioratum  Quauaireti  cum  decima  et  censu 
tocius  uille,  furnis  et  aliis  possessionibus  suis,  prioratus  de  Bucader, 
de  Maluesi,  de  Gilo,  de  Percherio,  de  Boga,  Delmont,  de  Canesj 
in  Arogonensi  diocesi  prioratus  de  ßosta,  de  Pintan(o),  de  Vno- 
castello,  de  Excia,  de  Pratella,  de  Alcala  cum  ecclesiis  decimis  et 
aliis  possessionibus  eorum;  in  Lincolniensi  diocesi  in  Anglia  prio- 
ratum de  Bruella  cum  pertinenciis  suis,  in  Cameracensi  diocesi 
abbatiam  sancti  Dionisii  de  Broeares  cum  ecclesiis  decimis  et  aliis 
pertinentiis  suis;  in  Suessionensi  diocesi  prioratus  sancti  Leodegarii 
et  sancti  Pauli  de  Nemore  et  Belleuallis;  in  Laudunensi  diocesi 
prioratus  Griseu  et  sancte  Probe;  in  Remensi  diocesi  prioratum 
Noueii;  in  Cathalanensi  diocesi  prioratum  Tburthery;  in  Senonensi 
diocesi  prioratum  Neroüisuille ;  in  Aurelianensi  diocesi  prioratum 
sancti  Bai  fcholomey  de  Sede  Neri  cum  ecclesiis  suis,  sancti  lohannis 
de  Bexis  et  sancti  Sympboriani  de  Comblois.  Sane  noualium 
uestrorum  u.  s.  iv. 

Lucius  episcopns  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Raymundo 
abbati  monasterii  sancte  Marie  Silue  maioris  eiusque  fratiibus  tarn 
presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum. 
Quociens  a  nobis  petitur. 

R.     Ego  Lucius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.^^    BV. 

f  Ego  Tbeodinus  Portuensis  et  sancte  Rufine  episcopus  ss.  "^ 
f  Ego  Henricus  Albanensis  episcopus  ss.*> 
f  Ego  Tbeobaldus  Velletrensis^)  et  Hostiensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Johannes  tit.  sancti  Marci  presb.  card.  ss. 
f  Ego    Laborans    presb.    card.    sancte    Marie    trans    Tiberim    tit. 

Calixti  ss. 
f  Ego  Pardulphus  presb.  card.  tit.  basilice  XII  Apostolorum  ss. 
f  Ego  Albinus  presb.  card.  tit.  sancte  Crucis  in  Jerusalem  ss. 
f  Ego  Melior   presb.    card.   sanctorum  loharnis   et  Pauli   tit.    Pa- 

machii  ss. 


y)  cum  ecclesia  cum  ecclesia.  z)  ss  fehlt  iiberall,  ebenso  f.  a)  et 

sancte  Rufine  episcopus  ss.  fehlt.        h)  Alhanensis  episcopus  ss.  fehlt.        c)  Ville- 
trensis. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  181 

f  Ego  Adelardus  tit.  sancti  Marcelli  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 
f  Ego  Gracianus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 
f  Ego  SoiFredus  sancte  Marie  in  Via  lata  diac.  card.  ss. 
f  Ego  Rollandus  sancte  Marie  in  Portion '^^   diac.   card.  ss. 
f  Ego  Petms  sancti  Nycholai  in^)   carcere  TuUiano''^  diac. 

card.  SS. 
f  Ego  Eadulphus  sancti   Georgii   ad  Velum  aureum  diac. 
card.  ss. 
Dat.  Veron.   per  manum  Alberti  sancte  Romane  ecclesie  pres- 
biteri   cardinalis    et   cancellarii,    XII   kal.   angusti,    indictione   III, 
incarnationis  dominice  anno  M^C^LXXX^V^,  pontificatus  uero  domni 
Lucii  pape  III  anno  IV. 


d)  Portico.  e)  de.  /')  Tuliano. 


136. 

Lucius  III.  nimmt  das  CisterMenserMoster  Notre-Dame  de  Bonneval 
in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die  Besitzungen,  die 
Zehntenfreiheit  und  das  Auf  nahmer  echt, 

Verona  1185  November  11. 

Coli.  Doat  140  f.  180  (von  1667  IV  29)  Paris  Bibl.  Nat.  — 
Fieces  remises  au  senechal  de  Bouergue  s.  XVI  f.  7'  Montauban  Ärch. 
Bep,  A.  113  [BJ. 

J-L.  15472  nach  Coli,  Boat.  Bie  Besitzungen  sind:  Locmn 
ipsum,  in  quo  predictum  monasterium  situm  est,  cum  omnibus  per- 
tinentiis  suis,  grangiam  de  Serra  cum  pertinentiis  suis^^,  gran- 
giam  de  Faulet  cum  pertinentiis  suis,  grangiam  de  Galineiras  ^)  cum 
pertinentiis  suis,  grangiam  de  Perols  cum  pertinentiis  suis,  gran- 
giam de  Glasac*^^  cum  pertinentiis  suis,  grangiam  de  Massa  cum 
pertinentiis  suis,  grangiam  de  Pussac  cum  pertinentiis  suis,  gran- 
giam de  Verruga^'  cum  pertinentiis  suis,  grangiam  de  Pomers*) 
cum  pertinentiis  suis,  grangiam  de  Prenenqueiras-'')  cum  pertinentiis 
suis,  grangiam  de  Monte  Acuto  cum  pertinentiis  suis,  grangiam 
de  Roqueta  cum  pertinentiis  suis,  grangiam  de  Albiac^)  cum  per- 
tinentiis suis,   grangiam  de  Fraiseneto^)  cum  omnibus   pertinentiis 

a)  grangiam  bis  suis  fehJt  in  B.  h)  Galluncyras  B.  c)  Glassac  B. 

d)  Yerenga  B.  e)  Pomirs  B.  f)  Prenenqueriis  B.  g)  Abrac  B. 

1i)  Fraysseneto  B. 


182  Wilhelm  Wiederhold, 

suis,    domos»"^    quas   Labetis   in   Ruthenensi   uilla   cum   pertinentiis 
suis.     Sane  laborum  w.  s.  w. 

Lucius  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  abbati 
monasterii  sancte*)  Marie  Bone  uallis  eiusque  fratribus  tarn  presen- 
tibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum. 
Monet  nos  apostolice  sedis. 

KJ^     Ego  Lucius  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     ßV. 

f  Ego  Chuonradus  Sabinensis  episcopus,  Maguntinus  archi- 

episcopus  SS. 
f  Ego   Theodinus  Portuensis   et   sancte  Rufine   sedis   epi- 
scopus SS. 
f  Ego  Henricus  Albanensis  episcopus  ?s. 
t  Ego  Theobaldus  Hostiensis  et  Yelletrensis   episcopus  ss. 
f  Ego  lobannes  tit.  sancti  Marci  presb.  card.  ss. 
f  Ego    Laborans    presb.    card.    sancte    Marie    trans    Tiberim    tit. 

Calixti  SS. 
f  Ego  Hubertus  sancti  Laurentii  in  Damaso  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Pandulfus  presb.  card.  basilice  tit.  XII  Apostolorum  ss. 
f  Ego  Albinus  tit.  sancte  Crucis  in  lerusalem  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Adelardus  presb.  card.  tit.  sancti  Marcelli  ss. 
f  Ego  Ardicio  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 
f  Ego  Gratianus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Soifredus  sancte  Marie  in  Via  lata  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Rollandus  sancte  Marie  in  Porticu  diac.  card.  ss. 
f  Ego  Petrus  diac.  card.   sancti  Nicholai  in   carcere  Tulli- 

ano  SS. 

f  Ego  Radulfus  sancti  Georgii  ad  Velum  aureum  diac.  card.  ss. 

Dat.  Verone  per  manum  Alberti  sancte  Romane  ecclesie  pres- 

biteri  cardinalis  et  cancellarii,   III  idus  nouembris,   indictione  IV*, 

incarnationis  dominice  anno  M^C^LXXXV^,  pontificatus  uero  domni 

Lncii  pape  III  anno  V^. 


i)  domus  B.  k)  beate  B.  l)  Die  vielen  oifenharen  Schreit  fehler  des 

Eschatokolls  verbessere  ich  stillschweigend.  Zu  hemerlien  ist  nur:  In  beiden  Ab- 
schriften steht:  Ego  Hubertus  tit.  sancti  Laurentii  in  Damaso  et  sacrosancte 
ecclesie  presb.  card.  und  Ego  Albinus  diuina  permissione  tit.  sancte  Crucis  w.  s.  w. 


137. 

Vrhan  111.  erneuert  dem  Hospital  zu  Jerusalem  unter  dem  Meister 
Boger  nach  dem  Vorgange  Innocenz'  IL,  Celestins  11. ^  Lucius'  IL, 
Eugens  II L,  Anastasius'  IV,,  Hadrians  IV.,  Alexanders  II L  und 
Lucius'  III,  die  Privilegien,  Verona  1186  März  12, 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  183 

Orig.  Toulouse  ÄrcJi.  Dep.  (Ordre  de  Malte  H.  17). 

J-L.  15551.  Vgl  Delaville  Je  Boulx  I  p.  498  Nr.  791  und  Nach- 
richten der  Kgl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften  1899  p.  405  Nr.  45. 
Das  Original  in  Toulouse  bietet  mehr  Unterschriften  als  das  in  Malta, 
beide  sind  aber  Ausfertigungen  derselben   Urkunde. 

VRBANVS  EPISCOPVS  SEEVYS  SERVORVM  DEI.  DTLEOTO 
FILIO  ROGERIO  MAGISTRO  XENODOCHII  SANCTE  CIVITATIS 
lERVSALEM  EIVSQVE  FRATRIBVS  TAM  PRESENTIBVS  QVAM 
FVTVRIS  REGVLARITER  SVBSTITVENDIS  IN  PERPETVVM.  | 
Christiane  fidei  religio. 

R.     Ego  Yrbanus  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Chunradus  Sabinensis  episcopus  et  Maguntinus  archi- 

episcopus  SS. 
f  Ego   Theodinus  Portuensis    et   sancte   ßufine   sedis   epi- 
scopus SS. 
f  Ego  Henricus  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Thebaldus  Hostiensis   et   Velletrensis   episcopus  ss. 
f  Ego  lohannes  presb.  card.  tit.  sancti  Marci  ss. 
t  Ego    Laborans    presb.    card.    sancte    Marie    trans    Tiberim    tit. 

Calixti  ss. 
t  Ego  Pandulfus  presb.  card.  tit.  XII  Apostolorum  ss. 
f  Ego  Albinus  tit.  sancte  Crucis  in  lerusalem  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Melior   sanctorum  lobannis   et  Pauli  tit.    Pagmachii   presb. 

card.  ss. 
t  Ego  Adelardus  tit.  sancti  Marcelli  presb.  card.  ss. 

t  Ego  Gratianus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Sofredus  sancte  Marie  in  Via  lata  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Rollandus  sancte  Marie  in  Porticu  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Petrus  sancti  Nicholai  in  carcere  Tulliano  diac.  card.  ss. 
t  Ego  Radulfus   diac.  card.   sancti  Georgii   ad  Velum  au- 
reum  ss. 
Dat.  Veron.   per  manum  Transmundi  sancte  Romane   ecclesie 
notarii,   IUI  id.  martii,   indictione   quarta,   incarnationis   dominice 
anno   M^C^LXXXV^    pontificatus   uero   domni   VRBANI   pape   III 
anno  primo. 

B.  dep. 


138. 

Urban  III.  nimmt  das  Cistermenserhloster  Notre-Bame  de  JBoul- 
bonne  unter  dem  Abt  Odo   in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt 


184  Wilhelm  Wiederhold, 

ihm  die  Besitzungen^  die  Zehnten,  das  Auf  nahmer  echt,   den  Kloster- 
frieden und  die  Vorrechte  des  Cisterzienserordens. 

Verona  1186  Oktober  21. 

Coli.  Doat  83  f.  185'  (von_  1669  X  8)  Paris  BiU.  Not, 

J-L.  15683  nach  Coli.  Doat.  Die  Besitzungen  sind:  Locum 
ipsum,  in  quo  prefatum  monasterium  situm  est,  cum  omnibus  per- 
tinentiis  suis,  grangiam  que  est  iuxta  abbatiam  cum  omnibus 
appenditiis  suis,  grangiam  de  Mazerys  cum  molendino  et  omnibus 
appenditiis  suis,  grangiam  de  Thoro  cum  omnibus  appenditiis  suis, 
grangiam  de  Arthenaco  cum  omnibus  appenditiis  suis,  grangiam 
de  Bonrepaux  cum  omnibus  appenditiis  suis,  grangiam  de  Sauartes 
cum  omnibus  appenditiis  suis,  pascua  que  habetis  in  montanis  de 
eher  et  pascua  de  Quercorp,  que  habetis  a  barone  de  Casteluerdu, 
cum  aquis  et  exitibus,  donum  quam  habetis  in  Appamia  cum  omni- 
bus appenditiis  suis,  domum  quam  habetis  in  Narbona  et  ortos  oli- 
uarum  de  Cortis  et  de  sancta  Valeria,  abbatiam  Turris  Agilarii 
cum  grangiis  et  omnibus  appenditiis  suis,  abbatiam  de  Murello  cum 
grangiis  et  omnibus  appenditiis  suis.  Inhibemus  etiam,  ne  terras 
seu  quodlibet  beneficium  ecclesie  uestre")  collatum^)  liceat  alicui^^ 
personaliter  dari  siue  aliquo  modo  alienari  absque  assensu  totius 
capituli  aut  maioris  et  sanioris'^^  partis.  Si  que  uero  donationes 
uel  alienationes  aliter  quam  dictum  est,  facte  fuerint,  eas  irritas 
esse  censemus.  Ad  hec  etiam  prohibemus,  ne  aliquis  monachus  uel 
conuersus  sub  professione  domus  uestre  astrictus  sine  consensu  et 
licentia  abbatis  et  maioris  partis  capituli  uestri  pro  aliquo  fide 
iubeat  uel  ab  aliquo  pecuniam  mutuo  accipiat  ultra  pretium  capi- 
tuli uestri  ^^  prouidentia  constitutum,  nisi  propter  manifestam  domus 
uestre  utilitatem;  quod  si  facere  presumpserit,  non  teneatur  con- 
uentus  pro  his  aliquatenus  respondere.  Licitum  preterea  uobis  sit 
in  causis  propriis,  siue  ciuilem  siue  criminalem  contineant  questi- 
onem,  fratres  uestros  idoneos  ad  testificandum  adducere  atque  ip- 
sorum  testimonio^,  sicut  iustum  fuerit,  et  propulsare  uiolentiam  et 
iustitiam  uendicare.     Sana  laborum  n.  s.  tv. 

Vrbanus^)  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Odoni 
abbati  monasterii  sancte  Marie  de  Bolbona  eiusque  fratribus  tam 
presentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum. 
Religiosam  uitam  eligentibus. 

ß.     Ego  Vrbanus  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 


d)  nostre.  h)  collitum.  c)  aliqui.  d)  sanoris.  e)  nostri. 

f)  tesimonio.  g)  Clemens. 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  185 

f  Ego  Henricus  Albanensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Paulus  Prenestinus  episcopus  ss. 
f  Ego  Petrus  de  Bono  presb.  card.  tit.  sancte  Susanne  ss*\ 
f  Ego  Laborans  presb.  card.  sancte  Marie  trans  Tiberim')  tit.  Ca- 

lixti  ss''^ 
t  Ego  Pandulfus  presb.  card.  tit.  duodecim  Apostolorum  ss^'). 
f  Ego  Melior   presb.    card.    sanctorum  loannis    et   Pauli   tit.    Pa- 

machii*^  ss. 
t  Ego  Adelardus  tit.  sancti  Marcelli  presb.  card.  ss^'^. 

f  Ego  lacinthus  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmidin  ss^'\ 
f  Ego  Grratianus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 
f  Ego  Bobo  [sancti]  Angeli^)  diac.  card.  ss. 
f  Ego  SoiFredus  sancte  Marie  in  Via  lata  diac.  card.  ss''^. 
f  Ego  E-ollandus  sancte  Marie  in  Portic(u)  diac.  card.  ss. 
f  Ego  Petrus   sancti'"^   Nicholai   in   carcere  Tulliano   diac. 

card.  SS. 
f  Ego  Radulf  US  sancti  Greorgii")  ad  Velum  [aureumj  diac. 
card.  SS. 
Dat.    Verone    per    manum    Alberti    sancte    Romane    ecclesie®^ 
presbiteri  cardinalis  et  cancellarii,  XII  kal.  nouembris,  iudictione  V, 
incarnationis  dominice  anno  MCLXXXVI,  pontificatus  jiero  domini 
Yrbani  pape  III  anno  primo. 


h)  SS  fehlt.  i)  Transberto.  k)  Pamachi.  l)  Anglie. 

m)  sancto.  n)  Le  Georoz.  o)  curie. 


189. 

Vrban  III.  bestätigt  dem  Äbt  und  Konvent  von  Courdieu  mehrere 
Schenkimgen  der  Bischöfe  von  Tmdouse.     Verona  (1186)  Oktober  31. 

Coli.  Doat  83  f.  168  (von  1669  X  3)  Faris  Bibl.  Nat 

Die  Urkunde  ist  einem  Fapste  Bonifaz  zugeschrieben]  ich  ver- 
mute —  die  erste  bestätigte  Urkunde  von  Bischof  Ftdkrandus  (Coli. 
Doat  83  f.  167)  ist  datiert  von  1185,  —  daß  sie  zu  Urban  III,  gehört. 

Vgl.  Nr.  138, 

Vrbanus")  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  abbati 
et    conuentui   de  Curia  Dei  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 


a)  Bonificius. 


1S6  Wilhelm  Wiederhold, 

lustis  petentium  desideriis  iustüm  est  nostrum  prebere  consensum 
et  uota  ^^  que  a  rationis  tramite  non  discordant,  efFectu  prosequente 
complere.  Eapropter,  dilecti  in  Domino  [filii,  uestris  iustis  petitioni- 
bus]  grato  concurrentes  assensu,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Canenes, 

ecclesiam  sancti  lohannis  de  Faiac  cum  pertinentiis   suis 

episcopo  uobis  datas  et  molendinum  de  Toledolio  a  bona 

memorie  Gr.  quondam  Tholosano  episcopo  uobis  collatum  et  a 

successoribus  (suis)  confirmatum  et  alia  que  in  presentiarum 
iuste  et  sine  controuersia  possidetis,  auctoritate  uobis  apostolica 
confirmamus  et  [presentis  scripti  patrocinio]  communimus.  Nulli 
ergo  omnino  hominum  liceat  banc  paginam  nostre  confirmationis 
infringere  uel  ei  ausu  temerario  [contraire].  Si  quis  autem  hoc 
attemptare  presompserit,  indignationem  omnipotentis  Dei  et  bea- 
torum  apostolorum  Petri  et  Pauli  eins  se  nouerif^^  incursurum. 
Dat.  Veron.  II  kal.  nouembris. 


b)  tota.  c)  nouerint. 


140. 

TJrban  III.  schreibt  dem  Meister  und  den  Brüdern  vom  Templer- 
orden,  daß  sie  nicht  gehalten  seien  vor  fremdem  Gericht  entgegen  ihren 
Frivilegien  zu  erscheinen,  Verona  (1186 — 87)  April  28. 

Orig.  Totdouse  Ar  eh.  Dep.  (Ordre  de  Halte  H.  101). 

VRBx\NVS  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  ma- 
gistro  et  fratribus  militie  Templi  salutem  et  apostolijcam  bene- 
dictionem.  Cum  uos  tamquam  speciales  ecclesie  filios  religionis 

intuitu  et  consideratione  obsequii,  quod  in  ultramarinis  partibus  in 
defensione  nominis  cbristiani  Deo  feruenter  impenditis,  semper 
apostolica  sedes  caritate  sincera  dilexerit  et  specialia  curauerit 
priuilegia  indulgere,  nostro  imminet  officio  prouidendum,  ut  si  per 
falsam  suggestionem  aut  tacendi  fraudem  littere  a  nobis  contra 
priuilegia  emanauerint,  ex  eis  libertas  uestra  nullum  sustineat 
detrimentum.  Eapropter  auctoritate  uobis  apostolica  indulgemus 
ut,  si  contra  priuilegia  uestra  littere  fuerint  ad  cuiusquam  sug- 
gestionem optente,  tacito  ordine  uestro,  contra  priuilegiorum  ip- 
soram  tenorem  iudicio  alicuius  non  teneamini  disceptare.  Nulli 
ergo  omnino  hominum  liceat  hanc  paginam  nostre  concessionis  in- 
fringere uel  ei  ausu  temerario  contraire.  Si  quis  autem  hoc 
attemptare   presumpserit,  indignationem  omnipotentis  Dei  et  bea- 


Papsturkunden  in  Frankreich  YII.  187 

tomm    Petri    et    Pauli    apostolorum   eins   se   nouerit   incursurum. 
Dat.  Veron.  IUI  kal.  maii. 

B.  dep. 


141. 

Clements  HL  bestätigt  dem  Kapitel  von  Maguelone  einen  durch 
den  Bischof  von  Agde  und  den  Fropst  von  Sisteron  zwischen  ihm 
und  dem  Bischof  von  Maguelone  vermittelten  Vertrag. 

Lateran  1188  Mai  27, 
/ 
Privileges  de  Maguelone   s.  XIV  f.  7'    Montpellier  Arch.   Bep. 
(Chapitre  catliedral  de  Maguelone- Montpellier), 

Es  scheint  nicht  sicher^  oh  der  Bischof  von  Agde  gemeint  ist; 
im  Text  steht  .  .  acten.,  mit  ÄbMr^ungsstrich  über  n. 

Clemens  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  prepo- 
sito  et  capitulo  Magalonensi  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Dignum  est  et  racioni  conueniens,  ut  transactiones  legitime  parcium 
aprobacione  firmate  inconeusse  perpetuis  temporibus  perseuerent, 
ne  si  forte  questiones,  cum  sopite  fuerint,  iterum  suscitentur,  nullus 
inueniatur  terminus  iurgiorum.  Eapropter  conpositionem  que  inter 
uos  et  episcopum  uestrum  per  manum  uenerabilis  fratris  nostri 
Agatensis  episcopi  et  dilecti  filii  Cistericen(sis)  prepositi,  sub- 
diaconi  nostri,  super  feudo  et  aliis  pluribus  capitulis  interuenit, 
sicut  est  facta  legitime  et  scripto  autentico  super  ea  facto  habetur 
et  ab  utraque  parte  recepta  et  hactenus  noscitur  obseruata,  litteris 
presentibus  confirmamus.  Statuentes  ut  nulli  omnino  hominum 
liceat  banc  paginam  nostre  confirmacionis  infringere  uel  ei  ausn 
temerario  contraire.  Si  quis  autem  hoc  attemptare  presumpserit, 
indignationem  omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli 
apostolorum   eius   se   nouerit  incursurum.  Dat.  Lateran.  VI 

kal.  iunii,  pontificatus  nostri  anno  primo. 


143. 

Clemens  IIL  bestätigt  dem  Abt  und  Konvent  von  Notre-Bame  de 
Boulbonne  die  Sepultur,  Lateran  1188  Juni  9. 

Coli.  Boat  83  f  202  (ton  1669  X  8)  Paris  Bibl.  JSlat. 

J-L.  16280  nach  Coli.  Boat. 


1QQ  Wilhelm  Wie  der  hold, 

Clemens  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  abbati 
et  conuentui  Bolbone  Cisterciensein  ordinem  professis  salutem  et 
apostolicam  benedictionem.  lustis  petentium  desideriis  facilem 
nos  conuenit  prebere  assensum  et  uota  que  a  rationis  tramite  non 
discordant,  effectu  prosequente  complere.  Eapropter,  dilecti  in 
Domino  filii,  uestris  iustis  postulationibus  grato  concurrentes 
assensu,  sepulturam  loci  uestri  liberam  et  absolutam  decerniraus, 
ut  eorum  deuotioni  et  extreme  noluntati,  qui,  siue  sani  fuerint 
siue  etiam  infirmantes,  apud  uos  sepeliri  deliberauerint,  nuUus 
obsistat,  salua  tarnen  illarum  ecclesiarum  iusticia,  a  quibus  mor- 
tuorum  Corpora  assumuntur.  Nulli  ergo  omnino  hominum  liceat 
banc  paginam  nostre  institutionis  infringere  uel  ei  ausu  temerario 
contraire.  Si  quis  autem  hoc  attemptare  presumpserit,  indigna- 
tionem  omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum 
eins  se  nouerit  incursurum.  Dat.  Laterani  V  idus  iunii,  ponti- 

ficatus  nostri  anno  primo. 


143. 

Clemens  III.  nimmt  nach  dem  Vor  gange  Calixts  IL,  Eugens  III. 
und  Alexanders  HL  die  Juden  in  seinen  Schutz,  verbietet  sie  gegen 
ihren  Willen  zu  taufen,  sie  ohne  gerichtliches  Urteil  zu  töten  oder  zu 
schlagen  oder  in  ihrem  Besitz  zu  schädigen  oder  die  Bulie  ihrer  Grab- 
stätten zu  stören,  Lateran  1188  Mai  10. 

Laporte  Selecta  monumenta  s.  XVIII  f.  104  Toulouse  Bibl.  Comm. 
Ms.  625. 

Vgl.  J-L,  16577 ,  tvo  Loeivenfelds  Bemerkungen  jetzt  hinfällig 
sind.  Die  Vorurhunden  Calixts  IL,  Eugens  HL  und  Alexanders  III. 
(J'L.  13973)  sind  verloren.  Laporte  nahm  nach  dem  sonstigen  Inhalt 
der  Handschrift  seine  Abschrift  ivohl  aus  dem  erzbiscJwflichen  Archiv 
von  Narbonne,  in  dem  sich  ein  Exemplar  der  Urhunde  befunden  hat 
(Inventar  von  1639  vol.  I  f.  522). 

Clemens  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  in  Christo 
filiis  fidelibus  Christianis  salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Sicut  ludeis  non  debet  esse  licentia  in  sinagogis  suis  ultra  quam 
permissum  est  lege  presumere,  ita  in  his  que  eis  concessa  sunt, 
nuUum  debent  preiudicium  sustinere.  Nos  ergo,  licet  in  sua  magis 
uelint  duricia  perdurare,  quam  prophetarum  uerba  et  suarum 
scripturarum  archana  cognoscere  atque  ad  Christiane  fidei  et  sa- 
lutis   notitiam    peruenire,     quia    tarnen    defensionem    nostram    et 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  189 

anxilium  postnlant,  ex  Christiane  pietatis  mansuetudine  predeces- 
sorum  nostrorum  felicis  memorie  Calixti,  Eugenii  et  Alexandri 
Romanorum  pontificum  uestigiis  inherentes,  ipsorum  petitiones  ad- 
mittimus  eisqne  protectionis  nostre  clipeum  indnlgemus.  Statuimus 
enim  ut  niillus  christiamis  inuitos  uel  nolentes  eos  ad  baptismum  per 
niolentiam  uenire  compellat,  sed  si  eorum  quilibet  sponte  ad  christi- 
anos  fidei  causa  confugerit,  postquam")  uoluntas  eius  ^^  fuerit  patefacta, 
(christianus)  absque  aliqua  efficiatur  calumpnia;  ueram  quippe  chri- 
stianitatis  fidem  habere  non  creditur,  qui  ad  christianorum  baptisma 
non  spontaneus  sed  inuitus  cognoscitur  peruenire.  Nullus  etiam 
christianus  eorum  personas  sine  iudicio  potestatis  terre  uulnerare 
aut  occidere  uel  suas  illis  pecunias  auferre  presumat  aut  bonas, 
quas  hactenus  in  ea  in  qua  habitant  regione  habuerunt,  consuetu- 
dines  immutare.  Preterea  in  festiuitatum  suarum  celebratione 
quisquam  fustibus  uel  lapidibus  eos  uUatenus  non  perturbet  neque 
aliquis  ab  eis  coacta  seruicia  exigat,  nisi  ea  que  ipsi  preteritis 
facere  temporibus  consueuerunt.  Ad  hec  malorum  hominum  pra- 
uitati  et  auaritie  obuiantes  decernimus,  ut  nemo  cimiterium  lu- 
deorum  mutilare  uel  minuere  audeat  siue  optentu  pecunie  corpora 
humata  effodere.  Si  quis  autem  decreti  huius  tenore  cognito  temer e, 
quod  absit,  contraire  temptauerit,  honoris  et  officii  sui  periculum 
patiatur  aut  excommunicationis  ultione  plectatur,  nisi  presump- 
tionem  suam  digna  satisfactione  correxerit. 

R.    Ego  Clemens  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV.^^ 
f  Ego  Theobaldus  Ostiensis  et  Velletrensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Johannes  presb.  card.  tit.  sancti  Marci  ss. 
f  Ego  Laborans  presb.  card.  sancte  Marie   trans   Tiberim   tit.  Ca- 

lixti  SS. 
f  Ego  Pandulfus  presb.  card.  basilice  XII  Apostolorum  ss. 
f  Ego  Melior  presb.  card.   sanctorum  lohannis  et  Pauli   tit.     Pa- 

machii  ss. 
f  Ego  Petrus  tit.  sancte  Cecilie  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Radulfus  tit.  sancte  Praxedis  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Petrus  tit.  sancti  Clementis  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Bobo'^)  presb.  card.  tit.  sancte  Anastasie  ss. 
f  Ego  Alexius  tit.  sancte  Susanne  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Petrus  presb.  card.  tit.  sancti  Petri  ad  Vincula  ss. 

f  Ego  lacinctus*)  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmydyn  ss. 
f  Ego  Gratianus  sanctorum  Cosme  etDamiani  diac.  card.  ss. 


a)  potque.  h)  ei.  c)  R  und  BV  fehlen,  d)  Rob(ert)us. 

e)  lacinctinus. 


190  Wilhelm  Wiederhold, 

f  Ego  Octauianus  diac.  card.  sanctorum  Sergii  et  Bachi  ss. 

f  Ego  Soffredus'')  sancte  Marie   in  Yia  lata  diac.  card.  ss. 

t  Ego  Bobo  sancti  Georgii  ad  Velum  aureum  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Gregorius  diac.  card.  sancte  Marie  in  Porticu  ss. 

t  Ego  Johannes  Felix    sancti  Eustachii   diac.   card.   iuxta 
templum  Agrippe^^  ss. 

f  Ego  Johannes  diac.  card.  sancti  Theodori  ss. 

t  Ego  Bernardus  sancte  Marie  Xoue  diac.  card.  ss. 

t  Ego  Gregorius  sancte  Marie  in  Aquiro  diac.  card.  ss. 
Dat.    Laterani    per    manum    Moysi    sancte    Bomane    ecclesie 
subdiaconi,   uicem  agentis  cancellarii.  VI  idus  maii,    indictione  VI, 
incarnationis    dominice   anno  MCLXXXVIII,   pontificatus  uero  do- 
mini  Giemen tis  pape  III  anno  primo. 


f)  Boffredus.  g)  Die  drei  letzten  Worte  hat  Laporte  nicht  lesen  können. 


144. 

Clemens  III.  nimmt  das  Hospital  von  Torol  in  den  apostolischen 
Schutz  und  bestätigt  ihm  auf  Bitten  des  Königs  von  Aragon  seine  Be- 
sitzungen, Hechte  und  Zehnten  gegen  eine  jährliche  Zahlung  von  zivei 
Byzantiern.  Lateran  1188  Juli  18. 

Orig.  Coli  Baltize  380  Nr.  22  Paris  Bibl.  Nat. 

Zitiet't  im  Inventar  von  Narbonne  von  1639  vol.  II  f.  16. 
J'L.  16316  nach  dem  Orig.  Der  Glicht  formelhafte  Teil  des  Textes 
lautet:  ad  petitionem  karissimi  in  Christo  filii  nostri  illustris 
Aragonen(sis)  regis  prefatum  hospitale,  quod  ipse  ob  redemp- 
tionem  captiuorum  pia  deuotione  construxit,  cum  pertinentiis  suis 
in  beati  Petri  ius  et  proprietatem  duximus  specialiter  assumendum, 
ut  ad  Bomanam  ecclesiam  nullo  pertineat  mediante.  Quicquid 
igitur  idem  hospitale  in  presentiarum  iuste  et  pacifice  possidet 
aut  in  futurum  concessione  pontificum,  largitione  regum  uel  prin- 
cipum,  oblatione  fidelium  seu  aliis  ius  tis  modis  prestante  Domino 
poterit  adipisci,  sub  beati  Petri  et  nostra  protectione  suscipimus 
et  presentis  scripti  priuilegio  communimus.  Statuimus  etiam 
iuxta  uotum  regium,  ut  captiuis  singulis,  quibus  beneficium  fuerit 
impendendum,  decem  aurei  redemptionis  nomine  tribuantur,  et  ut 
fratres  ipsius  domus  non  plures  quam  tredecim  futuris  temporibus 
habeantur,  qui  habitu  canonicorum  regularium  et  bospitalis  lero- 
solimitani  consuetudinibus  ad  suam  informationem  utentur.     Sane 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  191 

laborum  uestrorum  u.  s.  tv.  Decemimus  ergo  u.  s.  iv.  Ad  indicium 
autem  huius  percepte  a  sede  apostolica  protectionis  et  libertatis 
duos  bizancios  nobis  nostrisc[ue  successoribus  annis  singalis  per- 
soluetis.     Si  qua  igitur  m.  s.  tv, 

CLEMENS  EPISCOPVS  SERVVS  SERYORUM  DEI.  DILECTIS 
FimS  MAGISTRO  HOSPITALIS  SANCTI  REDEMPTORIS  DE  TO- 
ROL  EIYSQVE  FRATRIBVS  TAM  PRESENTIBVS  QVAM  FVTVRIS 
CANONICE  SVBSTITYENDIS  IN  PERPETVVM.  |  Cum  loca  reli- 
giosis  obseruantiis. 

R.     Ego  Clemens  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 
f  Ego  Johannes  presb.  card.  tit.  saneti  Marci  ss. 

f  Ego  Pandulfus  presb.  card.  basilice  XII  Apostolorum  ss. 
f  Ego  Melior  presb.   card.    sanctorum   lohannis   et  Pauli  tit.  Pa- 
machii  ss. 

f  Ego  Bobo  tit.  sancte  Anastasie  presb.  card.  ss. 

t  Ego  lacintus   diac.   card.   sancte   Marie  in  Cosmidyn  ss. 

f  Ego  Octauianus  sanctorum  Sergii  et  Bachi  diac.  card.  ss. 

t  Ego  Gregorius  sancte  Marie  in  Porticu  diac.  card.  ss. 

t  Ego  Bernardus  sancte  Marie  Noue  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Grregorius  sancte  Marie  in  Aquiro  diac.  card.  ss. 
Dat.  Lateran,  per  manum  Moysi  sancte  Romane  ecclesie  sub- 
diaconi,   uicem   agentis  cancellarii,  XV  kal.  aug.,   indictione  sexta, 
incarnationis    dominice    anno    M^CLXXX^VIII^,    pontificatus   uero 
domni  CLEMENTIS  pape  tertii  anno  primo. 

B. 


145. 

Clemens  III,  bestätigt  dem  Dekan  Gaufried  und  den  Kanonikern 
der  Kirche  von  Chartres  nach  dem  Vorgange  Alexanders  III.  den 
Schutz  des  apostolischen  Stuhls,  die  Besitzungen  und  Hechte. 

Lateran  1190  Juni  4, 

Privileges  de  Veglise  de  Chartres  s.  XV  f.  S2'  Toulouse  Bihl. 
Comm.  Ms.  590.  —  Coli.  Moreau  92  f.  21  Paris  Bihl.  Nat. 

J-L.  16503.  Die  Kopie  der  Coli.  Moreau  stammt  aus  Cartul.  de 
N.'D.  de  Chartres  p.  157  Bihl.  du  Roi  51851,  also  wahrscheinlich 
aus  Ms.  lat.  10094,  das  ich  noch  nicht  gesehen  habe. 

Clemens  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Gau- 
frido    decano    et    canonicis    ecclesie    Carnotensis    tam    presentibus 


192  Wilhelm  Wiederhold, 

quam   futnris    canonice   substituendis    in  perpetuum.     Ideo    snmus 
quamquam  ^*.  s.  w,  ivie  Alexander  III.  J-L.  12237. 

E.«^    Ego  Clemens  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  Ego  Albinus  Albanensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Octauianus  Hostiensis   et  Velletrensis   episcopus   ss. 
f  Ego  lohannes  tit.  sancti  Marci  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Pandulfus  presb.  card.  basilice  XII  Apostolorum  ss. 
f  Ego  Petrus  presb.  card.  tit.  sancte  Cecilie  ss. 
t  Ego  Petrus  tit.  sancti  Laurentii  in  Damaso  presb.  card.  ss. 
t  Ego  Petrus  presb.  card.  sancti  Petri  ad  Vincula  tit.  Eudoxie  ss. 
f  Ego  lohannes  tit.  sancti  Clementis  presb.  card.,  Tuscanensis  epi- 
scopus SS. 
f  Ego  lohannes  Felix  presb.  card.  tit.  sancte  Susanne  ss. 

f  Ego  lacinthus   diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmidyn  ss. 

f  Ego  Grracianus  sanctorum  Cosme  et  Damiani  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Soifredus  sancte  Marie  in  Via  lata  diac.  card.  ss. 

t  Ego  Gregorius  sancte  Marie  in  Porticu  diac.  card.  ss. 

f  Ego  lohannes  sancti  Theodori  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Gregorius  sancte  Marie  in  Aquiro  diac.  card.  ss. 
Dat.  Lateran,  per  manum  Moysi   sancte  Eomane  ecclesie  sub- 
diaconi,   uicem  agentis    cancellarii,    II   non.  iunii,   indictione  VIII, 
incarnationis    dominice    anno    M^CXC^,    pontificatus   uero   domini 
Clementis  pape  III  anno  tercio. 

a)  R,  BV  und  alle  f  und  ss  fehlen  in  den  Privileges. 

146. 

Clemens  III.  nimmt  die  Kirche  Saint-Bomain  de  JBlaye  unter 
dem  Abt  Wilhelm  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihr  die 
Besitzungen  und  Hechte  natnentUch  Aufnahmereeht,  Sepultur  und  freie 
Wahl  des  Abts.  Lateran  1190  Juli  23, 

Estiennot  Fragmentorum  Eistoriae  t,  XI  v.  1681  p.  86  Paris 
Bibl,  Nat.  Ms.  lat.  12773, 

J'L.  16518.  Die  Besitzungen  sind:  Locum  ipsum,  in  quo  pre- 
fata  ecclesia  sita  est,  cum  burgo  suo  et  decima  et  aliis  pertinentiis 
suis,  ecclesiam  sancti  loannis  que  est  in  castello  Blauiensi  cum 
omni  decima  et  aliis  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancti  Martini  de 
la  Caussada  cum  decima  ipsius  parrochie  et  aliis  pertinentiis  suis, 
terram  de  Pereyrousorith,  quam  Grimoaldus  Iterii  et  alii  de  ßlauia 
ecclesie  uestre  contulerunt,  homines  de  Labrosa,  homines  de  Ma- 
serois  et  quidquid  in  uineis  de  Prato  possidetis,  ecclesiam  sancte 
Marie  de  Fradiniac  cum  pertinentiis  suis  et  Gombaldum  de  Fra- 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  193 

diniac  cum  aliis  hominibus,  quos  ibidem  in  cimiterio  possidetis,  in 
parrocbia  sancti  Seuerini  homines  de  Baudo  et  homines  de  Castelet, 
ecclesiam  sancti  Genesii  cum  pertinentiis  suis,  homines  de  Se- 
gonzac,  homines  de  la  Valada,  homines  de  Vlmis,  homines  de  Por- 
tion, esterium  de  Segondac,  esterium  de  la  Concha,  uernutium 
pratum  et  uineas  de  campo  Docesseim  et  de  Nigeac,  in  parrochia 
sancti  Martini  de  Furnis  homines  de  Sabloneyras  et  homines  de 
Fors,  ecclesiam  sancti  Andronici  cum  pertinentiis  suis  et  decimis 
molendini  Willelmi  Rössel,  escherium  de  Maurus  cum  arundineto 
et  piscaria  a  predicto  molendino  usque  ad  mare,  homines  de  Bau- 
liac,  homines  de  Podio,  de  Leynac,  in  parrochia  sancti  Martini  de 
Queysac  homines  de  Anglade  et  homines  de  Pinibus,  ecclesiam 
sancti  Petri  de  Heyrans  cum  pertinentiis  suis  et  molendinum  de 
Brolio,  ecclesiam  sancte  Marie  de  Maseon  cum  pertinentiis  suis  et 
homines  et  alia  que  ibi  possidetis,  in  parrochia  de  Cartaluga  Lo- 
symones  ecclesiam  sancti  Pauli  cum  pertinentiis  suis,  homines  de 
Conzeriis,  homines  de  Camparion,  homines  de  Gallacra,  homines 
de  Ponteclaro  et  quidquid  in  ipsius  ecclesie  parrochia  possidetis, 
in  parrochia  sancti  Geruntii  decimam  de  Caudurac,  homines  de 
Tauzinaris  et  homines  de  Porticu,  in  parrochia  de  Geneyrac  ho- 
mines de  Genisuno,  in  parrochia  sancti  Petri  de  Blasac  homines 
de  Graulec,  homines  de  Leris  et  de  la  Farga,  in  parrochia  sancti 
Petri  de  Cars  homines  de  Garrachan  et  quidquid  in  ea  possidetis, 
ecclesiam  sancti  Saturnini  de  Berson  cum  pertinentiis  suis,  homines 
de  ßertanor,  homines  de  Castelar,  homines  de  Ponteclaro,  homines 
de  Tortero,  homines  de  Fontemortuo,  homines  de  Memore")  Auriol, 
homines  de  la  Caneta,  homines  de  Excusa,  homines  de  la  Landa 
et  duo  molendina  de  Exclusa  cum  decima  ipsorum,  in  parrochia 
sancti  Christophori  homines  de  fönte  Pipino,  homines  de  Clit  et 
quidquid  in  ea  possidetis,  in  palude  Blauiensi  Flamel  et  pratum 
Delmel  et  pratum  Comitale,  ecclesiam  sancte  Marie  de  Staux  cum 
pertinentiis  suis,  in  parrochia  sancti  Saturnini  de  Brau  homines 
et  omnia  quorum  Ostendus  Pauper  est  prepositus,  in  parrochia  de 
Massilhac  molendinum  de  Lagiranda,  in  parrochia  de  Villa  noua 
homines  de  Podio  iuxta  porticum,  ecclesiam  sancti  Petri  de  Ca- 
mellari  cum  pertinentiis  suis ,  ecclesiam  sancti  Sauini  cum  per- 
tinentiis suis  et  homines  de  Lasgrauas,  ecclesiam  sancti  Mariani 
cum  pertinentis  suis,  ecclesiam  sancti  Symphoriani  de  Gauriac  cum 
pertinentiis  suis,  in  parochia  de  Lanzac  homines  de  Matallop  et 
uineas  et  homines  de  Visuila,  in  palude  Burdegalensi  terram  quam 


a)  nemore? 
Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  13 


194  Wilhelm  Wiederliold, 

Gruillelmus  de  Casser  et  Raymundus  filius  eius  uestre  ecclesie  con- 
tulerunt;  apud  Burdegalam  uineam  quam  Garsias  Arnaldi  in  ul- 
tima uoluntate  reliquit ;  in  episcopatu  Xanctonensi  ecclesiam  sancti 
Remigii  de  Costrazes  cum  pertinentiis  suis,  in  castellania  de  Cosna 
domos  et  terras  quas  magister  Guillelmus  de  Collens  et  terras 
quas  Joannes  Raimundi  miles  et  Martinus  Radulfi  et  Guillelmus 
Gauffre  uestre  ecclesie  contulerunt,  ecclesiam  de  Clauardun  cum 
pertinentiis  suis,  ecclesiam  de  Castanet  cum  pertinentiis  suis,  ec- 
clesiam de  Roac  cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancti  Palladii  cum 
pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancte  Marie  de  la  Chauma  cum  furno 
et  aliis  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancti  Andree  de  Campanias 
cum  salinis  et  aliis  pertinentiis  suis;  in  episcopatu  Palentinensi 
ecclesiam  sancti  Isuritus")  iuxta  Carrionem  cum  pertinentiis  suis. 
Clemens  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Wil- 
lelmo  abbati  sancti  Romani  de  Blauia  eiusque  fratribus  tam  pre- 
sentibus  quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum. 
Quoties  postulatur  a  nobis. 

R.     Ego  Clemens  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV. 

f  ^^  Ego  Albinus  Albanensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Octauianus   Hostiensis   et  Velletrensis  episcopus  ss. 
f  Ego  Joannes  tit.  sancti  Marci  presb.  card.  ss. 
f  Ego  Petrus  presb.  card.  tit.  sancti  Laurentii  in  Damaso  ss. 
f  Ego  Petrus  presb.  card.  sancti  Petri  ad  Yincula  tit.  Eudoxie  '^^  ss. 
f  Ego  Joannes  tit.  sancti  Clementis  card.,  Tuscanensis^)  episcopus  ss. 

f  Ego  lacinthus*)  diac.  card.  sancte  Marie  in  Cosmidin  ss. 

f  Ego  Gregorius  sancte  Marie  in  Porticu  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Joannes  sancti  Theodori  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Gregorius  sancte  Marie  in  Aquiro  diac.  card.  ss. 
Dat.    Laterani     per    manum    Moysi    sancte    Romane    ecclesie 
subdiaconi,  uicem  agentis  cancellarii,  X  kal.  augusti,  indictione  JJJ, 
anno   incarnationis   dominice  MCXC,   pontificatus   uero  domni  Cle- 
mentis pape  IJI  anno  JIJJ. 

a)  sie.       b)  t  fehlt  überall       c)  Eudonia.        d)  Tusculanus.        e)  lacobus. 


147. 

Celestin   III.    bestätigt   dein    Propst  twd  den    Kanonikern    von 

Saint'Etienne  in  Toidouse  einen  mit  den  Johannitern  abgeschlossenen 

Vertrag  ivegen  der  Septdtur.  Born  Sankt  Peter  1191  Mai  1. 

Orig.    Toulouse   Ärch.   Dep.  Saint-Etienne   (Nr.  XVI,   Liasse  4, 
titre  5). 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  195 

CELESTINVS  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis 
preposito  et  canonicis  ecclesie  sancti  Stephan!  |  Tolosane  salutem 
et  apostolicam  benedictionem.  Ea  que  compositione  amicabili 

statuuntur,  ut  firma  et  illibata  permaneant,  |  ne  procesu")  temporis 
super  eisdem  ualeat  aliqua  contentio  suboriri,  soUicite  conuenit  i 
prouideri.  Proinde,  dilecti  in  Domino  filii,  uestris  iustis  precibus 
inclinati,  compositionem  factam  inter  |  uos  et  hospitalarios  super 
controuersia,  que  inter  uos  et  ipsos  de  sepultura  et  quibusdam 
aliis  1  uertebatur,  sicut  eadem  compositio  rationabiliter  facta  est 
et  ab  utraque  parte  recepta  |  et  in  scripto  autentico  plenius  con- 
tinetur,  auctoritate  apostolica  confirmamus  et  presentis  |  scripti 
patrocinio  communimus.  Nulli  ergo  omnino  hominum  liceat  banc 
paginam  |  nostre  confirmationis  infringere  uel  ei  ausu  temerario 
contraire.  Si  quis  autem  boc  |  attemptare  presumpserit,  indigna- 
tionem  omnipotentis  Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  |  apostolorum 
eins  se  nouerit  incursurum.  Dat.  Eom.  apud  sanctum  |  Petrum 

kal.  maii,  pontificatus  nostri  anno  primo. 

B.  dep. 

a)  so  im  Orig. 


148. 

Celesün  III.  bestätigt  den  KartJiäusern  von  Seillon  einen  mit 
den  Mönclien  von  Amhronay  ivegen  verschiedener  Zehnten  abge- 
schlossenen und  von  Er^bischof  Johann  von  Lyon  bestätigten  Vertrag, 

Born  Sanlct  Peter  1191  Juni  6. 

De  immunitatibus  bonorum  ecclesiasticorum  s.  XV  f.  286'  Paris 
Bibl.  Nat.  Ms.  tat.  12868. 

Vgl  Nr.  124. 

Celestinus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  fra- 
tribus  Cartusiensis  ordinis  in  loco  qui  dicitur  Sellio  commorantibus 
salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Cum  aliqua  in  litigium 

deuenerint  et  fuerint  mediante  concordia  uel  iudicio  terminata,  ne 
in  litigiöse  dubietatis  scrupulum  relabantur,  iuxta  petencium  uo- 
luntatem  consentaneam  rationi  munimen  sedis  apostolice  nos  con- 
uenit elargiri.  Eapropter,  dilecti  in  Domino  filii,  uestris  iustis 
postulationibus  annuentes,  compositionem  factam  inter  uos  et  mona- 
cbos  Ambroniacenses  super  controuersiis,  quas  de  quibusdam  decimis 
ad   inuicem   babebatis,    quam   uenerabilis    frater   noster   lobannes 

13* 


196  Wilhelm  Wie  der  hold, 

Lugdunensis  archiepiscopus  suo  munimine  roborauit,  sicut  eadem 
compositio  rationabiliter  facta  est  et  ab  utraque   parte   recepta   et 

Lactenus  obseruata  et  scripti  eiusdem  archiepiscopi «^    eam 

indicat  sigillo  suo  fore  munitam,  auctoritate  apostolica  confirmamus 
et  presentis  scripti  patrocinio  communimus.  Preterea  firmiter  in- 
hibemus,  ne  famuli  uestri  agriculture  operam  intendentes  uel  aliis 
uestris  negociis  insudantes,  quamdiu  pro  eis  sufficienter  eritis  in 
iudicio  respondere  parati,  per  aliquos  infestentur  uel  a  suis  operi- 
bus  aut  officiis  quomodolibet  retrahantur.  Nulli  ergo  omnino  ho- 
minum  liceat  hanc  paginam  nostre  confirmationis  et  constitutionis 
infringere  uel  ei  ausu  temerario  contraire.  Si  quis  autem  hoc 
attemptare  presumpserit,  indignationem  omnipotentis  Dei  et  bea- 
torum  Petri  et  Pauli  apostolorum  eius  se  nouerit  incursurum. 
Dat.  ßome  apud  sanctum  Petrum  VIII  idus  iunii,  pontificatus 
nostri  anno  primo. 


d)  statt  der  Punkte  senes,  der  Text  ist  in  Unordnung. 

149. 

Celestin  III.  nimmt  das  Bistum  Saint-Lisier  unter  dem  Bischof 
Laurentius  nach  dem  Vorgange  Alexanders  III.  in  den  apostolischen 
Schutz  und  bestätigt  ihm  die  Besitzungen  und  Rechte. 

Lateran  1195  September  15, 

Coli.  Baluse  20  s.  XVII  f.  188  Paris  BiU.  Nat. 

J'L.  17284  nach  Coli.  Baluze.  Die  Besitzungen  sind:  Censns 
et  redditus  ciuitatis  excepto  quod  comes  Conuenarum  tenet  ab  epi- 
scopo,  turrim")  ciuitatis  Conzeranice  et  tertiam  partem  iuris  et 
iustitiarum  clericorum  episcopi  et  familiarum  ecclesiarum  beati 
Licerii  cum  pertinentiis.  iuris  medietatem  castelli  de  Cirasol  et 
ecclesiam  eiusdem  castri  cum  omni  decima,  medietatem  castelli 
Tortez  et  ecclesiam,  medietatem  decimarum,  medietatem  molendini, 
medietatem  castelli  de  Redelha  et  ecclesiam  cum  decimis,  medie- 
tatem castelli  de  Monteardito  et  ecclesiam  cum  decimis  suis,  eccle- 
siam de  Contrarioe  cum  decimis  suis,  ecclesiam  de  Taurignano  cum 
decimis  suis,  ecclesiam  sancte  Eulalie  cum  decimis  suis,  ecclesiam 
de  Anyano  cum  decimis  suis,  ecclesiam  de  Mersenaco  cum  decimis 
suis,  ecclesiam  de  Lesur  cum  decimis  suis,  ecclesiam  de  la  Maschera 
cum  decimis  suis,  ecclesiam  de  Monteschino  et  de  Miramonte  cum 
decimis   suis,   ecclesiam   sancti  loannis   cum   decimis   de  Podio   et 


a)  terrim. 


Papsturkuaden  in  Frankreich  YII.  197 

ecclesiam  de  Lobesenac,  ecclesiam  de  Squehim  cum  pertinentiis 
suis,  ecclesiam  de  Lescura  cum  decimis  suis,  ecclesiam  de  Baha- 
gerio  cum  decimis  suis,  honorem  de  Surdan,  ecclesiam  de  Massat 
cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  sancte  Marie  de  Vico  cum  perti- 
nentiis suis,  ecclesiam  de  Isset  cum  pertinentiis  suis,  decimarium 
de  Monte  Augerio  et  medietatem  quarte  partis  terrarum  eiusdem 
loci,  ecclesiam  de  Vber  cum  decimis  suis,  ecclesiam  de  Montefau- 
conis  cum  pertinentiis  suis,  ecclesiam  de  Podio  cum  decimis  suis, 
ecclesiam  de  Yel  cum  decimis  suis,  ecclesiam  de  Grrert  cum  decimis 
suis,  ecclesiam  sancti  Martini  de  Vdros  cum  pertinentiis  suis, 
decimas  de  Castellione,  ecclesiam  de  Argen  cum  decimis  suis,  eccle- 
siam de  Villanoua  cum  decimis  suis,  decimas  d'Ocazen  et  d'Illarten, 
decimas  de  Angistron,  decimas  d'Autras,  decimas  de  Vssenten, 
reliquarum  decimarum  totius  episcopatus  quartam  partem.  Ad 
hec  per  presentis  priuilegii  paginam  prohibemus,  ne  quis  parrochi- 
anos    ecclesie    tue    nisi    salua   iustitia    ipsius    ecelesie   recipere    ad 

sepulturam  presumat salua  apostolice  sedis  auctoritate  (et) 

Auxitanensi  ecclesie  debita  reuerentia. 

Celestinus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Venerabili  fratri 
Laurentio  Conzeranensi  episcopo  eiusque  successoribus  canonice 
substituendis  in  perpetuum.  Ex  iniuncto  nobis  apostolatus. 

R.    Ego  Celestinus  catholice  ecclesie  episcopus  ss.     BV.^^ 

f  Ego  Albinus  Albanensis  episcopus  ss. 

f  Ego  Octauianus  Hostiensis  et  Velletrensis  ^)  episcopus  ss. 

f  Ego  Petrus  Portuensis  et  sancte  Rufine  episcopus  ss. 
f  Ego  Gruido"^)  presb.  card.  tit.^)  sancte  Marie  trans  Tyberim  ss. 
f  Ego  Hugo''^  presb.  card.  tit.^)  sancti  Martini  in  Monte  ss. 
f  Ego  Cinthius^)  tit.  sancti  Laurentii  in  Lucina  presb.  card.  ss. 
f  Ego  [Fidantius]  tit.  sancti  Marcelli  presb.  card.  ss. 
f  Ego  [lobannes]  tit.  sancte  Prisce  presb.  card.  ss. 

f  Ego  Grerardus  sancti  Adriani  diac.  card.  ss. 

t  Ego  G-regorius  sancte  Marie  in  Porticu  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Gregorius   sancte  Marie  in  Aquiro'*^   diac.    card.  ss. 

f  Ego   Gregorius   sancti  Georgii  ad   Velum   aureum   diac. 
card.  SS. 

f  Ego    Lotarius    sanctorum    martyrum    Sergii     et    Bacbi 
diac.  card.  ss. 

t  Ego  Gregorius  sancti  Angeli  diac.  card.  ss. 

f  Ego  Bobo  sancti  Theodori  diac.  card.  ss. 


h)  BV  fehlt.         c)  de  Yrbe.         d)  Gerardus.         e)  tit.  fehlt.        f)  Petrus. 
g)  Pontius.  h)  Aquario. 


198  Wilhelm  Wiederhold, 

Dat.  Laterani  per  manum  Centii')  sancte  Lucie^^  in  Orthea 
diaconi  cardinalis,  domini  pape  camerarii,  XVII  kal.  octobris,  in- 
dictione  XIII,  incarnationis  dominice'^  anno  MCXCV,  pontificatus 
uero  domini  Celestini  pape  III  anno  quinto. 


( 


i)  Gereii.  Ic)  Lucine.  l)  domini. 


150. 

Celestin  111.  bestätigt  den  Templern  von  Montpellier  einen  zwischen 
ihnen  und  dem  Kapitel  von  Magnelone  abgeschlossenen  Vertrag. 

Lateran  1196  Juli  23. 

Orig.  Montpellier  Ärch.  Bep.  (Ordre  de  Malte), 

CELESTINVS  episcopus  seruus  seraorum  Dei.  Dilectis  filiis 
conmendatori  et  fratribus  militie  Templi  site  apud  Montempessu- 
lanum  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Ea  que  de  man- 

dato  sedis  apostolice  concordia  uel  iudicio  statuuntur,  firma  debent 
et  illiba|ta  consistere  et,  ne  in  recidiue  contentionis  scrupulum  rela- 
bantur,  apostolico  conuenit  patrocinio  communiri.  Sane  cum  con- 
trouersiam,  que  inter  uos  et  dilectos  filios  nostros  G(uidonem)  pre- 
positum  et  capitulum  Magalonense  super  diuersis  capitulis  uerte- 
batur,  uenerabili  |  fratri  nostro  Arelatensi  archiepiscopo  commi- 
serimus  fine  canonico  decidendam,  ipse  tanquam  uir  prouidus  et 
discretus  partibus  in  sua  presentia  constitutis,  communicato  mul- 
torum  consilio,  controuersiam  ipsam  amicabili  compositione  sopiuit. 
Nos  itaque  compositionem  ipsam,  si^cut  sine  prauitate  facta  est  et 
ab  utraque  parte  recepta  et  in  instrumento  auctentico  exinde  con- 
fecto  plenius  continetur,  ratam  habentes  et  firmam,  eam  auctoritate 
apostolica  cenfirmamus  et  presentis  scripti  patrocinio  communimus, 
et,  ut  maiorem  obtineat  firmitatem,  ipsam  de  uerbo  ad  uerbum 
huic  presenti  pagine  duximus  inserendum.  Cuius  tenor  talis  est: 
In  nomine  domini  nostri  lesu  Christi.  Anno  incarnationis  ]\PC^XC°VI°, 
mense  aprilis.  Cum  omne  profuture  rei  |  stabilimentum,  ne  trans- 
eunte  tempore  euanescat,  litteras  oporteat  testimonio  presignari 
presencium  et  futurbrum  memorie,  per  huius  presentis  pagine 
instrumentum  dignum  fuit  demonstrare,  quod  causa  que  inter  Gui- 
donem  prepositum  et  capitulum  Magalonense  ex  una  parte  et 
Petrum  de  Cabrespina  commendatorem  domus  militie  Templi  site 
apud  Montempessulanum  et  fratres  eiusdem  domus  ex  altera  parte 
super  multis  et  uariis  capitulis,  uidelicet  super  oblationibus  uigili- 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  199 

arum,  perceptionibus  cimiterii,  |  obuentionibus,  decimis  ecclesiarum 
nouarum,  constructionibus,  possessionibus,  dampnis,  iniuriis  et  inua- 
sionibus  et  aliis  multis  querelis  coram  domino  Ymberto  Dei  gratia 
Arelatensi  archiepiscopo  a  domno  Celestino  papa  III  delegato  binc- 
inde  uertebatur,  post  multas  et  |  uarias  contentiones  et  altercati- 
ones  ab  eodem  arcbiepiscopo  amicabili  compositione  et  utriusque 
partis  assensu  et  auctoritate  Deotati  de  Breisacbo,  tunc  temporis 
magistri  domorum  militie  Tempil  in  Narbonensi  et  Arelatensi  et 
aliis  prouinciis,  in  bunc  |  modum  fuit  decisa.  Predictus  itaque 
archiepiscopusj  assidentibus  ei  magistro  Micbaele  Arelatensi  sacrista, 
P.  Aldeberto  causidico  Aquensi,  magistro  Nicbolao  Raim(undi)  de 
Montiliis,  Petro  Petito,  communicato  eorum  et  utriusque  partis 
consilio  diffiniuit,  quod  de  cetero  |  prior  saneti  Firmini  et  canonici 
Magalonenses  terciam  partem  omnium  oblationum  denariorum  cande- 
larum  panis  uini  et  aliarum,  cuiuscumque  modi  sint,  siue  sint  ob- 
late  ad  manum  sacerdotis  siue  ad  altare  in  ecclesia  domus  predicte, 
I  integre  et  sine  diminutione  percipiant.  In  precipuis  uero  sollemp- 
nitatibus  scilicet  natalis  Domini,  beati  Stepbani,  beati  lobannis 
Euangeliste,  Epiphanie,  Ramis  Palmarum,  saneti  Pasche,  Ascen- 
sionis,  Pentecosten,  assumptionis  et  purificationis  beate  Marie  |  et 
Omnium  sanctorum  medietatem  percipiant,  in  candelis  autem  uigi- 
liarum  nicbil  accipiant,  in  omnibus  uero  cimiterii  obuentionibus  et 
mortuorum  legatis  seu  relictis,  cum  apud  eos  elegerint  sepulturam, 
omnium  rerum  tam  mobilium  quam  inmobilium  |  uel  se  mouentium, 
cuiuscumque  modi  uel  generis  sint,  prior  et  canonici  Magalonenses 
terciam  partem  integre  percipiant,  exceptis  armis  et  armaturis  et 
equis;  si  uero  decedens  pro  armis  uel  equis  emendis  pecuniam  uel 
terram  uel  aliam  quamlibet  |  rem  predicte  domui  legauerit  uel  reli- 
querit,  in  biis  omnibus  et  etiam  in  obuentionibus  illorum  quibus 
infirmantibus  Templarii  signum  sue  religionis  imposuerint,  pallium 
scilicet  cum  cruce  uel  aliud,  nicbilominus  dicti  canonici  terciam 
partem  percipiant,  nisi  ta|les  fuerint  qui  uoto  sollempni  et  perpe- 
tuo  cum  uoluntate  morandi,  si  euaserint,  se  domui  Tempil  pro  fra- 
tribus  tradiderunt  et  qui  ad  domum  sine  alterius  persone  susten- 
taculo  pedites  uel  equites  uenire  poterunt,  in  quorum  obuentionibus 
etiam,  si  in  illis  egritudinibus  decesse|rint,  et  in  ouentionibus  familie 
domus  Templi  ibi  morantis  dicti  canonici  nichil  accipiant.  Decimas 
quoque  totius  bladi  et  leguminum,  cuiuscumque  generis  sint,  et  uini 
in  integrum  in  pace  et  sine  contradictione  canonici  Magalonenses 
percipiant  et  hiis  contenti  nichil  aliud  |  querere  possint,  in  decimis 
uero  noualium,  in  ortis  et  arboribus  et  pratis  et  nutrimentis  ani- 
malium,  cuiuscumque  generis  sint,   dicti  canonici  nichil  percipiant. 


200  Wilhelm  Wiederhold, 

Item  diffiniuit  domnus  arcHepiscopus  cum  assessoribus  predictis, 
quod  templarii  apud  Lunellum  uel  in  tota  diocesi  Malgalonensi 
ecclesiam  uel  Oratorium  non  construant  nee  cimiterium  habeant 
sine  uoluntate  et  assensu  episcopi  et  ecclesie  Magalonensis,  et  illud 
Oratorium  quod  apud  Lunellum  inceptum  esse  uidebatur,  omnino 
remoueatur,  possessiones  uero  stagni  de  Cucullo  cum  pertinentiis 
suis  et  mansum  de  |  Grranoilet  cum  pertinentiis  suis,  que  quondam 
emerunt  a  Fulcrando  quondam  preposito  Magalonensi,  templarii 
sine  inquietatione  et  uexatione  aliqua  in  pace  habeant  et  possideant, 
de  dampnis  datis  super  abductione  pecorum  et  animalium  domus 
militie  Templi  et  canonici  Magalonenses  et  aliis  dampnis  iniuriis 
et  inuasionibus  bincinde  illatis  bonum  finem  et  mutuam  remissionem 
inter  se  tam  templarii  quam  canonici  Magalonenses  fecerunt. 
Preterea  excommunicatos  uel  interdictos  Magalonensis  ecclesie  ad 
ecclesiam  uel  sepulturam  templarii  nullo  modo  recipiant,  et  si  epi- 
scopus  I  uel  prior  parrocbialis  ecclesie  populum  ab  aliis  ecclesiis 
conuocare  decreuerit,  tunc  templarii  ad  officium  ecclesie  nullum 
recipiant,  donec  alie  ecclesie  populum  recipiant.  Et  ego  Guido 

Magalonensis  prepositus  et  ego  Petrus  de  Acrifolio  arcbidiaconus 
et  ego  Michael  |  et  ego  W.  de  Altiniaco  uoluntate  et  assensu 
Magalonensis  capituli  missi,  omnia  supradicta  in  perpetuum  ualitura 
laudamus  et  confirmamus  et  in  proximo  generali  capitulo  Magalo- 
nensi laudari  et  confirmari  faciemus  et  hoc  idem  pro  posse  nostro 
I  faciemus  a  summo  pontifice  confirmari.  Et  ego  frater  Deodatus 
de  Breisacho,  magister  domorum  Templi  in  Narbonensi  et  Arelatensi 
et  aliis  prouinciis,  et  ego  frater  Petrus  de  Cabrespina  commendator 
domus  Montispessulane  et  ego  frater  W.  |  de  Solario  conmendator 
domus  Arelatensis  uoluntate  et  assensu  fratris  Pontii  de  Rigaudo 
magistri  in  citramarinis  partibus,  omnia  supradicta  in  perpetuum 
ualitura  laudamus  et  confirmamus  et  in  proximo  generali  capitulo 
Templi  ea  laudari  |  et  confirmari  faciemus  et  hoc  idem  pro  posse 
nostro  faciemus  a  summo  pontifice  confirmari.  Acta  sunt  apud 

Arelatem  in  palatio  domni  archiepiscopi  in  presentia  et  testimonio 
P,  Malaure  Cap(ri)scole,  Priuati  uestiarii,  W.  Helye  infirmarii,  Gr. 
Eugtu'ranni  elemosinarii,  B.  de  Berra,  P.  Ysnardi,  B.  de  Monis, 
E-ost(agni)  capellani  domni  archiepiscopi,  Pon(tii)  prioris  capellani 
eiusdem  Ysnardi  de  sancto  Amantio,  Michaelis  clerici  domni  archi- 
episcopi, Bernar(di)  de  Oliuario,  Aldeberti  de  Nouis,  W.  Raimundi 
de  Mo|lis,  Petri  Bruni,  Pon(tii)  scutarii,  Franceschi,  lacobi,  Columbi 
notarii  regis  Aragonie,  Petri  notarii  domni  archiepiscopi,  qui  scripsit 
hec.  NuUi  ergo  omnino  hominum  liceat  hanc  nostre  paginam 

confirmationis  infringere  uel  ei  ausu  temejrario  contraire.     Si  quis 


Papsturkunden  in  Frankreich  VII.  201 

autem  hoc  attemptare  presumpserit ,  Indignation em  omnipotentis 
Dei  et  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum  eins  se  nouerit  incur- 
surum.  Dat.  Lateran.  |  X  kal.  aug.,  pontificatus  nostri  anno 

sexto.  I 

B.  dep. 


151. 

Celesün  III.  nimmt  das  CisterzienserMoster  Notre-Dame  de  BouU 
bonne  in  den  apostolischen  Schutz  und  bestätigt  ihm  die  Besitzungen^ 
die  Zehnten,  das  Aufnahmerecht  und  die  Vorrechte  des  Cisterzienser- 
Ordens.  (1191—1198). 

Coli.  Doat  85  f.  227  (von  1669  X  9)  Paris  Bibl.  Nat. 

Das  ganze  Eschatoholl  fehlt.  Die  Besitzungen  sind:  Locum 
ipsnm  de  Bolbona  cum  terminis  et  omnibus  appenditiis  suis,  gran- 
giam  de  Artenabc  cum  terminis  et  omnibus  appenditiis  suis,  gran- 
giam  de  Toro  cum  terminis  et  omnibus  appenditiis  suis,  grangiam 
de  Bonorepauso  cum  terminis  et  omnibus  appenditiis  suis,  grangiam 
de  Aiaceriis  cum  terminis  et  omnibus  appenditiis  suis,  grangiam 
de  Genat  cum  terminis  et  omnibus  appenditiis  suis,  domum  de 
Pamias  cum  localibus  et  omnibus  appenditiis  suis,  domum  de  Nar- 
bona  cum  locali  et  omnibus  appenditiis  suis.    Sane  laborum  u.  s.  ii\ 

Celestinus  episcopus  seruus  seruorum  Dei.  Dilectis  filiis  Odoni 
abbati  monasterii  de  Bolbona  eiusque  fratribus  tam  presentibu& 
quam  futuris  regulärem  uitam  professis  in  perpetuum.  Reli- 

giosam  uitam  eligentibus. 


ÜN^achtrag". 

Die  beiden  Urkunden  Nr.  4  und  Nr.  9  sind  schon  gedruckt 
in  dem  Buche  von  L.  Delisle  Litterature  latine  et  Histoire  du 
moyen  age  (Paris  1890)  p.  21  und  22  (Instructions  addressees  par 
le  comite  des  travaux  historiques  et  scientifiques  aux  correspon- 
dants  du  ministere  de  l'instruction  publique  et  des  beaux  arts), 
das  auch  N.  Archiv  XVI  p.  207  zitiert  wird;  ich  habe  aber  das 
Buch  erst  jetzt  einsehen  können.  Mit  den  Ausstellungsorten  hat 
auch  Delisle  nichts  anfangen  können. 

Die  beiden  Urkunden  Nr.  102  und  Nr.  103  sind  bei  der  Ein- 
ordnung an  die  falsche  Stelle  geraten,  sie  gehören  hinter  Nr.  90 
und  Nr.  91. 


Mittelniederdeutsche   Handschriften    in   den   Rhein- 
landen und  in  einigen  anderen  Sammlungen. 

Vierter  Reisebericht. 

Von 

C.  Borchling. 

Vorgelegt  von  E.  Schröder  in  der  Sitzung  am  23.  November  1912. 

Der  vorliegende  vierte  Reisebericht  über  die  mnd.  Hand- 
schriften ist  durch  meinen  Fortgang  von  Gröttingen  im  Herbst  1906 
und  allerlei  andere  widrige  Umstände  über  Gebühr  lange  zurück- 
gehalten worden.  Inzwischen  hat  die  Inventarisation  der  deutschen 
Handschriften  5  die  von  der  Deutschen  Commission  der  Berliner 
Akademie  in  die  Wege  geleitet  worden  ist,  rüstige  Fortschritte 
gemacht,  und  auch  manche  wertvolle  nd.  Handschrift,  vor  allem  aus 
Westfalen,  ist  in  den  jährlichen  Berichten  der  Commission  ans 
Licht  getreten.  Auf  der  anderen  Seite  hat  ein  einzelner  Forscher, 
Willem  de  Vreese  in  Gent,  in  seiner  „Bibliotheca  Neerlandica 
Manuscripta"  die  mnld.  literarischen  Handschriften  der  Nieder- 
lande und  der  deutschen  Sammlungen  mit  bewunderungswürdiger 
Sorgfalt  und  vorbildlicher  Methode  beschrieben.  Gerade  im  Rhein- 
land und  in  Westfalen  hat  ferner  die  Aufnahme  der  kleineren 
Archive  und  Sammlungen  durch  fachmäßige  Historiker  in  dem 
letzten  Jahrzehnt  erhebliche  Fortschritte  gemacht.  Endlich  sind 
von  einzelnen  größeren  Sammlungen  des  in  diesem  Berichte  behan- 
delten Gebiets  inzwischen  Handschriftenkataloge  herausgekommen, 
so  z.  B.  von  Cues  und  vor  allem  Ad.  Beckers  Katalog  der  deutschen 
Handschriften  der  Trierer  Stadtbibliothek,  den  ich  noch  in  letzter 
Stunde  benutzen  konnte.  Beckers  Arbeit  hat  trotz  ihren  Schwächen 
meine  Beschreibungen  der  Trierer  nd.  Handschriften  wesentlich  ent- 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.   Philolog.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  1 


2  C.  Borchling, 

lastet,  und  auf  Cues  habe  ich  wegen  Marx'  Katalog  jetzt  ganz  ver- 
zichten können.  Weniger  groß  ist  für  meine  Zwecke  der  Nntzen  der 
Archivinventare  gewesen;  eine  erschöpfende  Behandlung  der  klei- 
neren und  kleinsten  Sammlungen  habe  ich  weder  hier  noch  in  den 
früheren  drei  Berichten  angestrebt,  dazu  hätte  bei  weitem  mehr  Zeit 
gehört  als  mir  zur  Verfügung  stand.  Auf  die  bisher  nur  im  Manuscript 
vorliegenden  Beschreibungen  der  Berliner  Commission  und  de  Vreeses 
habe  ich  in  dem  vorliegenden  Berichte  nicht  so  viel  Rücksicht 
nehmen  können  vde  ich  wohl  gewünscht  hätte.  In  einzelnen  Fällen, 
wie  z.  B.  bei  der  Wiesbadener  Landesbibliothek,  hab  ich  auf  eine 
Beschreibung  in  Betracht  kommender  Handschriften  verzichtet. 
Die  Wiesbadener  Hss.  Nr.  51  und  52  sind  im  Katalog  als  nieder- 
deutsch bezeichnet,  in  Wirklichkeit  sind  sie  aber  beide  mehr  oder 
weniger  moselfränkisch,  wenn  auch  eine  cölnische  Vorlage  zu  Grunde 
liegen  wird.  So  hatte  ich  ursprünglich  vor,  sie  doch  mit  aufzu- 
nehmen und  Beschreibungen  angefertigt.  Als  mir  aber  von  Dr. 
Behrend  der  Bescheid  wurde,  daß  von  beiden  Handschriften  gute 
Beschreibungen  eingeliefert  worden  seien,  habe  ich  die  beiden  Num- 
mern und  damit  die  Wiesbadener  Bibliothek  überhaupt  wieder  ge- 
strichen. Im  Grroßen  und  Granzen  aber  schütte  ich  mein  Material, 
wie  ich  es  von  meinen  beiden  Heisen  mitgebracht  habe,  hier  aus, 
auch  auf  die  Gefahr  hin,  gelegentlich  mit  der  Deutschen  Commis- 
sion oder  mit  de  Vreese  zu  collidieren. 

Mein  4.  Reisebericht  hat  nicht  den  geschlossenen  Aufbau  der 
drei  ersten  Berichte,  darauf  weist  schon  die  diesmal  gewählte  alpha- 
betische Anordnung  der  aufgenommenen  Sammlungen  hin.  Freilich 
bilden  auch  so  noch  die  rheinischen  Bibliotheken  und  ihre  nächsten 
Nachbarn  den  Hauptbestandteil  des  Berichts;  aber  allerlei  Varia, 
die  mir  in  den  letzten  Jahren  zugegangen  sind,  haben  daneben 
Aufnahme  gefunden.  Von  den  rheinischen  Sammlungen  fehlen 
allerdings  gerade  die  beiden  größten,  die  Cölner  und  die  Darm- 
städter; sie  sind  so  umfangreich  und  zudem  so  ausschließlich 
niederrheinisch-cölnisch  in  ihrem  sprachlichen  Kleide,  daß  es  besser 
ist,  sie  für  einen  besonderen  Bericht  zurückzustellen.  So  bleibt 
diesmal  das  Hauptgewicht  auf  den  beiden  Düsseldorfer  Samm- 
lungen beruhen,  der  Landes-  und  Stadtbibliothek  mit  ihren  reichen 
Schätzen  an  nd.  mystischer  und  theologischer  Literatur,  und  dem 
Staatsarchiv  mit  seiner  Überfülle  der  historischen  und  besonders 
rechtshistorischen  Prosa.  Beide  Sammlungen  haben  auch  interes- 
sante Fragmentenmappen.  An  zweiter  Stelle  steht,  trotz  Beckers 
Katalog,  auch  in  meinem  Bericht  noch  Trier.  Die  Trierer  nd. 
Bestände  sind  literarisch  ergiebiger  als  die  Düsseldorfer,  die  Poesie 


Mittelniederdeutsche  Handschriften.  3 

kommt  mehr  zu  Worte:  außer  dem  Theophilus  haben  wir  die 
beiden  wertvollen  Handschriften  der  poetischen  Apokalypse  und 
der  kleineren  ihr  angehängten  Gedichte.  Die  lebhafte  Schreiber- 
und Sammeltätigkeit  der  Fraterherren  in  Eberhardsklausen  kam 
zwar  nicht  bloß  der  nd.  Literatur  zu  Grute,  giebt  uns  aber  doch 
wertvolle  Fingerzeige  für  die  Wanderung  der  literarischen  Ein- 
flüsse von  dem  nld.-nd.  Gebiet  in  das  südmittelfränkische  Land. 
Dann  ist  aber  für  Trier  bedeutsam  die  merkwürdige  Ansammlung 
niedersächsischer,  ost-  und  westfälischer  Handschriften  in  der 
Trierer  Dombibliothek.  Während  z.B.  Mainz,  das  uralte 
kirchliche  Centrum  des  mittleren  und  östlichen  Niedersachsens, 
sich  auch  nicht  die  geringste  Spur  nd.  literarischer  Überlieferung 
bewahrt  hat  —  ein  unbedeutender  Rest  nur  ist  mit  den  letzten 
Mainzer  Fürstbischöfen  nach  Aschaffenburg  gewandert  — ,  hat 
die  Liberalität  eines  einzigen  Mannes,  des  Domherrn  Grafen  Kessel- 
statt, der  Trierer  Dombibliothek  vor  rund  100  Jahren  einen  statt- 
lichen Besitz  hildesheimischer,  paderbornischer  u.  a.  niedersäch- 
sischer Codices  geschenkt.  Die  Mehrzahl  davon  ist  lateinisch,, 
immer  wieder  liest  man  in  Sauerlands  Katalog  die  Herkunftsnotiz 
aus  St.  Michaelis,  St.  Godehard,  dem  Lüchtenhofe  (Fraterherren) 
in  Hildesheim,  aus  Abdinghof,  Dalheim  oder  Brackel  im  Pader- 
bornischen. Aber  auch  11  ganz  oder  teilweise  nds.  Gebet-  und 
Andachtsbücher  finden  sich  darunter  und  einige  größere  fromme 
erzählende  Werke.  Gegen  Düsseldorf  und  Trier  treten  alle  übrigen 
rheinischen  Bibliotheken  und  Archive  für  unsern  Bericht  weit 
zurück,  die  Bonner  Bibliothek  war  nicht  so  ergiebig  wie  er- 
wartet, in  Coblenz  überwiegt  schon  das  Mitteldeutsche,  die  Stadt- 
bibliothek und  das  Staatsarchiv  fallen  ganz  aus,  nur  die  im  Staats- 
archiv deponierten  und  daher  jetzt  endlich  bequem  zugänglichen 
Handschriften  der  Gymnasialbibliothek  bieten  etwas.  Fast 
ausschließlich  ndl.  sind  die  10  Hss.  des  Klosters  Gaesdonk 
ganz  im  Nordwesten  der  Rheinprovinz ;  ich  habe  sie  trotzdem  kurz 
mitverzeichnet,  dagegen,  wie  schon  oben  erwähnt,  die  mosel-  und 
rheinfränkischen  Hss.  des  Hospitals  zu  Cues  und  der  Wiesba- 
dener Sammlungen  fortgelassen.  Zu  diesen  rheinischen  Beständen 
von  einiger  Bedeutung  treten  dann  die  benachbarten  Bibliotheken 
des  Germanischen  Nationalmuseums  zu  Nürnberg  und 
der  Gießener  Universitätsbibliothek  hinzu.  Beides  sind 
nicht  sehr  alte  Sammlungen,  vor  allem  die  Nürnberger  ist  ganz 
aus  Zufallserwerbungen  zusammengewachsen.  Gerade  dadurch  aber 
findet  der  nd.  Forscher  ziemlich  viel  Material  vor,  während  z.  B. 
die  ungleich  ehrwürdigere  und  reichhaltigere  Handschriftensamm- 

1* 


4  C.  Borchling, 

lung  der  Nürnberger  Stadtbibliothek,  eben  weil  sie  auf  localer 
Grrundlage  erwachsen  ist,  für  das  Nd.  vollständig  ausfällt. 

Die  bisher  aufgezählten  Bibliotheken  und  Archive,  sowie  die 
kleineren  rheinischen  Sammlungen  habe  ich  auf  zwei,  ziemlich  weit 
auseinanderliegenden  Studienreisen  besucht.  Gleich  in  den  ersten 
Monaten  meiner  den  mnd.  Handschriften  gewidmeten  Reisen  hatte 
ich  einige  Wochen  (13. — 31.  August  1897)  am  Niederrhein  zuge- 
bracht und  damals  Cleve,  Groch,  Gaesdonk,  Xanten,  Em- 
merich und  Düsseldorf  aufgenommen.  Von  Belgien  zurück- 
kehrend, traf  ich  dann  am  31.  Oktober  desselben  Jahres  in  Aachen 
ein  und  verweilte  in  Aachen,  Düren,  Cöln,  Bonn,  Coblenz, 
Frankfurt,  Darmstadt,  Mainz,  Wiesbaden,  Cues,  Trier 
und  Luxemburg.  Mit  dem  Ende  des  Jahres  1897  brach  ich  diese 
Reise  ab.  Die  damals  gesammelten  Beschreibungen  gedachte  ich 
zunächst  gleich  nach  dem  skandinavischen  Reisebericht  als  dritten 
Bericht  folgen  zu  lassen.  Aber  die  dringende  Erschließung  der 
Wolfenbüttler  nd.  Handschriften  beanspruchte  den  Vorrang.  In- 
zwischen war  ich  in  der  Technik  der  Handschriftenaufnahmen  so 
viel  weiter  fortgeschritten,  daß  mir  die  Beschreibungen  aus  dem 
Jahre  1897  längst  nicht  mehr  genügten,  zumal  da  inzwischen  die 
weitergehenden  Instructionen  der  Deutschen  Commission  bekannt 
gegeben  waren.  So  habe  ich  den  Sommer  1904  noch  einmal  den 
rheinischen  Handschriften  gewidmet,  zuvor  aber  Gießen,  Fulda, 
Aschaffenburg  und  Nürnberg  mit  aufgearbeitet.  Zum  zweiten 
Male  bin  ich  im  Sommer  1904  eingekehrt  in  Frankfurt,  Wies- 
baden, Coblenz,  Cues,  Trier,  Bonn  und  Düsseldorf. 
Auf  dieser  Reise  von  1904  baut  sich  also  der  vorliegende  Bericht 
im  Wesentlichen  auf.  Wo  ich  allein  auf  Aufzeichnungen  meiner 
ersten  rheinischen  Reise  zurückgreifen  mußte,  also  bei  Aachen, 
Cleve,  Gaesdonk,  Xanten,  Wesel,  Emmerich,  Mainz 
und  Luxemburg,  macht  sich  leider  jetzt  der  Abstand  recht 
fühlbar. 

Eine  von  Düsseldorf  aus  geplante  systematische  Bereisung  der 
kleineren  niederrheinischen  Stadtarchive  und  Privatsammlungen 
hab  ich  damals  leider  nicht  mehr  zur  Ausführung  bringen  können ; 
Degering,  der  diese  Reise  dann,  z.  T.  noch  auf  meine  Informationen 
hin,  für  Berlin  antrat,  hat  sie  zwar  auch  nicht  zu  Ende  geführt, 
aber  er  hat  dabei  die  neue  Reinaert-Handschrift  entdeckt!  Ich 
stelle,  was  ich  aus  gedruckten  Angaben  über  literarische  mnd. 
Handschriften  in  den  kleinen  Sammlungen  des  Nieder- 
rheins weiß,  am  Schlüsse  dieses  Berichts  ganz  kurz  zusammen.  — 

In    einem   nd.   rheinischen  Handschriftenberichte   wird   natur- 


Mittelniederdeutsche  Handschriften.  5 

gemäß  das  Niedersächsische  vor  dem  Nieder  rheinischen  etwas  zu- 
rücktreten. Auf  der  andern  Seite  erschweren  Niederländisch  und 
Moselfränkisch  oft  das  genaue  Bestimmen  mancher  nd.  oder  ndrh. 
Handschriften  dieser  westlichen  Gegenden.  Ich  habe  da  die  Grrenzen 
dessen,  was  ich  aufgenommen  habe,  nicht  immer  ganz  scharf  ge- 
zogen, jedenfalls  bei  kleineren  oder  schwer  zugänglichen  Samm- 
lungen auch  diejenigen  Handschriften  berücksichtigt,  bei  denen  der 
nid.  oder  md.  Einschlag  überwog,  sie  aber  stets  kürzer  behandelt. 
In  den  Düsseldorfer  Beständen,  vor  allem  bei  manchen  Hand- 
schriften der  Landesbibliothek,  tritt  mit  der  nid.  Heimat  vieler 
dieser  mystischen  und  asketischen  Schriften  auch  die  nid.  Sprache 
stärker  zu  Tage,  in  Trier  dagegen  macht  es  oft  große  Schwierig- 
keiten, zu  entscheiden,  ob  eine  Handschrift  noch  ripuarisch  oder 
schon  moselfränkisch  ist,  oder  ob  sie  etwa  bereits  von  der  nhd. 
Gemeinsprache  zersetzt  worden  ist.  Die  in  Trier  während  des 
15.  Jahrhunderts  herrschende  Literatursprache  ist  offenbar  selbst 
nicht  immer  rein  gewesen;  das  in  Trier  eigentlich  zu  erwartende, 
und  auch  oft  genug  belegte,  reine  Moselfränkische  ist  von  Cöln 
her  häufig  ripuarisch  beeinflußt  worden.  In  der  Trierer  Hs.  der 
Vision  Buschmanns  (Stadtbibl.  Nr.  1186  [488]),  die  Adolf  Becker 
in  der  Einleitung  seines  eben  erschienenen  Buchs  „Die  Sprache 
Friedrichs  v.  Spee"  (Halle  1912),  S.  VI  ff.  als  Muster  des  Trierer 
Dialekts  um  1440  untersucht,  stellt  er  als  regelrechte  Vertreter 
die  Formen  tverpen  und  up  auf.  Die  Hs.  mischt  aber  itp  und  uff, 
gleich  der  Titel  hat  2  vff.  Ich  hatte  die  Hs.  1904:  nicht  mit  auf- 
genommen, weil  ich  sie  offenbar  für  moselfränkisch  gehalten  hatte; 
vielleicht  hätte  ich  bei  dieser  und  anderen  Handschriften,  die  up 
und  tiff  mischen,  doch  wenigstens  einen  Hinweis  geben  sollen. 

Dem  Überwiegen  des  ndrh.  Materials  sollte  der  Einschub  einiger 
nicht-rheinischer  mnd.  Handschriften  ein  Gegengewicht  bieten.  Aus 
diesem  Grunde  hatte  ich  zunächst  die  beiden  großen  mystisch- 
asketischen Sammelhandschriften  aus  Berklingen  und  Calbe 
mit  aufgenommen,  die  mir  von  ihren  Besitzern  zur  Untersuchung 
anvertraut  worden  waren.  Schließlich  habe  ich  doch  aber  auch 
die  beiden  ndrh.  Handschriften,  das  interessante  Sydracfragment 
Dr.  Kristellers  und  die  theologische  Sammelhandschrift  aus 
K.  Th.  Völckers  Antiquariatskataloge  nicht  zurückhalten  wollen 
und  zwei  kleinere  mnd.  Fragmente  (Altenbruch  und  Professor 
Schaaffs)  zur  Abrundung  dazugetan.  Nd.  Drucke  hab  ich  in 
diesem  Berichte  nur  gelegentlich  mit  angeführt,  so  bei  Nürnberg, 
Frankfurt,  Mainz,  Aachen. 

Das  etwas  buntscheckige  Corpus  dieses  Berichtes  gliedert  sich 


6  C.  Borcliling, 

alphabetisch  nach  den  Aufbewahrungsorten.  Ein  Register,  das 
diesem  Berichte  zum  ersten  Male  beigegeben  wird,  soll  außer  den 
Titeln  der  besprochenen  Werke  auch  ein  Verzeichnis  der  Vor- 
besitzer und  der  Schreiber  bringen.  Diese  Register  sollen  zugleich 
Bericht  I — III  mitumfassen. 

Es  bleibt  mir  schließlich  die  angenehme  Pflicht,  den  Vorständen 
der  besuchten  Bibliotheken  und  Archive  meinen  herzlichen  Dank 
für  die  Unterstützung  meiner  Arbeiten  auszusprechen;  mit  beson- 
derer Freude  gedenke  ich  der  unermüdlichen,  klugen  Fürsorge,  die 
ich  von  Herrn  Greheimen  Archivrat  Dr.  Ilgen  in  Düsseldorf  er- 
fahren habe,  möchte  er  in  dem  Düsseldorfer  Teil  meines  Berichts 
einen  bescheidenen  Lohn  für  seine  Mühen  finden.  Den  Herren 
Pfarrer  Diestelmann  in  Berklingen,  Dr.  P.  Kristeller  in  Berlin, 
Superintendent  Müller  in  Calbe  a.  d.  unteren  Milde  und  Prof.  Dr. 
G.  Schaaffs  in  St.  Andrews  bin  ich  ebenfalls  zu  lebhaftem  Danke 
verpflichtet,  daß  sie  mir  die  in  ihrem  Besitze  befindlichen  Hand- 
schriften zur  näheren  Beschreibung  überlassen  haben.  Ich  kami 
aber  diesen  Vorbericht  nicht  schließen,  ohne  auch  der  Göttinger 
Gesellschaft  der  Wissenschaften,  die  diese  mnd.  Reiseberichte  ver- 
anlaßt und  durch  ihre  Mittel  ermöglicht  hat,  dankbar  zu  bekennen, 
daß  sie  damit  meinen  nd.  Studien  Weg  und  Ziel  gewiesen  hat. 


Aachen,  Stadtarchiv. 

Nur  ^ine  Hs.  kommt  hier  in  Frage:  253  Bl.  Pap.  in  kl.  8°, 
Mitte  15.  Jahrhs.,  aus  einem  Aachener  Franciskanerkloster  stammend, 
früher  im  Besitze  von  Dr.  Wings-Aachen. 

Sammelband  mystischer  Tractate  in  ndrh.  (z.  T.  mnld.) 
Sprache.  Die  Hs.  ist  von  C.  Nörrenberg  in  der  Zt.  des  Aachener 
Geschichtsvereins  Bd.  5  (1883),  S.  287 — 294  beschrieben  und  eine 
Probe  aus  dem  ndrh.  Teile  gegeben  worden.  Vgl.  auch  Nd.  Kor- 
respondenzbl.  Heft  9  (1884)  S.  46. 

Eine  Hs.  über  die  Jülichsche  Fehde  von  1542  wird  in 
den  Annalen  d.  bist.  Vereins  f.  d.  Niederrhein,  Heft  61  (1895), 
S.  64 — 76  besprochen;  sie  war  früher  in  4er  Stadtbibliothek  zu 
Aachen. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Aachen.  7 

Aachen,  Stadtbibliothek. 

Der  handschr.  Katalog  der  Stadtbibliothek  entliält  im  Bd.  XII 
die  Hss.,  und  zwar  S.  140  die  Manuscripte  auf  Pergament,  S.  141 
— 154  die  Papierhss. 

Nr.  44  (Kat.  S.  143):  Pap.  in  12^  15.  Jahrh.  Im  alten  Leder- 
bande, dessen  Holzdeckel  herausgenommen  sind. 

Ndrh.  Grezeitenbuch.  Vorausgehen  12  Bll.  mit  lat.  Text; 
sie  beginnen  mit  dem  Hymnus:  Aue  man^  dextra  xpi  ^forata  plaga 
xpi  etc.,  5  vierz.  Strophen  auf  die  5  "Wundmale  Christi;  die  fol- 
genden Prosagebete  haben  z.  T.  ndrh.  Überschriften.  Zwischen 
Bl.  8/9  fehlt  etwas.  Der  ndrh.  Teil  beg.  Bl.  1^':  He  hegynen  de 
ge^yde  vä  dem  hilge  crütze.  GEgroyt  fyjiu  godertere  Jiere  iJiü 
xpe  du  bys  vol  genaden  de  harmJiertzicJieit  is  myt  dyr  etc.  Es  folgen 
Beicht-  und  Sacramentsgebete,  eine  Prosaandacht  von  den  7  Freuden 
U.  L.  Frau,  dann  zwischen  einem  lat.  Grebet  an  den  hl.  Jourus 
(G-eorg)  und  deutschen  Grebeten  eingeschoben  eine  mystische 
Erklärung  der  Messe  auf  22  Bll.  Anf.:  Dyt  is  de  hedudynge 
der  hilger  myffe  Als  der  preißer  an  den  elter  Jcompf  etc.  Vgl.  Be- 
richt III,  S.  43  f.,  wo  ähnliche  Tractate  aufgezählt  sind. 

Nr.  45  (Kat.  S.  146):  Pap.  in  12«,  15.  Jahrh.,  von  einer  ein- 
zigen zierlichen  Hand  geschrieben.  In  altem  Lederband  mit  Holz- 
deckeln,  Schließe  abgerissen. 

Ndrh.  Grebete,  zumeist  Marienandachten.  Anf.:  So  we 
onfe  lieue  vrouwe  alle  dage  ynencliclien  anroift  mit  defe  gebede.  en  ß 
ermaynt  des  ellendige  hedroifde  ßays  d^  ß  ond^  de  hilge  cce  hy  ire  lieue 
Jcinde  ßoynt.  de  tvilt  fi  fond''  alle  siviuel  hyßayn  in  ßme  leße  ende  etc. 
Es  folgen  dann  u.  a.  einige  größere  Marien- Andachten: 

1)  He  begtt  vnß  lieü  vromve  falder,  eine  Umdichtxmg  des  davidi- 
schen Psalters  auf  Maria,  mit  angehängter  Litanei  und  Gebeten. 
Andere  Hss.  des  Werkes  hab  ich  Bericht  I,  S.  114  und  III,  S.  66. 
108  besprochen. 

2)  Van  fonderlinger  werdic¥  des  loues  Marien,  Anf. :  SEente 
hernart  fait:  Maria  is  eye  gVofe  en  ey  foeße  name  y"  de  hemel  en  oü 
all  ertriche  etc.,  15  Bll. 

3)  Vä  wdich*  des  loues  Marie.  Anf. :  Maria  is  gefoicht.  hy  wilcher 
dat  de  gre  vä  deser  vborgere  vJwleh*  foilde  ivde  volmaicM.  da  is  gefoicht 
dat  fchaiff  vä  wilchc  foilde  wde  gebore  ey  lam.  dat  op  buere  en  drage 
foilde  de  funde  d'  werelt  etc.,  6  Bll. 


§  C.  Borchling, 

4)  We  troißliche  wd  helmlplich  d*  maria  is  de  myfche.  Anf. :  BJe 
edele  conycyne  ßoet  zo  dyre  reM  hant  mit  vgulde  cleidere  etc.,  8  Bll. 

5)  We  troißUch  en  ive  helmlplich  dat  maria  is  de  myfche,  Anf.: 
DJe  grade  en  de  genade  is  vfgeßuH  en  gegoffe  in  dyne  lippe  etc., 
die  Andacht  entwickelt  sich  zu  einem  Dialog  zwischen  Maria  und 
dem  Menschen,  7  Bll. 

6)  We  onfe  lieue  vrouwe  geyne  twiß  gelide  y  kan  tufche  ere  foene, 
en  erharh*  irs  loues,  Anf. :  Alle  creature  fülle  grois  mache  de  mod' 
des  fcheppers  hemelrichs  ertrichs  etc.,  13  Bll. 

Nr.  64  (Kat.  S.  140):  Perg.  in  12^,  von  einer  Hand  des  15. 
Jahrhs.  schön  und  deutlich  geschrieben.  Mit  Miniaturen.  Einge- 
bunden in  eine  alte  Perg.-Urkunde  mit  dünnem  Lederbezug. 

Ndrh.  Grebetbuch.  Auf  dem  1.  der  Papiervorsetzblätter 
des  Einbandes  steht  (über  Kopf  geschrieben)  eine  kurze  Inhalts- 
angabe des  Bandes  aus  dem  16.  Jahrb.,  auf  dem  1.  Pergamentblatt 
ein  Inhaltsverzeichnis  aus  dem  17.  Jahrh.  Vorausgeht  ein  Kalen- 
darium,  dann  folgen: 

1)  Bl.  1':  De  getzyde  van  deme  vperßenteniffe  vns  heren  ihefu 
crißi  Ind  hegeynnent  alfus:  0  Heyige  dach  ind  eyrlich  bys  gegroiß 
ewenclich  etc. 

2)  Bl.  25'':  De  getzyde  vä  der  heiiger  ioncfrauwen  fent  Kather  ine, 

3)  Bl.  28':  De  hurte  geteyde  van  fent  agneten  der  heiiger  tone- 
frauwen. 

4)  Bl.  33'":  JDe  getzyde  van  der  edeler  reyner  Jonffrauwen  ind 
mertelerfche  fente  Barbaren. 

5)  Bl.  46"^:  Sent  benedictus  getzijde,  von  Papst  Benedict  1349 
gemacht. 

6)  Bl.  54':  Van  dem  heiigen  facramente.  In  die  Betrach- 
tung eingelegt  ist  Bl.  56^—61'  ein  Abschnitt  van  den  xii  wuchten: 
Dyt  fynt  de  xii  vruchte  ind  nutze  de  mynfclien  der  yd  yntfcnget  in 
gJienaden  as  ich  dich  befcheyden  ivill  etc.  Die  Bl.  65^  angeschlossenen 
kleineren  Abschnitte  mit  theologischen  Vorschriften  für  geistliche 
Leute,  und  die  Bl.  72' — 74'  den  Tractat  abschließenden  Aussprüche 
zahlreicher  Kirchenväter  über  geißelich  leuen  sind  vielleicht  selbst- 
ständig. 

7)  Bl.  75':  De  leße  auenterede  de  vnfe  lieue  here  Jhcfus  xpüs 
leirde  fyne  lieue  jüngeren  do  hei  van  yn  uoulde  fcheyden.  Anf. :  «7^ 
der  zyt  it  gefcJiach  doe  ihüs  alle  defe  rede  vollenbracht  haddc  etc. 

8)  Bl.  92':  De  paffie  crißi  als  die  vier  ewangelißen  concor- 
deren.  Anf.:  DOc  ihefus  defe  wort  gefprochen  hadde  do  geyncJc  hei 
vi/f  myt  fynen  inngeren  in  eyn  dorp  dat  heifchet  getzamanic.    Auch 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Aachen.  Altenbruch.  9 

Stück  7)  ist  aus  den  4  Evangelien  zusammengezogen.    Ich  verweise 
auf  Bericht  I,  S.  100;  II,  S.  130.  174;  III,  S.  24.  54. 

Die  Nrr.  46  (Kalender  mit  astronomischen  Tabellen  und  Trac- 
taten)  und  5  9  {Ben  Spiegel  vande  lieffhebbers  des  Werelts)  sind  rein 
nid.  Hss.  des  16.  Jahrhs. 

Unter  ihren  Incnnabeln  (die  bis  zum  J.  1550  gerechnet  werden) 
besitzt  die  Stadtbibliothek  eine  große  Anzahl  der  ndrh.  Cölner 
Drucke  aus  den  ersten  beiden  Jahrzehnten  des  16.  Jahrhs.  Der 
mir  seinerzeit  vorgelegte  hsl.  Katalog  Dr.  A.  Richels  ist  leider 
bis  heute  nicht  gedruckt  worden.  Ich  gebe  einige  Notizen  im 
Nachtrage  dieses  Berichts. 

Aachen,  Kirchenbibliothek  zu  St.  Peter. 

Perg.  und  Pap.  in  8^  Statuten-  und  Chronik -Buch  der  im 
J.  1504  gestifteten  Brüderschaft  vom  Leiden  Christi  zu  St.  Peter 
in  Aachen.  Bl.  1 — 6  Pergament,  alles  Übrige  Papier.  Bl.  1 — 4 
die  ersten  Statuten  der  Brüderschaft,  in  ndrh.  Sprache. 
Anf. :  DU  is  ey  hroiderfchaff  vä  dat  lyde  ans  hin  ihü  xpi  Jn  ßnt 
peter.  JN  name  des  almechtige  gotz  der  heiiger  dryueldicheit  etc.  Es 
folgen  spätere  Ergänzungen  der  Statuten,  Verzeichnisse  der  Greuen 
oder  Brudermeister  bis  1630,  endlich  ein  Verzeichnis  der  Brüder 
von  1504 — 1722.  —  Nd.  Statuten  einer  St.  Sebastianus-Arm- 
brustschützengesellschaft  zu  Herzogenrath  (Kr.  Aachen-Land),  eben- 
falls von  1504  Juli  7  führt  A.  Tille,  Übers,  über  die  kleiner.  Arch. 
d.  Rhein. -Prov.,  Bd.  2  (1904)  S.  312  an.  Gereimte  Statuten 
der  St.  Sebastianus-Schützengesellschaft  in  Waldfencht  (Kr.  Heins- 
berg) von  1433,  in  einer  Niederschrift  von  1597  bei  Tille  ebend. 
S.  200. 


Altenbruch  (Land  Hadeln),  Archiv  des  Landes. 

1  Doppelbl.  Perg.  in  Kleinfolio,  zweispaltig,  15.  Jahrb.,  dient 
als  Umschlag  eines  Anno  Dominj  1598  vp  mitvaßenn  von  Matthiaß 
hrunfenn  angefangenen  Fredehoicks  von  Oldenhrohe. 

Nd.  Bruchstück  des  Sachs.  Landrechts  mit  der  Grlosse 
hinter  jedem  Artikel;  Bl.  1  =  Homeyer  I  19—20,  Bl.  2  =  I  25 
§  1 — 4.  25  §  5.  27.  Der  Text  ist  dem  Homeyerschen  nahe  ver- 
wandt. 


10  C.  Borchling, 

Aschaffenburg,  Königl.  Hofbibliothek. 

Die  Kgl.  Hof  bibliothek  zu  A.  ist  von  dem  letzten  Kurfürsten 
und  Erzbischof  von  Mainz  Grrafen  Friedrich  Carl  Joseph  v.  Erthal 
begründet  worden  und  führt  deshalb  wohl  auch  den  Namen  „Biblio- 
theca  Fridericiana".  Die  in  ihr  vorhandenen  nd.  Hss.  gehören 
nicht  etwa  zu  alten  Mainzer  Beständen,  die  aus  den  nds.  Teilen 
der  Erzdioecese  frühzeitig  nach  Mainz  gekommen  wären.  So  sind 
auch  die  verschollenen  nds.  Rechtsbücher  der  Mainzer  Dombibliothek 
(Homeyer,  Rechtsbücher  Nr.  433 — 437)  nicht  nach  Aschaffenburg 
überführt.  Einzelne  kunstgeschichtlich  wichtige  Handschriften  be- 
spricht Jos.  Merkel,  Miniaturen  und  Manuscripte  der  Kgl.  Bayer. 
Hofbibliothek  in  A.,  beschrieben  und  erläutert,  A.  1836,  4^. 

Ms  er.  Nr.  24  (Merkel  S.  14  Nr.  26):  41  Bl.  Pap.  in  kl.  4« 
(20,5  X  14,1  cm).  1480.  Ruhr.,  einfache  rote  Anfangsb.,  Bl.  1^  eine 
rote  Überschrift;  28—30  Z.  Bl.  13—18  etwas  durch  Moder  an- 
gegriffen, Bl.  21  stark  laediert.  In  starkes  Papier  geheftet, 
außerdem  jetzt  in  e.  Carton.  —  Aus  der  Bibl.  des  Rectors  Christ. 
Frid.  Schmidt  zu  Lüneburg ')  (vgl.  den  Auctionskatalog  Bibliotheca 
. . .  ScJmidiii,  Lüneb.  1748,  S.  78  Nr.  4499).  Bl.  l-"  Stempel  der 
Bibl.  Fridericiana. 

De  medelidinye  der  hilgen  JtincJcfruwen  Marien^ 
nd.  Prosatractat,  vollständig  abgedruckt  von  Gr.  Hart,  Progr.  Gymn. 
Aschaffenb.  1898/99,  S.  Iff.;  vgl.  die  kurze  Beschreibung  der  Hs. 
S.  IV  und  über  die  verwandten  Lübecker  Drucke  S.  VI  f.  u.  X. 
Der  S.  X  angeführte  Druck  s.  1.  et  anno  ist  aber  vielmehr  die  bei 
Johan  Grashove  in  Magdeburg  1486  erschienene  erste  Ausgabe  des 
Werkes,  vgl.  Bericht  III,  S.  179.  —  Die  Hs.  stammt  ihrem  Dia- 
lekt nach  aus  Westfalen,  vgl.  Seelmann,  Nd.  Korrespbl.  21,  S.  48. 

Nr.  30:  74  beschr.  u.  etwa  doppelt  so  viel  unbeschr.  Bl.  Pap. 
in  Fol.  (31,5  X  19  cm).  1679  von  2  Händen  in  Hildesheim  ge- 
schrieben. 39  Z.,  ohne  Buchschmuck.  In  einfachem  Schweinsleder- 
bande des  17.  Jhs.,  rötlicher  Schnitt,  die  beiden  Bindebänder  abge- 
rissen. —  Bl.  1^:  Sum  Ludert  Schnarmacheri  Ao.  1679. 

Johan  Oldekops  Hildesheimische  Chronik  in  einem 
Auszuge.  Vgl.  Eulings  Ausgabe,  Stuttg.  Litt.  V.,  Bd.  190  (1891). 
Unserer  Hs.    scheint   die   Bericht  III,    S.  200   erwähnte    Hs.    des 


1)  Von  den  übrigen  nd.  Hss.  Schmidts  habe  ich  bisher  weder  in  Aschaffen- 
burg noch  sonstwo  eine  Spur  gefunden. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Aschaffenburg.  H 

Hildesh.  Stadtarchivs  (Hss.  die  Altstadt  betr.  Nr.  9,  17.  Jh.)  am 
nächsten  zu  stehen.  Bl.  2^  hat  die  Hand  des  alten  Luder  Schnar- 
macher  am  Rande  bemerkt,  diese  Hs.  sei  auß  dem  unter  f.  D.  Gar  (ß) 
Jordans  mfcriptis  befundenen  vndt  in  curia  verhandenen  Exemplar  y 
nte^)  filium  et  generum  nieü  abgefchrieben  Ao.  1679.  L.  S,  Schnar- 
macher  selber  hat  am  Texte  nicht  mitgeschrieben,  aber  überall 
Randnotizen  hinzugefügt  und  die  zugehörigen  Textstellen  oft  rot 
unterstrichen.  Im  Texte  beg.  Hand  2  Bl.  28^  Z.  1.  —  Anfang 
Bl.  2' :  Annales  Johannis  Oldecoppi  ab  anno  1471  ad  annum  1563.  — 
1471.  Im  Jahre  nach  Chrißi  Gebiirtt  1471  deß  andern  dages  7iach 
Marien  Magdalenen  jiarb  Bifchoff  Ernß  etc.  Eulings  Ausgabe  be- 
ginnt erst  mit  dem  J.  1500.  —  Schluß  Bl.  74^:  {Anno  1562  . . .) 
undt  duße  Verdracht  ivardt  dorch  de  K.  M.  Ferdinandum  appröberet 
undt  befeßiget  (=  Euling  S.  492  Z.  35).  Die  Sprache  der  Hs.  ist 
fast  ganz  verhochdeutscht. 

Nr.  46  (Merkel  S.  13  Nr.  15.  Homeyer,  Deutsche  Rechtsb.  des 
MA.  1856,  Nr.  14.  Rockinger,  Wiener  Sitzungsb.,  philos.-hist.  Gl. 
Bd.  118  Abh.  X  S.  33  f.  Nr.  9): 

379  Bl.  Pap.  in  Fol.  (30,7  x  22  cm).  Von  einer  Hand  in  fester 
Cursive  1421  geschrieben.  Zweispaltig,  32 — 38  Z.,  der  2.  Teil  der 
Hs.  enger.  Ohne  Rubricierung,  für  Initialen  ist  überall  Platz  ge- 
lassen, nur  Bl.  322'*  ein  rotes  A.  Gut  erhalten.  Alter  Holzband 
mit  rotem  Leder  überzogen,  Messingteile  abgerissen,  der  Vorder- 
deckel zur  Hälfte  abgebrochen.  —  Bl.  1^  Stempel  der  Bibl.  Frideric. 

Schlüssel  des  Landrechts,  nd.  Die  bei  Homeyer,  Rechts- 
bücher S.  57  f.  unter  1)  besprochene  alphabetische  Arbeit  über  das 
Sachs.  Landrecht  nebst  Glosse  und  das  Schwab.  Landrecht.  Alter 
Titel  auf  dem  jetzt  an  dem  Vorder deckel  festgeklebten  Vorsatz- 
blatte: (Dit)  boeck  lieit  de  f lotet  (de)s  lantrechtes  ic^).  Bl.  1^*  Vor- 
rede des  Bearbeiters :  [  ]Ere  ihu  xpe  eyngeboine  föne  etc.  Bl.  3^^^ : 
[  ]Jr  beghinnet  feh  dat  lantrecht.  Merket  h're  vild  knecld  etc.,  8  ge- 
reimte Zeilen ,  dann :  [  '\Ere  god  vnde  hymelfche  vader  etc.  Bl.  4^* 
die  gereimte  Vorrede :  []k  tymere  alzo  nie  fecJd  be  deme  weghe  etc. 
Bl.  Q'^ :  des  hilligen  geyßes  mynne  etc.  Bl.  6^* :  {]0t  de  dar  is  be- 
ghin  vnde  ende  etc.,  mit  der  glofa.  Bl.  8^'*:  Vvornemet  vä  der  Jiere 
boxt  van  deme  lande  to  faffen.  Bl.  8^^  beginnt  endlich  das  alphab. 
Werk  mit  dem  Artikel  [  ]fffandern.  Schluß  Bl.  321"  mit  dem 
Artikel  []Vnde.    Bl.  321'^  Epilog  des  Bearbeiters:    []Ere  god  du 


1)  me  über  d.  Zeile  ergänzt. 

2)  Das  Eingeklammerte  verdeckt. 


12  C.  Borchling, 

hiß  cy  hegj/  vü  ey  ende  aller  gude  clingh  etc.  bis  Bl.  321''^ :  Jonen  vnde 
henedighe  fclioleu  A.M.E.K  ' 

Angehängt  ist  Bl.  322'"»— 378^»  ein  ausführliches  Alphabet. 
Register  zu  dem  vorausgehenden  Werke.  Anfang  (ohne  Über- 
schrift): ABet  dat  dy  ehdifche  vü  dy  ebhete  dy  gJie  vorßej  fynt,  den 
ande'n  lierfclielt  vure  B^  herfcMlt  §  i  ii  etc.  Schluß  im  ^Stichwort 
[  ]vnd€:  wy  eyne  vredebreJcer  wiidj  B(  .  .  .  Jmnd  §  %i.  Jcamp  §  i.  ii. 
Morde  §  vi)  vii]  ix.  Nach  einer  leeren  Zeile:  Et  fic  eß  finis  regiß' 
libri  huii)  Ber  man9  Crißianj  czüden  de  Berlin  ^P  q^  deiis  glof^  fit 
hfidcüs  l  fecVa  fecVoi  a*\  Anno  dnj  Mille fioquadringetefto  vicefimo 
pmo  ^)  Jn  iPfeßo  fände  liicie.     Jn  lipczh  ^). 


Berklingen  b.  Schöppenstedt  (Braunschw.),  Pfarrer  Diestelmann. 

212  Bl.  Pap.  in  kl.  8«  (16,1  x  10,2  cm),  Ende  15.  Jahrh.  Von 
9  versch.  Händen  ziemlich  gleichzeitig  geschrieben.  19—22  durch- 
lauf. Zeilen.  Ruhr.,  rote  Überschriften.  Von  moderner  Hand  als 
S.  1 — 420  paginiert.  In  altem  gepreßtem  Lederholzbande,  Einband 
etwas  beschädigt,  das  Innere  der  Hs.  gut  erhalten. 

Mittelniederdeutsche  Andachten  und  Gebete  für  eine 

Klosterfrau. 

1.  S.  1 — 64:  Die  15  Landes,  (rot)  Hijr  hegynen  de  vyfteyn 
laudes  de  fere  nutte  fyn  ghelefen  in  groten  notfaken.  Domine  deiis 
mens  refpice  in  me^  quare  nie  dereliquißi  longe.  MYn  god  myn  god 
liemelfche  vader  see  in  my  etc.  Schluß:  vp  dat  he  vlofede  myne  zele 
van  den  de  fe  vorvolgeden.     Glorie  fy  den  vader  ic-). 

2.  S.  65—68:  Die  5  Deprofundis.  Vyff  deprofundis  falßu 
lefen  alfe  vnfe  here  vpgehort  is  in  der  myffe  eyn  iar  lancJc  ...  0  leue 
here  ick  beuele  dy  du/fen  deprofundis  dyne  gebenedyeden  houede  etc. 
Schluß :  vü  troße  vü  vorvromvc  alle  gelouygen  zelen  Amen.  In  einem 
angehängten  Seelengebet  an  Maria  (S.  69 — 71)  findet  sich  S.  70 
der  Satz :  0  leue  moder  en  lat  nicht  lange  yn  pyne  de  zelen  dyncs 
knechtes  Here  helmoldiis  Nagel. 

3.  S.  71—89:  Die  15  Salve  regina.  Bern  duße  Salve  Be- 
gina  mit  duffer  ordenynge  ivo  fe  hijr  na  ßan  Sal  eyn  juwelick  menfche 
de  dar  hegert  de  (S.  72)  liidpe  der  harmhertigen  moder  godes  marien 
an   fynem  ende,  .  .   Alfa  fcrift   de  andecldiger  vnde  troßlicker  lerer 


1)  corrig.  aus  fexto. 

2)  Jn  l.  mit  blasserer  Tinte  vom  Schreiber  nachgetragen. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Aschaffenburg.   Berklingen.  13 

Johannes  Gerfon  hätzeler  to  paris  jn  denie  hokc  van  den  anfechtynge 
De  vnfe  liere  den  menfclie  vorholt  an  orem  leßen  ende  etc.  Jeder  der 
5  Andachten  geht  eine  längere  Einführung  voraus;  die  erste  An- 
dacht selbst  beg.  S.  74 :  0  Du  gnaden  ricke  vnde  tverdige  Jiincfrouive 
maria  ives  yngedechtich  der  groten  leiie  vnde  oiierulodigen  gnade  etc. 
Schluß :  To  eynem  heflute  duffes  gebedes  fpryckt  der  troßlicher  lerer 
Johänes  Gerfon  an  der  vormelden  ßat  vn  oJc  meyßer  hans  an  eyner 
ßat  yn  den  tracta  van  den  goygen  dode  .  .  .  vnde  ivere  he  ocJc  de 
groteße  funder  de  ju  geleuede  edder  vp  erde  yu  homen  ys, 

4.  S.  89 — 93:  Andacht  auf  den  Namen  Mariae.  Hijr 
hegynt  de  fote  name  Maria.  (S.  90)  0  Du  aller  erwerdigheße  hillighe 
M  Du  alder  trmveße  myddelerfche  etc.  Schluß:  dancTibarheit  yn 
ewiger  ewicheit  Ä". 

5.  S.  93 — 100:  Kleinere  Grebete  (dat  Sondages  geheth,  Gebet 
zu  den  24  Alten,  S.  98:  zum  Propheten  David,  S.  100:  Grün- 
donnerstaggebet, in  12  nicht  abgesetzten  Reimzeilen,  Reime 
aber  z.  T.  zerstört. 

Anf. :  0  moder  aller  bärherticheit 

bedenke  de  Jamer  vn  grote  herte  leyt  etc. 
bis:  vä  ju  nümermer  mote  gefcheyde  tverden  Amen.) 

6.  S.  101—132  (z.  T.  von  Hand  2):  Andachten  zu  den  ver- 
schiedenen Marien  festen  des  Jahres.  üEyn  gebet  van  marien 
alfe  fe  yn  den  tempel  tvas.  0  maria  gloriofe  zele  vorhichte  my  etc., 
femer  zu  Lichtmeß,  Annunciationis ,  Visitationis ,  Himmelfahrt 
Mariae,  Geburt  Mariae.  Schluß:  mytte  troßer  de  hilligen  geijß  van 
nu  tvent  i  ewic¥  Amen. 

7.  S.  133—144:  Die  Regel  des  Klausnerlebens.  Dtjt 
is  dat  gefette  vnde  Ordenynge  alle  den  de  klufener  leuent  ghelouet 
hebben.  DAt  erße  dorch  welcker  tvant  fe  yngefeghent  tverden  De  ivant 
folden  fe  nümer  äne  bouen  ivedder  dorch  ghan  etc.  23  Punkte. 
Schluß :  De  Mus  regelen  folde  ßck  eyn  juwelich  klufener  taten  lefen 
tJio  deme  mynßen  eyns  yn  den  veer  iveken  tves  he  nicht  gheholden 
Jiedde  dat  he  dar  fyne  fchult  vor  fpreke.  Deo  gracias.  Eine  andere 
Hs.  des  Stückes  in  Wolfenbüttel-Helmst.  1187  (v.  Heinemann  III 
99  Nr.  1295),  Bl.  71'— 87'. 

8.  S.  145—156  (Hand  3).  Das  Magnificat,  eine  Marien- 
andacht in  6  Abschnitten.  Magnificat  pr  nr.  IK  bydde  dy  leue 
jücfrouwe  maria  dor  alle  de  groten  ere  vnde  groten  gnade  de  dy  god 
heuet  gegheuen  etc.  Schluß  S.  155:  Vn  twyde  my  i  duffer  fake  in 
duffen  achte  daghen.  Angehängt  ist  noch  eine  Empfehlung  dieser 
Andacht. 


J_4  C.  Borchling, 

9.  S.  157—168  (Hand  4):  Die  15  Paternoster.  Eijr  he- 
gliynen  de  vyfteyn  pr  nr,  0  Jiere  ihü  xpe  des  leiiendygen  godes  föne 
danclcharheit  loyff  vnde  glorie  fy^  dy  vor  de  ordinerynge  alle  dyner 
Mllige  letmate  an  den  cruce  etc.  Schluß:  du  de  louelick  byß  in  eivicJieit 
der  ewicJwit  Amen.  Vgl.  Bericht  III,  S.  46  und  II,  S.  37.  Eine 
lat.  Fassung  in  Hildesheim,  Josephinum,  Schrank  I,  Nr.  3  (an 
letzter  Stelle). 

10.  S.  169—171:  Die  15  Freuden  uns  er s  Herrn.  Eijr 
hegynen  de  vyfteyn  vroude  de  vnfe  leiie  liere  hadde  an  deme  cruce. 
DE  erße  vroude  ivas  dat  icJc  nümermer  en  fal  fcJieyden  vt  mynes  vader 
ricJce  Älfe  ich  dar  vtgefcJieyden  ivas  pr  nr  etc.  15  kurze  prosaische 
Absätze.  Schluß:  Ynde  tvyl  fe  laten  fcliauwe  den  fpeigel  myner  got- 
liclcen  clarheit  amen.  S.  172 — 174  ist  dann  eine  lange  Empfehlung 
dieser  Andacht  angehängt,  darin  u.  a.  S.  172:  vn  dyt  is  heßedyget 
van  deme  paiiwefe  Johannes  den  vyfteynden  (984—985)  etc.,  S.  174: 
Ee  fulue  mefclie  fal  och  mer  Ions  entfanghen  den  ofte  he  ghynglw  to 
fände  Thomas  in  yndeen  Vnde  fal  och  mer  Ions  entfanghen  dan  dat 
alle  meer  Mach  ivere  Vnde  alle  berge  pergament  vnde  de  fnelleßen 
fcryuer  tvere  de  iv  hehhen  gefcreuen  vid  fcriuen  mochten  etc. 

11.  S.  175— 182:  Ein  Brief  Jesu  Christi  an  St.Michael, 
betr.  hauptsächlich  die  Heiligung  des  Sonntags.  Eijr  Jwuet  fleh  an 
eyn  gebot  dat  god  fiduen  heft  geboden  vnde  heft  dat  gefant  vp  fände 
Mychaelis  berch  vnde  dar  hengJiet  de  breeff  vor  fände  mychaelis  beide 
vnde  neniant  en  weet  ivor  ane  de  breeff  hanget  .  .  .  Vn  he  is  yn  deme 
vernen  lande  to  brytlmnien  etc.  Schluß:  Eat  bede  ich  by  mynen 
engele  funte  mychaele  ihs  xps  amen. 

12.  S.  182 — 184:  Mariengebet.  Eijr  hegynt  eyn  gebet  vä 
der  gloriofen  juncfrouwen  marien  to  meylanen,  0  maria  eyne  fyole 
der  otmodicheit  Eyne  rofe  der  rechten  leue  etc.  Schluß :  vor  dem  altar 
geheten  facta  fcörü  amen. 

13.  S.  185— 197  (Hand 5):  Passionsandacht  in  30  Punkten. 
Eijr  hegynen  xxx  puntte  vä  den  lyden  vnfes  heren  ihü  xpi.  TEn 
erßen  male  ouerdenhet  tvat  vnleffchel icher  leue  dat  ych  hadde  Dat 
menfcheliche  geflechte  to  vorfone  myt  myne  hemelfchen  vader  Do  ich 
op  my  nam  Adames  myfdaet  etc.  Schluß :  vnde  quetfen  yn  myn  edel 
lierte  to  myner  leuen  brud  beJwff. 

14.  S.  197—201:  Die  7  Betrübnisse  U.  L.  Frauen,  ge- 
reimt, Verse  nicht  abgesetzt.  Eijr  begynnen  de  feuen  bedrofniße 
van  vnfer  leun  fruwen  De  men  gerne  fal  vp  de  tyde  lefen  etc. 

TO  metten  tyd  vn  to  mydder  nacht 

wart  marien  de  bodefchop  ghe-  (S.  198)  bracht 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Berklingen.  15 

Bat  ore  hjnt  vnfe  leue  Tiere 
manch  den  ioden  gevangen  tvere  etc. 
8  sechszeilige  Strophen,  Schluß:      • 

Älftis  wes  ock  hy  my  %  myner  leßen  drofrüffe 

Vp  dat  ich  der  ewigen  vroiide  jo  nicht  en  my/fe  Amen. 

Das  Grediclit,  wie  es  hier  vorliegt,  gehört  zu  den  kurzen  Fassungen 
der  beliebten  Reimandacht.  Die  Bericht  I,  S.  105,  II,  S.  180,  III, 
S.  36.  49.  132.  174  f.  261  aufgezählten  Hss.  zerfallen  in  mindestens 
acht  verschiedene  Rezensionen;  die  nächsten  Verwandten  unserer 
Hs.  sind  Rostock  (Bericht  II,  180)  und  der  alte  Magdeburger  Druck 
(m,  174f.). 

15.  S.  201—210:  Die  10  Ermahnungen  U.  L.  Frau, 
Marienandacht.  Eijr  hegynen  de  x  vormanyge  van  vnfer  leue  fruwen. 
0  Maria  ich  vormane  dy  (S.  202)  der  oueruloydygen  groten  [groten] 
vnfpreheliche  vroude  ere  vnde  werdicJieit  de  dyn  lyff  vü  dyn  sele  ent- 
fench  do  god  de  vader  ,  .  .  dy  vorhos  to  eyner  moder  etc.  10  Ab- 
schnitte mit  gleichem  Anfangs-  und  Schlußsatze.  Schluß:  Dorch 
dyne  grondelofen  mylden  barmherticheit  Amen. 

16.  S.  210— 215:  Die  5  Paternoster  von  den  Wunden 
Christi.  Hijr  hegynen  de  %ir  nr  vä  den  vyff  ivüden  ihü  xpi,  GHe- 
grotet  ßßu  durebare  wüde  der  vorderen  haut  iliefu  dar  vt  geidoten  ys 
de  vloet  der  gotliche  leue  etc.  Schluß:  eynen  vroliche  ynganch  %  de 
hönyclichen  ßaphamere  dynes  otmodigen  herten  Arne. 

17.  S.  215-224  (S.  217  ff.  Hand  4):  Verschiedene  kleinere 
Gebete,  S.  215  f.  Mariengebet,  S.  217—221  St.  Gregorius  Gebet 
vom  Leiden  Christi,  S.  221  f.  Mariengebet,  zu  dem  Papst  Sixtus  IV  ^) 
(1471-1484)  Ablaß  gegeben  hat,  S.  223  f.  Morgen-  und  Abendgebet. 

18.  S.  225— 261  (Hand  5):  St.  Gertruds  Betrachtungen 
über  das  Leiden  Christi.  Hijr  hegynen  fomyge  nutte  puntte 
vä  den  erwerdige  leuede  vn  lydende  vnfes  leue  heren  ihefu  crißi  dar 
fich  vnfe  leue  falige  erwerdige  moder  gertrud  y  orem  leuende  dyche 
yne  plach  to  offende  vn  funderlynge  yn  der  Mllige  my/fe.  0  leue  here 
ich  bydde  dy  otmodelichen  dattu  dy  ivylleß  neder  negen  van  deme  trone 
dyner  Jwgen  mogent  yn  dat  dael  vnfer  ellendicheit  vnde  vornigen  dat 
offer  vnfer  ewigen  falicheit  etc.  Schluß:  vnde  lieft  gelede  den  bitteren 
dot  de  yn  ewic¥  ghebenedyget  is  Amen. 

19.  S.  262 — 263:  Passionsandacht  in  5  Abschnitten. 
Van  der  hlufenerfchen  pr  nr.  0  leue  here  ihü  xpe  entfa  dyt  ghehet 
l  de  ere  alle  dyner  hilligen  votßappen  de  du  ghegan  heuest   vme  der 


1)  Auch  S.  323  wird  ein  Ablaß  Sixtus  IV  erwähnt. 


IQ  C.  Borchling, 

menfclien  falicheit   etc.     Schluß :    dattu   vns   der  tvilleß  deyliaftich  (!) 
maken  Anien, 

20.  S.  264— 273:  Die  4a  Gellen,  eine  Fastenandacht  der 
hl.  Birgitta.  Wo  wy  vnfen  leue  heren  vifiteren  f ollen  yn  der 
tvoßenye  de  vertich  dage  vme  .  .  .  Eyne  fchone  collacie  ynder  vaßen 
Elches  dages  eyn  piintte  to  adercamven  ofte  to  denken  de  vnfe  leue 
liere  hrygitten  openbarde.  (rot)  Dyt  ßnt  de  vertich  Cellehen  yn  der 
woßenye  in  der  vaße.  Des  fondages.  JDAt  erße  Gellehe  is  myne 
enycheit  de  ich  hadde  Do  ich  begaff  alle  folas  vnde  myne  enige  moder 
vn  alle  dinch  der  mefcken,  Merhe  myne  vtuerhm'ne  vrundyne  ivo  ich 
alleyne  gliench  etc.  Schluß:  Blyuet  vredefam  op  dat  gy  wefen  nioge 
fiißere  der  liilligen  engelen  ame. 

21.  S.  273:  Gebet  an  St.  Augustinus. 

22.  S.  273—274:  Reimgebet  an  Christus,  Verse  nicht  ab- 
gesetzt.    Eyn  fimerlich  piittehen. 

Ich  liebbe  begert  (S.  274)  van  anbegyne 
dat  ich  van  Jierten  leyfglieivyne 
Den  de  my  erßen  lieft  vtuertcelt  etc.    16  V. 
Schluß:  Jch  wyl  leue  vnde  ßeruen  yn  fynen  liilligen  wüden 
Wante  ich  one  aldus  mylde  liebbe  ghevüden  amen, 

23.  S.  274 :  Das  geistliche  Kloster,  Allegorie.  Hijr 
begynt  dat  glieyßliche  Cloßer.  Eyn  vredefam  herte  ys  ey  cloßer  vnde 
dar  is  god  flauen  ey  ||  Nur  dieser  Anfang  ist  erhalten,  hinter 
S.  274  ist  ein  Blatt  herausgeschnitten. 

24.  S.  275—281  (Hand  4):  Die  7  Paternoster  und  Ave- 
maria,  Marienandacht.  Der  Anfang  der  einleitenden  Empfehlung 
verloren,  S.  275  heg. :  de  miffen  lofen  myt  vijf  pr  nr  vnde  Aue  niaria. 
Noch  bouen  al  dyt  fo  werden  de  broder  vn  fußereti  delaftich  al  der 
myffen  vnde  al  des  guden  dat  dar  gedan  wert  i  duffen  tiveyyi  orden 
Als  in  den  orde  vnfer  leue  vruwen  broders  vt  deme  berghe  carmelien 
al  der  tverlt  dor  vnde  in  den  orden  van  der  predicher  yacobynen  etc. 
S.  276:  DAt  erße  pr  nr  vnde  ane  nmria  offere  ich  dy  0  maria  in 
de  ere  der  bedrofniffe  de  du  haddeß  do  dij  fytneon  propheterte  etc. 
Schluß :  dat  ich  by  dynen  leuen  hynde  eiviclichB  reßen  mote  vnde  leuen 
emlichen  Amen. 

25.  S.  282—295:  Andacht  und  Gebete  zu  St.  Maria  Mag- 
dalena. Duffe  7ia  gefcreuen  bede  fal  men  xxx  dage'vme  lefen  vfi 
begynen  fe  eynes  vrygdages  vnde  endigen  dat  eynes  fonaiiendes  etc. 
Schluß:  vnde  dor  dyne  grüdelofen  barhertich^  ives  vnfe  ewige  reße 
Amen. 

26.  S.  295—312  (S.  303  ff.  Hand  6):  Verschiedene  Gebete, 
das  erste  an  St.  Anna,    S.  298   zum  Propheten  David   (identisch 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Berklingen.  17 

mit  S.  98—100!),  S.  299  Verzeichnis  der  Stätten,  wo  täglich  Ver- 
gebung aller  Sünden  erteilt  wird,  S.  301  Gebet  zu  Maria  in  der 
Osternacht,  S.  302  abgekürzte  Form  der  Litanei  für  Notfälle,  S.  303 
kurze  Ausdeutung  der  einzelnen  Stücke  der  Gezeiten  U.  L.  Frau, 
S.  308  Gebete  zu  den  3  Paternostern  in  der  Vigilie,  S.  311  Marien- 
gebet, S.  313—314  leer. 

27.  S.  315—370  (Hand  1,  S.  351  Z.  4 ff.  Hand  7):  Beschrei- 
bung der  Stätten  des  hl.  Landes  und  ihrer  Ablässe, 
durch  den  Priester  Herrn  Bethlehem.  Byt  is  ey  deuote 
meditacie  vp  de  paffie  vnfes  heren  vnde  van  ßede  to  ßeden  de  mate 
gefat  dar  vnfe  leite  liere  iJiefus  vor  vns  gelede  lieft  Myt  fuuerlicJcB 
gehede  dar  vp  deynen  Vnde  fo  vaJcen  alfe  ment  deuotlicken  lefet  fo 
vordeynt  me  alle  de  aflate  alfo  vullencomelicJcen  oft  men  alle  de  JiiUigen 
ßede  lynen  jhervfalem  lychamelicke  verföchte.  —  Dyt  hocJcfcJie  lieft  ey 
iverdich  preißer  genomet  Mr  befJileJiem  befcreuen  .  .  .  (S.  316)  Dyt  is 
dat  aflat  van  de  Mlligen  berge  Caluarien  etc.  Schluß :  Item  de  gebede 
en  darf  men  dar  nicht  vp  lefen  van  fchult  iveghen  wente  de  fynt  van 
deuocien  dar  vp  gefat.  Andere  Hss.  des  Werkes  habe  ich  Bericht  I, 
S.  308,  III,  S.  22.  74 f.  213  besprochen;  auch  die  Passionsandacht 
der  Kopenhagener  Hs.  Thott.  8«.  134,  Bl.  Pff.  (Bericht  11,  S.  40) 
wird  hierher  gehören. 

28.  S.  370—373:  Die  7  Marterfälle  unsers  Herrn. 
Dyt  fynt  de  feuen  fmartelicJcen  marterlicken  valle  vnfes  heren  .  .  . 
(S.  371)  DE  erße  marter  val  alfe  de  here  ghebunden  wart  gheßoten 
van  deme  ßeghe  yn  dat  tvater  cedron  etc.  Schluß:  an  my  nümer 
verloren  werden  pater  noßer  aue  maria.     S.  374 — 380  leer. 

29.  S.  381—397  (Hand  8):  Von  der  geistlichen  Geburt 
Christi,  eine  Allegorie  in  7  Officien.  Van  der  gheißliJcen  geborte 
Jhü  xpi.  UNs  vns  (rot  durchstrichen,  lies  is)  eyn  TcyndeTcen  gheboren 
dyt  heuet  de  ^pphete  ghefproTzen  van  der  gheborten  vnfes  heren  ihefii 
crißi  vnde  is  drierhande:  Jn  den  erßen  wert  he  in  den  hemele  ewiliJcen 
fander  vnderlaet  van  den  hemelfchen  vader  gheboren  recht  als  dat 
l'chynfel  van  der  fünen  is  etc.  Schluß:  So  war  den  hynde  duffe 
officien  vnde  denßen  aldus  ghedan  werden  Dar  ivaffedet  vp  vn  bediet 
to  eneme  vulmakeden  tnäne  vn  gaet  vort  in  older  vn  in  wifheit, 

30.  S.  397 — 400:  Geistliche  Ermahnung  an  eine 
Frau,  ohne  Überschrift.  Jhs  fecht  Dochter  war  dyn  herte  vaßliJcen 
in  den  heren  vn  en  vruchte  nicht  dat  menfchelike  gherichte  etc.  Schluß 
(wie  es  scheint  unvollständig):  dy  fal  oh  mer  gracien  to  gheworpen 
werden  to  hant. 

31.  S.  401—404:  16  Früchte  der  Betrachtung  von  Christi 
Passion,   nach    St.   Bernhard.     Sante    bernhardus  fecht    We   dat 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Philolog.-histor.  Klasse.    1913.     Beiheft.      2 


IQ  C.  Bor  Chi  in  g, 

lyden  vnfes  Jenen  heren  vnde  fynen  äoct  myt  medelidenäe  vnde  andachf 
ouerdencJcet  .  .  .  Dem  Tcoinen  dar  af  feßeyn  vrucJde  etc.  Schluß:  vn 
dar  to  dat  ewiglie  leuent  ame. 

32.  S.  404:  Sante  Amhrofms  feclit  jücfrouwefchop  is  eyne  vrun- 
dyne  der  godheit  etc.     Schluß:   myt  dynem  Mllighen  durharen  Mode. 

33.  S.  405—412  (Hand  9):  Gedicht  von  einem  Geist- 
lichen Krautgarten.  Verse  nicht  abgesetzt.  Hyr  lieuet  fik 
an  Eyn  gheißliJc  hrutegertelyn  dat  Sande  francifcus  feinen  gemaket 
vn  geplantet  lieft, 

Hyr  lieuet  fych  an  eyn  fyn  hrutgertelyn 

van  edelen  rofen  fyn 

dar  god  Jciimpt  myt  lußen  yn 

Den  folle  wy  hyr  hefynnen 

dat  he  waffe  jn  den  herten  fyn. 

Wultu  hellen  eyn  volkomen  leuent 

der  to  wil  Jk  dy  eyne  guden  rat  geuen  etc. 
Etwa  116  V.,  die  z.  T.  aber  kaum  noch  herzustellen  sind. 
Schluß:  ach  liere  god  woldeßu  vnfen  herten  Jn  planten 

So  mochte  tvy  ewyliken  myt  dy  dar  ynne  wefen  ame. 
Das  Gedicht  ist,  nach  einer  Mitteilung  des  Besitzers,  vor  längeren 
Jahren  von  ihm  an  einer  nicht  mehr  näher  nachzuweisenden  Stelle 
abgedruckt  worden.  Es  ist,  nach  dem  Umfang  und  Anfange  zu 
urteilen,  verschieden  von  dem  gleichbetitelten  Gedichte  des  Harte- 
boks  (bei  Staphorst,  Hamburg.  Kirchengesch.  I,  4,  S.  223 — 225). 

34.  S.  412 — 420 :  Betrachtungen  über  das  Abend- 
mahl, ohne  Überschrift.  We  des  morgens  wartfchop  maket  de  ladit 
allerleyge  lüde  auer  to  der  auent  wertfchop  ladyt  men  leue  vru(n)de  etc. 
A.  E.  unvollständig,  Schluß:  dat  fyck  got  der  zele  nicht  geuen  mach 
alfo  luttik  alfo  he  fynes  feines  nicht  vorget. 


Berlin,  Dr.  Paul  Kristeller. 

56  Bl.  Pap.  in  4^,  Mitte  15.  Jahrhs.  Rubr.,  rote  Überschriften 
und  Anfangsbuchstaben,  Bl.  1'  eine  größere  rote  Initiale.  Die  BU. 
sind  von  Dr.  Kristeller  aus  dem  Einband  eines  Basier  Lactanz- 
druckes  von  1521  (Basel,  Cratander)  losgelöst  und  von  mir  restau- 
riert worden.  Nur  etwa  die  Hälfte  der  BU.  ist  unverletzt  erhalten 
geblieben,  alle  übrigen  sind  durch  senkrechte  Schnitte  eines  Drittels 
oder  gar  der  Hälfte  ihres  Umfangs  beraubt  worden.  Die  ur- 
sprüngliche Hs.  muß  nach  ziemlich  sicherer  Berechnung  130  BU. 
in  11  Lagen  zu  je  12  BU.  (nur  Lage  11  zu  10  BU.)  gehabt  haben. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Berklingen.    Berlin.    Bonn.  19 

Davon  sind  mehr   oder  minder   erhalten  Lage  I   Bl.  1 — 12,   II  1» 
2.  11.  12,   VIII  1—12,  IX  1—11,  X  3—9.  12,  XI 1—9. 

Bruchstücke  einer  ndrh.  Bearbeitung  von  MeisterSydrachs 
Buch.  Der  Text  nimmt  eine  Mittelstellung  ein  zwischen  den 
mnd.  Hss.  des  Werkes  (vgl.  Bericht  II,  S.  103  und  Jellinghaus' 
Ausgabe,  Bibl.  des  Stuttg.  Lit.  Vereins  Bd.  235,  1904)  und  den 
zahlreicheren  mnld.  Hss.  (vgl.  über  diese  Jellinghaus  S.  VIII;  de 
Vreese,  Tijdschrift  voor  nid.  Taal-  en  Letterk.  D.  10  [1891],  S.  33 f.; 
de  Flou  en  Gailliard,  Beschrijving  van  mnld.  en  andere  hss.  die  in 
Engeland  bewaard  worden,  I  [Gent  1895],  S.  15  f.  Über  die  von 
den  Hss.  unabhängigen  Drucke  des  Werkes  hat  besonders  de  Vreese 
a.  a.  0.  S.  35ff.  gehandelt).  Erhalten  ist  1)  Lage  I  Bl.  l'^— 3^  Z.  11  der 
gereimte  Prolog,  der  den  mnd.  und  einigen  mnld.  Hss.  des  Werkes 
fehlt;  2)  die  prosaische  Einleitung  (bei  JelHnghaus  S.  19,  Iff.)  auf 
dem  Eest  von  Lage  I  und  II 1 — 2,  bis  Jellinghaus  S.  37, 8,  es  fehlt 
also  nur  eine  Seite  am  Schluß ;  3)  vom  Texte  des  Werkes  a)  Jellingh. 
Cap.  27—31  =  Lage  II 11—12 ;  b)  Cap.  242—355  =  Lage  VIII— IX; 
c)  Cap.  360»  (=  Zusatzcapitel  hinter  Jellingh.  Cap.  360)  —378 
=  Lage  X  3 — 9 ;  d)  Cap.  383 — 388  und  der  Schlußabsatz  (ohne 
die  Subscriptio  bei  Jellinghaus)  =  Lage  X  12 — XI 1';  4)  ein  Re- 
gister über  die  Capitel  des  Werkes,  von  dem  nur  das  Schlußblatt 
verloren  gegangen  ist  =  Lage  XI  l"" — 9.  Mit  Hülfe  dieses  Re- 
gisters, dessen  Lücke  a.  E.  wieder  durch  den  erhaltenen  Text  aus- 
zufüllen ist,  läßt  sich  der  Umfang  des  Werkes  in  dieser  ndrh. 
Fassung  und  sein  Capitelbestand  genau  feststellen.  Ich  werde 
darüber  an  anderer  Stelle  ausführlicher  handeln. 


Bonn,  Kgl.  Universitäts-Bibliothek. 

Der  Katalog  der  Hss.  der  Kgl.  Universitätsbibliothek  ist  stück- 
weise in  den  Universitätsprogrammen  der  Jahre  1858 — 1876  er- 
schienen. Der  2.  Band,  in  dem  auch  die  deutschen  Handschriften 
enthalten  sind,  hat  nachträglich  den  Gesamttitel  bekommen:  „Chiro- 
graphorum  in  Bibl.  Acad.  Bonn,  servatorum  Catalogus.  Volumen  II, 
quo  libri  descripti  sunt  praeter  orientales  relicui,  conposuerunt 
Antonius  Klette  et  Josephus  Staender.  B.  1858—1876".  Auf 
diesen  Catalogus  beziehen  sich  die  Seitenziffem  hinter  den  Nummern 
der  Hss.  in  meiner  Beschreibung.  Die  Hss.  sind  jetzt  nach  den 
neuen  Nummern  des  Catalogus  aufgestellt,  ich  füge  aber  in  Klam- 
mern auch  die  alten  Nummern  hinzu. 

2* 


20  C.  Borchling, 

Nr.  220  (62^)  (Cat.  S.53):  374  beschr.  Bl.  Pap.  in  Fol.,  15. 
Jahrh.,  bis  Bl.  359^  rnbriciert,  rote  Überschriften  u.  Initialen.  In 
alten  Holzdeckeln  mit  braunem  Lederbezng,  2  Schließen  abgerissen. 
Vorsatzblatt  (16.  Jh.) :  Liber  monaßerij  h.  marie  in  lacu  in  quo  con- 
tinetur  7iominarius  et  verharius  Item  Äbcdarius  Item  liber  mordliü 
antiquorü  philofophorü  Item  liber  moraliü  antiquorü  poetarum  et  bar- 
barorü  quorüdam. 

1.  Bl.  1""* — 126^*^:  Lateinische Grrammatik  mitreichhaltigen 
lat.-nd.  Vocabelverzeichnissen.    Das  Werk  ist  wahrschein- 
lich als  eine  Grlosse  zu  dem  Doctrinale  des  Alexander  de  Villa  Dei 
aufzufassen  und  gehört  mit  den  Bericht  III,  S.  13  u.  151  bespro- 
chenen Wolfenbüttler  Hss.  näher  zusammen.     Vgl.  auch   die  Aus- 
gabe des  Doctrinale  von  D.  ßeichling  (Monum.  Grerm.  paed.  Bd.  12, 
Berlin  1893)  S.  LXII  f.,  wo  lat.-deutsche  Vocabularien  dieser  Art 
kurz   berührt   werden.     Anf. :  Jncip*  noiari^  et  vbai^.     EX  quo  ois 
hö   naHif  fci^e  deßderat  vt  fümus  phöZ)  pnceps  aif  p°  Iqd  me^^    Et'' 
quorülib^  Jwim  ai^  fciä^  appetit  Cü  aia  %  piiiciP  fue  t^acois  fit  tqj  tabVa 
rafa  etc.     Bl.  4^^  beginnen  die  Vocabelverzeichnisse  mit  den  Fluß- 
namen der  1.  Declination:  ()  Lbea  Wefea  lena  Edea  Podea  boda  Bura 
(vgl.    Bericht  III  a.  a.  0.) ;   in   derselben  Spalte   weiter   unten   die 
erste  deutsche  Form  papa  :  pmues,  dann  Bl.  4^*:  Seqüü  noia  jW^'*  ptes 
Jwim  .  ffätafia  een  bedeynkniße  eens  dyges  dat  en  to  voren  ghefie  heeft. 
Crinea  fwarde  .   Coma  Trica   vlechte  etc.     Die  Vocabelverzeichnisse 
schließen   sich   an   die    einzelnen  Paragraphen   der  Grammatik  an 
(hier  der   1.  Declination),    sind   in   sich   aber    wieder   in   sachliche 
Gruppen  zerteilt.     Bl.  55^»  beg.  der  Verbarius,  Bl.  113^»:  SEqt^  de 

ptlbus  ideclinabilibus.      Schluß    Bl.    126^*:    dapifer   droße et  ois 

infiec'^  finiH.  Beo  gras  fftnis  Nominarij  et  vbarij  p  me  Ghijßtü  nerJ) 
^plet<)  Anno  MPcccO*  Ixvß  (1466)  jpö  die  vdletl.  laus  deo  et  matri  fue. 
—  Darunter  ein  versificierter  lat.  Neujahrsglückwunsch  von  1625: 
B.  P.  Thomce  v.  Juden  priorj  lacenfj  F.  Sclioeffer^. 

2.  Bl.  127'— 143^  (Hand  2,  einspaltig):  Ein  lat.  Äbcdarius, 
d.  h.  „Versus  in  quantitate  differentes",  von  Anus  bis  vifcus.  Mit 
zahlreichen  lat.,  seltener  nd.  Randglossen.     Bl.  144  leer. 

3.  Bl.  145'^— 192*»'  (Hand  3):  Lat.  Florilegium  von  Aussprüchen 
der  antiken  Philosophen. 

4.  Bl.  193''— 374*  (Hand  4,  einspaltig):  Lat.  Cento  aus  antiken 
und  mittelalterlichen  lat.  Dichtern,  sowie  aus  versificierten  Teilen 
der  Bibel.    Hervorzuheben  ist 

a)  Bl.  273^—279'  eine  Sammlung  lat.  Sprichwörter  in 
leoniniscben  Hexametern,  mit  unregelmäßig  verstreuten  deutschen 
Übersetzungen,   die  Sprache   ist  bald   nd.,   ndrh.,   bald  hd.     Anf.: 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Bonn.  21 

Sät  vir  conälia  cetü  2^9  fcä  dolenda,  etc^  vgl.  z.  B.  Bl.  274'^ :  Alle 
täte  hiljft  Qmuis  fit  modica  cpß(  tn  oia  lue.  —  Betwüge  lieffde  ind 
gemachte  farive  die  vergeyt  bald  vfi  verf^  Decfcit  fcüs  color  ac  amor 
ipe  coact<)  ....  Drij  ivijff  gerucht  macht  eyn  iair  marcJct  Eß  qi  ynde 
forum  vox  alta  füm  mllerum  etc.  Schluß:  Noli  difcute"  n^  ah  hijs 
^tende"  qre. 

b)  Bl.  280'"— 294^:  Auszüge  aus  dem  lat.   Catho. 

c)  Bl.  294'" — 295'':  Auszüge  aus  dem  lat.  Frigedanc()  (lat. 
Reimpaare).  —  Auf  der  Innenseite  des  hinteren  Deckels :  It^  in  die 
gertrudis  virginis  duopelUces  erant  decollati  cppf  violenciam  qua  t^mifferüt 
in  ciui^^  coiin  Ano  dnj  Mcccc  Ixxiiij, 

Nr.  336  (218, b)  (Cat.  S.92):  Die  sog.  Penborgschen  Col- 
lectaneen,  eine  für  die  ostfriesische  Kirchen- und  Rechtsgeschichte 
des  16.  Jahrhs.  sehr  wichtige  Sammlung  meist  nd.  Stücke,  die  von 
dem  ostfriesischen  Geschichtsschreiber  Eggerik  Beninga  (f  1562) 
angelegt  und  von  seinen  nächsten  Nachkommen  fortgeführt  worden 
ist.  Eine  ausführliche  Beschreibung  des  Bandes  habe  ich  im  Jahrb. 
der  Gresellschaft  f.  bild.  Kunst  u.  vtl.  Altert,  zu  Emden,  Bd.  14 
(1902)  S.  177  ff.  gegeben. 

Nr.  346  (222^b)  (Cat.  S.  95):  130  Bl.  Pap.  in  4«,  16.  Jahrh. 
Ruhr.,  rote  Anfangsb.     Pappband  des  18.  Jahrhs. 

Deutsche  Auszüge  aus  dem  Lib er  Usuum  des  Cistercien- 
serordens.  Die  Sprache  der  Hs.  weist  auf  ein  Grrenzgebiet  von 
Niederfränkisch  und  westlichem  Westfälisch  hin  (in  der  ersten 
Hälfte  der  Hs.  vnde,  in  der  2.  überwiegend  ind]  überall  neit  st. 
nicht).  Anf.  Bl.  1*^:  Hir  legyt  dat  ordens  boych  vä  Cißercien  Jn  latij 
geheiten  Vfus  altoe  fame  ivaf  hijr  nae  gefchreuen  ßaet  yn  defen  hoyclc 
myffen  vn  vit  hoert  dat  to  dem  eirße  tvo  me  die  aduet  halden  fal,  —  BEs 
eirßen  fönen  daeges  yn  der  aduet  fal  die  prophete  yfaias  angeheue 
tverden  to  der  mette  etc.  Diese  liturgischen  Stücke  gehen  bis  Bl. 
51',  dann  Bl.  52'*:  Hijr  hegynnen  die  ßatuten  des  Orders  Cißercienfis. 
ALs  dije  broder  dat  teycJce  to  der  metten  hoijrrent  foele  fij  op  ßaen 
Jnd  bereijt  foele  fij  in  gaen  in  die  hercke  etc.  Schlaß :  Ind  dar  na 
als  der  pfalm  Miferere  gefongen  is  fo  fal  men  fijnge  GVia  Kyrieleyfon 
2c^  Fr  nr  26-,,  dann  rot  et  ßc.  Angehängt  sind  2  Bll.  in  4P  und  3 
BU.  in  8°  mit  lat.  und  nd.  Regeln  und  Bestimmungen  von  jüngerer 
Hand;  das  erste  der  3  Octavbll.  ist  rubricierfc  und  mit  reich Uchen 
roten  Überschriften  versehen,  es  ist  das  Schlußblatt  einer  selb- 
ständigen Hs.  gewesen. 


22  C.  Borchling, 

Nr.  374  (237)  (Cat.  S.  llOf.):  Der  nd.  Katechismus  des 
Greorg  Stennebergk,  Pfarrers  der  löblichen  Stadt  Hardegsen, 
vor  de  eintfoldigen  prediger.  Datum  Hardege/fen  anno  1545.  Die  stark 
verhochdeutschte  Abschrift  ist  von  Ferd.  Cohrs  in  der  Zs.  f.  nds. 
Kirchengesch.,  Bd.  3  (1898),  S.  224—267  u.  Bd.  5  (1900),  S.  281-348 
abgedruckt  worden.     Vergl.  Scheller  Nr.  934. 

Nr.  390  (244, f)  (Cat.  S.  114 f.):  II  +  286  Bl.  Pap.  in  12^. 
E-ubr.,  rote  Überschriften  u.  Anfangsb.  In  stark  beschädigtem 
Holzbande,  auf  dem  Schnitt:  ACAD.  DTJISB. 

Nd.  Andachten  und  Gebete,  in  einem  westlichen  Dialekte. 
Bl.  I  leer,  Bl.  n""  ein  unrubriciertes  nd.  Gebet. 

1.  Bl.  1»^— 23^:  Die  100  Artikel  vom  Leiden  Christi, 
auf  die  Wochentage  verteilt  und  mit  der  Compassio  b.  virg,  zu- 
sammengearbeitet; vgl.  Bericht  III,  S.  95.  Anf. :  Hir  begint  de 
hondert  articulen  van  den  lyden  vnfes  here.  EYa  ewighe  ivyfh*  godes 
ghenedyghe  here  ihefu  xpi  ich  vormane  dy  hude  vä  al  myne  herte  des 
lydens  etc.  Schluß:  Daer  en  envoldich  tvefen  dreuoldich  in  den  per- 
fonen  regnert  en  almechtich  god  vader  föne  vfi  hillige  gheß  Arne. 

2.  Bl.  23'" — 26^:  Hir  hegint  de  feuen  worde  de  vnfe  leue  her 
Jhüs  fpracJc  an  den  cruce.     Bl.  27.  28  leer. 

Unter  den  folgenden  Gebeten  und  Andachten  hebe  ich  hervor : 

3.  Bl.  29^^:  Die  s.  g.  Bede  Gregorii.  0  here  ihefu  xpe  ick 
anhede  dy  an  den  cruce  hanghende  etc.,  vgl.  Bericht  III,  S.  24.  46  u.  ö. 

4.  Bl.  43' — 52'":  de  golden  letanie  vanden  liden  vnfes  leuen 
Jieren. 

5.  Bl.  55' — 66^:  de  zeuen  pfalme  van  vnfer  leuen  vrouwen. 

6.  Bl.  67'— 71':  7  Paternoster  auf  die  Passion. 

7.  Bl.  71* — 78*:  vnfer  leuen  vrowen  hlifchop  vp  pa/fche  dach. 

8.  Bl.  79'"*:  vnfer  leuen  (vrouwen)  worde  de  fe  to  eren  leuen 
kynds  fprak  vnder  den  cruce  ...  0  Vloiende  fonteyne  d'  ewicheit  wo 
bißii  alduq  vordroghet  etc.,  vgl.  Bericht  II,  S.  37.  47;  III,  S.  27. 

9.  Bl.  91'— 153':  Vnfer  leuen  vrouwe  mantel.  ICk  böge 
myne  knee  vor  de  werden  Joncferen  marie  etc.  Schluß :  to  der  vroude 
des  hemels  AMEN. 

10.  Bl.  153' — 163*:  De  vifteyn  pater  noßer  vande  liden  vnfes 
leue  here.  Myne  feie  bcnedie  den  heren  in  allen  ßeden  etc.  Schluß  : 
dor  de  vnentliken  werlt  der  werlde   Arno.     Vgl.  Bericht  III,   S.  46. 

11.  Bl.  164'— 179*:  Die  7  Bußpsalmen  u.  a.  Seelengebete. 

12.  Bl.  181'— 212':  Hijr  begynnen  de  Antijffen  Vä  den  hilligen 
Vnde  erß  van  funte  Andres  vnde  fo  Vort  Van  den  anderen  hilUgen, 
schließt  mit  der  hl.  Cecilia. 


Mittelniederdeutsche  Handscliriften :  Bonn.  23 

13.  Bl.  215"^:  der  iverdigen  hilUgen  moder  [ante  Annen  cren- 
felcen. 

14.  Bl.  227'" — 238^:  de  dorne  crone  vnfes  leue  here  Jhefu 
crißi. 

15.  Bl.  251'' — 275^:  de  ver  vn  dertich  Myferere  vor  de  Zelen; 
dann  Sacramentsgebete,  als  letztes  Bl.  283' — 286'':  Eyn  gebet  van 
den  zoten  Namen  ihüs. 

Nr.  408  (98,a)  (Cat.  S.  120):  185  Bl.  Pap.  in  Fol.,  Mitte  16. 
Jahrhs.,  auf  dem  Einbände  vorn  ein  H,  D.,  hinten  1629  aufgepreßt. 
Geschenk  von  Sibylla  Mertens-Schaaffhausen  1836. 

Abschrift  der  Cronica  der  Jiillyg''  Stadt  Coelle,  die  1499  bei  Joh. 
Koelhoif  in  Cöln  gedruckt  wurde.  Die  Bonner  U.-B.  besitzt  auch 
ein  Exemplar  des  Druckes  (Vouillieme  S.  53  Nr.  326).  Die  Ab- 
schrift geht  nur  bis  in  den  2.  Teil  des  2.  Buchs  und  schließt  Bl. 
178"^  mit  Constantin  IV,  dem  63.  römischen  Kaiser :  Älfo  na  doide 
des  Tceifers  Eraclij  (vgl.  den  alten  Druck  Bl.  Ci  und  Cardauns'  Aus- 
gabe, Deutsche  Städtechroniken  Bd.  13,  S.  394    [Constantin  III !]). 

Nr.  421  (99, c)  (Cat.  S.  124):  Hd.  Abschrift  von  Geert  v. 
d.  Schuerens  Clevischer  Chronik.  Vgl.  unten  Cleve.  An- 
gehängt ist  Bl.  HO"" — 118^:  Ahhumpft  der  alten  Herrn  zu  Kulen- 
hurg  (800 — ca.  1583).  Die  Hs.  stammt  noch  aus  dem  Ende  des 
16.  Jahrhs. 

Nr.  447  (113,b)  (Cat.  S.  131):  Hd.  Abschrift  von  Arnoldi 
de  Harff  Itinerarium  in  terram  sanctam,  geschrieben  durch  Pe- 
trum  Ganß  vonn  Hattingen  1591,  in  Folio.  Das  ndrh.  Original  ist 
herausgegeben  von  E.  von  Groote,  Cöln  1860. 

Nr.  463  (256, a)  (Cat.  S.  138):  358  Bl.  Pap.  in  Fol.,  17.  Jahrh. 
Sammlung  stadtcölnischer  historischer  und  juristischer  Aufzeichnun- 
gen, in  völlig  verhochdeutschter  Sprache.  Eine  Inhaltsangabe  des 
Bandes,  die  vorn  drinsteht,  ist  in  Staenders  Catalogus  abgedruckt. 
Ich  erwähne  daraus  nur  Bl.  319"* — 326''  die  Reimchronik  über 
die  Unruhen  von  1481  (vgl.  Cardauns,  Deutsche  Städte-Chroniken 
14,  S.  945 ff.),  und  das  historische  Lied  auf  den  Aufruhr  von 
1513  Bl.  353^—354»^  (noch  nicht  bei  Liliencron  III,  S.  106  ff.). 
Die  prosaischen  Berichte  über  diese  beiden  Ereignisse  finden  sich 
Bl.  306^—318^  (nebst  352"^— 353^,  resp.  Bl.  165^— 197\  Sonstige 
gereimte  Stücke,  die  aber  wie  das  Lied  von  1513  nicht  mehr  auf 
nd.  Vorlagen  zurückgehen,  noch  Bl.  22^  {Die  ivairheit  iß  gefchlagen 
todt  4  Z.;  Bl.  17^^  2  Sprüche  auf  Cöln;  Bl.  355^^:  Ein  vermanunge 
zu  eindrechtigkeit. 


24  C.  Borchling, 

Xr.  464  (256,b)  (Cat.  S.  138):  Cölnisclie  Rechte  und 
Verordnungen  in  einer  hd.  Abschrift  des  17.  Jahrhs.  E  libris  aca- 
demiae  Duishirgensis. 

.  Nr.  466  (99, e)  (Cat.  S.  139):  472  S.  Pap.  in  4«,  2.  Hälfte  16. 
Jahrhs.  Nur  das  von  Hand  1  geschriebene  ist  rubriciert  und  hat 
rote  Überschriften  u.  Anfangsb.  In  altem  gepreßtem  Lederbande, 
die  beiden  Schließen  abgerissen.  —  Innenseite  des  Vorderdeckels: 
DHt  Boeck  horeth  my  Warneke  Winßmän  vnde  js  my  gefchennketh 
van  miner  fruwen  moder  1580.  —  Aus  der  Erbschaft  von  Joh. 
Christian  Hasse  1831  erkauft. 

1.  S.  1 — 32  (Hand  1) :  Die  Privilegien  der  Stadt  Hamburg  mit 
kurzer  historischer  Einleitung,  wie  sie  das  1497  revidierte  Ham- 
burger Stadtbuch  eröffnen.  Anf.:  Wo  Hamhorch  in  Eynn  gekamen 
etc.     S.  33 — 36  leer. 

2.  S.  37—332  (Hand  2):  Das  Hamburger  Stadtbuch  von 
1497.  Titel  S.  37:  Varm  ordineringe  vnnde  gJiefcliyck  der  hogeßen 
oitericheyt  duffzer  erentrykenn  ßadt  Hamhorch.  S.  283  ff.  Register. 
S.  239-244  und  333—338  leer. 

3.  S.  339— 372  (Handl):  Eyne  körte  Cronica  duffer  Stede 
vnd  We ndefchen  lande  Anno  viii %  angefangenn.  Anf. :  Is  to 
wetende  vor  erfte  Bat  in  deffenn  landen  do  de  Heiden  noch  lierfchop- 
peden  dut  Wickbilde  Buchhun  an  ivendefcher  fprake  genomet  werdt. 
Vgl.  Lappenberg,  Hamburgische  Chroniken  in  nds.  Sprache,  Hbg. 
1861,  Nr.  VI  und  Bericht  II,  S.  50.  68;  III,  S.  100.  Die  Hs.  schließt 
mit  1533:  De  vorlenene  vns  fyne  gnade.     Amenn. 

Xr.  467  (257)  (Cat.  S.  139):  Bremer  Statuten  in  einer 
stark  verhochdeutschten  Abschrift  des  18.  Jahrhs. 

Nr.  468  (257 v,a)  (Cat.  S.  139f.):  Hd.  Abschriften  des  18. 
Jahrhs.  der  Stadtrechte  von  Hadersleben  und  Eckern- 
förde und  des  Fehmarschen  Landrechts;  dazu  die  dänische 
Flensburger  Skra. 

Nr.  469  (257  v,b)  (Cat.  S.  140):  229  Bl.  Pap.  in  4^  Bl.  4—142 
von  Hand  1  vor  1588,  Bl.  143  ff.  Hand  2  vom  Anf.  17.  Jahrhs. 
Auf  der  Vorderseite  des  alten  Einbands  eingeschnitten :  HIN  RICK 
V,  MERFELT,  auf  dem  1  Hinter deckel:  ANNO  1588. 

Nd.  Flensburger  Rechte.  Vorgebunden  ist  ein  Druck: 
Friederichen  des  andern  . . .  LandtgerichtslOrdnung   Hamburg  1573. 

1.  Bl.  1'— 58'":  Das  Stadtrecht  in  der  Erneuerung  von  1515. 
Bl.  1'— 12^  Register  über  die  133  Abschnitte,  Bl.  1—3  von  jüngerer 
Hand  ergänzt.     Anf.  Bl.  14^:   Wat  dat  Wiff  na  crem  Manne  Ervett. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Bonn.  25 

2.  Bl.  58^— 88^•  Die  Ordinanz,  in  30  Capp.  Bl.  58^— 60^  Regi- 
ster. Bl.  89"^  RatsbescUuß  von  1570.  Bl.  90'  und  90^— 91^^  die 
königliclien  Confirmationen  des  Stadtrechts  von  1526  u.  1558. 

3.  Bl.  91^ — 93"^:  Der  Flenshorger  Olde  wilJcor  vnd  heleuinge, 

4.  Bl.  93'^"'':  Eines  Erbaren  Bades  Sentenfie  den  Boepge feilen 
alhir  belangende,  vom  2.  Dec.  1569. 

5.  Bl.  g^«-— 95^:  Van  derMunte;  hinter  Bl.  95  sind  6  Bll.  her- 
ausgerissen mit  dem  Schlüsse  von  5)  und  dem  Anfange  von  6). 

6.  Bl.  96' — 127^:  Van  waterlop  vnd  Strome  Molendam  vnd  viß- 
dicTce,  in  62  Abschnitten.  Bl.  96'' — 99''  Register.  Abgedruckt  bei 
Westphalen,  Monum.  inedita,  Bd.  4,  S.  1876—1898;  es  sind  die 
sog.  Artikel  Thord  Degnes  zum  Jütischen  Lowbock,  vgl.  den  däni- 
schen Text  bei  P.  G.  Thorsen,  De  med  Jydske  Lov  besleegtede 
Stadsretter  (Kopenh.  1855)  S.  259—276. 

7.  Bl.  129^^— 142^•  Schiffrecht  in  9  Artikeln.  Anf.:  Welcher 
Schippbraken  gndt  vor  tvrack  tho  reJcenenn. 

8.  Bl.  MS'-— 229^^  (Hand  2):  Die  neue  Ordonanz  von  1600,  hd. 
Eine  1545  beendigte  Hs.  des  Mensburger  Stadtrechts  hab  ich  Be- 
richt II,  S.  157  angeführt.  Die  Haupths.  der  älteren  nd.  Fassung, 
eine  Pergamenths.  von  1492  (Scheller  Nr.  451),  ist  im  J.  1904  vom 
Kgl.  Staatsarchiv  zu  Schleswig  an  das  Kunstgewerbe-Museum  zu 
Flensburg  zurückgegeben  worden  (Mitteilung  Dr.  Grabers  in  Posen). 

Nr.  479  (286)  (Cat.  S.  143):  VH-318  Bl.  Pap.  in  4»,  1602 
— 1605  von  Johannis  Antonij  (in  Hamburg?)  geschrieben.  Schweins- 
lederband des  17.  Jahrhs. 

Alchymisch-medicinische  Tr  actate  in  einem  stark  nid. 
gefärbten  Nd.  Bd  I'^:  Johannis  Antonij  Liber  medici.  Anno  1602. 
Bb  xxviii  maij.  Bl.  II'':  Hijer  beginndt  de  Begißer  oder  taeffel  van 
deffe  boeche  naede  AlpJiabeta,  bis  Bl.  YI^.     Dann: 

1.  Bl.  l'" — 200'' :  Hier  Begint  Datt  BoecJc  der  bereidinge  der 
quintce  effentice  oder  viftB  Wefentheit  nader  Leer  der  Jconß  AlcM- 
miam  oder  fpargerica.  Es  ist  ein  halb  alchy mistisch,  halb  medici- 
nisches  Werk,  das  in  mehrere  Unterabteilungen  zerfällt.  Anf.: 
Alcool  vini  vel  fpiriti  vini,  —  jR^  vini  albi  vel  Buhi  electi  der  gaer 
niett  geeßget  is  tveder  toe  veele  noch  toe  iveinich  etc.  Schluß :  en  voertt 
geapliciert  gelijck  fidcks  geboertt,  —  Joannes  Antonij  Cirurghus  mea 
manu  propria  Anno  1604  Menß  Aprillis. 


1)  Das  wortschließende  -en  ist  in  dieser  Hs.  sehr  häufig  durch  e,  bezeichnet, 
ich  gebe  es  im  Texte  durch  e  wieder,  das  selbst  fast  gar  nicht  vorkommt. 


26  C.  Borchling, 

2.  Bl.  200^— 201'^:  Vnclerrichtinge  lioe  hett  fijch  geboert  toe  holde 
Jnden  Proeue  MaecJce  tott  Hamborck.  Anf. :  De  Erße  vraghe.  Heer 
Olderman  vergunt  mij  datt  viiir  toe  mache  etc.  Schluß :  Heer  Older- 
man  hier  ouerantworde  ich  Juw  meyn  heenpiduer.  Der  Geselle  muß 
mehrere  Salben  und  Pflaster  als  sein  Probestück  anfertigen.  — 
Bl.  202 — 216  sind  mit  alchymis tischen  Nachträgen  mehrerer  Hände 
angefüllt. 

3.  Bl.  217'' — 231^:  Lat.-nd.  Verzeichnis  der  alchymistischen  und 
medicinischen  Fachwörter.  Anf. :  Jndex  Latinarü.  Arthemißa  hiuoet, 
Schluß :  Zimbren  (?)  Cruißivortel. 

4.  Bl.  232^—318':  Wundarznei.  Den  NuttelicJce  Ende  ivaer- 
achtige  Befchriuinge  Der  Rechte  Cirurgie  oder  Wontzartznei  tegö 
alle  gebreke  Des  menfchWke  Corpers  oder  lichaems.  Das  Werk  zer- 
fällt in  6  Teile  zu  164  Capp.  Schluß  Bl.  317':  datt  du  hem  fijn 
bekominge  niett  geue  darfß.  (ßl.  318"^)  Hier  mett  foe  iville  wij  ditt 
boeck  beflut^  Eü  volbrachtt  hebbe  in  de  ere  godtt  des  almechtige  de 
vns  ivider  voertae  will  verlene  fin  gratie  en  genade  daer  toe  vns  helpe 
de  vader  de  foen  en  hillige  geeß.  amen,  —  Joannes  Antoni  Alias 
Felgrimus  1605  noiiembris, 

Nr.  752  (249, a)  (Cat.  S.  196 f.):  363  Bl.  Pap.  (mit  einigen 
Pergbll.  untermischt)  in  8^,  von  mehreren  Händen  unter  einer 
Oberleitung  um  1500  geschrieben.  Ruhr,  rote  Überschr.  u.  Anfangsb., 
größere  mehrfarbige  Initialen  auf  mehrfarbig  ausgemaltem  Grrunde, 
z.  T.  mit  Randleiste,  Bl.  1'.  97^  107^  168'-.  199^  301^  341^  360^ 
In  modernem  Pappbande. 

Nd.  Erbauungsbuch  in  einem  Dialekte  des  westlichen 
Westfalens. 

1.  Bl.  1"^— 96':  Das  Lob  der  hl.  Dreifaltigkeit,  eine 
Andacht  in  der  Form  von  Lobpsalmen,  26  an  Gott  Vater,  40  an 
Jesus  (seinem  Leben  folgend),  Maria  und  den  hl.  Greist,  ein  Ab- 
schnitt als  Beschluß.  Anf.:  Hijr  begint  ey  fuuerlick  loff  van  der 
gloriosen  hilligen  dreuoldicheit  hir  bidde  wy  gode  vnd  begeren  dat  lie 
vns  verliene  vnd  geue  grade  em  otmodelike  to  lauen  vnd  to  verheuen 
mit  ßediger  andacht  vü  vuricheit  des  herten.  0  Sche(p)per  (al)re 
creatuere  etc.  Schluß :  Ick  bidde  dy  Heue  he''  teilt  doch  mi  armB  fun- 
digB  menfche  (dahinter  ein  Platz  freigelassen)  vn  alle  N,  genedich 
vn  barmhertich  fin.  Arne.  —  Einen  „Psalter  der  hl.  Dreifaltigkeit** 
enthält  auch  Wolfenbüttel  -  Heimst.  1180,  Bl.  69-^—100^  (v.  Heine- 
mann III,  95  Nr.  1288);  die  Bericht  III,  S.  243  erwähnte  Andacht 
des  gleichen  Titels  ist  dagegen  ein  Marienpsalter. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Bonn.  27 

2.  Bl.  G?"-— 107'^(Hand2):  G-ründonnerstagsandacht.  Anf.: 
Hijr  hegynt  de  honyckuloende  norde  de  vnfe  lieue  here  fpacJc  (!)  in  den 
auet.  VOer  de  feßdagen  van  pafche  iväte  Jefus  wuße  datfyn  ver  quam 
dat  he  gaen  folde  van  deffer  iverlt  to  de  vader  etc.  Schluß:  vp  dat 
de  myne  dar  du  my  medde  myneß  in  eni  fy  vnd  ich  in  em, 

3.  Bl.  107>^— 167^  (Hand  3  u.  4):  Osterandacht.  Anf.:  DYt 
fynt  feer  fuuerlihe  Gepynfe  van  den  mynenlike  apenharygen  des  glo- 
riofe  oßerdages.  De  ierße  wu  vnfe  lieue  here  fynre  lieue  moder  apen- 
harde  myt  groter  clarheit  vn  vroude.  (Bl.  107^)  0  Salicheit  vn  enige 
troß  mynre  fielen  etc.  Schluß:  mit  dine  hillige  facramet  heueßiget. 
Arne. 

4.  Bl.  168'^— 198^  (Hand  5) :  Ancelmus,  Stimulus  amoris, 
übersetzt  von  F,  J,  H»  (=  Frater  Johannes  Holtmans  ?).  Anf. : 
Hijr  JBegynt  eyn  fpygel  d^  euangelifche  fermös  dar  me  fchouen  (verb. 
in  fchomven)  mach  myt  dem  ynivedyge  de  here  Jefum  chriße  gebare  ge- 
ßorue  verrefe  vn  anders  genomet  de  precJcel  der  Hefte  ancelmus  auer 
gefat  van  F.  J.  H.  lEfum  nafarenum  van  den  ioden  vnfchiddelike 
verdomet  van  den  heidenen  tvredelike  gecrucet  fyn  wy  chrißgelouygen 
erende  myt  gotliJcen  denße.  Schluß  des  angehängten  Gebetes:  In 
ene  vullencomene  verlosynge  vn  lote  Amen.  —  In  welchem  Verhält- 
nisse steht  dieses  Werk  zu  dem  „Stimulus  amoris"  des  Bonaven- 
tura, von  dem  eine  nd.  Übersetzung  in  Wolfenbüttel-Helmst.  863 
(v.  Heinemann  II,  268  Nr.  962)  vorliegt? 

5.  Bl.  199'— 300^:  (wie  alles  Folgende  von  Hand  1):  St.  Au- 
gustinus Soliloquium,  nd.  Anf.:  Hijr  hegynt  de  enelilce  fprake 
vnfes  hilligen  vaders  Agußynus  de  he  myt  god  hadde.  0  Myn  here 
vn  my  god  vn  my  hekenre  de  my  vn  alle  dync  in  di  felue  heheneß  etc. 
39  Capp.  sind  gezählt.  Schluß:  to  dinre  ere  vn  mijnre  falicU  Arne, 
Gedecket  myre  in  itv  gehet  a.v.n.  —  Eine  ndrh.  Hs.  des  Werkes  in 
Münster,  Paulina  Nr.  20(372),  Bl.  20^^— 63\ 

6.  Bl.  301'^— 345^  St.  Augustinus  Handbuch,  nd.  Anf.: 
HYr  hegynt  füte  Augußynus  hanthock  dat  ierße  capytel.  WAnt  tvij 
int  myddel  der  ßricke  gefat  fyn  etc.  37  Capp.  sind  gezählt.  Schluß : 
hent  ick  ingae  in  de  vroude  mynnes  heren  ihhi  xpe  Amen.  Andere 
nd.  Hss.  des  Werkes  habe  ich  Bericht  I,  S.  104  aufgeführt,  9  mnld. 
Hss.  zählt  W.  de  Vreese,  De  Hss.  von  J.  van  Euusbroecs  Werken 
II,  S.  527  N.  4  auf,  wo  auch  die  Bonner  Hs.  erwähnt  wird.  Dazu 
noch  Groningen,  Univ.-Bibl.,  Pro  excol.  Nr.  8,  Bl.  5^—76'  (Brug- 
mans  S.  288). 

7.  Bl.  345^ — 359"^:  Dyt  is  de  enelihe  fprake  des  ahhetes 
Egeherte  de  he  myt  gode  plach  to  hehhe  feer  geuochlick  to  lefen.  Der 
Anfang  ist  mit  einem  Blattverluste  zwischen  Bl.  345/346  verloren 


28  C.  Borchling, 

gegangen,  Bl.  346'  beginnt:  vroude  0  wu  fal  ich  myn  herte  vntholden 
möge  dcUtet  dij  nicht  en  myne  etc.  Schluß:  fo  laet  myn  herte  dltijt 
bernen  in  dij  Anten. 

8.  Bl.  SSQ'^-^ :  Kleine  Merkworte.  Merche  dyt  ival.  Nu  les  vn 
weder  les  alle  de  fchrifte  etc.  bis:  ival  ein  de  dij  nwghen  hefchouwen 
in  der  ewicheit  Amen. 

9.  Bl.  SeO«-— 363^:  Christi  Predigt  an  die  sündige 
Menschheit.  Anf. :  Vnfe  liere  Jefus  chriß^  heßraffet  der  menfcJie 
dwafheit  vn  vraget  de  fache  ere  vnachfemlieit  vn  blyntJiK  NA  den  male 
d<it  mij  allene  fynt  alle  gudere  de  in  der  groiender  erde  fijnt  oft  in 
den  tvijden  liemele  vntlwlden  werden  Segget  my  o  gy  ßerflihe  menfclien 
watt  divaefheit  heßrichet  iu  etc.  Schluß :  fo  folle  gij  nu  ftind*  ende  in 
ewich*  folais  liebbe  vn  vermahet  werden  Amen. 

10.  Bl.  363^:  hernadus  fecht.  0  hemelfclie  vaderlant  datier  hoge 
vn  vid  ivelde  is  na  dy  verlanget  my  tut  deffe  daele  der  träne  bis : 
van  eive  to  ewe  follen  fe  dy  lauen  Amen. 

Nr.  814  (256  d)  (Cat.  S.  208):  235  Bl.  Pap.  in  Fol.,  1.  Hälfte 
16.  Jahrhs.     „Emtus  ex  bibl.  Boeckingiana". 

Stadtcölnische  Verordnungen  und  Rechte,  mit  vor- 
hergeh. Register.     Sprache  schon  stark  verhochdeutscht. 

Nr.  815(288)(Cat.ebend.):  12B1.  Perg.in4o,  als  Bl. 7-18 bez. 

Eyn  ordenonge  orfpr unehlichen  angehauen  van  allen  gaffelknecJden 
in  Coellen  vnd  dat  zo  loue  vnd  zo  eren  der  louelicher  JBroderfchafft 
des  lieuen  fent  Salvator  zo  den  Augußinen  hynnen  coelne.  Geschrieben 
1559  von  Laurens  Koch. 

Für  die  liicnnabeln  der  Universitäts-Bibl.  habe  ich  nur  auf 
den  ausgezeichneten  Katalog  von  Voulli^me  ^)  zu  verweisen. 


Bonn,  Kreisbibliothek. 

Nr.  768  (vgl.  den  hsl.  Katalog  der  Bibl.  S.  439  unter  Acces- 
sionsnummer 768):  91  beschr.  Bl.  Pap.  in  4<*,  16.  Jahrh.  Ruhr., 
Initialen.  Im  alten  Lederband  mit  Holz  deckein,  Rücken  erneuert. 
Aus  Kloster  Marienforst. 

Ndrh.  geistliche  Ordensregeln  und  Tractate. 

1.  Bl.  1'— 10^:  Lat.  Kalendarium. 


1)  E.  VouUidme,  Die  Inkunabeln   der  Kgl.  Universitäts-Bibliotliek   zu  Bonn 
(=  Centralbl.  f.  Bibliothekswesen,  Beiheft  13),  Leipzig  1894. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Bonn.    Calbe.  29 

2.  Bl.  11^^-34^:  Die  Ordensregel  vom  hl.  Salvator.  Anf,: 
Hie  begynt  de  Eegel  des  gefuntmechers  de  he  geoffenhairt  Mit  Sent 
hirgitten  zo  ere  fynre  Heuer  moder  Marie.  Van  Ooitmodicheit  Hey- 
nicheit  ind  Armoit,  Bat  eirße  Capit.  DAt  hegyn  dis  Ordes  ind  des 
Jieils  is  tvairaftige  OitmodieJieit  Jnd  Füre  reynicheit  Jnd  ouch  wilUcTi 
Armoit  Bair  vm  in  is  nemant  georloft  eyt  eygens  zo  Jiane  etc.  24 
Capitel. 

3.  Bl.  35'-— 60^:  Eine  Erklärung  derselben  Eegel.  Hie 
legynne  de  tzofetzüge  des  Eir werdige  vaders  her  Feters  prioris  vp  de 
reget  Saluatoris  tzo  de  eirße  vä  de  grade  ind  tzeichen  d*  gewairre 
oitmodicheit.  Bat  eirße  capittel,  GE  (1.  BE)  ivair  oitmoedicheit  is 
got  zo  vntzeyn  in  alle  ßede  in  tzyde  den  eygen  wille  neit  lieff  zo 
haue  etc. 

4.  Bl.  60^— 68^:  9  Offenbarungen  der  hl.  Birgitte  über 
einzelne  Punkte  der  Eegel.  Anf. :  Hie  legynne  de  offenharüge  vp  de 
vurfchreue  gefetze  vä  de  orgelen  neit  zo  haue  de  eirße  offenharüge, 
Chrißus  fpricht  zo  fynre  hruyt  etc.  Als  10.  Offenbarung  ist  ange- 
hängt: Her  na  volget  de  ynfetzung  vp  Ave  maris  ßella  dat  me  all 
dage  fynge  fal  na  de  vefperen. 

5.  Bl.  69^^—81^:  Mystische  Auslegung  der  Eegel.  Anf.: 
Wie  ihüs  fyne  hilge  Regide  halt  feluer  gefproche  zo  fent  Birgitte  ind 
de  fache  wair  vm  ßeit  in  deffe  Ambegynne,  Jhefus  xpus  god  ind  mynfche 
fprach  zo  fynre  vßerTiorenre  hruyt  dy/fe  wort  etc.  Die  Eegel  wird 
mit  einem  Weingarten  verglichen.  A.  E.  diverse  Berichte  über 
Privilegien. 

6.  Bl.  81'" — 91'':  Augustinerregel.  Anf.:  Hie  hegynt  de 
Regel  vns  hilgen  vaders  fcti  Augußini,  ALre  lieff ße  hroeder  vur  alle 
dijngen  werde  got  lieff  gehait  ind  dair  na  der  neyße  etc.,  im  ganzen 
7  Capitel.  Schluß:  Jnd  fal  fich  vur  dat  zoJcomede  hoede  ind  hyden 
dat  ym  fyn  myfdait  vgeue  werde,  ind  dat  ye  in  geyn  helcorunge  inge- 
leyt  in  werde.  Amen.  —  Vgl.  unten  zu  Coblenz,  Gymnasium  Nr. 
232,  wo  ich  die  Literatur  angebe. 


Calbe  a.  d.  unteren  Milde, 
im  Besitze  des  Herrn  Superintendenten  Müller. 

151  Bl.  Pap.  in  kl.  8«  (14,2  x  10,5  cm),  von  zwei  Händen  in 
fester  nds.  Cursive  der  Mitte  bis  2.  Hälfte  15.  Jahrhs.  gleichzeitig 
geschrieben.  Der  2.  Schreiber  hat  nur  Bl.  37—80  (=  Lage  4—7) 
geschrieben,  er  nennt  sich  Bl.  80':  nycola9  emeda  fcpfit.  20—25 
durchl.  Zeilen.     Eubriciert,    rote  Überschriften   u.   einf.  Anfangsb. 


30  C-  Borchling, 

In  einen  einfach  gepreßten  überfassenden  Lederdeckel  des  16.  Jahrhs. 
geheftet,  Messingschließhaken.  —  Frühere  Besitzer  (vgl.  das  Per- 
gamentvorsetzbl.  vorn  in  der  Hs.) :  H.  v.  d.  Hardt  1688.  —  HeinzeU 
mann  (19.  Jahrh.). 

Sammelband  asketischer  und  erbaulicher  Stücke, 
in  einem  schwach  westlich  gefärbten  mnd.  Dialekte. 

1.  Bl.  !••— 57^:  Die  Ars  moriendi  des  Dietrich  Engel- 
h  u  s  e  n.  Unter  den  Bericht  III,  S.  37  aufgezählten  Handschriften 
des  Werkes  steht  unserer  Hs.  am  nächsten  Wolfenb.-Helmst.  1189 
(vgl.  a.  a.  0.).  Anf.  Bl.  1^:  (rot)  Hijr  begint  de  hinß  to  ßeruene. 
BAervme  dat  van  vnwetenJwyt  weghene  der  Jcunß  wal  tho  ßeruene 
velen  duncket  nicht  allene  den  leyen  meer  och  den  gheißUhen  lüde  de 
ganch  des  doedes  van  deßen  yamerliken  eilende  fwaer  ver  verlieh  vnde 
gans  grefelick  tvefen  etc.  etc.  Deße  materie  lieuet  fees  deele  Dat  eirße 
deel  ys  van  den  loiie  vnde  pryfe  des  doedes  vnde  van  der  hunß  ival 
tlw  ßeruene  Bat  ander  deyl  ys  van  der  hecoringhe  der  menfchen  de 
daer  (Bl.  1^)  ßeruen  Dat  derde  deel  fynt  vraghen  de  men  den  hranchen 
vragliet  Dat  veerde  deel  fynt  vnderwyßnghe  vn  lere  myt  ynnighen 
gJwbeden  der  men  den  hranchen  vermanet  Dat  vijffte  deel  fynt  toher- 
dinglie  vnde  ßerhinghe  Dat  feße  deel  fynt  ynnighe  ghebede  to  lefene 
euer  de  hranchen  de  in  eren  doet  ßryde  fynt  van  enone  erer  früde 
myt  andacht  vn  grof  ynicheit.  —  NAe  den  male  dat  manch  allen 
dinghen  de  daer  grefelijch  fynt  de  doet  des  lychames  aller  grefelicheit 
ys  etc.  Andere  Hss.  des  Werkes  haben  nur  5  Teile  der  Sterbe- 
kunst, indem  Teil  5  u.  6  zusammenfallen.  Bl.  SS""  wird  ein  anderer 
Titel  des  Werkes  genannt:  Of  wes  me  vor  eme  leß  in  fyne  doet 
ßrijde  vte  deffen  bohe  dat  dar  ys  ghelieten  dat  boeck  der  leße  noet, 
—  Bl.  49'^ff.  ist  eine  Andacht  von  den  „Drei  Paternostern" 
eingelegt,  die  auch  selbständig  vorkommt,  vgl.  z.  B.  A.  Eeifferscheid, 
Emder  Jahrb.  14  (1902)  S.  5 f.  Anf.:  HYR  na  ys  yo  to  tvetene  dat 
eyns  een  pawes  yn  fyne  leßen  lach  de  vraghede  fyme  cappellane  de 
gaer  ynnych  was  vnde  den  he  feer  leef  hadde  ivar  mcde  he  eme  na 
fynen  dode  helpen  wolde  etc.  Die  3  ausführlichen  Paternoster  sind 
Bl.  51' ff.  der  empfehlenden  Einleitung  angehängt,  es  sind  Passions- 
andachten für  die  Todesstunde.  Schluß  Bl.  55':  De  du  myt  den 
vad'  vnde  de  hilge  gheeße  leueß  vnde  herfcopeß  god  yn  ewycheit  Arne. 
Darauf  folgt  unmittelbar  die  beflutinghe  de/fes  bokes  edder  deffer  küß 
to  ßeruene.  Schluß  des  Werkes  Bl.  57'':  vp  dat  een  ytlich  alfo  ßerue 
dat  he  bliue  des  hemels  erue  Des  lielpe  vns  god  de  here  alleen  De  daer 
leuet  vnde  lieerfcopet  jümermere  Amen. 

2.  Bl.  57^—69':  Von  drei  Worten,  ein  Anhang  der  Sterbe- 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Calbe.  31 

kunst;  vgl.  Wolfenb.-Helmst.  1189.  Anf.:  SO  ive  gherne  wyl  tvete 
tvo  he  int  ghemeyne  daghelix  leue  fole  dat  he  van  eme  de  doet  humpt 
des  de  fekerer  ßeruen  moghe  De  (Bl.  öS"")  fal  nv  tvete  dat  me  vynt 
hefereue  yn  der  hillighen  fcrift  alfo  och  de  meyßer  iohänes  vä  gerfano 
tef linder  fcriuet  vä  drien  tvorde  etc.  Schluß  Bl.  59^ :  wante  fo  mach 
he  ficJc  werliken  yn  der  genade  godes  tveten  vnde  mach  ewichlike  falich 
weerde.    AMEN.    Bl.  60  leer. 

3.  Bl.  61''— SO"":  Eine  gemeine  Beichte  des  Mag.  Andreas 
von  Hispanien.  Über  den  Verfasser,  der  gewöhnlich  Andreas 
de  Escobar  genannt  wird,  vgl.  v.  Schulte,  Gesch.  der  Quellen  u. 
d.  Lit.  des  canon.  Rechts,  Bd.  2  (1877)  S.  439  f.  Sein  Modus  con- 
fitendi  in  alten  Drucken  bei  Hain  Nr.  997—1017.  Anf.  Bl.  ^V: 
AL  den  ghene  de  dar  hichtene  fynt  den  is  noet  eyne  gliemeyne  hicht 
Wecker  gliemeyne  hicht  is  fo  grote  macht  dat  fe  vnredelike  daghelikes 
füde  vor  delghet  vnde  de  doetlike  fiinde  dar  eyn  menfche  nicht  en 
dencket  de  Imlet  fe  äff  vnde  daer  vme  to  der  nutticheyt  der  ghener  de 
dar  hichtene  fynt  Jch  meßer  andreas  van  hyfpanyen  des  romefche  houes 
de  myneße  peniteciarius  eyn  arm  hyfcop  ordinis  fei  henedicti  gheefchet 
van  den  ghene  de  my  hychtene  weren  hehhe  ick  ghefamelt  deffe  ghemeyne 
hycht  vet  vele  fegghinghe  des  hillighen  vaders  myt  körten  worde  ivant 
ick  hehhe  to  male  duncker  ghefat  yn  myner  andere  groten  hycht  etc. 
Schluß  Bl.  80'':  vnde  yn  myner  hedrofniffe  en  heb  ick  nyne  facht- 
modicheit  ic.    Nycola9  emeda  fcpfit.   —   Bl.  80^  leer. 

4.  Bl.  81'' — 83'':  (rot)  Hijr  beginnet  de  feiie  tide  myt  d'  paf- 
ften^ eine  Andacht  auf  die  Zeit  von  der  Vesper  des  Gründonners- 
tags bis  zur  Complete  des  Karfreitags.  Gelegentlich  sind  Reime 
eingestreut.  Anf. :  TO  mendeldage  to  vefper  tijd  aller  creature  fpyfer 
wort  eyn  fpijfe  fyner  yungeren  etc.  Schluß  Bl.  83'" :  De  alre  dureße 
fchat  ivort  (Bl.  83"^)  bedecket  myt  ene  fware  ßene  alle  geloue  myne  vnde 
gude  hleeff  in  marien  allene. 

5.  Bl.  83^ — 87^^:  (rot)  Hijr  na  volget  de  x  gebode  godes,  ein 
Eeimgedicht  über  die  10  Gebote  von  128  V.  in  ungleich 
langen  Strophen.  Es  gehört  in  die  Gruppe  der  Bericht  III,  S.  29 
aufgezählten  Hss.  eines  Gedichts  über  die  10  Gebote,  das  in  seinen 
einzelnen  Niederschriften  starken  Überarbeitungen  ausgesetzt  ge- 
wesen ist.  Mit  unserer  Hs.  stimmt  am  genausten  überein  eine 
mnld.  Fassung  in  Berlin,  Kgl.  Bibl.,  v.  Arnswaldt  3109  Fol.,  vgl. 
A.  ßeifferscheid,  Nd.  Jb.  11  (1885)  S.  103.  Die  Verse  sind  nicht 
abgesetzt. 

Anfang:  0  Menfche  teyn  fint  der  gebode 
de  dy  gegeuen  van  gode 


32  C.  Borchling, 

dat  erße  gehudet  du  faß  mynen 
dine  god  vä  allen  fynen 
van  herten  vn  van  aller  macht 
So  lieiießu  dat  vullenhracJit 
ouer  an  deßen  feinen  gehode 
vorhudet  men  ock  de  affgode  etc. 

V.  3 — 6  gehören,  wie  die  verwandten  Fassungen  zeigen,  ursprüng- 
lich gamicht  zu  Grebot  I,  sondern  noch  zur  Einleitung.  Ohne  sie 
hat  Gebot  I  12  Zeilen,  ebenso  Gebot  II.  V.  VIII;  Gebot  UI  hat 
16,  IV  20,  VI.  IX  je  8,  vn  6  und  X  5  Z.  An  Gebot  X  schließt 
sich,  durch  den  Reim  mit  X,  5  gebunden  ein  Abschluß  von  11  Z.^ 
vgl.  Bl.  86': 

Jd  en  möge  rechter  wijs  vns  an  Icomen. 

dit  ßnt  hebbe  ich  recht  vernam^n 

de  teyn  gehode  de  got  gehoed 

to  holdene  vor  de  feie  doet  etc. 
bis:   de  fal  daer  myt  gode  leuen 

dat  moete  got  vns  allen  gheiien.     Amen. 
6.  Bl.  87"^— SS'":    Geistliches  Lied,   in  13  sechsz.  Strophen 
des  Schemas  2a  2a  2b  2c  2c  2b;   klingende  und  stumpfe  Reime 
gehen  bunt  durcheinander.     Verse  nicht  abgesetzt. 

1.  SOe  ive  is  gebunden  myt  fwaren  funden 

vnde  loes  wil  wefen 
an  ihefus  wunden  in  Jcorten  ßunden 

mach  he  genefen. 

2.  Des  ropet  vyl  zere  xpüs  der  here 

aldus  vä  herten 
van  mynen  drancke  genefet  de  Jcrancke 

van  alle  fmerten. 

3.  van  aller  pyn  gijfft  he  ock  tnedicyn 

myns  herte  hloet 
dat  vth  myner  ßjde  in  myne  liden 

vloet  als  en  vloet. 

4.  Ey  feie  tranck  drinck  deffen  dranck 

tot  yiiuj  falde 
(Bl.  87')  Botet  yiiwe  luß  vraget  nicht  wat  yd  koß 

gi  bliuet  beJmlden. 

5.  So  we  nu  drincket  deffen  dranck  de  fprinckt 

vth  myner  horß 
dS  fal  vergaen  al  funder  waen 

de  eivighe  dorß. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Calbe.  33 

6.  Comet  alle  drenchen  ich  wil  yu  fchenclce 

enen  drancJc  goer  (sie!)  goet 
vth  mynen  nap  myt  vtdlen  tap 

mys  herten  hloet. 

7.  willet  yu  voer  fynnen  gy  vynden  Mjr  binnS 

gaer  lußelijch 
den  dranck  der  mynnen  de  yu  doit  wynen 

dat  hemelricJc. 

8.  Comct  nu  wal  boelt  komet  ane  golt 

al  funder  ivaen 
ivant  nu  dat  vat  der  mynen  fcliat 

IS  vp  gedaen. 

9.  Ey  0ele  myn  drincM  deffen  ivyn 

beyde  yunck  vn  aelt 
tvefet  nicht  vorveert  ivat  gi  vorteert 

id  ys  betalt. 

10.  vnde  alle  dage  doit  yuwe  clage 
(Bl.  88'^)                        vp  dit  ryuer 

dan  funder  duncken  fo  werde  gi  dencken  (!) 

van  mynen  fcJiijr. 

11.  wan  yu  angeit  de  ivynt  ivreet 

myt  quader  dacht 
vlytet  yu  hijr  bynnen  gi  follen  vorwynne 

all  fyne  macht. 

12.  myne  wüde  deyp  daer  bloet  vth  leep 

dat  hefft  vorloß 

yuw  allen  vä  lyden  to  ewigen  tijden 

des  njt  getroß, 

13.  Des  falle  gy  loue  den  vader  hijr  bauen 

va  hemelrijck 
myt  groter  eer  yo  lenck  yo  meer 

vn  eivelijck. 

7.  Bl.  88^—92'^:  Kleinere  asketische  Stücke,  a)  Bit  fynt  de 
twelff  tekene  vn  dogede  des  leuedige  geißes  (de  leiie,  gaudium,  pax,  pa- 
ciencia  etc.);  b)  Bl.  89^:  Exempel  von  einem  Clerk  und  seiner  Gre- 
liebten  (YisionserzähluDg).  Anf. :  MEn  leß  vä  ene  clerke  vn  van 
ener  maget  de  mjck  (Bl.  89^)  malclc  anderen  leeff  hadden  in  ydeler 
wertliker  myne  etc.  Schluß  Bl.  90^:  vnde  do  verfclieen  fe-,  c)  Pas- 
sionsgebet. 

8.  Bl.  92'*— 116^:  (rot)  Wjr  begint  eyn  alfo  fote  gedechtniffe  der 
pafßen  xpt,  eine  ausführliclie  Passionsbetrachtung,  auf  die 
7  Tageszeiten  verteilt.     Es  ist  die  Contemplacio  bti 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Philolog.-histor.  Klasse.    1913.    Beiheft.  3 


34  C.  Borchling, 

Bernardi,  vgl.  z.  B.  Gießen,  Univ.-Bibl.  Nr.  693,  Bl.  1  (s.  u.) 
Anf. :  SEpcies  in  die  laudem  dixi  tibi  doonine.  Dauid  de  profete  de 
de  paffie  vnde  pine  vnfes  Iwren  ihefu  xpt  to  voren  in  den  gheiße  heuet 
hefchomv^  de  danclcede  gode  der  pafßen  etc.  Bl.  92'':  .  .  .  vnde  vp 
dat  de  geißlike  menfche  dicke  dencJce  vp  de  pafße  vnde  in  fynen  herten 
hehbe  de  ghenen  de  vrhe  fynen  willen  gepafßet  tvert  Daer  vihe  ^neyne 
ick  em  to  fcrynene  eyne  manere  van  enen  befchouwene  der  pafßen  als 
ick  alre  korteße  mach  wät  dit  is  en  anhegin  ens  guden  leuens  daer 
men  alle  gheißlike  (Bl.  93')  dogede  fal  ynne  verkrigen  etc.  Schluß 
Bl.  116^:  f linder  dat  wij  nae  deffen  leuene  myt  em  heßtten  moeten  de 
ewigen  glorien  Amen.  Verschieden  von  diesem  Stück  ist  der  Be- 
richt I,  S.  112  n.  113  angeführte  Psalter  St.  Bernhards  auf  das 
Leiden  Christi. 

9.  Bl.  116^—130':  Hijr  nae  volget  eyn  thomael  fcJwen  exempel 
myt  hoger  lere,  ein  Gespräch  einer  Einsiedlerin  mit  2 
Priestern,  denen  sie  ihre  Fragen  über  alle  einzelnen  Punkte 
eines  geistlichen  Lebens  beantwortet.  Anf. :  EEyn  yimcfromve  ivolde 
eyn  puer  lutter  vullenkomen  affgefcheiden  leue  hebben  etc.  Schluß: 
De  yuncfrouwe  bleeff  dar  gode  deyneie  myt  rechf  ynnicheyt  vnde  foe 
moete  ivy  alle  ock  doen  Amen. 

10.  Bl.  130' — 132':  Zwei  gute  Lehren,  a)  über  das  rechte 
Verhältnis  eines  Christenmenschen  zu  Gott.  Anf.:  Eyn  fcJioene 
lere.  (Bl.  130')  üvnfe  leue  he'  fecht  in  dem  eivangelio  ive  ßjck  fulue 
vernedert  de  fal  verheue  tverden  etc.  Schluß:  vnde  he  is  godes  eygen 
funder  yenich  myddel  Amen,  b)  Bl.  131':  Eines  Meisters  Lehre, 
vgl.  Bericht  II,  S.  168  u.  III,  S.  52  mit  Anm.  1.  Anf.:  Eyne  leere 
merke.  Eyn  yungelinck  to  fynen  meßer  fprack  meßer  du  heueß  my 
geleert  manige  kunß  lere  my  ock  dat  ick  dogentfam  werde  etc.  Schluß : 
So  kanßu  aller  meßer  beße  kunß  vnde  du  falß  wal  dogentfam  tveerden. 

11.  Bl.  132' — 135':  Ex  libro  gabriel  van  edelheit  der  feie,  ein 
Gespräch  der  Seele  mit  dem  Engel  Gabriel.  Vgl.  ein 
ähnliches,  aber  nicht  identisches  Stück  Bericht  III,  S.  23  u.  76. 
Anf. :  Jn  enen  boke  geheite  Gabriel  ßeyt  gefcreuen  tvo  des  menfchen 
feie  deme  engele  gabriele  vragede  vnde  fprack  Aldus  Eye  getruwe  enget 
Her  gabriel  fegge  my  iveer  heuet  god  den  menfclien  leuer  dan  den 
enget  etc.  Schluß :  vp  dattu  myt  gode  ewelike  mogeß  verblydet  werden 
Amen, 

12.  Bl.  135' — 149':  Kleinere  asketische  und  erbauliche  Stücke, 
darunter  a)  kurze  Aussprüche  der  Kirchenväter  (Prosa) ,  Anf. : 
Gregorius  fecM  Gebenediet  is  de  menfche  de  myt  ßner  oetmodicheit 
enes  anderen  houart  fencket  etc.  b)  Bl.  136':  achte  verfch  genomen 
vt  deme  pfaltere  de  fer  nutte  fyn  degelix  to  lezenc.    c)  Bl.  138^ :    St. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Calbe.  35. 

Bernhards  Worte  wider  die  7  Todsünden,  d)  Bl.  139^:  van  ver- 
lorner tijt  bernard9.  e)  BL  139^ :  Twlff  puncte  hindere  ene  geißlihen 
menfchen  in  geißliJcen  vort  gange,  f)  Bl.  140'* :  En  fchoen  exempel 
ivo  men  gode  fynes  lidens  dancke  fal.  To  ener  tijt  vp  den  guden 
flillen  vriigdach  ivas  en  hillich  d'ifciplina  vnfes  foeten  heren  ihü  xpi 
yn  ynniger  hefchouivige  vnde  fprack  to  (Bl.  140^)  vnfen  heren  etc. 
Schluß  Bl.  142^:  vii  do  verfcheen  vort  vnfe  here.  g)  Bl.  142^:  Eyn 
geißUjck  fchoen  lere.  En  geißUch  menfche  hegeerde  lange  tijd  to  wetene 
vä  vnfe  heren  tvat  fyn  leueße  iville  (Bl.  143'')  were  in  al  fynen  werken 
etc.  Christus  verlangt  in  seiner  Antwort  6  Punkte  vom  Menschen ; 
vgl.  Bericht  III,  S.  111.  Schluß  Bl.  145"^:  vnde  fo  verfcheen  vnfe 
here  dem  loff  fy  vn  ere.  h)  Bl.  145'' :  Eyn  alto  fmierlike  apenharige 
volget  hijr  na  hefereuen  ic.  Eyn  giid  vrouive  hadde  al  eer  andacht 
daer  to  gekdrt  ivo  fc  dicke  vnfen  heren  mochte  entfaen  etc.  Vgl.  Be- 
richt III,  S.  111.  Schluß  Bl.  148^:  des  fe  ewelike  (Bl.  1490  M^<^^^ 
is  geworden,  i)  Bl.  149'':  wele  fynt  geeffchet  meer  luttick  vterkoren 
fecht  de  he'  Hijr  vp  waget  de  meyßers  der  hillige  fcryfft  offt  men  icht 
hekennen  möge  hy  vtivendigen  tekenen  de  vtuerkorne  godes  etc.  Schluß 
Bl.  149^:  want  he  is  en  gebelde  godes, 

13.  Bl.  149'' — 150"":  Eyn  lere  ivo  cleyne  toy  gode  achte, 
ein  Stück  von  30  Reimzeilen ;  auf  Bl.  150  sind  die  Verse  abgesetzt, 
die  Anfangsbuchstaben  jedes  Verses  gestrichelt. 

Jümer  fy  dat  gode  geclaget 

Bat  alle  de  ivarlt  d'  men  henne  ivaget 

Js  leyder  hy  na  nii  fo  ghefchapen 

Beyde  manck  leyen  (Bl.  15O0  Vnde  manck  papen 

Dat  men  cleyne  achte  doit 

Vp  got  ds  here  offt  vp  fyn  gehot 

Dat  dar  betekent  hy  d'  fcrifft  fyne 

Dat  tvy  gode  nicht  en  mynne 

Dat  an  vns  wal  ivert  apenhaer 

Jn  vnfen  werke  al  verwaer 

Wate  hedde  wy  ienich  dinck  to  döne 

Daer  vns  äff  ivorde  icht  to  lone 

Offt  folde  wij  hacke  off'te  hroiiive 

Wy  ne  folS)  nyne  wijs  rouwe 

Noch  an  liue  offte  an  dachten 

E'r  tvy  dat  dan  vulle  hr achte 

Mer  fole  wy  icht  dön  to  godes  ere 

Daer  ne  wil  wij  vns  nicht  nd  kere 

De  dat  doch  alle  geuet  fchijr 

Wes  dat  tvy  arme  gehniket  hijr 

3* 


gß  C.  Borchling, 

Hijr  vä  merket  nie  wal  ivo  recht  ivy  dön 
Wan  wy  socket  tijtlijck  gned 
Vn  wä  wy  godes  fo  cleyne  achte 
Hechte  offt  ivij  vä  cyn  nicht  fy  verwachte 
Dyt  fal  eyn  itlick  gerne  anfeyn 
vn  vor  alle  dinck  fijck  to  gode  teyn 
Wante  vä  em  hebhe  ivy  alleyne 
(Bl.  150')    Ällct  des  wij  bruket  groff  äffte  cleyne 
Want  he  ock  is  dat  ouerfte  gned 
Dat  men  yo  vor  al  dinck  fal  kefe  vt. 

14.  Bl.  150^ — 151^:  Eyn  alto  fchone  [eyn]  lere  vt  den  hoke  der 
eivigen  wijfheyt  wo  men  andechtlike  leite  fal  dar  vä  fpreckt  de  dencr 
to  der  ewigen  wijfheyt  aldus.  HEre  der  ouynge  is  vele  vn  der  leuene 
is  mänich  dat  ene  aldus  dat  ander  alfo  etc.  Excerpte  aus  dem 
Horologium  eterne  sapientie  des  Heinrich  Suso  sind 
in  mnd.  Hss.  häufig,  vgl.  z.  B.  Bericht  III,  S.  44  u.  214,  ferner 
Wolfenb.- Heimst.  458,  Bl.  159;  1184,  Bl.  119  usw.  Hier  bricht 
das  Excerpt  schon  Bl.  151^  mit  den  Worten  ab:  vn  wan  dy  de 
anehlijck  tvert  entogen  dat  dy  dem  fal  fyn  rechte  wo  dy  dine  eivyge. 
Der  Rest  der  Hs.  ist  verloren. 


Cleve,  Stadtarchiv. 

Cod.  83*:  Über  diese  Hs.  existiert  eine  genaue  hsl.  Beschrei- 
bung in  Düsseldorf,  Kgl.  Staatsarchiv,  Kasten  mit  hsl.  Nachrichten 
über  Privatarchive  des  Regierungsbezirks  Düsseldorf,  1.  Heft.  Da- 
nach berichte  ich  hier:  ca.  200  Bl.  Pap.  in  Fol.,  1.  Hälfte  15.  Jahrhs. 
Rubr.  In  altem  braunem  Lederband  mit  Holzdeckeln,  Rücken  er- 
neuert, Schließen  abgerissen.  Innenseite  des  Vorderdeckels:  Bit 
hoyck  .  hoyrt .  toe  (die  folgende  Zeile  weggeschabt,  dafür  von  späterer 
Hand)  der  Stat  van  Cleve. 

1.  Richtsteig  Landrechts,  ndrh.,  in  47  Capp.  Anf. : 
Hier  heghint  dat  fpiegel  van  fajfcn  off  de  fcheepen  cloet  die  menigcn 
helpet  viter  noit  etc.  A.  E.  ein  Register.  Im  Ganzen  22  BL,  dann 
3  leere  Bl. 

2.  Clevisches  Stadtrecht,  vorne  ein  Register  auf  3  BL, 
dann  nach  8  leeren  BL  der  Text  des  Stadtrechts  auf  71  besonders 
foliierten  Bl. 

3.  Anhänge  des  15. — 16.  Jahrhs.,  u.  a.  Privilegien  der  Stadt 
Cleve,  das  letzte  von  1448;  Liber  Senientiariim  promulgatariim  per 
scabinos  Clevenses  (45  besonders  foliierte  BL),    deren  Register   den 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Calbe.     Cleve.  37 

Band  bescWießt.  —  Homeyer  Rechtsbücher^  Nr.  126;  Richtsteig 
S.  4  N.  11  Westd.  Zs.  Bd.  1  (1882),  S.  392  fF.  unter  Nr.  13.  Um- 
fangreiche  Auszüge  aus  der  Hs.  von  R.  Schröder,  Zs.  f.  RG.  Bd.  9 
(1870)   S.  421  fF.;    10  (1872)  S.  233 fF. 

Für  Cod.  83^  (Clevisches  Stadtrecht  nebst  Privilegien, 
16.  Jahrh.)  und  Cod.  83«  (Stadtrechte  von  Cleve,  Goch, 
Gennep  und  Calcar,  Latenrechte  von  Hanseleer,  Cleve 
und  Xanten,  17.  Jahrh.)  genügt  es,  auf  R.  Schröders  Beschrei- 
bung a.  a.  0.  S.  423  f.  und  422  zu  verweisen.  Dagegen  fehlt  bei 
Schröder  noch  der  Westd.  Zs.  a.  a.  0.  erwähnte  Cod.  B  B  des 
Stadtarchivs,  15.  Jahrh.,  aus  Sethes  Sammlung,  der  die  Stadt- 
rechte von  Cleve,  Rees,  Emmerich,  Werth  und  Werther- 
bruch  und  Varia  enthält. 

Handschriften  ndrh.  Stadtrechte  befinden  sich  auch  auf 
der  Bibliothek  des  Landgerichts  zu  Cleve;  sie  sind  erschöpfend  be- 
schrieben von  R.  Schröder  a.  a.  0.,  Bd.  9,  S.  422  und  Bd.  10, 
S.  188—233.  Ein  Clevisches  Stadtrecht  in  einer  Hs.  der  Clever 
Gymnasialbibliothek  von  ca.  1685  wird  Westd.  Zs.  a.  a.  0.  aufgeführt. 


Cleve,  Stadtbibliolhek. 

Nr.  1:  332  Bl.  Pap.  in  4^,  15.  und  17.  Jahrh.  Nicht  rubri- 
ciert,  in  den  jüngeren  Teilen  rote  Randtitel,  bis  Bl.  41  (a.  62'') 
gelegentliche  rote  Initialen  von  der  jüngeren  Hand.  BL  27  (  =1)'^ 
ein  D  in  einfacher  Federzeichnung,  mit  dem  clevisch  -  märkischen 
Wappen  darin.  Ohne  Einband,  jetzt  in  einem  schwarzen  Papp- 
kasten  mit  Klappdeckel.  —  Bl.  27  (=  1)^  Liher  ll¥'^  D.  Bucis  et 
Cancellarice  Cliuensjs;  später  im  Besitze  des  Wirkl.  Geh.-Rath  und 
Präsident  des  Cassationshofes  zu  Berlin  Sethe,  der  sie  1857  seiner 
Vaterstadt  Cleve  vermachte.  Von  Dr.  R.  Schölten  wieder  ans 
Licht  gezogen. 

Originalhs.  der  nd.  Clevischen  Chronik  Geerts  v.  d. 
Schueren.     Der  Band  zerfällt  in  2  ganz  verschiedene  Teile: 

A)  Bl.  27—160,  foliiert  als  1—130  (Bl.  88  doppelt;  hinter  Bl. 
51.  75.  92  je  ein  Bl.  später  hinzugefügt)  ist  die  ursprüngliche  Hs. 
des  15.  Jahrhs.  Sie  enthält  Schuerens  Chronik,  von  ihm  selber 
1471  geschrieben  und  mit  zahlreichen  Correkturen,  Umstellungen 
und  Zusätzen  versehen.  Dazu  kommen  zahlreiche  Randnotizen 
von  2 — 3  anderen  Händen  und  Nachträge  des  Fortsetzers.  Nach 
dieser  Hs.  ist  die  Chronik  herausg.  von  Dr.  R.  Schölten,  Cleve  1884. 

B)  Bl.  3—26  (fol.  als  *1— *24)  u.  161—333  (fol.  als  131—299 


^  C.  Borcbling, 

[Bl.  189  doppelt]):  Johann  Türks  1609  beendigte  Fortsetzung 
der  Chronik  Schuerens,  in  seiner  sauber  geschriebenen  Reinschrift. 
Diese  Arbeit,  welche  Schuerens  Werk  nach  vom  und  nach  hinten 
erweitert,  ist  abgedruckt  von  Ferd.  Schroeder,  Annalen  des  Hist. 
Vereins  f.  d.  Ndrh.,  Bd.  58  (1894)  S.  1-175.  Die  Sprache  Türks 
ist  in  den  letzten  Partien  fast  ganz  hd.  Beschreibungen  der  Hs. 
bei  Schölten  S,  III- V,  Schroeder  S.  1  —  3.  Vgl.  Westd.  Zs.  1 
(1882)  S.  392  ff.  Nr.  13.  —  Eine  Abschrift  der  Schuerenschen 
Chronik  von  1478  im  Rijksarchief  im  Haag  führt  Ilgen,  Westd. 
Zs.  2  (1885)  Ergänzungsband,  S.  166 ff.  Nr.  211,  an;  jüngere  Ab- 
schriften kommen  häufiger  vor. 

Nr.  2:  Die  Stadtbibliothek  besitzt,  nach  Dr.  Scholtens  frdl. 
Mitteilung,  außerdem  eine  Clevische  Chronik  des  15.  Jahrhs. 
auf  Perg.,  die  (1897)  erst  kürzlich  aus  Leiden  angekauft  worden 
war.  Sie  ist  kürzer  als  die  bei  Seibertz,  Quellen  der  westf.  Gesch. 
Bd.  2,  S.  112 ff.  abgedruckte. 


Cleve,  Stifisbibliothek. 

Handschriften  Nr.  3:  Pap.  8^,  1468.  Das  Leben  des 
hl.  Franciscus  und  seiner  Gresellen,  erwähnt  von  Ilgen,  Westd. 
Zs.  1  (1882)  S.  392  ff.  Nr.  13  und  Dr.  R.  Schölten,  Die  Stadt  Cleve, 
Beiträge  zur  Geschichte  derselben  meist  aus  archivalischen  Quellen, 
Cleve  1879,  S.  449.     Nähere  Beschreibung  steht  aus. 


Coblenz,  Bibliothek  des  Kgl.  Augusta-Gymnasiums. 

Die  Hss.  dieser  Bibliothek  befinden  sich  seit  1908  als  Depo- 
situm im  Kgl.  Staatsarchive  zu  Coblenz  und  sind  seitdem  bequem 
zugänglich.  Die  Sammlung  zerfällt  in  zwei  Bestandteile,  die  eigent- 
lichen Hss.  der  Gymnasialbibliothek  und  die  Codices  aus  der  Samm- 
lung Josephs  V.  Görres.  Über  die  erste  Abteilung  hat  Dronke  im 
Programm  des  Gymnasiums  von  1832  („Über  die  Gymnasial-Biblio- 
thek  und  einige  in  ihr  aufbewahrte  Handschriften")  gehandelt. 
Dieser  fleißige  Gelehrte  hat  auch  den  hsl.  Katalog  dieser  Abteilung 
aufgestellt  und  darin,  wie  er  am  Schlüsse  sagt,  „in  Summa  202 
Handschriften"  beschrieben.  In  Wirklichkeit  werden  nur  200 
numerierte  Hss.  aufgezählt,  aber  ihnen  gehen  noch  3  nicht  nume- 
rierte „Prachtbände  auf  Pergament"  vorauf.  Hinter  Nr.  200  folgen 
noch  15  Missalia,  Psalteria  etc.,  von  denen  nur  3  lateinische  näher 
angeführt  werden.     Ein  besonderer  Bogen,  der  dem  Kataloge  bei- 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Cleve.    Coblenz.  39 

liegt,  zählt  dagegen  als  Nr.  201 — 232  (verschrieben  für  233!)  noch 
33  aus  der  alten  Jesuitenbibliothek  stammende  Handschriften  auf. 
Vgl.  auch  Westd.  Zs.  Bd.  1  (1882)  S.  392  ff.  unter  Nr.  154. 

A.     Handschriften  der  Gymnasiai-Bibliothek. 

Nr.  C  (Pergamenths.  unter  besonderem  Verschluß):  „Officium 
b.  Mariae  Virg.  in  nd.  Sprache".  Die  durch  große  Miniaturen  aus- 
gezeichnete Prachthandschrift  ist  aber  nach  Sprache  und  Malerei 
mnld.  Ursprungs. 

Nr.  39:  200  Bl.  Pap.  in  Fol.,  zweispaltig,  2.  Hälfte  15.  Jahrhs. 
Gut  erhalten.  Saubere  Buchschrift,  Bl.  149'*  Z.  4—178^^  anderer 
Ductus.  43  Zeilen.  E-ubriciert,  rote  Überschriften  und  Anfangs- 
buchstaben, Bl.  5'"*  und  27"^*  größere  Initialen  in  hübscher  Feder- 
zeichnung, blau-weiß  auf  rot-grünem  Grunde,  Blattornamente.  Im 
alten  braunen  gepreßten  Lederbande,  2  Schließen  abgerissen.  — 
Die  Hs.  wird  kurz  angeführt  Pertz  Arch.  IX  (1858)  S.  741. 

1.  Ndrh.  Übersetzung  von  De  illustribus  viris  ord.  Ci- 
sterc.  Bl.  1"^* — 4""*  Register:  Hiehegynt  de  taiffel  der  cappittel  des 
hoichs  genant  {de  nachträglich  ergänzt)  ülutlrib^  viris.  dat  eirße  cap- 
pittel off  de  vurrede  etc.  Bl.  1^^:  Eie  hegynt  dat  ander  hoicJi  vä  den 
duechden  ind  myracule  fente  bernartz  des  eirßen  abtz  van  clarendaile. 
Jnd  van  dem  broder  de  eme  erfcheyn.  Im  weiteren  Verfolg  kennt 
das  Register  keine  Bucheinteilung;  auch  die  Capitel  sind  nirgends 
gezählt,  die  hinzugefügten  roten  Ziffern  bedeuten  die  Seiten  der 
vorliegenden  Hs.  Schluß  des  Reg. :  Dit  is  eyne  endelicJie  weder- 
holynge  der  de  in  defem  boiche  gefchrenen  ßaynt,  Dat  alre  leße  cap- 
pittel Clxxxiij.  Bl.  4^^  leer.  Bl.  ö'^*  beginnt  der  Text  selbst:  Hie 
begynt  dat  boich  genant  zo  latyne  de  illußribiis  viris.  JDat  is  van  den 
ouerclaren  edelen  mänen.  Des  ordens  vä  cißercie.  DEr  ewige  got 
des  ewige  gots  fon  vyife  liere  ihefus  xpüs  eyn  fchepper  alre  dinge,  Jnd 
eyn  verlofer  alre  gelouuyger  mynfchen.  doe  liei  in  den  dagen  fynre 
mynfcheit  ivircMe  dat  heil  in  dem  myddel  der  erden,  da  preitgede  liey 
der  werelt  den  heylfamen  wech  der  volJcomenre  penetencien  etc.  —  Mit 
Bl.  27'*  beginnt  der  im  Register  als  2.  Buch  bezeichnete  Abschnitt, 
der  hier  zwar  durch  eine  große  Initiale  hervorgehoben  ist,  aber 
jede  Buchbezeichnung  fehlt.  Die  Capitel  des  Werks  gehen  viel- 
mehr ohne  jede  weitere  Bezifferung  oder  Zusammenfassung  durch 
bis  zum  Schlußcapitel  des  Registers,  das  Bl.  183'^  beginnt.  Es 
enthält  den  Epilog  des  Bearbeiters,  mit  scharfen  Ausfällen  gegen 
die  „schwarzen"  Mönche.  Schluß  Bl.  186''^:  dat  ivir  oiich  verdienen 
moi/fen  zo  hmne   ouermytz   de   genade   gotz  so  der  glorien  der  ewiger 


40  C.  Borchling, 

vromlen  ....  leifft  ind  regneirt  got  durch  alle  de  iverelt  der  werelden 
Amen.  Hie  geit  vff  dat  boich  van  den  ouerclare  edslen  niäncn  des 
Ordens  rä  cißercie.  Eine  mnld.  Hs.  des  Werkes  mit  Bucheinteilang 
bespreche  ich  unter  Graesdonk. 

2.  Bl.  187"— 189^*:  Von  einem  Einsiedler  Schetzelo. 
Anf.:  Hie  hegynt  van  eyme  eynfedeler  genant  fchetzelo.  der  in  dem 
hufcMome  van  threir  ivas  veirtseyn  iaere  funder  decken  ind  funder 
cleidere  etc.  IN  clarendaile  ivoynde  eyn  geißlich  moynch  genant 
acMrdus  etc.  Diesem  Achardus  wird  die  Erzählung  in  den  Mund 
gelegt.  Schluß:  Jnd  is  begrauen  iyi  dat  graff  fynre  Iroedere.  Bl.  189^* 
ist  ein  kurzes  Dankgebet  angehängt.  Vgl.  Vita  b.  Scbetzelonis 
auctore  Herberte  monacho  Clarevall.  in  Acta  Sanct.  BoU.  6.  Aug. 
n,  p.  178—180. 

3.  Bl.  189^»— 199" :  Guido  von  Alets  aeisterbeschwö- 
rung.  Anf.:  Alhie  hegynnet  eyne  dyfputacie  tuffchen  eyme  pryor  van 
der  preitger  orden  ind  eyme  geiße  eyns  mans  die  geßoruen  was  ind 
heifch  guwydo.  (Bl.  189^^)  SEnte  Aitgiißyn9  fait  in  dem  hoiche  van 
deme  gelouiie  dat  hey  fante  zo  eyme  der  petrus  heifchs.  Jt  is  eyn 
myrachel  fo  wat  hoge  ind  vngewoenlich  is  bouen  moigelicJieit  des  myn- 
fcJien  etc.  Schluß :  dat  hey  de  penetencie  de  eme  noch  zo  doyn  ßoynde, 
in  deme  gemeynen  vegevuyre  vervoidte.  Hei  reße  in  vreden  Amen. 
Bl.  199"^^— 200^^  leer.  Über  andere  Hss.  dieses  Mirakels  vgl.  Be- 
richt I,  S.  261  u.  II,  S.  20 ;  die  Coblenzer  Hs.  ist  noch  unbekannt. 

Nr.  43:  172  Bl.  Pap.  in  4^,  von  4  Händen  des  15.  Jahrhs. 
B/ubr.,  rote  Anf.  Im  alten  braunen  Lederbande,  Schließe  abge- 
rissen. —  Aus  dem  Coblenzer  Dominicanerkloster. 

Der  Band  vereinigt  in  sich  2  ursprünglich  selbst.  Handschriften : 
I.  Bl.  1 — 99  eine  rheinfränk.  Mystikerhandschrift,  der 
auf  Bl.  1—13  lat.  Ascetica,  und  auf  Bl.  2^  3  hd.  Gebete  an  St. 
Dominicus  (Anf.  16.  Jhs.)  vorausgehen.  Besonders  bezeichnet  wird 
Bl.  34^  eine  Predigt  Meister  Eckards  (—38^),  Bl.  83^  ein  Aus- 
sprach desselben  über  ein  vollkommenes  Leben.  Ferner  werden 
genannt  der  von  ßerngaß'e  Bl.  71^^,  hrüder  alhreht  der  brediger  bifclwf 
Bl.  73^,  meyßer  dietrich  ein  brediger  Bl.  98^.  Gereimt  sind  Bl.  74'' 
— 75*^:  Von  geistlicher  Armut,  ca.  128  V.,  beg.: 

Ich  wil  fagen  mynen  /In. 

Dar  über  ich  gefraget  (bin)  etc. 
Schluß:  Daz  wil  ich  alles  an  got  nv  lan^  amen.    Dis  lieis  ich  armüt 
des  geyßes;  und  Bl.  80^—81':  Nachfolge  Christi,  42  V.,  beg.: 

Criß  Juit  den  hiniel  vff  getan 

Mit  dem  dae  er  hat  gclon 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Coblenz.  41 

Brv  ding  hy  vns  hie  in  der  zit  etc. 
ScHuß:    Baz  dvncket  mich  das  hefte  gut. 
Bl.  14 — 99   sind   von   derselben  Hand  geschrieben   (Hand  2:   Anf. 
15.  Jahrhs.). 

II.  Bl.  100—172  (von  Hand  3  u.  4  gleichzeitig  geschrieben): 
Eine  große  Sammking  asketischer  Tractate  in  einer  stark 
gemischten  Mundart.  Ihren  Grrundcharakter  muß  man  als  mosel- 
fränkisch bezeichnen;  stellenweise  zeigt  sie  aber,  z.  T.  in  sehr 
starkem  Maße,  Einwirkungen  des  Ripuarischen  und  sogar  des 
Niederfränkischen  (öfter  np^  iverpen^  neit;  aber  auch  holt,  verdriet, 
toent,  the  [=  nid.  te]  beim  Inf.  Charakteristisch  ist  auch  das  regel- 
mäßige ie  für  e  und  i :  liefen^  fieden  [=  fiten],  lieben  [=  leben],  lyebe 
[=  lewe'\).  Der  ganzen  Sammlung,  die  trotz  ihrer  Buntscheckig- 
keit auf  ein  einziges  größeres  asketisches  Werk  zurückzugehen 
scheint,  wird  eine  nfr.  (nid.?)  Quelle  zu  Grrunde  liegen. 

Anf.  Bl.  100'^:  Bat  guede  daz  wir  hoeren  äff  liefen  Oder  fchryben. 
daz  fidlen  tvir  in  vnfen  gedancJc  vnd  Kczen  ernßUche  vnd  andechtec- 
liche  prente  vnd  ivendent  vnd  wieder  tvendet  vnd  hetrachtüde  ducJce 
eyderhuwe  vnfe  fieden  vnd  lieben  dar  na  wecJceriichen  vn  tvijfUche  zu 
ßelle  eyclich  na  fynre  macht  etc.  Das  Granze  ist  eine  mit  zahl- 
reichen Exempeln  und  kleineren  asketischen  Stückchen  durchsetzte 
Tugendlehre;  jeder  Tugend  wird  ein  besonderer  Teufel  gegen- 
übergestellt. In  den  ersten  Capiteln  werden  Friede,  Demut,  Rein- 
heit, Keuschheit  besprochen.  Hinter  Bl.  129  und  139  ist  jedesmal 
eine  Lücke  im  Texte.  Bl.  130—139  (=  Lage  XII  der  Hs.)  ent- 
halten verschiedene  Passionsbetrachtungen,  die  zwar  mit 
dem  Vorhergehenden  in  gar  keinem  Zusammenhange  stehen,  aber 
trotzdem,  wie  Bl.  MO'^iF.  ergeben,  in  der  Ökonomie  des  Ganzen 
vorgesehen  sein  müssen:  sie  sollen  den  großen  Nutzen  einer  an- 
dächtigen Betrachtung  der  Marter  Christi  für  den  Kampf  des 
Menschen  gegen  Teufel  und  Sünde  beweisen.  Dieser  Abschnitt 
geht  bis  Bl.  144^:  vp  dat  du  ivandels  derivart  werwart  hie  gewandelt 
heifft.  Dann  werden  die  einzelnen  Teufel  weiter  behandelt:  Etze- 
liche  duuele  fint  geheifßen  excubi  etc.,  über  Fasten  und  Keuschheit, 
Trägheit,  Redlichkeit;  endlich  von  7  bösen  Geistern,  die  den  in 
Todsünden  befangenen  Menschen  besitzen,  von  6  Dingen,  die  zur 
richtigen  Beichte  gehören,  von  3  Gründen,  aus  denen  die  Sünde 
zu  meiden  ist,  endlich  von  Verschmähung  der  Welt.  Schluß  Bl.  163^: 
B'  leive  fortit  daz  fuyr  alfo  fortit  d^  bofe  geiß  daz  ynyge  fiirighe 
gehet.  Vgl.  noch  Bl.  149^:  In  holläf  tvaz  eyn  baßart  fnode  vnd 
vneedel  na  der  werelt  .  .  .  vn  wart  eyn  rentmeißer  des  landez  etc.; 
Bl.  149'":   wät  ich  han  gehört  von  myn'  moder^  do  fy  beßadet  wart  vz 


42  C.  Borchling, 

eyme   hone,    ilacr  ine  groite  geivoynliche  fpyfe   in   aeß   in   eyn  ander 
huß  etc. 

Bl.  164"^ — 172^  schließt  sich  endlich  noch  ein  Abschnitt  über 
das  Leben  der  hl.  Katherina  von  Senis  an.  Anf.:  Doe  (V 
thorn  vä  libayn  icaz  vffgerichtet  vmitz  de  JconyncJc  des  friedens  gegen 
Damaßü  zu  d^  hoide  ihervfdle.  Doe  tzorne  fich  zu  ßüt  d'  konynck  dez 
Iwemoetz  vä  hahilonye  fiant  des  vriedes  etc.  Schluß  Bl.  172^:  vnd 
mit  eyme  veynet  mit  eyn  vnfchedelicli  ewig  eynfige  daz  ivaz  do  mc 
fchreif  nach  xpc  gehurte,  M,  CCC.  vnd  aichtzich  iair  des  nüyn  vnd 
zwentzichße  dages  des  mayns  aprilis  i  de  fondage  zu  feien  zit.  — 
Bis  aelinck  legede  def  ionffhn  hefchrijft  ey  eirJ/  doichzam  mä  pdichers 
ordenß.  —  D'  lewe  fortet  daz  kirre  d"  karre  alf^  f ortet  d'  duuel  ds 
lof  godis  ...  d'  glych  eyme  Imde  gegeizelt  wart.  —  Die  Hs.  wird 
kurz  beschrieben  von  Dronke  im  Anz.  f.  Kunde  d.  d.  Vorzeit, 
Bd.  6  (1837)  S.  71-75. 

Nr.  91:  Lat.  Tractate  und  Sermones,  enthält  in  Stück  5c  auf 
einem  besonderen  Blatt  einige  ndrh.  Verse. 

Anf. :     Got  groyffe  dich  myns  hertzen  konynckynne 
Nym  defen  hreyff  ind  lefe  mit  fynne  etc. 
Schluß:     Byt  iß  myn  rait  o  broederlyn 

Volgeßu  eme  du  yntgeis  der  pyn. 

Nr.  132:  Pap.  in  Folio;  enthält  2  lat.  Tractate,  der  zweite 
Quaestiones  .  .  . ,  scriptae  jjer  manus  Gerhardt  de  Erculeü  (=  Erke- 
lenz?), Ord,  Carmelitarum  a.  d.  1430.  protunc  magistri  studentem  con- 
uentus  Treverensis  ordinis  supradicti,  anno  sequenti  magistrum  colo- 
niensem  (nach  Dronke).     A.  E.  4  ndrh.  Verszeilen: 

Och  her   got  uat  mach  ich  des 

Bat  mun  fait  dat  nyet  en  es 

Id  is  menyclien  hertzen  f'wair 

Bat  man  loegen  fayt  wur  wair. 

Nr.  150:  272  S.  Pap.  in  4«,  15.  Jahrh. 

Expositio  super  canones.  Dann  ein  lat. -nd.  Vocabnlarius 
Ex  quo.  Probe  aus  dem  Anfange:  abienus  dennen  dat  von  dem 
holt  iß  maket.  —  ahfentare  nicht  jegenivcrdich  fin.  —  ahuti  mifjehruken. 

Nr.  232:  86  Bl.  Pap.  in  kl.  4^  von  einer  Hand  der  2.  Hälfte 
15.  Jahrhs.  (Bl.  82^  wird  1459  citiert).  liubr.,  rote  Überschriften 
u.  Anfangsb.  Alter  Lederband.  Aus  Kl.  Gräfrath,  später  in  der 
Jesuiten-Bibliothek  zu  Coblenz. 

Ndrh.  Augustinerregel  für  die  Schwestern  von  Gräfrath. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Coblenz.  43 

Bl.  1 — 4  leer.  Bl.  5':  He  hegj/nent  de  ßatuten  inä  yefetz  der  geiß- 
licher fußeren  ao  Greuerode  Sent  Äugußynns  orde  heivert  ind  cöfirmeirt 
onermytz  den  durchluchtichen  ind  Eirfamen  heren  N  erUhufchoff  zo 
Collen  etc.  'NA  deme  dat  de  fußeren  van  geboitz  ivegen  der  regiden 
folen  hauen  eyn  hertze  ind  eyne  feie  etc.  Auf  das  Vorwort  folgen 
4  Teile,  vgl.  Bl.  6^:  Bat  eirße  is  van  der  vißteiryngen  jnd  we  man 
de  prierfche  fal  Tcefen  ind  heßedyngen,  Dat  ander  deil  is  van  de  ampten 
de  etzlichen  fußeren  hefonder  beuolen  fynt,  Bat  dirde  is  van  den  ge- 
meynen  gefetzen  de  nie  antreffen  de  nönen  dan  de  cöuerfynen,  Bat 
veirde  is  van  de  cöuerfynen  ind  leg  fußeren  etc.  Schluß  Bl.  79^:  off 
ß  in  eynchem  punte  myrcJcUchen  fich  verfumpt  hedden  herijfpelen  ind 
hefferen. 

Bl.  80'' — 83^^:  Einige  ISTachträge  über  die  Höchstzahl  der 
Schwestern  und  über  Simonie  (11  Punkte  off  leryngen),  Bl.  83^ 
leer.  Bl.  84^^:  Befe  nagefchreuen  punten  fynt  geoirloft  durch  de 
vifenteire  ind  der  vifen[ten]tacien  jntgeyn  etzUche  punten  da  in  der 
ßatuten  vur  affgefchreiien  ßeit,  Bl.  84^ — 86^  leer.  —  Nd.  Hss.  der 
Augustinerregel  oder  von  ihr  abhängiger  Tractate  habe  ich  oben 
S.  29,  sowie  Bericht  I,  S.  264.  284  und  III,  S.  39  besprochen;  vgl. 
auch  Münster,  Paulina,  Nr.  143  (661)  und  Geschichtsbll.  f.  Stadt 
und  Land  Magdeburg,  Bd.  39  (1904),  S.  30  ff.  Man  muß  unter- 
scheiden zwischen  der  Augustinerregel  selbst  (und  ihrer  Grlosse) 
und  den  auf  dem  Grunde  der  Eegel  aufgebauten  Klosterstatnten, 
wie  sie  diese  Coblenzer  Hs.  u.  a.  enthalten. 

Eine  hsl.  Eintragung  in  einen  Druck  (Gregorii  Nazianz.  Opera 
in  4^,  Argentinae,  Knoblouch  1508)  sind  die  xii  fatuitates,  eine 
ndrh.  Priamel  (Anf. :  Ecn  praelaet  fonder  gotz  onfycn  etc.),  die 
Dronke  im  Anz.  f.  Kunde  d.  d.  Vorzeit,  Bd.  8  (1839),  S.  549  mit- 
teilt. Vgl.  ibid.  Bd.  6  (1837),  S.  175  f.  eine  hd.  Fassung  aus  der 
im  übrigen  lat.  Hs.  Nr.  146    der  Bibl.  des  August a- Gymnasiums. 

B.    Die  Hss.  aus  der  Görresschen  Sammlung. 

Die  Sammlung  enthielt,  nach  der  Angabe  des  hsl.  Katalogs 
in  Coblenz,  im  ganzen  192  Codices.  Davon  sind  schon  vor  längerer 
Zeit  die  Nrr.  1 — 94  nebst  126  u.  130  nach  München  überführt 
worden,  wo  sie  im  Jahre  1904  zersplittert  worden  sind.  In  C'oblenz 
sind  nur  noch  88  Nummern,  der  Rest  ist  verloren.  Unter  diesen 
88  Hss.  befindet  sich  keine  einzige  nd.  Unsicher  bleibt  die  jetzt 
verlorene  Nr.  159  (Pap.  in  4^,  15.  Jahrh.  a)  Ordinarius,  b)  Liber 
cerimonialis,  deutsch).  Sicher  ndrh.  war  dagegen  die  nach  Mün- 
chen überführte  Nr.  130:    Pap.  in  4^,   1453 — 1457  von  Antonius 


44  C.  Borchling, 

mtdich  de  Guba  geschrieben.  Sie  enthielt  1)  die  Sonntagsevangelien, 
2)  Hie  beginnet  dat  hoich  (im  Katalog  hoit)  dat  da  genant  die  vier 
ußerßen,  3)  Spiegel  der  mensclilichenBeheltnisse  (Anfang 
fehlt),  4)  Sprüche  der  12  Meister,  5)  Bußpsalm  mit  der  Glosse, 
6)  Gottes  Offenbarung  an  Esreg  (1.  Esra),  den  Schreiber  von  Je- 
rusalem. 

Das  Evangelische  Rheinische  Provinzialkirchenarchiv  zu  Cobienz 
besitzt,  laut  dem  Repertorium  der  Acten  des  Ev.  Rh.  Pr.  zu  C, 
Nachtrag  1893,  S.  4  Nr.  360  einen  Sammelband  des  17.  Jahrhs.  in 
Folio  zur  Clevischen  Geschichte,  darin  u.  a.  eine  Abschrift  der 
Clevischen  Chronik   Geerts  v.  d.  Schueren   (1000—1450). 

Düsseldorf,  Kgl.  Staatsarchiv. 

A18:  Liber  Bibliothecae  S.  Pantaleonis  (in  Cöln),  Ao.  1658 
renovatus,  1847  von  Pfarrer  Mooren  erkauft.  Lat.  Stücke  über 
St.  Panthaleon  und  den  hl.  Bruno,  den  Begründer  des  Cölnischen 
Stiftes.  Darin  Bl.  148^  eine  (2.)  Stammtafel  der  sächsischen  Her- 
zöge und  Kaiser  in  gemalten  Brustbildern,  daneben  auf  Bl.  149' 
in  zwei  Spalten  von  einer  jüngeren  Hand  (15.  Jahrh.)  ein  Lob- 
gedicbt  auf  die  Herren  von  Sachsen.  Die  Reime  deuten 
auf  nd.  Ursprung,  vgl.  Z.  39  f.  groet:  hroct,  Z.  17  f.  vf herkam :  yärn , 
die  Sprache  ist  fast  ganz  md. 

Anf.  Bl.  149":     Doget  warheit  vnd  recld 

Hatten  die  faxen  vfherTcorn 
Sie  fint  geweß  gottes  knecJit 
Daröme  en  tverden  ße  nit  ilorn  etc. 
Z.  1 — 12  sind  2  sechsz.  Strophen  vom  Schema  ab  ab  cc,  Z.  13 — 50 
Reimpaare. 

Schluß  Z.  44:     Bas  tvir  körnen  in  de  hömel  throne,    Amen. 
45     Jch  heiße  noch  her  frigedanck 

Der  den  here  vö  faxen  dit  hat  gefant 
Von  fet  panthaJeö  dem  cloß'  tsart  etc. 
50    Mit  fant  päthaleö  die  ewige  freude. 
Das  Gedicht  ist  nach  einer  Darmstädter  Hs.   (Hofbibl.  Nr.  2709, 
Bl.  66)  von  F.  W.  E.  Roth,   Germania  Bd.  32  (1887)  S.  253  f.  ab- 
gedruckt worden. 

A22:  Ein  Doppelbl.  Perg.  in  8^,  schöne  Buchschrift  des  14. 
(nicht  13.)  Jahrhs.,  31  Z.,  vollst.  Tintenlinienschema,  die  Anfangs- 
buchstaben der  abgesetzten  Verszeilen  rot  gestrichelt  und  durch 
einen  senkrechten  Tintenstrich  von  dem  Übrigen  abgesondert.  Aus 
einem  Einbände. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Coblenz.    Düsseldorf.  45 

V.  3979 — 4103  der  nd.  Cölnischen  Eeimchronik  Meister 
G-ott fr ied  Hagen s.  Zuerst  von  Birlinger,  Zs.  17  (1874)  S.  428 
angezeigt,  dann  von  Cardauns  in  seiner  Ausgabe  (Deutsche  Städte- 
chroniken, Bd.  12  [Cöln  I]  1875,  S.  17)  benutzt.  Eine  junge  Ab- 
schrift des  19.  Jahrhs.  (mit  V.  1—1025  des  Werkes,  12  Bl.  Pap.  in 
Fol.)  liegt  A  22  bei. 

A  35:  Hd.  Abschrift  von  Schuerens  Clevischer  Chronik, 
Polio,  18.  Jahrh.    Vgl.  oben  S.  37. 

A  50:  Die  Collectaneen  des  reformierten  Predigers  zu  "Wesel 
Antonius  von  Dorth  enthalten  Bd.  XVIII,  Bl.  370—389  eine  Ab- 
schrift der  verlorenen  Schrift  Bernhard  Eothmans  Van  der 
wrake,  1534  yn  JDecemhre;  die  Abschrift  hat  v.  Dorth  am  12.  u. 
13.  April  1663  selbst  angefertigt.  Das  Werk  ist  danach  wieder 
abgedruckt  von  Bouterwek,  Zs.  f.  berg.  aesch.  1  (1863)  S.  345-359, 
vgl.  S.  337 — 344.  Cornelius,  Geschichts-Qu.  des  Bistums  Münster, 
Bd.  II  (1853)  S.  XCV.  124  f. 

A  69:  79  Bl.  Pap.  in  Fol.,  Bl.  3—79  vom  Schreiber  als  Ixvüj—cli 
foliiert.  15.  Jh.,  moderner  Pappband.  Aus  dem  Gräfl.  Mander- 
scheidschen  Archive. 

Sammlung  cölnischer  Privilegien  und  Verordnungen,  lat. 
und  ndrh. 

Bl.  1—2  Inhaltsangabe  von  moderner  Hand.  1)  Bl.  3'' — 8"^: 
Schiedsspruch  des  Erzbischofs  Cuno  von  Trier  zwischen  Erzbischof 
und  Stadt  Cöln  1377,  ndrh.  2)  Bl.  8^—13^:  Die  aide  puilegien  des 
lioe  gerichs  ind  Staf  vryheide  von  1169,  lat.  und  ndrh.  3)  Bl.  13^^ — 14^: 
Erzbischof  Philipp  setzt  den  ersten  Erb vogt  in  Cöln  ein  1169,  lat. 
u.  ndrh.  4)  Bl.  14^ — 21"^:  Änhijff  eyns  laßers  an^  Jiogericht  mit  me 
püte  darso  deyne  vä  daiche  blich'e  dait  ic<).  5)  Bl.  21'' — 27^:  Van 
huntfchaff  der  harfcharen  laßer  quetfchonge  ind  hlichende  dait  (=  Er- 
kenntnis der  Cölner  Schöffen) ;  dazu  gehören  auch  Bl.  24^  •  van 
JcampreicJite,  Bl.  25"^  die  Clage  van  morde  ind  doitflach,  nebst  zwei 
Beispielen  von  1341  u.  1346.  6)  Bl.  28'^— 32^:  Kaiserrecht  über 
Bastarde,  Reichsacht,  Lehnsfolge,  sodann  vermischte  Eechtssätze 
aus  der  Schöffenpraxis,  a.  E.  der  Judeneid  lat.  u.  ndrh.  7)  Bl. 
32^—34-^:  Sent  Feters  deinßmans  Recht,  8)  Bl.  34^— 35^^:  Forma 
vicecomitis  alti  judicii,  und  Litera  fcabinorum  alti  judicH  von  1448, 
ndrh.  9)  Bl.  35^— 36^^:  Wie  man  eyn  Vrdell  fehoiddige  fall.  10)  Bl. 
36"^ — 39"":  Erzbischof  Dietrichs  Bestimmung  wegen  der  Schöffen- 
wahl 1448,  ndrh.  11)  Bl.  39^-45'-:  Ausführlicher  Bericht  über 
eine  Mordklage  von  1458.  12)  Bl.  46'— 50^:  Getvelde  BeicM  recht 
ind  gebur  (gegen  den  übermäßigen  Aufwand  bei  Kindtaufen,  Hoch- 


46  C.  Borchling, 

Zeiten  etc.) ;  Bl.  48'  folgen  vermischte  Strafbestimmungen.  13)  BI. 
51'— 52^  Acciseordnung.  Bl.  53  leer.  14)  Bl.  54'— 79^':  Polizei- 
ordnnng  von  1427,  in  88  Punkten.     Bl.  54'— 55^:  Register. 

A70:  30  Bl.  Perg.  in  Groß-Folio  (bez.  als  Bl.  1—29,  Bl.  18 
doppelt),  durchlauf.  Zeilen,  Mitte  15.  Jahrh.  Ruhr.  u.  rote  Über- 
schriften.    In  neuerem  Pappbande. 

Cölner  Statuten,  ndrh. 

1.  Die  Statuten  von  1437.  Bl.  l'(rot):  DU  fynt  Alfulchen  ge- 
fetze  ind  ordinantie  As  vnfe  hren  väme  Baede  mit  allen  Beeden  ind  den 
vierJndvierUigen  vort  mit  Greuen  ind  Scheffen  des  hoengerichtz  in 
Coelne  gemacht  verdragen  ind  geordineert  Jiaint  zo  ewigen  zijden  tm- 
nerbruchlich  zo  holden  Jnd  der  nyet  zo  wiederdragen  Jd  en  fy  dan 
mit  wiß  ind  tvillen  dis  feinen  Baedtz  die  diefe  gefetze  gefunden  ind 
gefloffen  hait  vort  aller  Beede  ....  Wilche  naegefchrieuen  gefetze  ind 
ordinancie  verdragen  ind  gefloffen  tvoirden  des  vunfczienden  dachs  in 
Junio  Anno  dni  Mille fimo  Quadringefefimo  Triceßmo  feptimo.  Absatz 
1  beg. :  Dit  is  van  Teßamenten  ind  vermecheniffen  wie  man  die  zo 
Coelne  machen  fall  dat  Sij  moege  ind  macht  hauen, 

2.  Bl.  18^*^' — 19'  ist  ein  Nachtrag  von  derselben  Hand,  aber 
in  etwas  kleinerer  Schrift:  Verdragen  Anno  xlviij.  WJr  Gumprecht 
Greue  van  Nmvenaire  Erffvait  zv  Coelne  etc.  =  das  erneuerte  Erb- 
vogtrecht auf  dem  Eigelstein  1448.    Bl.  19^  leer. 

3.  Bl.  20' — 22':  Dit  fynt  nu  die  punten  die  ivir  gefat  ind  ver- 
dragen iiain  vp  die  vyffuendige  gerichte  bynnen  vnfer  Stat. 

4.  Bl.  22"^ — 25':  Dit  fynt  die  punten  die  wir  gefat  ind  ordineert 
hain  As  van  den  fchrynen  ind  den  vrhunden  dae  van  zo  neymen.  Bl. 
25^  leer. 

5.  Bl.  26' — 27':  Dyt  fynt  nu  die  aide  gefetze  vnfer  vurfaren 
vmb  zo  verhucden  dat  die  wenf  liehe  Eruen  in  die  geyßliche  hende  nyet 
en  hmnen. 

6.  Bl.  27^ — 29':  Vn/f  hren  des  vaitz  Bccht  vpme  Eygelßeyne  (mit 
etwas  kleinerer  Schrift  geschrieben).     Bl.  29^  leer. 

A  71:  29  Bl.  Pap.  (Bl.  1.  2.  15  Perg.)  in  Fol.  (Bl.  2—28  rot 
fol.  als  j—xxvf),  durchlauf.  Zeilen,  Mitte  15.  Jahrhs.,  rubr.  In 
neuerem  Pappbande. 

Cölner  Statuten,  ndrh.,  in  der  gleichen  Ordnung  wie 
A  70,  aber  ohne  die  Nachträge  von  A  70  Bl.  18'»^"-19'u.  27^-29'. 
Bl.  1 — 2  geht  ein  Register  voraus. 

A  7  2 :  87  Bl.  Pap.  in  Fol.,  von  mehreren  Händen  des  15.  u. 
16.  Jahrhs.    In  mod.  Pappbande. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  47 

Cölner  Statuten  und  Formulare,  ndrli. 
Bl.  1':  Js  ind  drynck,  ßeyrff  ind  ßynck, 

Kleyder  vy/f,  Jdeyder  an 

Wen  der  doit  Jcompt,  fchyclce  dich, 

Du  moifl  dar  van, 

1.  Bl.  l'^:  Hie  hegynt  fich  eyn  nuwe  gefetse  der  Stede  van  Colne 
Geordeniret  ind  v erdragen  Oedmif^  Burgmeißen  Baede  ind  xliiij  ind 
vort  Grellen  ind  Scheffen  des  hoen  gericMz  der  Stede  Colne  icj.  Den 
Statuten  selbst  gelit  hier  voraus  :  a)  Bl.  2'-^ :  Vorrede  zu  den  neuen 
Statuten  von  1437;  b)  Bl.2^— 4'':  Huldigungsformel  der  Stadt  Cöln 
für  den  römischen  Kaiser  und  den  Erzbischof,  nebst  den  Confir- 
mationen  von  Kaiser  und  Erzbischof;  c)  Bl.  4'-^:  Bit  js  icie  mä 
eyn  vrdell  dat  der  Scheffen  am  hoengerichte  geivijß  hait  fchiddigen  fall. 
Bl.  ö'' — 30^  die  Statuten :  Bit  js  van  teßamente  etc.  wie  in  A  70. 
Stück  2  fehlt,  dafür  sind  hier  Bl.  23^*— 26'"  18  Absätze  neu  einge- 
schoben: Wye  man  vnfe  hur g er  verdadingen  fall  die  vyffgeladen  iver- 
dent  etc.,  letzter  Abschnitt:  Van  den  vremden  ind  valfchen  luden  vort 
Muelßoiffen  wegen  ind  ledichgengern.  Bl.  26^  unten  beg.  Stück  3,  Bl. 
27^  beg.  4,  Bl.  29^  5.     Stück  6  fehlt  also  auch. 

2.  Bl.  31'' — 61'":  Formulare  der  verschiedensten  Art,  ndrh. 
(Testamente,  Kaufbriefe,  Schuldbriefe,  Adressen  etc.).  Bl.  62^^ — 64"^ 
desgl.  von  etwas  älterer  Hand.  Bl.  ßö*" — 80^  desgl.  von  3.  Hand. 
Bl.  81'" — 87^:  Verbundbrief  des  Capitels,  der  Ritterschaft  und  der 
Städte  des  Stifts  Cöln  von  1463,  in  einer  Abschrift  von  1522. 

A  73 :  10  Bl.  +  284  bez.  SS.  (S.  177.  233  übersprungen)  in  Fol., 
2.  Hälfte  16.  Jahrhs.     In  neuerem  Pappbande. 

Cölner  Statuten  und  Ordnungen,  ndrh. 

1.  Die  Statuten  von  1437.  Bl.  1—10  Register.  S.  1  beg.  die 
Statuten  mit  den  einleitenden  Stücken  von  A  72,  dessen  Text  sich 
diese  Handschrift  genau  anschließt.  Die  Statuten  brechen  S.  147 
mit  dem  Schlüsse  von  Stück  4  ab.     S.  148 — 150  leer. 

2.  S.  151—172  Verbundbrief  der  Gaffeln  von  1369,  nebst  einem 
Abschnitt  über  der  Stede  Baner  vnd  Wimpell  S.  173.  S.  174—176 
leer. 

3.  S.  178 — 207 :  Vertrag  zwischen  Bat  und  den  Gaffeln  (Neue 
Reformation)  von  1513.     S.  208—211  leer. 

4.  S.  212—243 :  Concordat  zwischen  Erzbischof  und  Stadt  Cöln 
von  1506  (hd.). 

5.  S.  244—255 :  Bit  hena  gefcheuen  iß  der  Stadtrecht  vnnd  Bürger^ 
freiheidt  in  Colne.     S.  256—259  leer. 


48  C.  Borchling, 

6.  S.  260—284:  Testament  des  Henrich  Haich,  Burger  jsuColne 
1452. 

A  74:  Die  Handschrift  bestellt  aus  zwei  ganz  verschieden- 
artigen Teilen: 

A)  Bl.  1 — 120,  von  älterer  Hand  foliiert,  Pap.  in  Fol.,  1.  Hälfte 
bis  Mitte  16.  Jhs. 

Cölner  Statuten,  wie  in  A  73.  Sprache  stark  verhoch- 
deutscht.  Bl.  42 — 45  von  etwas  jüngerer  Hand  ergänzt.  Die  Sta- 
tuten schließen  Bl.  85^  wie  A  73.  Es  folgt  Bl.  85^—104^:  Diefe 
nachge fahr  leben  puncten  fal  ein  JegJclich  netver  Baith,  alßhaldt  der  zu- 
gegangen is  zu  den  liilligen  fwere  =  Artikel  über  den  Eid  der  Rats- 
herrn, die  Wahl  des  Eats,  die  Funktionen  des  Rats  etc.,  letzter 
Absatz  Van  dem  paimente.  Bl.  105'~118^  die  Concordata  von  1506 
(cf.  A  73,  S.  212).     Bl.  119—120  leer. 

B)  Bl.  121—142,  Pap.  (Bl.  121  Perg.),  etwas  kleineres  Format, 
zerfällt  wieder  in  3  Bestandteile:  1)  Bl.  121  scheint  ursprünglich 
zum  Einbände  des  Folgenden  gehört  zu  haben,  es  enthält  ein 
Bruchstück  aus  einem  lateinischen  theologischen  Tractate  des  13. 
Jahrhunderts.  2)  Bl.  122 — 123  ist  ein  Cölner  Druck  vom  Anfang 
des  16.  Jahrhs.:  DU  is  der  Stadt  Colne  Becht  vnd  Burger  freyheit 
(vgl.  A  73,  S.  244).  3)  a)  Bl.  124—130:  Bruchstück  Cölni scher 
Statuten,  aus  dem  15.  Jahrh.  Anf. :  Jtem  as  yemant  fijn  Ampt 
hekümert  tvirt  Jdt  ßj  mit  wat  gerichte  dat  idt  fij  etc.,  in  44  gezählten 
Abschnitten,  letzter :  Jtcm  ivie  man  it  lialden  fall  mit  den  genen  die 
jn  heuen  ind  jn  hoeren  fitzen  van  alfulchen  eruen  dar  ir  vader  ind 
moeder  off  vader  alleyne  ßeit  gefchrijiien  etc.  Bl.  131  leer,  b)  Bl. 
132''-^  (andere  Hand  vom  Anf.  16.  Jahrh.) :  Brief  des  Lohgerberamts 
an  ihren  gnädigen  Herrn,  mit  Klagen  über  die  Weißgerber,  c)  Bl. 
132^—133^:  Gereimte  Regel  gegen  die  Pestilenz,  ndrh. 
Verse,  nicht  abgesetzt  (neue  Hand): 

Ich  haue  mych  des  vermcijß'en 

Dat  ich  ivijll  myner  gefeie  nyet  vergeffen 

Dar  vtnb  fo  höre  tvat  ich  dijr  fagen  wijl 

Wan  alfo  ßerouS  konigt  zeyll  ^) 

Zo  dem  eijrße  halt  eyne  Bait  den  ich  meijn 

Want  hie  dunckt  mych  nyet  klcyne 

Dat  man  yn  de/fer  fache  eijrnßliche  fall 

An  Bouffe  got  es  helffet  wayl 

Dat  neijm^nt  alle  meijß^  fcij/fe 

De  da  fynt  jn  der  fchouU  zo  prijffen  etc. 

1)  Zu  bessern  etwa:  ß,inil  kompt  fnel? 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  49 

Ca.  84  Verse;  erwähnt  werden  Baßys  eyn  meyß^  grueßy  gegen  Ende: 
IHjs  hayt  meyß*  hans  Corna  jumea  gelere  (!) 
Der  maniche  myt  fyner  Jcunß  Jiaijt  geneyrt 
Jnd  meyß*  bernhart  gordonys  genät 
Des  lere  etdiche  lauff  durch  ale  laynt 
Vnd  ouch  ander  meyß"  vynden  (lies  vil) 
Der  ich  nyet  neynne  en  wyll, 
A.  E.  ist   ein   prosaisches  Recept   angehängt,     d)   Bl.  134  ist   ein 
ndrh.  Brief:  Dem  tvolgebore  JtmcTcere  Joha  Graue  zu  mäderfcheit 
zu  Blanch)1ieym  vn  heril  zu  Gerytßeyn  myne  g.  JuncJchern.     Absender 
Georg)  medic^  viv*  gnaJ}  arm    diene*.     Nach   einer  beigefügten   Blei- 
stiftnotiz aus  dem  J.  1513  (?).     e)  Bl.  135^—138^:   Cölner   Sta- 
tuten (Hand  vom  Ende  15.  Jahrhs.),  Anfang :   Von  den  gene  de  der 
ßat  verwyß  fynt  =  A  72,  Bl.  24^,  in  den  Zusätzen  dieser  Handschrift 
vor  Stück  3,   dann  folgt  Stück  3   selber  Bl.  136^  Mitte,   Stück  4 
Bl.  138'";  mit  dem  Schlüsse  der  ersten  Hälfte  von  4:  Dat  man  ßch 
de  las  dar  na  ivyffche  zo  Richten  {==  A  72,  Bl.  28^  Mitte)  bricht  die 
Hs.  ab. 

A  75  (Ilgen  S.  147) i):  38  Bl.  Pap.  in  EoL,  ca.  1600. 
Cölnische  Statuten  und  Reime. 

1.  Concordaten  zwischen  der  Stadt  und  den  Gaffeln  von  1513, 
vorne  defect. 

2.  Bl.  21^^:  Ein  Vermanung  Zur  EindrecMigJceidt,  Anf. :  0  Jr 
Edell  gemein  Zu  Collenn  etc.,  ein  Spruch  von  20  Z.,  Schluß:  Nun 
vnd  Zue  aller  Zeidt,  Es  ist  eine  kürzende  Bearbeitung  des  Schluß- 
absatzes der  Weverslaicht,  vgl.  Cardauns  Ausgabe  (Deutsche 
Städtechroniken,  Bd.  12  [Cöln  I],  1875,  S.  256  f.)  V.  489—520.  — 
Bl.  21^  leer. 

3.  Bl.  22"* — 37^ :  Die  Reimchronik  über  die  Cölner  Unruhen 
von  1481/1482,  benutzt  in  Cardauns  Ausgabe  (Deutsche  Städte- 
chron.  Bd.  14  [Cöln  III],  1877,  S.  945  ff. 

A  76  (Ilgen  S.  143):  87  Bl.  Perg.  (Bl.  1.  2  Papier)  in  EoHo; 
Bl.  4 — 87  von  alter  und  neuer  Hand  als  1—83  foliiert,  zwischen 
Bl.  10/11  ein  Bl.  unbezeichnet.  30  durchlaufende  Zeilen,  mit  breitem 
Rande,    Hand   der  Mitte   15.  Jahrhs.,   mit   zahlreichen  schwarzen, 


1)  Hier  und  im  Folgenden  ist  mit'„llgen"  gemeint:  Th.  Ilgen,  Rheinisches 
Archiv.  Wegweiser  durch  die  für  die  Geschichte  des  Mittel-  und  Niederrheins 
wichtigen  Handschriften.  I.  Theil:  Der  Niederrhein  (=  Westdeutsche  Zeitschrift, 
Ergänzungsheft  H,  Trier  1885).  Nachzutragen  ist  Ilgens  Erwähnung  hei  Mscr. 
A  18  (S.  97),  A  22  (S.  164),  A  35  (S.  158),  A  50  (S.  162  f.),  A  69—74  (S.  146  f.). 
Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.   Philolog.-histor.  Klasse.    1913.    Beiheft.  4 


50  C.  Borchling, 

sauber  mit  der  Feder  gezeichneten  Initialen.    In  gepreßtem  Leder- 
bande des  16.  Jahrbs. 

Clevisches  Stadtrecht  in  einer  älteren  Redaction  (vgl. 
E.  Liesegang,  Ndrh.  Städtewesen  im  Mittelalter  [Unters,  zur  d. 
Staats-  u.  Eechtsgesch.,  herausg.  von  0.  Grierke,  Bd.  52],  Breslau 
1897,  S.  559  ff. ;  S.  562  f.  gibt  L.  auch  eine  Beschreibung  dieser  Hs.). 
Bl.  l'~^ :  Vermischte  Notizen  des  Schreibers  (verschiedene  Eide  u.  a.). 
Bl.  2--^:  Neue  Abschrift  des  Privilegs  von  (1248?)  1331.  Bl.  3  u. 
das  unbez.  Bl.  zwischen  Bl.  10/11:  Register  über  das  Stadtrecht. 
Bl.  4  (=  l)""  beg.  das  Stadtrecht  mit  dem  lat.  Privileg  Grraf  Jo- 
hanns von  1348;  Bl.  3':  Privileg  Graf  Adolfs  von  1368,  ndrh.,  Bl. 
T':  die  Confirmation  Grraf  Adolfs  von  1394.  Bl.  7^  Mitte  beg.  das 
eigentliche  Stadtrecht  mit  der  Vorrede  des  Bearbeiters :  Want  dan 
die  Stat  Jnd  die  Bürge  van  Cleue  imilegiert  ind  gevryet  fyn,  na  vyt- 
wyfen  der  puilegien  ind  hantveßen  voirß,  vmh  dan  dat  gemeyne  guet 
der  Stat  van  Cleue  to  het  in  golden  alden  ßaet  ind  regimente  .  .  .  to 
hlym,  Soe  fyn  inder  eren  onff  hin  gaids  .  .  .  ind  (lies  in)  defen 
hiiecJcfken  to  famen  vergadert  ind  gefchretie  dat  een  punte  naden  anden, 
fömige  verclaringe  van  een  dele  püten  vyte  puilegien  ind  hantveße  voirß 
genome  ind  ande  verkae^n  ßat  RecJde  ind  goide  aide  gewoenie  . . .  (Bl. 
8^)  ind  want  naden  ^uilegie  ind  hantveßen  voirß  die  gefwae^n  tertijt  der 
Stat  van  Cleue  macht  hebn  die  fomige  conßitucie  to  vertoandele  to  meerre 
off  to  mynre  . . .  Soe  is  dit  bueclcfken  formiert  mit  hreden  fpacien  v)nb 
vernyenge,  verivandelinge  ind  verclaringe  dair  haue  to  f ehr  lue  ind  to 
fette,  wä7ieer  inen  yet  nutters  ind  orherlix  tot  hehueff  der  Stat  ind  der 
Burger  voirß  vynden  moichte.  Es  folgt  dann  sofort  der  1.  Paragraph 
über  die  Wahl  des  Bürgermeisters:  JNden  yrßen  is  to  tveten,  dat 
die  Bürge  van  Cleue  die  hynen  der  Stat  van  Cleue  tvoenachtich  fijn 
alle  Jair  opden  Sonnendag')  . . .  Mia  dnj  kyefen  foelen  enen  Burg- 
meyßer  etc.  Bl.  47''  beginnt  ein  neuer  Abschnitt:  (F)^w  alden 
rechten,  goide  gewoente  jnd  hcerkome,  van  onfe  voiralderen  an  ons  ge- 
bracht is  to  wete.  Soe  wie  enen  horger  off  Borgerfche  vä  Cleue  an  dat 
gericMe  hebn  ivill  etc.  Bl.  72^—78''  ein  langes  Capitel  über  einen 
Streit  wegen  der  Erhöhung  der  Weinaccise  1423.  Bl.  78^ — 80^ 
Auszüge  aus  verwandten  Stadtrechten:  Want  inen  menige  gelijke 
faken  bij  gelijke  rechte  vijnden  cn  richten  fall,  Dair  van  geen  befcreue 
koeren  off  brocken  äff  en  fijn,  So  fijn  hier  befcreue  en  beteikent  fömige 
koere  en  brocken  die  jn  goiden  andere  Steden,  hier  vmb  längs  gelege, 
jn  oren  jairmercte  en  wekemcrcten  gewoenlichcn  fijn  to  brocken  en  to 
koeren  etc.  Es  folgen  einzelne  Statuten  von  Arnheim,  Wesel, 
Calcar.  Bl.  80^— 81'-:  Judeneid.  Bl.  81v  Nachtrag  der  1.  Hand: 
Privileg   Herzog  Johanns   von   1448.     Bl.  82''   Nachtrag  einer   2. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  ßj 

Hand:  Brief  Herzog  Johanns  II  an  die  Stadt  Cleve  von  1518.    Der 
Rest  des  Bandes  ist  leer. 

A  77  (Ilgen  S.  143):  202  Bl.  Pap.  in  Fol.,  Ende  15.  Jahrhs. 
Bl.  3—202  von  alter  und  neuerer  Hand  als  1 — 196  foliiert.  Nicht 
rnbriciert.  Im  alten  braunen  Lederbande,  Rücken  erneuert,  die 
beiden  Schließen  abgerissen,  in  der  Pressung  das  clevisch-märkische 
Wappen. "; 

1.  Bl.  l"-— 106"^:  Nd.  Stadtrecht  von  Cleve,  mit  vorher- 
geh. Register.  Auf.  des  Textes:  ([)N'den  naeme  des  vaiders  des 
Soens,  ende  des  heiligen  geeßs  Amen.  Des  Rechtes  leere  geyt  voir  alle 
leere  etc.  Die  breiten  Ränder  der  Hs.  sind  mit  zahlreichen  gleich- 
zeitigen, meist  lat.  Anmerkungen  und  Erläuterungen  aus  dem 
römischen  Rechte  bedeckt.  Das  Stadtrecht  endigt  mit  einigen 
Privilegien  der  Handwerksämter,  deren  letztes  Van  eynre  Cedtden 
den  Schroederen  antreffende  von  1458.  —  Bl.  lOo^ — 107^  leer. 

2.  Bl.  108^" — 145^:  Kleinere  Stücke,  u.  a.  Verbundsbriefe  der 
clevischen  und  geldrischen  Städte,  über  Erbrecht  geistlicher  Leute 
von  1463,  Bl.  124^—126^  Zusätze  zum  Stadtrecht  über  die  Eide 
verschiedener  städt.  Beamten,  Bl.  127'" — 128^*^'':  Ordinancie  van 
dycJcen  en  iveterynghe  von  1448  und  Deichordnung  für  Düffel  1364, 
Bl.  ISO''— 141^:  Der  Stadt  Cleve  Privilegien  1348—1469,  lat.  und 
nd.,  Bl.  142'" — 143"^  Nachtrag  von  1562  über  den  Gerichtszug  von 
Grennep  nach  Cleve. 

3.  Bl.  146'^-186^  (andere  Hand) :  Das  kleine  Kaiserrecht. 
Anf. :  Dit  Js  dat  Key f er  Recht  als  id  Coenynch  Kaerle  maicten  to 
Vrede  ende  nuUicheyt  all  der  werlt  etc.,  in  4  Büchern,  nur  die  ersten 
13  Capp.  sind  gezählt.  Bl.  154"^  Mitte:  Dander  buecJc  ende  leert 
van  allen  faicken^  Bl.  176"^  und  182^  Buch  III  und  IV  ohne  be- 
sondere Ankündigung.  Schluß  im  Abschnitte  Vanden  Jcoere  de/f  ge- 
meynen  Raids:  Oich  ßeyt  ander fwaer  gefchreue,  Die  to  dem  Raide 
fidlen  hoiren,  Die  füllen  ivyff  fyn  Jn  allen  ßiicJcen,  —  Bl.  187"^ — 196^ 
folgen  noch  einige  clevische  Urkunden. 

A  78  (Ilgen  S.  150):  Pap.  in  Folio,  Pappband. 

Die  Privilegien  der  Stadt  Wesel  in  einer  Abschrift 
von  1718,  vorgebunden  ist  das  Originalschreiben  des  Magistrats, 
wonach  dies  Exemplar  damals  der  Kgl.  Regierung  in  Cleve  ein- 
gereicht wurde.  Die  Privilegien  reichen  von  1241  —  1598.  Vorne 
eine  Liste  von  7  manquirenden  Privilegien. 

A  79  (Ilgen  S.  150):  300  beschr.  Bl.  Pap.  in  Folio,  1665,  in 
gleichzeitigem  Schweinslederbande. 


52  C.  Borchling, 

Sammelband   des   Weseler   Predigers    Anthon   von 
Dorth,  mit  Titel  auf  Bl.  l*":   Frivüegia  vnd  Vrißeiden,  welche  die 
Grauen  vnd  HerÜoglien  van  CJeue  der  Stadt  Wefell  gegeben   haben; 
'  Wie  auch  noch  Vnterfchiedene  Ordinancien  V7id  Befelchen  mehr^   den 
Wolßand  vnfers  Cleuifchen  Vatterlandts  hetreffendt.    Der  Band  ent- 
hält: 

1.  auf  einem  unbez.  Bl.  vorn  in  der  Hs. :  Die  nd.  B,atmannen- 
reime,  a)  Die  ein  Stat  füllen  regieren  18  Z.,  b)  Segghe  weijnich, 
vnd  fiiaick  dat  wair  8  Z.  (=  Eimbökelin  V.  1754 — 1761),  c)  So  iiat 
ghij  hört  vnde  fiet  10  Z.  Alle  3  Sprüche  verbunden  auch  in  einer 
Weseler  Hs.,  danach  abgedruckt  von  Wolters,  Zs.  des  Bergischen 
Geschichtsv.  Bd.  4  (1867)  S.  44.  Spruch  a)  allein  auch  in  Ms. 
A  80.  81,  der  erwähnten  Weseler  Hs. ,  einer  Berliner  und  einer 
Hamburger  Hs.  (vgl.  Bericht  I,  S.  116  und  Frensdorff,  Dortmunder 
Statuten  u.  Urteüe  (1882)  S.  255.  256.  258  N.  4). 

2.  Bl.  2'— 70^:  Die  Privilegien  der  Stadt  Wesel  von  1241 
— 1614;  bis  1574  sind  sie  durchgezählt  als  1 — 76,  es  folgen  dann 
noch  3  Privilegien  von  1609 — 1614.  Aus  der  folgenden  Sammlung 
hebe  ich  hervor: 

3.  Bl.  92'' — 100^:  Huldigung  des  Fürßen  wie  die  gefchiedt  tho 
Wefell^  nebst  den  Eiden,  zuletzt  der  Judeneid. 

4.  Bl.  101' — 176'':  Folgen  allerhand  Ordinantien,  Flebifciten,  Sen- 
tentien.  Gewöhnten  vndt  Alt  Eerlcommen  der  Stadt  Wefell^  Wie  auch 
Vnterfchiedene  Bechttsbedenclängy  in  voir gefallenen  Stridigheijden  ge- 
geuen.  Eine  reiche  Sammlung  von  Weseler  Ordnungen  und  Rechts- 
gewohnheiten  des  14. — 16.  Jahrhs. :  erbrechtlichen  Inhalts  Bl.  139^ 
-146";  Erbkauf  Bl.  149^ ff.;  über  Clevisches  Lehnrecht  Bl.  172"; 
über  Zutphensches  Lehnrecht  1546  Bl.  174',  Bericht  von  Natur  vnd 
Eigenfchafften  der  Koefen-guider  in  dem  Amt  van  Aßpell  Bl.  174^ 
-175'  (16  Punkte). 

5.  Bl.  273' — 274':  Bijch- Ordnung  für  den  gemeynen  Erven 
deß  veldts  omlinx  der  Stadtt  Buijderijch  1423, 

6.  Bl.  275''-^:  Hert^og  Johanß  Ordning  vnd  Befehl,  anlangend 
der  Cleuifch^  vnderthanen  vnd  liaußleuten  Dienß,   1536.  2.  8br, 

7.  Bl.  285'*— 290':  Consilium  juris  D"*  Joh.  ä  Basfeldt  Secret. 
WesaL  de  fuccefsione  ab  inteflato  fecundum  Privilegium  Theodorici  Co- 
mitis  Clevenßs. 

8.  Bl.  29^—295':  Defe  nabefchreuen  Lathen-Bechten  fyn 
genomen  uthenn  Bifchops  Hoff  tho  Xancten^  fo  die f eine  dat  hoefft 
vnd  aldße  hoff  yß  des  Furßendumbs  van  Cleue,  dair  menn  in  allen 
Latenhauen  na  voertfaeren  plege. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften  :  Düsseldorf.  53 

A  80  (Ilgen  S.  150):  Pap.  in  FoHo,  16.— 17.  Jahr.  Moderner 
Pappband. 

Privilegien  und  landesfürstliche  Verordnungen 
für  die  Stadt  Wesel.  Vorausgeht  auf  7  resp.  2  unbez.  BU. 
ein  am  Ende  unvollständiges  Sachregister  über  die  "Weseler  Privi- 
legien, in  doppelter  Abschrift,  die  erste  A*^  1560  per  dn.  Cancellariü 
Henricü  Beres  cognoniBto  Ohfliger  geschrieben.  Dann  auf  92  bez. 
BU.  die  Weseler  Privilegien  von  1241 — 1548.  Zwischen  die  Privi- 
legien sind  aber  auch  zahlreiche  Urkunden  des  Rats  der  Stadt  Wesel 
in  chronologischer  Ordnung  eingeschoben,  so  zuerst  ßl.  24'  ad  a. 
1350.  Bl.  27'*-'  die  nd.  Rat  mannenreime,  aber  nur  a).  Bl.  33' 
— 35'':  DycJwrdnüg  tho  Bißlich  (zwischen  1388  u.  1391  eingeschoben). 
Hand  1  geht  bis  Bl.  43'"  (1473).  Im  Folgenden  ist  die  chrono- 
logische Ordnung  aufgelöst;  mehrere  Hände  des  16.  Jahrhs.  sind 
beteiligt,  das  Ganze  wird  aber  durch  häufige  Randbemerkungen 
des  Kanzlers  Beres  zusammengehalten. 

Das  große  Mittelstück  des  Bandes  enthält  jüngere  Akten,  be- 
sonders zur  Frage  der  Reich sunmittel barkeit  der  Stadt  Wesel. 
Dagegen  ist  der  letzte  Teil  der  Hs.  wieder  älter;  er  enthält  auf 
46  bez.  Bll.  von  einer  Kanzleiband  der  1.  Hälfte  16.  Jahrhs.  die 
Privilegien  der  Herzöge  für  Wesel  von  1241 — 1501,  aber  ohne  die 
eingefügten  Urkunden  der  Stadt,  nur  sub  1350  und  1489  ist  je 
eine  städtische  Urkunde  aufgenommen.  Bl.  43'" — 46'  Nachträge, 
darin  Bl.  44^:  Schöffen-,  Rats-  und  Bürgereid,  nebst  städtischer 
Urkunde  von  1441. 

A  81  (Ilgen  S.  150):  I-f49  Bl.  Pap.  in  kl.  4«,  15.  Jahrb., 
rubr.,  zahlreiche  rote  Randbemerkungen,  in  ein  Pergamentblatt 
geheftet.  Bl.  I'":  Bit  hoicJc  hoert  toe  HenricJc  Aufleger  Burger  toe 
Wefel  woenende  in  die  Biemerßraet. 

Privilegien  und  Statuten  der  Stadt  Wesel  von  1277 
— 1481,  es  werden  nur  die  nd.  Fassungen  gegeben.  Die  Sammlung 
beginnt  mit  dem  Privileg  Grraf  Dietrichs  von  Cleve  de  1277. 
Bl.  14' — 15'^  ist  der  Abschnitt  über  die  3  Freimärkte  eingeschoben, 
Bl.  16'—'  die  nd.  Ratmannenreime  V.  1 — 18,  ferner  eine  An- 
zahl städtischer  Urkunden ;  Bl.  24' — 27"^ :  Byt  is  verfatinge  van  den 
dick  to  by flieh;  Bl.  30'"— 31"^  verschiedene  Eide  der  städtischen  Be- 
amten. Bl.  41'  schließt  das  Privileg  von  1481.  Bl.  42''— 43^^:  Ver- 
ordnung über  Testamente,  es  folgt  noch  ein  Privileg  von  1359, 
und  eine  Weseler  Satzung  von  1464.  Die  chronologische  Ordnung 
ist  in  diesem  Bande  sehr  früh  verlassen.  —  Vgl.  Frensdorff,  Dort- 
munder Statuten  und  Urteile,  S.  255  unter  B. 


j^  C.  Borchling, 

A  81»  (IJgen  S.  150):  Diese  Hs.  der  Weseler  Statuten  ist 
sehr  eingehend  von  Frensdorff  a.  a.  0.  S.  255  f.  unter  1?  beschrieben 
worden.  Sie  enthält  von  einer  Hand  des  end.  15.  Jahrhs.  die  lat. 
und  nd.  Privilegien  der  Stadt  bis  1493,  ferner  das  von  Frensdorif 
S.  283—307  abgedruckte  Dortmand-Weseler  Recht  und 
einige  selbständige  "Weseler  Statuten.  Ich  hebe  hier  nur  noch  2 
Stücke  hervor: 

1.  Ein  rechtsphilosophisches  Werk  Speculum  consul um,  das 
in  unserer  Hs.  ursprünglich  im  lat.  Original  und  in  einer  nd.  Über- 
setzung vorhanden  war.  Von  dem  lat.  Text  sind  jetzt  nur  noch 
die  Schlnßzeilen  auf  Bl.  9'  erhalten,  a.  E. :  ExplicH  Speculü  confulü. 
Die  nd.  Übersetzung  ist  aber  unverkürzt  vorhanden,  sie  beg. 
ßl.  9'':  (rot)  Sint  dat  dat  heyl  der  ßadt  inden  rechten  is  gelegen 
Ar}^  P  rethorice  So  fchamen  uy  ons  dat  wy  fonder  recht  fprecTcen.  l, 
Jllä.  c,  de.  colla,  WAnt  dit  een  huys  is  des  gemeynen  guedz  dair 
men  die  gemeyne  faichen  ind  gefcliefften  der  ßadt  verhandelt,  uylck 
huis  een  huys  des  raides  genoempt  is.  foe  ivoirt  geuraicht  wat  eyn 
rait  is  Een  rait  is  als  Arißotiles  faget  een  vraige  van  vytwendighen 
fchicklicJcen  faicken  etc.  Schluß  Bl.  18^:  teghen  die  ghene  de  fyne 
arme  icychtere  verdruckt  Jiehn  vnd  oeren  arheyt  in  ßch  verßonden  hehn, 
(jrot)  Hyr  eyndet  die  fpiegel  des  raids, 

2.  Bl.  91^— 93^:  Die  kleine  cle  vi  sehe  Fürstenchronik  mit 
dem  Titel:  Die  oirfpronch  ind  ßam  van  Cleue.  Anf.  Bl.  92':  Die 
aller  yrße  Greue  van  cleue  tvas  gehieten  helyas  körnende  vyt  dem  ert- 
fchen  paradyfe  aümids  enen  fwaen  etc.  Schluß :  Item  dair  na  her- 
toch  Adolph  fyn  Soen  die  in  den  con/ilium  van  Coßans  hertouch  ge- 
maickt  wart.  Süma  xxviij  Greuen  eyn  hertouch.  Andere  Hss.  in 
Berlin  (Frensdorff  a.  a.  0.  S.  255),  Paderborn  (ibid.  S.  257).  Vgl. 
auch  Frensdorff  S.  258  N.  4. 

A  82  (Ilgen  S.144):  XV +  141  beschr.  ßl.  Pap.  in  Fol.,  Ende 
16.  Jahrh.,  in  Schweinslederband. 

Duisburger  Statuten  und  Urteile,  ßl.  P:  Iura  Mu- 
nicipalia.  Bürgerliche  Bechten  vndt  Statuten  der  Stadt  Düßburg 
auß  alten  Signalen,  Gerichts:  vndt  Koerhüchern  gezeichnet,  bey  ein 
verfamblet  vndt  observiret,  Co  wohl  von  gerichtlichen  procefsen  als  van 
gemeinen  fällen  dair f elf s.  Bl.  11' — IIP  Vorrede  (hd.):  GLeicJier 
ivaiß  der  Allmächtiger  Gott  vndt  Vatter  .  .  .  im  Alten  Teßament 
feinem  Avßerkohrnen  Volck  feine  H:  Gefetee  Vorgefchrieben  etc. 
Bl.  IV'— XV^  alphab.  Sachregister.  Dann  1.  Bl.  1':  Folgen  Ord^ 
nungen  Vonden  Gerichten,  oeren  Anhang,  Statuten  vndt  fällen,  fo  nmn 
von   alters   alhier   to  Diußburg   biß  to  dießer  tijdt  gehalden  vndt  ge- 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  55 

hrüickt  heeft,  Vß  den  alten  GericJits  Signaten  vndt  Koerhücheren  ge- 
togen.  Der  folgende  Text  ist  rein  nd.  Bl.  6^';  Gerichtsordnung 
von  1579,  Bl.  8^:  Aide  Ordnunge  von  den  Gerichtsgefällen ,  1579 
vom  Rat  erneuert  etc.  etc.,  u.  a.  BL  2V — 22^  von  der  Appellation, 
Bl.  23^:   Van  Teflament  te  maecJcen,  Bl.  25^^  Erbrecht  etc. 

2.  Bl.  46v — 50':  JBelehrunge  eines  Erb,  JRaidts  vp  etliche  Pimcten, 
vp  begehren  JBurgermeißer  vnd  Baidt  to  Möerßy  von  1579. 

3.  Bl.  Sl'^ — 68^^ :  Anfragen  der  Duisburger  Schöffen  in  Aachen, 
mit  den  Bescheiden;  genannt  werden  die  Jahre  1522  bis  1576. 

4.  Bl.  69"^ — 140^:  Hijr  na  folgen  die  Fürnemße  Vrdelen  vnd 
Senfentien,  Vith  den  alten  Gerichtsboechern,  dairto  in  Vorgemelter  fum- 
marifcher  Verteiheniß  relation  gefchichtt,  1511 — 1596,  ein  reiches 
juristisches  Material.  Bl.  140''— 141'  folgt  die  mit  dem  Original- 
siegel unterfertigte  eigenhändige  Eintragung  des  Bürgermeisters 
von  1662,  daß  der  Eat  fortan  die  Sammlung  des  Duisburger  Stadt- 
rechts, wie  sie  in  dieser  Handschrift  vorliegt,  als  Norm  anerkennen 
werde. 

A  82*  (Ilgen  S.  144):  146  Bl.  Pap.  in  Fol.,  Ende  16.  Jahrhs., 
in  Pappband  mit  Lederrücken.  Vorne  Schildchen  mit  eingedrucktem 
Titel:  Altes  Duisburgisches  Koerbuch.  Nebst  alten  Wald  Ordnungen 
von  1518.  1572.  Bl.  1 — 88  sind  durchschossen,  die  moderne  Foliie- 
rung  zählt  die  Durchschußbll.  mit. 

1.  Duisburger  Statuten.  Anf.  fehlt,  nach  einer  älteren 
Notiz  fehlen  vorne  2  Bll. ,  das  erhaltene  Bl.  1  hat  große  Löcher. 
Die  erste  völlig  erhaltene  Überschrift  lautet:  Biß  Burger  meistere 
oder  einige  Bait^perfonen  follen  fich  mit  des  Bentmeißers  ampt  nit 
vnderwinden. 

Bl.  9^  Mitte:  Von  Vuir  Ordenungh.  Bl.  19"^  eine  größere  Po- 
lizeiordnung: Jn  dem  Jair  vnfers  heeren  1563  .  ,  .  di/fe  nabe- 
fcreuen  puncten  verJcoirt,  Vnnd  Anno  1570  den  6  Augußj  ividerumb 
verneivet  vnd  publicirt  wie  alle  andere  vur  und  naf olgende  lioeren.  — 
Nachdem  biß  anher  vff  der  Mnder  thauff,  vnd  hraemenj  begrebnuffen 
der  doden,  vnnd  funß  vil  ouerflodige  vnhoßen  ßch  .zudragen  etc.  Bl. 
35^:  Von  den  Landtweeren  vnd  gemeinen  Velden.  Bl.  43"^:  Von  flaen 
vnnd  derglichen,  de  anno  1570.  Bl.  45^ :  Von  fetzunge  vfffprehen  oder 
annemung  des  tvinkouffs,  von  1576. 

2.  Bl.  47*" — 69"^:  Heir  nach  folgen  die  Waldt-Ordtnungh  fo 
Jn  dem  jair  vnfers  heeren  1518  vff  Gudeßagh  . .  .  aufch  allen  anderen 
alden  der  Stadt  Jcoer  vnd  Waldtboehen  gesogen^  vff  eß  new  beivilligt  etc. 
Bl.  6P  Zusätze  von  1572  zu  dieser  1561  erneuerten  Waldordnung. 


56  C.  Borchling, 

3.  Bl.  71^— 90^  lateinische,  Bl.  90^-95'^  deutsche  Privilegien 
der  Stadt  Duisburg,  1155—1577.  Bl.  95^— 100^•  Copia  der  priui- 
legien  fo  die  Henfe  ßeden  eo  antwerpen  Jiebben,  von  1560 ;  angehängt 
DEJ]  Antorf fifchen  Cantoirs  vherfclüagli,  bis  Bl.  lOl''.  Bl.  102'— 103': 
Privilegien  für  Duisburg  von  1290,  1522,  und  ein  unvollständiges 
von  Kaiser  Karl  V.  Bl.  104^—110^:  Tabelle  zur  Geschichte  von 
Duisburg.  Bl.  111' — 123':  Verzeichnungh  von  den  gereichten  vnd 
Statuten  fo  von  Alters  Jier  zu  Dmßhergh  gehrucht  vnd  gehalden  tvorden, 
dasselbe  Stück  wie  A  82,  Stück  1.  Bl.  123^:  Ordenunge  van  denn 
Molleners  vnnd  Kardryuers.  Bl.  124':  Vonn  der  Fleifch  Ordenunge, 
über  Maße,  Wein,  Accise.  Bl.  131':  Vonn  denn  Lanthwerenn  vnnd 
Gemeynenn  Veldenn  (vgl.  oben  Bl.  35^),  Bl.  136':  Vonn  doetflage. 
Bl.  142^—144'  Urteüe. 

A  109  (Ilgen  S.  158):  Folio,  17./18.  Jahrh.  Aus  dem  Geh. 
Staatsarchiv  überwiesen.  Joh.  Türks  Fortsetzung  der  Clevischen 
Chronik  Geerts  v.  d.  Schueren,  vgl.  oben  S.  37  f. ;  doch  ist  das  von 
Türk  der  Schuerenschen  Chronik  vorgesetzte  Stück  (Bl.  1* — 24* 
der  Originalhs.)  nicht  mit  abgeschrieben. 

A  110  (Ilgen  S.  159):  Joh.  Türks  Kladde  zu  seiner  Chronik; 
ein  reiches  lat.  und  nd.  Einzelmaterial,  aber  nichts  Zusammen- 
hängendes. 

A  111  (Ilgen  S.  157 f.):  Ein  Band  in  Großfolio,  vom  Geh. 
Staatsarchiv  überwiesen.  Ursprünglich  aus  A.  v.  Dorths  Nachlaß, 
z.  T.  von  seiner  Hand.  Bückentitel:  Cod.  saec.  XVI.  u.  XVII. 
MiscclJanea  Zur  Geschichte  von  Jülich,  Cleve,  Berg,  Mark,  Bavcns- 
herg,  Linihurg,  Bentheim,  Steinfurt,  TecJclenburg,  Lippe.  Nd.  sind 
darin : 

a)  Ilgen  Nr.  5  (im  Bande  als  „Anhang  ad  IV"  bez.;  Abschrift 
V.  Dorths):  Die  fabelhafte  Geschichte  der  ersten  clevischen 
Grafen.  Anf. :  Woe  Cleuefche  Hereii  ijrß  ijnt  Lant  qiiamen,  ind 
wat  ßj  geßicht  ind  getijmmert  hehhen  io  der  eren  Gades.  Nti  fult  gij 
hoeren  van  den  Edelen  Heren  van  Cleue  etc.,  4^2  Seiten,  bis :  jnt 
Jaer  ons  heren  M.cccc  ind  Ix.  ind  ys  geheyten  Elysaheth. 

b)  in  Ilgen  Nr.  7  (=  Hs.  Nr.  V,  Abschrift  v.  Dorths  1688) 
sub  anno  1518  ein  nd.  Verschen:  Anno  dn.  1518  Catervce  militum 
niaxiniw  9000  c  Frißa  et  Gelria  ad  Clivice  tcrras  declinantes,  villanorü 
circa  Calckar,  Rees,  et  Xancten  dcgentiü  victualia  confumunt,  Inno- 
minatü  Dominü  fe  habere  dicentes.  Vicinos  irrident  principes,  vellent  (?) 
totius  Gernianiw  clinmta  hißrare,  conßanti  fatentnr  jyectore,  quorum 
Proverbium  erat: 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  57 

Der  Hertzog  van  Geldern  is  vns  vaer, 
Hij  fuydt  vns  allegaer, 
Der  ein  Herr  iß  ein  WicJit, 
Der  ander  iß  vns  tho  licht, 

c)  Ilgen  Nr.  9  (=  Hs.  ;,ad  VI^';  12  Bl.  17.  Jahrb.):  Abschrift 
von  Bl.  1 — 20'  der  Clevischen  Chronik  Greert  v.  d.  Schue- 
rens;    schließt:    in  denn  Hoff  van  Bomenn  vnnd  tott  Montepeselam. 

d)  Dgen  Nr.  10  (=  Hs.  Nr.  VII;  10  beschr.  BL,  Abschrift 
V.  Dorths):  Ulrich  Vernes  nd.  Übersetzung  der  Märkischen 
Chronik  Levolds  v.  Northoff  1538.  Titel:  Van  anfangh,  her- 
konipft,  oirfprofich  vnd  Teilung  der  ivail  herumpten  Heern  vnd  Grauen 
van  der  MarcJce,  uijt  der  Latijnfche  Chroniclce  Leuoldi  van  NortJio/f 
vnd  vijt  andern  hoicken  vnd  fchrifften  auergefatt,  gebetet  vnd  verlengert, 
dorch  ülricum  Vorne,  Capellan  thom  Hamme,  Anno  Dm  M.  D, 
xxxviiL  Subscriptio :  Habe  vornßehendes  auß  einem  alten  gahr  vitiofe 
gefchriehenem  Exemplari  abcopijret  ....  AVDorth. 

e)  Ilgen  Nr.  11  (=  Hs.  Nr.  VIII;  58  Bl.  Text,  von  v.  Dorths 
Hand):  Geert  v.  d.  Schuerens  Clevische  Chronik,  nd.  Am 
Schluß  1^2  Seiten  mit  Randbemerkungen  der  Vorlage  v.  Dorths, 
die  nicht  das  Originalmannscript  Schuerens  war.  Angehängt  sind 
18  Bl.  Text:  To fatz  der  vurß.  CronicJcen,  van  Heren  Johan  den 
tiveden  Hertogen  to  Cleue  vnnd  fijn  nakomelingen.  Als  hij  beiwren 
vermeldet  ßeit  van  den  twyßen  vnd  gehrechen  fo  hertog  Johan  van 
Cleue  mit  Dederichen  van  Moirfe  den  Ertshifchop  to  Colen  gehadt  etc* 
bis:  To  demfeliien  male  ivardt  de  Stadt  Gula  vnd  veßimge,  nadem  ße 
den  Turcken  voirhin  groiten  ividderßandt  vnd  zum  oftermail  affgetrieben, 
durch  Verraderije  eroeuert. 

A  116  (Ilgen  S.  160f.):  11  +  56  Bl.  Pap.  in  4P;  von  verschie- 
denen Händen  des  16.  Jahrhs. ,  ohne  alle  ßubricierung.  Neuerer 
Lederband.  Bl.  I — II  leer,  bis  auf  eine  Besitz  er eintragung  Bl.  V: 
1.5.87.  Jolian  van  Haue  manu  propria,  um  eine  Hausmarke  herum- 
geschrieben; dann: 

Da  gewalt  geeth  oeben  Becht. 

Da  bin  ich  lieber  Heer  ivie  hnecht. 

Nieth  onuerfuicht.  die  noch  thoe  fegh. 
1.  Bl.  1^—14-  Nd.  Geldrische  Chronik.  Titel  Bl.  l': 
(Van)  Dem  Oirfprunch  der  vaichten  Graue  en  hertogen  mit  hare  Gro- 
nijken  des  landtz  van  Gehe.  Jn  dem  Jaeren  aichthonderth  aicht  en 
Tfeuentich  Doen  Cairle  Die  Calue  heyfer  tvas,  is  in  dat  Kreefdum 
van  Coelen  een  groete  ivije  plaitse  geweyt  Dair  nu  Gelder  ßeet  etc. 
Schließt  Bl.  13''  mit  dem  9.  Herzog  Wilhelm  (bis  1543).    Dann  ein 


58  C.  Borcbling, 

lat.  Absatz  über  die  Schlacht  bei  Sittard  (1542/3).  Dann  Bl.  13^ 
— 14'  als  10.  Herzog  Kaiser  Karl  V  nachgetragen.  Schluß:  Bes 
heiß  die  Je.  m.  dem  landen  gelaift  toe  laiten  hy  alder  priuilegien  en 
poUcijen  2P.  Jnt  Jair  ons  Heern  Duyfent  Vieffhondert  Drije  en  veir- 
iich,    Bl.  14^—16'  leer. 

2.  Bl.  l?'— 23':  Privilegien  u.  ä.,  meist  auf  die  Stadt  aoch 
bezüglich.  Anf. :  Van  den  vrijheiden  der  doirplueden  aen  heyden  f\jden 
der  nyerfen,  von  1328.  1346.  1549.  1341.  1361.  1366.  Bl.  23^— 
24'  leer. 

3.  Bl.  24'-— 31^  (Hand  2):  Das  Recht  der  Schöffen  von 
Goch,  nd.  Anf. :  Datt  is  te  iveten  datt  die  Richter  etlichen  oprichten 
dach  auermidts  dem  Gefivaren  Baeden  fall  doin  roipen  inder  kercJcen; 
37  nicht  gez.  Abschnitte.  Schluß :  Tho  Moldick  op  vnfer  Lieff 
Froiveen  dach  Purificationis  füllen   die  Schepen  affgain,    Bl.  32  leer. 

4.  Bl.  33'— 37'  (Hand  3):  Weitere  Grochsche  Privilegien  und 
Eatsbeschlüsse.  Bl.  34.  37^—38'  leer.  Bl.  38^  Nachtrag  einer 
jüngeren  (4.)  Hand. 

5.  Bl.  39'— 40>^  (Hand  3):  Venloer  Tractat  zwischen  Kaiser 
Karl  V  und  den  Ständen  des  Fürstentums  Geldern  und  der  Graf- 
schaft Zutphen  vom  12.  Sept.  1543,  nd.  Bl.  44  gehört  zwischen 
Bl.  39/40.  Bl.  41'-^  Nachtrag  von  Hand  4  über  einen  Passus  des 
Venloer  Vertrags,  a.  E. :  Signatttm  16,  Septemh.  a.  p.  94  per  me  Jacob 
van  Straten. 

6.  Bl.  42'— 43^:  Weitere  Tractate  Karls  V  betr.  Venlo  und 
Goch  1560  u.  1565.    Bl.  45'  leer. 

7.  Bl.  45^—48'  (Hand  5  =  Johan  v.  Haue) :  Entscheidung  des 
Kaiserl.  Kammergerichts  in  einem  Prozesse  Johans  v.  Haue  gegen 
die  Stadt  Goch  1587,  hd.  Dazu  Bl.  48'  (Hand  4):  Eintragung 
von  1591,  daß  die  Appellation,  die  in  dieser  Sache  1589  eingereicht 
sei,  zu  verwerfen  sei;  Johan  v.  Haue  ist  inzwischen  verstorben. 
Bl.  49'~51^  leer. 

8.  Bl.  52'— 56^  (Hand  6  [=  Louwerman  ?]) :  Weitere  Acten- 
stücke  aus  einem  Processe  J.  v.  Haues  contra  Schröder,  Speier 
1589,  mit  der  Beglaubigung  der  Clever  Canzlei  vom  20.  Dec.  1589 
stylo  nouo. 

A  135  (Ilgen  S.  163):  171  Bl.  in  kl.  Folio  (25,2  x  19,5  cm). 
Hinter  Bl.  171  sind  5  alte  Bll.  herausgeschnitten.  Bl.  4 — 101 
sind  (wohl  im  17.  Jahrh.)  mit  Tinte  als  1—98  foliiert,  Bl.  102 
— 171  in  jüngster  Zeit  mit  Blei  als  99 — 165,  wobei  die  leeren 
Bll.  106.  107.  148  übersprungen  sind.  Wasserzeichen:  gotisches 
p  mit  kurzgestieltem  Stern   (dasselbe  in  A  77).    Von  einer  Hand 


I 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  59 

des  endenden  15.  Jahrhs.  geschrieben.  Mit  voller  Rubricierung, 
die  Anfangsbuchstaben  der  Abschnitte  sind  z.  T.  rot  nachgezogen, 
nur  im  Kaiserrechte  finde  ich  überall  ganz  rote  Initialen;  Bl.  149 
(143)'  eine  größere  rote  Initiale.  Überschriften  in  steifen  roten 
Missalbuchstaben.  Nur  Bl.  1—3  u.  108  (103)-131  (126)  zweispaltig. 
In  neuerem  Pappbande,  beim  Neueinbinden  ist  die  alte  Hs.  stark 
beschnitten,  außerdem  sind  vorn  und  hinten  je  12  BU.  vorgesetzt. 
—  Früher  im  Besitze  von  Dr.  Schölten  zu  Ward  (Homeyer  Eechts- 
bücher  Nr.  603,  Katalog  der  Bücherversteigerung  vom  4.  Dec. 
1848  bei  J.  M.  Heberle  zu  Cöln,  Nr.  5106).  Eine  Besitzernotiz  des 
17.  Jahrhs.  auf  dem  Reste  eines  alten,  vor  Bl.  1  vorgebundenen 
Blatts :  I^st  Fofsefsor  Joannes  \  (andere  Tinte)  dono  liberaliter  d  \ 
Filio  fuo  dilectifs.  Jo.  Köpgen  29  8hr  167.  \  (andere  Hand)  Bießer 
Johan  Huedt  (ßuedt?)  iß  Vnßers  Vatters  feelig  ßiff  Vatter  geweßen, 

1.  Bl.  1—105(102):  Clevisches-Stadtrecht,  nd.  Bl.  l'-3'^ 
Register:  Hier  hegynt  die  taeffel  van  defen  nabefcreuen  buecJc,  mit 
roten  Blattzahlen.  Bl.  3''  leer.  Bl.  4  (=  1)'' :  (rot)  JN  den  naeme 
des  vaders  ind  des  foens  ind  des  Jiilgen  geeßs  amen,  (schwarz)  DEs 
Hechtes  lere  gJieet  voir  all  lere  etc. ,  mit  vielen  Bleistiftunter- 
streichungen und  Randnotizen  einer  modernen  Hand.  Schluß  BL 
100  (97)"^  im  Abschnitte:  Van  ivijnJwiren  ind  wijnafcijfe  mit  den 
Worten :  alfoe  duclc  as  dat  gefchege  vp  thien  fchillinge  jnder  ßat  be- 
hueff.  (rot)  Hijr  eyndt  dit  boich  Bl.  101  (98)"^  leer.  Bl.  101  (98)^ 
—105  (102)^  Lat.  und  nd.  Weseler  Privilegien  1277—1347,  nicht 
rubriciert. 

2.  Bl.  108  (103)^—147  (142)^^:  Das  Kleine  Kaiserrecht. 
Anf. :  Hier  nabefcreuen  begynt  een  boech  gehegten  des  heyfers  rechte, 
SJnt  dat  nu  is  m  ivirt  lan  tijde  to  tijde  die  iverlt  boefer  etc.  Mit 
Bl.  132  (127)^  fangen  mitten  in  einem  Absätze  die  durchlaufenden 
Zeilen  wieder  an.  Schluß:  Jtem  die  een  guet  be fetten  will  myt  rechte 
die  falt  tot  drien  gerichten  nae  een  volgende  voir  der  banch  befetten  . . . . 
dat  hij  dat  tot  drien  vierthiennachten  drieiverff  befette.  Bl.  147 
(142)^  leer. 

3.  Bl.  149  (143)-'— 171  (165)^:  Stadtrecht  von  Calcar,  nd. 
Anf. :  Wy  Scepene  van  JcalJcer  doin  Jcondt  allen  den  ghoenen  die  defen 
hrieff  fien  off  hoin  lefen  dat  ivij  noch  hee  toe  hebn  gebracht  ind  ge- 
halden  yn  gueder  alder  geivoente  Jnd  voir  onfe  verJcden  ßederecht  Dat 
onfe  borgere  van  Jcallcer  .  .  .  plegen  te  hyefen  Richter  etc.  Bl.  163 
(157)'^  Mitte:  (rot)  Hijr  beghynne  die  priuilegien  (Grraf  Johann  von 
Cleve  ist  schon  tot,  seine  Huldigung  von  1449  steht  Bl.  166 
[160]«-^).  Schließt  Bl.  169  (163)^—171  (165)^  mit  einer  Ordinanz 
Graf  Johanns  von  1470.    Bl.  171  (165)^  ist  noch   eine  kurze,   un- 


ßQ  C.  Borchling, 

rubricierte  Ordinanz  des  Grrafen  Johann  an  die  Stadt  Calcar  von 
1489  nachgetragen. 

A  177  (Ilgen  S.  65):  43  Bl.  Pap.  in  4^,  15.  Jahrh.,  Bl.  1—23 
rubr. ,  rote  und  grüne  Anfangsb. ,  rote  Überschriften,  in  ein  be- 
schriebenes Pergamentblatt  (Theologisches  des  14./ 15.  Jahrhs.)  ge- 
heftet, dies  wieder  in  ein  starkes  überspringendes  Pergamentstück. 

1.  Nfr.  Augustinerregel  aus  Biiderich  bei  Wesel.  Anf. : 
DJt  fyn  dyngen  die  wij  gehkden  to  holden  v  die  in  cloeßeren  gefat 
fyn  Sunderlifige  falme  holden  den  hant  der  mynen  etc.  Vorrede  bis 
Bl.  8':  Ende  dat  hij  in  geen  hecarijnge  geleit  en  werde  Amen.  Es 
folgt  das  Register  der  20  Capitel,  dann  Bl.  8"^  eine  2.  Vorrede: 
WAnt  geiioerfaemJieit  een  hegin  ende  een  oerfproncJc  is  alles  geeßeliken 
guets  etc.  bis  Bl.  9"^:  ende  to  heet  in  oen  herte  heliailde  möge  fonder 
vorgeteniße.  (rot)  Van  der  vißtacien  dat  irjle  cap.  etc.  Cap.  20  Van 
den  laeten  endigt  Bl.  23^:  dat  fij  kentelike  onßicMighe  vroelicJieit 
fchuwen  füllen  Deo  gracias.  Et  fic  e  finis.  Bl.  24  leer.  Vgl.  oben 
S.  43. 

2.  Bl.  25^^ — 3V:  Nfr.  Ordnung  des  capitulum  culparum  für 
Nonnen.  Anf.:  [M)En  fal  eyns  ter  iveJce  off  the  langeße  tot  xiiij 
daghe  Capitfel  holden  vä  de  gehrelce  etc.  Bl.  25—26  von  Hand  2, 
Bl.  26^  Z.  4  V.  u.— 31^  von  Hand  3,  alle  gleichzeitig.  Schluß:  nae 
eyflynge  der  vurgaender  aeuer  tredlnge  ende  nageuollicMen  teickenen 
der  penitencien.  —  Bl.  32  leer. 

3.  Bl.  33'" — 43"":  Verschiedene  Visitationsberichte  aas  Kloster 
Büderich,  Bl.  33^^— 34'-  von  1613  und  Bl.  42'-— 43^  von  1620,  hd., 
von  gleichzeitiger  Hand;  Bl.  35' — 42'":  Berichte  aus  den  Jahren 
1488,  1491,  1493—1497,  1499,  1500  und  1505,  ndrh.,  von  einer  Hand 
des  anf.  16.  Jhrhs.  — 

In  derselben  Kapsel  A  177  liegt  noch  ein  ähnliches  Heft, 
4  Bl.  Perg.  4^,  15.  Jahrb.,  in  Perg.  geheftet,  mit  dem  ordo  in  fuf- 
cepcione  fcimonialis  gn  pmü  facre  religionis  habitü  eß  fufceptura. 

A  194  (Dgen  S.  88):  Memorienbach  des  Klosters  St.  Anna  zu 
Kempen,  enthält  am  Schlüsse  die  drei,  von  A.  Birlinger,  Ger- 
mania 29  (1884)  S.  409-411  mitgeteilten,  nd.  geistlichen  Lieder 
des  endenden  15.  Jahrhs. 

A  199:  Eine  Lage  von  4  Bl.  Pap.  in  kl.  4^  15.  Jahrh. 
Rubr.,  rote  Überschriften  u.  Anfangsbachst.  In  Pappe  geheftet. 
Lat.  u.  ndrh.  Recepte  gegen  die  Krankheit  des  hl.  Egidias  (Epi- 
lepsie?).    Bl.  V:  Forma  benedictiols  ftip  cibü  et  potü  Pro  laborantih^ 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  61 

infirmitate  fei  Egidij  ablatis,  lat.  Bl.  1^ — S'":  Forma  Littere  con- 
cedende  Jnfirmis  qui  laborant  morho  fancti  Egidij  ahhatis,  lat.  Bl.  3'; 
Alia  forma  hreuior  danda  infirmis  fei  egidij;  lat.  Bl.  3^  leer.  Bl.  4': 
Die  fint  Gillis  IcreneMde  haue  eyn  huyjfe  =  Übersetzung  der  kürzeren 
Forma  von  Bl.  3^,  ndrh.  Anf. :  Eyn  ^nynfehe  die  fint  gillis  JcrencJctde 
hait  fal  in  den  eirße  eyns  .ix.  dage  lanch  na  eyn  ander  alle  dage 
vunff  pater  nofler  ind  vimff  aue  maria  fpreche  .  .  .  ind  dat  in  fint  gillis 
Jcyrche  offere  so  eren  got^  dienß,  25  Z.     Bl.  4^  leer. 

A  206  (Ilgen  S.  143):  129  Bl.  Pap.  in  Folio,  15.  Jh.  2.  Hälfte, 
rnbriciert,  rote  tlberscliriften,  feste  dicke  Cursive.  In  neuerem 
Pappbde.     1874  aus  dem  Setheschen  Nachlass  erworben. 

Nd.  Stad treckt  von  Cleve.  Anf.  Bl.  1':  Juden  naeme 
des  vaders  .  .  .  Arne.  —  Des  rechtes  lere  geet  voer  alle  lere  etc.  Nach 
der  Vorrede  folgen  die  Artikel  über  die  Wahl  des  Bürgermeisters 
etc.,  dann  die  Eide.  Schi,  mit  Absätzen  Van  wijn  fijfe  Bl.  129'* : 
Soe  wie  enijch  guedt  infhiegh  off  ßapelden  .  .  .  ind  die  ander  helffte  den 
pechteren  off  fijfener  icj  Amen. 

A  229  (Ilgen  S.  142):  6  Bl.  und  2  in  Bruchstücken  erh.  Bl. 
Pap.  in  Fol.,  15.  Jahrb.,  ohne  Einb.  Bruchstück  des  alten 
Aachener  Stadtrechts,  ndrh.  Anf.:  Van  der  ßede  affife,  dann: 
VcL  deme  vait  gedynge,  Van  den  anderen  dage  so  dyngen^  ey  formet; 
die  letzten  Abschnitte  Bl.  6':  Van  hurgerschaffj  Vä  tvyffen^  Jtem 
bis:  Jnd  antwert  geue  nae  deme  he  ir  momber  teere.  Bl.  7^:  .  .  mä 
de  etj  vr&uwe  doit  warp  ]  .  .  .  nmundige  Icynder  quetsonge.  Noch  nicht 
bei  H.  Loerscb,  Aachener  Rechtsdenkmäler  aus  dem  13.,  14.  und 
15.  Jahrb.,  Bonn  1871. 

A  234  (Hgen  S.  154):  135  Bl.  Pap.  (Bl.  1.  6.  7.  12.  13.  18.  19. 
24.  25.  30.  31.  37.  42.  47.  48.  53  Perg.)  in  4«.  Bl.  1-53  besteht 
aus  Sexternen,  deren  inneres  und  äußeres  Doppelblatt  Pergament 
ist;  die  Sexternen  sind  gezählt  mit  a — /*,  doch  ist  Lage  d  (hinter 
Bl.  24)  völlig  verloren  gegangen,  und  von  Lage  h  (hinter  Bl.  12)  sind 
nur  2,  an  falscher  Stelle  eingeheftete  Papierdoppelblätter  (Bl.  38/39 
u.  40/41)  übrig  geblieben.  Bl.  54  if.  sind  regelmäßige  Quaternionen, 
Bl.  116  iF.  Quinternen.  Die  Hände  wechseln  Bl.  55.  61.  116;  Hand 
1  ist  von  1454.  Die  Wasserzeichen  wechseln  Bl.  54.  61  (Bl.  69 — 
76  eine  Lage  mit  anderm  Wz.).  116.  126.  Die  ganze  Hs.  hat  volle. 
Eubricierung :  Strichelchen,  rote  Anfangsbuchstaben  und  Über- 
schriften, rot  unterstrichene  Wörter;  Hand  1  hat  die  stärkste 
Rubricierung,   Hand  3  die  schwächste.     Zweispaltig  (außer  Bl.  55- 


ß2  C.  Borchling, 

— 60);  ca.  30  Z.  In  ein  schadhaftes  Stück  starken  (doppelten) 
Pergaments  gebunden,  Rücken  erneuert,  dabei  sind  die  losen  Blätter 
neu  eingebunden. 

Ndl.  und  nd.  Legenden. 

1.  Bl.  1"— 53^*:  Legende  von  St.  Barbara,  mnld.  Anf.: 
(rot)  Hier  heghint  dat  prologus  vanden  leuen  en  ßeruen  der  heiliger 
ioncfrouwen  En  mertelerfclien  [ante  harharen.  (schwarz)  EEn  deuote 
eerharen  mä  gJiehare  vä  lioghen  glwflechte  enen  7nan  van  groeten  doech- 
den  van  meerre  eerhaerheit  etc.  Bl.  8^*  beg.  das  1.  Capitel.  Bl.  12' 
schließt  im  Cap.  2,  nach  einer  Lücke  folgen  dann  die  beiden  an- 
einanderschließenden  Bl.  40  u.  38  mit  dem  Schlüsse  von  Cap.  2 
und  dem  Anfange  von  Cap.  3,  sodann  Bl.  39.  41  mit  dem  Schlüsse 
von  Cap.  5  und  dem  Anfange  von  Cap.  6.  Wieder  nach  einer 
Lücke  schließen  sich  Bl.  13 — 24  (Lage  c)  mit  dem  Schlüsse  von 
Cap.  6  bis  Cap.  9  Anf.  an.  Dann  folgt  die  durch  den  Verlust  der 
Lage  d  entstandene  große  Lücke,  wodurch  Cap.  9  zweite  Hälfte 
bis  Cap.  14  Anf.  verloren  gegangen  sind.  Erst  von  Bl.  25  an  ist 
dann  der  Rest  der  Legende  vollständig  erhalten.  Bl.  29"^*  endigt 
das  16.  und  letzte  Capitel,  es  folgen  die  Mirakel  der  Heiligen  in 
nicht  gezählten  Exempeln.  Schi.  Bl.  53":  bgnen  den  feluen  iaer 
doe  hi  dit  myrdkel  predicten  Deo  gracias.  (rot)  Hier  gaet  wt  die 
hißorie  des  leuens  der  pafße  en  myrakelen  der  gloriofer  ioncfrouwen 
fante  harbara  der  tnartelaerfche  xpi.  En  it  ivart  geeyndt  int  iaer  ans 
heren  Mcccc  en  liiij  op  fante  ioJiänes  auet  als  hi  onthoeft  wart,  — 
Bl.  m^^  u.  54  leer. 

2.  Bl.  55'— 60^:  (rot)  Van  fent  Katerine  heheringe.  Mit 
auffälliger  Mischung  des  Dialekts.  Anf.:  BEnedijt  fij  got  Die  wt 
fmre  ouer  vloediger  myldiclieit  en  wt  finre  gewönliclier  harmherticheit 
will  dat  alle  menfchen  felich  werden  .  .  .  die  auch  fine  heiigen  in  man- 
cJierlei  winderliker  wijfe  to  eme  bekert  efi  mit  nyen  oppenbaryngen 
roept  hei  fi  in  fijn  tvünderliche  lijecht  etc.  Schi. :  dar  mede  men  ge- 
proift  heft  dat  ß  xpm  lief  heft  geltaet  als  men  vt  oere  legende  oppen- 
barlich  merken  mach,  got  fi  geloft  efielich  en  ömmer  AMEN. 

3.  Bl.  ßl'*— 84^*:  Legenden  und  Exempel,  östl.  mnld.  Anf.: 
(rot)  Hier  begynt  een  [een]  fimerlick  exempel  van  een  edelre  ioncfrouwU 
die  hiet  Sapienfya.  Es  folgen  Exempel  von  der  hl.  Eugenia,  der 
Tochter  des  Eradyus,  dem  Wucherer  in  der  Holle,  u.  ä.,  von  St. 
AUexius,  St.  fynfencyyus,  St.  Blasius,  St.  Vitus,  St.  Christoffel, 
St.  Christina,  St.  Justina,  dann  vermischte  Exempla. 

4.  Bl.  85"— 95'^:  Legende  von  Barlaam  undJosaphat, 
im  selben  Dialekt.    Anf. :  (rot)  Hier  heghynt  een  fchoen  exempel.    Toe 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  63 

V 

Juäea  ivas  een  conynclc  die  Tuet  Äuenier  die  veruolgden  alle  die  crißen 
lüde  etc.  Schi.:  Aldus  heuet  die  heilighe  here  funte  Jofephat  fynen 
got  lief  ghehad  houen  al  dynch  Daer  om  heuet  hem  got  ghegeuen  fyn 
ewyghe  rych  Bat  ons  allen  .  .  .  heilige  geeß  Amen. 

5.  Bl.  95"^^  (unmittelbar  anschließend)— lOS""^:  Weitere  Legen- 
den u.  Exempel  van  fante  Joriae,  van  teodera,  von  St.  Marina, 
eine  sehr  ausführliche  Erzählung  des  Genoveva  -  Stoffes  (Königin 
V.  Frankreich)  mit  langer  geistlicher  Ausdeutung,  etc.    Bl.  108^  leer. 

6.  Bl.  lOO"**— 114^*:  Die  Geschichte  von  Joseph.  Anf.: 
van  iofeph  des  patriarchen  foen.  JEat  (1.  Dat.)  tvas  (een)  heilich  pafri- 
arche  die  Met  iacoh  die  had  xij  foen  dae^^  was  een  mede  die  iofeph 
geheiten  was  etc.  Schi. :  dat  om  got  foe  feer  verhoechden  en  foe  grate 
dyngen  hy  hem  hede.    Bl.  114'^  u.  115  leer. 

7.  Bl.  lie--*— 134'-^:  Leben  der  b.  Christina  Mirabilis 
(t  ca.  1224,  vgl.  Potthast  ^U,  S.  1242).  Anf.:  j?ier  heghint  dat 
prologi^  in  crißinen  leuen  die  tvonderlick  heit.  WAnt  ic  der  tveerder 
ioncfrouwe  crißinen  leuen  begheer  en  heghlnne  te  f er  tue  foe  ivillic 
anden  heghinB  mtjs  iverhes  neme  dat  felue  dat  die  cer.fam  hi/fcop  en 
cardinael  Jacohus  van  defer  ioncfrouwe  vormaent  in  der  legende  die 
hi  ghemaect  heuet  vander  faligher  vrouwe  mariö  vä  oegines^).  .  .  .  . 
(Sp.  b)  Siet  aldus  als  ic  ghefproJce  hebbe  fcriuet  van  haer  die  eerfam 
biffcop  Jacob  Ende  ic  omverdich  brueder  vander  precJcer  oerden  om  te 
vrome  en  te  ßichtighe  Die  ghene  diet  lefen  füllen  .  .  .  foe  (Bl.  116'*) 
heb  ic  mit  fimpelen  plompen  tvoerde  haer  leue  befcreue  etc.  Schi.  Bl. 
133'*:  die  beflutinghe  van  defen  boecJc.  NV  merche  o  menfche  die  dit 
leeße  hoe  (Sp.  b)  vele  wi  fchuldich  fijn  ,  ,  .  te  loue  en  te  iverdicheit 
crißi  Die  mitten  vader  .  .  .  ewelic  ende  ommermeer.  AmeN,  —  Rest 
der  Hs.  leer. 

A  246  (llgen  S.  164):  Pap.  in  Folio,  Sammelband  des  16.— 17. 
Jhs.  in  altem  Pappbande.  Innenseite  des  Vorderdeckels:  Standeclc 
Kempen,  darunter:  ex  Donatione  suprascripti  Dni  Standeck  Spenrath 
in  Xanten  (18.  Jh.).  Darunter  endlich:  Als  Geschenk  erJmlten  vom 
Herrn   Ober  Begierungs  Bath  Bitten   in   Aachen  Friedr.  Nettesheim. 

1.  Bl.  l''— 47':  Florilegium  aus  antiken  lat.  Autoren,  nicht 
über  die  erste  Anlage  hinausgekommen ;  Bl.  1 — 7  geht  ein  aiphabet. 
Register  voran.  Bl.  47' :  Tabula  nominum  fictorum  in  Argenide  (Sa- 
tire auf  Heinrich  III  v.  Frankreich).    Hand  des  endenden  16.  Jhs. 


1)  Jacobus  de  Vitriaco,   Vita  b.  Mariae  Oigniacensis  in  Namurcensi  Belgii 
dioecesi  (f  1213).    Potthast  ^ll,  S.  1455. 


54  C-  Borchling, 

2.  Bl.  48^—49'':  3  Artikel  über  Pfändungen  nae  den  Farwyefen 
Rechten,  16.  Jh.  —  Bl.  50'— 53'  leer.  —  Bl.  53^—54':  Halb  ver- 
löschte Federzeichnungen  (clevischer  ?)  Familienwappen.  —  Bl.  55"^ 
— SG"":  Privileg  des  Grafen  Dietrich  v.  Cleve  für  die  Stadt  Cranen- 
burg  1334,  nd.  —  Bl.  57'— 59';  Anfang  des  Clevischen  Stadtrechts, 
Bl.  59  halb  herausgerissen.  —  Bl.  60  leer.  —  Bl.  61'— 62'  eine 
2.  Abschrift  des  Privilegs  f.  Cranenburg,  Bl.  63'  ein  zweites  der- 
artiges Privileg  Herzog  Johanns  von  1522.     Bl.  63^—64^  leer. 

3.  Bl.  65—187:  Nd.  Clevisches  Stadtrecht.  Bd.  65'-67^ 
Register,  Bl.  68  leer.  Bl.  69  beg.  das  Stadtrecht  mit  der  Vorrede : 
Jn  den  naem  des  vaders  . . .  Amen.  Des  rechts  leer  geit  voir  all  leer  etc. 
Mit  der  Feder  gezeichnete  rohe  Initialen,  schwarze  Überschriften. 
Eine  jüngere  Hand  hat  am  Rande  die  Tituli  gezählt  und  im  Text 
öfter  corrigiert  und  ergänzt.  Bl.  71 — 187  als  iiij  bis  Cxx  vom 
Schreiber  beziffert,  Bl.  188 — 191  nachträglich  als  Cxxi — Cxxiiij. 
Letzte  Überschrift  Bl.  Cxvij^:  Van  vprichte  daigenn,  Schi.  Bl.  Cxx': 
of  die  dan  [echt,  heer  Rychter  ghie  helcent  myn  hedinghde  wo  irden, 
Soe  fidt  gye  [eggen,  Jae  ich  Tzennes.  Alles  Folgende  sind  Ordonantien 
und  Privilegien  für  clevische  und  geldrische  Empfänger  (Klöster, 
Ritterschaft  etc.),  von  mehreren  Händen  des  16.  u.  17.  Jahrhs. 

A  247  (Ilgen  S.  164):  327  Bl.  Pap.  in  Fol.,  Ende  16.  Jahrhs. 
In  ramponiertem  Pappbande.  Vorsetzblatt:  Donum  Dni  Napoleonis 
WeinJmgen  Juris  considti  J,  Mooren.  —  GeschenJc  des  Herrn  Pfarrers 
Dr,  Mooren  F.  Nettesheim.  Bl.  1':  Ex  lihris  Gerhardt  Grondt  Con^ 
sulis  Calcariensis. 

1.  Bl.  1'— 44^:  Nd.  Weseler  Stadtrecht,  mit  dem  lat. 
Privileg  Graf  Dietrichs  von  Cleve  von  1277  beg.  Es  endigt  mit 
einer  Urkunde  Graf  Adolfs  II  von  Cleve  von  1446.  Bl.  45  f. 
übersprungen. 

2.  Bl.  47' — 149':  de  Rechten  der  Stat  van  Cleue,  beginnt 
mit  der  Vorrede.  Schi,  im  Artikel  Van  wyn  fyse:  Jnd  dye  ander 
helffte  den  j^ecJiferen  off  Sifener  iCy  —  Bl.  149^  leer. 

3.  Bl.  150' — 180':  die  Rechten  Jnd  priuilegien  der  Keif  er 
vrier  ftatt  Galle  er.  Anf. :  Wy  Scheepen  van  Calker  doen  hundt  etc. 
160  von  späterer  Hand  gezählte  Artikel.  Bl.  168^—178':  Jtem  die 
vifchrift  der  Priuilegien  van  Catcher  (1368ff.).  Bl.  178^—180':  Bitt 
fin  vtgemefde  Ordelen  der  Stat  Catcher.  Schi. :  Jt{  een  hehleege'  mach 
den  anderen  heclaeg^  . .  .  dan  hy  van  alfulcher  Caech^  mitt  Recht  winnen 
mach.  —  Bl.  180^  leer,  Bl.  181—182  übersprungen. 

4.  Bl.  183  bis  zum  Schluß  der  Hs.  sind  von  einer  2.  Hand 
des  beg.  17.  Jhs.   geschrieben,    zeigen   anderes  Papier   und  haben 


I 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  ^  65 

offenbar  früher  eine  Hs.  für  sich  gebildet.  Sie  enthalten  Ordi- 
nantien,  Traetate  etc.  für  die  Grafschaften  Greldern  und  Züt- 
phen.  Bl.  212'^ff.  auch  Biuerfche  Beeiden  Vfantien  ende  ander  her- 
gebrachte Coußumen  für  Grafschaft  und  Stadt  Zütphen. 

A  248  (Ilgen  S.  164):  ni  +  322  Bl.  Pap.  in  Folio.  Der  Band 
zerfällt  in  drei,  ursprünglich  selbständige  Teile :  A)  Bl.  1 — 102  bildet 
den  jüngsten  Teil,  mit  vermischten  ndrh.  Rechten  des  endenden 
16.  u.  des  17.  Jahrhs.  B)  Bl.  103—291  sind  von  alter  Hand  foliiert 
als  1 — 192;  dies  Mittelstück  des  Bandes  stammt  aus  Nymwegen, 
sein  Inhalt  besteht  ausschließlich  aus  Eechten  für  Nymwegen  und 
seine  Umgebung.  2.  Hälfte  15.  — 2.  Hälfte  16.  Jahrhs.  Bl.  291^ 
von  einer  Hand  des  anf.  16.  Jahrhs :  An  xxij  laten  hyn^  g)  Joiß  vä 
iMndwich  C)  Bl.  292—322:  vom  Ende  des  15.  Jahrhs.,  auf  ßees 
bezüglich.  Stück  A  und  C  sind  mit  zahlreichen  Blättern  groben 
Papiers  durchschossen.  In  altem  Schweinslederband.  Aus  F.  Nettes- 
heims  Nachlaß,  früher  Oberregierungsrat  Eitz  in  Aachen. 

A.  1.  Bl.  l' — 19^  (von  mehreren  Händen  des  17.  u.  16.  Jahrhs.): 
Zutphenfche  L ehe nr echten.  Bl.  27 — 30:  Overijsselsche  Acten 
des  17.  Jahrhs. 

2.  Bl.  35'-- 76^:  Ndrh.  Deichrechte.  Bl.  35^—37^:  Friui- 
legium  der  dicken  Herzog  Johanns  v.  Cleve  1493.  —  Bl.  37^ — 50': 
DicJcordnungh  der  Xenterfcher  vnd  andern  Schouiven  an  heulen  fyden 
Bienßroems  von  1575,  mit  2  kurzen  Anhängen  ähnlicher  Art  de 
1560  u.  1580.  JEx  Cancellaria  Clüienß.  —  Bl.  51^—76^:  Betuwsche 
u.  a.  niederländ.  Deichrechte  1484.  1549  etc.  Alles  von  einer  Hand 
des  ausgeh.  16.  Jhs. 

3.  61.78"" — 79'':  Tivaeter  Bechtj  tvoemen  einen  Werdt  wynnen 
off  heuahren  fall.  —  Bl.  79"^ — 81^:  Extract  über  Wasserrecht,  aus 
einem  alten  Register  der  Kammer  zu  Arnhem  (2  verschiedene 
Hände  vom  Ende  16.  Jhs.).  —  Bl.  85'':  Verzeichnus  tvie  off^t  der  Rhin 
die  Vber  vnd  vnder  Buderifche  dicken  dtirch  gelauffen,  1551 — 1573 
(von  der  Hand  von  Bl.  780- 

4.  Bl.  98'' — 100^:  Acten  und  Urkunden  zur  Huldigung  der 
Grafschaften  Geldern  und  Zütphen  für  Kaiser  Karl  V  1543/44 
(Ende  16.  Jahrh.). 

B.  1.  Bl.  103'-— 20P:  Nymwegische  Rechte.  Anf.  Bl. 
HO'  (mit  einer  sehr  charakteristischen  Haupthand,  Canzleischrift 
der  Mitte  bis  2.  Hälfte  16.  Jahrhs.):  Bit  is  hoenien  te  Nymegen  een 
Erffhuys  mit  Becht  opdingen  fall.  Bl.  127"^:  Die  eendracht  ende  ge- 
loiffte  van  Simter  Claes  gilde.  Bl.  178'*:  Lantrecht  van  Nederbetu. 
Bl.  184*" — 201^:  Großer  Nachtrag  einer  2.  Hand:  Erbvertrag  zwischen 

Kgl,  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Philolog.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  5 


ßß  C.  Borchling, 

Geldern  und  Cleve  1532.  Endlich  Bl.  103'^— 109^':  Nachtrag  einer 
Hand  vom  Ende  des  16.  Jahrh.,  ad  1543/44.  Bl.  103  ff.  gehören, 
wie  der  Wasserzeichenwechsel  bei  Bl.  103  beweist,  zu  B. 

2.  Bl.  202'-— 209^  (Hand  des  15.  Jhs.):  Die  Rechten  Jiantveßen, 
priuilegien,  vrijheiden  .  .  .  van  Onerhetutve  (1423.  1445.  1327.  1364. 
1383.  1403).    Bl.  208^—209'^  leer. 

3.  Bl.  210''— 232^:  Das  neue  Stadtrecht  von  Nymwegen 
von  1447.  Reinschrift  einer  Canzleihand  der  1.  Hälfte  16.  Jhs., 
mit  roter  Überschrift  u.  Anfangsinitiale.  Auf  das  Stadtrecht  folgen 
Anhänge  von  1449 — 1498;  dann  verschiedene  Verträge  etc.  von 
derselben  Hand  in  etwas  größerer  Schrift  Bl.  218^ — 231'. 

4.  Bl.  233^—255'  (stark  cursive  Hand  des  ausgeh.  15.  Jhs.): 
Privilegien  und  Statuten  u.  ä.  von  Tiel  u.  Zandwijck  1410 ff. 
(Niederbetuwe). 

5.  Bl.  256'^— 273^'  (Hand  des  15.  Jh.,  ruhigere  Hand):  Com- 
promiß  zwischen  dem  Herzog  v.  Geldern  und  der  Stadt  Nymwegen 
1458  (Schriftwechsel). 

6.  Bl.  274^^—291^  (Hand  des  15.  Jhs.,  der  Buchschrift  sich 
nähernd):  Gehreice  mijns  lieuen  JoncJm  he  ten  Berge  en  ten  Bylant, 
1444.    Schriftwechsel  zwischen  ihm  und  Herzog  Arnold  v.  Geldern. 

C.  Bl.  292»^— 307^  (Hand  des  ausgeh.  15.  Jahrhs.;  Bl.  292—299 
leer):  Nd.  Stadtrecht  von  Rees  von  1473.  Anf.  Bl.  300':  TO 
tvetten  So  die  Stat  van  Rey/f  myt  den  Ampi  vä  Afpel  ind  anden 
panden  vanden  Eiriceirdigen  Jn  Gaide  Ertsbiffcop  van  Colne  ind 
fijne  Capittell  an  die  cleefffche  herB  verfat  ind  verpandt  tvorden  iß  etc. 
Schi.:  Jtem  wantet  eyn  ald  herJcomC  is  ind  nie  oicJc  nye  vername  heiß 
dat  eyn  hurg'  to  Bey/I  fyn  hurg'fchapp  vpgefacht  heiß  . . .  geyna  borg*- 
rechte  off  vrijheit  voirtmi  moige  genyete  off  gehruyclcö,  Bl.  308'  leer. 
Bl.  308^ — 312^  sehr  eng  geschriebene  Nachträge  vom  Ende  des 
15.  Jahrhs.,  auf  Rees  und  Aspel  bezüglich;  Bl.  310' — 311^  von 
Hand  1,  Bl.  308^  u.  309'-''  von  einer  zweiten,  und  Bl.  312'-^^  von 
einer  dritten  Hand. 

A  269:  555  Bl.  Pap.  in  Folio,  geschrieben  von  Johannes 
Egerweiß  Cliuenfis  zu  Cleve  1614/15.  In  neuerem  Halbleder- 
band. Vorbesitzer :  Dr.  Duiff huiß  (18.  Jh.),  Rechtsanwalt  Justizrat 
Junik  zu  Cleve  bis  1888. 

Sammlung  ndrh.  Stadtrechte  in  guter  Canzleischrift, 
rubriciert,  mit  roten  Überschriften  und  mit  sorgsam  ausgemalten 
Titelblättern,  Wappen  und  Anfangsinitiale  vor  jedem  Einzelrechte. 
Die  Stücke  sind  einzeln  foliiert,  zwischen  den  einzelnen  Stücken 
viele  leere  Blätter. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  67 

1.  Clevisches  Stadtrecht,  geschrieben  1614,  auf  200  Bl. 
Voraus  geht  das  große  Privileg  Graf  Adolfs  von  1368  (5  Bl.)  und 
ein  alphabetisches  Register  |(7  Bl.).  Dann  erst  beg.  die  Vorrede 
des  Stadtrechts.  Mit  vielen  Zusätzen  am  Ende.  Bl.  176^  folgt 
die  Deichordnung  Herzog  Wilhelms  von  1575,  Bl.  188^  das  alte 
Deichrecht  von  1364,  Bl.  19V  ein  Privileg  von  1418.  Bl.  195— 
200  leer. 

2.  Weseler  Stadtrecht,  geschrieben  1615,  27  Bl.  Es  beg. 
mit  dem  Privileg  des  Grafen  Dietrich  v.  Cleve  de  1277  und  schließt 
mit  der  Confirmation  Herzog  Johanns  II  von  1522.  Bl.  27'-^ 
Kachtrag  einer  2.  Hand  de  1663. 

3.  Calcarer  Stadtrecht,  geschr.  1614,  44  Bl.  Anf.:  Wei 
Scepene  toe  Kalker  Tügen  apenbairlich  dat  die  Stadt  vnd  Buirgere 
tho  Jcalker  geuriet  fein  etc.  Schi.  Bl.  38^'  mit:  Der  poirtere  Eidt. 
Angehängt  hat  der  Schreiber  Bl.  38^ — 44"^:  die  Rechten  des  taten 
hoeffs  to  Hanfeier. 

4.  Emmericher  Stadtrecht,  geschr.  1614,  44  Bl.  Anf.: 
Van  voirmunderfcap,  Wei  Wyfen  voir  Recht  etc.  Bl.  26'' — 30"^  la- 
teinisch. Schließt  mit  dem  Absätze:  Van  dat  water  vnd  Toll.  Bl. 
41^ — 43^  ist  ein  Edict  Karls  V  von  1521  van  dem  Regimet  ^u 
Nureberg  angehängt.     Bl.  44  leer. 

5.  Beeser  Stadtrecht,  geschr.  1615,  33  Bl.  Anf.:  Aldus 
"iß  vns  ankörnen  van  vnfen  voirvaderen,  dat  niemant  hynnen  Reeß 
tvonen  enfall  etc.  Schließt  mit  einem  langen  Stücke  (Bl.  26"^ — 33^) : 
Hier  volgen  ein  deill  rechten  der  Stadt  van  Nuyß ,  Xancten  vnd 
Reeß  etc. 

6.  Vermischte  ndrh.  Eechte  u.  Privilegien,  geschr.  1615,  76  Bl., 
ohne  Titel:  a)  Laien  Rechten  des  Stifts  zu  Xanten  von  1463, 
in  60  Cap.;  b)  Bl.  13^:  Van  Thiens  Rechten;  c)  Bl.  18^  Sümige 
Funden  van  den  Leen  Rechten;  d)  Bl.  30"^:  Zutphensche  Lehn- 
rechte, die  1546  in  Gelderland  eingeführt  worden  sind ;  e)  Bl.  37^ : 
die  Water  Rechten;  f)  Bl.  42'^:  Ordinanz  Herzog  Adolfs  v.  Cleve 
1431 :  Van  Verpachtügh  der  Warden ;  g)  Bl.  46^ :  Ordinanzen  Herzog 
Johanns  von  Cleve  1507  u.  1508;  h)  Bl.  52:  Extrackt  vt  dem  Priui- 
legiums  hrieffen  fo  der  Ritter fchafft  gegeue,  1510;  i)  Bl.  55'":  Verboint 
der  tweer  Lanfheren  van  Gelre  vnd  van  Cleue,  gefcheit  Anno  1423; 
k)  Bl.  63^^:  Tractat  zwischen  Kaiser  Karl  V  u.  Herzog  Wilhelm 
V.  Cleve  1543,  lat.,  Bl.  69^  ein  2.  Tractat  derselben  von  1544,  nd., 
bis  Bl.  76^.  Angehängt  von  der  2.  Hand:  Kaiserliche  Edicte  für 
Cleve  von  1546  u.  1580,  bis  Bl.  79^.  Nach  4  leeren  Bl.  noch  eine 
Seite  von  Hand  2 :  Edictum  de  non  arrestando  Colonienses  des  Großen 
Kurfürsten  de  1652  9.  Dec. 

5* 


68  C.  Borchling, 

7.  Gedruckte  Bilderchronik  der  Grafen  und  Herzöge 
von  Cleve,  von  Helias  bis  Johann  II  (f  1521).  Druck  des  16. 
Jhs.,  einseitig  bedruckte  Bl.     18  Doppelbl.  Fol. 

A  270:  811  S.  Pap.  in  Fol.,  16.  Jh.  Im  Schweinslederbande 
des  17.  Jhs.    Aus  Sethes  Nachlaß  1888  ins  St.-A.  gekommen. 

Sammelband  ndrh.  Stadtrechte,  z.  T.  aus  einer 
älteren  Hs.  des  Gerardus  de  Else  von  1421  abgeschrieben,  vgl. 
Bl.  1':  Anno  1A.21  Gerardus  De  Else  filius  Stephani  de  Else  pro 
tempore  Scabin^  et  Secretari^  Emhricenfis  Compilauit  prefente  lihrum 
vti  ipfemet  atteßatur  magna  fide  et  diligentia  (Hand  aus  dem  Anf. 
d.  16.  Jhs.).  Auf  einem  Vorsetzbl.  hat  eine  Hand  des  18.  Jhs.  ein 
Inhaltsverzeichnis  des  Bandes  eingetragen,  das  29  Stück  aufzählt. 
Für  uns  kommen  in  Betracht: 

1.  S.  1 — 64:  Rechte  n.  Privilegien  der  Stadt  Emme- 
rich. S.  1 — 10:  ältere  lat.  Privilegien.  —  S.  11 — 13:  Clevische 
Ordinanz  von  1464  über  die  Beginen-  und  Schwesternhäuser,  nd. 
—  S.  14 — 64:  Städtische  Rechte,  beg.  mit  dem  Privileg  Graf  Ottos 
V.  Zütphen  1233,  das  Emmerich  Stadtrecht  verlieb.  (S.  22  oben 
Randnotiz  des  Schreibers:  Ex  Ehehoick  collectü  per  me  G.  Hop). 
Eine  durchgehende  Ordnung  vermag  ich  aber  in  diesen  Rechten 
nicht  zu  erkennen.  Schluß :  Ji{  den  hijnne  biirgher  fal  die  een  den 
anden  voldoen  .  .  ind  als  dan  antwort  tho  geue. 

2.  S.  65—66:  Der  Statt  Kalclers  rechten,  Anf.:  Van 
deijlinghen  in  to  hrenghen  dat  ivijt  gefocrt  ijs  .  .  i'oir  die  claghe  ijs 
lijjf  vnd  guet  verbanden. 

3.  S.  67—86:  Weitere  Punkte  aus  dem  Rechte  der  Stadt 
Emmerich.  Anf.:  Dit  nabefclireuen  is  vanden  marcktolle  tot  Emerick 
etc.,  schließt  mit  einer  Constitution  Herzog  Wilhelms  v.  Cleve  von 
1540  (von  ders.  Hand  nachgetragen). 

4.  S.  87 — 94:  Forme  ind  ordeninghe  deß  hochgericlds  bijnne  Nuijß. 

5.  S.  94— 103:  Priuilegia  et  Jura  Ciuitatis  Beefß.  Anf.: 
Jtem  wie  een  burgher  ivurdt  fall  ald<)  fwere  etc.  Hinter  S.  96  eine 
Lücke,  S.  97 — 98  leer.  Schi. :  Jnd  an^  fcheemel  frouwe  perfone  die 
des  niet  gedoin  en  JcundB  falme  des  guetUcJc  vertrag^. 

6.  S.  105 — 139:  Jura  et  plebifcita  oppidi  Embricenfis 
fecundum  morem  Zutphanienfium.  Dijt  fijnt  d'  Stat  rechten 
van  Zutphe.  Wij  wijfen  voir  recht  daer  een  hijnt  alfo  verßoruen  is 
etc.  Dieser  Abschnitt  hat  rot  unterstrichene  Überschriften.  Schi. : 
Van  wijne  to  tappen  .  .  .  bij  hem  feine  wijn  in  te  tappe  Als  hem  nut 
iveer  brengt. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften  :  Düsseldorf.  69 

7.  S.  140-154:  Weitere  Zütphensche  Rechte.  S.  139  unten: 
Sequentia  defcrlpta  funt  ex  Hb :  U.  Smyt  quödam  Emhr :  secretarij,  que 
cömoclofe  mihi  dedit  Andreas  Jferd.  cognatus  A^  1554  (eine  Hand, 
die  öfter  älinliehe  Randnotizen  hinzugefügt  hat). 

8.  S.  155—201:  Nochmal  ein  Emmericher  Stadtrecht; 
Defcripta  ex  lihro  dT^  Beniardi  ab  Horß  quödam  ptoris  Embric: 
(Hand  wie  S.  139).  Es  fängt  wieder  mit  dem  lat.  Privileg  Grraf 
Ottos  V.  Geldern  de  1233  an,  dann  dasselbe  deutsch,  ein  Absatz  über 
die  weltlichen  Herren  der  Stadt  (Herzog  Adolf  II  [1417—1448]  als 
jetziger  Herrscher  bez. !),  Juramentü  extranei  etc.  S.  177  Münz- 
angaben Ex  lib.^  Gerhardi  Hop.  S.  180  leer,  Lücke;  ebenso  S.  187 
— 188  (neu  eingeschobenes  Bl.)  leet,  Lücke.  S.  193 — 194  Einschub 
von  1582.  Schi. :  Jt{^  Axsiijfen  dije  deße  vurg^  puncto  beruerende  ßjnne 
fall  dije  Stat  dijt  Jaer  dair  nae  verpaGht{  off  aen  fich  beJiail^  ind  laet{ 
bediene  om  reedelijck  loe, 

9.  S.  205 — 244:  Punkte  aus  dem  Clevischen  Lehnrecht,  de 
1457  ff. 

10.  S.  248—256:  Münzwerte. 

11.  S.  259 — 263:  Aus  dem  Zütphenschen  Lehnrecht,  Bericht 
von  1545;  mit  dem  Nachtrag  einer  2.  Hand  de  1598,  bis  S.  269. 
Endlich  S.  269-274:  Extrad  vith  Z{  Hern  Adolphs  Cloffen  F.  Gle- 
uifc\  Hern  Secretarien  gefchreuenen  Titiäaerboiche  (Hand  3).  —  S. 
275—286  leer. 

Damit  endigt  der  erste  Bestandteil  unserer  Hs.,  der  erst  im 
17.  oder  18.  Jh.  mit  dem  folgenden  zusammengebunden  worden 
ist,  und  sich  schon  äußerlich  dadurch  abhebt,  daß  er  unten  5  mm 
über  den  Rand  der  übrigen  Hs.  hervorragt.  Der  2.  Teil  des  Bandes 
ist  zum  größten  Teil  von  einer  charakteristischen  Canzleihand  der 
2.  Hälfte  des  16.  Jhs.  geschrieben. 

12.  S.  287-^44:  Nd.  Clevisches  Stadtrecht.  Voran- 
gehen 4  leere  Bl.  (S.  287—294)  und  S.  295—300  ein  Register  von 
jüngerer  Hand,  das  302  Artikel  zählt.  Im  Text  ist  diese  Artikel- 
zählung erst  von  dieser  Hand  nachgetragen.  Das  Stadtrecht  be- 
ginnt S.  301  mit  dem  Privileg  Graf  Adolfs  I  von  1363  (das  hier 
S.  306  fälschlich  ins  J.  1370  gesetzt  wird)  =  Titel  1-14,  den 
Confirmationen  Herzog  Adolfs  II  von  1394  (hier  falsch  1390 !)  und 
Herzog  Johanns  von  1522  =  Titel  15 — 16.  Dann  geht  es  S.  308 
gleich  mit  dem  1.  Artikel  des  Stadtrechts  Van  den  Jcoir  dagh  weiter, 
es  fehlt  also  die  Vorrede.  Schi,  mit  dem  Artikel:  Wat  den  huyß 
to  behort  (302)  .  .  .  fo  if  hy  plichtich  de  vercoper  vann  nutticheit  deß 
dinghs.  —  S.  445—448  leer.   S.  449—438:  Ordinanzen  Herzog  Je- 


70  C.  Borchling, 

hanns    von   1507.  1508.  1510,   u.  Herzog-  Wilhelms  von  1551,  alle 
über  geistliche  Angelegenheiten. 

13.  S.  469—566:  Nd.  Calcarer  Stadtrecht.  Vorangehen 
anf  S.  469 — 480  Nachträge  einer  etwas  jüngeren  Hand,  Ordnungen 
von  1584.  1562  u.  1595 f.,  Calcar  betre£Pend,  S.  491  f.:  Civitatis 
Calcariensis  Descriptio  ex  Theatro  vrbium  Georgij  Brauni  Agrip- 
pinatis  AnN^  1576  u.  S.  493 — 496  ein  Register  zum  Stadtrecht  in 
226  Artikeln.  Die  Hände  wie  bei  12)  verteilt.  Der  Text  beg. 
S.  497:  Wy  Schepenn  vann  Kalcker  äoin  Jcondt  etc.  Schi.  S.  565 
mit  dem  219.  Artikel:  Van  die  Verenygingh  her  Butgers  vanden 
hoetzelers  Bytter  vnnd  Der  Stadt  van  ha(l)cker,  von  1351.  S.  566 — 577 
Nachträge  der  2.  Hand  (1548-1578).  —  S.  578—582  leer. 

14.  S.  583—593:  Nd.  Stadtrecht  von  Groch,  in  37  Ar- 
tikeln. Anf.:  Menn  fall  hynne  der  Stadt  vann  Goch  helmluenn  die 
gemeinne  gericMss  daglw  etc.  bis:  Molldiclc.  Jtem  tho  Moldiclc  op 
onfer  L.  frowenn  dagh  purificationis,  —  S.  594 — 598  leer. 

15.  S.  599-607:  Rechte  und  Privilegien  der  Stadt 
und  Grafschaft  Zütphen.  S.  609—677:  Dyt  fynt  die  Stadt 
rechtten  Van  Zutphen  vnd  van  Emmericli.  Anf.:  Wy  tviefenn  voir 
recht,  dair  eynn  ländt  alfo  verftoruenn  iß  etc.  Von  S.  648  ab  von 
einer  2.  Hand  geschrieben.  S.  679 — 690  Nachträge  einer  3.  Hand 
über  Zütphensches  Lehnrecht. 

16.  S.  698—770:   Verschiedene  Latenrechte: 

a)  S.  698 — 711:  die  laethen  rechtten  des  haues  to  h  anf  fei  er 
in  26  Artt.  (Hand  1).  Vorangehen  S.  698—699  2  clevische  Schrift- 
stücke in  Latensachen  1551—52,  S.  700  ein  Register  (Hände  wie 
oben);  S.  701  beg.  das  Latenrecht. 

b)  S.  712—716:  Ordinanz  Graf  Adolfs  von  1431  (Hand  1). 

c)  S.  717 — 727:  Die  Verhandlungen  über  die  Einführung  des 
Xantener  Latenrechts  im  ganzen  Herzogtum  Cleve  1551  (Hand  2). 
—  S.  728—732  leer. 

d)  S.  733 — 770:  Das  Latenrecht  des  Bischofshofes  zu  Xanten 
(Hand  1).  Dijt  boicJc  iß  eynn  Copie  vandenn  recJittf^  vnnd  gude  aide 
gewointt(^  deß  Biffohops  haeueß  vnnd  iß  genome  vit  der  Copienn  dnir 
dat  nye  laethenn  hoick  vit  gefcherue^^^  iß,  indenn  iair  onfes  herenn 
Duyffent  vyer  hondert  dry  ind  tfeßich,  S.  733 — 743  Register  von 
Hand  1;  S.  744  Titel,  S.  745  Anf:  Jn  denn  name  . . .  So  alfmc  in- 
denn aldenn  hißorie,  die  vann  tverdenn  fynn  etc.  60  Capitel,  voll- 
ständig. 

e)  S.  775—783:  Rechte  des  Zinsherrn  (Hand  1). 

17.  S.  787—806:  (Hand  2)  Dyckordmtngh  Herzog  Wilhelms 
V.  Cleve  von  1575. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  71 

18.  S.  807 — 811 :  Weer  eenen  ivaerdt  tvynnen  vnnd  befkairen 
ivyll  (vgl.  oben  A  248,  A.  3),  Hand  2  mit  einem  Nachtrage  der 
Hand,  die  vorn  in  der  Hs.  das  Inhalts  Verzeichnis  eingetragen  hat ; 
sie  schließt:  Geäaen  tot  EmmericJv  den  10  Juriij  1641. 

A  2  71:  180  Bl.  Pap.  in  Fol.,  75  davon  sind  leer.  17.  Jahrh., 
im  Original  -  Schweinslederbande  mit  dem  aufgedruckten  Titel: 
UECHTEN  DER  STADT  CLEVE,  Die  beiden  Messingscbließen 
abgerissen.  Früher  im  Besitz  von  J.  Moren  (Bl.  1^'),  seit  1888  im 
St.-A. 

Nd.  clevisches  Stadtrecht,  1691  in  einer  ganz  altertüm- 
lichen, druckähnlichen  Buchschrift  geschrieben,  auf  170  bezifferten 
SS.  Seitenzahlen  und  die  Zählung  der  Tituli  sind  mit  roter  Tinte 
hinzugefügt.  Vorangeht  auf  11  Bl.  ein  alphabetisches  Register 
in  gewöhnlicher  Schrift.  Das  Stadtrecht  beginnt  mit  der  Vorrede: 
Jn  den  naeme  .  .  Deß  Rechtes  Leere  geijt  voir  alle  leere  etc. ;  in  der 
Initiale  J  die  Jahreszahl  1691.  Schluß  mit  dem  277.  Tit.:  Van 
den  Eedt  des  Gaßhuyffmeyßers.  Anhänge :  a)  7  Bl. :  Verzeichnis 
der  Gerichte  des  Fürstentums  Cleve  und  ihres  RechtsgangeS; 
b)  2  Bl. :  Regulirung  Einiger  Erbtheihmgs-Puncten,  17.  Jh. 

A  273:  54  Bl.  Pap.  in  Folio,  Anf.  17.  Jhs.,  in  Schweinsleder- 
band.   Aus  der  Setheschen  Sammlung  1888. 

Nd.  Stadtrecht  von  Calcar.  Bl.  1^—6'^  Register,  Bl. 
6''ff.,  foliiert  als  1 — 45,  der  Text  des  Stadtrechts,  anf.:  Wy  Scliepen 
to  Calcar  tuigen  apentlicli  etc.  Bl.  35^  als  198.  Artikel:  Der  poerter 
Eedt,  dann:  Hierna  folget  een  veranderongh  fommigcr  puncten  vnd 
penen  der  Statt  Rechten  ende  Priuilegien  van  Ccdcar,  von  1470,  die 
Punkte  dieser  Revision  gezählt  als  Art.  200 — 218.  Es  folgen 
weitere  Anhänge,  der  letzte:  Dat  die  hirger  van  Calcar  van  S. 
Stephens  daghen  bis  na  Nie  Jairstagh  füllen  nirgentsi  reifen  dan  mith 
orloff  des  Burgermeißers  vmb  den  Eimer  tdoen  eindrechtlich ,  von 
1521.  —  Bl.  45' ff.  sind  auf  5  unbez.  Bl.  die  Rechten  deß  Laien 
haues  tho  Ha  n  fei  er  angehängt. 

A  274:  ca.  230  Bl.  Pap.  in  Folio,  alles  von  einer  Hand  des 
ausgeh.  16.  oder  anf.  17.  Jahrhs.  In  ein  starkes  Pergamentblatt 
gebunden.     Aus  der  Setheschen  Sammlung  1888. 

1.  Nd.  clevisches  Stadtrecht  nebst  Privilegien.  4  Bl. 
Register  und  79  gez.  Bl.  Text,  das  Format  dieses  Stückes  ist 
etwas  kleiner  als  das  der  übrigen  Hs.  Dem  Texte  gehen  auf  Bl. 
1'  ff.  voran :  das  Privileg  Graf  Adolfs  I  von  1368,  die  Confirmation 
Graf  Adolfs  II  von  1394   und  Bl.  4'   der  Absatz   über   die  Ent- 


72  C.  Borchling, 

stehung  des  Stadtrechts:  Want  dan  die  Stadt  ind  dye  Burgere  van 
Cleefe  fnälegiert  vnd  gefryet  fyn  ...  Soe  fyn  .  .  ,  ,  in  defen  Buexhen 
tofamme  vergadert  vnd  gefchreiien  dat  eyn  punct  nae  dem  anden  fö- 
mighe  verTdaringhe  van  eyn  deel  punten  vth  den  Priiiilegien  end 
liandtueißen  vurß.  genoemen  vnd  andere  verhaeren  Stadt  rechten^  vnd 
guide  aelde  gewointen  vnd  vort  Ordinätien  vnd  Conßitutien ....  Vnd 
ivant  nha  den  Priui  (Bl.  4^)  legten  vnd  handtueßen  vurß,  dye  gefwaren 
tertijt  der  Stadt  van  Cleue  macht  hehben  die  fömigen  cößitutien  tho 
verwandelen^  toe  mereren  off  tho  myneren  tlwt  mit  vnd  oerhar  der 
Stadt  vnd  der  Burgere  vurß.  na  gelegenlieit  der  tijt,  Soe  is  dit  huxken 
formiert  myt  beeden  [lies  hreden]  Spacien  vnib  dye  vernyenge,  verwan- 
delinghe  vnd  verldaringe  daer  hauen  to  fchryue  vnd  tho  fetten  wonen 
man  yet  nutters  ind  oerherlix  tJiot  hehoif  der  Stadt  vnd  der  Burg\^ 
vurß,  vynden  ^nachten.  Dann  erst  folgt  die  Vorrede  des  Stadtrechts : 
Der  rechten  leer  glieedt  voir  allen  leren  etc.  Am  Ende  ist  das 
Stadtrecht  unvollständig;  Bl.  79'  Mitte  hört  die  Haupthand  auf 
mit  dem  Absatz:  Js  Jmant  Borge  vur  den  myeder  .  .  .  vur  den 
Burgermeißern.  Die  10  folgenden  Absätze  auf  Bl.  79'~^  sind  von 
einer  2.  Hand  nachgetragen:  Coipt  yemant  eynen  Acker  .  .  .  dair 
ain  en  iver  hie  nyet  fchuldich.  Eine  spätere  Hand  hat  am  Ende 
von  Bl.  79^  notiert :  Nota  qiiod  hie  plus  quam  medietas  librj  de  fit. 

2.  Cöln er  Stadtrecht  von  1437,  ndrh.,  51  Bl.  Anf. :  Rechten 
der  Stat  Collen.  Jn  namen  der  hilliger  vnd  vnuerdeilder  Briuol- 
dicheit  Anienn,  Wir  Burgermeißer  vnd  Baith  der  Stadt  Collen  doin 
Jcundt  tj20  ewiger  gedechtnuffen  etc.  Die  Überschriften  hier  mit 
einer  viel  dickeren  Feder  geschrieben  als  in  1).  Schi,  in  dem  Ab- 
schnitte :  Bit  fyn  die  aide  ge fetze  Vnfer  vurvaderen  vmh  zo  verhueden 
dat  die  tverentliche  Eruen  Jn  die  Geißliche  hende  niet  koemen,  mit 
den  Worten:  Welch  auerdrach  gefchach  Jm  Jaere  Vnfers  heren 
1525  des  an^  dages  na  S,  Remeiß  dage  des  hillig(^  Biffchopfs. 

3.  a)  Bl.  1' — lO':  Rechten  des  Biffchops  haues  tho  Xancten; 
60  Cap. 

b)  Bl.  10^—24^ :  Rescripte  u.  Acten  betr.  die  Einführung  des 
Xantenschen  Latenrechtes  auf  allen  Latenhöfen  des  Herzogtums 
Cleve  1565. 

c)  Bl.  26' — 32':  Ordnung  der  Beuelhehhere  auf  den  herzogl. 
Gütern,  am  Ende  unvollständig.  —  Hinter  diesem  Stücke  liegen 
lose  5  Bl.  mit  Extracten  aus  dem  Urteilsbuche  der  Stadt 
Cleve  von  1582.  1584,  von  anderer  Hand. 

4.  a)  BL  1'— 21^:  Weseler  Stadtrecht  nd.,  mit  dem  Pri- 
vileg Grraf  Dietrichs  v.  Cleve  von  1277  beg.,  mit  dem  Bericht  über 
die  Confirmation  durch  Herzog  Johann  1522  schließend.     Bl.  19' — 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  73 

21^  sind  dann  noch  einige  ältere  Privilegien  von  1369.  1386.  1460. 
1408.  1358  nachgetragen.     Bl.  22—24  leer. 

b)  ßl.  25'— 32':  Befe  nafolgende  puncten  heltmen  tho  Dort- 
munde vur  Beeilt,  Anf. :  Man  of  Wyff  die  tofamen  Jn  echtfchap 
fitten  etc.  Schi.:  Eyn  Recht  is  Jn  Vnfer  Stadt,  Hed  ein  frouiv  of 
ein  Man  ßch  feiner  gehange  .  .  .  dat  feit  vp  die  rechte  eruen. 

5.  Stadtrecht  von  Rees:  Frivilegia  et  Jura  Ciuitatis 
Eeffenßs,  12  ungez.  Bl.  von  etwas  kleinerem  Format.  Anf. :  Den 
eidt  tüie  eyn  borger  ivordt  etc.  Schi. :  Ghein  Frouwen  perfonenn  fidlen 
vp  die  tvaecJc  gaen  .  .  .  f ahnen  des  guitlich  verdragy. 

A  304:  24  Bl.  (Bl.  2— 18fol.  als  17—33),  Bl.  1—18  u.  24  von 
Hand  1,  Bl.  19—23  von  Hand  2.    4P.    1600.     Ohne  Einband. 

Bruchstück  des  Erkelenz  er  Stadtrechts  in  jüngerer 
Überarbeitung,  ndrh.  Bl.  1^*:  Jn  die  fem  Biichle  findt  befindlich  et- 
liche dencJctvurtige  obferuationes  vnnd  rechten,  tvie  in  der  Stadt  ErcJc- 
letz  gehalten,  mehrntheils  durch  Gerardum  Goeln  Procuratorn  dafelbß 
aiiß  einem  andern  Buchlein  fo  fehr  incorrect  gefchrieben  abcopijrt  vnd 
funß  ivas  er  felbß  erfahrn  darmi  gefetztt  1600.  —  Jn  manihus  Do- 
mini fortes  mew.  Gerardiis  Goeln  fß,  mpr.  vnd  gleich  Jchs  vor  mich 
verwahrt  vnd  gefchrieben  alfo  begere  das  meine  nakomelingen  es  auch 
vor  fleh  allein  behalten  ivollen.  Bl.  l'~^  u.  24'^""'  Nachträge.  Bl.  2 
(=  17)'^  beg.  mit  einem  Absatz  über  Chumber:  Jtem  iver  to  vnrecht 
einen  Chumber  Iheidt  vnd  dat  ßch  jm  rechten  befindt,  dat  jß  vp  vimff 
mr.  Es  folgen  die  Absätze:  Von  befattungh,  Vann  Beßandtt  Rechtt, 
Rechtt  van  fremhdenn  leuthen  vnnd  vann  Gleide  etc.  Bl.  1 — 16  mit 
dem  Anfange  des  Rechts  sind  also  verloren.  Bl.  18  (33)^  schließt 
mit  dem  Absätze:  Von  heilig shonden  vnnd  andern  geteugenn.  Bl. 
19"^  (Hand  2)  beg.  ohne  Überschrift  in  einem  Absatz  über  den 
Pötten.  (Absatz  vom  Boten  schon  Bl.  16  [31]'-^).  Schluß  Bl. 
23^:  Jtem  ob  einigh  vnfer  bürg  gefochten  hette,  vnd  tho  fein  broecJce 
verborgen,  hmdt  tho  beteren,  als  vnfere  Scheffen  wißen,  das  rechtt  tvere. 

Abteilung  B  des  Kgl.  Staatsarchivs. 

Aus  dieser  Abteilung,  die  die  hsL  Urkundenbücher  und  Car-_ 
tulare  enthält,  habe  ich  hier  nur  zwei  Nummern  zu  nennen: 

B  4IV2:  Cartular  der  Jülich-Bergischen  Landstände,  829  Bl. 
Pap.  in  Eolio,  geschrieben  um  1590,  aus  dem  Archiv  der  Bergischen 
Landstände.  Darin  auf  ßl.  753'" — 758'',  vom  Schreiber  des  ganzen 
Bandes  in  abgesetzten  Zeilen  schön  geschrieben,  ein  ndrh.  histo- 
risches Gredicht  über  die  Gründung  der  Abtei  Altenberg.  Nach 
dieser  Hs.  (und  einer  zweiten  Abschrift  des  Gredichts  im  2,  Bande 


74  C.  Borchling, 

von  B  41 V2  [einem  Doplicat  von  Bd.  1],  Bl.  eßS"-— 669')  abgedruckt 
von  Harleß,  Zeitschr.  d.  Bergischen  Greschichtsv.  Bd.  9  (N.  F.  1), 
1876,  S.  73—80.    Vgl.  Ilgen  S.  59. 

B  192  (Ilgen  S.  30 f.):  „Sammarische  Auszüge  aus  den  Re- 
gisterbüchem  (registris  causarum)  der  Herzöge  von  Cleve  bis  1551, 
gefertigt  von  Eath  Johan  Louwerman  und  von  dessen  gleich- 
namigem Sohne  im  Juni  1599  dem  Herzoge  Johann  Wilhelm  prae- 
sentirt".  48  Bl.  Folio  in  dünnem  Pergamentumschlage,  nd.  Bl.  1' 
trägt  lat.  Titel  und  Widmung  von  der  Hand  des  jüngeren  L.,  Bl.  l'^ 
beginnen  die  Auszüge  von  der  Hand  des  älteren  L. :  Anno  dnj  1238 
Ein  verdrach  gemacht  tufchen  Greff  Ott  van  Gelre  vnd  den  proiß 
DecJcen  vnd  Capittel  tot  Emerick  etc.  Hinter  jeder  Notiz  ist  Nr. 
und  Folio  des  Registerbandes  vermerkt;  läßt  man  diese  Beleg- 
stellen weg,  so  hat  man  eine  knappe  annalistische  Aufzeichnung 
vor  sich.     Schluß  Bl.  46^ 

Aus  den  Akten  des  Kgl.  Staatsarchivs  sind  ebenfalls  ein  paar 
Nummern  kurz  zu  nennen: 

Sign.  Acten  143,  Abtei  Altenberg:  Ein  hd.  Auszug  aus 
Levold  V.  NorthoiFs  Märkischer  Chronik,  Auß  dem  Lateinifchen 
Exemplar  fürnemlich  was  gedenchwirdigs  dj  Landt  von  d-*  March 
rnnd  die  Stadt  Herne  betroffen.  Jim  guet  teittfch  bracht  Durch  IT, 
Kurtz,  Bechemeißer.  23  Bl.  Pap.  in  4°,  17.  Jahrh.  Ohne  Zusam- 
menhang mit  Vemes  nd.  Übersetzung. 

Sign.  Cleve  Mark.  —  Landesbezirke  u.  herrschaftl.  Häuser. 
Nr.  24:  An  erster  Stelle  eine  den  oben  erwähnten  „Summarischen 
Auszügen"  ähnliche  Compilation  J.  C.  Louwermans.  Es  sind 
ausführliche  Auszüge  aus  Greert  v.  d.  Schuerens  Clevischer  Chronik 
und  aus  alten  Registerbüchern  über  Kaiserswerth,  de  1293—1464, 
nd.  22  gez.  und  6  ungez.  Bl.  Pap.  in  Folio;  die  letzten  6  unbez. 
Bl.  betreffen  ausschließlich  Verhandlungen  zwischen  Cleve  und 
dem  Erzbischof  von  Cöln  1439.  Überall  hat  Louwermann,  wie 
in  B  192,  mit  peinlicher  Genauigkeit  die  Quellen  der  Auszüge 
angegeben.     Mit  Randzusätzen  einer  2.  Hand. 

Aus  einer  Akte  des  Kgl.  Staatsarchivs  stammt  endlich  auch 
das  kurze  nd.  Schelmenlied  des  15.  Jahrhs.,  das  Pater  v.  Loe 
in  seinen  Beiträgen  zur  Gesch.  des  Niederrh.  (=  Jahrb.  des  Düssel- 
dorfer Gesch.- Vereins  Bd.  11)  1897,  S.  101  mitgeteilt  hat.  Vgl. 
auch  Nd.  Korrespondenzbl,  Heft  19  (1896/7)  S.  3  f.  u.  19  f. 

Sign.  Kurköln  Acten  Stadt  Köln  b./Hobes  Gericht:  Nr.  1: 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  75 

Statu  ijen   von  1437    und  Weis  tum   des  hohen  Grerichts  (Mit- 
teilung Ilgens). 

Aus  der  Fragmenfen-Sammlung  des  Kgt.  Staatsarchivs. 

A.  Mappe  in  groß-4^,  mit  „Bruchstücken  alter  Ma- 
nuskripte (15  Piecen)";  sie  enthält  u.  a. : 

1.  Die  von  A.  Birlinger,  Germania  15  (1870)  8.  360  —  364 
herausgegebenen  mnld.  Bruchstücke  aus  dem  „Boec  van  den 
houte".  Die  vollständige  Hs.  des  Gredichtes  umfaßte  16  Bl.  in 
2  Lagen  zu  je  8  Bl. ;  das  2.  Doppelblatt  des  Fragments  a  (=  Bir- 
linger Bl.  3)  war  nicht  das  6.,  sondern  das  7.  Blatt  der  ersten 
Lage. 

2.  Bruchstück  eines  ndrh.  Lehrgedichts  des  14.  Jahrhs., 
herausg.  von  Fr.  Gerß,  Zs.  f.  d.  Phil.  9  (1878)  S.  210—213. 

3.  3  Bl.  Perg.  in  4^  15.  Jahrb.,  31—32  Z.,  rubric,  rote  An- 
fangsbuchstaben u.  Überschriften.     In   einen  Papierumschlag   geh. 

Marien  Rosenkranz,  teils  in  Prosa,  teils  in  Versen. 
Bruchstück  in  östlichem  Mnld.  Bl.  1^  leer.  Bl.  1^:  Hier  heghint 
die  ijrße  rofen  hranff.  väd''  iöcheit  ons  hin.  Ghebet,  0  JJiefu  ewige 
fueticheit  der  gJioenre  die  v  lief  Jiebn  en  07iivtfpreJceUcJce  vroude  des 
herten,  heil  en  begherte  der  funden.  die  fich  beJcieren.  ih  hebdi  lieff 
etc.  Auf  das  Einleitungsgebet  folgt  die  Anthiffen,  dann  Bl.  2': 
GHefant  van  gaide     gabriel.  hy  fpracli  \  Aue 

Joncfrou  vol  genade    groet  v  fchiet  gerade  /  maia. 

VerfchricJcet  verueert        ynnich  hebdi  gefacht  \  Aue 

Van  den  enghel  geleert    in  my  v  ivoert  heh  macht/  mä. 
=  10  vierz.  Strophen.     Dann  folgt  wieder  Grebet  und  Antiphone, 
und  Bl.  2^  der  2.  gereimte  Abschnitt: 

Gheiamert  der  Jcelde  is  v  des  hijndes  groet     \ 

duch  begaen  nyet  felde       hi  lach  op  rf'  eerde  bloet  / 
wiederum  =  10  vierz.  Strophen.     Bl.  3^^-^  die  dritten  10  Strophen : 
T  lioeft  al  heilich  is  den  Jcijnt  genegen  \ 

Jn  fyne  dienß  willich    wail  fy  dl  bedegen  / 

Bl.  3^  die  vierten  10  Strophen: 

"Een  läjnde  to  vrage     nyemet  qnacm  naerre  \     .  , 

bauen  fijne  maegen      hi  fprac  mit  oir  claere  / 

Mit  Str.  6  bricht  das  Bruchstück  ab: 

ghi  pleecht  hem  te  gruete        hi  tvart  vä  v  beivaert   Au\ 
Das  Gedicht  ist  verschieden  von  dem  nd.  Goldenen  Rosenkranz, 
den  B.  Hölscher,   Zeitschr.   f.  vat.  Gesch.    Bd.  45    (Münster  1887), 
1.  Abt.,  S.  60 — 67  aus  einer  Wiener  Hs.  mitteilt. 


76  C.  Borchling, 

4.  Unterer  Streifen  eines  Perg.-Doppelblatts,  urspr.  in»  Klein 
folio,  zweispaltig.  Bl.  1  hat  die  volle  Breite  =  16,8  cm  erhalten, 
Bl.  2  ist  13,2  cm  breit.  Die  Höhe  des  Streifens  =  5,7  cm,  mit 
11  Z.  in  jeder  Colamne,  Zeilenhöhe  5  mm;  Bleilinienschema. 
Schöne  feste  Buchschrift  vom  Anf.  14.  Jahrhs.  Die  Anfangsbuch- 
staben der  abgesetzten  Verszeilen  sind  rot  gestrichelt  und  durch 
eine  senkrechte  Linie  von  dem  übrigen  Text  abgetrennt. 

Bruchstücke  aus  dem  gereimten  Väterbuch,  ndrh.,  abge- 
druckt von  A.  Birlinger,  Grermania  17  (1872)  S.  441  f.  Vgl.  zu- 
letzt K.  Hohmann,  Beiträge  zum  Väterbuch  (Hermaea,  herausg. 
von  Ph.  Strauch,  Bd.  7,  Halle  1909)  S.  12  u.  17.  Nach  Hohmann 
gehören  die  Bruchstücke  in  den  Abschnitt  V.  11278—11411.  In 
Birlingers  Abdruck  ist  zu  bessern:  Bl.  1^^  Z.  9  engil,  Bl.  2^''  Z.  1 
uail;  außerdem  hat  er  die  zahlreichen  vocalischen  v  fast  überall 
als  u  wiedergeben  und  die  ^-Striche  aufgelöst.  Die  Hs.  hat  Bl.  1" 
Z.  7  rvders,  8  fvnder,  Bl.  1"^^  Z.  2  küß  [von  B.  unrichtig  in  hinst 
aufgelöst,  vgl.  Z.  11],  9  m,  11  vre  kvmß,  Bl.  V  Z.  2  vs,  .11  ge- 
mynet,  12  vch  nv,  Bl.  l^''  Z.  6  ßut,  7  Mt,  9  ßüt,  Bl.  2^*  Z.  1  vnbe- 
fchreiien,  4  egipte,  5  mangB,  6  dugede,  9  fagede,  Bl.  2''^  Z.  5  düß^ 
7  vp  qua  fv\,  9  füne,  Bl.  2^»  Z.  2  grüt,  3  hüt,  5  hegUt,  9  fülten, 
11  leyue,  Bl.  2^^  Z.  3.  5.  6.  7.  10  vns,  10  ivaende  heware. 

5.  1  Bl.  Perg.  in  gr.  4^,  mit  der  roten  Seitenüberschrift  ///. 
14.  Jahrb.,  zweispaltig,  31  Z.  in  der  Spalte.  Rubriciert  (Strichel- 
chen, §-Zeichen,  Zeilenfüllsel,  rote  Anfangsbuchst.). 

Bruchstück  eines  ndrh.  Mandeville;  als  „Bruchstück  einer 
Erdbeschreibung"  abgedruckt  von  Crecelius,  Altdeutsche  Neujahrs- 
blätter für  1874,  herausg.  von  A.  Birlinger  u.  W.  Crecelius,  Wies- 
baden 1874,  S.  88,  vgl.  S.  VI.  Bl.  l'*  beg.:  yn  Ican  geßen.  dae  de 
mure  af  \  gemaecht  is.  Vn  de  müre  ßrect  \  yr  vä  de  füde  tzo  de  norde 
idt.  Vn  I  yn  heet  iner  eyne  ynganc  etc.  (es  ist  von  der  Mauer  des 
Paradieses  die  Rede).  Schluß :  vn  vme  man  .  .  |  ger  Jiande  vmerlichs 
volx  teil  ,  .  \  de  me  yn  defen  eylande.  vn  yn  |j .  Vgl.  auch  Bericht  I, 
S.  139  u.  285;  eine  defekte  Hs.  in  Soest,  Stadtbibl. 

B.  Mappe  mit  der  Aufschrift:  „Abgelöste  Pergamente*. 
1.  Rest  eines  zweispaltig  bedruckten  Folioblatts  Papier. 
Cölner  Einblattdruck  der  1.  Hälfte  des  16.  Jahrb.,  Rückseite  leer. 
Das  Blatt  war  als  Einband  benutzt  gewesen,  auf  der  Rückseite 
von  einer  Hand  des  16. — 17.  Jahrhs. :  Peter  Peters  |  .  .  .  cari€  .  . 
come  in  faldc{rB?)  \\  SoeuS  tho  \  faldere.  Die  untere  Hälfte  des  Blattes 
ist  ziemlich  gut  erhalten,  vor  allem  ist  der  Text  hier  vollständig 
da;  um  so  ärger  ist  die  obere  Hälfte  zugerichtet,  ihr  fehlt  Spalte 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  77 

b  ganz  und  von  Spalte  a  die  obersten  Zeilen  und  alle  Zeilen- 
schlüsse. Nach  einer  ungefähren  Berechnung  sind  in  Spalte  a  etwa 
13  Zeilen  mit  Str.  1,1 — 2,4*  des  jg.  Hildebrandsliedes  und  dem 
oberen  Teile  des  Holzschnittes,  dazu  noch  die  Überschrift  des 
ganzen  Blattes  verloren  gegangen.  Das  Blatt  ist  jetzt  an  der 
besterhaltenen  Stelle  noch  32,5  cm  hoch,  der  erhaltene  untere  Eand 
mißt  5  cm,  für  die  erhaltenen  58  Zeilen  der  Spalte  a  bleiben  also 
27,5  cm  übrig.  Danach  läßt  sich  das  fehlende  Oberstück  auf  ca. 
6,5  + 1  -f  5  cm  berechnen,  wir  erhielten  also  für  die  ursprüngliche 
Höhe  des  Blattes  ca.  45  cm.  Die  Breite  des  Blattes  ist  unten 
vollständig  erhalten,  sie  beträgt  29  cm ;  davon  entfallen  auf  die 
beiden  Bänder  je  3,5  cm,  auf  Spalte  a  11,6  cm,  auf  Spalte  b  nur 
7,85  cm,  und  auf  den  Zwischenraum  zwischen  beiden  2,75  cm.  Das 
erste  Lied  hatte  zur  Linken  der  Anfangszeilen  einen  Holzschnitt, 
der  1,2cm  über  den  Band  der  Spalte  hinausragte;  erhalten  ist 
nur  der  untere  Teil  des  Holzschnitts,  er  zeigt  die  Füße  eines  in 
Bewegung  befindlichen  Pferdes  und  den  rechten  Fuß  des  Reiters 
im  Steigbügel,  wird  also  mit  dem  in  Koenneckes  Bilderatlas, 
2.  Aufl.,  S.  108  wiedergegebenen  Titelbilde  des  alten  Straßburger 
Druckes  des  Hildebrandsliedes  näher  verwandt  sein.  Der  schwarze 
viereckige  Bahmen,  der  den  Holzschnitt  umgibt,  ist  7,5  cm  breit, 
von  der  Höhe  sind  nur  ca.  5  cm  erhalten.  Nach  Ausweis  der  feh- 
lenden Zeilen  wird  er  ca.  11  cm  hoch  gewesen  sein. 

Die  Lettern  des  Textes  sind  eine  von  den  gewöhnlichen  Schwa- 
bacher  Typen  der  damaligen  Cölner  Drucke ;  nur  die  Anfangszeile 
des  3.  Liedes  (die  von  Lied  1  und  2  sind  nicht  erhalten)  zeigt  go- 
tische Missaltype  und  hat  eine  fettgedruckte  Initiale  (Perllombarde), 
die  auch  die  folgende  Zeile  mit  einnimmt.  Als  Drucker  ist  Ser- 
vals Kruffter  anzusetzen,  der  in  der  Marcellenstraße  wohnte,  vgl. 
P.  Norrenberg,  Kölnisches  Literaturleben  etc.  (Viersen  1873)  S.  26, 
wo  u.  a.  Kruffters  Druck  des  ndrh.  Seelentrosts  von  1522  citiert 
wird ;  Kruffter  druckte  um  diese  Zeit  auch  den  Eulenspiegel  (Nor- 
renberg S.  31). 

Abgesetzt  sind  in  allen  drei  Liedern  nur  die  Strophen,  die 
Verszeilen  werden  durch  Punkte  am  Ende  der  Langzeilen  und 
einen  schrägen  Querstrich  hinter  den  Kurzzeilen  kenntlich  gemacht.  — 

Das  Blatt  enthält  drei  weltliche  Lieder  in  ndrh.,  stark 
mit  Hd.  durchsetzter  Sprache;  ich  gebe  einen  vollständigen  zeilen- 
getreuen Abdruck  der  Bruchstücke. 

a)  Das  jüngere  Hildebrandslied.  Der  Druck  ist  bisher 
noch  nicht  bekannt  geworden,  er  gehört  zu  der  Gruppe  In,  q  in 
Steinmeyers  Stemma   der  Drucke   des  Liedes   (Müllenhoff-Scherer, 


78  C.  Borchling, 

Denkmäler,  3.  Ausg.,  Bd.  2  [Berlin  1892]  S.  20-30,  spec.  S.  23). 
Er  ist  ein  älterer  Repraesentant  dieser  Gruppe,  hat  viele  Fehler 
von  In,  q  nicht,  und  stimmt  im  Übrigen  bald  näher  mit  In  gegen  q 
(so  z.  B.  Str.  3,I\  6,l^  6,2\  7,3^  8,1\  12,2».  13,3».  18,2»-S  3*), 
bald  näher  zu  q,  der  nds.  B-ecension  (so  Str.  3,3».  4,1».  7,4».  8,2*»  [dyn]. 
10,4».  19,2»-^,  cf.  19,1^),  doch  fehlen  dem  cölnischen  Drucke  noch 
die  Ausweichungen  von  q  nach  N,  der  nid.  Überlieferung,  hin.  — 
Ich  ergänze  die  verlorenen  Zeilenschlüsse  und  sonstigen  Lücken 
mit  Hülfe  des  Steinmeyerschen  Grundtextes.  Das  Bruchstück  be- 
ginnt mit  Str.  2,4'': 

(Spalte  a)  fte  /  vä  jm  w{uräeß  angerant.) 

Ja  ren{nt  he  mich  ane  /  in) 
[Holzschnitt.]      folchem  ouermüd  j  ic(Ji  ^erJiowe) 

jm  finen  grönen  fc7iil(t  /  dat  dede) 
jm  nümmer  gut.  ich  {serhow) 
jm  ßnen  hrunen  f{chilt  mit  ei) 
nem  fchyrme  [lag.  ya  dat  he  finer  mod^  ein  gantz  jair  so  {clagen  hait.) 
Dat  enfaltu  ya  niet  doin  j  fprach  ßch  vä  Bern  her  De  (trich.  ivan  der) 
jög  here  Alehrät  /  is  mir  vä  hertze  lieff.  du  [alt  jm  frütUch  {zofprechen  / 

wail) 
durch  den  tvillen  my,  dat  he  dich  lai/fe  ryde  /  als  lieff  ich  jm  {mag  ßn.) 
Do  he  tsom  rofen  garte  vßreit  /  wail  in  des  Berners  m{arJce.  do 

kam) 
he  in  groiffe  arheit  vä  eyne  hilde  ßarck.  vä  eine  hilde  /*(. . .  w)art  he  (du) 
angerant.  nu  fag  du  an  vil  ald"  /  wat  füchßii  in  mys  vad^s  lant? 

Du  füerß  din  harnifch  luter  vn  rein  /recht  wie  du  ßjß  eys  hSnyigs) 
Jcynt.  du  tvilt  mi^h  jöge  hilde  ßend*  oitge  mache  hlyt.  du  foltz  da  hei(me) 
hliue  vn  haue  gut  gemach,  vf  einer  hei/fe  glöde.  d'  aide  lacht  vn  fpra(ch) 
Sold  ich  da  heime  hliue  vn  haue  gut  gemach,  mir  is  hy  al  my(n) 
dagen  zo  reyfen  vff  gefatzt.  zo  reyfen  vn  zo  fechte  his  in  my  hynne  (vart) 
dat  fage  ich  dir  du  jonger  Mit  I  darum  grijß  mir  myn  hart. 

Dynen  hart  tvil  ich  dir  vßreuffen  /  fag  ich  dir  vil  ald'  man.   dat 

dir  (din) 
rofenfarues  hloit  Sucr  dy  ivägS  fal  gay.  dy  harnifch  vn  dy  grdne  fc(hilt) 
müßu  mir  hie  vf  geue.  vn  darzo  my  gefägner  fy  wiltu  hehalde  dy  l(euen.) 
My  harnifch  vn  mp  grdner  fchilt  I  haTft  mich  (....)  dich  ernert. 

n  (.  .  .) 
traw  ich  chrißo  vä  hemel  l  ich  wil  mich  dy  wail  er  (ivern  I  ße  ließ)en 

v(an  den) 
iüorde  I  vn   {z)ogB  fcJiarpe  fwert.    wes    die  zwee  hild(e  hegerten  I  des 

wurden  ße) 
Ich  weis  niet  wie  d^jong  de  aide  gaff  eine  (flag  dat  ßch)  c?'  C  ge(w)ert. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  79 

aide  Hillehrät  vä  liertze  fer  erfchrack.  he  fp{räcJc)  hin{d^)  fich  so  rücke 

(tvjail 
feile  claftere  ivijt.  nu  fag  mir  vil  jöger  hilde  I  de  flach  liert  dich  ein  wijff. 

Sold  ich  van  wyue  leren  I  dat  iveer  mir  vmmer  ey  fchand,  ich  hay 
vil  ritter  vn  knechte  in  mines  vacVs  land.  ich  hain  vil  ritter  vfl  grauen 
an  mines  vad^s  hoff,  vn  wat  ich  niet  geleret  han  I  dat  lere  ich  auer  noch 

He  erivifcht  in  hy  d'  midde  I  da  he  am  fwechte  iv^.  he  fiväg  jn  hind' 
rugge  tvail  in  dj  gröne  groß,  nu  fach  du  mir  vil  jöger  dy  bichtvad'  wil 
ich  wefen.  hißu  ey  jonger  tvolfinger  I  vä  mir  tnachßu  tvail  genefen. 

Wer  fich  an  aide  keffel  rijfft  I  d'  entfahet  gerne  raem,  alfo  gefchüyt 
dir  vil  jonger  tvail  vä  mir  aide  man.  dine  geijt  faltu  vf  geue  vff  defer 
Jieyden  fo  grüen,  dat  fagen  ich  dir  vil  euen/dii  jonger  hilde  küen. 

Du  fags  mir  vil  vä  tvolffen  I  die  lauffen  in  dem  holtz.  ich  hyn  eyn 
edeler  degen  vß  Griecken  alfo  ßolts.  myn  mocV  heiß  fraiv  Vde  eyn  ge 
tA)eldige  hertsogyn.  fo  is  Hillehrät  der  aide  I  der  liefße  vader  myn 

Heifchet  din  moder  fraw  Vde  ein  getveldige  hertzogin.  fo  hyn  ich 
Hillehrät  d'  aide  !  der  liefße  vad'  dy.  he  floig  jm  vff  fyn  gülde  heim  I  he 
küße  vur  fine  möt.   nu  möffes  got  gelouet  fin  I  ivir  /in  noch  heid  gefönt 

Och  vad'  liefße  vad'  my  /  die  wond  die  ich  dir  han  geflage.  die  wöld 
ich  drymail  Heuer  in  myne  hertze  drage.  nu  fchtvich  du  liefßer  föne  d* 
tconde  tvirt  goit  rait,  nu  dat  vns  got  albeide  zo  fame  gefüget  hait. 

Bat  tverde  vä  der  none  bis  so  der  vefper  seit  /  his  dat  der  jöge  Ale* 
brät  so  Berne  inne  reit,  wat  fürt  he  vp  fyme  helme  vä  gold  ein  kretse 
lin.  tvat  fürt  he  an  fyner  fyde/den  liefße  vader  fyn. 

He  fürt  jn  in  finer  mod*  huiß  I  vil  fatst  jn  ouen  an  de  difch.  er  haut 
jm  eßen  vn  drincken  /  doicht  finer  moder  vnhilch.  ach  föne  Heue  föne  d' 
eren  is  so  vil.  dattu  mir  eine  gefange  man  I  fets  ouen  an  den  difch 

Nu  fivyget  Heue  moder  /  ich  teil  dir  neiv  mer  fage.  he  hequä  mir  vf 
der  heide  vn  hat  mich  nae  erflage.  vn  hör  du  liefße  moder  /  gein  gefan 
gener  fal  he  fyn.  he  ys  Hillehrant  der  aide  /  der  liefße  vader  myn. 

Ach  moder  liefße  moder  I  nu  huit  jm  sucht  vn  eer.  do  hüff  fy  vff  vn 
fchencket  in  I  vn  drüg  jm  feluer  her.  tvat  hat  he  in  fynem  müde  /  vä  gold 
ein  fingerlin.  dat  lies  he  in  hecher  fynckenJ  der  liefßer  frauive  fyn. 

b.  Bruchstück  eines  niclit  näher  zu  bestimmenden  Liedes. 
Das  erhaltene  Stück  von  Spalte  b  beginnt  mit  einem  lose  bei- 
liegenden Fetzen,  der  Z.  1—3  und  die  Schlüsse  von  Z.  4 — 5  ent- 
hält. 

et 

lt.  haißu  gen 

vnnd  teert  mit  m 

vn  ,  .  .  cha roff  I  an  dir 

is  nit  {s)o  ßraiffe.  d alle  r  aß 


gO  C.  Borchling, 

mich  hart  vü  faß  (gevjange,  al  .  ,  .  vn  ßoncl  vß 
hertsen  grond  /na  dir  deit  mich  vlangen. 

c)   Ein  vollständig  erhaltenes  Liebeslied,  in  5  achtzeiligen 
Strophen   vom   Schema   ababddeb.     Vgl.  Peter  Schöffers 
Liederbuch  (1513)  Nr.  32  (Goedeke  ^H,  S.  26). 
YCh  clag  dai  ich  niet  wen 
den  mach  I  der  vnfal  Jiait  mich  hedröft 
vü  lefd  ich  bis  an  jünxflen  dach  I  ich  het  mynn 
gliicJc  dflaffen,  ganz  vnuerfchült  I  die  vngedüU 
ßercM  fich  vff  mich  I  ey  myn  fchöne  gyff  hoffen. 

Gein  freud  wil  mich  behufen  me  I  eilend  dat 
muß  ich  bouwe.  by  onmoid  ich  herberg  beßee  I 
van  dir  ich  han  ein  grouwe,  bis  vff  den  doit  /  fo 
lijd  ich  noit.  ich  meyn  mir  fchier  zo  leue  fy  vleue 

Eilend  vnd  eyn  nummer  gefell  I  muß  ich  foe 
gar  verzagB.  zart  lieff  ich  alles  tzo  dir  ßell  I  deys 
du  myn  hertz  er f läge,  des  haißu  macht  I  yd  hyrt 
vn  kracht  I  ivan  du  vä  luß  mich  alfo  deis  vyage 

Het  ich  gefündt  ich  büefet  gern  /  wöid  fy  mir 
dat  vgeuen.  die  rein  myn  fchöner  morgen  ßern  / 
tvie  quee  mir  dat  fo  eue,  of  ich  fy  blickt  I  ich  ward 
erquickt  /  in  hoger  gyr  /  vn  lenge  mir  dat  leuen 

Geluck  ich  roiff  dir  die  langhe  nacht  I  wilt  du 
mich  niet  erhören,  ich  han  in  arch  waen  dich  ver 
dacht  I  du  willeß  freud  vßüre.  behalt  dyn  recht 
mich  armen  knecht.  triUich  befold  I  off  fye  mich 
icold  erhoeren. 
Dann  nach  zwei  leeren  Zeilen :    Gedruckt  vff  fent  Marcellenßraiffen. 
Darunter  noch  Platz  für  zwei  (leere)  Zeilen,    von  denen  aber  die 
letzte  weggeschnitten  ist. 

2.  Rest  eines  Perg.-Doppelblatts  in  Folio,  zweispaltig,  15.  Jhrh., 
nd.  Bleilinienschema  mit  41  Z.  in  jeder  Spalte,  ßubriciert  (Stri- 
chelchen), rote  Überschriften,  rote  und  blaue  Anfangsbuchstaben 
und  Rubriken,  die  lat.  Citate  der  Glosse  rot  unterstrichen.  Beide 
Blätter  sind  oben  mit  einer  roten  ij  (==  Buch  II)  bezeichnet.  Kräf- 
tige Cursive  des  15.  Jahrhs.  Von  Bl.  1  ist  nur  die  innere  Spalte 
erhalten  geblieben,  von  Bl.  2  wenigstens  die  eine  Hälfte  der  äußeren 
Spalte.  Das  Bruchstück  hat  früher  als  Einband  zu  einem  „Rechen- 
bock 1597"  gedient;  Bl.  l""  und  2^  haben  die  Außenseite  gebildet, 
sind  deshalb  jetzt  stark  verschmutzt  und  abgegriffen,  Bl.  1^  und 
2'  dagegen  gut  erhalten. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  81 

Bruchstück  des  Sächsischen  Landrechts,  mit  der  Glosse 
hinter  jedem  Artikel.  Bl.  1"  heg.  in  der  Glosse  zu  Homeyer 
Artikel  II  37  §  2 :  dit  vernemet  itlike  alfo  offte  icl  \  enes  dorpes  ge- 
richte  Jiedde  dat  |  dar  de  vnbefetenen  enes  wtwe\dige  gerichtes  were, 
Men  fegge  \  ich  richte  van  mynes  here  wege\ne  dar  ich  myn  gerichte 
van  heh\he  etc.  Bl.  1"  schließt:  Nu  vraget  men  oech  off  men  moglie 
ivo  cleyne  me  icille  fcaden  claghen  Des  fegge  ich  dy  dat  eyn  man  || . 
Bl.  1^*  Z.  15  begann  ein  neues  Capitel  =  Art.  II  32,  Z.  30  beg. 
die  {glo)fa.  Bl.  1^^  beg.:  ßjn  twierleye  eghenltliJce  to  fprekende  fo 
hete  Jenechte  de  eghen  ßnd  vt  inßi.  de  iur\^  pfo.  C.  Serui  etc.  bis :  JEn 
is  dit  nicht  vngelijch  dat  du  claghedeß  oh  vme  dyne  Jenecht  \\.  Bl.  2"^* 
beg.  in  der  Glosse  zu  II  40  §  4:  verwaren  van  allen  eden  to  fwe- 
rende  vt  in  Aüt.  de  iudi.  C.  Quia  vero  colV  vj,  OJc  ivert  de  richtere 
Jiyr  mede  ftduen  menedich  etc.  Z.  28  beg.  Art.  II  41  als  Ca.  xxxix, 
Bl.  2'-^  Z.  11  beg.  die  Glof(a)',  Bl.  2^^  schließt  noch  in  derselben 
Glosse :  OJi  fo  Jieueßu  da.  ne  myt  fodane  horghen  nymand  ßjn  guet  af 
wynen  macJi  dat  fy  acJeer  eder  erue  guet  vt  in  aut  vt  n9  c  den.  ag'co 
pparati  (?)  Ten  veerde  leret  || . 

3.  1  Bl.  Perg.  in  Folio,  zweispaltig,  14.  Jahrh.  Bruchstück 
des  mhd.  "Wilhelm  von  Österreich.  Noch  nicht  bei  F.  Göhrke^ 
Die  Überlieferung  von  Johanns  v.  Würzburg  „Wilh.  v.  Osterr." 
(Diss.  phil.     Berlin  1912). 

4.  1  Bl.  Perg.  in  4^,  zweispaltig,  14.  Jahrh.,  Rückseite  leer, 
Bruchstück  (Anfang)  der  Goldenen  Schmiede  Konrads  von 
Würzburg,  mhd.,  aber  von  einem  md.  Schreiber;  vgl.  V.  43 f. 
vher  gute :  vor  fute  (=  ülergiudet :  versiudet),  V.  6  Jieymel  (=  himel), 
V.  37  mit  teiffer  rede,  V.  49  f.  ßoip:  loip  (=  ßoup:  loup)  etc.  Das 
Blatt  enthält  nur  2  x  36  abgesetzte  Verszeilen. 

Depositum  der  Stadt  Dinslaken. 

Handschriften  und  Akten  Nr.  1  (alt  166:  Dgen  S.  144): 
Stadtbuch  von  Dinslaken,  Folio,  Ende  15.  Jahrhs.  Darin  auf 
Bl.  1^ — 39^  die  einzige  bekannte  Hs.  des  nfr.  Stadtrechts 
von  Dinslaken.  Die  ersten  3  Bll.  fehlen ,  die  erhaltenen 
sind  foliiert  als  iij  —  xlij.  Bl.  V  beg.:  dat  da  dat  neiße  lijff  in 
der  maicJi  CcJiap  höre  fall  des  dode  mefche  Erue  en  guet  etc.  Bl.  39^ 
endigt  das  Stadtrecht  mit  den  Eiden  der  städtischen  Beamten,  zu- 
letzt: Der  Poertener  eedt.  Bl.  40^  ist  in  protestantischer  Zeit  der 
Gemein^  Leuthen  Eidt  nachgetragen.  Bl.  40^  leer,  Bl.  41^^  Nachtrag 
der  ersten  Hand:  Off  ScJieppen  hrieue  yn  pendingJie  vmh  jairlix  Bente 
myt   den  hoyfftguede   to   hören  foe   vole  vmogJien  als   ghericJites  hrieue. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Philolog.-histor,  Klasse.    1913,    Beiheft.        6 


32  C.  Borchling, 

Bl.  41^  Nachtrag  einer  2.  gleichzeitigen  Hand.  Bl.  42  f.  leer.  ßl. 
44' :  Copie  einer  Dinslaker  Urkunde  de  1501  und  andere  Nachträge 
zum  Stadtrecht  bis  1508,  von  gleichzeitiger  Hand. 

Dies  nd.  Stadtrecht  wird  erwähnt  von  E.  Liesegang,  Recht  und 
Verfassung  von  Rees  (:=  Westd.  Zeitschr.  Ergänzungsh.  VI,  Trier 
1890,  S.  2  N.  2)  und  näher  besprochen  von  dems.,  Niederrhein. 
Städtewesen  im  MA.  (=  Untersuchungen  zur  deutschen  Staats-  u. 
Rechtsgesch.,  herausg.  von  0.  Gierke,  Heft  52,  Breslau  1897)  S.  337. 
Danach  ist  es  ein  Abklatsch  des  Calcarer  Stadtrechts. 


Depositum  der  Stadt  Emmerich. 

Das  hsl.  Repertorium  des  Stadtarchivs  Emmerich  enthält 
S.  205 — 234  das  „Verzeichnis  der  Akten  und  Literalien".  Davon 
sind  zu  erwähnen  (vgl.  Hgen  S.  145) : 

Rep.  S.  207:  A.  Handschriften  u.  Akten  Nr.  1  (A  54^):  Privi- 
legienbuch der  Stadt  Emmerich  1233—1522.  116  Bl.  kl. 
Polio,  Bl.  2 — 9  Index,  Bl.  10 — 11 :  Ordnung  uf  die  geistlichen  Cioester 
1507,  Bl.  12"^  eine  weistumartige  Aufzeichnung  Van  DycJcen,  Bl.  13 
Aufzeichnung  aus  dem  Anfange  des  16.  Jahrhs.  über  Grewicht  und 
Preise  von  Brot  und  Getreide.  Bl.  14'  beg.  dann  die  auf  die  Ver- 
fassung und  die  Grerechtsame  der  Stadt  bez.  Urkunden  von  1233 — 
1522;  Überschrift:  Woe  Emreich  eyn  ßat  gemaicJct  ind  piiiligyert  is 
na  der  Stat  van  Zutphen.  Bl.  57^  am  Schluß  des  ersten  großen 
Abschnitts:  1503,  Bl.  58 ff.:  Privilegien  der  Collegiatkirche  S. 
Martini,  bis  Bl.  70^.  Bl.  80^  Burg^  to  niaicken  u.  a.  Statuten.  Bl. 
107':  Acciseordnung. 

Rep.  ebend.:  Nr.  2:  Ein  Band  in  Folio  des  17./18.  Jahrhs. 
(Hss.  u.  Drucke);  vorangehen  16  BU.  mit  Inhaltsverzeichnis  nach 
den  Folien  der  Hs.,  am  Schluß  unvollständig.  Titel :  Collectaneen 
der  Stadt  E.,  enth.  Copien  von  Urkunden,  Rechtsgewohnheiten, 
resp.  Statuten,  städtischen  Ordinantien  usw.     1233—1699. 

Rep.  S.  209:  Nr.  5  (A  32):  Bürgerbuch  zu  Emmerich,  enth. 
die  Bürgerlisten  von  1427 — 1663,  mit  vorausgeschicktem  Statut 
(ßl.  1'-^)  und  Eidesformular.  Ein  aus  verschiedenen  Lagen  zu- 
sammengehefteter Band  Folio. 

Rep.  S.  210:  Nr.  7  (A  1):  Der  visschcr  btieck,  enth.  a) 
Bl.  3' — 15:  eine  ausführliche  weistamartige  Aufzeichnung,  betr. 
Klage  der  Fischer  von  Emmerich  und  die  Fischereigerechtsame  zu 
E.;  sie  beg.:  DJt  hyr  na  hefereuen  is  Recht  onfer  Vißch^e  tot  Eni- 
rich  an  tveücen  die  viffcKe  van  Griethuyfen  thegen  en  haue  hrieue 
ons  genedigen  Kren   ons   verhört  hehn  dairvmh  dat  wij  ße  myt  RecU 


Mittelniederdeutsclie  Handschriften:  Düsseldorf.  83 

hefat  hehn  etc.,  betrifft  die  Jahre  1444—1449;  b)  Bl.  18'— 19^• 
das  Statut  der  Fischergilde  von  1449 ;  c)  verschiedene  Archivalien 
der  Mitte  des  15.  Jahrhs.,  dem  die  ganze  Hs.  angehört. 

Eep.  S.  214:  BI  l^r.  7  (A  69):  Ein  Convolut,  betitelt:  Sta- 
tuten des  Hans.  Comptoirs  zu  London  1554  zu  Lübeck  erneuert, 
nebst  Artt.  u.  Recessen  1552 — 1579. 

Depositum  des  Canonichen-Stifts  zu  Xanten. 

Ein  hsl.  Repertorium  dieses  Archivs,  soweit  es  nach  Düssel- 
dorf gelangt  ist,  hat  v.  Haeften  aufgestellt,  vgl.  Ilgen  S.  131  f. 
und  Westd.  Zeitschr.  1  (1882)  S.  392 ff.  Nr.  18.     Darin: 

1.  S.  100  u.  101:  Nr.  8  (alte  Nr.  97):  Folio,  Ende  16.  Jahrhs. 
Frivilegia  cinitatis  Wesaliensis,  von  1277 — 1524,  lat.  Dann:  de poena 
feinere  appellantmm  von  1520;  Vertrag  zwischen  der  Stadt  und 
dem  Herzoge  wegen  der  Gemeindeweide  u.  a.  Punkte,  von  1520; 
von  der  Gerade;  von  Lehengütern;  von  geistlichen  Mandaten; 
endlich  eine  Criminal  -  Prozeßordnung ,  mit  der  Überschrift:  De 
Penitencie,  es  ist  nach  einer  beigefügten  Notiz  dieselbe  Vorstufe 
der  Carolina  von  1530,  wie  sie  in  den  Akten  Jülich-Berg,  Reichs- 
tagssachen Augsburg  No.  71  erscheint  und  danach  bei  Kohler,  Die 
Carolina  und  ihre  Vorgängerinnen  I  (Halle  1900)  S.  XVII  ver- 
zeichnet ist. 

2.  S.  113  Nr.  25:  Schöffenweistum  über  die  dem  Capitel  zu 
Xanten  zustehenden  Rechte  und  Grefälle  in  Dülken.    1507.    4P. 

Depositum  der  Stadt  Wese!. 

Über  das  Weseler  Stadtarchiv  existiert  ein  altes  Repertorium 
des  Schöffen  und  Stadtsecretärs  Conrad  Duden  von  1791,  das  aber 
sorgfältig  weitergeführt  und  ergänzt  ist;  vgl.  auch  Ilgen,  S.  149  f. 
Eine  Durcharbeitung  der  zahlreichen  Rechtshandschriften  dieses 
Archivs  habe  ich  nicht  mehr  besorgen  können,  sondern  nur  die 
noch  nicht  näher  bestimmte  nd.  Rechtsbücherhandschrift  Caps.]  129 
Nr.  5  (Repert.  S.  148)  beschrieben: 

70  Bl.  Pap.  (einzelne  Bll.  Perg.)  in  Folio,  zweispaltig,  1422 
(1426/7?).  Ohne  Einband.  Bl.  1  und  Bl.  65  ff.  sind  sehr  beschädigt. 
Rubricierung  ist  vorgesehen,  aber  nicht  ausgeführt. 

1.  Schwäbisches  Landrecht  in  einer  (nicht  reinen)  ndfr. 
Mundart.  Bl.  1—3  Register.  Bl.  4'^  beg.  der  Text:  {E)Ere  got 
hemelfclie  uader  durch  dyne  milden  gute  ghefcopeßu  den  mynfche  Jn 
drindldiger  iverdiclieit  De  irße  dat  he  na  dir  gemeldet  tvart  etc.  Bl.  4^^' : 
{S)Jt  nv  got  des  vredes  vorßen  Jceyfent  fo  liet  he  tzwe  [wert  up  ert- 

6* 


84:  C.  Borchling, 

riJce  etc.     Schluß  Bl.  53^^  mit  Laßberg  Cap.  370 :    {D)Er  eyn  gelote 
rijngher  machet ....  dat  iß  huet  vnde  haer. 

2.  Schwäbisches  Lehnrecht,  Anf.  ibid.:  (D)Er  lehen 
recht  hünen  wol  der  völgen  des  boches  lere.  Der  Text  bricht  a.  E. 
von  Bl.  63  mit  Art.  74  ab,  Bl.  64  enthält  die  Artt.  143—153, 
alles  Übrige  ist  verloren  gegangen. 

3.  Bl.  65 — 70  sind  unzus ammenhängende  Bll.  aus  dem  Schlüsse 
der  ursprünglichen  Hs.,  sie  enthalten  Bruchstücke  aus  dem  Richt- 
steig Landrechts,  und  zwar  aus  Cap.  3—11.  26 — 32.  48 — 50 
der  üblichen  Zählung.  Bl.  67  gehört  vor  Bl.  65.  Bl.  70,  von  dem 
nur  noch  die  Hälfte  vorhanden  ist,  war  das  Schlußblatt  der  ganzen 
Hs.,  Bl.  70^*  die  Subscriptio :  finitü  i  conpletic  Anno  {qua)dringen- 
teßmo  vicefimo  f(.  .  .  .)  hora  fecüda  poß  feßü  palm(arum). 


Düsseldorf,  Landes-  und  Stadtbibliothek. 

Der  Katalog  der  Handschriften  ist  1850  von  Lacomblet  voll- 
endet worden,  eine  Abschrift  befindet  sich  in  Berlin. 

Abt.  A:  Teile  des  alten  und  neuen  Testaments 

enthält  nichts  Nd. 

Abt.  B:   Theologische  Schriften. 

Mscr.  B  30^:  117  Bl.  Perg.  in  4^,  1426.  Schöne  accurate 
Buchschrift,  ßl  Z.,  Tintenlinienschema.  Volle  Rubricierung :  Stri- 
chelchen, Zeilenfüllsel,  rot  unterstrichene  Stellen,  rote  Capitelüber- 
schriften,  einfache  rote  Anfangsbuchstaben,  im  Register  abwechselnd 
blaue  und  rote  Anf.;  Bl.  3*^  schöne  Initiale  in  Gold  auf  blau-rotem 
G-runde,  unten  in  eine  Rankenleiste  auslaufend.  In  altem  leder- 
bezogenem Holzbande,  von  dem  aber  nur  noch  der  Hinterdeckel 
übrig  ist,  alles  übrige  renoviert;  die  beiden  Schließen  verloren. 
Auf  Bl.  l"",  das  liniiert,  aber  leer  geblieben  und,  wie  es  scheint, 
früher  auf  den  alten  Deckel  aufgeklebt  gewesen  war,  von  einer 
Hand  des  17.  Jahrhs.  die  Besitzernotiz :  Liber  Conventus  Virginum  | 
Jn  Marienhrinch. 

Richard  von  St.  Victor,  Auslegung  des  Hohenliedes, 
nd.  Bl.  1^ — 2'  Register:  (rot)  Hijr  heghynt  de  tafele  der  capittelen 
meyßer  rijcJuxrdus  van  funte  victoer  vp  cantica  canticorum  ro  |  (schwarz) 
Woe  god  gJiefocJU  woert  in  rußen  vnde  van  hegheerte  vm  meere  gracic 
to  crigJien  (rot)  Dat  eerße  capittel  usw.,  im  Ganzen  40  Capp.  Bl.  3*" 
beg.  der  Text :  (rot)  Hijr  beghint  een  Tractaet  meyßer  rijchardus  van 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  85 

fünte  victoer.  vp  cantica  canticorum,  tvo  got  glie focht  ivert  in  rußen, 
vnde  van  hegheerten  merre  gracien  to  verJcrigJiene.  dat  eerße  capittel 
rsj  Maria  r\j  JN  minen  heddehijn  hehhe  ih  ghefoeclit  bi  nachte  den  mine 
sele  mint.  De  zele  de  gode  foecht  vnde  de  hegheert  to  Jcomen  volkome- 
Viker  tot  ßnre  minnen  vnde  bekennen,  de  fal  em  foJcen  in  den  bedde- 
läne.  dat  is  in  ruße  des  herten  etc.  Schluß  Bl.  115^:  fo  comet  men 
to  fijnre  fimerlicheit  to  feene.  vn  to  der  ewigher  falicheit  vn  to  den 
eivighen  vrede.  To  welken  vns  brengen  moete  Jhefiis  crißus  de  brudegom 
der  hilligher  kerken.  de  leuet  vn  regneret  van  ewen  to  ewen  ame.  (rot) 
Eijr  endet  een  Tractaet.  meißer  rijchardus  vä  funte  victoer  vp  cätica. 
Es  folgt  noch  ein  ähnlicher  Abschnitt,  ohne  Zwischenraum 
angeschlossen :  Cum  in  mynen  hof  mijn  fußer  myne  brüet.  0  feie  du 
byß  my  hof  gheworden  in  den  dattu  my  in  dy  beret  heueß  menigher- 
Jmnde  giiede  roecken  der  dogheden  vn  der  guder  tverken  etc.  Schluß 
Bl.  ll?'^:  To  ivelken  iverfcap  mijn  fußer  myne  bruet.  cum  na  den  ar- 
beide  der  ßryden.  Amen,  (rot)  Hijr  endet  dit  boec.  God  fijs  ghelouet, 
Bl.  117^  liniiert,  aber  leer  bis  auf  die  letzten  4  Zeilen  mit  der 
roten  Subscriptio :  Dyt  boec  waert  gheendighet  in  den  iaer  vns  here 
do  men  fcreef  diifent  vierhüdert  vn  fesvntwintich.  De  des  ghebruken 
de  bidden  ynichlike  vor  de  ghene  deet  bearbeydet  vn  ghetughet  hebben, 
rv  iliefus  r^  maria  rsj  ioWs.  —  Ndrh.  Hss.  des  Werks  in  Berlin,  Kgl. 
Bibl.,  V.  Amswaldt  Nr.  3112,  vgl.  A.  Eeifferscheid,  Nd.  Jahrb.  11 
(1885)  S.  105  u.  10  (1884)  S.  34;  und  in  Münster,  Paulina,  Mscr. 
Nr.  20  (372),  vgl.  Staenders  Catalogus  S.  5  f.  und  Bericht  I,  S.  276. 

Mscr.  B  42:  163  BL  Pap.  in  Folio.  Bl.  5—160  bilden  13 
volle,  gut  erhaltene  Sexternen,  die  am  Ende  jeder  Lage  gezählt 
sind.  Bl.  1 — 4  und  161 — 163  sind  Eeste  von  je  einer  Lage,  hinter 
Bl.  161  sind  mehrere  ßll.  herausgerissen,  ebenso  vor  Bl.  1.  Lage 
1  war  vielleicht  für  ein  Register  bestimmt,  aber  Bl.  1 — 4  sind 
leer  geblieben;  daß  Lage  1  nachträglich  hinzugesetzt  worden  ist, 
beweist  das  Wasserzeichen,  das  mit  dem  von  Bl.  77 — 163  überein- 
stimmt, während  Bl.  5 — 76  ein  anderes  haben.  Beide  Wasserzeichen 
kehren  in  der  Originalhs.  der  Clevischen  Chronik  Greert  v.  d.  Schuerens 
(oben  S.  37)  in  Lage  1—4  wieder.  Die  Hs.  ist  in  sauberer  Buchschrift 
von  Kateryna  Konynges  in  Kloster  Kentrop  geschrieben  und  am 
24.  Juli  1475  beendigt  worden ;  dieselbe  Katerina  Regis  in  Kentrop 
hat  im  J.  1473  zusammen  mit  zwei  andern  Schwestern  dieses 
Klosters  die  Hs.  B  38  geschrieben.  Die  beiden  Columnen  der  Schrift 
sind  durch  Tintenstriche  umrandet,  die  38—40  Z.  jeder  Spalte  sind 
nicht  vorgezogen.  Die  Anfangsbuchstaben  sind  rot  gestrichelt; 
jede  Predigt  beg.  mit  einer  einfachen  roten  Initiale,  die  lat.  Stich- 


86  C.  Borchling, 

Wörter  am  Anfange  jeder  Predigt  und  einige  andere  hervorzu- 
hebende Wörter  im  Texte  sind  rot  unterstrichen;  Bl.  163^  rote 
öubscriptio.  Bl.  5"  eine  mehrfarbige,  ziemlich  rohe  Initiale,  10  Z. 
hoch,  in  Blau-rot  auf  rotem  u.  violettem  Teppichgrunde.  Bl.  7^* 
eine  ähnliche  kleinere,  4  Z.  hoch,  rot  auf  violett.  In  altem,  ein- 
fach gepreßtem  Lederbande  mit  zwei  Messingschließen.  —  Auf  der 
Innenseite  des  Vorderdeckels  ein  ausführlicher  Bibliotheksvermerk 
aus  Kl.  Kentrop :  Zu  der  hibliotheca  in  Kentrup  1673,  \  S.  P.  N.  Ber- 
nard<)  in  Cantica  westphalicb- Germanice,  et  efse  eifern  prors^  videtur 
ex  Jisdem  modis  exponendi  et  applicandi  pleraqi,  ut  hinc  inde  adverti 
et  quandog)  annotavi,  de  quil^  Sermonibg  sumpta  sinty  non  de  verho  ad 
verbum  quidem  omnia,  nam  interdum  aliqua  sunt  intermisfa,  eodem 
tarnen  sensu  per  totum,  usql  ad  5''*""  caput  Canticorü,  ubi  etiam  D. 
Bernardi)  defiit  in  exponendo.  (Absatz)  Quidam  autem  devot^  non 
nominaf^  hcec  aut  vertit  aut  dixit  ad  Fratres  per  modum  Sermonum, 
jdigni)  plane  Über  qui  tereretur  et  ederetur,  si  in  Superioris  Germanice 
idioma  translaf^  efset.  (Größerer  Absatz.)  Die  predigen  unfers  S.  F. 
JBernardi  über  das  hohe  liedt  Sahmonis,  oder  Cantica  Canticorüj  Von 
einem  andagtigen  unbenänten  zusammen  getragen  undt  übersetzt  in  die 
.sim,pell-westphalifche  alte  sprach,  undt  in  dis  buch  gefchriben  von  einer 
gaistl.  Jungfer  zu  Kentrup  Cafharina  Konings  anno  1475. 

St.  Bernardus,  Sermones  in  Cantica,  nd.  (westfälisch). 
Anf.  Bl.  B'^* :  NA  dem  male  dat  twe  bofheit  fyt  dey  to  dem  eyrße 
kyuen  weder  vnfe  zeyle  dat  ys  dey  ydel  leue  duffer  werlde  vnde  ouerido- 
dich  leue  dynes  felues.  So  hefft  god  falomon  walbehegelicken  vterJcoren 
vnd  touerdyget  myt  fyne  hüligen  geyfle  alle  der  werlt  to  troße  etc. 
Schluß  Bl.  161'^  in  der  Predigt  JEN  lectulü  falomonis  (die  Bl.  157^»» 
Z.  2  V.  u.  beginnt) :  Vn  dat  is  dey  fake  war  vme  dat  jn  dujfeme 
elende  vp  trede  vnd  alle  moycheit  tred  neder  jn  dat  af  grüt  dar  vns 
got  allen  vor  beivarc,  Amen,  JDeo  ßt  laus  i  gVa  l  fcVa.  Darunter 
von  der  Hand  des  Kentruper  Bibliothekars:  Canticorum  5K  Der 
Rest  der  Hs.  leer,  bis  auf  die  Subscriptio  Bl.  163^'':  ffinitus  i  cö- 
plet^  5  Hb'  iße  anno  dni  MPcccc^  Ixxv^.  in  vigilia  gVofi  apii  mei  fei 
Jacobi  p  me  katerynä  kongg^  orate  ,p  ea.  —  Eine  „nd.  Übersetzung 
der  Predigten  des  hl.  Bernhard"  befindet  sich  nach  A.  Bömer, 
Zentralbl.  f.  Bibliotheksw.  Bd.  26  (1909)  S.  346  im  westfälischen 
Kloster  Vinnenberg;  De  Sermonen  des  salighen  Bernhardi  up  den 
XC.  psalm  in  Münster,  Paulina,  Mscr.  Nr.  150  (499),  Bl.  1—117 
(Staender  S.  35). 

Mscr.  B  82:  212  Bl.  Pap.  in  Folio.  Bl.  1  ist  ein  altes,  der 
Lage  1  vorgebundenes  Einzelblatt;   Bl.  2 — 212  sind  von  moderner 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  87 

Hand  mit  Blei  als  1 — 210  foliiert  worden,  wobei  hinter  Bl.  142 
ein  Bl.  übersprungen  ist.  Bl.  2 — 212  sind  regelmäßige  Sexternen, 
hinter  Bl.  66  ist  ein  Blatt  verworfen  und  hinter  Bl.  212  sind  4 
leere  Bll.  herausgeschnitten.  Die  erste  Hälfte  jeder  Lage  ist  be- 
ziffert, am  Ende  jeder  Lage  Custoden.  KJare  feste  Buchschrift 
der  2.  Hälfte  15.  Jahrhs.  Zweispaltig,  je  32—36  Z.  Mit  voUer 
Rubricierung,  einfache  rote  Anfangsbuchstaben,  rote  Überschriften. 
Bl.  2"  größere  Initiale,  7  Z.  hoch,  in  Eot-blau ;  ebenso  Bl.  3'"*.  In 
schlichtem  braunem  Lederbande  mit  Holzdeckeln,  von  den  zwei 
Messingspangen  fehlt  die  eine ;  zur  Bekleidung  der  Innendeckel  ist 
ein  Pergamentblatt  aus  einem  Graduale  des  14.  Jahrhs.  verwandt 
worden.  Besitzemotizen  von  der  Hand  des  Schreibers  a)  auf  der 
Innenseite  des  Vorderdeckels:  Bit  hoeck  lioert  toe  de  Cruyfbrod'en 
yn  Marievreed  cg^  Süt  ggori^ .  Omelien ;  b)  auf  Bl.  1"^ :  Dyt  hoeck  lioert 
den  Crvfhroderen  in  gen  marien  vrede  (by  wefell  fügt  eine  andere 
Hand  hinzu). 

St.  Grregors  Homilien,  nd. ;  der  Dialekt  ist  südwestlich- 
westfälisch, mit  Einmischung  Östlich -ndl.  Elemente.  Bl.  1  (mod. 
Zählung)  Begister,  beg.  Bl.  1'* :  (rot)  Dit  is  die  taeffel  vä  den  eivan- 
gelten  der  fonnendaglie  etc.,  Bl.  1^  leer,  bis  auf  Z.  1 — 3  von  Spalte  a: 
(rot)  Hijr  volglien  ewangelien  van  fomyglien  heUighen  myt  oeren  omelien. 
Bl.  2''*  :  (rot)  Bit  is  die  prologus  of  die  voerfprdke  yn  füte  gregorius 
omelien  yn  diiyifclie  (=  Vorrede  des  Bearbeiters).  MEn  fal  weten 
dat  füte  gregorius  en  dye  andere  leraers  yn  oeren  woerde  fpreke  vä 
der  ghedachte  dat  ys  van  der  fyele,  Vnde  dye  ys  yn  tween  gJiedeylt 
dat  ys  yn  dat  ouerße  deel  vn  yn  dat  nederße  deel  etc.  Vgl.  noch 
Bl.  2^*:  Vn  hijr  vme  wyl  ych  yn  duidfche  (corr.  aus  duitjch)  maJce 
funte  gregorius  omelien  dye  he  yn  menyghe  kercke  predycte  felue  den 
Volke  .  .  .  Vn  defe  omelie  en  fal  yck  nyet  fchryue  yn  ordynäcie  als  he  fe 
predycte  mer  na  dye  ordynäcie  vä  der  tijt  heghynede  vä  der  adiiete  vn 
alfoe  voert,  Vn  voer  elke  omelie  fal  yck  fette  dat  eivägeliü  yn  dnefche 
daer  fe  af  fpreket.  Omelie  hedudet  guet  anfpreke  vä  der  falygher 
lerynghe.  Voer  myn  arheyt  hyd  yck  elke  dye  fyn  profijt  hijr  yn  doe 
fal  dat  he  voer  my  bidde. 

Bl.  2^*  beg.  dann  das  Evangelium  auf  den  (1.  u.)  2.  Sonntag 
im  Advent  nach  Lucas,  u.  Bl.  3''*  schließt  sich  daran:  Simte  gg 
omelie  vp  dit  felue  ewägeli  die  he  predicte  de  volke  te  rome  yn  füte 
peters  kerken, 

Bl.  143^*  beginnen  die  Evangelien  auf  die  Heiligentage  mit: 
Op  füte  andries  dach.  Matlieus.  Schi,  mit  der  Homilie  auf  das  Evang. 
Vä  den  ioncfroutven.  Matheus;  sie  beg.  Bl.  207'** :  BAt  hemelrijck  Heue 
brocVe  fecht  me  hijr  vm  ghelijck  tvefen  defe  eertfche  dynghen  etc.   und 


38  C.  Borchling, 

schließt  ßl.  210'"^ :  vp  dat  iväneer  gliy  defe  tijtlike  dynglie  uwes  danckes 
vliet  dye  eiuighe  blijtfcapen  fonder  pyne  vercrighen  mogliet.  Arne.  Nach 
2  leeren  Zeilen  die  Subscriptio:  Hijr  eynden  funte  gregorius  onwUen 
yn  duytfche,  God  fijs  glielaeft  vn  dye  moder  ihefu  crißi  maria.  Amen. 
Rest  des  Blattes  leer. 

Ms  er.  B  112:  198  Bl.  Pap.  in  4°.  Ursprünglich  216  BL, 
aber  hinter  Bl.  72  sind  1,  hinter  Bl.  95  3,  hinter  Bl.  126  4,  hinter 
Bl.  161  3  und  hinter  Bl.  164  7  Bll.  herausgeschnitten.  Am  Ende 
der  Hs.  scheint  außerdem  mindestens  eine  ganze  Lage  herausge- 
schnitten zu  sein,  da  das  letzte  der  im  alten  Index  registrierten 
Stücke  der  Hs.  heute  spurlos  fehlt.  Die  Hs.  ist  aus  einer  Reihe 
von  Einzelheften  erwachsen;  es  treffen  Lagenanfang,  Wechsel  der 
Hand  und  des  Wasserzeichens  zusammen  bei  Bl.  41.  72.  96.  109. 
165,  Lagenanfang  und  Wasserzeichenwechsel  außerdem  noch  Bl. 
84.  127.  151.  Die  Hs.  steht  in  engem  Zusammenhange  mit  Nr. 
C  93,  mehrere  von  den  Händen  kehren  dort  wieder.  Die  gesamte 
Hs.  gehört  dem  15.  Jahrh.  an.  Sie  ist  rubriciert  und  hat  rote 
Überschriften  und  einfache  rote  Liitialen.  Stück  3  und  6 — 8  haben 
keine  roten  Überschriften,  Stück  6 — 7  lieben  es  dafür  sehr,  Stellen 
des  Textes  rot  zu  unterstreichen.  In  altem  gepreßtem  Lederbande 
mit  Holzdeckeln,  die  zugehörige  Spange  ist  abgerissen.  Bl.  1*"  von 
alter  Hand  des  15./16.  Jahrb.:  Lib'  frm  fce  crucis  Cöu^t<)  ^larie- 
pacis.    Darunter  folgendes  Register. 

Quatuor  noui/fm 

Tractatf)  de  vita  facdotü 

Stella  de'icoT} 

Teßameta  xij  q)pWar) 

SpecVm  fiäu'of}  tpm 

Tract<)  mgri  gerardi  magni  \  conf  focarißas  l  Teutonico 

Lihellt)  tractäs  de  pegnacöe  \  l  frä  fcam.  l  tentmico  pmtt) 

Jt\^  Aliq  fernwes  l  teutonico  \  De  nouiffis  ^p  Jiofpitih^  laycis  \ 
et  illrätis  legend\ 

Lat.-nd.  asketischer  Sammelband.  Ich  behandle  nur 
die  nd.  Stücke:  L  ßl.  12V— UV:  Geert  Groote,  Contra 
focaristas,  in  einer  nfr.  Übersetzung.  Anfang  ohne  Überschrift : 
JlEcedite,  recedite  exite  Inde  pollutü  nolite  tange\  Exite  de  medio  eoj). 
Yfaye  xif  (lies  lif),  Dat  is  to  diiyde  Gaet  dair  van  Gast  dair  van  eft 
gaet  vit  dair  van  Witt  dat  heuleckte  nyet  riteren.  Gaet  vit  va  de 
myddel  der  gJioenre  die  heulecJct  fijn  etc.  Es  ist  ein  Tractat  gegen 
die  Priester  u.  Cleriker,  die  in  offenbarer  Unkeuschheit  leben;  ihre 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  89 

Messen  solle  man  nicht  hören.  Dazu  bemerkt  die  Hand,  die 
Bl.  l""  das  Inhaltsverz.  der  Hs.  eingetragen  hat,  oben  auf  Bl.  127'^ : 
Note  fh'diii  Jte  Jn  de  Cöcilio  vä  ^ßans  is  toe  ghelathe  dat  me  prijßers 
die  l  onfueüheyt  Jene  nyet  fchuive  en  draff  l  oire  myffen  off  gethide 
foeläghe  als  oir  ouße  dat  lids  en  myt  name  nyet  en  verhide.  Fast  genau 
diese  Bemerkung  von  der  gleichen  Hand  wiederholt  Bl.  ISö"^  am 
Rande.  Bl.  13 P  beg.  ein  Absatz:  TO  den  yerße  So  feget  Meißer 
gerit  die  groit  dat  een  prießer  etc. ;  Bl.  ISö"^  fährt  er  dann  aber 
fort:  Mijn  a7ider  fegge  is  usw.  bis  Bl.  159^:  MlJn  dartiende  fegge 
is  etc.  Schi.  Bl.  161':  Ende  dat  is  dat  die  Äpoßel  füte  Patiwel  feget 
Ad  romanos  xiiij  Non  ergo  hlaffemef^  honü  vrm.     Bl.  161^  leer. 

2.  Bl.  162^" — 164^^:  BYt  is  een  fermoyn  dat  meißer  Gerit 
die  grote  den  gemeyne  volch  predickte  /  en  hefereue  gaf  I  om  to  fchuwen 
die  Prießeren  die  dair  in  apenhairre  onJcuyfheit  Jenen  En  hewees  dat 
myt  vijf  Pünten  etc.  Schi.:  Nochtant  fidle  fich  die  liiyde  dair  vä 
hueden  I  om  ander  luyde  füde  wil  die  ßch  dair  an  ßoten,    Bl.  164^  leer. 

3.  Bl.  165^^-198'^:  Ludolph  v.  Sudheims  Reise  ins  hl. 
Land,  nd.  (d.  h.  niedersächsisch,  nicht  wie  die  vorhergehenden 
Stücke  nfr.).  Auf  Bl.  165'  (nach  20  leer  gelassenen  Zeilen !) :  SO 
ivelc  mynfch  ouer  meer  ivil  vare  vn  dat  heiige  lant  foehen  tvil  to  tvate 
die  moet  varen  in  eine  cogge  of  in  eener  galeyden  etc.  Schluß:  Van 
der  ßat  Barutli  mach  men  tho  huyfwart  varen  in  ivat  lande  dat  he 
wil  et  ßc  eß  finis.  Deo  gras.  Dann  rot:  ar^^  de  vorßhelen  fcpßt,  Bl. 
198^  leer.  Diese  Hs.  des  Ludolf,  die  einen  Auszug  aus  dem  lat. 
Text  überträgt,  ist  benutzt  von  Deyks,  Altere  Pilgerfahrten, 
Münster  1848,  S.  28—34;  vgl.  Kosegarten  in  seiner  Ausgabe  S.  12 
—14.    Andere  nd.  Hss.  des  Werkes  Bericht  III,  S.  119  u.  226. 

Die  in  dem  Index  auf  Bl.  1'  an  letzter  Stelle  aufgeführten 
Sermones  finden  sich  nicht  in  der  Hs. ;  vielleicht  sind  sie  mit  den 
Brie  fchoen  fermone  vä  den  vterße  des  myfche  in  Hs.  C  93  identisch, 
da,  wie  oben  gesagt,  diese  beiden  Hss.  ihrer  Entstehung  nach  eng 
zusammen  gehören. 

Mscr.  B  119:  160  Bl.  Pap.  in  4^  Die  Lagen  sind  Sexternen; 
das  Wasserzeichen  wechselt  Bl.  109  u.  121 ,  wo  zugleich  Lagen- 
anfänge sind;  Bl.  121  beginnt  zugleich  die  2.  Hand.  31  —  32  Z. 
auf  der  Seite,  Bl.  121  ff.  32—33  Z.  Rubriciert,  einfache  rote  Ini- 
tialen, rote  Überschriften,  die  aber,  von  Hand  2  niemals  ausgefüllt 
sind;  von  Bl.  148^  ab  hört  die  Rubricierung  überhaupt  auf,  nur 
ein  paar  rote  Anfangsbuchstaben  sind  eingetragen.  Beide  Hände 
gehören  dem  15.  Jahrh.  an,  Hand  2  ist  aber  die  ältere  von  beiden, 
jedoch  bezieht   sich   die  Jahreszahl  1352   am  Schluß   auf   die  Ab- 


90  C.  Borchling, 

fassungszeit  des  Werkes,  nicht  auf  unsere  Hs.  Im  alten  gepreßten 
Lederbande  mit  Holzdeckeln  und  einer  Schließe;  auf  dem  Schnitt 
rote  Lederknöpfchen  zum  Aufsuchen  der  einzelnen  Stücke.  Die 
zur  Beklebung  des  Innendeckels  verwandten  beschriebenen  Perga- 
mentblätter sind  abgelöst.  Bl.  V:  Bit  boeck  hoert  toe  c/g  Cruyf- 
broede'n  %  Marievreed;  vgl.  Bl.  160'':  in  den  wrede  is  dit  bock  ge- 
fcreuen. 

Sammlung  mystischer  Tractate  und  Collationen; 
der  Dialekt  ist  in  den  einzelnen  Stücken  verschieden  gefärbt,  Stück 
1 — 3  sind  westlich  westfälisch  mit  starkem  östl.-nld.  Einschlag,  in 
Stück  4/5  bildet  das  Niederfränkische  die  Grundlage  der  Mischung. 
Stück  1—3  sind  Übertragungen  nid.  Originale,  Stück  4 — 5  gehen 
auf  hd.  Vorlagen  zurück. 

1.  Bl.  S"-— eO"-:  Joh.  Euesbroek,  Von  12  Tugenden  und 
dem  Sinn  der  hl.  Schrift.  Anf. :  (rot)  Hijr  beghijnt  dat  boeck 
her  Johäs  Ruefbroekes  Van  tweelf  doechde.  van  den  fyn.  der  helliglier 
fcrift.  BJt  boec  leert  vä  iwelf  grade  der  doghede  vn  ivoe  die  ene 
doghet  comet  ivte  der  andere.  Die  ierße  doghet  is  oetmoedicheit  etc. 
Der  erste  Abschnitt  Van  der  oitmoedich*  fängt  auf  derselben  Seite 
an:  WÄnt  wy  vä  doghede  fcryuB  willen  fo  iß  wael  recht  dat  wy  an 
die  doghet  beghyne  daer  crißiis  vnfe  getrowe  vrient  an  began  vn  lecgen 
fe  toe  ene  fundamente.  Vn  al  hadde  crißus  alle  dogheden  volmaketUker 
dan  fe  enyghe  creature  vmermeer  hebbe  mach  nochtant  funderlincge 
hadde  he  vercare  oetmoedicheit  etc.  Schluß:  Want  nye  nyemät  oet- 
madiger  en  icas  noch  gehorecfamer  dan  he  feinen.  Die  gelauet  moet 
fijn  vnde  gebenedijt  ewelike  Amen»  Deo  gracias.  Angehängt  ist 
Bl.  60'^  eine  kurze  Ermahnung:  Ben  lerer  f echt:  Lieue  broder  tvultii 
tvael  ßerue  fo  leue  wal  ....  vn  vulherdeß  daer  an  hent  yn  den  eende, 
Bl.  60''  leer.  —  Eine  rein  nds.  Hs.  des  Werks  in  Halberstadt  hab 
ich  Bericht  III,  S.  239  beschrieben. 

2.  Bl.  61"^— 88':  Johan  Brinckerincks  Collacien.  Anf.: 
(rot)  Hijr  beghijnt  die  voerrede  op  fömighe  fneülike  Collacien  eys  paters 
ghehiete  ll  Ja  brlck'yglies.  (schwarz)  Dyt  is  vergaddert  wt  den  col- 
lacien Heer  johans  brinckerynghes.  den  vnfe  lieue  h'e  heuet  ivtgheleydet 
va  den  arbeydelikc  ßride  defer  werlt  vn  is  gheghaen  den  wech  des  ghe- 
meynen  vleyfches  .  .  .  ,  vp  dat  he  nu  vnfen  lieuS  herB  vor  vns  bidden 
wille  dat  ivy  dat  holde  vn  doen  moeten.  daer  he  vns  vake  in  fynö  col- 
lacien vä  te  feggen  plach  vn  te  vermane,  dat  tvy  vns  folde  j)ynB  te 
ßerue  der  werlt  vü  der  wertlicheyt,  dat  wy  niet  en  ßae  na  rijcheydS, 
mer  arme  lüde  tot  vnfer  ghefelfchap  te  begherü.  Mer  folde  ghy  noch 
na  de  rijke  ßaen  vn  nyet  na  de  armen,  fo  iceer  my  lyeuer  dat  ghy 
alle  doet  were.  vü  dat  dyepüuene  teeer  een  grüdeloes  kolck.    (rot)  Die 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  91 

irße  coUacie.  (schwarz)  Dat  Jierte  der  yungge  ijs  als  een  tafele  dye 
vnhefch'eue  is.  etc.  Es  sind  im  Ganzen  8  Collacien.  Schluß:  Wante 
dat  een  teyke  ys.  den  cruce  of  der  reden  to  wederßaen  daer  Jioedet  v 
vmers  vor.  Et  fic  eß  finis.  Vgl.  die  Bericht  III,  S.  169  beigebrachte 
Literatur;  die  Düsseldorfer  Hs.  stimmt  an  Umfang  genauer  mit 
den  mnld.  Hss.  bei  Moll. 

3.  Bl.  SS'^ — 117^•  Johan  Ruesbroek,  Van  den  seuen 
Trappen  der  mynnen.  Anf. :  (rot)  Hijr  heglt  dat  hoeclc  her, 
Johäs  BuefbroeJces  vä  den  feue  trappe  der  mynnen,  GRacie  vn  dye 
hellyghe  anxt  vnfes  here  fy  myt  vns  alle.  AI  dat  ivt  gade  ghebare  ys 
verivynt  dye  werlt  fprecltt  funte  i^han  etc.  Schluß  Bl.  116^:  Byt  ys 
dat  liogheße  dat  rnen  leiten  vnde  ßerue.  myyie  (Bl.  11 T"")  vnde  ghehruken 
mach  yn  ewygher  falycheyt.  Vnde  fo  wye  v  contrarie  leert,  dat  ys 
doerheyt.  Byddet  voer  den  ghenen  dye  dyt  mytter  ghenaden  gades  heft 
ghedychtet  vnde  ghefcreuen  vnde  voer  alle  dy  ghene  dye  et  hoeren  of 
lefen.  dat  got  vns  gheue  em  feinen  yn  een  eivych  leuen  Amen.  Hijr 
eendet  dat  boJceken  van  den  graden  der  mynnen  myt  feiien  trappen, 
Beo  gcias.  Bl.  117^ — 120^  leer.  —  Einen  Auszug  aus  diesem  Werk 
erwähne  ich  unter  Gaesdonk  Nr.  6;  vgl.  ferner  W.  de  Vreese, 
Handschriften  von  J.  v.  Ruesbroeks  "Werken  II,  S.  662. 

4.  Bl.  121^^—156^:  Rulman  Merswin,  Buch  von  den 
neun  Felsen.  Anf.:  Alle  menfclien  mynfchen  (sie!)  neme  defer 
Werder  leere  wair  myt  ene  andechtige  gantfen  ernß.  Want  ivie  dit 
btiecJc  myt  ernße  lefet  of  hoirt  lefen  bis  to  den  eynd.  die  muet  fich 
betere,  hij  en  ivil  dan  willens  ßerue  den  ewige  doit  etc.  Die  Vorrede 
schließt:  Bat  yerße  is,  ivoe  een  mynfcJi  gedwüge  wart  van  gade  dat 
hij  dit  fchrijue  miieß.  Bat  ander  is,  woe  defen  mynfche  wonderlicJce 
dinge  worde  geapenbairt.  Bat  darde  is.  woe  defen  myfche  worde  ge- 
apenbairt  der  mynfchen  gebreke.  Bat  vierde  is.  tvoe  hij  fach  ene  grote 
heg?  berch  myt  nege  velfen  of  ßeenrudfen.  Jnd  op  ygelicken  ivandele 
crißB  myfche  ind  ömer  die  een  boue  den  andere  bis  op  den  berch. 
Dann  beginnt  das  eigentliche  Buch:  JN  den  name  Jhefu  crißi  amen. 
Bat  gefchach  to  eenre  tijt  in  ene  aduente  voer  kerfnacht  eenfmorges 
vrüe.  dat  een  mynfch  tvart  vermaynt  vä  gade  dat  hij  ßch  infet  ind 
inkierden  etc.  Schluß:  Bit  biieck  wart  begont  in  der  vaßen  doe  nien 
fchreef  van  der  gaids  geburde  diiyfent  ind  vierdehalfhondert  ind  twee 
yair.  Niemant  en  fal  noch  en  darf  vrage  doir  iven  got  dit  biieck  ge- 
fcreue  heft ....  Bair  voir  onff  behuede  die  vader  in  der  ewicheit  Amen, 
Eine  nd.  Hs.  des  Werks  in  Hildesheim  habe  ich  Bericht  III,  S.  211 
beschrieben;  sie  ist  inzwischen  von  Ph.  Strauch,  Zs.  f.  d.  Philol. 
Bd.  41  (1909)  S.  18  ff.  näher  zergliedert.  Eine  der  Düsseldorfer 
Hs.  näher  verwandte,    aber  am  Schluß   unvollständige  Hs.  ist  Nr. 


92  C.  Borchling, 

3130    der  v.  Arnswaldtschen  Hss.   in  Berlin,   Bl.  1'— 58'',    vgl.  A. 
Reifferscheid,  Nd.  Jahrb.  9  (1883)  S.  133  mit  N.  4. 

5.  Bl.  IB?'— 159^:  Erklärung  des  Paternosters.  Anf.: 
SO  tvie  dat  pater  noßer  als  hier  na  gefchreue  ßeet  lefet  myt  andacht. 
den  fal  ivonderlicJc  nütticlieit  dair  vä  hörne  die  verborge  leget  in  den 
tvonde  ons  lieue  h^en  Jhefu  xpi ....  Aldus  gheet  dat  an  PÄter  noßer 
qui  es  in  celis.  Dat  heduydt ,  .  .  .  nv  reß,  Jnd  bedincJä  dat  hij  dijn 
vader  is  etc.  Schluß:  al  doir  die  heimlfche  poirte  der  verkleerden 
iconden  onjj  lieue  Jiere  Jhefu  crißi.  Des  ghün  onff  got  die  vader  die 
foen  ind  die  heilige  geeß  Amen.  —  Bl.  159'' — 160^  leer,  bis  auf  die 
oben  erwähnte  Besitzernotiz  auf  Bl.  160^. 

Ms  er.  B  130:  80  +  123  Bl.  Pap.  in  4«,  1468  u.  1471.  Bl.  1^: 
Dit  hueck  hoert  toe  huys  in  marienvrede  den  cruys  hruederen. 

1.  Bl.  1 — 80:  Die  Spiegel  van  der  Jcerstenre  geloeuen 
....  gemact  eil  getagen  ivt  Compendio  sacre  theologie  en  Sum  viciorü 
etc.,  gefcreue  int  iaer  ons  here  Mcccc  ende  Ixviii.  Mnld. ,  aber  in 
einem  stark  Östlichen  Dialekte  {ende,  aber  woe,  foelden,  on,  om 
[=  eum,  ei]).  Vgl.  Bericht  I,  S.  246;  eine  ndl.  Hs.  noch  in  Brüssel, 
Kgl.  Bibl.  Nr.  2087. 

2.  Bl.  1 — CXXIII  neuer  Zählung:  Die  kruthoff  der  fielen 
[=  Areola  anime]  verfamet  en  gefcreuen  recht  als  een  hefunderen  wun- 
nelick  gardelijn  etc.,  iiit  jaer  Mcccclxxi.  Die  Sprache  hat  hier  noch 
ein  paar  nd.  Elemente  mehr  (zuweilen  gemacht). 

Ms  er.  B  144:  Pap.  in  4^,  von  1474.  „Dit  hoeck  hoert  toe  de 
Cruyfbrode'n  i  Marievrede". 

Suso,  Horologium  eterne  sapientie,  mnld.  (geldrisch?), 
mit  dem  Titel:  Dat  hoeck  der  ewiger  ivyfheit.  gefpreeck  tuffchen  der 
ivijfheit  ende  enen  difcipel.  Die  Hs.  enthält  Buch  I  vä  der  ewiger 
wyfh^  mit  xvij  ca.,  und  Buch  II,  mit  der  Ars  moriendi  beginnend, 
in  8  Capp.  Vgl.  Bericht  I,  S.  299  u.  Reifferscheid,  Nd.  Jahrb.  9 
(1883)  S.  132  N.  2. 

Von  etwas  jüngerer  Hand  (Anf.  16.  Jahrhs.)  sind  der  Hs.  auf 
einer  zweispaltig  beschriebenen  Seite  einige  kurze  geistliche 
Prosasprüche  in  ndrh.  Mundart  angehängt.  Anf.:  Dat  wort 
Götz  is  de  wijfheit  ind  dat  leuö  in  eme  is  hemel  vd  crd  gemacht  vd 
all  dat  dair  is  gefchaffB  de  in  dem  word  allep  blijft  de  blyft  in  Gode 
vnd  Got  in  ym  iC)  etc.,  u.a.:  Dair  fyt  xxiij  litter  e  da  mit  mä  fchrijft 
al  dat  mä  mit  zungB  fprü  mach  vd  begrijffen  alle  tzungB  ind  wo^  alfo 
fpt  de  gebot  vd  tvorde  Götz  ouer  al  fchrifte  ind  geißlich  leue  iCy  \  eyn 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  93 

a  h  c  mach  oiich  wal  eijne  goäe  vroicht  geivaffe  de  de  rechte  ßam  noch 
lüurtzele  niet  en  helcent  alfo  mach  ouch  eyn  mynfch  geißlich  leue  funder 
f undement  der  worden  Götz  etc.    Eere  hegyt  dat  fundamBt  ah  c  etc. 

Ms  er.  B  158:  Pap.  in  4^,  von  1477.  „Bit  hoecTc  hoert  to  de 
Cruyfbrode'n  in  Marievreed  l  de  kerfpel  vä  dygde  by  Wefell",  Die 
Hs.  hängt  eng  mit  B  144  zusammen:  die  Einbände,  die  Wasser- 
zeichen des  Papiers  und  die  Mundart  sind  identisch;  die  Schrift 
zeigt  den  gleichen  Typus,  der  Rubricator  von  B  144  hat  die  Hs. 
B  158  geschrieben,  der  Rubricator  von  B  158  dagegen  ist  ein 
anderer. 

Dialogi  Gregorii,  mnld.  (geldrisch?),  mit  dem  Titel:  Bia- 
logus  dat  is  twier  menfchen  callinghe  alfe  des  hellighen  paives  Gre- 
goritis  ende  ßjns  dyaJcen  Fetri,  Boech  I — 1 V.  Am  Ende :  Hyer  eyndet 
ßcJc  Byalogus  gregorij  jnt  jaer  ons  heren  Mcccc  en  Ixxvij.  Eine  nd. 
Hs.  von  1474  in  Oldenburg,  vgl.  Bericht  I,  S.  86 ;  ein  ndrh.  Bruch- 
stück aus  der  Berliner  Sammelmappe  deutscher  Fragmente  (MGF. 
923,  Nr.  6)  hat  W.  Scheel,  Festgabe  für  Weinhold  S.  36  f.  und 
75—77  publiciert. 

Abt.  C :  Martyrologien,  Leben  der  Heiligen,  Legenden,  geistliche  Ordens- 
sachen, Ritualien. 

Ms  er.  C  17:  Pap.  (mit  vielen  Pergbll.  dazwischen)  in  4®, 
15.  Jahrh.     Früher  Kreuzbrüder  zu  Marienvreede. 

Leben  Jesu  in  einer  östlich-nld.,  nach  dem  Nd.  hinneigenden 
Mundart  {ende,  niet,  te,  aber  stets  vnfe,  vmme  etc.).  Anf. :  Hier  he- 
ghint  dat  leue  vnfes  here  Jhefu  xpi,  Ben  ander  fundament  en  mach 
nemä  fette  dan  dat  ghefet  is  dat  is  criß^  ihcf^  etc.  Vgl.  Bericht  III, 
S.  104. 

Mscr.  C  20:  247  Bl.  Pap.  in  Folio,  zweispaltig.  Bl.  25—124 
rot  foliiert  als  j— C.  Hinter  Bl.  143  sind  5  leere  BIL,  hinter  Bl. 
183  5  BIL,  und  hinter  Bl.  236  2  BIL  herausgeschnitten.  Die  Schluß- 
lage Bl.  237  ff.  ist  jetzt  restauriert,  von  dem  hinter  BL  247  feh- 
lenden Schlußblatt  ist  keine  Spur  mehr  vorhanden.  Bei  den  An- 
fängen von  Stück  1 — 5  der  Hs.  treffen  stets  Lagenanfang,  Wechsel 
des  Wasserzeichens  und  des  Schreibers  zusammen.  Auch  Bl.  223"", 
wo  Stück  6  beginnt,  zeigt  Wechsel  des  Schreibers  und  war  ur- 
sprünglich Lagenanfang,  denn  Bl.  221/2  sind  nachträglich  vorge- 
bunden, die  entsprechenden  Doppelblätter  hinter  BL  236  sind  her- 
ausgeschnitten; dagegen  wechselt  das  Wasserzeichen  Bl.  223  nicht. 
Stück  7  endlich,  BL  237ff.,  zeigt  Wechsel  des  Wasserzeichens  und 


94  C.  Borchling, 

Lagenanfang,  aber  die  Hand  von  Stück  6  bleibt.  Daraus  und  aus 
der  Verwandtschaft  der  verschiedenen  Wasserzeichen  der  Hs.  unter 
sich  ergiebt  sich,  daß  die  6  Hefte,  aus  denen  die  Hs.  besteht,  unge- 
fähr gleichzeitig  am  selben  Ort  entstanden  sein  werden.  Um  so 
bemerkenswerter  ist  das  Schwanken  der  dialektischen  Form,  die  bei 
jedem  einzelnen  Stück  angegeben  wird.  Alle  Hände  schreiben  eine 
saubere,  schöne  Buchschrift,  Hand  2  macht  kleinere  Buchstaben, 
Hand  4  neigt  etwas  nach  der  Cursive  hin.  33—35  Z.  auf  der 
Seite.  —  Die  Rubricierung  zeigt  in  allen  Stücken  rote  Strichelchen, 
Überschriften  und  einfache  Anfangsbuchstaben  (die  in  Stück  3  stets 
blau).  Hand  2  hat  auch  rote  Punkte,  Rubriken  und  rot  unter- 
strichene Stellen  im  Texte.  Größere  Initialen  Bl.  1"  (rot  auf 
grün-weiß-schwarzem  Grunde),  Bl.  25'"*  (rot  auf  einfacher  Feder- 
zeichnung; ebenso  Bl.  185^*.  186'-».  191'-\  196^^),  Bl.  125'''^  (blau-rot), 
Bl.  144'*  (Versuch  die  Initiale  mit  der  Feder  auszufüllen).  —  In 
braunem  Lederbande  mit  Holzdeckeln;  die  Pressung  besteht  aus 
lauter  Quadraten  mit  dem  rechts  blickenden  Reichsadler.  Die 
beiden  Spangen  sind  abgerissen.  Bl.  1'  (von  einer  Hand  des  17./18. 
Jahrhs.):   ffrum  Cappuccinorum  Essendiensium.   1464;   vgl.  Bl.  23^^. 

Sammlung  nd.  Legenden. 

1.  Bl.  1'* — 23^^:  Legende  von  St.  Ursula  und  ihren 
11000  Jungfrauen.  Der  Dialekt  ist  südwestl.  Westfälisch  mit 
nid.  Anklängen  (e^ide,  daneben  vnde  und  inde;  aber  stets  nicht).  Anf.: 
(rot)  Hijr  hegynt  dye  legende  vä  den  xi  diifent  megden  Wo  fie  ver- 
gadert  ivorden.  ende  dar  na  genmrtelt  Eirße  vä  de  oirfprunge  Sante 
vrfulen  ende  oirrer  heiliger  dogentliher  ivandelingen.  (schwarz)  IN 
den  iaren  na  der  hemeluart  vnfes  heren  Jhefu  xpi  Ende  do  men  fchrieff 
CC.  en  xxxviij  Jaere  Do  ivas  in  hrytanien  lande  ey  conyncJc  genomet 
Maurus  etc.  Schluß:  in  dat  ouerße  Jherufalem.  daer  fey  nü  vro- 
Hellen  ßch  veriirouwen  En  regnieren  myt  goede  ....  heiligen  geiße 
Amen.  Deo  ycias.  —  Defe  legende  hoirt  int  fußeren  huis  to  Jcetivich 
hynen  Effen  ^).  —  Eil  is  gefcreue  int  Jair  onß  Jie'n  Mcccclxiiij.  des 
andere  dages  na  S*  hartholome^.  hidt  vor  de  fcriiter.  —  Bl.  24'  leer, 
Bl.  24^  eine  flüchtige  Zeichnung,  wohl  des  17.  Jahrhs.  (vgl.  Bl. 
184'  u.  236^),  einen  schreitenden  Krieger  darstellend. 

2.  Bl.  25'»— 124^*^:  Stück  aus  dem  Sommerteil  des  Pas- 
sionals  aller  Heiligen,  vom  25.  Juli  (Jacobus  major)  bis  zum 
14.  Sept.  (Joh.  Chrysostomus).    Der  Dialekt   ist  viel   mehr  mnld. 


1)  Über  dies  Schwesternhaus  vgl.  Beitr.  z.  Gesch.  von  Stadt  u.  Stift  Essen, 
Heft  9  (1886)  S.  12  ff. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  95 

als  in  Stück  1  (er  hat  auch  niet,  on[e  etc.).  Anf. :  Dxje  hedudinghe 
des  names(l).  BJe  apoßel  funte  iacob  ivas  ghelieiten  zehedeiis  ende 
iacdb  ioJiäs  hroder.  ende  honarges  dats  een  l^ynt  des  donreflages  etc. 
Schluß:  Bits  dl  gJietogJien  wt  hgßoria  tripertita  Jnt  Jaer  ons  heren 
ccc.  Ixxx,  foe  ßerf  hy.  Dann  die  Subscriptio :  Byt  hoec  hoert  te  Icet- 
wich  int  fußer  liuys  hynen  Effen.  gheeyndet  op.  xi  ^  Jüfern  aitent 
Jnt  Jar  ons  Jie^n.  M.  cccc.  lix.  deo  gracias.  —  hydt  vorde  fcli^ü. 

3.  Bl.  125'* — 143t^:  Legende  des  hl.  Antonius,  aus  der 
größeren  Legende  dieses  Heiligen  genommen,  die  Alfoncius  1342 
aus  dem  Lateinischen  übersetzt  hatte.  Mundart  wie  Stück  2. 
Anf.:  (rot)  Bat  is  die  Jdjßorie  [ante  Anthonius  van  den  ßrijclce 
die  om  die  hoefe  geeß  gern  bereit  Jiad,  ö  dar  mede  toe  hedriegen. 
(schwarz)  Ble  heliglie  man  Alfoncius  een  Cappelaen  die  apenhairt  ons 
myt  groiter  hegerten  etc.  Absatz  2  beg. :  Boe  (lies  Toe)  eren  ons 
lieue  here  Jhm  xpWi  foe  hegynt  he  een  ivonderlihe  legende  die  hroder 
Alfoncius  van  der  predicher  orden  van  den  latyn  in  duytfche  gefat 
heuet.  Jn  den  Jaere  onfes  here  3P  ccc  xlij  uigename  van  fynre  groiter 
en  langer  legenden  etc.  Schluß:  Bat  he  voer  ivair  mach  hapen  an 
gade  dat  he  vercrijgen  fal  in  tvat  noeden  he  is  Bes  göne  vns  die 
vader  .  .  .  te  gader  en  die  heiige  vader  funte  Anthonyus  Amen.  Got 
fij  gelaiiet  altijt. 

4.  Bl.  143^^—183^^:  Fortsetzung  des  Passionais  aller  Hei- 
ligen von  Stück  2,  zeitlich  unmittelbar  anschließend;  sie  beg.  mit 
St.  Cornelius  Papa  (14.  Sept.)  und  geht  bis  Thais  (8.  Okt.).  Dialekt 
wie  Stück  2.  Anf.:  Van  de  name  cornelic).  Cornelius  hedudet  ver- 
ßdnde.  ivant  he  verßont  ende  verßaende  fo  behielt  hy  dye  hefnidingen 
van  oueridodycheyden  etc.  Schluß :  fo  leyfde  fy  xv  daghe  dar  na  en 
Cy  ßarf  in  vreden.  Bl.  184^^  große  Federzeichnung  des  17.  Jahrhs. : 
Christus  mit  einem  Reichsapfel  und  dem  Kreuze  darauf,  oben  auf 
einem  Spruchbande:  Ego  siim  via  veritas  et  vita.    Bl.  184"^  leer. 

5.  Bl.  185''*— 222'^  (von  einer  etwas  jüngeren  Hand,  schlechter 
geschrieben):  Anfang  des  Winterteils  des  Passionais,  von 
St.  Andreas  (30.  Nov.)  bis  Mariae  Empfängnis  (8.  Dec).  Dialekt 
nicht  mnld.,  sondern  ndrh.  (mehr  ind  als  ende;  nett,  zuweilen  ^o, 
das  gegen  Ende  zu  häufiger  wird).  Anf. :  (rot)  Hyr  hegynnet  dat 
paffenael  van  den  heyligen  die  daer  coment  jn  der  aduente  eil  in  den 
ivijtter  (!)  Jtem  die  voer  rede  van  defen  hoecJce  dat  eerße  Ende  daer 
na  van  der  Aduent.  (schwarz)  Lange  tijt  hyn  ich  vfucJit  geweß  en 
feer  geheden  om  tvt  de  latyne  in  duyts  toe  machen  eyn  hoich  dat  man 
latyna  heifchet  aures  (!)  Bat  hedudet  in  duitfchen  gülden  legenda  Off 
dat  pafßonael  etc.     Schluß :  en  geleit  so  iverden  tso  der  eiviger  vrouden 


96  C.  Borchling, 

des  paradijfes  dat  ons  verleen  onfe  Jiere   ihefus  xpüs   ir  fon.    Arne. 
Bl.  222^  leer. 

6.  Bl.  223"— 236^^^:  Legende  des  hl.  Mathias  (24.  Febr.). 
Der  Dialekt  geht  sehr  ins  Ndrh.,  ja  sogar  Hd.  über.  Anf. :  Van 
[ante  Mathias  dem  heiige  apoßele  onfes  heren  ihefu  xpi.  MAthias  de 
gloriofe  apoßel  onfes  heren  ihü  xpi  was  geboren  van  dem  edelen  ge- 
flechte  JuduQ)  etc.  Bl.  229'  leer.  Schluß  Bl.  236":  (rot)  Wie  diefe 
legende  tvt  Juedfcher  fprachen  ouergefat  is  to  lattyne,  (schwarz)  EJn 
abt  gelieyten  Lodewich  to  thrier  in  Sante  Euchariiis  Wirken  die  nu 
[ante  Mathias  mimßer  heilet  fchreyff  eyme  van  fynen  moencken  der  to 
ronie  ßoynt,  dat  he  fante  Mathias  leuen  foilde  breyder  jnd  meirre 
fchryuen  wt  der  Jueden  boicJc  der  verdoymden  ....  Ende  die  moetick 
gehegten  Lambertus  eyn  dyacke  fchryuet  dat  (Bl.  236^^^)  he  dat  ge- 
troiiwelicken  gedayn  hebbe  ivtter  juedfcher  fpraickcn  in  lattyne  ouer 
gefat  hebbe  myt  eyns  Joeden  hulpe  die  eme  die  fpraicke  bedude  .... 
Die  Myrackel  en  heeft  he  oeck  neit  wt  den  Joedfchen  boick  gefchryuen 
Amen.  Bl.  236^  wieder  eine  Federzeichnung  des  17.  Jahrhs.:  ein 
gewappneter  Reiter  in  Bewegung. 

7.  Bl.  237"— 247^»:  Vermischte  Legenden;  der  Dialekt 
enthält  wieder  mehr  mnld.  Bestandteile. 

a)  Bl.  237"— 241":  Van  deme  heiigen  Mäne  Säte  Joiß  (13.  Dec; 
vgl.  Potthast  11,  S.  1406 :  Vita  s.  Judoci  . .  .  auctore  Florentio  ab- 
bate  Britanno  [1015]).  Floirencius  van  der  gotlicker  barmherticJieit 
Eyn  onwerdich  abt  ende  dat  gantze  cöuent  fante  Joeßes  op  deme  meer 
Schryuent  allen  gelouuygen  mynfchen  der  moder  der  heiiger  kirken  en 
befunder  den  myt  broedere  faulte  Joeßes  des  confefforen  die  woenachtich 
fynt  durch  alle  de  conynckricke  van  vranckricke  en  van  duytfche  lande 
SelicJieit  lyiies  en  fiielen  .  .  .  Sijn  tvij  to  rade  worden  uwer  ynicheit  to 
fchryue  yet  werdiges  van  fante  Joiße  dem  edelen  gloriqfen  confeffoir 
etc.  Schluß:  en  na  die  fem  leuen  fal  he  v  behdlden  in  ewiger  glorie 
Amen, 

b)  Bl.  241"— 245'"^:  Van  fante  gregori^  vp  de  mer  (12.  März,  es 
ist  die  Legende  von  Grregorius  auf  dem  Steine,  aber  in  reiner 
Prosa,  auch  die  paar  Verse  am  Ende  haben  nichts  mit  Hartmanns 
Gedicht  zu  tun).  ID  was  eyn  edel  man  en  tvas  eyn  greue  to  aqui- 
tanien  etc.  Schluß:  Ende  die  heilige  kirke  regierde  hey  do  en  dar 
na  ßjn  moder  obfoluierde  Ende  alfus  hemel  en  erde  myt  fyme  heyligen 
leuen  tzierde  Dat  en  leiffde  wijff  noch  mä  her  na  dat  hie  in  dat  ewige 
leuen  quam  Des  lielpe  ons  allen  famen  die  ewige  vader  Amen. 

c)  Bl.  245'^— 247":  Van  deme  feiigen  wentzelae  (28.  Sept.). 
DE  falige  wenteelao  was  geboren  van  edelem  geflechte  etc.  Schluß: 
en  fatte  dar  pne  dat  werdige  heiltum  des  faligen  wentzelaus  dair  got 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  97 

durch  wircJcde  vyl  myrakel  to  eiren  deme  gloriofen  merteler  xpi  Amen, 
Bl.  247^^  leer. 

Mscr.  C  21:  Pap.  4«,  1476;  am  Anf.  fehlen  einige  BU.  Leben 
des  hl.  Augustin,  mnld.  A.  E. :  Hier  eendet  dat  lern  ende  le- 
gende des  hoge  leerres  en  auerheilige  hiffchops  fcüs  Äiigußynus.  Ge- 
fchreue  en  geeyndet  int  Jair  ons  Tiere  M^  cccc^  ende  Ixxvi^. 

Mscr.  C  22:  II  +  190  Bl.  Pap.  in  4°.  Hinter  Bl.  187  ist  ein 
Bl.  herausgerissen,  hinter  Bl.  122  eins  verworfen.  Wasserzeichen- 
wechsel Bl.  57.  105.  (171).  Zweispaltig,  ca.  25—28  Z.  Von  ver- 
schiedenen, sehr  häufig  wechselnden  Händen  des  15.  Jahrhs.  gleich- 
zeitig geschrieben,  Buchschrift  und  Cursive  wechseln  fortwährend. 
Rubricator  I  (kräftige  schöne  Hand)  hat  die  roten  Überschriften 
bis  Bl.  48""  geschrieben,  dann  werden  sie  von  anderer  Hand  mit 
etwas  größeren  Lettern  schwarz  ausgefüllt.  Erst  Bl.  59"^^  tritt 
Bubricator  II  ein;  von  Bl.  lOß"^^  ab  hören  die  roten  Überschriften 
ganz  auf,  meistens  werden  von  da  ab  die  Capitel-Überschriften  nur 
rot  unterstrichen,  seltener  sind  sie  überhaupt  nicht  ausgefüllt.  Die 
einfachen  roten  Anfangsbuchstaben  stammen  bis  Bl.  72^  von  Eubr.  L 
Bote  Strichelchen  und  rot  unterstrichene  Stellen  gehen  durch  die 
ganze  Hs.,  erst  von  Bl.  179^  an  wird  die  Bubricierung  sehr  spär- 
lich, ganze  Seiten  lang  fehlt  sie  völlig.  In  braunem  gepreßtem 
Lederband  mit  Holzdeckeln,  der  Hinterdeckel  ist  durchgebrochen; 
als  Pressung  ist  ein  rechts  blickender  Adler  und  ein  Elügeldrache 
verwandt.  Die  beiden  Schließen  sind  verloren.  —  Bl.  1^  oben  von 
späterer  Hand  die  sehr  verwischte  Besitzernotiz  aus  Marienvreed: 
fervio  Conuentui  B,  M.  Pacis  ord.  f.  Crucis. 

Von  St.  Franciscus'  Gesellen,  und  verwandte  Stücke. 
Der  Dialekt  ist  sehr  schwankend,  es  scheint  eine  nid.  Vorlage  von 
nd.  Schreibern  bearbeitet  zu  sein. 

1.  Bl.  1" — 83'*:  (rot)  Hijr  fynt  de  name  vä  funte  fräcifc^  ge- 
feile  dy  irß  vä  hem  gerope  weren  to  den  oirde  en  vort  an  tvo  fie  he- 
günen  een  geyßelick  leuen,  (schwarz)  Die  ierße  vam  em  vas  fran- 
cyfcus  felue  van  gade  gheropen  etc.  Dieser  erste  Absatz  zählt  nur 
kurz  die  Namen  der  13  Jünger  auf.  Absatz  2  beg.  Bl.  1'^:  TO 
den  irßen  fuldy  veten  dat  die  hilUghe  man  funte  francyfcus  fer  ghe- 
lich  was  in  vele  punten  onfen  lieuen  here  ihm  xpm  etc.  Für  den 
Dialekt  vgl.  noch  Bl.  2":  Doe  funte  franci{f)cus  die  werlt  vader  en 
moder  vrynde  en  mage  vnd  van  alle  dyrige  der  werlt  die  om  hynderen 
mochte  to  den  volcomenen  leuen  vnde  noch  gode  dynde  inden  iverltlicJce 
hdbitte  usw.;   später  nur  noch  vnde,  ebenso  wechselt  7iyt  mit  nycht, 

Kgl,  Ges.  d.  Wiss,    Nachrichten.    Philolog.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  7 


98  C.  Borchling, 

2.  Bl.  83"  (Mitte)— 91^^:  Aussprüche  des  Bruders  Egi- 
dius.  Anf. :  (rot)  Hir  hegynnB  fomyghe  wordelcyn  die  Broder  egy- 
dyus  plach  to  feggen  to  fyne  hruderen  vn  hegynt  oldtis  (schwarz)  DJe 
genade  gades  vn  dogede  fyn  recht  als  eyn  ledder  vn  eyn  weg  in  den 
hemel  mede  to  climnien  etc.     Schluß:  fyn  orber  pynt  to  treken. 

3.  Bl.  91^^— 14^\-  Spiegel  der  Vollkommenheit.  Anf.: 
(rot)  Hir  hegynt  een  fj'^ygel  der  volcomenheit  dar  der  mynre  hruder 
ßaet  in  begüne  is  .  .  .  (schwarz)  DJt  tverJce  is  vgadert  to  fomigen 
alden  legenden  die  fiinte  francifcus  gefeiten  in  alre  hande  ßede  fchreuen. 
en  fchrijuen  deden  etc. 

4.  Bl.  141^^—163'»:  Htjr  begynne  (Bl.  141^*)  fomige  wonderlike 
werche  die  funte  francifcus  vn  fyne  ierße  gefelle  dede  etc. 

5.  Bl.  163"— 175'»:  Bruder  Egidius'  Worte  von  Ver- 
schmähung  der  Welt.  Anf.:  Broder  Egidius  woirde  vä  ver- 
fmanyffe  der  werlt.  DE  den  mefclie  die  fyn  lierte  vn  fyn  begerte  vn 
fyne  erachte  in  ertfche  dyngen  fettet  etc.  Schluß:  tegeji  dat  licht  van 
eynre  glorificierder  zielen.  Hijr  eyndet  fomige  nutte  ivoerdeJcens  die 
hrod'  Egidius  plach  to  feggene. 

6.  BL  175"— 182":  Verschiedene  Exempla  und  lehrhafte  Ab- 
sätze, a.  E.  mit  einer  Art  Subscriptio  für  Stück  1 — 6,  vgl.  Bl.  182": 
den  leuendige  ivarachtige  got  altit  te  anbeden  vn  toe  fchouwen.  Hir 
endet  iverhe  vn  ivorde  ens  dels  van  fönte  francyfcus  vn  fyne  irße  bru- 
dere.  Hir  volget  nae  woe  he  verheuen  wart,  in  8  Lexen.  Schluß 
Bl.  187":  ene  ßj  ere  ende  glorie  die  dat  wrachte  van  eue  to  eue  ame. 
Rest  der  Hs.  leer. 

Die  Hs.  stimmt  am  Grenauesten  mit  der  nid.  v.  Amswaldtschen 
Hs.  Nr.  3135  in  gr.  8^  die  A.  ReiiFerscheid,  Nd.  Jahrb.  Bd.  10 
(1884)  S.  6  f.  beschrieben  hat  und  die  sich  jetzt  auf  der  Kgl.  Bibl. 
zu  Berlin  befindet;  doch  scheint  der  Berliner  Hs.  Stück  3  der 
Düsseldorfer  zu  fehlen.  Dieser  Spygel  der  volcomenheit  ist  dagegen 
sicher  vorhanden  in  der  ersten  nid.  Handschrift  der  Maatschappij 
zu  Leiden,  die  ReifFerscheid  S.  6  N.  3  nennt.  Von  den  nd.  Hss. 
der  Franciscuslegende,  die  ich  Bericht  I,  S.  124  angeführt  habe, 
sind  wohl  nur  die  Hamburger  und  die  unter  3)  aufgeführte  Ber- 
liner Hs.  mit  der  Düsseldorfer  näher  verwandt ;  während  die  Stutt- 
garter und  die  beiden  Wolfenbüttler  (Heimst.  761  u.  721)  ein 
anderes  Werk  enthalten,  eine  Übersetzung  des  „Speculum  vitae 
S.  Francisci  et  sociorum  eins",  vgl.  Reifferscheid  a.  a.  0.  Dazu 
kommt  jetzt  noch  die  unten  beschriebene  Trierer  Hs.  —  Die  s.  g. 
„Goldenen  Worte  des  Egidius"  kommen  auch  allein  vor,  vgl.  Be- 
richt III,  S.  239  und  W.  de  Vreese,  Handschriften  van  J.  van 
Ruusbroec's  Werken  I,  S.  438. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  99 

Ms  er.  C  23:  Pap.  in  Folio,  15.  Jh.  „Bit  hoeck  lioert  to  den 
Cruyfbrod^n  i  Marievrede.  En  is  gefcreue  vä  broder  Goert  Bameher, 
ey  donaet  des  ^iiet^^ , 

Passional,  in  östl.-nld.  Mundart.  Anf . :  Rijr  legynt  dat 
fömerjiuck  vä  den  pafßonael  der  helUghen  Ende  ten  irßen  van  den 
Tiveen  heUighe  mertelers  Johane  en  paulo.     Am  Schlüsse  defekt. 

Ms  er.  C  24:  Pap.  in  4^  1462.  A.  E.:  Jtem  dit  hoeck  lieft  ge- 
geuen  dö  Cruyffhriiede'n  jn  marievrede  Die  Eerhalr  Jonfrou  liefmoet 
vä  fc}io7ienhorne  ivedue  des  eerVn  Dericks  van  hetterfcheyt  etc. 

Marcus  von  der  Lyndawe,  Die  hyßorie  der  kinder  vä 
yfrahel,  woe  ß  doer  die  woeßij  toegen  ivt  egipte  Daer  mede  werde  in- 
getagen  die  x.  gehade  en  fijn  fe'  merkelick.  Mnld.  Vgl.  Bericht  I, 
S.  124;  m,  S.  205;  Nd.  Jb.  10  (1884),  S.  21  u.  11  (1885),  S.  106; 
de  Vreese,    Hss.  van  J.  v.  Ruusbroec's  Werken  II  1,    S.  488  N.  2. 

Ms  er.  C  25:  Pap.  in  Folio,  15.  Jh.  „Z)*Y  boeck  lioert  toe  den 
Cruyfhroedere  in  Marievreed" .     Dialekt  östl.-nld. 

1.  Die  vpüßeteniffe  ons  heren  .  .  .  als  Nycodem9  befclirijft,  2.  My- 
rahden  ende  exempelen  van  der  gloriofer  ende  konyncklicker  moder 
ende  maget  Marien,  van  biffcopen,  moindren,  ridders  ende  anderen. 
3.  Die  fermonen  ftinte  Äugußinus  des  biffcops  tot  den  broederen  in 
der  ivoeßenyen.  4.  Die  liißorie  van  Barlaam  ende  Josapliaf,  feir  fu- 
verlick  als  Johannes  Damafceniis  befclirijft.  Zwischen  diesen  im  hsl. 
Katalog  aufgezählten  Stücken  noch  mehrere  einzelne  Predigten 
und  ein  Leben  der  hl.  Jungfrau  Maria. 

Mscr.  C  66  und  C  71:  456  u.  555  Bl.  Pap.  in  8^  um  1520 
von  derselben  Hand  in  einer  steifen,  der  Buchschrift  zuneigenden 
Cursive  geschrieben.  Die  beiden  Bände  gehören  aufs  Engste  zu- 
sammen und  bilden  nur  ein  Werk,  ein  Brevier  nebst  angehängtem 
Lectionar;  das  zugehörige  Psalterium,  das  in  einem  besonderen 
Bande  voraufgegangen  war,  fehlt  jetzt.  Ich  unterscheide  im  Fol- 
genden die  beiden  erhaltenen  Bände  als  A  und  B.  B  enthält  den 
Winterteil,  A  den  Sommerteil ;  eine  ganz  andere  Anordnung  hat 
dagegen  die  alte  Foliierung  der  beiden  Hss.  und  die  ebenfalls  alte 
Lagenbezeichnung  im  Sinn,  sie  trennt  Winter-  und  Sommerteil 
nicht,  sondern  richtet  sich  ausschließlich  nach  den  Teilen  des  Bre- 
viers und  des  Lectionars.  Danach  gliedert  sich  der  Inhalt  der 
beiden  Bände  folgendermaßen: 

B  I      =  Bl.      1 —  97  [alt  ccxxix — cccxxxvj]  =  Lage  a — li. 
AI     =  Bl.     17 — 113  [cccxxxvj — ccccxxix]  ==  i~q. 

7* 


100  ^-  Borchling, 

B  II    ==  Bl.  123 — 158  [ccccxxx — cccclxiiij]  =  r,  w,  u. 
A  III  =  Bl.  126 — 198  [cccclxv—ccccc;  fjj—fjxxxv]  =  r,  f,  s,  t,Xj  y. 
B  III  =  Bl.  159—362  [f3xxxvj  (h^^)—xxxvj  (736)]  =  a— g,  v, 
A  IV  =  Bl.  199—260  [f3xxxvj  {l^^)—lxxxxvj  (796)]  =  r,  /",  5,  t,  u. 
B  IV  =  Bl.  363  -  435  f/j  Ixxxxvlj  {797)—lxviij  (868)]  =  x,  aa—ee, 
A  V    =  Bl.  261—336  [fjJxix  (SQ^—xlinj  (944)]  =  /f-mm. 
B  V     =  Bl.  436—555  [f3xlv  {Mb)—f3lxiiij  (1064)]  =  n—q,  v,  r,  /*, 
A  II   =  Bl.  114—125  [f3  Ixv  (1065)— /j  /a;x«;j  (1076)]  =  x.     [s,  t,  u. 
A  VI  =  Bl.  337—433  [/j  tot-ij  (1077)— ?^:ri;  (1172)  =  y,  3,  z,  |,  E, 

Iß,  5,  U. 

Übrig  bleiben  also  nur  von  A  Bl.  1—16,  das  Kalendarium, 
und  die  leeren,  stark  durch  Moder  beschädigten,  Bl.  434 — 456, 
beide  Stücke  sind  unbezeichnet  geblieben.  B  Bl.  98—122  dagegen 
haben  zwar  eine  Lagenzählung  =  p,  q,  aber  keine  Blattzählung; 
sie  bilden  ein  Duplum  zu  A  I  Bl.  78  ff.  und  sind  deshalb  ausge- 
schaltet. 

Die  Blatt-  und  Lagenbezeichnung,  wie  ich  sie  eben  tabellarisch 
dargestellt  habe,  erschließt  folgende  Grliederung  des  Inhalts: 

I.  Breviarium  (enth.  die  Capitula,  Responsoria,  Versus,  Ymni 
u.  Collecten): 

1.  De  tempore  -=  B  I  Winterteil,  A  I  Sommerteil. 

2.  Commune  sanctorum  =  Schlußteil  von  A  I  (Bl.  74  ff.). 

3.  Proprium   sanctorum  =  ß  II   Winter,    A  III    (Schluß 
des  Winters  und)  Sommer. 

II.  Lectionarium : 

1.  Lectiones   in   der   1.  und  2.  Nocturn  =  B  III   Winter, 
A  IV  Sommer. 

2.  Lectiones   dominicales    (de   tempore)   =  B  IV    Winter, 
A  V  Sommer. 

3.  Lectiones  de  sanctis: 

a)  Commune  de  sanctis  =  B  V  (Teil  1). 

b)  Proprium  de  sanctis  =  B  V  (Teil  2,  Bl.  527^ff.) 
Winter,  A  II  +  A  VI  Sommer. 

Die  Ausstattung  der  beiden  Bände  ist  gleich.  Die  Rubricierung 
besteht  aus  Strichelchen,  einfachen  roten  Anfangsbuchstaben  und 
zahlreichen  roten  Überschriften.  Rot  sind  auch  die  Bezeichnungen 
C'«;',  B^m,  V,  yn(9,  Coli'  etc.  geschrieben.  Viele  Überschriften 
sind  auch  nur  rot  unterstrichen,  so  besonders  die  längeren  An- 
weisungen praktischer  Art.  Ein  größerer  roter  Anfangsbuch- 
stabe nur  B  Bl.  194'',  eine  größere  mehrfarbige  Initiale  nur  B 
Bl.  l'  (blau  auf  rotem  Grunde).     Der  Einband  ist  bei  beiden  Hss. 


\ 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  101 

ein  gepreßter  brauner  Lederband  mit  Holzdeckeln,  von  B  ist  der 
Rücken  und  eine  Schließe  verloren,  von  A  beide  Schließen.  Die 
Pressung  differiert  etwas:  B  hat  nur  den  rechts  blickenden  Adler 
im  runden  Medaillon,  A  daneben  das  Kreuzeslamm  mit  der  Fahne 
und  den  Pelikan.  Die  Pressung  ist  bei  A  sehr  roh  ausgeführt. 
Die  Sprache  der  Hss.  ist  ein  Nd.  von  stark  westlichem  Charakter; 
sie  zeigt  außerordentlich  viele  Dehnungs-e  {oe,  iie,  de)  auch  vith; 
vnde,  seltener  ende;  on^e,  selten  vnfe ;  vp,  selten  op ;  nicht,  daneben 
neyt  und  sogar  neycht. 

A  beginnt  mit  einem  Kalender  Bl.  2'  (Bl.  1  leer)-~ll';  Bl. 
11' — 12'^:  Anweisungen  für  das  Auffinden  des  Sonntagsbuchstabens, 
der  goldenen  Zahl  etc.,  für  die  Jahre  Mcccccxx—{\.h)^^.  Bl.  12^ — 
16^:  Nachtrag  der  Schreiberin  für  das  Osterbrevier.  Bl.  17*"  heg.: 
(rot)  to  de  gethyden.  cccxxxvj.  Jm  viij  dag  vä  pafche.  (schwarz) 
GhenoemB  hehbe  fy  myne  here  eü  nicht  en  tveyt  jch  waer  fie  one  ghe- 
lecht  hehbe  etc. 

B  Bl.  l''  beg. :  (rot)  Jn  der  Aduent  ons  here  to  d^  erße  vs  an. 
Here  dyn  rych  is  eyn  ryck  alle  der  werlde  etc. 

Mscr.  C  73:  238  Bl.  Perg.  (Bl.  228-238  Pap.)  in  12^  15. 
Jahrh.  Von  3  Händen,  Hand  1  Buchschrift,  Hand  2  Cursive  (Bl. 
90'— 143\  179'— 185^),  Hand  3  schlechte  Buchschrift  (Bl.  228'— 
238^).  14  Z.  Rubriciert:  Strichelchen  und  rot  unterstrichene 
Wörter,  rote  Überschriften  und  einfache  Anfangsbuchstaben.  In 
sehr  beschädigtem  Lederband  mit  Holzdeckeln,  die, eine  von  zwei 
Schließen  erhalten. 

Lat.-ndrh.  Gebetbuch. 

Bl.  1':  Jncipiüt  Septem  pfali  de  Säcta  ma'ia  dnä  nrä,  lat.  Bl. 
9' — 28':  ndrh.  Gebete  an  Maria,  Anf. :  (rot)  He  begynet  ey  Jti- 
nych  gebet  uä  vnfer  leu  vrue,  (schwarz)  WJlch  mynfch  dit  nauoh 
gede  gebet  vnß  leuer  vrauwe  fprich  tso  loetie  ind  tzo  eren  de  macht 
vnß  leuer  vrauwe  ey  angeneyme  deynß  doy  etc.  Bl.  29' — 33^:  Dijt 
ijs  ey  rofen  koirfge  uä  vnfer  leü  vrauwe  ind  me  ukrycht  ey 
beide  etc.,  ein  größtenteils  lat.  Gebet.  Nd.  sind  im  Folgenden  noch 
Bl.  33^— 57^  95^— 106^  .112^— 143\  157^— 171^  186'-207'.  211^— 
214';  ihr  Inhalt  ist  ohne  weiteres  Interesse,  ich  führe  nur  noch 
an:  Bl.  103^:  Dys  na  volgBde  fynt  genome  vyf  fuß^  hiltegardus  buchen 
Jnd  mä  fal  fy  eine  mijfche  i  fy  ore  fpreche.  iväne  lieg  t  /Vued'  noit  is 
(=  Sterbegebet).  Bl.  137'— 143^:  Dyt  ys  der  afflais  der  hilg'  ßede 
vä  JhrVm.  DE  eirße  ßat  is  des  rychters  huyf  etc.,  am  Schluß  un- 
vollständig, hinter  Bl.  143  ist  ein  Blatt  herausgerissen.    Bl.  186'ff.: 


102  C.  Borchling, 

Sent  Anne   Bofehrentzge.     Bl.  201'— 202':    Reimgebet   an 
St.  Anna,  Verse  nicht  abgesetzt,  rote  Reimpunkte: 
Got  grotze  dich  Anna  'koyckyne  d'  goidich* 
bis  mir  armer  füd^s  mit  dyre  hulpe  bereit  etc.     22  Z. 
Schluß:  du  bys  eyn  konycJcyne  in  de  oüßen  troyn.     Amen. 
Bl*.  109"^   das   lat.  Original   eines  nd.  häufig  vorkommenden  Gebet- 
chens  (vgl.  Bericht  III,  S.  35) :    0  mida  humanitas  etc. ,   daran  an- 
schließend :    orö  bti  Gregorij  ppe  de  quiqj  vulnerib()  JKu   xpi    heg. : 
AVe  dexfa  man9  xpi  pforata  plaga  trißi   etc.,    in  5  durchgereimten 
Strophen. 

Ms  er.  C  75:  Perg.  in  12^,  15.  Jahrh.  Nid.  Brevier  mit 
Kalendarium. 

Mscr.  C  93:  I  +  220  Bl.  Pap.  in  4^  15.  Jh.  Der  Band  zer- 
fällt in  mehrere  Einzelhefte,  die  in  näherer  Beziehung  zu  einigen 
anderen  Hss.  der  Düsseldorfer  Bibliothek  stehen.  Hand  1,  von 
der  Bl.  1—24  (mit  der  Subscriptio  1463)  u.  Bl.  165—187  herrühren, 
hat  auch  die  ganze  Hs.  C  24  (von  1462)  geschrieben.  Hand  4 
(=  Bl.  83 — 138)  hat  1450  die  Reisebeschreibung  Ludolfs  von  Sud- 
heim in  B  112  (vgl.  oben  S.  89)  geschrieben.  Dieser  Schreiber 
nennt  sich  auch  hier  Bl.  137^  in  einer  ausführlichen  Subscriptio 
Amt  van  vorfchelen;  derselbe  Arnold  v.  Yorschelen  in  Borken  hat 
aber  auch  die  Hs.  B  7  (Fasciculus  de  dictis  multorum  doctorum 
secundum  ordinem  alphabeti  [Katalog])  geschrieben.  Hand  5  end- 
lich (=  Bl.  139—164  u.  188—219)  ist  die  älteste  Hand  des  Bandes, 
sie  gehört  noch  dem  Anfange  des  15.  Jahrhs.  an,  und  von  ihr 
rübrt  Bl.  109'— 161'  der  Hs.  B  112  her.  Die  nur  in  unserer  Hs. 
vorkommenden  Schreiber  sind  Hand  2  (=  Bl.  25' — 80'*)  von  1455 
und  Hand  3,  die  nur  Bl.  80'** — SO^**  beschrieben  hat  und  eine  aus- 
gesprochene Nachtragshand  ist.  Die  Mundart  scheidet  besonders 
die  rein  nid.  Hand  1  von  der  westfälischen  des  Arnt  van  Vor- 
schelen  .(Hand  4) ;  trotzdem  spricht  die  Identität  des  Wasserzeichens 
dieser  beiden  Teile  der  Hs.  dafür,  daß  sie  an  demselben  Orte  ent- 
standen sind.  Hand  2  und  Hand  5  haben  nfr.  Übergangsmund- 
arten, deren  Mischungsverhältnis  aber  verschieden  ist ;  auch  in  den 
"Wasserzeichen  gehen  Hand  2  und  Hand  5  enger  Zusammen.  Bis 
auf  Hand  3  ist  der  ganze  Band  rubriciert:  Strichelchen,  rote  An- 
fangsbuchstaben und  rot  unterstrichene  Wörter.  Rote  Überschriften 
haben  nur  Hand  2  und  4  häufiger,  Hand  5  nur  in  dem  Gredichte. 
Am  reichsten  hat  Hand  4  rubriciert,  hier  auch  größere  rote  Ini- 
tialen,   auf  federgezeichnetem  Grunde  mit  Tierfiguren,    Gesichtern 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  103 

u.  ä.,  und  mit  Randleisten,  vgl.  Bl.  SS'"  (Esel),  83^^  (Gesicht  Christi, 
dasselbe  1310,  9V  (Blumen),  123^^  (Drache)  u.  ö.  —  Bl.  1—80  sind 
zweispaltig  beschrieben:  die  Zeilenzahl  schwankt  bei  Hand  1.  2.  4 
zwischen  27 — 30  Z.,  Hand  3  schreibt  viel  enger  (40  Z.),  Hand  5  hat 
zuerst  33—34  Z.,  in  dem  Gedichte  38—44  sehr  breite  Zeilen.  In 
gut  erhaltenem  (renoviertem?)  Lederbande  mit  Holzdeckeln  u.  mit 
einer  Schließe.     Aus  Kloster  Marienvreede. 

Sammlung  asketischer  Tractate  in  ndl.  u.  nd.  Sprache. 
Bl.  P  ein  Register  von  der  Hand  eines  Marienvreeder  Bibliothekars 
aus  dem  Anfang  des  16.  Jahrhs. ;  diese  Hand,  die  in  vielen  Hss. 
aus  Marienvreede  wiederkehrt  (vgl.  z.  B.  oben  B  112),  hat  auch 
im  Innern  unserer  Hs.  öfter  die  fehlenden  Titel  nachgetragen  und 
sonstige  Correkturen  eingefügt.  Ick  bezeichne  diese  Titel,  die 
z.  T.  von  der  Mundart  des  Textes  stark  abweichen,  durch  ein  zu- 
gefügtes (M). 

1.  Bl.  1" — 24^*:  Passionsbericht  nach  den  Offenbarungen 
der  hl.  Birgitta,  nid.  Anf. :  (rot)  Hier  hegint  die  paffie  die  onfe 
Heue  h/e  feine  apenbaerden  der  heilger  vrouive  Süte  hrigitta.  (schwarz) 
WAt  mach  ic  fpreJce  ivät  my  ßele  is  hedrueft  totter  doit  etc.  Schluß 
Bl.  24'^:  Hier  öme  iverden  fij  verdoemt  (Bl.  24''*)  Daer  ons  god  alle 
voer  behueden  mote  Arne.  —  Scriptu  äno  dni  M^ccccHxiij.  —  Eine 
nds.  Hs.  des  Werks  (BerHn,  Kgl.  Bibl.,  v.  Arnswaldt  Nr.  3133) 
beschreibt  A.  Reifferscheid,  Nd.  Jahrb.  9  (1883)  S.  134f.;  er  er- 
wähnt N.  9  auch  3  nid.  Hss.  in  Brüssel. 

2.  Bl.  25'"*— 80''* :  Van  vierderhande  oefenynghen  der 
zielen.  Anf.:  Hijr  beghijnt  die  voer  rede  vä  dB  boeck  geMete,  dat  beeide 
des  leeues.  thaeldede  vä  vierd'häde  oefenyghe  d'  ziele  (M).  Der  Text 
selbst  hat  zwar  end,  ende,  niet,  aber  vnfe,  vrn^  vp  und  fast  stets 
ich,  das  orthographische  Dehnungs-e  wird  wenig  verwandt ;  er  beg. : 
IHefus  xpus  vnfe  leite  beholder  fprecht  Jch  byn  gecome  eyn  vuer  to 
fenden  in  d'  eerden  End  ivat  teil  ik  anders  dan  id  berne  etc.  Das 
Stück  entwickelt  sich  zu  einem  Gespräch  zwischen  der  Seele  und 
dem  Menschen.  Schluß  Bl.  79^*:  comet  lollert  ofte  vrigeeß  dar  in 
to  lefen  of  Jiore  lefen  fij  folle  vinden  dar  fe  om  mede  pine  to  behelpen 
end  oer  fenyn  vter  blome  foken  .  .  .  (Bl.  79"^)  End  vme  vnfen  leiue 
her  fo  hidt  vor  my  arme  vnfelighe  de  monycs  name  vnt fangen  hebn 
mer  leid'  noch  nye  moniclic  en  leefde  Bat  ic  noch  den  fchin  den  ic 
drage  inwerdiger  vermalen  moet  en  (Bl.  80'*)  myt  v  allen  hijr  de 
gracie  vnfes  hen  en  na  eivige  gVe  mote  verigen  Des  vns  gunne  de 
vad'  .  .  .  een  wa'r  god  Arne.  —  i  ^  e  finis  d'o  laus  i  gloria  trinis.  — 
(rot)  Anno  dm  m^cccc  Iv  fela  5^  p^  feßü  pafche.  Eine  nds.  Hs.  der 
Trierer  Dombibl.   (Nr.  64),   der   der   Prolog   fehlt,    bespreche   ich 


104  C.  Borchling, 

weiter  unten;  zsihlreiche  (meist  nid.)  Hss.  des  Werks,  darunter 
auch  die  Düsseldorfer  u.  Trierer,  verzeichnet  W.  de  Yreese,  Hand- 
schriften van  Jan  v.  Ruusbroec's  Werken  I,  S.  269  u.  379. 

3.  Bl.  80^^—80'^:  Anfang  einer  nid.  Predigt  an  geistliche 
Brüder  über  Deuteronom.  32,  29 :  Och  of  fe  fmaecUen  en  verßöde  en 
die  leeßen  dyngen  voer  fegen.  Anf. :  [0]  Alre  ließe  broed'  wät  wy 
ßjn  yn  ivecli  defer  vallender  werlt  ende  onfe  dage  voir  by  liden  als 
die  fcheem  der  fmmen  etc.,  sie  bricht  in  einer  der  fortwährenden 
Wiederholungen  der  Tbemaworte  ab.     Bl.  81 — 82  leer. 

4.  Bl.  83'-— 138'-:  Erklärung  des  Paternosters,  nd.  Titel: 
Die  glofe  opt  Pafnoß''  (M,).  Anf.  des  Textes:  UAder  onfer  die  da 
byß  in  den  hemelen  .  .  .  (Text  des  V.U.s),  dann:  OAdonay  geiveldige 
here  got  vader  Jck  bidde  dy  mit  opgerecten  handen  mit  bewegeden 
herten  vn  mit  bedroefden  ogen  .  .  .  Dattu  my  van  dijnre  vorß  lectien 
dijns  Jcindes  gedichte  ycJitefivat  genes  to  fpreken  vn  to  fcrynen  etc. 
Die  Erklärung  faßt  die  7  Bitten  des  V.U.s  als  7  Gellen  auf;  zu 
den  Bericht  III,  S.  9  aufgezählten  nd.  Hss.  kommt  noch  Ebstorf, 
Mscr.  VI,  9  (Bericht  I,  S.  180).  Schi.  Bl.  137^  Als  yeto  niet  ein 
crancJc  noch  ein  ßerflich  minfche  Mer  ein  onßerflicJc  vn  ein  ßarcJc 
mynfchCj  vn  eyn  mynfcJie  venicht  mit  der  gotheit  an  volre  gewalt  mit 
roepender  ßemen  claget  auer  arme  fundere  vn  erdefche  minfchen.  0 
liere  Jhefu  xpe  des  leuendige  gads  föne  Wes  my  armen  arnde  van 
vorfchelen  die  dit  fcreyf  vn  feer  verlaeden  is  mit  fiinden  vn  allen  fün- 
digen minfchen  nv  vn  dan  gnadich,  Amen,  (Bl.  137^)  Mit  corten 
woerden  fo  ich  beß  conde  heb  ick  arnt  van  vorfchelen  ivt  myfenfclier 
fprake  na  onfer  duytfcher  fprake  gefcreuen  fo  ick  na  mijnre  vßentnyffen 
alre  beß  mochte  defe  vorß  expoßcio  des  paf  noßers  Dat  drier  ivijfe  wirt 
gefpraken  ....  Vn  dat  felue  pater  noßer  hoert  dem  heiigen  geiße  to  / 
Die  mit  finen  feuen  gamn  defe  vorß  feuen  cellen  ßnen  fonderlingen 
winden  beluchten  wil  vn  leiden  fy  na  ßnen  lieueßen  wyllen  Vfq\  ad 
fümü  bonü/Dat  is  to  den  hogeßen  giide  Gitde  vrinde  die  dit  naniaels 
lefen  fidt  volget  mynen  raede  .  .  .  (Bl.  138'')  vn  ein  aepene  poerte  to 
dem  ewigen  leuene  Dar  Jielpe  ans  te  comen  by  ßjnre  gnaden  Die  vader 
.  .  .  vnus  deus  Amen  Anno  dn)  1450  Decollacöis  iohis  baptiße  ar\ 

Bl.  138"-^  lat.  Anhänge  von  derselben  Hand :  Jn  mdo  ß'  Septem 
vtilitates  .  .  .,  Septem  curialitates,  ...  5.  incurialitates,  S.  tribuladones^ 
S.  ßgna  fatuorum.     Bl.  138^:  Scquit^  Aurea  regula. 

5.  Bl.  139'— 164':  Zwei  Sermone,  nfr. 

a)  Bl.  139'— 155^  vgl.  Titel  auf  Bl.  V  der  Hs.:  Eff  fchoen  fmoen 
tot  de  die  ep  gheißlick  leuB  beghyne  (M.).  Der  Text  selbst  beg.: 
FJli  accedgs  ad  feruiitäe  dei,  ßa  in  iußicia  et  tymore :  et  ppara  aninuX 
tuä  ad  temptacione.    Defe  woerde  befcrijft  iliefus  Syrachs  foen  in  ec- 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  10^ 

clefiaßico  Jn  de  andere  Capittel  jnd  fijn  aldus  in  duytfche  .  Kynt 
wiltu  gaen  to  den  dienße  gaeds:  fo  ßaet  in  rechhierdicheit  ind  in  anxt 
jnd  hereid  dijn  siel  tot  hekaryngen  etc.  Schluß :  Jn  die  glioen  lief  to 
hebhe  die  oyif  qiiaet  diien  Jnd  dat  is  die  hoeghße  graet  in  der  mynen. 

b)  Bl.  155^— 162y:  Predigt  Susos.  Anf.:  LEctidus  noßer  flo- 
ridus  Befe  woerde  ßaen  gefcreuB  yn  der  m^ne  hueck  Jnd  fijn  ge- 
fpraken  to  laue  eenre  reyner  füüerre  confchiencie  Jnd  fijn  aldus  to 
düyde  etc.  Schluß:  jnd  weer  fonder  enych  myddel  vä  gade  in  dat 
eivige  leue  ontfangen  Daer  onff  alle  brenge  müet  die  mynre  der  rey- 
nycheit.  die  geuer  der  feliclieit  ind  die  troeßer  in  der  gelatenheit  Jhefus 
Grißus  Amen,  Vgl.  Heinrich  Seuse,  Deutsche  Schriften,  herausg. 
von  Dr.  K.  Bihlmeyer  (Stuttg.  1907)  S.  495—508;  ferner  Nd.  Jahrb. 
10  (1884)  S.  36;  de  Vreese,  Hss.  van  J.  v.  Ruusbroec's  Werken  I, 
S.  440.  —  Bl.  163^:  DYe  alre  ßarclcße  raäe  lege  all  fünden  fijn  defe^ 
7  E-atschläge,  Schi.  Bl.  164^^:  onlijdfamJieit  myt  lijdfamheit  Jnd 
der  gelijcke  voirt  an.  Bl.  164'' :  MEn  fal  weten  dat  armüede  is  drijer- 
leide  .  .  .  daer  onib  ßont  fij  ledicli  alre  begerten.     Bl.  164^^  leer. 

6.  Bl.  165'-— 176^:  Kleinere  asketische  Tractate,  nid, 

a)  Bl.  165'"— 170^:  Van  geloffte  der  geeßelicher  lüde, 
Ende  van  beflot,  Een  Epißel.  Anf.:  DJe  feine  griiete  my  in 
üwen  brieff  voergefreue.  Scryue  ic  v  weder  toe  troeß  uives  druckes. 
Als  dat  druckelicke  leue  ons  Heue  here  ,  ,  .  Süderlinge  Heue  nijcht,  ivant 
gij  fcrijfft  van  defen  nye  aengenome  leue  tvonderlicke  fwairheit  te  liebn. 
Schluß :  Niet  meer  op  defe  tijt.  Dan  laet  ons  flute  dit  beflot  myt  ene 
Corte  gebedke  .  .  .  dat  ivij  ten  leße  come  moege  totte  eivige  vrede  Arne, 
Gefcreue  van  ene  monick,  xl  Jair  int  beflot  geweeß,    Bidt  god  voir  one. 

b)  Bl.  ITl''— 174^:  (rot)  Eyn  Epißel  vande  fcapelier  der 
geißlicker  lüde.  Anf.:  J Refus  Criß()  die  om  onfe  tville  totter 
martelien  fijn  cruys  op  finö  fcholderö  droich  . .  fij.  v  voir  ene  vrintlicke 
gruet  genoich.  Jn  uwen  brieff  Heue  nijcht  my  corts  gefant  ßont  ge- 
fcreue etc.  Schluß:  Niet  meer  op  defe  tijt.  Mer  ic  Jiaep  als  defe 
epißel  die  fußere  JiorB  lefen.  die  te  voren  een  fwair  dobbel  lioick  op 
orB  fcolderen  tvael  plege  te  drage  nv  voirtmeer  dat  lijchte  fcapelierkB 

niet  verftverB  en  fal Gefcreuen  op  Sunte  Crißoffers  auBt.  die 

den  fuetB  Jhefus  in  kintlicker  forme  op  finB  fcoldere  droich  myt  ftvaer- 
heit  mer  tB  leßB  menigerley  pine  öme  finB  wil  leet  myt  ivdliger  vuericheit, 

c)  Bl.  175'-— 176^:  Zwei  Exempla  aus  dem  Buche  De  illu- 
stribus  viris  ord.  Cisterciensis  (vgl.  oben  S.  39).  a)  Een  Exempel 
ßaet  gefcreuB  indB  bueke  vandB  BruederB  in  Süte  Bernards  oirde  ge- 
heilen  de  Jllußribus  viris.  —  HEt  ivas  een  monick  in  Clarendale  van 
groter  heilicheit.  Die  begonße  te  dencke  vander  ruße  der  eiviger  felicheit 
. .  .  myt  defe  ivoirde  ßiet  he  van  hem.  —  ß)  Eyn  Exe^npel.    MEn  leeß 


106  C.  Borchling, 

een  ander  exempel.  dat  in  Süte  hernarts  cloißer  een  hrueder  was,  die 
cUfoe  gelwirfam  was  (von  Bruder  Libenter).  .  .  .  der  toeJcomeder  gloriö 
die  in  ons  geapenbaert  fal  werden  Deo  gracias, 

7.  Bl.  177'— 187^:  Drei  Sermone  über  die  Novissima, 
a)  Ep  Pmoen  vä  de  vterße  des  mg f che  (M).  —  0  Gij  alre  lieffße 
brueders.  will  auerdencke  die  leße  dinge,  en  nümermeer  en  fuldi  fün- 
dige, Alre  lieffße  hier  van  [echt  plato  etc.  Schi.  Bl.  180^ :  Tot  welker 
vroude  ons  brengen  wille.  Die  grondelofe  barmherticheit  des  vaäers  .  .  . 
geeßes  Arne. 

b)  Q  Vis  e  Jiomo  qui  viuit  et  non  videbit  morte.  Defe  woirde  fprict 
danid  in  fine  Ixxxviij  pfalm.  En  fij  aldus  foe  dude  etc.  Schi.  Bl. 
182^:  Dat  ons  verlene  moet.    Die  vader  .  .  .  geeß  Arne, 

c)  0  Alre  lieffße  vrinde  wilt  doch  aenßene  die  lere  en  die  vma- 
ninge  des  wyfe  mans  etc.  '  Schi.  Bl.  187^ :  Dat  ons  vlenB  wil  Jhef<) 
xpc  die  föne  des  almechtige  vaders  Arne, 

8.  Bl.  188'— 219'':  Eine  nfr.  Übertragung  von  Bruder  Han- 
sens Marienliedern;  diese  Hs.  war  dem  Herausgeber  Minzloff 
(Hannover  1863)  noch  nicht  bekannt,  ist  aber  1880  von  Fr.  Gerss  in 
der  Zeitschrift  f.  d.  Philol.  Bd.  11,  S.  218  ff.  ausführlich  besprochen 
worden.  Eine  3.  Handschrift  in  Paris,  vgl.  Zs.  5  (1845)  S.  419  ff., 
Germania  12  (1867)  S.  89.  —  Bl.  219^—220'  leer.  Auf  Bl.  220^  Wein- 
rechnungen von  Hand  5,  dazwischen  von  jüngerer  Hand:  Bocoköie  \ 
lLSvavdiv6  I  B011X8Q  BeQVttQÖive,  Die  Weinrechnungen  lauten :  Mijn 
fußer  ij  mgg{  ^).  |  Hermä  vogel  1  qr  5  fy  \  Euert  vij  qr  viij.  gH  1  qr 
geleent  x  fy  \  Bernt  vä  barfdück  j  mpg{  iij  pgt{  ix  ^.  |  lugdke  j  pfft  v  ^.  | 
Regner  die  weuer  ij  pUen  ix,  xxix.  1  plt  viij  ^.  |  rutgher  nende  \  Jan 
in  de  gade  \  hermä  keif\  |  her[  wilkis  .  .  .  Reynke  leenkes  .  .  .  Konraet 
heyers  .  .  .  |  maffchap  in  helling  j  pyt  xvij  ^  xvij  \  die  befyenn  v  ppte 
V  pyte  I  tville  va  elueHc  iij  ß.  xxj  ^,  xxj  ^.  xxi  ^  ^).  |  Jt[  derick  ten  buyfck 
1  qr  I  Jty  yngeWt .  .  .  herick  Kiefpenyck  ,  .  ,  Ji[  Ali  vä  tvöne^  I  Jt[^  Ja 
alts  wijf,  I  Jt\^  die  paßoer  j  qr,  j  qr,  j  qr.  ^)  |  Jt[  to  wijncoep  xxxviij 
qr  ij  ß.  I  die  colner  j  qr.  j  niyg(.  vj  qr  iiij  ^. 

Ms  er.  C  96:  116  Bl.  Pap.  in  4^,  von  ^iner  Hand  in  Buch- 
schrift von  etwa  1500  geschrieben.  28 — 33  Z.  Rubriciert :  Strichel- 
chen, rote  Anfangsbuchstaben;  Überschriften  und  andere  Stellen 
rot  unterstrichen,  rote  Überschriften  nur  Bl.  25'.  86'.  99^  110'. 
In  neuerem  Pappbande. 


1)  =  myngelen,  Mengel,  ein  kleines  Weinmaß. 

2)  Die  Ziffern  ausgestrichen. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  107 

Ndrh.  mystisch-asketische  Tractate. 

1.  Bl.  1'— 24'":  Legende  von  Tandalus.  Anf.:  JJ^  godes 
namB  Arne.  Jt  fpricht  her  dauid  in  de  falmB  dat  gotz  forte  is  ey  an 
hegeyne  alre  doichgentUcJier  wijf¥  .  .  .  Dat  is  myn  meynonge  zo  fagB 
ive  eyn  rytter  der  heyfch  Tondalus  ind  wart  vä  funtliche  leue  heheirt 
want  eme  got  mencJierley  pyne  offenbairde  .  .  .  JN  dem  lande  zu  yhernia 
was  ey  Rytter  der  heifch  Tondalus  etc.  Schluß:  Mer  vmh  dat  wyr 
fyme  leue  neit  na  in  moegen  volgen  So  haynt  wyr  dit  befchreuen  zo 
der  vrherlicheit  der  gener  de  dit  lefen  foelle  Vp  dat  des  de  ynnicher 
vnfem  lieue  here  dyene  möge  Der  da  leuet  ind  regneirt  ewenclyche 
fond'  ende  Amen.  Bl.  24^  leer.  Nds.  Fassungen  in  Berlin,  MGrQ. 
404,  Bl.  41  ff.  (vgl.  Nd.  Jb.  6  [1880J  S.  35)  und  Wolfenbüttel, 
Heimst.  1233,  Bl.  1—66  (vgl.  Nd.  Jb.  10  [1884]  S.  28  N.  44). 

2.  Bl.  25'' — 85'":  Suso,  Das  Leben  des  Dieners  der 
ewigen  Weisheit.  Anf.:  (rot)  He  begynt  dat  leiten  van  dem 
dyener  der  ewiger  tvyfheit.  (schwarz)  Eyn  preitger  was  in  duytzfchä 
lande  ind  tvas  geboere  vis  fwaue  des  name  gefchreue  is  in  dat  leuendiche 
boich  etc.  Es  ist  die  große  Lebensbeschreibung  Susos,  nach  seinen  Er- 
zählungen von  seiner  geistlichen  Tochter  Elsbeth  Stagel  verfaßt,  es 
heißt  davon  in  der  Einleitung :  De  wijffe  fyns  anuancks  vortgancks  ind 
etzliche  oeuynge  de  hei  hat  gehat  de  faicht  hey  ir  in  gotlicher  heymlicheit 
Jnd  do  fy  da  an  t{r)oyß  ind  vnderwyfunge  vant.  do  befchreyff  fy  it  alle 
zo  mail  ind  dede  dat  doch  verborgencliche  viir  eme  Do  hei  der  geiß- 
licher  dtiyffde  geivair  wart  do  ßraiffde  hei  fy  darvmb.  jnd  alfo  moyße 
fy  it  eme  her  vis  geuB  do  nam  hei  dat  ind  verbracht  it  als  it  eme 
wart  Jnd  do  eme  dat  ander  deil  wart  Jnd  hei  deme  gelicherwijs  woulde 
hayn  gedayn  Do  wart  it  vnderßande  van  gode  Jnde  bleyff  dat  na 
gaynde  ßucJc  ßayn  Doch  hayn  ich  dat  beße  her  vis  gelefen  in  hurten 
worden.  —  DEr  eirße  anuanck  des  dyener s  gefchach  Do  hey  alt  was 
eychtzeyn  iair  etc.  Schluß :  DO  der  dyenre  vp  ey  zijt  zo  colle  preit- 
gede  .  .  .  Jnd  vä  defem  geßchte  wart  fy  l  yrme  lyde  wail  getroiß  ind 
beßediget  l  eyme  goede  leue  Am.  Bl.  85^  leer.  Vgl.  Bihlmeyers 
Ausgabe  S.  7—153;  es  fehlt  also  der  Schluß  des  Werkes  (Cap.  45 
—53). 

3.  Bl.  86'— OQ':  Die  Geschichte  Hiobs.  Anf.:  (rot)  He 
begynnet  des  geduldigen  konynck  Jobs  leue.  (schwarz)  Dyt  fpricht 
der  hilge  konynck  Job  ind  pphet  Myn  hertze  i  hait  mych  ne  geßraift 
in  alle  myme  leue  .  .  .  Her  vmb  wil  ich  he  dry  ßucke  van  eme  fagen 
vns  zo  eyme  exempel  Zo  dem  eyrßen  wil  ich  fagB  ive  grois  fyn  lyden 
was  ind  fyn  bekorunge  imvendich  Zo  de  andere  tve  hey  fich  in  allen 
fyne  lyde  behalff  Zo  dem  dirden  we  gar  vaß  hey  bleiff  in  alle  fyme 
lyde  .  .  .   Schluß :  Dat  nu  dat  gelayffen  leuen  des  geduldigen  Jobs  ind 


108  C-  Borchling, 

konyncks  ouch   in   V)is   icerde  voUenhraicht.   des  gunne  vnf  allen  der 
vader  .  .  .  geyß  AMEN. 

4.  Bl.  99^ — 107^:  Sermon  vom  Feigenbaume.  Anf.:  (rot) 
Defen  fermoen  predigete  eyn  angußyner  zo  ßrayfburch  in  fyme  cloyßer 
vp  eyne  vrydach  van  eyme  vygen  boiime  dat  bracJit  hey  in  dat  lyden 
vns  Heuen  lieren  als  her  na  ßeit  gefchreuen,  (schwarz)  JN  dem 
ewangelio  fent  Lucas  in  dem  xiij  capittel  fprach  vnfe.  Heue  here  eyn 
gelichenyffe  Jt  was  ey  mynfche  der  hatte  eyne  wyngarde  etc.  Schluß : 
De  vrucht  geue  vns  got  eo  nutzende  in  zijt  ind  in  ewicheit  Durch  dat 
verdyenß  ihü  xpi  AmEN.  Eine  nid.  Fassung  bei  W.  de  Vreese, 
Hss.  van  J.  v.  Euusbroec's  Werken  I,  S.  198. 

5.  Bl.  107'^— 110^:  Kleinere  Ascetica.  a)  Dyt  fpricht  got 
der  here  so  dem  mynfchen  OCh  Heue  mynfche  drach  myne  doit  ind 
my  bitter  lyde  in  dyme  hertsen  wyt  mariB  .  .  .  alle  fyn  fanden  vergeuS 
Des  güne  vns  got  alle  Amen.  —  b)  DAt  lyden  vns  lieue  here  zo  be- 
trachten, dat  is  grois  Jnd  lanchwerich  is  geweyß  .  .  .  Jnd  van  deme 
fy  ouch  komen  fynt.  —  c)  Eyn  mynfche  fal  ßch  dar  zo  ßelle  dat  liei 
myt  groylfen  ernß  ind  andacht  gay  zo  der  Jcyrche  .  .  .  dat  mynße  als 
dat  meyßc.  —  d)  Sent  anfelmus  fpricht  dat  alle  gerechticheit  ind  vn- 
gerechticheit  ßaynt  t  dem  tville  .  .  .  we  edel  ey  craft  d'  wille  ys.  — 
e)  vys  der  regelen  fent  iheronimi  dat  xxiiij  capittel.  (Der  ganze  Ab- 
satz Zeile  für  Zeile  mit  roter  Tinte  ausgestrichen.) 

6.  Bl.  110'' — 116^:  (rot)  Dyt  de  legende  van  der  hilger 
JunfferB  fet  gydruyt.  DE  hilge  Junffer  fent  geyrdrut  na  ßade  der 
tverelt  was  fy  van  groiffem  ind  hoegem  ge flechte  etc.  Schluß:  Vit 
ander  miracule  lyß  man  in  der  legende  da  dit  vys  genome  is,  Mer 
defer  fynt  genoich  zo  bekennen  van  we  groyffem  vdef/ß  fet  Geirdrut  is 
by  dem  almechtigen  gode  AMEN.  Rest  des  Blattes  bis  auf  einige 
jüngere  Federproben  leer.  Über  die  hl.  Gertrud  v.  Hackeborn 
vgl.  W.  Preger,  Geschichte  der  deutschen  Mystik  Bd.  1  (1874) 
S.  113  ff. 

Abt.  D:  Ritualien  mit  vorzüglicher  Kunstausstattung 

enthält  nichts  Mnd.,  wohl  aber  in  Mscr.  D  2,  Bl.  SOI«-— 205^  den 
as.  Beichtspiegel  aus  Essen  (Wadsteins  Ausgabe  der  kleineren 
as.  Sprachdenkmäler,  Norden  u.  Leipzig  1899,  Nr.  III).  Die  as. 
Homilie  Bedas  (Wadstein  Nr.  IV),  die  as.  Glossen  zu  Ho- 
milien  Gregors  des  Großen  (Wadstein  Nr.  XII)  und  das 
Essener  Heberegister  (Wadstein  Nr.  VII)  finden  sich  in  Mscr. 
B  80  der  Bibliothek;  die  Werdener  Prudentiusglossen  (Wad- 
stein Nr.  XIX  u.  XX)  in  Mscr.  F  1  und  einem  unsignierten  Frag- 
mente. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  109 

Abt.  E:   Conciiien,  Decretalien,  Römisches  Recht,  Medicin. 

Mscr.  E  27:  141  bez.  Bll.  Pap.  in  4^  von  einer  Hand  der 
Mitte  15.  Jahrhs.  (Bl.  140^  wird  in  dem  Artikel  Wbe  die  vprichtende 
daiglie  Jnden  Soemer  vpkomen  fyn  der  hertocli  Adolph  vä  Cleue  efi 
Greue  vander  Mar  che  [1394 — 1448,  seit  1417  Herzog]  onfe  gnedighe 
landfheer  genannt  und  Bl.  141^  in  einem  andern  Artikel  onfe  gne- 
dige  landfhre  vurfc\.)  Die  Schrift  ist  Cursive,  aber  die  Überschriften 
in  schöner  Buchschrift.  Voran  geht  auf  9  unbez.  Bll.  ein  K-egister 
von  der  Hand  des  Boehertt  van  Beydtt  borget-  hinnen  dye  vry  Statt 
Cleue  (2.  Hälfte  16.  Jhs.),  der  sicK  am  Anfang  des  Stadtrechts  als 
Besitzer  eingetragen  und  auch  die  Hs.  foliiert  hat.  Dem  Bande 
sind  vorn  und  hinten  eine  große  Anzahl  leerer  Bll.  beigeheftet, 
mit  geringfügigen  Nachträgen  jüngerer  Hände.  In  altem,  sehr 
zerschlissenem  Lederholzbande,  die  Schließe  abgerissen. 

Nd.  Stadtrecht  von  Cleve,  dem  auf  Bl.  1  einzelne  Ar- 
tikel über  Bürgschaften  und  andere  Schuldverhältnisse  vorauf- 
gehen. Das  Stadtrecht  selbst  beginnt  Bl.  2''  nach  der  Vorrede 
mit  den  Artikeln  über  die  Icoir  und  schließt  Bl.  141^^  mit  der  Af- 
ßellinge  der  brieue  acJiterßedigen  tyns  to  peynden  .  .  .  Deo  gracias. 

Abt.  F:   Scholastik,  Philologie. 

Mscr.  F  8:  139  Bl.  Pap.  in  Folio,  Bl.  5.  6.  11  und  das  vor 
Bl.  1  herausgeschnittene  Bl.  Perg.  Hinter  Bl.  112  ist  ein  leeres 
BL  herausgeschnitten,  zwischen  Bl.  130/131  ein  Bl.  verworfen. 
Das  Wasserzeichen  wechselt  mehrfach,  u.  a.  Bl.  12.  30.  113.  Hand  1 
hat  Bl.  1—11  geschrieben  (Cursive),  Hand  2  Bl.  12—112  (ßuch- 
schrift,  die  aber  bald  zur  Cursive  übergeht;  Bl.  30""  Wechsel  des 
Typs,  aber  nicht  der  Hand),  Hand  3  Bl.  113— 127^  Hand  4  Bl. 
127^—139^.  Alle  Hände  gehören  dem  15.  Jahrh.  an.  Die  Hs.  ist 
zweispaltig  geschrieben,  auf  der  Seite  44—49  Z.  Bl.  1 — 112  rubr.: 
Strichelchen,  kleine  rote  Anf.  im  Innern  der  einzelnen  Lettern  des 
Alphabets,  größere  in  Bot  mit  ausgesparten  weißen  Ornamenten 
am  Anfange  jeder  Letter.  Das  Anfangsblatt  der  Hs.  wohl  wegen 
einer  größeren  Initiale  herausgeschnitten.  BL  113  if.  ohne  jede 
Rubricierung.  In  gepreßtem  braunem  Lederband  mit  Holzdeckeln, 
die  beiden  Schließen  verloren.  In  der  oberen  Querleiste  der  Pres- 
sung: Hb'  cruciferor,  \  i  diifeldorp  cga. 

1.  BL  1'-'^— 112^^:  Lat. -nd.  Vocabularius.  Anfang  ver- 
loren, Bl.  1'*  beg. :  fuit  pns  luctus  et  amaitudo.  —  Abfcondo  liude 
Jnde  ahfcondit()  .put  habet  itü  in  fupiö.  i,  ab  vfu  rmot^  etc.  Dialekt 
und  Orthographie  der  nd.  Wörter  zeigen  mehr  westlich-nds.  Cha- 


210  ^-  Borchling, 

Takter  als  nfr.  Schluß:  Zuccara  e  fucker,  —  Zuccarü  id  e  q)  hj 
virtute  coUatiuä  i  vocis  darificatiuam.  Das  Wörterbuch  ist  sehr 
reichhaltig  und  für  die  Wortforschung  ergiebig. 

2.  Bl.  HS--»— 139^^  Nd.-lat.  Vocabularius.  Anf.:  []Bbat 
ahhas  et  dicitur  ah  alba  grece.  i.  pater  latine.  —  Ahecete  fibele  alpha- 
betü  abcedarinm.  —  Äpteke  apotheca  en  is  eyne  ßede  darinen  artzedie 
pleclit  tJw  verkopenne  etc.  Die  Erläuterungen  meist  in  deutscher 
Sprache ;  der  nd.  Dialekt  neigt  mehr  dem  Ndfr.  zu.  Der  Schreiber 
gebraucht  im  Texte  die  Form  alt,  setzt  aber  das  Wort  unter  0 
(olt) ,  hat  also  wohl  eine  nds.  -Vorlage  benutzt.  Vgl.  Bl.  129''^ : 
Scap  fpizekiße  .  faxonice  uel  weßphalice  ^pmptuariü .  r^ .  caße,  Schluß ; 
ivunfchen  optare,  —  Et  fic  eß  finis  de  quo  fit  gla  t'"'^.  Bl.  139'*'  leer. 
Der  Hs.  angebunden  sind  zwei  lat.  Incunabeln. 

Ms  er.  F  9:  226  Bl.  Pap.  in  4^  15.  Jahrb.,  zweispaltig.  Ru- 
l>riciert:  Strichelchen  und  viele  rot  unterstrichene  Stellen.  Rohe 
rote  Anfangsbuchstaben  zu  Beginn  jedes  neuen  Buchstabens,  seltener 
innerhalb  der  einzelnen  Buchstaben.  In  gepreßtem  braunem  Leder- 
band mit  Holzdeckeln,  die  Pressung  zeigt  kleine  Kreuze;  eine 
Schließe.  Auf  dem  Perg.-Vorsetzblatte  die  Besitzernotiz:  Jße  vo- 
cabulai()  ptinebt  quondä  venJ*  dnö  Cratoni  qui  fuerat  vicai^  eccVle  fecu- 
lari  Geryfheynien  i  eß  micJii  pet°  Cappellano  dat<)  a  fuis  teßamötarijs 
^ppf  deü  vt  deü  exorare  pro  ata  veW"^  ßipdicti  Cratonis  Anno  Mcccc^ 
Ixxiiif  ipä  die  Jouis  in  ^pfeßo  diuifionis  apVorj  CuU)  fepedicti  dn) 
aniuerfariü  e'it  2  eß  femp  fexta  fe'ia  ante  decollaciöts  fancti  Joh'is 
bapdiße  qd^  feßü  fcj  Joli'is  eat  In  dnica  die.  Das  3. — 5.  Wort  dieser 
Eintragung  {pert.  quond,  ven.)  hat  eine  andere  Hand  durchstrichen 
und  darübergeschrieben:  e'at  <)Ce/f<)  dnö  crathonj  p  freni  eckh'tü  ^ne- 
tiiale  i  ßeyhs  et  nüq)  e'at  crathonj.  Diese  Correktur  wird  bestätigt 
durch  die  alte  Besitzernotiz  auf  der  Innenseite  des  Rückdeckels: 
Jße  vobula'ii)  ptinj  frtb^  i  domo  lapidea. 

Lat. -nd.  Vocabularius,  es  ist  das  gleiche  Werk  wie  in 
Mscr.  F  8,  aber  nachlässiger  und  viel  fehlerhafter  geschrieben. 
Der  Anfang  von  F  8  findet  sich  hier  Bl.  1^^  Mitte,  F  9  hat  den 
richtigen  Anfang  erhalten  Bl.  1":  A  Prior  eß  omibus  litteris  qm 
nafcenti.b9  p9  a^ppatur  etc.  Die  letzte  Lage  ist  völlig  herausgerissen, 
Bl.  226'^  schließt  jetzt :  Tutus  a  um  feker,  —  fe^  de  v.  Das  Ver- 
lorene enthielt  den  Schluß  des  lat.-nd.  Vocabulars  auf  13  Bl.,  das 
14.  Bl.  war  leer. 

Mscr.  F  14:  288  Bl.  Pap.  in  Folio,  hinter  Bl.  255  (258)  drei 
leere  Bl.  herausgeschnitten,  hinter  Bl.  264  1  Bl.  verworfen.   Bl.  2 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  111 

— 255  von  moderner  Hand  als  1 — 253  foliiert  (Bl.  201  doppelt), 
Bl.  256-288  als  1—33.  Stück  1  von  1506,  Stück  2  von  1488. 
Zweispaltig,  ca.  44  Z.  Rubriciert:  Strichelchen,  kleine  rote  An- 
fangsbuchstaben im  Innern,  größere  am  Anfange  jedes  neuen  Buch- 
stabens. In  braunem  gepreßtem  Lederbande  mit  Holzschließen, 
Pressung  ganz  ähnlich  wie  bei  F  8,  die  beiden  Schließen  verloren. 
Herkunft  also  wohl  Düsseldorf,  Kreuzbrüder. 

1.  Bl.  1^»— 253^^:  Geert  v.  d.  Schuerens  Teuthonista, 
wohl  eine  Abschrift  des  Incunabeldruckes  von  1477,  der  in  der 
Düsseldorfer  Bibliothek  sub  Sign.  Ling.  246  ebenfalls  vorhanden 
ist;  es  fehlen  aber  die  Absätze,  in  denen  sich  der  Autor  und  der 
Drucker  nennen. 

Auf  dem  ursprünglichen  Bl.  1  steht  nur  der  (falsche)  Titel 
von  anderer,  aber  gleichzeitiger  Hand:  Vocahula^  edif<)  ab  eximio 
doctore  pemilck  ppoßto  ^  Cliuis  ac  cancellaio  jllußris  duc{  Cliuen.  Anf. 
Bl.  1  (=  2)""*:  Jncipit  vohidari^  des  Teiitonißa,  LJcet  eruditi  viri 
gima'^^  rgularis  mime  fU  igri  etc.,  Schuerens  Einleitung,  am  Anfang 
gekürzt.  Anfang  des  Textes  Bl.  l""^:  Ä.B.C.  Alphabetü.  —  Abel 
Imypfch,  moy  fchoon.  fuülick.  weydelich  etc.  Schluß  des  nd.-lat.  Teils 
Bl.  85''*':  Wawen  bloeken  als  die  Jiunde.  Jn  b  Blaffen.  Deo  gras, 
Bl.  85^—86^  leer. 

Bl.  87^^»— 243'^  der  lat.-nd.  Teil,  beginnt  mit  dem  'P%9  in  hoc 
fb'feques  0/^9.  —  POßq)  ob  cuinfdä  venß  doctiq)  prelati  tßanciä.  hoc 
pcedens  opus  qd'  Theutonißa.  ivlgalf  d'  duyffcelender  (!)  nücupaP.  feiiqi 
ttytiäatiir.  eo  q)  inibi  cöfcpü  ßnguli  termini  l  ivlgari  alamanico  pmo 
locenf^  ordine:  opleuerä.  mee  dehic.  vifü  fnät  ymaginaciöl.  nö  minoris 
fore  vtilitatis  ißud  eciä  iä  feques  cöpon''  opificiü  ,  .  .  (Sp.  b)  Et  fic 
cöcliißue  ex  fupradcis  ,pnücio  h^  vtraqj  pfencialia  opera  fui  cöceptus 
aliqnüdü  cöcathenacionis  modulü  repfentäcia  nllaten<)  fore  diffeparanda. 
atq}  hoc  vnico  vocabido.  fcilicj  theuthonißa  alamanica  qql  interp-^Bl. 
^V^)tatione  der  Buyßlender  nüciipäda  etc.  Anf.  des  Textes:  ALma 
ey  verborghene  ionffer.  —  Ab.  äff,  van  etc.  Schluß:  Zozinic)  a  ü,  le- 
uenachtich.  ivaclcer.  f.  viuax,  ofnijdfch,  —  Explicit.  ße  ^p  \  (rot)  pvf(J), 
Hier  hat  der  Druck  die  große  Subscriptio  des  Druckers. 

Bl.  243^^—246^^:  Verzeichnis  griechischer  Wörter  mit  lat.  Er- 
klärung. Anf. :  AB  dornen  gce  ptguedo  carnis  Itine  . . .  bis  Zodia  grece, 
azalia  vel  ßgna  ßgnificat. 

Bl.  247'* — 253'"'':  Opus  de  partibus  indeclinabilibus.  Anf:  Abel  ab 
ahs  ex  e,  die  v""  ßgnificare ...  bis  Viäge .  Vidga'if  ,%.  vbiqi .  cöiter,  —  Ex- 
plicit opufculü  de  ptib^  indeclinabilibj  Jn  fo  fcovj  marcellini  p  ma<)  /V\ 
henriä  de  werdenborch  ad  höre  .  da  i  ^pfectu  frm.  Anno  d*  Mdvj.  (rot) 
lo  Ale  (?).    Bl.  253^  leer.    Bruder  Heinrich  von  Werdenborch,  alias 


112  ^'  Borchling, 

V.  Brochausen  hat  1510  auch  einen  Teil  von  Mscr.  B  194  ge- 
schrieben. —  Exemplare  des  nd.  Druckes  des  Teuthonista  (Hain 
14513)  finden  sich  außer  in  Düsseldorf  noch  in  Bonn  (VoulHeme 
Nr.  728),  British  Mus.  (früher  Kloß),  Hannover  (Bodemann  16), 
Darmstadt.  Göttingen,  Hamburg,  Straßburg. 

2.  Bl.  1*"— 30*^**:  Exposicio  Eustachii  super  regulam  Augustini 
lat.,  geschrieben  Mcccc  Ixxxvüi  p  me  frej  arnoldü  de  colonia  fub- 
dyaconü  ad  vtüitate  ^uet<)  ordls  fce  cruc\^  l  duyffeldorp  :c(  p^  äno  ^pfef- 
ßöls  fue.  Angehängt  ist  Bl.  31*'*"^'*  ein  kurzes  lat.  ex"*  vnde  car- 
tliußenßü  ßat<)  habet  originem  (vom  hl.  Hugo  u.  Bruno).  Rest  der 
Hs.  leer. 

Mscr.  F  23:  Diese  Nummer  enthält  Bruchstücke  aus  zwei 
ganz  verschiedenen  Hss. : 

a)  ein  ganzes  unverletztes  Blatt  Perg.  in  Folio,  zweispaltig, 
die  Spalte  zu  48  Z.,  nicht  rubriciert,  14.  Jahrh.  Aus  Arnsberg 
stammend,  mit  dem  Zeichen  Kindlingers  ^. 

Bruchstück  eines  ndrh.  epischen  Gredichts  auf  Wale- 
wan,  veröffentlicht  von  F.  Deycks,  Progr.  von  Münster  1858. 

b)  Stück  eines  Doppelblatts  Perg.  in  Folio,  zweispaltig,  14. 
Jh.  (?),  erhalten  sind  je  13 — 14  Zeilen  der  Spalte. 

Bruchstück  eines  mnid.  epischen  Gredichts  auf  Walle- 
w(ain). 

Abt.  G:    Geschichte. 

Mscr.  Gr  8  enthält  von  einer  Hand  des  18.  Jhs.  1.  eine  hd. 
Übertragung  der  märkisch-clevischen  Chronik  Geerts  v.  d.  Schueren, 
auf  290  gez.  SS.,  2.  Historia  Herum  Jidio  Montensitun  2)er  nohilem 
Belir  a  Lahr  desumpta  Ex  JEgidii  Gelenii  Historiographi  Coloniensis 
Volum:  J24  fol.  24  et  sequ,  69  Bll.  Die  Farragines  des  Gelenius 
befinden  sich  auf  dem  Hist.  Archiv  der  Stadt  Cöln. 

Mscr.  G  31:  53  Bll.  Pap.  in  kl.  4«.  Zwischen  Bl.  1/2  u.  8/9 
je  ein  Bl.  herausgeschnitten.  Ruhr.:  Strichelchen,  Anf. ,  Über- 
schriften, in  den  Tabellen  größere  Partien  rot  geschr.  Kräftige 
Cursive  vom  Ende  15.  Jahrhs.     In  ein  starkes  Pergbl.  geheftet. 

Astrologisch-astronomische  Tractate. 

1.  Bl.  2'  (Bl.  1  leer)— 28':  Ndrh.  Prognostik  nach  den 
Tierkreiszeichen  und  (Bl.  8')  den  7  Planeten.  Anf.:  Der  tvyder 
halt  aen  dem  myfche  dat  houjfd  dat  aengeßcht .  den  ougheaepJiel  ind 
wat  hynen  ind  huyßen  aen  dem  houjfd  is  etc.     Schi.  Bl.  8':  ind  dyt 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.  113 

is  ge fehlet  van  den  xij .  reichen  vff  dat  aller  JcoirM  als  ich  la^arus 
h ehern  van  fult^bach  practicus  in  quadriuio  haff  vyß  getreckt  vyß 
dem  alTcabicio  ind  centiloquiü  ind  qiiadripertite,  vyß  ptholomeo  ind  haly 
ahragelfun  ind  andermer  ic\,,  (Absatz.)  (rot)  By  ander  vnderfcheyd 
yn  der  natiir  der  planete  ind  wat  zoe  fy  eygen  ind  wat  fy  heduiden 
etc.  Anf. :  Item  fatiirnus  is  der  oueirße  plattet  etc. ;  hinter  Bl.  8 
ein  beschr.  Bl.  ausgerissen.  Schi.  Bl.  27'':  Item  3  (=  Mond)  hait 
den  Maendach  yn  der  ivechen  Jnd  dyßf  fy  gefaicht  van  den  .vij.  pla- 
neten  vff  dat  aller  koirzte.  Angehängt  Bl.  27^ — 28^^  eine  ähnliche 
Erörterung  über  Caput  u.  Cauda  Draconis. 

2.  Bl.  28^ — 53^:  Lateinische  astronomische,  geographische,  astro- 
logische Tractate,  anf. :  Sexta  pars  principdlis  de  motu  ßgnorum  Zo- 
dyaci  '^mi  mobilis  in  aßrolabio  phißco,  U.  a.  Bl.  36'' — 37^:  De  qui- 
hufdaj  regulis  pcticanti  phißco  nccarijs  in  horarj  electionib<)  pro  medicinis 
dandis  etc.  Bl.  43'— 53^:  Jfo^g  opandi  p  tabulas  eqtiöis  12  domovj 
celi  Jnfra  poßtas,  darin  Bl.  46^ :  Finis  canonü  1501,  —  (rot)  Sequüt^ 
tabide  equationes  12.  domorü  celi  ad  latitudine^  51.  g,  extracte  et  ela- 
borate  ex  tablis  mgri  Johannis  d'  Regio  möte  ff*  modü  fuü  rationale^ 
que  fnuit  i  fuo  ^pbleumate,  14.  veriorem  Ter  Adam  paßore  in  eccia 
collegiata  Jcerpefi  Colonien  dioc\  Anno  1494.  Es  folgen  die  Ta- 
bellen Bl.  47'-— 52^  Bl.  52^—53'  ein  lat.  Nachtrag  mit  Berech- 
nungen. Bl.  53^  endlich  eine  angefangene  Tabelle.  Auch  Bl.  41^ 
wird  in  einem  Musterbeispiele  1494  als  annus  currens  bezeichnet 
und  die  ciuitas  Carpenßs  genannt. 

Fragmente  der  Landes-  und  Stadtbibliothek. 

Nr.  1:  2  Doppelblätter,  ein  leeres  und  ein  Streifen  eines  be- 
schriebenen Einzelblatts  Pap.  in  12°,  2.  Hälfte  15.  Jahrhs.,  16 — 
17  Z.,  rote  Anfangsbuchstaben.  Aus  Einbänden  gelöst,  jetzt  in 
einem  unbez.  blauen  Hefte. 

Bruchstücke  eines  ndrh.  Psalters.  Die  beiden  Doppelbl. 
schließen  unmittelbar  an  einander  an,  sie  haben,  wie  eine  Berech- 
nung ihres  Inhalts  ergibt,  die  Außenblätter  zweier  Lagen  von  je 
8  Bll.  gebildet.  Die  Innenseiten  beider  Doppelblätter  sind  jetzt 
nicht  lesbar,  da  sie  fest  zusammengeklebt  sind.  Bl.  1"^  beg. :  feie 
ind  myn  bucJce  Want  \  myn  leuen  gebrach  in  rou-\wen  ind  myn  iaren 
yn  fuchtyngen  Myn  er  äfft  \  is  crancJc  geworde  in  ar-\moeden  ind  myn 
beyne  \  fynt  bedroeft  etc.  (=  Ps.  31,  10  ff.  der  Vulgata).  Bl.  2^ 
schließt:  Here  wäneir  faltu  yt  ßen  weder  fecz  myn  fe-\le  van  oere 
quaitheit  vä  \  dem  leüen  myn  eynyghe  \  Ich  fal  dich  belien  in  der  || 
(=  Ps.  34,  17/18).     Bl.  3^^  beg.:   groeter  Jcyrchen  in   deme  \  fwaren 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.   Phüolog.-histor.  Klasse.    1913.    Beiheft.  8 


114:  ^'  Borchling, 

volcke  fal  ich  dych  \  louen  Myn  vyande  e  moe-\ten  fych  nyet  verblijden 
euer  mych  de  myr  weder  \  fynt  die  veJfchlich  mych  zo  \  vergeues  ge- 
haß  hauen  \  ind  wenken  myt  oere  oii-\gen  etc.  (=  Ps.  34,  18  ff.). 
Schluß  Bl.  4^:  myn  ouge  is  |  hedroeft  in  tzorne  myne  \\  (=  Ps.  37, 
11/12). 

Nr.  2:  Aus  dem  1.  Hefte  eines  Convoluts:  „Fragmente  von 
Heiligenleben,  Papst-  und  Bischofsbriefe  etc.  etc.".  Auf  einem 
Blatt  eines  Kalenders  von  einer  Hand  des  15.  Jahrhs. :  Dyt  falman 
lyefen  noderen  en^ghain  dat  vergyfnif  =  Schlußschrift  eines  latei- 
nischen Segens.  Der  dann  folgende  nd.  Segen  wider  die  varne 
(Wurmsegen)  (15.  Z.  lang)  ist  mit  kleineren  Lettern  geschrieben 
und  leider  zum  großen  Teil  abgeschabt.  Das  Erhaltene  lautet: 
[J]w  den  namen  des  vaders  +  in  den  namen  des  foens  +  in  den  na{men) 
{des)  h(ei)l(eg)he  geißes  /  wanner  wardet  my  dey   heiige  Jcerß  die  boet- 

hir  V    .     .  den  /  in  crißus  Jcney  /  dar  quam  to 

.     .     . Sij  fprach  war  woltu  aue. 

an  des  mynffchen  lede  .  du 

kraft .  fchicke  dy  vte  def 

negen  füßere  gaen 

kellen  ind  [wellen  /  d 

Hoten  I  die    .     .  Icerß  die  hoetes  my  /  da 

die  Urne  wat  oeuels 

.     .     .     .    die  heiige  kerß  die    .     .     .  my  /  et  fy  my  die  witte 
.     .     .     .    die  grijfen    .     .     roden  varn  /  die  hlaen  varn  j  die 

ßickene     .     .     die  vlegenen  varn  ef  er  icht  m 

.     .     .     .  lieilge  kerß  die  iveder  my  fynd  moeten  my  alle  fo  h 
alfe  ich 

Nr.  3:  Ohne  Signatur,  in  einem  weißen  Papierbogen.  Die 
Reste  zweier  Doppelbll.  Perg.  in  kl.  Folio. 

Lat.  Brevier  13.  Jahrhs.,  stellenweise  mit  deutschen  Ru- 
briken in  ndrh.  Mundart.     Vgl.  Bl.  1':    Bit  is  zv  mitte  morgene. 

—  hie  fprich  die  collectä  die  da  ouene  ßeit,  —  Dit  is  zv  mittenie  dage 
usw.,  u.  a.  Bl.  3':    Dit  iß  dinßaich  mettenin.  —  Dit  iß  over  Magn. 

—  Dit  iß  gvdenßach .  mettenin .  pma  l\  —  Bl.  3^ :    Dit  iß  dvnre  ßach 
mette.    Bl.  4^:    Dit  is  des  manindagis  mettene. 

Nr.  4:  Einzelblatt  Pap.  des  15.  Jahrhs.,  22  lang  durchlaufende 
Zeilen. 

Nd.  Brief  des  Willem  ten  hamme  an  seine  beiden  Brüder 
Herbernt  und  Johan.     Die  Adresse   steht  am  Schlüsse  hinter  der 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Düsseldorf.    Emmerich.  115 

Untersclirift :    An  herbernt   te   käme   vn   johan  \  ten  käme  mine  leiue 
h'uder  \  conie  defe  bref  tc,  ic.     Der  Brief  selbst  lautet : 

Jhefum  crißum  Pro  falute  wettet  leiue  broder  herbernt  vnde  johan 
vo  dat  ghy  my  fcriuet  van  den  gode  \  to  boderincJc  to  loffen  vä  her  joJian 
valßal  dat  vm  ßet  voer  hundert  gülden  vn  x  fo  wettet  leine  \  broders 
dat  ic  dat  guet  val  loßen  Jean  vn  loffen  wil  er  vmmer  lanch  went  dat 
goet  daer  driuelt  \  goet  voer  is  ic  en  oc  als  ghy  my  fcriuet  vä  niines 
broder  johans  gelde  fo  Jcene  ic  dat  ic  vfumet  hebbe  |  dat  myn  broder 
ßn  gelt  niet  gheJcregen  en  heft  dan  oft  gott  üilt  fo  vro  als  ic  ueder 
euer  come  fo  uil  ic  \  dat  ßellen  dat  myn  broder  ßn  gelt  ual  crigen  fal 
Jt{  wettet  leiue  broder  ivert  faJce  dat  ghy  ofte  v  \  Idoßer  mich  gelt 
vußen  ofte  hedden  dat  ghy  belegen  ivolden  vtne  rente  fo  iver  ic  des  to 
vreden  en  ver  \  och  wrentellike  begerrende  vä  v  dat  ghy  her  ualßal 
dat  gelt  ueder  vm  geuen  uolden  en  vm  boderinch  \  af  loffen  uolden  tot 
vuen  beßen  en  tot  den  minen  bes  ter  tit  to  dat  ic  v  ofte  vuen  Jc(l)oßer 
dat  gelt  ueder  |  vm  gheue  Ende  ßellen  daer  en  to  de  v  dat  guet  to 
boderinch  dan  üuarde  dat  ghy  des  jaers  dat  \  wue  daer  af  Jcregen  en 
ues  [ues]  daer  uoert  af  queme  dat  dat  to  minen  beßen  queme  ivent  ic 
happ(e)  I  dat  tnin  broder  daer  ghene  driuolde  vinninghe  af  begert  ofte 
mich  ghenot  da  dat  min  broder  to  d{e)  \  finen  mochte  komen  uent  dat 
erue  is  des  jars  fo  guet  vor  xij  ofte  xiiij  gull  ic  Jt\  leiue  broder  is 
dat  I  V  uille  fo  nemt  daer  by  vnfe  vrende  johan  Jcoßers  arnt  fchulßB 
jolian  bruens  hinrich  uä  diyiden  \  en  laet  vm  den  brieft  hören  ues  fe 
daer  in  raden  en  vm  beß  düket  uefen  dat  fe  dat  da  fo  maJc(e)  \  ic  Jt{ 
leiue  broder  grotet  my  als  vnfe  vrende  en  uefet  to  vreden  ic  fin  got 
danck  ual  to  vreden  hebbe  ii  (. .)  |  hüdert  gull  ofte  uat  üko{f)tet  ofte  utert 
daer  en  hebbet  ghy  noch  ic  gen  vyer  af  dat  heb  ic  met  gode  mans  \ 
vertert  fo  uil  ic  my  fo  lange  drucken  vn  liden  bes  ic  uer  to  uoren 
kome  en  uil  des  gode  nümer  me  \  to  betrüuen  al  dinck  fal  noch  guet 
üden  ic  Jt\^  leiue  broder  uert  en  ueinich  üere  fo  uil  ic  of  got  uil  nocQi)  \ 
vp  en  ander  ßede  als  ic  v  dat  noch  ual  fcriuen  fal  leue  broder  h'bernt 
en  leue  broder  johan  biddet  \  got  uoer  my  en  got  fpaer  vns  lange  ghe- 
funt  26*  ghefcreue  feHa  fecüda  poß  ätonij  Jt{^  leiue  brod{er)  |  met  aller 
leige  pagemete  moget  ghy  em  betalen. 


Emmerich,  Pfarrarchiv  von  St.  Martini. 

Das  Archiv  besitzt,  nach  der  freundl.  Mitteilung  des  Herrn 
Regens  Dr.  Liesen  zu  Emmerich,  eine  Papierhs.  in  Kleinfolio  vom 
Ende  15.  Jahrhs.  mit  einer  nd.  Übersetzung  von  Caesarius  von 
Heisterbachs   Dialogus    miraculorum.      Die    Übersetzung, 

8* 


■[^Q  C.  Borchling, 

im  nfr.  Dialekt  von  Emmerich,  ist  um  1480  von  dem  damaligen 
Rector  des  Fraterherrnliauses  zu  Emmerich  gemacht  worden. 

Eine  Hs.  aus  dem  Besitze  des  Herrn  Ferd.  van  Rossum  zu 
Emmerich,  die  1503  vollendete  nd.  Chronik  des  Schwestern- 
hauses zu  St.  Agniten  in  Emmerich,  hat  Herr  Dr.  Liesen 
in  der  Beilage  zum  Osterprogramm  des  Kgl.  Gymnasiums  zu  E. 
1891,  S.  Ulf.  näher  beschrieben  und  mehrere  Proben  daraus  mit- 
geteüt.  Vgl.  Westd.  Zs.  1  (1882)  S.  392  ff.  Nr.  8;  Giemen,  Kunst- 
denkm.  d.  Rheinpr.,  Bd.  2  (1892),  1,  S.  52.  —  S.  54  druckt  Giemen 
als  Inschrift  einer  (jetzt  verschwundenen)  Tafel  imRatssaal  die 
bekannten  ßatmannenreime  (Die  eyn  Stadt  sullen  regieren  etc. 
18  V.)  ab,  vgl.  oben  S.  52. 

Das  Archiv  der  Stadt  Emmerich  befindet  sich  als  Depositum  auf 
dem  Kgl.  Staatsarchive  zu  Düsseldorf,  vgl.  oben  S.  82  f. 


Frankfurt  a.  M.,  Stadtbibh'othek. 

Die  Handschriften  der  Stadtbibliothek  sind  nur  recht  unzu- 
reichend katalogisiert,  und  es  ist  deshalb  schwer,  eine  vollständige 
Übersicht  über  die  vorhandenen  Bestände  zu  gewinnen.  Die  beste 
Arbeit  an  den  Katalogen  der  einzelnen  Abteilungen  hat  der  da- 
malige 2.  Bibliothekar  der  Stadtbibliothek  Lorenz  Dieffenbach  in 
den  Jahren  1872 — 1876  geleistet.  Für  bestimmte  Abteilungen  muß 
man  jedoch  noch  heute  die  alten  Kataloge  des  18.  Jahrhunderts 
benutzen  ^). 


1)  Die  Hss.  der  Stadtbibliothek  sind  aus  folgenden  Fundi  erwachsen: 
I)  den  alten  Beständen  der  Stadtbibliothek, 

II)  den  1803  hinzugekommenen  Klosterbibliotheken,  und  zwar  a)  der  Dom- 
bibliothek, b)  der  Praedicatoren-Bibliothek,  c)  einigen  wenigen  sonstigen  Hss. 
An  Katalogen  sind  vorhanden:  für  1): 

1)  der  alte,  nach  dem  Alphabet  aufzählende  hsl.  Katalog  über  die  alten 
Bestände  der  Stadtbibl.,  und  zwar  ist  es  der  Band,  der  beginnt  mit  den  „LibH 
Hollandici  et  Anglid".    Die  Handschriften  stehen   in  diesem  Bande  auf  p.  591  ff. 

2)  Dieffenbachs  hsl.  Katalog  von  1874/76,  er  umfaßt  aber  nur  die  Abt. 
II.  u.  III ,  nicht  auch  Abt.  I,  für  die  man  also  auf  den  alten  Katalog  angewiesen 
bleibt; 

für  IIa): 

1)  der  hsl.  Katalog  von  Canonicus  Batton  1776; 

2)  Dieffenbachs  hsl.  Katalog  von  1872/73,  der  aber  Nr.  1—62  nicht 
mit  katalogisiert  hat; 

für  IIb)  gibt   es   keinen   älteren  Katolog,   sondern   nur  Dieffenbachs  hsL 
Katalog  von  1873/74. 

Alle  seit  diesen  Katalogen  nea  hinzugekommenen  Hss.   sind  überhaupt  noch 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Emmerich.    Frankfurt  a.  M.         117 

Icli  beginne  mit  Abt.  IIa,  den  Hss.  der  Dombibliothek. 
Diese  175  Hss.  enthalten  nichts  Nd.,  da  auch  Nr.  171:  Bat  is  dat 
CatecMsmus  off  Kinderleere,  337  Bl.  Perg.  8°,  16.  Jahrh.,  nid.,  nicht 
nd.  ist. 

Ebenso  ergebnislos  war  die  Durchforschung  der  Abt.  IIb 
(Praedicatorenbibliothek).  Ein  lat.  -  deutsches  Lied  gegen 
Hussiten,  Juden  und  Ketzer  auf  dem  Hinterdeckel  von  Nr.  1190, 
mit  der  Unterschrift :  Mgr  ]i^män<)  greueßey  edidit  crmen  %  in  gottig[^ 
ist  hd.  Ebenso  die  Practica  des  Meisters  Bartholomeus  in  Nr.  1795, 
die  wie  das  ihr  vorausgehende  Boch  der  Gesuntheit  des  Arnult  von 
Mampelyr  nur  ein  Auszug  aus  dem  sehr  umfänglichen  Buch  von  der 
Gesuntheit  des  Ulrich  v.  Megenberg  in  Nr.  III  25*>  der  „Alten  Be- 
stände" ist. 

So  bleibt  nur  noch  Abt.  I,  die  alten  Bestände  der 
Stadtbibliothek.     Daraus  hab  ich  zu  nennen: 

Alter  Kat.  S.  636:  1  +  149  Bl.  Pap.  in  gr.  S\  Anf.  15.  Jhs. 
Bl.  1^—139^  sind  als  S.  1—277  paginiert.  Bl.  140-143  bilden  den 
Schluß  der  Lage  12,  deren  letztes  Bl.  herausgerissen  ist.  Bl.  144 
— 149  sind  alte  Nachsetzbll.  "Wasserzeichen  Lage  1 — 8  Weintraube, 
Lage  9 — 12  Krone  mit  gestieltem  Blatt,  Lage  13  Ochsenkopf. 
Lagen  a.  E.  gezählt,  außerdem  die  Blätter  der  1.  Hälfte  jeder 
Lage  durch  a — f.  25 — 26  Z.  Die  Hs.  schreibt  gar  keine  ^-Punkte, 
selten  «-Striche.  Ruhr.,  die  Anfangsbuchstaben  der  abgesetzten 
Verszeilen  rot  gestrichelt.  Rote  Anfangsb. ,  rote  Überschriften 
Bl.  1'  u.  129'.  In  altem  Lederband  mit  Holzdeckeln,  Rücken  er- 
neuert, als  innere  Bedeckung  des  Einbands  ein  lat.  Testamentum 
Henrici  de  Bachern,  Pastor.  Parochialis  Ecclesiae  in  Cranenfeld,  Co- 
lonie  d.  1428.  —  Aus  dem  Herrenleichnamskloster  in  Cöln  (vgl. 
Harzheim,  Bibl.  Coloniensis,  Colon.  1747,  S.  103),  dann  Dr.  Kloß, 
dann  J.  F.  Böhmer  in  Frankfurt.  Von  Böhmers  Hand  auf  Bl.  149 
Eintragungen  über  sonstige  Hss.  des  Werkes  u.  ä.  von  1826; 
außerdem  auf  2  neueren,  vor  BL  149  eingeklebten  Bll.  Notizen 
H.  Müllers  von  29.  6.  (18)38,  über  sprachliche  Fragen. 

1.  S.  1 — 257:  Gottfried  Hagens  Cölnische  Reim- 
chronik.    Anf. : 

Byt  is  dat  hoich  van  der  ßede  coelne 

Bich  ewige  got  van  hemelrich 

Bynen  fün  de  eweliche 


nicht  katalogisiert,  mit  Ausnahme  einiger  Nachträge  im  alten  Kataloge  sub  II), 
die  aber  auch  nur  die  70  er  Jahre  betreffen.  Endlich  existiert  noch  ein  Zettel- 
katalog über  einen  Teil  der  Hss. 


118  ^'  Borchling, 

Mit  dyr  Is  ind  dynen  hilge  geiß  etc. 
Schluß:  Na  godes  gehurt  diifent  iair 

Zweyhüdert  ind  feuentzijch  dat  is  wair 

Meißer  Godefrit  hagene  maichde  mich  allein 

Nu  biddet  fyner  feien  gudes  gemeine 

Amen  Amen  Amen.     Äonen  Amen. 
2.    S.  258— 277:   Die  weüer  fla^cht 

Wolde  mirs  got  gehengen 

Dat  ich  mochte  volbrengen 

So  wolde  ich  begynnen  etc. 
Schluß:  De  is  wail  geleirt 

Die  al  dioicJc  zo  deon  beßen  keirt. 
Nach  dieser  Hs.  sind  beide  Stücke  herausgegeben  von  E.  v.  Grroote, 
Cöln  1834;  die  Ausgabe  von  Cardauns  in  den  Deutschen  Städte- 
chroniken Bd.  XII  (=  Cöln  I),  Leipzig  1875,  S.  1—223,  benutzt 
außerdem  für  1.  die  oben  S.  45  besprochenen  Düsseldorfer  Bruch- 
stücke des  13.  Jhs.  Für  eine  Neuausgabe  ist  vor  allem  die  von 
AI.  Bömer  in  der  Gräfl.  Fürstenbergischen  Bibliothek  zu  Stamm- 
heim (jetzt  als  Depositum  im  Kgl.  Staatsarchiv  zu  Münster)  ent- 
deckte vollständige  Hs.  der  beiden  Werke  mit  heranzuziehen;  sie 
bringt  den  in  der  Frankfurter  Hs.  fehlenden  Schlußteil  der  Wever- 
slaicht,  den  wir  bisher  nur  aus  der  Überarbeitung  in  der  Koel- 
hoff sehen  Chronica  der  hilliger  stat  van  Coelne  kannten;  vgl.  Zen- 
tralbl.  f.  Bibliothekswesen,  Bd.  26  (1909)  S.  357. 

Kat.  S.  651  (M.S.S.  Saal  P.  1):  21  Bl.  Pap.  in  Folio.  1825 
angefertigte  Abschrift  des  ndrh.  Liederbuchs  der  Ammelya, 
gebornen  Herzogin  zu  Cleve,  Jülich  und  Berg.  Original  und 
Abschrift  befanden  sich  ursprünglich  im  Besitze  des  Dr.  (j.  Kloß 
zu  Frankfurt  a.  M.  Das  Original  ist  nach  England  verkauft  und 
jetzt  verschollen.  Die  Abschrift  ist  benutzt  von  Uhland,  Volks- 
Heder  \  S.  768  und  von  Joh.  Bolte,  Zeitschr.  f.  d.  Phil.  22  (1890) 
S.  397 — 426,  wo  er  14  Lieder,  meist  weltlichen  Inhalts,  daraus 
mitteilt. 

Fragmente  der  Stadtbibliothek:  A.  Carton:  „Alte 
Hss.«,  auf  der  andern  Seite  signiert:  Stadtbibl.  Fft.  a.  M.  L  K.  27. 
Darin  an  2.  Stelle  die  schönen  Fragmente  ndrh.  Gedichte 
auf  die  Schlacht  bei  Göllheim  1298  und  auf  die  Böhmen- 
schlacht 1276,  nebst  dem  Bruchstück  eines  Minnehofes.  Vgl. 
Maßmann,  Zs.  3  (1843)  S.  7—25;  Liliencron,  Die  hist.  Volkslieder 
der  Deutschen,  Bd.  1  (1865)  Nr.  2  und  Nr.  5. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Frankfurt  a.  M.  HQ 

B.   Ein  2.  Kasten,  in  Form  eines  großes  ßuchbandes : 

1.  Eine  Menge  Bruchstücke  von  zwei  Exemplaren  eines  nd. 
Druckes  von  1511  in  gr.  8^  (oder  kl.  4^),  mit  Holzschnitten. 
Erhandelt  von  einem  großen  Judenprocesse  wegen  Mißhandlung 
des  hl.  Sacraments  zu  Knoblock  1510,  der  Proceß  ist  zu 
Berlin  verhandelt.  A.  E. :  Gedrockt  to  Fr anckfort  an  der  Oder] 
durch  Joannem  Hanow  im  iar  tufent  \  viff hundert  vnd  im  elffte  j 
Sona  I  bent  noch  (!)  Mathie  tivelffhoth.     Das  Nd.  ist  sehr  schlecht. 

2.  Ein  Doppelblatt  Pap.  in  Folio,  einspaltig,  32  Z.,  15.  Jahrh. 
Bruchstücke  aus  dem  nd.  Drucke  des  Spegels  der  mynfcli- 
liJcen  behaltniffe  (Lübeck,  Lucas  Brandis,  ca.  1476).  Von  dem 
Werke  ist  bisher  nur  das  einzige  (vollständige)  Exemplar  der  Kgl. 
Bibliothek  zu  Kopenhagen  (Böllings  Kat.  Nr.  2268)  bekannt.  Vgl. 
Hain  14941;  Scheller  433;  Nyerup,  Spicileg.  bibliograph.,  S.  147 ff.; 
H.  0.  Lange,  Bidrag  til  Lybeks  ßogtrykkerhist.,  S.  15  f.,  und  bei 
CoUijn,  Ettbladstryk  I,  S.  14  N.  4. 

Bl.  1  enthält  Teile  des  22.  u.  23.,  Bl.  2  des  24.  u.  25.  Ca- 
pitels,  die  beiden  Blätter  hängen  mit  ihrem  Texte  nicht  zusammen. 
Cap.  23  beg.  Bl.  1'  Mitte :  Dat  xxiij.  Capittel  |  JN  de.  xxij.  capittel 
hebbe  wi  geholt  wo  crißus  dat  cruce  \  droch.  Nu  fchole  iiy  hören  wo 
he  voi  de  bat  de  en  cruci  | .  Bl.  2''  beg. :  don.  Wente  fe  begerden  de 
ßat  mer  to  winnen.  wen  |.  Bl.  2^  Mitte  beg.  Cap.  25.  Auf  Bl.  1' 
ein  colorierter  Holzschnitt  (Josua  und  Caleb  tragen  die  Weintraube, 
also  zu  Cap.  22);  Bl.  2^  ein  ebensolcher  zu  Cap.  24  (Elephant  mit 
Turm,  vgl.  1.  Maccab.  6,  46). 

3.  Ein  Doppelblatt  Pap.  in  Kleinfolio,  einseitig  bedruckt. 
Bruchstücke  des  unvollendeten  Druckes  der  nd.  Birgitta 
(Lübeck,  Lucas  Brandis,  ca.  1478).  Von  Bl.  1  ist  ein  vertikaler 
Streifen  herausgeschnitten ,  die  Blätter  sind  aber  nachträglich 
wieder  aneinandergeklebt. 

Bl.  1  beg. :    my  .  Nu  alfe  ycli  alfo  dachte  /  een  engh nycht  \ 

vnghelich  enwas  deme  den  ich  er  ghe  .  .  .  ßunt  \ 
letzte  Zeile:  dende  myt  mynen  Jianden  .  ych  was  h  ,  .  .  \ 
Bl.  2  beg. :    (Zeile   eingerückt)    Maria   gades    moder   apenbarde   fyh 

funte  Bir-  \ 
gitten  in  deme  dage  des  feßes  to  Uchtmißen  vn  fpzah  \ 
to  eer  vn  fede.  Jn  deme  .vj.  bohe  in  deine.  Ivij  Capp.  | 
letzte  Zeile:  allent  dat  to  der  otmodicheyt  hoide  dat  hadde  ih  leeff  \\. 
Dieselben  beiden  Blätter  finden  sich  unter  den  Bruchstücken  des 
Druckes  in  der  Sammlung  der  Einblattdrucke  und  Fragmente  der 
Kgl.  Bibl.  zu  Kopenhagen  wieder.  Ich  kenne  von  diesem  merk- 
würdigen Drucke  jetzt  Blätter  in  Stockholm,  Uppsala  (Collijn  Nr. 


120  C.  Borchling, 

334,  ca.  20  BL),  Rostock  Universitätsbibl.  u.  Privatbesitz,  Kopen- 
hagen (6  BL),  Hamburg  (2  BL),  Ebstorf  (1  DoppelbL),  Lübeck 
(2  DoppelbL),  Hannover  (früher  Culemann).  Zur  Literatur  vgL 
G.  Klemming,  Birgitta -Literatur  (Stockh.  1883)  S.  39—41 ;  G.  Koh- 
feldt,  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Stadt  Rostock  IV  1  (1904)  S.  39  ff.  und 
IV  2,  S.  99;  Collijn,  Ettbladstryck  I,  S.  14/15  u.  20;  ders.,  Lü- 
becker Frühdrucke  S.  297. 

3a.  Zwei  weitere  einseitig  bedruckte  Blätter  desselben 
Druckes (?),  aber  nur  32  Z.  erhalten. 

BL  1  beg. :  voi  luchtet  /  vnde  de  engele  de  dat  feen  de  viouive  ßck  | 
letzte  Z. :     tvanderde  in  ydelicheyt  /  vnde  och  nicht  en  hegherde  || . 
BL  2  beg. :  euene  mynfchen.  alfo  dat  du  vmme  der  faliclieyt  wille  \ 
letzte  Z.:     der  voißen  en  fcliemede  ich  my  nicht  de  warheyt  tho  ||. 

4.  Zwei  völlig  identische  Blätter  eines  nd.  Druckes,  4^^, 
23  Z.  Es  sind  einseitig  bedruckte  Correkturabzüge  von  BL  16'^ 
(oben  sign,  mit  vij)  des  alten  nd.  Psalters  (Lübeck,  Lucas  Brandis, 
ca.  1474). 

Z.  1 :     here  mähe  my  funt .  wete  alle  myne  in  \ 
wendighen  crefte  find  hediouet  Myn  \ 

Ti.  23 :  twidet  myn  heth  alle  hofheyt  to  voidiU  \\ 
Das  eine  der  beiden  BIL  trägt  auf  der  Rückseite  den  hsl.  Vermerk: 
Jjiber  monaßerij  fayicti  maynulfi  in  Bodihen  paderb^  dioceßs;  es  stammt 
also  aus  dem  Einband  eines  Buches  dieses  westfälischen  Klosters. 
Von  ganz  demselben  Blatte  hat  Collijn  3  Correkturexemplare  in 
Lübeck  gefunden,  vgl.  Lübecker  Frühdrucke  S.  291.  Zu  den  Be- 
richt II,  S.  135  und  III,  S.  188  aufgezählten  Exemplaren  kommt 
noch  Hamburg  (Scrinium  84^,  Perg. ;  im  Einbände  stecken  noch  2 
Einzelblätter  desselben  Druckes)  und  was  Collijn  a.  a.  0.  an  Lü- 
becker Fragmenten  anführt. 

5.  1  BL  Perg.  in  Folio,  zweisp.,  29  Z.,  Anf.  14.  Jahrhs.  Rote 
Überschriften,  rote  u.  blaue  Anfangsb.  Von  Hoffmann  v.  Fallers- 
leben  auf  dem  Boden  eines  Zuckerbäckers  in  Celle  gefunden  (Notiz 
auf  dem  Blatte);  es  hat  als  Einband  zu  einem  8^-Bande  gedient 
und  trägt  den  Rückentitel:    Waiden f er  \  Kymedontis  \  Jesuite  .  .  .  | 

Bruchstück  des  Sächsischen  Landrechts,  nd.,  aus  Ho- 
meyer  III  4  §  1  bis  7  §  2.  Anf. :  hopinge  oder  der  ghift,  iene  de 
fe  vnder  eme  heuet .  tnüt  fe  feine  dridde  ivol  hehalden  etc.  Schluß : 
men  richtet  over  ene  dorch  des  honinges  vrede  den  he  an  ,  .  ,  ||. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Frankfurt  a.  M.  121 


Frankfurt  a.  M.,    Karl  Theod.  Völckers  Verlag  u.  Antiquariat. 

Kat.  Nr.  259  (1905  Nov.),  S.  3  Nr.  29:  384  Bl.  Pap.  in  8° 
(15 X  10,1  cm),  Ende  15.  Jahrhs.  Lagen  vom  Schreiber  gezählt, 
von  jeder  Lage  sind  Bl.  1  und  3  fortlaufend  numeriert.  Festes 
starkes  Papier,  nur  eine  Lage  (Bl.  269 — 276)  aus  minder  starkem 
Pap.,  das  ziemlich  gebräunt  ist.  Bl.  1"^  etwas  fleckig  u.  gebräunt, 
ebenso  die  letzte  leere  Seite  der  Hs.  Von  einer  Hand  in  kräftiger 
regelmäßiger  Buchschrift,  nur  Bl.  384^^  von  einer  anderen,  ähnlichen 
Hand  mit  spitzerer  Feder  nachgetragen.  Sauberes  zartes  Tinten- 
linienschema,  22  durchl.  Zeilen.  Die  sorgfältige  u.  reichliche  Ru- 
bricierung  stammt  vom  Schreiber  der  Hs.  Eote  Überschriften, 
z.  T.  sehr  ausführlich,  besonders  bei  den  empfehlenden  Einleitungen 
der  einzelnen  Andachten.  Die  großen  Anfangsb.  rot  gestrichelt, 
einzelne  Wörter  des  Textes  rot  unterstrichen  (besonders  viel  in 
Stück  7),  ebenso  in  Stück  1  der  ständig  wiederkehrende  Schluß- 
passus der  einzelnen  Grebete.  Farbige  Initialen  in  drei  verschie- 
denen Ausführungen :  1)  an  den  Anfängen  der  Hauptabschnitte 
6 — 8  Z.  hohe,  hübsch  verzierte,  aber  sonst  doch  ziemlich  rohe 
Initialen  in  3 — 4  Farben  (blau-rot-grün-rotviolett)  mit  einfacher 
roter  Randleiste ;  2)  4 — 5  Z.  hoch,  blau  auf  rotem  Grrunde,  oder 
blau -rot  auf  rot -violettem  Grunde;  bei  sonstigen  größeren  Ab- 
schnitten; 3)  2  Z.  hoch,  abwechselnd  rot  oder  blau;  die  übliche 
Initiale  der  kleineren  Abschnitte.  In  Stück  2  und  3  sind  alle  3 
Arten  2  Z.  höher  als  in  der  übrigen  Hs.  ausgeführt.  In  neuerem 
Halblederbande.  Herkunft  unbekannt.  Dialekt  ndrh.  (ripuarisch), 
doch  tritt  das  kölnische  inde  nur  Bl.  384^  auf,  sonst  nur  vnde. 
Das  häufige  w  für  anlautendes  v  ist,  wie  es  scheint,  kein  wirkliches 
w  sondern  ein  dem  w  ähnliches  verziertes  v. 

Ndrh.  Andachten. 

1.  Bl.  l'-— 77^:  Jesu  Freaden  Psalter.  Anf.:  (rot)  Her 
hegy^it  dat  JPrologus  wp  Jhefus  tvrouden  f elter.  (schwarz)  üür  de 
voefe  dynre  gotlicher  mayßaet  neygen  ich  mich  0  vader  der  grondelofer 
harmhert^icheit  etc.  Prolog  und  149  Abschnitte,  ursprünglich  doch 
wohl  150  Abschnitte  wie  im  Psalter.  Durch  Initialen  der  Gattung 
1)  sind  Prolog  und  Ps.  1  u.  51  hervorgehoben,  durch  die  mittleren 
Initialen  Ps.  11.  21.  31.  40.  61.  70.  79.  88.  99.  109.  119.  129.  139. 
Ps.  1  beg.  Bl.  1^:  (rot)  Heir  hegynt  der  froude  [elf.  GEgrüet  fij- 
ßu  0  gloriofe  onhegrifßiche  vnd  gebenedlde  dryualdicheit  Jn  d^  on- 
fprechlich'  vrouden  de  du  haddes   van  ewicheit  in  dir  feluer  befe/fen 


122  C.  Borchling, 

van  der  edelhj  dynre  gotlicher  werdichj  etc.  Schluß:  Da'  fy  dich 
conyck  d'  conycken  feyn  moiffen  in  voller  vroudc  rengeneirs  fonder 
Amen  (!). 

2.  Bl.  77^—188^:  Andacht  zu  den  35  Marterfällen 
Christi.  Anf. :  (rot)  Hier  Beginnen  de  xxxv  velle  de  vnfe  ITe  Jks 
xpus  ö  vnfe  tville  yn  ,fyme  lijden  genalle  is  Dar  eyns  deyls  des  hetje- 
liehe  lijdens  xpi  in  helcant  ivirt  ivnd  dit  is  eyn  fchoy  offenige  dar  eyn 
mynfch  all  fyn  ivercJcB  in  ordeneiren  mach.  Der  eirße  val  ivas  doe 
hij  ßch  van  fijne  Jöger  fcheede,  (schwarz)  GEhedijt  Geloefft  Geeirt 
vnd  glöificeirt  ßjßu  0  mynlicJie  vloeßer  der  mynfchlicher  feien  Here. 
Jhü  xpi  ich  vnianen  dich  mit  dan*(ß\.  7S^)clcblij  vs  alle  myne  crefften 
des  andachtigen  neder  valles  dattu  dedes  vp  dem  berge  vä  Olijueten  etc. 
Im  G-anzen  aber  nur  33  Fälle,  D'  xxxiij  wnd  leße  val  (Bl.  ITO'ff.) 
schließt  Bl.  188^:  vn  pefenteir  fy  dye  hemelfche  vad'  Als  fyn  gemyde 
docM  Dp  vfücoren  hruit  dar  hy  dich  vni  gefant  hait  wnd  dar  du  dyn 
düV  bloet  vur  geßoirt  haiß  Wnd  den  dilberB  doet  nur  geßdue  liaiß 
Amen,  —  Eine  nid.  Hs.  des  Werkes  in  Berlin,  v.  Arnswaldtsche 
Hss.  Nr.  3144  (Nd.  Jahrb.  9  [1883]  S.  135). 

3.  Bl.  189' — 256^:  Johan  Bruckman,  Übungen  und  Gre- 
bete  anf  das  Leiden  Christi,  in  44  Abschnitten.  Anf.:  (rot) 
Her  begynen  ynige  oiffenyge  wnd  gebeder  ivan  dem  lijde  wns  lietien 
lieren  De  gemacht  Mit  her  Johan  bruchmä  begynede  van  den  palm 
dage.  (schwarz)  0  AVre  liefßichße  vnd  begerlichße  licht  aV  gelou- 
uiger  feien  0  eiriverdige  loff  der  engelen  Here  Jhü  xpi  Jch  ere  wnd 
loue  dich  vs  dem  dieffen  gronde  myns  hHsen  wnd  myns  geißes  wanttu 
vp  den  hilgen  palmdach  dich  gewerdiget  haiß  zo  come  Jn  JheTm  etc. 
Schluß  im  Abschnitte  Van  d'  fendynge  des  hilgen  geiße{s)  Oracio  mit 
den  Worten:  Vp  dat  ich  dich  0  h  geiß  mit  alle  hemelfchen  lier  mois 
Ionen  in  ewiger  vrouden  Amen,  Es  ist  nicht  das  von  W.  Moll, 
Johannes  Brugman,  Bd.  2  (1854)  herausgegebene  Leben  Jesu  Brug- 
mans ;  auch  von  den  in  Molls  Anhängen  beschriebenen  und  in  Proben 
bekannt  gemachten  Werken  ist  das  vorliegende  keins.  Dagegen 
ist  es  vielleicht  identisch  mit  dem  von  Moll  S.  284  N.  1  erwähnten, 
von  ihm  erschlossenen,  Werke  Brugmans:  Considerationes  de  pas- 
sione  domini;  freilich  fehlt  die  dort  angeführte  Doxologie  am 
Schluss  unserer  Grebete. 

4.  Bl.  256^ — 300^:  Der  Rosengarten,  eine  Passionsan- 
dacht in  33  Abschnitten.  Anf. :  (rot)  Hir  begynt  Eyn  fiiülich  gebet 
van  dem  lijden  xpi  vnd  is  geheifche  der  rofengardc.  (schwarz)  0  Here 
Jhü  xpe  mylde  fluffel  dreger  des  hemels  vü  d'  onbegreyßich'  richj  gotz 
leue  (Bl.  257')  d'  onbegriflich'  vfuleiffender  fonteyne  d'  gotlicK  barm- 
h'tzichj   wie   verre   byn   ich  mit   dem   vlore  fo7i  van  dir  getwalt   etc. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Frankfurt  a.  M.  123 

Schluß:  Vp  dat  ich  in  dem  hemel  verhaue  moege  hy  fynB  hilge  vn 
grois  machen  in  dyme  loue  De  leeff  vnd  rengeneirs  mit  gode  dem  vad' 
in  eynichj  des  h  geißes  eyn  gewair  god  fond*  ende  Amen,  —  Das 
Stück  ist  niclit  identiscli  mit  dem  Bericht  I,  S.  206  und  256  f.,  II, 
S.  174  und  III,  S.  58  besprochenen,  unter  sich  wieder  ganz  ver- 
schiedenen Allegorien  desselben  Titels. 

5.  Bl.  300^—330^:  Die  15  Gebete  vom  Leiden  Christi. 
Anf. :  (rot)  Hir  hegyne  de  xv  geheder  van  dem  lijde  vns  lieuen  heren 
Jhu  xpi  Pater  noßer  Aue  Maria.  (Bl.  301"^)  0  Here  Jhü  xpu  Jch 
dancJcen  dir  wur  de  groiße  lieffde  de  du  haddes  zo  dem  myfchen  doe 
du  in  fchoefs  etc.  Schluß  Bl.  330':  Mijt  defen  wnd  mit  alle  mäneirB 
van  fueffe  gelude  hegere  ich  dich  zo  loue  0  aV  getrouweße  vloefer  du- 
fent  werff  zo  myne  wnd  zo  gebenedie  vur  mich  vnd  alle  creatu'en  Nu 
vn  in  d'  ewichj  (Bl.  330^)  Ameoi.  —  Die  Andacht  weicht  von  den 
sonst  unter  diesem  Titel  oder  als  „Die  15  Paternoster"  mitgeteilten 
Stücken  ab. 

6.  Bl.  330^— 337^  Die  15  Freuden  Jesu  am  Kreuze. 
Anf.:  (rot)  Eyn  goet  mynfch  lach  vur  dem  angeflehte  fyns  fcheppers 
mit  groiffem  vliffe  etc.,  zwei  volle  Seiten  in  roter  Schrift  mit  einer 
Empfehlung  der  folgenden  Andacht  in  Form  einer  Erzählung, 
schließt  Bl.  331^":  Hij  fal  ouch  mce  Ions  intfangen  dan  off  hij  geych 
zo  Stete  Jacob  wnd  leys  in  eyme  voeßappe  eyn  pf  nf  vn  aue  Mä, 
D'  mynfch  fal  mee  Ions  ontfange  dan  off  hij  zo  fände  Thofnas  geych 
in  Jndeen.  Dijt  ßjnt  de  xv  vroude  de  vnfe  lieue  here  Jh's  Xps  vnd 
vnfe  brudigö  om  vns  an  dem  hilge  er ucie  gelede  hait  vmb  vns  zo  vloefen 
vn  felich  zo  mache,  (Bl.  331^)  0  Lieue  here  Jhü  xpi  Jch  vmäen  dich 
d'  vroude  Die  dyn  gebenedide  feie  vnd  licham  hadden  Doe  du  heynges 
an  dem  cruce  etc.  Schluß  Bl.  337^":  wattü  mich  foe  richliche  vry  vn 
los  gegolde  hais  in  eyn  ewige  erffeniffe  (Bl.  337^)  Mit  dyme  hilge  vnd 
dürbere  bloede  wnd  mit  dyme  onfchuldigen  dode  Amen.  —  Eine  An- 
dacht unter  demselben  Titel  und  mit  denselben  Empfehlungen  habe 
ich  oben  S.  14  behandelt,  der  Text  scheint  aber  abzuweichen. 

7.  Bl.  337^— 351^  Die  Krone  von  den  5  Sinnen  Christi, 
eine  auf  die  Wochentage  verteilte  Passionsandacht.  Anf.:  (rot) 
Hir  begynt  de  croyn  van  den  to  fynen  vns  H'en  ivnd  die  hy  leijt  in 
fyme  lyden  tvnd  fy  is  gedeilt  durch  de  tveche  des  födachs.  (schwarz) 
WEß  gegruit  here  Jhü  Xpi  eyn  edel  conynch  der  hemelen  ivnd  d'  hilgen 
wnd  eyn  blijncJcende  crone  d'  ewig'  glo'ien.  Schluß:  vp  dat  ich  na 
defem  leue  mit  dir  moege  wandele  in  dat  tabernackel  des  hemelfche 
Jh'rvfalem. 

8.  Bl.  351^—371'-:  Die  Krone  von  den  72  Versen  des 
Leidens  Christi.     Anf.:   (rot)  Dit  is  eyn  fuuliche  Croen  van  de 


124:  ^'  Borchling, 

Ixxij  verfen  tvan  dem  lijden  xpi  zo  eren  fyme  gecroende  houffde, 
(scliwarz)  0  hilge  dryualdichj  Jch  buegen  de  hneen  mys  lichams  Vnd 
mit  hegerden  myns  h'tzen  vn  mit  den  erachten  myn'  feien  vur  de  ynt- 
gäwordichj  myns  H'e  Jim  xpi  etc.  Schluß  Bl.  370^:  0  myn  god  vnd 
myn  h'e  de  eire  vn  (Bl.  S?!"")  gloie  mois  fyn  tvnd  eyn  ewich  onuer- 
gencJcUch  loff  in  ewicJij  der  eivichj  Amen, 

9.  Bl.  B7V—SS4:':  Die  Goldene  Krone  Christi,  eine 
allegorische  Andacht.  Anf. :  (rot)  Dyt  is  eyn  gulde  crone  vns  H'e 
Jhu  xpi  getzeirt  wnd  gefmedet  mit  dB  gidde  fyn'  menchueldige'  myne 
tvircJce  vnd'  fchey  mit  xvj  tacJce.  (schwarz)  Wweß  Gegruet  h'e  Jhü 
xpi  eyn  gulde  crone  d*  myne  hegerlich  cm  fchouwen  etc.  Bl.  374"^: 
(rot)  Her  endet  d'  omcirJcel  der  crone  wnd  her  na  volget  xvj  tacken 
Eyn  eicklich  gehet  her  na  volgende  zo  nemen  vur  eyn  tacke  tvnd  tufche 
eyn  eyckliche  (Bl.  374^)  tacke  zo  lefen  zo  tzeirhj  defe  gruitze  viifchreueti 
Weß  gegr{^  here  Jhü  xpi  eyn  gulde  crone  d'  myne,  (schwarz)  Bene- 
dice,  glore,  loß  vnd  danckVh^  mois  dir  fy  van  alle  creatu^en  etc. 
Schluß:  Jn  in  der  leßer  oren  myns  vf ganges  vertziert  zo  iverden  myt 
der  croenen  der  glorien  jn  dielachtich  zo  iverden  der  erffeniffe  dyns 
ricJis,    Amen, 


Fulda,  Kgl.  Landesbibliothek. 

Mscr.  Aal32:  179  Bl.  Perg.  in  12o.  Sorgfältige  Buchschrift 
des  anf.  15.  Jahrhs. ,  von  einer  Hand.  17  Z.  auf  vorgezogenem 
Tintenlinienschema.  K-ubriciert,  rote  Überschriften,  rote  und  blaue 
kleinere  Anfangsb.,  größere  Initialen  (rot  auf  violettem  Grunde, 
oder  rot-blau  auf  grünlichem  Grunde)  am  Anfange  der  größeren 
Abschnitte.  Einbanddeckel  verloren  gegangen,  vorn  und  hinten 
VII  resp.  VIII  Bl.  Pap.  vorgebunden,  vorn  mit  nd.  Gebeten  des 
16./ 17.  Jahrhs. 

Nd.  Horarium  mit  Kalender. 

1.  Bl.  1""— 12^^:  Kalender.  Die  Monatsnamen  zeigen  west- 
liche Formen,  vgl.  harde  maent,  fpurkel,  weder  maent  (=  Juni).  Alter 
Nachtrag  zum  26.  Juli:  S'  Anna  vnfe  pröna;  jüngere  des  17.  Jhs. 
zum  26.  Nov.:  Conradus  Luckhardt,  Bl.  9"^  zum  September:  Anno 
1648  den  j  feptemhrij  iß  mein  vetter  C.  luckJiart  von  mir  gekommen 
hey  ihr  g  von  koiß\hoechge  (?). 

2.  BL  IS»-— 58':  U.  L.  Frauen  Getide.  Anf.:  (rot)  Hijr 
hegint  de  vorrede  vp  vnfer  leuer  vrowB  getide.  DEfe  ghetide  vnfer 
vrowwe  ßjn  in  duytfche  ghefat  wan  worde  to  worden  als  hey  naße 
^nde  de  fe  ouer  fatte  heJwlden  JteelJieit  verßandelheit  vn  warheit  des 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Frankfurt  a.  M.    Fulda.  125 

fynes  etc.  Bl.  14':  Hijr  hegint  vnfer  vrowe  ghetide.  HEre  du  fcdt 
vp  doen  myne  lippen .  vn  my  mont  fal  vort  hundigen  dy  lof  etc.  Schluß : 
Vnde  de  name  der  gloriofer  iücvroiven  marien  fyner  moder  fy  gTiebe- 
nedyet  in  etvicheit  Amen.  Es  ist  das  Geert  Groote  zugeschriebene 
Werk,  die  nid.  Vorlage  ist  deutlich. 

3.  Bl.  58':  Hijr  eendighet  vnfer  vrowB  ghetide  hijr  na  volghen 
de  ghetijde  van  der  ewigher  wijfheif. 

4.  Bl.  80':    de  ghetijde  vOL  de  hillighe  gheeße. 

5.  Bl.  90':    de  lange  ghetijde  vä  de  hilge  cruce. 

6.  BL  112^:    de  coerte  cruce  getijde, 

7.  Bl.  116':  de  feuen  pfalmen  der  penitencien,  mit  der  Li- 
tanei. 

8.  Bl.  141':  Hijr  hegynnet  de  vuerrede  van  der  vigilien.  (Bl. 
141')  Hyr  beghynet  de  vigilie  in  duetfchen  de  ghefat  is  to  helpene 
den  ghenen  de  vä  hijr  gheuarB  fijn  etc.  Schluß  Bl.  179':  Eer  vroude 
fy  in  di  eweliJce  vn  vmmermer.     Amen,     JDeo  gras. 

Bl.  157  ist  ein  nachgeheftetes  Pergbl.  mit  einem  Nachtrage 
desselben  Schreibers  zu  Bl.  156'.  Auf  Bl.  157'  Eintragung  des 
17.  Jahrhs: 

Wann  ivir  hettenn  all  Einnenn  Chrißlichenn  gelaubenn, 

goti  vnndt  der  gemeinne  nutz  Vor  äugen, 

Einn  Ellen  maß  Vnndt  Einn  gewicht 

glitten  fride  vnt  Recht  gericht 

Einne  Münfß  Vnt  guttes  geldt 

So  Standes  ivoll  Jhn  der  gätze  weldt, 

Bernhardt  HocJcedt  (?  ?  vgl.  im  Kalender  LucJchardt)  \  Anna 
coniux  I  1624:  13.  iannuarius.  —  Die  Priamel  erscheint  nd.  im  E-im- 
bökelin  Y.  28—33,  vgl.  außerdem  Bericht  II,  S.  57;  v.  Wicht  Vor- 
bericht zu  seiner  Ausgabe  des  Ostfries.  Landrechts  (Aurich  1746) 
S.  200;  Tjaden,  Das  gelehrte  Ostfriesland  Bd.  1  (Aurich  1785) 
S.  118  f. 

Ms  er.  D  38:  38  Bl.  Perg.  in  kl.  4°,  Mitte  oder  2.  Hälfte 
16.  Jahrhs.  Pappband  des  18.  Jahrhs.  Innenseite  des  Vorder- 
deckels :  illustri  Bibliothecae  Fuldensi  suh  auspiciis  Reverendifsimi  ac 
Celßffimi  Principis  ac  Eplscopi  HENRICI  adornatae  atque  vigenti 
d.  d.  D.  Joh.  Christoph  StocJchausen  Sacrorum  Hanoviensium  A.  c, 
addictorum  prcesul  et  Serenifsimo  Frincipi  a  Consil.  eqd» 

Nd.  Stader  Stadtrecht  von  1279. 

Bl.  1' — 7^:  Register  über  die  11  Stücke  des  Werkes  und  ihre 
Artikel.    Bl.  8—38  sind  vom  Schreiber  als  1—33  foliiert  worden, 


126  C-  Borchling, 

es  fehlt  jetzt  das  Doppelbl.  3—4.  Zwischen  Bl.  15/16  sind  2  Artt. 
(V  27.  28)  auf  einem  nachgehefteten  Blatte  Perg.  ergänzt.  Die 
Statuten  beg.  Bl.  l"":  Juße  iudicate  filij  hoim.  Jn  dem  namen  des 
Sons  vnd  des  hey*^  GelßSj  ßn  deffe  Ordell  befchreuen  van  dem  ivittigßen 
Rade  van  Staden^  vme  der  meinen  Stadt  willen,  vnd  fe  ne  mach  ock 
neman  hefchelden  hy  ßner  wonynge,  fonder  wedder  in  dat  hohe.  — 
Jnn  dem  Jar  von  vnfes  liern  Gades  bort  M,  CC.  Ixxix.  in  dem  Mey 
tvorden  de  menen  Batlimanne  vnd  de  Wittigßen  von  de/Jer  Stadt  to 
Stade  tho  Bade  etc.  Mit  Bl.  3/4  sind  Art.  19  bis  zum  Ende  des 
1.  Buchs  verloren  gegangen;  Bl.  15^  ist  zu  Art.  V26  am  Rande 
bemerkt:  Nota  illud  fubductum  nönulla  exemplaria  n  hnt.  Bl.  33^ 
bricht  im  letzten  Absätze  des  Denkmals  ab :  fo  fcholde  de  Jenne 
eine  pande  ||,  die  Schlußworte  sind  mit  dem  letzten  Blatte  der 
ursprünglichen  Hs.  verloren  gegangen.  —  Dies  Stadtrecht  ist  nach 
der  alten  Hs.  der  Bibliothek  des  Oberlandesgerichts  zu  Celle  ab- 
gedruckt von  Fr.  Es.  v.  Pafendorf,  Observ.  juris  univers.,  Tom.  I 
(1780)  S.  163 — 228  und  bei  Senckenberg,  Selecta  iuris  et  histo- 
riarum  (Francof.  1742)  S.  267  ff. 


Kloster  Gaesdonk  bei  Goch  (Niederrhein), 
Bibliothek  des  Bischöfl.  Münsterschen  Gymnasiums. 

Von  den  Handschriften  dieser  Sammlung  kommt  eigentlich  nur 
die  erste  für  unsere  Zwecke  in  Betracht,  da  alle  übrigen  rein 
mnld.  sind.  Wegen  der  Abgelegenheit  der  Sammlung  verzeichne 
ich  trotzdem  ausnahmsweise  in  aller  Kürze   auch  diese  Nummern. 

Kr.  1:  Pap.  in  4<^  (19,5  x  16  cm),  6  cm  dick.  Ca.  1510—1520. 
Ruhr.,  rote  Überschr.  Im  alten  gepreßten  Lederband  mit  Holz- 
deckeln, von  2  Spangen  eine  erhalten.  —  Auf  dem  letzten  Bl.  von 
einer  Hand  des  17.  Jahrhs.:  Johannis  Hahenschoo  (oder  -5c/iOt;) ;' auf 
der  Innenseite  des  Rückdeckels:   TauLus  BosMan  1692,   darunter: 

Was  fol  mir  den  Großen  gut  undt  Gelt 

Jn  difer  Welt  — 

ivelchers  ich  entelich  mus  Laßen  und  varen  dahin 

Die  algemeine  ßraßen  woe  Beich  ich  hin, 
Ndrh.  Arzneibuch  aus  dem  Anfang  des  16.  Jahrhs.  Bl. 
1—2  spätere  Zusätze.  Anf.  Bl.  2^:  By  tzom  eyrsten  anfanck  dyfes 
huechclges  haßii  eyn  reygyßer  off  taefel  jnd  nicht  den  jnhalt  dyffes 
huecJielges  jnd  dyfe  taefel  off  reygeyßer  staet  jn  xlvi  haepytel  off  traek- 
taet  jnd  soe  melt  eyder  haepytel  feyne  Wunderliche  jnlmelt  jnd  waer  tzo 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Fulda.    Gaesdonk.  127 

das  tzo  hrnychen  is  soe  dyt  naefolgende  reygeyßer  meldet  jnd  soe  hauen 
ich  noch  ouer  dyt  reygyßer  gemacht  dyt  Tdeyne  taefelgen  den  jnhalt 
dyfes  reygy[gy]ßers  jnt  hoertz  jnd  dat  dar  om  dat  du  ey  eyder  Tzapytel 
soe  du  begers  leychtlichen  vyde  machs  jnd  staet  jn  der  tzael  tzo  xlvj. 
Es  folgt  zunächst  Bl.  2^—4^  dies  Eegister  des  Registers  in  46 
Abschnitten,  dann  Bl.  h^ — 26^  das  ausführliche  Register;  vgl.  Bl.  5"^: 
^K  ^yff^  stuck  dey  hey  jn  dy/fem  hiichelgen  begryfe  fynt  dyt  fynt  den 
meyße  deyl  all  coeßliche  bewerde  ßucJc  dey  ich  tzo  fame  bracht  haue  jn 
lancheit  der  tsyt.  Jnd  dat  etlich  om  myn  gelt  jnd  ouch  etlich  durch 
vryntfchafft  myr  gelert  jnd  gefchenck  is  worden.  Bl.  27'  beginnt  das 
eigentliche  Werk:  Jn  dem  namen  Jhefu  cryßy  Jnd  tso  hoelff  jnd 
tzo  troß  tzo  mancherley  gebrechen  jnd  lirancliheyt  foe  dem  myffchen  an 
JcoemB  foe  vyndes  du  jn  dyffe  bucheigen  feyl  fchoner  bewerter  ßuck  tzo 
mancherley  hrancTc  den  foe  dar  mit  tzo  helffen  tso  der  gefontheyt  mit 
der  hulffe  van  goet  fonder  den  alle  dyn[gen]gen  onmoeglich  syt.  Bat 
eyrße  Jcapytel,  Dyt  lert  eyn  purgafy  off  drancJc  [dra^icJc]  machen  tzo 
den  poeclcen  dey  tzo  heylen  wey  lang  eyner  dey  ouch  heeft  gehaet  etc. 
Die  Capitel  sind  bis  cccccl  (550)  durchrubriciert,  dann  folgt  noch 
ein  nicht  rubriciertes  Stück  und  ein  Blatt  mit  Nachträgen  des 
17.  Jahrhs. 

Angebunden  ist  femer  ein  alter  Druck:  VOn  den  vßgebrenten 
waffe\ren.  Ein  güts  nützlichs  büchlin.  In  wölch\er  maß  man  die 
zu  den  glydern  nützen  vnnd  \  bruichen  fol,  als  dan  meißer  Michel 
Schrick  do\ctor  der  artzney  die  de  menfche  beschribe  hat.  Darunter 
ein  Holzschnitt  (gemauerter  dampfender  Kessel).  A.  E. :  Getruckt 
zu  Straßburg  j  durch  Martinü  \  Flach.  Als  man  zalt  M.  ccccc.  vn. 
xxij.  Jar.  Hinter  dem  Druck  endlich  noch  5,  z.  T.  von  jüngerer 
Hand  mit  Recepten  beschriebene,  BU. 

Nr.  2:  Pap.  in  4°  (21,5  x  15  cm),  4  cm  dick,  zweispaltig.  Buch- 
schrift des  anf.  15.  Jahrhs.  Ruhr.,  rote  Überschriften.  In  ge- 
preßtem braunem  Lederband  mit  Holzdeckeln,  von  2  Schließen  eine 
erhalten.  —  Bl.  1—4  leer.  Bl.  5^^:  Bit  boeck  hoert  den  fußere  toe 
van  funte  Agneten  bynnen  Arnhem.     Bl.  6    oben:  Gaesdonck  1701. 

1.  Buch  4 — 6  des  "Werkes  Van  den  claren  ende  verluchten 
mannen  des  orden  van  Cißercien.  Anf.  Bl.  5^:  Hier  beghynt 
dat  vierde  onderfcheit  des  boecs  vande  clare  en  vluchten  mannen  der 
oerden  vä  cißercien  vä  alquirino  enen  monick  van  clarendael  den  onfe 
here  ihefus  crißus  vifitierden  doe  hi  ßerf.  Bat  yerße  capitel  etc. 
Buch  5  heißt:  Een  vmanynge  des  abts  Gheraldi  van  clarendael  dat 
men  nyet  zivere  en  fal  en  tvat  pericule  daer  van  comB;  Buch  6:  Van 
onwifen  fchomven  eens  monicks  van  clarendael  En  vanden  periculen 


128  ^-  Borchling, 

des  fclwuwens.  In  der  oben  S.  39  f.  beschriebenen  Coblenzer  Hs., 
der  die  Bucbeinteilung  fehlt,  finden  sich  die  Anfänge  der  3  Bücher 
der  Gaesdonker  Hs.  auf  ßl.  95".  124^^  167^^ 

2.  Vanden  prelaten,  JDJe  prelate  verßoren  eedrachticheit  als 
ß  heni  alte  hart  en  ßrengJie  heivifen  teghen  hören  onderfaten  etc.  Weiter- 
hin die  Titel  Vanden  onderfaten  und  Van  der  achter fpraTce,  Zu- 
sammen  7  Bll. 

3.  Dit  is  een  merckelicke  leringe  van  den  liden  crißi.  DJe 
rofe  onfe  here  ihefus  crißus  is  geboren  vand'  rofen  fonder  doern  maria 
en  is  yerß  wtghefpraten  en  hegan  hoer  vyf  fchoen  Hader  wt  te  hreyden 
aender  galgen  des  crucen  etc.     3  Bll. 

4.  Dit  is  guede  merJcelicJce  leringhe.  MEn  vynt  fulke  lüde  die 
oümids  cleynen  moet  dien  fi  hebben  wanen  dat  ß  wanhopen  etc. 

5.  Dit  feit  hugo  de  fancto  vidore,  ein  Gebet  1  Bl.  A.  E.  4 
leere  Bll. 

Nr.  3:  Pap.  (mit  ein  paar  Bll.  Perg.)  in  4®,  15.  Jahrh.  Aus- 
stattung und  Einband  wie  Nr.  2,  beide  Schließen  fehlen.  Herkunft 
wie  bei  Nr.  2. 

Bl.  1—3  leer.  Bl.  4^^  die  Herkunftsnotiz  wie  Nr.  2,  Bl.  5'. 
Dann  folgender  Index:  Wt  Effrems  des  dyaJce  vermanyge.  —  Jte 
Een  enyge  fpraJce  eens  reguliers.  —  Jte  Dat  derde  boeck  vä  der  nae- 
volgynge  xpl.  —  Jte  Guede  leer  hoe  me  die  becaring  wederßaen  fal, 
Jte  wtte  boeck  der  geeßelicker  gracien  Dat  Mechteldis  geapenbaert  wart, 
—  Jte  tvt  fce  Äugußin^  leuB  Van  Monica  fyn  lieue  moed\ 

Nr.  4:  Pap.  in  8«  (15  x  10,5  cm) ,  6  cm  dick,  16.  Jahrh.  In 
braunem  gepreßtem  Lederband  mit  Holzdeckeln,  beide  Schließen 
abgerissen.  —  Bl.  1':  Gaesdonck  1701. 

Mnld.  Gebete  und  Andachten.  Anf.:  Alte  hant  als  fce 
Andrias  hoerden  die  ßemme  des  heren  die  daer  predicten  zoe  liet  hy 
fyn  nette  achter  etc.  etc.,  u.  a.  die  VII  fpfalmen  voer  die  fieU, 

Nr.  5:  Pap.  in  8^,  saubere  Buchschrift  des  beg.  15.  Jahrhs. 
Einband  wie  bei  Nr.  4. 

Mnld.  Augustinerinnen regel.  Anf.:  Eier  beghint  dat 
prologhus  inde  boeke  der  ßatute  der  nonne  väder  oerde  fce  augutüs  (!) 
onfes  glo'iofe  weerdigJien  vaders.  —  WAnt  den  fußere  naden  gebode 
der  regulen  gebode  wort  een  herte  en  een  fiele  te  hebbc  inden  heer  etc. 
Vgl.  oben  S.  43;  die  mnld.  Hss.  des  Werkes  stellt  zusammen  de 
Vreese,  De  Hss.  van  Jan  van  ßuusbroecs  Werken  I  (1900)  S.  266 
und  U  (1902)  S.  682. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Gaesdonk.  129 

Nr.  6:  Pap.  in  8°,  Anf.  16.  Jahrhs.  Eubriciert,  rote  Über- 
schriften. Einband  wie  Nr.  4,  beide  Schließen  erhalten.  Bl.  7': 
Gaesdonck  1701. 

Mnld.  Excerpte  aus  mystischen  Tractaten,  besonders 
aus  Ruusbroec,  eins  aus  Tauler  u.  a.  mehr.  Gegen  Ende  ver- 
schiedene predigtartige  Stücke  von  M.  Eggerf,  also  wohl  Meister 
Eckhart.  Die  Sammlung  beginnt  nach  6  leeren  Bll.  mit  der  Gre- 
schichte  des  Abendmahls  und  der  Passion  nach  den  4  Evangelien. 
Die  folgenden  Abschnitte  beginnen:  a)  JEgo  fum  via  et  veritas  et 
vita;  b)  Die  heylic¥  en  is  niet  te  recht ^  die  dB  andere  een  dorde  is, 
My  lieue  brueders;  c)  JJieri^fale  ßaet  op  l  die  hoecJit  en  fchoiiwe  al 
om  die  glorie  die  da'  comB  fal  van  dinen  god;  d)  Item  foe  ivie  ivil 
ivefen  een  wtücare  gods  vrynt.  Die  fet  fyne  gront  in  grondeloefe  neder- 
heit;  e)  Dit  is  gename  ivtten  graden  der  mynen  ^eer  fcJioen,  Here 
Johänes  Bufbroeclc.  HEilich  leue  is  der  myne  graet  mit  foeue  trappe 
die  wy  opclymen  ten  rycJce  gods;  f)  Van  drie  eygenfcJiappen  der 
fchomvender  sielen;  g)  Hoe  dat  dat  edelße  van  alle  leuen  is  haue  alle 
heJcenen  en  weten .  een  grödeloes  nyet  weten.  Wt  Rufbroech ;  h)  Van 
drie  punten^  daer  dat  volmaeckte  fchouwende  leuen  in  geoeffent  tvort  in 
drien  wyfen.     Wt  Buyfhroech.    Nota  bene  usw.  usw. 

Auch  ein  geistliches  Lied  findet   sich   darunter,    das  ich 
hier  vollständig  gebe.     Die  Verse  sind  nicht  abgesetzt. 
Een  inwedige  fprach  der  sielen  myt  Jhefum. 

OCJi  ich  heb  fo  voel  te  lyden 

het  ßaet  my  aen  van  allen  fyden 

0  rycker  god  ßaet  my  by. 
Die  Here.   0  ziele  du  biße  noch  veer 

du  fuekes  dy  felue  te  zeer. 
Die  ziel.      0  he'  doet  my  ßerue 

myn  fynne  wil  en  begheren 

op  dat  ick  altyt  gelickmodich  fy. 
Die  he\      0  ziel  ick  en  byn  dy  gheen  gebreck 

want  ick  inwendich  tegen  dy  fpreck 

En  ghi  weet  ivael  den  ivil  my. 
Die  ziel.     0  fonder  vkiefen  ivil  ick  leue 

en  dy  alle  dingen  op[ge]geuen 

Doer  (?)  dyn  wil  En  dy  my  nyet 

Och  ivant  nergens  vrede  dan  in  rechter  ghelaetenU 

en  te  derne  den  wille  myn 

Och  ick  doer  brack  bitter  en  zuer 

Mer  als  ick  quam  totter  kerne  puer 

och  wonvael  was  my  gefchiet 

Kgl,  Ges.  d.  Wiss,    Nachrichten.    Philolog.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft.  9 


130  C.  Borchling, 

Och  nergent  en  vinde  ick  hlytfchap 

dan  my  te  keren  in  inwendic¥ 

daer  ivoert  gehetert  al  my  hyt. 
Die  Heer,  0  ziel  holt  dy  daer  aen 

en  laet  dy  nyet  verhingen 

hent  dat  ick  fegge  cmnt  tot  my. 
Die  ziel.     0  he'  ick  wil  ddmede  do' 

almocht  my  oeck  anders  gehoeren 

die  wil  gefche. 
^Die  he\      0  my  ziel  uiucaren 

ee  dinck  is  dy  vä  noet 

dat  dy  rede  ivacker  fy  in  dy. 

En  ivaeck  in  alle  tyde 

want  du  (he')  biße  foe  voel  hehind's. 

h'e  lieht  guede  hetrouwe  op  my 
Die  ziel,     och  tny  ghebreckt  noch  vort 

da'  ivt  is  dit  gefchreue  och  vuiät  in  my. 

Im  Einbände  von  Nr.  6  steckt  als  innere  Decke  ein  Pergament- 
blatt mit  Resten  von  Maerlants  Rijmbijbel.  Vgl.  die  Ausgabe 
von  David,  Bd.  1  (Brüssel  1858)  S.  369.  Die  Schrift  ist  vom  An- 
fange des  14.  Jabrhs.    Die  1.  Spalte  der  lesbaren  Seite  lautet: 

J  n  dat  laut  van  ifrael 

D  at  defe  fake  al  duf  geuel 

D  ie  myca  maecte  ah  gode 

V  an  feluere  iegen  gods  gehode 

E  n  inaechte  eene  outaer  mede 

J  n  fyn  huuf  daer  hife  in  dede 

S  inen  föne  hi  rente  gab 

S  0  dat  hire  pape  was  ah 

A  Is  man  dede  in  dien  tiden 

D  at  hi  wilde  en  liet  liden 

W  ant  dat  lant  was  onherecht 

M  yca  maecte  finen  cnect 

S  inen  föne  pape  van  hem 

D  ien  tiden  was  van  hellem 

E  en  iongelinc  van  leuyf  geflachte 

D  ie  ßne  Aiionture  wachte 

W  aer  hi  hem  generß  mochte 

S  0  dat  hi  mycafe  verföchte. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Gaesdonk.  131 

Nr.  7:  Pap.  (vorne  ein  paar  Bll.  Perg.)  in  8^,  Anf.  16.  Jahrhs. 
Einband  wie  Nr.  4,  sehr  beschädigt,  die  einzige  Schließe  verloren. 

Mnld.  asketische  Tractate  und  Gebete.  1)  Die  Pas- 
sionsgeschichte, mit  vielen  Gebeten  und  erbaulichen  Erörte- 
rungen umkleidet  und  auf  die  einzelnen  Wochentage  verteilt.  Anf. : 
Hier  hegynt  een  fchoen  oeffemge  vande  leuen  en  pafße  xpi  en  vrifeniffe. 
Des  nianedachs.  0  leuende,  die  leuede  fal  di  laue  etc.  —  2)  Dyt 
fyn  feue  ivege.  Merct  aen.  NV  fidlen  tvi  merken  dat  die  gene  die 
ingae  doer  die  doer  in  die  hynenße  ons  Heuen  heren,  niet  dl  gelich 
gefat  en  ontfangen  en  iverde  etc.  —  3)  Hier  begU  füte  Äugußin^^ 
öS  vad's  hantboecJo  vol  mercF  leringhe.  En  dat  irße  capittel  väd' 
hefchouivige  ös  lieiie  he  ihü  x'^).  —  4)  Gebete  auf  die  7  Gezeiten 
der  Passion  Christi.     A.  E. :    Soror  iohäna  de  fchild.     Orate  «^  eo  (!). 

Nr.  8:  Pap.  in  8^  Anf.  16.  Jahrhs.,  Einband  wie  Nr.  4 ff. 

Mnl.  Andachten  und  Gebete.  1)  Hier  heghint  een  deuote 
materie  ivanden  iveerde  leuen  en  pafße  ons  heren  ihü  xpi  en  fynre 
lieu^  moed\  Maria  dat  alre  fuuerlicße  maechdeJcyn  openbaer  etc.  — 
2)  Hier  beghint  dat  prehel  der  mynen  een  fonderlinghe  tracternde 
vanä'  paffie  ons  here.  Bernard<).  Alre  fuetße  heer  ihü  xpe  doer 
flaghen  dat  ryiorch  myre  fiele  mitter  alre  fuetßer  en  falichßer  tvonden 
dynre  mynnen  etc.  —  3)  Hier  beghint  een  deuote  materie  vanden 
leuen  ende  vanden  liden  ons  heren  ihü.  0  myn  ghemynde  broeder  ic 
hid  V  etc.  —  4)  62  Gebete  van  der  pafßen  vns  Heuen  Wen,  und 
zahlreiche  andere  Gebete. 

Nr.  9:  Ein  Pergamentblatt  des  15.  Jahrhs.  in  4°,  das  als  Ein- 
banddeckel einer  Hs.  des  17.  Jahrhs.  (Discursus  super  instituto  et 
habitu  Magni  Praesidis  Augustini  ecclesiae  Doctoris  praeclarissimii) 
dient,  enthält  Bruchstücke  aus  E-uusbroecs  Geistlichem  Taber- 
nakel. Der  Anfang  der  äußeren  Seite  lautet:  in  caritate  en 
in  godliJcer  myne.  En  elJce  tafele  fal  hebbe  in  midde  tive  ringe  van 
golde  en  int  oäße  eynde  alfo  geliJce.  En  hier  doer  fülle  ivy  doen  al 
onfe  dwer/fe  grindele.  Die  ringe  vä  golde  die  leeren  ons  dat  wy  in 
ellce  vrye  beg'pe  mit  onfer  wefeliker  myne  önievaen  füllen  etc.  Vgl. 
Werken  van  Jan  v.  Ruusbroec  1.  Deel  (=  Maetschappy  der  Ylaem- 
sche  Bibliophilen,  3.  Serie  Nr.  1)  S.  118  Z.  2  ff. 


1)  Diese  Hs.  wird  citiert  von  \V.  de  Vreese,  De  Hss.  van  J.  v.  Ruusbroec's 
Werken  H,  S.  527  N.  4,  wo  auch  weitere  mnld.  Hss,  des  Werkes  nachgewiesen 
werden.  Ich  füge  noch  hinzu  Groningen,  Univ.-Bibl.,  Pro  excol.  Nr.  8  (Brugmans, 
Catalogus  S.  288.    Vgl.  endlich  oben  S.  27, 


132  ^-  Borchling, 


Giessen,  Grossherzogl.  Universitäts-Bibliothek. 

Adrians  altbewährter  Catalogus  codicum  manuscr.  Bibliothecae 
Acad.  Giss.  (Francof.  ad  M.  1840)  nebst  den  Additamenta  von 
1862  ist  überall  mitheranzuziehen.  Bei  folgenden  Hss.  genügt  es, 
einfach  auf  Adrians  Beschreibungen  hinzuweisen: 

Nr.  465/466  (Adrian  S.  146 f.):  Renners  Bremische  Chronik. 
»        Nr.  579  (Adr.  S.  177 f.):    Groninger  Chroniken   des   Lemmege 
u.  Sicke  Benninge,  von  1703. 

Nr.  1009»  (Additam.  S.  15):  Dortmunder  Statuten. 

Nr.  1032  (Adr.  S.  316):  Das  ältere  Braunschweigische  Stadt- 
recht. 

Nr.  1035  (Adr.  S.  317):  Braunschw.  Stadtrecht  von  1532  mit 
den  Anhängen. 

Nr.  1039  (Adr.  S.  318 f.):    Clevische   u.  a.   ndrh.   Stadtrechte. 

Nr.  1040  (Adr.  S.  319):  Cölner  Statuten. 

Nr.  1043  (Adr.  S.  320 f.):  Lübisches  Recht. 

Nr.  1052  (Adr.  S.  324):  Hamburgisches  Stadtrecht. 

Nr.  1060  (Adr.  S.  328):  Stadtrechte  von  Oldenburg  u.  Bremen. 

Nr.  1064»  (Addit.  S.  17):  Schleswigsches  Stadtrecht. 

Nr.  1067  (Adr.  S.  331):  Stadtrecht  von  Verden. 

Dazu  kommen  die  in  Homeyers  Rechtsbüchern  verzeichneten 
Hss.,  Homeyer  Nr.  214  (Adr.  Nr.  954,  niederfränk.),  Nr.  227  (970), 
Nr.  228  (971).  Nr.  246  (1040,  ndrh.).  Nr.  213  (953)  ist  nicht  ndrh., 
sondern  moselfränkisch ;  und  das  unter  Nr.  247  aufgeführte  Bruch- 
stück des  Sachs.  Landrechts  war  schon  zu  Adrians  Zeit  verschollen. 

Nr.  45  (Adrian  S.  12.  —  Bibl.  Senck.  Ms.  146»  fol.  min.  [älter 
F.  91]):  28  Bl.  Perg.  u.  4  +  32  neuere  BIL  Pap.  in  Kleinfolio, 
14.  Jahrh.  Die  Pergbll.  sind  in  3  Columnen  zu  je  44  Z.  eingeteilt, 
vollständiges  Tintenlinienschema.  Spuren  von  Rubricierung  nur 
bis  Bl.  3^.  In  neuerem  Lederbande  des  18.  Jahrhs.,  auf  dem  Rücken 
GLOSS.  ERFOBD.  LÄT.  GEEM.  MSC,  —  Bl.  28^:  CariJwß  ,ppe 
Erffor^  (15.  Jahrh.);  1742  von  H.  l.  B.  de  Senckenberg  ex  Biblio- 
theca  Krafftiana  Vlmenß  für  10  Gulden  erkauft  (Bl.  P). 

1.  Bl.  P»— 25'<^:  Lat.-nd.  alphabetisches  Glossar.  Anf.: 
Ahhacia,  abdye,  Ahbatü.  koren  vat  etc.  Schluß:  Zomäü  dekene,  zu- 
cara  fucker.  Bl.  3^^  beginnt  eine  2.  Hand.  Zahlreiche  Nachträge 
von  mehreren  Händen  des  14.  Jahrhs.  im  Text  und  auf  den  Rändern 
der  Hs. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Gießen.  133 

2.  Bl.  25'^*' — 26^^^ :  Lat.  -  nd.  alphabetisches  Pflanzenver- 
zeichnis. Anf. :  Ärthemißa  hy votli  Apiü  merc  etc.,  bricht  mit 
Galla  eh  appel,  Gith  raden  cruf  ab,  Bl.  26"^^  von  anderer  Hand  die 
5  lat.-nd.  Hexameter :  Eß  feod^  legot  cef^  Uns  rddit^  tghelt  etc.,  und 
eine  lat.  Bemerkung  über  die  7  Teile  der  Nacht:  F\na  ps  noctis 
d^  epc)cVm  etc.  nachgetragen. 

3.  Bl.  26'"<^ — 26''*  (von  2  Händen  geschrieben):  Anfang  eines 
lat.-lat.  Grlossars :  Ahactt).  ta.  tii  %  fugat<)  fepat<),  Äbaica  foror  aui  etc. 
bis  Agagula  fornicator,  Agellari^  rußic<).  Der  Rest  von  Bl.  26  und 
Bl.  27 — 28  sind  leer.  Auch  die  neueren  Papierbll.  sind  sämtlicb 
leer  bis  auf  Bl.  I"",  wo  von  jüngerer  Hand  ein  Titel  und  die  Notiz 
über  den  Ankauf  der  Hs.  eingetragen  ist. 

Nr.  163  (Adrian  S.  57.  —  Bibl.  Senckenb.  Ms.  28fol.):  243 
Bl.  Pap.,  16.  Jahrb.,  2.  Hälfte,  in  ein  dickes  Pergamentblatt  ge- 
heftet. 

1.  Bl.  2"^— 151^•  Arnolds  von  Harff  Pilgerreise  ins  hl. 
Land,  hd.  Der  Schreiber  nennt  sich  Bl.  l'^:  Rolandus  ä  Waiden- 
hurgh  cognoniento  ScJienchernn.  Das  Stück  schließt  bereits  Bl.  151^: 
vnd  ahn  forge  nitt  möge  vollnhrlgy.  Bydtt  Gott  vur  den  Fylgrü,  wege- 
iveyfer,  vnd  dichtter  Amen. 

2.  BL  151^:  1582  den  15  marfij.  Bl.  151^  Mitte— 152^:  Nd. 
Prognostik  für  den  Schreiber  der  ganzen  Hs.,  der  am  10.  Dec. 
1542  geboren  war.  Die  Sprache  ist  ein  Mischmasch  von  Nid.,  Nfr. 
und  Hd.  Anf. :  De  pJaefe  des  leuP.s  is  den  neun^ienße  graedt  vom 
Bock  etc.     Schluß:  Arithneticä  Aßrologiam  vnd  poetriam  etc. 

3.  Bl.  153'— 226:  Kurzgefaßte  Reisenotizen  de  1561  ff.,  wahr- 
scheinlich betreffen  sie  Reisen  des  Schreibers  selber. 

Nr.  464  (Adr.  S.  146.  —  Bibl.  Senck.  Ms.  69fol.):  425  gez. 
Seiten,  16.  Jahrh.  In  neuerem  Pappbande  mit  Lederrücken.  — 
Vgl.  Weiland,  Neues  Arch.  VI  (1879)  S.  59  ff. 

1.  S.  1 — 370:  Nd.  Bremische  Chronik  des  Rynesberch- 
Schene  mit  der  Fortsetzung  bis  1547.  Vorne  fehlt  wohl  nur  das 
1.  Blatt  des  Textes ;  S.  1  beg. :  vnde  fynen  preßeren  van  allen  ehren 
fruchten  vnd  hießeren  etc.  Schluß  mit  dem  Bericht  von  der  Schlacht 
bei  Drakenburg  1547:  De7z  29  Maij  vp  2^i'^gۧdach  ivorden  de  hern 
vnd  Grauen  vp  den  Schütting  to  gaße  gebeden  vnd  herlicJc  getracteret. 
Daneben  am  Rande:  Ad  finB  pduxi  13  oct.  A^  70.  —  S.  371—378 
Nachtrag  zu  S.  209,  über  den  Aufruhr  von  1464,  nd.  S.  379—382 
Nachträge  zu  1569.  S.  377—382  sind  zwischen  S.  113/114  einge- 
bunden.    Alles  Folgende  von  Hand  2  und  lateinisch. 


134  C.  Borchling, 

Nr.  642»  (Additamenta  S.  11):  36  Bl.  Pap.  in  kl.  4^.  15. 
Jahrh.  Ruhr.,  einfache  rote  Initialen,  etwas  größere  nur  hinter 
den  roten  Überschriften  Bl.  l^  11'  u.  28'.  Regelmäßige,  schmuck- 
lose Buchschrift.     In  modernem  blauem  Papierband. 

Das  Leben  des  hl.  Antonius,  nebst  angehängten  Mirakeln 
und  Exempeln.  1.  Bl.  1' — 28':  Vita  fancti  Änthonij.  ANtJwnius 
tvas  gehören  vt  egypten  van  geyßliJcen  olderen  de  heyde  reckelich  weren 
etc.  Bl.  6'':  Dar  wart  anthöius  dach  vü  nacht  tu  alle  vre  ync  he- 
koert  vfi  angeuochte  vä  de  duuele  yn  maniger  manere  als  hijr  na  eyn 
deyls  hefcrenQ)  ßeyt  Yn  vte  dem  jßoffionale  genome  ys  Mer  alle  de 
heJcoringe  to  fettene  vü  to  fcryue  hehouede  lange  ßunde  vfi  groten  ar- 
heyt  Dar  vme  tvil  ich  er  eyn  deyl  hijr  fetten  vme  der  kortheyt  willen 
etc.  Im  Folgenden  ist  dann  besonders  hervorgehoben  Bl.  11'— 25'' :  i 
Tranflacio  fancti  Änthonij.  IN  den  eyrßen  do  Conßätiu^  in  der  tijt 
heyfer  tvas  leß  men  dat  he  nyn  Tcynt  en  Imdde  etc.  bis  vn  he  fal  ver- 
l'rige  des  güne  vns  god  Am,  Dann  folgen  wieder  Mirakel  des  hl. 
Antonius,  das  letzte  schließt:  vn  to  hant  fo  vorgench  vn  vorfwant 
de  nap  zc^  Arne, 

2.  Bl.  28^—33'-:  Zwei  Exempel  vom  hl.  Paulus  Simplex. 
Anf. :  Van  eyne  hillige  Jieremiten  genomet  de  fimpel  paulus  ey{n)  dif- 
cipel  funte  anthoij.  Eyn  hillich  hemite  genomet  paul^  de  fimpel  vn 
was  ey  difcipul  fancti  Änthonij  vnde  deffe  hadde  fyner  heJceringe  al- 
fufdane  heghyn  etc.  Bl.  31':  DEffe  felue  paulus  fimplex  vortellede 
den  vaders  to  eyner  tiji  alfusdanB  mirahel  etc.  Schluß:  mer  leuer  ivil 
ich  dat  he  behart  iverde  vn  leite  ic\^. 

3.  Bl.  33'— 36':  8  vermischte  Exempla,  die  ersten  3  aus  den 
Leben  der  Altväter,  4 — 6  Marienlegenden,  7  von  St.  Edeltrudis, 
8  von  einer  hilligen  waget  de  hette  yahelina,  Anf.:  Twe  oltuaders 
heyde  vnfB  heren  god  dat  he  en  oppenharen  uolde  to  wat  vullehomehcit 
vn  mate  van  eren  leuene  fe  gehomen  weren  etc.  Schluß:  dat  fich 
nicht  en  rechet  vn  ßrechet  gode  to  deynene  ic{  Amen. 

Nr.  6  93  (Adr.  S.  211  f.  —  Bibl.  Senck.  Ms.  4):  82  Bl.  Perg. 
in  12°,  14.  Jahrh.  16—22  Z.,  meist  auf  vorgezogenen,  aber  wieder 
getilgten  Linien.  Von  öiner  Hand,  aber  in  verschiedenen  Absätzen 
geschrieben;  größtenteils  kunstlose  Buchschrift,  einiges  in  Cursive. 
Eubriciert,  einfache  rote  Anfangsb.,  Überschriften  rot  unterstrichen. 
In  neuerem  Lederband.  Aus  der  Carthause  in  Cöln,  vgl.  Bl.  1' 
unterer  Rand:  Carthufieü  dom^  Colonie  u.  Bl.  82^:  Jße  liB  e  Car- 
ihvfien  dom^  fce  larha'c  i  Colonia.  Bl.  80'':  plcm  78.  Eric  Benzelius 
(gemeint  ist  der  ältere  f  1709),  dann  Schilter,  dann  Heinr.  Christ. 
de  Senckenberg. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Gießen.  135 

Lat.-ndrh.  geistlicher  Sammelband.  Auf  dem  Papier- 
vorsetzblatt ein  ungenaues  Inhaltsverzeichnis  von  Senckenbergs 
Hand,  das  bei  Adrian  benutzt  ist.  Der  Band  enthält  viel  mehr 
kleinere  Stücke.  Er  beg.  mit  Bl.  l'^ — 15^:  Jncipit  ^teplacio  hti  hl. 
de  paffiöe  do*  i  feptem  liorif]  vgl.  oben  S.  33  f.  Die  deutschen  Teile 
des  Bandes  sind: 

4.  Bl.  18^ — 20^  (ohne  Überschrift):  Ein  kurzer  mystischer 
Tractat  über  Geduld,  Reue  und  Buße.  Anf. :  De  got  mmet  de  i 
fal  nit  fiiki  [ins  feluif  nutz  {z  aus  Correktur)  mer  got.  Men  % 
fdl  neymä  vrüfchaf  zone  diirg  enigre  gane  wille  etc.  Durch  iVo  wird 
auf  besondere  Anfänge  hingewiesen,  z.  B.  Bl.  18^:  De  geduldig  is 
de  tvirt  he  fchirmit  mit  vele  ivijfheide;  Bl.  19^:  Jn  der  Jcraf  der  got- 
lige  riiwe;  Bl.  19^:  De  alre  heße  penitecie  if  (Bl.  20'')  dat  der  mefche 
haue  ei  groz  in  ein  volhuml  aue  Jcere  (vgl.  Deutsche  Mystiker ,  ed. 
F.  Pfeiffer,  Bd.  2,  S.  560,  7).  Bl.  20^:  Got  l  gegaf  fich  ney,  noch  % 
gegeit  fich  nümer  in  en  geine  vremede  wille  (vgl.  ebend.  S.  570,  30). 
Schluß:  Dat  heit  he  geda  allif  vor  gode  (vgl.  ebend.  S.  571,  34). 

19.  Bl.  45^—46'^:  Mystisches  Stückchen,  über  minne, 
lutergeit  u.  verßetni/fe,  rheinfr.  Anf.:  Jich  ivil  ruive  in  tvil  i  mir 
goit  laze  wirJce  etc.    Schluß :  er  fal  fich  alle  zit  an  nuwer  heJcetmiße  vbe. 

21.  Bl.  52'^— 54'^:  24  Zeichen  eines  vernünftigen  Grun- 
des, rheinfr.  Vgl.  Deutsche  Mystiker,  Bd.  2,  S.  476,  33—478,  15. 
Anf. :  xxiiij  finf  seichen.  Daz  erße  zeichen .  daz  fetzet  d'  dlV  hoiße 
mißer  alV  Tzüße  . ...  da  her  fprach.  Da  hi  fidt  ir  beJcene  dat  ir  mine 
iüg'  fit  etc.  Schluß:  Dit  fint  zieche  eines  vnüftige  grüdes  da  daz 
hilde  air  warheide  i  leuet  vn  fw  ir  nit  enhat  cV  enfal  noch  enda{r)f 
vö  fin'  vnüft  nictes  nit  haldB  .  er  noch  and'  lude. 

22.  Bl.  54'"-'^:  Kleines  mystisches  Stückchen  „Wer  in 
der  Wahrheit  ist",  ndrh.  Anf. :  I^o  Jn  der  ivarheit  ivat  der  mefche 
leizit  tde  fich  getroißit  durch  got . ...  he  fal  id  i  ime  vide  etc.  Schluß : 
tvät  he  is  l  gode  alze  male  .  in  got  is  vbe  yn. 

23.  Bl.  55^—60':  Auszüge  aus  Meister  Eckharts  ßeden 
der  Unter scheidunge,  ndrh.  Anf. :  Dit  fit  de  rede,  vicaric)  vö 
durrige.  der  yor  vö  erfort .  broder  erJcart.  —  Der  mefche  der  einis  fiiiive 
leues  .  of  iv¥is  teil  heßan  .  de  fcd  gan  i  zu  fime  gode  etc.  Vgl. 
Deutsche  Mystiker,  Bd.  2,  S.  571,  36  ff.  Am  Rande  durch  ein  M 
hervorgehoben  Bl.  55^:  Mefche  her  i  difeme  dieffeme  grüde  der  de- 
mtidicheit,  Bl.  56"^:  Mefche  du  fall  lide  vmbe  die  gerechtiheit,  Bl.  56^: 
Ei7i  vil  Ideine  ivc  ule  ive  fnode  id  fi  is  vil  nutzer  gedä  i  tvarer  gehor- 
famhede  (vgl.  ebend.  S.  543,  24),  Bl.  58"^ :  Da  Jch  mir  neit  l  wille 
da  will  mir  got  (ebend.  S.  544,  4  f.),  Bl.  58^ :  IS  dat  hener  dir  lide 
an  deit  ane  dine  fchult  etc.     Schluß:    no  Vint  got   alfo   vele  ganzis 


136  C.  Borchling, 

gelbue  ä  dir  dat  is  gode  wder  tde  dir  nutzer  da  maria  godis  müä'  mit 
alle  lieligB  vür  dich  hede  dat  t  tvere  enie  fo  tvert  noch  dir  fo  niUzelig, 
(S)0  wäne  du  trege  bis  fo  Salt  du  dir  Schier  grofe  gewalt  doyn.  So 
ivat  du  güdef  deis  fo  fall  du  dich  vfmeiin. 

29.  ßl.  66^ — 70:  Auszüge  aus  mystischen  Schriften,  ndrh. 
Anf. :  Du  falt  min  troißeloys  cruce  dicke  vür  dine  ouge  ßellen  etc. 
Bl.  67^:  iVu  Die  eiviche  wifheit  fp*cht.  Halt  dich  afgefcheidelichen  vä 
alle  mefche.  Bl.  68"":  Der  mefhe  des  iville  in  ßnB  erße  vrfprüc  is  ge- 
vloffen  vn  fich  da  Ine  hait  vlore  etc.  Schluß:  vü  tveme  wale  geuellet 
allet  dat  ich  ge  dun  .  eu  d'  priß'  mach  es  dün  wäne  he  teilt  vä  finef 
äbatef  wege. 

31.  Bl.  Tö'— 76':    Sterbeandacht,  ndrh.    Anf.:  Dit  fal  mä 

lefen  war  eyme  menfche  de  da  ßerue  fal Menfche  vrouwes  du 

du  dich  dat  du  inn  (Bl.  75^)  Jcirßeme  glouue  ßerue  falt  etc.  Schluß: 
tvät  du  hais  mich  erloiß. 

32.  Bl.  76«^— 77':  Ausspruch  Bischof  Albrechts,  ndrh. 
Anf. :  Broder  albret  der  preitgere  biffchof  fprach.  Jt  fint  veiretzBzic 
ßüde  tufche  dag  jn  naigt  etc.  Schluß:  nog  ouch  geduldich  infint  i 
irre  pinS.     Vgl.  Zs.  8  (1851)  S.  217. 

33.  Bl.  77'-^:  Exempel  von  4  Tugenden,  ndrh.  Anf.: 
It  was  eine  güde  oloiß'  vrouiue  .dofi  an  yrme  ende  lag  .jn  folde  ßerue  . 
do  bade  fi  de  ädere  vrouivB  dat  fi  in  getzwat  fechte  vä  yrme  leue  etc. 
Schluß:  De  veirde  dogit  was  dat  ich  eyne  eheliche  mefche  alfo  leyf 
Jiadde  alfe  mich  feluer. 

34.  Bl.  78':  De  va  rechte  h'zen  an  vnfes  hWen  martilie  gedelnt 
....  eine  tepperüge  aller  befchedeheit, 

35.  Bl.  78'" — 79':  Jd  fprach  ein  lefemeißer  vä  feys  dlge  de 
gar  gut  fint.  Dat  irß  is  fo  ive  gedeJcit  an  fine  vfumede  zijt  etc. 
Schluß :  alf  fce  paulus  de  in  den  dritte  hemel  geziwJcit  ivart. 

Nr.  790^  (Additamenta  S.  14):  21  Bl.  Pap.  in  kl.  4^.  15. 
Jahrh.  Von  der  gleichen  Hand  und  in  derselben  Ausstattung  wie 
Nr.  642*,  nur  sind  die  roten  Überschriften  vor  jedem  Absätze  ge- 
setzt.    Vgl.  auch  Nr.  816*. 

Die  evangelischen  Lectionen  für  die  einzelnen  Tage  der 
Fastenzeit.  Anf.  Bl.  1':  (rot)  Hyr  beghynnet  de  ewägelia  de  ficJc 
gebort  to  lezene  yn  den  Ampte  der  hillighen  miffe  vä  des  eyrße  gu- 
denfdages  an  yn  der  vaßen  ivente  to  paffchen  vn  ynt  eyrße  dat  euä- 
geliü  des  eyrße  gudenfdag\^  in  der  vaßen  2C(.  Maiheus.  WÄn  gy 
vaßet  fo  en  tverdet  nicht  bedrouet  alfo  de  ypochriten  etc.  Schluß  Bl. 
21' :  (rot)  Des  ßillen  vrygdages  leß  me  de  paffie  fancti  Jokis  euägeliße. 
—   Vppe  paßclie  auU  dat  euägeliü,     Mathcus.     Unde  des  fabbatcs  des 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:   Gießen.  137 

auendes  fpaäe  etc.  bis :  Su  ich  hebbet  iiv  vor  gefeget  ic\^  Beo  gros.    Bl. 
21^  leer. 

Nr.  816*  (Additamenta  S.  14):  12  Bl.  Pap.  in  kl.  4^  15.  Jahrh. 
Von  derselben  Hand  und  in  der  gleichen  Ausstattung  wie  Nr.  642* 
und  790^;  rote  Überschriften  nur  Bl.  1^  1\  6^  Da  auch  die 
Wasserzeichen  dieser  3  Handschriften  identisch  sind,  gehören  die 
Nrr.  642*.  790^  und  816*  ihrer  Entstehung  nach  ganz  eng  zusammen, 
es  liegt  aber  kein  äußerer  Beweis  vor,  daß  sie  jemals  einem  und 
demselben  Bande  angehört  hätten. 

1.  Bl.  l"" — 8^:  Die  Kunst  zu  sterben,  aus  Buch  II  von 
Susos  Horologium  eterne  sapientie.  Anf. :  (rot)  Hijr  begynnet  hunne 
fteruen  Welcher  de  beße  kunß  ys  vnde  ys  eyn  Capittel  genomen  vte 
deme  liorologio  der  eivygJien  tvyfheyt.  De  difcipel  fprach  WAnte  alle 
menfchen  van  naturen  begheren  to  ivettene  Vnde  yn  dy  ouerße  vnde 
ewige  tvyfheit  de  e^  vorße  biß  vnde  eyn  malcer  der  nature  alle  f chatte 
der  wyfheit  vnde  der  hunße  verborgen  fyn  etc.  Schluß:  alfo  dat  en 
duncTcet  dat  en  wal  gefcheyn  ivere  mocJite  fe  ßeriie  als  vnredeliJce  beyße 
Am.  Der  Text  gehört  nicht  zu  der  Fassung  dieses  Capitels  in 
Susos  ;j Exemplar" ,  wie  sie  ßihlmeyers  Ausgabe  der  Deutschen 
Schriften  Heinrich  Seuses  (Stuttg.  1907)  S.  278  ff.  (vgl.  S.  278 
Note  zu  Z.  20)  bietet;  sondern  stimmt  näher  mit  der  lat.  Fassung 
des  Horologiums  überein,  vgl.  z.  B.  die  alte  Ausgabe  Cöln,  Joh. 
V.  Landen  1501,  in  12»  (Stadtbibl.  Hamburg,  PB  IV  199*  in  8«) 
Bl.  W&. 

2.  Bl.  9^ — 12^:  4  Abendmahlsgebete.  Anf.:  (rot)  Van  den 
hilligen  facramente  vnde  du  machß  dat  lefen  vor  gebede  tvan  du  tvuJt 
dat  hillige  facramente  entfaen.  0  Eyngeboren  ihü  xpe  des  leuendige 
godes  föne  .  we  mach  iverdeViken  louen  de  manichuoldicheit  dyner  guet- 
heyt  etc.  Schluß:  leuet  vnde  regneret  eyn  god  ewelihen  Amen  zc{^ 
2  cetera. 

Nr.  863  (Adrian  S.  256.  —  B.  S.  Ms.  130.  4):  244  Bl.  Pap. 
in  4°,  1464 — 1465  von  Gerhard  Nassauwe  in  Lemgo  geschrieben. 
Einfache  Bubricierung  mit  kunstlosen  roten  Anfangsbuchstaben 
bis  Bl.  89',  weiterhin  fast  nur  noch  auf  den  ersten  Blättern  jeder 
Lage  und  auf  Bl.  229"^— 240^  Bl.  244  durch  Wurmstiche  beschädigt, 
aber  restauriert.  In  altem  braunem,  einfach  gepreßtem  Lederband, 
Bücken  neu  beledert,  Messingschließen  verloren.  Auf  der  Bückseite 
des  Vorderdeckels  Pergamentbruchstücke  eingeklebt  mit  lat.  litur- 
gischen Stücken  (z.  T.  mit  Neumen)  des  13.  Jahrhs. ,  und  einer 
deutschen  Urkunde   des  Otte  ottonis  von  ivic^inhiifen  Eyn  prißir  AI- 


138  C-  Borchling, 

tariße  fante  Jcatherine  Capein  zu  frideh'g  (13.  Jahrb.).  —  Altere 
Signaturen  F.  66  und  Liber  Bihliothecae  Academicae  publicae  Senken- 
bergianae  F,  7. 

1.  Bl.  1' — 228'^:  Expositiones  in  Evangelia,  lai,  geschrieben 
als  Textus  und  Glossa,  der  Text  der  Evangelienlectionen  mit 
größerer  Schrift.  Vom  1.  Adventssonntag  bis  zum  23.  Sonntage 
nach  Trinit.  (Evang.  vom  Zinsgroschen).  Schluß  Bl.  228^:  Et  eo 
relicto  abierüt  fp  f)fuß  nö  audetes  eü  amplius  quidquä  infrogare,  Siip 
quib^  collecty^  deo  ßt  laus  nro  füP  catori  qui  vn<)  eß  in  e/fencia  i  fnitas 
in  pfonis.  fy  2a  an  7iatiuitat{  male  (3.  Sept.)  coUecta  p  ine  vilifßmü 
ghardü  na/fautve  Sub  äno  Ixv.  — .  Bl.  228'""'^  ist  später  der  Evan- 
gelientext von  dem  blutflüssigen  Weibe  (24.  Sonntag  n.  Tr.)  nach- 
getragen, Bl.  228^  außerdem  lat.  Verse  über  den  Zahlenwert  der 
Buchstaben. 

2.  Bl.  229'-— 244^:  Nd.  Übersetzung  des  Boethius,  De  con- 
solatione  philosophie.  Buch  I — IV,  mit  erläuterndem  Com- 
mentar.  Anf. :  KOnyng  dauid  de  fprehet  in  deme  jaltere  alfus  Here 
dyne  troßinghe  liebbet  gefrowet  myne  feie.  Buffe  ivort  machmen  to 
voglien  deme  wifen  dogentrike  mäne  boecio,  de  dith  jegeiverdige  boeck 
makede  in  groter  bedroffni/Je,  vn  wart  getroß  van  der  tvifheit.  Nu 
merke  dat  de  troeß  yfi  twiuolt  etc.  Z.  29:  De  dith  boeck  makede  de 
hetet  boecius,  vn  icas  eyn  edele  romer  eynß  fenaten  föne  vn  waß  ein 
wiß  meiß'  an  grekfcher  tungen  vn  latynfclier^  alfo  dat  he  vele  boeke 
makede  vä  der  gotheit  van  der  Redeliken  kunß  vn  vä  naturliker  ivif- 
lieit  etc.  Die  Vorrede  schließt  Bl.  229"^:  dat  ßck  ein  wijß  man  tor- 
nede  van  eyner  cleynen  fake.  Es  folgen  dann  die  einzelnen  Ab- 
schnitte des  Werks  mit  lat.  Stich v^örtern  eingeleitet  und  jedesmal 
von  einer  Expoßtio  (bedudinge)  gefolgt.  Vgl.:  Carmina  qui  quondä 
ßudio.  Jndeme  anbeghinne  fynes  boekes  fpreket  de  meißer  boecius 
aldus  Wanner  daghes  by  mynen  geluckigen  tijden  vn  jn  m\jner  joget^ 
do  makede  ick  koßlike  boeke  vn  gedickte  etc.  Bis  zur  Mitte  von  Bl. 
233^  hat  eine  gleichzeitige  Hand  mit  schwärzerer  Tinte  ziemlich 
rücksichtslos  hd.  Sprachformen  hineincorrigiert.  Der  Text  des 
Werkes  läuft  bis  Bl.  243^  glatt  fort,  Bl.  243^  bricht  in  der  Ex- 
positio  zum  metrü  feptimum  libri  primi  (also  dem  Schlußabschnitte 
des  1.  Buchs,  vgl.  Peipers  Ausgabe,  Lipsiae  1871,  S.  22)  ab  mit 
den  Worten:  Ouck  fo  heuet  de  feie  veer  bekümernilfe  vn  begeringe  an 
ßck  de  des  menfchc  dancken  hindert  dat  he  nicht  mach  gebruken  vulU 
konie  redelicheit  vn  vorßentniffe  dat  iß  vrode  droff  \\  Alles  Übrige  ist 
verloren  gegangen  bis  auf  Bl.  244,  das  Schlußblatt  des  ganzes 
Werkes,  und  einen  schmalen  Streifen  von  6  Zeilen,  der  jetzt  auf 
Bl.  244'  aufgeklebt  ist.     Dieser  Streifen   enthält  den  Anfang   der 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:   Gießen.  139 

^Tfa  quarta  li  fecü:  {T)Vm  ego  vera  (=  Peiper  S.  31)  und  die  um- 
gebenden Zeilen;  Bl.  244'-^  das  Ende  des  4.  Buchs:  {B)Jt  iß  de 
heßiitmge  des  Verden  boeclcs  hoecij  dar  de  wijfheit  aldus  fpreJcet  Bat 
gelucTie  ivercJcet  veerleye  wijs  ed  lonet  ed  richtet  ed  ouet  vn  pyniget  etc. 
(vgl.  Peiper  S.  117  Z.  5  f.)  bis  Bl.  244^:  wente  alle  dingk  vn  wercke 
de  wy  don  hijr  vp  ertrick  de  do  wy  vor  godes  jegemvordigen  ougen  de 
Mjr  alle  dingk  richtet  vn  vnderfcheidet  vn  fuet  IC\^.  —  Hijr  endet  ßck 
dat  verde  boeck  hoecij  van  troßinge  der  philofophien  effte  wijfheit  Men 
dat  viffte  vn  dat  leße  boeck  iß  nicht  in  dudefch  gefat  wente  ed  iß  van 
de*  wetenheit  godes  vn  dar  äff  vele  to  fprekende  mochte  groten  twinel 
maken  in  den  dümen  luden.  —  Script{  a  naffauive  gliardo  ano  Ixiiij 
in  lemego  Jn  ieiuTö  an  Judica  ij^  fy  (=  13.  März).  —  Der  Text 
dieser  Hs.  stimmt  nicht  mit  den  späteren  Drucken  des  deutschen 
Boethius  überein. 

Nr.  962  (Adr.  S.  287.  —  B.  S.  Ms.  103  foL):  276  Bl.  Pap.  in 
Fol.,  16.  Jahrh.  Ohne  Rubricierung,  Kanzleihand.  In  altem  Leder- 
bande mit  Holzdeckeln,  die  beiden  Schließen  abgerissen.  Auf  der 
Innenseite  des  Vorderdeckels  die  Jahreszahl  1581^  die  darunter 
stehende  Besitzemotiz  ist  unlesbar  gemacht.  Homeyer  Eechtsbb. 
Nr.  221.    Weiland,  Neues  Archiv  VI  (1879)  S.  59  ff . 

1.  Bl.  1—5  leer.  Bl.  6"^  Titel:  Bichtßich  Jn  Dem  Landtrechte 
Vnde  Lenhenrechte  So  Kaifer  Frederick  von  Stouffe  genandt  Etwan 
tho  Meiolan  in  dem  Palatze  Na  Gades  gebort.  1178.  Gefettet  vnnd 
gegeuenn  Hefftt.  Es  folgen  Bl.  7"^  (bez.  als  Aj) — Tö""  der  Richt- 
steig Landrechts  (Bl.  75^ — 77"^  der  Judeneid  angehängt ;  Bl.  77^ 
—78^  leer),  und  Bl.  79^^  (bez.  ^)-133^  der  Eicht  steig  Lehn- 
rechts, beide  aus  dem  nd.  Drucke  Augsburg  1516  abgeschrieben. 
Bl.  133^  leer.  Vgl.  Homeyer  Richtst.  S.  9  Nr.  28,  Sachsensp.  II 
1  S.  373  Nr.  9  n.  S.  378  f.  Den  Richtsteig  Lehnrechts  hatte 
Senckenberg  nach  dieser  Hs.  abgedruckt,  vgl.  sein  Corp.  Jur.  Ger- 
man.  I.  1  praef.  §  110. 

2.  Bl.  134"^— 139':  Kleinere  chronikalische  Stücke  zur  Ge- 
schichte Heinrichs  des  Löwen. 

a)  Bl.  134^^—135^:  Über  die  Gründung  von  Lübeck.  Anf . : 
Anno  Frederici  der  3.  do  men  fchreff  na  gades  gebordt  1157  Do  her- 
tich  hinrick  de  Laive  fach  dat  ßck  de  Stadt  Lübeck  fehr  beterde  etc. 
Schluß:  vnd  na  der  tidt  wordt  de  Stadt  Bike, 

b)  Bl.  136' — 137':  Von  vorßoringe  Bardewigk.  Jn  dem  vpge- 
melten  Jare  1190  do  vorfammelde  de  here  van  Brimfchivig  .  .  .  ein  her 
von  Stade  etc.  Schluß :  dat  Luneborger  foldt  mochte  deßo  bettern  vort- 
gang  hebben  thor  See  wardt. 


140  C-  Borchling, 

c)  Bl.  137^:  Hd.  Verse  auf  Heinrich  den  Löwen,  20  Z.,  wolil 
zu  einem  Holzschnitt.  Anf. :  Hertzog  Heinrich  der  Lauve.  Sighaff- 
tichj  glückfelich  großer  mach  etc.  Schluß :  Lühech  Hannouer  hefeßiget 
hob.    Bl.  138^  leer. 

d)  Bl.  138^—139':  Großes  bunt  ausgemaltes  Bild :  in  der  Mitte 
das  gekrönte  weiße  Sachsenroß,  umgeben  von  den  Wappen  nebst 
"Wappentieren  der  benachbarten  Länder  und  Städte.  Aus  den  bei- 
gefügten Spruchversen  geht  hervor,  daß  es  ein  satirisches  Bild  auf 
die  Teilung  der  Länder  Heinrichs  des  Löwen  sein  soll.  Bl.  139^ 
leer. 

3.  Bl.  140' — 243"":  Lünenburger  Cronica,  es  ist  die  jüngere 
Fassung  der  s.  g.  Bromes-Chronik,  mit  den  üblichen  Anhängen. 
Zu  den  Bericht  I,  S.  138  u.  II,  S.  67  aufgezählten  Hss.  dieser 
Chronik  kommen  die  beiden  Bericht  III,  S.  194  u.  114  angeführten 
Wolfenbüttler  Hss.  Bl.  140'  nur  der  Titel,  Bl.  141'-  Anf. :  Keyfer 
Frederich  de  Ander  mahede  Erß  de  herfchop  Luneborch  tho  einem 
hertochdome  etc.  Die  Chronik  geht  von  785 — 1421  und  enthält  das 
Lied  Keppensens  zu  1371,  Schluß  Bl.  208'':  vnnd  woßedenn  de  lande 
ahn  beiden  ßdenn.  Es  folgen  dieselben  Anhänge  wie  in  der  Be- 
richt II,  S.  68  beschriebenen  Kopenhagener  Hs.  in  der  gleichen 
Reihenfolge.     Bl.  243^—249^  leer. 

4.  Bl.  250'-— 269':  JDOCTORIS  AMbroßj  Magirj  Prognoßicon 
für  1551—1580,  hd.  Bl.  269' -270^^:  Frophetia  de  Anno  1554  Ahn 
die  Kög.  Maitt.  Bl.  270'~^ :  Die  Rechte  bedeuttung  vnd  aufleggung 
Jn  die  Große  prognoßication  de  Annis  60.    Bl.  271 — 276  leer. 

Nr.  1055  (Adr.  S.  325.  —  B.  S.  Ms.  92  in  kl.  Fol.):  43  Bl. 
Perg.  in  kl.  Folio,  14.— 15.  Jahrh.  Bl.  l'-25^  sind  im  J.  1598 
als  S.  1—50  paginiert,  Bl.  26^—43^  als  1—35.  Zweispaltig,  mit 
vollst.  Tintenlinienschema.  Bl.  1"*  eine  14^2  Z.  lange  rote  Über- 
schrift mit  7  Z.  hoher  roter  Initiale,  sonst  keine  Spur  von  Rubri- 
cierung.  In  neuerem  Halblederland,  auf  dem  Rücken:  STATUTA 
MINDENSIA. 

Nd.  Stadtbuch  von  Minden,  mit  mannigfachen  Eintra- 
gungen stadtrechtlichen  Inhalts.  Der  Band  ist  im  Jahre  1318 
angelegt,  die  Haupthände  gehören  dem  14.  Jahrh.  an,  die  Nach- 
träge gehen  bis  1598. 

1.  S.  1* — 10*:  Verzeichnis  der  vor  dem  Rate  der  Stadt  Minden 
aufgelassenen  Käufe  und  Verkäufe  1318—1362.  Anf.:  (rot)  JN 
dit  boch  fcalmen  fcriuB  alle  de  er  gvd  lathet  vor  dem  rade  vnde  eth 
ant  phat,  vppe  dat  de  dinch  nich  vor  gethen  tverden  fo  ef  def  noth 
dat  me  eth  be^criue  /  Van  godef  bort  dufet .  vnde  dre  hüdert .  vnde  ach- 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Gießen.  141 

teyn  yar  tvere  indeme  rade  etc.  S.  7^  sind  sub  a.  1327  drei  §§  recht- 
lichen Inhalts  eingelegt:  Äldus  fint  de  Tcoplüde  vil  de  crem'e  vn  de 
geße  to  7nyden  vnderfceyden;  ebenso  S.  10*~^  zwei  §§  (=  Frensdorff, 
Dortmunder  Statuten  und  Urtheile  IV  59—60). 

2.  S.  11»— 13^:  Minder  Bischofsrecht.  Anf.:  Wanne  tho 
Minden  en  nyglie  hy/fcop  Mmpt  etc.  S.  13^  zwei  einzelne  §§  des  14. 
und  endenden  15.  Jahrhs. 

3.  S.  14*-^:  3  R e chts mit t eilungen  von  Dortmund  an 
Minden,  15.  Jahrb.,  nd.  (=  Frensdorff  a.  a.  0.  IV  89.  91—93.  97). 
S.  15  leer. 

4.  S.  16*:  Verzeichnis  der  1320— 1344  aufgenommenen  Bürger. 
S.  !&":  Einzelner  §  des  14.  Jahrhs.,  und  bist.  Notiz  (lat.)  de  1325. 

5.  S.  17* — 21*:  Dortmunder  E,echtsmitteilung  an 
Minden  de  1360.  Anf.:  DU  Sint  de  recht  de  de  van  Bortmimde 
hehhet  ghefcreuen  Jn  deme  Jare  Dufent  Jar  drütteyhündert  Jar  Jn 
deme  Seßigeße  Jare  van  pahnen  an  na  godes  hord.  De  de  Eraftighen 
hefchedene  lüde  Jcerßen  Sijmer  etc.  tho  Samende  hehbet  ghefcrhien 
lathen  an  dit  hock,  —  En  recht  is.  Storiie  we  in  vnfer  Stad  /  vn  lethe 
achter  en  Und  van  ener  Süßer  etc.  Die  erste  Hand  hat  25  Absätze 
geschrieben;  S.  21* — 26*  Nachträge  von  verschiedenen  Händen  des 
14.  und  15.  Jahrhs.  S.  25*.  25^.  26*  haben  diese  Nachträge  die 
Columnenüberschrift  Dorpniüde.  S.  26^ — 27:  Rechtsmitteilung  von 
Dortmund  an  Minden  von  1466  in  ihrer  vollen  urkundlichen  Form. 
S.  27 — 31  (einspaltig):  Jüngere  Ratsbeschlüsse  von  1535 — 1555. 
S.  32 — 50  leer.  —  Von  den  zahlreichen  Dortmunder  Rechtssätzen 
dieses  Teils  der  Hs.  kehren  höchstens  4 — 5  bei  Frensdorff  wieder. 

6.  S.  51  (unbez.) :  Seciinda  pars  statutorum  Mindensium  sequitiir. 
Habet  paginas  35.  M,  J.  Anerhergh  sst.  Äö  1598.  Von  derselben 
Hand  S.  2*:  Formula  Juramenti  Senatorum,  hd.,  sonst  sind  S.  1* — 13* 
leer.  —  Im  Folgenden  gehört  zu  den  älteren  Beständen  des  14. 
Jahrhs.:  a)  S.  15*=^— 16*^-  Gewohnheitsrechtliche  Stücke  des  14. 
Jahrhs.,  nd.  b)  S.  23**:  Ein  §  über  aericht.  c)  S.  24**- 26*^: 
Absätze  über  herewede,  gerade  etc.  1336  ff.,  Nachträge  dazu  S.  23**~^ 
d)  S.  27**:  Auseinandersetzung  zwischen  Bischof  Grert  und  der 
Stadt  1363.  e)  S.  29**:  inninghe  der  höhere,  f)  S.  31**:  Sathe, 
betr.  den  Eid  der  Ratsherrn  und  Gastrecht,  g)  S.  32*:  Ratsbe- 
schlüsse von  1385  f.     h)  S.  34**-^:  Einzelne  Rechtssätze. 

7.  Von  den  Nachträgen  hebe  ich  nur  folgende  Eintragungen 
des  15.  Jahrhs.  hervor:  a)  S.  20* — 21*  (einsp.):  Privileg  der  Wand- 
schneider, nd.  b)  S.  23*^:  Absage  des  Rats  an  Corde  GhetieJcoten, 
vgl.  S.  33**^:  Bericht  über  die  Verhandlungen  mit  demselben, 
c)   S.  27*^:    3  Rechtsbelehrungen,    wohl  von  Dortmund   (die  erste 


142  ^-  Borchling, 

bei  Frensdorff  IV  70).  d)  S.  29*^—30*»:  ßatsbescliluß  für  Jcopman 
Ampte  Meynheyt  vnd  vorßede  zu  Minden  von  1451,  erneuert  1453. 
e)  Einzelne  Ratsbeschlüsse  ferner  S.  14*».  12*.  28*».  32*. 


Schloss  Haag  bei  Geldern,   Gräfl.  Hoensbroechsches  Archiv. 

Durch  die  Freundlichkeit  des  Herrn  Gymnasialdirectors  Dr. 
Joseph  Pohl,  damals  zu  Kempen,  jetzt  zu  Bonn,  bin  ich  in  den 
Stand  gesetzt,  über  die  einzige  nd.  Handschrift  dieser  Sammlung 
hier  zu  berichten.  Die  Mundart  der  Hs.  ist  allerdings  ausge- 
sprochen ndl. 

Cod.  pap.  in  8^  (21x14  cm),  etwa  2.  Hälfte  15.  Jahrhs., 
vorn  defect. 

1.  Bl.  1 — 116:  Der  Seelentrost.  Anfang  verloren.  Als 
Probe  der  Anfang  des  4.  Gebots:  Hier  hegint  dat  vierde  gebot  ons 
hin  Um  xpi,  VAder  Heue  Je  hidde  v  öme  onfe  lieiie  he  got  leer  my 
tvellic  is  dat  vierde  gebot.  ^  Kint  lieue  dat  wil  ic  gherne  len  dy  op 
dattu  gode  biddes  voer  my.  Dat  vierde  gebot  fpricet  Menfche  du  falt 
eren  vader  en  moeder  Dit  falßu  ten  ierße  mael  aldus  verßaen  Du  falt 
hon  gehör fam  tvefe  en  diene  hon  met  vlijt  etc.  Schluß:  Bat  ivij  daer 
alle  nioete  corne  de  göne  vns  der  vad'  en  der  foen  en  der  heylighe  geyß 
Amen.  Aldus  endet  der  seien  troeß  Got  maeck  ons  alle  van  füden 
los  Amen.  Eine  gute  Zusammenstellung  nd.  und  hd.  Hss.  des  Seelen- 
trostes hat  A.  Eeifferscheid,  Nd.  Jahrb.  11  (1885)  S.  101  N.  5 
gegeben.  An  nd.  Hss.  kenne  ich  noch  die  Bericht  II,  S.  24  be- 
schriebene Kopenhagener  Hs.,  ferner  Soest,  Stadtbibliothek  Nr.  27, 
Wolfenbüttel-Helmst.  134  (v.  Heinemann  I,  S.  133  Nr.  156)  u.  389 
(v.  Heinemann  I,  S.  311  f.  Nr.  424)  und  das  Bruchstück  Wolfenb.- 
Novi  404.  10,  Stück  18  (Bericht  III,  S.  144).  Von  nid.  Hss.  des 
Werkes  kenne  ich  außer  der  von  Reifferscheid  a.  a.  0.  beschriebenen 
V.  Arnswaldtschen  Hs.  in  Berlin  noch  Deventer,  Stadtbibl.  Nr.  58 
(Kat.  S.  28).  Dazu  endlich  die  zahlreichen  Drucke  des  Werks, 
vgl.  Bahlmann,  Deutschlands  kathol.  Katechismen  (Münster  1894), 
S.  13—14. 

2.  Bl.  117—148:  Abhandlung  über  die  Beichte.  Anf.: 
ANnücia  pplö  meo  fcelera  eorj  yfa"  58^  ca^,  Onfe  lle  feghet  in  ^ppheet 
yfaie  datme  fynS  luden  hoS  fonden  fall  cont  mdken  etc.  Schluß :  Dat 
tvy  na  dit  cort  leuB  moete  van  den  hoeghe  canccllier  ihü  xpo  orloff 
hebben  te  lefen  mit  den  zalighen  in  den  boecJc  des  ewichs  leuens  nv 
en  ewelic  Amen.  Explicit  Über  cöfeffionis  vtilis  valde.  Bl.  149 — 
151  leer. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:   Gießen.    Haag.    Luxemburg.        143 

3.  Bl.  152—186:  Dietrichs  von  Apolda  Leben  der  hl. 
Elisabeth.  Anf. :  Van  Sent  Elyfahetten  Leuen.  Boe  ich  heglian 
te  onderfoeTien  van  den  Leite  ende  vanden  zeden  van  der  doet  en  vanden 
miraciden  fente  Elifaheth  etc.  Die  letzten  25  Bll.  der  Hss.  sind 
stark  durch  Mäusefraß  beschädigt.     Vgl.  Bericht  II,  S.  122  f. 


Luxemburg,  Stadtbibliothek. 

Die  Handschriften  sind  beschrieben  in  N.  van  Werveke's  „Cata- 
logue  descriptif  des  Manuscrits  de  la  Bibliotheque  de  Luxembourg" 
(L.  1894).  Ich  habe  hier  lediglich  auf  einzelne  Nummern  dieses 
Katalogs  hinzuweisen. 

Nr.  4  (alte  Nummer  127)  enth.  Bl.  38—40  Notizen  über  eine 
Bruderschaft  des  16.  Jahs.  aus  Menningen;  die  Aufzeichnungen 
haben  nur  archivalischen  Wert. 

Nr.  40  (92),  aus  Echternach,  hat  Bl.  232  die  4  Yerszeilen 
Walthers  Lachm.  87,  1 — 4  in  md.  Mundart,  mit  roter  Tinte  ge- 
schrieben. Die  ndrh.  Medicina  ind  lachte  .  .  weder  die  fuchte  der 
peflüencien  ist  nur  9  Zeilen  lang. 

Nr.  99  (46):  Das  „petit  glossaire  latin - allemand*  Bl.  152^^ 
ist  nid. 

Nr.  121  (50):  Miscellancodex,  geschrieben  von  dem  Münster- 
eifeler  Canonicus  Thilmann  Pluynsch  1448,  enthält  an  12.  Stelle 
Bl.  175'' — 178^^  eine  kleine  ndrh.  Münstereifler  Chronik  von 
1270 — 1451.  Sie  ist  abgedruckt  von  Floß  in  den  Annalen  d.  hist. 
Vereins  f.  d.  Niederrhein  Bd.  15  (1864)  S.  188—205,  und  wird  an- 
geführt von  Ilgen,  Westd.  Zs.  Ergänzungsb.  II  (1885),  S.  115  und 
von  Giemen,  Kunstdenkmäler  der  Rheinprov.  Bd.  IV  (1898)  S.  294. 

Nr.  132  (48),  aus  Echternach:  Bl.  188  ndrh.  Fassung  des 
Lügenliedes,  im  Katalog  abgedruckt. 

Fragmente  Nr.  3:  Ndrh.  Gredicht  von  der  Recht- 
fertigkeit vom  Ende  des  15.  Jahrhs.,  abgedruckt  im  Katalog 
S.  493—500.  Mit  V.  270  hört  das  Gedicht  von  der  Rechtfertig- 
keit auf;  V.  271—298  Nachträge,  noch  12  Tugenden  und  Laster 
zu  je  2  Zeilen. 


144  ^-  Borchling, 


Mainz,  Stadtbibliothek. 

Die  Hss.  der  Stadtbibliothek  sind  in  einem  hsl.  Kataloge  kurz 
beschrieben.  Der  Untergang  der  alten  Mainzer  Dombibliothek  im 
J.  1793  wird  Schuld  daran  sein,  daß  die  älteren  Bestände  der 
Hss.  der  Stadtbibliothek  wenig  beträchtlich  sind.  Am  meisten  hat 
zu  dem  heutigen  Besitze  die  Bibliothek  der  Carthäuser  zu  Mainz 
beigesteuert,  ihre  Hss.  bilden  die  2.  Abteilung  des  Katalogs  und 
sind  besonders  gezählt.  Die  fortlaufende  Zählung  des  Katalogs 
läßt  aber  noch  eine  größere  Anzahl  von  Hss.  unberücksichtigt,  die 
also  nur  nach  ihren  älteren  Signaturen  citiert  werden  können. 

Unter  den  Hss.  der  Carthäuserbibliothek  befinden  sich 
etwa  ein  Dutzend  lat. -deutscher  Glossare  des  15.  Jahrhun- 
derts. Sie  sind  sämtlich  von  L.  Diefenbach  in  seinem  Griossarium 
Latino-Grermanicum  mediae  et  infimae  aetatis  (Francof.  ad  M.  1857) 
benutzt  und  in  der  Einleitung  kurz  beschrieben  worden.  Der 
Mainzer  Katalog  wiederholt  für  diese  Nummern  einfach  Diefen- 
bachs  Beschreibungen.  Niederdeutsch  sind  davon  Dief.  Nr.  8** 
(=  Carth.  261,2);  Nr.  11  (=  Carth.  248;  der  Dialekt  erscheint 
mir  als  westfälisch,  nicht  nid.);  Nr.  13  (=  Carth.  280);  Nr.  14 
(=  Carth.  280  Stück  4;  halb  nd.);  Nr.  19  (=  Carth.  32;  hd.,  aber 
aus  dem  Nd.  übertragen);  Nr.  22  (=  Carth.  318,  1.  Stück);  Nr.  22^ 
(=  Carth.  318,  2.  Stück);  Nr.  23  (=  Carth.  130).  Dief.  Nr.  21 
(=  Carth.  329)  hat  nichts  Nd.  in  sich. 

Codex  CCCCXVIII  (=  Incert.  8^  2):  210  Bl.  Pap.  in  8^ 
1.  Hälfte  16.  Jahrhs.  Rubriciert.  In  braunem  Lederbande  mit 
Holzdeckeln,  die  beiden  Schließen  verloren. 

Ndrh.  Erbauungsbuch. 

1.  Bl.  1' — 28^:  DU  is  de  afffcheidöge  vns  leuen  heren 
van  fyre  leuen  moder.  DOe  vnfe  lieue  here  Jefus  xxxiü  iair 
alt  was  geynclc  hei  van  galilea  zo  ihrVm,  Schluß :  0  hemel  ind  erde 
Mit  mitlyden  mit  mir  Amen.  —  Bl.  29 — 30  leer.  Denselben  Anfang 
hat  die  Bericht  III,  S.  190  beschriebene  ndrh.  Passionserzählung 
als  fy  de  leyrre  hefchrijuent]  danach  sieht  es  so  aus,  als  ob  die 
Passion  des  folgenden  Stückes  mit  diesem  ersten  enger  zusammen- 
gehört. 

2.  Bl.  ^V:  Bit  is  de  paffte  vns  leuen  heren  we  men  die 
mit  andacht  fal  betrachten.  Up  den  grocnen  donner/fdach  als  vnfe 
lieue  here  Jefus  äff  dat  oifter  lamp  mit  fynen  yungeren  etc.  Vgl. 
zu  1). 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Mainz.    Nürnberg.  145 

3.  Bl.  156^:  Byt  is  der  bereit  vä  Cahcarien,  Es  wird 
die  unten  unter  Nürnberg  Nr.  60269,  Stück  13  näher  beschriebene 
Passionsandacht  sein. 

4.  Bl.  lOS"":  DU  fynt  die  xv  vreuden  die  vnfe  Heue  Tiere 
Jefiis  an  dem  criitz  liadde.    Vgl.  oben  S.  14  u.  123. 

5.  Bl.  203'":  Eyne  oetmoedige  heJcenteniffe  vur  gode  vä 
der  verlor ere  zijt,  Schluß:  alre  meiß  in  der  oren  myns  doiU, 
Amen.    Vgl.  oben  S.  35. 

Codex  DXY(=  Jur.  82):  Pap.  4^  15.  Jahrb.,  defect.  „Me- 
dicinische  Tractate  etc.  in  plattdeutschem  Dialekte".  Die 
Hs.  ist  aber  nid.,  nur  der  letzte  Teil  mehr  nfr.  {inde^  ouch), 

Nr.  VI  68:  Pap.  in  4P,  Anf.  16.  Jhs.  Aus  einem  Augustiner- 
Nonnenkloster.     Stück  1  zweispaltig,  rubriciert. 

Das  Ndrh.  Lectionar  auf  die  Fest-  und  Heiligentage  des 
Kirchenjahrs  (Bl.  2^^ — 128^*)  hat  bereits  vff  und  vnd,  ist  also  mosel- 
fränkisch. Der  zweite  Teil  des  Bandes,  Bl.  130  ff.,  der  zum  größten 
Teil  aus  Ordensregeln  für  Augustinerinnen  besteht,  ist  ganz  hd. 
Bl.  134^^  wird  auf  ein  wichtiges  Greneralcapitel  des  Augustiner- 
ordens vom  10.  Juni  1443  hingewiesen.  Da  iß  gehoden  tvorden  vnfen 
fiveßern  Wie  das  ße  ßrencJdichen  halten  folte  Die  regel  die  da  anhebet 
alfo.     Jr  folt  [yrl  got  liep  han  vn  dar  nach  iiivern  neheßen  2C{. 

Auch  die  Reste  einer  lat. -deutschen  Grrammatik  des 
15.  Jahrhs.  (Fragmente  der  StadtbibL,  eine  Lage  von  12  Bl. 
Pap.  in  4^)  sind  rheinfränkisch,  nicht  ndrh.  Vgl.  Bl.  l'^ — 6^  aus 
den  Verba  composita ,  Anf. :  Cita^e  ex^  l  ivecTcen ,  jn^  l  anheirten, 
re^  l.  tvedlieifchen,  sb^  i.  fufcita'e  l  offivecken  etc.  Bl.  6^ — 8^^^  (zwei- 
spaltig) die  Verba  deponentialia,  Bl.  8^  leer.  Bl.  9^—12^:  {Q)Eam' 
matica  eß  fciä  ideo  finalif  adinveta  ut  ßiam^  gv  ß  expme^  ment[  cöceptü 
etc.,  ganz  lat. 

Von  alten  nd.  Drucken  habe  ich  in  der  Stadtbibliothek  nur 
die  1492  in  Mainz  gedruckte  Cronecken  der  Sassen  (Hain 
4990,  Scheller  454)  =  Nr.  13172  (269  BL,  15  BU.  fehlen),  und 
Band  1  der  Halberstädter  nd.  Bibel  von  1522  (=  Inc.  Nr. 
2381)  vorgefunden. 


Nürnberg,  Germanisches  Nationalmuseum. 

Über  die  Handschriftenbestände  existiert  nur  ein  ziemlich  sum- 
marischer alphabetischer  Zettelkatalog.    Ich  folge  in  meinen  Be- 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Philolog.-histor.  Klasse.    1913,    Beiheft.      10 


246  ^'  Borchling, 

Schreibungen  den  Katalognunimern  der  Hss.   und  füge   das  Stich- 
wort des  alphabetischen  Katalogs  jedesmal  hinzu. 

Nr.  4:984a.  8^  Psalterium:  291  Bl.  Perg.  Lat.  Psalter 
des  13.  Jahrhs.  mit  nds.  Randbemerkungen  zu  Anfang  jedes  Psalms 
von  einer  Hand  des  14.  Jahrhs.  Sie  beziehen  sich  auf  die  An- 
wendung der  Psalmen  bei  verschiedenen  Grelegenheiten,  wo  sie  ge- 
lesen werden  sollen.  Die  Zusätze  sind  mit  roter  Tinte  stets  auf 
dem  unteren  oder  unten  auf  dem  seitlichen  Hand  eingetragen. 

Nr.  5848.  kl.  8°.  Secretbüchlein:  8  Bl.  Pap.  in  kl.  8^ 
15.  Jahrb.,  in  mod.  Pappb. 

Allerlei  Heilmittel  und  Recepte,  sowie  von  den  Kräften 
der  Pflanzen.  Anf.  Bl.  l"":  JSv  des  midwekens  lat  lefen  ene  miffen 
van  den  twelff  ApoßolB  myt  xij  lecJite  vnde  myt  tweleif  almi/fe  vn 
tweleff  iverue  de  falme  Ad  dum  cü  fbidarer  clamaui  etc.,  Belehrungen, 
an  welchen  Tagen  man  bestimmte  Messen  lesen  und  Psalmen  oder 
Gebete  singen  muß,  von  Mittwoch  bis  Sonnabend ;  die  erste  Hälfte 
fehlt  also.  Bl.  1^ :  Nv  ÄUq  ho  nöbilia  de  arhijs  (!)  fructuoßjs.  Miif- 
catü  e  liuidü  i  calidü,  Et  h^  häc  vtiitB  etc.,  lat.  Bl.  4^^  lat.  Recepte. 
Bl.  7^  unten — 8^:  Nd.  und  lat.  Recepte,  meist  von  einer  zweiten 
gleichzeitigen  Hand  nacbgetragen ;  vgl.  z.  B.  Bl.  7^:  Jt\^  Blade  vä 
dem  ivalbome  fchal  me  vp  neme  in  dem  Auede  funte  Johes  in  dem 
Samer  etc.  Schluß:  Et  debes  diuide'  %  por.  Das  Lat.  ist  mit  nd. 
Pflanzennamen  durchsetzt. 

Nr.  7204.  12^  Jesus:  1  Bl.  Perg.,  zweispaltig,  trotz  dem 
kleinen  Formate,  15.  Jabrh.  Ruhr.,  rote  Anfangsb.  In  mod. 
braunem  Lederband. 

Bruchstück  aus  einem  ndrh.  Leben  Jesu;  es  scheint  eine 
Art  Capitelverzeichnis  zu  einem  solchen  Werke  zu  sein  und  läßt 
drei  Teile  erkennen  (Leben,  Passion  und  Auferstehung),  innerhalb 
deren  die  chronologische  Ordnung  nicht  innegehalten  wird.  Anf. 
Bl.  1":  Jh's  ivart  gebore  \  JJis  ojfenbair\de  fich  de  hirtge  Jnd  ih's\ 
wart  befnede  \  Jh's  warp  vis  \  in  de  tepel  de  Icouffer  ind  vkoufferß  etc. 
Schluß  Bl.  V^:  JJis  offenbairde  ßcJi  \  fynB  jäge'n  mit  beflo/fenre  durS. 
Der  Rest  der  Spalte  ist  mit  lat.  Gebeten  an  Maria  angefüllt. 

Nr.  8826.  4«.  Legenden:  288  Bl.  Pap.,  zweispaltig,  15. 
Jahrb.  Bl.  13 — 288  von  späterer  Hand  als  S.  1—560  paginiert, 
eine  ältere  Foliierung  beg.  bei  Bl.  29''  (=  S.  33)  mit  Bl.  ij  und 
geht  bis  cclix  =  Bl.  287  (S.  557).  Durchschnittlich  30  Z.  in  der 
Spalte,  rote  Überschriften,  die  größeren  Initialen  abwechselnd  blau 


t 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Nürnberg.  147 

und  rot.  In  altem  gepreßtem  Lederbande  mit  Holzdeckel,  die 
beiden  Schließen  verloren.  —  26.  XI.  1885  von  Ackermann  in  München 
erkauft. 

Ndrh.  Heiligenlegenden. 

1.  Bl.  l*" — 8':  Kalendarium  der  Heiligen,  deren  Leben  in 
diesem  Werk  erzählt  wird;  es  wird  jedesmal  die  Blattzahl  ihrer 
Legende  angegeben,  mehrfach  aber  auch  auf  andere  Legendenbücher 
verwiesen,  so :  m  dem  graen  boiche,  in  dem  dlden  boiche,  in  dem  roden 
hoiche,  in  der  feien  troiß  (achtmal),  dat  ßeyt  hi  fei  iherony^  reigel. 
Van  fent  Eufraxien  jonffer  in  dem  leiten  vns  heren  (zweimal).  Mehrere 
Nachträge  von  nur  wenig  späterer  Hand,  ein  paar  Zusätze  einer 
Hand  des  17.  Jahrhs.  Sonst  ist  das  Kalendarium  von  der  Haupt- 
hand 1  geschrieben,  rubric. ,  mit  roten  Monatsüberschriften.  — 
Bl.  8^— 12^  leer.    Bl.  13^^  =  S.  1. 

2.  S.  1—32  (=  2  Lagen)  sind  von  Hand  2  beschrieben  und  bilden 
oiFenbar  einen  Nachtrag.  S.  1* — 10^:  Legende  der  hl.  Maria 
Magdalena,  nach  Isidor,  vgl.  Bericht  I,  S.  207.  Anf . :  Dit  is 
die  heJceirynge  fent  marien  magdalena  als  yfideriis  hefchryfft.  MAria 
was  gehören  van  eyme  edelen  ßam  ind  van  eyrlichen  geflecM  der  ßat 
van  jherufalem  etc.  Schluß:  Ich  in  fal  fy  tnyr  nümerme  vergeuen. 
Es  folgt  aus  dem  Leben^St.  Josephs,  dann  S.  19^  unten:  Bit 
is  van  der  elrwirdich*  fent  Jofephs  ind  van  fynre  preuelegen.  S.  29* 
Mitte:  van  der  infetzynghe  der  feße  des  heiige  fent  Jofephs  als  it 
maria  feine  geoffenbairt  hait.  Schluß  S.  30^:  ind  de  die  hißorie  neit 
in  haue  de  (S.  31^)  halden  de  hißorie  van  eyne  confeffor  de  geyn  hu- 
fchoff  in  is  ind  auch  alfo  die  deynß  der  heiiger  myffen  Deo  gracias, 
ßest  des  Blattes  leer. 

3.  S.  33  (bez.  ij)  —  Mb(ccliij'Y:  Das  eigentliche  Legendarium, 
von  Hand  1  geschrieben,  mit  der  alten  Blattzählung.  Anf. :  Van 
fent  quiryne  (=  4.  Juni).  Allexander  der  heiige  pais  befas  die  vunfte 
ßat  des  ßoils  der  roemfcher  hirchen  na  fe^it  peter  etc.  Die  nächste 
Legende  beg.  S.  49  (ix^):  Van  fent  nerus  i  achyleus  etc.  etc.  (Pan- 
cratius,  Urbanus,  Petronella,  Marcellin,  Prymus,  Barnabas,  Gre- 
uasiiis{\)  etc.  etc.,  S.  106  eine  andere  Fassung  der  Maria  Magda- 
lenenlegende  j  also  alles  aus  dem  Sommerteile  des  Passionais). 
S.  408  {clxxxv'')  war  ursprünglich  frei  geblieben  und  ist  dann 
von  Hand  2  mit  der  (sächsischen)  Legende  von  den  beiden  Ewalden 
beschrieben  worden.  Es  folgt  noch  der  Anfang  des  Winterteils 
bis  S.  536  {ccxlviij")  St.  Cecilia  (22.  Nov.),  mit  dem  Schluß:  M  man 
lyfet  ander fwa  dat  fy  gepafßet  tvart  in  marc  aurelys  tzijden  de  reg- 
neirde  Jn  dem  iair  vns  heren  GCxx.  jair,  DEO  GBACJAS.  S.  545^ 
leer. 

10* 


148  C.  Borchling, 

4.  S.  546  (ccUij^)—m7(cclix'Y:  Legende  von  St.  Ida,  Nach- 
trag von  Hand  3.  Anf. :  De  hißoria  van  der  alre  hillichßer  tvedmve 
f>  Jda.  {'V)p  eyne  tzijt  als  der  fere  ßrijtbar  Iceyfer  harolus  vijl  volcJcs 
van  den  Saßen  ind  tvalen  JconyncMich  regerende  ivas  etc.  Schluß: 
Befe  dynge  fynt  gefcheit  in  de  iair  na  chrißus  gehurt  ix'^  ind  Ixxxvj 
vp  de  veirden  dach  des  Becemhris  als  der  feir  ßrijtbar  keyfer  Otto 
regnerende  was  Beo  gras.  S.  557^  leer,  S.  558—560  Register  der 
Legenden  von  einer  Hand  des  18.  Jahrhs.  Dieselbe  Hand  hat  die 
Heiligenleben  des  Textes  numeriert.  Am  Eande  der  Hs.  ist  zu- 
weilen bemerkt,  an  welchen  Tagen  das  Leben  bestimmter  Heiligen 
gelesen  werden  solle.  Eine  jüngere  Hand  hat  im  Texte  mancherlei 
gebessert  und  hinzugesetzt. 

Nr.  15735.    Fol.  Bonnus:  20  Bl.  Pap.    16.  Jahrh. 

Mag.  Herm.  Bonnus'  Lübeckische  Chronik,  nd.  (vgl. 
Bericht  II,  S.  77);  zusammengebunden  mit  Ad.  Tratzigers  Ham- 
burgischer Chronik. 

Nr.  19985.  Fol.  Verne:  28  Bl.  Pap.  17.  Jhs  ,  zusammen- 
gebunden mit  Nr.  19982—84  u.  19986.^ 

Hd.  Abschrift  von  Ulr.  Verne's  Übertragung  der  märkischen 
Chronik  des  Levold  v.  Northoff.     Vgl.  oben  S.  57. 

Nr.  22403.   12^.   aebetbuch:  297  Bl.  Perg.    Bl.  1  leer,  Bl. 
2—297  mit  Blei  als  1—294  (Bl.  36  u.  247  doppelt)  foliiert.    Von  5 
Händen  der  2.  Hälfte  15.  Jahrhs.  geschrieben:  Hand  1  =  Bl.  1 — 31; 
Hand  2  =  Bl.  32  (neue  Lage)-34;  Hand  3  =  Bl.  35  (n.  L.)— 178; 
Hand  4  =  Bl.  179  (n.  L.)— 192;  Hand  5  =  Bl.  193—294.   Hand  1  hat 
E-ubricierung,  rote  und  blaue  Anfangsb.,  rote  Überschriften,  Bl.  16"^ 
größere  Initiale   in  Grold.     Hand  3,   die  Haupthand,   hat   auch  die 
reichste  Ausstattung.     Die  Hubriken   sind   mit  hellerem  Rot  aus- 
geführt, Initialen  in  Blau,  Rot  oder  Gold,  oft  mit  reichem  Ranken- 
werk:   vgl.  Bl.  35^   große  Initiale   (//),    leider   sehr   zerstört,    das 
Blumenstück   in   der  Mitte  der  Initiale   nicht   mehr   zu   erkennen, 
das  Rankenwerk  am  Rande  hat  Früchte  u.  Blumen.     Ranken  werk 
auch  Bl.  35\  36'-\  36^'.  37^  SS'^  39''^  40'--^  (40^  auch  ein  Fabel- 
tier =  Chimaera).    41'.  42^  43'.  44'.  45'.  46'.  47'.  48'.  49'.  50'.  51'. 
52'.     54'  (erst  halb  fertig).     Bl.  55'.  56^  57'.  58^   haben   nur   erst 
die  Federzeichnung,  die  Ausmalung  fehlt  noch,  so  auch  Bl.  64'.  65'. 
79'.     Dann   noch   einmal   reich   ausgeführt  Bl.  83',    ähnlich,    aber 
kleiner  Bl.  103'.    Noch  kleiner  Bl.  107'.  HO'.  113'.  115^  121^  122'. 
127' (größer).  129'.  152'.  153'-\  154'•^  155\  156'.  157^  158" \  159^ 
160'- ^  161'.  162'.  164\  165'-^  166\  167^  169^  170'- \  171'  (Affe!). 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:   Nürnberg.  149 

172'.  173^  174'  und  175'  (Löwe,  ohne  Farben).  Miniatur  Bl.  176^ 
(Annunciatio),  in  viereckigem,  unten  offenem  Goldrahmen ;  nur  solch 
ein  Groldrahmen  Bl.  139',  die  Miniatur  ist  nicht  mehr  hineinge- 
zeichnet. —  Hand  4  und  5  einfachere  Rubricierung ;  Bl.  193'  und 
255'  eine  größere  Initiale  in  Blau-rot,  in  der  Manier  der  nd.  und 
nid.  Horarien  einfacherer  Art,  mit  schlichter  roter  Randleiste.  — 
In  altem  gepreßtem  Lederband,  Schließe  abgerissen.  Eine  Besitzer- 
notiz auf  dem  2.  Vorsetzblatte  mit  fast  ganz  erloschener  Schrift 
des  15.  Jahrhs. :  J\  dyt  hoycJig  hoyrt  \  hilgen  vä  den  hyn  .  ,  .  \  vp 
der  hruglhenQ)  zo  ivyllemßeyn.  Auf  der  Rückseite  desselben  Blattes 
von  einer  Hand  des  16.  Jahrhs.:  leißbettgen  hunt  de  ditt  beuch  zv  \ 
der  itt  find  der  geif  itt  ir  vmb. 

1.  Bl.  1' — 15':  Kalender  der  Cölner  Dioecese.  Anf.:  Har- 
demaU  hau  d'  xxxj.  Die  Monatsnamen  sind  alle  deutsch,  December 
heißt  Andreismaint.  Bl.  13' — 15':  Berechnung  der  goldenen  Zahl 
und  des  Sonntagsbuchstabens.  Tierkreistafel.  Bl.  13'  oben  die 
Jahreszahl  M.  cccc.  Ixxij  darübergeschrieben.     Bl.  15^  leer. 

2.  Bl.  16'— 31^  Ndrh.  Gebete,  von  Hand  1.  Anf.:  (rot) 
So  iver  dit  na  befchreue  gebeth  alle  dage  vertzich  dage  vmb  na  eyn 
ander  volgende  fpricM  etc.  (schwarz)  Scä  maria  Junffraive  ouen  alle 
Jüffrauwen  etc.,  ein  langes  Passionsgebet  an  Maria,  bis  Bl.  22\ 
Dann:  Dit  na  befchreuen  gebeth  der  vunff  pr  nr  Flach  fent  fran- 
cifcus  alle  dage  zo  lefen ....  0  lyeue  here  Jhüs  xpüs  hye  byn  ich  vur 
vch  as  eyn  fimderffe  vnd  as  eyn  myfdedich  myfche  etc.  Verschieden 
von  den  5  Paternostern  oben  S.  15.  —  Bl.  25^:  Bit  na  volgende 
gebeth  zo  der  Junfframve  mäia  wart  zo  Collen  yn  eyme  cloiß'  van 
den  xj.^  Junffe'n  eyme  geoffenbart  Jn  de  Jare  .  M.  cccc,  lij.  etc. 

3.  BL  32'— 34':    Gebete  an  St.  Anna,  ndrh.,  von  Hand  2. 

4.  Bl.  35'— 43':  Cursus  der  Passion  Christi.  Anf.: 
HEre  do  up  mijne  lippen  Jnd  mijn  munt  fal  kundige  dijn  loff  etc. 

5.  BL  43' — 47^:  Ber  confiteor  in  duytzfchen,  eine  Beichte; 
am  Schi,  unvollständig,  hinter  Bl.  47  ist  ein  Bl.  herausgerissen. 

6.  BL  48'— 62':  Die  7  Bußpsalmen  mit  der  Litanei,  An- 
fang  fehlt. 

7.  Bl.  63'— 82':  Cursus  der  ewigen  Weisheit,  ohne 
Überschrift,  am  Schluß  unvollständig,  Bl.  82'  bricht  mitten  im 
Satz  ab :  Jnd  eyn  bitterliche  fchrijen  geue  my  bitter  trene  des  || .  BL 
82^  leer. 

8.  Bl.  83'— 126^:  Cursus  b.  Virginis,  ohne  Überschrift. 
Mehrere  Rubriken  sind  von  anderer  Hand  und  mit  anderer  Tinte 
nachgetragen. 

9.  Bl.  127'— 137^   Sacramentsandachten.    Anf.:   0  AI- 


150  C.  Borchling, 

mechtiger  ewiger  got  miß  groifjen  vorten  mTjs  hertsen  gain  ich  zo  ent- 
fangen  dijnen  werden  heiligen  licham  etc.  Schluß:  ivant  ich  er  gern 
mych  dir  dat  ich  ewencMichen  hlijue  in  dir  Amen. 

10.  Bl.  137^ — 145'  ein  größeres  Mariengebet;  andere  Gebete, 
besonders  an  Maria,  folgen.     Daraus  nenne  ich 

11.  Bl.  162^ — 164^:  die  v  ledroifniffe  vnfer  leuer  fronen 
(Prosa). 

12.  Bl.  1 65''— 167^:  Der  feige  heda  der  preßer  die  machde  dijt 
gehet  van  den  vij  ivorden  die  vnfe  here  fprach  an  deme  cruce 
(Prosa).    Vgl.  oben  S.  22. 

13.  Bl.  167^—169':  Eeimgebet  an  St.  Katharina,  Verse 
nicht  abgesetzt,  ca.  36  Z. 

Anf. :   0  werde  iunffromve  fent  Jcatherine 
Jch  manen  dich  alle  der  pijnen 
die  du  durch  got  geleden  hais  (:  intfais)  etc. 
Schluß:   Nu  hilp  myr  hidden  got  vä  hemelrich 
dat  her  hehoide  ind  gefpare  mich 

. . .  ind  fijne  hulde  ertverue  .  des  hilp  mijr  der   uader  der 
fon  ind  der  hilge  geiß  amen. 

14.  Bl.  169^—173'-:  U.  L.  Frauen  Gezeiten,  gereimt, 
Verse  nicht  abgesetzt.  Soweit  zu  erkennen,  zählt  das  Gedicht  7 
ungleich  lange  (z.  T.  10z.)  Strophen;  davon  sind  Str.  1  u.  2  hier 
ganz  aufgelöst,  Str.  3  ff.  besser  erhalten. 

Anf.:  Dijt  is  van  vnfer  fromven  getzijde  Tzo  metten  zijde 

Godes  moder  ind  maget 

dijr  zo  metten  zijt  wart  gefaget 

dat  dij  leint  vnfer  erlofer  vanden  yoden  wart  geuangen  etc. 
Schluß:   dat  hei  fich  wille  erharmen 

zo  den  zijden  oeuer  mijch 

fo  lijff  ind  feyle  fcheidet  fich  amen. 
Nach  einer  ndrh.  Hs.   in  Göttweih  sind  Str.  1 — 2  dieses  Gedichts 
herausg.  von  Rieh.*  Heinzel,  Zs.  17  (1874)  S.  56  f.    Das  Gedicht  be- 
handelt den  Stoff  der  7  Betrübnisse  Mariae. 

15.  Bl.  175^:  Eeimgebet  an  Christus,  nur  die  ersten  5 
Zeilen  sind  erhalten,  der  Eest  ist  mit  dem  hinter  Bl.  175  heraus- 
gerissenen Blatte  verloren. 

Anf. :  Got  durch  dyne  geßreckde  armen 
fo  moißu  dich  oeu'  mich  erharmen 
got  durch  dijne  deiffe  wunden  (:  funden)  etc. 

16.  Bl.  176':  Schluß  der  s.  g.  7  Worte  Mariae  am  Kreuz. 
Vgl.  oben  S.  22. 

17.  Bl.  176'— 178' :  Erzählung  der  Verkündigung  Mariae  nach 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Nürnberg.  151 

dem  Evang.  Lucae  I,  26—38,  mit  Miniaturen  (s.  o.).  Anf. :  Jn 
der  eijt  wart  gefant  der  engel  van  gode  in  eyn  ßat  des  landes  galilee 
der  name  tvas  nazareth  etc.    bis:    na  dijnen  worden  gefchei  mijr  am^ 

18.  Bl.  178'^-'':  Acht  Verse  St.  Bernhards  aus  demPsalter. 
Anf. :  Dijt  fijnt  die  echt  uerfen  van  fent  bernhart  vijß^  dem  fetter  ge- 
nomen.  Here  erluchte  myne  ougen  etc.,  bricht  im  7.  Vers  ab :  ^  dem 
lande  der  leuendigen  \\ .  Vgl.  oben  S.  34 ;  Bericht  II,  S.  36 ;  III, 
S.  64.     Hinter  Bl.  178  ist  Mehr  eres  verloren  gegangen. 

19.  Bl.  179^" — 185'':  Mariae  Rosenkranz,  Prosa,  ohne  Über- 
schrift. Anf.:  Here  doe  myt  myr  etj  tjeichen  l  goede  etc.  Schluß: 
0  edel  Izoningynne  des  hemels  ind  der  erde  fo7id'  ende  amB. 

20.  Bl.  185^—192^:  Die  7  Freuden  Mariae,  gereimt, 
Verse  nicht  abgesetzt,  7  24z.  Str.,  gut  erhalten.  Ohne  Über- 
schrift. 

Anf.:   Gaiide  maria  godes  mod^  vroude  rijch 

dyner  vreude  ivart  nye  vreude  gelich  etc. 
Hinter  Str.  2  unten  auf  Bl.  187^   ist  die  Überschrift   rot  nachge- 
tragen: Dit  fint  die  feue  vreude  vnfer  vrouive.    Die  Reime  beweisen 
nds.  Ursprung,  es  sind  die  s.  g.  7  langen  Freuden  Mariae,  vgl.  die 
Bericht  II,  S.  128  f.  und  III,  S.  25  aufgezählten  Hss. 

Schluß:  dat  he  my  na  defen  eilende  breiige  so  fyme  throne 
ind  mois  mich  cronen  mit  der  ewiger  cronen  Arne, 

21.  Bl.  193'-— 294^:  Vermischte  Gebete  der  5.  Hand.  Sie  be- 
ginnt mit  Sacramentsgebeten,   aus  dem  Folgenden  heb  ich  heraus: 

22.  Bl.  199^— 200^^:  Kleines  gereimtes  Abendmahlsgebet, 
14  Z.,  Verse  nicht  abgesetzt,  Reime  z.  T.  zerstört. 

Anf. :  Bys  willekome  tverde  licJiä  ind  duere  bloit 

dat  maria  in  yrme  metliche  lichame  droich  etc. 
Schluß:  ^0  deme  myneclichen  angeflehte 

dat  wir  dynre  gebruiche  eiveliclien  Amen. 

23.  Bl.  207'-^:  Reimgebet,  18  Z.    Vgl.  Bericht  III,  S.  34. 
Anf.:  0  Schepper  alre  creaturen  • 

Du  bys  milde  van  nature  etc. 
Schluß :  dat  ich  mynes  leiten  vaders  rieh 
befitsen  moeffe  eivelich  Amen. 

24.  Bl.  217^-218^  Reimgebet  zu  Christus,  ca.  18  Z., 
Reime  z.  T.  zerstört. 

Anf.:  Soeße  here  ihefu  xpriße 

wanttu  dat  geware  leuen  byß 
giff  mir  alfo  zo  leuen  nae  dyme  gebode  etc. 
Schluß :  ind  intfanck  mynen  geyß  in  dyn  rieh 
nv  ind  ewelich.     Amen. 


152  C-  Borchling, 

25.  Bl.  219^^—224':  15  Paternoster  auf  das  Leiden 
Christi,  von  den  sonst  mitgeteilten  verschieden.  Anf.:  de  xv  pr 
noßer.  HEre  ihefu  xpiße  ich  manB  dich  der  vreiflicher  denongen  do 
mä  dich  dende  an  deme  cruce  etc.  Bl.  221'  absichtlich  leer  ge- 
lassen.    Schluß:  dat  fy  ivair  in  gotz  namen  Amen. 

26.  Bl.  224'" — 226'':  Passionsandacht  für  de  vj  dage  vur 
xprißus  idode  ist  dahinter  ausgekratzt).  Anf.:  Jch  nmne  dich  here 
dattu  an  deme  feeßen  dage  vur  dyme  doide  zo  iherufale  voers  etc. 
Schluß:  die  du  vns  erworuP.  haiß  mit  dyme  doide. 

27.  Bl.  236^—238'^:  Eeimgebet  an  Maria  in  4z.  Strophen 
mit  Kreuzreim;  die  Strophen  sind  aber  nur  am  Anfang  noch  zu 
erkennen,  nachher  z.  T.  Reimpaare. 

Anf.:  0  Maria  du  foeffe  wort 
du  rofe  in  hemelrich 
du  hrechtz  vns  des  hemelz  ort 
wer  mach  dyr  glichen  etc. 
Schluß :  Jnd  do  vns  moider  dyne  hidpe  fchyn 

up  dattu  vmmer  me  geloift  moeße  fyn  Arne. 
Das  Grebet   erinnert  in   seiner  Art   an  den  gereimten  Rosenkranz 
Mariae,    vgl.  z.  B.  Bericht  III,  S.  72,    Zeitschr.  d.  V.   f.   westf. 
Gesch.  Bd.  45,  S.  60  ff.  und  oben  S.  75. 

28.  Bl.  238^  das  Reimgebet  0  Martel  groiß  0  tvimde  dieff 
etc.,  vgl.  oben  S.  102. 

29.  Bl.  240'-— 245»^:  24  Avemaria,  die  die  Mutter  Gottes  einem 
Priester  offenbarte. 

30.  Bl.  245'— 247':  Tractat  über  Christi  Leiden,  ihm 
selbst  in  den  Mund  gelegt.  Anf.:  Och  hoge  wijfheit  ind  mynfcheit 
Jn  fulchem  lyden  ivart  ich  gehören  ind  dreiff  alle  my  lyden  vp  eyn 
lyden  etc.  Schluß:  die  groilfen  bitter  bürde  de  vnfe  lieue  hre  ihefus 
vur  vns  droich  %  rechter  myne. 

81.  Bl.  247'— 247^^:  Gespräch  des  Crucifixus  mit  einem 
hl.  Bruder  über  6  Punkte,  womit  die  Menschen  Christi  Wunden 
wieder  aufbrechen.  Anf.:  Jd  was  eyn  heylich  broider  der  lach  vur 
eynie  cruce  ind  bede,  doe  fach  hee  dat  dat  cruce  by  yeme  ßoynt  mit 
fyne  bloedigen  wundeyi  etc.  Schluß :  damit  befließent  fy  ouch  die 
ryuere  mynre  gnaden. 

32.  Bl.  248'— 249':  TJnfe  here  fpricht  mynfche  af  duclce  du  an 
mich  gedenckeß,  fo  bin  ich  in  dyr  ind  du  in  mir  etc.  Schluß:  Als 
alle  den  fancJc  der  engele.    Afnen, 

33.  Bl.  253'— 254^  Die  7  Worte  Christi  am  Kreuz. 

34.  Bl.  255'— 288':  Die  vigilie  in  duytfchen. 

35.  Bl.  289'— 290' :  Anfang  des  Johannisevang. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Nürnberg.  153 

3ß.  Bl.  290^—292':  Katechetisclie  Stücke,  kurze  Aufzählungen 
der  10  Grebote,  der  7  Hauptsünden,  der  7  Sacramente,  der  7  Werke 
der  Barmherzigkeit,  der  5  Sinne  und  der  70  goldenen  Messen. 

37.  Bl.  293''— 294':  Der  geistliche  Maie,  ein  geistliches 
Lied  in  12  vierz.  Strophen  mit  Kreuzreim. 

Anf.:  Mynfclie  diefen  iney  wil  ich  dyr  geuen 
woiiltu  aJfo  meyen  gain 
Jnd  darnae  faiffen  fere  dyn  leiten 
Als  du  hie  vyntz  gefchreue  ßal  etc. 
Str.  12:  JJiefus  xpüs  vnfe  here 

hain  ich  den  mey  genant 
Der  vns  deyt  weder  leeren 

Jn  vns  eiüigen  vaders  lant.    Amen.     Aue  pro  fcriptore. 
Bl.  294^  leer. 

Nr.  22404.  Fol.  Vff  Rour:  15  Bl.  Pap.,  16.  Jahrh.  2. 
Hälfte. 

Hd.  Bericht  über  den  Aufruhr  zu  Cöln  1481/82,  mit 
der  Überschrift :  Vff  Bour  Jnn  Collenn  Vonn  Anno  1.4.8,1.  Bl.  14^^ 
— 15^  ist  der  Schlußteil  der  ndrh.  E/Cimchronik  auf  dieselben 
Ereignisse,  ebenfalls  ganz  verhochdeutscht.  Dieser  Schlußteil  kommt 
öfter  selbständig  vor,  vgl.  Cardauns,  Deutsche  Städtechroniken 
Bd.  14  (Cöln  III),  Leipzig  1877,  S.  945  ff.  unter  Nr.  4,  und  die 
unten  angeführte  Trierer  Hs.  (Stadtbibl.  Nr.  2026).  Eine  vollstän- 
dige Hs.  oben  S.  49. 

Nr.  22458.  4°.  Oesette:  8  Bl.,  1544—1613  geschrieben. 
Nd.  Satzungen  der  Bäcker  zu  Essen  von  1457  und  1480, 
reformiert  1544,  mit  späteren  Zusätzen. 

Nr.22936.  kl.  8^  Henricus  de  Vrimaria:  160  Bl.  Perg. 
in  gr.  8°,  15.  Jahrh.  16  Lagen  zu  10  BIL,  die  Lagen  sind  auf 
der  Rückseite  des  Schlußblattes  jeder  Lage  von  älterer  Hand  mit 
;,  ij  etc.  beziffert.  Vor  Bl.  1  fehlt  jetzt  das  1.  Blatt  der  1.  Lage, 
dem  entsprechend  ist  Bl.  160  ein  Einzelblatt.  Schöne  gleichmäßige 
weitläuftige  Schrift,  Tintenlinienschema ,  19  Z.  Rubriciert,  rote 
Anfangsb.  u.  Überschriften.  In  neuem  Lederbande.  Bl.  1"^  u.  160' 
unten  hat  sich  im  17.  (?)  Jahrh.  R.  M.  als  Besitzer  eingetragen. 

Nd.  asketische  Sammelhandschrift. 
1.   Bl.  1' — 26"* :    Beichtspiegel.     Anf.   mit   dem  ursprüng- 
lichen Bl.  1  verloren;    Bl.  1"^  beg.  jetzt:    in  ener   horch,  tvan  man 


154  ^'  Borchling, 

de  nicht  to  fliit  fo  ßighen  dor  fe  de  vigende  in  de  horch  Älfus  ivan 
de  mynfche  nicht  en  flut  vnde  nicht  he  wäret  deffe  vif  venßere.  fo 
ßighen  dor  fe  in  des  mynfchen  lierte  de  duuele  vormiddelß  helzoringen 
vnde  funden.  Hijr  Urne  fcrift  de  t.pphete  iheremias  De  dot  ghing  in 
dor  de  venßere.  Ok  find  foff  UfliJce  werh  der  harmlierticheit  etc.  Es 
werden  in  den  nächsten  Absätzen  abgehandelt  die  7  "Werke  der 
geistlichen  Barmherzigkeit,  die  6  Sünden  wider  den  hl.  Geist,  die 
7  Sacramente,  die  7  Gaben  des  hl.  Geistes,  die  7  Hauptsünden 
(sehr  ausführlich  =  Bl.  4' — 13^^),  dann  die  8  Seligkeiten,  die  fremden 
Sünden,  die  stummen  und  die  rufenden  Sünden,  die  10  Gebote  (Bl. 
13^ — 16^),  die  12  Artikel  des  Christenglaubens,  die  13  Sünden  der 
Zunge  (Bl.  17^—23^),  endlich  beschließt  Bl.  23^—26^-  eine  Zusammen- 
fassung das  Werk ;  Ach  ivo  wenich  achte  wij  leyder  de/fe  funde  der 
tungen  vnde  oh  de  anderen  funde  de  vor  ghe  fcreuen  ßan  etc.  bis : 
vnde  fo  van  gode  fchede  Bij  deme  ivij  doch  vormiddelß  finer  milden 
harmherticJieit ....  bliuen  tvillen  vnde  vnuorfcheden  ßn  Dat  vns  dat 
allen  gefchen  Des  help  vns  de  vader  vnde  de  föne  vnde  de  hilge  gheiß 
Amen. 

2.  Bl.  26''— 112^:  Henricus  de  Vrimaria,  Auslegung 
der  10  Gebote.  Nach  den  Worten  der  Vorrede  des  nd.  Bear- 
beiters ist  es  ein  Stück  aus  einem  größeren  Werke  des  Henr.  de 
Vrimaria  über  die  Beichte.  Anf. :  (rot)  Eyn  glofe  to  diide  hinricl 
de  vrimaria  ouer  de  teijn  hode  godes.  (Bl.  26"^)  TO  deme  loue  des 
benediden  godes  vn  to  mUticheit  des  myfchen  .  de  gherne  tvijl  weten 
vnde  hewaren  de  gotViken  hode.  So  dencke  ik  hijr  to  fcriuende  welk 
de  hode  ßn  alße  ik  dat  hehhe  vunden  hefereuen  in  deme  hoke  der  hicht 
dat  gemaket  meßer  hinrik  van  vrimaria  alße  my  god  dat  heft  gegeuen 
to  hehennende  Q  Nu  fcoltu  merken  ivclk  de  hode  godes  find,  es  folgen 
Bl.  26^—27'  zunächst  die  Gebote  im  Wortlaut,  Bl.  27'  Z.  2  v.  u. 
beginnt  die  Auslegung :  DAt  erße  hod  godes  hiid  Du  en  fcholt  nicht 
an  heden  (Bl.  27')  vromede  gode  Dat  fprikt  xpüs  fuluB  in  dem  ewan- 
gelio  Dinen  heren  vnd  dinen  god  fcholtu  allene  anheden  Dat  leret 
funte  augußinus  etc.  Bl.  104^  beg.  das  10.  Gebot;  Schluß  des 
Ganzen  Bl.  112«^:  Ditt  is  de  win  dar  in  dem  f altere  vä  gefcreue  (Bl. 
112^)  ßeit.  vnde  de  win  vromvet  des  mynfche  herte.  De  ivin  mote  vns 
xpüs  van  gnaden  vnde  van  tverdicJteit  finer  henedid^  moder  glieuen 
vnde  heholden  dat  wij  des  nicht  vorlefen.  Des  helpe  vns  de  dar  leuet 
vnde  regneret  god  ewichliken  funder  ende  Amen. 

3.  Eine  große  Sammlung  kleiner  und  kleinster  mystisch- 
asketischer Stücke: 

a)  Bl.  112^    DE  meßer   der  hilgcn  fcrift  fpreken  alle  dat  fouen 
dotlikc  füde  find  in  dem  tolle  —  Bl.  118^ :  Aldus  fo  deit  me  in  deffen 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Nürnberg.  155 

funäen  der  vnJcufcheit  doiliJce  funde  teynleye  wijs  zc  vnde  ok  wol  mer 
wijs  dlfe  du  hijr  vore  fcreuen  vinß  Amen. 

b)  Bl.  IIB'^:  HOU  dinen  lijcham  in  ordenüge  etendes  vnde  drin- 
Jcendes  —  Bl.  114'':  Do  äff  dat  god  nicht  en  is  fo  (Bl.  114"^)  hlift 
dar  tvarWcen  god. 

c)  ibid.:  Et/n  gud  myfclie  vraghede  vnfen  heren,  tvorüme  he  ßne 
vrüd  alfo  gruiveliJcen  lete  liden  —  Bl.  115^:  vnde  fin  jnghant  vullen- 
Jcomener  wart. 

d)— q):  Auszüge  aus  Meister  Eckharts  Eeden  der  TJnter- 
scheidunge,  vgl.  Deutsche  Mystiker,  ed.  F.  Pfeiffer,  Bd.  II, 
S.  543  ff. 

d)  Bl.  115^:  VAr  hör f am  is  ey  doghet.  hüten  der  neen  doghet 
efte  (116'^)  iverlv  fo  grot  mach  fin  —  117"^:  vnde  nicht  er  fcoldeme  vp 
hören  ermen  fijclc  vüde  eyn  mit  dem  eynen.  Vgl.  a.  a.  0.  S.  543, 
22—545,  3. 

e)  Bl.  117^ :  DE  lüde  ne  droßen  nümer  vele  denJcen  wat  fe  deden  . 
fe  fcolden  ouer  denhen  tvelk  fe  weren  —  11 S'^:  men  wat  de  grüd  der 
Werl  fij.    Ebend.  S.  546,  19—31. 

f)  Bl.  118^:  DAt  tvare  hehbent  godes  dat  me  ene  warliJcen  hehhe 
dat  licht  an  deme  ghemode  —  120^:  wente  he  is  eyn  in  dem  enen 
dar  dl  mänichuoldicheit  ghe  enighet  is.  Ebend.  S.  548,  25  ff.  u.  547, 
36  f. 

g)  Bl.  120^:  (rot)  van  der  hekoringe.  Du  fcolt  weten  dat  de 
an  ßot  der  vndoghet  nümer  is  ane  groten  vromen  in  deme  rechten 
myfchen  —  121^ :  jo  he  ßk  der  ßarke  des  ßrijdes  vnde  des  feghes  (122') 
warnen  fchal.    Ebend.  S.  551 ,  18 — 552,  8. 

b)  Bl.  122"":  (rot)  van  dem  willen.  DE  doghet  vnde  de  vn- 
doghet de  ligghet  an  den  willen  —  123^^ :  dat  hefßu  allent  in  der  ivar- 
heit  eft  de  tville  gans  iff.     Ebend.  S.  552,  8 — 553,  6. 

i)  Bl.  123':  TJele  lude  fpreken  fe  hebben  gude  willen  —  124': 
wen  ouer  mer  ghe  g an  bitten  deme.     Ebend.  S.  555,  1 — 31. 

k)  Bl.  124':  DAt  eyn  mynfche  alfo  in  ene  (124^)  tucke  were  alfe 
füte  paivel  was  —  125':  fijk  to  troßende  vnde  uth  to  gande.  Ebend. 
S.  553,  38—554,  16. 

1)  Bl.  125':  DEnie  guden  komet  alle  dingh  to  gude  —  126':  men 
welk  du  nu  jutto  biß. 

m)  Bl.  126':  DAt  wetent  des  ewighen  leuendes  vnde  der  frUtfeop 
godes  in  (126^)  de /fem  leitende  is  twierleye  —  127':  he  hebbe  vele  edder 
nicht  miffe  dan.     Ebend.  S.  559,  5—560,  1. 

n)  Bl.  127':  (rot)  van  der  ruive.  DE  alder  wareße  vnd  beße 
penitencia  —  127  :  jo  enie  mer  affuallet  de  funde.  Ebend.  S.  560, 
7—24. 


156  C.  Borchling, 

o)  Bl.  127^ :  GOd  futt  nicht  an  de  iverJc  me  allene  loelh  de  menlge 
ßj  —  128' :  de  alle  dingh  fud  dar  lat  dij  ane  glie  noghen,  Ebend. 
S.  560,  34—561,  3. 

p)  Bl.  128"":  DE  mynfche  fcal  fijk  nümer  nene  wijs  verne  achten 
van  gode  —  128"^ :  fo  humpt  he  doch  nicht  vorder .  wen  vor  de  dore. 
Ebend.  S.  561,  22-31. 

q)  Bl.  128^:  VOrüme  ßadet  des  de  truice  god  dat  diclce  ßne  vrüt 
Valien  in  Icrancheit  —  129'":  tvefe  de  myfche  fcal  allenen  vppe  god 
huwen,    Ebend.  S.  564,  22-565,  4. 

r)  Bl.  129^•  Sunte  Augußinus  lerede  dre  nutte  lere  —  129^: 
deme  gheit  id  woll  an  deßer  tijd  vnde  na  an  eivicheit. 

s)  Bl.  129^:  üiff  meißere  weren  to  fammede  vnde  fpreJcen  viff 
nutte  lere.  De  erße  fprah  Eyn  jnwendich  fuchtet  vme  de  fimde  — 
130^:  Darüme  fpriJct  de  meßer  Here  denlce  myner  füde.  Vgl.  Be- 
richt I,  S.  110;  II,  S.  31  u.  ö. 

t)  Bl.  130^^:  Alßeme  mit  vuleme  meffe  den  acher  vruchthar  mdket 

—  131^ :  dat  heft  he  allet  ghe  dan  vor  gode. 

u)  Bl.  131^:  Eyn  meßer  fecht  tvor  jnne  ßjk  eyn  gotlik  myfche 
ouen  fcal  —  132"^ :  dat  find  to  male  ydele  doghede  fimder  vrucht. 

v)  Bl.  132^:  Enen  godes  früde  ivüderde  des  .  wo  gheißliJce  lüde 
de  an  crem  orden  find  vnde  fijk  dicke  hekümeren  mit  icerken  van  hör- 
famicheit  eres  orden  etc.  (über  Gehorsam,  gegen  die  Grottesfreunde !) 

—  133'":  de  ne  mach  wedder  god  nicht  don  noch  van  gode  volle, 

w)  Bl.  133'':  Sunte  Anguß  int)  de  vragede  dre  wijfe  papen  uat 
ey  falich  mynfclie  fij  —  dat  is  de  ouerße  god. 

x)  ibid.:  Twelff  meßere  ivorden  irhauen  to paritz  in  der  fch)le, 
eyn  jflik  meißer  fprak  finen  fin  etc.  (der  10.  Meister  dat  is  hiffchop 
albert,  der  11.  =  füte  tJiomas,  der  12.  =  meßer  echart,  die  übrigen 
unbenannt)  —  137^:  de  dar  vorled  grote  ere  vrüt  vfid  maglie  vnd 
van  willen  eyn  arm  myfche  is.  Dar  to  (138')  helpe  vns  god  alle 
Amen.    Vgl.  oben  S.  44  und  Wackernagel,   Zs.  4  (1844)   S.  496  ff. 

y)  Bl.  138':  (rot)  van  der  gnade.  Alle  mynfchen  mochten 
nicht  vor  denen  de  m^ßen  gnade  de  god  je  dem  mynfcJien  gaff  .  .  . 
Wultu  nu  tveten  eftu  god  leff  hefß  .  dat  fcaltu  prouen  an  foff  ßucken 

—  139':    vnde  in  allen  ßucken  fchal  he  god  henedyen  alfie  füte  Job 
dede, 

z)  Bl.  139' :  Gnade  fettet  de  feie  in  fo  lio  vullen  komenheit  — 
140^ :  wete  bildichliken  fcal  de  gnade  de  vleen  de[r]  erer  vnachfam  find. 

aa)  Bl.  140':  Dre  dingh  find  de  mdket  de  gnade  waffen  in  der 
feie  —  142':  wente  vnmoghelik  is  id  dat  jümU  gnade  hehbe  vnde  vor- 
dornet  iverde. 

bb)  Bl.  142':    (rot)   wan   du  godes   lijcham   entfangeß. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Nürnberg.  157 

GOdes  lijcham  tvan  du  dene  entfangen  ividt .  fo  nym  wäre  ivo  dine 
ouerßen  hrefte  in  dine  god  ghericlitet  fin  —  146^:  Ok  hißu  de  hicht 
tneer  fchuldich  to  ßraf(14:7^)fende  hartliJcen  vor  gode  wen  vor  den  luden. 

cc)  Bl.  147'^ :  Vidtii  gerne  eyn  gud  mynfcJie  ßn  .  fo  fchoUii  diJc 
oue  an  foff  ßucken  —  148^:  vnde  niake  nicht  eyne  lierberghe  vrö^ 
meden  gheißen  dine  teert  to  vordriuede. 

dd)  Bl.  148':  Soff  dingh  fcal  ey  myfche  an  fynem  hede  hebten 
fo  tividet  ene  god  —  148^:  alles  giides  dat  he  eme  dan  heft  an  liue 
vnd  an  feie. 

ee)  Bl.  148^:  BE  myfche  fcal  hellen  alle  dage  fouenleye 
dechtniffe  —  149^^:  De  fouede  is  dat  he  dicke  fcal  dencken  an  ßnen 
ende  vnde  an  ßnen  dot, 

ff)  Bl.  149"^:  SVnte  Äugußinus  fecht  welk  mynfche  gherne 
miffen  höret  mit  guder  andacht  deme  ghift  god  deffe  gaiie  —  150"^ : 
vnde  dij  wert  afflat  vnde  gnade, 

gg)  Bl.  150"^:  JBErnardus.  Vele  fprekent  vorder ß  de  warheit 
etc.,  eine  Sammlung  kurzer  Aussprüclie  der  Kirchenväter  (Prosa: 
Bernardus,  Augustinus,  Seneca,  Grregorius,  Cristostomus).  Schluß 
Bl.  151^:  Gregorius  Älßo  klene  alße  eyn  vunke  viires  is  teghen  dat 
mere  .  noch  kiener  ßnd  vfe  funde  teghen  godes  larmherticheit  ic. 

4.  Ohne  größeren  Zwischenraum  folgen  Nachträge  einer  2.  Hand: 

a)  Bl.  151^:  Sute  bernardus  fprikt  De  here  droch  vns  alle  eyn 
bilde  ivo  dat  tvy  f Collen  vorgheue  vfe  viende  —  152'^:  vn  kuffede  en 
lefliken  vor  fynen  müt. 

b)  Bl.  152"^:  Text  der  10  Grebote.  Dat  erße  lot  is  myfche  du 
fcholt  nene  afgode  an  beden  (Prosa)  —  153':  Deffe  bode  moten  ge- 
holden fyn  hir  edder  i  den  pine. 

c)  Bl.  153':  2  Sprüche,  Verse  nicht  abgesetzt;  aus  der  Be- 
richt II,  S.  167  f.  und  S.  43,  III,  S.  118  f.  besprochenen  Eeihe  ge- 
reimter Auctoritates. 

1.  Aller  wifheyt  füdamct 

is  dat  me  got  loue  vn  beket 
vn  anbede  en  an  alfe  enen  got. 
vn  holde  dar  to  ßn  gebot.  — 

2.  We  de  w'lt  kefet . 

dar  mede  he  got  vor  lefet 
vn  wes  hopene  na  rikedome  ßeyt 
dat  nimpt  gerne  enen  ydelen  ende . 
fo  tvert  dat  graf  fl  vme  cleyt 
dar  to  de  helfche  pine  füder  ede, 

d)  Bl.  153^ :    Pater  nr  .  dar  mede  werdet  de  daghelken  füde  vor- 


158  C.  Borchling, 

gheue.     Men  to  der  vorghemge  der  dotUke  lioret  oJc  ruive  des  liertB  — 
de  is  tverdich  des  dodes. 

e)  ibid.:  (rot)  Dit  is  vä  dB  drö  ßucJce  der  ruwe.  Euive  is 
dat  me  de  uorgliäghenen  füde  hetere  —  155'^:  almi/fen  geuen  dat  beflut 
l  fik  alle  werke  der  harmehertiglieyt. 

f)  Bl.  ISO':  (rot)  Eyn  hetrachtent  van  berichtende,  {F)aulus 
ive  du  facrament  vmvurdigen  entfanghet  —  IBB"^:  Deffe  hetrachtinghe 
düket  enem  hoghen  entfämen  mäne  de  eyn  hoch  meßer  tvas  dat  beße 
tcefen  . . .  den  befclwwerB  mogB  lik  werden» 

g)  Bl.  155^:  (rot)  Va7t  demeberichtede  vfes  leue  herB.  Wol 
dat  de  mzfche  Glicht  en  wet  ofte  he  fy  ane  dotlike  füde  etc.  (4  Zeichen, 
ob  der  Mensch  zum  Grenuß  des  Abendmahls  würdig  ist,  und  8  An- 
dachten dafür).  Schluß  Bl.  loO*" :  dar  vmme  is  dat  blot  xpi  ghe  ghotB 
dat  he  falich  icerde  Amen.  Angehängt  ist  eine  E-ecapitulation  des 
letzten  Stückes :  (rot)  Älfo  is  mit  körte  de  erße  andacht  de  leue  godes 
JDe  ander  —  de  bedrouet  fit. 

5.  BL  Ih^^ — 160'':  Nachtrag  einer  3.  Hand:  Eyn  jeivelk  mifche 
fcal  rede  gheuB  vä  alle  fine  füde  —  Du  en  tveß  nich  tvo  vele  Du  en 
tveß  nicht  wo  vake.     Rest  der  Seite  und  Bl.  160^  leer. 

Nr.  24120.  4«.  Richte  Boeck.  378  Bl.  Pap.  Eichte  Boeck 
der  Stadt  Hildesheim  1542 — 1544,  nd.,  meist  Urteile  in  Schulden- 
sachen. 

Nr.  34388.  kl.  4°.  Medicin:  27  Bl.  Perg.  u.  Pap.,  14.  u. 
15.  Jahrh.     In  mod.  Einbände. 

Bruchstücke   zweier  Arzneibücher: 

I.  Das  ältere  =  Bl.  11 — 27,  eine  Lage,  nur  Perg.,  14.  Jahrb., 
ganz  lat.,  mit  vielen  Abkürzungen  eng  geschrieben ;  Platz  für  Ini- 
tialen freigelassen.  Anf . :  (  )enih^  fepe  .  fu:gne  fi  (?)  ()ßipacö  i  iföpn^  . 
cura  .  Jn  im  5  ^ßipacöej  etc.     Schluß :  fale  remoto  <)pißa  i  sppöe, 

II.  Das  jüngere  =  BL  1—10,  eine  Lage,  Doppelblatt  1.  3.  5 
Perg.,  2.  4  Pap. ;  15.  Jahrb.,  lat.  und  nd.,  von  einer  Hand.  Anf. : 
Cöf  gutta  etc.,  lat.  Recepte.  BL  ß'  Z.  2—8^:  Cisiojanus,  jeder 
Monat  mit  kurzen  lat.  Anweisungen,  erst  Prosa,  dann  Verse.  Anf.l: 
Cifio  ianus  epy  Frifca  fab  etc.  BL  9^ — 10^  der  Anfang  eines  nd. 
Arzneibuchs,  der  s.  g.  Barth  olo  mens  köpf.  Anf.:  Dit  boek 
dichtede  eyn  magißer  de  het  JBartholome<)  dat  nam  he  to  den  krekB  vtJie 
enB  bokB  dat  etc.  bis :  So  de  tvyff  feek  t  mBßruo  fo  is  dat  tvater  \\ .  Vgl. 
Bericht  II,  S.  50  u.  104  und  den  Abdruck  des  Bartholomeus  von 
F.  V.  Oefele,  Neuenahr  1894,  wo  der  Schluß  unsers  Bruchstücks 
auf  Bl.  103*^  wiederzukehren  scheint. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Nürnberg.  159 

Nr.  34399.  4».  Heilmittel:  12  Bl.  Pap.,  eine  Lage,  15. 
Jahrh.     Eubr.,  rote  Überschriften,  ohne  Einband. 

Lat.  und  nd.  Recepte.  Bl.  V:  Ad  öej  dolore  capit{,  ver- 
mischte lat.  Recepte.  Bl.  5"^:  Arzneipflanzen.  Bl.  9^:  de  minucione 
fangicinis.  Bl.  12"^  ein  Eecept  in  nd.  Sprache:  Ad  pficiendü  vngetü 
ad  ma  wlne'a.  Accipe  z  fac  ßc  Nim  Glas  ßotet  clene  ficht^  dor  eyne 
doiJc  etc.  7  Z.  Bl.  12^  nd.  und  lat.  Recepte  von  der  Haupthand 
und  einer  2.  Hand,  Bl.  12^  nicht  rubriciert. 

Nr.  60269.  8^  Gebetbüchlein:  647  S.  Pap.,  Ende  15. 
Jahrhs.  Rubriciert,  lange  rote  Überschriften,  rote  Anfangsbuch- 
staben. S.  49  schön  ausgeführte  Initiale  in  Rot- blau -gold,  auf 
Pergament.  Solche  Pergbll.  mit  Initialen  sind  noch  S.  151.  189. 
259.  353.  391  u.  549.  Weitere  größere  Initialen  noch  S.  113.  120. 
132.  137.  143.  184.  203.  221.  223.  226.  230.  264.  271.  279.  290. 
294.  305.  321.  328.  348.  402.  418.  419.  429.  450.  456.  471.  475. 
479.  485.  488.  492.  496.  506.  511.  514.  516.  529.  537.  543.  557. 
567.  574.  588.  595.  606.  In  braunem  gepreßtem  Pergamentbande, 
2  Schließen  abgebrochen.  Mit  vergoldetem  Schnitt,  in  den  blumen- 
artige Ornamente  eingepreßt  sind.  Wohl  aus  einem  ndrh.  Clarissen- 
kloster.  S.  26  unterer  Rand :  Elifahett  Menßngh  gehortt  deiße  hochg 
m  etc.  (17.  Jahrb.). 

Ndrh.  Grebete  und  Andachten. 

1.  S.  1 — 48:  Kalendarium  mit  Gresundheitsr egeln 
hinter  jedem  Monat.  Anf. :  Ber  hart  maynt  hat  xxxj  dage  etc.,  am 
Schlüsse  des  Januars:  liartmaynt  Arißotilis  der  meyßer  leirt  Jn  dem 
hart  maynt  is  it  neit  goet  laiße,  it  is  zo  lidlt  etc.  13  Z.  Gesundheits- 
regeln usw.  S.  31  ff.  Anhänge,  u.  a.  S.  34 ff. :  Aderlaßregeln,  S.  44 f. : 
Defe  xij  fridage  fal  me  vaße  zo  ivaffer  vn  hrode.  S.  45 f.:  Anf.  des 
Johannes-Evang. 

2.  S.  49  beginnt  das  Gebetbuch:  Hie  begynne  dry  Fr  tir  vä 
der  hilliger  driueldicheit.  Ich  hebe  nur  die  wichtigeren  Gebete  und 
Andachten  heraus : 

3.  S.  51—60:   Beichte. 

4.  S.  61 — 70:  de  feuen  pr  noßer  van  den  feuen  hloitz  ßoir- 
tzonge.  Daran  anschließend  ein  Passionsgebet,  dann  nochmals  7 
Paternoster,  Sacramentsgebete  u.  a. 

5.  S.  132:  Die  s.  g.  Bede  Gregorii,  s.  o.  S.  22. 

6.  S.  150 — 180:  Die  Dornenkrone  Jesu  Christi,  s.  oben 
S.  23. 

7.  S.  189  —  198:  die  xv  Paternoßer  vann  dem  liedenn  vnfers 
leuenn  herenn  Jhefu  Chrißi.     0   Here   Jhefu  Chriße  Jch  danckenn 


160  C.  Borchling, 

dyr  der  grojfer  elendigheit  dae  du  innen  ivares  etc.  S.  198 — 201  rote 
Nachschrift  mit  Ablaßverkündigung,  danach  sind  diese  15  Pater- 
noster der  hl.  Birgitte  geoffenbart.  Vgl.  Bericht  III,  S.  64  u. 
Klemming,  Birgitta-Literatur  (Stockholm  1883)  S.  61. 

8.  S.  239  Mitte — 245:  Van  den  feuen  doit  funden  vnd  yrren 
doechteren  die  van  yn  Jcomen,  HOuerdicheit  gyricheit .  .  .  Jtem  die 
wortzelen  vnd  der  oirfprunck  aller  funden  is  houerdie  etc.  Schluß: 
curioßcheit  vff  fchivaricheiden,  vülieit  van  tvordB, 

9.  S.  245  unten — 255:  Eyn  lere  van  dem  roiiwen  vnd  wie 
men  die  funden  heßere  fal.  SEnt  Amhrofyus  fpricht  it  en  is  geyn 
ficherer  tzeicJien  dat  got  dem  mynfchen  fyn  funden  vergyff  etc.  Schluß : 
vnd  dienen  myt  alre  ynicJieit. 

10.  S.  305—317:  Gredicht  von  den  Sechs  Klagen  un- 
sers  Herrn,  Verse  nicht  abgesetzt.  Anf . :  Dil  ys  van  der  pafften 
vns  Jwren  JJiüs  xpUs  feir  fuuerlich 

HOert  lieue  hyndere  all  gemeyn 

Seit  an  mych  groiffe  vnd  cleyne  etc. 
Schluß:  liertze  lieue  mynfche  heir  dycJi  noch  zo  myr 

Myne  groiffe  harmhertzicheit  fal  ich  leeren  zo  dyr. 
Diese  Hs.  ist  ebenso  wie  die  beiden  Bericht  III,  S.  164  u.  245 
beschriebenen  Hss.  in  meiner  Ausgabe  des  Gredichts  (Festschrift 
dem  Hans.  Greschichtsv.  u.  d.  Verein  f.  nd.  Sprachf.  dargebracht, 
Göttingen  1900,  S.  133  ff.)  noch  nicht  berücksichtigt. 

11.  S.  317:  Reimgebet,  unmittelbar  an  10.  anschließend: 
Anf.:    0  here  durch  dyns  houfdes  kröne 

fo  haue  vnfer  arnier  fchone  etc.,  6  +  8  Z. 
Schluß:    dat  gefchie  vns  alle  fameri 

yn  gotz  namen  Amen,     Vgl.  Bericht  III,  S.  25  f. 

12.  S.  328  Mitte — 348:  Passionsbericht  nach  dem  Evang. 
Johannis.  Anf.:  hie  begynt  die  paffie  vns  lieuen  heren  ihefus  xpüs 
als  der  hilge  ewangeliß  fcB  iohänes  hefchrift.  Ihefus  geynge  myt  fynen 
iongeren  ouer  dat  reueirgen  cedrö  Daer  eyn  Iwff  was  etc.  Schluß: 
vnd  yn  dem  houe  ey  nouwe  graff  da  noch  nemant  yn  gelacht  en  2vas 
vmb  der  ioeden  paifchen  uant  dat  graff  da  hy  was  lachten  fy  Jims 
dair  yn.  Deo  gracias.  Die  für  den  Karfreitag  bestimmte  Passions- 
geschichte des  Evang.  Johannis  (Cap.  18 — 19)  kommt  öfter  einzeln 
vor,  vgl.  Bericht  III,  S.  198;  I,  S.  182  u.  Germania  20  (1875)  S.  341 
(Hs.  Martens-Bremen).  Häufiger  noch  bildet  der  Bericht  des  Jo- 
hannis den  Anfang  der  aus  allen  4  Evangelien  zusammengezogenen 
Passionserzählung,  vgl.  Bericht  I,  S.  100  u.  ö. 

13.  S.  348 — 390:  Der  herch  van  calvarien,  eine  Passions- 
andacht,   die  in  näherer  Verbindung  mit  der  Beschreibung  des  hl. 


i 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:   Nürnberg.  161 

Landes  des  Priesters  Bethlehem  steht.  Vgl.  oben  S.  17  und  Be- 
richt III,  S.  75  und  II,  S.  40.  Das  Werk  ist  dagegen  verschieden 
von  der  ebenfalls  Mons  Calvarie  genannten  Allegorie  Bericht  II, 
S.  174  u.  III,  S.  '61.  —  Anf. :  Hie  hegynt  der  berch  van  cahiarien  wie 
man  in  vyfenteirren  fal  mit  Andacht.  Als  du  den  berch  van  caluarien 
vifenteiren  ividt  falt  du  dich  lai/fe  duncJcen  off  du  vnfen  lieuen  heren 
vur  dyr  fieges  gaen  dragende  fyn  hilge  cruce  etc.  S.  353  der  durch 
eine  große  Initiale  ausgezeichnete  Beginn  der  eigentlichen  Andacht: 
0  Here  Jhü  xpi  Jch  dancken  dir  dat  du  zo  Sexten  sijt  vur  daf  ge- 
richt  gebracht  ivoirdes  etc.  Schluß:  alle  myne  Heue  vrunde  vn  maege 
leuendige  vnd  dode  Ante. 

14.  S.  391 — 400:  Marien  Bofenhrantz ,  Prosaandacht. 

15.  S.  407—408:  Magnificat. 

16.  S.  419ff.:  Die  7  Freuden  Mariae,  Prosa. 
1-7.   S.  468—496:  Gebete  zu  den  Marienfesten. 

18.  S.  496—520:  Gebete  zu  anderen  Festen. 

19.  S.  549  fF.:  Gebete  zu  St.  Anna  u.  a.  Heiligen.  S.  560  wird 
Papst  Alexander  VI  und  das  Jahr  1494  citiert. 

20.  S.  611—618:  Sterbekunst.  Anf.:  Bit  fynt  etslicJie  goede 
lere  van  dem  do-iß.  612)c?e  die  eyn  mynfclie  fal  bedecJcen  vp  dat  hei 
nu  lere  ßeruen  dat  hei  de  beffer  ßeruen  Jcunne  jteruen  als  die  vre  des 
doitz  kompt.  0  Mynfclie  vnderfoich  alle  dage  dyne  conßencie  etc. 
Das  Stück  ist  auf  die  Wochentage  verteilt.  Es  bricht  mit  S.  618 
ab :  DEr  mynfche  yn  foidde  neit  nemen  dat  groiffe  ertrich  off  it  gidden 
iveir  .  dat  hei  eyne  \\ . 

21.  S.  619 — 647:  Nachträge  mehrerer  Hände  des  späteren  16. 
Jahrhs.,  hd.  Gebete. 

Nr.  93654.  Fol.  Renner:  Zwei  Bände  in  Schweinsleder. 
Pap.,  17.  Jahrh. 

Benners  Nd.  Bremische  Chronik. 

Endlich  befindet  sich  im  Archive  des  German.  Museums  die  Ur- 
kunde Bischof  Volrads  v.  Halberstadt  vom  28.  Aug.  1274,  auf 
deren  Rückseite  eine  Hand  vom  Anf.  des  14.  Jahrhs.  die  drei  von 
G.  Bode,  Zs.  d.  Harzvereins  Bd.  8  (1875)  S.  284 f.  mitgeteilten  nd. 
Segen  aufgezeichnet  hat.  Zu  dem  Reisesegen  vgl.  auch  Stein- 
meyer,   MüllenhofF-Scherers  Denkmäler,    3.  Ausg.,   Bd.  II,   S.  290. 

Aus  dem  Auctionskataloge  der   Bibliothek  Ebner  zu  Nürnberg 

(N.  1812,  Bd.  I)  führe  ich  endlich  noch  folgende  jetzt  verschollene 
Hss.  an: 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.    Philolog.-hist.  Klasse.   1913.    Beiheft.  11 


162  C.  Borchling, 

S.  40:  Nr.  323  in  8^  Liber  precationum  dialecto  Saxo- 
niae  inf.  scriptus,  literisque  init.  eleganter  pictis  ornatus.  Cod. 
membr.  S.  XIV. 

S.  42:  Nr.  350  in  12^  Breviarium  in  dialecto  Germ, 
inf.  conscriptum,  figg.  pictis  ac  deauratis.  Saec.  XV.  Membr.  Exempl. 
elegantissimum. 

Nicht  angegeben  ist  der  Dialekt  bei  Nr.  23  6  in  4°:  Doc- 
trinal  der  Layen,  drey  Bücher.  1443.  Cod.  chart.  Saec.  XV. 
Vgl.  Bericht  III,  S.  119  und  eine  ndrh.  Hs.  in  Darmstadt,  Landes- 
bibl.  Nr.  2278  von  1436. 

Die  Incunabelu  des  Germanischen  Museums  waren  1904  in 
einem  sehr  kurzgefaßten  Gesamtverzeichnisse  aller,  nicht  nur  der 
in  Nürnberg  befindlichen,  Drucke  der  Zeit  von  1450 — 1550  mitver- 
zeichnet. Aus  diesem  nach  Druckorten  angeordneten  Kataloge 
konnte  ich  folgende  nd.  Incunabeln  und  Frühdrucke  des  16.  Jahrhs. 
notieren : 

1.  Barth.  Nr.  13418  in  4°:  Balth.  Rvssovv,  Chronica 
Der  Prouintz  Lyfflandt.  Barth,  Andreas  Seitner.  Nach  Scheller 
Nr.  1100  von  1584.  Vgl.  Jellinghaus  S.  407  N.  6.  Weitere  Exem- 
plare in  Wolfenbüttel,  Rostock,  Greifswald,  Stralsund. 

2.  Basel.  Nr.  84316  in  Fol.  (El.  3905^'^):  Passionael. 
Basel,  Adam  Petri  1506.  Noch  nicht  bei  Scheller,  auch  sonst 
nirgends  bekannt.  Es  liegt  vielleicht  eine  Verwechslung  vor  mit 
der  Ausgabe  von  1511  (Scheller  Nr.  553),  von  der  ich  Bericht  II, 
S.  141  ein  Exemplar  beschrieben  habe. 

Nr.  84315  in  Fol.  (Rl.  2909™):  Passionael,  ebendort, 
1517.  Dies  Exemplar  ist  gemeint  bei  Goedeke  I^,  S.  473.  Diese 
Ausgabe  kommt  häufiger  vor,  ich  kenne  Exemplare  in  Hamburg, 
Rostock  (Wiechmann  Bd.  III,  S.  103),  Göttingen,  Wolfenbüttel 
(Scheller  Nr.  572),  Lübeck  (Suhl-Geßner  Bd.  II,  S.  68). 

3.  Halberstadt.  Nr.  34137  in  Fol.:  Die  Halber- 
städter nd.  Bibel  von  152  2.  Scheller  Nr.  610.  Diese  jüngste 
von  den  drei  nd.  Bibelübersetzungen  vor  Luther  ist  jetzt  die 
seltenste  der  drei  geworden;  ich  kenne  Exemplare  in  Hamburg, 
Wolfenbüttel  (4),  Stuttgart,  Hildesheim  Josephinum  (Bericht  III, 
S.  217  2  Exx.),  Wernigerode  (Bericht  III,  S.  238  2  Exx.),  Lübeck, 
Osnabrück  Carolinum,  Stuttgart,  Kloster  Huysburg  (jetzt  wahr- 
scheinlich Halle,  üniv.-BibL),  Schloß  Hünnefeld  (Bericht  I,  S.  315), 
Kat.  Hiersemann  388  (1911)  S.  38  f.  Nr.  165». 

4.  Cöln.  Nr.  913  in  Fol.:  Die  Cronica  van  der  hil- 
liger  Stat  van    Co  eilen.     Cöln,   Joh.  Koelhofi".     (1499.)    Hain 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Nürnberg.  163 

4989,    Voullieme,   Buchdruck  Kölns   Nr.  324.      Vgl.   Bericht  III, 
S.  183  f. 

Nr.  33486™  in  Fol.:  Die  Cölner  nd.  Bibel  in  der  nds. 
Ausgabe.  Cöln  (H.  Quentell,  ca.  1478).  In  einem  Bande.  Hain 
3142,  Voullieme  256.     Vgl.  Bericht  ni,  S.  184  f.  u.  ö. 

Nr.  3  6850  in  Fol.:  Passional.  Cöln,  Ludwig  van  ßen- 
chen,  1485.  Copinger  3527,  Voullieme  626.  Zu  den  Bericht  III, 
S.  179  aufgezählten  Exemplaren  kommt  noch  Berlin,  Kunstgewerbe- 
museum (nur  T.  I),   vgl.  Voullieme,   Inkunabeln  Berlins   Nr.  1064. 

5.  Lübeck.  Nr.  28263.  4^:  Als  „Passional"  bezeichnet  ein 
Exemplar  der  höchst  seltenen  ersten  Ausgabe  der  nd.  Nyen  Ee 
und  des  Passionais  von  Jesus  und  Marien  Leben,  Lübeck 
(Lucas  Brandis),  20.  Aug.  1478.  Noch  Is.  Collijn,  Lübecker  Früh- 
dcucke  in  der  Stadtbibl.  zu  Lübeck  (Zs.  d.  Vereins  f.  Lüb.  Gesch. 
u.  Alt.  Bd.  IX  Heft  2  [Lübeck  1908])  S.  292  kennt  nur  ein  Kopen- 
hagener und  ein  Londoner  Exemplar,  sowie  einige  Fragmente  in 
Lübeck. 

Nr.  91343  in  4^:  Speygel  der  dogede,  Lübeck,  Barthol. 
Ghotan  1485.  Hain  14952,  Scheller  415.  Vgl.  Bericht  II,  S.  121 
u.  III,  S.  217;  weitere  Exemplare  in  Lübeck  (sehr  defect),  Berlin 
Antiq.  M.  Breslauer  1908;  nach  einer  hsl.  Notiz  Schellers  in  dem 
Handexemplar  seiner  Bücherkunde  besaß  seinerzeit  Pfarrer  Owstien 
in  Bortzow  (Meckl.)  ein  Exemplar.  Vgl.  auch  Collijn,  Lübecker 
Frühdrucke  S.  315. 

Nr.  28260.  8^:  Des  dodes  dant^,  Lübeck,  Mohnkopf- 
drucker, 1489.  Das  Exemplar  hat  lange  als  Unicum  gegolten,  erst 
mein  Bericht  II,  S.  140  f.  hat  als  2.  Exemplar  das  der  Gymnasial- 
bibliothek zu  Linköping  ans  Licht  gezogen.  Vgl.  jetzt  Is.  Collijn's 
Katalog  der  Inkunabeln  der  Stifts-  und  Gymnasial -Bibliothek  zu 
Linköping  (Uppsala  1909)  S.  22  Nr.  48. 

Nr.  1972*=  in  Fol.:  Gaerde  der  suntheyt.  Lübeck,  Steffan 
Arndes,  1492.  Hain  8957.  Zu  den  beiden  Bericht  II,  S.  133 f. 
genannten  Exemplaren  in  Kopenhagen  und  Uppsala  (jetzt  Collijn 
Nr.  812)  kommen  weitere  in  Hamburg  (AC  IV  117),  Berlin  (Voull. 
Nr.  1483)  und  Göttingen  (2  Exemplare,  eins  davon  aus  Lüne). 

Nr.  38815-2«  in  Fol.:  Lübecker  nd.  Bibel.  Hain  3143. 
Vgl.  zuletzt  Bericht  III,  S.  238. 

Nr.  32927  in  Fol.:  Nd.  Plenarium,  Lübeck,  Steffan 
Arndes  1509.  Scheller  Nr.  546.  Vgl.  Goetze,  Aeltere  Geschichte 
der  Buchdruckerkunst  in  Magdeburg  (1872)  S.  40;  Falck,  Druck- 
kunst im  Dienste  der  Kirche  (1879)  S.  83. 

11* 


104  C.  Borchling, 

Nr.  34018  in  Fol.:  Die  erste  nd.  Übertragung  derLuther- 
schen  Bibel,  Lübeck,  Ludwig  Dietz  1533/34.   Scheller  Nr.  827. 

6.  Magdeburg.  Nr.  78548  in  Fol.:  Nd.  Plenarium 
{Boeh  der  profecien  etc.),  Magd.,  Ravenstein  u.  Westfal,  1484. 
Hain  6749.  Vgl.  Bericht  II,  S.  135  u.  III,  S.  178;  das  Uppsalaer 
Exemplar  jetzt  bei  Is.  ColLLjn,  Inkunabeln  v.  Uppsala  (1907)  als 
Nr.  530  näher  beschrieben.  Ein  weiteres  Exemplar  in  Berlin 
(Youllieme  Nr.  1492),  das  wohl  mit  dem  Bericht  11,  S.  135  ange- 
führten Exemplare  Kinderlings  identisch  ist. 


Professor  Dr.  Georg  Schaaffs  in  St.  Andrews  (Schottland). 

Sign.  Ms.  Germ.  I:  2  Bl.  Perg.  in  kl.  8^  (15,3  x  10,8  cm), 
2.  Hälfte  14.  Jahrhs.  Regelmäßige  feste  Cursive  mit  kräftigen 
Grundstrichen.  Beschriebener  Raum  12,1  x  7,2  cm,  vollst.  Tinten- 
linienschema,  28  Z.,  die  am  äußeren  Rande  der  Bll.  abgestochen 
sind.  Reichliche  Rubricierung ,  rote  Überschriften,  rote  Initiale 
(4  Z.  hoch)  nur  Bl.  2^.  Die  Bll.  sind  zum  Bekleben  von  leder- 
überzogenen Holzdeckeln  eines  Codex  benutzt  worden,  Bl.  l'^  und 
und  2'  waren  aufgeklebt  und  sind  deshalb  etwas  beschädigt ;  Bl.  1^ 
hat  durch  Flecke  und  Abreiben  besonders  oben  sehr  gelitten.  Die 
Bll.  sind  vom  jetzigen  Besitzer  durch  Papierfalze  verbunden  und 
in  einen  steifen  Papierumschlag  geklebt. 

Bruchstücke  einer  mnd.  Beichte  nach  den  Abschnitten 
des  Katechismus,  der  Dialekt  ist  ein  westliches  Westfälisch. 
Bl.  1  behandelt  die  10  Gebote,  Bl.  2  die  7  Todsünden  und  die 
Sünden  der  5  Sinne;  die  beiden  Blätter  hängen  in  ihrem  Texte 
nicht  zusammen.  Bl.  1"^  beg. :  gefündeget  in  dat  ander  gebod  gods, 
dat  ic  den  heyigen  namen  gods  ende  myns  fcheppers  heb  dicke  vnnüt- 
licke  genomen  %  myn  herte  in  mynen  münth .  7nit  lofte  dey  ic  geb^'oken 
hebbe  etc.  Bl.  1^  schließt  im  4.  Gebot :  oft  an  vthivendegen  güde  , 
wollüß  .  wolvare  .  ende  an  \\.  Bl.  2'  beginnt:  alfo  dat  ic  des  lieb  en 
orfalce  gewefen  .  wetens  oft  vnwetens  .  in  e/f'cap  oft  büthen  effcap.  etc» 
Bl.  2^  schließt :  de{r)  ydelcheit  di/fer  werlth  ende  (. .  .  .)gefeyn  dey  ic 
nicht  en  mod  beghern  van{?){.  .  .  .)e\\.  Ich  besitze  eine  vollständige 
Abschrift  der  Bruchstücke. 


Trier,  Stadtbibliothek. 

Einen  vollständigen  hsl.  Katalog  der  Handschriften  der  Stadt- 
bibliothek  hatte   zu  Anfang  des   19.  Jahrhs.  Daniel  Wyttenbach 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Nürnberg.    St.  Andrews.    Trier.       165 

angelegt.  Seine  Kategorien  und  Nummern  der  einzelnen  Hss. 
gelten  noch  heute,  ihnen  wird  gewöhnlich  in  Klammern  die  Stand- 
ortsnummer, die  stets  von  der  Wyttenbachischen  verschieden  ist, 
beigesetzt.  Ein  moderner  Katalog  der  Hss.  der  Stadtbibliothek 
und  des  jetzt  mit  ihr  verbundenen  Stadtarchivs  wird  in  kürzerer 
Zeit  vollendet  sein,  es  ist  das  „Beschreibende  Verzeichnis  der  Hand- 
schriften der  Stadtbibliothek  zu  Trier.  Begründet  von  Max  Keuffer", 
dessen  erster  Band  1891  erschien.  Bei  meinem  ersten  Besuch  in 
Trier  lagen  Band  1 — 4  des  Keufferschen  Katalogs  fertig  vor,  bei 
meinem  zweiten  Besuch  auch  Bd.  5.  Sie  alle  ergaben  aber  wenig 
Ausbeute  für  meine  Nachforschungen  und  ich  mußte  mich  im  We- 
sentlichen an  den  alten  Katalog  Wyttenbachs  halten.  Hier  ist 
nun  ganz  kürzlich  Adolf  Beckers  Katalog  der  Deutschen  Hand- 
schriften der  Stadtbibliothek  zu  Trier  (=  Heft  7  des  Keufferschen 
Verzeichnisses,  Trier  1911)  ergänzend  eingetreten.  Er  hat  vieles 
von  meinen  damaligen  Aufzeichnungen  entbehrlich  gemacht,  und 
ich  habe  jetzt  bei  der  endgiltigen  Redaction  meines  Materials  so 
verfahren  können,  wie  ich  es  in  meinem  3.  Bericht  für  Wolfen- 
büttel getan  habe,  soweit  dort  v.  Heinemanns  Kataloge  vorlagen. 
Beckers  Katalog  ist  also  im  Folgenden  stets  als  Grundlage  vor- 
ausgesetzt. Die  5  ersten  Hefte  des  Keufferschen  Verzeichnisses 
schließen  mit  dem  wichtigen  6.  Hefte  Gr.  Kentenichs,  das  inzwischen 
noch  hinzugekommen  ist,  die  theologischen  lat.  Handschriften  der 
Stadtbibliothek  ab.  Die  juristischen  Hss.  stehen  also  noch  aus; 
die  historischen,  zu  denen  auch  die  lat.  Heiligenleben  hinzugetan 
sind ,  bilden  jetzt  mit  dem  alten  Materiale  des  Stadtarchivs  zu- 
sammen das  Historische  Archiv  der  Stadt  Trier,  das  aber  in  der 
Verwaltung  eng  mit  der  Stadtbibliothek  vereinigt  ist.  Das  „Ver- 
zeichnis der  Handschriften  des  Historischen  Archivs  der  Stadt 
Trier"  erscheint  seit  1899  in  einzelnen  Bogen,  die  dem  „Trierischen 
Archiv"  beigegeben  werden.  Auch  dies  Verzeichnis  ist  noch  von 
Keuffer  begründet  und  wird  jetzt  von  Kentenich  fortgeführt;  ich 
habe  das  Exemplar  der  Hamburgischen  Stadtbibliothek,  das  bis 
S.  256  reicht,  benutzt. 

Die  Incunabeln  von  Trier  hat  E.  Voullieme  beschrieben,  vgl. 
Die  Inkunabeln  der  öffentl.  Bibliothek  und  der  kleineren  Bücher- 
sammlungen der  Stadt  Trier.  Zusammengestellt  von  E.  Voullieme. 
Mit  einer  Einleitung:  „Zur  Greschichte  der  Stadtbibliothek"  von 
Stadtbibliothekar  Dr.  G.  Kentenich  [=  Beihefte  zum  Zentralbl.  f. 
Bibliothekswesen  XXXVIII],  Leipzig  1910. 

Ich  beginne  mit  den  in  Beckers  Kataloge  der  deutschen  Hand- 
schriften beschriebenen  niederdeutschen  Handschriften   der  Stadt- 


166  C.  Borchling, 

bibliothek  und  stelle  diejenigen  Nummern  voran,  zu  denen  ich  gar 
keine  oder  nur  geringe  Zusätze  zu  Beckers  Beschreibung  zu  geben 
habe.  In  der  Bezeichnung  der  Mundart  hat  Becker  nicht  immer 
das  Richtige  getroffen,  gerade  bei  den  Trierer  Hss.  hat  das  auch 
besondere  Schwierigkeiten.  Ich  verstehe  im  Folgenden,  wie  ich  es 
in  diesen  Berichten  stets  getan  habe,  unter  Niederrheinisch  (ndrh.) 
das  Ripuarische,  den  nördlichen  Teil  des  Mittelfränkischen,  unter 
Niederfränkisch  (nfr.)  nur  die  nfr.  Mundarten  auf  deutschem  Boden. 
Der  südliche  Teil  des  Mittelfränkischen  ist  dann  das  Moselfrän- 
kische; der  Ausdruck  Mittelfränkisch  selbst  wird  dadurch  überflüssig. 

Nr.  807  (1337)  [Becker  S.  2]:  Cassianus,  Collationen 
der  Väter  und  Liber  de  exercitio  sancto  rituali,  ndrh. 
Bl.  115''  ist  wohl  fuh  dyaken  zu  lesen;  Bl.  219'  /cj  (=  scilicet) 
indigni  3^  /e"  (=  tertia  feria). 

Nr.  808*  (1346)  [Becker  S.  3]  ist  moselfränkisch. 

Nr.  809  (1341)  [Becker  S.  3—5]:  Auch  die  erste  Hälfte  des 
Bandes  ist  moselfränkisch,  Stück  19  dagegen  rheinfränkisch.  Stück 
3  ist  in  Stück  1/2  hineingeschoben,  die  Schlußschrift  von  Stück  1 
und  die  Schreibernotiz  stehn  auf  Bl.  187'  (nicht  107').  Man  sieht 
auch  den  Grund  des  Einschubs :  das  auf  Bl.  118'  beginnende  Ca- 
pitel  der  Vita  Ludolfs  hat  die  Überschrift:  Van  dem  auent  mail 
vns  Heue  heren  ihü  xpT]  ein  Besitzer  der  Hs.  ist  dadurch  veranlaßt, 
die  von  einer  anderen,  ein  wenig  jüngeren,  Hand  geschriebenen 
Bl.  108 — 117  mit  einem  Stück  aus  Augustinus  über  das  gleiche 
Thema  hier  einzuschieben. 

Nr.  820—822  [Becker  S.  20]:  3  schon  seit  längerer  Zeit  ver- 
lorene nd.  Grebetbücher. 

Nr.  823  (1696)  [Becker  S.  20—30]:  Das  Gebetbuch  ist 
moselfränkisch,  es  hat  stets  vff, 

Nr.  8  25  (1697)  [Becker  S.  36-38]:  Mariengebete  1526, 
ndrh. 

Nr.  826  (1699)  [Becker  S.  38—39]:  Gebetbuch  des  15.  Jh., 
moselfränkisch,  aber  mit  starkem  ripuarischem  Einschlag. 

Nr.  10  50  (1261)  [Becker  S.  131]:  An  2.  Stelle  ein  ndrh. 
Segen,  den  Becker  abdruckt. 

Nr.  1120  (128)  [Becker  S.  96] :  Die  Hs.  des  nd.  Theophilus- 
Dramas.  Die  bei  meinem  Besuch  in  jammervollem  Zustand  befind- 
lichen Blätter  sind  1907  restauriert  worden.  Beckers  Beschreibung 
folgt  der  dabei  vorgenommenen  falschen  Einordnung  des  Schluß- 
blatts als  Bl.  1,  die  schon  R.  Petsch  in  seiner  Beschreibung  der 
Hs.  (Theophilus,  herausg.  von  R.  Petsch  [Germanische  Bibl.  II  2] 
Heidelberg  1908,  S.  IX)  gerügt  hatte. 


I 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.  1(57 

Nr.  1128  (2053)  [Becker  S.  151  f.]:  An  6.  Stelle  ein  lat.- 
ndrh.  Grlossar. 

Nr.  1130  (2055)  [Becker  S.  153 f.]:  Die  von  mir  übersehene 
Hs.  enthält  an  S.Stelle  Engelhnsens  Vocabularius  latino- 
germanicus.  Aus  Beckers  Beschreibung  geht  nicht  hervor, 
welcher  Mundart  der  deutsche  Teil  angehört;  auf  das  Nd.  weist 
Hildesheim  als  Entstehungsort  der  Abschrift,  aber  der  Schreiber 
{Nicolaus  Clütz  de  saraponte)  mag  auch  seine  heimische  Mundart 
angewandt  haben.  Nd.  Hss.  dieses  Vocabulars  hab  ich  Bericht  III, 
S.  209  f.  aufgeführt. 

Nr.  1183  (845)  [Becker  S.  67]:  Der  hl.  drei  Könige  Buch, 
nfr.     Ich  habe  die  Hs.  nicht  näher  eingesehen. 

Nr.  1223  (616)  [Becker  S.  144]:  Cölner  Chronik  des  14. 
Jahrhs.,  ndrh.  Eine  Beschreibung  im  Verz.  der  Hss.  des  Hist. 
Archivs  der  Stadt  Trier,  S.  246  Nr.  482. 

Nr.  1236  (604)  [Becker  S.  144]:  Van  den  ouerclaren 
edelen  mannen  des  ordens  van  C  ist  er  den,  ndrh.  Eine  2. 
Beschreibung  im  Verz.  der  Hss.  des  Hist.  Archivs  S.  253  Nr.  495 ; 
aus  ihr  geht  hervor,  daß  die  Trierer  Hs.,  ebenso  wie  die  oben 
S.  39  f.  beschriebene  Coblenzer  Hs.,  am  Ende  noch  die  Geschichte 
von  dem  Einsiedler  Schetzelo  und  Gruido  v.  Alets  Greister- 
beschwörung  hat. 

Nr.  1254  (589)  [Becker  S.  144f.]:  Stück  5  sind  die  nd.  Laien- 
statuten des  westfälischen  Klosters  Bödeken,  die  von  dort  den 
Brüdern  in  Eberhardsklausen  mitgeteilt  werden  (vgl.  Stück  6). 
Stück  7.  10.  11  haben  schwankenden  Dialekt,  Ndrh.,  Nds.  und 
Nfr.  mischen  sich.  Die  Hs.  ist  sehr  interessant  für  den  lebhaften 
literarischen  Verkehr  der  ßegularkanoniker  von  Eberhardskiaasen 
mit  dem  nd.  Norden. 

Nr.  1290  (560)  [Becker  S.  146J:  Levold  v.  Northolfs 
Märkische  Chronik,  in  Ulr.  Vernes  nd.  Übertragung.  Vgl. 
Bericht  I,  S.  215  und  oben  S.  57. 

Nr.  1938  (1469)  [Becker  S.  147]:  Wandelbuch  Arnolds 
V.  Harff,  in  einer  hd.  Abschrift. 

Nr.  1961  (1443)  [Becker  S.  46f.]:  Episteln  und  Evan- 
gelien nebst  ihren  Sermonen,  für  Trier  bestimmt,  aber  der 
Dialekt  ist  stark  ndrh.  gefärbt. 

Nr.  1990  (491)  [Becker  S.  56f.]:  St.  Franciscus  Leben 
u.  ä.  Stücke,  Sammelband,  von  Bruder  Johann  dem  Snyder  in 
Eberhardsklausen  1514  geschrieben.  Die  Mundart  ist  aber  nicht 
„mittelniederf ränkisch",  sondern  eine  stark  verhochdeutsche  Form 
des  Moselfränkischen,    die  nd.  Elemente  treten  ganz  zurück.     Die 


168  ^-  Borchling, 

Subscriptio  des  Schreibers  ßl.  450''  ist  reines  Moselfränkiscb.  Vgl. 
auch  unten  Nr.  1935. 

Nr.  2022  (662)  [Becker  S.  59f.J:  St.  Augustins  Hand- 
buch; die  Mundart  ist  wohl  eher  ndrh.  als  nfr.    Vgl.  oben  S.  27. 

Nr.  20  24  (664)  [Becker  S.  60J :  Auszüge  aus  einer  nid.  Bibel- 
übersetzung. Die  Mundart  ist  nicht  ripuarisch,  sondern  süd- 
östl.-nld. 

Fragmente  Mappe  IV  Nr.  9  [Becker  S.  116]:  Ndrh.  Gre- 
bete.     Den  Besitzernamen  hatte  ich  Mica'el  Machleidt  gelesen. 

So  bleiben  noch  folgende  Nummern  von  Beckers  Katalog  übrig, 
bei  denen  ich  etwas  ausführlicher  verweile. 

Nr.  833  (1368)  [Becker  S.  44/45]:  Die  Mundart  der  Hs.  ist 
ein  westl.  Westfälisch.  Stück  1 — 5  könnte  man  zu  einem  Beicht- 
spiegel zusammenfassen,  doch  weiß  ich  den  Ursprung  desselben 
nicht  zu  belegen. 

Stück  1.  Im  Titel  lies  lockere.  Der  Anfang  lautet:  In 
de  naniB  d'  hillige  vü  vnvorfcJiede  Dreuoldich*  godes  Arne.  Säte  Marcus 
fpreJcet  in  fyne  erße  gefeite  vä  der  liilge  dope  godes  alfo  Johänes  de 
pdihede  de  dope  d'  penitecie  in  ene  vorgeuige  der  füde  etc.  Die  auf 
die  erste  folgenden  Capitelüberschriften,  die  aber  nicht  gezählt 
sind,  handeln  zuerst  von  den  Sünden  im  Allgemeinen,  dann  von 
den  einzelnen  Sünden. 

Stück  2  beg.  schon  Bl.  66^  mit  einem  Abschnitt  über  die 
5  Sinne. 

Stück  3,  der  eigentliche  Beichtspiegel,  schließt  mit  dem 
Capitel  wen  de  faJce  to  hören.  TO  de  leßen  wille  wy  JcortUJce  rore  to 
en  anwißnge  d'  enuoldige  welke  füde  ed'  fdke  hifüd'  d'  gewalt  des 
pawes  to  hört,  ed'  enes  hiffchopes  ed'  enes  enuoldige  bichters  etc.  bis: 
van  plate  vn  erö  vnd'fate  en  wil  wy  hijr  nicht  fcriuen  wente  ich  hope 
fe  weten  ere  ee  wal. 

Stück  4  beg.  Bl.  122':  Van  de  feue  doiliJce  fanden  myt  eren 
dochtere  de  dar  af  Icom^.  HOiidichK  Girich*.  Vnhufch*.  TornichK  GnU 
fich*.    Nidich*,    Track*.     Item  dit  fmt  de  ivortelö  vä  alle  fände  etc. 

Stück  5  schließt  Bl.  129>':  Salich  fynt  fe  de  vorduldich  fynt. 
Bl.  130—134  leer.  — 

Stück  6  sind  die  ersten  10  Capitel  aus  Dietrich  Coeldes 
Spegel  des  er  iß  ene  mynfchen.  Es  beginnt  Bl.  135''  mit  der 
Überschrift  des  1.  Cap. :  Hyr  heg^net  ene  gudc  vmV  wy  finge  van  den 
geloue  int  ghenieyne.  1.  capittel ;  dann  folgt  der  bei  Becker  gegebene 
Anfang  (für  hat  1.  dai).  Das  9.  Capitel  vä  de  x  gehode  vp  dat  hör- 
teße  enthält  nur  eine  kurze  Paraphrase  der  10  Gebote,   ihr   ist 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.  169 

ßl.  143^   die   gereimte   Fassung   derselben   angefügt   (Verse   nicht 
abgesetzt) : 

BOiie  dl  hehbet  lef  ene  god 

ydelike  en  fivert  nicht  noch  in  fpot 

Ert  vad'  vn  mod^  myt  wille  of  myt  wehe 

flaet  nemade  doet 

En  ßelet  nicht  dl  jß  jw  noet 
(Bl.  144')    Bitte  echtfchop  en  doet  nyne  vnhifc¥ 

Noch  en  fegget  vä  neymäde  vcäfchK 

Begert  nemädes  bedde  genoten 

noch  begert  nemädes  guet 

We  nicht  en  holt  defe  tey  gebode 

de  en  mach  nümer  mer  homen  {to  gode  fehlt). 
Darauf  folgt  Dat  x  capi.  en  fchoe  leringe  vä  ij  gebode  dar  ihc  of 
Bat  alle  de  gebode  en  ^pphecien  in  beflaten  fynt,  D  V  falß  lef  hebbe 
dine  here  god  vt  alle  dyne  h'te  etc.,  bis  Bl.  145^:  Bar  vme  fprecJcet 
ihc  der  vt'corne  is  tvenich.  Damit  leitet  das  Werk  über  zu  der 
ausführlichen  Erklärung  der  10  Gebote,  die  Geffcken,  Der  Bilder- 
katechismus des  15.  Jahrhs.  I  (Leipzig  1855)  Sp.  150 — 156  nach 
einem  Drucke  des  Werkes  vollständig  mitgeteilt  hat.  Anf. :  Hijr 
na  wden  vor  k(l)ayet  de  x  gebode  godes  in  dat  langeße.  Ghi  enfolt 
gyn  di{n)ch  lef  hebbe  boiie  god  of  mer  da  got  etc.  Schluß  Bl.  158^: 
Ende  de  ghene  de  na  tijtliqlxen  gute  hii{n)yerich  fynt  als  hügerighe 
lüulue  dat  fe  god  vorgeten  ende  erer  feie  falicheit  Arne.  Bl.  158^  ein 
kleiner  Anhang:  It\^  vp  ene  tijt  bat  de  hilge  jücfer  mechildis  vor  ene 
bedrouede  maget  Vn  de  here  fede  er  dit  io  etc.  bis:  vn  en  fal  nümer 
mer  van  god  vfcheiden  ivde  Arne.  —  Zu  Coeldes  Werk  vgl.  die  Be- 
richt I,  S.  284  angegebene  Literatur.  Eine  nd.  Straßburger  Hs. 
aus  Frenswegen  führt  Fl.  Landmann,  Das  Predigtwesen  in  West- 
falen (Münster  1900)  S.  12  N.  5  an. 

Nr.  1026  (1960)  [Becker  S.  157] :  Die  Receptensammlung 
zerfällt  in  zwei  Teile:  1)  Bl.  1 — 46  von  einer  Hand  geschrieben: 
Nd.  Recepte,  Anf.  Bl.  1^:  Eynen  dranch  vor  die  peß ,  .pbatum  eß. 
Jt\  man  fal  nemen  iiij  loit  olfs  (?)  off  ivermoit  etc.  Bl.  2' :  Ein  an- 
ders dat  och  gantz  goit  is  voer  die  peß  etc.  2)  Nach  14  leeren  Bll. 
eine  nid.  Receptsammlung,  wiederum  von  einer  Hand,  mit  ausge- 
sprochen nid.  Ductus  des  ausgehenden  16.  Jahrhs.  Am  Schluß 
Nachträge  von  andern  Händen,  darunter  von  Hand  1. 

Nr.  1028  (1959)  [Becker  S.  158]:  Lat.-nfr.  ßeceptensamm- 
lung   des  15./16.  Jahrhs.     Anf.  Bl.  1"":    Afßfa  fic  fit  B^  Baas  ptes 


170  C.  Borchling, 

de  creta  et  vnä  de  ocro  etc.  Das  Deutsche  beg.  Bl.  3'  unter:  Um 
waf  te  mähe  daf  off  deit  litterB  vä  hrienen  etc.  Bl.  V:  Um  beyne 
off  holt  te  verue.  Bl.  7^  weitere  Farbenrecepte:  TJm  fdwen  roet 
Nym  hreßlien  holt  cleyn  gebroJcen  en  fiedet  l  löge  etc.  etc. 

Nr.  1935  (1432)  [Becker  S.  105—107]:  Der  große  Eberhards- 
klausener  Sammelband  hd.  und  nd.  Gredicbte  und  Prosawerke.  Die 
erste  Beschreibung  der  wertvollen  Hs.  gab  Hoffmann  von  Fallers- 
ieben, Altd.  Blätter  Bd.  1  (1835/6)  S.  325  f.,  ihren  Inhalt  kurz  charak- 
terisiert hab  ich  Nd.  Jahrb.  23  (1897)  S.  113.  Die  einzelnen  Stücke 
dieser  Hs.  sind  in  ganz  verschiedener  mundartlicher  Form  über- 
liefert, rein  hd.  stehen  neben  niederrheinischen  und  fast  nieder- 
ländischen, wie  das  ja  für  die  deutschen  Codices  aus  Eberhards- 
klausen charakteristisch  ist  (vgl.  oben  S.  167). 

Stück  1  ist  ndrh.  Es  ist  in  durchlaufenden  Zeilen  ge- 
schrieben, alle  übrigen  Teile  der  Hs.  in  zwei  Spalten. 

Stück  2  ist  ein  Ausschnitt  aus  Augustinus,  De  quantitate 
animae  (Migne,  PP.  lat.  Bd..37,  S.  1037  Z.  6-1038  Z.  10).  Die  Hand 
ist  verschieden  sowohl  von  der  in  Stück  1,  wie  von  der  Haupthand 
des  Codex  in  Stück  3  ff.,  der  Hand  des  Bruders  Johann  de  fnyder 
in  Eberhardsklausen.  Nicht  rubriciert,  nur  eine  rote  Initiale  Z.  7. 
Anf .  Bl.  4^^* :  Äde^datus  ^)  dat  feine  is  dat  ich  ivolde  dat  ir  mir  bedmU 
fuldt  in  vat  nianeiren  de  feie  gode  gelich  is .  ind  wir  doch  gelouen  got 
ewich  zo  fyn  ind  van  neymä  \  Dominus  noßer  ih's  xpc  factus  \  ge- 
wacht,  ind  de  feie  van  gode  gemacht  is  als  ir  mir  gefacht  hait.  Jugc) 
Wat  meynßu  dat  it  gode  fwair  were  dat  he  eme  get  gelich  machde  etc. 
Schluß  Bl.  4^^ :  Augc)  Da  deis  reicht  mer  ich  teil  dat  du  mich  vragende 
antuertz  Jch  moichfe  dich  lichte  \\ .  Von  der  Hand  des  Johann  de 
Snyder  ist  mit  schwärzerer  Tinte  nachgetragen:  get  vlyffeliQher  zu 
leren  datu  wal  tveyß  Jch  mene  datu  nyt  yn  zivyiieleß. 

Stück  3 ff.  sind  rubriciert  und  haben  rote  Überschriften 
und  Initialen.  Stück  3  zeigt  nfr.  Dialekt,  es  beg.  Bl.  5":  (rot) 
Van  geißliker  iväderlghe.  (schwarz)  ALlet  dat  gefcreue  is.is 
tot  onfer  leir  gefcreue  fpricM  die  hilghe  apoßel  füte  pauel.  Uijr  om 
van  geißliker  wäderlghe  itfwat  te  rede  heb  ich  ghedacht  een  exempel 
te  fcriuen  tot  onfer  leir  etc.  Es  ist  eine  Beschreibung  des  Auszugs 
der  Kinder  Israel  aus  Egypten  in  das  gelobte  Land  mit  geist- 
licher Auslegung.  Auch  die  10  Gebote  sind  eingearbeitet,  jedoch 
ist  das  Ganze  nicht  in  Form  eines  Dialogs  zwischen  Meister 
und   Jünger   gehalten    wie   das    ganz    ähnliche  Werk   des   Marcus 

1)  Im  Original  Evodius;  Adeodatus  stammt  aus  Augustinus,  De  magistro 
(Migne  S.  1193). 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:   Trier.  171 

V.  d.  Linda we.  Hinter  den  Schlußworten  Bl.  16'*  noch:  (rot)  Hijr 
endet  een  geiftlkli  hoecke  vä  geißliW  iväde  ||. 

Stück  5  hat  die  Überschrift:  Jnt  leße  iväneir  die  mynfch 
leicht  en  fal  ßeruen  en  fo  falmen  olien  myt  dufdaniger  wifen  als  hijr 
na  volgj.    Dialekt  von  Stück  5  u.  6  nfr. 

Stück  7  beg. :  DJt  bouch  heiß  lucidaryus  dat  is  genant 
dar  vmh  ivant  et  erliichtet  alle  dynclc  die  in  der  tverelt  hefloffen  fynt 
etc.  Der  Dialekt  ist  ein  schauderhafter  Mischmasch,  in  dem  das 
Hd.  immer  mehr  überwiegt.  In  den  Falzen  stecken  hier  Eeste 
eines  alten  ndrh.  Cölner  Drucks  (Epistolar  ?).  Die  Hs.  wird  von 
K.  Schorbach,  Studien  über  das  deutsche  Volksbuch  Lucidarius 
(Quellen  und  Forschungen  Heft  74,  Straßburg  1894)  S.  49  unter 
Nr.  31  aufgeführt. 

Stück  8  — 11  gehören  enger  zusammen,  sie  haben  Bl.  101'* 
eine  gemeinsame  Schlußschrift:  Hie  endet  ßch  die  cronyck  vnd  hi- 
ßury  myt  fyner  geißelichen  vß  legunge  vnd  glofen  die  man  nempt 
der  fiele  Meißer  buch  getrogen  vß  Alden  gefchichten  der  romer 
Myt  gar  vil  niddichen  heifpüen  vnd  exempelen  etc.  Dieser  Teil  der 
Hs.  ist  ganz  hd. 

Stück  12:  Die  nd.  gereimte  Apokalypse  mit  ihren  An- 
hängen, in  einer  md.,  aber  mit  nd.  Elementen  durchsetzten  Um- 
schrift. Verse  nicht  abgesetzt.  Diese  Hs.  ist  benutzt  und  be- 
schrieben von  Hj.  Psilander  in  seiner  Ausgabe  der  Nd.  Apokalypse 
(Upsala  1901)  S.  VI— VIII.  Die  Apokalypse  selbst  schließt  bereits 
Bl.  116'*  (die  Blattziffern  Psilanders  sind  sämtlich  um  Eins  zurück- 
zurechnen): Hir  an  ertryche  dat  ivir  er  wer  ff  en  dat  vrone  hemelryche 
Amen.  Es  folgen  9  Anhänge,  die  Ps.  unter  2 — 10  zum  ersten  Mal 
abgeteilt  hat.  Ich  rücke  hier  eine  etwas  ausführlichere  Beschrei- 
bung ein  und  verweise  dabei  zugleich  auf  die  Abdrücke  dieser 
Anhänge  nach  der  älteren  Berliner  Hs.  durch  Massmann  (v.  d. 
Hagens  Germania  Bd.  10  [1853])  und  Psilander  (Hochdeutsche  u. 
niederd.  Fragmente  Apokalypse  Antichrist  Leben  der  Apostel, 
herausg.  von  Hj.  Psilander  I.  Texte,  Uppsala  1905);  Psilander  führt 
in  den  Fußnoten  die  abweichenden  Lesarten  der  jüngeren  nd.  Ee- 
cension  des  15.  Jahrhs.  nach  dieser  Trierer  Hs.  an. 

a)  Bl.  116'*^  (ohne  Absatz  anschließend)— 116'^:  Gedicht 
von  der  Schöpfung,  vgl.  v.  d.  Hagens  Germania  X,  S.  142 
Z.  4  V.  u.— 143  Ende;  Psilander  S.  22  f.  Nr.  VII.  Anf.:  GOt  ys 
an  hegyn  aller  giider  dynch  he  machede  eyn  forme  herliche  die  eme 
feinen  was  gelich  etc.  Schluß:  van  deme  vader  dryiien  ivir  füllen 
hauen  fyn  ryche  vmermer  eivilichen, 

b)  Bl.  116'^   (ohne  Absatz)— 117^*:    Gedicht   vom   Anti- 


172\.  C.  Borchling, 

Christ,  vgl.  V.  d.  Hagen  a.  a.  0.  S.  138  Z.  1—142  Z.  5  v.  u.;  Psil. 
S.  14 — 21  Nr.  VI.  Anf. :  Ende  Kryß  der  vrifeliche  Man  die  tvert 
geboren  van  deme  gefleckte  dan  etc.  Schluß:  woe  lange  die  wereld 
fülle  ßan. 

c)  Bl.  IIT'^^-IIQ^^:  Vom  jüngsten  Gericht,  Prosa.  Anf.: 
Als  vnfe  liere  iJiefus  xpus  godes  föne  Jcomen  wil  tso  ordelende  alle 
manes  hune  fo  fendet  he  den  engel  miß  den  Jioren  etc.  Schluß:  t^o 
dem  ricJie  geleyde  vns  dyee  vader  vnde  der  föne  vnd  der  heiliche  geyß 
Amen, 

d)  Bl.  119^^  (ohne  Absatz)— 120'*:  Gedicht  von  der  Auf- 
erstehung, vgl.  V.  d.  Hagen  S.  144  Z.  1—145  Z.  11;  Psil.  S.  23 
— 25  Nr.  Vni.  Anf. :  Nu  wundert  et  heyde  wiff  vnde  man  wo  vnfe 
licham  na  der  vfferßendeynghe  fie  ghedan  etc.  Schluß:  Js  die  komet 
na  deffeme  eilende. 

e)  Bl.  120'-»  (ohne  Absatz)— 120'-^:  Gedicht  vom  himm- 
lischen Jerusalem,  vgl.  v.  d.  Hagen  S.  145  Z.  12 — 146  Mitte; 
Psil.  S.  26 f.  Nr.  IX.  Anf.:  Dat  dar  vor  nychtet  (lies:  vornychet 
Ps.)  fal  werde  heyde  an  hemele  vnd  an  erde  etc.  Schluß:  vnd  zu 
gode  ßercJcet. 

f)  Bl.  120''^:  Gedicht  vom  Baum  des  Lebens,  vgl.  v. 
d.  Hagen  S.  146  Mitte;  Psil.  S.  28  Nr.  X.  Anf.:  In  der  ßat  ßeyt 
eyn  bäum  etc.     Schluß:  betselient  vnfes  heren  blut. 

g)  Bl.  120'^^— 120^^:  Gedicht  vom  jüngsten  Gericht, 
vgl.  V.  d.  Hagen  S.  146  Z.  5  v.  U.-148  Z.  5;  Psil.  S.  28-30  Nr.  XL 
Anf.:  Als  dat  Ordel  ys  tzo  ghan  fo  fcheidet  fich  die  fcharen  etc. 
Schluß :  got  latze  vns  vor  deynen  fyn  ryche  genedelichen. 

h)  Bl.  120^^—121^^:  Auslegung  des  Paternosters, 
Prosa.  Anf. :  Myne  vil  Heuen  yr  fullent  vr  gebet  dach  vnd  nacht  vro 
vnd  fpade  . . .  fenden  etc.     Schluß :    das   he  vch   den   vyant  nycht  zu 

ile  latz  vorwynne. 

i)  Bl.  121^^—122'-*:  Von  den  15  Zeichen  des  jüngsten 
Gerichts,  Prosa.    Anf.  bei  Psilander  S.  VIII,  Schluß:  de  vnußen{l) 

ages  füllen  alle  lüde  vff  ßayn  van  dem  dode.  Dann  die  bei  Ps.  ab- 
gedruckte Subscriptio  der  Apokalypse.  —  Weitere  Literatur  zur 
Apokalypse  in  Psilanders  Ausgaben,  vgl.  Bericht  I,  S.  169,  III,  S.  10. 
Den  ;, Schlußabschnitt  der  mnd.  poetischen  Apokalypse^  hat  Dr» 
P.  Hagen  in  der  Stadtbibliothek  zu  Lübeck  aufgefunden  (Bericht 
der  Deutschen  Commission  1912,  S.  7). 

Stück  13,  der  Mandeville,  ist  ganz  hd. 
Stück  14  ist  von  Becker   nicht   erkannt;    es    ist   eine   fast 
vollständige  Hs.  des  mhd.  Gedichts   von  der  Erlösung.     Die 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.  173 

Trierer  Hs.  beginnt  mit  V.  59  der  Ausgabe  von  Bartscb  (Quedlin- 
burg u.  Leipzig  1858,  S.  4);  was  Becker  als  den  eigentlichen  An- 
fang des  Gedichts  bezeichnet,  ist  bei  Bartsch  V.  105.  Am  Schluß 
ist  die  Hs.  vollständig.  Sie  wird  als  „Trierer  Bruchst."  schon  bei 
Goedeke-  I  S.  240  angeführt. 

Nr.  2017  (660)  [Becker  S.  57— 59] :  Von  4  Händen  gleichzeitig 
geschrieben:  1)  Bl.  1—77.  208—218.  255—268;  2)  Bl.  79—168. 
182—207.  219—231.  269-292;   3)  Bl.  169—181;    4)  Bl.  240—254. 

Ndrh.   asketische  Sammelhandschrift. 

1.  Der  Cisiojanus  dieser  Hs.  ist,  nach  einer  Abschrift  des 
Dr.  Chr.  Sternberg,  abgedruckt  von  A.  Eeifferscheid  in  Wagners 
Archiv  f.  d.  Geschichte  deutscher  Sprache  und  Dichtung  Bd.  1 
(1874)  S.  507—511. 

2.  ist  eine  Vorschrift  für  das  Lesen  der  50  Paternoster. 

3.  Bl.  b"":  Hie  hegint  eyn  dlfo  mircJclich  nutze  hoichelge  dj  ge- 
heiffche  is  eyn  gefez  cV  monicJie  .  ^plogtj.  Wie  wael  dat  eyn  eycJc- 
lich  Orden  ind  geißlich  ßaet  of  religio  liait  fyn  regel  ind  ßatute  etc. 
Bl.  6"^  wird  als  genauer  Name  des  Büchleins  Jnßitutoriü  monachale 
angegeben.  Schluß  Bl.  16'':  Jnd  fal  eme  vheiien  in  der  glorien  des 
eivigen  leuens  Onfe  liere   ihhis  de  gebenedijt  is  in  d'  ewicheit  Amen. 

3  a.  Bl.  16^^:  Dit  is  wie  ßch  eyn  monich  Off  eyn  none  off  eyn 
hegynne  zo  eynen  geißliche  leiten  geuen  fal.  (Bl.  16^)  0  myn  gemynde 
in  xpö  iJiU  tvylt  ivyffe  ivie  ir  eyn  geivarych  geißlich  leiten  fult  hegynnen 
etc.     Schluß  Bl.  36"^:  vns  vloir  in  den  doit  des  cruces  Deo  gracias. 

3  b.  Bl.  36^:  JEyn  leirre  vä  lyden.  Der  wil  tvedhvordicheit 
halt  in  fyme  Tiden  etc.  Schluß  Bl.  38':  ind  beJcenne  dich  vitr  got. 
Deo  gracias. 

4.  Bl.  38^:  Bit  fint  die  x  gehoed\  Mathe^  in  fyne  eivangelio 
in  d^  xix^  fpricht  Onfe  h'e  tvoltu  in  gain  in  dat  ewige  leite  fo  halt 
die  gehode  gotz.     Schluß  Bl.  51^ :  ind  van  gode  ewelich  vmalendijt  No. 

5.  geht  weiter:  die  den  mynfche  mi  hemelrich  hrengen  fonder 
middel  ind  fonder  vegefuir  etc.  Schluß  Bl.  68^ :  fal  d'  menfche  niet 
onaichtfam  fyn  cleinre  gehreche  Nota  Älhie  enden  die  xij  reede  ihü 
xpüs  Deo  gras, 

6.  Anf. :  Als  der  mynfche  hy  geuaille  of  hy  euenturen  des  nachtes 
wacJcerich  ivirt  So  fal  he  lefen  etc.  Schluß  mit  der  Collecte  Bl.  75^: 
Quer  mit  z  onfen  here  ihü  xpü  Amen  Deo  gracias. 

7.  Das  1.  Wort  habe  ich  als  By  gelesen.  Schluß:  %  cZj  ivir- 
dige  facrament  gewircJd  hait  i  myfchB  Arne.     Bl.  77  leer. 

8.  Anf.:  Eyn  eycklich  mynfch  deme  got  fyn  herce  heroirt  hait  ind 
de  ßymme  des  heren  tvail  verßanden  hait  etc.    Schluß  Bl.  125"^:  Mer 


174  C.  Borchling, 

fivirliclien  moigen  ivir  cZj  doyn  iß  äat  ivir  fi  laißen  yre  liouft  in  onfen 
hercen  ßechen.     Bit  fpricht  Äncelmus. 

9.  zerfällt  in  12  Capitel.  Schluß  Bl.  157^:  T^o  wilchen  ons 
hrengen  foieffe  (!)  der  gebenedijt  is  eivelicli  ind  vmmerme  Jhefus  maria 
Anna  Johannes.     AMEN  Deo  Gracias  b  v  m,    Bl.  157^  leer. 

10.  geht  weiter :  got^  Tzo  eynre  etviger  gedechteni/Jen  der  dyngen 
Op  dat  in  den  wyngart  ons  heren  Jhs  xpi  geyne  dorne  ind  quaide 
bremen  in  waiffen  noch  zo  ßerchliche  groynB  etc.  Schluß  Bl.  160'': 
Jnt  eirße  iaer  ons  paifdoms  Deo  Gracias. 

11.  Schluß  Bl.  167"^:  die  mynliche  moegenheit  ivifheit  guetheit 
Des  vaders  (Bl.  167^)  . .  .  geißes  AMEN  De  gracias.  Dann  kurze 
Nachträge,  u.  a.  (Verse  nicht  abgesetzt): 

Och  tzit  oiich  zyt  ouch  edel  zyt  wie  bißu  mich  ontronnen 
wie  grois  is  myn  verloren  zyt,  ivie  quaelich  ivas  in  verfonnen. 
Mocht  in  befchrien  mynen  edelen  zyt  fo  hed  ich  tvael  gewonnen. 
Nu  hoffen  ich  noch  eyne  feiige  zyt.     Dat  ivil  ons  doch  got  gunnen. 
Na  defer  zyt  in  is  geyn  tzyt  dat  ivir  verdienen  können.    Deo  gracias. 

13.  Schluß  Bl.  180'":  dj  da  in  eeghey  bach  in  mois  vleiffe  .  fy  in 
come  vis  de  leuendige  bor  dae  got  in  vloiß.  A3INE(l).  Angehängt 
sind  noch  5  Zeilen:  Sinte  Augußynus  fpricht  etc.     Bl.  180^  leer. 

14.  geht  weiter:  eynen  van  mynen  myßen  broederen  dat  hait  ir 
mych  gedayn  MircJct  defer  worde  befcheidenheit  ind  verborgentheiden 
etc.  Schluß  Bl.  185'' :  de  voir  ons  allen  hait  geleden  den  bitteren  doit 
des  cruces  Amen. 

15.  Schluß  Bl.  187"^:  Mer  dat  vrre  heilicheit  betzeinet  Nota  Bens. 

16.  Schluß  Bl.  191^:  da  der' fon  gotz  fyn  durber  bloit  om  geßort 
hait  Deo  Gracias.  Angehängt  einige  Verse,  ohne  Absätze  geschrieben : 

Die  yren  zyt  verfumeti 

verliefen  groiffen  fchatz 

wir  moiffen  ommer  rumen 

hir  in  is  geyn  blyuende  ßat 

Nyemant  in  derf  eme  dar  vp  verlai/fen 

vp  dat  neit  gefcheyn  mach 

Wir  moiffen  alle  onfer  ßraiffen 

inde  bezalen  vns  gelach  tc[, 

17.  Bl.  192^  Dit  is  ge'{Bl.  ldS')nome  vs  de  boich  vä  de  bye. 
DEr  wyfe  feneca  fait  vä  der  vruntfcJiaf  fuuerlich  alfus  Jn  verges  dins 
vrundes  niet  etc.  Schluß  Bl.  193^ :  fo  in  tvas  die  vrunt  fchaf  nye 
wairaftich  amen.    Deo  gracias.     Vgl.  Liber  apum,  Buch  II  Cap.  20. 

18.  geht  weiter :  offenbairden  in  irre  bloy ender  locht  der  dußerre 
werelt  als  die  ßerren  boiien  den  hemel  Jnd  die  roefen  bouen  den 
dornen  etc.     Schluß  Bl.  231^:   wie  verduldinclicM  dat  het  verdroich 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.  175 

fonder  murmureren  ind  iveder  fprechen  Deo  gracias  amen,     Bl.  232 
leer. 

20.  lies  leirynge.  Schluß  Bl.  254^:  ind  it  deit  op  die  ports  des 
hemels  Deo  gracias.  Angehängt  ein  kurzer  Absatz:  Meißer  ailbert 
fpricht  dlfo  diiclc  Als  der  fnynfch  fynre  luß  daruet  vm  got^  ivil  wie 
cleyn  it  is  Älfo  diicJc  ivirt  got  geißUche  gebore  in  fynre  feien  Deo 
gracias  Arne. 

21.  geht  weiter:  tabernaJcel  nu  ßcJi  ay  dynen  ehren  ihefü  etc. 
Schluß  Bl.  262^:  itid  in  mögen  7iiet  vuolt  werde  of  behalde  hemelfcJie 
genade. 

22.  geht  weiter:  dat  durcJiflagen  licha  anden  cruce  etc.  Schluß 
Bl.  268':  als  i  dat  vur  poertael  Ell  vur  fael  ind  (Bl.  268^)  Jnd  her 
namals  zu  famen  in  ewige  leiten    AMEN, 

23.  geht  weiter:  ewige  conynges  Brut  ihs  xps  fetze  dich  ßait- 
liehen  myt  ynygen  herce  cen  voiffe  des  heiUige  cruces  etc.  Schluß 
Bl.  273'':  Alfo  dat  du  em  alleyn  begerße  zu  behagen  AMEN, 

24.  geht  weiter:  dat  ivir  ons  zu  den  Tiden  ons  heren  Jcieren 
fidlen  Jnd  dat  tvir  dar  vier  vruchten  af  fidlen  ontfangen  etc.  Schluß 
Bl.  276^^:  off  he  alleyn  oni  fyne  wil  geßuruen  iver   AMEN, 

25.  geht  weiter :  zu  wiffen  vä  gade  ivat  fyn  alre  leiffße  wil  tver 
etc.  Schluß  Bl.  279"*:  tvie  mych  begert  die  vfmae  em  feiner  Eijn  aiie 
maria  voer  de  fchriuerfche  AMEN, 

26.  lies  pafßen.  Der  Anfang  geht  weiter:  do  ich  mych  vp  den 
berche  ergaff  in  dat  liden  des  grymmygen  doitz  etc.  (=  Horolog. 
Buch  I  Cap.  2).  Schluß  Bl.  290"':  td  i  die  ewige  felich*  beßediget 
werden  amen,     Deo  gracias. 

27.  Schluß:  ind  fynre  ewiger  leiffden  zu  alle  ynynfche  amen,  Deo 
gracias.  In  dem  Schlußverschen  lese  ich:  dat  eirße  \  Den  moit  dat- 
tich  etc.,  ivannye,  ouer, 

Fragmente  Mappe  IV  Nr.  1—2:  Die  Trierer  Fragmente 
der  nd.  gereimten  Apokalypse  und  ihrer  Anhänge.  Für 
die  Anordnung  der  Fragmente  ist  die  oben  S.  171  f.  beschriebene 
vollständige  Hs.  der  Gredichte  in  dem  Eberhardsklausener  Sammel- 
band Nr.  1935  heranzuziehen.  Die  Blätter  sind  seinerzeit  von 
Psilander  genauer  bestimmt  worden;  er  hatte  sie  bereits  für  seine 
erste  Ausgabe  der  Apokalypse  (Upsala  1901)  benutzt,  vgl.  S.  VI 
die  kurze  Beschreibung  der  Fragmente.  Vollständig  abgedruckt 
sind  sie  dann  in  Psilanders  zweiter  Ausgabe  der  Apokalypse  (Upp- 
sala  1905)  S.  138 ff.;  nach  Psilanders  Text  sind  Beckers  Lesungen 
an  vielen  Stellen  zu  bessern. 

Bl.  1 — 7  (=  Fragm.  Nr.  1)  gehören  zur  Apokalypse;  Bl.  4/5 


176  C.  Borchling, 

haben  fortlaufenden  Text,  ebenso  Bl.  6/7.    Bl.  1  —7  sind  abgedruckt 
bei  Psilander  S.  138—152. 

Bl.  8—13  (=  Fragm.  Nr.  2)  sind  Bruchstücke  aus  den  An- 
hängen der  Apokalypse. 

a)  Bl.  8»^  Z.  1—17:  Schluß  des  Gedichts  von  der  Auf- 
erstehung (=  Cod.  1935  Stück  d).  Schluß:  der  vroüde  ne  werd 
nummer  ende  de  Jcümed  na  diffeme  eilende.    Psil.  S.  152  f.  Nr.  VIII. 

b)  Bl.  8'  Z.  18—9^  Z.  3  v.  u.:  Gredicht  vom  himmlischen 
Jerusalem  (=  1935,  e).  Schluß:  de  dat  \  volk  van  eren  zünde 
werhj  vn  to  gode  ßerJc^,    Psil.  S.  153 — 155  Nr.  IX. 

c)  Bl.  9'  Z.  2  V.  u. — 9^:  Gedicht  vom  Baume  des  Lebens 
(=  1935,  f.).    Psil.  S.  155  Nr.  X. 

d)  Bl.  9^:  Gedicht  vom  jüngsten  Gericht  (=  1935,  g; 
von  Becker  übersehen).  Anf. :  (Ahe  dat  ord)el  is  to  ghan  etc., 
bricht  mit  dem  Ende  der  Seite  ab.     Psil.  S.  156  Nr.  XI. 

e)  Bl.  10"^- 10^  Z.  7:  Auslegung  des  Paternosters,  Prosa 
(=  1935,  h).  Anfang  verloren,  Bl.  W  beg. :  alle  dagJie  myd  vrode 
vme  fere  .  aued  dat  gy  vor  liungher  nn  rilce  nicht  vor  hefen  etc. 
Schluß:  dat  iu  \  den  vighent  nicht  zo  vile  lat  ver  {wenen  von  andrer 
Hand  nachgetragen). 

f)  Bl.  10^  Z.  8—11'':  Von  den  15  Zeichen  des  jüngsten 
Gerichts,  Prosa  (=  1935,  i).  Anf.:  JN  den  heylighen  holten  vint 
men  ghefcreiien  .  dat  vifteyn  teJcene  er  domes  daghe  ghefchen  zülen  etc. 
Von  Bl.  11"^  ist  die  oberste  Zeile  abgeschnitten,  Bl.  10^  schließt: 
van  des  dat  de  zunne  up  gheyt,  Bl.  11"^  beg.  jetzt:  le7i  alle  hoyme  . 
vn  Jcriide  blöden  etc.  Schluß  Bl.  11""  Z.  18:  Des  vifteynden  daghes 
zolen  . . .  lüde  . . . ,  unleserlich.     Bl.  11^  leer. 

Die  beiden  folgenden  Blätter  erscheinen  in  Nr.  1935  nicht 
wieder.  Sie  hängen  unter  sich  zusammen  und  stammen  aus  einem 
predigtartigen  Tractate.  BL  12'"  ist  sehr  beschädigt,  Z.  1 
ist  ganz  abgerissen,  ich  entziffere  nur  ein  iv{p?) . .  .  e/?  |,  von  Z.  2: 
. . .  zorg  . .  den  vnde  .  dat  vnfelighen  zende  en  |  (Z.  3)  ...  in  dcU  . . . 
henghe  lathe  dar  ghe  fcreuen  \  (Z.  4)  is  .  .  .  vid  .  .  .  quem  tranffixerfd 
dat  fpreJcet  ze  \  (Z.  5)  zolen  zen  den  zey  mid  fpere  dorßeken  etc. 
Bl.  12'"  schließt:  aJfe  vns  zaghet  zunte  io  \  hänes  eivangelißa.  Vidi 
ciuitatem  fanctam  \\  (Bl.  12^)  ihrVm  notiä  alle  ....  cain  ficut  \  fpon- 
fam  ornaiam  viro  fuo  .  hey  fpreket  .  ich  za  \  dey  lieylighen  (tat  Tho 
ihrVm  nighe  nider  Icmnen  \  de  vandeine  hemele  van  gode  hered  alfe  en 
hrut  is  eren  mäne  etc.  Bl.  12^  schließt:  dey  weldighe  \  konighe 
de  wanne  erdes  ivaren  vil  mechtich  \\  (Bl.  13')  alfe  grote  allexandcr 
de  al  dey  werld  ir  vacht  \  vn  dey  Jwninch  aniyocus  vn  dey  mechtighe 
Key f er  oqtaiiianus  dey  al  dey  werld  van  oßene  to  weßene  van  norden 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.  177 

tho  zudene  an  siner  hanä  haääe  etc.  Bl.  13^  Z.  1  ist  wieder  ganz 
unleserlich,  Bl.  13^  schließt:  noch  de  hroder  deme  hroder  \  noch  nyn 
menfcJw  deme  ande'n  N .  .  .  ghe  \  beide  van  den  heren  .  dey  hern  {?) 
atnden  iver  |[. 

Fragment  Nr.  4  [Becker  S.  115]:  2  BU.  aus  einem  ndrh. 
Beichtspiegel  der  1.  Hälfte  14.  Jahrhs.  22  Z.,  Tintenlinien- 
schema.  Bl.  l''  beg. :  der  gewinne.  Bar  na  du  hegeit .  of  du  dig  \ 
irechen  uerfumet  has  .  tvider  din  den  geboit.  \  unßs  heren  godis.  Der 
sien  gebode'  horent  dru  \  zo  godis  mtne  .  in  fiiiene  zu  unßs  neßen  mine  \ 
Bat  erße  geboth  is  .  du  falf  eine  got  hauen  .  in  \  infalt  inJceinen  afgot 
hauen .  of  ane  beden  etc.  Bl.  1^  schließt :  So  wat  du  dis  of  einiger- 
hande  fachen  liuer  hais  \  of  nie  vortes  dan  got .  dat  is  din  got  .  tvant 
du  ir  I  biides  ime  du  ere  .  die  die  gode  irbiden  falt  .  icant  ||.  Bl.  2' 
beg. :  leven  ,  in  aller  meiß  du  ßrange  reginunge  da  ein  |  hört  uergeuen 
nit  imvirt  man  in  müze  rechin\in  wie  id  gewnin ,  virdan  .  in  behaldin 
ß  etc.,  etwas  weiter:  Barna  fage  die  funde  der  tracheide,  Tracheit\ 
heizit  einerhande  ftvarheit  des  herzen  die  \  unf  machit  uirdrüzeniffe 
aller  guder  werke,  \  Bar  umbe  fage  of  du  ei  trage  tveres  zu  godes  de- 
neiße  etc.  Schluß  von  Bl.  2^:  nog  dan  dat  du  bit  den  iverJcen  niet 
imvoldes  volbr engen  Sa  \\. 


In  den  lateinischen  Handschriften  der  Trierer  Stadtbibliothek, 
die  M.  Keuffer  und  G.  Kentenich  in  Heft  1 — 6  des  gedruckten 
Hand  Schriftenkatalogs  beschreiben,  sind  noch  folgende  nd.  Stücke 
enthalten,  die  ich  zum  größten  Teile  nur  kurz  zu  erwähnen  habe : 

Heft  1  (1888):  Bibel  Texte  u.  Commentare:  Nichts. 

Heft  2  (1891):  Kirchenväter. 

Nr.  148  (Kat.  S.  49—54):  Stück  4.  Das  Deutsche  in  dem 
kleinen  Abschnitt  ist  kein  reiner  Dialekt,  er  ist  halb  rheinfränkisch^ 
halb  ndrh.  Schluß:  Jnden  ßeyn  löchern  daz  fynt  foranüa  Jhü  xpi 
vbi  debes  httare  eßote  fymplices  fic^  columbe.  Der  eigentliche  Schluß 
ist  aber  mit  den  beiden  hinter  Bl.  113  herausgeschnittenen  Blättern 
verloren  gegangen. 

Den  gleichen  schillernden  Sprachcharakter  zeigen  Stück  8  und 
11.     Dagegen  sind  Stück  10  und  12—22  ganz  ndrh. 

Stück  10  schließt:  vnd  ßant  alwege  jn  beJcentlicheit  dyre  fundB 
vnd  gebrech  fo  vindtz  du  genade  by  gode. 

Stück  12  schließt:  Ba  Jntfangen  wyr  eyne  neuiven  name  der 
vns  ewicklich  blijfft,  Stück  12 — 20  bilden  nur  einen  einzigen  großen 
Tractat,  dem  der  Titel  von  Stück  12:  Bat  boich  von  dem 
Blynlcenftain,  we  dat  man  eyn  goit  menfche  ivyrt  in  got  zukommt. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.   Philolog.-histor.  Klasse.    1913.    Beiheft.        12 


j!78  C.  Borchling, 

Es  ist  ein  Werk  des  Johann  E/Uusbroec  Bat  hoec  van  den 
blinkenden  ßeen,  auch  Dat  hantvingherlijn  genannt,  vgl.de 
Vreese,  Hss.  van  J.  v.  Rs.  werken,  Bd.  1,  S.  27.  51.  56  u.  ö. ;  Eeiffer- 
scheid,  Nd.  Jahrb.  Bd.  10  (1884)  S.  14  mit  N.  17. 

Stück  22  ist  ein  weiteres  Werk  Euusbroecs  Van  der 
tzierheit  der  geißlicher  hroulofft;  so  lautet  der  Titel  in  der 
bisher  allein  bekannten  ndrh.  Hs.  des  Werkes  Berlin,  Kgl.  Bibl., 
V.  Arnswaldt  Nr.  3112,  Bl.  160»— 213«  (ReifFerscheid,  Nd.  Jb.  11 
[1885]  S.  107  mit  N.  16).  Die  zahlreichen  nid.  Hss.  des  Werkes 
bei  de  Yreese  passim.  Das  Thema  des  Tractats  ist  nicht  so 
sehr  die  göttliche  Liebe  als  die  verschiedenen  Zukünfte  Christi; 
mit  dem  Hohenlied  hat  er  nicht  das  Greringste  zu  tun,  die  lat. 
Anfangsworte  sind  vielmehr  dem  Gleichnisse  von  den  törichten 
Jungfrauen  entnommen.  Der  Anfang  lautet  etwas  vollständiger: 
Ecce  fporifus  venit,  exite  ohiiiä  ei.  Seit  der  hruedgom.  Imnipt  gait 
viz  Jm  entgain  Di/fe  ivort  hefchrifft  vns  fente  matJieus  der  eivägelißa 
Jnd  xps  fpracli  ßj  so  fynen  jüngere  lud  so  allen  minfche  etc. 
Am  Schluß  einige  Reime:  Jnd  dit  is  nu  dat  wifelofe  ivefen  dat 
alle  ynyge  geiße  honen  al  dincJc  haue  vkoren  Dit  is  ey  dunche'  ßille 
dar  alle  mynende  yne  fyn  vloren  Mar  mochte  wir  vns  alfus  yn  dugdn 
gereyden  wir  foulden  vns  fchere  van  de  liüe  intMeyden  Jnd  fouldn 
vleifjn  (Bl.  292^)  vnde  nümerme  en  mochte  vns  catur  gehruchlich  he- 
foecken  moeffen  De  ivefeliche  eynycheit  ind  eynheit  Befchauiven  yn  drij- 
heit  Dat  geue  vns  de  gotliche  myne  de  geyme  bedeler  intfait.    AMEN. 

Heft  3  (1894):  Predigten. 

Nr.  244  (Kat.  S.  36-38):  Bl.  131'-^:  Ndrh.  Reimgebet 
an  den  hl.  Greist,  aus  der  1.  Hälfte  bis  Mitte  14.  Jahrhs.  Ich 
stelle  bei  dem  Abdruck  die  Verszeilen  her,  füge  aber  die  Zeilen- 
abschnitte der  Hs.  bei: 

Veni  fancte  fps  Küm  zv  mijr  heijlyger  geyß.  I 

Dyner  genaden  darf  ich  aller  meyß 

Müde  mych  \  un?  allen  bofen  gedenken, 

Alley  iveriltliche  viovde  müzes  du  myr  verleyden . 

byt  den  \  dugeden  müzes  du  mych  cleyden . 

berihthe  \  h're  minen  fyn  . 

tvant  ich  düp  inde  vmheridet  |  hyn. 

Gyf  myner  funden  auelays, 

want  an  \  dyr  ys  al  min  zbuerlays. 

Du  bys  herre  alle  \  niyn  troyß  alleyne  . 

mache  mych  van  fundB  \  reyne 

van  bofen  bekoringyn  erlofe  mych  | 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.  179 

Bat  ich  vrolicJie  möge  loven  dych. 

Mache  \  mych  van  hofe  küh'e  vri  . 

dat  ich  zu  dyme  \  dinße  vUzich  fy 

Schone  hlüme  edele  hWe  | 

Jhü  xpe  füse  minn'e. 

Gyf  myr  dat  ich  dych  \  hunne  mynnen 

van  allen  mynen  h^cen  van  \  allen  fynnen. 

Heyne  Wce  fenften  müt 

Gyf  myr  vader  tvant  du  hys  gut. 

Bü  hys  II  (Bl.  ISl"^)  dat  oiifuze  gut. 

Jndeme  dat  myne  feie  g^rüt  \ 

Sunder  den  ich  nyt  gerün  in  mach. 

An  dyr  \  yf  myn  raße  inde  myn  gemach. 

AI  myn  troyß  \  ligeyt  an  dyr, 

Suze  vader  kiim  zu  myr. 

Bü  I  myche  dyfe  werilt  alfo  geliche  vfmein. 

dat  ich  dine  \  genade  nmge  wyrdinclych  intfeyn  . 

Bat  I  ich  hit  dyner  fuzecheyde  gelauet  wde 

alfe  lange  \  ays  ich  hiten  dys  erde. 

Gif  myr  ßarlcen  \  gelouen  inde  vaße  hoffingin 

Geivare  ivyfheit  \.     Jude  gey fliehe  geringe 

Gif  myr  gerechet  inde  \  füze  mezecheyt. 

geyßeliche  ßerkede  inde  \  ßedecheyt. 

Gif  mir  kvfheit  inde  reinicheit  \ 

Aller  dinge  vnderfcheit. 

Gif  mir  volküme  \  othmüdecheit 

Getividicheyf^)  inde  geduldicheit  \  *)  tiv  aus  Corr. 

Jhü  mach  mine  feie  vro. 

dat  ich  dyr  müge  \  dinB  alfo. 

Wane  ich  rüme  diet"^)  eilende.  *)  dict? 

dat  I  ich  hit  dyr  fy  fund'  ende. 

Bat  ich  raße  \  eweliche 

inde  dich  befchoive  vroliche  \  Amen, 

Nr.  2  63  (Kat.  S.  58):  Lat.  Gebetbucli  aus  Hildeslieiin ,  mit 
nd.  Kalendarium  (Bl.  3'— 12^  14^  und  zwei  nd.  Grebeten 
(Bl.  2').     Bl.  8'  lies:  uindende. 

Heft  4  (1897):  Liturgische  Handschriften. 

Nr.  459  (Kat.  S.  72):  Auf  Vor-  u.  Nachsetzbl.  Stück  eines 
nd.  Grebetbuchs,  aus  K.s  Probe  geht  der  Dialekt  nicht  mit 
Sicherheit  hervor;  ich  habe  die  Hs.  nicht  eingesehen. 

12* 


180  C.  Borchling, 

Nr.  502  (Kat.  S.  97 f.):  Liber  precum.  Bl.  81^  ein  ndrh.  Ein- 
trag über  das  Weihwasser. 

Nr.  504  (Kat.  S.  981):  Liber  precum.  Bl.  lolv  der  Anfang 
eines  ndrh.  Gebets. 

Nr.  516  (Kat.  S.  105 f.):  Lat.  Gebetbuch.  Stück  10:  Hymnen 
mit  liniierten  Noten.     Die  ndrh.  Hymnen  sind: 

a)  Bl.  136^—137^:  JN  dulci  iubilo 

fynget  incl  wefet  vro  etc., 
mit   zweistimmigem  Notensatz   zu  Str.  1,    die  Noten   schon  ganz 
wie  bei  uns,  viereckige  Köpfe  (<())  ohne  Striche,  auf  4  Linien. 

Str.  2  (Bl.  137^^):  0  Um  puide  na  dir  iß  mir  fo  tve. 

Str.  3  (Bl.  137^):   Vhi  ß'  gaiidia  nyrgen  me  dan  dar, 

Str.  4 :  Maria  nra  fpes  noe  liilff  vns  hitt  wir  des. 

Schluß:  dat  vnff  so  deile  iverde  efna  requies.  Änien, 
Die  Melodie  von  a)  ist  nach  dieser  Hs.  publiciert  von  Bohn,  Eitners 
Monatshefte  f.  Mus.  Bd.  9  (1877)  S.  26  f.  Vgl.  Bäumker,  Das 
kathol.  deutsche  Volkslied  in  seinen  Singweisen,  Bd.  1  (1886) 
S.  310.  Andere  nd.  Texte  des  Liedes  Bericht  III,  S.  218  u.  134; 
Hölscher,  Nd.  geistl.  Lieder,  S.  VI  N.  1 ;  Bolte,  Zs.  f.  d.  Phü. 
Bd.  21  (1889)  S.  141  f.;  Jellinghaus,  Nd.  Jahrb.  Bd.  7  (1881)  S.  If. 

b)  Bl.  138^—140'-:  de  paßöe  dm, 

NV  ßerck  vns  got  in  vnfer  noit 
Ich  beuelen  mich  htiden  in  dyn  gebot, 
laif  vnß'  den  dach  genedelichen  fchynen. 
Soweit  mit  Noten.     Es   ist   die   Große  Tagweise  Peters 
von  Arberg,  vgl.  Bericht  II,  S.  198  und  III,  S.  38.    Die  Noten 
sind   also   nur   zur   ersten  Hälfte   des   ersten  Stollens   beigegeben, 
dieses    Stück    der   Melodie    soll    offenbar    viermal    hintereinander 
wiederholt  werden.    Erst  der  Abgesang  Bl.  139'  hat  wieder  Noten, 
weshalb  Keuffer   ihn   als    selbständiges  Lied   {Maria  wüfchel  gerte 
des  ßämes  vä   ycß'e)    verzeichnete.     Die  Trierer  Hs.  hat  nur  die  3 
Strophen   der   ursprünglichen  Fassung,    Str.  2   beg.  Bl.  139^:    Dat 
criice  was  breit  dar  got  an  leid,   Str.  3:    0  hcilger  criß  la  mich  der 
liß;    Schluß  Bl.  140^":   miti  dyne  heiigen  ivunde  dat  Jck  beiiallen  dir. 
Amen.     Diese    Hs.    des    Liedes    ist    unter    der    älteren    Signatur 
Nr.  724  von  Bäumker  S.  452  f.  benutzt. 

c)  Bl.  140'— 141^:    31ijn  hertz  is  ervullct   mit  vroUcheit  van 
vreuden  moiß'  ich  fyngen  etc.,  Str.  1  mit  Noten. 

Str.  2  (Bl.  140^):   Vß'  daiddes  ßäme  is  vpgegagen. 
Str.  3:  Maria  du  biß  dat  vill  lußliche  preill. 
Str.  4:  0  edel  iüß'ramve  ice  wal  tvas  dir  zo  mode. 
Str.  5  (Bl.  141'):  Du  biß  des  vill  ivijfen  falomöls  throin. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.  181 

Str.  6:  Jn  diefe  vill  fchoenen  throen  halt  gefe/fen. 

Str.  7:  Maria  du  vil  iverdige  honycgyn. 

Str.  8:  0  oeüße  honyck  va  hymelrich. 
Schluß  Bl.  141^:  hreng  vns  in  die  ewige  feliclieit  Amen. 
d)  Bl.  141^ — 142^:  Anni  noui  eäticü. 
Mit  diefen  nuwen  Jaire 
fo  tvirt  vns  offenbaire  etc. 

Str.  1  mit  zweistimmigem  Notensatze;  der  Abgesang  ist  als 
Refrain  behandelt,  er  beginnt  jedesmal:  Gelouet  moiff  ßjn  dat  hyn- 
delijn  etc.  (3  Z.). 

Str.  2  (Bl.  142^):   We  ival  ivas  yr  so  moide, 

Str.  3:  De  engele  fongen  fchoene, 

Str.  4  (Bl.  142^):  Sie  beirde  yn  al  funder  pyne. 

Str.  5:  Als  echt  dage  waren  verleden, 

Str.  6:  Dre  Iwnyge  vnheJcande. 
Schluß:    got  ßj  gehenedijf  B(.  Gelouet  moi/f  ßjn  etc.    Bohn  a.  a.  0. 
S.  28f.,  Bäumker  I  356. 

Nr.  522  (Kat  S.  108):  Die  „westniederdeutschen"  aebete  Bl. 
42—44,   45—53^  u.  143—165  sind  alle  bereits  hd. 

Heft  5  (1900):  Ascetische  Schriften.     1.  Abt. 
Nr.  653  (885)  [Kat.  S.  112]:  Auf  der  Innenseite  des  Vorder- 
deckels eine  ndrh.  Priamel,  Zeilen  nicht  abgesetzt: 
Wer  neit  engeivynt, 
ind  oucJi  neit  entfyndt 
Vnd  ouch  neit  enhofft 
ind  an  vrauwe  hulden  lebt. 
Jnd  altzit  yn  dem  wynJioiß  fweibt. 
ind  so  allen  tzyden  den  ivyrt  betsalt 
Myßl(i)ch  yß  .  vp  wat  enden  er  dat  holth. 
Bl.  lOO«":  Ndrh.  Verse  über  das  Leiden  als  Füllsel: 
De  pacia,     Lyden  yß  dat  aller  beße  goet 
Bat  got  fyne  vrüde  doet 

Lyde  yß  der  rechte  tvech  zo  dem  rych  vnfers  heren 
Seiich  fynt  fy  de  yt  wail  hantteren  etc.,  noch  22  Z. 
Schluß:  Da  der  viß  leeffden  des  lydes  begert. 
Dann  ein  ähnlicher  Spruch: 
Leer  lyde  vnd  verdrage  fonder  clagen  wer  dyr  fytt 
Wan  dyr  verdraget .  als  nien  vch  jaget  yr  gewynet  de  ßryt 
Der  yn  lidB  Jean  verbilde  Der  iß  blide  zo  allen  tzyden. 
Küne  ivyr  des  neit  gehere  So  laiß  vs  vmers  vdrage  lere  etc., 
noch  ein  paar  Zeilen  mehr. 


182  C-  Borchling, 

Heft  6  (1910):  Ascetische  Schriften.     2.  Abt. 

Nr.  709  (Kat.  S.  51  f.):  Bl.  317—318  das  bekannte  lat.  Schul- 
glossar mit  übergesetzten  deutschen  Übersetzungen,  das  beginnt: 
Curia  palatium,  das  Deutsche  ist  nfr. 

Aus  den  nd.  Hss.  des  mit  der  Stadtbibliothek  verbundenen 
Historischen  Archivs  der  Stadt  Trier  führe  ich  hier  nach 
Kentenichs  Verzeichnis  (s.  o.  S.  165)  noch  an: 

Verz.  S.  64]Srr.  111  (=  Bibliotheksnummer  2016):  Co  In  er 
Statuten,  noch  vom  Anfange  des  16.  Jahrhs.  und  noch  ndrh. 
„Am  Schlüsse  steht  ein  geistliches  Lehrgedicht".  Ich  habe 
die  Hs.  nicht  eingesehen.  —  Cölnische  Stücke  enthalten  auch 
noch  Nr.  110  (2026)  [Verz.  S.  63]  mit  einem  Teil  der  Reim- 
chronik  auf  den  Aufruhr  von  1482  (vgl.  oben  S.  49),  während 
sich  der  Band  sonst  meist  auf  die  Ereignisse  von  1513  bezieht; 
Nr.  109  (1397)  [Verz.  S.  62];  Nr.  117  (1996)  [Verz.  S.  65]  und 
Nr.  485  (1226)  [Verz.  S.  247 ff.],  alle  diese  Hss.  sind  sehr  jung 
und  ganz  verhochdeutscht.  —  Aufmerksam  machen  möchte  ich  end- 
lich noch  auf  Nr.  358  (1684)  [Verz.  S.  168]  die  Historia  domestica 
Everhardiclusce ;  sie  ist  zwar  lat.  abgefaßt,  enthält  aber  wichtige 
Nachrichten  über  dies  literarisch  so  interessierte  Kloster.  Einige 
nfr.  Sprüche  aus  diesem  Codex  hat  M.  Keuffer  in  der  Vorrede  zu 
Heft  2  des  Hss.-Katalogs  der  Stadtbibliothek,  S.  VI  mitgeteilt, 
dort  handelt  er  ausführlich  über  die  ganze  Hs.  —  Nr.  482  (1223) 
und  Nr.  495  (1236)  sind  schon  bei  Becker  beschrieben,  vgl.  oben 
S.  167. 


Trier,  Dombibliothek. 

Über  die  Hss.  dieser  Bibliothek  giebt  es  einen  vortrefflichen 
hsl.  Katalog,  den  1890 — 1891  von  Dr.  Sauerland  aufgestellten 
„Catalogus  descriptivus  codicum  manuscriptorum  ecclesiae  Cathe- 
dralis  Treverensis''.  Aus  ihm  habe  ich  für  die  folgenden  Be- 
schreibungen ziemlich  viel  einfach  herübergenommen,  zumal  da 
meine  Zeit  für  die  Dombibliothek  nur  beschränkt  war.  Die  Trierer 
Dombibliothek  besitzt  eine  auffällig  hohe  Zahl  niedersächsischer 
Handschriften  und  lat.  Hss.  aus  dem  nds.  Gebiete.  Sie  verdankt 
diesen  Besitz  der  Schenkung  des  früheren  Trierer  Domherrn 
Grafen  Christoph  v.  Kesselstatt,  der  zu  Anfang  des  19.  Jahr- 
hunderts, als  die  noch  vorhandenen  Klöster  Norddeutschlands  auf- 
gelöst wurden,    in  Hildesheim   und  Paderborn  Domherr   war   und 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:   Trier.  183 

an  beiden  Stellen  sehr  viele  Handschriften  aus  Klostergut  gekauft 
hatte.  Vgl.  ^d.  Jb.  23  (1897)  S.  111  und  das  Vorwort  dieses 
Berichts. 

Nr.  2:  238  Bl.  Perg.  in  kl.  8«,  2.  Hälfte  14.  Jahrhs.  Tinten- 
linienschema,  19  Z.  Ganz  von  einer  Hand,  Buchschrift.  Rubriciert: 
Strichelchen,  rote  Überschriften,  ganz  rot  geschriebene  Zeilen, 
kleinere  rote  und  blaue  Anfangsbuchstaben,  größere  schön  gemalte 
Initialen,  4  Z.  hoch,  Gold  auf  Blau-rot.  Bl.  106^  die  untergehende 
Sonne  gemalt,  das  Bild  nimmt  die  obersten  5  Zeilen  der  Seite  ein. 
In  braunem  gepreßtem  Lederbande  mit  2  Messingschließen.  — 
Bl.  1"^:  M  E  E  F  ptinet]  Bl.  1^:  Ex  Uhr.  Christoph  Comiüs  de 
Kesselsiatt  A\  1812. 

Nd.  Osterbrevier,  mit  Fortführung  bis  zum  Fronleichnams- 
feste. Die  Hs.  gehört  zu  den  in  einer  schwungvollen  Sprache  ab- 
gefaßten Osterbrevieren ,  die  ursprünglich  Lateinisch  und  Nd. 
mischen  und  gerne  gereimte  Stellen  und  Liedanfänge  einstreuen. 
In  dieser  Hs.  tritt  das  Lat.  ganz  zurück,  wie  z.  B.  in  der  Be- 
richt I,  S.  117  angezeigten  Hamburger  Hs.,  die  auch  den  gleichen 
Anfang  hat,  und  in  der  Bericht  II,  S.  38  besprochenen  Kopen- 
hagener Hs.  Der  Dialekt  der  Trierer  Hs.  ist  westfälisch.  Bl.  1^ 
beg. :  Jn  dem  alder  vrolikeßen  pafche  auende  de  dar  is  en  Mangh  der 
hemelfchen  vroude  vn  eyn  vrolik  fote  vorfpel  des  hochgheloiiedö  pafche 
daghes  etc.  Die  größeren  Initialen  finden  sich  Bl.  7^  (mit  Rand- 
leiste); 11^.  12^  (Randleiste  mit  musizierenden  Engeln);  47^.  65^. 
84^.  Eine  gereimte  Stelle  z.  B.  Bl.  7''  unten:  Help  vs  dat  heylighe 
graf  etc.  Schluß  Bl.  237"":  dat  ik  hijr  to  alle  tyde  fo  mote  leue  dat 
ik  na  deffe  leuede  nvmer  vä  dg  ghefchede  iverde.  Arne.  Darunter 
noch  2  ausradierte  rote  Zeilen,  die  wahrscheinlich  eine  alte  Be- 
sitzernotiz enthielten.     Bl.  278  leer. 

Nr.  3:  277  Bl.  Pap.  in  kl.  8^  15.  Jahrh.  23  Z.,  Zeilen  nicht 
vorgezeichnet.  Rubriciert,  rote  Überschriften,  rote  und  blaue  ein- 
fache Anfangsbuchstaben,  größere  sehr  rohe  blau -rote  Initialen. 
In  gepreßtem  braunem  Lederbande.  Die  Haupthand  hat  Bl.  1 — 
246^  Mitte  geschrieben,  Buchschrift  des  15.  Jahrhs.  Hand  2  = 
Bl.  246^  Mitte— 255^  Mitte,  Ende  15.  Jahrhs.  Hand  3  =  Bl.  255^ 
JIitte-258^  1.  Hälfte  16.  Jahrhs.  Hand  4  =  Bl.  258^— 259^  sta- 
kige Hand  des  beg.  16.  Jahrhs.  Hand  5  =  Bl.  259'  Z.  8— 260^^, 
Buchschrift  mit  dicken  Zügen  und  dunklerer  Tinte,  Ende  15.  oder 
Anf.  16.  Jahrhs.  Bl.  260^  leer.  Bl.  261^—270'  Nachträge  mehrerer 
Hände  des  ausgehenden  16.  und  17.  Jahrhs.  Bl.  270^—276  leer.  — 
Auf  der  Innenseite  des  Vorderdeckels    unten  das  Exlibris  Kessel- 


134  ^'  Borchling, 

statts  Ä*".  1799]    oben   die  Notiz:    Biese  Art   Gebetbuch   haben  die 
Nonnen  bey  Brachel  im  Hochstift  Paderborn  gebraucht, 
Nd.  G-ebete  und  Andachten. 

1.  Bl.  l*"— 128'":  Hir  begynnet  fyh  eyn  boh,  dat  ghe  heten  wart 
eyn  feß  boh  vn  js  van  den  feßen  unfes  leuen  here  ihü  xpi 
vn  marien  fyner  bndiede  moder.  LEue  mynfche  nu  fchaltu  bedenchen 
ton  de  hilghe  dreuoldicheit  vth  fäde  den  ßarJce  engele  gabrieleni  etc. 
Schluß:  vnde  regnereß  tho  ewyghen  tyden  Amen, 

2.  Bl.  128''— ISl'^:  Die  15  Paternoster  der  hl.  Birgitta. 
Anf. :  0  mylde  here  ihu  xpe  dut  pr  nr  oppere  iJc  diJc  in  de  ere  dyner 
bynenwendighe  be  drofni/fe  etc.  Schluß :  vä  allen  pynB  vn  angheßen. 
Ame.  Zu  dieser  Passionsandacht  vgl.  die  Bericht  111,  S.  46 
aufgezählten  Stücke  mit  derselben  Überschrift;  die  Trierer  Hs. 
gehört  enger  mit  Wolfenb.- Heimst.  1231,  Novi  1132,  Hildesheim 
Beverina  Nr.  732,  Upsala  C  496,  Bl.  111^  und  der  unten  be- 
schriebenen Nr.  48  der  Dombibliothek  zusammen. 

3.  Bl.  ISl'-— 193^ :  Vermischte  Grebete,  darunter  Bl.  136^—142«^ 
die  100  Ave  Maria,  Bl.  173''— 186'"  die  Dornenkrone  Jesu 
Christi  (vgl.  oben  S.  23),  Bl.  189^—190''  das  kurze  Gebet,  das 
beg. :  0  du  vthuletende  grüdelofe  borne  der  ewyghen  wifheit  etc.  (vgl. 
oben  S.  22). 

4.  Bl.  193^— 213^:  Passionserzählung.  Anf.:  Hir  be  ten- 
ghet  fik  de  pafßo  de  me  holt  in  deme  palmen  daghe  na  der  feinen 
tvyfe  as  me  de  in  der  hilghen  kerJcen  finghet  (Bl.  194')  to  der  homyffen 
vnde  de  iverdeghe  ewangelißa  funte  Matheus  be  fchrift  fe  na  dem  du- 
deßchen  fynne.  In  der  tid  fpraJc  iWs  to  fynen  jungheren  wettet  dat 
na  twen  daghen  teert  paffchen  etc.  Schluß :  wu  he  be  grauen  wart 
de  licham  ihü,  Hir  endet  ßk  de  pafßen  vnfes  leuen  heren  etc.  Diese 
Passion  stimmt  am  nächsten  zu  Wolfenb.-Helmst.  1184  (Bericht  III, 
S.  36). 

5.  Bl.  213^—229^:  15  Paternoster  zur  hl.  Katharina. 

6.  Bl.  230*^ — 246^:  Gebete  an  dieselbe  und  an  andere  Heilige. 
Bl.  242*'  unten :  3Iyt  dußen  beden  grote  de  name  .  .  .  fei  Laurecij 
vnfes  patroen.  Schluß:  dat  du  mp  truwe  vorfpreher  ßß  in  mynem 
richte  vnde  vor  tverß  mek  denne  dat  ek  moite  myt  dek  beßtten  de 
ewigJien  falicheit.    Amen. 

7.  Bl.  246^-251':  Das  fünfmalige  Weinen  Christi. 
Anf.:  Crißus  iefus  vnfe  falichmaker  ys  nu  gefcen  efft  gefunden  dat 
he  gelachet  hebbe.  Schluß:  dath  mote  gefcheen  yn  dem  foten  namen 
yefus  amen.    Es  folgen  andere  Gebete  bis  Bl.  255'. 

8.  Bl.  255^ ff.:  Nd.  und  lat.  Gebete  von  Hand  3—5  etc.  Schluß: 
fondern  du  ßundeß  mit  ein. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.  185 

Nr.  11:  200  Bl.  Pap.  kl.  8»,  15.  Jahrli.  Eubriciert,  rote  Über- 
scbriften  und  einfache  Initialen.  Bl.  149"^:  Jße  Über  ptinet  ar  i 
niendorp  (?),  später  Kesselstatt. 

Lat.  G-ebetbuch  mit  kleinen  nd.  Stücken,  vgl.  Bl.  2''"^  er- 
zählende nd.  Einleitung  zu  einem  lat.  Grebet;  Bl.  54' — 55^  kurze 
nd.  Osterandacbt;  Bl.  197^—199'-  nd.  Gebete  an  Christus. 

Nr.  14:  395  Bl.  Pap.  in  8°,  15.  Jahrh.  Dünne  zitterige  häß- 
liche Buchschrift.  Eubriciert,  einzelne  rote  Anfangsbuchstaben 
und  Überschriften.  Bl.  69  ff.  durch  Moder  angegriffen.  In  braunem 
gepreßtem  Lederbande  mit  Holzdeckeln,  die  beiden  Schließen  ab- 
gerissen. Die  Pressung  des  Vorderdeckels  zeigt  in  der  Mitte  das 
Bild  des  Evangelisten  Johannes,  der  Hinterdeckel  den  Lucas,  beide 
umrahmt  mit  den  symbolischen  Gestalten  der  Fides,  Spes,  Justitia 
etc.  Aus  einem  Benedictinerinnenkloster  (vgl.  Bl.  29^^  und  283^), 
vermutlich  Brakel;  viele  G-ebete  sind  an  den  hl.  Vitus  gerichtet. 
Ex  libris  Chr.  C.  de  Kesselstatt  Decani  Paderh.  J.".  1810. 

Nd.  Gebetbuch. 

Anf.  auf  der  Innenseite  des  Vorderdeckels:  Cmn  pulfatä  ad 
miffa^  die  cft  deuociöie  (!)  magna.  0  Here  Jhü  xpe  Jck  anbede  dynB 
alderhylgeße  lycliä  de  hiide  tho  dage  wt  ofecret  dorcli  alle  de  wlt  etc. 
Lat.  sind  im  Folgenden  Bl.  3'^— 15^  18^-19^.  20^  25^— 32^  45"^  usw., 
erst  von  Bl.  68'"  ab  wird  das  Gebetbuch  ganz  nd. 

Bl.  64"^:  dre  artikele  de  fal  ey  geyßlych  mefclie  gern  alle  dage 
ouer  dencJcen. 

Bl.  öS"" — 79^:   Wo  gy  jw  vnder  myffe  ouene  f ollen. 

Bl.  140'' — 145^^:  St.  Bernhard,  Jesus  dulcis  memoria  in 
einer  ungereimten  nd.  Übertragung.  Anf. :  Hyr  begynt  de  jubileryge 
fimte  Berhardi  vä  Jhü  cJirißo.  0  JKu  fote  gedecJdnyffe  etc.  Schluß : 
Jn  der  eivygen  glorien  vn  fellycM  eivycJdicJcen  Amen.  Vgl.  Nd.  Jb. 
5  (1879)  S.  56  ff. 

Bl.  164'':  Rofariü  ad  btäj  vgine,  nd. 

Bl.  248':  Die  24  Freuden  Mariae,  Prosa. 

Bl.  283^:  Eosenkranz  von  St.  Benedictus. 

Bl.  293^:  Gebete  zu  demselben  an  den  7  Tagzeiten. 

Bl.  387^  Mitte— 392^:  de  bedudinge  der  Myffe.  To  de 
eße  geyt  de  pßer  in  de  ger  IcamerS  etc.  Schluß:  To  de  xxvij  male 
fo  nemet  de  pßer  vn  holt  dat  facrament  eyn.  Vgl.  oben  S.  7.  Bl. 
393—395  leer. 

Nr.  15:  219  Bl.  Perg.  in  8^  Ende  14.  Jahrh.  Die  äußere 
Ausstattung  des  Bandes  ist  der  von  Nr.  2  sehr  ähnlich ;  die  Schrift 


186  C.  Borchling, 

hat  ganz  denselben  Charakter;  21  Z.  Bl.  112^  ist  dasselbe  Bild 
der  untergehenden  Sonne  eingezeichnet  wie  in  Nr.  2  Bl.  106^; 
Bl.  163^  ein  entsprechendes  Bild  (die  untere  Hälfte).  Die  größere 
Initiale  auf  Bl.  115^  ist  von  demselben  Künstler  wie  in  Nr.  2 
Bl.  47\  Sonstige  größere  Initialen  Bl.  1^  (mit  Randleiste);  21^ 
25\  28\  31\  43\  49\  77'.  1S\  82^  84^  85'.  106'.  113'.  116'.  129\ 
187^  203^;  besonders  schön  ausgeführt  sind  die  auf  Bl.  43^.  84^. 
115\  —  In  gepreßtem  braunem  Lederbande  mit  Holzdeckeln,  die 
beiden  Schließen  abgerissen.  Die  Hs.  stammt  aus  Lüneburg  und 
ist  für  eine  verheiratete  Frau  der  dortigen  St.  Johannispfarrei 
geschrieben,  vgl.  Bl.  55'  u.  109^:  fjmk  oh  en  pr  nf  dine  houet  Jwre 
füte  iohänes  baptißoi  ,  .  .  vn  heuale  eme  de  ßat  vn  dat  ghafe  lant  to 
lunehorcli.  Diese  Stelle  fehlt  in  Nr.  2,  wohl  aber  findet  sie  sich 
ebenso  in  der  angeführten  Hamburger  Hs.  dieses  Breviers,  vgl. 
F.  Burg  in  Philologica  Hambui^gensia  (1905)  S.  19  Nr.  87.  Die 
Trierer  Hs.  ist  dann  nach  Brakel  gekommen,  auf  der  Innenseite 
des  Vorderdeckels  steht  von  einer  Hand  des  18.  Jahrhs. :  Altes 
TeutfcJies  Gebetbuch  der  Nonnen  bei  BracJcel  im  Hochstifte  Paderborn; 
1785  hat  sie  Kesselstatt  erworben. 

Nd.  Brevier  für  die  Zeit  von  Weihnachten  bis  Trini- 
tatis,  in  der  Art  von  Nr.  2;  das  Lat.  tritt  auch  hier  vollkommen 
zurück.  Anf.  Bl.  1"":  (rot)  Jn  deme  hilghe  werdighe  auede  to  wi- 
nachte  fo  dench  de  ivort  de  ine  fight  an  deme  äbeghine  d"  mi/fen. 
(schwarz)  Hodie  fcietis  q^a  veniet  düs.  Hute  fcolle  gy  wete  dat  god 
Jcome  wil  etc.  Am  Schluß  unvollständig,  Bl.  219^  bricht  ab:  dar 
du  füder  äbeghme  ane  wefen  hefß  \\ . 

Nr.  45:  139  BL,  Bl.  1-68  Perg.,  Bl.  69—139  Pap.  in  16«. 
Von  4  versch.  Händen  des  15.  Jahrhs.  geschrieben.  Rubriciert: 
Strichelchen,  einfache  kleine  rote  Anfangsbuchstaben,  rote  Über- 
schriften; der  Kalender  ist  besonders  reich  rubriciert.  In  braunem 
gepreßtem  Lederbande;  der  Vorderdeckel  und  Rücken  ist  abge- 
rissen, ebenso  die  Schließe.  Hinten  im  Einbände  steckt  ein  Frag- 
ment einer  nd.  Urkunde  {Cord  van  ErmerJchufen).  Die  Hs.  stammt 
höchstwahrscheinlich  aus  einem  Nonnenkloster  der  alten  Dioecese 
Paderborn;  Kesselstatt  erwarb  sie  1808. 

Nd.  geistlicher  Sammelband. 

1.  Bl.  1'— 10'  (Perg.):  Nd.  Kalender  aus  dem  Grebiete  der 
alten  Dioecese  Paderborn,  im  entsprechenden  Dialekte.  Anf.:  Ja- 
nuari^  heft  xxx  dage.  Zum  24.  December  ist  notiert :  etc.  (?)  Ixxxiiij 
Obiit  äna  \  väde  \  broke  \  monialis.  Bl.  11'  leer;  Bl.  11^—11^':  Tier- 
kreisberechnungen; Bl.  11^^ — 12':  Tafel  der  düfclwlynge  dage. 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.  187 

2.  Bl.  13^— es»-  (Hand  2:  große  kräftige  Schrift) :  Greistliclie 
Tagesordnung  für  Nonnen,  geschrieben  für  fußer  Elfeice,  in 
nd.  Paderborner  Mundart.  Der  Anfang  (2  Bl.)  ist  verloren,  Bl. 
IS""  beg. :  vorJcrege  vn  etfangd  dat  ewige  gut.  Schluß  Bl.  67*" :  vp 
dat  gi  eme  ey  vnbeJcümert  lierte  hereide  dar  he  yyie  iverlien  mach  Des 
Jielpe  vn  (Bl.  68')  güne  vns  altofamen  de  dlmechtige  got  AMEN,  \ 
JBegere  ich  leite  Sifß'  Elf  ehe  vn  hidde  iu  vm  godes  tville  vn  eynen  it- 
liJce  de  vt  duflem  hohe  bäte  vn  ^pfijt  erhrigen  .  dat  gi  myner  yn  iiiwer 
ynicJieit  gedecJitich  fyn  etc.  Bl.  60'^  unterer  Rand:  Maria  hramer. 
Bl.  68^  leer. 

3.  Bl.  69 — 100'"  (wieder  Hand  1):  Vermischte  Aussprüche 
heiliger  Männer.  In  diesem  Stücke  schimmert  deutlich  eine 
md.  Vorlage  durch. 

a)  Bl.  öQ'' — 74^:  Von  gedechtniffe  des-  dodes.  SÄncte 
bernard^  fpcht  Sage  my  0  mefche  war  fyn  de  lieffhaue'  duffer  werlde 
de  myt  horten  tijden  myt  vns  wäre  etc.  Schluß:  dotlih  to  wefen  vn 
in  oitmodicheit  to  bliuede. 

b)  Bl.  74^—78':  Vö  dem  ßrenge  ordel  goddes.  Scs  Atha- 
naß()  fpcht  To  der  tohöfft  xpi  folle  alle  mefche  vp  ßan  etc.  Schluß: 
funder  des  rechtes  vn  der  gerechtiheit  2t;(. 

c)  Bl.  78^ — 82*":  Von  der  pyne  der  helle.  UOn  der  mä- 
nichialdiM  der  pyne  der  helle  fpr{  Scs  gregoius  etc. ,  mit  zwei 
Exempeln.     Schluß:  dat  he  nit  ouerwünB  en  iverde  i\. 

d)  Bl.  82'-— 87^  Von  der  hemelfche  vroude.  TO  dem 
irße  male  ivirt  dat  rihe  godd^  (!)  gelouet  von  der  meyßen  hlarheit  vn 
fchonheit  etc.  Schluß :  to  gande  in  dat  rihe  der  hemele  ic{.  —  Stück 
a) — d)  behandeln  je  eins  der  sog.  Quatuor  novissima;  vielleicht 
hängen  sie  also  alle  vier  mit  dem  Bericht  I,  S.  260  f.  besprochenen 
Werke  über  dies  Thema  näher  zusammen? 

e)  Bl.  87^--88^-  ohne  Überschrift:  DE  heiige  mä  f actus  Der- 
nard()  fpcht  alf<)  Eh  en  iveyt  nicht  in  wat  tvyfen  ymät  to  godde  hörnen 
mach  dan  myt  der  oitmodicheit  etc.  Schluß :  vormyts  fyner  grote  Heue 
de  he  to  vns  hat. 

f)  Bl.  88^ — 89^:  ITem  et  is  to  tvette  dat  velle  lüde  vordomet 
tverden  vme  ere  vwetteden  füde  etc.,  5  Punkte.  Schluß:  to  höre  dat 
wort  goddes  vn  flitlihe  behalde. 

g)  Bl.  89^ — 90^:  Gereimte  Sprüche  über  Tod  und  ewiges 
Leben,  Verse  nicht  abgesetzt.     Im  Ganzen  26  V. 

Anf. :  EJn  hört  nochlih  in  duffer  tijt  AI  vterhoren 

Et  is  fecherlih  vor  dat  hemelrih  To  vel  vo'lore, 

Se  fyn  dot  de  den  dot  nicht  enachtede 

Se  liegge  in  der  not  de  dat  ende  nicht  en'{B\.  ^Qi')bedachte, 


188  ^-  Borchling, 

De  dot  en  teil  noch  borge  noch  pat 
wir  motte  in  dat  ander  lät  etc. 
Z.  17 — 18:  Stade  dl  de  werlt  in  vnfer  hat 

doch  moße  ivy  in  ey  frömet  lät  etc. 

Diese  letzten  Zeilen  sind  aus  dem  Liede  vom  „anderen 
Lande"  genommen,  vgl.  darüber  Bericht  I,  S.  270  und  J.  Franck, 
Zs.  43  (1899)  S.  123.  Z.  5—6  der  Trierer  Hs.  sind  =  Oesterleys 
Abdruck  Str.  19,  3—4;  Z.  17—18  sind  vielleicht  Variante  zu  Str. 
11,  3—4. 

h)  Bl.  91'' — 98'':  Von  dem  lyden  xpi.  DE  heiige  fote  lerer 
See  hernardc)  fjpckt  oiier  dat  höh  der  loiiefenge  dat  hey  mitte'  odir  Tcreff- 
tiger  dyncJc  en  fy  to  heilen  de  ivüde  der  fade  dan  de  hetrachtüge  der 
ivüden  xpi  etc.  Schluß:  dat  he  en  fyne  gnade  dar  to  wille  geicen 
Amen. 

i)  Bl.  98^ — lOO"":  EJn  hroder  fragede  fente  Machariiis  wu  he 
leue  folde  dat  he  godde  hehagede  etc.,  5  Punkte.  Schluß:  vyider  fyne 
hroder  vn  fußer  in  frede  vn  in  Heue  tvädern  Jean.     Bl.  100^  leer. 

4.  Bl.  101''— 129^  (Hand  3):  Augustinerregel,  nd.  (west- 
fälisch). Anf. :  Sanie  Augußiniis  riegel.  Byt  fynt  de  wy  gebeiden 
to  halden  de  yn  dem  cloßer  fynt  gefat  etc.  Der  Schluß  ist  mit  dem 
hinter  Bl.  129  herausgerissenen-  Blatte  verloren;  Bl.  129''  schließt: 
mer  dar  yuwer  yenich  eme  ivat  fut  gebrecJcen  de  fal  fich  bedrouen  van 
den  ge^  || .  Bl.  130'— 131^  enthalten  noch  ein  Grebet,  dessen  Anfang 
verloren  ist,  es  schließt :  ives  genedich  my  funder  vn  myt  dyner  hulpe 
hrenge  myne  to  der  eivige  freude  des  ewigB  leuens  Ame.  Zur  Augustiner- 
regel vgl.  oben  S.  43. 

5.  Bl.  132»^— 138'-  (Hand  4):  Nd.  Ablaßgebet,  darin  Bl.  133^— 
134'  ein  gereimtes  Stück,  der  Kern  des  ganzen  Gebets: 

Et  is  huden  ey  vel  ghiid  vridach 

dat  god  to  zijr  hilgen  bitteren  martel  trat  etc. 
20  Z.,  Verse  z.  T.  abgesetzt. 

Schluß:  He  ivolde  zelue  bl  em  ßaen 

wä  zin  zele  van  zime  liue  zolde  ghdn 

....  god  ame. 
Es  folgen  noch  einige  Prosagebete,  zuletzt  Bl.  138^ :  0  martel  graut  \ 
0  wüden  deep  etc.  8  Z.,  vgl.  oben  S.  152.    Bl.  139  leer. 

Nr.  47:  155  Bl.  Perg.  in  l2o,  14.  Jahrh.  Rubriciert,  rote 
Anfangsbuchstaben  und  Überschriften.  Von  Kesselstatt  1802  er- 
worben. 

Lat.  Gebete  und  Andachten.  Darin  Bl.  125—128  ein 
nd.  Gebet,   z.  T.   mit   eingestreuten   Reimen.     Anf.:    Salue  fote 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:   Trier.  189 

fugende  holeJchi  dich  grotet  de  mineße  derne  dm  gunne  mich  dat  ich 
dhe  mote  huffen  tho  dufent  ßunde  vor  dinen  rofenvarigen  mundelin  etc. 
Schluß:  dat  tu  an  melc  hliueß  vn  ich  an  de  dat  vfer  neu  vandeme 
anderen  iverde  f cedit  amen, 

Nr.  48:  179  Bl.  Perg.  in  12«,  15.  Jahrh.  Nach  Sauerland 
von  verschiedenen  Händen,  nach  meiner  Meinung  von  einer  und 
derselben  Hand  in  verschiedenem  Ductus,  groß  und  deutlich  ge- 
schrieben. Überschriften  rot  unterstrichen,  einfache  blaue  und 
rote  Anfangsbuchstaben ;  sehr  viel  Eot  ist  im  Kalender  verwandt. 
In  glattem  gepreßtem  weißem  Lederbande.  1808  von  Kesselstatt 
erworben. 

Nd.  Gebete  und  Andachten. 

1.  Bl.  2'  (Bl.  1  leer)— 19^^:  Kalendarium.  Anf. :  Januarius. 
Vnfes  he'n  hefnidüge,  Bl.  14'— 16"^:  Tabellen  und  Berechnungen, 
a)  To  vlnde  in  tvat  teJce  de  mane  fy  alle  dage  vnde  Wan  guet  late 
is;  b)  To  vynde  vp  tvat  dach  is  alleluya  lecgye.  Bl.  l?'* — 19"^:  Nach- 
träge einer  Hand  des  17.  Jahrhs.  (nd.  Gebete).     Bl.  19^  leer. 

2.  Bl.  20^^-67^:  Die  100  Artikel  vom  Leiden  Christi 
(=  Buch  III  des  Horologiums  eterne  sapientie  Susos).  Anf.:  So 
ive  beghert  oiier  to  dencM  dat  leeflike  Tiden  vnfes  leue  here  ihefu  crißi 
vn  fyner  manichvoldigher  pyne  dancbaer  to  ivefen  de  fcd  deffe  hundert 
artiJcelen  de  hijr  na  volghe  daghelikes  ouer  lefen  etc.  Hinter  Bl.  21 
ist  ein  Blatt  herausgerissen;  es  enthielt  den  Schluß  der  Vorrede 
und  den  Anfang  der  Artikel.  Bl.  22^^  beg. :  van  olyueten  dar  du  in 
diner  hedincge  ivater  vn  hloet  fwetedeß  etc.  Schluß  Bl.  67'':  Dar  eyn 
eynvoldich  ivefen  (Bl.  67'')  dreuoldich  T  de  perfonen  regneert  eyn  al- 
mechtich  god  Vader  föne  vn  de  hillighe  gheeß  Arne.  —  Hijr  enden  de 
hundert  artilcele  vade  bittere  lide  vnfes  leue  here  ihefu  crißi  Vn  der 
vmmetelike  bedroefniffe  der  edler  tverdigheßen  iücfrouive  marien  finer 
leue  moder.    Vgl.  oben  S.  22. 

3.  Bl.  67^—108^:  St.  Ambrosius'  Gebet.  Anf.:  Hijr  be- 
ghynt  funte  ambroß^  ghebet  dat  me  lefe  fal  vor  d'  vntfanchniffe  des 
werde  hillighe  facmetes,  (Bl.  68')  0  ouerße  preßer  vn  tvaer  biffchop 
here  ihefu  criße  etc.  bis  Bl.  74\  Es  folgen  weitere  nd.  Gebete, 
darunter  Bl.  84' — 85'  die  Bede  Gregorii:  0  here  ihefu  xpe  ik 
anbede  di  an  den  qruce  hancgende  etc.,  vgl.  oben  S.  22.  Bl.  86^ — 88^: 
Süte  bernardin^  ghebet  va  de  fote  name  ihefus.  0  giide 
ihefu.  0  fote  ihefu  etc.,  schließt:  vn  ghenoechte  hebbe  i  ewicheit  d' 
eivicheit  Arne.  Bl.  89' — 91':  Hijr  beghyne  de  feuen  vroude  vnfer 
leue  vromve,  Prosa.    Bl.  97—98  leer. 


190  C.  Borchling, 

4.  Bl.  108^—122^:  Die  15  Paternoster  vom  Leiden 
Christi,  vgl.  oben  Nr.  3.  Anf. :  Hijr  heghynen  de  vijfteen  FT 
noßer.  Bat  erße  pater  nr  hebbe  ik  ghe  fproke  (ßl.  lOQ')  leue  Jiere 
alle  dyner  lidinge  etc.  Schluß:  vp  dat  dijn  bitter  doet  nümer  yn  my 
en  tveerde  verloren  Amen, 

5.  Bl.  123"^— 143^:  Süte  Jheronim<)  g  heb  et  (ein  langes,  bre- 
vierartiges Stück).  JN  den  namen  des  heren  boglie  fih  alle  knee  etc. 
Schluß :  God  fecge  wi  danck.  Alle  gJielouighe  feie  mote  rußen  %  vrede 
Arne. 

6.  Bl.  143^ — 148^:  Süte  ambrofius  g  heb  et  van  de  helen  lide 
vnfes  leue  h'en  ihefu  crißi.  Here  ihefu  criße  des  leuendighe  godes 
föne  fchepper  vn  ghefiit  meker  des  mefchelike  gheflechtes  etc.    Schluß: 

Vü  ghelike  godlike  gheivalt  ewelike  vn  vmermeer.    Arne, 

7.  Bl.  148^— 154'^:  Süte  augußin<)  ghebet,  0  here  god  he- 
melfche  vader  fu  hijr  neder  van  de  hoghe  trone  diner  mogJientheit  etc. 
Schluß :  Alfo  dat  ik  my  nicht  en  vntfchuldyghe  yn  mynen  fundB  Amen. 
Bl.  155  leer. 

'  8.  Bl.  156'-— 179^:  Vermischte  nd.  Gebete,  beg.  mit  den  Gre- 
beten  Gregors  von  den  hl.  5  Wunden  (=  oben  Bl.  84'),  dann  u.  a. 
die  Fünf  Gebete  des  hl.  Franciscus,  Bl.  163'*  Evang.  Joh.  I  1—14, 
Gebete  des  hl.  Augustinus  und  Thomas  von  Aquinen.  Schluß:  de 
du  van  gode  dynen  föne  ihefu  crißo  in  hemelrike  vnde  in  eertrike 
vntfancgen  heueß.    Amen. 

Nr.  55:  212  Bl.  Perg.  in  12«.  Schöne  feste  Buchschrift  des 
14.  Jahrhs.  Rubriciert,  rote  Überschriften,  Initialen,  Stück  6  mit 
Miniaturen.  In  gepreßtem  rotem  Lederbande,  die  beiden  Schließen 
abgerissen.     Von  Kesselstatt  Ao.  1785  erworben. 

Lat.-nd.  Gebetbuch;  das  Nd.  ist  ostfälisch.  Bl.  1':  Be- 
gißrü  fup  prefes  librü^  ein  Verzeichnis  der  einzelnen  Gebete ;  dies 
Register  beweist,  glaub  ich,  daß  die  Hs.  zu  den  Bericht  III,  S.  62 
u.  ö.  besprochenen  Wöltingeroder  Codices  gehört.  Nd.  sind  Bl.  18* 
—27'.  48*— 52^  57*— 60'.  67'-68'.  92*— 105*.  153'— 156*. 

1.  Bl.  18'— 27':  Nd.  Andacht  auf  die  7  Worte  am 
Kreuze.  Anf.:  De  fepte  vbis  dni  (Bl.  18*)  Jh'u  xpi  in  cruce.  Eya 
Jh*u  grüdelofe  borne  aller  foyticheyt  etc.  Schluß:  dat  ek  in  dek  vor- 
gelte  alle  mine'  hHen  fivere  amen. 

2.  Bl.  48'— 52^:  Dankgebet.  Anf.:  Cottidie  lega^  .p  te  i  ,p 
ecclefia.  Here  hpmelefche  vader  ek  danke  dek  dat  du  mek  ghefclmpe  heß 
to  enem  xpenen  min f che  etc.  Schluß  Bl.  B2':  iümer  ne  ibde  ^e-(52*) 
fchede  amö. 

3.  Bl.  57*— 60':  Nd.  Andacht.    Anf.:  Eya  i  eya  d's  vite  mee 


Mittelniederdeutsche  Handschriften  :  Trier,  191 

2  refugifi  meü  t  die  malorj  Eya  lat  deJc  divlgen  de  mine  de  deJc  diväg 
do  du  mit  dine  harliHige  ouge  pven  gten  iam  fegeß  an  etc.  Schluß : 
to  deh  nümer  ivden  gefchedB  ante. 

4.  Bl.  67'' — 68'^:  DU  na  befcreue  het  las  eyn  heydefch  hönyg  hy 
de  hilge  yae  hy  ierufale  do  ivart  lie  loitich  vn  let  fek  dope  etc. 

5.  Bl.  92^ — 105^:  Abendmahlsandaclit.  Anf . :  An  t^mu- 
nionB  cü  fiducia  accedas  .  .  .  DefecH  aia  mea  in  te  o  meü  dVcifßmü  fa- 
lutare  JJihi  ml  leuediglie  heylant  .  .  .  Älfo  ßk  de  vogJiele  vromvet  to 
/'ende  den  lecJiten  dach,  aJfo  vromvet  fik  to  diJc  min  feie  etc. ,  3  Ab- 
sätze mit  roten  tlberscliriften.  Schluß :  t  der  du  mek  dat  eivige 
leuet  ir  ivorne  haß  mit  dinem  bittere  dode  amen. 

6.  BL  153^^—156^:  Nd.  Passionsandachten  für  die  6 
Wochentage,  mit  Bildern.  Hinter  Bl.  154  sind  2  Bl.  mit  Mitt- 
woch und  Donnerstag  herausgerissen.  Jedes  Blatt  hat  auf  der 
Rectoseite  ein  bunt  ausgemaltes  Vollbild;  es  stellt  jedesmal  eine 
Frau  im  dunkeln  Gewände  mit  weißem  Kopftuch  und  rotem  Kreuze 
vorn  über  der  Stirn  dar,  die  vor  einem  Altar  mit  dem  Crucifixus 
betet.  Ein  Engel  reicht  der  Betenden  jedesmal  ein  anderes  der 
Marterwerkzeuge  Christi  dar:  Bl.  153^  die  Dornenkrone,  Bl.  154'^ 
das  Schweißtuch  der  Veronica,  Bl.  155^  das  Kreuz  mit  den  drei 
Nägeln  darin,  Bl.  IhQ'^  eine  langgestielte  Blume.  Der  Text  beg. 
Bl.  153^^:  An  dem  mandaghe  ghe  loue  leue  vnde  vruntfciip  ieghen  dine 
vient .  drach  in  dynem  herten  dat  [per  dat  ror  den  oghe  dok  etc. 
Schluß  Bl.  156"^  zum  Sonnabend  {fonnauende) :  dat  dij  ihefus  vor- 
gheue  alle  dyne  vnkufcheyt  myt  worden  edder  myt  danken. 

Nr.  56:  235  Bl.  Perg.  (und  einzelne  Pap.)  in  12«,  Ende  14. 
Jahrhs.  Eubriciert,  rote  und  blaue  Anfangsb. ;  die  Ausstattung 
ähnelt  im  1.  Stück  der  der  Osterbreviere,  mit  vielen  ganz  rot  ge- 
schriebenen Zeilen.  In  braunem  gepreßtem  Lederbande,  die  Leder- 
pressung zeigt  das  Cölnische  Wappen,  die  Hs.  selbst  stammt  aber 
aus  einem  Kloster  des  hl.  Bartholomaeus  in  der  Dioecese  Hildes- 
heim, also  wohl  aus  dem  Sültekloster  in  Hildesheim  selbst.  Die 
Hs.  muß  aber  schon  1735  am  Rheine  gewesen  sein,  denn  damals 
hat  eine  grobe  Hand  alle  Ränder  und  jeden  sonst  freigebliebenen 
Raum  der  Hs.  mit  lat.  und  deutschen  Notizen,  z.  T.  historischen 
Inhalts,  Cöln,  Gladbach  etc.  betr.,  angefüllt. 

Lat.-nd.  Gebete.  Bl.  1  if .  ein  lat.  Abendmahlsbrevier,  ge- 
schrieben für  eine  Nonne  KE;  vgl.  Bl.  28'':  De  iclito  pfono  nfo  fco 
Bartholomeo,  Nd.  sind  Bl.  57'^-^  69''— 79\  84'-.  98^— 101^  152'-— 153^ 
183^  189'-— 194^. 

1.   Bl.   57'^"^  ein  nd.   Passionsgebet,    beg.:    0  leite  milde 


192  C.  Borchling, 

harmeh'tigJie  othmodiglie  eddele  ßarke  god  gnediglie  fute  here  Um  xpe  . 
nu  hyt  de  grotlieyt  vn  fwarheyt  min  iämerJce  füde  i  de  hitterglieyt  dynes 
werdiglie  hilghe  lydendes  etc. 

2.  Bl.  69''— 79^  eine  Reihe  nd.  Grebete  zu  Jesus. 

3.  Bl.  152'— 153'  nd.  Adventsgebete. 

4.  Bl.  183'  enthält  nur  folgenden  Erguß:  Och  were  mi  alle 
gras  vn  lof  vä  alle  creature  in  hemelle  vn  l  erde  vn  fo  mannich  drape 
tvaters  is  l  der  tcide  des  meres  alto  male  were  tügen  vn  fo  mänich 
fant  körn  i  der  grüt  des  meres  alto  male  h'te  vn  oJc  tügen  were  .  dat 
ik  dar  mochte  mede  finghe, 

Nr.  64:  183  Bl.  Pap.  in  kl.  4«,  1469  und  1473.  Von  einer 
Hand  deutlich  geschrieben.  Rote  Überschriften  u.  Anfangsb.  In 
gepreßtem  braunem  Lederband  mit  Holzdeckeln;  Rücken  rissig, 
Schließe  abgerissen.  Die  obere  Ecke  der  ersten  Blätter  ist  durch 
Nässe  beschädigt.  Aus  Kl.  Dalheim  bei  Paderborn;  von  Kessel- 
statt Ao.  1806  erworben. 

Stück  1—5  bilden  zusammen  das  nd.  Leben  von  St.  Fran- 
ciskus  ersten  Gresellen.  Die  Anordnung  dieser  Hs.  ist  der 
oben  S.  97  f.  beschriebenen  Düsseldorfer  nahe  verwandt. 

1.  Bl.  2' — 63^:  Hijr  fint  de  namen  van  fijnte  francifcus 
ghef  eilen  de  erßen  van  [van]  em  gheropen  weren  to  dem  or den  etc. 
DE  erße  van  em  was  Francifcus  Seinen  van  gode  gheropen  etc.,  die 
kurze  Aufzählung  der  Namen,  dann:  TO  den  erßen  folle  ivij  iveten 
dat  de  hilge  man  fcüs  Francifcus  feer  gelijck  ivas  in  vele  ßucken  vnfen 
leuen  heren  ihefii  xpe  etc.  Schluß:  de  fine  creaturen  aldus  verfeen 
kan  in  yegenivordiglier  tijt,  vn  in  eivicheit  Amen. 

2.  Bl.  63^—69^  (ohne  Absatz  anschließend):  Bruder  Egidius' 
Aussprüche.  Anf. :  Hijr  heghynnen  fomyge  nutte  ivordeken  de 
broder  egidius  plaech  to  fegge  to  fine  brode'n.  DE  genade  godes  vnde 
de  dogeden  fin  rechte  alfo  ein  leddere  in  dem  hemel  to  clyrnmen  etc. 
Schluß :  van  alle  dingen  de  he  fuet  vn  höret  fyn  orher  pijnet  to  trecken. 

3.  Bl.  69'^— 98':  Der  Spiegel  der  Vollkommenheit. 
Anf.:  Hijr  heghinnet  eyn  fpegel  der  vullenkomeheit  daer  de  myner 
hroder  ßaet  in  heghunnen  is.  Dyt  werck  is  vergaddert  ute  fomygen 
oelden  legenden  de  fijnte  Francifcus  gefeiten  in  alrehäde  ßeden  fcriuen 
deden  vn  fcreuen.  Sijnte  Francifcus  makede  drij  regelen  etc.  Schluß: 
Wclkofne  mote  my  fußer  de  doot  tvefen. 

4.  Bl.  98'— 123^:  Wunderwerke  des  hl.  Franciskus  u. 
seiner  Gresellen.  Anf.:  Hijr  heghynnc  fomyghe  tvondcrlike  ivercke 
de  fijnte  francifcus  vn  fyne  erßen  ghef  eile  deden.  (Bl.  98^)  IN  dem 
erßen  is  to  weten  dat  fijnte  francifcus  vnfen  leuen  heren  ihefum  crißum 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:   Trier.  193 

feer  gheliß  vnde  mede  formich  was  etc.  Schluß:  got  alleüjt  to  an- 
heden  vnde  to  hefchouwen,  Hijr  eyndet  ivercke  vnde  ivorde  eyn  deils 
van  fijnte  francifctis  vn  fyne  erßen  brodere  Anno  dm  M^cccc^  Ixxiij^ 
in  ipfeßo  heati  Calixti  ppe  et  martiris  Deo  gracias. 

5.  Bl.  123^(124'-?)— 147^:  Hyr  leghynnen  de  leren  vä  fijnte 
francifcus  leuene.  BE ghenade  godes  de  heuet  er  in  deffen  leßen 
dagJien  gheopenharet  in  fyne  Tznechte  ßjnte  fräcifcus  etc.  Schluß :  Em 
fy  ere  vnde  gloHe  de  dat  wracJite  van  ewicheit  to  ewicheyden.  Amen. 
Gode  fegge  wi  danck.  JcJc  tJieoderict)  ein  leyehroder  to  daelhem  de  dit 
hoecJc  gJiefcreue  heuet  to  troeße  den  brode'n  alle  de  et  lefen  of  hören 
lefen  .  .  .  (bittet  um  Fürbitte)  Vn  dit  boeck  is  van  my  theoderic^  van 
ruremüde  ghefcreue  vn  gheyndet  Jn  dat  iaer  unfes  he'n  Mcccc  hadert 
Ixix  des  füdages  vor  ßjnte  Martin^  na  myddaghe  to  dren  vren. 

6.  Bl.  14S>^ — ITO'':  Bonaventura,  de  vier  oeffeninge  der 
zielen,  Anf. :  Hir  beghlnen  de  vier  oeffeninge  der  zielen  .  de  ge- 
maJcet  heuet  de  edele  lerer  bonauentura.  DE  apoßel  füte  pauwel  fcrift 
to  de  vcL  ephefien  aldus.  Schluß:  Och  feie  en  vertnete  di  nichtes  to 
Cere  Jck  dat  du  dyne  crancJcheit  anfeeß  vn  der  oetmodicheyt  ghedenckeß, 
Bl.  179^—183^  leer.  —  Vgl.  oben  S.  103  f. 

Nr.  75:  227  Bl.  Pap.  (Bl.  1—8  Perg.)  in  Folio.  Stück  1  ist 
1513  von  drei  verschiedenen  Schreibern  (vgl.  Bl.  1')  geschrieben, 
sodaß  Hand  1  (Johan  Vincke)  Bl.  1—17'^  und  127"^— 209^,  Hand  2 
Bl.  18^—86^  und  Hand  3  Bl.  87''— 126^  zufällt.  Stück  2-5  sind 
1512  von  einer  anderen,  kleineren  aber  regelmäßigen  u.  deutlichen 
Hand  geschrieben.  Die  ganze  Hs.  ist  rubriciert  und  hat  rote  Über- 
schriften. Bl.  5^^  eine  große  mehrfarbige  Initiale.  In  braunem  ge- 
preßtem Lederbande  mit  Holzdeckeln,  von  den  zwei  Schließen  fehlt 
die  eine.  Der  Vorderdeckel  trägt  oben  und  unten  den  Besitzer- 
vermerk: Sanct<)  Petrus  \\  Jn  dalheym  eingepreßt.  Die  Hs.  stammt 
aus  dem  Augustinerkloster  Dalheim  im  Hochstift  Paderborn;  sie 
ist  von  Kesselstatt  Ao.  1806  erworben. 

1.  Bl.  l"" — 207"^:  Joh.  Grerson,  Monotessaron,  in  einer 
nd.  Übertragung.  Bl.  1"^  geht  von  Hand  1  folgende  interessante 
Notiz  über  die  drei  Schreiber  dieses  Stückes  voraus :  Jn  den  Jaren 
vnfes  leue  he'n  JWu  xpi .  do  me  fcreff  dufent  vijfhüdert  vn  drutteyn  , 
dorch  driüen  vn  follicitere  foinig'  olden  broder  is  dijt  boek  vtgefcreüe 
oüermits  dren  fratres  bi  name.  Frater  albert^  niggeßat,  Frater  ioWes 
vike  vn  frater  Jafper<)  vä  altena  .  vn  hebbet  dat  in  gotliker  vn  broder- 
liker  leefte  gedan  vn  geoffert  der  gemeyne  broderlike  vorgaddenge 
du/fes  hufes  in  dat  gemeine  vp  ere  reueter  na  betemeliken  to  lefen  .  vp 
dat  de  vrucht  vt  duffB  boke  kömBde  enne  profijtlik  werde  in  dat  ewige 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Philolog.-histor,  Klasse.    1913.    Beiheft.     13 


194  C.  Borchling, 

leue  to  körne  Amen,  Darunter  eine  Anweisung  zum  Gebrauche  des 
Registers,  ßl.  1^  leer.  —  Bl.  2'" — 4^:  Vorrede  und  Register  über 
das  Werk,  d.  h.  ein  Verzeichnis  der  Evangelien  für  die  einzelnen 
Son?itage,  Mittwoche  und  Freitage  des  ganzen  Kirchenjahrs.  Anf. 
der  Vorrede  Bl.  2^ :  (rot)  Ene  Voer  rede  in  dyt  nabefcreuen  boek  dat 
dar  is  genomet  in  der  grekefche  tüge  monote/feron  in  latine  vnü  ex 
quatuor  .  in  dude/fche  .  ey  vt  veren  .  off  veer  in  eyn.  DE  grote  doer- 
Tüchtige  werdyge  doctor  iohänes  gerfon  ey  cäcellerer  vnde  Jiouet  der 
hogen  fcole  vä  parys  to  nutticlieit  vn  lere  der  Jiillige  criße  kerke  myt 
grotem  arhede  fynes  engelfche  vor  ßädes  heuet  vor  nigget  vn  weder 
vp  gemaket  den  füre  arheyd  der  hilUge  aülden  dodoren  etc.,  eine  halbe 
Seite,  dann  die  Tafel  dreispaltig  geschrieben,  ßl.  4^  unten  rot: 
Hyr  hegyt  vnü  ex  qtiior  .  to  dude  eyn  ut  veren  des  hogen  doctoers  Jo- 
hänes  gerfon  cäcellerer  vä  2)ary^.  Bl.  h^:  JN  prlcipio  erat  vbü  1.  Jn 
deme  anhegine  ivas  dat  wort,  DU  diidet  de  lerer  aldus  etc.  Schluß: 
Es  was  not  dat  fe  nyghe  tekene  vn  wercke  deden  de  nyghe  dinck  pre- 
deken  folden  Et  fic  eß  finis  Deo  laus  et  gloria  trinis.  Et  oretis  pro 
fcripto'e.  Dann  ganz  in  Rot :  Jtih  DU  boeck  is  gefcreue  in  deme  iare 
da  men  fcreiff  dufent  viff  hundert  vn  xiij  vn  in  deme  feinen  iare  des 
heren  ge  endighet  des  maendaghes  na  der  gebort  vnfer  leuen  vrouwen 
tho  daelliem  in  deme  cloßere  dorch  den  vnnutten  knecht  des  herB  her 
iohänej  Vincken  van  soiß  geboren,  Jn  vn  nutticheU  (ßl.  208"^)  feliclieit 
der  geißlicken  broder  des  felue  cloeßers  gheleglien  in  deme  ßichte  van 
baderborne  bi  deme  zentvelde  .  .  .  Anno  dTT]  M°ccccc^xlij.  —  Bl.  208^ 
und  Bl.  209^  sind  leer,  Bl.  209'  ist  eine  bloße  Wiederholung  von 
208',  eins  von  beiden  Bll.  sollte  verworfen  werden.  Auf  beiden 
steht  der  Schluß  der  Subscriptio  und  ein  paar  kleine  Reimsprüche 
des  Augustinus  von  2x4  Zeilen,  aber  nicht  ganz  identisch.  Weitere 
nd.  Hss.  des  Werkes  in  Bielefeld  (Altstädter  Kirche  Mscr.  A  1 
u.  Gymnasialbibl.  Mscr.  0  7)  hat  H.  Tümpel,  Nd.  Korrespondenzbl. 
32  (1911)  S.  62  f.  angezeigt. 

2.  Bl.  210' — 215^:  Text  des  Ostersonntagse  vangeliums 
mit  Erklärung,  nd.  Anf.:  Textus  Marc^  xvj.  IN  der  tyt  . 
Maria  magdalena  vnde  maria  iacobi  vnde  falome  hebbet  gekoft  duerbar 
faluen  etc.  Bl.  214'  wird  her  bernd  vä  breydebach  ep  dödecken  vü 
kemerlink  des  domes  to  tnenfe  als  Beschreiber  des  hl.  Grabes  in 
Jerusalem  genannt.  Schluß:  vortmyts  dyner  gracien  cwelike  mogS 
Ceen  am. 

3.  BL  215^ — 218^:  Text  des  Ostermontagsevangeliums 
mit  Erklärung,  nd.  Anf.:  Des  Mandnges  to  paefclien  Euangeliu 
Lucas  in  deme  xxiiij  CapUell  etc.    Bl.  216  Pergament.    Der  Schluß 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.  195 

fehlt,  hinter  Bl.  218  sind  einige  Bll.  ausgerissen.    Bl.  218^  schließt : 
vp  dat  ivy  in  der  tokömed  vpßädige  dyne  ||. 

4.  Bl.  219^^—225'  (andere  Hand?):  Sermon  St.  Jeronimi 
zu  Mariae  Himmelfahrt.  Anf. :  Hyr  hegynt  funte  Jeronim<) 
fermoen  van  der  hemeluort  vnfer  leuen  vrowen .  den  men  dar  lefet  in 
den  lectien  van  dem  feße.  Gy  twynget  mecJc  o  paula  vnde  eußocJiiü 
vnde  oeck  dryuet  meck  de  hefte  xpi  etc.  Schluß :  dar  fe  leuet  vn  mede 
regnert  in  eivycheit  füder  ende  Amen.  Eine  ndrh.  Hs.  in  Berlin, 
Kgl.  BibL,  Mscr.  v.  Arnswaldt  Nr.  3112,  vgl.  ReifFerscheid,  Nd. 
Jahrb.  11  (1885)  S.  107. 

5.  Bl.  225^— 227"^:  Proceß  der  Brüderschaft  von  Mariae 
Rosenkranz  zu  Cöln  1476,  mit  langer  roter  Überschrift:  Hyr 
hegynt  de  proceß  vnde  hefUitinge  van  der  warJieit  der  broderfchopp 
des  Rofenkranfes  der  hochgehorn  Junfere  marien  der  moder  godes. 
Des  cöuentus  van  prediker  orden  to  Collen  .  velker  dar  is  gefcheen  in 
der  hogen  fchole  to  Collen  in  der  tijd  der  difputacien  ouermyts  dßme 
frater  Michael  pdiker  ordes  .  de  dar  tvas  ey  togelate  vnderfocht  doctor 
der  Inigen  fcryfft  Jn  den  Jaren  des  heren  da  men  fchreff  Mcccc  Ixxvij. 
(schwarz)  MAnck  allen  hroderfchoppen  in  der  hilgen  kerke  etc.  Schluß: 
in  enicheit  des  hilgen  geißes  Amen.     Gefcr.  Mv'^xij. 

Auf  Nr.  95,  ein  wichtiges  Chartularium  des  Bistums 
Verden  vom  Anfange  des  16.  Jahrhs. ,  möcht  ich  wenigstens 
kurz  hinweisen. 

Nr.  116:  236  Bl.  Perg.  in  S^,  schöne  Hand  des  ausgehenden 
14.  oder  anf.  15.  Jahrhs.  Rubriciert,  rote  Überschriften;  die  Verse 
abgesetzt,  ihre  Anfänge  rot  gestrichelt.  In  neuerem  Lederbande 
mit  2  Schließen.  Auf  einigen  Papiervorsetzblättern  ein  neueres 
Inhaltsverzeichnis.  Vermutlich  aus  Hildesheim,  Carthause;  von 
Kesselstatt  Ao.  1801  erworben. 

Lat.  Grebetbuch.  Ein  großer  Teil  der  Gebete  ist  gereimt, 
darunter  auch  zwei  nd.  Stücke: 

1.  Bl.  223^^ — 226^^:  (rot)  Ave  praeclara  maris  Stella,  ge- 
reimt, nd.  Anf.:  Seqiiencia  de  dna  nrä.  AVe  preclara  maris  ßella 
in  liicem  genciü  maria  diuinit<)  orta, 

(schwarz)    Gegrotet  fißu  maria  fchinende  meres  ßerne 
(Bl.  223^)   Eyn  vt erkor ne  godes  derne 

Du  biß  eyn  lecht  van  gode  gekomen 
Allen  funderen  to  vromen  etc. 
17  ungleich  lange  Strophen  von  zusammen  116  Z.,  das  Lateinische 
ist  vor  jeder  Strophe  rot  davorgesetzt. 

13* 


196  C.  Borchling, 

Schluß:  Giff  dat  wy  myt  gnaden  werken 

Den  crißen  louen  mögen  ßerken  .  .  . 
.  .  .  Des  helpen  vns  oh  aller  meß 
De  vader  föne  vn  de  hilge  geiß  Am. 
Dieselbe  nd.  Übertragung  der  bekannten  Sequenz   hab  ich  Bericht 
m,  S.  28  u.  39  aus  zwei  Wolfenbüttler  Hss.  angezeigt,  ihr  gehört 
auch  die  nur  im  Anfang  gereimte  Fassung  von  Wolfenb. -Heimst. 
1307,  Bl.  123^  (v.  Heinemann  III,  S.  153  Nr.  1419)  an. 

2.  Bl.  227'— 233^•    Gedicht  von  den  70  Namen  Mariae. 
Anf. :  Septuaginta  noia  Marie  uirgis  gVofe. 
0  Maria  giff  my  ramen 
Louen  dine  feuentich  namen 
Vp  dat  ih  gnade  hy  di  vinde 
Vnde  hy  dinem  leiten  kinde  etc. 
Es  sind  75  vierz.  Strophen. 

Schluß:  Dti/fe  feuentich  namen  vore  gefeclit 
Vnfer  vroiven  werdigen  to  gelecht 
Von  dem  hilgen  geiße  vor  war 
Dat  fach  eyn  hillich  hiffchop  dar  etc.,  nach 
10  Zeilen:  Deme  gifft  he  afflates  feiien  lar 

Vnde  eyne  karinen  dat  is  war.    Amen, 
Dasselbe  Gredicht  in  Wolfenbüttel  -  Heimst.  1142   (v.  Heinem.  HI, 
S.  79  Nr.  1249)  Bl.  30'— 38^   und  wohl  auch  in  der   Bericht  II, 
S.  127  beschriebenen  Hs.  in  Uppsala. 


Trier,  Bibliothek  des  erzbischöfl.  Priesterseminars. 

In  dem  guten  hsl.  Kataloge  von  Prof.  Marx  sind  nur  zwei 
rheinfränk.  Handschriften  des  15.  Jahrhs.  bemerkenswert,  Nr.  95: 
Leben  der  hl.  Katharina  von  Siena  1415,  und  Nr.  111: 
Deutsches  Gebetbuch. 


Wesel,  Bibliothek  des  Gymnasiums. 

Da  die  wertvolle  Sammlung  des  Weseler  Stadtarchivs  sich  als 
Depositum  auf  dem  Kgl.  Staatsarchive  zu  Düsseldorf  befindet  (vgl. 
oben  S.  83),  bleiben  für  Wesel  selbst  nur  die  beiden  an  Hand- 
schriften nicht  reichen  Sammlungen  der  Gymnasialbibliothek  und 
des  Archivs  der  Evangelischen  Gemeinde  übrig. 

Die  Hss.  der  Gymnasialbibliothek  verzeichnet  das  Programm 
des  Gymnasiums   von   1876.     Die   hier   unter   Nr.  2   aufgeführte 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Trier.    Wesel.  197 

Dortmunder  Chronik,  bis  1658  reichend  (448  S.  Pap.  in  Fol.) 
ist  ganz  hd.  —  Bei  der  damaligen  Katalogisierung  fehlte  die  seit- 
dem von  Frensdorff  ausführlich  beschriebene  wichtige  Hs.  der 
Weseler  Statuten  und  Plebisciten.  Vgl.  F.  Frensdorff, 
Dortmunder  Statuten  u.  Urteile  (Hans.  Geschichtsqu.  III),  Halle 
1882,  S.  256  f.  Aus  ihr  hatte  früher  schon  A.  Wolters  in  der 
Zs.  des  Bergischen  Greschichts Vereins  Bd.  4  (1867)  S.  45 — 83  die 
Dortmunder  Urteile  an  Wesel,  die  in  2  Recensionen  wieder- 
kehrenden nd.  Ratmannenverse  (vgl.  oben  S.  52)  und  einen 
Teil  der  Weseler  Stücke  abdrucken  lassen  (vgl.  Frensdorff  a.  a.  0. 
S.  281).  —  Endlich  ist  noch  eine  junge  Abschrift  von  Schürens 
Clevischer  Chronik  vorhanden. 


Wesel,  Archiv  der  Evangelischen  Gemeinde. 

Fach  63  Nr.  2:  Heft  Pap.  in  kl.  8^  (15x10,5  cm),  16.  Jahrb. 
In  Reste  einer  lat.  Papierhs.  geheftet  und  in  ein  Pergamentblatt 
eingeschlagen. 

Bl.  1'  Titel:  Van  dat  priesterdom  en  off  er  cristy  Doctor 
andries  Carlßadt  (der  Name  C.s  war  ursprünglich  herausge- 
schnitten und  ist  von  späterer  Hand  nachgetragen).  Anf.  Bl.  2^: 
(rot)  Behenyffe  des  hermhertygen  wylle  gods,  welken  god  vader  doer 
fynen  foen  ihefü  crißü  vorclaert  heeft,  ivefche  ic  alle  heilige  gods  En 
hy fonder  v  luyde  vä  orlemöde  die  daer  godt  vrefede  fyt.  (schwarz) 
Groet  en  veel  is  gelege  aen  die  Iceny/fe  crißy,  dat  eene  iveit  of  crip^ 
noch  huyden  ce  offer  fy  etc.  Schluß:  Daeröme  het  fehler  tyt  wäre, 
dat  fy  hB  felue  behenden  en  als  honden  (die  die  waerheit  teghens  ßaen) 
vloede,  Daer  toe  ivylfe  godt  helpen.     AMEN. 

Fach  63  Nr.  7:  Diese  Hs.  war  z.  Zt.  nicht  aufzufinden.  Sie 
enthält  nach  Angabe  des  Katalogs:  Van  der  heiigen  eering,  eine 
Abhandlung  von  Bruder  Berdrem  (Berdrean?)  Xanten  aus  dem 
Predigerkloster  in  Wesel,  Frau  Billia  v.  d.  Loe  gewidmet  1.  Ja- 
nuar 1531. 

Fach  65   Nr.  1:    Sammelband   des  Beruh.  Brantius,    enthält 
p.  511  eine  Prophetia  cuiusdarn  Monachi  ante  anos  500  facta. 
Als  V  met  II  Stylen  iveert  onderset 

Vyf  hoornchens  met  negen  doorstreecJcsJcens  net 
Sal  d^erfgenaem  vanden  drye  padden  met  spoet 
Dat  Pausdom  tverpen  onder  den  voet. 


198  ^'  Borchling, 


Xanten,  Kathol.  Pfarrarchiv. 

Das  Pfarrarchiv  beherbergt  die  ßeste  des  früheren  Stifts- 
archivs von  St.  Victor.  Die  in  dem  hsl.  Katalog  verzeichneten 
B2  Hss.  schließen  auch  größere  archivalische  Manuscripte  mit  ein. 
Ein  Eepertorium  der  übrigen  Archivalien,  das  v.  Haften  besorgt 
hat,  befindet  sich  mit  diesen  Archivalien  als  Depositum  im  Kgl. 
Staatsarchive  zu  Düsseldorf,  vgl.  oben  S.  83. 

Nr.  9:  Pap.  in  Folio,  15.  Jahrh.  In  gepreßtem  Lederbande 
mit  Holzdeckeln,  die  beiden  Schließen  verloren.  Auf  der  Innen- 
seite des  Yorderdeckels :  Liber  mgri  et  dm  Fhilippi  fcJioen  dodoris 
jn  medicinis  et  Canonici  eccleße  fancti  Victoris  Xandeü.  Darunter: 
Contenta  in  hoc  volumine :  Vocäbula  —  Synonima  —  Ditierfe  orationes 
rethorice  —  De  nequicia  et  tfidelitate  mulierü  —  Cd  alijs  ditierßs 
fparßm  per  totü  volumen  änotatis. 

1.  ßl.  1—24  (dreispaltig):  Lat.-nd.  Vocabularius.  Anf.: 
Ablas  abbat .  Abbacia  abdie.  Abbatü  Goren  vat  etc.  Vor  Bl.  1  ist 
noch  ein  Blatt  herausgerissen;  falls  es  zum  Vocabularius  gehört 
hat,  wird  es  vielleicht  eine  Vorrede  enthalten  haben.  Der  Laut- 
stand ist  nfr.,  vgl.  z.  B.  verdrieten,  verwerpen^  eten,  roepen,  ivreet 
{acerbus),  ouerfpoelen  (adulterari),  golt,  gülden.  Schluß:  Zi^aina  on- 
cruyt .  Zona  gordel .  j^omdü  dekene  .  zuckara  zucker.   Explicit  didionari^. 

2.  Bl.  25 — 35:  Lat.-nd.  Synonyma.  Anf.:  Äbba  Albas, 
atis  Pater,  tris  ^Fpagator,  oris  Genitor  ^Pgenitor  Parens,  ntis  .Ptho- 
plaßi),  ti  a  pm^  pens  :  vader  etc.  Angehängt  ist  ein  zweites  lat.-lat. 
Synonymenverzeichnis,  dem  die  nd.  Wörter  erst  nachträglich  hin- 
zugesetzt worden  sind.  Schluß:  Expliciüt  Sinoia  cicerols.  Bl.  36 
folgt  ein  Verzeichnis  der  lat.  Wörter  von  Stück  2,  Bl.  37 — 38 
von  etwas  späterer  Hand  eins  der  deutschen  Wörter. 

3.  BL  39—48:  Italienisch-lat.-nd.  Phrasen.  Anf.:  Dia 
sia  in  noßro  artorio.  Got  sy  in  vns  Jmlpe.  Bens  nos  adiuuet  etc. 
Der  Anfang  erinnert  an  die  Sententiarum  variationes  des  Stephanus 
Fliscus,  die  sowohl  lat.-ital.  wie  lat.-nd.,  aber  nicht  in  allen  drei 
Sprachen  zugleich  häufiger  gedruckt  worden  sind. 

Der  Rest  der  Hs.  interessiert  hier  nicht  weiter. 

Herr  Pfarrer  Hacks  in  Xanten  besitzt  eine  durch  schöne  Ini- 
tialen mit  Randleisten  ausgezeichnete  Pergamenths.  in  4°,  in  altem 
gepreßtem  Lederbande.  Sie  enthält:  1)  die  mnld.  Regel  ons 
heiligen  gefontmakers   vander   oetmoedicheit .  reynich*  ende   ar- 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:  Xanten.  199 

moede;  2)  die  mnld.  Sunte  Äugußin<)  regel.  Der  Salvatorregel 
sind  wie  oben  S.  29  in  der  Bonner  Hs.  die  Zusätze  des  Priors 
Peter  angehängt. 

Summarisches  Verzeichnis 
einiger  nd.  Hss.  in  niederrheinischen  Ideineren  Sammlungen. 

Asperden  b.  Groch  (Kr.  Cleve),  Kathol.  Pfarre:  Stadtrechte 
von  Cleve  und  Calcar,  15.  Jh.  2.  Hälfte.  Annalen  f.  d. 
Niederrh.  Heft  8  (1860)  S.  17—28,  Giemen,  Kunstdenkmäler  der 
Rheinprovinz  I,  lY,  S.  11. 

Calcar,  Stadtarchiv:  1)  Ohne  Sign.:  Sachs.  Landrecht  und 
Richtsteig  Landrechts.  64  Bl.  Fol.  Pap.,  um  1400. 
2)  16.  Jh.  Stadtrecht  (69p)  Nr.  3.  S.  1—45:  Nd.  Stadt- 
recht von  Calcar,  in  159  Absätzen.  Privilegien,  S.  71 — 75: 
Nd.  Urteile  der  Stadt  C.  Annalen  Heft  64  (1897)  S.  146, 
Clemen  I,  IV,  S.  48. 

Camp  (Kr.  Moers),  Pfarrarchiv.  Liher  monast.  Campensis.  Pap. 
in  40,  von  H.  Keussen,  Annalen  Heft  20  (1869)  S.  360  ff.  be- 
schrieben, S.  362 f.  druckt  er  ein  kurzes  lat. -nd.  Grlossar 
daraus  ab. 

Dinslaken  (Kr.  Ruhrort),  Kathol.  Pfarramt:  Liber  conventus  re- 
gularissarum  yn  Dynslaycken  etc.,  15.  Jh.,  am  Anf.  eine  nd. 
Chronik  des  Klosters.     Clemen  II,  2,  S.  53. 

Düren,  Stadtarchiv:  Das  Rote  Buch,  nd.  Spruch  auf  S.  19, 
abgedr.  Annalen  Heft  64  (1897)  S.  76. 

Eppinghoven  (Kr.  Ruhr  ort),  Haus  Wohnung,  Freih.  von  Nagel- 
Dornick:  Perg.,  Ende  14.  Jahrhs.,  Kleinfolio.  Sachsenspiegel 
in  344  Capiteln.  Am  Schluß :  Hier  beghint  alle  leenrecJit.  Bilder 
in  Deckmalerei  auf  Goldgrund.     Clemen  II  2,  S.  57. 

Erkelenz,  Rathaus:  Hsl.  geldrische  Chronik  und  Stadt- 
chronik von  Erkelenz.  Vgl.  Gr.  Eckertz,  Fontes  adhuc 
inediti  Rerum  Rhenanarum,  Bd.  1  (Köln  1864)  S.  65 ff.;  Li- 
liencron  Hist.  Volkslieder,  Bd.  2  (1866)  Nr.  194. 

ebend.,  Sanitätsrat  Dr.  Lukas:  Liber  juris  patriae  hoc  est 
continens  jura  civilia  oppidi  nostri  de  ErMens.  157  Bl.  Pap.  in 
40,    16.  Jahrb.,  nd.  ?    Tille,   Die  kleineren  Archive  II,  S.  109. 

Gereons weiler  (Kr.  Jülich),  Pastor  Küppers:  Verschiedene 
Gebet-  u.  Erbauungsbücher,  Druck  u.  Hsl.     Tille  II  10. 

Schloß  Harff  (Kr. Bergheim),  Graf  Mirbach:  Sachsenspiegel 
von  1295,  älteste  datierte  Hs.  des  Werkes.  Lorsch,  Zs.  f. 
Rechtsgesch.  Bd.  11  (1873)  S.  267  ff. 


200  C-  Borchling, 

Lüftelberg  (Kr.  Eheinbach),  Archiv  der  Familie  v.  Jordan:  Die 
von  Job.  Franck  Westd.  Zs.  Bd.  21  (1902)  S.  284  ff.  edierten 
Fragmente  der  ndrh.  Lüthilt. 

Maastricht,  Stadtbibl. :  Pap.  4P,  Anf.  15.  Jahrb.  Planeten- 
sprache, Bauernregel,  nd.-lat.  Sprüchwörter.  Vgl. 
Mone,  Quellen  und  Forschungen  1  (1830)  S.  124 ff.;  Jelling- 
haus,  Nd.  Korrespondenzbl.  11  (1886)  S.  67  f. 

Rees,  Stadtarchiv:  Nr.  3  Bürgerbuch,  Bl.  4"^— 7^:  Stadtrecht 
von  Rees,  noch  nicht  bei  Liesegang,  Westd.  Zs.  Ergänzungsb. 
VI  (Trier  1890)  S.  88  ff.     Annalen  Heft  64  (1897)  S.  203. 

Nr.  6:  34  Bl.  Perg.  in  4^  15.  Jahrb.:  Stadtrecht,  bei 
Liesegang  a.  a.  0.  ausführlich  beschrieben.     Annalen  a.  a.  0. 

Umschlag  zu  einer  Acte  von  1578:  Bruchstück  einer 
nfr.  Übersetzung  des  Tractatus  de  Regimine  Principum 
von  Egidius  Romanus,  herausg.  von  A.  Tille,  Zs.  f.  d. 
gesamte  Staatswiss.,  57.  Jahrg.  (1901)  S.  484—496. 

Früher  Wachtendonk,  Dr.  Job.  Mooren  (jetzt  wo?):  Eine 
mfr.  Hs.  von  Arnt  Buschmanns  Mirakel,  vgl.  (xermania 
Bd.  11  (1866)  S.  412;  Wagners  Archiv  Bd.  1  (1874)  S.  652. 

Waldfeucht  (Kr.  Heinsberg),  Pastor  W.  Lückerath. 

1.  Eine  dicke  Handschrift  nd.  Heiligenleben,  Fol.,  ca. 
1500. 

2.  Geistliche  Betrachtungen  über  das  Leben 
Mariae  und  Jesu,  nd.  16^,  ca.  1500,  mit  Initialen,  in 
Leder  gebunden.     Tille  II  203. 

Haus  Wissen  bei  Weetze,  Graf  v.  Loe:  Sachsenspiegel. 
(Mitteilung  des  Herrn  Dr.  Schölten,  Cleve  1897.)  —  Ebendort 
eine  Hs.  mit  Maerlants  Historie  van  Troyen  in  einer 
ndrh.  Umschrift,  herausg.  von  J.  Verdam,  Groningen  1874; 
vgl.  Verdam,  Tijdschrift  Bd.  23  (1904)  S.  157. 


Nachtrag. 

Cölner  ndrh.  Drucke  in  der  Stadtbibliothek  zu 
Aachen  (vgl.  oben  S.  9). 

Nr.  41:  Die  Cronica  van  der  hilliger  Stat  van  Coellen. 
Cöln,  Johan  Koelhoff  [1499].    Vgl.  Bericht  HI,  S.  184. 

Nr.  163:  Anseimus  ho  ich.  Cöln,  Servais  Kruffter  vp  Mar- 
cellenßraißen  [ca.  1520],  4°.  Bl.  1'  Titel:  SEnt  Änfelmus j vrage  eo 
Marien, 


Mittelniederdeutsche  Handschriften:    Nachtrag.  201 

Nr.  19  3:  Sent  barharen  paffie.  [Cöln,  Heinr.  von  Neuß 
1513.]  10  Bl.  4^  Bl.  1  u.  10  fehlen,  sonst  aber  identisch  mit  dem 
bei  Schade,  Geistl.  Gredichte  des  XIV.  u.  XV.  Jahrhunderts  vom 
Niederrhein  (Hannover  1854)  S.  33  beschriebenen  Druck  Ä.  Vgl. 
Norrenberg,  Kölnisches  Literatnrleben  (Viersen  1873)  S.  10. 

Nr.  200:  üari  dem  begyn/gyn  van  pariß.  CÖln  [Hein- 
rich von  Neuß,  ca.  1510].  10  Bl.  in  4<>,  Bl.  lO^  Gedruckt  tso  Coellen 
vp  dem  Ey geißein ;  Bl.  10^ :  Buchdruckerzeichen  des  Heinr.  v.  Neuß. 
Schade  S.  335  ff.     Norrenberg  S.  24. 

Nr.  403:  Historie  der  11000  Jungfrauen.  Cöln  [Jo- 
hann V.  Landen]  1517.  22  Bl.  in  4^  Prosa.  Bl.  1^  Titel:  Dyt 
iß  die  tuairhafftige  ind  ganUe  hyßorie  der  hilligen  /  XI  dufent  Jon- 
ffrauwen  ind  mertelerfche  Als  man  die  /  hie  tzo  Coellen  befchreue  vyndt 
Sonder  veranderüge  /  Jte  die  andere  fynt  zo  rymen  gefetzt  ind  haynt 
niet  I  die  gantze  ivairhafftige  hyßorie  als  dyt  hoich  ic.  Weiterhin : 
gedrucJct  so  Coellen  vp  fent  Gereoins  ßraiß  /  in  der  Boeder  portze  im 
jair  vns  here.     M.  ccccc.  xvij.     Vgl.  Ennen  XVIIl. 

Nr.  430:  St.  Katharinen  Passie.  [Cöln,  Heinrich  von 
Neuß,  ca.  1513.]  12  Bl.  in  4°,  Bl.  1  (Titel  u.  V.  1—32)  und  Bl.  6 
(V.  286—349)  fehlen.  Wohl  mit  einem  der  beiden  von  Schade 
S.  103  ff.  und  109  ff.  (Norrenberg  S.  12)  beschriebenen  Drucke 
identisch. 

Nr.  468:  Set  mar  grate  paffi.  Cöln,  Heinrich  von  Neuß 
1513.  8  Bl.  in  4^.  Abweichend  von  Schades  Exemplar  'S.  73.  Zu- 
sammengebunden mit  Nr.  513. 

Nr.  476:  VAn  Amt  biifchman  vn  Henrich  fym  alden  vader 
dem  Geyß  etc.  GedrucJct  vp  fent  Marcellus  ßraiffen.  [Cöln,  Servals 
Kruffter,  ca.  1520.]  4^;  von  Bl.  18  ab  handschriftlich  ergänzt. 
Vgl.  W.  Seelmann,  Nd.  Jahrb.  6  (1880)  S.  37  sub  Q)  und  S.  38 
Anm.*,  wo  vier  andere  Exemplare  aufgezählt  werden. 

Nr.  513:  Passio  Christi.  Cöln,  Joh.  Helmann,  1505.  4P, 
Prosa.  Bl.  1/2  fehlen.  Weller,  Repert.  typograph.  (Nördlingen 
1864)  Nr.  4072.     Norrenberg  S.  4.     Angebunden  an  Nr.  468. 

Nr.  632:  Greschichte  des  Tundalus.  Cöln,  Heinrich  v. 
Neuß  1514.  Anf. :  Dyt  boichelge  faget  vä  eynre  vertzucJcder  feien  eyns 
Bytters  Tundalus  genant  etc.  Prosa.  GedrucJct  tzo  Coellen  vp  dem 
Eygelßein  by  myr  HenricJi  van  Nuyß.  Jn  dem  jair  vns  heren  M.  ccccc. 
vnd  xiiii.     Nicht  bei  Goedeke  I^,  S.  373. 


202  C-  Borchling; 


Verzeichnis  der  häufiger  gebrauchten  Abl(ürzungen 
in  den  Literaturangaben. 

Nd.  Jahrb.  =  Jahrbuch  des  Vereins  für  Diederdeutsche  Sprachforschung.   Bremen, 

später  Norden  u.  Leipzig  1876  ff. 
Korrespondenzbl.  =  Korrespondenzblatt  desselben  Vereins,  Hamburg,  später  Norden 

und  Leipzig  1877  ff. 
Goedeke  =  K.  Goedeke,  Grundriß  der  deutschen  Dichtung,   2.  Aufl.,   Bd.  I  u.  IL 

Dresden  1884  u.  1886. 
Jellinghaus  =  Geschichte  der  mnd.  Literatur,   bearb.  von  J. ,   in  Pauls  Grundriß 

der  German.  Philologie,  2.  Aufl.,  Bd.  II  (Straßburg  1901). 
Scheller  =  K.  Scheller,  Biicherkunde  der  Sassisch-Niederdeutschen  Sprache.  Braun- 
schweig 1826. 
Bericht  I  =  C.  Borchling,  Mittelniederdeutsche  Handschriften  in  Norddeutschland 

und   den  Niederlanden.     Erster  Reisebericht.     (Nachrichten  der   Kgl.  Gesell- 
schaft  der  Wiss.   zu  Göttingen.     Geschäftliche  Mitteilungen.    1898.    Heft  2, 

S.  79—316.) 
Bericht  II  =  C.  Borchling,   Mittelniederdeutsche  Handschriften  in   Skandinavien, 

Schleswig -Holstein,    Mecklenburg  und   Vorpommern.      Zweiter  Reisebericht. 

(Nachrichten  von  der  Köuigl.  Gesellschaft  der  Wiss.  zu  Göttingen.     Philolog.- 

historische  Klasse.     1900.     Beiheft.)     Göttingen  1900. 
Bericht  III  =  C.  Borchling,   Mittelniederdeutsche  Handschriften   in  Wolfenbüttel 

und   einigen  benachbarten  Bibliotheken.     Dritter  Reisebericht.    (Nachrichten 

von  der  Königl.  Gesellschaft  der  Wiss.  zu  Göttingen.     Philolog.-hist.  Kl.  1902. 

Beiheft.)     Göttingen  1902. 
Tille  =  Arm.  Tille,    Übersicht   über   die   kleineren   Archive   der  Rhein  -  Provinz, 

Bd.  2  (Annalen  des  bist.  Vereins  f.  d.  Niederrhein,  Beiheft  V— VII.  Köln  1901/4). 
Potthast  =  A.  Potthast,  Bibliotheca  historica  medii  aevi.     Wegweiser  durch  die 

Geschichtswerke  des  Europäischen  Mittelalters.     2.  Aufl.     Berlin  1896. 
Homeyer  =  Des  Sachsenspiegels   erster   Theil,    oder   Das   Sächsische  Landrecht, 

herausg.  von  C.  G.  Homeyer,  3.  Ausg.     Berlin  1861. 
Homeyer  Rechtsb.  =  C.  G.  Homeyer,  Die  deutschen  Rechtsbücher  des  Mittelalters 

und  ihre  Handschriften.    Berlin  1856. 
Homeyer  Richtst.  =  Der  Richtsteig  Landrechts  nebst  Cautela  und  Premis,  herausg. 

von  C.  G.  Homeyer.     Berlin  1857. 


Zs.  =  Zeitschrift  für  deutsches  Altertum.    Leipzig,  später  Berlin  1841  ff. 

V.  d.  Hagens  Germania  =  Neues  Jahrbuch  der  Berlinischen  Gesellschaft  für  deutsche 

Sprache  und  Alterthumskunde,  herausg.  durch  F.  H.  v.  d.  Hagen,  Bd.  1—10. 

Leipzig  1836—1853. 


Mittelüiederdeutsche  Handschriften:  Verzeichnis  der  Abkürzungen.      203 

Germania  =  Germania,  Vierteljahrsschrift  für  deutsche  Alterthumskuade,  herausg. 

von  Fr.  Pfeiffer.     Stuttgart,  später  Wien  1856  ff. 
Tijdschrift  =  Tijdschrift   voor  Nederlandsche   Taal-   en   Letterkunde   uitgegeven 

vanwege  de  Maatschappij  van  Nederlandsche  Letterkunde  te  Leiden.    Leiden 

1881  ff. 
Pertz  Archiv  =  Archiv   der   Gesellschaft   für    ältere   deutsche   Geschichtskunde. 

Frankfurt  1820  ff. 
Neues  Archiv  =  Neues  Archiv  der  Ges.  f.  alt.  d.  Gesch.     Hanno \rer  1876  ff. 
Westd.  Zs.  =  Westdeutsche  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst.    Trier  1882  ff. 
Emder  Jb.  =  Jahrbuch  der  Gesellschaft  f.   bild.  Kunst  u.   vaterländ.  Altertümer 

zu  Emden.     Emden  1872  ff. 


Adrian  =  J.  V.  Adrian,  Catalogus  codicum  manuscr.  Bibliothecae  Acad.  Gissensis. 

Francofurti   ad  M.    1840 ;    Additamenta   =   die   dazugehörigen  Additamenta 

von  1862, 
Becker  =  Ad.  Becker,  Die  deutschen  Handschriften  der  Stadtbibliothek  zu  Trier 

(Beschreibendes  Verzeichnis  der  Hss.  der  Stadtbibl.  zu  Trier.     Begründet  von 

Max  Keuffer.    Heft  7.)    Trier  1911. 
Brugmans  =  H.  Brugmans,  Catalogus  codicum  manu  scriptorum  universitatis  Gro- 

ninganae  bibliotheca,  Groningae  1898. 
V.  Heinemann  =  0.  v.  Heinemano,  Die  Handschriften  der  Herzogl.  Bibliothek  zu 

Wolfenbüttel.    Erste  Abt. :    Die  Helmstedter  Hss.,    Bd.  I— IIL    Wolfenbüttel 

1884—1888.  —  Zweite  Abt. :    Die  Augusteischen  Hss. ,   Bd.  I— IV.     Wolfenb. 

1890—1900. 
Ilgen  =  Th.  llgen,  Rheinisches  Archiv.    Wegweiser  durch  die  für  die  Geschichte 

des  Mittel-  und  Niederrheins  wichtigen  Handschriften.     L  Teil:    Der  Nieder- 
rhein (Westd.  Zs.     Ergänzungsheft  II).     Trier  1885. 
Marx  =  J.  Marx,  Verzeichnis  der  Handschriften-Sammlung  des  Hospitals  zu  Cues. 

Trier  1905. 
Kat.  Deventer  =  [J.  C.   van  Slee,]    Catalogus   der  Handschriften   berustende   op 

de  Athenaeum-Bibliothek  te  Deventer.     Deventer  1892. 
Staender  =  Jos.  Staender,   Chirographorum  in  regia  bibl.   Paulina  Monasteriensi 

Catalogus.    Vratislaviae  1889. 


Bodemann  =  Ed.  Bodemann,  Xylographische  u.  typographische  Incunabeln  der 
Königl.  öffentlichen  Bibliothek  zu  Hannover.     Hannover  1866. 

CoUijn  Ettbladstryk  ==  Ettbladstryk  frän  femtonde  ärhundradet,  utgifna  och  be- 
skrifna  af  Isak  Collijn,    T.  1  (Stockholm  1905),  T.  2  (St.  1912).     Mit  Tafeln. 

Collijn  Frühdrucke  =  Is.  Collijn,  Lübecker  Frühdrucke  in  der  Stadtbibliothek  zu 
.  Lübeck  {=  Sonderabdr.  aus  der  Zeitschr.  des  Vereins  f.  Lübeckische  Ge- 
schichte u.  Altert.     Bd.  IX  Heft  2).     Lübeck  1908.     Mit  Tafeln. 

Collijn  Uppsala  =  Is.  Collijn,  Katalog  der  Inkunabeln  der  Kgl.  Universitäts-Biblio- 
thek zu  Uppsala.     Upps.  u.  Leipzig  1907. 

Copinger  =  W.  A.  Copinger,  Supplement  to  Hain's  Repertorium  bibliographicum. 
P.  1—2.     London  1895—1902. 

Ennen  =  L.  Ennen,  Katalog  der  Inkunabeln  in  der  Stadtbibliothek  zu  Köln. 
Köln  1865. 

Hain  =  L.  Hain,  Repertorium  bibliographicum,  Bd.  1—2.    Tubingae  1826—1838. 


204  C.  Borchling, 

Lange  =  H,  0.  Lange,  Bidrag  til  Lübecks  Bogtrykkerhistorie  i  det  femtende 
Aarh.  L  II.     Köbenhavn  1893—1895. 

Suhl-Gesner  =  J.  G.  Gesner,  Verzeichnis  der  vor  1500  gedrukten  auf  der  öffent- 
lichen Bibliothek  zu  Lübeck  befindlichen  Schriften  .  .  .  zum  Drucke  befördert 
von  Ludwig  Suhl.  Lübeck  1782.  4°.  —  J.  G.  Gesner,  Verzeichniß  der  von 
1500 — 1520  gedruckten  auf  der  öffentlichen  Bibliothek  zu  Lübeck  befindlichen 
Schriften  .  . .  herausgegeben  von  Lud.  Suhl.     Lübeck  1783.    4°. 

Voulliäme,  Köln  =  E.  Voulli^me,  Der  Buchdruck  Kölns  bis  zum  Ende  des  15, 
Jahrhs.  (Publikationen  der  Gesellsch.  f.  Rheinische  Geschichtskunde,  Heft  24.) 
Bonn  1903. 

Voullieme,  Berlin  =  E.  VouUi^me,  Die  Inkunabeln  der  Kgl.  Bibliothek  und  der 
anderen  Berliner  Sammlungen.  Ein  Inventar.  (Zentralblatt  f.  Bibliotheks- 
wesen, Beiheft  30.)    Leipzig  1906. 

Voullieme,  Bonn  —  E.  Voullieme,  Die  Inkunabeln  der  Kgl.  Univ.  -  Bibliothek  zu 
Bonn.     (Centralbl.  f.  Bibliothekswesen,  Beiheft  13.)     Leipzig  1894. 

Wiechmann  =  C.  M.  Wiechmann,  Mecklenburgs  altniedersächsische  Literatur. 
Bd.  1—3.     Schwerin  1864—1885. 


MüUenhoff-Scherer,  Denkmäler  =  Denkmäler  deutscher  Poesie  und  Prosa  aus  dem 
VIII.— XII.  Jahrb.     3.  Ausg.  von  E.  Steinmeyer,  Bd.  1.  2,     Berlin  1892. 

Liliencron  =  Die  historischen  Volkslieder  der  Deutschen  vom  13.  bis  16.  Jahrb., 
gesammelt  u.  erläutert  von  Roch.  v.  Liliencron,  Bd.  1 — 4.   Leipzig  1865 — 1869. 

Hölscher  =  Niederdeutsche  geistliche  Lieder  und  Sprüche  aus  dem  Münsterlande, 
herausg.  von  B.  Hölscher.     Berlin  1854. 

Rimbökelin  =  Das  niederdeutsche  Reimbüchlein.  Eine  Spruchsammlung  des  16. 
Jahrb.,  herausg.  von  W.  Seelmann.  (=  Drucke  des  Vereins  f.  nd.  Sprach- 
forschung II.)     Norden  u.  Leipzig  1885. 

Deutsche  Mystiker  =  Deutsche  Mystiker  des  14.  Jahrhunderts,  herausg.  von  Fr. 
Pfeiffer,  Bd.  1-2.     Leipzig  1845—1857. 

Frensdorff  =  Ferd.  Frensdorff,  Dortmunder  Statuten  und  ürtheile.  (=  Hansische 
Geschichtsquellen,  Bd.  III.)  Halle  1882. 


Register  I. 


205 


REGISTER  ZU  BERICHT  I— IV. 
Register  i. 

Verzeichnis  der  Orte,  deren  Hss.  beschrieben  ^)  oder  citiert  werden. 


Aachen  IV  4.  5.  —  Stadtarchiv  IV  6.  — 

Stadtbibl.  IV  7—9.  «^Oö/*.  —  Kirchen- 

bibl.  zu  St.  Peter  IV  9. 
Aalborg  II  4. 

Achim  b.  Bremen,  Pfarrarchiv  I  96j7. 
Alkmaar  I  239. 
Alsleben,  Dorf  A.  a.  d.  Saale,  Kirchen- 

bibl.  III  3. 
Altenbruch,    Archiv  des  Landes  Hadeln 
Altmark  I  190.    III  2.  [IV  5.  9. 

Altona  (Elbe),    Bibl.   des  Kgl.  Christia- 

neums  I  146/7. 
Alvensleben,  Graf,  auf  Erxleben  III 3. 148. 
Amerika  I  314. 

Amersfoort,  Stadtarchiv  I  239. 
Amsterdam,     K.   Geselsch.    van  Weten- 

schappen   I  216.  345.  —  Univ. -Bibl. 

I  122.  180.  241—245,  316. 
St.  Andrews,   Prof.  Dr.  G.  Schaaffs   IV 

5.  164. 
Anhalt  III  1.  3  f.  251  ff.  —  Fürstl.  Pri- 
vatbibliotheken III  3. 
Anholt,  Fürst  Salm-Salm  I  275. 
Antwerpen,  Stadtbibl.  /  265.  270. 
Arnhem,  Staatsarchiv  I  239. 
Arnsberg,  Reg.-Bez.  III  1. 
Aschaffenburg,    Kgl.  Hofbibl.   IV  3.   4. 

10-12. 
Aschersleben,  Kirchenbibl.  St.  Stephan! 

III  2.  —  Ratsarchiv  III  2. 
Asperden  b.  Goch,  Kath.  Pfarre  IV  199. 
Assen  (Prov.  Drenthe),  Staatsarchiv  1 239, 
Aurich,  Kgl.  Staatsarchiv  I  82.    II  81. 

—  Bibl.  der  ostfr.  Landstände  I  82/3. 

93.  216.  245.     II  57.  82. 
Ballenstedt,  Schloß  III  3. 
Belgien  I  80.  238  f.  265—274. 
Bentheim,  Fürstl.  Archiv  I  275. 
Bergen  II  3  mit  N.  1.  —  Museum  ebend. 
Berklingen   bei   Schöppenstedt,    Pfarrer 

Diestelmann  IV  5.  12—18. 


Berlin,  Kgl.  Bibl.  I  124.  127.  139.  169. 
202.  284.  287.  297.  310.  II  135.  138. 
III  1.  178.  180.  189.  235.  IV  52.  54. 
93.  107;  darin  v.  Arnswaldtsche  Hss.  I 
106.  122.   124.   126.  180.  284.     II  30. 

III  45.     IV  31.  85.  92.  98.  103.  122. 
142.  178.  195.  —  Dr.  Paul  Kristeller 

IV  5.  18  f. 
Bielefeld  IV  194. 

Bolsward  (Friesl.),  Stadtarchiv  I  239. 
Bonn  IV  4.  —  Kgl.  Universitätsbibl.  III 

177.  189.    IV  3.  19—28.  —  Kreisbibl. 

IV  28  f.  199. 
Brahe,  Gräfl.  B.sche  Bibl.  auf  Skokloster 

II  2.  122 f. 
Brandenburg,  Provinz  III  1. 
Braunschweig,  Herzogtum  III  1.  —  Stadt 

III  4.  5.  —  Stadtbibl.  u.  Stadtarchiv 

III  24.  35.  50.  54.  145.  180.  186.  195 
^198. 

Bremen  I  90.  —  Staatsarchiv  1 95/6.  228. 
—  Stadtbibl.  I  93—95.  II  129.  III 
48.  65.  76.  78.  183.  —  Härtens  I  196. 

Bremen- Verden  II  3. 

Breslau  III  1.- Stadtbibl.  I  310.    III  65. 

Brügge,  Stadtbibl.  u.  Archiv,  Staatsarchiv 
I  239. 

Brüssel'  I  80.  —  Kgl.  (Burgund.)  Bibl. 
I  105.  118.  175.  202.  212.  239.  265— 
274.  IV  92.  103.  —  Herzog  v.  Aren- 
berg II  136. 

Burgsteinfurt,  Fürstl.  Bentheimsches  Ar- 
chiv I  275. 

V.  d.  Buschesche  Familienbibl.  auf  Hünne- 
feld  b.  Osnabrück  I  315. 

Calbe  a.  d.  Milde  (Kr.  Salzwedel),  Kir- 
chenbibl.  I  191.  —  Superint.   Müller 

IV  5.  29 36. 

Calcar/ Stadtarchiv  IV  199. 

Cambridge  III  178.  187. 

Camp  (Kr.  Moers),  Pfarrarchiv  IV  199. 


1)  Die  in  diesen  Berichten  näher   beschriebenen  Handschriftensammlungen 
sind  durch  Cursiv-Ziffern  hervorgehoben. 


206 


C.  Borchling, 


Carstorf  (Unstrut) ,   Pastor  A.  Schmidt 

Cassel  III  1.  [III  242. 

Celle  I  88.-Ministerialbibl.  1  I91.-B\h\. 
des  Kgl.  Oberlandesgerichts  I  118. 
191—194.  II  138.  III  118.  236.  IV 
126. 

Christiania,  Univ.-Bibl.  II  3.  142. 

Cleve  IV  4.-Gymn.-Bibl.  JF57.-Land- 
gerichtsbibl.  IV  37.  —  Stadtarchiv  IV 
36 f.  —  Stadtbibl.  IV  38 f.  —  Stiftsbibl. 
IV  39. 

Coesfeld  I  275. 

Coblenz  IV  3.  4.  —  Evang.  Rhein.  Pro- 
vinzialkirchenarchiv  IV  44.  —  Staats- 
archiv IV  3  ;  darin  Depositum  des  Kgl. 
Augusta- Gymnasiums  I  212.  IV  3. 
29.  38-44.  128.  —  Stadtbibl.  IV  3. 

Cüln,   Histor.  Archiv   I  80.  246.     IV  2. 

4.  112.  —  Stadtbibl.  III  179.  189. 
Cöthen,  Schloßbibl.  III  3. 
Courtrai  I  239. 

Cramer,  Canzleidirektor  in  Wolfenbüttel 

III  191. 
Cues,  Hospital  IV  1.  2.  3.  4. 
Dänemark  I  80.  137.     II  3  f.  7—107. 
Danzig  I  270. 
Darfeld,  Schloß,  Graf  Droste-Vischering 

I  275. 
Darmstadt,  Bibl.  I  80.    IV  2.  4.  44.  162. 
Dessau  III  3.-Behördenbibl.  III  3.  178. 

184.  189.  261—263.  —  Herzogl.  Privat- 

bibl.    III    3.   252—261;     darin    Fürst 

Georgs-Bibl.  III  3.  19.  23.  25.  26.  27. 

29.  36.  43.  47.  73    213.  252-261. 
Deutsch  -  Nienhof  (Kr.  Rendsburg),   von 

Hedemann  II  5  f.  163-171.     HI  12  f. 

119. 
Deventer,  Stadtbibl.  I  239.  243.    IV  142. 

—  Stadtarchiv  I  239. 
Diestelmann,    Pfarrer  in  Berklingen  IV 

5.  12-18. 

Dinslaken,  Stadtarchiv  IV  81  f.— Ksiihol. 
Pfarramt  IV  199. 

Dithmarschen  II  5. 

Dresden,  Kgl.  Bibl.  III  180.  187.  215. 

Droste-Vischering,  Graf  Klemens,  auf 
Darfeld  I  275. 

Dülmen  I  275. 

Düren  IV  4.  —  Stadtarchiv  IV  199. 

Düsseldorf  IV  2.  4.  5.  —  Landes-  und 
Stadtbibl.  1  287.  III  169.  IV  2.  5. 
84—115.  —  Kgl.  Staatsarchiv  IV  2. 
36.  44—84.  116.  118.  196;  darin  De- 
positum der  Stadt  Dinslaken  81  f., 
der  Stadt  Emmerich  82  f.,  des  Cano- 
nichen-Stifts  zu  Xanten  85,  der  Stadt 
Wesel  83 f.  196. 

Ebstorf,  Klosterbibl.  I  98.  100.  127.  177 
—183.  II  26.  82.  179.  III  34.  44. 
85.  100.  182.  189.  212.  214.  224.  227. 
IV  104. 


Eibmarschen,  Holst.  II  5. 
Emden,  Bibl.  der  Gesellsch.  f.  bild.  Kunst 
und  vaterl.  Altert    I  83.  108.     II  82. 

III  18.  37.  44.  49.  56.  57.  —  Bibl.  der 
Großen  Kirche  /  83/4.  118.  —  Ratsar- 
chiv I  82.  84.  315. 

Emmerich  IV  4.  —  Pfarrarchiv  von  St. 
Martini  IV  115.  —  Ratssaal  IV  116. 
Sammlung  Ferd.  van  Rossum  IV  116. 
—  Stadtarchiv  IV  82  f.  116. 

England  IV  118. 

Eppiugboven  (Kr.  Ruhrort),  Haus  Woh- 
nung, Freih.  v.  Nagel-Dornick  IV 199. 

Erfurt  I  212. 

Erkelenz,  Ratsarchiv  IV 199.  -Sanitäts- 
rat Dr.  Lukas  IV  199. 

Erxleben,  Graf  v.  Alvensleben  III  3.  148. 

Esterhäzy,  Graf,  in  Nordkirchen  I  301. 

Eutin  II  5. 

Flensburg,  Gymnasialbibl.  II  5.  152 — 
162.  III  50.  95.-Kirchenbibl.  St.  Ni- 
colai II  5.  -  Kunstgewerbe-Museum  IV 
25. 

Frankfurt  a.  M.  IV  4.  5.  —  Stadtbibl.  IV 
116—120.  —  Völker  IV  5.  121—124. 

Fridericiana,  Bibliotheca  IV  10. 

Fulda  IV  4.  —  Kgl.  Landesbibl.  IV  124 
—126. 

Fürstenwalde  I  202.     III  47. 

Gaesdonk  (Kloster)  b.  Goch,  Bibl.  des 
Bischöfl.    Münsterschen     Gymnasiums 

IV  3.  4.  40.  91.  126-131. 
St.  Gallen  I  173. 

Gent,  Staats-  u.  Stadtarchiv  I  239.  -Uni- 

versitätsbibl.  I  239. 
Gereons weiler  (Kr.  Jülich),  Pastor  Küp- 
pers IV  199. 
Gießen,  Großherz.  Universitätsbibl.  IV  3. 

4.  34.  132—142. 
Goch  IV  4. 
Görlitz  I  212. 
Goslar  III  2.  —Stadtarchiv  III  187.  219 

—222.   —   Marktkirche   III    189.  219 

N.  1.  222. 
Gotha,    Herzogl.   Bibl.    I   89.    105.    143. 

II  51  f.  110.  119. 
Gotenburg  II  2. 
Göttingen,   Universitätsbibl.    I   84.    123. 

124.  138.  147.  148.  171.  175.  190.  198. 

202.  208.  214.  215.  221.  223.  228  235. 

261.  268.  308     H  31.  59.  83.  121.  123. 

135.  138.  150.  154.  158.  166.  167.    HI 

13.  178.  180-182.  185—189.  191.  209. 

215.   236.    —   Stadtarchiv    I   118.   — 

Prof.  Pannenborg  H  82. 
Göttweih  H  37.     IV  150. 
Gouda  I  239. 
Greifswald    II   5.  —  Nicolaikirche   II   5. 

195-iö8.  — Univ.-Bibl.  1  306.    II  80. 

193—195  —  Prof.  Dr.  A.  Reifferscheid 

II  138.  198. 


Register  I. 


207 


Groningen,  Staatsarchiv  I  239.     Univer- 

sitätsbibl.    I  239.  316.     II  57.  G5.  82. 

IV  27.  131. 
Groß-Salze,  Kirchenbibl.  III  3. 
Grote,  Reichsfreiherr  auf  Schauen  III  2. 
V.  Grubensche   Bibl.    (in  Osnabrück?)  I 

308. 
Haag,  Kgl.  Bibl.  I  80.  94.  98.  105.  109. 

118.    122.    180.    206.    239.    248—364. 

284.    311.    316.     II   20.  21.  121.   175. 

III  237.   248.  —  Reichsarchiv  I  264. 

IV  38.  —  Stadtarchiv,  Museum  Meer- 
manno-Westreenianum  I  264. 

Haag,  Schloß  bei  Geldern,  Gräfl.  Hoens- 
.    broechsches  Archiv  IV  142  f. 
Haarlem,  Staatsarchiv,  Stadtarchiv,  Stadt- 

bibl.  I  239. 
Halberstadt,  Kreis  III  2.  —  Stadt  III  2. 

—  Domgymnasium  III  106.  238  f.  — 
Stadtbibl.  III  31.  239  f.  —  Heinesche 
Familienbibl.  III  2.  240 f.  —  Oberhof- 
prediger D.  Augustin  III  251.  — Wilh. 
Schatz  III  251.  —  Gvmnasialdirektor 
G.  Schmidt  HI  241. 

Hamburg,  Stadtbibliothek  I  80.  84.  90. 
94.  97—145.  167.  168.  196.  205.  258. 
270.  281.  315 f.  II  31.  38.  84.  96. 
110.  120.  121.  138.  148.  III  34.  37. 
49.  52.  55.  56.  98.  178—180.  182.  187. 
227.237.  IV  52.  183.  186;  darin  Hss. 
des  Convents  I  9L  97-111.  167.  205. 
258,  315 f.;  Pastor  Dr.  Kunhardt  I 
104.  111—115;  St.  Petri-Kirchenbibl. 
/  133/4.  168.  —  St.  Catharinenkir- 
cheubibl.  I  145.  —  Commerzbibl.  / 
145  f.    II  73.  74.  —  Staatsarchiv  /  146. 

II  73.     III  235.   —   Theobaldstiftung 

III  205. 

Hannover,  Provinz  I  80.  82 ff.  —  Stadt 
I  229  232.  —  Hist.  Verein  f.  Nieder- 
sachsen I  138.  195.  22-').  225—227.  II 
83.  —  Kestner-Museum   I  209.  224/5. 

—  Kgl.  u.  Landes-Bibl.  I  82.  92—94. 
99.  100.  102.  108.  117.  122.  134.  137. 
138.  139.  148.  149.  151.  157.  168.  169. 
173.  176.  190.  195—223.  225.  229.  230. 
233.  234.  245.  257.  296.  297.  II  45. 
67.  82.  83.  84.  96.  III  15.  37.  100. 
101.  146.  168.  178f.  187.  189.  202.236. 

—  Privatbesitz  I  196.  111  76.  —  Kgl. 
Staatsarchiv  I  90.  92.  95.  138.  139. 
194  f.  226.  227—235.  303.  II  87.  151. 
III  123.  128.  200.  —  Stadtarchiv  I 
151.  195.  221.  235  6.  —  Stadtbibl.  I 
159.  223/4.     III  180. 

Harrassowitz,  0.  in  Leipzig  I  122. 
Harif,  Schloß  (Kr.  Bergheim),  Graf  von 

Mirbach  IV  199 
van  Hasselt,  Archivar  in  Zwolle  I  240  f. 
V.  Hedemannsches  öff.  Archiv  auf  Deutsch- 

Nienhof  II  5  f.  163—171.    HI  12  f.  119. 


Heidelberg,  Univ.-Bibl.  III  118. 

Heinesche  Familienbibl.  in  Halberstadt 
III  2.  240  f. 

Helmstedt  III  4  (vgl.  Wolfenbüttel,  Her- 
zogl.  Bibl.).  —  Juleum  III  5.  178.  215. 
236.  —  Stadtarchiv  III  5. 

Herzogenrath  (Kr.  Aachen-Land)   IV  9. 

Hildesheim,  Reg -Bez.  III  1.  — Stadt  III 
5.  —  Beverina  (Dombibl.)  I  310.  III 
5.  11.  26.  29.  44.  46.  57.  65.  77.  106. 
178.  187.  209—215.  IV  91.  184.  — 
Josephinum  I  109.  196.  II  144.  III 
5.  43.  76.  179—183.  186.  187.  189. 
209.  215—218.  IV  14.  —  Museums- 
verein III  6.  62.  179.  182.  198.  200 
—209.  —  Priesterseminar  III  177. 
189.  218  f.  —  Ratsarchiv  I  212.  III 
5.  124.  198—209.  IV  11.  —  Stadt- 
bibl. III  198  f.  —  Bischof  Wedekind  (f) 
I  309. 

Hoensbroech,  Graf,  auf  Schi.  Haag  IV 
142  f. 

Holland  s.  Niederlande. 

Hünnefeld,  v.  d.  Busche  I  315. 

Jever  I  88.  90.  —  Bibl.  des  Mariengymn. 

I  91/2.  —  Bibl.  des  Jeverländ.  Vereins 
für  Altertumskunde  I  9213.  —  Stadt- 
archiv I  93. 

V.  Jordan  auf  Lüftelberg  IV  200. 
Jostes,  Prof.  Dr.  F.,  in  Münster  I  293. 
Jütland  II  4. 
Kiel  II  5.  —  Stadtarchiv  II  89.  148.  — 

Univ.-Bibl.  I  139.  171.  234.    II  37.  62. 

86—89.    91.    93—96.    143—148.    149. 

202;    darin    die   Bordesholmer  Manu- 

scripte  II  143—146. 
Knyphausen,  Fürst,  auf  Lütetsburg  182. 
Königsberg  I  118. 
Kopenhagen  II  3  f.  6.  7—107.  —  Große 

Kgl.  Bibliothek  I  134.  136—139    143. 

196.  228    [vgl.  dazu  II  71].    255.  262. 

306.     II  3  f.  7—100  [dazu  Register  S. 

203/4].  120.  121.  133.  134.  136.  145— 

146.  148.  164.  169.  174.  179.  189.  201. 

III  56.  100.  120.  178.  180.    185—187. 

193.  215.  235—237.    IV  17.  140.  142. 

183.  —  Univ.-Bibl.  I  159  N.  2.    II  4. 

67.    100—107.     III  120;    darin  Arna- 

magn.  Hss.    I  106.     II   4.  64.  74.  96. 

97.  100-106.  —  Reichsarchiv  II  4. 
Kristeller,  Dr.  P.  in  Berlin  IV  5.  18  f. 
Küppers,  P.  in  Gereonsweiler  IV  199. 
Langenhorst,  Kloster  III  153  N.  1. 
Ledreborg  Schi.  (Seeland),  Graf  Holstein 

II  89.  201  f. 

Leeuwarden,  Friesch  Genootschap  I  239. 

—  Provinzialbibl.  1  239.  —  Provinzial- 

archiv  I  242. 
Leiden,  Maatschappij  der  Ned.  Letterk, 

1  118.  123.  243.  245—247.    IV  98.  — 

Univ.-Bibl.  /  247 f.  —  Bibl  Thysiana, 


208 


C.  Borchling, 


Remonstranten-Seminar,  Stadtarchiv  I 

248. 
Leipzig  III  1.  —  Paulina  I  208  f. 
Linköping,  Gymnasii-  u.  Stiftsbibl.  II  2. 

120.  137—142.     III  179.  215. 
Loccum,  Klosterbibl.  I  183—190. 
V.  Loe,  Graf,  auf  Wissen  IV  200. 
London,  British  Museum  I  120.    II  121. 

III  178—181.  186—188.  235.  236. 
Löwen,  Stadtarchiv,  Univ.-Bibl.  I  239. 
Lübeck  II  5.  —  Stadtbibl.  I  270.    II  79. 

120.  121.  135.    III  78.  178.  179.  181. 

184.  191.  215.     IV  172.   —  Verein  f. 

lüb.  Geschichte  I  155.  234. 
Lückerath,  Pastor  in  Waldfeucht  IV  200. 
Lüftelberg  (Kr.  Rheinbach),  Familie  von 

Jordan  IV  200. 
Lukas,  Dr.  in  Erkelenz  IV  199. 
Lund,  Univ.-Bibl.  II  1.  2.  137. 
Lüneburg,    Museums  -  Verein  I  177.   — 

Stadtbibl.   I   80.    108.    134.    137.    138. 

140.  147—176.  221.  236.  298.     II  33. 

67.   84.    101.     III  82.  100.   —   Stadt- 
archiv 1 17617,  220  f.  231. 
Lütetsburg,  Schloß  b.  Norden  (Ostfriesl.), 

Archiv  des  Fürsten  Knyphausen  I  82. 
Lüttich,  Staatsarchiv,   Univ.-Bibl.  I  239. 
Luxemburg,  Stadtbibl.  IV  4.  143. 
Luzern  I  118. 

Maastricht,  Stadtbibl.  IV  200. 
Magdeburg,   Reg. -Bez.    III   1.  2.  3.   — 

Stadt   III   2.   —   Domgymnasium    III 

2.  25.  249.  —  Geschichtsverein  III  3. 
—  Gymnasium   z.  Kloster  III  3.   — 

Staatsarchiv  III  3.  250 f.  —  Stadtbibl. 

I  118.  139.     III  2  f.  249  f. 
Mainz   IV  3.  4.  5.  10.   —  Dombibl.  IV 

10.  144.  —  Stadtbibl.  IV  144  f. 
Marburg,  Univ.-Bibl.  II  13.  173.    lU  227. 
Martens  in  Bremen  I  196. 
Mecheln  I  239. 
Mecklenburg  II  1.  5.  170if. 
Meiuingen  III  180. 

Meldorf,  Museumsverein  II  5.  96.  151. 
Middelburg  I  239. 

Milchsack,   Professor  Dr.  G. ,   Wolfen- 
büttel III  5.  24.  35.  46.  85.  190 f. 
Minden,  Reg.-Bez.  III  1. 
Mirbach,  Graf,  auf  Harflf  IV  199. 
Mitteldeutschland  III  1. 
Mittel rhein  I  80. 
Mooren,   Dr.    Joh.  in  Wachtendonk  IV 

200. 
von  zur  Mühlen,  Freih.,  auf  Offer  I  180. 

198—201. 
Müller,  Superint.  in  Calbe  IV  5.  29—36. 
Müller-Brauel,  H.  in  Zeven  I  236—238. 
München  I  89.    IV  43  f. 
Münster,  Stadt  I  94.  275.  —  Paulin.  Bibl. 

I  140.  275—283.  287.  308.  316.    II  101. 

138.  154.  176.    III  46.  85.    IV  27.  43. 


85.  86.  —  Priesterseminar  I  105.  264. 
283—285.  —  Westfäl.  Provinzialverein 
für  Wiss.  u.  Kunst  I  293.  —  Staats- 
archiv I  216.  293—297.  IV  118.  — 
Stadtarchiv  I  175.  297  f.  —  Verein  f. 
Gesch.  und  Altert.  Westf.  I  196.  231. 
284.  285—293.  —  Jostes  I  293. 

Münsterland  I  80.  274—301. 

V.  Nagel-Dornick,  Freih.,  in  Eppinghoven 
IV  199. 

Niederlande  I  80.  238-274. 

Niederrhein  I  80.  —  Kleinere  Samm- 
lungen am  N.  IV  4.  199 f. 

Nordharz  III  1. 

Nordkirchen  (Kr.  Lüdinghausen),  Gräfl, 
Esterhäzysche  Bibl.  I  301. 

Norwegen  I  80.  137.     II  3.  4. 

Nürnberg,  Germ.  Nationalmuseum  II  140. 
IV  3—5.  145—164.  —  Stadtbibl.  IV  4. 

—  Bibl.  Ebner  IV  161  f. 
Nymwegen,  Stadtarchiv  I  239. 
Odense  II  4. 

Offer,  Haus  0.  sive  Ruhr  (Kr.  Münster), 
von  zur  Mühlen  I  180.  298—301. 

Oldenburg,  Großherzogtum  I  80.  —  Groß- 
herz, öfl'.  Bibl.  /  84—88.  89.  92.  94. 
100.  102.  116.  180.  315.  II.  27.  37. 
47.    65.    129.  168.     III   38.    119.    222. 

—  Großherz.  Privatbibliothek  /  88.  — 
Großherz.  Haus-  und  Centralarchiv  / 
88—91.  92.  202.     II  37.  169.    III  47. 

Oschersleben,  Ratsarchiv  III  3. 

Osnabrück  I  274  f.  —  Bischöfl.  General- 
vikariat  /  314.  —  Gymn.  Carolinum 
I  293.  307—309.  —  Privatbesitz  I 
314  f.  III  101.  —  Privatbibliothek  des 
Bischofs  I  127.  304.  —  Ratsarchiv  I 
313 f.  —  Ratsgymn.  I  99.  251.  280. 
309—312.  II  129.  III  65.  —  Staats- 
archiv I  118.  231.  301—307.  lU  130. 
212.  —  Verein  f.  Gesch.  u.  Landesk. 

I  94.  312  f. 
Ostdeutschland  III  1. 
Ostfriesland  I  82—84. 
Oxford  III  187. 
Paderborn  IV  54. 
Paris  IV  106. 

St.  Petersburg,  Samml.  Romanzoff  I  92. 

Pommern  III  1. 

Prag  I  122. 

Preetz,  Kloster  II  5. 

Quedlinburg,  Kgl.  Gymnasium  IH  2.  26. 

27.  36.  44.  57.  62.  106.  242—249,  — 

Ratsbibl.  m  242. 
Rees,  Stadtarchiv  IV  200. 
Reifterscheid,  Prof.  Dr.  A.,   Greifswald 

II  138.  198. 
Reval  I  228. 

Rheinische  Bibliotheken  u.  Archive  I  80. 

275.     m  1.     IV  Iff. 
Ribnitz,  Kloster  II  80. 


Register  I. 


209 


Ribe  U  4.  5. 
Riga,  Ratsarchiv  III  123. 
Roeskilde  II  4, 

Rostock,  Gymnasialbibl.  JI 191.  —  Rats- 
archiv  II  190  f.  —  Univ.-Bibl.  I  271. 

II  5.  28.  37.  133.  138.  170—190.  199. 

III  9.  69.     IV  15. 
Rotterdam,  Stadtarchiv  I  239. 
Ruhr  s.  Offer. 

Salm-Salm,  Fürst,  auf  Anholt  I  275. 
Salzwedel,    Gymnasialbibl.    /  190/1.   — 

Bibl.  der  Katharinenkirche  /  191.    II 

129.     III  48. 
Schaaffs,    Prof.  Dr.  G.,   in  St.  Andrews 

IV  5    164. 

Schauen  (Kr.  Halberstadt),  Reichsfreiherr 

Grote  III  2. 
Schleswig,   Staatsarch.  I  235.     II  5.  96. 

148—151.    IV  25. 
Schleswig  -  Holstein    U    1.    4—6.   143  ff. 

—  Adlige  Archive   II  5  f.   —  Klöster 
H  5. 

Schmidt,  A.,  Pastor  zuCarsdorf  III  242. 
Schmidt,  G.,  Gymnasialdirektorin  Halber- 
stadt in  241. 
Schweden   l  SO.     ü   1—3.  6.   108—142. 

—  Südschweden  II  1.  4. 
Schwerin,   Reg.-Bibl.    II   80.  186.  198— 

200.    III  152.  —  Geh.  u.  Hauptarchiv 

II  187.  189.  200f. 
Skandinavien  I  80.     //  Iff. 
Skara  II  2. 
Skokloster,  Gräfl.  Brahesche  Bibl.  H  2. 

122  f. 
Soest,  Stadtbibl.  I  268.    IV  76.  142. 
Stade  I  228.  —  Magistratsarchiv  /  147. 

—  Knochenhaueramts-Lade  I  147. 
Stammheim,  Gräfl.  Fürstenberg.  Bibl.  IV 

118. 
Stargard,  Gymn.-Bibl.  III  29. 
Stockholm  II  1.  2.  —  Reichsarchiv  II  2. 

121—123.  —  Kgl.  Bibl.  I  137.     II  1. 

2.    85.   108—121.    127.    141.     III  179. 

181. 
Stralsund,    Ratsbibl.   I  315.     II   5.   57. 

191—193. 
Strängnäs  II  2. 
Straßburg  IV  169. 
Stuttgart,  Kgl.  Bibl.  I  124.  281.    II  136. 

IV  98. 
Süddeutsche  Hauptstädte  III  1. 
Tournai  I  239. 
Trier   IV  2  f.  4.  5.  98.   —   Dombibl.    U 

128.    IV  3.  103.  182— 196.  — Vriester- 

seminar  IV  196.  —  Hist.  Archiv  der 

Stadt    IV    165.   182.    —    Stadtbibl.    I 

169.     IV  1.  153.  164—182. 
Upsala,  Univ.-Bibl.  II  1.  37.  42.  119.  121. 

123-137.     HI   50.  65.  123.  161.  178. 

IV  184.  196. 
Utrecht  I  239.  —  Histor.  Genootschap  I 


241.  —  Staatsarchiv  I  241.  —  Univ.- 
Bibl.  I  102.  241.     n  155. 
Verden  /  96. 
Viborg  II  4. 

Vinnenberg,  Kloster  (Westf.)  IV  86. 
Völcker,  K.  I^h.,  in  Frankfurt  a.  M.  IV 

5.  121—124. 
Vorpommern  H  1.  3.  5.  191  ff\ 
Wachtendonk,  Dr.  Job.  Mooren  IV  200. 
Waldfeucht   (Kr.  Heinsberg)   IV  9.   — 

Pastor  W.  Lückerath  IV  200. 
Warendorf  I  275. 
Weimar  I  118. 
Werden,  Kathol.  Pfarre  II  13.  30.    III 

38.  227. 
Wernigerode,  Fürstl.  Bibl.  I  105.    H  138. 

172.    III  2.  29.  46  119.  180.  181.  186. 

215.  222—238.  —  Fürstl.  Gymn.  III 

238. 
Wesel,  Archiv  der  Evang.  Gemeinde  IV 

197.  —  Gymnasialbibl.  I  116.    IV  52. 

196  f.  —  Stadtarchiv  IV  83 f. 
Westeräs  II  2. 

Westfalen  I  80.  274  ff.    III  1.    IV  1. 
Wexiö  II  1, 
Wien  III  1.  —  Hofbibl.  I  169.     H  168. 

IV  75.   —   Gilhofer  und  Ranschburg 

H  12. 
Wiesbaden  IV  4.  —  Landesbibl.  IV  2.  3. 
Wisby  II  2. 
Wismar  II  3.  5. 
Wissen,  Haus  W.  b.  Weetze,  Graf  v.  Loe 

IV  200. 
Wittenberg,  Kgl.  Prediger-Seminar  III  3. 
Wohnung,  Haus,  s.  Eppinghoven. 
Wolfenbüttel,    Herzogl.  Bibl.    I   86.   89. 

98.  102.   104.  108.  109.  114.  122.  124. 

127.  138.  164.  167.  169.  171.  173.  201. 

202.  207.  209.  216.  221.  225.  231.  232. 

234.  261.  271.   291.   304.      H    13.   27. 

28.    37.   67.    105.    115.    120.  121.  128. 

129.  135.  136.  168.  174.  176.  177.  179. 

199.     III   1.    4-7.   8—190.    196.  197. 

201.  208.  209.  212.  213.  241.  245.   IV 

13.  20.  26.  27.  36.  98.  107.  140.  142. 

184.  196.     Ilelmstedter  Hss.  III  4.  6. 

8.  9—94.    Augusteische  Hss.  III  4.  6. 

8  f.   94—112.     Weißenburger  Hss.  III 

8.    112.      Gudiani    III    8.    112—114. 

Blankenburger  Hss.  HI  8  f.  114—121. 

Extravaganten  III  8  f.  121—135.    Novi 

III  8  f.  135—171.    Mischbände  III  5. 

171—177.  Incunabeln  III  5.  9.  177— 

190.  —  Herzogl.  Ijandes-Haupt-Archiv 

1 153.  III  5.  100.  191—195.  —Herzogl. 

Predigerseminar  III  186.    —   Canzlei- 

direktor  Gramer  III  191.  —  Prof.  Dr. 

Milchsack  III  5.  24.  35.  46.  85.  190 f. 
Xanten,  Pfarrarchiv  (Canonichen-Stift  St. 

Victor)  IV  4.  83. 198.  —  Pfarrer  Hacks 

198  f. 


Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Philolog.-histor   Klasse.    1913.     Beiheft.      14 


210 


C.  Bor|chling\ 


Ypern,  Stadtarchiv  u.  Bibl.  I  239. 
Zerbst,  Anhalt.   Haus-  und  Staatsarchiv 

III  3.  251  f.  —  Stadtarchiv  III  251. 
Zeven,  Sammlung  Hans  Müller-Brauel  I 

236—238. 


Zürich,  Wasserkirchenbibl.  I  132. 

Zutphen,  Librije  I  239. 

Zwolle,  Emanuels-huizen  I  122.  239 f.  — 

Stadtarchiv  /  240.  —  Dr.  van  Hasselt 

I  240  f. 


Register  II. 

Vorbesitzer  (Einzelpersonen  und  Sammlungen). 


A.  0.  III  213. 

Aachen,    Franciskanerkloster   IV   G.    — 

Stadtbibl.  IV  6.  —  Ritz  IV  63.  65.  — 

Dr.  Wings  IV  6. 
Kl.  Abbenrode  b.  Vienenburg  III  111. 
Kl.  Abdinghof  IV  3. 
Adolf,    Herzog    zu    Schleswig  -  Holstein 

(Gottorp)  I  134. 
Aghate  van  Bulaw  III  174. 
Agneischen  van  Oldendorp  in  Kl.  Camp 

I  268. 
van  Aken  I  301. 
Albert  v.  Fechghelde  III  150.    —   v.  d. 

Möhlen  I  155. 
Albertus  de  Loppenstede  I  192. 
Alf,  Samuel  H  137. 
Alisleger,  Henrick,  Burger  toe  Wesel  IV 

53. 
Altkloster  II  8. 
Kl.  Alvastra  H  122. 
Ammelya,  Herzogin  zu  Cleve  IV  118. 
Amsterdam,    Augustiuerinnen   in   Sunte 

Marienfelde  in  die  Nesse  II  49.  —  St. 

Cecilienkloster  III  104.   —   St.  Maria 

Magdalenen   III  238.   —   Stadtbibl.  I 

241  f. ;  s.  Moll.  Muller. 
Anderson,  Dr.  D.  III  231. 
Andreas  Iserdes  in  Emmerich  IV  69.  — 

Stackmann  II  136. 
V.  Anevelde,  Detleff  III  114. 
Angelmodde,  M.  Klüter  in  A.  I  289. 
V.  Angermont,  Mechtelt  u.  Gertruydt  III 

237. 
Angnete  Rygemeygers  I  99. 
Anna  van  Berdelo  II  34.  —  Garloph  II 

186.  —  Kramers  II  40.  —  Steynß  III 

56. 
Anton  Günther,  Graf  v.  Oldenburg  I  91. 
Antonij,  Job.  (Hamburg)  IV  25. 
Apfel,  Propst  III  148. 
Ar.  in  Niendorp  IV  185. 
Arend  Bengtsson  II  109. 
Arnhem,  St.  Agnietenkloster  1  299.     IV 

127.  128.   —  Susteren   tot  her  Otteu 

huus  I  299. 
Arnoldus  Doneldey  in  Bremen  I  235. 
Arnsberg  IV  112. 
V.  Arnswaldt  s.  Register  I:  Berlin,  Kgl. 

Bibl. 


Amt  Brun  I  100. 

Aslovius,  Nicolaus  Andreae  und  Thomas 
Nicolai  II  42. 

Asslep,  Katherina  Ilauemesters  I  198. 

Atenstedt,  Georgius  Balthasar  II  141. 

Augustin  II  94. 

Augustin,  D.,  Oberdomprediger  in  Halber- 
stadt III  251. 

Augustinus  v.  Getelen  I  159  ff. 

Aurich,  Ottho  de  Wendt  III  233. 

Autor  V.  Seesen  III  172. 

Bachmann,  Prof.  L.  H  191. 

Bahlmann,  Domvicar  A.  I  287. 

Bardowiek  I  203. 

Baudisiana,  Bibl.  III  125. 

V.  Bei.  (?)  ,  Mathil.  I  267. 

Bengtsson,  Arend  11  109. 

Beninga,  Eggerik  IV  21. 

Kl.  Bentlaghe  I  85.  277  f. 

Benzelius,  Eric  d.  Ä.  U  137.  139.  141. 
IV  134.  —  der  Jung.  U  138. 

V.  Berdelo,  Anna  II  34. 

Berentz,  Heiur.  III  233. 

V.  Berkentin,  Christ.  Aug.  II  34. 

Berlage  I  303. 

Berlin,  Geh.  Staatsarchiv  IV  90. 

Bernhard  Brantius  IV  197. 

Bernardus  ab  Horst  IV  69. 

Bernburg,  Bibl.  des  Appellationsgerichts 
III  252.  —  Fürstl.  Landesbibl.  IH 
261.  262.  —  Bibl.  der  Deutschen  Ge- 
sellschaft III  261. 

Kl.  Bersenbrück  I  304. 

V.  Berthensleue,  Katberine  III  175. 

Bielke,  C.  G.,  in  Stockholm  II  122. 

van  den  byn . . .,  Hilgen  IV  149. 

Bleßen,  Hille  U  81. 

Blohm  in  Neversdorp  II  94. 

Kl.  Blomenthael  I  300. 

Boecking  IV  28. 

Boeckseun,  Hanneke  III  120. 

Boeckeman,  Palme  III  126. 

Kl.  Boedeken  I  278.     IV  120. 

Böhmer,  J.  F.,  in  Frankfurt  IV  117. 

Boenacker,  suster  Elff  111  104. 

Bonn,  Prof.  K rafft  II  198. 

KI.  Bordesholm  II  62.  143—146. 

KI.  Borgluni  H  109  f. 

Bosman,  Paulus  IV  126. 


Register  U. 


211 


Bouchholtz,  E.  F.,  Hofrat  II  200. 

Brackel  TV  3.  184-186. 

ten  Brayle,  Elzebe  III  35. 

Brandes,  C.  L.  III  201. 

Brant  Tzerstede  III  227  N.  1. 

Brantius,  Hernh.  IV  197. 

Brauer,  Michael,  in  Riga  II  131. 

Brauns,  M.  Henning  I  198. 

Braunsberg,  Coli.  Soc.  Jesu  H  135. 

Braunschweig,  Herzogl.  Haus  III  114. 
116.  117.  121.  126.  127.  135.  187  f. — 
Stadt  I  184.  —  St.Blasien  HI  167.— 
St.  Egidieukloster  I  224.  —  Land- 
schaftl.  Bibl.  III  135.  145.  146.  149. 
197.  —  Geistl.  Ministerium  III  195.  — 
Nonnenkloster  III  163.  —  Partz  III 
196.  —  Rat  der  Stadt  III  121 .  —  Rem- 
borch  Crige  III  161.  —  Wilmerding  I 
225.     HI  190.  197. 

Bredeloe(n),  Arnold,  in  Bremen  III  115. 

Breyde,  Joachim  II  22. 

Breyger,  Didericus  I  193. 

Bremen  III  126.  —  Arn.  Bredeloe(n)  III 
115.  —  Arnoldus  Honeldey  I  235. 

Brentano,  Clemens  I  123. 

Bromse,  Margarete  II  170. 

Brun,  Arnt  1  100. 

Brunsenn,  Matthiaß  IV  9. 

Bydelsbach,  Hobla  Albrektsdotter  H  109. 

Büderich,  Kloster  b.  Wesel  IV  60. 

V.  Bulaw,  Aghate  III  174. 

de  Bulow,  Hartwicus  III  231. 

Büntheim,  Job.  I  315. 

Kl.  Bursfelde  II  173. 

Busch,  P.,  in  Hildesheim  I  226. 

CR  ex  Medinck  III  205. 

Calcar  III  95.     IV  64." 

Kl.  Camp  (Kr.  Moers)  IV  199.  —  Ag- 
neischen  v.  Oldendorp  I  268. 

vam  Campe,  Otte  I  107. 

Cappius,  Joannes  III  205. 

Carl  Wilhelm  Ferdinand,  Herzog  von 
Braunschweig  III  187  f. 

Carolus,  J.  I  271. 

Casper,  Mester  Cs.  frouwe  I  117. 

De  Castro,  Jo.  Ant.  I  267. 

Celle  IV  120.  --  Altes  Archiv  I  227. 
228—230.  232  —  234.  —  Plesken  H 
39. 

Christian  Ernst,  Graf  zu  Stolberg  III 
223.  227.  234.  237. 

Cyllie  van  Stijten  II  171. 

Kl.  Cismar  H  11. 

Clawes  Kran(e)bergk  in  Hamburg  H  50. 

—  Stoteroggen  HI  193. 

Cleve,  Herzogl.  Haus  III  207  f.    IV  118. 

—  Herzogl.  Kanzlei  IV  37.  —  Kgl. 
Regierung  IV  51.  —  Stadt  IV  36.  — 
Junik  IV  66. 

Closse,  Adolph,  Cleuisch.  Secretär  IV  69. 
Coblenz,    Carthäuser   I  129.  —  Domini- 


canerkloster  IV  40.   —   Jesuitenbibl. 
IV  42. 

V.  Collen,  Daniel,  in  Lüneburg  II  69. 

Cöln  III  103.  —  Carthause  El  138.  — 
IV  134.  —  Fedder  III  233.  —  Herren- 
leichnamskloster IV  117.  —  St.  Pan- 
taleon  IV  44.  —  Familie  Rynck  III 
232. 

Cornelis,  Duif  H  137. 

Coerneles  dochter,  Grefgen  I  299. 

Cramer  II  146.  —  Canzleidirektor  in 
Wolfenbüttel  HI  191.  212. 

Crato,  Vicarius  eccl.  Gerysheymensis  IV 
110. 

Crige,  Remborch  III  161. 

Cropp,  Jürgen  Schrader  III  114. 

Culemann,  Senator  F.  G.  H.  (Hannover) 
I  224.  225.     III  179. 

Dahlenburg  b.  Lüneburg,  Pastorat  III 
154. 

Kl.  Dalheim  bei  Paderborn  IV  3.  192. 
193. 

Dänemark,  Kgl.  Haus  II  44. 

Daniel  Schonk  II  39. 

Danneskjold-Samsöe,  Graf  Christian  II 17, 

V.  Dassel,  Familie  I  225.  [106. 

Dassels,  Ghesken  H  39. 

Dauensberch,  Joh.  I  293. 

Dedeleben,  Pastor  Niemeyer  III  251. 

Delitz,  Zahn  III  180. 

Delstedt,  Haltorf  H  151. 

Demker,  Hinnerich  1  171. 

Derick  uanden  Sande  I  247. 

Kl.  Derneburg  III  206.  223.  —  suster 
Fiken  HI  223. 

Detleif  van  Anevelde  in  Gottorp  III  114. 

Didericus  Breyger  I  193. 

Diest,  Kl.  Marienthal  II  194  N.  1. 

Dietrich  v.  Hetterscheyt  IV  99. 

Dillenburg,  Bibl.  der  Oranier  1  248.  249. 
253.  254.  264. 

Dincklage  I  303. 

Dinslaken,  Regularissenkloster  IV  199. 

Dingel  d'Elbing,  Johannes  II  123. 

Ditmar  Kenkel  I  95. 

Dominicus  Dreuot  III  116. 

Doneldey,  Arnoldus  I  235. 

Dordrecht,  J.  Scheuten  I  242. 

V.  Dorth,  Ant.,  zu  Wesel  IV  45.  52.  56. 

Dortygen  Tzerstede  III  227  N.  1. 

Dreuot,  Dominicus  III  116. 

Drewes  Steynn  III  210. 

Dreyer,  H.  H.  H  107.  —  Steffen,  von  Off- 
leben III  127. 

Dubbing,  Berndt  HI  233. 

Duif  Cornelis  in  Leiden  H  137. 

Dr.  Duiffhuiß  IV  66. 

Duisburg,  Academie  IV  22.  24. 

Dülmen,  St.  Agnetenkloster  I  119. 

Düsseldorf,  Kreuzherren  IV  109.  111.  — 
Bergische  Landstände  IV  73. 


212 


C.  Borchling 


Düsterhop,  Ilieronymus  II  87. 

Dversen,  Elke  II  169. 

E.  B.  I  283. 

E.  BOR.  111  165. 

Eberhardsklausen,  Fraterherren  IV  167. 
170. 

KI.  Ebstorf  I  237. 

Echternach  IV  143. 

Egerhard  Frille  II  64. 

Eggemann,  Karl  I  315. 

Eggert  Meyger  I  111. 

Ehlers,  W.,  Rat,  Archivsekretär  in  Wol- 
fenbüttel 111  145.  165.  170. 

Ehrentraut,  H.  G.,  Ilofrat  I  91.    II  181. 

br.  Eylard  Niesen  to  Bentlaghe  I  278. 

Eilenstedt,  Kalandslade  111  251. 

Eysius,  Joannes,  in  Hamburg  II  73. 

Elbing,  Joh.  Dingel  II  123. 

s.  Elff  Simens  d.  Boenacker  in  Amster- 
dam 111  104. 

Elisabeth  Sophie  Marie,  Herzogin  von 
Braunschw.-Lüneburg  111  121.  135. 

Ellinges,  Johann  II  81. 

Elmhoff,  Eberhard,  in  Wismar  II  189; 
E.  E.  jr.  II  190. 

Elseke,  suster  IV  187. 

de  Elze,  Gerardus  IV  68. 

Elzebe  ten  Brayle  in  Kl.  Marienberg  III 
35. 

Emden,  Penborg  IV  21. 

Emmerich,  de  Elze  IV  68  f.  —  Groet 
convent  IIJ  237.  —  Bern,  ab  Horst 
IV  69.  —  Andr.  Iserdes  IV  69.  —  U. 
Smyt  IV  69. 

Erfurt,  Carthause  IV  128. 

Erik  Ottiss(en)  II  83. 

Erskine,  Alex.,  schwed.  Kriegsrat  I  303. 

V.  Erthal,  Frhr.  Friedr.  CarlJoseph,  Kur- 
fürst u.  Erzbischof  von  Mainz  IV  10. 

Eschenburg,  J.  J.  III  222. 

Essen,  Capuziner  IV  94,  —  suster  huys 
te  Ketwich  IV  95.  —  Stift  I  241.  IV 
108. 

Esthland  II  117.  120. 

V.  Estorff,  Ernst  August  l  149.  —  Ludolf 
Otto  I  149. 

Eua  Mannen  111  233. 

Euert  Glandorp  1  279. 

Ff.  lur.  111  223. 

Fabricius,  Petrus  II  98. 

van  P^echghelde,  Albert,  Hans,  Hermen, 
Johannes  111  150. 

Fedder,  Sebastianus  in  Cöln  III  233. 

Ferdinand  Albrecht,  Herzog  von  liraun- 
schweig-Bevern  III  120. 

Feuerlin  III  187. 

Fiken,  suster  tho  Derneboerch  III  223. 

Fleg,  Rewert  I  254. 

Flensburg,  Ol.  MoUerus  II  35.  —  Naa- 
man  ü  5.  152—162.  III  50.  95.  — 
Nikolaikirchenbibl.  H  152. 


fr.  Florentinus,  Carthäuser  in  Mainz  I  129. 
Frankfurt,  J.  F.  Böhmer  IV  1 17.  —  Dom- 

bibl.  IV  116  f.  —  Praedicatorenbibl.  IV 

116  f. 
Frans  in  dat  Wymervoer  I  267. 
Franssens,  Anna  Maria  111  225. 
Freckenhorst,  Stift  I  294. 
Kl.  Frenswegen  111  101.     IV  169. 
Eres,  Peter  11  50. 

Friedrich  H,  König  v.  Dänemark  II  44. 
Fridericiana,  Bibliotheca  IV  10.  11. 
Friis(?),  Jep  H  110. 
Frille,  Egerhard  II  64. 
Fühnen,  Bauernstube  H  9, 
Garlopp,   Anna    11   186.    —    Hynryck  II 

185.  —  Ludecke  III  227  N.  1  —  Ur- 
sula II  186. 
GefFcken,  Dr.  Job.,   in  Hamburg    I  119. 

121—123.  125.  127.  130. 
Gent,  Serrure  I  272.  273.     II  136- 
Gerardus  de  Elze  in  Emmerich    IV  68. 

—  (Molanus)  Abbas  Luccensis  I  198. 
Gerhard  Hop  IV  68.  69. 
Gernrode,  Stiftsbibl.  111  261.  262. 
Gert  Rijken  fruwe  111  72. 
Gertrudenberg,   Kloster  b,  Osnabrück  I 

302.  305. 
Gertruydt  van  Angermont  III  237. 
Ghesken  Dassels  II  39. 
V.  Getelen,  Augustinus  I  159  ff. 
Gylten,  Georgius,  in  Lübeck  II  141. 
Glandorp,  Euert  1  279. 
Gliemann  111  152. 
V.  Gneißen,  Lussie  I  107. 
V.  Görres,  Jos.  IV  38.  43  f. 
Goslar,  Trumphius  111  223. 
Gössel  in  Schleswig  II  92.  93. 
Gotkens,  Margrethe  I  98. 
Gottorp,  Detleff  v.  Aneuelde  111  114. 
Gottorper  Bibl.  II  7.  13.  19.  20.  49.  64. 

66.  68.  70.  71.  74.  89.  91.  92.  143. 
Gottorper  Hofgerichtsarchiv  II  150. 
Goeze,  J.  Mich.  I  117. 
Kl.  Gräfrath  IV  42. 
Gram  in  Kopenhagen  II  9.  58. 
Grapestorp,  Luckes  II  97. 
Grappen,  Jeronimus,  de  Lübeck  II  133. 
Grastrip,  Marg.  v.  Schönfeld  111  153  f. 
Grawerock,  her  Johan  il  67. 
Greteke  Teige  III  24.   — •   Wegeners   I 

98.  100. 
Gretgen  Coerneles  dochter  1  299. 
Grondt,  Gerb.,  consul  Calcariensis  IV  64. 
Groningen  I  216. 
Groningen,  J.  Fr.  Reimmann  I  232.  234. 

II  27.  39. 
V.  Groote,  E.  I  246. 
Kl.  Groß-Ammensleben  III  187. 
Grothe,  Johannes  II  115. 
Grote,  Pawel  111  250. 
Grupen,  Cbrist.  Ulrich  I  191. 


Register  II. 


213 


de  Gustynsche  III  181. 

H.  D.  IV  23. 

II.  P.  III  214. 

Kl.  Hadmersleben  III  208. 

llagelberg,  Carl  11  133. 

Hagheii,  fr.  Job.  1  175. 

Hakenschoo,  Job.  IV  126. 

Halberstadt,  Hecht  III  180.  182.  240  f. 
—  Kalandslade  III  251.  —  W.  Schatz 
III  251.  —  H.  Versen  I  234. 

Haltorf  in  Delstedt  II  151. 

Hamburg,  Joh.  Antonij  IV  25.  —  Aver- 
hoff-Stiftung  I  118.  —  Convent  I  97 
—111.  315f.  —  Job.  Eysins  H  73.— 
Dr.  J.  Geffcken  I  119.  121  —  123.  125. 
127.  130.    —    St.  Jacobikirche   I  115. 

II  98.  —  Jobanneum  I  134.  135.  137. 
138.  142.  143;  =  prisca  bibl.  publica 
I  139.  —  Joh.  Kastens  II  146.  —  v. 
Kielmannsegk  11  86.  —  Clawes  Krane- 
bergk  II  50.  —  Dr.  Kunhardt  I  111  — 

115.  —  Lappenberg  III  180.  —  Job. 
Moller  I  146.   III  235.  —  Mönckeberg 

III  187.  —  St.  Petri-Kircbenbibl.  I 
133  f.  —  Rambacb  11  117.  —  Petrus 
ä  Schwoll  11  31.  —  Warneke  Winst- 
mann  IV  24.  —  Wolf  I  138. 

Hammacbersches  Lagerbuch  (Osnabrück) 

I  313. 
Hanneke  Boecksenn  III  120. 
Ilannies,  Job.,  in  Verden  HI  225. 
Hans  V.  Fechghelde  HI  150. 
Hans  Knudsen  II  41. 
Hansen,  Pastor  HI  205. 
Happart,  Phil.  Guil.  I  267. 
V.  d.  Hardt,  Propst  H.  I  190  f.  208.    III 

116.  233.     IV  30. 
Ilarrassowitz,  0.,  in  Leipzig  I  284. 
Harrings,  Hanß  Peter  H  94. 
Harsius,  Joh.  II  89. 

Hartwicus  de  Bulow  III  231. 

Harzgerode  HI  251  f. 

Hasak,  V.  I  122.  125. 

Hase,  Esaias  II  55. 

Hasse,  Joh.  Christian  IV  24. 

Hauber,  E.  D.,  in  Kopenhagen  II  42.   III 

185. 
van  Haue,  Joh  an  IV  57. 
Hauemesters,  Kath.  I  198. 
Haxtbausen,  Carl  I  130. 
Hebelingk,  Wynneke  III  83. 
Hecht  in  Halberstadt  III  180.  182.  240  f. 
Heiliger  I  227.  228.  230    231. 
Heinrich  Bereutz  III  233. 
Heinzelmann  IV  30. 
Held  H  91. 

Helmold  Rodewold  I  157. 
Helmstedt,  Univ.-Bibl.  1  190.    III  9—94 

[s.Registerl:  Wolfenbüttel].  139.171. 

172.  176.  178—189. 
Hennenbarges,  Vrsel  III  82. 


Henrick  Alisleger  IV  53. 
Henricus  Johannis  11  123. 
Hermen  v.  Fechghelde  III  150. 
Hertel,  Hans  Jürgen  II  56. 
Liefmoet  van  Schonenborne,    wedue  des 
eerberen  Dericks  van  Hetterscheyt  IV 
Hertogenbosch,  Hulsman  I  246.         [*»0. 
Hertzhorn,  Pastorat  11  148. 
Kl.  Herzebroek  I  295. 
V.  Hetterscheyt,  Liefmoet  IV  99. 
Heubelias,  Jo.  Henr.  II  8. 
Heuser  III  152. 

Hielmstierne  in  Kopenhagen  H  44. 
Hieronimus  Witzendorf  II  186. 
Hildesheim  I  193.  249  f.    IV  3.  167.  179. 

—  P.  Busch  I  226.  —  Carthause  HI 
217.     IV  195.  —  St.  Godehardi  IV  3. 

—  Jesuitencollegium  Hl  215  ff.  —  D. 
Car.  Jordan  IV  11.  —  Lüchtenhof 
(==  Brüder  d.  gemeins.  Lebens)  Hl 
211.  IV  3.  —  St.  Marien  Magdalenen 
l    193.  249.   —   St.  Michaelis   H  198. 

III  211.  IV  3.  —  Rat  HI  230.  — 
Schnarmacher   IV  10.  —  Sültekloster 

IV  191.  —  Wippermann  HI  201.  — 
Stift,  Frauenkloster  III  87.  212. 

Hilgen  van  den  byn  .  .  .  zo  Wyllemsteyn 

IV  149. 
Hinnerich  Demker  I  171. 
Hynryck  Garlopp  II  185. 
Hinrick  v.  Merfeldt  IV  24. 
Hinryk  van  Twelken  HI  154. 
Hinricus  Witzendorf  II   186. 
Hobla  Albrektsdotter  Bydelsbach  H  109. 
Hockedt  (?),  Bernhardt  IV  125. 
Hoffmann  v.  Fallersleben  I  246. 
Hoffmann  I  229. 

Iloge  (Hallig),  Volqu.  Petraeus  II  88. 
Hover,  Caspar  II  114. 
Höjer  H  87.  92. 
Hoker,  Jan  HI  104. 
Hölscher,  B.  I  127.  268.  288.  293. 
Hop,  Gerhardus  IV  68.  69. 
Hornburg,  Kirchenbibl.  III  251. 
ab  Horst,  Bernardus.  in  Emmerich  IV  69. 
Huedt  (Suedt?),  Johan  IV  59. 
Hultman  in  Hertogenbosch  I  246. 
Hunt,  Leißbettgen  IV  149. 
Kl.  Huysburg  HI  178. 
J.  M.  HI  121. 
Jan  Hoker  III  104. 
Janßen,  L.  J.  F.,  in  Leiden  I  247. 
Jegber,  Wernerus  III  245. 
Jep  Friis  (?)  in  Borglum  II  110. 
Ylsabe  Reyters  II  43. 
Jlse  III  169. 

Ylsebe,  Eggert  Meygers  husfrouuc  I  111. 
Joachim  Breyde  miles  11  22. 
Johan,  Graf  v.  Nassau  u.  Vianen  I  246. 
Johann  Adolf,  Herzog  v.  Schlesw.-Holst.- 

Gottorp  H  70. 


214 


C.  Borchling, 


Johan  Albrecht,  Herzog  zu  Mecklenburg 
II  179. 

Joban  Grawerock  II  67.  —  van  Haue  IV 
57.  —  Munderlo  I  85.  —  Zotemyn  in 
Salzdetfurt  III  230. 

Johannes  (Joannes)  Antonij  IV  25.  — 
Cappius  III  205.  —  v.  Fcchghclde  III 
150.  —  Grothe  in  regencia  vnicornis 
II  115.  —  fr.  J.  Haghen  I  175.  — 
Hakenschoo  IV  126.  —  Kerkener  III 
172.  —  Kiemente  II  131.  —  Mose- 
borch  III  98.  —  Ras  (of  Koester)  in 
Emmerich  III  237.  —  Scoenc  (?)  II 
29.  —  Stodis  III  86.  " 

Johannis,  Henricus  II  123. 

Johansen,  Peter  II  88. 

Jordan,  D.  Car.,  zu  Hildesheim  IV  11. 

Irmina  Leßhem  I  267. 

Iserdes,  Andreas,  in  Emmerich  IV^  69. 

Junik,  Justizrat  in  Cleve  IV  66. 

Jürgen  Schrader  to  Croppe  III  114. 

Justyne  Vyncken,  Aebtissin  auf  d.  Ger- 
trudenberge I  302. 

K.  E.  IV  191. 

K.  V.  m.  (?)  II  34. 

Kaikar  s.  Calcar. 

Kall  II  7  ff.  204,  s.  Kopenhagen,  K.  Bibl. 

Carles,  Maria  11  129. 

Kastens,  Johan,  in  Hamburg  II  146. 

Katherina  (Katherine,  Katerina,  Katha- 
ryne,  Cathryne)  van  Berthensleve  III 
175.  —  Haueraesters  ex  parte  Asslep 
I  198.  —  Krummelingh  I  107.  — 
Rynckeu  in  Vö\n  III  232.  —  Spreu- 
gers III  135.  —  Vann  (?)  I  107. 

Kelp,  J.  I  227.  228.  230.  231.  233.  235. 

Kempen  (Ndrh.),  St.  Annenkloster  II  171. 
IV  97.  —  Standeck  IV  63. 

Kenkel,  Ditmar  I  95. 

Kl.  Kentrop  I  287.  IV  85  f. 

Kerkener,  Jo.  III  172. 

Kerker,  J.  A.  III  120. 

Kerckringk,  Hinrich  11  79. 

V.  Kesselstatt,  Graf  Christoph  IV  3.  182 
—195. 

V.  Kielmannsegk  in  Hamburg  II  86. 

Kinderling  III  181.  187.  226. 

Kindlinger  I  293.  IV  112. 

Kirchhoff  in  Kopenhagen  II  91.  92. 

Kiemente,  Johannes  II  131. 

Klevenfeldt  11  28.  46. 

Dr.  Kloß  IV  117.  118. 

Klus  b.  Gandersheim  III  10. 

Klüter,  M.,  in  Angelmodde  I  289. 

Knudsen,  Hans  II  41. 

Kochiana,  Bibl.  III  124. 

Kock  (Goch),  Job.,  in  Oldenburg  II  142. 

Kofod-Anchcr  II  88. 

Koken,  M.  Jo.  Carolus  I  117. 

Koler,  Mag.  Job.,  in  Lüneburg  I  169— 
165. 


Kopenhagen,  Kgl.  Geheim-Archiv  (Deut- 
sche Kanzlei)  II  148.  —  Gram  II  9. 
58.  —  E.  D.  Hauber  II  42.  111  185.  — 
Hielmstierne  II  44.  —  Kirchhoff  II  91. 
92.  —  lleitzerus  II  61.  —  Resenische 
Bibl.  I  159  N.  2.  H  100.  135.  —  Suhm 
II  7.  69.  71—73.  77.  79.  84.  92.  — 
C.  F.  Teraler  II  38  f.  46. 

Köpgen,  Jo.  IV  59. 

Koppe,  Johannes  H  190. 

Koester,  Johannes  Ras  of  K.  III  237. 

Krabbe,  Anne,  thill  Stiennaltt  II  85. 

Krafft,  Prof.  Dr.,  Consistorialrat  in  Bonn 
II  198. 

Kraift  in  Ulm  IV  132. 

Kramer,  Maria  IV  187. 

Kramers,  Anna  II  40. 

Kran(e)bergk,  Clawes  II  50. 

Kratz,  Dr.  J.  M.  III  214.  216. 

Kratzenberg,  Maria  Magd.  I  117. 

Krügerus,  Antonius  111  127. 

Krumbeke,  M.  Hans  II  55. 

Krummelingh,  Catharina  I  107. 

Kühl,  Heinrich  11  184. 

Kunhardt,  Pastor  Dr.  I  111—115. 

Kuppitsch  II  121. 

Lambertus  Swarte  II  62.  145. 

Lambart  Wytynckhoff  11  171. 

Langenberg  I  290. 

Langer  in  Wolfenbüttel  III  187. 

Langlein  II  107. 

Lappenberg  in  Hamburg  III  180. 

Lauenburger  Regierungsarchiv  II  150. 
151. 

Leiden,  Duif  Cornelis  II  137.  —  L.  J.  F. 
Janßen  I  247. 

Leißbettgen  Hunt  IV  149. 

Leßhem,  Irmina  I  267. 

Lezner  III  122. 

Lindblom,  Olavus  il  141. 

Lindenbruch  I  134.  137—139.  —  Hein- 
rich I  134  [nicht  Friedrich!].  —  Erpold 
I  135.  —  Joachim  I  139. 

Linköping,  Bibl.  II  136. 

Lysaebet  Muntincks  I  270. 

Loccum,  Gerardus  abb.  I  198. 

de  Loppenstede,  Albertus  I  192. 

Loescher,  Val.  Ernst  II  135.  179. 

Schi.  Löwenburg  l  244. 

de  Lübeck,  Jer.  Grappen  II  133. 

Lübeck,  Georg  Gylten  II  141.  —  Hier. 
Lüneborg  II  141. 

Lucken  Weldehusen,  Junf.  III  224. 

Luckhardt,  Conradus  IV  124  f.  —  Bern- 
hardt (?)  IV  125. 

liudecke  Garlop,  Bürgorm.  v.  Lüneburg 
HI  227  N.  1. 

Ludeleff  Tzersteden  frouwe  III  227 
N.  1. 

S.  Ludgeri  vor  Helmstedt  1209.  HI  162. 
180—182.   187.  189. 


I 


Register  11. 


215 


Ludolph  V.  Münchhausen  I  192.    HI  250. 
Ludwig  Rudolf,  Herzog  v.  Blankenburg 

III  114.  116.  117. 
Kl.  Lüne  I  204. 
Lüneburg  IV  186.  —  v.  Collen  II  69.  — 

Franciscanerkloster  I  159.  175.  —  Gar- 

lop    II  185  f.     III  227    N.  1.  —  Aug. 

V.  Getelen  I  159  ff.  —  Archiv  von  St. 

Johannis  I  163.  —  Koler   I  159—165. 

—  St.  Michaeliskloster  I  147.  166.  167. 
195.  220.    II  1 15.  —  V.  d.  Molen  I  155. 

II  186.199.    III  152.  —  Conr.  Rhüden 

III  122.  — Sankenstede  II  67.  —  Schne- 
verding  III  116  f.  —  Wilckeus  I  235. 

—  V.  Witzendorff  I  149.    II  186     III 
116. 

Lüneborg,    Hieronimus,    in    Lübeck   II 

141. 
Lüntzel  III  200.  201. 
Lussie  van  Gneißen  I  107. 
Luxemburg,  Coli.  Soc.  Jesu  I  267. 
M.  E.  E.  F.  IV  183. 
M.  SWJ.  III  165. 
M.  W.  III  214. 
Maastricht  I  243.  251. 
Machleidt,  Micael  IV  168. 
Mader,  Joachim  Job.  III  127, 
Maeseyck,  Regularissenkloster  I  251. 
Maeß,  Otto  II  50. 
Magdeburg,    Franciscaner   III   250.    — 

Ratsschule  III  249. 
Mainz,  Carthäuser  I  129  f.     IV  144. 
Mallincrotiana,  Bibl.  III  116. 
Manderscheid,  Gräfl.  Archiv  IV  45,  vgl. 

49. 
Mannen,  Eua  III  233. 
Marchall  I  268. 
Marg(a)rete  Bromse  II  170.  —  Gotkens 

I  98.  —  Omans  III  82.   —   v.  Schön- 
feld III  153.  —  Stoteroggen  I  158.  - 

V^^ytynckhafes  II  170. 
Margretgin  I  125. 
Maria   Carles    II   129.    —    Kramer    IV 

187. 
KI.  Marialaach  IV  20. 
Kl.  Marienberg   bei  Helmstedt    I  218  f. 

III  35(?).  155.  181.  192(?). 
Kl.  Marienbrinck  IV  84 
Kl.  Marienfoist  IV  28. 
KI.  Marienrode  I  200. 
Kl.  Marienstuhl   b.  Egeln   I  168  f.    176. 

200—204. 
Kl.  Marienvreed   (b.  Wesel)   IV  87.  88. 

90.  92.  93.  97.  99.  103. 
Matfeld  H  84. 
Mathil.  vaen  Bei.  I  267. 
Matthiaß  Brunsenn  IV  9. 
Mechtelt  van  Angermont  III  237. 
Meckiana,  Bibl.  II  137. 
Mecklenburg,  Herzogl.  Haus  11  179. 
ex  Medinck,  CR.  III  205. 


Meyger,  Eggert  I  111. 

Meyneke  Sankenstede  her  Clawes  sone  in 
Lüneburg  11  67. 

Meineke,  Franciscus  u.  Diriek  HI  114. 

Meyres,  Tibbeke  I  103. 

Mensingh,  Elisab.  IV  159. 

V.  Merfelt,  Hinrick  IV  24. 

Mertens-Schaaff hausen,  Sibylla  IV  23. 

Minden,  Monast.  SS.  Mauricii  et  Simeonis 
HI  106. 

V.  d.  Molen,  F'amilie  in  Lüneburg  II  186. 
199.    III  152.  —  Albert  I  155. 

Moll,  Prof.  W.,  in  Amsterdam  I  242-244. 

Moller  II  86.  —  Johannes,  Domherr  in 
Hamburg  I  146.     III  235. 

MoUerus,  Olaus  Henricus,  in  Flensburg 
n  35. 

Möllmann  II  60.  62.  92. 

Mönckeberg  in  Hamburg  III  187. 

Mooren,  Pfarrer  Dr.  IV  44.  64. 

Moren,  J.  IV  71. 

Moseborch,  Joannes  III  98. 

Muller,  Fred.,  in  Amsterdam  I  243. 

V.  Münchhausen,  Hieronymus  III  102.  — 
Ludolph  I  192.    III  250. 

Muuderlo,  Johan  I  85. 

Münster  I  280.  —  Curien  auf  d.  Domhofe 
I  295.  -  Fraterherren  I  283.  -  Frauen- 
kloster I  288.  —  Kl.  Niesink  I  278. 
284.  285.  —  V.  Olfers  I  277.  —  Worm- 
stall  I  274. 

Munter  in  Lübeck  II  107. 

Muntinck,  Katryen.  H.  I  270. 

Muntincks,  Lysaebet  I  270. 

Mutzeltins,  Barbara  I  152. 

Naaman,  Ludolf  Janssen,  in  Flensburg  II 
5.  152—162.     III  50.  95. 

Nassau,  Gräfl.  Haus  I  246. 

Nettesheim,  Friedr.  IV  63—65. 

Neukloster  b.  Buxtehude  tl  39  N.  1. 

Neversdorp,  Blohm  II  94. 

Nicolaus  Tzerstede  I  152.    III  227  N.  1. 

Niemeyer,  Pastor  in  Dedeleben  III  251. 

Niendorp,  Ar.  in  N.  IV  185. 

Niesen,  Eylard  I  278. 

Niesert,  Pastor  in  Vehlen  I  286.  289. 

Kl.  Niesink  in  Münster  I  278.  284.  285. 

Nördlingen,  Beck  III  232  N.  1. 

Nünning,  Jac.  Herrn.  I  298.  300. 

Offleben,  St.  Dreyer  III  127. 

Oldenburg,  Joh.  Kock  II  142. 

Oldenburgisches  Haus  I  91.     II  82. 

V.  Oldendorp,  A gneischen  I  268. 

V.  Olfers,  Appellationsgerichtspraes.  in 
Münster  I  277.  286.  290. 

Omans,  Margareta  III  82. 

Oranische  Bibl.  in  Dillenburg  I  248  ff. 

Osnabrück,  Bibl.  des  Diöcesan-Kunst-  u. 
Altert.-Vereins  I  314.  —Dom  I  304.  — 
Gertrudenberg  I  302.  305.  —  Privat- 
besitz I  314.  —  Stüve  I  301.  306.' 


216 


C.  Borchling, 


Osterwieck,  Kaland  III  251. 
Kl.  Oestringfelde  I  91. 
Otte  vam  Campe  1  107. 
üttiss(en),  Erik  II  83. 
^     Ottho  de  Wendt  in  Aurich  III  233. 
Paderborn  IV  3.  186,  s.  Brackel. 
Palms  Bibelsammlung  III  181. 
Palme  Boeckeman  III  126. 
V.  Parchentin,  H.  II  49. 
Partz  in  Braunschweig  III  196. 
Pawel  Grote  III  250. 
Penborg,  H.  B.,  Bürgermeister  von  Emden 

IV  21. 
Penßhard,  Diederich  II  179. 
Perkow,  Jacob,  in  Rostock  II  80  f. 
Peter  Fres  11  50.  —  Johansen  II  88.  — 

van  Zire  III  146. 
Peters,  Peter  IV  76. 
Petraeus,  Volquardus,  auf  Hoge  II  88. 
Petrus  cappellanus  IV  110.  —  Fabricius 

II  98.  —  ä  Schwoll  in  Hamburg  U  31. 
Philippus,  dux  11  61. 

Pleiß,  HiUe  U  81. 

Plesken  in  Celle  II  39. 

Quedlinburg,    Hauptkirche  S.   Benedicti 

III  242.  -  Servatiusstift  III  242.  249 
N.  1. 

R.  M.  IV  153. 

Rambach  in  Hamburg  II  117. 

Ras,  Johannes  III  237. 

Kl.  Rastede  I  88. 

Ratzeburg,  v.  Wackerbarth  I  223. 

Rehfuß,  Anna  Catharina  III  214. 

Reimmann,  Jac.  Frid.,  in  Groningen  I  232. 

234.     II  27.  39. 
Reyters,  Ylsabe  II  43. 
Reitzerus,  Christianus,  in  Kopenhagen  II 

61. 
Resen,  Jacob  II  135. 
Resenische  Bibliothek  in  Kopenhagen  I 

159  N.  2.     II  100. 
Remborch  Crige  to  Brunswy(c)  III  161. 
Rewert  Fleg  I  254. 
Ribe,  Minoriten  II  5. 
Richey,  Mich.  II  92.     III  234. 
Ryckel  Twedorpes  I  193. 
Kl.  Riddagshausen  H  135.     III  80.  152. 

178.  185. 
Riehl,  C.  III  201. 
Riga,  Mich.  Brauer  II  131.  —  Coli.  Soc. 

Jesu  II  130.  134.  135.  137. 
Rygemeygers,  Angnete  I  99. 
Ryken,  Gert  III  72. 
Rynck,  Familie,  in  Cöln  III  232. 
de  Rythusche  I  193. 
Ritter,  Direktor  a.  D.  Dr.  I  199. 
Ritz,  Oberreg.-Rat,  Aachen  IV  63.  65. 
Rodewold,  Ilelmold  I  157.  III  121. 
Romswinkel  I  263. 
Rostgaard,  Frederik  II  17.  61.  106. 
Rostock,  Jacob  Perkow  II  80  f. 


Rhüden,  Conradus,  medic.  Lüneburg.  III 

122. 
Rudolph  August,  Herzog  v.  Braunschweig 

m  127. 
Kl.  Rulle  I  304. 
Russe,  Johan  II  83.  87.  95. 
Sack,  C.  V^.  III  152.  198. 
Salzdetfurt,  Job.  Zotemyn  III  230. 
V.  d.  Sande,  Derick  I  247. 
Sankenstede,  Meyneke  II  67. 
V.  Schapen,  Pastor  Heribert,  in  Altkloster 

U  8. 
Schatz,  Wilh.,  in  Halberstadt  III  251. 
Scheller,  K.  F.  A.  III  147.  171. 
Scheliers,  Joannes  III  227. 
Schilter  IV  134. 
Schlegel  (in  Hamburg?)  I  142. 
Schleswig,  Gössel  II  92.  93. 
Schleswig-Holstein,  Herzogl.  Haus  I  134. 

II  70. 
Schlüter,  Prof.  Chr.  B.  I  293. 
Schmidts  Sammlung  II  200. 
Schmidt,  Christ.  Frid.,  Rektor  zu  Lüne- 
burg IV  10  mit  N.  1. 
Schnarmacher,  Luder,  in  Hildesheim  IV 

10. 
Schneverding  in  Lüneburg  III  116  f. 
Schölten,  Dr.  zu  Ward  IV  59. 
Schoen,   Phil.,   Domherr  in  Xanten  IV 

198. 
V.  Schonenborne,  Liefraoet  IV  99. 
V.  Schöufeld,  Marg.  III  153. 
Schonk,  Daniel  II  39. 
Schonten,  J.,  in  Dordrecht  I  242. 
Schrader,  Jürgen  III  114. 
Schramm,  Pastor  in  Iber  I  226. 
Schröder  H  189. 
Schürer  v.  Waldheim  II  114. 
Schüttorf,   Augustinerinnen  I  300.   301. 

—  St.  Mariengarten  III  225. 
Schvan,  Peder  II  70. 

V.  Schwartz,  Albrecht  Georg  II  194. 

Schwartzkopf  III  121. 

Schwerin,  Verein  f.  meckl.  Gesch  II  199. 

—  C.  M.  Wiechmann  II  199. 
ä  Schwoll,  Petrus  II  31. 
Scoenc  (?),  Johannes  II  29. 

Scracz,  Jacobus  S.  de  Indagine  III  214. 
V.  Seesen,  Autor  III  172. 
Senckenberg,   H.  1.  B.  de   IV  132—134. 

137-140. 
Serrure  in  Gent  I  272.  273.    II  136. 
Sethe,  Wirkl.  Geh.-Rat  in  Berlin  IV  37. 

61.  68.  71. 
Sevel  II  97. 
br.  Severyn  van  Stockem  in  Kl.  Bödeken 

I  278. 
Smyt,  U.  (Emmerich)  IV  69. 
Soest,  Birgittenkloster  II  9. 
Spenrath  in  Xanten  IV  63. 
V.  Spilcker,  G.  A.  I  226. 


Register  II. 


217 


Sprengers,  Katerina  III  135. 

Stackmann,  Andreas  II  136. 

Stade,  Regierungsarchiv  I  22G.  228.  233. 

Stader  Reichsarcliiv  I  303. 

V,  Stade,  Dietrich  II  8.    III  225  N.  1, 

Standeck  in  Kempen  IV  63. 

Stegholm,  Graf  Sture  II  122. 

Steynn,  Drewes  III  210. 

Steinacker  III  148. 

Steinburger  Amtsstube  II  149, 

Kl.  Steinheim  IV  110. 

Steynß,  s.  Anna  III  56. 

Kl.  Steterburg  III  13.  63.  83.  90.  189. 
—  mater  M.  Sal.  III  90. 

Stiennaltt,  Anne  Krabbe  II  85. 

V.  Stijten,  Cyllie  II  171. 

V.  Stockem,  Severyn  I  278. 

Stockhausen,  Joh.  Christ.  IV  125. 

Stockholm,  Antiqvitets-CoUeg  II  109.  — 
C.  G.  Bielke  II  122.  —  Kammarkol- 
legium  II  117.  120. 

Stodis,  Joh.  III  86. 

Stolberg  III  223.  —  Gräfl.  Haus  III  223  ff. 

Stoteroggen,  Clawes  III  193.  —  Marga- 
rete l  158. 

Stralsund,  Nicolaikirchenbibl.  II 191. 193. 

V.  Strombeck  in  Wolfenbüttel  III  138. 

Sture,  Graf  Rauwitz  St,  zu  Stegholm  und 
Hresterweich  II  122. 

Stubenrauch,  H.  (?)  II  34. 

Stüve,  C.  J.  B.,  in  Osnabrück  I  301.  306. 

Suhra  in  Kopenhagen  II  7.  69.  71—73. 
77.  79.  84.  92. 

Surland,  Ober-Syndikus  in  Hamburg  1 192. 

Swarte,  Lambertus  II  62.  145. 

Taleke,  Klosterschwester  II  188. 

Teige,  Greteke  III  24. 

Temler,  C.  F.,   Etatsrat  in  Kopenhagen 

II  38.  46. 

Thott,  Graf  II  7  ff.  204,  s.  Kopenhagen, 

K.  Bibl. 
Tybbeke  Meyres  I  103. 
Tyleke  van  Twelken  III  154. 
Töbing,  Christobal  I  236.  —  Eerhard  I 

174. 
Tönning,  Z.  v.  Wolff  II  93. 
Troil,  Uko  v.,  Erzbischof  II  136. 
Trurapbius,  Joh.  Conr.,  in  Goslar  III  223. 
Twedorpes,  Ryckel  I  193. 
V.  Twelken,  Hinryk  u.  Tyleke  III  154. 
V.  Tzerstede,  Nicolaus  I  152.  —  her  Lu- 

deleff  Tz.  frouwe,  Brant,  Dortygen  Tz. 

III  227  N.  1. 

Uffenbach   I   116.   117.    120.  124.  127— 

129.  131.  137 139.  141. 

ITdall  II  7  ff.  204,  s.  Kopenhagen,  K.Bibl. 

Vrsel  Hennenbarges  III  82. 

Ursula  Garloph  II  186. 

Utrecht,  Diöcese  III  225. 

van  Vttze,  Klosterfrau  III  29. 

Vann  (?),  Catharina  I  107. 


Vehlen,  Niesert  I  286.  289. 

Verden,  Hannies  III  225. 

Versen,  Herrn.,  Domcapit.  in  Halberstadt 

I  234. 
Vyncken,  Justine  I  302. 
Visser  I  252. 

Volquardus  Petraeus  auf  Hoge  II  88. 
y.  Wackerbarth,    Ulrich  Andreas   Hans, 

Reg.-Rat  zu  Ratzeburg  I  223. 
Kl.  Wadstena  II  123.  130.  135. 
Ward,  Dr.  Schölten  IV  59. 
Warlich,  A.  R.  I  226. 
Warmholtz,  Hofrat  C.  G.  II  131. 
Warsing,  Referendar  I  245. 
Wegeners,  Greteke  I  98.  100. 
Weinhagen,  Nap.,  J.  Ct.  IV  64. 
Weissig,  Obergerichtsrat  in  Wolfenbüttel 

III  146.  149. 
Weldehusen,  Junf.  Lucken  III  224. 
de  Wendt,  Ottho  III  233. 
Werden  IV  108. 
Werdum,  ehem.  Archiv  I  92  f. 
Wernerus  Jegher  III  245. 
Wernigerode,  Zeisberg  III  230. 
Wesel,  Henr.  Alisleger  IV  53.  —  A.  v. 

Dorth  IV  45.  52.  56. 
Weuer,  Hanns  II  141. 
Wiarda,  Th.  D.  I  215.  245. 
Widlund,  Andreas  II  129. 
Wiechmann,  C.  M.  II  199.     HI  152. 
Wigert,  Johannes  I  302. 
Wiggert,  Friedr.  I  230.     III  250. 
Wilckens,  Joh.  Jacob,  in  Lüneburg  I  235. 
Wildefür,  Christoph  der  Jüngere  III  200. 
Willems  I  245.  270. 
Wyllemsteyn,  Hilgen  van  den  Byn  ...  IV 

149. 
Wilmerding,  Stadtdirektor  in  Brauuschw. 

I  225. 
Wymervoer,  Frans  in  dat  W.  I  267. 
van  Wijn  I  251. 
Kl.  Windesheim  I  240. 
Wings,  Dr.,  in  Aachen  IV  6. 
Wynneke  Hebelingk  in  Steterburg  III  83. 
Winstman,  Warneke,  in  Hamburg  IV  24. 
Wippermann,  Conrad,  HildesheimerKanz- 

1er  III  201. 
Wismar,  Eb.  Elmhoff  II  189  f. 
Wytyck,  Beata,  Elizabeth  Witikes,  filia 

Dorothiae  Witikes  I  117. 
Wytynckhafes,  Margrete  II  170.  —  Lam- 

bart  Wytynckhoff  II  171. 
V.  Witzendorff  in  Lüneburg  I  149.     III 

116.  —  Hinricus  II  186.  —  Hieronimus 

H  186. 
Wolf  in  Hamburg  I  138. 
Wolfenbüttel,   Craraer   III  191.  212.   — 

Rat  Ehlers  IH  145.  165.  170.  —  Her- 

zogl.   Landeshauptarchiv   III  167.   — 

Langer  III  187.   —   v.  Strombeck  III 

138.  ~  Weissig  III  146.  149. 


KgU  Oes.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Philolog.-histor   Klasse.    1913.    Beiheft.      15 


218 


C.  Borchling, 


T.  Wolff,    Zacharias,    in  Tönning  II  93. 

201. 
Kl.  Wöltingerode  III  56.  62.  89.  93.  94. 

164.  166.  206.     IV  190. 
Wormstall  in  Münster  I  274. 
Xanten,  Spenrath  IV  63. 
Zahn,  Prediger  in  Delitz  III  180. 


Zeisberg  in  Wernigerode  III  230. 

Zeppenfeld,  Archivar  III  214. 

van  Zire,  Peter  III  146. 

Zoerbecke,   (N.),  Bertolt  Voesses  hues- 

frouwe  I  310. 
Zotemyn,  Joh.  III  230. 
Zwolle,  Clerckehuus  I  286. 


Register  III. 

Schreiber  (nebst  ihren  Orten). 


A.  D.,  soror  in  Kl.  Steterburg. 

a.  V.  n.  IV  27. 

A.  W.  III  127. 

Accumensis,  Hermannus  I  92. 

Albert  Tzerstede  I  152—156. 

fr.  Albertus  Niggestat  IV  193. 

Albertus  de  olde,   prior  in  den  üester« 

berch  I  278. 
Aldegunt  Clyngyn  I  125. 
Alheit  van  Bortfelde  III  73. 
V.  Altena,  Jasperus  IV  193. 
Andrea,  Carl  Theodor,  in  Berlin  III  148. 
Anna  Wypperman  I  127. 
Antiqua  Haldesleue  III  152. 
Joh.  Antonij,    alias   Pelgrimmus,   Cirur- 

ghus  (in  Hamburg)  IV  25. 
Antonius  Mulich  de  Cuba  IV  44. 
Apellen,  Joh.  v.  Loen  II  116. 
V.  d.  Appelle  I  82. 
Arnoldus  de  Colonia  IV  112. 
Arnt    van   Vorschelen    (Vorsthelen)    in 

Borken  IV  89.  102.  104. 
Auerbergh,  M.  J.  IV  141. 
Augustinus  v.  Getelen  I  159  ff.  164.  165. 
Autor  V.  Seesen  III  172. 
Baertgen  Sandelin  III  225  N.  1. 
Beninga,  Eggerik  IV  21. 
Kl.  Bentlaghe  I  85.  277  f. 
p.  Berent  Pack  I  302. 
Beres,  dn.  Cancellarius  Henricus  B.  co- 

gnomento  Ohsliger  IV  53,  vgl.  Alisleger 

Reg.  II. 
V.  d.  Berge,  Elsbe  I  88. 
de  Berlin,  Crist.  Czüden  IV  12;   s.  An- 

dreae. 
fr.  Bernardus  S warte  in  Lucca  (Loccum) 

I  185. 
V.  Berthensleue,  Katherine  III  175. 
Bese,  Hinricus  I  93. 
Bierdemann,  Jo.  Jul.,  aus  Clausthal  I  208. 
Biörsen,  Ketcl  II  88. 
Blidingehusen,  Joh.  III  74. 
Bomhawcrs,  Metken  III  148.  173. 
Bonnichsen  II  186. 
Borken,  Arnt  v.  Vorschelen  IV  89.  102. 

104. 


V.  Bortfelde,  Alheit  III  73. 
Bote,  Herman  III  125.  241. 
Brant  Tzerstede  I  152—156.  —  (ein  äl- 
terer) III  227  N.  1. 
Bück,  Gerh.,  von  Buederick  I  283. 
Busche,  Hermann  I  184  f. 
Campis,  Michael  I  114. 
Cassel,  Conradus  III  246. 
Charisius,  Joh.  Ehrenfried  U  57.  192. 
Kl.  Cismar  U  11. 
Claus  Tzerstede  jr.  I  152—156. 
Clausthal,  Bierdemann  I  208.  i 

Clyngyn,  Aldegunt  I  125. 
Clütz,  Nicolaus  IV  167. 
Cleve,  Joh.  Egerweiß  II  66.  —  Roebertt 

V.  Reydtt  IV  109. 
de  Colbergh,  Johannes  III  209. 
Cöln,  Johan  v.  Kochern  I  124.  —  Kath. 

Ryncken  III  232. 
Colonia,  Arnoldus  de  IV  112. 
Conradus  Cassel  III  246, 
Cristianus  Czüden  de  Berlin  IV  12. 
Christianus  in  Lub.   (=  Lüneburg?)  [I 

101. 
Cristina  Hymmendorp  in  Lüneburg  II 115. 

—  Luttyckhus  I  127. 
de  Cuba,  Antonius  Mulich  IV  44. 
Culenborch,  Nie.  III  226. 
Czeruist  (Zerbst)  III  152. 
Czüden,  Cristianus  IV  12. 
Kl.  Dalheim,  Theodoricus  v.  Ruremunde 

IV  193. 
V.  Debholtz,  Rodolphus  I  95. 
Dierkßen,  Peter  I  170. 
Dyest,  fr.  Petrus  II  11. 
Dincklage,  Joh.  Klinckhamer  I  304. 
V.  Dorth,  Anton.  IV  46.  52.  56  f. 
V.  Dumstorf,  Klosterfrau  1  314. 
Duuinck,  Ghert  I  85. 
E.  Ew.,  M(ater)  III  86. 
Eberhardsklausen,  Johann  de  Snyder  IV 

167.  170. 
Eccard  I  190.  208.  225.     III  162. 
Egerweiß,  Johannes  IV  66. 
Eggerik  Beninga  IV  21. 
br.  Eylart  Schomaker  to  Bentlaghe  I  278. 


Kegister  II.   III. 


219 


Elsbe  van  den  Berge  I  88. 

de  Elze,  Gerardus  IV  68. 

Emeda,  Nycolaus  IV  29.  31. 

de  Erculen   (=  Erkelenz?),    Gerhardus 

IV  42. 
Eschenburg,  J.  J.  I  86.    III  146. 
Ew.,  M(ater)  E.  III  86. 
Freitag,  Joachim  II  185. 
Eres,  Peter  II  52. 

Ganß,  Petrus  G.  vonn  Rattingen  IV  23. 
Garlop,  Ludecke  III  227. 
Geert  v.  d.  Schueren  IV  59. 
Geismer,  Hans  III  149. 
Georg,  medicus  IV  49. 
Gerardus  de  Elze  (Emmerich)  IV  68.  — 

Goeln  IV  73.  —  Stralen  II  65. 
Gerdyk,  Mete  III  160. 
Gerhard  Bück  von  Buederick  I  283.  — 

Nassauwe  in  Lemgo  IV  137.  139. 
Gerhardus   de   Erculen   (=  Erkelenz?) 

IV  42. 
Gherherdus  Gogreue  1  107. 
Ghert  duuinck  van  stat  loen  I  85. 
V.  Getelen,  Augustinus  I  159  ff.  164.  165. 
Ghijsbertus  Nerden  IV  20. 
Goeln,  Gerardus  (Erkelenz)  IV  73. 
Goert  Rameker  IV  99. 
Gogreue,  Gherherdus  I  107. 
Gölten  (Golter?),  Johannes  III  253. 
Goltingen,  Ludolfus  1  123. 
Greifswald  II  196. 
Gutstadt.  Petrus  II  123. 
H.  R.  Ili  233. 

Haghen,  fr.  Johannes  I  175. 
de  Hamborch,  Johannes  Meyndorf  II  22. 
Hamburg,   Job.  Antonij   IV  25.  —  Otto 

Maeß  II  50.  —  Jac.  Schultenn  I  115. 

H  98. 
Hampaum,   Andreas  H.  vonn  Siegelfeldt 

II  69. 
Hannover  I  213. 
Hans  Reckeman  I  138. 
Hase,  Esaias  II  55. 
van  Haue,  Johan  IV  57. 
Heinrich  v.  d.  Trupe  I  96.  —  de  Wer- 

denborch   IV    111.    —   Witzendorff  I 

150. 
Heißiger  Teich,  Peter  Dierkßen  I  170. 
Henninghus  Neringh  I  193. 
Henricus  Beres  IV  53. 
Hermannus  Accumensis  I.  92. 
Herman  Bote  III  125.  241. 
Hermann  Busche  I  184  f. 
Hildesheim    IV    167.   —   Job.   Blidinge- 

husen  III  74.  —  Ludw.  Schnarmacher 

IV  11. 
Hymmendorp,   Cristina   (Cristianus  ?)   II 

115.  —  Johannes  II  115. 
Hinricus  Bese  vän  Rozstock  I  93. 
Hoffmann  von  Fallersleben  I  246. 
Hop,  G.  IV  68. 


Horkoten,  castrum  III  38. 

Hoyer,   Andr.  H  96.  —   Caspar  U  114. 

—  F.  H.  H  114. 
J.  G.  B.  lic.  I  226. 
L  P.  I  178. 

Jacob  van  Stralen  IV  58. 
Jacobus   Jacobi   I  240.  —  Schultenn  in 

Hamburg  I  115.     H  98. 
Jasperus  van  Altena  IV  193. 
Iber,  P.  Schramm  III  171. 
Ilze,  Mutter  einer  fürstl.  Dame  III  243  f. 
Johan  V.  Haue   IV  57.  —  Henrics  soen 

di  Wächter  I  286.   —   broder  J.  van 

Kochern  zo  den  Olyuen  bynnen  Collen 

I  124.  —  fr.  J.  van  Loen  to  Apellen 

II  116.  —  J.  V.  d.  Molen  in  Lüneburg 

II  199.  —  van  Segen  H  119.  —  de 
Snyder  in  Eberhardsklausen  IV  167. 
170.   —   Statwech  aus  d.  Poppendiek 

III  202.  —  Türk  IV  56.  59. 
Johannes  Antonij  in  Hamburg  IV  25.  — 

Blidingehusen  in  Hildesheim  III  74.  — 
de  Colbergh  III  209.  —  Egerweiß  Cli- 
uensis  IV  66.  —  Gölten  III  253.  —  fr. 
J.  Haghen  I  175.  —  Himmendorpp  in 
Lüneburg  II  115.  — Meyndorp  deHam- 
borch  in  Lutkentunderen  II  22.  — 
Noeteman  III  254.  —  Petersen,  Pastor 
tho  Oldenbol  II  89.  —  Tomppelinck 
III 162.  —  Tzellis  HI  170.  —  fr.  J.  Vinke 

IV  193  f.  —  Wildruden  in  Castro  Wul- 
ueßborgh. 

Johanna  de  Schild  IV  131. 

Johansen,  Peter  II  88. 

Jon  Tyes  II  87  f. 

K.  Moringhes,  soror  in  Steterburg  III  90. 

Kamperbeke,  Michel  II  77. 

Kastens,  Johan  II  146. 

Katherine  van  Berthensleue  III  175.  — 

Kateryna  Konynges  (=  Regis)  in  Ken- 

trop  IV  85.  —  Katherina  Ryncken  in 

Cöln  III  232. 
K*elp,  J.  I  229—231.  233. 
Kl.  Kentrop,  Kat,  Konynges  IV  85. 
Kerckringk,  Hin  rieh  II  79. 
Ketel  Biörsen  H  88. 
Kiesen,  Tibbeke  I  103. 
Klinckhamer,  Job.,  Schulm.  zu  Dincklage 

I  304.  —  Custos   z.  Voerden  III  129. 
Koch,  Laurens  IV  28. 
Kochem,  Johan  v.  I  124. 
Konynges,  Kateryna  IV  85. 
Kopenhagen  II  103. 
Köster,  ord.  min.  I  294. 
Kristina,  in  Kl.  Wöltingerode  III  62. 
Krohn  I  121. 

Krumbeke,  M.  Hans  II  55  f. 
Lambertus  Swarten  II  62.  145. 
Laurens  Koch  IV  28. 
Lemgo,  Gerhard  Nassauwe  IV  137—139. 
Leipzig  IV  12. 


220 


C.  Borchling, 


Leo  de  Ratingen  I  110. 

Loccum,  Bernardus  Swarte  I  185. 

V.  Loen,  Job.  II  116. 

Louwermann,  Job.  IV  53.  74. 

Lübeck  II  172. 

Ludecke  Garlop,  Bürgermeister  in  Lüne- 
burg III  227  N.  1.  [11. 

Luderus  Schnarmacher  in  Hildesheim  IV 

Ludolfus  Gottingen  I  123.  —  Naaman 
II  152—162.  —  Ludolphus  de  Scbulen- 
borcb  I  167. 

Lüneburg,  Garlop  III  227  N.  1.  —  Cri- 
stina  u.  Job.  Hymmendorp  II  115.  — 
St.  Micbaelis  II  115.  —  Job.  v.d.  Mo- 
len II  199. 

Lutkentunderen,  Job.  Meyndorp  II  22. 

Luttyckbus,  Cristina  I  127. 

M.  A.  III  203. 

M.  Sal.  III  62  f. 

Mader,  Joacb.  Job.  III  128. 

Marienvelde  I  276. 

Maeß,  Otto,  in  Hamburg  II  50. 

Meder,  Andreas,  typograpbus  II  192. 

Meier,  Johannes  I  96. 

Meyndorp,  Jobannes  II  22. 

Meineke,  Franciscus  III  114. 

Mete  Gerdyk  III  160. 

Metken  Bomhawers  III  148.  173. 

fr.  Michael  Campis,  professus  in  Sege- 
berghe  I  114. 

van  Myl,  Walter  Ciaessen  II  44. 

V.  d.  Molen,  Johan  II  199. 

V.  d.  Moelen,  Petrus  I  217. 

Moringhes,  soror  K,  III  90. 

Mulich,  Antonius  M.  de  Cuba  IV  44. 

Münstereifel  IV  143. 

Naaman,  Lud.  II  152—162. 

Nassauwe,  Gerhard  IV  137—139. 

Nerden,  Ghysbertus  IV  20. 

Neringh,  Henniugus  I  193. 

Nicolaus  Clütz  de  Saraponte  IV  167.  — 
Culenborch  HI  226.  —  Emeda  IV  29. 
31.  —  Tzerstede  I  152—156.  III  102. 
227  N.  1. 

Niggestat,  fr.  Albertus  IV  193. 

Noeteraan,  Johannes  HI  254. 

Noodt,  J.  F.,  in  Schleswig  II  93. 

Odenbol,  J.  Petersen  II  89. 

Olsliger  s.  Beres. 

Oesterberch,  Albertus  prior  in  d.  I  278. 

Pack.  p.  Bereut  I  302. 

Pelgrimmus  s.  Antonij. 

Perkow,  Jacob,  in  Rostock  II  80  f. 

Peter  Dierkßen  am  Ilelßiger  Teich  I  170. 
—  Fres  II  52.  —  Johansen  II  88.  — 
Tan  Zire  III  146. 

Petersen,  Job.  II  89. 

fr.  Petrus  Dyest  in  Cisraar  II  11.  —  Pe- 
trus Ganß  de  Ratingen  IV  23.  —  Gut- 
stadt de  terra  Prusie  II  123  —  yan 
der  Moelen  217. 


Pluynsch,  Thilmann  IV  143. 

Polanus,  Johan  Petter,  Cbynirgus  II  151. 

Prawest,  Wilh.  II  33. 

Pruzenlant  I  192;  de  terra  Prusie  II  123. 

Rameker,  Goert  IV  99. 

de  Ratingen,  Leo  I  110.  —  Petrus  Ganß 

IV  23. 
Reckeman,  Hans  I  138. 
Regis,  Kateryna  IV  85. 
V.  Reydtt,  Roebertt  IV  109. 
R^immann,  Jac.  PMd,  I  232. 
Reinboth,  Fridr.  Ad.  II  62  f.  92.  96.  151. 
Renghers,  Zeyno  I  277  f. 
Richey,  Michael  II  73. 
Ryncken,  Katherina  III  232. 
Roebertt  van  Reydtt,  borger  binnen  Cleve 

IV  109. 
Rodewold,  Helmold  III  121. 
Rodolphus  a  Debholtz  I  95. 
Rolandus    a   Waldenburgh    cognomento 

Schenckernn  IV  133. 
Rostock,   Hinricus   Bese   I  93.   —   Jac. 

Perkow  II  80  f. 
V.  Ruremunde,  Tbeodericus  IV  193» 
Russe,  Johan  II  95  f. 
Sal.,  M.  ni  62  f. 
Sandelin,  Baertgen  III  225. 
de  Saraponte,  Nie.  Clutz  IV  167. 
Saxe,  Peter  II  85  f. 
Scheffer,  Adam  I  296. 
Scheller,  Karl  F.  A.  III  171.  197.  222 
Schenckernn  s.  Rolandus. 
de  Schild,  Johanna  IV  131. 
Schleswig,  Noodt  II  93. 
Schnarmacher,  Luderus   (per  nie,  filium 

et  generum  meum)  IV  11. 
Schnobel,  Cantor  II  79. 
Schomaker,    br.  Eylard   (=  Niesen?)   I 

278. 
Schoenemann,  Otto  III  197. 
Schramm,  Pastor  in  Iber  III  171. 
de  Schulenborcb,  Ludolphus  I  167. 
Scbultenn,  Jacobus  I  115.     II  98. 
V.  d.  Schueren,  Geert  III  207  f.     IV  59. 
Schwartzkopf  III  121. 
Scracz,  Jac,  de  Indagine  III  214. 
scribere,   der  arme  s.   von  Pruzenlant  I 

192. 
V.  Seesen,  Autor  III  172. 
Segebergh,  Michael  Campis  I  114. 
V.  Segen,  Johan  II  119. 
de  Siegelfeldt,  Andr.  Hampaum  II  69. 
de  Snyder,  Johann  IV  167.  170. 
Springer,  Eilert  1  87.  88.  92. 
Statins  Tzerstede  I  152—156. 
Statloen,  Ghert  Duuink  I  85. 
Statwech,  Johan  III  202. 
Steyn(e),  Broyder  III  29. 
Kl.  Steterburg,  A.  I).  III  90.  —  K.  Mor 

ringhes  III  90.  —  M.  Sal.  HI  62  f.  — 

T.  H.  III  90. 


Register  III.    tV. 


221 


Stralen.  Gerardus  II  65. 

van  Stralen,  Jacob  IV  58. 

S warte,  Bernarclus,  in  Loccum  I  185. 

Swarten,  Lambertus  II  62.  145. 

T.  H.  in  Kl.  Steterburg  Hl  90. 

Tesinge  Cloester  II  39. 

Theodericus  van  Ruremunde^  Laienbru« 

der  in  Dalheim  IV  193. 
Tibbeke  Kiesen  \  103. 
Tyes,  Jon  II  87  f. 
Thilmann  Pluynsch  in  Münstereifel  IV 

143. 
Tymon(is)  III  244. 
Torappelinck,  Johannes  III  162. 
V.  d.  Trupe,  Heinrich  I  96. 
Türk,  Johann  IV  56.  59. 
Tzellis,  Johannes  III  170. 
V.  Tzerstede,    Nicolaus,  Statius,  Brand, 

Claus,  Albert  I  152—156.  —  Claus  III 

102.  —  Brant  (Nicolaus)  III  227  N.  1. 
Vinke,  fr.  Johannes  IV  193  f. 


Voerden,  Job.  Klinckhamer  III  129. 
V.  Vorschelen  (Vorsthelen),  Arnt  IV  89. 

102.  104. 
Vrigdach  I  169. 

die  Wächter,  Johan  Henrics  I  286. 
a  Waldenburgh,  Rolandus  IV  133. 
Walter  Ciaessen  van  Myl  II  44. 
Wassenberch,  Joh.  I  299. 
de  Werdenborch,  Heinrich  IV  111. 
Wiechmann,    C.  M.    II  186  f.    189.    199. 

m  152. 
Wildruden,  Joh.  II  115. 
Wypperman,  Anna  I  127. 
Witzendorff,  Heinrich  I  150. 
Kl.  Wöltlugerode    III   62.   89.   93.    164. 

166.  —  Kristina  III  62. 
Wordenhoff,  Nicolaus  II  185. 
Schi.  Wulueßborgh  II  115. 
fr.  Zeyno  Renghers  to  Bentlaghe  I  277  f. 
Zerbst  III  152. 
van  Zire,  Peter  III  146., 


Register  IV. 

Sachregister. 


Aachen,  Brüderschaft  IV  9.  --  Schöffen- 
sprüche IV  55.  —  Stadtrecht  IV  61. 
ABC-Lieder  s.  Lieder,  geistl. 
Abcdarium  s.  Rechtsbücher,  alphab. 
Abcdarius,  lat.-nd.  IV  20. 
Abel,  Caspar,  nd.  Gedichte  II  187. 
Abendmahl,  Beeret  über  d.  I  223  f, 
Abendraahlsandachten    I    113.    121.      H 

27  (e).   32.  132.    174.     HI  23.  43.  51. 

55.  93.  128.  129.  170.  206.  253.    IV  8. 

149.  156  f  158.  191.  —  lat.-nd.  HI  109. 

129.  —  Von  12  Früchten  IV  8.   HI  18. 
Abendmahlsbetrachtungen   (lehrhafte)   I 

260  (19).      H    19.  155.  158.      III    17. 

112.     IV  18. 
Abendmahlsbüchlein  III  197. 
Abendmahlsgebete   I   98.   99.    100.    102. 

103.    128.    178.   269.   284.     II  39.  41. 

126.  137.     III   32.    83.  112.  128.  131. 

137.  160.  161.  253.  257.    260.     IV   7. 

23.  137.  151.  159.  185;  s.  Reimgebete. 
Abendmahlsordnung  II  94. 
Ablaß  I  223  f.  278  f.     H  11.     HI  33.  — 

der   heiligen   Fußstapfen  Jesu  Christi 

III  75.  —  der  hl.  Stätten  in  Jerusalem 

IV  101.   -r   in  Rom    I  277.     III  210. 

220.  —  -briefe   I  250. gebete   IV 

188;   gereimt  I  308. zettel  I  238. 

Acht  vnde  wyse  s.  Tugendlehren. 
Acht  Sachen,   weswegen   dem  Menschen 

die  Gnade  des  hl.  Geistes  entzogen  w. 

HI  49. 
Achtersprache,,  Van  I  133. 


Achtzehn  Punkte  f.  e.  geistl.  Leben  I  132' 
Adam,  Pastor  in  Kerpen  IV  113. 
Aderlaßregeln  III  107.     IV  159.  189. 
Adolph  Ciarenbach  II  94.  146. 
Adolphs,  Joh.  s.  Neocorus, 
Adventsandachten  III  160. gebete  IV 

192.  —  -predigten  I  182.  237. 
Aegidius,  de  urina  u.  de  pulsibus  II  117. 
Aesop,   Gerhards  v.  Minden  III  153.  — 

Magdeburger   III  250.  —  Steinhöwels 

(Druck)  III  184.  188. 
Affscheidonge  s.  Passio  Christi. 
St.  Agate,  Reimgebet  III  59. 
Agena,  Imel,  von  Upgant  1  83. 
St.  Agnes,  Hören  IV  8.  -  Reimgel)ete  HI 

70.  156. 
Agnus  dei  Germanicum  I  203.  -—  Reim- 
gebet über  das  A  d.  II  11. 
Agrippa  (Arzt)  II  56.  —  von  Nettesheim, 

de  occulta  philosophia  I  143.  —  Briefe 
Ägyptische  Tage  II  57.  [I  144. 

Akkers  I  172. 
d'Alba,  Duc  H  187. 
Albanus,  Liber  Ai.  in  proverbiis  II  114 

N.  1. 
Alberus,  Erasmus,  Oft  men  den  papisten 

. . .  ock  in  Middeldingen  wyken  schal  I 

164. 
Albrecht  v.  Eyb,  Van  den  echten  staete 

(Druck)  III  186. 
Albrecht,  bruder  A.  der  brediger  bischof 

I  132.    133.     H   31.     III  82.     IV  40. 

136.  175. 


222 


C.  Borchling 


Alchymistisch-med.  Tractate  I  143.  II 
150 f.     IV  25 f.;   s.  Johann  v.  Padua. 

St.  Aldegunt,  Leben  I  124. 

Alet,  Guido  v.  I  246.  251.  261.  II  20. 
IV  40.  167. 

Alexander  de  Villa  Dei,  Doctrinale  III 
13.  150—152.     IV  20;  s.  Vocabulare. 

St.  Alexius,  Leben  III  260.  IV  62.  — 
Reimgebete  III  60. 

Alfoncius,  Leben  des  hl.  Antonius  IV  95. 

Allarcius,  ad  s.  Paulum  Lipcensem,  Pre- 
digtdispositionen III  150. 

Allegorien :  Baum  der  geistl.  Innigkeit  I 
106.  III  55.  —  Tractat  v.  d.  Berei- 
tung d.  Herzens  z.  Christo  III  31.  35. 
158.  II  175,  cf.  I  258.  —  Bett  des 
hl.  Geistes  I  133.  —  5  geistl.  Blumen 
I  133.  —  8  geistl.  Brode  III  51.  - 
gestl.  Brutlacht  I  106.  —  7  Gaben  des 
hl.  Geistes  III  18  f.  39.  —  Garten 
Christi  I  166.  II  174.  III  58;  vgl. 
Passionsandachten.  —  Geistl.  Harfe  I 
98.  258.   III  86.  —  Geistl.  Jagd  I  132. 

—  12  geistl.  Jungfrauen  I  102.  III 
30.   53.    157.  —  15   Kammern   I  206. 

—  Geistl.  Kloster  I  305.  II  194  N.  1. 
IV  16,  gereimt  I  101.  III  56.  — 
Geistl.  Koste  III 128.  —  Goldene  Krone 
Christi  IV  124.  —  Lectulus  noster  flo- 
ridus  I  133.  —  Geistl.  Palmbaum  I 
101  f.  205.  241.  II  164.  III  54.  196; 
Predigt  darüber  III  44.  —  5  geistl. 
Schlösser  I  241.  —  Selbharts  regel  I 
132.  —  Geistl.  Spinnstube  III  34  (ge- 
reimt). —  Geistl.  Wanderung  III  69. 
128.  135.  148.  —  7  geistl.  Zithern, 
lat.-nd.  III  91.  109;  cf.  165. 

Alleluya-lecgynge  IV  189. 

Almanach  vnd  Practica  des  Petrus  Capi- 

teyn  II  61.  —  Mainz  III  237  (Druck). 
Alphabet  eines  raunchs    yn   der  schulen 

christv  (aus  der  Imitatio)  I  288. 
Alten  24,  Gebete  z.  d.  III  164.     IV  13. 

—  des  Otto  V.  Passau  III  238. 
Altenberg,  Abtei  IV  73. 
Altenbruch  IV  9. 
Altfriesisches  I  83.  88.  92.  194. 
Altsächsisches  IV  108. 
Altväter  s.  Cassianus. 
Altväterleben  s.  Vitas  patrum. 

St.  Ambrosius:  Abendmahlsgebet  IV  189. 

—  Passionsgebet  IV  190.  —  Rede  v.  d. 
hoghelauedenjuncfrouwenraarien  1 112. 

—  Reimgebet  III  60.  —  Einzelne  Aus- 
sprüche IV  18. 

Amicus  u.  Amelius  I  20G. 
Ammelya,  Herzogin  zu  Cleve  IV  118. 
De  amore  diuino  et  humano  I  277. 
Amsdorf,  Nie.  v.,   christlike  vorbetrach- 

tinge  f.  d.  Vaterunser  II  42. 
Anacletus,  Sendbrief  11  158. 


Ancelmus:  Acht  Stücke  die  Gott  aller- 
begerlichst  sind  II  176.  —  Ars  mori- 
endi  III  53.  —  Kleinere  Aussprüche 
III  28.  IV  108.  174.  —  Fragen  vom 
Leiden  Christi  (Gedicht)  I  85.  H  28. 
III  222.  254—256  (mit  dramat.  Pro- 
log). 258;  Anseimus  boich  IV  200; 
hd.  III  249 ;  Prosa  H  200.  III  23.  - 
Geistlike  kosynghe   myt  Jhesu   1  112. 

—  Een  gülden  euangelijs  Speigel  van 
der  gotliken  leiften  I  284.  —  Stimulus 
amoris,  übersetzt  von  F.  J.  H.  (=  frater 
Joh.  Holtmans?)  IV  27. 

Andachten  (ohne  nähere  Bez.)  I  268. 
III  20.  245.  IV  190  u.  ö.;  lat.-nd. 
III  29.  56.  87.  89.  93.  207.  245.  Vgl. 
Marienandachten,  Passionsandachten, 
Reimandachten.  —  Andacht  a.  d.  Ant- 
litz Christi  III  48.  —  a.  d.  Leben 
Christi  in  fortlaufendem  Dankgebet 
III  81.  —  Leben  u.  Leiden  Christi  1 
279.  lU  34.  —  Zukunft  Christi  III  49. 

—  z.  hl.  Dreifaltigkeit  III  32.  —  über 
d.  Avemaria  III  31.  158.  —  auf  ver- 
schiedene Festtage  des  Jahres  (lat.-nd.) 
III  167.  —  in  vigilia  u.  in  die  dedi- 
cacionis,  lat.-nd.  III  87.  —  lat.  u.  lat.- 
nd.  a.  d.  Fest  d.  Deposition  III  165. 
166.  —  auf  Stillen  Freitag  III  22.  — 
f.  d.  Zeit  V.  Himmelfahrt  b.  z.  Passion 
III  83.  —  f.  d.  canonischen  Gebets- 
stunden d.  Tagen  III  94.  —  für  die 
Wochentage  I  205.  HI  29.  —  a.  St. 
Anna  I  112.  HI  27.  65.  72.  89.  — 
St.  Franciscus  HI  48.  —  St.  Johannes 

III  170  (lat.-nd.)  —  Maria  Magdalena 

IV  16.  —  Simon  u.  Judas  III  82.  — 
Andacht  heg. :  Blif  leue  here  by  my 
m  43.  64.  82.  253.  —  beg. :  Des 
sunnauendes  in  der  schemeringhe  III 

Andachtsbücher  s.  Gebetbücher.  [42.  160. 

Andere  Land  I  270.     IV  188. 

St.  Andreas,  Leben  III  130.  —  Reimge- 
bete III  61.  72.  78.  —  A.  von  Hispanien, 
Gemeine  Beichte  IV  31. 

Angelsächsisches  U  63. 

St.  Anna,  Exempla  III  243.  —  Mirakel 
III  65.  —  Reimandachten   III  37.  50. 

—  Rosenkranz  H  36.  III  161.  IV  23. 
102;  s.  Gebete.  Reimgebete. 

Anna  vanden  broke  monialis  IV  186.  — 
Ovena  Hoyers,  Lieder  u.  Gedichte  II 
114.  —  V.  Ascheberg,  Aebtissin  v.  Herze- 
broek,  Briefe  I  295. 

Annalen  s.  Chroniken.  Petreus. 

Annales  Ryenscs  I  135. 

Anseimus  s.  Ancelmus. 

Ansprachen  s.  Predigten.       [129.    II  21. 

Anstände-  u.  Sittenregeln  für  Nonnen   I 

Antichrist,  Geschichte  d.  III  210;  ge- 
reimt IV  171  f. 


Register  IV. 


223 


Antidotarius  anime  (Druck)  III  173. 

Antigameratus  (anthere  gameratus)  III 
151. 

Antiphonen  II  173.  184.  —  des  Advents 
I  128.  —  der  Heiligentage  IV  22.  — 
St.  Benedictus  III  168.  —  St.  Egidius 

III  168. 

St.  Antonius,  Leben  III  136.  IV  95.  134. 
—  Reimgebete  I  251.  311.  III  59.  67. 
81.  90. 

Antwerpen,  Drucke  I  276.  II  136.  — 
Hansische  Privilegien  IV  56. 

Anweisung  zum  Kirchengebete  II  59. 

Apokalypse,  Erklärung  I  119.  —  gereimt 
I  169.     III  10.     IV  3.  171.  175  f. 

Y.  Apolda,  Dietrich  ü  122  f.     IV  143. 

St.  Apollonia,  Leben  I  124.  —  Reimge- 
bete III  59.  68. 

Apostolicum  I  236. 

Apotheker-Gesellenprobe  IV  26. 

y.  d.  Appelle  I  82. 

Appingedam,  Buerbreef  I  83. 

Arat  III  171. 

V.  Arberg,   Peter   H  198.    III  38  N.  1. 

IV  180. 
Argenis  IV  63. 

Aristoteles,   Brief  an  Alexander  11  51. 

Auszug  daraus  III  112. 
Armut,  Von  geistl.  A.   (Gedicht)  IV  40. 
Arnheim,  Stadtrecht  IV  50. 
Arnold  v.  Bevergerne,  Münstersche  Chro- 
nik  I  83.  290.  298.  299.  300.  —  Do- 

neldey  I  194.  235. 
Arnoldus  de  Catalano,  Liber  de  regimine 

sanitatis  II  117.  —  de  Harff,  Itinera- 

rium   in   terram  sanctam  IV  23.  133. 

167. 
Arnout  vander  Niethaghen  Q  132. 
Arnt  Buschmanns  Mirakel  I  84.     II  20. 

198.     IV  5.  200.  201.  —  v.  Tongeren 

I  266. 
Arnult  V.  Mumpelyr  IV  117. 
Ars  moriendi  I  108.  279.    III  14.  39.  49. 

58.  82.  92.  97.  98.  241.    IV  161.  171; 

gereimt   I    161.     III    103   N.  1.    107. 

—  Ancelmus  III  53.  —  5  Bekoringe 
III  58.  —  Suso  IV  137.  —  Vorsmak 
III  21.  97.  —  s.  Engelhusen.  Testa- 
ment. 

Arstedie  wedder  de  sunde  der  tungheu 

I  169. 
De  arte  memorativa  II  114  N.  1. 
Artikel  des  christl.  Glaubens  11  198.  — 

Drei,  zum  tägl.  [Jeb  erdenken  IV  185. 

—  Die  100  A.  s.  Passionsandachten. 
Arzneibücher  I  141--143.  194.  239.  241. 

294.  314.  n  50.  52—54.  56.  58.  60. 
103.  104.  117—119.  132.  150.  187.  195. 
III  13.  44.  109.  145.  176.  179.  196. 
221.  IV  126.  158.  —  Hannoversches 
I  194.  235.   —   Rostocker  II  187.  — 


Utrechter  I  241.  —  Wolfenbüttler  III 
98,  _  Veltbok  11  53.  —  Kinderbok  11 
53.  —  Drucke  H  120.  141.  III  176. 
179. 

Arzneipflanzen  s.  Pflanzenverzeichnisse. 

Arzt,  Vier  Gestalten  des  Arztes  (gereimt) 

III  176. 
Aerzte  II  56. 

V.  Ascheberg,  Anna  I  295. 

Asketik  s.  auch  Mystik. 

Asketische  Tractate,  größere  Sammlungen 

I  128f.  314.  H  102.  163ff.  IV  41.— 
kleinere  Stücke  I  125.  126.  206.  270. 
307.  314.    H  26.  63.  139.  191.    III  244. 

Aßpell  IV  66.  —  Koesen-guider  im  Amt 

A.  IV  52. 
Astrologisches    I  143—145.     II    14.  57. 

IV  112  f.  200. 

Astronomisches  I  142.  145.    III  146.    IV 

113. 
Auferstehung,   gereimt   IV  172.  176.  — 

Van  der  vpstandinge  I  257. 
Auctoritates   I   125.  129.  168.  205.  270. 

II  22.    III  82.  168.     IV  34.  157.  187. 

—  gereimt  H  43.  167  f.  HI  28.  118f. 
Augsburg,  Drucke  I  123.  [IV  157. 
Augustiner,  Generalkapitel  1443  IV  145. 
Augustinerregel  I  264.  284.  288.    III  39. 

IV    29.   42  f.    60.    128.    145.  188.  199. 

—  Erläuterung  I  264.  —  Exposicio 
Eustachii  IV  112. 

St.  Augustinus,  Schriften,  lat.  II  173.  — 
Corpus  kleinerer  mystisch-asketischer 
Tractate,  zumeist  aus  Augustin  I  254. 
II  21.  III  248.  —  Über  das  Abend- 
mahl IV  166.  —  Antiphonen  u.  Ver- 
sikel   I  127.   —  Einzelne  Aussprüche 

I  101.  125.  207.  262.  H  26  f.  [=  168. 
IV  28].  31.  32.  43.  139.  169.  III  28. 
42.  IV  156.  157.  174;  gereimt  IV 
194.  —  Betrachtungen  I  128.  III 
175.  —  Bok  der  ynnegen  danken  I  255. 

II  21.  III  248.  —  Bok  der  samytticheit 
I  255.  n  21.  III  248.  —  Der  engele 
beth  I  114  f.  —  Epistola  ad  Cirillum 
I  86.  vgl.  Johann  v.  Olmütz.  —  Ge- 
bete IV  190.  —  Gebete  an  St.  Aug. 
IV  16.  —  Handbuch  (Manuale)  1  104, 
114.  128.  IV  27.  131.  168.  —  He- 
melike  ghebet  III  46.  —  Leben  IV 
97.  128.  —  Dre  nutte  lere  II  31.  — 
Loffsprokevandemhemmelryke  III  175. 

—  Psalter  I  113.  182.  III  57.  70.  213. 
245.  —  De  quantitate  animae  IV  170. 

—  Reimgebete  an  A.  III  61.  —  Ser- 
mone III  35.  IV  99.  —  Soliloquium 
IV  27.  —  5  Worte  I  103. 

Augustinus  Dacius  Sienensis  II  115. 
Auserkorenen  Gottes,  Wie  man  die  A.  G. 

erkennen  kann  IV  35. 
St.  Autor,  Gebete  III  164.  168.  —  Reim- 


224 


C.  Borchlin^, 


gebet  I  209.   218.  224.     III   68.    168. 

—  Leben  I  217.  224.    III  195. 
Avemaria  II  139.  —  Andachten  über  d. 

A.   III  31.  158.    —  Erklärung  I  279. 

III  83. 

Aventetent,  Aventzrede  s.  Passio  Christi. 

Bandtschow,  Joh.  II  189. 

St.  Barbara,  Hören  IV  8.  —  Leben  III 
24.  IV  62;  gereimt  III  183.  217.  IV 
201.  —  Reimgebete  I  251.    III  26.  156. 

Bardowiek  IV  139.  —  Protest.  Missalia 
I  203.  —  Etwes  van  B.  s.  Chroniken 
Lüneburg  Jüngere  Bromeschronik. 

Barlaam,  Leben  IV  62.  99. 

St.  Barnabas,  Reimgebet  111  60. 

Barth,  Drucke  IV  162. 

Bartoldus  Hammenstedde  de  Ganderßem, 
Predigtdispositionen  III  150. 

St.  Bartholomeus,  Reimgebete  III  61.  72. 
80.  —  Mag.B.,  Practica  I  142.  143.  II 
50.  104.  IV  117.  158.  —  de  Bene- 
uento,  Kraft  vnde  doghede  der  branden 
watere  II  141. 

Bartolus,  Van  Heertekenn  vnd  wapenen 
I  154.  -  lat.  II  101. 

Basel,  Drucke  II  141.   III  219.    IV  162. 

Bauer,  Notar  I  128. 

Bauernregeln  III  174.    IV  200. 

Baum  s.  Allegorien.  —  des  Lebens,  ge- 
reimt IV  172.  176. 

Baumann,  P.,  Catalogus  Praefectorum  . . . 
des  östl.  Dithmarschen  II  94. 

Becker,  P.,  Zerbster  Chronik  III  251.  — 
Bericht  über  die  Fehde  d.  Stadt  Magde- 
burg m  251. 

Beda,   Homilie  as.   IV  108.  —  7  Worte 

Bedeboek  s.  Gebetbücher.  [IV  150. 

Beedebock  (Druck)  II  42. 

Bedenken  vnd  Confession  der  Prediger 
in  Jeverlandt  wider  das  Interim  I  92. 

Bedudinge,  geistl,  der  hilgen  5  feste  v. 
1.  heren  III  15,  vgl.  Festbok.  Weder- 
gang. —  s.  Meßerklärung. 

Beginchen   von   Paris    (gereimt)    I    100. 

IV  201. 

Behem,  Lazarus  B.  van  Sultzbach,  Pro- 
gnostik IV  113. 

Behr  a  Lahr,  Historia  rerum  Julio-Mon- 
tensium  IV  112. 

Beichte  1 126.  II 186.  III  99. 192.  IV  159. 

—  gemenebicht  11  58.  III  88.  213.  — 
nach  d.  Katechismus  III  99.    IV  164. 

—  Protestant.  I  145.  —  Der  Confiteor 
in  duytzschen  IV  149.  —  Beichtbe- 
kenntnis U  197.  111  210.  —  Beicht- 
formular 1  111.  II  25.  —  Beichtbe- 
trachtungen II  32.  1 75.  —  Beichtgebete 
U  35.  39.  40.  IV  7.  —  Abhandlung 
über  die  B.  I  126.  255  f.  III  16.  IV 
142.  —  Beichtspiegel  III  22.  33  (11). 
97.  98.     IV    153  f.    168.    177.    -   aus 


dem   Kl.  Seelentrost   II  166.    III  11. 

—  as.  IV  108.  —  des  Andreas  von 
Hispanien  IV  31. 

Beispiele  s.  Grammatisches. 
Bekoringe,  Van  der  I  262  (26).    IV  155. 

—  5  bekoringe  des  Sterbenden  III  58. 
Belagerungswesen,  Lehrgedicht  über    U 
Belial  (Druck)  III  263.  [101  f. 
Benedicite,  das  II  138. 
Benedictiones  s.  Segen. 
Benedictinerregel ,    Erklärungen   I   180. 

III  100;  St.  Bernhards  II  130.  — 
Sermon  über  d.  III  56. 

St.  Benedictus,  Gebete  IV  185.  —  Ge- 
zeiten IV  8.  —  Leben  d.  hl.  B.  von 
Nursia  u.  d.  hl.  Männer  und  Frauen 
seines  Ordens  I  305.  II  195.  III  55. 
'-  Van  den  loue  s.  Benedicti  vnd  syner 
kyndere  I  305.  —  Van  den  hilligen 
yunferen  des  ordens  S.  Benedicti  I 
305  f.  —  Rosenkranz  IV  185. 

Beninga,  Eggerik,  Ostfriesische  Chronik 
I  82.  135.  315.  IV  21.  —  Sicke,  Chro- 
nik der  vreescher  landen  I  87,  315. 
n  64  f.     IV  132. 

Benninge  s.  Beninga. 

Bentheim  IV  56. 

Berckmann,  Stralsund.  Chronik  II  192. 

Berdrem  Xanten,  Van  der  heiigen  eering 

IV  197. 

Bereitung  des  Herzens  s.  Allegorien. 

Berg,  Herzogt.  IV  56. 

V.  d.  Berghe,  Jan,  't  kaetsspell  ghemo- 
raliseert  II  60. 

ten  Berge  en  Bylant,  Joncher  IV  66. 

Bergen,  Hansisches  Kontor  II  3.  —  Hof- 
nagel II  97.  —  s.  Lauritsson.  Nor- 
dische Sau. 

Bergpredigt  (lat.)  II  130. 

Berichte,  Hist. :  Braunschweig,  Von  Hol- 
landes Regimente  III  148.  —  Cöln  1481 
IV  23.  153.  —  1513  IV  23.  182.  — 
Erdbeben  zuConstantinopel  1509  1 208. 

—  Dänemark:  Bericht  über  den  7  jähr. 
Krieg  zw.  D.  u.  Schweden  II  85.  —  Er- 
oberg. Dithmarschens  1559  II  85.  96. 

—  Hamburg:  Einzug  des  Königs  von 
Dänemark  II 147.  —  Langenbeke  1 146; 
s.  Kempe.  —  Hildesheimer  Stiftsfehde 
I  229.  231.  309.  III  201.  —  Eroberung 
von  Iburg  I  280  f.  —  Einführ.  d.  Re- 
formation in  Lübeck  II  78.  —  Magde- 
burg, P.  Becker  Hl  251.  —  Münster 
I  297.  —  Hans.  Gesandtschaft  n.  Ruß- 
land II  189.  —  Sterneberg  II  12.  189. 

—  Nighe  gheschichte  van  den  Thurken 
vnde  cristen  (Druck)  III  198.  —  Wer- 

I       dum  I  92. 

!  St.  Bemardinus,  Gebet  vom  süßen  Namen 

j   Jesu  IV  189. 

I  St.  Bernhard,  auentbedeken  I  112. 


Ro.i(ister  lY. 


225 


St.  Bernhard,  Einzelne  Aussprüche  I 
101.  125.  133.  205.  III  G3.  70.  88. 
IV  28.  35.  157.  187.  —  Tractat  v.  d. 
Barmherzigkeit  III  33.  —  Beklaghinge 
über  Christi  Leiden  I  182.  II  38 ;  lat. 
gereimt  III  111.  —  Auslegung  der  Bene- 
dictinerregel  II  130.  —  Betrachtinghe 
I  113.  — VanSanteB.consciencie  I  276. 
316.  —  Contemplacio  IV  33  f.  135.  — 
Dulclloquium  de  infancia  J.  Christi 
(lat.)  III  111.  —  16  Früchte  der  Be- 
trachtung von  Christi  Passion  IV  17. 

—  Gebet  EI  144.  —  Gebet  vom  Leiden 
Christi  II  175.  —  Jesus  dulcis  memo- 
ria I  309;  lat.  III  111.  —  U.  L. 
Frauen  Krone  II  36.  —  Lehre  wo  eyn 
jewelick  man  syn  huß  regeren  schal 
(Druck)  III  184.  263.  —  Lehre  an  e. 
Jungfrau  III  30.  53.  158.  —  Mantel 
(=  Mariengebete)  III  75.  108.  — 
Von  16  Nutzen  der  üebung  in  der 
Marter  Christi  III  82.  —  De  planctu 
mundi  (lat.)  I  192.  —  Predigten  II  10 
N.  1.  IV  86.  Sermones  in  Cantica 
IV  86.  Sermonen  auf  d.  90.  Psalm 
IV  86.  —  Prekel  der  myunen  IV  131. 

—  Psalter  auf  d.  Leiden  Christi  I  112. 
113.  IV  34.  —  Psalter  ULFr.  III  108, 
s.  Marienandachten.  —  8  Verse  aus  d. 
Psalter  II  36.  184.   III  64.    IV  34.  151. 

—  Schole  der  hemmelschen  ouinge  I 
254f.  11  21.  III  51.  57.  248.  —  Eyn 
sproke  Bernherdi  III  70.  —  Testament 
I  125.  III  52.  57.  82.  —  Dat  innighe 
wenent  (Passionsandacht)  III  84.  — 
Von  verlorener  Zeit  IV  35.  145. 

St.  Bernward,  Leben  III  122.  —  Reimge- 

Bertold,  broder  1 133.  [bete  III  28.  61.  81. 

Beschreibung  der  Fürsten,  Grafen  etc., 
die  zur  Königswahl  Maximilians  er- 
schienen w.  (Druck)  III  186.  —  der 
7  Hauptkirchen  Roms  II  178.    III  226. 

Beschwörungsformeln  II  57.  59. 

Bethlehem,  Her,  Beschreibung  des  hl. 
Landes  (auch  als  Passionsandacht)  1 
308.     III  22.  74.  214.     IV  17. 

Betrachtungen  s.  Andachten.  —  u.  Ge- 
bete f.  d.  Sonn-  u.  Feiertage  des  Kir- 
chenjahrs s.  Kirchengebete.  —  über 
Selbst-  u.  Weltverleugnung  I  100. 

Betrübnisse  s.  Marienandachten.  Marien- 
gedichte.    Klagen  U.  H. 

Bett  des  hl.  Geistes  I  133. 

Betuwe,  Landrechte  IV  65  f. 

de  Bevergerne,  Arnold,  Münstersche  Chro- 
nik I  83.  290.  298—300. 

Bewahrung  der  inneren  Reinheit  III  16. 

—  der  Zunge  III  31.  159. 

Bewys  wt  dem  hilgen  Euangelio  dat  Got 
wil  belonen  fasten,  beden  vnd  almissen 
geuen  (Lehrgedicht)  II  161. 


Bibeldrucke,  Cölner  11  121.  134.  III  184. 
199.  214.  237.  249.  IV  163.  —  Halber- 
städter I  315.  III  217,  238.  IV  145. 
162.  — Lübecker  I  247.  II 121. 134.  III 
181.  217.  238.  IV  163.  —  nid.  I  294 
(Altes  Test.).  —  Lutherische  nd.  1. 
Ausg.  1247.    IV  164;  spätere  III  219. 

Bibelübersetzungen  (hsl)  I  286.  IV  168; 
s.  Biblische  Geschichten.  —  H.  Emser 
(Abschrift  d.  Vorrede)  I  162.    II  33. 

Biblia  Pauperum,  Fragment  II  9. 

Biblische  Gedichte,  Altes  Testament  III 
137.  —  Bruchstücke  aus  Esdras  und 
Jesaias  (md.)  III  199. 

Biblische  Geschichten  des  Alten  Testa- 
ments I  184  (Loccumer  Erzählungen), 
ü  9  f.  101.  166  f.  —  a.  d.  5  Büchern 
Moses  u.  d.  Buche  d.  Richter  I  201. 
n   171.  —  Bücher  der  Könige  I  85. 

—  Nye  Ee  HI  12. 

Bichtboeck,    Der  Mönsterschen  Ketzers 
Bielefeld,  Urkunde  III  83.  [I  296. 

Bienenbuch  des  Thomas  Cantirapratensis 

I  249.     n  49.     IV  174. 

Bild  eines  mystischen  Spiegels  I  243. 
Bilder  mit  Spruchversen  III  107. 
Bilderhandschriften,   Leben  Jesu  I  199. 

II  45.  _-  Passion  III  170.  246  f.  IV 
191.  —  sonstige  I  232  f.  H  13—17. 
18  f.     III  117.  201  f. 

Bilderverehrung  II  19. 

Billia  V.  d.  Loe  IV  197. 

St.  Birgitta,  Die  40  Cellen  (Fastenandacht) 
IV  16.  —  Gebete  an  B.  III  163.  — 
Leben  I  105.  III  65.  93.  —  Marien- 
brevier f.  d.  Schwestern  des  Salvator- 
ordens  II  105.  —  Oifenbarungen  zu 
der  Regel  des  Salvatorordens   IV  29. 

—  Passio  Christi  II  117.  IV  103.  — 
Die  15  Gebete  (^Paternoster)  zur  Passion 

III  64.  1G3(?).  IV  160.  184.  190.  — 
Revelaciones  II  9.  117.  Auszüge  1 102. 
106.  Passionserzählung  daraus  III  48. 
82.  176.  Drucke  III  181.  236.  IV 
119.  120.  —  Reimgebete  zu  B.  HI  27. 
70.  93. 

Byspel,  wu  vnstede  sy  der  werlde  leuen 
(gereimt)  I  213  f. 

Bißlick  (=  Bislich,  b.  Wesel),  Deichord- 
nung IV  53. 

Blarenborg,  Goslarsche  Reimchronik  III 
221. 

St.  Blasiuß,  Leben  IV  62.  —  Gebete  II 
170. 

Bleckenstedt  HI  172. 

Blomen,  Van  den,  geistl.  Tractat  I  115; 
allegorisch  I  133. 

Blutsegen  I  142.    III  44. 

Blutstürzungen  s.  Passionsandachten. 

Boccatius,  Hystoria  Sigismunde  III  185. 

Bock  (boek,  bok)  s.  Buch. 


Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Philolog.-histor.  Klasse.    1013.     Beiheft.      16 


226 


C.  Borchling, 


Boeksdorf,  Dietrich  v.,  Remissorium  III 

125. 
Kl.  Bödeken  IV  167. 
Boderinck  IV  115.  [197. 

Boendale,   Jan,   Laiendoctriual   III  119. 
Boethius,   De   consolatione   philosophie, 

mit  Commentar  IV  138  f. 
Boger,  M.  Hinricus  I  271.     II  201. 
Bomgarde  ULVr.  III  241. 
Bonaventura,   Leben  des  hl.  Franciscus 

IV  167.  —  Van  vierderhande  oefenyn- 

ghen  der  zielen  I  244.    IV  103.  193. 

—  Profectus  religiosorum  I  287.  — 
Sermones  de  beata  virgine  II  196.  — 
B.  -  Ludolfianische  Leben  Jesu  I  122. 
204.  239.  243.  254.  III  103;  Aus- 
züge III  32. 

Bonnus,  Mag.  Herrn.,  Lübeckische  Chro- 
nik I  87.  138.  n  77.  185.  189.  200. 
III  145.  IV  148.  —  Osnabrück.  Kir- 
chenordnung 1543  I  314  cf.  298. 

Bort,  Van  der  b.  Christi  III  147  f.  — 
Andachten  III  15. 

Bote,  Hermen,  Weltchronik  III  241. 

Bouriguon,  Antoinette,  Brief  U  33. 

Boye,  Mag.  Nie,  Dat  Dytmarschen  nene 
ingedrungen  . . .  ouericheit  hefft  I  136. 

V.  Brack,  Johan  III  231. 

Brant,  Sebast.,  Dat  narren  schyp  (Druck) 
H  121. 

Brantius,  Beruh.  IV  197. 

Braunschweig,  Stadt,  Agende  des  luther. 
Gottesdienstes  III  197.  ~  Bist.  Be- 
richte III  148.  —  Brunsvicensien  III 
104.  —  Incunabeln  III  198.  —  Kirchen 
und  Kapellen  I  233.  —  Lobgedicht  I 
218.  224  f.  —  Stadtbuch  III  134.  — 
s.  Chroniken.  Drucke.  Histor.  Lieder. 
Stadtrechte. 

Braunschweig-Lüneburg,  Herzöge  s.  Frie- 
drich. Heinrich. 

V.  Breydenbach,  Bernd  IV  194. 

Bremen,  Ansicht  d.  Stadt  II  71.  —  Bre- 
mensien I  87.  94.  —  Histor.  Lieder  I 
96.  —  Renners  Reimchronik  III  235. 

—  Schöffensprüche  III  126.  —  Series 
cons.  et  senatorum  H  71.  72,  —  Spruch- 
reihe im  Ratsstuhl  II  72.  —  s.  Chro- 
niken.   Stadtrechte. 

Bremer,  Asmus,  Chrouicon  tragicum-cu- 
riosum  Kiloniense  U  89.  107.  147.  148. 

Breslau,  Hostienmirakel  II  13.  —  Bressel, 
Breslow  0  56. 

Brevier,  nd.  II  38.  46.  129.  171.  175. 
III  29.  30.  44.  55.  56.  106.  134.  135. 
137—139.  160.  171.  186.  221.  IV  99 
—102.  114.  162.  —  Druck  III  186.— 
lat.-nd.  III  45.  62.  89.  90.  93.  127. 
206.  262.  —  8.  Oster-,  Pfingst-,  Weih- 
nachtsbrevier. 

Briefe  I   82.    111.    144.   160.   227.   295. 


II  33.  86  N.  1.  m  28.  31.  123.  IV 
49.  50.  114  f.  —  Aristoteles  an  Ale- 
xander II  51.  III  112. —  J.  Christus 
an  seine  Braut  die  innige  Seele  III 
213;  an  St.  Michael  IV  14.  —  des 
Sultans  an  Papst  Leo  X  II  59.  59  f. 

Brief  formein  II  115.     III  146. 

Briefsammlung  aus  Kl.  Langenhorst  III 
153  N.  1. 

Briefwechsel  zw.  Herzog  Heinr.  d.*  Altern 
u.  Joachim  Moltzhaur  I  231. 

Brinckerinck,  Joh.,  Collacien  III  169.    IV 

Brode,  8  geistl.  III  51.  [90  f. 

tom  Brok,  Genealogie  des  Geschlechts  I 

v.  d.  Broke,  Anna  IV  186.  [91. 

Bromes-Chronik  s.  Chroniken  Lüneburg. 

Bruchstücke,  Md.  poetische  III  239. 

Bruderschaft,  Geistl.  J.  Christi  III  243. 
—  von  Mariae  Rosenkranz  zu  Coln 
IV  195.  —  Menningen  IV  143.  —  Cöln 
IV  195.  —  Statuten  Aachen  IV  9.  Cöln 
IV  28. 

Brügge,  Drucke  II  60. 

Brugman,  Joh.,  Leben  Jesu  IV  122.  — 
Passionsandachten  IV  122. 

Brunfelth,  Otto,  Practica  II  183. 

St.  Bruno  IV  44. 

Brunswigk,  Hans,  Lüneburger  Chronik  I 
221. 

Brutlacht,  ghestlike  I  106. 

Buch  (bock,  boek,  bok),  das  puch  von 
Akkers  I  172.  —  d.  arstedien  s.  Arz- 
neibücher (Drucke).  —  der  bedroöenisse 
. . .  Marien  s.  Marienandachten,  Betrüb- 
nisse. —  der  consciencien  (Druck?)  I 
111.  —  vandeu  houte  I  276.  IV  75, 
nd.   I  99.   —  von  der  Jungfrauschaft 

III  225.  —  V.  d.  warafftighen  Leue 
gades  (Druck)  III  182.  241.  —  des 
kerstliken  leuens  II  30  f.  —  der  lesten 
noit  III  38.  IV  30;  s.  Engelhusen. — 
der  medelydinge  Marien  s.  Marienan- 
dachten, Betrübnisse.  —  der  Prophe- 
cien  s.  Plenarien.  —  van  den  Scaeck- 
spele  II  60.  —  der  ewigen  wysheyt  s. 
Suso. 

Buchelyn  vth  den  Euangelien  vnnd  Epi- 
stelen  etc.  II  49. 

Bücher  der  Könige  I  85. 

Büchlein  über  der  Planeten  Macht  und 
Schein  III  99. 

Buchwald,  Anna  v.  II  ä. 

Bück,  Gerhard,  v.  Buederick,  Spieghel 
der  leyen  I  283. 

Büderich,  Deichordnung  IV  52.  —  Kloster 
B.,  Augustinerregel  IV  60.  Visita- 
tionsberichte IV  60.  —  Gerhard  Bück 
van  B.  I  283. 

Buerbreef  van  Appinge  Damme  I  83. 

Buetman,  Diderick,  Disputation  wider 
seine  Artikel  (gereimt)  I  292  f. 


Register  IV. 


227 


Bugenhagen,  Wedder  de  Kelkdeue  (Druck) 

II  131.     III  222. 
Bulla  aurea  111  HB. 
Bulß,  M.  Falentin  (Arzt)  II  56. 
Büren,  Daniel  v.,  Denkelbuch  I  96, 
Burenspill  (19.  Jahrh.)  III  2. 
Bursfelder  Congregation  II  11. 
Buschius,  Herrn.  III  232. 
Buschmann,  Arnt  Bs.  Mirakel  I  84.     II 

20.  198.     IV  5.  200.  201. 
Buße,  Tractat  über  d.  II  25. 
Bußpsalmen,    Sieben    I    128.   251.   264. 

266.    268.   286.  311.  312.     U   36.   49. 

173.  194  N.  1.      III   21.   29.    32.   46. 

56.   90.    131.  157.  208.  223.  224.  253. 

IV  22.  125.  128.  149.   —   gereimt  II 

183.  184.     III   242.  252.   —   einzelne 

IV  44. 
Cadovius-Müller,  Memoriale  ling.  Fris.  I 

88.  92.  194. 
Caesarius  v.  Heisterbach,  Dialogus  mira- 

culorum  IV  115. 
Calcar  IV  70.  —  Privilegien  IV  59.  199. 

—  Schöffensprüche  IV  199.  —  s.  Stadt- 
rechte. 
Calvarienberg  s.  Passionsandachten. 
Cantica  der  Kirche  s.  Psalter.  —  Prote- 
stant. II  98. 
Canticum  Bustardini  II  123. 
de   Capestrano,   fr.  Johannes,    Gebet  II  , 

176.  I 

Capiteyn,  Petrus,  Almanach  vnd  Practica  I 
Capitulum  culparum  IV  60.  [H  61. 

Carlstadt,   Andr.,    Van   dat  priesterdom 

ende  oöer  cristy  IV  197. 
Carmina  sacra  et  alia,  nds.  III  249. 
Carolina  IV  83. 
Carthäuser,    Tractate  u.  Briefe  aus  den 

Kreisen  der  C.  I  129  f.    IV  112. 
Cassianus,  Collationen  der  Väter  I  119. 

H  10  N.  1.    IV  166. 
Catena  I  126.  180  f. 
Cato  I  86.    n  185.    III  146.  —  lat.  II 

114  N.  1.     IV  21. 
St.  Cecilia,  Reimgebete  III  61.  76. 
Cellen,  Die  40  Gellen,  Andacht  der  Bir- 

gitta  IV  16. 
Cesariensis  abbet,  Beschouwinge  des  li- 

dendes  v.  1.  heren  J.  Chr.  I  104.  257. 

316. 
Cessolis,  Jac.  de,  Buch  vom  Schachspiel 

n  60. 
Charisius,  Job.  Ehrenfrid  II  192. 
Chemie,  Recepta  chymica  III  110. 
Choralmelodien  II  98. 
Christenregel  III  21. 
Christenspiegel  s.  Coelde. 
Christianus  v.  Norwegen  II  97. 
St.  Christina,   Leben  IV  62.  —  Reimge- 
bete III  60.  71.  —  Christina  Mirabilis, 

Leben  IV  63. 


St.  Christoffel,  Leben  III  260.    IV  62.  — 

Reimgebet  III  60. 
Chronica,    Chronicon,    Chronyckje   etc. 

s.  Chroniken. 
Chroniken   III  5.  —  Jordanus,   Cronica 

de  translatione  imperii  (lat.)  III  113. 

—  Cronica  van  den  Pawesen  vnde  v. 
d.  Keyseren  II  64.  100.  —  Bergen, 
Hofnagel  II  97 ;  s.  Lauritssön.  Nor- 
dische Sau.  —  B  r  a  u  n  s  c  h  w  e  i  g  I 
171.  218.  232.  III  5.  125.  195.  244. 
~  Schichtbuch  I  232.  III  116.  126. 
197.  —  Pouchenius  I  225.  —  s.  Ge- 
spräch. Schoppius.  —  Braunschweig- 
Lüneburg,  Auszüge  aus  br.-l.  Chroni- 
ken III  121.  —  Van  der  ghebort  der 
Forsten   van   Brunswik    I  218.   224  f. 

—  Bremen,  Büren  I  96.  —  Kenkel 

I  95.  228.     III  115.   —   Louwe  I  95. 

—  s.  Renner.  Rynesberch.  Rode.  — 
De  kleine  Br.  Chronika  I  95.   III  115. 

—  Kort  verhaal  van  den  Staat  der 
stad  B.  I  87.  —  Cleve  IV  38.  — 
Bilderchronik  IV  68.  —  Kl.  Fürsten- 
chronik IV  54.  56.  —  s.  Schueren. 
Türk.  —  Cöln  IV  167.  182.  —  Jahr- 
bücher des   14.  u.  15.  Jahrhs.   II  83. 

—  Koelhoff  HI  183.  237.  IV  23.  162. 
200.  —  s.  Reimchroniken.  —  e.  Dah- 
lenburger  Geistlichen  III  154.  — 
Dänemark:  Annales  Ryenses  1135. 

—  Geschichte  der  Könige  aus  d.  Hause 
Oldenburg  II  84.  —  Historia  gentis  Da- 
norum  I  135.  —  Auszug  aus  Saxo  II 
83  f.  1 1 9  f.  (=  Denscke  kroneke  [Druck] 

II  121).  —  s.  Hagen.  —  Delmen- 
horst s.  Oldenburg. -— D  i  n  s  1  a  k  e  n , 
Regularissenkloster  IV  199.  —  Dith- 
marschen  I  136.   II  5.93—96.  147. 

—  Chronik  1138—1500  II  96.  —  Bau- 
mann II  94.  —  Boye  I  136.  —  Luden 
U  93.  —  K.  Schröder  H  151.  —  Vie- 
then  II  95.  —  Wernher  I  136.  —  Wig- 
berts  II  93.  —  s.  Detleffs.  Neocorus. 
Russe.  -  Dortmund  IV  197.  — 
Westhoff  I  297.  —  Duisburg, 
Wassenberch  I  299.  —  Eiderstedt 

I  135.  139.  234  f.  II  85—88.  93.  147. 
151.  III  113.  234.  —  Chronicon  Ei- 
derstadense  vulgare  II  86—88.  202.  -- 
Iver  Peters  II  202.  —  Peter  Saxe  II 
85  f.  —  s.  Iven  Knudsen.  M.  u.  J. 
Ovens.  —  Emmerich,  Schwestern- 
haus IV  116.  —  Erkelenz  IV  199. 

—  Frankenberg  II  76.  —  Fries- 
land II  170.  —  Olde  Chronica  der 
Friesen  1  82.  —  Fabelhafter  Ursprung 
der  Fr.  I  136.  —  Benninghe  187.  315. 

II  64  f.  IV  132.  —  Lemmege  II  64  f. 
IV  132.  —  Worp  v.  Thabor  I  242.  316. 
Vgl.    Ostfriesland.   —   Geldern   IV 


228 


C.  Borchling, 


57.  199.  —  Goslar  I  195  N.  1.  - 
Cr.  der  Romscken  Forsten  d.  gewontt 
heffen  tho  Goßler  III  148.  —  Plans 
Geismer  III  149.  —  Groningen  s. 
Lemmege.  Sicke  ßenninge.  —  H  a  d  e  1  n 
III  234.  —  Halberstadt  I  286.  — 
Hamburg  I  145  f.  HI  234.  —  Chron. 
von  801—1403  II  50.  —  Hamburgische 
Jahrbücher  f.  1388  ff.  I  146.  —  Gyseke 
I  140.    II  73.  —  Reder  I  233.    II  73. 

—  s.  Hagen.  Rover.  Tratziger.  Wen- 
desche Cronica.  —  Helmst-edt,  Ha- 
gen III  5.  235.  —  Kl.  Herzebroek 
1  295.  —  Hildes  heim  I  308,  s.  01- 
decop.  —  Holstein  III  145.  —  Chro- 
nicon  Holtzatiae  des  Presbyter  Bre- 
mensis  I  87.     II  90—92.  —  Petersen 

I  134.  —  Hagen  I  223.  226.    III  147. 

—  Genealogia  Comitum  Holsatiae  1 134. 

—  Jever  I  83.  88.  90.  92.  93.  215. 
234.  II  169  f.  —  Mormann  I  93.  — 
Remmer  v.  Seedyk  I  88.  90  f.  —  In- 
terim 192.  —  Jülich-Berg  IV  112. 

—  Jütische  II  83.  119f.  —  Kiel 
s.  Bremer.  —  Kniphausen  I  91.  — 
Kulenburg  IV  23. —  Livland,  Herr- 
meisterchronik II  131.  III  123.  — 
Schonne  Hysthorj^e  II  131.  —  Livlän- 
dische  u.  moskowit.  Händel  III  123.  — 
Sanderus.  II  131.  —  Russow  IV  162. 

—  Lübeck,  Nd.  Chr.  bis  1430:  I  137. 

II  75.  77.  150.  —  Detmarchronik  I 
135.  —  Korner  1  195  N.  1.     HI  147. 

—  Reben  II  77.  —  Rufuschronik  I 
316.  II  75.  77.  —  s.  Bonnus.  Hagen. 
Kock.  Reckemann.  —  Lüneburg  I 
150f.  177.  215.  236.  Hl  145.  197;  Aus- 
züge III  114.  —  Namen  u.  ordeninge 
der  Radespersonen  HI  147.  —  Ano- 
nymi Praelatenkrieg  I  148.  151.  152. 
156.  158.  220  f.  223.  236.  II  100.  — 
ältere  Bromes  -  Chronik  I  157.  219  f. 
II  66  f.  106.    HI  99  f.  114.  119  f.  193. 

—  jüngere  Bromes-Chronik  I  138.  141. 
149.  151.  226.  230.  II  67-69.  HI 
121.  147.  194.  IV  140.  —  Brunswigk 
I  221.  —  Hammenstedt  I  150.  195  N.  1. 
236.  —  Lange  I  231.  —  Meineke  III 
171.  —  Ricomanuus  I  151.  —  s.  Cordt 
vam  Hagen.  Dorinck.  Schomaker.  — 
Lünen,  ^pormeker  I  300.  —  Mag- 
deburg, Schöppenchronik  1  234.  III 
209.  235.  250.  —  Mark  s.  NorthotT. 
Verne.  —  Minden  I  297.  —  Biscliofs- 
chron.  i  297.  —  Münster  I  280.  290. 

297.  —  Münstersche  Oelde  Chr.  I  84. 

298.  HI  116.  124.  —  Bischofschr.  I 
280.  295.  290.  298.  300.  313.     II   09. 

—  Dorsius  III  124.  —  Droste  I  296. 

—  Lambert  v.  0er  I  90.  —  Schwestern- 
haus Niesink   I  290.  —  s.  Arnold  de 


Bevergerne.  —  Münstereifel  IV 
143.  —  der  nordelbischen  Sach- 
sen I  195  N.  1.  II  83.  —  Nord- 
strand, Lorentzen  II  93.  —  Petreus 
II  88.  89.  202.  —  Oldenburg  I  83. 
87.  88.  --  Lambert  v.  0er  1  90.  — 
s.  Schiphower.  —  Osnabrück  (1183 

—  1544)  I  306.  —  s.  Ertmann.  —  Ost- 
friesland  I   82.  83.  216.  245.  296. 

II  82.  —  (1265—1464)  I  82.  210.  245. 
296.  —  (701—1550)  I  82.  93.  216.  245. 
296.  —  Egg.  Beninga  I  82,  135.  315. 
IV  21.  —  Funck  I  82.  —  Auszug  aus 
d.  Chronik  des  Hauses  Grymersum  1 
91.  —  Klagegedicht  I  82.  216.  —  Lo- 
ringa I  296.  II  82.  —  Oldeborch  1 
195,  —  s.  Friesland.  Jever.  —  v;  s  t  r  i  n- 
gen  I  90  N.  1.  II  170;  vgl.  Jever.  — 
Kl.  Ribbenitz,  Lamb.  Slaggert  II 
79 f.  195.  200.  —  Riga,  Lebensbe- 
schreibung der  Bischöfe  u.  Erzbischöfe 

III  123.  —  Rostock  II  80f.  190, 
200.  —  Rostocker  Veide  II  190.  — 
Perkow  II  80.  —  Crouecken  der  Sas- 
sen (Druck)  II  100.  133,  137.  III 
121.  180.  208.  237,  263,  IV  145;  Aus- 
züge I  232.  III  149,  —  Schaum  bürg, 
Hermann  v,  Lerbeke   1  216.    HI  171. 

—  SchAveden  II  122.  —  Stift  Ste- 
terburg III  194.  —  Stralsund  I 

172.  II  191  f.  194.  —  Berckmann  II 
192.  —  Gentzkow  II  192.  —  Wessel 
I  172.  II  194,  —  Sylt,  Kielholt  II 
149.  202.  —  Annales  Morsumenses  II 
202.  —  Wen  des  che  kr.  (^Druck)  HI 
187.  —  Wendesche  Stede  u.  Lande  I 
139.  227.  233.  II  50.  65.  70.  73.  74, 
184.  190.  199.     III  100.  187.     IV  24. 

—  Wismar  II  195.  —  Werkmann  II 
189.  —  Z erbst,   P.  Becker  III  251. 

—  Vgl,  auch  Reimchroniken. 
Chrysostomus,  Kleine  Aussprüche  IV  157. 
Chytraeus,  Nomenciator  II  62. 
Cisiojanus   I  274,  285.     II  14.     IV  158. 

173.  —  des  Konrad  Gesselen  II  188. 
Kl.  Cismar  II  11. 

Cistercienser,   Liber  usuum,   nd.  IV  21. 

—  Statuten  IV  21.  —  De  illustr.  viris 
ord,  eist.  IV  39.  105.  127  f.  167.  — 
Schetzelo  IV  40.  107. 

ClaiJße,  Broder,  in  Swytzen  I  133. 

Ciarenbach,  Märtyrertod  des  Adolf  Cl. 
H  94.  146. 

Claus  Frey,  Wiedertäufer  H  132  N.  1. 

Clemens,  Papst,  Gedicht  über  die  7  Be- 
trübnisse der  Maria  II  180,  —  Send- 
brief II  158. 

Cleve,  Herzogtum  IV  52.  56.  04.  06.  67. 
69—72.   74.  83.    118.  —  Latenrechto 

IV  37.  70.  72.  —  Lehnrechte  IV  52. 
69.  —  Privilegien  IV  64.  —  Uacsfeldt 


Register  IV. 


229 


IV  52.  — -  Verbundbriefe  der  clev.  u. 
geldr.  Städte  IV  51.  —  s.  Chroniken. 
Deichrechte. Stadt  II  56.  —  Ju- 
deneid IV  50.  —  Schöflfenurteile  IV  36. 
72.  —  Urteilsbuch  IV  72.  —  Wylhelm 
Hus  II  56.  —  s.  Privilegien  Stadt- 
rechte. 

Codros,  Mester  C.  van  klenen  Paris, 
(Spott-)Praktika  II  186  f. 

Coelde,  Dietrich,  Spegel  der  cristene 
mynschen    I  284.     III  180.     IV  168  f. 

—  Drucke  I  289.  III  175.  182.  183. 
189.  208. 

Collationes  s.  Predigten. 

Collectenbuch  I  115. 

Cüln  I  80.  —  Bibel  s.  Bibeldrucke  Cöln. 

—  Brüderschaft  Mariae  Rosenkranz 
IV  195.  —  Carthäuser  1  266.  —  Dienst- 
mannenrecht  von  St.  Peter  IV  45.  — 
Gaffelordnungen  IV  28.  47.  ~  Haich, 
Bürger  zu  C.  IV  43.  —  Hist.  u.  Jurist. 
Aufzeichnungen  betr.  C.  IV  23.  28. 
45.  191.  —  Hist.  Lied  IV  23.  —  Juden- 
eid IV  45.  —  St.  Panthaleon   IV  44. 

—  Polizeiordnungen  IV  45  f.  —  Privi- 
legien IV  45.  47.  —  Reimsprüche  IV 
23.  49.  ~  Schöffenurteile  IV  45.  — 
Ursulakloster  IV  149.  —  Weverslaicht 
IV  49.  118.  —  s.  Berichte.  Chroniken. 
Drucke.  Hagen.  Reim  Chroniken.  Stadt- 
rechte. 

Complexien,  Über  die  I  206. 

Composita  verborum,  lat.-nd.  I  185. 

Confiteor  in  duytzschen  II  139.     IV  49. 

Constantinopel  I  208. 

Conzil  zu  Constanz  III  46(8). 

Cord  van  Ermerkhusen  IV  186.  —  Ghe- 
uekote  IV  141. 

Cordiale  quatuor  novissimorum  (lat.Druck) 
III  218. 

Cordt  vam  Hagen,  Chronik  der  Städte 
Lübeck,  Hamburg,  Lüneburg,  des  Rei- 
ches zu  Dänemark  u.  des  Landes  zu 
Holsten  I  223.  226.     HI  147. 

St.  Cosmas  u.  Damianus,  Reimgebete  III 

Cranenburg,  Privilegien  IV  64.  [26. 

Credo  H  139.    III  71.  170.  —  mit  Noten 

I  121. 

Cruse,  Marschalk,  Worumme  he  geweken 

ut  sinem  kloster  (Druck)  HI  222. 
Crux  fidelis  to  dude  1  101.  316  (Druck). 
Curia  palatium  IV  182. 
Cursus  s.  Hören. 

St.  Cyriacus,  Reimgebete  III  59.  76.  81. 
Cyrillus,    Epistola  ad  Augustinum  I  86. 

II  27;  vgl.  Johann  v.  Olmütz. 
Dahlenburg,   Chronikal.  Aufzeichnungen 

des  Pastors  Wenmaring.  —  Brief  au 
dens.  —  luventarium  der  Kirche  —  Sa- 
larium    pastoris   —   Visitationsartikel 

III  154. 


Damascenus,  Job.  IV  99. 

Dame  Rosa  II  13. 

Dänemark,   dänische  Ereignisse  II  113. 

—  s.  Chroniken.   Reimchroniken. 
Daniel  v.  Büren,  Denkelbuch  I  96. 
Dankgebete  HI  87.  228.     IV  190. 
David,  Prophet,  Gebete  an  D.  IV  13.  16. 

—  Jorisz,  Werke  I  131.  265  270.  II 
34. 

Decreta  de  inclusione  eucharistiae  etc., 
lat.  u.  nd.  I  223  f. 

Deichrechte  u.  Ordnungen:  niederrhein. 
u.  nid.  IV  65.  —  Ostfriesland  III  120. 
233.  —  rheinische :  Bißlick  IV  53.  — 
Büderich  iV  52.  65.  —  Cleve  IV  51. 
65.  67.  70.  —  Düffel  IV  51.  —  Em- 
merich IV  82.  —  Xanten  IV  65. 

Delft,  Drucke  III  175. 

Delmenhorst  H  82.  —  Histor.  Lied  I  95 

Deprofundis  s.  Seelengebete.  [N.  1. 

Descriptio  Romae  HI  149. 

Detleö',  Hans,  Dithmarsische  Historische 
Relation  I  170  f.     II  94  f.    III  123. 

Detmar,  Lübische  Chronik  I  135. 

Deutschordensstatuten  II  140. 

Deventer,  Drucke  III  217.  237. 

Dialog  zw.  d.  Keuschheit  u.  d.  Jüngling, 
über  Christi  Leiden  u.  Kindheit  I  104. 

Dialogus  geuunden  tho  Roma  vor  Pas- 
quillus  II  99.  —  Zweyer  Gefattern,  s. 
Gespräch  zw.  Autor  u.  llinrich.  —  Gre- 
gorii  I  86.  IV  93.  —  rationis  et  anime, 
lat.  U  173. 

Dicta  seu  castigationes  philosophorum 
moralium  III  209. 

Dienstmannenrecht,  Cöln,  St.  Peter  IV  45. 

Dietenberger,  Job.,  Catechismus  (Druck) 
HI  218. 

Dietrich,  meyster  D.  ein  brediger  IV  40. 

—  V.  Apolda,  Leben  der  hl.  Elisabeth 
H  122  f.  IV  143.  —  V.  Bern,  episches 
Lied  [gemeint  ist  der  Sigenot !]  I  191. 

—  Engelhusen  s.  Engelhusen.  —  von 
Münster  s.  Coelde. 

Dillenburger  Jesus  Sirach  I  249. 

Dinslaken,  Klosterchronik  IV  199.  — 
Stadtrecht  IV  81  f. 

Diuus  (v.  Mugillo),  Van  vorhorynge  I  154. 

St.  Dyonisius,  Ausspruch  II  32.  —  Reim- 
gebet III  26. 

Ditraar  Kenkel,  Bremische  Chronik  I  95. 
228.  HI  115.  —  Hauschronik  I  95 
N.  2. 

Dithmarschen,  Bericht  über  d.  Eroberung 
II  85.  96.  ■—  Landrechte  II  151.  —• 
Örtlichkeiten  I  136.  —  Vorbünteniße 
der  Geschlechtc  H  94.  —  s.  Chroniken. 
Histor.  Lieder.    Reimchroniken. 

Doctrinal  der  Layeu  IV  162. 

Doctrinale  s,  Alexander  de  Villa  Dei. 

Dodendantz  (Druck)  HI  181. 


230 


C.  Borchling 


Dodes  dantz  (Drucke)  11  140  f.    IV  163. 

Dogheden,  Van  den  xii  d.  s.  Ruusbroec. 

Domann,  Syndicus,  Lied  von  der  Teut- 
schen  Hanse  I  174. 

Dominicaner,  Dietrich  IV  40.  —  s.  Al- 
brecht. 

St.  Dominicus,  Gebete  an  IV  40. 

Donatus  II  125.     III  151.  221. 

Doneldey,  Arnold  I  194.  235. 

Dopbockelyn  II  48  f.     III  197. 

Dorinck,  Dirick,  Historia  von  Her  Johan 
Springintguth  I  148.  157.  221.  HI  145. 
147.  193.  [ten. 

Dornenkrone  J.  Chr.  s.  Passiousandach- 

St,  Dorothea.  Gebete  III  51.  —  Leben  ge- 
reimt  I  202.  266.  273.     III  183.  217. 

—  Reimgebete  III  59.  156. 

Dorsius,  Henr.  Monast.,  Historia  HI  124. 

Dortmund,  Stadtrechte  iV  132.  —  -We- 
seler Recht  IV  54.  73.  197.  —  s.  Chro- 
niken. 

Dotsunde,  De  seueu  (Druck)  III  180.  217. 

—  Allegorie  I  101. 

Drei  Regeln  der  menschl.  Seele   III  58. 
Dreierhand  Gedächtnisse  II  27. 
Dreierlei  Art  des  Sündigens  Hl  33.   — 

Stufen  des  Verdienstes  H  176. 
Dreifaltigkeit,    Gebete  I  284.    III   131. 

190.  214.  —  Lob   der  hl.  Dr.    IV  26. 

—  3  Paternoster  IV  159.  —  9  Pater- 
noster I  266.  —  Psalter  IV  26. 

Dreizehn  Grade  einer  geistl.  Wanderung 
III  148.  —  Dreizehn  Meister  III  148. 

Drenker,  Van  d.  II  113. 

Drofnisse  s.  Marienandachten  u.  -gedichte. 

Droege,  Geerdt,  Leben  Franz  Wessels  I 
172. 

Droste,  Heidenreich,  Chronik  v.  Münster 

I  296. 

Drucke,  nd.  I  81.  84.  98.  119.  145.  191. 
238.  247.  293.  315.  II  6.  61.  74.  84. 
99  f.  105  f.  120  f.  131.  133—138.  140 
—142.  154.  182  f.  192  f.  III  2.  5.  6. 
16.  20  f.  22.  36  N.  1.  85.  98.  121.  122. 
174—191.  198.  199.  208f.  212.  214— 
219.  221.  222.  235—239.  241.  249. 
262  f.  IV  5.  119  f.  145.  162—164.  199. 

—  nid.  I  123.  266.  294.  299.  LI  60.  132. 

III  175.  176.  190.  216.  222.  —  alt- 
friesische I  83.  —  Antwerpen  I  276. 

II  136.  —  Augsburg  I  123.  —  Barth 

IV  162.  —  Basel  H  14L  III  219. 
IV  162.  —  Braunschweig  III  183.  217. 
219.  —  Brügge  II  60.  —  Cöhi  I  101. 
266.  III  11.  143.  145.  177.  179.  183f. 
184.  188.  211.  218.  219.  235.  237.  258. 
260.  263.  IV  9.  23.  76—80.  162.  171. 
200  f.  —  8.  Bibeldrucke.  —  Delft  III 
175.  —  Deventer  III 217.  237.  —  Frank- 
furt a.  d.  Oder  IV  119.  —  Halberstadt 
m  212.  —  s.   Bibeldruckc.  —  Ham- 


burg H  42.  133.  HI  185.  219.  — 
Leiden  III  176.  —  Leipzig  III  174. 
236.  —  Lübeck  I  120.  238.  247.  II 
84.  99.  120  f.  133  f.  135.  136.  140— 
142.  188.  HI  16.  20  f.  36  N.  1.  98. 
176.  178—184.  188.  189.  191.  209. 
215—217.    236.  241.     IV    119  f.  163  f. 

—  s.  Bibeldruckc.  —  Magdeburg  I 
138.  315.  II  77.  131.  135.  183.  185. 
HI  2.  36  N.  1.  85.  174.  178—181.  183. 
187—189.  215.  216f.  235.  236.  249  N.  1. 
IV  164.  —  Mainz  HI  237,  s.  Crone- 
ken  der  Sassen.  —  Nürnberg  III  219. 

—  Paris  III  190.  —  Rostock  I  98. 
101.  120.  172.  H  183.  —  Stendal  III 
180.  236.  —  Straßburg  II    132   K.  1. 

III  146.  173.  263.  —  Wittenberg  HI 
219;  hd.  H  132  N.  1.  III  154.  —  Nd. 
(ndl.)  Drucke  in  Abschriften  I  119  f. 
121.  138.  172.  224.  266.  270.  276.  II 
12.  33.  42.  48  f.  60.  77.  185.  186 1. 
188.  189.  HI  20.  98.  104.  121.  235; 
s.  Bonnus. 

I  Dudesche  Misse  tho  Straßborch  II  48. 
!      —  Vigilie  (satir.  Gedicht)  II  99. 
I  Düffel,  Deichordnung  1364  IV  51. 
I  Duisburg,  Chronik  I  299.  —  Polizeiord- 
!       nung  IV  55.  —  Privilegien  IV  56.  — 
Schöffensprüche  IV  55.  —  Stadtrechte 

IV  54—56.  —  Waldordnung  IV  55. 
Dülken  IV  83. 

Duschelynge  dage  IV  186. 

Eberhard,  Reimchronik  von  Gandersheim 

III  197.  —  Auszüge  I  209. 
Eberhardus  Bethuniensis,  Grecismus  (lat.) 

HI  231. 

Eberhardsklausen   IV  3.  167.  170.  182. 

Ebstorfer  Homilien  I  179.  —  Lieder- 
handschrift I  182.  —  Märtyrer  I  178. 
II  179. 

Echten  staete,  Van  den  (Druck),  des  Al- 
brecht v.  Eyb  III  186 ;  vgl.  Freder.  — 
Dryerleye  dyngc  de  hören  to  eynen 
guden  echtlyken  State  III  176. 

Eckernförde,  Stadtrecht  IV  24. 

Eckhart,  Des  getruwen  Eckhardes  For- 
maninge an  alle  Minscheukindere  (ge- 
reimt) III  171.  —  Meister,  Predigten 

IV  40.  129.  —  Reden  der  Unterschei- 
dunge  IV  135.  155  f.  —  Aussprüche  I 
133.     IV  40. 

Edelen  Steinen,  Gedicht  von  II  104  f. 

St.  Edeltrudis,  Leben  IV  134. 

Edo  Wiemken  I  91. 

Effrem  des  dyaken  vcrmanynge  IV  128. 

Egebert,  De  euelikc  sprake  des  abbetes 

E.  IV  27. 
Eggerik  Beninga,  Ostfries.  Chronik  I  82. 

135.  315.     IV  21. 
Egidius,  Bruder,  Aussprüche  IV  98.  192. 

—  Worte  von  Versch mähung  der  Welt 


Register  IV. 


231 


IV  98.  —  Goldene  Worte  III  239.    IV  j 
98.   —  St.  E.,  Legende  ii.  Mirakel  I 
218.  —  Krankheit  des  hl.  E.  IV  60,  — 
E.  Romaniis,    de   regimine  priucipum 

III  230.     IV  200. 

Ehespiegel  (aus  dem  kl.  Seelentroste)  II 
167.     III  11. 

Eiderstädt,  Karte  von  E.  III  113.  —  hd. 
Abhandlung  über  E.  III  113.  —  s.  Chro- 
niken. 

Einbeck,  Hist.  Lieder  I  229.     III  199  f. 

Einsiedlerin  (Exempel)  IV  34. 

Elftausend  Jungfrauen,  Reiragebet  III 61. 

—  s.  Ursula. 

St.  Elisabeth,  Leben  I  201.  213.  III 
19.  —  von  Dietrich  v.  Apolda  11  122  f. 

IV  143.  —  Reimgebet  III  61. 
Elsbeth  Stagel  IV  107. 
Elzeboick  IV  68. 

Emden,  Acten  betr.  II  170. 

Emmerich  IV  82.  —  Deichrechte  IV  82. 

—  Elzeboick  IV  68.  —  Fischereige- 
rechtsame IV  82  f.  —  Fraterherren- 
haus  IV  116.  —  Privilegien  IV  68.  82. 

—  Schwesternhaus  St.  Agnieten  IV 
116.  —  s.  Stadtrechte. 

Emser,  Hieronymus,  Anwysinge  vth  wath 
lyckmalen  eyn  . .  Euangelisch  Prediger 
to  kennende  I  160.  163.  —  Vorrede 
zum  Neuen  Testament  I  162.    II  33. 

Eneas  Silvius,  Übersetzung  des  LJO.  Brie- 
fes II  32  f.  —  Saphicon  endecasillabon 
ad  Christi  passionem  contemplandam, 
lat.  u.  nd.  (gereimt)  III  150. 

Enenkel,  Jaus,  Reimbibel  III  171. 

Engel,  Chor  der  E.  I  288.  —  Von  9 
Chören  der  E.  III  15.  —  Reimgebet 
von  den  Engeln  III  26. 

Engelhusen,  Dietrich  III  101.  —  Epita- 
phium III  210.  —  Ars  moriendi  1  107. 
201.  II  107.  III  14.  22.  37.  56.  83. 
101.  IV  30.  —  Dat  boeck  der  lesten 
noet  (Teil  der  Sterbekunst)  III  38.  IV 
30.  —  Laienregel  I  201.  III  101.  — 
Vocabularius  III  209.  IV  167.  --  Welt- 
chronik III  101.  171. 

Engels  Unterweisung  (Lehrgedicht)  III 
245. 

Enyge  sprake  eens  reguliers  IV  128. 

Enno  Graf  v.  Ostfriesland  II  61. 

Entschuldunge  eynes  olthlouigen  christ- 
liken  predicanten  1  165. 

Epiker,  mhd.  III  137. 

Epische  Lieder,  nd.  I  191.  II  186.  IV 
77—79. 

Episches  Gedicht  a.  d.  Kreise  des  Königs 
Artus  I  186—189. 

Epistola  Luciferi  (lat.)  II  114  N.  1. 

Epistel  S.  Pauli  tho  Titon  II  42.  —  van 
den  leuen  eyner  iunferen  I  86.  —  van 
gelofften  der  geestelicher  lüde  IV  105. 


—  vanden  scapelier  der  geistlicker  lüde 
IV  105. 

Episteln  s.  Plenarien. 

Epitome  Grammat.  German.  II  63. 

Erasmus  von  Rotterdam,  Enchiridion 
(Druck)  III  219.  —  Gebet  I  161.  — 
Auszug  aus  d.  Boke  van  des  fryen 
willens  vorbiddinghe  I  162.  —  St.  E., 
Gebete  II  47.    III  153.  224. 

Erkelenz,  Chronik  IV  199.  ~  Stadtrechte 
IV  73.  199. 

Erlösung,  gereimt  IV  172  f. 

Ermahnungen  des  Crucifixus  (Reimprosa) 
I  278.  —  U.  L.  Frau  IV  15.  —  an 
Klosterjungfrauen  I  101,  vgl.  315.  III 
192.    IV  17. 

v.  Ermerkhusen,  Cord  IV  186. 

de  Erphordia,  Jacobus  III  150. 

Ertmann,  Ertwin,  Osnabrückische  Chro- 
nik I  121.  138.  231.  280.  291.  303. 
306.  308.  309.  313.  314.  II  69.  291. 
III  209.  —  lat.  III  113. 

Erzählungen,   Kl.  III  111.  —  Loccumer 

I  184.  201. 
Esdras  III  199. 

Essen,  Heberegister  IV  108.  —  Satzungen 
der  Bäcker  IV  153. 

St.  Eufemia,  Reimgebete  III  60.  68, 

St.  Eugenia,  Leben  IV  62. 

Eusebius,  Epistola  ad  Damasium  I  85; 
vgl.  Johann  v.  Olmütz, 

Eustachius,  Expositio  super  regulam  Au- 
gustini IV  112. 

St.  Euthicia,  Reimgebet  III  61. 

Evangeliar  s.  Plenarium. 

Evangelien, buch    s.  Plenarien.    — 

-harmonie  I  121.  —  -texte  II  8.  III 
102  (nid.).  —  f.  d.  Fastenzeit  III  152. 

Euaugelio,  Van  dem  Hilgen  E.  (gereimte 
Tugendlehre)  II  160. 

Euangelion  Martin j  Luthers  II  156,  s, 
Wicel. 

Ewangelium  Nicoderai  I  168.    IV  99. 

Eucharius  Rößlin,  Geburtshilfslehre  II 59. 

St.  Ewald,  Leben  IV  147;  gereimt  III  95. 

Exempla  I  133.  158.  201.  205—207.  305. 

II  32.  36.  165.  III  93.  111.  148.  205. 
240.  IV  33  (b).  35  (f).  (h).  62.  105. 
136.  —  Register  von  E.  aus  Väterb. 
u.  Passional  III  10.  —  St.  Anna  III 
243.  —  sunte  Bernt  III  52.  —  von  e. 
Einsiedlerin  IV  341.  —  von  e.  frommen 
Frau  I  106.   III  111. 

Exercitium      puerorum       grammaticale 

(Druck)  III  217. 
Eyb  s.  Albrecht. 
M.  F.  L.  (Arzt)  II  56. 
Fabeln  (gereimt)  U  113.    III  258—260. 

—  lat.,  mit  nd.  gereimter  Moralisatio 
n  63.  —  s.  Aesop.  Gerhard  v.  Minden. 

St.  Fabianus,  Leben  III  136. 


232 


C.  Borchling, 


Fabri,  Johannes,  Sermo  de  morte  I  124. 

Fabricius,  Liederbuch  des  Petrus  F.  II  98. 

Facetus,  lat.-nd.  III  195.  2i9.  250.  — lat.- 
hd.  III  232  N.  1.  —  lat.  II  114. 

M.  Falentin  Bulß  (Arzt)  II  56. 

Familienwappen  s.  Wappen. 

Farbenlehre  (gereimt)  II  110.  — recepte 
I  142.     IV  170. 

Fastenandachten,  lat.  III  IG6.  —  f.  Non- 
nen I  197.  —  der  hl.  Birgitta  IV  IG. 

—  Fastelabcndskränzchen  III  52. 
Fastnachtsspiele,  De  Schevekloth  I  227. 

III  122. 
Fatuitates,  Duodecim  (gereimt)  IV  43. 
Fegefeuer,  Über  d.  II  117. 
Fehmarn,  Landrecht  IV  24. 
Festbok  (Andachten  zu  den  Festen  Christi 

u.  Mariae)    IV  184.     Vgl.  Bedudinge. 

Ilauptfeste.  Marienandachten.  Weder- 

pang. 
Ficinus,  Marsilius  I  144. 
Fijker,    Nie,    7   Fragen   an    den   sterb. 

Menschen  (nach  Gerson)  II  156. 
Fischereigerechtsame  IV  82  f. 
Flensburg,  Stadtrechte  II  157.    IV  24  f. 

—  Skra  (dänisch)  IV  24.  —  Schiif- 
recht  IV  25.  —  Disputation  zu  F.  II 
132  N.  1. 

Fliegende  Blätter  II  74. 

Fliscus,  Steph.  IV  198. 

Florentius,  Leben  des  hl.  Jost  IV  96. 

Forma  ordinandi  ministros  I  115. 

Forme,  Van  eyner  nutten  körten  forme 
eyns  geystliken  leuendes  1  179.  III 
214  [==  Teil  von  Suso,  Horologium]. 

Formula  desponsationis  I  115. 

Formulare  II  101.  III  146.  IV  47.  —  For- 
mulare vnd  duytsch  rhetorica  (Druck) 

III  236. 

Franciscaner  -  Brevier  (lat.)  II  171.  — 
Statuten  II  171. 

St.  Franciscus,  Bonaventuras  Leben  des 
hl.  F.  IV  167.  —  Speculum  vitae  S. 
Francisci  et  sociorum  eius  IV  93.  — 
Lelien  des  hl.  F.  und  seiner  Gesellen 
I  124.    IV  38.  97  f.  192  f.  —  Erhebung 

IV  98.  193.  —  Lehren  von  St.  F.  Leben 
IV  98.  193.  —  Namen  von  St.  F.  Ge- 
sellen IV  97.  192.  —  Reimgebet  III 
61.  —  5  Wunden  des  hl.  F.  III  63.  — 
Wunderwerke  IV  98.  192.  --  5  Gebete 
IV  190.  —  5  Paternoster  I  128. 

Frankfurt  a.  0.,  Drucke  IV  119. 

Frau,  Von  e.  frommen  I  106.    III  111. 

Frauenkrankheiten,  Recepte  u.  Anwei- 
sungen II  59.  60. 

Frauenlob,  Todesklage  II  58. 

Fredeboick  von  Altenbruch  IV  9. 

Freder,  Joh.,  Streitschrift  gegen  Job. 
Knipstrow  II  45.  —  über  Echten  staet 

Freherus,  Marquardus  II  63.     [III  176. 


Freidank  I  271  f.  285.  III  137.  250.  — 
lat.-nd.  III  195.  —  lat.  IV  21. 

Freiheit,  Von  d.  F.  geistl.  Leute  I  166. 

Freitage,  Goldene  I  134. 

Freuden  Jesu  s.  Passionsandachten.  — 
ULFr.  s.  Marienandachten.  —  Zehn  I 
105. 

Freuden-Psalter  Jesu  IV  121. 

Frey,  Claus  II  132  N.  1. 

Friedberg  IV  138. 

Friedrich  d.  Fromme,  Herzog  z.  Braun- 
schweig-Lüneburg,  Brief  an  s.  Sohn 
Otto  I  227.     III  123. 

Frigedancus  s.  Freidank. 

Früchten,  Von  12  Fr.  (Abendmahlsan- 
dacht) III  18.    IV  8. 

Funck,  Chr.,  Samml.  ostfries.  Dokumente 
u.  Nachrichten  I  82. 

Fundament  der  salicheit  (gereimt)  II  161. 

Fundamentum  aeternae  felicitatis  (lat. 
Druck)  III  219. 

Fundgrube,  Himml.,  des  Johannes  de  Valcz 
(Druck)  III  187.  215.  216. 

Fünferlei  Nutzen  II  22.  164. 

Fünfzehn  Zeichen  des  jüngsten  Gerichts 

I  210  f.     IV  172.  176.  —  gereimt  III 
48. 

Gaben  7,  des  hl.  Geistes  III  18.  39. 
Gabriel,  Gespräch  der  Seele  mit  d.  Engel 

G.  (ex  libro  G.)  III  23.  76.     IV  34. 
Gadesdenste,  Van  twyerleye  I  161. 
St.  Gallus,  Roimgebet  111*60. 
Gandersheim,   Bartoldus   Hammenstedde 

de  G.  111  150.  —  p]berhai'd  v.  G.  I  209. 

III  197. 
Gaerde  der  suntheyt  (Druck)  II  133.   IV 

1 /?q 

Garten  Christi  I  166.    II  174.   III  58. 
Gebetbücher  I  85.  86.  88.  93.  94.  98— 

109.  111—115.    127  f.    131.    146.    166. 

167.    178—182.    193.    196.    204.    250. 

264.    266—268.    279.    284.    286.    289. 

294.    300.  301.  307—312.     II  34—37. 

39—41.    43.    44.    46.    47  f.    105.    107. 

126—129.    146.    170.    180-184.    186. 

200.     III   20.  23  f.  25-94.  98.  108- 

112.  127.    130—135.    137  f.    155—168. 

170  f.    173.    190.    192.    196.    206.  207. 

212.    214.    216.    221.    223.    225  N.  1. 

232.  241.  243.  249.  262.    IV  101.  128. 

131.  148.  159.  162.  166.  179.  185.  190. 

191.  196.  199.  —  nd.  in  Drucken:   I 

315.     II  42.  120.  133.     III   20  f.  174. 

179.  186.    189.    190.    198.  209.   —   s. 
Brevier.    Horarien. 

Gebet,  J.  Schröder,  Vnderrichtinge  vam 
warb.  u.  valschen  (t.  II  179  f. 

Gebete  (ohne  nähere  Bez.)  I  135.  167.  180. 
270.  289.  285.  288.  289.  301.  308.  809. 

II  8.  34.  36.  88.  40.  43.  44.  47.  174. 176. 

180.  184.     III   21.  22.  24.  29.  .30.  56. 


Register  IV. 


233 


65.  66.  84.  87.  90.  92.  94.  110.  135. 
138.  155.  157.  160.  161.  163.  167.  170. 
174.  177.  191.  196.  214.  232.  242— 
244.  246.  253.    IV  149.  168.  179—181. 

184.  189.  191.  —  lat.-nd.  II  35.  III 
110.  173.  —  lat.,  mit  AVort  f.  Wort 
eingeschobener  nd.  Übersetzung  I  83. 

—  dänische  11  46  f.  —  s.  Ambrosius. 
Augustinus.  Bernhard.  Birgitte.  Fran- 
ciscus.  Hugo  von  St.  Victor.  Jheroni- 
mus.  Thomas  v.  Aquino. Aufer- 
stehung I  112.  —  md.,  f.  e.  Benedic- 
tinerin  III  223.  —  Dankgebete  III  87. 
IV  190.  —  großes  Dankgebet  III  228. 

—  f.  d.  Feste  des  Kirchenjahres  11  40. 
rV  161 ;  s.  Kirchengebete.  —  für 
deinen  Freund  II  126  f.  —  um  Frieden 
n  155.  —  Morgen-  u.  Abendg.  IV  15. 

—  über  die  Bitten  des  Vaterunsers  III 
83.  —  150  Gebete  zum  Psalter  I  249. 

—  zum  Marienpsalter  III  67.  —  Sonn- 
tagsg.  IV  13.  —  zur  Stilmisse  II  181. 

—  in  Todesnot  I  279.  III  30.  49.  92. 
158;  s.  Sterbegebete.  —  für  die  Wo- 
chentage III  208.  223.  —  s.  Abend- 
mahlsg.    Ablaßg.    Adventsg.   Marieng. 

Keimg. an  Christus  I  107.  269.  II 

37.  48.  123.  126.  137.  175.  III  84. 
108.  111.  112.  155.  156.  168.  253.    IV 

185.  192.  —  an  den  hl.  Geist  I  100. 
II  127.  —  an  die  hl.  Dreifaltigkeit  I 
284.  III  131.  190.  214.  —  an  alle 
Heiligen  II  126.  III  166.  —  an  ein- 
zelne  Heilige    I    98.    102.    103.    107. 

II  41.  III  254.  IV  161.  184.  — 
24  Alten  III  164.    IV  13.  —  St.  Anna 

I  107.  310.  II  41.  HI  65.  112.  161. 
262.    IV  16.  149.  161.  —  St.  Antonius 

III  112.  —  Apostel  III  66.  —  St.  Au- 
gustinus IV  16.  —  St.  Autor  III  164. 
168.  —  St.  Birgitta  III  163.  —  St. 
Blasius  II  170.  —  zum  Proph.  David 

IV  13.  16.  —  StDominicus  IV  40.  — 
St.  Dorothea  HI  51.  —  zu  deinem  Engel 

II  126.  —  St.  Erasmus  II  47.  III  153. 
224.  —  St.  Jeronimus  III  87.  —  St. 
Johannes  Evang.  I  108.  II  126.  —  St. 
Jost  II  47.  HI  173.  —  St.  Jürgen  II 
43.  —  St.  Katharina  III  173.    IV  184. 

—  St.  Margaretha  III  51.  —  St.  Maria 
Magdalena  II  179.  III  30.  51.  109. 
157.  253.  IV  16.  —  St.  Matthias  III 
160.  —  St.  Nicolaus  III  51.  —  St.  Pau- 
lus III  87.  —  St.  Peter  u.  Paul,  lat.- 
nd.  HI  87.  —  Philippus  u.  Jacobus 
minor  I  166.   —   St.  Sylvester  II  43. 

—  St.  Vitus  IV  185.  —  Vigilie  IV  17. 
Gebote,  Zehn,  Text  IV  157.  —  dänisch 

II  83.  —  gereimt  U  183.  III  29.  34  f. 
37.  58.  63.  99.  118.  176.  216.  253. 
260  f.     IV  31.  169.  —  Erklärungen  I 


119.  236.  H  24  f.  HI  33.  IV  169. 
170.    173.  —  Drucke   III  216.  —  lat. 

II  228.  —  s.  Henricus  de  Vrimaria. 
Marcus  v.  d.  Lindawe.  —  Ein  bede- 
bdck  der  t.  g.  (Druck)  II  42. 

Geburt  Christi,    Von  der  geistl.   IV   17. 

—  s.  bordt. 

Gedanken,   9  sonderl.  G.  Christi  III  17, 

86. 
Ghedechtnisse,  Dreierlei  II  27. 
Gedenkverse  f.  d.  Tage  der  wichtigsten 

Heiligen  III  146. 
Gedichte,   Geistl.  III  249.  251.  —  mhd. 

III  137.  —  von  den  4  Gestalten  des 
Arztes  III  176.  —  gegen  die  kathol. 
Geistlichkeit  II  99.  —  v.  d.  toten  u. 
lebendigen  Königen  I  281.  —  über  die 
Novissima  (wu  vnstede  sy  der  werlde 
leuen)  I  214.  —  v.  d.  Würde  d.  Priesters 
III  257.  —  In  wat  quadt  de  mynschen 
nu  gekamen  syntt  II  161.  —  von  der 
Rechtfertigkeit  IV  143.  —  von  Edelen 
Steinen  II  104.  —  vanden  volke  van 
ertrike  I  278.  —  van  der  Werlt  lope 

II  106.  —  lat,  beg. :  Etiopum  terras 
HI  150. 

Gedichtchen  u.  Sprüche  I  116. 

Geert  Groote,    Contra  focaristas  IV  88. 

—  ÜL.  Frauen  Getide  IV  125.  —  Ser- 
mon IV  89. 

Gehorsam,  Von  wahrem  IV  155.  156. 
Geismer,  Hans,   Goslarsche  Chronik  III 
149.  —  Reimchronik  der  röm.  Kaiser 

III  149.  —  Thomas,  Jütische  Chronik 

II  84. 

Geistliche  Gedichte  III  249.  251. 

Geistliches  Leben,  Anleitung  dazu  I  101. 
256.  III  63.  IV  173.  —  Aussprüche 
über  g.  L,  IV  8.  34.  —  Von  geistlichen 
Leuten  II  22.  173.  —  Warum  man  g. 
L.  ihre  Nahrung  entziehen  darf  II  173. 

III  43.  —  Sunderlike  genade  der  g.  L. 

III  46.  109.  148. 

Geldern,  Herzogtum  IV  58.  64—67.  — 
Chroniken   IV  57.  199.  —  Privilegien 

IV  64.  —  Spottvers  IV  56  f.  —  Ven- 
loer  Tractat  IV  58. 

Gelenius,  Farragines  IV  112. 
Gemmula  vocabulorum  (Druck)  III  217. 
Genealogia  Rantzowiana  (Druck)  11  84. 

—  Christi  (gereimt)  HI  53.  —  Loringas 
I  296.     II  82. 

Gennep,  Stadtrechte  IV  37.  51. 
Genoveva-Stoff  IV  63. 
Gentzkow,  Tagebuch  (Stralsund)  II  192. 
St.  Georg,  Leben  IV  63. 
Gerbert-Sylvester  II  165.     III  105. 
Gerhard  v.  Minden  III  153. 
fr.  Gherlacus,  Brief  III  28.  31. 
Germanische  Urgeschichte  III  149. 
Gerson,  Johannes  II  23.  176.  —  Geystlyke 


Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft. 


17 


234 


C.  Borchling, 


k}nttucht  Jh.  Christi  (Druck)  III  183. 

—  Gude  lere  eyner  enghen  samwitti- 
cheit  II  15G.  —  Monotessaron  IV  193. 

—  Opusculum  tripartitum  II  114  N.  1. 
156.  —  Regiment  eynes  guden  leuendes 

II  155.  —  s.  Thomas  a  Kempis. 
Oerstenberger,  Weyg.,  Frankenbergische 

Chronik  II  76. 
St.  Gertrud,  Betrachtungen  über  d.  Lei- 
den Christi  IV  15.   —   Leben   I  305. 

—  Reimgebete  III  60.  78.  156.  —  G.  v. 
Hackeborn,  Leben  IV  108. 

Gesangbücher  des  16.  Jahrhs. :  Abschrif- 
ten u.  Notizen  aus  Ph.  Wackernagels 
Nachlaß  III  235.  —  Protestant.  I  181. 

(beschichte  der  dänischen  Könige  aus  dem 
Hause  Oldenburg  II  84. 

(xesellenprobe  eines  Apothekers  zu  Ham- 
burg IV  26. 

Gesez  der  raonichen  IV  173. 

Gespräch  zw.  Autor  von  Braunschweig  u. 
Heinr.  v.  Wolffenbüttel  I  171.  173.  217. 
218.  —  des  Crucifixus  IV  152.  —  d.  Er- 
lösers m.  d.  erlösten  Seelen  III  44.  — 
einer  frommen  Frau  mit  Christus  I  106. 

—  Gottes  m.  d.  auferstehenden  Christus 

III  91.  —  d.  Lebens  m.  d.  Tode  (ge- 
reimt) III  28.  —  der  innigen  Seele  mit 
Gott  I  102.  103.  107.  115.  126.  H  41. 
197(?).  III  67.  87.  127.  134.  196.  224; 
gereimt  III  224.  IV  129.  —  der  Seele 
mit  d.  Engel  Gabriel  III  23.  76.  IV 
34.  _  zwischen  Mates  u.  Peter  (luxem- 
burgisch) I  247.  —  zw.  Varus  u.  Me- 
rula  I  162. 

Gesselen,  Konrad,  Nd.  Cisiojanus  II  188. 

Gesta  Romanorum  II  130  (lat.).  IV  171. 

Gesundheitsregeln  U  ]  59.  —  gereimt  III 
174. 

V.  Getelen,  Augustinus  I  159  ff.  —  Brief 
an  G.  I  160.  —  De  gratia  dei  u.  De 
Baptismo  etc.,  beide  mit  nd.  gereimter 
Vorrede  I  165.  —  Fryggerichte  vp  den 
sendebreff  Vrbani  Regii  I  165.  —  Van 
dren  houetartikelen  vnsers  Christliken 
gelouens  I  164.  —Van guden werckenn 
1 165.  —  Vam  Rechtschapen  worde  gots 
vnde  synen  fruchten  I  165. 

Getyde,  Gezeiten  s.  Hören.  Marienge- 
dichte.   Reimandachten. 

Gheuekote,  Cord  IV  141. 

Gewichten,  Von  IIl  176. 

St.  Gillis  s.  Egidius. 

(jirard  de  Roussillon,  nd.  Prosaübertr. 
m  223. 

Gyseke,  Bernd,  Nd.  Hamburgische  Chro- 
nik I  146.    II  73. 

Gladbach  IV  191. 

Glaubensbekenntnis   I  210.     II  58.  198. 

—  Athanasianisches  s.  Psalterien  (An- 
hänge). 


I  Glossare    s.   Vocabularius.    —    alchym.- 

I       medic.  IV  26. 

j  Glosse  s.  Reditsbücher,  Landrecht. 

i  Glossen,    nd.  I  183.  307  f.     II    105.  19() 

i       N.  1.    HI  19.  99.  150.  151.  221.  232. 

'  Gnade,  Von  d.  I  259.     IV  156. 

I  Goch,  Privilegien  IV  58.  —  Schöffenrecht 

;       IV  58.  —  Stadtrechte  IV  37.  70. 

!  St.  Godehart,  Reiragebet  III  60. 

I  Goldene  Bulle,  lat.  III  113. 

i  Goldene  Schmiede  I  93.     IV  81. 

I  Gönner,     Liste    verstorbener    G.    eines 

!       Klosters  III  192  f. 

j  Goslar  III  137.   —   lucunabeln  III  222. 

j       —  Reimchronik  III  221.  —  Stadtrecht 

i  Gottesfreunde  IV  156.  [III  125. 

1  Gottfried  Hagen,  (  olnische  Reimchronik 

I       IV  45.  117  f. 

!  Gottingen,   Ludolf,    Eyn    speyghel   des 

j       cristen  ghelouen  i  123  (doch  wohl  nur 

1       der  Schreiber). 

Güttingen,  Hist.  Lied  IV  117. 
1  (xrade,  Vier  Gr,   der  othmodicheyt  (ge- 
i       reimt)  I  214. 
j  Kl.  Gräfrath  (Greuerode)  IV  42  f. 

Grammatik,  Lat.  II  196.  —  lat.-deutsch 
I       IV  145. 

j  Grammatisches :  Lat.  -  nd.  Sammelhand- 
i  Schriften  Hl  150.  151.  231.  —  Com- 
i  posita  verborum,  lat.-nd.  I  185  —  Octo 
i  partes  orationis  (Druck)  III  217.  — 
Beispiele  z.  d.  lat.  Praepositionen  m. 
nd.   (nds.)  Überstzg.  (Druck)  III  217. 

—  Verba  deponencialia  II  145.  —  s. 
Exercitium. 

St.  Gregorius,  Bede  Gregorii  II  184.  III 
24.  46.  48.  66.  67.  70.  71.  84—86.  170. 
191.  224.  IV  22.  159.  189.  190.  — 
lat.  gereimt  HI  111.  257.    IV  7.  102. 

—  Gebet  vom  Leiden  Christi  IV  15. 

—  Dialogi  I  86.  IV  93.  —  Homilien 
II  129.  IV  87.  108. —  Hymnus  I  112. 
IV  7.  102.  —  Leben  III  55.  —  Reim- 
gebete III  27.  59.  77.  —  Kleine  Aus- 
sprüche HI  21.     IV  157. 

St.  Gregorius  auf  d.  Steine,  Leben  IV  96. 

Grestius,  Reimchronik  v.  Harlingerland 
I  230.  [IV  117. 

Grevensteyn,   Hermannus,   in  Göttingen 

Gry mersum,  Chronik  des  Hauses  G.  I  91. 

Griseldis  I  247. 

Groote,  (ieert  IV  88  f.  125. 

Gropper,  Joh.,   Spottlied  auf  ihn  I  294. 

Große  Kurfürst  IV  67. 

Gründonnerstagsandacht  IV  27.  —  s.Pas- 
sio  Christi,  Avenleten. 

Gründungsgeschichte  d.  Klosters  Heinin- 
gen I  229. 

Guido  v.  Alet  I  246.  251.  261.  II  20. 
IV  40.  167.  —  de  Monte  Rotheri,  Ma- 
nipulus  Curatorum  II  123. 


Register  IV. 


235 


Haager  Liederhandschrift  I  248.  263. 

V.  Hackeborii,  Gertrud  lY  108. 

Hadelu,  Chroniken  III  234.  —  Sittmann 
I  230. 

Hadersleben,  Stadtrecht  IV  24. 

Hagen,  Cordt  vam,  Chronik  von  Lübeck 
etc.  I  223.  226.  III  147.  —  Gottfried, 
Cölnische   Reimchronik   IV   45.  117  f. 

—  fr.  Henning,  Staed  croneke  to  Helm- 
stede  III  5.  235. 

Haich,  Henrich,  burger  zu  Colne  1452 
IV  48. 

Halberstädter  Bibel  I  315.  HI  217.  238. 
IV  145.  162.  —  sonstige  Drucke  III 
212.  —  Weltchronik  III  240. 

Halle,  Schöppenbuch  HI  231. 

Halmstad,  Hist.  Lied  II  99. 

Hamburg,  Apothekergesellenstück  IV  20. 

—  Berichte  I  146.  H  147.  -  Briefe 
aus  H.   I  111.  —  Convent  l  97—111. 

—  Domkirche,  Liber  Cantus  II  117  N. 
1.  —  Hartebok  I  99.  117.  III  197. 
IV  18.  —  Kirchenordnung  III  234.  — 
Märtyrer  I  178.  H  179.  —  Privilegien 
III  234.   IV  24.  —  Reimchronik  I  146. 

—  Verz.  der.  Vicarien  u.  Commenden 
III  234.  —  s.  Chroniken.  Drucke.  Hist. 
Lieder.    Kempe.    Stadtbücher. 

Hamelmann,  Herrn.  H  82. 

ten   Hamme,    Herbernt,   Johan,   Willem 

Gebrüder  IV  114  f. 
Hammachersches  Lagerbuch  I  313. 
Haramenstedt,  Lüneburgische  Chronik  I 

150.  195  N.  1.  236. 
Hammenstedde,  Bartoldus  III  150. 
Hannover,  Reformationsgeschichte  I  235. 

—  Stadtbuch  I  235. 

Bruder  Hans,  Marienlieder  IV  106. 
Hans  Muntzinger,  Dat  pater  noster  myt 

der  glose  (Druck)  III  188. 
Hanse,   Lied  v.  d.  Teutschen  H.    I  174. 

—  Hanserecesse  U  201.  —Hansestädte, 
Privilegien  der  H.   zu  Antwerpen   IV 

.  56.  — •  Statuten  des  Comptoirs  zu  Lon- 
don IV  83.  —  Verzeichnis  der  Städte 
von  1553  III  121.  —  Hansische  Ereig- 
nisse II  113.  —  Gesandtschaft  n.  Ruß- 
land II  189.  —  s.  Bergen. 

Hanseleer,  Latenrechte  IV  37.  67.  70.  71. 

Harburg,  Hist.  Lied  I  151. 

Hardegsen  IV  22. 

V.  Haren,  Job.  s.  Schiphower. 

Harfe,  Geistliche  I  98.  258.     III  86. 

de  Harff,  Arnoldus,  Itinerarium  in  terram 
sanctam  IV  23.  133.  167. 

Harlingerland,  Reimchronik  des  Grestius 

Harsius,  Johannes  II  89.  [I  230. 

Hartebok  I  99.  117.     HI  197.     IV  18. 

Hauptfeste  des  Jahres,  Erbauungsbuch 
f.  d.  I  197.  —  Van  den  hovethochtiden 
III  14.  —  s.  Festbok. 


Hauptkirchen,  Sieben  H.  Roms  II  178. 
HI  226. 

Hausregiment,  Gedicht  vom  U  162. 

van  Haue,  Johan  (Goch)  IV  58. 

Heberegister,  Essen  IV  108. 

Heidenreich  Droste,  Chronik  v.  Münster 
I  296. 

Heilige  Land,  Ablaß  der  hl.  Stätten  III 
75.  IV  101.  —  S.Bethlehem,  de  Harff. 
Ludolf  V.  Sudheim. 

Heiligen,  Von  der  H.  Ehrung  des  Ber- 
drem  Xanten  IV  197. 

Heiligenleben  IV  200;  s.  Jacobus  de  Vo- 
ragine.  —  Einzelne  Heilige:  Aldegunt 
I  124.  —  Alexius  III  260.  IV  62.  — 
Andreas  III  136.  —  Anna  I  210.  Mi- 
rakel III  65.  —  Antonius  III  136.  IV 
95.  134.  —  xlpollonia  I  124.  —  Augusti- 
nus IV  97.  128.  —  Autor  I  217.  224. 

III  195.  -  Barbara  III  24.  IV  62; 
gereimt    (Drucke):    III  183.  217.     IV 

201.  —  Barlaam  u.  Josaphat  IV  62.  99. 

—  Benedict  I  305.  II  195.  III  55.  — 
Bernhards  Testament  I  125.  III  52. 
57.  82.  —  Bernward  III  122.  —  Bir- 
gitta  I  105.  III  65.  93.  —  Blasius  IV 
62.  —  Christina  IV  62.  —  Christina 
Mirabilis  IV  G3.  —  Christophorus  III 
260.     IV  62.  —  Dorothea,   gereimt  I 

202.  266.  273;    Drucke   III  183.  217. 

—  Edeltrudis  IV  134.  —  Egidius  I 
218.  —  Elftausend  Jungfrauen  s.  Ur- 
sula. —  Landgräfin  Elisabeth  I  201. 
213.  III  19;  von  Dietrich  v.  Apolda, 
H  122  f.     IV  143.  —  Eugenia  IV  62. 

—  die  beiden  Ewalde  III  95  (gereimt), 

IV  147  (Prosa).  —  Fabianus  III  136. 

—  Georg  IV  63.  —  Gertrud  l  305.  — 
Gertrud  v.  Hackeborn  IV  108.  — 
Gregorius  III  55.  —  Gregorius  auf  d. 
Steine  IV  96.  —  Hieronimus  s.  Johann 
V.  Olmütz.  —  Hiob  IV  107.  —  Hu- 
brecht I  244.  -  Apostel  Jacobus  I 
175.  —  Märtyrer  die  um  S.  Jacob 
willen  gestorben  sind  I  294.  —  Jake- 
lina IV  134.  —  Ida  IV  148.  —  Joist 
IV  96.  —  Joseph  IV  147.  —  Judas 
Ischarioth  I  167.  —  Justina  IV  62.  — 
Katharina  III  47.  70.  IV  62 ;  gereimt 
I  202.  266.  273.  HI  24.  IV  201.  — 
K.  V.  Schweden  l  106.  —  K.  v.  Senis 
IV  42.  196 ;  gereimt  111  70.  —  Hl.  Drei 
Könige  IV  167;  Drucke  III  185.  187. 

—  Liudger  I  288.  —  Livinus  I  244.  — 
Lucia  III  136.  —  Lüthilt  IV  200  (ge- 
reimt). —  Margareta  1  207.  III  168; 
aus  dem  Kl.  Seelentrost  II  167.  III  11 ; 
gereimt  I  89.  202.  III  46.  253.  IV  201. 
Drucke  III  183.  217.  —  Maria  Magda- 
lena I  207.    IV  147.  —  Marina  IV  63. 

—  Martin  I  244.  —  Märtyrer  von  Ham- 


236 


C.  Borchling, 


bürg  u.  Ebstorf  11  179.  —  Matthias 
IV  96.  —  Mechtildis  I  208.  —  Ni- 
colaus III  136.  —  Patricii  purgatori- 
um  I  251.  —  Paulus  III  136.  — 
Paulus  Simplex  IV  134.  —  Pilatus- 
legende I  167.  II  64.  —  Bruder  Reiner 
I  304.  —  Reynolt  I  246.  —  Rochus  I 
244.  —  Sebastianus  III  136.  —  Le- 
gende des  Kindes  Syraeon  II  192.  — 
Theodora  IV  63.  —  Thomas  III  136. 
221.  —  Tundalus  I  84.  251.  IV  107. 
201.  —  Ursula  IV  94.  201;  gereimt 
I  118.  —  Vincentius  III  96.  136. 
IV  62.  —  Vitus  IV  62.  —  Wentzelaus 
IV  96.  —  Zeno,  gereimt  I  202.  209. 
III  162. 

Kl.  Heiningen  1  229. 

Heinrich  d.  Ältere  v.  Braunschweig  I  231. 

—  d.  Jüngere  s.  Histor.  Lieder.  —  v. 
Krolewitz,  Vaterunser  II  185.  —  d. 
Löwe  IV  139  f.  —  V.  Zutphen  II  94. 
169. 

Heisterbach,   Mönch  v.  H.  I  205,    —   s. 

Caesarius. 
Helmke  (Helmikh),   Dichter   des  Liedes 

vom  Lübschen  Krieg  1511  I  156. 
Helmoldus  Nagel  IV  12. 
Helmstedt,  Chronik  III  5.  —  Incunabeln 

m  5. 
Henning  Hagen,    Chronik   v.  Helmstedt 

III  5.  235. 
Henrich  Haich,  burger  zu  Colne  IV  48. 
Henrico-Nicolaiten  I  247. 
Henricus  de  Vrimaria,  Auslegung  der  10 

Gebote  IV  154;    lat.   III  210.  —  De 

quattuor  instinctibus  III  45. 
Heraldisches,  Collectanea  v.  Appelles  I 

82. 
Herbarius  (Druck)  III  178.  215.  —  lat.- 

nd.  III  107. 
Herborn,  broder  Nicolaus  I  163. 
Hermen  Bote,  Weltchronik  III  241. 
Hermann  v.Lerbekc,  Schaumburg.  Chronik 

I  216.     III  171. 
Hermannus  Buschius,  Saphicon  ad  diuam 

virginem  III  232. 
Hermes,  Spegel  des  meisters  Hermetis  I 

145. 
Herpp,  Dr.,  Praeceptorium  II  114  N.  1. 
Herrmeisterchronik  II  131. 
Kl.  Herzebroek  I  295. 
Herzogenrath,  Schützengesellschaften  IV 
Hieronymus  s.  Jheronymus.  [9. 

Hildebrandslied,  Jüngeres,  nd.  II  186.  — 

ndrh.   IV  77—79.  —  [I  191   ist  statt 

„Hildebrand"  vielmehr  „Hörnen  Sifrid" 

zu  setzen!] 
Hildesheim,  bistum,  Sammelband  III 121  f. 

—  Stadt   I  250.  —  Chroniken  I  308. 

—  Rechtl.  Abhandlung  I  227.  —  Richte- 
boeck   IV  158.  —  Scracz  III  214.  — 


Stadtbuch  III  199.  -  Stadtrecht  III 
200.  —  Tafelrunde  I  227.  —  s.  Be- 
richte. Historische  Lieder.  Oldekop. 
Reimchroniken. 

V.  Hildesheim,  Johannes  III  185. 

Hiltegardis,  Schwester  H.  Bücher  IV  101. 

Hinderung  geistl.  Fortgangs  (12  Punkte) 

I  101.     H  31.     III  58.  70.     IV  35. 
Hinricus  de  Hassia,  Homilia  vel  tractatus 

de  lancea  domini  III  113.  —  H.,  Abt 

von  Kl.  Marienrode,  Epistola  pro  re- 

formacione,  lat.  II  173. 
Hiob,  Geschichte  des  IV  107. 
Hippocrates,  De  signis  mortiferis  III  209. 
V.  Hispanien,  Andreas,  Beichte  IV  31. 
Historia  s.  Chroniken.    Volksbücher.  — 

gentis  Danorum,    nd.   I  135.   —   Sco- 

lastica  III  105.  138. 
Historienbibeln  s.  Biblische  Geschichten. 
Historische  Lieder  in  verhoch  deutschten 

Fassungen  I  195  N.  1.  —  des  17.  Jabr- 

hdts.  I  173.  —  Duc  de  Alba  etc.  H  187. 

—  Braunschweig  I  151.  153.  171.  173. 
194.  217.  218.  224.  232.  III  104.  148. 
172.  194.  197.  200.  244.  —  Bremen  I 
96.  —  Breslau  H  13.  —  Carl  V  I 
229.  232.  —  Christianus  v.  Norwegen 

II  97.  —  Cöln  iV  23.  —  Delmenhorst  * 
I  95  N.  1.  —  Dithmarschen  II  93.  95. 
96.  148.  190.  —  Einbeck  I  229.  111 
199  f.  —  Schlacht  bei  GöUheim  und 
Böhmenschlacht  IV  118.  —  Van  den 
Gösen  und  Vössen  kryge  II  187.  — 
Göttingen  IV  117.  —  Spottlied  auf 
Job.  Gropper  I  294.  —  Halmstad  II 
99.  —  Hamburg  I  140.  146.  151.  153. 

III  234  f.  —  V.  d.  Teutschen  Hanse 
I  174.  —  Harburg  I  151.  —  Herzog 
Heinrich  v.  Braunschweig  I  227.  229. 
231.  232.  —  Hildesheim  I  177  N.  1. 
Reformation  I  153.  III  124.  194  f. 
199.  200.  Stiftsfehde  I  153.  171.  194. 
214.  226.  227.  229.  231.  232.  309. 
III  104.  122.  124.  197.  201.  —  Jan  r. 
Leiden  I  280.  —  Kurfürst  Johann 
Friedrich  v.  Sachsen  I  233.  —  Jülich- 
Geldern-Cleve  I  299  f.  —  Klaus  Knip- 
hoff  III  234  f.  —  Lübeck  I  140.  155. 
n  121  N.  1.  189.  199.  —  Ludwig  v. 
Ungarn  II  102.    III  104.  —  Lüneburg 

I  141.  151.  153.  158.  215.  221.  222. 
225.  H  199.  III  114.  145f.  147.  152. 
194.     Praelatenkrieg  I  153.  158.  222. 

II  199.     III   145.  147;    s.  Keppensen. 

—  gegen  Luther  H  56  f.  159.  161.  199. 

—  Magdeburg  I  151.  171.  —  Mecklen- 
burg II  189.  —  Münster  I  297.  —  Ol- 
denburg l  96.  —  Osnabrück  I  292.  III 
129.  —  gegen  d.  Reformation  III  194. 

—  Rostock  II  190.  191.  —  Schöppen- 
stedt  III  104.  —  Sievershauseu  III  201. 


Register  IV, 


237 


—  Lippold  V.  Spiegelberg  III  122.  — 
Sterneberg,  lat.-nd.  II  12.  —  Stralsund 

I  172.  U  192.  —  Warberg  II  85.  — 
Wolfenbüttel  I  171.  194.    III  104. 

Historische  Werke  I  81. 
Hochzeitsgedichte,  Imel  Agena  I  83.  — 

18.  Jahrh.  1  214. 
Hoffmann  v.  Fallersleben  IV  120. 
Hofnagel,  Diarium  (Bergen)  II  97. 
Hofrecht  s.  Latenrecht. 
Hohelied,  Text  III  213  (Cap.  1—7  nd.). 

II  130  (lat.).  —  Auslegungen  H  28. 
178.    III  13.  24.  74;  lat.  H  114  N.  1. 

—  Richard  v.  St.  Victor  IV  84.  — 
Predigten  des  hl.  Bernh.  IV  86. 

Holstein  s.  Reimchroniken. 

Holte,  Boec  van  dem  h.  I  99 ;  nid.  I  276, 
IV  75. 

Holtmans,  Joh.,  Van  waren  geistliken 
leuen  I  293.  —  s.  Ancelmus. 

Homilien  s.  Predigten. 

Honsprake,  Über  III  33. 

Hoppe,  Lyborius,  Geistl.  Spiel  a.  d.  In- 
terim I  164. 

Höppener,  Petrus,  Erklärung  der  Apo- 
kalypse I  119. 

Horarien  I  127  f.  200.  224.  U  46.  139. 
194  N.  1.    III  34.  224.    IV  7.  8.  124. 

—  Druck  III  190.  —  lat.  U  126.  — 
Einzelne  Hören:  St.  Agnes  IV  8.  — 
Allerheiligen  I  200.  —  St.  Anna  III 
37.  50.  —  Auferstehung  IV  8.  —  St. 
Barbara  IV  8.  —  St.  Benedictus  IV  8 
cf.  185.  —  Hl.  Geist  I  128.  200.  311. 
II  194  N.  1.  III  130.  IV  125.  —  St. 
Katharina  IV  8.  -  Hl.  Kreuz  I  127. 
289.  309.  H  194  N.  1.  IV  7.  125.  — 
Passion  I  266.     III  164.    IV  31.  149. 

—  Hl.  Sacrament  1 128.  —  Ewige  Weis- 
heit I  103.  127  f.  11  194  N.  1.  HI  32. 
159.  IV  125.  149.  —  Unbestimmt  H 
48.  139.  III  32.  —  s.  Marienandachten. 
Mariengedichte. 

Horaz,  Carmen  endecasyllabum  Saphicum 
ad  Lacinium,  lat.  u.  nd.  III  150. 

V.  Horneck,  Ottokar  I  172. 

Horologium  devocionis  (lat.)  III  173.  — 
s.  Suso. 

Hortulus  s.  Ortulus. 

Hoveschen  reden.  Van  III  102. 

Hovethochtiden  s.  Hauptfeste. 

Hoyer,  Caspar,  Liederbuch  II  114. 

Hoyers,  Anna  Ovena,  Gedichte  II  114. 

St.  Hubrecht,  Leben  I  244. 

Hugo  V.  Trimberg,  Renner  III  171.  —  v. 
St.  Victor,  Gebet  IV  128. 

Hundert  Artikel  s.  Passionsandachten. 

Hus,  Wylhem,  ten  Kleue  (Arzt)  II  56. 

Husgesinne  der  Lieften  I  247. 

Hussiten  IV  117. 

Hymnen  s.  Lieder,   Geistl.  —  Lat.-nd. 


Erklärung  und  Umschreibung   von  H. 
I  183. 
St.  Jacobus,  Apostel,  Leben  I  175.  294.  — 
Reimgebete  1  166.   III  60.  72.  75.  78, 

—  J.  minor,  Gebete  zu  1  166.  —  Reim- 
gebete I  166.  III  60.  72.  —  de  Cesso- 
lis,  Buch  V.  Schachspiel  II  60.  —  de 
Erphordia,  De  arte  bene  moriendi  (lat.) 
III  150.  —  Scracz  de  Indagine,  Gedichte 

III  214.  —  de  Voragine,  Legenda  au- 
rea  I  174.  204.    II  116.    HI  95.  136  f. 

IV  94  f.  99.  147.  —  Drucke  I  238.  II 
121.  136.  141.  III  179.  187.215.217. 
221.    IV  162.  163.  —  Auszüge  III  10. 

Jagd,  Geistl.  I  132. 

Jahreszeiten,  Merkverse  III  174.   IV  200, 

St.  Jakelina,  Leben  IV  134. 

Jan  van  den  ßerghe,  't  kaetsspell  ghe- 
raoraliseert  II  60.  —  v.  Leiden  I  280. 

Jans  Enenkel,  Reimbibel  III  171. 

Jarfke  ter  Münte  s.  Prophezeiung  auf 
Ostfriesland. 

Iburg,  Eroberung  von  I  280  f. 

St.  Ida,  Leben  IV  148. 

Ideal  des  Mannes  I  211. 

St.  Jheronimus,  Gebet  IV  190.  —  Gebet 
an  Rusticus  I  112.  III  75.  —  Gebete  an 
J.  III  87.  —  Leben  s.  Johann  v.  01- 
mütz.  —  Psalter  U  181.  —  Regel  IV 
108.  —  Reimgebet  zu  J.  III  05.  — 
Sendbrief  H  158.  —  Sermon  von  Ma- 
riae  Himmelfahrt  IV  195. 

Jerusalem,  Himmlisches,  gereimt  IV  172. 
176. 

Jesaias,  poet.  Bearbeitung  III  199. 

Jhesu  Christi  bokelin  =  Sünden  Wider- 
streit III  18. 

Jesus,  De  forma  et  moribus  Jesu  I  277, 

—  Gebet  vom  süßen  Namen  Jesu  lY 
189.  —  s.  Leben  Jesu.  —  J.  Siracb  I 
239.  248.  249. 

Jeverland,  Interim.  I  92.  —  s.  Chroniken. 

Imagine,  De  i.  vite  (Predigten,  lat.)  II 
196. 

Imitatio  s.  Thomas  a  Kempis. 

In  wat  quadt  de  mynschen  nu  gekamen 
synt  (gereimt)  II  161. 

Incunabeln  s.  Drucke. 

de  Indagine,  Jacobus  Scracz  III  214. 

V.  luden,  Thom.,  Prior  lacensis  IV  20. 

Inschriften,  gereimt  I  82. 

Institutorium  monachale  IV  173. 

Instruction  über  Verwaltung  eines  Kloster- 
gutes I  294. 

Interimsstreit,  Schriften  zum  I  92.  16 L 
163  f.     H  46. 

Interlinearversion  lat.  Hymnen  I  183.  — 
der  Psalmen  III  250. 

Interpretaciones  nominum  hebraicorum 
a  193. 

Johan(n)  van  Brack,  lesemester  to  Ösen- 


238 


C.  Borchlin 


brugbe  III  231.  —  Friedrich,  Kurfürst 
V.  Sachsen  I  2oo.  —  Gropper,  Spott- 
lied auf  I  294.  —  V.  Haren  s.  Scbipho- 
wer.  —  van  Lemege  s.  Chroniken  Fries- 
land. --  Graf  z.  Manderscheit  IV  49.  — 
Graf  V.  Oldenburg,  Leben  III  127.  —  v. 
Olmütz,  Epistola  Eusebii  etc.  (=  Leben 
des  hl.  Jheronimus)  I  86.  II  27; 
Drucke  II  135.  III  178.  —  v.  Padua, 
Benedictus   Thesaurus  Mundi   II  151. 

—  Vischers,  Lehren  für  Nonnen  I  288. 

—  V.  Würzburg,  Wilhelm  v.  Oesterreich 
IV  81. 

St.  Johannes  Baptista,  Reimgebet  III  26. 
--  Evaug.,  Gebete  an  I  108.  11  126; 
Reimgebete  III  72.  84.  —  fr.  J.  de  Cape- 
strano,  Gebet  II  176.  —  Damascenus, 
Barlaam  u.  Josaphat  IV  99.  —  Har- 
sius  II  89.  —  V.  Hildesheim,  Geschichte 
der  hl.  drei  Könige  (Druck)  III  185. 
187.  —  Klausner  J.,  Paradies  I  85.  — 
de  Regio  Monte,  Astronom  IV  113.  — 
de  Rupescissa,  Van  dem  vefften  wesende 
aller  eleraenteirden  dinge  III  177.  — 
de  Valcz,  Hemmeische  Funtgroue 
(Druck)  m  187.  215.  216. 

Johaunisevangelium,  Anf.  des  I  108.  178. 
270.  311.  II  36.  m  35.  70.  79.  89. 
IV  152.  159.  190. 

St.  Johannis-Minue  II  123. 

Joist  van  Landwick,  Buchbinder  IV  65. 

Jon  Ovens,  Eiderstedter  Chronik  II  147. 

Jordanus  v.  Osnabrück,  Cronica  de  trans- 
latione  imperii  (lat.)  III  113.  —  von 
Quedlinburg,  Ghedechtnisse  van  dem 
leuende  Jhesu  Christi  11  180;  Aus- 
züge I  197.  —  Sermones  I  284. 

Jorisz  s.  David. 

Josep,  Von  den  Todsünden  I  83. 

St.  Joseph,  Leben  IV  147. 

Josephgeschichte  IV  63.  [IV  96. 

St.  Jost,  Gebete  II  47    III  173. —  Leben 

Isidorus,  Lere  wo  sik  de  mynsche  schal 
schicken  to  enen  guden  leuende  I  263. 

Judas  Ischarioth,  Leben  I  167. 

Juden  IV  117.  —  Glaube  der  J.  I  210. 

—  Judeneid  IV  45.  50.  52.  —  Prozesse 
IV  119.  —  Sternberg  H  201.  —  Kind 
Symeon  11  192. 

Jülich  IV  56.  —  Behr  a  Lahr   IV  112. 

—  Jülichsche  Fehde  1542  IV  6.  — 
Histor.  Lied  I  299  f. 

Jungfrauen,  Von  12  geistl.  1  102.  III  30. 
53.  157. 

Jungfrauen-  u.  Wittwenspiegel  (aus  dem 
Kl.  Seelentrostc)  II  167.     III  11. 

Jungfrauschaft,  Buch  von  d.  III  225. 

Jüngste  Gericht,  gereimt  IV  172.  176.  — 
Prosa  IV  172.  — -  s.  Zeichen. 

St.  Jürgen,  Gebete  zu  II  43.  —  Reim- 
gebete III  60.  72. 


Jürgen    Peters  von  der  Wysmar   (Arzt) 

II  56. 

Jurien  van  Lünen  (Arzt)  II  56. 
,  Jus  canonicum,  nd.  III  220. 

St.  Justina,  Leben  IV  62. 

Jütisch  Low  II  148.  III  114.  IV  25.— 
hd.  Glosse  II  149. 

Jütische  Sammlung  II  109.  119. 

Jütland,  Chroniken  11  83.  119  f. 
I  Iven  Knudsen,  Brief  II  86.  —  Eiderstädt. 
i       Chronik  I  234.  —  Körte  Vortekinge  II 
i       87.  88.  151.  163.     III  113.  234. 
!  Iver  Peters,  Eiderstädt.  Chronik  II  202. 

Kabbalistisches  II  56. 

't  kaetsspell  ghemoraliseert  (mnld.)  II  60. 

Kaiserrecht,  Das  kleine  K.  IV  51.  59. 
;  ^aiserswerth  IV  74. 
:  Kaiandgedicht  III  3.  241.  250  f. 

Kaiendarien   in  Gebetbüchern   I  86.  88. 

98.  111.  113.  114.   127.  146.  182.204. 

250.  264.  268.  300.  301.  310.  311.    II 

!       35.   43.    46.    120.    146.  170.  181.  183. 

186.  194  N.  1.    IH  108.  HO.  174.  212. 

232.    IV  8.  9.  28.  101.  124.  147.  149. 

159.  179.  186.  189.  —  in  anderen  geistl. 

i       Hss.  U  13  f.     III  260. 

I  Kalender -Incunabeln   III   198.   237.   — 

!       -Practica  I  119.    II  55.  —  Brunfelth 

i       H    183.  —  Capiteyn    II  61. verse 

H  55. 
j  Kameren,  Van  xv  I  206. 
I  St.  Kanutus,  Reiragebet  II  46. 
i  Karfreitagsgebet  s.  Reimgebete. 
■  Karl  d.  Große,  Prosaroman,   dänisch  II 
i       113. 

t  Karl  V  I  208.  229.  232.  IV  58.  65.  67. 
i  Karsten  Smeding  (Smedeken),  Segellatio 
i  .    Indica  l  235.    II  151.  —  Druck  II  99. 

Karte  von  Eiderstedt  III  113. 

ten  Kate,  Lambert  11  63. 
'  Katechetische  Stücke   III   33  (10).    154. 
!       176. 

Katechismus  IV  117. 153.  —  Dietenberger 

III  218.  —  Stennebergk  IV  22. 

St.  Katharina,  Gebete  zu  III  173.  IV 
184.  —  Hören  IV  8.  —  Passionsbe- 
trachtungen 1  104.  —  15  Paternoster 

IV  184.  —  Reimgebete  I  251.  III 
26.  78.  IV  150.  —  s.  Heiligenleben. 
—  V.  Schweden,  Leben  I  106.  —  v. 
Senis,  Gebete  1  112.  —  Leben  IV  42. 
196.  —  gereimt  III  70. 

Kempe,  Steph.,  Bericht  über  die  Ein- 
führung der  Reformation  in  Hamburg 
I  140.  146.  233.  II  131.  184.  III  125. 
234.  —  Lied  a.  d.  Seeräuber  Klaus 
Kniphoff  1525  III  234. 

Kempen,  St.  Annakloster  IV  60. 

Kenkel,  Detmar,  Bremische  Chronik  I 
95.  228.  III  115.  —  Hauschronik  1  95 
N.  2. 


Register  lY 


239 


Keppensen.  Hist.  Lied  Lüneburg  I  153. 

158.   221.     II   67.    68.     III    114.    147. 

194.     IV  140. 
V.  Kerssenbrock,  Herrn.,  Gedicht  off  Hi- 
storie  van   den  Mönsterscben  Weder- 

doepers  1  296  f. 
Kerstenenspegel  s.  Coelde. 
Kette,  Goldene  I  126.  180  f. 
Ketzer  IV  117. 
Kiel.  Chronik  des  Asmus  Bremer  II  89. 

107.  147.  148.  —  Stadtbücher  II  148. 
Kielholt,  Hans.  Sylter  Chronik  II  149. 
Kinder  bock  s.  Arzneibücher.  [202. 

Kindertaufe  s.  Proles. 
Kynttucht.  Ghevstlyke  vnses  salichmakers 

Jhesu  cristi'lll  183. 
Kirchberg,  Mecklenb.  Reimchronik  II 200. 
Kirchengebete  f.  d.  ganze  Jahr  I  98.  99. 

102.  106.  107.  114.  166.  167.  312.    II 

40.  41.  59.  115.    III  30.  157.  162.  163. 

IV  161. 
Kirchenordnungen,  Hamburg  III  234.  — 

Herzogtum  Lüneburg  (Druck)  III  154. 

—  Osnabrück  I  314. 
Kirchenväter  s.  Auctoritates. 

Klage   des   Crucifixus    s.  Sechs   Klagen. 

—  Eyn  kl.  iegen  den  Egenwillischen 
(gereimt)  II  160  f.  —  ü.  L.  Frauen  s. 
Marienandachten.  Mariengedichte.  — 
über  d.  toten  Sangesfreund  (lyrisches 
Gedicht)  II  58.  —  d.  verdammten  Seele 
(gereimt)  II  43.  168.  Druck  III  186. 
217.  236.  —  über  die  Unbeständigkeit 
des  Weltlebens  (gereimt)  I  213  f. 

Klagegedicht,  Nd.,   über  d.  Einziehg.  d. 

ostfr.  Klöster  d.  Enno  II   I  82.  216. 
Klagen,  Sechs  Kl.  U.  H.  (Gedicht)  I  89 

(=   7   Betrübnisse!).     II   47.     III   35 

N.  1.  48.  164.  245.     IT  160. 
Klange,  Van  dem  I  162. 
Klaus  Kniphoff',  Lied  III  234  f. 
Klausnerleben,  Lobpreisung  des  II  163  f. 
Kleingläubigen,  Von  den  III  91. 
Klinckhamer,  J.,  Reimchronik  d.  Bischöfe 

V.Osnabrück  I  231.  291.  304.  III  129. 
Kloster,  Geistl.  I  305.    11  194  N.  1.    IV 

16;  gereimt  I  101.    III  56. 
Klosterleben,  Bewährung  des  I  160.  163. 

—  Ursprung  des  II  158.  —  s.  Ermah- 
nung an  Klosterjungfrauen. 

Klosterreform  des  15.  Jahrhs.  I  305.    II 

173. 
Klosterregeln  I  313.  —  Pynufius  I  204. 
Klosterspiegel  (aus  dem  Kl.  Seelentrost) 

II  166.    III  11. 
Klusenerschen,  Van  der  (Passionsandacht) 

IV  15. 
Kniphoff',  Klaus,  Lied  III  234  f. 
Kniphausen,  Chroniken  I  91. 
Knipstrow,  Job.  II  45  f. 
Knoblock  (Mark),   Judenprozeß  IV  119. 


:  1 


Knudsen  s.  Iven. 

Kochbuch,  Nd.  I  83.     III  44. 

Kock,   R.,    Lübeckische  Chronik    I  137. 

233.     II   75—77.    163.    185.  195.     HI 
Koker  HI  197.  [123. 

Koler,  Mag.  Job.,  in  Lüneburg  I  159.  — 

Grund  vnd  bowys  vth  der  Schryfft  vara 

vegefur   I  100.  —  Übersetzung   eines 

Gebets  des  Erasmus  I  161. 
Konemann,  Pfaffe,   Kaiandgedicht  III  3. 

241.   250  f.   —   Viridarium  b.  virginis 

(S.  Marien  wortegarde)  I  190  f.  208. 
Könige,  Hl.  drei,  Leben  IV  167.   Drucke 

III  185.  187.  —  Reimgebet  III  77. 
Königen,  Von  den  toten  und  lebendigen 

(Gedicht)  I  281. 
Konrad  v.  Würzburg,  Goldene  Schmiede 

1  93.     IV  81. 
Korner  III  147.   —    Der  deutsche  K.   I 

195   N.  1.   —   Chronica  novella,    nd. 

Auszüge  I  170;  s.  Lüneburg,  Bromes- 

chronik  (jüngere  Recension). 
Koesen-guider  zu  Aßpel  IV  52. 
Koste,  Geistl.  III  128. 
Krabbe,  Erich,  Übersetzung  des  Jütisch 

Low  H  148. 
Kranichhals  (gereimt)  II  110. 
Kräuterbuch  I  143.  —  Druck  II  141. 
Krautgarten,  Geistl.  (Gedicht)  IV  18. 
Kreuz   s.  Passionsandachten.  —  Titulus 

triumphalis  des  hl.  Kr.  I  276. 
Kreuzesholz,  Legende  III  204;    gereimt 

I  99.  276.    IV  75.  —  Reimgebete  zum 

Kr.  III  60.  90. 
V.  Krolewitz,  Heinrich,  Vaterunser  II 185. 
Krone  Christi,  alleg.  IV  124 :  s.  Marien- 
andachten. Mariengedichte.  Passions- 
andachten. 
Kruthoft'  der  sielen  (Areola  anime)  IV  92. 
Kulenburg,    Abkumpst  der   alten  Herrn 

zu  K.  IV  23. 
Kunst  aller  kunste  I  132. 
Kurtz,  H.  IV  74. 
Kyrie  t^ermanicum  I  203. 
Laborintus,  lat.  Rhetorik  III  231. 
Laiendoctrinal  des  Jau  Boendale  III  119. 

197. 
Laienregel  des  D.  Engelhusen  I  201.   III 

101. 
Laienstatuten  des  Kl.  Bödeken  IV  167. 
St.  Lambertus,  Reimgebet  III  61. 
Lambert  v.  0er,  Gesch.  d.  Oldenb.  Krieges 

gegen  Münster  1538  I  90. 
Lampus,  Christianus  I  162. 
Landgerichtsordnung,  Schleswig  IV  24. 
Landrecht  s.  Rechtsbücher. 
Landrechte,   Betuwe   IV  65  f.   —   Dith- 

marschen  II  151.  —  Fehmarn  IV  24. 

—  Jütisch  Low  II  148  f.   III  114.   IV 

25.  —  Ostfriesland  I  82.  135.  136.    III 

120.  233. 


240 


C.  Borchliug, 


Landwick,  Joist  v.  IV  65. 

Lange,  Heinr.,  Bürgermeister  v.  Lüne- 
burg, Tagebuch  1  231. 

Langenbeke,  Bürgerm.  Herrn.,  Bericht 
über  den  Aufstand  zu  Hamburg  1483 

I  146. 

Kl.  Langenhorst,  Briefsammlung  HI  153 
N.  1. 

Langius,  Rodolphus  HI  232. 

Latenrechte,  Cleve  IV  37.  70.  72.  — 
Hanseleer  IV  37.  67.  70.  71.  —  Xanten 
IV  37.  52.  67.  70.  72.  —  Thiens  Rechte 
IV  67.  70. 

Laudes,  Die  15  L.  (Andacht)  IV  12. 

Lauremberg,  Job.,  Skimpgedichten  H  64. 

St.  Laurencius,  Reimgebet  III  60. 

Lauritssön,  Bergens  Fundats  I  137.  11 
97.  202. 

Leben,  Van  eyneme  boetsame  leuende 
(Beichtbuch)  III  97.  —  Van  eynem 
salighen  leuende  III  101. 

Leben  Jesu  IV  146.  200.  Auszüge  II 
186.  III  32.  172.  —  De  ghebord  vnde 
dath  leuent  u.  1.  h.  Jhesu  cristi  III 
147  f.  —  in  Form  von  Meditationen 
u.Oefeningen  I  279  (nid.).  IV  131.— 
in  fortlaufender  Andachtsreihe  III  57. 
81.  —  mit  Miniaturen  1  199  (gereimt). 

II  45  (Prosa).  —  s.  Bonaventura.  Jor- 
danus  von  Quedlinburg.  Ludolf  von 
Sachsen. 

Lebenssprüche  (gereimt),   lat.  u.  nd.   II 

124  f. 
Lectionare  s.  Plenarien. 
Lectulus  noster  floridus,  Allegorie  I  133. 
Leddere  des  hemmeis  I  237. 
de  Leghenytze,  Mathias  II  193. 
Legemo  s.  Lemmege. 
Legenda  aurea  s.  Jacobus  de  Voragine. 
Legendarische  Stücke  I  249.   III  204. 
Legenden  s.  Heiligenleben. 
Lehnrecht  s.  Rechtsbücher. 
Lehnrechte  IV  67.  —  Cleve  IV  52.  69. 

—  Zutphen  IV  52.  65.  67.  69.  70. 
Lehren,  Geistl.  I  108  f.  132.  256.   HI  82. 

IV  128.  —  Gute  Lehren  IV  34;  ge- 
reimt II  168.  —  Suberke  lere  III  58. 

—  Geistl.  Lehren  heg.:  Nu  les  vnde 
weder  les  alle  de  Schriften  der  hilgen 
H  168.  IV  28.  [II  26  dem  Augustinus 
zugeschrieben.]  —  der  5  Einsiedel  I 
133.  —  f.  Geistliche  (12  Stücke)  I  101 
=  256.  —  Eyne  gude  lere  van  einer 
junchvrowen  (gereimt)  II  113.  —  vom 
Leiden  1206.  III  82.  148.  IV  155(c). 
173.  181.  —  Viff  1.  unses  heren  III 
164  (=  Gedicht  v.  d.  Sechs  Klagen  U.H.). 

—  für  Regierende  I  114. 

Lere  wo  cleyne  wy  gode  achten  (Gedicht) 

IV  35. 
Lehrgedichte  III  146.  244  f.   IV  75.  182. 


—  antireformatorische    II    159—162. 

—  über  Belagerungswesen  II  101  f. 
Leichenpredigten  I  294.  —  des  M.  Job. 

Spangenberch  II  45. 

Leiden,  Drucke  HI  176. 

Leiden  s.  Lehren. 

Leipzig,  Drucke  III  174.  236. 

Lemmege,  Chronik  von  Groningen  II  64  f. 
IV  132.  —  s.  Benninghe. 

Lenethuns  Aufruhr  III  129. 

Lerbeke,  Herm.  v.,  Schaumburgische  Chro- 
nik I  216.    III  171. 

Lesemeister,  Aussprüche  der  5  L.  III  82 ; 
s.  Meister. 

Letanie  s.  Litanei.    Passionsandachten. 

Levold  V.  Northoff,  Märkische  Chronik 
I  215.  299.  IV  57.  74.  148.  167.  — 
8.  Verne.  —  Hd.  Übersetzung  von  H. 
Kurtz  IV  74. 

Lexika  s.  Vocabularii. 

Liber  de  apibus  des  Thomas  Cantimpr. 
I  249.  II  49.  IV  174.  —  cerimonialis 
IV  43.  —  de  exercitio  sancto  rituali 
IV  166.  —  memorie  mortis  II  22.  — 
moralis  De  consilio  patris  pro  iuueni- 
bus  (lat.-hd.  Verse)  HI  172.  —  de  regia 
potestate  II  23.  —  vagatorum  H  99. 

—  vite  II  22. 

Lycht  der  seien  (Beichtbuch,  Druck)  II 
135.     HI  178. 

Van  Lyckmalen  vnd  Teken,  dar  by  de 
warhatftyge  Christlike  kercke  . .  to  vn- 
derschedende  I  162. 

Liebe,  Zweierlei  III  33. 

Liebesbriefe,  gereimt  1  244.     IV  42. 

Liebesgespräch  (gereimt)  II  111. 

Liebeslied  II  80.  —  lat.-nd.  Hl  218. 

Lieder,  Geistl.,  Sammlungen  I  181.  182. 
267.  II  44.  —  Einzelne  Lieder  I  97. 
98.  127.  167.  181.  240.  270.  309.  H 
11.  29  f.  44.  159.  186.  HI  14.  32.  39. 
42.  67.  85.  93.  158.  164.  172.  227.  IV 
32.  60.  129 f.  153.  180 f. —lat.-nd.  IV 
180.—  mit  Noten  I  240  f.  U  98.  115. 
HI  14.  134 f.  205.  IV  180f.  —  Liedan- 
fänge s.  Oster-(V^'^eihnacht8-)breviere.  — 
an  Maria  s.  Mariengedichte.— Neujahrs- 
lied  IV  181.  —  (Verfasser)  St.  Bern- 
hard I  309.  III  111.  —  Peter  v.  Ar- 
berg II  198.  III  38  N.  1.  IV  180.  — 
Veghe  I  285.  —  ABC-Lieder  III  226 
N.    1.    226;    zu    Maria    III    34.    133. 

—  Andere  Land  I  270.  IV  188.  — 
Ave  Jesu  conditor  (lat.)  III  257.  — 
Aue  manus  dextra  Christi  (=  lat.  Fas- 
sung der  8.  g.  bede  Gregorii)  III  111. 
IV    7.    102.    —    Boghe    dyne    stren- 

ghen  telgen  HI  224.  —  Christ  is  up- 
gestanden  I  203.  240.  II  143  f.  HI 
205.  —  Christus  is  opghestaen  data 
plaen  I  240  f.   —   Christe   qui  lux  es 


Register  IV. 


239 


III  38.  131.  198  (Druck).  —  Christum 
wy  schollen  lauen  schon  I  203.  —  Crux 
fidelis  I  101.  316.  —  Dat  waß  ein 
eddel  kouniges  soen  II  44.  —  De  werlt 
hefft  my  in  orer  ghewalt  III  41  f.  — 
Der  alle  syn  leit  wilt  wrecken  (nd.-lat.) 

I  267  f.  —  Dilecte  mi  revertere  III 
39  f.  —  Droch  werlt  I  98.  167.  —  Eck 
clage  dat  eck  vorloren  han  III  67. — 
Erholt  vns  heer  bi  dinem  wort  II  186. 

—  Gelauet  sistu  Jesu  Christ  I  203. 
III  135.  —  Hec  est  dies  III  35.  — 
Hef  op   dyn   crutze  I    127.  181.  314. 

II  29.  III  32.  158.  —  Ho  luyde  so 
sanck  der  leerer  van  der  synnen  I  274. 
II  29.  —  Jhesu  gudertyrenheit  I  309. 
Jhesus  is  clarer  dan  de  sunue  I  310. 

—  Ik  wil  en  steruen  leren  III  40  f.  — 
In  allen  steden  waer  yck  sy  I  310.  — 
In  dulci  jubilo  III  134.  218.  —  Lauda 
Syon  I  286.  III  14.  —  Love  zederbom 
love  I  180.  —  Louet  sist  du  ihesu  crist, 
ra.  Noten  III  135.  —  Geistl.  Mai  III 
85.  IV  153.  —  Media  vita  II  180; 
Luthers  Fassung  I  267.  II  180.  — 
Myne  sehl  erhebet  den  heren  I  203.  — 
Myne  sehl  o  Here  moth  lauen  dy  I  203. 

—  Nu  kom  der  beiden  heilandt  I  203. 

—  0  figura  patris  substancia  (lat.)  I 
196.  —  0  Gott  wy  dancken  dyner  gude 

II  186.  —  0  Jesu  amantissime  myner 
sele  der  langet  so  sere  na  dy  (lat.-nd.) 

III  93.  —  0  Jesu  Christ,  sint  du  nu 
bist  II  159.  —  Puer  natus  (lat.-nd.) 
I  203.  —  Twe  discipulen  quamen  gaende 

I  240.  —  Vader  vnse   im  hemmelrick 

II  186.  —  Veni  redemptor  I  94.  102. 
108.  II  36.  III  14.  65.  —  Verblyt  v 
ghy  Christen  int  gemeyne  I  240.  — 
Verbum  supernum  III  14.  —  Wir  wilt 
alle  singen  I  250.  —  in  Prosaüber- 
tragungen I  112.  113.  250.  286.  289. 
11  36.  37.  171.  175.  181.  III  46.  55. 
106.  130.  131.  160.  229.  242.    IV  185. 

Lieder,  Weltliche  I  222.  II  186.   III  218. 

IV  79.  80.  —  Anfänge  II  116.  —  Epi- 
sche Lieder  nd.  I  191.  II  186.  IV  77— 
79.  —  Historische  Lieder  s.  das.  —  Lu- 
cretia  H  186.  —  Lieder  auf  Lüneburg 

I  222.  III  146.  —  Minnelieder  I  222. 

II  145.  —  Rummeldeus  II  151.  —  Tan- 
häuser   II  186.  —  Trinklied  III  104. 

Liederbücher,  Herzogin  Ammelya  IV  118. 

— •  Fabricius  II  98.  —  Casp.  Hoyer  II 

114.  —  Ndrh.-nld.  Liederbücher  I  266. 

273. 
Liederhandschrift,  Ebstorfer   I  182.   — 

Haager  (mnld.  u.  ndrh.)  I  248.  263. 
Limburg  IV  56. 
Lindawe  s.  Marcus. 
Lippe  IV  56. 


Lippold  V.  Spiegelberg  III  122. 
Litanei  I  114.  128.    U  36.  139.  173.  184. 

III  29.  46.  56.  90.  131.  157.  213.  223. 
224.  IV  17.  125.  —  gereimt  HI  242. 
252.  —  s.  Psalter  (Anhänge).  Passions- 
andachten. 

St.  Liudger,  Leben  I  288. 

St.  Livinus,  Leben  I  244.  —  Reimgebet 

HI  61. 
Livland  s.  Chroniken. 
Livländische  Sammlung  III  197. 
Lob  der  hl.  Dreifaltigkeit  (Lobpsalmen) 

IV  26. 

Lobgedicht  a.  d.  Stadt  Braunschweig  I 
218.  224  f.  —  auf  d.  Herren  von 
Sachsen  IV  44. 

Loccumer  Erzählungen  I  184.  201. 

V.  d.  Loe,  Frau  Billia  IV  197. 

London,  Hansisches  Kontor  IV  83. 

Lorentzen,  Knudt,  Denkwürdige  Ge- 
schichte (Nordstrand)  U  93. 

Loringa,  Ostfries.  Genealogien  I  296.  II 
82. 

Louwe,  Jac,  Chronica  Bremensis  I  95. 

Low,  Jütisches  II  148  f.   III  114.    IV  25. 

Lübeck,  Gründungsgeschichte  IV  139.  — 
Linea  der  Borgermeister  vnnd  Rat- 
manne II  76.  —  Reformationsbericht 
H  78.  —  s.  Chroniken.  Drucke.  Histor. 
Lieder.    Schiffrechte.   Stadtrechte. 

Lübecker  Bibel  I  247.  H  121.  134.  III 
181.  217.  238.    IV  163. 

St.  Lucas,  Reimgebet  III  61. 

St.  Lucia,  Leben  III  136.  —  Reimgebet 
m  61. 

Lucidarius  II  193.    IV  171. 

Luciferi  Epistola  II  114  N.  1. 

Lucretia,  Lied  von  d.  II  186. 

Luden,  Melchior  (Dithmarscher)  II  93. 

Ludolf  V.  Sachsen,  Leben  Jesu  IV  93. 
166;  s.  Bonaventura.  —  v.  Sudheim, 
Reise  ins  hl.  Land  II  178.  III  119. 
215.  218.  226.    IV  89.  102. 

Ludwig  V.  Ungarn  II  102.    III  104. 

Lügenlied  IV  143. 

Lüneburg,  Herzogtum,  Kirchenordnung 
III  154. —  Stadt  I  150.  229.  230.  III 
193  f.  —  Gemälde  i.  d.  St.  Johannis- 
kirche  I  150.  —  Lobgedichte  auf  L.  I 
222.  III  146.  —  Ratsliste  III  147.  — 
Stadtrechte  I  141.  153.  —  Streitschrif- 
ten der  katholischen  Partei  in  L.  I 
159 — 165.  —  Sülzbuch  der  Familie  v. 
d.  Molen  II  186.  199.  III  152.  —  s. 
Chroniken.  Cordt  vam  Hagen.  Dorinck. 
Histor.  Lieder.  Keppensen.  Schomaker. 

Lünen,  Spormekers  Chronik  I  300.  — 
Jurien  von  L.  (Arzt)  II  56. 

Luther,  Brief  an  II  33.  —  Euangelion 
M.  Luthers  s.  Wicel.  —  Gebetbüchlein 
II  182.  —  Lieder  Ls.  II  44.  —  Media 


Kgl.  Ges.  d.  Wiss.   Nachrichten.    Phil.-hist.  Klasse.    1913.    Beiheft. 


18 


2^ 


C.  Borchling, 


vita  I  267.  —  Lieder  gegen  L.  II  56  f. 
159.  161.  199.  —  Predigt  nd.  (Druck) 
III  222.  —  Streitschriften  gegen  L.  I 
162.  —  Taufbüchlein  II  48  f.    III  197. 

—  Vnderrichtinghe  an  de  vadderen  II 
49.  _  Vgl.  Spalatinus  II  49.  183. 

Lutherbibeln   I  247.  315.     UI  219.     IV 

164. 
St.  Lüthilt,  Leben  IV  200  (gereimt). 
Luxemburgische  Mundart  I  247. 
Lyrisches  1  222.    II  57  f.  145.    III  239. 
St.  Macharius  IV  188.  [261. 

Maerlant,   Historie  van  Troyen  IV  200. 

—  Rijmbijbel  IV  130. 
Magdeburg   i  224.  —  Berichte  III  251. 

—  Hist.  Lieder  I  151.  171.  —  Matz 
zu  M.  (Arzt)  II  56.  —  Stadtrecht  I 
116.  —  s.  Drucke. 

Magia,  De  kunst  M.  Na  der  mening  der 
olden  I  144. 

Magirus,  Ambrosius,  Prognosticon  IV 140. 

Magnificat  s.  Marienandachten. 

St.  Magnus,  Reimgebet  III  61. 

Maie,  Geistl.,  Lied  IV  153.  —  Mai  der 
frolicheit  lU  85. 

Mainz,  Drucke  III  237.  —  s.  Croneke  der 
Sassen. 

Manderscheit,  Johan  Graue  zu  M.  IV  49. 

Mann,  Ideal  des  M.  I  211. 

Mandeville  I  139.  170.  174.  III  250.  IV 
76.  172.  —  hd.  Druck  III  188. 

Mantel  ULFr.  s.  Marienandachten. 

St.  Marcus,  Keimgebet  III  60. 

Marcus  v.  d.  Lindaue  IV  170.  —  Historie 
V.  Auszug  d.  Kinder  Israels  I  126.  IV 
99.  —  Tractat  über  d.  10  Gebote  I 
124.  126.    III  205.    IV  99. 

St.  Margaretha,  Gebete  IH  51.  —  Reim- 
gebet III  78.  —  s.  Heiligenleben. 

St.  Maria  Magdalena,  Andachten  IV  16. 

—  Liturgie  f.  ihr  Fest  U  172.  —  Leben 
I  207.  IV  147.  —  Reimgebete  III  79. 
93.  —  Tractat  über  M.M.  III  51.  —  s. 
Gebete. 

Marienandachten  [alle  gereimten  s.  unter 
„Mariengedichte"),  ohne  nähere  Bez. 
HI  127.206.    IV  7  f.;  lat.-nd.  III  167. 

—  Aurea  Quinquagena  (lat.)  III  166. 

—  3  Avemaria  III  110.  —  24  Av.  IV 
152.  —  100  Av.  HI  108.  IV  184.  — 
üeber  das  Av.  III  83.  —  Ave  preclara 
maris  Stella  (Prosa)  1  102.  —  Betrüb- 
nisse ULFr.  I  99.  III  208.  —  Die  5 
Betr.  ULFr.  I  102.    U  126.    IV  150. 

—  Bock  der  bedroffenisse  .  .  .  Marien 
(Druck)  HI  179.  182.  189.  209.  215. 
216.  241.  Auszüge  HI  83  f.  —  Bli- 
schop,  ULFr.  bl.  vp  passche  dach  IV 
22.   —  ULBV.   Blumenkranz  III  108. 

—  Van  der  bodeschop  ULFr.   I  262. 

—  Brevier  111  75:    der  hl.   Birgitta 


II  105.  —  Compassio  b.  v.  IV  22.  — 
Crinale  b.  virg.  (lat.)  III  111.  —  Die 

10  Ermahnungen  ULFr.  IV  15.  —  Ma- 
rienfeste III  160.    IV  13;  s.  Festbok. 

—  Annunciationis  III  55.  —  Mariae 
Himmelfahrt  (lat.-nd.)  III  166.  167. 
(Reimprosa)  HI  56.  —  7  Freuden 
ULFr.  II  36.  126.  146.  HI  32.  159. 
173.  IV  7.  161.  189.  —  10  Freuden 
I  102.  —  24  Freuden  IV  185.  —  Ge- 
zeiten ULFr.  I  200.  268.  300.  311.  312. 

11  35.  46.  139.  146.  184.  194  N.  1. 
IH  29.  32.  46.  130.  157.  224.  IV  17. 
124.  149.  150.  Drucke  III  190.  — 
Klage  ULFrauen  I  93.  HI  165.  — 
Verba  b.  M.  virg.  ad  filium  in  cruce 
pendentem,  lat.-nd.  III.  165  f.  —  ULFr. 
Krone  I  133.  III  75.  109.  241. 
Druck  III  191 ;  s.  St.  Bernhard.  — 
Litanei  ULFr.  III  32.  66.  108.  159. 
IV  7.  —  Van  werdicheit  des  loues  Ma- 
rien IV  7.    —   Lobgesang  von  ULFr. 

III  208.  —  Magnificat  IV  13.  161.  — 
7  Magn.  III  160.  —  ULFr.  Mantel  I 
130.  III  108.  IV  22,  vgl.  St.  Bern- 
hard. —  Medelidinge  der  h.  Junck- 
fruwen  M.  IV  10;  s.  Bock  der  be- 
droffenisse M.  —  Messe  I  99.   III  262. 

—  Namen  M.  H  138.  IV  13.  —  Offi- 
cium b.  M.  virg.  IV  39.  —  Pallium  I 
130;  s.  Mantel.  —  Die  7  Pater- 
noster u.  Avemaria  IV  16.  —  Geistl. 
Pügerfahrt  zu  ULFr.  III 108.  —  Psalter 
ULFr.  I  105.  114.  128.  H  11.  IH  66. 
108.  243.  IV  7.  26  ;  lat.  gereimt  III 
111.    Gebete   dazu    IH   67.  108.  135. 

IV  7.  Mirakel  dazu  II  45.  115.  — 
Tractate  über  den  Marienps.  (lat.)  II 
114  N.  1.  —  Die  7  Psalmen  ULFr. 
IV  22.  101.  —  Rosenkörbchen  ULFr. 
IV  101.  —  Rosenkranz  H  40.  III  32. 
45.  87.  108.  109.  159.  160.  IV  151. 
161.  —  De  grote  r.  III  131.  —  Ro- 
sarium IV  185.  —  Mirakel  zum  R.  II 
115.  —  Die  15  Salve  regina  IV  12.  — 
Sequencie  van  ULFr.  I  112.  —  Marien- 
spiegel III  13.  —  We  troistlichen  ind 
behulplich  dat  M.  is  dem  mynschen 
IV  8.  —  We  OLVr.  geynen  twist  ge- 
liden  ynkan  tuschen  eren  soene  ende 
erbarheit  irs  loues  IV  8.  —  Verkün- 
digung M.,  mit  Miniaturen  IV  151.  — 
De  Vesper  van  ULFr.  HI  131.  —  Ve- 
stimenta  b.  M.  (lat.-nd.)  IH  167.  — 
ULFr.  Worte  unter  d.  Kreuze  U  37. 
47.  HI  27.  28.  63.  70.  75.  85.  89.  173. 
246.  257.    IV  22.  150.  184. 

Kl.  Marienberg  b.  Helmstedt,  Reimchro- 
nik I  218  f. 

Mariengebete  (Prosa)  1 100. 111. 112. 113. 
128.  132.  279.  H  41.  126.  173.  175.  HI 


Register  IV. 


241 


22.  46.  58.  67.  94.  108.  109.  111.  155. 
156.  160.  161.  164.  168.  171.  173.  241. 
IV    15.    17.    101.    149.   150.  161.  166. 

—  Reimprosa  I  270.  II  48.  171.  — 
150  Gebete  an  M.  u.  Jesus,  in  3 
Kränzchen  III  108.  —  v.  d.  Gliedmaßen 
Mariae  III  94.  —  to  meylanen  IV  14. 

Mariengedichte  I  93.  —  Ave  Maria  II 
146.  —  Goldene  Avemaria  FI  128.  III 
50.  72.  73.  132;    nid.  Druck  III  216. 

—  Ave  preclara  I  286.  III  28.  39. 
50.  70.  79.  83.  IV  195.  Vgl.  III  64. 
133.  —  Orationes  de  quinque  doloribus 
b.  M.  V.  III  127  [als  Passionsreimgebet 

III  25.  257].  —  7  Betrübnisse  ULFr. 

I  105.  250.  269  f.  282.  II  180.  III  36. 
49.   50.    79.   83  f.    132.  174.  189.  261. 

IV  14.    150 ;     des    Papstes    Clemens 

II  180.  —  ULVr.  bomgharde  (Druck) 

III  241.  —  7  Freuden  III  212.  —  Die 
7  himmlischen  Freuden  ULFr.  I  310. 
III  133  (=7  kurzen  Freuden!)  —  Die 
7  irdischen  Freuden  III  64.  132.  — 
Die  7  kurzen  Freuden  I  94.  310.  312. 
III  65.  71.  80.  84.  133.  135.  161.  173. 

—  Die  7  langen  Freuden  I  310.  II 
128  f.  III  25.  66.  73.  89.  249.  IV  151; 
abweichend  III  87.  —  Garten  ULFr. 
III  71.  —  Gezeiten  ULFr.  I  105.  III 
36.  47.  242.  252.  IV  150.  Drucke 
III  190.  —  Tide  ULVr.  van  erer  me- 
delidinge  III  132   (=  7  Betrübnisse). 

—  Marienklage  (Spiegel)  III  229.  — 
Vnsir  vrowen  clage  I  200.  —  Bordes- 
holmer  Marienkl.  II  144.  —  Maria  am 
Kreuze  1 109.  III  163.  —  ULFr.  Krone 
III  36.  —  Marienleben  des  Bruder  Phi- 
lipp 1 117.  236. -Vnser  Vrowen  lechkC?) 
III  239.  —  Die  7  Leiden  M.  I  269.  — 
Marienlieder  des  Bruder  Hans  IV  106. 

—  Wernhers  v.  Niederrhein  I  200.  — 
Einzelne  Lieder  auf  M. :  Lied  zu  Ehren 
Marias  u.  a.  hl.  Jungfrauen  III  34. 
58.  88.  -  ABC-Lied  III  34.  133.  — 
Lat.-nd.  Lied  III  113.  —  Ach  got 
durch  deyner  gute  (hd.)  III  153.  — 
Ave  mundi  spes  Maria  (lat.)  III  138. 

—  Maria  tzart  III  227  (Druck).  —  0 
iuncfrowe  Maria  grot  in  eren  III  130. 

Lob  Mariae  III  36.  242.  252.  — 

Magnificat  III  71.  —  Marien  Mantel 
I  130.  —  ULFr.  medelidinge  III  132. 

—  Marienmesse  I  94.  191.  II  129.  III 
34.  47  f.  67.  68.  75.  —  70  Namen  IV 
196.  —  77  Namen  II  127.  —  Reiman- 
dacht über  die  Passion  Christi  an  M. 
III  69.  74.  77.  —  Recordare  III  71.  — 
Reimgebete  I  109.  114.  311.  II  47. 
48.  105.  128.  129.  171.  III  22.  26. 
30.  34.  47.  50.  61.  63.  69.  73.  80.  81. 
88.   93.   112.  130.  131.  133.  134.  156. 


163.  213.  246.  257.  258.  IV  152.  — 
0  florens  rosa  to  dude  III  72.  —  Ma- 
rien Rosenkranz  (Prosa  u.  Verse)  III 
72.  IV  75.  152;  lat.  II  48.  —  Marien 
gülden  Rosenkrantz  III  174  (Druck). 

—  Salve  regina  to  dude  I  279.  III 
71.  —  Gedichte  auf  die  Worte  des  S. 
r.  III  69.  164.  216.  Reimprosa  III 
131.  —  Die  4  Worte   der  M.   III  49. 

—  ULFr.  7  Worte  unter  dem  Kreuz 
(Reimprosa)  s.  Marienandachten. 

Marienklage,  Bordesholmer  II  144. 

Marienleben  IV  99.  200. 

Marienlegenden  IV  134. 

Marienmirakel  IV  99. 

Marienspiegel  III  13. 

Kl.  Marienstuhl  I  200. 

St.  Marina,  Leben  IV  63. 

Mark,  Grafschaft  IV  56.  —  s.  Northoff. 

Verne. 
Marquardus  Freherus  II  63. 
Marsilius  Ficinus   Bock  van   dem  hem- 

melschen  leuende  to  erlangende  I  144. 

—  Episteln  I  144. 

M.  Martenn  von  Breslow  (Arzt)  II  56. 
Martere,  Van  der  m.  U.  H.  (Druck)  III 
Marterfälle  s.  Passionsandachten.    [187  f. 
Marter  tide  s.  Reimandachten. 
St.  Martin,  Reimgebete  III  61. 
Martineschen,  Jegen  der  M.  lere  II  155. 
Märtyrer  von  Hamburg  u.  Ebstorf  I  178. 

H  179. 
St.  Matthaeus  Ap.,  Reimgebet  III  72. 
Mathaeus  Pragensis,  De  puritate  consci- 

entie  11  23. 
St.  Matthias  Apostel,  Gebete  III  160.  — 

Leben  IV  96.    —  Messe  III  160.   — 

Reimgebete  III  72. 
Mathias  de  Leghenytze,  Quotlibetum  (lat.) 

H  193. 
Matz  zu  Medebo  (Magdeburg)  (Arzt)  II 56. 
St.  Mauricius,  Reimgebet  HI  61. 
Maximilian  I   III  186. 
St.  Mechteldis,   Leben  I  208.   —   Offen- 
barungen I  133.    IV  128. 
Mecklenburg,    Histor.   Lied   II   189.    — 

Kirchberg  II  200.  —  Satire  auf  M.  II 
Medebo  s.  Magdeburg.  [195. 

Medelidinge  s.  Marienandachten. 
Medicin,   Aqua  vite  III  177.    —   Arnult 

V.  Mumpelyr  IV  117.  —  Aerzte  H  56. 

—  Fachwörter-Verz.  II  53  f.  III  176. 
IV  26.  —  Frauenkrankheiten   II  59  f. 

—  Gaerde  der  suntheyt  II  133.  IV 
163.  —  Klistiere  III  177.  —  Laxier- 
mittel III  176  f.  —  Schrick  IV  127.  — 
Secretbüchlein  IV  146.  —  Tractate  IV 
145.  —  Ulrich  v.  Megenberg  IV  117. 

—  Urinoskopien  III  109.  —  s.  Arznei- 
bücher. Arzneipflanzen.  Bartholomaeus. 
Pferdearznei.   Recepte. 


242 


C.  Borchling, 


V.  Megenberg,  Ulrich  IV  117. 

Meier,  Johannes,  Predigten  I  96  f. 

Meineke,  Dirik,  Fortsetzung  von  Scho- 
makers  Lüneb.  Chronik  III  171,  vgl. 
114. 

Meisters  Lehre  I  125.  II  168  (mit  Kei- 
men). III  52  mit  N.  1.  54.  57.  50. 
101.  111.  —  Aussprüche  von  Meistern 
n  32.  —  Lehre  der  5  Meister  I  110. 
n  31.  III  82.  IV  156.  —  Sieben 
weisen  M.  Buch  IV  171.  —  12  M.  u. 
12  Knechte  I  126.  —  Sprüche  der 
12  M.  zu  Paris  I  102.  110.  II  31.  164. 
III  101.  IV  44.  156.  —  13  Meister 
III  148. 

Melanchthon,  Ph.,  Spruch  II  82.  —  Van 
der  Visitacion  yn  saxen  lande    I  238. 

Melodien  zu  Chorälen  II  98. 

Memoriale  linguae  Frisicae  I  92. 

Menningen  IV  143. 

Merswin,  Kulman,  Buch  von  den  9  Felsen 
III  211.    IV  91. 

Messe  s.  auch  Marienandachten.  Ma- 
riengedichte. Passionsandachten.  — 
Meßandachten  IV  185.  —  Meßanwei- 
sungen III  30.  160.  —  Meßerklärungen 
III  52.  210.  216;  gereimt  III  57.  118. 
Druck  III  198.  —  De  bedudinge  der 
m.  I  182.  III  48.  49.  216.  IV  7.  185; 
gereimt  III  57;  aus  dem  Kl.  Seelen- 
trost I  85.  III  10.  43  f.  —  Meßfor- 
mulare n  11.  —  Meßgebete  II  39. 

Messias  s.  Rabbi  Samuel. 

Metamorphosen  Ovids  III  191. 

Meueß  Ouenß,  Chronik  I  235.  II  87. 
III  234. 

Mewerersch,  Dr.,  Regimen  pestilencie  I 
202. 

Mychael,  Doctor,  Veebokelyn,  Auszug  I 
161. 

Millius,  Abraham,  Archaeologus  Teuto  I 
293  f. 

Minden,  Bischofsrecht  IV  141.  —  Chro- 
niken I  297.  —  Gerhard  v.  M.  III  153. 

—  Schöffensprüche  von  Dortmund  an 
M.  IV  141.  —  Stadtbuch  IV  140  f.  — 
Stadtrecht  IV  141. 

Miniaturen  größeren  Stils  I  199.  290.  II 
14  f.  146.   III  103.  127.  138.  207.  224. 

—  s.  Bilderhandschriften.  Wappenabb. 
Minnegespräche  (gereimt)  1  252  f.  (mhd.). 

II  111. 
Minnehof  IV  118. 
Minnelieder  I  222.    II  145. 
Mischsprache,  lat.-nd.  in  Brevieren  des 

13.  u.  14.  Jahrhs.  III  62.  90.  93.  212, 

vgl.  Wöltingerode. 
Mischverse,   lat.-nd.    I    107.   166.   222  f. 

307.     U  12.  115.     III  113. 
Missale   I  86.  —  Evangelische   Missalia 

aas  Bardowick  I  203. 


Miserere  s.  Seelengebete. 

V.  d.  Molen,  Familie  II  186.  199.  —  Pe- 
trus V.  d.  Molen  I  216. 

Moller,  Dr.  Joh.,  Domherr  in  Hamburg, 
Sammelband  I  146. 

Moltzhaur,  Joachim  1  231. 

Monatsbilder  n  13. 

Monotessaron  von  Gerson  IV  193. 

Mons  Calvarie  s.  Passionsandachten. 

Morgenandacht  (gereimt)  III  78. 

Morgensegen  (gereimt)  III  246. 

Mormann,  Joh.,  Jeverische  Stadt-Chronik 
1553—64  I  93. 

Moerman,  Merten,  Fundament  der  Christen 
leer  (Druck)  III  219. 

Mors,  Schöffensprüche  IV  55. 

Morsum  11  202. 

Muhlius,  Henricus  II  62. 

Müllerin,  Gute  I  102.    III  102. 

V.  Mumpelyr,  Arnult  IV  117. 

V.  Münster,  Dietrich  s.  Coelde. 

Münster  I  280.  —  Berichte  I  297.  — 
Bichtboeck  I  296.  —  Kerssenbrock  I 
296  f.  —  Histor.  Lied  I  297.  —  s.  Chro- 
niken. 

Münstereifel,  Chronik  IV  143. 

ter  Münte  s.  Jarfke. 

Muntzinger,  Hans,  Paternoster  III  188. 

Münz  werte  IV  69  (clevisch). 

Musaenius,  Otho,  Pastor  zu  Lüne,  Brief 
III  154. 

Mystik:  Mystisch  -  asket.  Sammelhss.  I 
131.  204.  241.  248.  254  ff.  266.  268  f. 
n  31.  191.  m  211.  IV  6.  40.  90.  107. 
129.  135.  154—157.  —  Kürzere  Trac- 
tate  I  166.  II  197.  III  103  N.  1.  221. 
225  N.  1.  —  Einzelne  kleinere  Aus- 
sprüche I  158.  240.  III  82.  IV  152 
(32). 

Naaman,  Ludolf  II  5.  152  ff'.  —  Bear- 
beitung der  Imitatio  II  153  f.  —  Ge- 
dicht über  den  Lohn  des  Fastens  etc. 
II  161.  —  Antireformatorische  geistl. 
Lehrgedichte  II  159  fl'. 

Nachfolge  Christi  I  180.  262  (27.  29).  — 
Gedicht  IV  40.  —  s.  Naaman.  Thomas 
a  Kcmpis.  —  Van  dem  cruce  Christi 
to  dregende  etc.  III  21. 

Nagel,  Here  Helmoldus  N.  IV  12. 

Namen,  nd.  I  93.  II  63.  137  f.  III  146. 
151.  192  f. 

Narratio  rhythmica  s.  Reimchroniken, 
Hildesheim. 

Narrenschyp  II  121. 

Naturwissenschaftliche  Tractate  I  142. 
HI  109. 

Neocorus,  Chronik  d.  Landes  Dithmar- 
schen  I  87.    II  03.  94.  146.  201. 

Neues  Testament  II  8.   III  225  N.  1. 

Nenjahrs-Ghickwünsche  (gereimt)  II  118. 
126.  —  Neujahrslieder  IV  181. 


Register  IV. 


243 


Neun  Chören  der  Engel,  Von  111  15. 
Neun  Stücke  I  158. 
Neuniederdeutsches  I  214.  247.    II  195. 

III  2.  171. 
Neuß,  Stadtrecht  IV  67.  68. 
Nicodemus-Evangelium  I  168.    IV  09. 
St.  Nicolaus,  Gebete  III  51.  —  Leben  III 

136.  —  Reimgebet  III  76. 
Nicolaus  V.  Herborn  I  163. 
Nye  Ee  (Druck)   III  185.  188.    IV  163. 
Niederländische  Provinzen,    Spottspruch 

I  274. 
Niederrheinische  Literatur  I  80. 
Kl.  Niesinck,  Chronik  I  290. 
Nigels  von  Sore,   Dänische  Reimchronik 

1  137.  173.   II  83.  84.    III  262. 
Nominarius  s.  Vocabularien. 
Nordische  Sau  I  137.   II  3  N.  1.  97.  130. 

202. 
Nordstrand,  Chroniken,  Lorentzen  11  93. 

Petreus.  II  88.  89.  202. 
V.  Northoff  s.  Levold. 
V.  Norwegen,  Christianus  II  97. 
Novissima,  Quatuor  I  260  f.     IV  44.  88. 

106.    187.  —  Drucke   III  216.  —  Ge- 
dicht über  die  N.  I  214. 
Novizen  I  198.    III  56.    IV  60. 
Nowgorod,  Stadtrechte  111  144. 
Nürnberg,  Drucke  III  219. 
Nymwegen  IV  66.  —  Stadtrechte  IV  65. 

66.  —  St.  Claes  gilde  IV  65. 
Nyßemann'sches  Testament  III  172. 
Obstbäume  oculieren  II  113. 
V.  0er,  Lambert  I  90. 
Oefenynghe  s.  Bonaventura. 
Offenbarung,    Gottes  0.    an   Esreg,    den 

Schreiber  von  Jerusalem  IV  44. 
Offenbarungen    s.    Birgitta.      Guido    v. 

Alet. 
Officio  sacerdotis.  De  III  210. 
Officium  de  dedicatione  ecclesie,  lat.  III 

166.  —  b.  Marie  virg.  IV  39.  —  mor- 

tuorum   III  92.   —   pro  defunctis   III 

160. 
Oldeborch,  Gerard,  Kleine  Ostfries.  Chro- 

nicke  I  195  N.  1. 
Oldekop,   Job.,    Hildesh.  Chronik    I  194 

N.  1.    III  200.  209.  216.    IV  10. 
Olden  unde  nyen  Gade,  Vam  II  33. 
Oldenbroke  (Altenbruch)  IV  9. 
Oldenburg,  Grafen,   Lebensbeschreibung 

des  Grafen  Johann   III  127.   —   Dan. 

Könige   aus   dem  Hause  0.    II  84.  — 

Herzöge  von  Schlesw. -Holst.  II  184.  — 

Chroniken   s.  Schiphower.   —  Histor. 

Lied  I  96.  —  Stadtrecht  IV  132.  — 

Oldenburgica  I  87.  313.    H  82. 
V.  Olmütz  s.  Johann. 
St.  Olrik,  Reimgebet  III  60. 
Opusculum  de  custodia  aniraae   patriae 

et  corporis  I  124. 


Ordensregeln,  Augustiner  s.  das.  --  Be- 
nedictiner  I  180.    II  130.    III  56.  100. 

—  Deutschorden  II  140.  •—  des  hl. 
Jheronimus  IV  108.  —  Salvatororden 
IV  29.  198. 

Ordinarius  IV  43. 
Origenes,  Homilie  III  63. 
Orleans  I  150. 

Ortolf,  Meister,  v.  Beierland  II  141. 
Ortulus  anime  (Druck)  111  174.  219. 
Osnabrück,  Stadt,  Hammachersches  La- 
gerbuch I  313.  —  Hist.  Lieder  I  292. 

III  129.  —  Jordanus  von  0.  III  113. 

—  Kirchenordnung  I  314.  —  Refor- 
mationsbericht I  298.  —  Reimchroni- 
ken s.  Ertmann.  Klinckhamer.  —  Stift, 
Ortsbeschreibung  I  291.  —  s.  Chro- 
niken. 

Osterandachten  I  279.     III  22.  77.  170. 

IV  27.  185.  -~  gereimt  III  23.  37.  76. 

—  lat.-nd.  III  94.  165.  —  s.  Oster- 
breviere. —  0.  nach  den  Abschnitten  der 
Messe  gegliedert,  Anf. :  Na  der  dupe 
des  bitteren  lidendes  III  24.  84.  91. 
92.  196. 

Osterbreviere  mit  gereimten  Stellen  und 
Liedanfängen,  lat.-nd.  I  117.  196.  290. 
n  34  f.  III  76.  91.  205.  206  f.  216.; 
rein  nd.  1  117.     II  38.     IV  183.  186. 

—  0.  in  lat.-nd.  Mischsprache  ferner 
III  167.  206;  s.  Wöltingerode. 

Osterevangelien  IV  194. 

Ostergebete  I  128.    III  161. 

Osterspiel  I  236. 

Ostfriesland,  Analecta  ostfris.  I  82.  — 
Deichrechte  III  120.  233.  —  Hof  II 
170.  —  Penborgsche  CoUectaneen  IV 
21.  —  Prophezeiung  I  82.  93.  216.  — 
Syhlrecht  III  120.  233.  —  Grätin 
Theda  I  82.  —  s.  Chroniken.  Land- 
rechte. 

St.  Oswald,  Reimgebet  III  60. 

Otmodicheit,  Van  der  II  177.  —  4  Grade 
gereimt  I  214. 

Otte  ottonis  von  Wiczinhusen  IV  137. 

Otto  v.  Passau,  Die  24  Alten  III  238. 

Ottokar  v.  Horneck,  Steirische  Reim- 
chronik I  172. 

Ovens,  Mewes,  tho  Mitzwordt  Chronik  I 
235.  II  87.  III  234.  —  Jon,  Eider- 
städter  Chronik  II  147. 

Overtrachtinge,  Eyn  salich  o.  aller  dinge 
I  178. 

Overijssel  IV  65. 

Ovids  Metamorphosen,  in  nd.  Versen 
(Druck)  III  191. 

Paderborn,  Kalender  IV  186. 

v.  Padua,  Johann  II  151. 

Palmbaum,  Geistl.  s.  Allegorien. 

St.  Panthaleon  IV  44.  —  Reimgebet  III 
60. 


244 


C.  Borchling 


Paphnutij  über  (gereimt)  1  208.  —  s. 
Pynufius  1  204. 

Paradies  des  Klausners  Johannes  (ge- 
reimt) I  85.  —  Paradys  der  liefheb- 
H,  bender  sielen  I  266.  —  Van  des  p.es 
rosen  (gereimt)  III  162. 

Paris,  Drucke  III  190.  —  s.  Beginchen. 
12  Meister. 

Paris  u.  Vienna  II  136. 

Partes  orationis,  Octo  III  217. 

Y.  Passau,  Otto  III  238. 

Passional  aller  Heiligen  s.  Jacobus  de 
Voragine.  —  von  Jesus  u.  Marien  Le- 
ben s.  Nye  Ee. 

Passionen  s.  Heiligenleben. 

Passionsandachten  und  Betrachtungen : 
s.  auch  Hören.  Reimandachten.  Reim- 
gebete: A)  ohne  nähere  Bez.  I  110. 
127.  308.  H  40.  130.  III  22.  46.  48. 
58.  61.  62.  70.  73.  75.  84.  129.  159  f. 
167.  206.  241.  243.  IV  41.  —  lat.-nd. 
III  109.  129. 191.  —  Suuerlicke  offenige 
vanden  leuen  ende  lyden  ons  heren  I 
279.  II  174.  —  De  körte  betrach- 
tinge  des  lidendes  III  70.  —  Mystische 
P.  I  180.  —  Sieben  Grade  der  Be- 
trachtung des  Leidens  Christi  III 48.  — 
P.  in  Dankgebeten  I  103.  III  21.  —  auf 
die  7  Tageszeiten  verteilt  IV  33.  — 
f.  die  sechs  Wochentage  III  170.  191; 
mit  Bildern  IV  191.  —  f.  d.  Zeit  von 
Palmsonntag  bis  Karfr.  IV  152.  —  von 
Karfreitag   bis  zum  Ostermorgen    III 

22.  61.  —  B)  P.  bestimmter  Autoren  : 
Joh.  Brugman  IV  122.  —  Cesariensis 
I  104.  257.  316.  —  St.  Gertrud  IV  15. 
—  Jordanus  II  180.  —  St.  Katharina 
I  104.  —  Van  der  klusenerschen  IV 
15.  —  Schoonhoven  I  243.  —  s.  St. 
Bernhard.  —  (Christus  spricht)  III 
166.  IV  152.  -  C)  Einzelne  P. : 
Die  100  Artikel  vom  Leiden  Christi 
(aus  Susos  Horologium)  I  128.  182. 
244.  259.  279.  289.  309.  II  35.  38. 
40.  175.  III  85.  146.  191.  IV  22. 
189;  lat.  III  232.  —  Berg  von  Cal- 
varien  11  40.  III  75.  213  f.  IV  145. 
160 f.;  verschieden  von  II  174.  III 
31.  53.  128.  159.  —  Her  Bethlehem  I 
308.  III  22.  74.  214.  IV  17.  —  7  Blut- 
stürzungen  1  128.  289.  11  174  (urspr. 
gereimt).  III  86.  IV  159.  —  8  Blut- 
stürzungen I  270.  ~  15  Blutst.  III 
133  f.  —  Sieben  dechtuisse  III  21.  — 
Dialog  zw.  Keuschheit  u.  Jüngling  I 
104.  —  Dornenkrone  J.  Chr.  1  286. 
289.     ü   40.     III   46.  55.  67.  86.     IV 

23.  159.  184.  —  Die  15  Freuden  Jesu 
am  Kreuze  IV  14.  123.  145.  —  Die  15 
Gebete  vom  Leiden  Christi  IV  123,  — 
Geistl.  Kreuz  III  79.  —  Krone  von  den 


5  Sinnen  Christi  IV  123.  —  Krone  von 
den  72  Versen  des  Leidens  Christi  IV 
123  f.  —  Von  dem  Leiden  Christi  I 
105.  IV  188.  —  Dat  inwendighe  lident 
vnses  heren  I  103.  III  62.  84.  192. 
243.  —  Dat  uthwendige  lident  v.  li. 
III  84.  243.  —  De  golden  Letanie  van- 
den liden  v.  1.  heren  I  128.  289.  IV 
22.  —  Van  der  vruchten  des  lidens  ende 
der  passien  (Druck)  III  175  f.  —  Die  7 
Marterfälle  U.  Herrn  IV  17.  —  Die  35 
Marterfälle  IV  122.  —  Van  37  vellen 
U.H.  I  131.  —  Geistl.  Messe,  ndrh.  HI 
190.  —  Nonestunde  I  108.  —  Pater- 
noster u.  Avemaria  U  35.  —  Die  3 
Paternoster  (f.  d.  Todesstunde)  I  128. 
196.     H  34.     III  56.  58.  101.    IV  30. 

—  Die  5  Paternoster  von  d.  Wunden 
Christi  IV  15;  verschieden  davon  IV^ 
149.  —  Die  7  Paternoster  IV  22.  — 
Die  15  Paternoster  [unter  diesem  Titel 
verbergen  sich  mehrere  verschiedene 
Andachten,  s.  auch  Birgitta]  I  307.  II 
37.  126.  127.  129.  146.  171.  181.  184. 
III  46.  64.  67.  74.  79.  84.  86.  88.  133  f. 
160.  190.  213.  223.  IV  14.  22.  152. 
184.  —  Psalter  Christi  I  113.  128.  289. 

—  in  30  Punkten  IV  14.  —  Rosen- 
garten IV  122  f.;  verschieden  von  I 
206.  256  f.  IV  128.  —  Vns  leuen  he- 
ren gotz  roscnkrantz  III  191.  —  Vor- 
smack  unde  vorkost  des  hemmelschen 
paradises  III  21.  97.  —  Wapen  Christi 

III  82.  —  Das  fünfmalige  Weinen  Christi 

IV  184.  —  Die  7  Worte  Christi  am 
Kreuze  I  108.  U  174.  III  46.  71.  90. 
223.  IV  22.  150.  152.  190;  nach  Beda 
IV  150.  —  Septem  verba  de  passione 
domini,  lat.-nd.  III  165. 

Passions-Evangelium  I  168. 

Passionsgebete  (Prosa)  1 103. 279. 284. 310. 
U  38.  III  30."  63.  156.  164.  190.  IV  33. 
131.  149.  159.  188.  191  f.  —  St.  Am- 
brosius  IV  190.  —  Zu  den  5  Wunden 
Christi  III  64.  164.  170. 

Passionsgeschichte  (unbestimmt)  I  168. 
III  35.  216.  IV  131.  -  nach  den  4 
Evangelisten  I  100.  111.  113.  182.  206. 
268.  279.  H  130.  174.  174  f.  III  24. 
27.  28.  36.  3H  47.  136.  190.  207.  IV 
8  f.  129.  144.  160.  —  nach  d.  Ev.  Joh. 
I  182.  IV  160.  Druck  HI  198.  —  mit 
Anf.nach  Matthaeus)  I  279.  III  36 
=  IV  184.  —  Letztes  Abendessen  al- 
leine I  268.  III  54.  IV  8.  —  De  äff- 
scheidongc  u.  I.  heren  van  synre  1. 
moder  IV  144.  —  heg.:  E.xtenditma- 
num  I  109.  250.  III  29.  32.  99.  161. 
211.  227.  —  auf  die  Wochentage  ver- 
teilt III  228.  IV  131.  —  in  fortlaufen- 
der Anrede   an    (  hristus   11  175.   — 


Register  IV. 


245 


Drucke  I  238.    111  198.  218.    IV  201. 

—  Van  der  martere  U.  H.  III  187.  — 
nach  Birgitta  III  48.  82.  176.  —  Pas- 
sion Christi  mit  Bildern  III  170.  246  f. 
IV  191. 

Passionsspiel  I  251.  —  Bruchstück  I  306. 

Paternoster,  Text  II  139.  III  71.  170; 
mit  Noten  I  121.  —  Auslegungen  I 
108.  278.  II  44.  133.  III  25.  83.  86. 
241.    IV  92.  172.  176.    Drucke  il  133. 

III  188.  —  Sammlung  von  Auslegungen 

I  261.  II  20.  25.  III  247.  —  Anf. : 
0  Adonay  I  180.  II  176.  III  9.  13. 
74.    IV  104.  —  N.  V.  Amsdorf  II  42. 

—  Heinr.  v.  Krolewitz  II  185.  —  Mun- 
tzinger  III  188.  —  Neun  P.  von  d.  hl. 
Dreifaltigkeit  I  266.  —  Drei  IV  159. 

—  15  P.   zur  hl.  Katharina  IV  184. 

—  s.  Marienandachten.  Passionsan- 
dachten. 

Patricii  purgatorium  I  251. 
St.  Paulus,    Epistel  an  Titus   II  42.    — 
Gebete  an  P.  III  87.  —  Leben  III  136. 

—  Beimgebete  III  72.  78. 
Paulus  Simplex,  Leben  IV  134. 
Penborgische  Collectaneen  IV  21. 
Penitencionarius  11  114  N.  1. 

De  Penitencie  =  Vorstufe  der  Carolina 

IV  83. 

Penninck,  Dr.,  Praepos.  in  Cleve  IV  111. 

Perikopen  s.  Plenarien. 

Perkow,  Jacob,  Rostock.  Chronik  II  80. 

Pestilenz,  Erbauungsbuch  f.  d.  Zeit  der 
P.  I  113.  —  Gebete  I  266.  II  142. 
III  161.  —  Regel  gegen  die  P.  (ge- 
reimt) IV  48.  —  Recepte  u.  ä.  I  312. 

II  13.  III  95.  125.  IV  143.  —  Me- 
werersch  I  202.  —  Valastus  II  142. 

St.  Peter  u.  Paul,  Gebete  zu  III  87.  — 

Reimgebet  III  78. 
Peter  v.  Arberg,  Große  Tagweise  II  198. 

III  38  N.  1.    IV  180. 

Peters,    Jürgen   (Arzt)    II   56.   —   Iver, 

Eiderstädt.  Chronik  II  202. 
Petersen,  Joh.,   Holstenchronicon  I  134. 

—  s.  Petreus. 

Petrarca,  Septeni  psalmi  II  23. 

Petreus,  Job.,  Beschreibung  d.  Insel  Nord- 
strand II  88.  —  Annales  von  Nordstr. 
II  89.  202. 

St.  Petrus,  Reimgebete  III  72.  —  Peter 
V.  Meyla,  Reimgebet  111  25. 

Petrus  Capiteyn,   Almanach  u.  Practica 

II  61.  —  Lombardus,   Sententie  (lat.) 

III  150. 

Pferdearznei  I  83.  208.  213.    II  61.  58. 

III  107. 
Pfingstbreviere  mit  gereimten  Stellen  u. 

Liedanfängen,    nd.   III  135.    IV    183. 

186. 
Pflanzenverzeichnisse,  lat.-nd.  I  141.    II 


59.  60.  117.    III  13.  106.    IV  133.  159. 

—  Ricardi  Synonima  III  107. 
Pflaster  II  56. 

Pharmaceutische  Glossare  II  195. 
Philiberti,  Visio  III  228. 

Philipps  Marienleben  I  117.  236.  III 
171. 

St.  Philippus,  Gebete  I  166.  —  Reimge- 
bete III  60.  72. 

Phrasen,  ital.-lat.-nd.  IV  198. 

Physiognomisches  I  113. 

br.  Pieter  die  Wolf,  Sermon  III  225  N.  1. 

Pilatuslegeiide  I  167.    II  64. 

Pynufius  (wohl  =  Paplmutius)  jnsettynge 
(Klosterregeln?)  I  204. 

Planetenlehre  II  14.    III  99.    IV  200. 

Plenarien  (handschriftl.,  incl.  Evangelien- 
und  Epistellektioneu)  I  85.  109.  110. 
115.  118.  121.  158.  176.  240.  277.  II 
20.  25.  125.  144.  186.  200.  III  13.  17. 
19.  138.  139.  153.  220.  238.  IV  44. 
167.    —   Drucke   I  299.     II  134.     III 

178.  180.  182.  186.  217.  219.  IV  163. 
164. 

Podagra,  Recept  gegen  II  145. 

Poeta  salutaris  II  114. 

St.  Policarp,  Reimgebet  III  59. 

Polizeiordnungen,  Cöln  IV  45  f.  —  Duis- 
burg IV  55. 

Postille  s.  Plenarien. 

Pouchenius,  M.  Andr.,  Bericht  von  d. 
Braunschweig.  Fehde  1492  if.  I  225. 

Practica  s.  Bartholomeus.  —  Kurze  medic. 
P.  f.  d.  4  Jahreszeiten  II  52.  —  s.  Ka- 
lender. 

Praelatenkrieg,  Lüneburger  s.  Chroniken 
u.  Hist.  Lieder,  Lüneburg. 

Prawest,  Wilh.,  Brief  an  Luther  II  33. 

Predigt-Sammlungen  I  88.  96.  179.  182. 
193.  201.  240.  277.  285.  289.  301—303. 

II  26.  126.  196.  197.  III  5.  9.  20.  23. 
139—143.  192.  210  f.  —  lat.  II  23. 
114  N.  1.    III  99.  —  Luther.  I  88.  96. 

III  9.  222.   —   Ebstorfer  Homilien   I 

179.  182  f.  —  Limburgische  I  251.  — 
Verfasser:    Augustin  III  35.     IV   99. 

—  Beda  IV  108.  —  St.  Bernhard  II 
10  N.  1.  IV  86.  —  Bonaventura  II 
196.  —  Brinckerink  III  169.    IV  90  f. 

—  Fabri  I  124.  —  Geert  Groot  IV 
89.  —  St.  Gregor  II  129.    IV  87.  108. 

—  St.  Jeronimus  IV  195.  —  Johannes 
Meier  I  96  f.  —  Jordanus  I  284.  — 
Luther  III  222.  —  Origines  III  63.  — 
Pieter  die  Wolf  III  225  N.  1.  —  Suso 
I  269.  IV  105.  —  Tauler  I  303.  III 
211.  —  Veghe  I  285.  —  Einzelne  I 
169.  205.  237.  259  f.  269.  278.  II  58. 
78.  191.  III  20.  23.  32.  44.  52.  54. 
110.  225  N.  1.  IV  99.  104.  —  lat.  I 
286.    11  59.  —  Sermon  vom  Ablaß    I 


246 


C.  Borohlin 


260.  —  Advents -Pr.  I  182.  237.  — 
über  die  Benedictinerregel  III  56.  — 
Christi  gegen  der  menschen  dwasheit 
IV  28.  —  über  die  unbefleckte  Em- 
pfängnis Mariae  I  302.  III  44.  —  Ser- 
mon vom  Feigenbaum  IV  108.  —  Christi 
Geburt  I  302.  —  Sermon  von  der  Gnade 
I  259.  —  Sermon  v.  Christi  Himmel- 
fahrt I  260.  —  Mariae  Himmelfahrt 
III  32.  —  de  humilitate  I  278.  — 
über  Hymnen  I  286.  —  St.  Jacobus 
III  54.  —  de  Imagine  vite  II  196.  — 
Johannes  Evang.  I  302.  III  54.  - 
über  Maria  II  197.  —  über  Missus  est 
Gabriel  III  23.  —  über  Non  sum  I  269 
[s.  Suso].  —  Sermone  über  die  Novis- 
sima  IV  89.  106.  —  über  den  Geistl. 
Palmbaum  III  44.  195 f.  --  Peterund 
Paul  I  302.  —  über  die  jungfräul.  Rein- 
heit III  148.  —  Sequere  me  I  303.  — 
Sermon  von  3  Wahrheiten  III  52. 

Predigtartige  Ansprachen  I  159.  180.  198. 
269.  279.     III  56.  192. 

Predigtartiger  Tractat  III  244.    IV  176  f. 

Predigtauszüge  I  202.  III  150  [sind  viel- 
mehr Pr. -Dispositionen].  —  lat,  III 
150. 

Predigt-Dispositionen  1202.    III  150(5). 

Predigtentwürfe,  lat.-nd.  I  97. 

Prelaten,  Van  den  IV  128. 

Presbyter  Bremensis  I  87.    II  90—92. 

Preußische  Ereignisse  II  113. 

Priameln  I  130.  211.  273.  II  19.  52.  55. 
57  (=  IV  125).  112.  III  17.  IV  43. 
181. 

Priester,  Gedicht  über  die  Würde  des  Pr. 
III  257.  —  Johans  Land  I  285. 

Privilegien,  Calcar  IV  59.  199.  —  Cleve, 
Herzogt.  IV  64;  Stadt  IV  36.  37.  50. 
51.  67.  —  Cöln  IV  45.  47.  —  Cranen- 
burg  IV  64.  —  Duisburg  IV  56.  — 
Emmerich  IV  68.  82.  —  Geldern,  Her- 
zogt. IV  64.  —  Goch  IV  58.  —  Ham- 
burg III  234.  IV  24.  —  Tiel  IV  66. 
—  Wesel  IV  50—54.  59.  64.  67.  72. 
83.  197.  —  Zandwijck  IV  66. 

Processus  Thesauros  effodendi  II  57. 

Prognostiken  U  118.  IV  112.  113.  133. 
140. 

Proles,  Andreas,  Informationes  III  33.  — 
Sermon:  Eyne  ynnyge  lere  van  der 
dope  der  kyndere  (Druck)  III  187.  217. 

Prophecien  s.  Plenarien. 

Propheten,  Van  valschen  Pr.  vnßer  tydt 
I  163. 

Prophezeiung  auf  Carl  V  I  208. 

Prophezeiungen  (gereimt)  IV  197.  —  Ost- 
friesland I  82.  93.  216.  316.  —  Körn. 
Reich  II  66. 

Proprietarii  III  43. 

Prosasprüclie  I  288.    III  168.   IV  92. 


Prudentiusglossen  IV  108. 

Prüfung,  ob  ein  Mensch  in  Irrtümer  ver- 
fallen sei  I  276.  —  eines  geistl.  Men- 
schen II  31. 

Psalmen,  Einzelne  II  174—176.  —  Ps. 
90  der  Vulgata  III  164.  —  Die  10  Ps. 
Christi  am  Kreuze  I  113.  128.  289.  — 
s.  Bußpsalmen.   Marienandachten. 

Psalter  I  84.  117.  193.  194.  246.  249. 
274.  304.  315.  H  137—139.  172.  181. 
198.  III  105.  110.  213.  225  N.  1.  229. 
238.  244.  IV  113.  —  in  Drucken  II 
121.  135  f.  III  180  f.  188.  235.  IV 
120.  146.  Cölner  III  235.  —  Inter- 
linearversion III  250.  —  nach  den  Ge- 
betsstunden eingeteilt  II  139.  —  Acht 
Verse  aus  dem  Psalter  II  36.  184.  III 
64.  IV  34.  151.  —  S.Augustinus.  Ber- 
nardus.  Jheronimus.  —  Ps.  der  hl.  Drei- 
faltigkeit IV  26.  —  ULFr.  s.  Marien- 
andachten. —  Jesu  Freuden  Psalter 
IV  121. 

Ptolomeus,  Liber  imaginum,  nd.  I  145. 

Putteken,  Reimgebet  an  Christus  IV  16. 

Quedlinburg,  Jordanus  v.  I  197.  284.  II 
180. 

Quinta  essentia,  Boeck  der  bereidinge  der 
Qu.  ess.  IV  25. 

St.  Quiteria,  Reimgebet  III  27. 

Rantzau,  Genealogia  Rantzowiana  II  84. 

Rapiarium  III  169. 

ä  Rasfeldt,  Joh.  IV  52. 

V.  Ratingen,  Jak.,  Lied  a.  d.  Breslauer 
Hostienmirakel  II  13. 

Ratmannenreime  IV  52.  53.  116.  197. 

Ratschläge,  7  R.  IV  105.  —  12  R.  Christi 
III  176.    IV  173.  —  des  Evangeliums 

I  204. 
Rätselfragen,  hd.  I  274. 
Ravensberg  IV  56. 

Rebens  Lübische  Chronik  II  77. 
Recepte  I  141.  167.  176.  184.  202.  213. 

274.  306.  312.    II  56.  57.  59.  100.  118. 

145.  162.     HI  95.  107.  164.  171.  177. 

214.  218.  221.     IV  60.  146.  159.  169. 

—  dänisch  II  48.  60. 
Receptsammlung  von  M.  Hans  Krumbeke 

II  55. 
Rechenbuch  III  146. 
Recht,  Canonisches  III  220. 
Rechtfertigkeit,  Gedicht  v.  d.  R.  IV  143. 
Rechtsauf  Zeichnungen  I  81.  II  83.  —  ost- 

fries.  I  82. 
Rechtsbücher  IV  10.  132. -Alphabetische 
Arbeiten :  nicht  näher  bestimmte  Bruch- 
stücke II  200.  III  138.  220.  —  (Greifs- 
walder)  Abcdarium  des  Sachsenspieg. 
(Acker- Wunden)  I  84.  192.  II  49  [nicht 
=  Repertorium !]  200(?).  —  Dietrich 
V.  Bocksdorf,  Remissorium  über  Land- 
u.   Lehenrecht   u.   Weichbild   III   125 


Register  IV. 


247 


(nicht  =  Schlüssel  des  Landrechts  I). 
—  Repertorium  über  d.  Sachs.  Land- 
recht (Achte  -  Wunden)  1  192  [II  49 
ist  tielmehr  —  Abcdarium].  —  Schlüssel 
des  Landrechts  III  138  (?).  204.  lY 
11;  alphab.  Register  dazu  IV  12.  — 
Kl.  Kaiserrecht  1  116.  —  Landrecht, 
Sachs,  (vgl.  Sachsenspiegel)  IV  120. 
132.  199.  —  glossiert  IV  9.  81.  — 
Glosse  allein  III  252.  —  Bruchst.  e.  Re- 
gisters III  138.  —  Landrecht,  Schwab. 
IV  83;    s.  Schwabenspiegel.  —  Lehn- 


recht, Sachs.   III    121.    230.     IV    199 

—  Schwab.  III  230.  IV  84.  -  Richt- 
steig Landrechts  I  241.  242.  IV  36. 
84.  139.  199.  Drucke  III  188.  218. 
236.  263.  —  Richtsteig  Lehnrechts  IV 
139.  —  Sachsenspiegel  I  88.  93.  116. 
183.  191.  242.  246(?).  248.  306.  II 
98.  120.  142.  184.  186.  200.  III  5. 
196.  220.  250.  IV  199.  200.  Drucke 
in  177.  180.  218.  236.  263.  —  glos- 
siert I  88.  247.  III  121.  204.  220. 
230.  —  Glosse  allein  III  230  [Zb  36].  — 
lat.  III  125.  —  Systematischer  Sachs. 
III  230.  —  Schwabenspiegel  11  184. 
m  23Ö.  —  Weichbild  III  262. 

Rechtshandschriften,  Nd.  ITI  6.  249. 
Reckemann,  Hans,  Lübeckische  Chronik 

(Original)   I  138.  —  hd.  Druck   II  75 

—77'. 
Recordare  s.  Marieügedichte. 
Reder,  M.,  Hambg.  Chronik  I  233.    II  73. 
Rees,  Stadtrechte  IV  37.  66—68.  73.  200. 
Reformationsberichte,  Hamburg  s.  Kempe. 

—  Hannover  I  235.  —  Lübeck  II  78. 
7.9.  185.  —  Lüneburg  I  215.  226;  vgl. 
Rekenschop.  —  Osnabrück  I  298. 

Reformationsgeschichte,  Basel  III  173.  — 
Bremen  II  169.  —  Flensburg  s.  Naa- 
man.  —  Hannover  I  235.  —  Hildies- 
heim  III  124.  200.  —  Lüneburg  I  159 

—  165.  II  33.  —  Nordwestdeutschland 

I  83.  —  Stralsund  II  192.  —  Antirefor- 
matorische  Schriften  aus  Braunschweig 
III    194;    aus   Lüneburg   I    159—165. 

II  33.     III  194. 
Reformationsliteratur,  Luther.  II  99. 
Regele  van  bome  to  patende  II  113.  — 

Regel  des  Klausnerlebens  IV  14.  —  s. 
Ordensregeln. 
Regimen  sanitatis  Salernitanum  (gereimt) 

III  149.  —  scholarium  II  114  N.  1. 
Regiment,   Wat  vor   eyn  R.   schal  syiin 

in  eynem  jeweliken  huse  (Lehrgedicht) 
II  162.  —  eines  geistl.  Lebens  I  256. 

—  der  5  Sinne  I  133.  —  der  12  Zeichen 
I  114. 

de  Regio  Monte,  Job.  IV  113. 
Rfegister-ßockelyn  alles  des  in  der  hilli- 
gen scrifft  in  ile  tho  finden  II  49. 

Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Philolog.-histor.  Klasse 


Reichskammergericht  IV  58. 

Reimandachten,  Morgenändacht  III  78. 
246.  —  Passion  III  73.  79.  88.  92.  Risim- 
prosa  I  278.  III  92 ;  mit  gelegentl. 
Reimen  IV  31.  —  Sieben  Blutstürzungen 

II  174.  —  Gliedmaßen  Christi  III  77, 
81.  —  De  maiter  tide  III  56.  —  Sieben 
Tageszeiten  (Tagzeitenlied)  II  36  f.  181. 
183.  HI  19.  38.  39.  66.  68.  73.  88. 
90.  174.  253.  —  Ein  2.  Tagzeitenlied 

III  85.  174. —  Ein  3.  II  182.    Ilt  68  f. 

—  Wapene  Christi  III  88  f.  —  Passion 
Christi  an  Maria  III  69.  74.  77.  —  Tide 
St.  Annen  III  37.  50. 

Reimar  Kock,  Lübeck.  Chronik  s.  Kock. 
Reimchrohiken,   Abtei  Altenburg  IV  73. 

—  Bremen,  Renner  III  235.  —  Cöln 
(auf  1481)  IV  23.  49.  153.  182;  s. 
Gottfried  Hagen.  —  Dänische  I  137. 
173.  II  83.  84.  III  262.  —  Ditmar- 
schen  I  214.  II  148.  Excerpte  I 
207.  Boger  I  271.  II  201.  —  Gan- 
dersheim  I  209.  III  197.  —  Goslar  III 
221.  —  Hamburg,  Pasquill  von  1455 
I  146.  —  Harlingerland  I  230,  s. 
Grestius.  —  Hildesheimer  Stiftsfehde 
a)  Narratio  rhythmica  I  214.  226. 
III  122.  124.  200.  —  b)  I  234.  III 
128.  —  Holsteinische  11  83.  Kleine 
Holst.  R.  I  140.  II  73.  149.  —  Kloster 
Marienberg  b.  Helmstedt  I  218  f.  — 
Mecklenburg,  Kirchberg  II  200.  — 
Münster ,  Wiedertäufer  I  296  f.  — 
Osnabrück  I  291  f.  313.  II  69.  III  129; 
s.    Klinckhamer.   —   Rostocker  Dom- 


händel  II  201.  —  Sächsische,  Auszüge 
I  209.  —  Soester  Fehde  (Auszug  der 
Weiler  Recension)  III  194.  —  Steier 
I  172.  —  Mishandelinghe  des  Sacra- 
mentes  tom  Sterneb(erge)  II 201  (Über- 
setzung des  lat.  Originals  von  Henr. 
Bogör). 
Reimgebete  (ohne  nähere  Angaben)  III 
89,  lat.  II  11.  —  an  Christus  (meist 
Passionsgebete)  I  276.  312.  II  37.  47. 
182.  in  11.  25—27.  36.  42.  59.  62. 
67.  73.  77.  79.  86.  88.  89.  91.  127. 
1.80  f.  133.  135.  157.  213.  246.  257. 
IV  16.  150.  151.  —  Christuskind  IV 
188  f.  —  Antlitz  Christi  III  69.  —  z. 
d.  Gliedmaßen  Christi  III  77.  81.  — 
an  Christus  (Eyn  suuerlick  putteken) 
IV  16.  —  beg.  :  0  here  durch  dyns 
houfdes  kröne  1147.  III  25  f.  257.  IV 
160.  —  0  rosen  leif  myn  blodighe  here 
I  99.    —    0  Schepper  alre  creaturen 

I  307.  311.  III  34.  72.  IV  151.  — 
0  Cruce  ho   Ö  mynscheyt  blot   I  269. 

II  35.  47.  III  35.  62.  63.  67.  112.  131. 
190.  19().  214.  IV  102.  152.  188.  — 
—  an  den  hl.  Geist  III  163.   IV  178  f.  • 

1913.     Beiheft.      19 


248 


C.  Borchling, 


—  Dreieinigkeit  II  186.  —  Abendmahl 

II  37.  39  f.  III  11.  27.  29.  32.  60.  68. 
71.  73.  79.  80.  84.  128.  131  f.  138. 
257.  IV  151.  —  Ablaß  I  308.  —  über 
d.  Agnus  Dei  Uli.  —  Gründonnerstag 
I  94.  IV  13.  —  beim  Händewaschen 
m  27.  —  Karfreitagsgebet  IV  188.  — 
Kreuzesholz  III  60.  90.  —  z.  d.  Ab- 
teilungen der  Messe  III  27.  —  To  dem 
Stilnisse  III  77.  —  Alle  Heiligen  II 
180.  —  Cyklus  von  Rn.  auf  die  Hei- 
ligen des  ganzen  Kalenders  HI  59—61. 

—  an  einzelne  Heilige :  Adrian  III  80. 

—  Agate  HI  59.  —  Agnes  III  70. 
156.  —  Allexius  III  60.  —  Ambrosius 
m  60.  —  Andreas  III  61.  72.  78.  — 
Anna  I  112.  213.  251.  II  105.  III 
24.  26.  27.  53.  65.  67.  69.  72.  89.  103. 
132.  243.  IV  102.  —  Antonius  I  251. 
311.  III  59.  67.  81.  90.  —  12  Apostel 
HI  72.  —  Apostel  delinge  III  60.  — 
Appolonia  III  59.  68.  —  Augustin  III 
61.  —  Autor  I  209.  218.  224.  III  68. 
168.  —  Barnabas  III  60.  —  Bartolo- 
meus  IH  61.  72.  80.  —  Bernward  III 
28.  61.  81.  —  Birgitta  III  27.  70.  93. 

—  Cecilia  III  61.  76.  —  Cosraas  u. 
Damianus   III  26.    —  Cristina  HI  60. 

71.  —  Christophorus  HI  60.  —  Cy- 
riacus   III  59.   76.   81.    —    Dyonisius 

III  26.  —  Dorothea  III  59.  156.  — 
Elftausend  Mägde  HI  61.  —  Elisabeth 
III  61.  —  van  dinem  engele  HI  26. 
43.  77.  —  von  den  Engeln  Ilt  26.  — 
Eufemia  HI  60.  68.  —  Euthicia  III  61. 

—  Franciscus  III  61.  —  Gallus  HI  61. 

—  Jeronimus  III  65.  —  Gertrud  III 
60.  78.  156.  —  Godehart  III  60.  — 
Gregorius  III  27.  59.  77.  —  Jacobus 
major  I  166.  III  60.  72.  75.  78.  — 
Jacobus  minor  I  166.  III  60.  72.  — 
Johannes  Bapt.  III  26.  —  Job.  Evang. 
III  72.  84.  —  Jürgen  III  60  72.  — 
Kanutus  (lat.)  II  46  f.  —  Katharina 
I  251.  HI  26.  78.  IV  150.  —  HI.  3 
Könige  III  77.  —  Lambertus  III  61.  — 
Laurencius  III  60.  —  Liuinus  HI  61. 

—  Lucas  III  61.  —  Lucia  III  61.  — 
Magnus  III  61.  —  Marcus  HI  60.  — 
Margarete  III 78.  —  Maria  Magdalena 
Hl  79.  93.  —  Martin  III  61.  —  Mär- 
tyrer von  Ebstorf  I  178  f.  —  Mattheus 
HI  72.  —  Matthias  III  72.  —  Mau- 
ricius  III  61.  —  Nicolaus  III  76.  —  01- 
rik  III  60.  —  Oswald  HI  60.  —  Panta- 
leon  III  60.  —  Paulus  IH  72.  —  Petrus 
III  72.  —  Peter  u.  Paul  III  78.  —  Peter 
vonMeyla  Hl  25.  —  Phüippus  IH  60. 

72.  —  Policarp  III  59.  —  Quiteria 
III  27.  —  Scholastica  III  59.  —  Se- 
bastianus  III  27.  65.   —   Silvester  HI 


59.  —  Sixtus  III  60.  —  Steffan  III 
26.  —  Theodardus  III  61.  —  Thomas 
van  Kantelberg  III  59.  68.  72.  —  Thy- 
motheus  III  59.  —  ürbanus  III  60.  — 
Ursula  III  61.  —  Valentin  HI  59.  — 
Veronika   HI  61.    —    Vincent  III  59. 

—  Vitus  III  60. 
Reimklage,  Stader  I  147. 
Reimlexikon,  lat.-nd.  III  231. 
Reimmann,  Jac.  Frid.,  Auszüge  aus  der 

Croneke  der  Sassen  I  232. 

Reimsprüche  s.  Sprüche. 

Reinboth,  Fr.  A.  II  62.  92.  94. 

Reiner,  Bruder,  Leben  I  304. 

Reynicheit,  Van  I  132. 

Revnke  de  vos  (Druck)  IH  183. 

St.  Reynolt,  Leben  I  246. 

Reisebericht,  Hansische  Gesandtschaft  n. 
Rußland  im  Jahre  1603  II  189. 

Reisebeschreibungen,  Asien  H  115.  — 
von  Lüneburg  n.  Orleans  I  150.  — 
Orient  I  174.  —  s.  Ludolf  v.  Sudheim. 
Mandeville. 

Reisenotizen  IV  133. 

Reisesegen  IV  161. 

Rekenschop  der  predicanten  to  Lune- 
borch  V.  d.  rechten  oldenn  christlyken 
lere  I  165. 

Reliquien  U  11. 

Remmer  v.  Seedyk,  Annalen  I  88.  90.  — 
Compendiosa  instructio  191.  —  Genea- 
logie der  tom  Brok  u.  des  Edo  Wiemken 

Rendsburg  II  88.  [I  91. 

Renner   des  Hugo  v.  Trimberg  III  171. 

Renner,  Reimchronik  der  Stadt  Bremen 

III  235.  —  Bremische  Chronik  I  86.  91. 
94.  146.  194.  228.  263.  296.  313.  U  70. 
71—73.    169.    195.    Hl  115.   126.  235. 

IV  132.  161. 

Repertorium  d.  Sachsenspiegels  s.  Rechts- 
bücher, Alphabet. 

Reue,  Von  (wahrer)  I  255.  IV  155.  158. 
160. 

Revelationen,  Excerpte  aus  nicht  näher 
bestimmten  I  133. 

Rhetorisch-Stilistisches,  Brieiformeln  II 
115.  —  Rhetoric  vnd  brieflf  formulary 
(Druck)   III  146.  —  Sendbrief   I  295. 

—  Titelboek  III  217.  IV  69.  —  s. 
Formulare. 

Rhüeden,  Härmen,  aus  Hildesheim,  Brief 
aus  Riga  III  123. 

Kl.  Ribbenitz  II  79  f.  195.  200. 

Ricardi  Synonima  =  Lexicon  botanicum 
Latino-Germanicum  III  107. 

Richard  v.  St.  Victor,  Auslegung  des 
Hohenliedes  IV  84.  —  Anhang  dazu 
beg.  Cum  in  mynen  hof  IV  85. 

Richtsteig  s.  Rechtsbücher. 

Ricomannus,  Jacobus,  Bearbeiter  der  Lü- 
neburgischen Bromes  -  Chronik  1  151. 


Register  IV. 


249 


Riesum,  Niss  Mangensen  11  149. 

Riga,  Brief  aus  R.  III  123.  —  Lebens- 
beschreibungen der  Bischöfe  u.  Erzb. 
III  123. 

Rynesberch-Schene ,  Bremische  Chronik 
I  94.  135.  228.  229.  II  70—72.  169. 
III  9.  95.  115.  IV  133.  —  mit  Fort- 
setzung bis  1547:  I  95.  228.  229.  II 
71.  III  115. 

St.  Rochus,  Leben  I  244. 

Rode,  Mag.  Joannes  I  161.  —  Job.,  Bre- 
mische Chronik  I  226.  227.  II  184.  195. 
III  195. 

Rodolphi,  Timon,  Trifolium  anreum  I  82. 

Rodolphus  Langius,  Carmina  adversus 
Septem  capitalia  crimina  (lat.)  III  232. 

Rollenhagen,  Poggenmüsler  III  171. 

Rom,  Descriptio  Romae  III 149.  —  Haupt- 
kirchen II  178.  III  226.  -  hl.  Stätten 
I  277.    III  210.  220. 

Rosenblüth,  Kaiserin  zu  Rom  III  183.  217. 

Rosengardh  des  Eucharius  Röszlin  II  59. 

Rosengarten  s.  Passionsandachten.  — 
Kleiner  R.,  episches  Lied  I  191. 

Rosenkrans  d.  soten  gotliken  leve  (Druck) 

III  216. 

Rosenkranz  St.  Anna  II  36.  III  161.  IV 
23.  102.  —  s.  Marienandachten  und 
Mariengedichte.    Passionsandachten. 

Roßarzneibuch  III  107. 

Röszlin,  Eucharius,  Rosengardh  (Geburts- 
hilfslehre) II  59. 

Rostock,  Predigten  in  II  23.  —  Chro- 
niken II  80  f.  190.  200.  —  Reimchro- 
niken II  201.  —  Amtsrollen  der  Stadt 
R.  III  124.  —  Drucke  I  98.  101.  120. 
172.  II  183.  —  Histor.  Lieder  U  190. 
191. 

Rothman,  Bernhard,  Van  erdesscher  vnnde 
tytliker  gewalt  1 295.  —  Van  der  wrake 

IV  45.  —  Predigtauszüge  I  295. 
de  Roussillon,  Girard  III  223. 

Rover,  Successionen  II  131.  163.  III  231. 

234. 
Rufus-Chronik  II  75.  77. 
Kl.  Rulle  I  304. 

Rulman  Merswin  III  211.   IV  91. 
Rummeldeus  (Trinklied)  n  151. 
de  Rupescissa,    Job.,    De  consideratione 

quintae  essentiae  III  177. 
Russe,  Job.,  Collectaneen  z.  Geschichte 

Dithmarschens  I  136.   II  95.  148.  151 ; 

z.  Geschichte  Schleswig-Holsteins  H  83. 
Rußland  II  189. 
Russow,  Balthas.,  Chronica  der  Prouintz 

Lyfflandt  IV  162. 
Rustardini  Canticum  II  123. 
Rutze,  Mag.  Nicol.,  Schriften  II  133. 
Ruusbroec,  Job.,  Boec  vanden  blinkenden 

steen    (Hantvingherlijn)   IV  177  f.    — 

Tractat  von  7  Schlössern  1 244.  II  177; 


cf.  I  241.  —  Geistliches  Tabernakel 
IV  131.  —  Van  den  7  Trappen  der 
mynnen  IV  91.  129.  —  Van  der  tzier- 
heit  der  geistlicher   broulofft  IV  178. 

—  Von  12  Tugenden  u.  dem  Sinn  der 
hl.  Schrift  III  239.  IV  90.  Excerpte 
daraus  I  123.    IV  129. 

Sachsen,  Lobgedicht  auf  die  Heri'en  von 
S.  IV  44.  —  s.  Croneken  der  Sassen. 
Ludolf. 

Sachsen-Lauenburg,  Herzöge  II  151.  • 

Sachsenspiegel  s.  Rechtsbücher. 

Sacramentsgebete  u.  ä.   s.  Abendmahl. 

Sacramentsschändung  einer  Jüdin  Dame 
Rosa    n  13.  —  zu  Knoblock   IV  119. 

—  Sterneberg  II  12.  189.  201. 
Salbenrecepte  U  53.  56. 

Salerno,  Regimen  Salernitanum  III  149. 
Salicetus,   Nie,  Antidotarius  anime   III 

110. 
Saligen,  Van  den  s.  vnde  vordomeden  na 

dessem  leuende  (Lehrgedicht)   n  161. 
Salmen,  salter  s.  Psalmen  etc. 
Salomon,  Aussprüche  über  Christi  Leiden 

m  88. 
St.  Salvatororden,  Regel  IV  29.  198.  — 

Zusätze  des  Priors  Peter  IV  29.  199. 

—  Myst.  Auslegung  IV  29.  —  Sequen- 
zen der  Schwestern  I  105.  —  s.  Bir- 
gitta.    Brüderschaftsstatuten. 

Salve  regina  s.  Marienandachten.  Marien- 
gedichte. 

Salzwedel,  Soltquellensia  I  191. 

Samuel,  Rabbi,  Brief  v.  d.  Ankunft  d. 
Messias  II  177. 

Sanderus,  Job.,  Mantissa  ad  Chronicon 
Magistrorum  Ordinis  Teutonici  in  Li- 
uonia  II  131. 

Santijfijca  nos  to  dude  II  36. 

Sasger,  Doctor  Caspar,  Vam  vegefur  etc. 

I  160.  —  Ecclesiastorum  sacramentum 
(lat.  Druck)  III  219. 

Satire  auf  Mecklenburg  (neund.)  II  195. 

Satirischer  Sermon  (gereimt)  1  274. 

Satirisches  Gedicht  HI  114.  —  auf  die 
kathol.  Geistlichkeit  II  99. 

Sau,  Nordische  I  137.  II  3  N.  1.  97.  130. 
202. 

Saxe,  Peter,  Eiderstedtischer  Geschichts- 
schreiber, Werke  II  85  f. 

Saxo,  Auszug  aus  II  84.  120.  121. 

Schachbuch,    Meister   Stephan   (Druck) 

II  188.  —  Jac.  de  Cessolis  II  60. 
Schauspiele,    Osterspiel   I  236.   —  Pas- 
sionsspiel I  251.  306. ;  vgl.  III  254.  — 
Hoppe,  Spiel  auf  d.  Interim  I  164.  — 
Theophilus  IV  3.  166. 

Schedencloit  s.  Rechtsbücher  Richtsteig. 

Scheller,  K.  F.  A.,   Abschriften  IH  171. 

197.  —  Handexemplar  s.  Bücherkunde 

III  171. 


250 


C.  Borchling 


Schelmenlied  IV  74.  [167. 

Schetzelo,  Von  e.  Einsiedler  Seh.  IV  40. 

Schevekloth,  Fastnachtsspiel  I  227.  III 
122. 

Scheuenklot  I  242;  s.  Rechtsbücher 
ßichtsteig. 

Schichtbuch  s.  Chroniken  Braunschweig. 

Schiffrechte,  Flensburg  IV  25.  —  Ham- 
burg s.  Stadtbücher  Hamburg.  —  Lü- 
beck III  126. 

Schiphower,  Oldenburgische  Chronik  i.  d. 
nd.  üebersetzg.  v.  Job.  v.  Haren  I  87. 
89.  95.  138.  230.  II  81.  82.  142.  HI 
120. 

Schleswig-Holstein,  Ereignisse  II  113.  — 
Herzöge  II  184.  —  s.  Russe. 

Schleswig,  Landgerichtsordnung  IV  24. 
—  ShoteUbok  II  87.  —  Stadtrecht  IV 
132. 

Schlössern,  Von  5  geistl.  I  241. 

Schlüssel  des  Landrechts  s.  Rechtsbücher, 
Alphab.  Arbeiten. 

Schmählied  auf  den  Lübecker  Kaufmann 
Herm.  Israhel  II  121  N.  1. 

Schmiede,  Goldene  I  93.    IV  81. 

Schöffenbuch  der  Stadt  Halle  lU  231. 

Schöffenrecht,  Goch  IV  58. 

Schöffensprüche,  Aachen  an  Duisburg  IV 
55.  —  Bremen  III  126.  —  Calcar  IV 
199.  —  Cleve  IV  36.  72.  —  Cöln  IV 
45.  —  Dortmund  f.  Wesel  IV  54.  73. 
197;  f.  Minden  IV  141.  —  Duisburg 
IV  55 ;  an  Mors  IV  55.  —  Dülken  IV 
83.  —  Mors  IV  55.  —  Wesel  IV  52. 

Schoefferus,  F.  IV  20.' 

Schole  der  hemmelschen  ouinge  s.  St. 
Bernhard. 

Schölten,  Dr.  R.  (Cleve)  IV  37. 

St.  Scholastica,  Reimgebet  III  59. 

Schomaker,  Chronik  der  Stadt  Lüneburg 
I  148.  149.  177  N.  1.  194  N.  1.  195 
N.  1.   218.    230.     II  67.     HI  95.  102. 

121.  126.  145.  171.  197. 
Schoenemann,  Otto  III  197. 

V.  Schoonhoven,   Job.,    De  passione  do- 

mini  I  243.  —  Epistula  in  Eemsteyn, 

Jat.  II  173. 
Schöpfung,  gereimt  IV  171. 
Schöpfungsbericht  der  Genesis  II  15. 
Schöppenchronik ,    Magdeburger   I   234. 

III  209.  235.  250. 
Schöppenstedt  III  104. 
Schoppius,    Braunschw.  Chronik   I   171. 

194.   III  148.  197. 
Schramm,  P.  in  Iber,  Nachträge  zu  Scbel- 

lers  Bücherkunde  III  171. 
Schreiberverse  I  107.  192.     II  132.     III 

122.  152.  153.  226. 
Schreibvorschriften  III  146. 

Schrick,  Michel,  Von  den  vßgebrenten 
wasseren  IV  127. 


Schröder  IV  58.  —  Joach.,  Vnderrich- 
tinge  Vam  warhafftigen  vnd  yalschen 
Gebede  IJ  179  f.  —  Karsten,  Dithmar- 
sische  Chronik  II  151. 

Schule,  Öffentl.  III  146. 

Schulglossar,  lat.-nfr.  IV  182. 

Schueren,  Gerb.  v.  d.,  Clevische  Chronik 

III  207.  IV  23.  37.  45.  56.  57.  112. 
197.  Auszüge  IV  74.  —  Teuthonista 
H  62.  145.    III  207.    IV  Ulf. 

Schutzeil,  Pauell,  vonn  Leiptzig,  Histor. 
Lied  auf  die  Einnahme  von  Warberg 
1565  II  85. 

Schutzengel,  Gebete  zum  II  126. —  Reim- 
gebete III  26.  43.  77. 

Schützengesellschaften,  Statuten  IV  9; 
gereimt  IV  9. 

Schwabenspiegel  s.  Rechtsbücher. 

von  Schwartz,  Albrecht  Georg,  Stadt- 
Stralsundische  Privilegia  u.  Monimenta 
II  194. 

Schwerdt-Brüder   s.  Chroniken  Liefland. 

St.  Sebastian,  Leben  III  136.  —  Reim- 
gebete III  27.  65. 

Scracz,  Jacobus,  de  Indagine,  Gedichte 
HI  214. 

Sechs  Klagen  Unsers  Herrn  (gereimt)  I 
89.    II  47.    III  35  N.  1.  48.  164.  245. 

IV  160.  —  Dinge  die  gut  sind  IV  136. 

—  Stücke  der  Liebe  Gottes  II  31.  — 
eines  christl.  Lebens  II  32.  —  des  gu- 
ten Menschen  IV  157.  —  des  Gel)ets 
IV  157.  —  Stufen  zur  vollen  IJeilig- 
keit  II  191. 

Secretbüchlein  (medic.)  IV  146. 

Secretis,  De  s.  et  morbis  mulierum  (mnld.) 
II  60. 

Seebuch  I  145.    III  238. 

Seedyk  s.  Remmer. 

Seele,  Tractat  über  die  III  55.  —  min- 
nende  S.  s.  Gespräch. 

Seelengebete  I  103.  197.  III  161.  24ß. 
IV  22.  —  Die  5  Deprofundis  I  289. 
IV  12.  —  Gulden  gebet  I  128.  —  Die 
34  Miserere  f.  d.  Seelen  IV  23.  —  Dje 
5Mis.  I  289.  —  10  Paternoster  I  315. 

—  Gulden  zeletrost  I  99.  197.  312.  — 
Vesper  III  223. 

Seelenmessen  1  105.    II  11  f.  175. 

Seelentrost,  Großer  I  85.  201.  11  24.  III 
143.  144.  211.  252.  258.  IV  142.  Ex- 
cerpte  daraus  I  180.   Exempla  III  258. 

—  Kleiner  III  10.  43.  Teile  daraus 
II  166  f.  III  11.  Meßerklärung  daraus 
I  85.     III    10.  43  f.     Excerpte  III  13. 

—  Goldener  s.  Seelengebete. 

Segen  1  200.  213.  U  36.  45.  59.  118. 
12Q  N.  1.  127.  170.  171.  186.  19^  JIJ 
ß8.  44.  77.  160.  IV  114.  161.  Ißß. — 
lat.  11  lß9.  III  164.  —  gereimt  X  274. 
n    118.  127.     III  38.  57.  77.  246.   — 


Register  IV. 


251 


Blutsegen  I  142.  III  44.  —  Morgen- 
segen 11  118.  III  246.  —  Reisesegen 
II  127.    III  77.  —  Tobiassegen  II  171. 

—  Waffensegen  II  118.  127. —Wurm- 
segen II  118.    III  149.    IV  114. 

Selbhart,  Heren  Ss.  regel  (allegorisch)  I 

132 
Seligpreisungen  I  262  f.  (30). 
Sendbrief,   Erklärung  und  Beschreibung 

eines  S.  I  295. 
Seneca,   Kleine  Aussprüche   I  125.    IV 

157.  —  Van  Seneken  armode  III  45. 
Sequentien   III  28.  —  des  Kirchenjahrs 

I  106.  —  der  sistere  in  d.  orden  des 
hl.  salichmakers  I  105. 

Sermone  s.  Predigten. 

Sesolis  s.  Cessolis. 

Sibillen  prophesien  (gereimt)  I  168.  202. 

—  Die  15  S.  I  210.  —  Von  Sibilla  u. 
König  Salomo  III  146. 

Sydrac  II  74.  108.    IV  5.  19. 

Sieben  Dinge  I  129.  —  Gedechtnisse  I 
101.  II  31.  III  25.  57.  IV  157;  der 
Passion  III  21.  —  Wege  IV  131. 

Siebenjähriger  Krieg  (dän.-schwed.)il  85. 

Siebenzahl  IV  104. 

Sievershausen,  Schlacht  b.  III  201. 

Sigismunda  des  Boccatius  III  185. 

Syhlrecht,  Ostfriesisches  III  120.  233. 

Silvius,  Eneas  II  32  f.    III  150. 

Symeon,  Legende  des  Kindes  S.  II  192. 

St.  Simon  u.  Judas,  Andachten  III  82. 

Sittmann,  Hartwich,  Hadelographia  I  230. 

St.  Sixtus,  Reimgebet  III  60. 

Skra  von  Nowgorod  III  144. 

Slaggert,  Lambert,  Chronicon  d.  Klosters 
zu  Ribbenitz  II  79  f.  195.  200. 

Smeding  (Smedeken),  Karsten,  Segellatio 
Indica  I  235.    II  151.  —  Druck  II  99. 

Soester  Fehde  III  194. 

Soltau  I  153.    III  201. 

Soltquellensia  1  191. 

Sonntagsevangelien  s.  Plenarien. 

Sore  (Sorö)  s.  Nigels. 

Spalatinus,  M.  Georgius,  Etliche  Christ- 
licke  gebede  . . .  vth  D.  Martinus  Luther 
Bockeren  II  49.  183. 

Sparenberch,  Arendt,  Vorrede  zur  Bremi- 
schen Chronik  von  Rynesberch-Schene 

II  169. 

Spangenberch ,  M.  Joh. ,  Adelsspiegel  I 
135  f.  (hd.).  —  Leichenpredigten  II  45. 

Speculum  amatorum  mundi  11  29.  — 
consulum,  lat.  u.  nd.  IV  54.  —  hu- 
manae  salvationis  (gereimt)  I  176.  208. 
282  f.  II  13.  18.  III  117.  197.  —  lat. 
Fortsetzung  I  283.    II  16  f. 

Spegel,  speygel  s.  Spiegel. 

Sperling,  0.  II  50. 

Spiegel  der  menschlichen  Beheltnisse 
(Prosa)    IV  44.     Druck   IV   119.    — 


des  (hilligen)  cristen  ghelouen  I  123. 
246.  IV  92.  Druck  III  216.  —  der 
cristene  mynschen  s.  Coelde,  —  der 
dogedc  (Druck)  I  255.  II  102.  121. 
135.  III  217.  248.  IV  163;  ältere  Hs. 
von  Buch  I:  II  102.  —  des  meisters 
Hermetis  I  145.  —  dines  herten  (alle- 
gor.) I  258.  —  der  waren  ynkere  to 
gode  (Druck)  III  219.  —  der  Jung- 
frauen I  205.  —  aller  lefhebbere  der 
sundigen  werlde  IV  9.  Druck  III  181. 
186.  217.  235.  —  derleyen,  des  Gerh. 
Bück  I  283.  —  der  leyen  (Druck) 
III  181.  —  Mystischer  Sp.  I  243.  — 
der   mynsliken  salicheyt   s.  Speculum. 

—  der  sammitticheyt  (Druck)  I  111. 
III 191.  —  der  ßunder  (gereimt)  II  156. 

III  94;  s.  Rutze.  —  des  sunders  I  122. 

—  der  zonden  (Lehrgedicht)  I  280.  — 
der  Vollkommenheit  IV  98.  192.  —  s. 
Marienklage. 

V.  Spiegelberg,  Lippold  III  122. 

Spiele,   Geistl.  s.  Schauspiele. 

Spinnstube,  Geistl.  (gereimt)  III  34. 

Spormeker,  G.,  Chronik  v.  Lünen  I  300. 

Spottlied  auf  Joh.  Gropper  I  294. 

Spottlieder  der  kathol.  Partei  in  Stral- 
sund 11  192. 

Spottpraktika  des  Codros  II  186  f. 

Spottspruch  auf  alle  ndl.  Provinzen  I 
274. 

Spottvers  der  geldrischen  Landsknechte 

IV  56  f. 

Springer,  Eilert  I  87.  88.  92.  93. 
Springintguth,  Joh.  s.  Dorinck. 
Sprüche  (gereimt,  s.  auch  Prosasprüche) 

I    82.    83.    87.    94.    116  f.    125.    141. 

167.    175.    182.   207.    208.    211  f.   217. 

274.    276.    307.    II  19.    55.    81  f.    102. 

Ulf.  114.  116.    III  50.  66.  122.  149. 

167  f.  203.  239.    IV  182.  199.  —  lat.- 

nd.  I  116.  184.  307.   II  124.  — Geistl. 

I  125.  182.  II  28.  81  f.  162.  177.  III 
51.  66.  122.    IV  174;  s.  Auctoritates. 

—  Vierzeiler  II  55.  56.  81  f.  103.  112. 
114.  125.  157.  159.  189.  IV  42.  47. 
57.  126.  —  Sprüche  der  klugen  u. 
törichten  Jungfrauen  I  303,  —  Ju- 
sticia  is  geslaghen  dot  I  175.  273.  298. 

II  125.  196.  —  van  leren  sterven  II 
156.  — über  Leiden  IV  181. —  4  Mauern 
eines  Reiches  I  146.  —  7x7  Rostocker 
Kennewarden  I  150.  —  Stadtregiment 

I  116.  140.  —  Tod  u.  ewiges  Leben 
IV  187.  —  Salomonis,  nd.  III  162. 

Spruchgedicht  I  147. 
Spruchreihe:  Agricola  ad  Octauianum  I 
274  (nid.).  —  im  Ratsstuhl  zu  Bremen 

II  72.  —  Lat.-nd.  Spruchr.  III  99.  — 
s.  Auctoritates.   Vogelsprachen. 

Spruchsammlung,  Nd.  poetische  I  179. 


252 


C.  Borchling, 


Sprüchwörter  III  122.  —  lat.-nd.  IV  20. 
200. 

Stader  Reimklage  I  147.  —  Stadtbuch  I 
,     147.  —  Stadtrechte  III  124.   IV  125  f. 

Stadtbücher,  Braunschweig  III  134.  — 
Hamburg  I  140.  II  50.  69.  146.  III 
126.  231.  233.  250.  IV  24.  132.  — 
Hannover  I  235.  —  Hildesheim  III 
199.  —  Kiel  II  148.  —  Minden  IV 
140  f.  —  Stade  I  147. 

Stadtrechte,!  Aachen  IV  61.  —  Arnheim 
IV  50.  —  Braunschweig  III  197;  das 
ältere  St.  IV  132 ;  St.  von  1532  III 
134.  232.  233.  IV  132.  —  Bremen  I 
96.  140.    III    126.  135  f.    IV   24.  132. 

—  Calcar  IV  37.  50.  59.  64.  67.  68. 
70.  71.  82.  199.  —  Cleve  IV  36.  37. 
50.  51.  59.  61.  64.  67.  69.  71.  109. 
132.  199.  —  Cöln  III  233.  IV  24.  28. 
46—49.  75.  132.  182.  Stadtr.  von 
1437  IV  46—48.  72.  75.  Neue  Re- 
form. 1513  IV  47.  49.  Erbvogtrecht 
auf  d.  Eigelstein  IV  46.  Der  Stadt 
Cöln  Recht  u.  Burger  freyheit  (Druck) 
IV  47.  48.  —  Dinslaken  IV  81  f.  — 
Dortmund  IV  132.  —  Duisburg  IV  54 
—56.  —  Eckernförde  IV  24.  —  Em- 
merich IV  37.  67—70.  82.  Marktzoll 
zu  E.  IV  68.  —  Erkelenz  IV  73.  199. 

—  Flensburg  II 157.  IV  24  f.  —  Gennep 
IV  37.  51.  —Goch  IV  37.  70.  —  Gos- 
lar III  125.  —  Hadersleben  IV  24.  — 
Hamburg  s.  Stadtbücher.  —  Hildesheim 

III  200.  —  Lübeck  III  227.  IV  132. 
St.  von  1253  III  126;  von  1270  U  75. 

—  Lüneburg  I  141.  153.  —  Magdeburg 
I  116.  —  Minden  IV  141.  —  Neuß  IV 
67.  68.  —  Nowgorod  III  144.  —  Nym- 
wegen  IV  65.  66.  —  Oldenburg  iV 
132.  —  Rees  IV  37.  66—68.  73.  200. 

—  Schleswig  IV  132.  —  Stade  III  124. 

IV  125  f.  —  Tiel  IV  66.  —  Verden  IV 
132.  —  Werth  u.  Wertherbruch  IV  37. 

—  Wesel  s.  Privilegien.  —  Wisby  III 
144  [vgl.  W.  Schlüter,  Mitt.  d.  Ges.  f. 
Gesch.  u.  Alt.  der  Ostseeprovinzen  Ruß- 
lands, Bd.  18  (1907)  S.  487  ff.].  —  Xan- 
ten IV  67.  —  Zandwijck  IV  66.  — 
Zutphen  IV  68.  70.  —  Unbestimmt  III 
220. 

Stagel,  Elsbeth  IV  107. 

Stammbücher  I  83. 

Staphorst,  Nachlaß  I  146. 

Statuten  d.  Bäcker  zu  Essen  IV  153.  — 
Brüderschaftsstat.  IV  9.  28.  —  Cister- 
cienser  IV  121.  —  Franciscaner  H  171. 

—  Schützengesellschaften  IV  9.  —  s. 
Stadtrechte. 

Statwech,  Joh.,  Weltchronik  III 200—204. 

—  gereimt  I  212. 
Steier  I  172. 


Steinfurt  IV  56. 
Steingedicht  II  104  f. 
Steinhöwel,  Aesop  (Druck)  III  184.  188. 
Stendal,  Drucke  III  180.  236. 
Stenneberg,  Georg,  Katechismus  1545  IV 
St.  Stephan,  Reimgebet  III  26.  [22. 

Stephan,  Meister,  Schachbuch  II  188. 
Sterbegebete  III  30.  49.  83.  158.  IV  101. 
Sterbekunst  s.  Ars.  [136. 

Sterben,  Das  große  St.  1463  III  210. 
Sterneberg,  Sacramentsschändung  II  12. 

189.  201.  —  Lied  II  12. 
Sterngasse,  Der  von  St.  I  268  f.    IV  40. 
Steterburg,  Klosterinsassinnen  III  90. 
Stiftsfehde  s.  Berichte  Hildesheim ;  Hist. 

Lieder  Hildesheim. 
Stockholmer  Drucke  II  85.  —  Sammlung 

II  108  f. 
Strafpredigt  gegen  die  falschen  Predi- 

kanten  (gereimt)  II  160. 
Stralsund  II  194.   —   Chroniken  I  172. 

II  191  f.  194.   —   Hist.  Lieder  I  172. 

III  192.  —  V.  Schwartz  II  194.  —  Sun- 
densia  III  192.  —  Wessel  I  172.  III 
194. 

Straßburg,  Dudesche  Misse  in  II  48.  — 
Verordnung  des  Rats  III  173,  —  s. 
Drucke.  [III  118. 

Streit  der  vier  Töchter  Gottes  (Gedicht) 

Streitgedicht  gegen  die  kathol.  Geistlich- 
keit (Druck)  II  99. 

Streitschriften  der  katholischen  Partei  in 
Lüneburg  I  159—165.  —  Jegen  der 
Martineschen  lere  II  155. 

Stricker,  Vom  König  im  Bade  I  253. 

Suchen,  Sudheim  s.  Ludolf  v.  Sudheim. 

Sülzbuch  der  Familie  v.  d.  Molen  zu  Lüne- 
burg U  186.  199.    III  152. 

Summa  Christelicker  leer  I  301.  —  Jo- 
hannis  (Drucke)  III  180.  215.  235.  236. 
249  N.  1.  —  de  vitiis  III  210. 

Sünde  u.  Beichte,  Tractat  über  III  10. 
—  Van  ßünde  in  kledinghe  II  155. 

Sündenbekenntnis  III  210. 

Sünden  Verzeichnisse  I  127. 

Sünden  Widerstreit  (Gedicht)  III  18. 

Sundensia,  Collectaneen  des  Joh.  Ehren- 
fried Charisius  II  192. 

Sunderlike   gnade   der  geistl.   Personen 

III  46.  109.  148. 

Suso,  Heinr.,  Horologium  eterne  sapientie 
I  85.  179.  243  f.  259.  299.  315.  II  26. 
194  N.  1.  IV  92.  —  Auszüge  daraus  I 
178.  II  127.  158.  III  44.  214.  IV 
36.  175.  —  Sterbekunst  aus  Buch  II: 

IV  137.  —  Leben  des  Dieners  der  Ew. 
Weisheit  IV  107.  —  Predigten  I  269. 
IV  105. 

Süßigkeit,  V.  d.  S.  Gottes  I  132. 
Swarten,  Lambertus,  Lat.-nd.  Vocabula- 
rius  II  62. 


Register  IV. 


253 


Swetenden  süke,  Regiment  der  (Druck) 
III  219. 

Sylt  II  149.  202. 

St.  Sylvester,  Gebete  zu  II  43.  —  Reim- 
gebet III  59. 

Synonyma,    lat.-nd.   IV  198.  —  Ricardi 

III  107.  —  Simplidum  II  195. 

Tafeln  mit  Reimsprüchen  IV  116. 

Tafelrunde,  Aufschriften  der  T.  zu  Hildes- 
heim I  227. 

Tageslauf,  Geistl.  (gereimt)  11  159.    III 

50. 
Tagesordnung,  Geistl.  f.  Nonnen  IV  187. 
Tageszeit,  Geistl.  II  175.   III  31.  35.  159. 

223. 
Tageszeiten,  Sieben  s.  Reimandachten. 
Tagweise,  Große  s.  Peter  v.  Arberg. 
Tagzeitenlied  s.  Reimandachten. 
Taleke  Kinderlehre  II  188. 
Tanhäuserlied  II  186. 
Tanz,    Wat    de   lerers   volen   van    den 

dantsen  vnde  sprynghen  III  176. 
Tauler,  Job.,  Predigten  1  303.  III  211  f. 

Druck  III  212.   —   Excerpte    aus  T. 

IV  56. 
Tecklenburg  IV  56. 
Tedema  s.  Lemmege. 

Te  Deum   laudamus  dudesch   I  203.   — 

s.  Psalterien  (Anhänge). 
Terentius,   Vulgaria  Therentii   (Drucke) 

III  217.  237.  —  Terenzglossen  11  190 

N.  1. 
Testament,  Neues  I  286.  —  eines  wahren 

Christenmenschen   I  169.     III   82.   — 

Druck  III  180.  241. 
Testamente  IV  48.  117. 
Teuthonista  des  G.  v.  d.  Schueren  II  62. 

145.   III  207.    IV  Ulf. 
Theda,  Gräfin  von  Ostfriesland  I  82. 
St.  Theodardus,  Reimgebet  III  61. 
St.  Theodora,  Leben  IV  63. 
Theologische  Prosa  III  167. 
Theophilus  IV  3.  166. 
Thiens  Rechte  s.  Latenrechte. 
St.  Thomas,  Leben  III  136.  221. 
Thomas   v.  Aquino,   Gebete   I  112.     IV 

190.  —  Van  godes  bekantenysse  II  10. 

—  Van  den  gotlicken  seden  II  10.  — 

Einzelne  Aussprüche  II  127.  —  v.  Can- 

telenberghe,    Die    7   himml.    Freuden 

ULFr.   I  310.    n  146.  —  Reimgebete 
zu  Th.  V.  C.  III  59.  68.  72.  —  Cantim- 

pratensis,  Bienenbuch  IV  174;   nid.  I 

249.    II  49.   —   a  Kempis,   Nachfolge 
Christi  III  31.  54.  159.  240.    IV  128. 

Dr  ucke  II  154.     III  189.  236.  —  lat. 

II    23.  —  s.  Alphabet  I  288. 
Thord  Degn  IV  25. 
Tide  s.  Hören.    Reimandachten. 
Tiel,   Privilegien  IV  66.   —  Stadtrechte 
IV  66. 


Tierkreistafel  IV  149. berechnungen 

IV  186. 

Timon  Rodolphi,  Trifolium  aureum  I  82. 

St.  Timotheus,  Reimgebet  III  59. 

Tyes,  Jon,  Histor.  Collectaneen  (Eider- 
stedt)  II  87  f. 

Tytelboek  (Druck)  III  217.  —  Titular- 
buch  IV  69. 

Tobiassegen  II  171. 

Töchter,  Vier  T.  Gottes  (Gedicht)  III  118. 

Todesklage  Frauenlobs  II  58. 

Todsünden,  Sieben  IV  154.  160.  —  Trac- 
tat  über  die  T.  III  33;  allegorisch  I 
101.  --  Joseps  Gedicht  v.  d.  T.  I  83. 

Tondalus  s.  Tundalus. 

V.  Tongern,  Arnt  I  266. 

Totentänze  I  210.  —  Drucke  H  140.  III 
181.    IV  163. 

Tractat,  beg. :  Anima  hominis  imago  III 
55.  —  He  scal  vndertreden  dat  golt 
allen  dat  bor  II  197.  —  Hir  vmme 
starre  ik  die  an  mit  minen  gotliken 
gheblicken  II  197.  —  Myn  deile  heb 
ich  aen  dich  verkoren  I  251.  —  Su 
an  dat  du  byst  slym  III  51.  —  Dogma- 
tischer I  269.  —  Geistl.  (md.)  III  155. 

—  Lehrhafter  geistlicher  in  3  Büchern 

III  17.  —  gegen  Irrtümer  in  der  Lehre 
vom  Abendmahl,  von  Wunderblut-  u. 
Bilderverehrung  II  19.  —  über  das 
üppige  Leben  der  Mönche  II  194  N.  1. 

—  über  Versuchung  zur  Sünde  u.  ihre 
Bekämpfung,  lat.-nd.  H  172  f. 

Tratziger,  Ad.,  Hamburg.  Chronik  I  140. 
H  73.  74.  184.  195.   HI  234.   IV  148. 

—  Series  der  Hamburger  Bürgermeister 
etc.  II  163. 

Trier,  Literatursprache  des  15.  Jahrhs. 

IV  5. 

v.  Trimberg,  Hugo,  Renner  III  171. 

Trinklieder  III  104.  —  Rummel deus  II 
151. 

Troja,  Historie  van  Tr.  I  172.    III  198. 

Trunkenen  Leute,  28  Arten  der  (gereimt) 
III  114. 

Truwe  Boeck  III  197. 

Tugendlehren  I  126.  129.  IV  41.  —  nach 
den  Evangelien  (gereimt)  II  160.  — 
Acht  vnde  wyse  eynes  jewelken  gheyst- 
liken  mynschen  I  256.  —  Anstands-  u. 
Sittenregeln   f.  Nonnen  I  129.     II  21. 

—  Van  wetinge  der  doget  to  begerende 
II  22.  —  Wie  man  ein  guter  Mensch 
werden  soll  III  58. 

Tundalus  I  84.  251.  264.  IV  107.  201. 
Türk,  Johann,  Clevische  Chronik  IV  38. 
Türken,  Von  den,  Bericht  III  198.  [56. 
Uebung,  Geistl.,  beim  Schlafengehen  III 

30. 
Ulrich  V.  Megenberg,  Buch  v.  d.  Gesunt- 

heit  IV  117. 


äB4 


C.  Borchling, 


Ünäörricht  vam  Gelouen  vnde  werke  dfer 
christenn  II  157,  s.  Wicel. 

Vnderrichtunge,  Christliche,  wa  van  all 
b8ß  vnd  gut  disser  werllt  meist  vrsache, 
begin  vud  vortganck  hauen  (Druck) 
III  219. 

Underscheit,  Van  ü.  der  genaden  vnd  der 
naturen  I  128  f.  —  U.  der  sunden  v. 
doghede  1  168. 

Vnderwysinge,  Christlik  V.  vam  louen, 
h6pen  etc.  (Lehrgedicht)  II  159. 

Ungarn,  Ludw.  v.  II  102.    III  104. 

Vpstandinge,  Vän  der  I  257. 

St.  Urbanus,  Reimgebet  III  60. 

ürbanus  Rhegius  1  165. 

Urinoskopien  III  109. 

Urkunden  II  124.  IV  186.  —  Bielefeld 
111  83.  —  Dithmarscheri  I  136.  —  betr. 
Hatnburg  u.  Holstein  II  149.  —  Hildes- 
heim III  110(?).  199.  200.  210.  — 
Ilsenburg  III  111. — Lüneburg  I  157. 
167.  —  Kl.  Marienberg  III  155.  — 
-abschriften  (bremische)  II  71. 

Ürsinus,  Jo.  Henr.,  Spirensis  II  63. 

Ursprung  des  klösterlichen  Lebens  II 158. 

—  Fabelhafter  U.  der  Westfriesen  und 
ihres  Rechts  I  186. 

St.  Ursula,  Leben  IV  94.  201.  —  gereimt 

I  118.  —  Reimgebet  III  61. 
Urteile  s.  Schöffensprüche. 
Ußersteii,  Utersten  s.  Xovissima. 
Vtiilegginge  des  gelouens  (Druck)  III  189. 

217.  222. 
Utrechter  Arzneibuch  I  239.  241. 
Valastus  v.  Tareuta,    Bok  van  d.  pesti- 

lencien  II  142. 
St..  Valentin,  Reimgebet  III  59. 
de  Valcz,  Johannes  III  187.  215.  216. 
Väterbuch,  gereimt  IV  76. 
Vaterunser  s.  Paternoster. 
Veghe,   Johannes,    geistl.  Lieder   I  285. 

—  Predigten  I  285.  —  Wyngarden  der 
Venloer  Tractat  IV  58.  [Zeelen  I  286. 
Verbarius  s.  Vocabularien. 

Verden,  Chartular  des  Bistums  V.  IV  195. 

—  Stadtrechte  IV  132. 

Verein  f.  nd.  Sprachforschung  I  79. 
Verhe,  Ulrich,  Märkische  Chronik  I  215. 

299.    IV  57.  148.  167. 
Veronica  III  215.  —  Reimgebet   zu  V. 

III  61. 
Versus  memoriäles,  lät.-nd.  III  99.  —  lat. 

II  114  N.l.  lÜ  147.  151.  — Estfeodus 
lengot  etc.  IV  133.  —  f.  die  Bestimmung 
der  Jahreszeiten  111  174. 

Verzeichnis  der  alchym.  u.  medic.  Fäch- 
wörter IV  26. 

Vespasius,  Herrn.  I  181. 

v.  St.  Victor.  Hugo,  Gebet  IV  128.  — 
Richard,   Auslegung  des   Hohenliedes 

Vieharznei,  Mychael  I  161.  [IV  84. 


Vier  Artikel  f.  Klosterleute  I  205.  —  Ge- 
stalten des  Arztes  (gereimt)  III  176. 

Viethen,  Anton,  Dithmars.  Geschichten  II 
95. 

Vigilie  I  128.  268  III  46.  47.  IV  125. 
152.  —  lange  V.  II  194  N.  1.  ~  Vesper 
der  V.  III  131.  —  V.  gereimt  II  105. 
III  253.  —  Gebete  zur  V.  IV  17.  — 
Düdesche  (sat.  Gedicht,  Druck)  II  99. 

St.  Vincentius,  Leben  III  96.  136.  IV 
62.  —  Reimgebet  III  59. 

Vincentius  v.  Beauvais,  Auszüge  aus  s. 
Werken  III  105. 

Viridarium  beate  virginis  des  Pfaffen 
Konemann  I   190  f.  208. 

Vischculen,  Van  den,  s.  Chroniken  Lüne- 
burg, Jüngere  Bromeschronik. 

Vischers,  Johan,  Lehren  f.  Nonnen  I  288. 

Visio  Philiherti  III  228. 

Visionserzählungen  I  205.  II  11.  III  148. 

Visitationsberichte,  Kl.  Büderich  IV  60. 

—  Dahlenburg  III  154. 
Vitaspatrum    II   164—166.     IV  134.    — 

Auszüge  II  116.  —  Einzelne  Exempel 
daraus  III  10.  IV  188.  —  Drucke  III 
187.  —  md.  Gedicht  III  201. 

St.  Vitus,  Gebete  IV  185.  —  Leben  IV 
62.  —  Reimgebet  III  60. 

Vocabularien,  A)  alphabetische:  1)  lat.-nd. 

I  87.  118.  119.  134.  188.  184.  193.  214. 
223.  248.  280.  II  23.  62.  107.  115. 
122.  145.  196.  HI  5.  151.  172.  192. 
238.  249.  IV  20.  109.  110.  132.  143. 
144.  167.  199.  Drucke  III  189.  — 
Vocabularius  Kngelhusen  III  209.  IV 
167.  —  Ex  quo  I  175.  184.  192.  II 
29.  HI  10.  152.  IV  20.  42.  Drucke  III 
189.  —  Gemmula  vocabulorum  (Druck) 

III  217.  —   'J'euthonista  s.    Schueren. 

—  Vocäbularius  optimus  (Druck)  III 
237.  —  Vocabula  theutonizata    I  280. 

—  Vocabelverzeichnis  zum  Doctrinale 
des  Alex,    de   Villa  Doi    Hl    13.  151. 

IV  20.  —  Nominarius  II  196.  III  152. 
192.  IV  2(».  —  Verbarius  II  145.  196. 
III  151.  152.  192.  IV  20.  —  Indedi- 
nabilia  II  196.  III  192.  Drucke  III 
189.  —  2)  nd.-Iat.  I  192.  II  193.  IV 
110.  —  Drucke  III  189.  —  s.  Schueren. 

—  3)  griech.-lat.-nd.  I  196.  —  B)  sach- 
lich geordnete  l:it.-nd.  I  183.  II  23. 
III  232.  —  botanische  Wörterverz.  s. 
Pflanzenverzeichnissc.  —  medicinische 

II  54.  11  »5.  IV  26.  —  pharmaceutische 
II  195.  —  von  Ptianzen,  Mfetallen,  Mi- 
neralien u.  ä.  II  117.  195.  —  Curia 
palatium  IV  182. 

Vogelsprachen  I  223.  241.  II  113.  — 
Bruchstück  I   175. 

Volk,  Dits  vanden  volke  van  ertrike  (ge- 
reimt) I  278. 


Register  IV. 


255 


Volksbücher,  Historie  van  Alexander  dem 
greuen  van  Metze  (Druck)  III  183.  — 
Griseldis  I  247.  —  Karl  d.  Gr.  (dänisch) 
n  113.  —  Hystorie  v.  e.  Keyser  to 
Rome  u.  s.  erliken  Keyserin  (Druck) 
III  183.  217.  —  Lucidarius  II  193.  IV 
171.  —  Paris  und  Vienna  II  136.  — 
Hystoria  Sigismunde  des  Boccatius  III 
184.  185.  —  Historie  von  Troja  I  172. 
HI  198. 

Vollkommenheit,  Von  der  I  129.  256.  — 
Von  vollkommenem  Leben  II  164. 

de  Voragine  s.  Jacob  us. 

Vorbereitungsbuch  f.  d.  Novizen^e.  Jung- 
frauenklosters I  198. 

Vormetenheit,  Jegen  de  V.  (gereimt)  II 161. 

Vorschriften  f.  geistl.  Jungfrauen  III  81. 

—  f.  geistl.  Leute  IV  8.  --  f.  d.  Tage 
der  Woche  III  94. 

Vorsmack  unde  vorkost  des  hemmelschen 

paradises  III  97.  —  Druck  III  21. 
de  Vrimaria,   Henricus  III  45.  210.     IV 

154. 
Vroude,  De  vr.  des  sele  trostes  des  hilgen 

ghestes  (Prosagebete)  I  100. 
Vulgaria  Therentii  (Drucke)  III  217.  237. 
Wacholderbaum,  Natur  des  Ws.  I  142. 
Wahrheiten,  Von  drei  II  176.  III  52.  53. 
Waldfeucbt,  Schützengesellschaft  IV  9. 
Waldordnungen,  Duisburg  IV  55. 
Walewan,  episch  IV  112.  —  Wallew(ain), 

episch  IV  112. 
Wallen,  Von  geistl.  III  45. 
Wanderung,  Von  geistl.  W.    I  308.     IV 

170.  —  zu  St.  Jacob  von  Compostella 

III  86.  —  s.  Allegorien. 
Wapen  Christi  (Passionsand.)  III  82. 
Wappen- Abbildungen  I  233.    II  15  f.  75. 

III  116.  126.  207.    IV  64. 
Warberg,  Hist.  Lied  II  85. 
Wassenberch,  Job.,   Duisburger  Chronik 

I  299. 
Wasserrecht,  Rheinisches  IV  65.  67.  71. 

—  Wisbyisches  II  75  f. 
Wedergang,  Propst  zu  Lunden,  Van  den 

festen  dat  jar  over  III  96. 
Weghe,   Van  dem  koninglikeme   w.    des 

crutzes  cristi  (Druck)  III 241.  —  Sieben 

Wege  IV  131. 
Weichbildrecht,  Magdeburger  III  262. 
Weihnachtsandachten    III    15.    61.    161. 

166.  167.  170.  —  gereimt  III  90. 
Weihnachtsbreviere  mit  gereimten  Stellen 

u.  Liedanfängen,  lat.-nd.  II  48.   HI  62. 

90.  94.  206.   —  nd.    III  93.  134.     IV 
Weihnachtsgebete  III  161.  [186. 

Weihnachtslied,    In  dulci  iubilo  III  134. 
Weihwasser,  Ueber  d.  IV  180.        [218. 
Weinrechnungen  IV  106. 
Weissagungen,  Die  W.  der  Propheten  auf 

Christus  u.  s.  Kirche  III  12.  13. 


Kgl.  Ges.  d.  Wiss.    Nachrichten.    Phil.-hist. 


Weltchroniken  I  209.  III  104.  240.  — 
Sachs.  II  63.  64.  100.  —  Bote  III  241. 
—  Engelhusen  III  101.  171.  —  Stat- 
wech  I  212.   III  200.  204.  —  s.  Körner. 

Wendesche  kroneke  (Druck)  III  187.  — 
stede  s.  Chroniken. 

Wendunmuth  III  149. 

Wenmaring,  M.  Theod.,  Pastor  zu  Dahlen- 
burg  III  154. 

St.  Wentzelaus,  Leben  IV  96. 

Werdum,  Berichte  I  92.  —  Ulrich  v.  W., 
Res  Frisiae  I  92. 

Werke,  Ueber  gute  II  159. 

Werkmann,  M.  Job.,  Historia  von  Joh. 
Bandtschowen  etc.  (Wismar)  II  189. 

Wernher  v.  Niederrhein  und  d.  Wilde 
Mann,    Gedichte    I  200. 

Wernher,  Mester  Günther,  Eyne  fryheit 
so  dat  lant  tho  Dytmarschen  is  bega- 
uet  etc.  I  136. 

Werth,  Wertherbruch,  Stadtrechte  IV  37. 

Wesel,  Predigerkloster  IV  197.  —  Privi- 
legien IV  50—54.  59.  64.  67.  72.  83. 
197.  —  Rechte  u.  Ordnungen  IV  52. 
53.  —  Schöffensprüche  IV  52.  —  Dort- 
mund-Weseler Recht  IV  54.  73. 

Wessel,  Frantz,  Historia  d.  Stadt  Stral- 
sund I  172.  II  194.  —  Lebensbeschrei- 
bung I  172. 

Westhoff,  Dietrich,  Dortmunder  Chronik 

Wetterregeln  I  306.  [I  297. 

Weverslaicht  IV  49.  118. 

Wicel,  Georg,  Evangelion  M.  Luthers  II 
156.  —  Vnderricht  vam  Gelouen  vnde 
werke  der  christenn  II  157. 

Wiczinhusen,  Otte  v.  IV  137. 

Widmungs-  u.  Bittgedicht  I  216. 

Wiedertäufer  I  121.  296.    II  132  N.  1. 

Wiganth,  M.,  zu  Bressel  (Arzt)  II  56. 

Wigberts,  P.  Chr.,  Calendarium  domesti- 
cum  II  93. 

Wilde  Mann,  Gedichte  des  W.  M.  I  200. 

Wylhem  Hus  ten  Kleue  (Arzt)  II  56. 

Wilhelm  v.  Oesterreich  IV  81. 

Wille,  Der  liebste  W.  Gottes  II  32.  III 
111.  IV  35  (g).  —  Von  d.  Willen  IV 
155. 

Willem  ten  Hamme  IV  114  f. 

Windesheim,  Dem  Capitel  z.W.  verliehener 
Ablaß  III  210. 

Wisby,  Stadtrecht  IH  244.  —  Wasser- 
recht II  75. 

Wysheit,  Bok  der  ew.  W.  s.  Horologium. 

Wismar,  Chroniken  H  189.  195.  —  Jürgen 
Peters  von  der  W.  (Arzt)  H  56. 

Wittenberg,  Drucke  H  132  N.  1.  III  154. 
219. 

Wittwenspiegel  (aus  dem  Kl.  Seelentroste) 
H  167.    IH  11. 

Witzendorff,  Heinrich,  Reisebeschreibun- 
gen I  150. 

Klasse.    1913.    Beiheft.  20 


256 


C.  Borchling,  Register  IV. 


Wolfenbüttel,  Arzneibuch  III98.— Histor. 
Lieder  I  171.  194.    III  104. 

Wolfsburg,  Schi.  U  115. 

Wöltingeroder  lat.-nd.  Breviere  III  62. 
87.  89.  93.  94.  146  f.  166.  206. 

Worp  von  Thabor,   Chronik  von  Fries- 

'•'  land  r242.  316. 

Worte,  Von  3  Worten  (Anhang  der  Sterbe- 
kunst) IV  30.  —  Sieben  W.  s.  Ma- 
rienandachten. Mariengedichte.  Pas- 
sionsandachten. 

Wuchjer,  Van  dem  laster  des  wokers    II 

Wucfierer  in  d.  Hölle  IV  62.  [34. 

Wundarznei,  Lehrbuch  4er  W.  IV  26. 

Wunderblutverehrung  II  19. 

V.  Würzburg,  Johann  IV  81.  —  Konrad 

>  I  93.    IV  81. 

Xanten  IV  83.  —  Berdrem  X.  IV  197.— 
Deichordnungen  IV  65.  —  Stadtrecht 
IV  67.  —  s.  Latenrechte. 

Zahl,  Goldene  s.  Kaiendarien. 

Zandwijck,  Privilegien  u.  Stadtrechte  IV 

Zaubermittel  H  191.  [66. 


Zauberspruch  I  249. 
Zehn  Freuden  I  105; 
Zeichen,  12  Z.  des  lebend.  Geistes  IV  33. 

—  der  Gnade  II  31.  —  24  Z.  eines 
vernünftigen  Grundes  IV  -135.  —  15 
Zeichen  des  jüngsten  Gerichts  I  210  f. 
IV  172.  176;  gereimt  III  48. 

Zeno  (Gedicht)  I  202.  209.    III  162. 

Ziffern  III  150. arten  II  55. 

Zither,  Geistl.  III  91.  109;  cf.  165. 

Zutphen,  Grafschaft  IV  65.  69 ;  s.  Lehn- 
rechte. —  Stadt  IV  65.  Stadtrechte 
IV  68.  79.  —  Heinrich  v.  Z.  II  94.  169. 

Zwölf  Früchte  des  hl.  Abendmahls  HI 
18.  IV  8.  —  Grade  eines  seligen  Lebens 
III  101.  —  Hindernisse  des  geistl.  Le- 
bens I  101.   II  31.   III  58.  70.    IV  35. 

—  Lehren  I  101.  256.  264.  II  176.— 
Ratschläge  Christi  III  176.  IV  173; 
des  Evangeliums  I  204.  —  Stücke  heils. 
Lehre  I  101.  256.  —  Tugenden  der  hl. 
Messe  III  57.  —  Zeichen  d.  Gnade  II 
31.    m  49.    IV  33. 


AS 
182 
G8122 
1913 


Akademie  der  Wissenschaften, 
Göttingen,     Philologisch- 
Historische  Klasse 
Nachrichten 


CIRCULATE  AS  MONOGKAPH 


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